Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung darf ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung verweisen.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 6933/J bis 7035/J
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (943 d.B.)
Finanzausschuss:
Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (948 d.B.)
Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:
Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensserviceportalgesetz geändert wird (944 d.B.)
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (937 d.B.)
Justizausschuss:
Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (941 d.B.)
Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG (949 d.B.)
Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG (950 d.B.)
Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021 (951 d.B.)
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Bundesgesetz, mit dem das Holzhandelsüberwachungsgesetz geändert wird (947 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Dienstrechts-Novelle 2021 (939 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (936 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (938 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (940 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Flughafenentgeltegesetz geändert wird (942 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (946 d.B.)
Wissenschaftsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden (945 d.B.)
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Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 5 bis 9, 10 und 11, 14 bis 19, 20 und 21, 22 und 23, 25 bis 30, 31 und 32 sowie 33 und 34 zusammenzufassen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In der Präsidiale wurde folgende Redezeitvereinbarung erzielt: Die Tagesblockzeit beträgt 8 „Wiener Stunden“. Auf die ÖVP entfallen 156, auf die SPÖ 108, auf die FPÖ 88, auf die Grünen 80 sowie auf die NEOS 64 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit der gesamten Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 32 Minuten, pro Debatte 5 Minuten.
Wir kommen gleich zur Abstimmung über diese Redezeiten. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Ich danke. Das ist einstimmig angenommen.
Fristsetzungsanträge
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Abgeordneter Keck beantragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 908/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr, stattfinden. Die Abstimmung erfolgt dann am Ende der Debatte.
Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Abgeordneter Keck beantragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1712/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen. Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Weiters hat Abgeordneter Keck beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 338/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen. Über diesen Fristsetzungsantrag wird ebenfalls am Ende der Tagesordnung abgestimmt.
Frau Abgeordnete Cornelia Ecker hat beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 149/A eine Frist bis zum Juli 2021 zu setzen. Der gegenständliche Antrag wird ebenfalls am Ende der Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Abgeordneter Keck hat beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 156/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen. Auch darüber ist am Ende der Sitzung abzustimmen.
Abgeordneter Lindner hat beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1523/A eine Frist bis zum 6. Juli 2021 zu setzen. Die Abstimmung ist ebenfalls am Ende der Sitzung.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.