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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete! Ich darf Sie recht herzlich begrüßen und erkläre die 30. Sitzung des Natio­nalrates für eröffnet.

Das Amtliche Protokoll der 29. Sitzung vom 8. Mai 2020 ist aufgelegen und wurde nicht beanstandet.

Wir sitzen in der Sitzordnung, die in der Präsidiale beschlossen wurde.

Bei den letzten Sitzungen wurden zahlreiche Fotografinnen und Fotografen als störend empfunden, deshalb haben wir die Einschränkung vorgenommen, dass die Fotografen der APA sowohl auf der Galerie als auch im Plenarsaal nur zentral fotografieren dürfen. Diese verteilen die Fotos dann an die anderen. Ich darf mich bei der APA dafür, dass diese Fotos den anderen Medien kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, aus­drück­lich bedanken.

Herzlichen Dank an die Medienvertreter, die dafür Verständnis haben, dass im Plenar­saal, dort, wo die Abgeordneten ihre Tätigkeit ausüben, keine Fotojournalisten sind. – In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön für das Verständnis für diese Ein­schrän­kung und die Bedingungen für die Berichterstattung aus den Sitzungen.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Kira Grünberg, Mag. Karin Greiner, Josef Muchitsch, Michael Bernhard, Dr. Helmut Brandstätter, Mag. Martina Künsberg Sarre, Dr. Johannes Margreiter, Josef Schellhorn und Yannick Shetty.

Einlauf und Zuweisung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Ge­schäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1922/J bis 1964/J

2. Anfragebeantwortungen: 1237/AB bis 1278/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Beteiligungsbericht 2020 gemäß § 42 Abs. 5 BHG 2013, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 22 BA)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Gesetzesantrag der Bundesrätinnen und Bundesräte Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (154 d.B.)

Gesetzesantrag der Bundesrätinnen und Bundesräte Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (155 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Umweltausschuss:

Bericht über die Fortschritte, Erkenntnisse und Tätigkeiten des Beratungsgremiums "Human Biomonitoring", vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-131 d.B.)

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Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich mitteilen, dass die Abgeordneten Kai Jan Krainer, MMag. DDr. Hubert Fuchs und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer beantragt haben, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 421/A eine Frist bis zum 25. Mai 2020 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung in dieser Sitzung nach Beendigung der Verhandlungen zur Abstimmung gebracht.

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Ich darf bekannt geben, dass diese Sitzung von ORF 2 von 9 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge übertragen wird.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um Punkt 5 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Ständigen Unterausschusses in ESM-Ange­legenheiten über den Antrag des Bundesministers für Finanzen auf Ermächtigung, einem Vorschlag für einen Beschluss, den Mitgliedstaaten des ESM im Rahmen des Pandemic Crisis Supports grundsätzlich Finanzhilfe zu gewähren, zuzustimmen (180 d.B.).

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig an­ge­nommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 4 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Ge­schäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 3,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, so­dass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 68, SPÖ 47, FPÖ 39, Grüne 35 und NEOS 28 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von den Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 14 Minuten; deren Debattenredezeit ist auf 5 Minuten beschränkt.

Die Gesamtredezeit der Mitglieder der Bundesregierung soll 15 Minuten nicht über­schreiten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.