Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisung darf ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 6933/J bis 7035/J

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Ar­beitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geän­dert werden (943 d.B.)

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (948 d.B.)

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:

Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensserviceportalgesetz geändert wird (944 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheitspolizeige­setz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (937 d.B.)

Justizausschuss:

Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (941 d.B.)

Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG (949 d.B.)

Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG (950 d.B.)

Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021 (951 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bundesgesetz, mit dem das Holzhandelsüberwachungsgesetz geändert wird (947 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Dienstrechts-Novelle 2021 (939 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (936 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (938 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (940 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Flughafenentgeltegesetz geändert wird (942 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (946 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulge­setz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden (945 d.B.)

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Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punk­te 1 und 2, 3 und 4, 5 bis 9, 10 und 11, 14 bis 19, 20 und 21, 22 und 23, 25 bis 30, 31 und 32 sowie 33 und 34 zusammenzufassen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In der Präsidiale wurde folgende Redezeitverein­barung erzielt: Die Tagesblockzeit beträgt 8 „Wiener Stunden“. Auf die ÖVP entfallen 156, auf die SPÖ 108, auf die FPÖ 88, auf die Grünen 80 sowie auf die NEOS 64 Mi­nuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit der gesamten Tagesord­nung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 32 Minuten, pro Debatte 5 Minuten.

Wir kommen gleich zur Abstimmung über diese Redezeiten. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Ich danke. Das ist einstimmig angenommen.

Fristsetzungsanträge

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Abgeordneter Keck beantragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstat­tung über den Antrag 908/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr, stattfinden. Die Abstimmung erfolgt dann am Ende der Debatte.

Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Abgeordneter Keck bean­tragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1712/A ei­ne Frist bis zum 1. Juli zu setzen. Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Ge­schäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.

Weiters hat Abgeordneter Keck beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichter­stattung über den Antrag 338/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen. Über diesen Fristset­zungsantrag wird ebenfalls am Ende der Tagesordnung abgestimmt.

Frau Abgeordnete Cornelia Ecker hat beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirt­schaft zur Berichterstattung über den Antrag 149/A eine Frist bis zum Juli 2021 zu set­zen. Der gegenständliche Antrag wird ebenfalls am Ende der Sitzung zur Abstimmung gebracht.

Abgeordneter Keck hat beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 156/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen. Auch darüber ist am Ende der Sitzung abzustimmen.

Abgeordneter Lindner hat beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1523/A eine Frist bis zum 6. Juli 2021 zu setzen. Die Abstimmung ist eben­falls am Ende der Sitzung.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.