Polizeiliches Staatsschutzgesetz, Sicherheitspolizeigesetz u.a., Änderung (937 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 352/BNR
Dafür: V, S, F, G. Dagegen: A
Beschlossen im Nationalrat 352/BNR, Dafür: V, S, F, G. Dagegen: N

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Innerorganisatorische Trennung der Bereiche Staatsschutz und Nachrichtendienst durch gesetzliche Darstellung der Begriffe Verfassungsschutz, Staatsschutz bzw. Nachrichtendienst und damit einhergehend eine Neubenennung des Gesetzes (Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz – SNG) und des Bundesamtes (Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst – DSN)
  • Stärkung des Aufgabenbereichs Nachrichtendienst
  • Implementierung von weitreichenden Unvereinbarkeitsregelungen und Nebenbeschäftigungseinschränkungen für das Direktorium der DSN und weitere Leitungsfunktionen
  • Ausbau der Präventionsaufgaben durch Einführung von Fallkonferenzen Staatsschutz
  • Durchführung einer Gefährderansprache zur Deradikalisierung
  • Beobachtung von Gefährdern im Rahmen einer Meldeverpflichtung
  • Einrichtung einer Meldestelle Extremismus und Terrorismus
  • Erweiterung der Berichtspflichten an den ständigen Unterausschuss des Ausschusses für Innere Angelegenheiten
  • Einführung einer unabhängigen und weisungsfreien Kommission zur begleitenden strukturellen Kontrolle der Tätigkeit des Verfassungsschutzes
Stand: 16.06.2021

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
Dagegen:
NEOS

Mitglied der Bundesregierung

BMI (Bundesministerium für Inneres)

Bundesministerium für Inneres