17. Punkt

Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 1368/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Nina Tomaselli, Mag. Ruth Becher, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bei den Wohnkosten das Mietrechtsgesetz und das Richtwertgesetz geändert werden (Mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungs­gesetz – MPFLG), über den

Antrag 1285/A(E) der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung der Erhöhung der Kategoriemietzinse und der Verwal­tungshonorare, über den

Antrag 1286/A der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Richtwertgesetz 1993 geändert wird (3. Mietrechtliches Infla­tionslinderungsgesetz), sowie über den

Antrag 1262/A(E) der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage zur Abwendung allfälliger gesetzlicher Mietpreiserhöhungen ab 1. April 2021 (685 d.B.)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Mag. Felix Eypeltauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.