Plenarsitzung
des Nationalrates
113. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Donnerstag, 17. Juni 2021
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Großer Redoutensaal
Stenographisches Protokoll
113. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 17. Juni 2021
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 17. Juni 2021: 9.07 – 20.57 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Heeresgebührengesetz 2001 und das Heeresdisziplinargesetz 2014 geändert werden
2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird
3. Punkt: Bericht über den Antrag 1405/A(E) der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als Sicherheitsinsel
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1417/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Expertise zur Verfassungsmäßigkeit der Luftraumüberwachung
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990 geändert werden
6. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) geändert wird
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1399/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Suspendierung und Nichtbenotung für Schüler, die sich nicht testen lassen wollen
8. Punkt: Bericht über den Antrag 1400/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Zwangstestungen für Schüler
9. Punkt: Bericht über den Antrag 1585/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klassenteilung in den Kernfächern, um darüber eine andere Bildungsintensivität zu erreichen
10. Punkt: Bericht über den Antrag 1634/A(E) der Abgeordneten Kira Grünberg, Heike Grebien, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung eines kompetenzorientierten Lehrplans zur Österreichischen Gebärdensprache sowie über den
Antrag 1422/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrplan Österreichische Gebärdensprache
11. Punkt: Bericht über den Antrag 1409/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ÖGS Lehrplan bzw. ÖGS an Schulen
12. Punkt: Bericht über den Antrag 1584/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend einheitliches Bundesgesetz für alle im Bildungsbereich tätigen Pädagoginnen und Pädagogen
13. Punkt: Bericht über den Antrag 1665/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden
14. Punkt: Bericht über den Antrag 1662/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden
15. Punkt: Bericht über den Antrag 1660/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
16. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden
17. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz und das Bundesbahnpensionsgesetz geändert werden
18. Punkt: Bericht über den Antrag 1452/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung und den angeblich alternativlosen Lockdowns
19. Punkt: Bericht über den Antrag 1200/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für die Komplementärmedizin in Österreich
20. Punkt: Bericht über den Antrag 1251/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird
21. Punkt: Bericht über den Antrag 1695/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden
22. Punkt: Bericht über den Antrag 1663/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden
23. Punkt: Bericht über den Antrag 1696/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird
24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird
25. Punkt: Bericht über den Antrag 1659/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden
26. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) geändert werden
27. Punkt: Bericht über den Antrag 1682/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktion 100.000 gegen die Corona-Langzeitarbeitslosigkeit
28. Punkt: Bericht über den Antrag 1601/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Job Offensive Neustart: Eingliederungsbeihilfe
29. Punkt: Bericht über den Antrag 1652/A der Abgeordneten Bettina Zopf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird
30. Punkt: Bericht über den Antrag 1668/A der Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird
31. Punkt: Bericht über den Antrag 1698/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden
32. Punkt: Bericht über den Antrag 1667/A der Abgeordneten Tanja Graf, Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird
33. Punkt: Kündigung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen
34. Punkt: Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen
35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (Passgesetz-Novelle 2021)
36. Punkt: Bericht über den Antrag 1658/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird
37. Punkt: Bericht über den Antrag 1657/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden
38. Punkt: Bericht über den Antrag 1656/A(E) der Abgeordneten Karl Mahrer, Sabine Schatz, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und über den
Antrag 1159/A(E) der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abstimmung des NAP Rechtsextremismus und des NAP Antisemitismus
39. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 42, 51 und 52 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 26
40. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1625/A)
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 24
Ordnungsruf .................................................................................................................... 83
Geschäftsbehandlung
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ............................................................................................................................... 49
Antrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 908/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen 49
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 GOG auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG ............................................................................................................................... 49
RednerInnen:
Dietmar Keck .............................................................................................................. 159
Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 162
Cornelia Ecker ............................................................................................................ 166
Peter Schmiedlechner ............................................................................................... 167
Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................... 168
Fiona Fiedler, BEd ...................................................................................................... 169
Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 170
Antrag des Abgeordneten Dietmar Keck, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1712/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen – Ablehnung 49, 270
Antrag des Abgeordneten Dietmar Keck, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung den Antrag 338/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen – Ablehnung ................................................................................ 49, 270
Antrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung den Antrag 159/A der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle ,Agrarmarkt Austria‘ (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen – Ablehnung ................................................ 50, 270
Antrag des Abgeordneten Dietmar Keck, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung den Antrag 156/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen – Ablehnung ....... 50, 270
Antrag des Abgeordneten Mario Lindner, dem Justizausschuss zur Berichterstattung den Antrag 1523/A der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch 1974 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 6. Juli 2021 zu setzen – Ablehnung ................................................................ 50, 270
Antrag des Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried im Sinne des § 18 Abs. 3 GOG auf Anwesenheit des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein – Ablehnung ........................................................................................................... 163, 166
Wortmeldungen in Bezug auf die beantragte Anwesenheit des Bundesministers Dr. Wolfgang Mückstein:
Ralph Schallmeiner .................................................................................................... 163
Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................... 164
Dipl.-Ing. Georg Strasser ........................................................................................... 164
Sigrid Maurer, BA ....................................................................................................... 164
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................. 165
Mag. Dr. Martin Graf ................................................................................................... 165
August Wöginger ....................................................................................................... 165
Wortmeldungen betreffend Anwesenheit ressortzuständiger BundesministerInnen:
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 170
Sigrid Maurer, BA ....................................................................................................... 170
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................. 171
Fragestunde (8.)
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ................................................................... 24
Eva-Maria Himmelbauer, BSc (94/M); Cornelia Ecker
Dr. Christoph Matznetter (100/M); Andreas Minnich
Erwin Angerer (92/M); Mag. Selma Yildirim
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (103/M); Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
Henrike Brandstötter (98/M); Dr. Elisabeth Götze, Martina Kaufmann, MMSc BA
Mag. Maria Smodics-Neumann (95/M)
MMMag. Dr. Axel Kassegger (93/M); Mag. Gerald Loacker
Süleyman Zorba (104/M); Katharina Kucharowits, Dr. Susanne Fürst
Mag. Yannick Shetty (99/M); Maria Großbauer
Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (96/M); Mag. Markus Koza
Mag. Dr. Petra Oberrauner (102/M)
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (97/M); Dr. Johannes Margreiter
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 24
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................................... 48, 270
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (851 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Heeresgebührengesetz 2001 und das Heeresdisziplinargesetz 2014 geändert werden (863 d.B.) ........................................................................................... 50
2. Punkt: Bericht und Antrag des Landesverteidigungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (864 d.B.) ......... 50
RednerInnen:
Mag. Friedrich Ofenauer .............................................................................................. 50
Cornelia Ecker .............................................................................................................. 51
Dr. Reinhard Eugen Bösch ......................................................................................... 52
David Stögmüller .......................................................................................................... 53
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ................................................................................ 55
Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner .................................................................... 56
Lukas Brandweiner ...................................................................................................... 57
Michael Seemayer ........................................................................................................ 58
Ing. Mag. Volker Reifenberger .................................................................................... 59
Mag. Yannick Shetty .................................................................................................... 59
Bundesministerin Elisabeth Köstinger ...................................................................... 60
Johann Höfinger ........................................................................................................... 61
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 863 und 864 d.B. .......................................... 72
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 1405/A(E) der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als Sicherheitsinsel (865 d.B.) ............................................................................................. 62
4. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 1417/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Expertise zur Verfassungsmäßigkeit der Luftraumüberwachung (866 d.B.) 62
RednerInnen:
Petra Wimmer ............................................................................................................... 62
Ing. Manfred Hofinger .................................................................................................. 63
Alois Kainz .................................................................................................................... 64
David Stögmüller .......................................................................................................... 65
Robert Laimer ............................................................................................................... 66
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ................................................................................ 68
Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner .................................................................... 69
MMMag. Dr. Axel Kassegger ....................................................................................... 70
Mag. Michael Hammer ................................................................................................. 71
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 865 d.B. hinsichtlich des Antrages 1405/A(E) 72
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 865 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „autarke Infrastruktur – autarke Kasernen“ (187/E) ....................................................... 72
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 866 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Expertise zur Verfassungsmäßigkeit der Luftraumüberwachung“ (188/E) .................. 73
Gemeinsame Beratung über
5. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (862 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990 geändert werden (916 d.B.) ............................................................................................................................... 73
6. Punkt: Bericht und Antrag des Unterrichtsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) geändert wird (917 d.B.) ................................................................................................. 73
7. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1399/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Suspendierung und Nichtbenotung für Schüler, die sich nicht testen lassen wollen (918 d.B.) ................................................................ 73
8. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1400/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Zwangstestungen für Schüler (919 d.B.) ............................................................................................................................... 73
9. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1585/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klassenteilung in den Kernfächern, um darüber eine andere Bildungsintensivität zu erreichen (920 d.B.) ...................................................... 73
RednerInnen:
Petra Vorderwinkler ..................................................................................................... 73
Mag. Dr. Rudolf Taschner ............................................................................................ 75
Hermann Brückl, MA .................................................................................................... 76
Mag. Sibylle Hamann ................................................................................................... 78
Mag. Martina Künsberg Sarre ..................................................................................... 79
Nico Marchetti ............................................................................................................... 80
Klaus Köchl ................................................................................................................... 81
Mag. Eva Blimlinger ..................................................................................................... 81
Mag. Hannes Amesbauer, BA ..................................................................................... 82
MMMag. Gertraud Salzmann ....................................................................................... 83
Mag. Gerald Hauser ..................................................................................................... 84
Bundesminister Dr. Heinz Faßmann .......................................................................... 85
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ..................................................................................... 87
Ing. Johann Weber ....................................................................................................... 88
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 916 und 917 d.B. .......................................... 99
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 918, 919 und 920 d.B. .......................... 100
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1634/A(E) der Abgeordneten Kira Grünberg, Heike Grebien, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung eines kompetenzorientierten Lehrplans zur Österreichischen Gebärdensprache sowie über den
Antrag 1422/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrplan Österreichische Gebärdensprache (921 d.B.) ............................................................... 88
11. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1409/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ÖGS Lehrplan bzw. ÖGS an Schulen (922 d.B.) ............................................................................................................................... 89
RednerInnen:
Katharina Kucharowits ................................................................................................ 89
Kira Grünberg ............................................................................................................... 90
Mag. Christian Ragger ................................................................................................. 91
Heike Grebien ............................................................................................................... 92
Fiona Fiedler, BEd ........................................................................................................ 93
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 921 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Entwicklung eines kompetenzorientierten Lehrplans zur Österreichischen Gebärdensprache“ (189/E) ............................................................................................................................. 100
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 922 d.B. ..................................................... 100
12. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1584/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend einheitliches Bundesgesetz für alle im Bildungsbereich tätigen Pädagoginnen und Pädagogen (923 d.B.) ........................................................ 94
RednerInnen:
Hermann Brückl, MA .................................................................................................... 94
Claudia Plakolm ............................................................................................................ 95
Mag. Martina Künsberg Sarre ..................................................................................... 96
Eva Maria Holzleitner, BSc .......................................................................................... 97
Mag. Eva Blimlinger ..................................................................................................... 98
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 923 d.B. ..................................................... 100
13. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1665/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden (882 d.B.) ............................................................................................................................. 100
RednerInnen:
Philip Kucher .............................................................................................................. 100
Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 102
Michael Seemayer ...................................................................................................... 106
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 111
Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda ............................................................................... 113
Christian Ries ............................................................................................................. 114
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................... 116
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona-Bonus für alle Krisen-Held*innen“ – Ablehnung .................................. 110, 186
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzieller Besserstellung von Mitarbeitern in Pflegeberufen“ – Ablehnung ... 115, 186
Annahme des Gesetzentwurfes in 882 d.B. ................................................................ 186
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1662/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (883 d.B.) ...................................................................................................................... 117
15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1660/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (888 d.B.) ...................................................................................................................... 117
16. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (889 d.B.) ....................................................................................................................................... 118
17. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz und das Bundesbahnpensionsgesetz geändert werden (890 d.B.) ............................................................................................................................. 118
18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1452/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung und den angeblich alternativlosen Lockdowns (881 d.B.) ..... 118
19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1200/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für die Komplementärmedizin in Österreich (887 d.B.) ................................................................................................ 118
RednerInnen:
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 118
Ralph Schallmeiner .................................................................................................... 119
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 122
Dr. Josef Smolle ......................................................................................................... 124
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 125
Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................... 128
Mag. Gerhard Kaniak (tatsächliche Berichtigung) ..................................................... 129
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 129
Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................... 131
Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 133
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sperrstunde abschaffen und Nachtgastro ermöglichen“ – Ablehnung 127, 187
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche“ – Ablehnung ............ 130, 188
Annahme der vier Gesetzentwürfe in 883, 888, 889 und 890 d.B. ............................. 186
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 881 und 887 d.B. ............................. 188
Gemeinsame Beratung über
20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1251/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (879 d.B.) ................................................................. 134
21. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1695/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden (880 d.B.) ............................................................................................................................. 134
RednerInnen:
Michael Seemayer ...................................................................................................... 134
Ralph Schallmeiner .................................................................................................... 135
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 153
Gabriela Schwarz ....................................................................................................... 153
Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................... 154
Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................... 155
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 879 und 880 d.B. ........................................ 188
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1663/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (884 d.B.) ...................................................................................................................... 156
23. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1696/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird (885 d.B.) ....................................................................... 156
RednerInnen:
Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................................................... 157
Ralph Schallmeiner .................................................................................................... 171
Peter Wurm ................................................................................................................. 172
Dr. Josef Smolle ......................................................................................................... 175
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 176
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 178
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Information von Patienten“ – Annahme (190/E) .............................................................................................................................. 158, 190
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der amtswegigen Prüfung von Covid-19-Tests im Medizinproduktegesetz“ – Ablehnung ........................................................................................................... 174, 190
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 884 und 885 d.B. ........................................ 189
24. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (861 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (886 d.B.) ........................................... 179
RednerInnen:
Clemens Stammler ..................................................................................................... 179
Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 181
Walter Rauch .............................................................................................................. 184
Ing. Josef Hechenberger ........................................................................................... 184
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Position zur Neuen Gentechnik“ – Annahme (191/E) 180, 190
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Neue Gentechnik muss als Gentechnik behandelt werden, sonst droht gentechnisch veränderte Pflanzenwelt und unkontrolliert Gentechnik am Teller“ – Ablehnung 182, 191
Annahme des Gesetzentwurfes in 886 d.B. ................................................................ 190
Gemeinsame Beratung über
25. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1659/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (907 d.B.) ...................................................................................................................... 191
26. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) geändert werden (908 d.B.) ............................................................................ 191
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1682/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktion 100.000 gegen die Corona-Langzeitarbeitslosigkeit (911 d.B.) .................................................................. 191
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1601/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Job Offensive Neustart: Eingliederungsbeihilfe (912 d.B.) ................................................................................. 191
29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1652/A der Abgeordneten Bettina Zopf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (913 d.B.) ..................................................... 191
30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1668/A der Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (914 d.B.) ........................................................... 191
RednerInnen:
Josef Muchitsch ......................................................................................................... 192
Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 194
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 195
Mag. Markus Koza ...................................................................................................... 197
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 198
Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ................................................................. 200
Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................... 202
Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 203
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 203
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 204
Sabine Schatz ............................................................................................................. 205
Mag. Ernst Gödl .......................................................................................................... 206
Michael Seemayer ...................................................................................................... 209
Bettina Zopf ................................................................................................................. 210
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterstützung des Arbeitsministers für sein arbeitsmarktpolitisches Ziel, den Bestand der Langzeitbeschäftigungslosen bis Ende 2022 um mindestens 50.000 Personen zu verringern“ – Ablehnung ........................................................................................................... 193, 218
Annahme der vier Gesetzentwürfe in 907, 908, 913 und 914 d.B. ............................. 217
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 911 und 912 d.B. ............................. 218
Gemeinsame Beratung über
31. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1698/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (909 d.B.) ........................................................................ 211
32. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1667/A der Abgeordneten Tanja Graf, Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird (910 d.B.) 211
RednerInnen:
Rainer Wimmer ........................................................................................................... 211
Tanja Graf .................................................................................................................... 213
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 214
Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 214
Mag. Markus Koza ...................................................................................................... 214
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 215
Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ................................................................. 216
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 909 und 910 d.B. ........................................ 220
Gemeinsame Beratung über
33. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (852 d.B.): Kündigung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (873 d.B.) 220
34. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (853 d.B.): Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (874 d.B.) 220
RednerInnen:
Andreas Minnich ........................................................................................................ 221
Robert Laimer ............................................................................................................. 222
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 223
Mag. Agnes Sirkka Prammer .................................................................................... 225
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entpolitisierung des Sports“ – Ablehnung ........................................ 223, 254
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 873 und 874 d.B. ................................... 254
35. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (860 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (Passgesetz-Novelle 2021) (875 d.B.) ................................ 225
RednerInnen:
Hermann Gahr ............................................................................................................ 226
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................... 226
Mag. Georg Bürstmayr .............................................................................................. 227
Mag. Johanna Jachs .................................................................................................. 228
Annahme des Gesetzentwurfes in 875 d.B. ................................................................ 254
36. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1658/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (876 d.B.) ............................................................................................................................. 229
RednerInnen:
Karl Mahrer ................................................................................................................. 229
Nurten Yılmaz ............................................................................................................. 230
Christian Ries ............................................................................................................. 231
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 231
Henrike Brandstötter ................................................................................................. 232
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 233
Mag. Johanna Jachs .................................................................................................. 234
Annahme des Gesetzentwurfes in 876 d.B. ................................................................ 254
37. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1657/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden (877 d.B.) ............................................................................................................................. 235
RednerInnen:
Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 235
Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................... 236
Mag. Georg Bürstmayr .............................................................................................. 242
Dr. Stephanie Krisper ................................................................................................ 242
Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................... 243
Dr. Christian Stocker ................................................................................................. 245
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................. 246
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dänischer Vorstoß in der Migrationspolitik als Vorbild für Österreich“ – Ablehnung 239, 255
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts“ – Ablehnung .. 241, 255
Annahme des Gesetzentwurfes in 877 d.B. ................................................................ 254
38. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1656/A(E) der Abgeordneten Karl Mahrer, Sabine Schatz, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und über den
Antrag 1159/A(E) der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abstimmung des NAP Rechtsextremismus und des NAP Antisemitismus (878 d.B.) ..................... 247
RednerInnen:
Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................... 247
Mag. Ernst Gödl .......................................................................................................... 247
Dr. Dagmar Belakowitsch (tatsächliche Berichtigung) .............................................. 249
Sabine Schatz ............................................................................................................. 249
Dipl.-Ing. Olga Voglauer ............................................................................................ 250
Dr. Stephanie Krisper ................................................................................................ 251
Mag. Martin Engelberg ............................................................................................... 252
Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................... 253
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 878 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ (192/E) ....................................................... 255
39. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 42, 51 und 52 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 26 (924 d.B.) ............................ 255
RednerInnen:
Andreas Kollross ........................................................................................................ 255
Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 256
Christian Ries ............................................................................................................. 257
Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 258
Michael Bernhard ....................................................................................................... 259
Carina Reiter ............................................................................................................... 261
Michael Seemayer ...................................................................................................... 261
Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 262
Hermann Brückl, MA .................................................................................................. 263
Michael Bernhard (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 264
Hermann Gahr ............................................................................................................ 264
Robert Laimer ............................................................................................................. 265
Mag. Corinna Scharzenberger .................................................................................. 265
Christian Lausch ..................................................................................................... ... 266
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 267
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 924 d.B. hinsichtlich der Petitionen Nr. 42, 51 und 52 sowie der Bürgerinitiative Nr. 26 ................................................................................................... 267
40. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1625/A) 268
RednerInnen:
Rudolf Silvan .............................................................................................................. 268
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 268
David Stögmüller ........................................................................................................ 269
Dr. Stephanie Krisper ................................................................................................ 269
Zuweisung des Antrages 1625/A an den Verfassungsausschuss .............................. 270
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Impfmöglichkeit für alle Studierenden (1745/A)(E)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesunde und biologisch hergestellte Lebensmittel an Schulen (1746/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sperrstunde abschaffen und Nachtgastronomie ermöglichen (1747/A)(E)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überarbeitung der COVID-19-Impfungen-Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums im Hinblick auf die Zunahme der Reisetätigkeit (1748/A)(E)
Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung des Arbeitsministers für sein arbeitsmarktpolitisches Ziel, den Bestand der Langzeitbeschäftigungslosen bis Ende 2022 um mindestens 50.000 Personen zu verringern (1749/A)(E)
Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird (1750/A)
Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird (1751/A)
Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird (1752/A)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzieller Besserstellung von Bürgerinnen und Bürgern in Pflegeberufen (1753/A)(E)
Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum Grünem Pass und einer Kinderimpfpflicht (1754/A)(E)
Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum Grünem Pass und einer Kinderimpfpflicht (1755/A)(E)
Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum Grünem Pass und einer Kinderimpfpflicht (1756/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche (1757/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche (1758/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche (1759/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistungsrecht NEU (1760/A)(E)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von Blühstreifen (1761/A)(E)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von Blühstreifen (1762/A)(E)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzieller Besserstellung von Bürgerinnen und Bürgern in Pflegeberufen (1763/A)(E)
Christian Hafenecker, MA, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teilnahme am ESA-Wahlprogramm „BOOST!“ (1764/A)(E)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung von E10-Treibstoff (1765/A)(E)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Cancel Culture“ in Österreich verhindern (1766/A)(E)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer (1767/A)(E)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bevölkerungsschutz in wolfsnahen Siedlungsgebieten durch Anpassung der FFH-Richtlinie (1768/A)(E)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend qualitativer Lärmschutz im Bereich des ÖBB-Netzes für die Landeshauptstadt St. Pölten (1769/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimaschutz ohne Bevormundung (1770/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vetovolksabstimmung gegen Klima-Bevormundung (1771/A)(E)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit dem Verstecken der Herkunftskennzeichnung (1772/A)(E)
August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird (1773/A)
Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende der dauernden Anbindehaltung bei Rindern (1774/A)(E)
Mag. Andreas Hanger, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz geändert wird (1775/A)
Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (1776/A)
Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1777/A)
Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
genehmigt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (1778/A)
Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau und Verlängerung des Fachkräftestipendiums“ (1779/A)(E)
Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1780/A)
Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1781/A)
Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Agrarfördermitteleinsatz zur Erreichung des Endes der Vollspaltenböden-Haltung von Schweinen in Österreich (1782/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Eintragung der Corona-Schutzimpfung in den internationalen Impfpaß (6933/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zweite Folgeanfrage zur Anfrage „Die Republik Österreich als Gläubiger“ (3809/J und 5914/J) (6934/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend 10 Jahre UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte – Wann wird Österreich endlich aktiv? (6935/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend 10 Jahre UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte – Wann wird Österreich endlich aktiv? (6936/J)
Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Autonome Fahren (6937/J)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Breitbandausbau in Oberösterreich (6938/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strukturelle Probleme im Maßnahmenvollzug (6939/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gutachten als Schlüsselfaktoren im Maßnahmenvollzug (6940/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend COVID-Intensivbettenbelegung (6941/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundeskanzleramt (6942/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten
Q2 2021 im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (6943/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Landesverteidigung (6944/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (6945/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (6946/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (6947/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Justiz (6948/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Inneres (6949/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Finanzen (6950/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (6951/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (6952/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (6953/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Arbeit (6954/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6955/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6956/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6957/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6958/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6959/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6960/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6961/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6962/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6963/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6964/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6965/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6966/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6967/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Landesverteidigung Q2 2021 (6968/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Q2 2021 (6969/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Q2 2021 (6970/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Q2 2021 (6971/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend externe Verträge im Vizekanzleramt und Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Q2 2021 (6972/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Justiz Q2 2021 (6973/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q2 2021 (6974/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Finanzen Q2 2021 (6975/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend externe Verträge im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Q2 2021 (6976/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Q2 2021 (6977/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Arbeit Q2 2021 (6978/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend externe Verträge im Bundeskanzleramt Q2 2021 (6979/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Q2 2021 (6980/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6981/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6982/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6983/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6984/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6985/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6986/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6987/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6988/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6989/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6990/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6991/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6992/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6993/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6994/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6995/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Zahlungsverweigerungen wegen Maskentragens (6996/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Entschädigung der Konsumenten im Hygiene Austria-Maskenskandal (6997/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Anstieg der Großhandelspreise-Auswirkung auf Konsumenten (6998/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Ausländer- und Inländerarbeitslosigkeit 2020 und 2021 im Bundesland Steiermark (6999/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzung der Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten für Betreiber von elektronischen Plattformen (7000/J)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Kurz kann jetzt Geld scheissen“: Wohin flossen die zusätzlichen 130 Mio. EUR im Budget 2017? (7001/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einsatz von Gesichtserkennungssoftware (7002/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Schikanen für Wirt und Gast in der Gastronomie während der Lockdowns (7003/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Dolmetschangebot für Schulen (7004/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Unterrichtsministerium trennt sich von Erziehung (7005/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Trennender Effekt der und intellektuelle Beleidigung“ durch die Zentralmatura (7006/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Vereinssport in Schulsporteinrichtungen (7007/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Impfpflicht für Schüler (7008/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend der schulpsychologischen Beratungsstelle (7009/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend COVID-19-Sicherheitsbestimmungen bei gerichtlich angeordneten Liegenschaftsbesichtigungen (7010/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Wohnzimmertests für unter 15-Jährige (7011/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend externe Behandlung bei Therapien und Krankenhausaufenthalt von Häftlingen (7012/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend LGBTIQ-Szene in Österreich (7013/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend der Auslastung der Frauenhäuser Österreichs (7014/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Streitfälle bei Familienleistungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen Österreich und dem Königreich der Niederlande (7015/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Millionenkosten durch illegale Graffitis an Zuggarnituren der ÖBB (7016/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der psychosozialen Auswirkungen von COVID-19 auf Frauen (7017/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Umsetzung gezielter Maßnahmen im Bereich der gesundheitskompetenzfördernden Rahmenbedingungen (7018/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Statistiken zur Vergabe von Mifegyne (7019/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Zielsetzung Frauengesundheit zu stärken und die Chancen aller Frauen auf Gesundheit zu steigern (7020/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Flugkosten (7021/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Flugkosten (7022/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Flugkosten (7023/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Flugkosten (7024/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Flugkosten (7025/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Flugkosten (7026/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Flugkosten (7027/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Flugkosten (7028/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Flugkosten (7029/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Flugkosten (7030/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Flugkosten (7031/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Flugkosten (7032/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Flugkosten (7033/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Flugkosten (7034/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Flugkosten (7035/J)
Beginn der Sitzung: 9.07 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie am zweiten Plenartag im Juni recht herzlich begrüßen. Es ist die 113. Sitzung des Nationalrates, die ich hiermit eröffnen darf.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten MMag. Dr. Agnes Totter, BEd, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Philipp Schrangl, Wolfgang Zanger, Barbara Neßler, Dr. Helmut Brandstätter und Josef Schellhorn.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab wird durch Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler vertreten.
Ferner werden Mitglieder der Bundesregierung, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt vertreten:
Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler durch Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer,
Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA durch Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann.
*****
Wie üblich überträgt ORF 2 diese Sitzung bis 13 Uhr, ORF III bis 19.15 Uhr, und anschließend wird die Sitzung in der TVthek kommentiert übertragen.
Es wissen ja alle, dass um 21 Uhr ein besonderes Spiel der Europameisterschaft stattfindet. Ist das nicht bekannt? – Gut, dann dürfen wir einen Rundlauf starten. (Heiterkeit des Präsidenten sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Fragestunde, und ich begrüße die Frau Bundesministerin recht herzlich.
Die Fragestellungen werden von den Damen und Herren Abgeordneten von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen – Sie kennen die Usancen –, die Beantwortung durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort erfolgt vom Rednerpult der Abgeordneten aus.
Für die Anfrage- und Zusatzfragestellung ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen.
Ich habe ein bisschen ein Problem mit dem Plexiglas, dass man mich nicht hört. Ich möchte nicht immer unterbrechen. Sie haben die Zeit eh im Gefühl, sonst werde ich mich bemerkbar machen.
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur 1. Anfrage. – Frau Minister, ich darf Sie ans Rednerpult bitten.
Die 1. Anfrage stellt Frau Abgeordnete Himmelbauer, bei ihr steht das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Schönen guten Morgen, Frau Bundesministerin! Nach diesem sehr intensiven Covid-Jahr, in dem es vor allem darum ging, die Gesundheitskrise und auch die wirtschaftlichen Folgen zu bewältigen, sind wir nun daran, das Comeback Österreich zu feiern und zu initiieren. (Unruhe im Saal.) Wir wollen Österreichs Wirtschaft unter die Arme greifen, damit sie wieder durchstarten kann, denn eine gesunde, erfolgreiche Wirtschaft ist der Garant dafür, dass wir Wohlstand und Arbeitsplätze in diesem Land sichern. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Wie fällt Ihre Bilanz vor allem hinsichtlich der Investitionsprämie aus, da diese Investitionsprämie ja auch hinsichtlich Comeback Österreich Investitionsanreize setzen soll?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 94/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wie fällt Ihre Bilanz zur viel diskutierten Investitionsprämie aus?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Einen schönen guten Morgen! Herr Präsident! Werte Mitglieder des Nationalrates! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Investitionsprämie ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die wir gesetzt haben, um die Konjunktur anzukurbeln, um voranzukommen und die Unternehmen in der Krise nicht nur direkt im Hinblick auf ihre Liquidität mit Geld zu unterstützen, sondern auch dahin gehend, dass sie gerade in der Krise investieren können. Diese Investitionsprämie haben 258 600 Unternehmen genutzt, darunter auch viele mittelständische Betriebe, KMUs, die ja das Herzstück Österreichs ausmachen.
Wir haben finanzielle Mittel in der Höhe von 5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, das wird zu Investitionen in der Größenordnung von 55 Milliarden Euro führen. In einem Vergleichsjahr macht die Industrie 8 Milliarden Euro. Das ist also das größte Erfolgsinstrument. Ich möchte mich auch bei Ihnen für die Unterstützung bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte sehr.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Danke, Frau Bundesministerin, das ist eine wichtige Initiative. In welchen Branchen vor allem sehen Sie das größte Interesse an dieser Investitionsprämie?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das Interessante ist, dass sie breit genutzt wird, wirklich von allen Branchen in Österreich. Da sehen wir, dass zum Beispiel die Sachgüterproduktion – und es sind nicht nur Leitbetriebe, sondern auch KMUs, die in Österreich produzieren – 16 Prozent in Anspruch genommen hat, dass Dienstleistungsunternehmen – wir sprechen ja oft von den Dienstleistern, die sehr stark durch die Covid-Krise betroffen waren – 26 Prozent in Anspruch nehmen konnten und dass vom Tourismus 7 Prozent aller Anträge kommen. Das freut mich natürlich ganz besonders, denn sie haben die Zeit somit trotzdem nutzen können. Auch aus den Bereichen der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie der Land- und Forstwirtschaft kommen Anträge. Es geht also quer durch. Vor allem sind auch viele KMUs dabei: 94 Prozent sind Kleinst- und Mittelbetriebe.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte sehr.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Ministerin! Die Investitionsprämie ist eine Maßnahme, die die Sozialdemokratie natürlich auch immer unterstützt hat. Umso problematischer ist es, dass bei einer so sinnvollen Maßnahme leider immer wieder handwerkliche Fehler passiert sind. Die Maßnahme wurde vor fast einem Jahr beschlossen und das Gesetz musste mangels budgetärer Bedeckung mehrmals repariert werden. Trotz einer nun ausreichenden budgetären Bedeckung werden viele Unternehmen um die Prämie umfallen. Warum? – Weil der Beginn der Investition bis Ende Mai 2021 erfolgen musste und viele Unternehmen diese Frist wohl aufgrund der internationalen Lieferkettenproblematik nicht haben einhalten können.
Daher die Frage: Wie viele Unternehmen werden auf Basis derzeitiger Schätzungen die Investitionsprämie nur deshalb nicht erhalten, weil sie die Frist zum Investitionsstart mit Ende Mai versäumt haben?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Es ist ganz wichtig, zu betonen, dass wir zweimal Fristen oder zwei Arten von Fristen verlängert haben. Wir haben zunächst die Frist für die erste Maßnahme von Ende Februar auf Ende Mai verlängert – es war ja ursprünglich geplant, dass der Antrag für die erste Maßnahme bis Ende Februar eingereicht werden muss. Da gab es also die erste Verlängerung.
Die zweite Verlängerung betrifft die Verlängerung der Frist für die Umsetzung um jeweils ein Jahr. Das heißt, die Unternehmen haben jeweils ein Jahr länger Zeit zur Umsetzung. Das reicht bis zu vier Jahren.
Die Unternehmen, die eingereicht haben, haben zu 99 Prozent die Bestätigung erhalten, dass sie ihren Antrag eingebracht haben. Jetzt ist es wichtig, dass sie in die Umsetzung gehen. Es ist auch so: Ja, das Budget musste immer wieder erhöht werden, weil es so eine erfolgreiche Maßnahme war. Ich bin froh, dass das in diesem Haus gemeinsam mit dem Bundesrat, der das nicht verzögert hat, sondern in dem die entsprechende Mehrheit erreicht worden ist, gelungen ist, sodass das jetzt in die Umsetzung kommen kann.
Wie viele Unternehmen die Prämie dann wirklich in Anspruch nehmen, werden wir in der Umsetzung sehen. Es ist auch so, dass viele Unternehmen aufgedoppelt und mehr eingereicht haben; das sagen sie uns auch. Jetzt geht es um die Umsetzung. Diesbezüglich bin ich überzeugt, dass die Unternehmen sehr erfolgreich sind. Wir haben mindestens 5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 100/M, stellt Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte sehr, Herr
Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Ihr Kollege, Finanzminister Blümel, wirbt damit, dass wir unter den führenden Nationen in der EU sind, was den Umfang der Wirtschaftshilfen betrifft. Gleichzeitig waren wir bei den Lockdowns und bei der Schwere und der Dauer der Lockdowns eher im Mittelfeld angesiedelt.
Nun gibt es die letzte Prognose der EU-Kommission von Mitte Mai, der zufolge wir in der Europäischen Union unter den letzten vier rangieren – nicht frugale vier, sondern unter den letzten vier –, was man erkennt, wenn man sich die beiden Jahre 2020 und 2021 anschaut.
Worauf führen Sie zurück, dass in dieser aktuellen Prognose der EU-Kommission von Mitte Mai Österreich beim Wirtschaftswachstum trotz des Umfangs der Wirtschaftshilfen und trotz der nur mäßigen Lockdowns im Vergleich zu anderen auf den letzten Rängen liegt?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 100/M, hat folgenden Wortlaut:
„Worauf führen Sie zurück, dass laut aktuellen Prognosen der EU-Kommission von Mitte Mai Österreich beim Wirtschaftswachstum beim Vergleich von 2019 und 2021 auf den letzten Rängen liegt?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sie führen es richtig an: Die Prognose ist von Mitte Mai. Bei den Prognosen geht es jetzt Schlag auf Schlag nach oben. Wir sind besser als erwartet und wir haben aktuellere Prognosen, die diese Prognose der Europäischen Union ja bereits ablösen und bei fast 4 Prozent liegen, zum Beispiel vom Wifo oder von der Oesterreichischen Nationalbank. Auch der Internationale Währungsfonds zieht nach.
Ich glaube, die Rechnung wird am Ende des Jahres gemacht. Wir wachsen im Moment schneller als Deutschland und Italien. Im Moment ist der aktuelle Status bereits so.
Zu Mitte Mai ist zu sagen, dass sich da natürlich noch zwei Effekte ausgewirkt haben: Vor allem die Tourismus-, Gastronomie- und Eventwirtschaft, die in Österreich mehr Anteil am Bruttoinlandsprodukt als zum Beispiel in Deutschland hat, war sehr stark betroffen. Andererseits haben auch Märkte, die für uns für den Export sehr wichtig sind, geschwächelt: Deutschland, Italien und die Schweiz, die ebenso mit diesen schlechteren Zahlen gekämpft haben.
Jetzt sind wir so weit, dass wir entsprechend aufholen. Wie gesagt: Wir sind besser als Italien und besser als Deutschland. Wir werden sehen. Ich gehe davon aus, dass sich das Wachstum in der zweiten Hälfte weiterhin beschleunigen wird. Es gibt Branchen, die schon wieder ganz weit vorne sind: Industrie, Gewerbe, aber auch der Tourismus im ländlichen Raum. In den Städten wird es noch etwas länger brauchen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte sehr.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich bleibe gleich bei den Benchmarks: Sie haben gerade ausgeführt, unsere wichtigsten Handelspartner Deutschland und Italien könnten nicht so gut wachsen. Auch das wird irgendwann durchschlagen. Wir haben
das größte Ausmaß an Wirtschaftshilfe in Relation zum BIP – egal, ob wir jetzt auf Platz vier oder fünf von hinten sind. Glauben Sie nicht, dass wir da ein Effizienzproblem hinsichtlich der Weise, wie die Wirtschaftshilfen verteilt worden sind, haben, wenn das in der Statistik so ausschaut?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Nein, ich habe gute Kontakte nach Deutschland und kenne viele deutsche Unternehmen – ich habe dort auch einmal gearbeitet –, die ganz klar sagen, dass in Deutschland die Verteilung der Hilfen komplizierter ist und länger dauert. Was wir gemacht haben, ist eine Art Instrumentenkoffer mit unterschiedlichen Möglichkeiten. Manchmal wird kritisiert, dass es zu viele verschiedene sind. Ich sage: Genau das braucht es für den österreichischen Wirtschaftsstandort und das hat es auch gebraucht.
Wenn ich mir die Zusagenraten bei den unterschiedlichen Instituten anschaue – wir gehen heute ja auch noch auf die Cofag ein –, so sehe ich, dass sie extrem hoch sind. Ja, es gibt immer wieder Fälle, die komplexer sind, aber das wissen Sie ja auch. In der Steuerberatung ist das ja auch so.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Minnich. – Bitte sehr.
Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Herr Präsident! Schönen guten Morgen, Frau Bundesminister! Sie haben es schon gesagt: Die Bandbreite der Wirtschaftsprognosen und der Konjunkturdatenerhebungen ist sehr breit gefächert.
Meine Frage lautet: Hätte man noch mehr tun müssen, um die Konjunktur anzukurbeln?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Wenn wir uns das Paket anschauen, dann sehen wir, dass es zwei große Themenbereiche gibt: Der eine ist die Liquidität – das bedeutet, dass wir Unternehmen durch die Krise bringen und sie nicht in Insolvenz gehen müssen. Da zeigt uns eine Zahl genau, dass wir richtig gelegen sind: die Zahl der Insolvenzen.
Wir haben weniger Insolvenzen als je zuvor. Ja, es sind sogar weniger als in den vergangenen Jahren. Irgendwann wird man wieder auf ein normales Niveau zurückkehren. Das ist auch gut so, denn Wirtschaften ist das Wirtschaften der Unternehmen. Wir haben es aber geschafft, die Liquiditätsreserven aufrechtzuerhalten. Das ist Aufgabe des Staates und das ist uns gelungen. Das beweist diese besondere Zahl.
Auf der anderen Seite stehen konjunkturelle Maßnahmen. Die Investitionsprämie ist die größte Einzelmaßnahme, die wir seit Jahrzehnten gesetzt haben – auch hier im Parlament. Ich danke allen, die hier die Unterstützung gegeben haben. Wir können hiermit wie gesagt 450 000 Unternehmen unterstützen. Wir haben zusätzlich ein Gemeindepaket. Wir verfolgen zusätzlich den Ausbau der Infrastrukturen im Breitbandbereich sowie den Ausbau in den Schulen. Wir haben unterschiedliche Bereiche, auch im Klimaschutz haben wir ein großes Paket. All das führt zu Investitionen und Strukturmaßnahmen, die Arbeitsplätze sichern und weitere Arbeitsplätze schaffen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 92/M, stellt Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte sehr.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie wollen durch eine Änderung des Wettbewerbsgesetzes offensichtlich die Bundeswettbewerbsbehörde an die kurze Leine nehmen und in ihrem Handeln einschränken.
Jetzt berufen Sie sich dabei auf eine EU-Richtlinie. Diese EU-Richtlinie sieht aber lediglich einen regelmäßigen Bericht vor, der veröffentlicht werden soll. Sie aber wollen einen überschießenden Bericht, eine Berichtspflicht, sodass Sie auch die Möglichkeit haben, zum Beispiel in laufenden Verfahren Informationen zu bekommen, und über die Politik ein Eingriff in diese wichtige Behörde möglich wäre.
In den letzten Jahren hat die Wettbewerbsbehörde oft Kartellabsprachen – zuletzt im Baubereich – aufgezeigt. Es hat also den Anschein, dass die Politik diese unabhängige Behörde an die Leine nehmen möchte.
Deshalb lautet meine Frage:
„Warum gefährden Sie die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde und den für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabdingbaren Schutz vor politischer Einflussnahme, indem Sie ein überschießendes Aufsichtsrecht über die Bundeswettbewerbsbehörde im Wege einer Änderung des Wettbewerbsgesetzes vorschlagen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ja, Ihre Frage ist, glaube ich, wichtig. Die Antwort ist ganz klar: dass Sie keine Befürchtungen zu haben brauchen und die Unterstellung, die irgendwie in der Frage auch drinnen ist, so nicht zutrifft, denn die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde ist durch eine Auskunftsmöglichkeit in keiner Form eingeschränkt.
Die Bundesverfassung – ich berufe mich nicht nur auf die ECN-Richtlinie, die jetzt umzusetzen ist, sondern ich berufe mich auf die Bundesverfassung – verlangt ein angemessenes Auskunftsrecht. Es geht um ein Auskunftsrecht und nicht um eine Auskunftspflicht gegenüber unabhängigen Behörden. Dies ist in einem einfachen Gesetz umzusetzen, und das ist das, was wir jetzt tun.
Ich glaube, es ist ganz wichtig, zu unterscheiden: Wir haben ein Auskunftsrecht des Ministeriums, und das ist kein Aufsichtsrecht; das ist dem nicht gleichzustellen und ist deshalb aus meiner Sicht nicht überschießend.
Die Begutachtung hat viele Inputs gegeben. Meine Absicht war immer – das hatten wir auch im Vorschlag so verankert, wir werden das aber jetzt noch klarer machen –, dass wir die Vorschläge des OGH auch übernehmen werden, um das ganz, ganz klar zu sagen.
Diesen Kommentar haben wir übernommen und wir haben auch noch zusätzliche Klarstellungen gemacht. In welcher Hinsicht? – Hausdurchsuchungen sind explizit ausgenommen – im Gesetz erwähnt –, und es gibt in diesem Fall auf keinen Fall ein Auskunftsrecht; das ist mir ganz besonders wichtig. Die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde – da geht es um die Unabhängigkeit im Vollzug – ist gewährleistet. Ein Auskunftsrecht gibt es aber bei jeder Behörde in Österreich, bei der Finanzmarktaufsicht genauso wie bei der E-Control, genauso wie bei der RTR. Da berufen wir uns auf die Verfassung: Auskunft ist nicht gleich Weisung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Danke, Frau Minister! Wir haben natürlich gesehen, dass Sie auf unseren Antrag, den wir auch schon im Wirtschaftsausschuss eingebracht haben, und auf die Kritik in der Begutachtung reagiert haben. Es ist wichtig, dass die Auskunftspflicht der Wettbewerbsbehörde zumindest von Hausdurchsuchungen explizit ausgenommen wurde.
In meiner Zusatzfrage geht es mir um ein konkretes Thema: Preissteigerungen von Roh- und Werkstoffen in der Wirtschaft. Ich glaube, das wird Ihnen in den letzten Wochen und Monaten nicht verborgen geblieben sein. Es gibt Anzeichen und Hinweise, dass diese Preissteigerungen auch künstlich herbeigeführt werden, eventuell herbeigeführt worden sind oder werden könnten. Unter anderem sagte Herr Arno Sorger, Präsident des Österreichischen Stahlbauverbandes, im Zusammenhang mit gestiegenen Preisen am 13. April 2021 gegenüber der „Österreichischen Bauzeitung“ Folgendes: „Ich glaube, dass es auch mit preispolitischen Maßnahmen, um nicht zu sagen, mit Spekulation am Markt zu tun hat.“
Einer Ihrer Vorgänger, Herr Minister Bartenstein, hat in so einem Fall schon einmal die Wettbewerbsbehörde eingeschaltet.
Meine Frage lautet: Werden Sie die Wettbewerbsbehörde einschalten und diesen Vorwürfen nachgehen, und wenn nein, warum nicht?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Danke für Ihren Input. Genau dafür ist eine Bundeswettbewerbsbehörde da, dass sie, wenn es entsprechende Vermutungen und Hinweise gibt, dem nachgeht. Es gibt aber, wie gesagt, im Moment auch kein Auskunftsrecht meiner Behörde gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde. Somit kann ich Ihre Frage, ob sie tätig ist oder nicht, in dieser Hinsicht nicht beantworten. (Abg. Angerer: Das war nicht die Frage!)
Wie gesagt, auch mit aktuellen Fällen beschäftigen wir uns nicht. Unsere Aufsicht ist eher eine generelle Aufsicht und beinhaltet unterschiedliche Themenbereiche, zum Beispiel die parlamentarische Verantwortung, die Beantwortung Ihrer Fragen, Regelungsvorhaben und auch Vorwürfe gegen die Bundeswettbewerbsbehörde, wie zum Beispiel Vorwürfe in Richtung der Uber-Studie und deren Finanzierung. Solche Dinge werden wir in Zukunft entsprechend abfragen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Ministerin, die Bundeswettbewerbsbehörde schützt ja Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preisabsprachen insbesondere von großen Konzernen und damit auch davor, dass durch derartige Absprachen Geld von kleinen und mittleren Einkommen zu großen Einkommen und Vermögen fließt.
Wir haben jetzt wirklich gesehen, dass die ÖVP ein ziemlich gestörtes Verhältnis zu unabhängigen und nicht weisungsgebundenen Institutionen insbesondere in der Justiz hat. Das ist traurig, aber Realität. Daher lautet meine Frage an Sie noch einmal ganz konkret:
Wie stehen Sie zum Vorschlag, die Bundeswettbewerbsbehörde zukünftig im Justizbereich anzusiedeln, um die Unabhängigkeit dieser wichtigen Institution zu stärken?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde ist auch in der Zuordnung zum Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gewährleistet.
Ich bin genauso Mitglied dieser Bundesregierung und der österreichischen Verfassung verpflichtet. Diesen generellen Vorwurf gegenüber der Justiz, den Sie gemacht haben, muss ich energisch zurückweisen. Dem ist nicht so, wir respektieren und akzeptieren die österreichische Justiz, aber es muss erlaubt sein, einzelne Fälle zu diskutieren, denn das passiert auch von der anderen Seite. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 103/M, stellt Abgeordneter Schwarz. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Kleinst- und Kleinbetriebe sind ja von der Coronakrise durchaus sehr hart getroffen worden – oft auch im Dienstleistungsbereich –, und teilweise haben diese Betriebe auch nicht die großen Innovationsabteilungen, die größere Unternehmen haben.
Deshalb würde mich interessieren, welche Maßnahmen Sie noch setzen oder sozusagen gerade in Umsetzung sind, die einerseits die Klein- und Kleinstbetriebe unterstützen, um durch die Krise zu kommen, und andererseits diese auch besser auf die Bewältigung des Strukturwandels, der vor uns steht – Stichwort: Digitalisierung und Klimaschutz –, einstellen.
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 103/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche neuen Maßnahmen werden Sie setzen, um Klein- und Kleinstbetriebe zu unterstützen, zum Einen zur Bewältigung der COVID-Krise und ihrer Folgen und zum Anderen zur Bewältigung des Strukturwandels – Stichwort: Digitalisierung und Klimawandel?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das ist ein absolut wichtiger Punkt. Die KMUs sind ja unser Rückgrat, sie sind der größte Arbeitgeber und sie sind Teil unserer Kultur, nicht nur Teil unserer Wirtschaft. Darum ist es so wichtig, dass wir auf sie achten, sie hegen und pflegen und sie auch unterstützen.
Dafür gibt es unterschiedliche Institutionen, und ich möchte hier einmal die Gelegenheit nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AWS zu danken, die besonders auf die Klein- und Mittelbetriebe spezialisiert sind und sie mit einer Vielzahl von Programmen unterstützen. Das wird auch weiterhin zur Verfügung stehen.
Dann gibt es ganz spezielle Förderungen: Wir haben gesehen, dass 94 Prozent Kleinst- und Mittelbetriebe die Investitionsprämie abgeholt haben. Das bedeutet, dass sie mit dieser Maßnahme besonders in der Transformation der Digitalisierung und der Ökologisierung unterstützt wurden. Wir werden da auch immer wieder als Musterbeispiel dafür genannt, dass wir das getan haben, weil man in keinem anderen europäischen Land diese Maßnahme findet und so viele KMUs darauf zugreifen konnten.
Dann gibt es natürlich noch spezielle Maßnahmen. Gestern wurde die Erhöhung des Härtefallfonds auf 3 Milliarden Euro diskutiert und beschlossen, um ganz gezielt Kleinstunternehmen bis hin zu den EPUs zu unterstützen. Auch im Bereich der Digitalisierung, um Digital Skills anzuheben, gibt es den Digischeck für die KMUs, der speziell für diese und für Lehrlinge 10 000 Euro vorsieht. KMUs sind Gott sei Dank auch starke Ausbildner in der Lehre, und um dort die Transformation Richtung Digitalisierung zu unterstützen, können sie das abholen. In unserer Standortstrategie werden wir die KMUs ganz besonders berücksichtigen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Eine der großen Herausforderungen im Zusammenhang mit diesem Umstieg ist, dass insbesondere bei diesen Kleinstunternehmen oft auch das Know-how fehlt. Mich würde interessieren, ob Sie sich da Beratungskonzepte überlegt haben. Es gibt in Salzburg diese Kooperation zwischen der Wirtschaftskammer und der Schuldnerberatung. Auch in Niederösterreich, glaube ich,
gibt es ein ähnliches Modell beziehungsweise ähnliche Beratungskonzepte für Transformation in Richtung Digitalisierung und Klimaschutz.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Wir haben da ganz besonders das AWS als die Organisation, die mit all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diese Richtung arbeitet. An sie kann sich jeder immer wenden.
Wir haben spezielle Programme. Ich möchte nur eines erwähnen: KMU digital, das ist stark nachgefragt. Wir haben jetzt mit 5 Millionen Euro den gesamten Jahreswert gleich im ersten Quartal aufgelegt, um zu unterstützen, das ist bereits vollständig abgeholt.
In der E-Commerceförderung, die mir ganz besonders wichtig ist, gibt es noch Geld, circa 6 Millionen Euro, und da möchte ich alle Unternehmerinnen und Unternehmer einladen, sich das dort auch abzuholen, es steht zur Verfügung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Deimek. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Sie haben jetzt gerade ausgeführt, die Folgen der Covid-Krise seien mithilfe von Digitalisierung abzufedern oder könnten abgefedert werden, das AWS habe mit dem entsprechenden Volumen einen guten Ansatz dazu. Jetzt kommt aber der Klimawandel dazu, und der Klimawandel ist nicht irgendwie eine Strukturverbesserung, sondern er erfordert neue Produkte, neue Dienstleistungen oder Änderungen darin.
Mit welchen Unterstützungen wollen Sie diesen Teil der Krisenbewältigung abfedern?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Der Klimawandel ist eine große Herausforderung für die KMUs, aber – was ganz wichtig ist, glaube ich – wir sollten nicht so tun, als würden die Familienbetriebe oder wir für die Familienbetriebe das Thema neu erfinden. Sie machen das schon seit Generationen, sie denken zumeist in Generationen, denken daran, dass die Enkelkinder das Unternehmen gut übernehmen können sollen und dass sie die Umwelt schützen.
Das zu betonen ist für mich immer ein wichtiger Punkt, weil wir in der Politik oft glauben, das sei etwas Neues, wir hätten das jetzt erfunden. Das machen die österreichischen Familienbetriebe schon seit Generationen, sonst würde es sie nicht so lange geben.
Was wir ganz klar machen: eben mit der Investitionsprämie zu unterstützen. 14 Prozent Cashback, das bedeutet, man bekommt wirklich 14 Prozent Liquidität zurück, Geld zurück. Das ist keine Steuermaßnahme, keine Steuergutschrift, sondern wirklich etwas, das zurückbezahlt wird. Und dann gibt es natürlich noch eine Reihe von ganz, ganz vielen unterschiedlichen Maßnahmen, die die Unternehmen auf ihrem Weg im Zusammenhang mit dem Klimawandel unterstützen. Wenn zum Beispiel auf Solar umgestiegen wird, gibt es vielfach Förderungen, und wir haben das Genehmigungsverfahren freigestellt, um auch dort die Bürokratie zu reduzieren, damit es leichter geht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 98/M, stellt Frau Abgeordnete Brandstötter. – Bitte sehr.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Guten Morgen! Laut Weltbank braucht eine Gründung in Frankreich oder Estland vier Tage, in Österreich ist das etwas zäher, da dauert es 21 Tage. Sie haben sich in einer Start-up-Erklärung dazu verpflichtet, hier Erleichterungen zu schaffen. Deshalb meine Frage:
„Halten Sie an Ihrer Zusage in der Startup Deklaration einer rein digitalen Gründung innerhalb von 24 Stunden mit 100 Euro an Kosten fest?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sie nehmen da einen wichtigen Punkt auf. Die Zahlen sind schon etwas älter, ich glaube, wir sollten uns noch einmal anschauen, wo wir jetzt stehen. Am 19. März habe ich diese Deklaration mit 24 anderen Mitgliedstaaten und Island gemeinsam unterzeichnet. Das ist ein Rahmenabkommen mit ganz vielen Inhalten und sehr, sehr vielen Vorschlägen, die in unterschiedliche Richtungen gehen.
Wir tauschen uns jetzt auch mit anderen Ländern aus, wir schauen, wie die es machen und wie wir es machen. Wir haben die E-Gründung ganz weit oben auf unserer Agenda stehen. Teilweise ist es schon sehr, sehr rasch möglich und teilweise dauert es etwas länger, wenn die Unternehmen auch noch andere Eintragungen haben und auch entsprechende Sachgüter da sind.
Bei der Unternehmensgründung von Start-ups wird uns, glaube ich, sehr, sehr stark helfen, dass wir durch die neue Rechtsform die Geschwindigkeit verbessern. Ich gehe davon aus, dass diese von den Start-ups sehr stark genutzt wird, dann werden wir auch automatisch schneller. Wir sind mit dem Justizministerium in gutem Austausch, und ich hoffe, dass auch die NEOS diese neue Rechtsform unterstützen werden. Gleichzeitig müssen wir natürlich in allen Feldern für die Start-ups schneller und noch besser werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte sehr.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Bis wann genau wollen Sie Ihre Pläne umgesetzt haben? Bis wann soll die Start-up-Deklaration vollständig umgesetzt sein?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Wenn Sie hineinschauen, sehen Sie ganz, ganz viele Felder drinnen. Das ist eine Deklaration, die einen Rahmen mit unterschiedlichsten Möglichkeiten bietet. Werden wir alle diese Möglichkeiten umsetzen? – Nein, und das ist auch nicht das Ziel der Deklaration. Die Deklaration weist eine Vielzahl an Punkten auf, von denen wir einige aufgreifen werden, manche früher, manche später. Das machen auch andere Länder so. Das Ziel der Deklaration ist, dass wir alle in Europa uns gemeinsam auf den Weg machen, dass auch von der EU-Kommission ein klares Commitment erfolgt, daran zu arbeiten, denn viele der Vorgaben – denken Sie an die Datenschutz-Grundverordnung – kommen über die Europäische Kommission und wirken dann unmittelbar bei den Start-ups und auch bei den KMUs. Also da braucht es eine Zusammenarbeit, und so ist auch die Deklaration zu verstehen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordnete Götze. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben von der neuen Rechtsform für Start-ups gesprochen. In diesem Zusammenhang würde mich interessieren: Welche weiteren Maßnahmen für Start-ups in Österreich sind geplant, um den Standort Österreich als Start-up-Standort attraktiv zu machen und um auch mit Ländern wie Deutschland, also insbesondere Berlin, München, den Niederlanden oder vielleicht sogar Israel mitzuhalten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ich glaube, worauf die Start-ups ganz besonders warten, ist die Mitarbeiterbeteiligung – wenn ich mit den Unternehmern spreche, so ist das eines der kritischen Themen – und eben die neue Rechtsform. Das sind die zwei wichtigsten Themen.
Warum Mitarbeiterbeteiligung? – Weil es gerade bei Start-ups, in dieser Frühphase, oft nicht möglich ist und auch nicht das Ziel ist, sehr hohe Gehälter zu bezahlen, sondern die Mitarbeiter sollen dadurch motiviert werden. Sie sind oft jung und wollen auch wirklich am Unternehmen beteiligt sein. Ich habe selbst Unternehmen geführt und einmal versucht, Mitarbeiter zu beteiligen, was nach der bisherigen Form, die wir ja aus früheren Zeiten geerbt haben, nicht leicht möglich ist. Das ist jetzt das Thema. Wir müssen schauen, dass die Mitarbeiterbeteiligung rasch erfolgen kann, dass das eine Möglichkeit ist.
Und den Kapitalmarkt zu stärken ist der dritte wesentliche Punkt für die Start-ups in Österreich.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Kaufmann. – Bitte.
Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben es schon angesprochen: schneller und besser werden für die Start-ups. Sie haben einige Grundrahmenbedingungen genannt, die es brauchen wird. Was wird das Wirtschaftsministerium konkret an Maßnahmen setzen, damit der Start-up-Standort Österreich gut aufgestellt ist?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Wie ich erwähnt habe: Es ist die Rechtsform, es ist die Mitarbeiterbeteiligung, und es sind die Kapitalmarktthemen, die wir natürlich gemeinsam mit dem Finanzministerium, und das Finanzministerium gemeinsam mit uns, wie auch mit dem Justizministerium umsetzen. Also das ist nicht etwas, das ein Ministerium allein leisten kann, sondern das ist bereichsübergreifend, und das ist aus meiner Sicht ein ganz wesentlicher Grund.
Wir haben gestern im Ministerrat den Grundstein für etwas sehr Wichtiges gelegt, etwas, das sehr technisch klingt, aber auch für die Start-ups interessant sein wird, nämlich um im Rahmen der Gründung schneller zu werden: Das ist das Once-only-Prinzip. Wenn Daten eingebracht werden, dann muss das bei unterschiedlichsten Behörden immer und immer wieder getan werden, bei der Übersiedlung bei sieben verschiedenen Behörden, auch bei der Gründung. Wir werden das Unternehmensserviceportal jetzt so nutzen, dass der Unternehmer, die Unternehmerin auch bei der Gründung die Daten nur einmal zur Verfügung stellen muss und diese dann entsprechend genutzt werden. Ich hoffe da sehr stark auf die Unterstützung aller. Wir werden mit der Umsetzung als Erstes bei der Gründung beginnen – wirklich wichtig für die Start-ups.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 95/M, stellt Frau Abgeordnete Smodics-Neumann. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wunderschönen guten Morgen! Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass wir solche Wirtschaftsprognosen haben werden, wie wir sie derzeit Gott sei Dank haben. – Eine sehr, sehr schöne Nachricht. Das zeigt für mich irgendwie, wie gut das Zusammenspiel von Maßnahmen der Regierung und auch der Durchhaltefähigkeit unserer Unternehmerinnen und Unternehmer ist. Welch schönere Belohnung gibt es, als dass die Auftragsbücher wieder gefüllt sind! Für die Fälle, wo es noch eckt, haben wir hier gestern alle gemeinsam noch weitere Maßnahmen beschlossen.
Jetzt ist es aber wichtig, dass man rechtzeitig darauf schaut, dass man es hat, wenn man es braucht. Das heißt, den Blick in die Zukunft und die Learnings haben Sie ja in der Standortstrategie schon einmal grob umrissen und auch sieben Kernthemen definiert.
Jetzt ist meine Frage: Sehen Sie aus Ihrer Überblickserfahrung, was in der letzten Zeit passiert ist, Prioritäten unter diesen Punkten, die man setzen muss? Gibt es wichtigere, gibt es welche, die mitlaufen? Vielleicht können Sie mir da einen kurzen Überblick geben.
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 95/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Prioritäten sollen mit der Standortstrategie verfolgt werden?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Gerne. Ja, es ist wichtig, über den Tellerrand hinauszuschauen und mittelfristig und langfristig zu planen, denn wir wollen ja – und das wird mir Herr Lercher auch bestätigen (Abg. Lercher, der als nächster Fragesteller bereits im Halbrund steht, zeigt sich überrascht) – Arbeitsplätze absichern und Arbeitsplätze in Österreich schaffen. Das ist etwas, das wir alle gemeinsam tragen, das ist etwas, das wichtig ist. Da geht es jetzt nicht nur um die Maßnahmen während der Coronakrise, sondern es geht auch um mittel- und langfristige Maßnahmen.
Diese sieben Schwerpunkte zeigen uns das genau. Da geht es um Zukunftsthemen wie Green Tech und Green Materials, aber es geht auch darum, Services zu digitalisieren, auch den Bereich der Dienstleistung nach vorne zu bringen, weil eben in Österreich sehr, sehr viele im Dienstleistungsbereich beschäftigt sind, im Tourismus, in der Gastronomie. Und ja, auch dort kann uns Digitalisierung krisenfester und nachhaltiger machen. Wir haben gesehen, dass jene Unternehmen, die in diesen Bereich schon investiert hatten und diese Transformation schon weiter vorangetrieben haben, besser durch die Krise gekommen sind.
Was mir wichtig ist, ist, dass bei diesem Prozess alle eingebunden sind, und zwar Sozialpartner, Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmervertreter. Das ist mir persönlich ein ganz wichtiges Anliegen, und es freut mich, dass in den ersten Gesprächen, Arbeitskreisen, Arbeitsrunden so viele hochkarätige Vertreter aus unterschiedlichsten Bereichen mit dabei waren, von kleinen Unternehmen, von Start-ups genauso wie von großen Unternehmen, und eben auch die ArbeitnehmerInnenvertreter – auch das ist mir ein wichtiges Anliegen, denn Standortstrategie ohne sie geht nicht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Das große Ganze auch einzuholen ist, finde ich, ein sensationeller Zugang. Gibt es schon einen groben Zeitplan dieser Arbeitsgruppen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Die Arbeitsgruppen haben schon begonnen, tätig zu sein, sie arbeiten bereits zusammen, es haben einige Treffen schon stattgefunden. Wir werden im Sommer, so um die Zeit von Alpbach, Zwischenergebnisse präsentieren. Es geht darum, auch Leuchtturmprojekte herauszuholen, die rasch umgesetzt werden müssen. Für viele Themen haben wir nicht lange Zeit, und darum haben wir einen straffen Zeitplan. Im Herbst werden dann viele Bundesländer miteinbezogen, und bis Jahresende sollen sie auch entsprechend fertig sein.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 101/M, stellt Abgeordneter Lercher. Ich darf ihn darum bitten. – Bitte, Herr
Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe eine Frage zu den Wirtschaftshilfen in unserem Land. Da gibt es ja sehr vielfältige Programme, auch einige Hilfsprogramme, die unbürokratisch und gut funktionieren. Das möchten wir nicht verhehlen, damit uns dann nicht vorgeworfen wird, dass wir nur kritisieren. Es gibt aber auch die anderen Fälle, nämlich dass Wirtschaftshilfen ausbezahlt wurden, die wenig treffsicher waren, die auch Unternehmen erhalten haben, die jetzt mit Rekordergebnissen dastehen. Das schürt natürlich den Eindruck, dass da eine Neiddebatte entsteht. Viele Klein- und Mittelbetriebe fühlen sich da nicht so wertgeschätzt, wie sie es gerne hätten. Es gibt natürlich auch viele andere, auch das möchte ich nicht verhehlen, bei denen es passt, die mit den Ausschüttungen zufrieden sind.
Ich habe ganz konkret darauf aufbauend eine Frage zur Cofag. Ich weiß, Sie sind da nicht politisch zuständig, aber ich glaube, Sie haben als Wirtschaftsministerin vor allem auch eine moralische Verantwortung den Klein- und Mittelbetrieben gegenüber, die jetzt noch warten und nicht verstehen, warum sie Hilfen nicht bekommen. Deswegen ist meine ganz konkrete Frage:
„Wann bekommen jene Unternehmen, die in der Bürokratie der Cofag versunken sind und trotz Antrag bisher keine Wirtschaftshilfen erhalten haben, endlich die versprochenen Hilfen?“
Und gibt es da vielleicht auch eine Einschätzung, wie viele das sind?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ja, Sie haben es richtig gesagt, zuständig ist das Finanzministerium, dennoch ist es natürlich wichtig, es anzusprechen. Das AWS gibt Garantien, die Cofag gibt Garantien; die Cofag eher bei den großen Betrieben. Ihre KMUs sind eher bei mir, beim AWS zu Hause, und da kann ich auf jeden Fall auch garantieren, dass die rasch und schnell abgewickelt worden sind. Das AWS hat in den letzten drei Jahren einen Digitalisierungsprozess durchgemacht, sonst hätte es die Menge tatsächlich nicht bewältigen können, weil es früher auch nicht für EPUs zuständig war.
Ich habe mir, weil immer auch auf die Cofag hingewiesen wird, ein paar Zahlen angeschaut, was die Cofag betrifft: Bei den Garantien gibt es eine Genehmigungsquote von 99,8 Prozent, und im Durchschnitt, im Median beträgt die Genehmigungsdauer zwei Tage.
Natürlich gibt es auch Fälle – ich hatte auch solche Fälle, die an mich herangetragen wurden – von kleineren Unternehmen, bei denen es Schwierigkeiten gab. Manchmal ist das dann relativ rasch aufzulösen. In meinem Fall war es ein Steuerberater, der die falsche Adresse gemeldet hat, und dann fällt natürlich dieser Fall aus der automatisierten Routine raus und kommt in den Topf, in den händisch hineingeschaut werden muss. Bei dieser Menge – wir haben 26 000 Anträge allein für Garantien in der Cofag – kann das passieren, und dann dauert das entsprechend etwas länger.
Die Fälle, die Sie jetzt, wie ich glaube, meinen, die in den 0,2 Prozent vielleicht drinnen sind, sind komplexe, sind größere Unternehmen. Aus meiner Sicht trifft das die Kleineren nicht. Soviel ich weiß, sind viele der Fälle bei den kleineren Unternehmen, die uns ja ein großes Anliegen sind, geklärt. Die Fälle der Großen sind oft komplex, aufgrund von Verschachtelungen, Firmenbeteiligungen und anderem, und müssen auch entsprechend angeschaut werden.
Die anderen Kennzahlen der Cofag schauen auch nicht so schlecht aus: beim Lockdownumsatzersatz November 97 Prozent, sechs Tage; beim Lockdownumsatzersatz
Dezember 97 Prozent, 14 Tage; und beim Umsatzersatz II 51 Prozent – der läuft ja noch – und 19 Tage.
Ich höre die Kritik, aber ich muss auch sagen, dass das Team der Cofag, neu gegründet, Großartiges in dieser Zeit geleistet hat. Das möchte ich in dem Zusammenhang auch sagen dürfen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Sie werden verstehen, dass wir als Opposition uns auch auf die Kritikpunkte konzentrieren müssen, weil es unsere Aufgabe ist. Im Hinblick auf die Kritikpunkte, die Sie selbst erwähnt haben, auch bezüglich KMUs und in der Abwicklung der verschiedenen Wirtschaftshilfen, würde mich interessieren: Betrachten Sie es im Nachhinein als einen Fehler, dass die Bundesregierung das Epidemiegesetz ausgehebelt hat?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ich glaube, wir haben in diesem Rahmen schon sehr oft besprochen, dass das Epidemiegesetz auf Unternehmen anwendbar ist, von denen eine Gefahr ausgeht. Also wenn Sie jetzt irgendwo einen Betrieb haben, in dem Tiere gezüchtet werden, und diese Tiere einen Virus haben, dann geht von dem Unternehmen die Gefahr aus. Dann ist natürlich das Epidemiegesetz anwendbar gewesen.
Das ist aber eine Pandemie und hat ganz andere Größenordnungen und auch eine entsprechend andere Bedeutung gehabt. Es gibt welche, für die ein Betretungsverbot galt, für andere nicht; Industrie konnte arbeiten, Gewerbe konnte arbeiten, Handel und Gastronomie zu großen Teilen nicht.
Ich gehe davon aus, dass wir, so wie in ganz Europa, diesbezüglich einen richtigen Weg gewählt haben. Letztendlich kommt es darauf an, ob Unternehmen in dieser Zeit in Insolvenz gegangen sind oder nicht, daran hängen Arbeitsplätze. Das ist nicht passiert, und somit sage ich, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 93/M, stellt Abgeordneter Kassegger. – Bitte, sehr.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesminister! Meine Frage und meine Zusatzfrage beschäftigen sich mit dem Bereich Wirtschaftskammer Österreich. Die erste Frage: Der Prüfbericht des Kontrollausschusses, demzufolge auf Kosten der Zwangsmitgliedsbeitragszahler Wochenendtrips nach Athen gemacht werden, die Kinder der Delegierten Zusatzgelder, Schulgelder bekommen und so weiter und so fort, ist ja in aller Munde gewesen. Der Gipfel der Verwunderung waren Beiträge in Höhe von Zehntausenden von Euro für Golf-, Jacht- und Sportvereine.
Sie kennen die Reaktion von Herrn Generalsekretär Kopf. Sie kennen auch die Reaktion Ihres Koalitionspartners, der Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft Sabine Jungwirth, die da sagt, dass kein Unternehmen so wirtschaften kann wie diese Interessenvertretung. Ich zitiere: „Gerade, wenn man weiß, wie letztes Jahr“ Wirtschaftskammermitglieder, „die jeden Cent umdrehen müssen, mit den Grundumlagen geknebelt wurden, während in der Kammer geklotzt wird.“
Meine Frage:
„In welcher Form sind Sie Ihrer Aufsichtspflicht nach dem Wirtschaftskammergesetz nachgekommen, zumal ein Prüfbericht des Kontrollausschusses der Wirtschaftskammer
über die Gebarung 2019 die Finanzierung von Golf- und Jachtklubmitgliedschaften durch Kammerbeiträge scharf kritisierte?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ich glaube, wichtig ist, auch für die Zuseher festzuhalten, dass das vorliegende Papier kein abschließender Prüfbericht ist und ich Zwischenberichte nicht kommentiere.
Was wir tun, ist, wir warten auf den abschließenden Bericht, und diese Unterlage wird uns sicher auch entsprechend vorgelegt werden. Ob dann gegen Gebarungsgrundsätze verstoßen worden ist oder nicht, kann sich eben erst nach Vorliegen des abschließenden Berichtes endgültig zeigen. Ich habe die Beschaffung des abschließenden Berichtes veranlasst und auch um Berichterstattung gebeten.
Ich möchte dann noch einen Punkt die Wirtschaftskammer betreffend erwähnen, die oft und sehr stark auch in diesem Rahmen kritisiert wird, und möchte Ihnen da von Gegebenheiten berichten. Ich habe mit Unternehmen gesprochen, die viele Jahre immer wieder ihren an die Kammer zu leistenden Beitrag kritisiert haben, die aber gerade jetzt, in der Krise, froh waren, dass es diese Strukturen gab. Da geht es vor allem um die kleinen Unternehmen. Es sind nicht die großen Unternehmen, die das brauchen und die höchsten Beiträge zahlen, sondern es sind die kleinen Unternehmen, die Gründer.
Ich sehe das als Teil unseres Ökosystems der Wirtschaft in Österreich, was auch der Grund ist, warum es hier besser funktioniert als in anderen Ländern. Gehen Sie nach Italien und Frankreich! Ich habe in diesen Ländern und mit diesen Ländern intensiv gearbeitet, da gibt es das nicht und da fallen die Kleinen immer wieder zurück. Durch diese Struktur gewährleisten wir, dass das nicht geschieht. Nicht jeder ist zufrieden damit, dass er diesen Beitrag zahlt, vor allem die größeren Unternehmen nicht, aber ich sehe das als ein wichtiges Instrument, und es hat in der Covid-Krise durchaus geholfen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Zusatzfrage zum selben Thema: Ich spreche auch viel mit Unternehmern, offensichtlich sprechen wir mit unterschiedlichen Unternehmern. Ich selbst bin auch Unternehmer, habe da aber teilweise andere Erfahrungen gemacht. Ich will jetzt auch nicht das Thema Zwangsmitgliedschaft in einer Institution, die eine Wahlbeteiligung von 30 Prozent hat und damit nur mehr von der Österreichischen Hochschülerschaft mit einer Wahlbeteiligung von 15 Prozent übertroffen wird, diskutieren, sondern über die viel diskutierte Strukturreform der Wirtschaftskammer, von der ja seit Jahrzehnten, möchte ich fast sagen, geredet wird – also Abschaffung sozusagen der Zehnfachstrukturen, der Pensionsprivilegien, der Mehrfachmitgliedschaften et cetera.
Wie sehen Sie das? Sehen Sie auch eine Notwendigkeit, dass diese Organisation von der Phase des Redens und Planens einmal in die Phase der Umsetzung kommt, und wenn ja, welche Möglichkeiten haben Sie als Wirtschaftsministerin, aktiv mitzugestalten und diese Prozesse zu beschleunigen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Da sind wir im Bereich der Selbstverwaltung. Ich mische mich auch nicht bei der Arbeiterkammer ein und somit auch nicht im Bereich der Wirtschaftskammer. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt. Das, was bei uns liegt, ist das Thema Aufsicht nach ganz bestimmten Kriterien, die von uns zu prüfen sind. Die Gebarungskontrolle ist vom Rechnungshof zu prüfen, und die innere Organisation in der Selbstverwaltung ist von den entsprechenden Sozialpartnern, Kammern auch selbst zu gestalten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordneter Loacker. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Ministerin! Kollege Kassegger hat schon auf die offensichtlichen Verletzungen der Gebarungsgrundsätze nach § 131 Wirtschaftskammergesetz hingewiesen. In dieser Bestimmung ist auch festgelegt, dass die Umlagen der Kammern und ihrer Teilorganisationen nur so hoch sein dürfen, wie es dem Aufwand entspricht, und dass nur „angemessene Rücklagen“ gebildet werden dürfen. Wir wissen, dass die Wirtschaftskammer auf 1,7 Milliarden Euro Rücklagen sitzt.
Aufsicht ist etwas Aktives: Sie lassen sich nicht nur Berichte geben, sondern Sie prüfen aktiv. Daher frage ich Sie: Welche aktiven Gebarungsaufsichtsschritte setzen Sie, um diesem ständigen Wachstum der milliardenschweren Rücklagen Einhalt zu gebieten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Es ist entsprechend gesetzlich geregelt – das ist ja natürlich auch durch das Parlament gegangen –, was wir prüfen und was wir nicht prüfen, was der Rechnungshof prüft und was wir eben nicht prüfen. Wir prüfen die Einhaltung der formalen Kriterien – ob Rechnungsabschlüsse da sind, ob die Beschlüsse richtig gefasst worden sind –, und der Rechnungshof prüft die Gebarung. Also dementsprechend sind diese Rechnungsabschlüsse meinem Ressort zur Kenntnis zu bringen. Wenn eine Änderung gewünscht ist, dann muss das vom Gesetz ausgehen, weil ich mich als Regierungsmitglied in Österreich natürlich an die Gesetze halte.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 104/M, stellt Abgeordneter Zorba. – Bitte.
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin!
„Was wurde im Bereich Digitale Verwaltung bzw. Digitales Amt im Hinblick auf das Ziel des Regierungsübereinkommens, dass alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nach Möglichkeit Amtsgeschäfte digital abwickeln können sollen (möglichst über die zentrale Plattform oesterreich.gv.at), bereits umgesetzt und wie sieht der weitere Fahrplan aus, insbesondere in Sachen e-ID?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das Digitale Amt war ein wesentlicher Schlüssel, Behördengänge einfacher zu machen. Wir haben damit begonnen, dass wir da Dinge wie die Wohnsitzmeldung, die Wahlkartenbestellung – was sehr, sehr gut läuft –, den Digitalen Babypoint, bei dem Babys ihren Namen bekommen können – auch das wird genutzt –, installiert haben. Neu ist die PDF-Signatur; das klingt sehr technisch, ist aber etwas, das sehr, sehr hilft, wenn man in Unternehmen tätig ist, um das auch entsprechend zu nutzen. Ein sogenanntes Single Sign-on haben wir für unterschiedlichste Services eingebaut, zum Beispiel Finanzonline, für die Sozialversicherung et cetera.
Ich glaube, das, was klar sein muss – weil es in letzter Zeit auch einen Artikel dazu gegeben hat –, ist, wir bauen im Digitalen Amt nicht die Sozialversicherung nach und wir tun das auch nicht mit Finanzonline, weil wir das gar nicht dürfen und nicht können. Was wir aber tun können, ist, einen Single Point of Contact, einen Zugang zu schaffen, dass man ein Cockpit hat, von dem aus man einen Überblick über all seine Zugänge zu den unterschiedlichen Bereichen bekommt.
Ein nächster wichtiger Schritt ist sicherlich die Ausweisplattform. Diese wird dann in letzter Konsequenz voll integriert sein. Sie braucht jetzt durch die Entscheidung des Bundesrates ein bisschen länger in der Umsetzung. Wir werden so in den Anfang des nächsten Jahres kommen – Ende dieses Jahres bis Anfang nächsten Jahres –, weil das dort
formal nicht unterstützt worden ist und deshalb entsprechend seine Zeit warten muss. Die weiteren Schritte sind eben dort geplant. Wir werden an diesem Digitalen Amt als einem Bestandteil – es ist aber eben nur einer der vielen Bestandteile – weiterarbeiten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang hinsichtlich persönlicher Datensouveränität und Datenschutz umgesetzt und welche Maßnahmen sind da noch geplant, Stichwort persönliches BürgerInnenkonto?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das, was ich vorhin noch nicht beantwortet habe, ist die E-ID oder ID Austria, die elektronische Identität. Sie wird die Handysignatur, die im Moment in der Nachfrage enorm steigt, ablösen. Wir haben ein Pilotprojekt laufen. Wir haben schon damals in der Regierung Kurz I die Basis dafür geschaffen, dass wir diese digitale Identität vorantreiben. Das ist jetzt am Weg und kann schon in ausgewählten Stellen geholt werden, und bald, zu Ende des Jahres, in ganz Österreich. Die Datenschutzrichtlinien sind alle berücksichtigt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte sehr.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Guten Morgen! Ich darf an den Kollegen anknüpfen. Ich möchte gerne wissen, wer denn mit der Entwicklung und auch der Programmierung der E-ID beauftragt worden ist, und das Gleiche gilt auch für den E-Führerschein. Da ja das Digitale Amt, wie Sie gerade gesagt haben, in die Breite kommen soll und wirklich allen zugänglich sein soll, möchte ich von Ihnen gerne wissen, wie Sie zu der Idee stehen, das Recht auf Zugang zum Internet als Teil der Daseinsvorsorge zu implementieren. – Danke.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das ist eine sehr interessante Idee, die darauf zurückzuführen ist, dass die Digitalisierung alle Lebensbereiche durchdringt – Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Es ist nicht nur ein Verwaltungsthema, sondern für jede Bürgerin und für jeden Bürger im täglichen Leben ganz wichtig. Was es schon braucht, ist ein Ausweis. Ich muss mich ja im täglichen Leben auch ausweisen, und so muss ich mich im Internet auch ausweisen. Die elektronische Identität ist deshalb sehr, sehr wichtig. Sie wurde gemeinsam mit dem Innenministerium umgesetzt und war in einer generellen Ausschreibung. Welche Firma genau: Da müsste ich nachschauen, wer das ist, weil wir in die Vergabe nicht direkt involviert sind, das erfolgt vollkommen unabhängig nach den Vergaberichtlinien.
Rein technisch gesehen ist es wichtig, dass wir so einfach wie möglich gestalten, aber auch so sicher wie möglich, und das ist immer eine Gratwanderung. Natürlich will jeder einen einfachen Zugang zu allen Behördenwegen, aber ich muss mich einmal ausweisen, um zu beweisen, dass ich ich bin, und wir müssen auch sicher sein, dass das so stimmt. Deshalb wird die elektronische Identität mit dem Pass weitergegeben – das kann jeder mit dem Pass abholen, man kann aber auch zu jeder anderen Zeit seine elektronische Identität holen. Einmal muss ich zur Behörde gehen, damit festgestellt wird, das bin ich, damit da auch kein Missbrauch stattfinden kann.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es sind die bisherigen groß angekündigten Digitalisierungsprojekte nicht gerade von sehr großem Erfolg gekrönt gewesen, um es einmal vornehm auszudrücken. Es drängt sich für mich die Frage auf, wie Sie sicherstellen wollen, dass die Umstellung auf die möglichst weitgehende digitale Abwicklung der Amtsgeschäfte tatsächlich gelingt? Wen ziehen Sie da heran – auch als Ratgeber – und was kommt da auf die freien Berufe zu?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ich glaube, was wichtig bei IT-Projekten ist, ist, dass man nicht einzelne herausgreift – das wird ja sehr gerne gemacht und sehr oft gemacht; das ist auch legitim, das kann man tun –, denn ich glaube, ein Indikator zeigt mehr, wo wir in der digitalen Verwaltung liegen. Wir sind in den letzten drei Jahren von Platz sechs auf Platz drei vorgerückt. Die meisten glauben es meistens nicht, aber nur Estland und Malta sind in der digitalen Verwaltung besser als wir.
Lassen Sie mich ein Beispiel geben, was Deutschland betrifft: Wenn wir in Deutschland schauen, wie viele ihre Steuererklärung digital machen, sieht man, das sind 45 Prozent. In Österreich sind es 75 Prozent. Das heißt, wir haben ein Digitales Amt, in Deutschland gibt es das nicht. Es gibt auch einen E-Government-Monitor-Report, der Deutschland, Österreich und die Schweiz im Detail vergleicht und ganz klar zeigt, dass wir sowohl vor Deutschland als auch vor der Schweiz liegen.
Ich nehme die Kritik, die zu Einzelprojekten gemacht wird, ernst, aber jeder, der in seinem Leben ein IT-Projekt gemacht hat, weiß, dass sie komplex sind, weiß, dass sie manchmal etwas länger dauern können, weiß, dass die Techniker große Herausforderungen haben. Ich glaube, es ist auch einmal angesagt, den Teams, die daran arbeiten, zu danken, und nicht immer auf sie hinzuhauen, wenn in Einzelfällen einmal etwas nicht so läuft. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 99/M, stellt Abgeordneter Shetty. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Von Tiroler zu Tirolerin eine regionale Frage mit überregionaler Bedeutung: Seit einem Jahr verkünden Sie vollmundig, dass Österreich die letzte Penicillinfabrik der westlichen Welt erhalten wird, und da muss ich sagen, das klingt wow, wenn Sie das so sagen. Es ist aber natürlich nicht so ohne Weiteres möglich. 50 Millionen Euro vonseiten der öffentlichen Hand sind dafür notwendig, und Förderungen in dieser Höhe bedürfen natürlich einer beihilfenrechtlichen Bewilligung durch die EU-Kommission.
Zu unserer Verwunderung haben Sie im März im Wirtschaftsausschuss gesagt, dass der Antrag bei der EU-Kommission noch gar nicht eingereicht wurde. Deshalb lautet meine Frage:
„Wurde die angekündigte Förderung der Penizilinproduktion von Novartis in Kundl in Höhe von 50 Mio. Euro schon von der Europäischen Kommission genehmigt?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sie haben da ein ganz wichtiges Thema aufgegriffen, und ja, es ist mir als Tirolerin, als Österreicherin und als Europäerin wichtig. Als ich gesehen habe, dass die letzte Penicillinproduktion in der gesamten westlichen Welt – ich rede nicht nur von
Österreich oder von Europa, sondern ich rede von den USA und Europa gleichzeitig – kurz vor dem Zusperren, kurz vor dem Abwandern in andere Länder und kurz vor dem Abverkauf war, bin ich tätig geworden. Bis heute gibt es diese Produktion, es wird dort sogar aus anderen Ländern, auch aus Spanien, Produktion konzentriert und konsolidiert. Das ist im Laufen.
Förderungen von 50 Millionen Euro umfassen nicht nur die Einzelnotifizierung bei der EU, die Sie ansprechen, sondern natürlich auch andere Möglichkeiten wie Investitionsprämie, Forschungsprämie. Die sind alle im Laufen, und wir sind mit der Kommission in Gesprächen. Die Einreichung ist komplex, auch für das Unternehmen, das dort entsprechend beiträgt, und es ist im Laufen.
Novartis geht es weniger um die Liquidität. Das ist kein Unternehmen, das von uns Liquidität braucht, sondern was es braucht, ist, dass der Businesscase sich rechnet. Da ist nicht der Zeitfaktor das Ausschlaggebende. Für uns ist der Beweis: Sie bleiben hier, sie sind hier, sie vertrauen uns, dass wir sie hier bestmöglich unterstützen. Das ist in meinem Ministerium angesiedelt, wir sind fast wöchentlich in Kontakt, und ich gehe davon aus, dass wir da weiter gut zusammenarbeiten werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Was ist denn mit Novartis hinsichtlich des Standorterhaltes und der zugesicherten Investitionen für den Fall einer Verweigerung der Beihilfe durch die EU-Kommission vertraglich vereinbart?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Die EU-Kommission ist angehalten, dem zuzustimmen. Das sehe ich schon so, das ist ein ganz wichtiger Punkt, und ich habe mit den zuständigen Kommissaren natürlich auch Vorgespräche geführt. Da gibt es positive Signale. Warum? – Weil Europa im Pharmabereich zwar gut in der Forschung ist, aber wir in der Produktion zurückgefallen sind. Es kann nicht sein, dass 99 Prozent der Wirkstoffe für die meisten Medikamente in Indien und China produziert werden und wir in puncto Produktion der Endprodukte nichts tun können, wenn wir nicht auf die Rohstoffe zurückgreifen können.
Da ist einerseits einmal der Sueskanal verstopft, wegen eines Schiffes können die anderen Schiffe nicht durch – das war Gott sei Dank sehr kurz –, und andererseits kann es auch die Strategie von China sein, die nicht immer so klar ist, uns nicht als Erste zu beliefern. Deshalb ist es so wichtig, hier zu produzieren. Das gilt für alle Themenbereiche in diesem Zusammenhang: Da geht es um Antibiotika – Amoxicillin – und all die anderen Themen. Wir werden daran arbeiten, Sie sind herzlich eingeladen, das auch mit uns gemeinsam zu tun.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Großbauer. – Bitte sehr.
Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Ministerin! Die Coronapandemie hat uns vieles aufgezeigt, hat uns mit vielem konfrontiert, auch im Bereich Kunst und Kultur. Kunst und Kultur sind nicht nur einerseits Lebensader für unsere Gesellschaft und auch wichtig für die psychische Gesundheit, sondern Kunst und Kultur sind andererseits auch wichtige Arbeitgeber in diesem Land, ein Wirtschaftsfaktor, ein Tourismusfaktor.
Zu Beginn der Pandemie war noch die Befürchtung da: Wie schnell wird es einen Impfstoff geben? Wie schnell werden wir aus dieser Krise herauskommen können? – Überraschenderweise ging es ja schneller als gedacht, was ganz, ganz wichtig für alle Wirtschaftsbereiche ist, auch für Kunst und Kultur. Deswegen ist meine Frage an Sie: Welchen Stellenwert hat die Pharmaindustrie generell in Österreich?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Eine sehr wichtige Position. Im Bereich Forschung und Entwicklung sind wir mit unserer Forschungsförderung von 14 Prozent einzigartig in Europa, das sagen uns die Unternehmen auch immer wieder. Ich möchte Ihnen auch allen mitgeben, dass wir dieses Thema mit den 14 Prozent ja nie antasten. Es ist einer der wesentlichsten Standortfaktoren für Forschung und Entwicklung. Wer forscht und entwickelt, ist auch gut und weit voran. Wir müssen das unterstützen und schauen, dass wir auch die Produktionen hierbehalten, aber ich denke, dass gerade unsere besonderen Programme in Forschung und Entwicklung sehr wichtig sind. Dass wir im Rahmen der Covid-Krise auch wieder zur klinischen Forschung zurückgegangen sind und dort die Unternehmen unterstützen, hat sich auch in der raschen Entwicklung eines Impfstoffes gezeigt, an der auch Österreich mitbeteiligt war: Professoren, Gründer von Unternehmen und auch ein Unternehmen in Klosterneuburg.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 96/M, stellt Abgeordnete Niss. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Minister! Wir leben in einer sehr vernetzten Wirtschaftswelt. Ich glaube, Österreich ist ein großer Profiteur dieses Umstandes. Wir verdienen durch den Export unserer hochwertigen Produkte 6 von 10 Euro im Ausland. Allerdings hat uns gerade die Covid-Krise gezeigt, dass wir teilweise – Sie haben es schon angesprochen – hinsichtlich Vormaterialien aus Asien auch vor eine Herausforderung gestellt werden. Ich glaube, Europa muss da entsprechend agieren, wir müssen unsere technologische Souveränität stärken. Meine Frage an Sie lautet daher:
„Wie kann industrielle Produktion, insbesondere von kritischen Produkten, in Europa gestärkt werden?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das ist ein ganz wichtiger Punkt. In Europa war man in den vergangenen Jahrzehnten durchaus anderer Meinung und auf Kommissionsebene manchmal auch ein bisschen naiv – das darf ich doch auch sagen –, wenn Übernahmen erlaubt worden sind, Fusionen verboten worden sind, auf europäischer Ebene ganze Unternehmenschaften verschwunden sind. Ich weiß das, weil ich selbst in dieser Branche, in der IT-Branche, gearbeitet habe.
Deshalb ist es so wichtig, dass wir diese Themen aufgreifen und Schwerpunktbereiche setzen: im Halbleiterbereich, im Bereich Wasserstoff, im Bereich Batterien und im Bereich der Dekarbonisierung, zu dem natürlich auch die Automobilindustrie gehört. Wir müssen die bestehenden Instrumente nutzen: Ich sage immer, dass Ipcei, Important Projects of Common European Interest, das Mittel der Wahl ist, aber was ich von der Europäischen Kommission auch verlange, ist, dass diese sich beteiligt. Im Moment ist es ein Instrument, das ausschließlich von den Ländern finanziert wird. Wir brauchen die Zustimmung der Europäischen Kommission, aber es ist mehr nur ein Kontrollinstrument und nicht jemand, der auch einen Value-Add im Sinne von Mitfinanzierung bringt. Das würde ich mir erwarten, dafür kämpfe ich auch im Wettbewerbsrat, das ist eines der wichtigsten Instrumente.
Generell arbeiten wir an einer neuen Industriestrategie für Europa, einer zukunftsgerichteten, mit den Schwerpunkten Digitalisierung, Innovation, Nachhaltigkeit und vor allem mit dem Ziel des Erhalts bestehender und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Die Covid-Krise hat anfangs nicht nur die Industrie vor Herausforderungen gestellt, sondern natürlich im Laufe dieser eineinhalb Jahre teilweise die gesamte Wirtschaft in finanzielle Notstände gebracht. 20 Prozent der Unternehmen haben mittlerweile ein negatives Eigenkapital. Wie können wir nach der Covid-Krise das Eigenkapital der Unternehmen stärken?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Eigenkapitalstärkung ist auch ein wesentliches Thema. Die Eigenkapitalausstattung ist durchaus unterschiedlich ausgeprägt. Wir haben Branchen, die über ein sehr hohes Eigenkapital verfügen. Je mehr produziert wird, umso höher ist der Eigenkapitalanteil, und das ist unabhängig davon, ob es ein großer Leitbetrieb oder ein mittelständisches Unternehmen ist.
Die nächste Stufe ist dann das Gewerbe, und am wenigsten Eigenkapitalausstattung haben wir natürlich im Tourismus, in der Hotellerie und im Eventbereich. Darum müssen wir daran arbeiten, und das macht auch das Finanzministerium entsprechend. Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: zum Beispiel eine eventuelle Verzinsung des Eigenkapitals – warum soll nur Fremdkapital verzinst werden? –, eine Gleichstellung von Eigenkapital und Fremdkapital, eine Verstärkung des Kapitalmarkts. An all diesen Punkten wird gearbeitet.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Abgeordneter Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin, weil wir gerade das Thema Industrie gehabt haben: In der Industrie wird ja immer wieder ein Fachkräftemangel beklagt. Gleichzeitig stehen die Industrie, die Wirtschaft insgesamt und die Arbeitswelt vor massiven Umstrukturierungen, vor einem Strukturwandel – Stichwort Klimawandel, Dekarbonisierung, Digitalisierung. Dieser Strukturwandel wird auch massive Auswirkungen auf die Produktion und die Arbeitsprozesse sowie auch auf die Arbeitswelt insgesamt haben.
Welche Aktivitäten setzen Sie, setzt Ihr Ministerium im Bereich der Lehrberufsentwicklung, um einerseits dem drohenden Facharbeitermangel tatsächlich entgegenwirken zu können und gleichzeitig auch diesen gesellschaftlichen Herausforderungen, also Klimakrise, Dekarbonisierung und Digitalisierung, gerecht zu werden?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sie haben einen ganz wichtigen Punkt angesprochen: das Thema Fachkräfte und Lehre. Österreich ist bekannt für seine duale Ausbildung, aber wir müssen dort auch weitere Schritte setzen. Sie kann nicht so bleiben, wie sie in den Siebzigerjahren, in den Achtzigerjahren war. Deshalb haben wir da schon gemeinsam einige Punkte gesetzt, und ich weiß, dass da auch Einstimmigkeit herrscht – zum Beispiel dahin gehend, dass alle Lehrberufe alle fünf Jahre überarbeitet werden. Als ich zum ersten Mal Ministerin geworden bin, habe ich entdeckt, dass zum Beispiel der Beruf Dachdecker 1973 zum letzten Mal überarbeitet worden ist. Das darf nicht sein.
Es braucht also eine regelmäßige Überarbeitung der Lehrberufe, digitale Inhalte und einen neuen Ansatz: Eine Lehre nach der Matura muss in Österreich genauso selbstverständlich sein wie in Deutschland. Wir haben dafür die duale Akademie geschaffen, die wir jetzt auf ganz Österreich ausrollen können. Oberösterreich ist das beste Beispiel dafür. Jeder, der schauen will, wie das geht, schaut nach Oberösterreich. Wir werden uns dadurch auch mehr Fachkräfte sichern.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 102/M, stellt Abgeordnete Oberrauner. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Geschätzte Frau Minister, ich habe Ihrer Presseaussendung vom 22. April entnommen, dass der Breitbandausbau für das Comeback Österreichs wichtig ist und dass die Regierung zukünftig 1,4 Milliarden Euro investieren wird.
Meine Frage ist: Im Bundesvoranschlag sind 261,5 Millionen Euro für den Bereich Telekommunikation ausgewiesen. Diese reichen natürlich für eine sinnhafte Unterstützung des Breitbandausbaus in Österreich nicht. 99 Prozent der Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen außerhalb der Ballungsgebiete können, glaube ich, damit nicht abgedeckt werden. Es ist daher notwendig, weitere Budgetmittel zu lukrieren und in die Umsetzung der Breitbandstrategie zu stecken. Ich wollte jetzt von Ihnen wissen:
„In welcher Höhe wurden EU-Mittel für den Breitbandausbau aufgrund des österreichischen Aufbau- und Resilienz-Planes 2020-2026 für Österreich genehmigt?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Die Zuständigkeit für den Breitbandausbau liegt im BMLRT, gerne beantworte ich aber die Frage. Der Breitbandausbau ist natürlich die Basis für jede Digitalisierung und jede digitale Dienstleistung. Alles, was wir konsumieren und nutzen, beruht auf diesem Breitbandausbau, aber eben in jeder Form, egal ob Glasfaser oder 5G, also drahtgebundenes oder mobiles Internet, das ja in Österreich sehr verbreitet ist. Die Aussendung ist deshalb, glaube ich, von meiner Kollegin, aber 1,4 Milliarden Euro sind in Summe für den Breitbandausbau vorgesehen. 891 Millionen Euro kommen aus den Mitteln des Recoveryfund.
Wir sehen, dass die Digitalisierung im Recoveryfund generell sehr gut berücksichtigt worden ist. Wir haben circa 40 Prozent aller Mittel; von der digitalen Ausstattung der Schulen über diesen Breitbandbereich bis hin zum Digifonds sind unterschiedlichste Maßnahmen drinnen, und ich bin überzeugt, dass uns das auch einen Schritt weiterbringen wird – das wird es definitiv. Ausschlaggebend wird sicher auch sein, wie schnell wir beim 5G-Ausbau sind. Da müssen wir weit vorne mit dabei sein; das hat mit fibre to the home nichts zu tun, wird aber für viele Haushalte ausreichend sein, für die Firmen natürlich nicht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Breitband ist natürlich auch eine Grundlage für 5G und deshalb wichtig für diesen Bereich. Ich habe mich auf Ihre Aussendung bezogen (ein Schriftstück in die Höhe haltend), deshalb habe ich Sie gefragt. Ich weiß, dass normalerweise Kollegin Köstinger zuständig ist, ich habe mich aber gefreut, dass Sie die Mittel aufbringen, also habe ich Sie gefragt.
Können Sie mir zum Recoveryfund vielleicht noch sagen: In welcher Höhe, geordnet nach Budgetjahr, werden die Förderungen im Breitbandausbau in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 vergeben? – 2021 deshalb, weil wir da noch keine Übersicht haben. Ich würde Sie bitten, entweder Ihre Kollegin zu fragen oder, wenn Sie es wissen, es mir zu sagen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Die Verteilung auf die Jahre ist natürlich wesentlich, und ich gehe davon aus, dass da mehr Mittel im kurz- und mittelfristigen Bereich liegen, denn es ist natürlich ein Thema, das für uns alle drängt, geht es doch darum, die weißen Flecken am Land entsprechend zu beseitigen. Wir haben durch Covid gesehen, dass das gerade dort notwendig ist – wenn ich Homeoffice machen möchte, muss ich auch Zugang zu schnellem Internet haben. Da wird es sicher auch eine intensive Zusammenarbeit mit den Bundesländern geben. Es gibt den Breitbandatlas, damit man genau sehen kann, wo die weißen Flecken sind. Da sind wir um einiges weitergekommen, viel ist noch zu tun.
Wird das Arbeiten an diesem Thema jemals aufhören? – Nein, denn es kommen immer wieder neue Technologien nach. International wird schon von 6G geredet, es gibt schon die ersten Pilotprojekte. Da müssen wir also ständig dranbleiben, es ist ein laufendes Arbeiten. Wofür? – Für die nächsten Generationen, damit diese die besten Voraussetzungen haben. Ich glaube, dass wir das schaffen können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 97/M, stellt Abgeordnete Scheucher-Pichler. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Österreich ist ein Exportland, jeder zweite Arbeitsplatz ist direkt oder indirekt vom Export abhängig. Wir wissen das, über 50 Prozent der österreichischen Wirtschaftsleistungen werden im Ausland verdient.
Meine Frage an Sie, Frau Bundesministerin, lautet daher:
„Wie hat sich die COVID-19 Pandemie auf die österreichische Exportwirtschaft ausgewirkt und welche Maßnahmen setzen Sie, um die Exporte wieder anzukurbeln?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: In der ersten Phase der Covid-Krise war das für die Unternehmen natürlich schon dramatisch. Märkte waren nicht mehr erreichbar, Grenzen wurden geschlossen. Ich verstehe das natürlich aus Gesundheitsperspektive. Ich verstehe aber nicht, dass gerade Länder wie Deutschland und Frankreich, die in der Europäischen Union die großen Vorbildländer sein sollten, die Ersten waren, die zum Beispiel Exportstopps im Bereich der medizinischen Produkte verhängt haben. Ich glaube, da haben wir dazugelernt, und da haben hoffentlich auch die großen Märkte innerhalb der EU dazugelernt, dass es den Binnenmarkt zu schützen gilt, weil es eines unserer höchsten Güter ist. Wir haben unseren Wohlstand aufgrund des Binnenmarktes erhöht und nicht, weil jedes Land Grenzen hat, was den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union betrifft.
Was wir jetzt tun, um das Comeback Österreichs im Bereich der Exportwirtschaft zu unterstützen, ist, eine ganz klare Exportoffensive zu starten. Wir haben Go-International wieder aufgelegt. Mit 25,6 Millionen Euro unterstützen wir hinsichtlich Fragen und Strukturen, sodass jedes Unternehmen – und das brauchen vor allem die KMUs –, das in andere Märkte geht, dort Unterstützung hat.
Und: Ich werde wieder auf Reisen gehen. Die erste Reise geht in die Schweiz; dann werden andere Märkte folgen, in Asien, in den USA. Wir begleiten die Unternehmer. Wir wollen, dass sie mehr Geschäfte machen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Frau Bundesministerin, vieles tut sich, Sie haben Go-International, die große Internationalisierungsoffensive, angesprochen. Wie schätzen Sie da die Fortsetzung, die Entwicklung ein? Können Sie dazu noch etwas Konkretes sagen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das sind die sogenannten Außenhandelsdelegierten, die wir in einer riesigen Anzahl von Ländern auf der gesamten Welt finden. Wir werden diese festigen und können sie durch diese Investition, die wir tätigen, auch erhalten und weiter ausbauen. Die Unternehmen geben uns Feedback, dass das besonders wichtig ist.
Was wir zusätzlich noch errichten werden, ist eine Exportplattform in Österreich, sodass wir auch hier in Österreich helfen, die Fragen, die es zum Export gibt, entsprechend zu beantworten, denn eines ist schon klar: Covid hat natürlich kurzfristig viele Arbeitsplätze gekostet; wenn aber der Export nicht wäre, dann wären 50 Prozent, die Hälfte aller Arbeitsplätze nicht vorhanden. Direkt und indirekt hängen so viele Arbeitsplätze in Österreich dran, wir sind eines der größten Exportländer, gehören weltweit zu den top zehn im Export.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Abgeordneter Margreiter. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Bundesministerin! Im Mai haben Sie ja die Standortstrategie 2040 auf die Reise geschickt, in der die Exportwirtschaft auch ein wesentlicher Bestandteil ist, wie Sie darin schreiben. Erste Zwischenberichte werden für Herbst erwartet – das ist ein bisschen ein gemächlicher Start.
Meine Frage dazu: Welche konkrete Aufgabe ist für diese von Ihnen angekündigte Exportplattform zu welchen Kosten angedacht?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ein wesentlicher Punkt ist, dass wir in Österreich eine spezielle Situation haben, nämlich dass viele gar nicht wissen – auch wenn wir es immer wieder sagen, auch wenn Sie es sagen –, dass 50 Prozent der Arbeitsplätze in Österreich direkt und indirekt vom Export abhängen. Wir nehmen das als selbstverständlich.
Wir brauchen aber auch in Österreich Projekte, damit wir Unternehmen, die exportieren, hier zusammenbringen, damit sie eine Möglichkeit haben, zu netzwerken und sich auszutauschen. Wir werden das gemeinsam mit der Wirtschaftskammer und der IV machen. Die Kosten sind noch nicht klar, wir haben es ja noch nicht etabliert. Wir werden das sehr sparsam und entsprechend kostenbewusst machen, auf der anderen Seite aber so gut ausstatten, dass es etwas bewirken kann, denn sonst müssten wir es gar nicht machen. Das ist eine Lücke und diese wollen wir für die Zukunft in Österreich schließen.
Das haben auch andere Länder, das ist etwas, was nicht neu ist. Wir haben diese Lücke aber entdeckt und wollen entsprechend dafür arbeiten, um innerösterreichische Projekte, die den Export unterstützen – das sind ja viele, in der Wissenschaft, in den unterschiedlichsten Bereichen –, hervorzuheben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke. Die Anfragen sind samt und sonders zum Aufruf gelangt, daher kann ich die Fragestunde für beendet erklären und darf mich bei Frau Bundesministerin Schramböck recht herzlich bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
*****
Ich habe mich am Beginn der Sitzung nicht für die Anwesenheit der Journalisten bedankt; das hole ich hiermit nach und begrüße auch die Damen und Herren auf der Galerie beziehungsweise unsere Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung darf ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung verweisen.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 6933/J bis 7035/J
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (943 d.B.)
Finanzausschuss:
Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (948 d.B.)
Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:
Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensserviceportalgesetz geändert wird (944 d.B.)
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (937 d.B.)
Justizausschuss:
Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (941 d.B.)
Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG (949 d.B.)
Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG (950 d.B.)
Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021 (951 d.B.)
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Bundesgesetz, mit dem das Holzhandelsüberwachungsgesetz geändert wird (947 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Dienstrechts-Novelle 2021 (939 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (936 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (938 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (940 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Flughafenentgeltegesetz geändert wird (942 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (946 d.B.)
Wissenschaftsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden (945 d.B.)
*****
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 5 bis 9, 10 und 11, 14 bis 19, 20 und 21, 22 und 23, 25 bis 30, 31 und 32 sowie 33 und 34 zusammenzufassen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In der Präsidiale wurde folgende Redezeitvereinbarung erzielt: Die Tagesblockzeit beträgt 8 „Wiener Stunden“. Auf die ÖVP entfallen 156, auf die SPÖ 108, auf die FPÖ 88, auf die Grünen 80 sowie auf die NEOS 64 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit der gesamten Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 32 Minuten, pro Debatte 5 Minuten.
Wir kommen gleich zur Abstimmung über diese Redezeiten. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Ich danke. Das ist einstimmig angenommen.
Fristsetzungsanträge
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Abgeordneter Keck beantragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 908/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr, stattfinden. Die Abstimmung erfolgt dann am Ende der Debatte.
Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Abgeordneter Keck beantragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1712/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen. Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Weiters hat Abgeordneter Keck beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 338/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen. Über diesen Fristsetzungsantrag wird ebenfalls am Ende der Tagesordnung abgestimmt.
Frau Abgeordnete Cornelia Ecker hat beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 149/A eine Frist bis zum Juli 2021 zu setzen. Der gegenständliche Antrag wird ebenfalls am Ende der Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Abgeordneter Keck hat beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 156/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen. Auch darüber ist am Ende der Sitzung abzustimmen.
Abgeordneter Lindner hat beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1523/A eine Frist bis zum 6. Juli 2021 zu setzen. Die Abstimmung ist ebenfalls am Ende der Sitzung.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (851 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Heeresgebührengesetz 2001 und das Heeresdisziplinargesetz 2014 geändert werden (863 d.B.)
2. Punkt
Bericht und Antrag des Landesverteidigungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (864 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ofenauer. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir über das österreichische Bundesheer sprechen, dann sprechen wir über die Sicherheit der Bevölkerung, über die Sicherheit Österreichs, über die Souveränität Österreichs. Diese Diskussionen sollten wir mit Bedacht führen und im Idealfall, nach intensiver Diskussion, mit einer Stimme sprechen, so wie wir das auch in diesem Fall, bei der Änderung des Heeresgebührengesetzes getan haben, die im Ausschuss schon einstimmig beschlossen wurde und für die es auch die Zustimmung aller Fraktionen hier im Hohen Haus gibt – dafür sage ich ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Das ist deshalb wichtig, weil unsere Soldatinnen und Soldaten, egal wo sie Dienst tun, ob im Inland oder im Ausland, ob sie sich in der Ausbildung oder in der Miliz befinden, einen ganz wesentlichen Beitrag zur Sicherheit unseres Landes leisten.
Das hat sich auch während der Coronapandemie gezeigt, zu deren Bewältigung das österreichische Bundesheer neben vielen anderen Beteiligten einen ganz wesentlichen Beitrag geleistet hat. Mittendrin waren unter anderem auch 1 400 Soldatinnen und Soldaten der Miliz, die das erste Mal in der Zweiten Republik teilmobil gemacht wurde.
Dieser Einsatz hat vieles gezeigt. Er hat unter anderem auch Handlungsbedarf aufgezeigt, da sich herausgestellt hat, dass es keine einheitliche Besoldung für Aufschubpräsenzdiener, Soldaten im Ausbildungsdienst und Milizsoldaten gibt. Dieses Problem beseitigen wir mit der heutigen Novelle des Heeresgebührengesetzes.
Wir schaffen mit diesem Gesetz aber auch Anreize, sich zur Miliz zu melden, weil wir die Miliz auch stärken wollen. Es wird eine Freiwilligenprämie für jene, die sich freiwillig zu Milizübungen melden, eingeführt: Sie bekommen viermal 400 Euro. Es wird auch für jene, die sich zur Kaderausbildung melden, eine Kaderausbildungsprämie geben: viermal 200 Euro.
Ganz wichtig ist mir, auf Folgendes hinzuweisen: Es tritt ein Paradigmenwechsel ein, weil in Zukunft Assistenzeinsätze von Milizsoldatinnen und Milizsoldaten – und nicht mehr von den Grundwehrdienern – geleistet werden sollen.
Das hebt auf der einen Seite die Bedeutung der Miliz, auf der anderen Seite attraktiviert und verbessert es auch den Grundwehrdienst, weil mehr Zeit für die militärische Ausbildung verbleibt – und es ist ja die ureigenste Aufgabe des Grundwehrdienstes, die militärische Ausbildung für einen möglichen Einsatz sicherzustellen.
Der Grundwehrdienst soll damit zu einem Personalpool für die Miliz werden. Das stärkt nicht nur die Miliz, sondern attraktiviert auch den Grundwehrdienst, weil sowohl eine Ausbildung für den Einsatz erfolgt als auch ein ziviler Nutzen hergestellt wird, da man gewisse Elemente auch im zivilen Leben verwenden kann.
Aus aktuellem Anlass möchte ich auch kurz auf die Änderung der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung eingehen, die in diesen Tagen in die Wege geleitet wird. Es handelt sich dabei um eine Reform der Zentralstelle. Es handelt sich nicht um eine Heeresreform, auch nicht um ein Streitkräfteprofil – die Struktur der Truppe bleibt dabei unverändert, es bleiben auch die Standorte unberührt –, sondern es kommt zu einer ganz wesentlichen und wichtigen Neuerung: zu einer Herauslösung der militärischen Führung aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung – also einer Trennung zwischen der Verwaltung, die weiterhin im Bundesministerium für Landesverteidigung stattfindet, und der militärischen Führung, die zukünftig von der Generaldirektion für Landesverteidigung übernommen wird.
Das stärkt die Truppe, weil es Verwaltungswege verkürzt und damit schnellere Entscheidungen und schnelleres Agieren möglich macht. Es gibt klare Strukturen und klare Verantwortungen, und das ist gerade für eine Einsatzorganisation wie das österreichische Bundesheer eminent wichtig. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich gratuliere zur Umsetzung dieser Strukturreform der Zentralstelle, denn sie stärkt die Einsatzfähigkeit, die Einsatzbereitschaft des österreichischen Bundesheers und dient damit der Sicherheit Österreichs und der Sicherheit unserer Bevölkerung im Sinne der Republik Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Frau Bundesminister Tanner und auch Frau Bundesminister Köstinger recht herzlich bei uns begrüßen – das habe ich zuerst übersehen, ich bitte um Entschuldigung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ecker. – Bitte sehr, bei Ihnen steht das Wort.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Das österreichische Bundesheer zeigt während der Covid-19-Pandemie eindrucksvoll, was es zu leisten imstande ist. Egal ob es um die Kontrolle bei den Einreisenden, Contacttracing, Abnahme von Covid-19-Tests oder das Impfen geht: Überall sind Tausende Soldatinnen und Soldaten täglich im Einsatz. Dafür möchte ich auch an dieser Stelle ein herzliches Danke sagen.
Der Bedarf an Unterstützung war im Jahr 2020 sogar so groß, dass es am 4. Mai 2020 zu einem bisher einmaligen Ereignis in der Geschichte der Zweiten Republik kam: Mit der Teilmobilmachung des Bundesheeres durch Heranziehung von Wehrpflichtigen des Miliz- und Präsenzstandes rückten auf einen Schlag 1 400 Soldatinnen und Soldaten in den heimischen Kasernen ein und haben begonnen, ihren Dienst in unseren 13 Jägerkompanien zu versehen.
Bei anderen wurde wiederum der Präsenzdienst verlängert. So individuell und auch speziell unser Bundesheer ist, waren es auch die Einsatzgebiete der Soldatinnen und Soldaten, die eingerückt sind beziehungsweise deren Grundwehrdienst verlängert wurde. Daher kam es zu großen Unterschieden bei den einsatzspezifischen Bezugsansprüchen.
Durch die vorliegende Novelle wird dieses Problem durch die Harmonisierung der Besoldung weitgehend bereinigt, und das ist auch gut so. Frau Ministerin, wir als SPÖ erachten die Änderung des Heeresgebührengesetzes für wichtig und geben daher unsere Zustimmung. Die zusätzlich erforderlichen Anpassungen im Heeresdisziplinargesetz 2014 begrüßen wir natürlich auch.
Wir stehen auch hinter der Initiative, dass es mit der gegenständlich diskutierten Gesetzesänderung eine Freiwilligenprämie und auch eine Kaderausbildungsprämie gibt. Dadurch wird der zusätzliche Anreiz für die sich im Grundwehrdienst befindlichen Soldatinnen und Soldaten, sich freiwillig für Milizübungen und in einem weiteren Schritt für Milizkaderausbildungen zu melden, einfach gestärkt.
Alles in allem ist diese Novelle also ein wichtiger Mosaikstein für ein fittes Bundesheer, für ein modernes Bundesheer. Es wird aber in den kommenden Jahren, Frau Ministerin, vor allem Geldmittel benötigen, um unser Militär so auszustatten, dass es für die kommenden Herausforderungen einfach fit ist.
Zum Abschluss möchte ich auch noch festhalten, dass ich etwaigen Überlegungen, Kader zu reduzieren, Brigaden aufzulösen und Liegenschaften zu verkaufen, eine Absage erteile. Ich sehe auch den angekündigten Umbau des Verteidigungsressorts sehr kritisch. Im Sinne einer transparenten Politik fordere ich Sie, Frau Ministerin, auf, Ihre Pläne offenzulegen, Ihre Pläne mit uns Abgeordneten im zuständigen Ausschuss auch breit zu diskutieren. Bleibt dies aus, sehe ich meinen Verdacht bestätigt, dass es bei dieser Reform auch wieder nur um eine parteipolitisch motivierte Umfärbungsaktion der ÖVP geht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
10.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Bösch. – Bitte sehr.
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden dieser Gesetzesvorlage zustimmen. Die Gehaltsunterschiede in der Mobilmachung im vergangenen Jahr waren erheblich und haben zu einem großen Unmut innerhalb der Truppe geführt. Der Unterschied zwischen freiwillig Waffenübenden und Einsatzpräsenzdienst Leistenden war mit bis zu etwa 100 Prozent erheblich. Das wird hiermit ausgeglichen, und wir können einen richtigen Schritt in Richtung Gerechtigkeit bei der Bezahlung von mobilgemachten Soldaten machen.
Wir Freiheitlichen haben diese Mobilmachung im vergangenen Jahr begrüßt, weil sie dem Bundesheer die Gelegenheit gegeben hat, wertvolle Erfahrungen zu sammeln – Erfahrungen in Bezug auf die Aufstellung von Truppen, aber auch in Bezug auf die Demobilisierung, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, und da haben sich erhebliche
Defizite gezeigt. Wir werden mit den befristet und unbefristet Beorderten mehr Kommunikation üben müssen, damit die Leute Bescheid wissen, wo sie eingeteilt sind, auch wie lange sie benötigt werden und wann sie wieder abrüsten können.
Der Entfall wichtiger Funktionen nach der Befreiungswelle hat auch dazu geführt, dass man diese Lücken mit anderen Soldaten füllen musste, und diese Lücken wurden nur mit Müh und Not gefüllt. Wir haben da also Einheiten aufgestellt, die gerade noch funktioniert haben. – Wir haben das im Auge zu behalten und daran weiterzuarbeiten, dass wir die Mobilmachungsmöglichkeit des österreichischen Bundesheeres einfach verstärken.
Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Kollege Ofenauer ist auf Ihre umfassende Umplanung in der Zentralstelle eingegangen. Ich möchte das gleichfalls mit einigen Worten schildern: Wenn Sie dort eine Straffung der Abläufe vornehmen oder auch die Dienstwege verknappen wollen, wenn Sie eine Effizienzsteigerung der Zentralstelle im Auge haben, dann haben Sie auch unsere Unterstützung, Frau Ministerin, aber unser Verdacht, dass es über Ihnen eine türkise Metaebene gibt, die plant, das österreichische Bundesheer in eine türkise Vorfeldorganisation umzuplanen, hat sich bislang noch nicht entkräften lassen.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die derzeitige ÖVP-Führung das Ziel ausgegeben hat, das österreichische Bundesheer möglichst klein zu halten, es nicht aufzubauen und die notwendigen Defizite zu beseitigen, sondern die Struktur des österreichischen Bundesheeres an die mangelhafte Budgetierung anzupassen. Und wir haben auch den Verdacht, dass mit der Ausschreibung aller dieser Dienstposten in Bezug auf die neuen Sektionen und auf die neuen Direktionen eine dramatische Umfärbung stattfinden wird – eine Umfärbung, wie sie vonseiten der jetzigen ÖVP-Führung im Sinne gehabt wird. Wir glauben, dass dort im Wesentlichen derselbe Schritt begangen wird, derselbe Weg begonnen wird, wie ihn Strasser Anfang der 2000er-Jahre im Innenministerium begonnen hat, der dazu geführt hat, dass das Innenministerium zum Schaden der gesamten Republik eine Beinahe-ÖVP-Vorfeldorganisation geworden ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Das, meine Damen und Herren, wollen wir bei dieser Umgestaltung der Zentralstelle des österreichischen Bundesheeres verhindern. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir wollen, dass es von Ihrer Seite der Öffentlichkeit gegenüber vertrauensbildende Maßnahmen gibt: vertrauensbildende Maßnahmen, die zum Ziel haben, dass das Misstrauen, das in Ihre Partei besteht – gut begründet, in den letzten Monaten und Wochen bekräftigt –, von Ihnen, bevor Sie da weiterarbeiten, beseitigt wird.
Wir haben auch den Verdacht, dass sich da einige Thomas Schmids ihre Sektionen und ihre Direktionen selbst zusammenschnitzen, um dann dort weiterhin dieses politische Ziel zu verfolgen. Das politische Ziel Ihrer Partei ist im Wesentlichen die Schwächung des österreichischen Bundesheeres und die Entmilitarisierung desselben. Ich möchte Ihnen persönlich, Frau Bundesministerin, das nicht unterstellen, aber wir haben bisher keinen Grund, an dieser Zielsetzung Ihrer Parteiführung zu zweifeln. (Beifall bei der FPÖ.)
10.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als nächster Redner gelangt Abgeordneter Stögmüller zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden mit diesem Gesetz, das wir heute besprechen, Änderungen dahin gehend vornehmen, dass der Grundwehrdienst attraktiver wird, dass wir mehr Menschen in die Miliz bekommen und dass die
Ungleichheiten bei der Besoldung von Milizlern, Grundwehrdienern und auch Zivildienern ausgeglichen werden. Das ist großartig und wichtig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dafür auch vielen Dank Ihnen, Frau Ministerin, Ihrem Ministerium und auch allen Parteien hier im Parlament, dass wir das heute auf den Weg bringen können.
Es kam ja mit der Coronapandemie zum ersten Mal zu einer Teilmobilisierung der Miliz und zu einer Verlängerung des Grundwehrdienstes. Nun, fast ein Jahr später, ziehen wir sozusagen diese eingesetzten Soldaten zurück, sie rüsten wieder ab, aber wir haben auch viel aus der Krise gelernt.
Gesetze, bei denen wir nun Lehren aus der Coronakrise ziehen und bei denen es jetzt zur Novellierung kommt, sind eben dieses HGG und das HDG, und aufgrund der unterschiedlichen Wehrdienste, zu denen die Soldaten herangezogen wurden, kam es zu unterschiedlichen Bezahlungen von diesen und eben zu dieser Ungleichheit. Das wird nun wirklich korrigiert, und das ist auch sinnvoll. Ziel ist es, eine Harmonisierung, eine Anpassung zu schaffen, damit eben genau diese Ungleichheiten, die in dem System bestehen, in Zukunft nicht mehr da sind.
Gleichfalls ein Punkt, der uns besonders wichtig war und auch ist, sind die Attraktivierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Weiterbildungsmöglichkeiten, die damit auch breiter gestaltet werden. Da stehen in Zukunft bereits den Grundwehrdienern – und das ist besonders wichtig: auch den Grundwehrdienern! – Ausbildungsabschnitte der Milizkaderausbildung offen, aber auch andere Fortbildungsmöglichkeiten sollen bereits früher ermöglicht werden – das ist unterschiedlich –: Das geht von Küchen- bis zu Sägekursen – ich weiß nicht, was da alles an Ausbildungskursen möglich ist –, das ist wirklich großartig! Darüber hinaus werden in Zukunft diesen Soldaten immerhin auch Offiziers- und Unteroffiziersfunktionen in den Einsatzorganisationen zur Verfügung stehen.
Das soll dazu beitragen, dass die jungen Menschen die Zeit in der Grundausbildung, diese sechs Monate im Bundesheer, als sinnvoll empfinden, als Weiterbildung empfinden, als etwas Tolles empfinden, und das werden wir mit einer Kaderausbildungsprämie für jene Soldatinnen und Soldaten ermöglichen, die nach Abgabe einer freiwilligen Meldung zu Milizübungen eine Milizkaderausbildung bereits während des Grundwehrdienstes beginnen, damit wir einerseits für die jungen Menschen den Grundwehrdienst attraktiver machen – denn mehr Geld und die Weiterbildung sind doch Anreize, dass es besser geht –, und andererseits wird das eben mehr junge, motivierte Soldaten in der Miliz bringen. Das ist auch wichtig: dass wir neuen, jungen Schwung in die Miliz bringen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ein weiterer Punkt ist, dass die Zahl der Grundwehrdiener, die jetzt Assistenzeinsätze oftmals nach nur einer kurzen Ausbildungszeit zum Beispiel an der Grenze machen, in Zukunft reduziert werden soll. Nach unserer Meinung soll das auch komplett aufhören und wegfallen, weil das nach einer kurzen Ausbildungszeit einfach nicht so sinnvoll ist. Dafür sollen eben mehr Soldaten eingesetzt werden, die sich freiwillig dafür melden, nach ihrer Grundwehrdienstzeit noch zusätzliche Zeit anzuhängen. Das ist sinnvoll, weil dadurch gerade nach dem Grundwehrdienst die Zeit bis zum Beginn des Studiums sinnvoller überbrückt werden kann.
Neben der Mobilisierung der Miliz und der Verlängerung des Grundwehrdienstes kam es 2020 auch erstmalig zu einer Verlängerung des Zivildienstes und der Einberufung von Personen, die sich freiwillig für den außerordentlichen Zivildienst gemeldet haben. Auch im Zuge dieser Maßnahmen kam es zu einer Ungleichbehandlung. Da wird es heute ebenso eine Harmonisierung geben; wir Grüne haben uns wirklich lange dafür starkgemacht, dass wir es schaffen, dass es da wirklich zu einer Harmonisierung kommt.
Zivildiener, deren Einsatz verlängert wird, werden in Zukunft ordentlich bezahlt, und das ist großartig und wichtig, das gehört sich nämlich so: Die Bezahlung wird von 544 Euro auf 1 980 Euro erhöht, wenn verlängert wird. Das ist ein ordentlicher Sprung nach vorne. Da gab es Druck von unserer Seite, dass da endlich etwas passiert. Auch bei den Freiwilligen, die sich in Zukunft melden, wird es einen ordentlichen Sprung nach oben geben. Es ist wirklich ein großartiger Schritt, dass diese Ungleichbehandlung beendet wird, und es war uns auch ein wichtiges Anliegen, eine Änderung dieser Situation herbeizuführen.
Ich sage allen SoldatInnen und allen ZivildienerInnen: Herzlichen Dank für eure Arbeit, gerade in den letzten Monaten unter schwierigsten Bedingungen, und ich freue mich sehr, dass wir diese Gesetze heute durchbekommen. Vielen Dank, Frau Ministerin, an Ihr gesamtes Team, und vielen Dank dafür, dass es hier im Parlament eine so große Unterstützung gibt. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frauen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Ja, es wurde schon von allen Fraktionen hier gesagt, dass es dazu eine breite Zustimmung gibt. Ich glaube, man muss sich auch einen Schritt davor anschauen. Wir sind durch eine Pandemie gegangen oder gehen durch eine Pandemie, und da sind Dinge nicht so gut gelaufen. Wir haben auch beim Milizeinsatz einige Dinge gesehen, die nicht so gut gelaufen sind.
Eines der Themen ist die Entlohnung, und genau deshalb haben wir schon vor einigen Monaten einen Antrag auf Evaluierung, den wir auch gemeinsam im Parlament angenommen haben, gestellt, um genau aus dieser Krise zu lernen. Ich glaube, auch da zeigt sich, dass, wenn man gewillt ist – und in diesem Fall sind wir alle gewillt –, aus dieser Krise zu lernen, dabei dann auch etwas sehr Gutes herauskommen kann. Das sehen wir heute bei diesem Antrag, mit dem wir genau diese Divergenz, die wir zwischen Milizsoldaten, normalen Soldaten – also Zeitsoldaten, et cetera – hatten, aufheben, da ein Gleichgewicht hineinbringen und so eine Anpassung vonstattengeht. Des Weiteren wird auch der Zivildienst einbezogen, worauf dann Kollege Yannick Shetty eingehen wird.
Genau diese gemeinsame parlamentarische Arbeit, an Lösungen zu arbeiten, wo wir erkennen, dass Dinge nicht gut laufen, sehen wir aber in anderen Bereichen nicht. Das ist genau das Thema, das uns auch diese Woche wieder ereilt hat: bei der Reform der Zentralstelle im österreichischen Bundesheer, bei der genau dieses Zusammenarbeiten leider wieder einmal nicht funktioniert hat.
Frau Bundesministerin, das muss ich Ihnen schon vorwerfen: Das ist ja in Ihrem Ressort nicht zum ersten Mal der Fall. Wir denken zurück: Vor einem Jahr hat einer Ihrer Mitarbeiter im Café Bendl plötzlich eine völlige Neuorientierung des österreichischen Bundesheeres präsentiert. Es ist dann Gott sei Dank nicht – bisher noch nicht – so weit gekommen. Seitdem Sie im Amt sind, ist es noch nie passiert, dass Sie das Parlament bei so grundlegenden Fragen wie der Struktur des österreichischen Bundesheeres und wohin wir eigentlich wollen, wirklich einbeziehen.
Wir haben jetzt wieder eine Reform im größeren oder kleineren Ausmaß vor uns liegen, bei der genau dieser parlamentarische Konsens, der speziell in diesen Zeiten wichtig wäre, nicht gegeben ist. Warum wäre er wichtig? – Weil das österreichische Bundesheer – das wissen wir – mit dem Rücken zur Wand steht: budgetär, finanziell und teilweise auch strukturell, wo es natürlich Reformen bedarf, gar keine Frage. Über diese
Reformen sollten wir aber gemeinsam diskutieren, gemeinsam reden und einen gemeinsamen Nenner finden, in welche Richtung wir gehen sollten. Leider ist das wieder einmal nicht passiert.
Das ist aus meiner Sicht von einem starken Parlament, als das wir in solchen Fragen auftreten sollen, müssen und auch werden – das kann ich Ihnen versichern –, nicht zu akzeptieren. Ich glaube, da wird es sehr starken Widerstand geben, weil dieser parlamentarische Prozess, das Einbeziehen des Parlaments in so heiklen Fragen der Sicherheit extrem wichtig ist, und das passiert leider wieder einmal nicht. (Beifall bei den NEOS.)
10.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Tanner. Bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr.
Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Es sind Millionen an Arbeitsstunden, die die Soldatinnen und Soldaten in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie geleistet haben und die sie noch leisten. Es sind Einsatzgebiete wahrgenommen worden, die vor einiger Zeit noch nicht vorstellbar gewesen sind, wenn wir etwa daran denken, dass es notwendig geworden ist, die Verwaltung eines Pflegeheimes zur Gänze zu übernehmen. Es sind großartige Leistungen, zu Spitzenzeiten waren 8 000 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Ich bin überzeugt davon, Sie stimmen mit mir überein, an dieser Stelle hier einmal gemeinsam Danke an all diejenigen zu sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es sind historische Maßnahmen notwendig geworden; der eine, die andere von Ihnen hat es ja schon angesprochen: die erstmalige Teilaufbietung der Miliz – ein wahrhaft historischer Moment, als ich die Einsatzverfügung am 4. Mai des vergangenen Jahres unterzeichnet habe. Am heutigen Tag setzen wir, setzen Sie mit der Änderung des Heeresgebührengesetzes ein Zeichen, dass die Erkenntnisse, die daraus gezogen worden sind, zur Umsetzung gelangen und man da auf einem richtigen Weg ist.
Man sieht an dieser Stelle, was möglich ist, wenn man an einem Strang zieht, mit einer Stimme spricht: für gleiche Leistungen auch gleiche Bezahlung. Ich danke Ihnen namens unserer Milizsoldaten schon im Vorhinein für dieses Sprechen mit einer Stimme – danke schön! (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandweiner. (Bundesministerin Tanner: Ich war noch nicht fertig, Herr Präsident! Wenn Sie mir erlauben!) – Ach so, Entschuldigung! Sie haben keine Redezeitbeschränkung. Das ist nur eine Sollredezeit. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner (fortsetzend): Das war jetzt mein Beitrag zur bevorstehenden Gesetzesänderung, aber es ist mir schon sehr wichtig, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch auf die Änderung der Geschäftseinteilung in meinem Ministerium einzugehen.
Ich bin schon sehr oft in den letzten eineinhalb Jahren hier an dieser Stelle im Plenum gestanden und habe immer wieder dasselbe gesagt, nämlich dass wir unser österreichisches Bundesheer für die Herausforderungen, für die Bedrohungen des 21. Jahrhunderts fit machen müssen. Für das budgetäre Fitmachen haben Sie im Hohen Haus mit einer zweimaligen Erhöhung des Regelbudgets und mit Sonderinvestitionspaketen bis zum Jahr 2024 gesorgt – auch für diese einstimmige Entscheidung noch einmal ein Dankeschön namens unserer Soldaten! (Beifall bei der ÖVP.)
Fit machen müssen wir uns aber auch, was die Strukturen anbelangt. Wir brauchen schnellere Wege, wir brauchen klare Zuständigkeiten, keine Doppelgleisigkeiten und auch kein Aktenpingpong. Wir brauchen die besten, die kürzesten Wege für unsere Soldatinnen und Soldaten, die im Einsatz sind, für die Truppe.
Der eine oder andere von Ihnen ist immer wieder unterwegs in unseren Kasernen, sagt Danke zu den Soldatinnen und Soldaten und hört vielleicht das eine oder andere Mal auch, vor welchen Herausforderungen sie stehen. Wenn man hört, dass man für die Anschaffung eines Notstromaggregats, das man in einer Kaserne dringend benötigt, mehrere Jahre braucht, dann wissen wir, dass wir im Ressort Aufgaben zu erledigen haben. Wenn man weiß, dass die Beschaffung eines Pionierbootes bei der freiwilligen Feuerwehr in einigen Monaten bewerkstelligbar ist, während es bei uns im Ressort mehrere Jahre dauern kann, dann ist das nicht im Sinne der Truppe. Wir stehen vor der Notwendigkeit, die Struktur des Ressorts auf das Wichtigste, nämlich auf die Truppe und den Einsatz, auszurichten, und das machen wir.
Ich darf Sie alle, sehr geehrte Damen und Herren, dabei um Ihre Unterstützung bitten, damit wir unseren Soldatinnen und Soldaten die besten, die schnellsten Entscheidungsgrundlagen bieten können und es so ist, dass die Verwaltung, das Ministerium der Truppe dient. Auch da schon im Vorhinein ein großes Dankeschön für Ihre Unterstützung dafür, die Truppe zu stärken. – Danke schön. Jetzt bin ich fertig, Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist jetzt Abgeordneter Brandweiner. – Bitte.
Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frauen Bundesministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Ich darf mich den Dankesworten natürlich gleich anschließen. Wir wissen ja – und ich glaube, darin sind wir alle hier uns einig –, dass sowohl der Grundwehrdienst als auch der Zivildienst wichtig für Österreich sind. Das haben wir vor allem in der Krise gesehen, aber natürlich auch davor, und deshalb wirklich ein großes Danke an die vielen jungen Männer, die uns geholfen und so viel Zeit für die Bevölkerung aufgeopfert haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir, die Volkspartei, haben immer betont, dass es uns wichtig ist, dass sowohl die Grundwehrdiener als auch die Zivildiener im außerordentlichen Bereich gleich vergütet werden. Ich bin wirklich froh, dass unser Wehrsprecher Fritz Ofenauer gemeinsam mit dem Ministerium und auch allen anderen Wehrsprechern da eine Verbesserung zustande gebracht hat. Wir wollen natürlich mit dem Zivildienstgesetz nachziehen. Kollege Stögmüller hat das schon erwähnt, wir haben darüber auch oft diskutiert, und ich bin wirklich froh, dass wir da zu einer Einigung gekommen sind.
Ich habe mir die Zahlen herausgeschrieben, weil es natürlich spektakuläre Zahlen sind: Der Vergütungssatz von Zivildienstleistenden, deren Dienst verlängert wird, wird an den Vergütungssatz der Aufschubpräsenzdiener angeglichen, das sind konkret statt 544 Euro 1 980 Euro, und der Vergütungssatz von freiwillig außerordentlichen Zivildienstleistenden wird an den der Einsatzpräsenzdiener angepasst, und da sprechen wir von einer Erhöhung von 1 855 Euro auf 3 171 Euro. Das heißt, das kann sich wirklich sehen lassen, wobei ich an dieser Stelle wieder einmal betonen möchte – und ich glaube, auch darüber sind wir alle hier herinnen uns einig –: Wir hoffen natürlich alle, dass wir nie wieder in eine Situation kommen, in der wir diese Maßnahme ziehen und den außerordentlichen Zivildienst einberufen müssen. Trotzdem ist es gut, dass wir vorbereitet sind,
dass die jungen Männer auch anständig entlohnt werden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abschließend vielleicht noch ein kurzes Wort zum nächsten Tagesordnungspunkt, weil es um meine Heimat, das Waldviertel, geht: Die FPÖ fordert ja eine Sicherheitsinsel für den Truppenübungsplatz Allentsteig. Ich möchte betonen: Es geht nicht darum, was draufsteht, sondern darum, was drinnen ist. Unsere Verteidigungsministerin ist ja bemüht, die Kasernen in ganz Österreich auf Vordermann zu bringen. Gerade im Waldviertel haben wir mit vier Kasernenstandorten wirklich eine gute Auslastung auch für den Katastrophenfall, und vor allem haben wir auch viele, viele freiwillige Feuerwehren, die im Ernstfall zur Seite stehen und der Bevölkerung helfen, aber auch den Zivilschutzverband, von dem erst kürzlich in unserer Bezirkshauptstadt Gmünd eine Zweigstelle eröffnet wurde. Wir sind also auch da gut vorbereitet, und wie gesagt, es kommt darauf an, was drinnen ist, und nicht darauf, was draufsteht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Seemayer. – Bitte.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frauen Ministerinnen! Hohes Haus! Dass es heute zu einer Angleichung bei der Grundvergütung von Zivildienern sowohl im außerordentlichen als auch im ordentlichen Zivildienst für die verschiedenen Einsätze kommt, ist durchaus zu begrüßen. Wir haben aber schon zu Beginn der Coronakrise, als damals der außerordentliche Zivildienst und die Verlängerung des ordentlichen Zivildienstes als Unterstützung für das Gesundheitssystem ins Leben gerufen wurden, auf die verschiedenen Ungleichheiten hingewiesen, und wir haben mehrere Anträge auf Abschaffung dieser Ungleichheiten hier im Hohen Haus eingebracht und diesbezügliche Forderungen erhoben. Sie wurden leider immer wieder abgelehnt, mit der Begründung, das richte sich nach dem Heeresgebührengesetz. Unsere Forderungen sind da nicht aufgenommen worden.
Auch für den jetzt vorliegenden Initiativantrag ist der Grund ja nicht ein Selbstverständnis im Sinne des Eintretens für eine faire Besoldung oder Vergütung, sondern es hat auch da wieder einen Hinweis vonseiten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts gebraucht, in dem ganz klar aufgezeigt wird, dass eine unterschiedliche Besoldung für gleiche oder ähnliche Tätigkeiten einfach verfassungsrechtlich unzulässig ist. Offenbar reicht es nicht aus, dass man solche Ungerechtigkeiten aufzeigt, sondern es braucht immer wieder Aufforderungen vonseiten des Verfassungsgerichtshofes, des Bundespräsidenten oder sonst irgendeiner Stelle, damit man solche Ungleichheiten abschafft.
Dass Ungleichbehandlung offensichtlich eine Regierungsmethode dieser Regierung geworden ist, zeigt aber nicht zuletzt auch der Entwurf zum aktuellen Coronabonus, denn auch dort werden Zivildiener nicht berücksichtigt. Diese sollen nämlich keinen Coronabonus kriegen, auch wenn sie im Gesundheitssystem genauso mitgeholfen haben und genauso den Gefährdungen ausgesetzt waren. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir werden nicht lockerlassen, wenn es um die faire Behandlung von Zivildienern, aber auch von allen anderen arbeitenden Menschen in Österreich geht. Das ist eine Aufgabe von uns, der wir uns verschrieben haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
10.56
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reifenberger. – Bitte sehr.
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! (Der Redner stellt eine Tafel, auf der die Bezahlung eines Wachtmeisters im Einsatzpräsenzdienst, in einer freiwilligen Waffenübung sowie als Berufssoldat gegenübergestellt wird, auf das Rednerpult.) Die Teilmobilmachung im letzten Jahr hat eindeutige Schwächen im System der Einsatzbesoldung, also der Bezahlung der Soldaten, hervorgebracht. Zu Recht haben letztes Jahr die Kommandanten der mobilgemachten Milizkompanien die extremen Unterschiede in der Besoldung der Soldaten aufgezeigt.
So wurden Soldaten in gleicher Funktion und Verantwortung und mit gleichem Dienstgrad extrem unterschiedlich bezahlt. Es darf aber nicht sein, dass Soldaten mit gleichem Dienstgrad und gleicher Funktion massiv ungleich bezahlt werden. Hier auf meinem Taferl sehen Sie ein Beispiel anhand eines Wachtmeisters, und an den Zahlen erkennt man, dass die Unterschiede über 100 Prozent gelegen sind – also eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, die frühzeitig aufgezeigt wurde und bereits damals mit einem Federstrich der Ministerin hätte beseitigt werden können (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Tanner), wenn denn auch der politische Wille dazu zum damaligen Zeitpunkt bestanden hätte. Frau Bundesminister Tanner hat diese massiven Gehaltsunterschiede aber lediglich mit einer kleinen Anerkennungsprämie von bis zu 333 Euro pro Monat ausgeglichen – und eigentlich eben gerade nicht ordentlich ausgeglichen. Viele Soldaten haben sich durch diese Aktion dann noch viel mehr gefrotzelt gefühlt.
Jetzt, wo die Teilmobilmachung vorbei ist, kommt auch die Regierung langsam in die Gänge und versucht, diesen Missstand endlich zu sanieren (Zwischenruf des Abg. Stögmüller) – in der Sache gut, aber zu spät ist nun einmal zu spät, Frau Bundesminister (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stögmüller), die Ungerechtigkeit ist bereits passiert und wird nicht rückwirkend wiedergutgemacht –, reichlich spät, aber doch gerade zum richtigen Zeitpunkt, um als kleine Nebelgranate von der ÖVP-Einfärbungsaktion im Verteidigungsministerium abzulenken.
Die ÖVP plant in Wahrheit, die Staatsgewalt unserer Republik in die Hände einer einzigen politischen Kaste zu legen, indem türkise Parteigünstlinge, die sich ihre Struktur selbst auf den Leib geschneidert haben, in Spitzenpositionen gehievt werden. Dies erinnert mich übrigens an Thomas Schmid, der sich damals als Generalsekretär im Finanzministerium die Öbag, seine „Schmid AG“ selbst basteln durfte. Ähnlich läuft es gerade im BMLV, wo der Generalsekretär sich seine eigene Struktur zusammenzimmern durfte.
Dabei wird ausgeblendet, dass die ÖVP in Wahrheit eine Idee verfolgt: die Schaffung eines Sicherheitsministeriums, also die Zusammenlegung von Innen- und Verteidigungsministerium, das alles mit dem Ziel, auch langfristig – nicht nur jetzt gerade – die gesamte bewaffnete Macht in dieser Republik und auch alle drei Nachrichtendienste, nicht zu vergessen, in die Hand einer einzigen mächtigen Partei, nämlich der Volkspartei, zu legen. Damit geht aber eine Schwächung unserer wertvollen Demokratie einher, und wir gehen wieder einen großen Schritt weiter in Richtung einer autoritären Kurz-Diktatur. (Beifall bei der FPÖ.)
10.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Shetty. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es heute? – Wir beschließen eine Erhöhung der Vergütung unter anderem für außerordentliche Zivildiener – und das ist längst überfällig.
Wir sind froh, dass Frau Bundesministerin Köstinger diese teilweise ja wirklich sture Haltung aus dem letzten Jahr aufgegeben hat beziehungsweise eigentlich aufgeben musste, weil der Verfassungsdienst – aber dazu komme ich dann später – eine eindeutige Stellungnahme abgegeben hat. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Vor einem Jahr haben Sie noch – vielleicht nicht in dieser Tonalität, aber sinngemäß – gesagt: Die Zivildiener brauchen keine Erhöhung, denn die wohnen eh alle noch bei den Eltern! – Dass Sie vielleicht die Lebensrealität der jungen Menschen verkennen, dass manche den Zivildienst erst machen, wenn sie 25, 26 Jahre alt sind, vielleicht schon Kinder haben, aus dem Beruf kommen, haben Sie dabei nicht berücksichtigt.
Auf jeden Fall ist es begrüßenswert, dass die Haltung nun, wie gesagt, aufgegeben werden musste. Der Verfassungsdienst hat gesagt, wenn sozusagen die Gebühren nach dem Heeresgebührengesetz bezahlt werden oder die Summen dort erhöht werden, muss das auch bei den Zivildienern vollzogen werden. Wir stimmen dem heute zu, weil es für die Betroffenen auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber dem Status quo ist.
Das ist wieder einmal ein Lehrbeispiel für unglaublich schlechte Legistik. Warum? – Weil Sie das, was wir schon vor einem Jahr kritisiert haben, nämlich die verfassungswidrige Differenzierung zwischen den Vergütungen für den außerordentlichen freiwilligen Zivildienst und für den außerordentlichen zwangsverlängerten Zivildienst, immer noch nicht beheben.
Wir hören aus Ihrem Ministerium, Frau Ministerin Köstinger, dass vor allem Sie sich weiterhin weigern, diese Differenzierung und diese Haltung aufzugeben. Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, aber das Gute ist, dass nicht Sie die Entscheidung treffen werden. Der Verfassungsgerichtshof hat bezüglich dieser Bestimmungen bereits ein Verfahren zur Normenkontrolle eingeleitet, und es wird ein weiteres Beispiel in einer Serie türkiser verfassungswidriger Gesetze sein.
Es ist schade, dass Sie heute diese Chance auf eine Reparatur ausgelassen haben, aber wir vertrauen darauf, dass der Verfassungsgerichtshof diese Lücke füllen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
11.01
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseher zu Hause! Neben dem Wehrdienst hat auch der Zivildienst im letzten Jahr, in der Coronapandemie Außerordentliches geleistet. Wir haben zum ersten Mal in der Geschichte der Zweiten Republik einen außerordentlichen Zivildienst ausgerufen und insgesamt 4 500 außerordentliche Zivildiener zur Unterstützung vor allem im Gesundheitssystem, im Rettungswesen, in den Krankenhäusern zur Verfügung gehabt.
Die haben einen wesentlichen Beitrag geleistet und vor allem in der ersten Zeit der Coronapandemie, als es noch sehr viele Unsicherheiten gab, maßgeblich als strategische Reserve im Gesundheitssystem gedient – ein großes Dankeschön an dieser Stelle. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)
Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Die Anpassung der Besoldung von Präsenzdienern mit der Novelle des Heeresgebührengesetzes hat damit natürlich auch Auswirkungen auf die Vergütung der Zivildienstleistenden. Wir haben – in sehr intensivem Kontakt mit dem Verteidigungsministerium – eine sehr gute Lösung gefunden, wie wir vor allem bei vergleichbaren Einsatzvoraussetzungen und annähernd gleichen Belastungen entsprechend vergleichbare Vergütungen zustande bringen. Dies trifft vor allem die
außerordentlichen Zivildienstleistenden, also bei den Verlängerten wird entsprechend der Aufschubpräsenzdiener und bei den Freiwilligen entsprechend der Einsatzpräsenzdiener vergütet, es wird daher jeweils an die vergleichbaren Einsatzarten beim Präsenzdienst angeglichen.
Ich freue mich wirklich sehr, dass alle Fraktionen, alle Parteien unserem Antrag im Verteidigungsausschuss zugestimmt haben. Ich glaube, das ist auch ein sehr schönes, gutes und richtiges Signal in Richtung der Leistung der Zivildiener in unserem Land. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)
11.04
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Johann Höfinger zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist doch erfreulich, wenn gleich nach Eingang in die Tagesordnung die ersten zwei Gesetzesvorlagen einstimmig angenommen werden und auch meine Vorredner hier am Podium zu einem Großteil inhaltlich übereingestimmt haben, was heute noch beschlossen werden soll: das Heeresgebührengesetz, das Zivildienstgesetz.
Unsere Bundesministerinnen haben die Sache erkannt, vor allem durch den Coronaeinsatz im vergangenen Jahr, haben darauf reagiert, und heute wird das Gesetz beschlossen. Vielen, vielen Dank für die Vorarbeit und für die Koordination, die dahintersteht – ich denke, damit helfen wir vielen mit mehr Gerechtigkeit in ihren Funktionen, in ihren Einsatzbereichen.
Frau Bundesminister Tanner, auch Ihnen herzlichen Dank für die Arbeit betreffend die Neuorganisation der Zentralstelle! Ich kann Sie nur ermuntern. Bitte lassen Sie sich nicht dadurch beirren, dass heute von diesem Podium aus auch einige gegenteilige Meinungen kundgetan wurden! Es ist ganz wichtig, dass Sie diese Reform durchsetzen. Wir müssen in den Strukturen schlank bleiben, wir müssen schlagkräftig in den Entscheidungen sein. Es kann doch wirklich nicht sein, dass sich einfache Beschaffungsvorgänge – Sie haben einige Beispiele gebracht – in Wirklichkeit über Jahre ziehen, nur weil zwölf Personen glauben, sie müssen dieses Papier unterschreiben. Dadurch können Vorgänge lange, lange hinausgezögert werden.
Machen wir uns aber nichts vor: Wenn hier Vertreter der Freiheitlichen und Vertreter der Sozialdemokraten stehen und diese Struktur kritisieren, dann könnte man ja glauben, die hatten bisher nichts damit zu tun. Es waren aber der freiheitliche Bundesminister Kunasek, der glücklose Minister Darabos und der glücklose Minister Klug – die ja Ihre Vorgänger waren –, die diese Strukturen in Wirklichkeit aufgeblasen haben. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Wenn heute Kolleginnen und Kollegen – Kollege Bösch, Kollegin Ecker von den Sozialdemokraten – von Umfärbung sprechen (Zwischenruf des Abg. Kassegger), dann denke ich mir, da wurde doch einmal etwas eingefärbt, sonst könnte man es nicht umfärben. (Beifall bei der ÖVP.) Darum geht es aber nicht, sondern es geht darum, die Strukturen, die unnötig und zusätzlich eingeführt wurden, ganz einfach wieder zu verschlanken.
Dafür meinen herzlichen Dank, da haben Sie unsere volle Unterstützung, denn das ist im Sinne der Landesverteidigung, das ist im Sinne des österreichischen Bundesheeres. (Beifall bei der ÖVP.)
11.06
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Landesverteidigungsausschusses.
Ich gehe in der Tagesordnung weiter.
Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 1405/A(E) der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als Sicherheitsinsel (865 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 1417/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Expertise zur Verfassungsmäßigkeit der Luftraumüberwachung (866 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Kasernen sind nicht nur als Arbeitsplatz für unzählige Menschen ein wichtiger Faktor in den Regionen, sie sind auch als Partner für die regionale Wirtschaft von Bedeutung.
Deshalb ist es sehr bedauerlich, dass die Regierungsparteien dem Antrag zur Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als Sicherheitsinsel im Ausschuss nicht zugestimmt haben. Das wäre ein erster möglicher Schritt in Richtung einer autarken Kaserne gewesen. Besonders die Abschaffung der Truppenküche hatte ja viele negative Auswirkungen. Die Speisen werden zurzeit zentral in Wiener Neustadt gegart, verpackt, tiefgefroren und anschließend mit dem Lkw nach Allentsteig transportiert. Dort müssen sie dann nur noch aufgewärmt werden.
Abgesehen davon, dass die Qualität wahrscheinlich nicht an die einer Truppenküche herankommt, kommt es natürlich auch zu einer großen Belastung für die Umwelt. Es müssen Transportwege in Kauf genommen werden und besonders nachteilig ist, dass durch die Einzelverpackungen sehr viel Verpackungsmüll anfällt. Dazu kommt, dass regional keine Lebensmittel eingekauft werden. Besonders im Waldviertel gibt es keine großen Lebensmittelabnehmer, also wäre es wirklich wichtig, dass die Kasernen auch bei den regionalen Produzenten und Händlern ihre Lebensmittel beziehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Für die Soldatinnen und Soldaten hat es den Nachteil, dass eine flexible Zubereitung der Speisen in den Kasernen, wenn sie zum Beispiel vom Nachteinsatz zurückkommen, nicht möglich ist, weil es nur diese fertigen Gerichte gibt und keine Lebensmittel vor Ort sind, um sich selbst etwas zu kochen. Eine Umstellung auf die Truppenküche direkt in der Kaserne wäre allein aus Qualitäts- oder Umweltgründen sehr zu begrüßen und wäre auch ein wichtiger Schritt in Richtung Autarkie.
Eine weitere Forderung des Antrages ist die Umstrukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig zu einer Sicherheitsinsel. Sicherheitsinseln sind Kasernen, die in jedem Bereich eigenständig sind, die eine eigenständige Wasser- und Energieversorgung,
aber auch Verpflegung haben. Aus Sicht der Bevölkerung sind Sicherheitsinseln ganz wichtige Ankerpunkte im Falle eines Blackouts. In der Sicherheitspolitischen Jahresvorschau wurde bereits im Jahr 2020 vor einem drohenden Blackout gewarnt. Es ist nicht die Frage, ob ein Blackout kommt, sondern, wann ein Blackout kommt. Österreich ist schon mehrfach daran vorbeigeschrammt, unter anderem auch schon im heurigen Jahr.
Es ist daher notwendig, möglichst viele Kasernen in Österreich zu Sicherheitsinseln zu machen. Mit einem gemeinsamen Antrag geht nun der Auftrag an Sie, Frau Bundesministerin, ein Gesamtkonzept, inklusive der Budgetierung, für autarke Kasernen in ganz Österreich zu erstellen, und dieses bis Jahresende dem Parlament vorzulegen. Der Ball liegt nun bei Ihnen und Ihrem Ministerium. Ich bitte um rasche Umsetzung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
11.11
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Manfred Hofinger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute die Schaffung einer Sicherheitsinsel in Allentsteig – ein Antrag der FPÖ. Was sind eigentlich solche Sicherheitsinseln? – Das hat einerseits mit Sicherheit zu tun: Es ist unser Bundesheer, das für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung einsteht. Andererseits hat es auch mit Inseln zu tun: Inseln haben immer die Eigenart, dass eine gewisse Autonomie, eine Autarkie, eine Selbstversorgung vorausgesetzt wird.
Zum ersten Punkt, zu unserem Bundesheer: Unser Bundesheer bietet unseren Bürgern Schutz und Sicherheit in Krisen und Katastrophenfällen, ob das jetzt Galtür war oder andere Umweltkatastrophen oder Hochwasser. Ich selbst war 1990 beim Bundesheer, damals war die Jugoslawienkrise und wir haben einen Einsatz an der Grenze gehabt. Es geht um lauter solche Dinge, auch Blackouts sind angesprochen worden.
Genau deshalb brauchen wir ein leistungsfähiges und starkes Bundesheer, das in den Regionen verwurzelt ist, sich mit der Bevölkerung identifizieren kann und Arbeitsplätze schafft. Daher tut es gut, Frau Bundesministerin, dass das Ministerium an den Kasernenstandorten festhält, wie du es in der Vergangenheit schon mehrmals und mit Nachdruck bestätigt hast. Das ist eine wichtige Aussage, die für die Regionen von ganz besonderer Bedeutung ist. Wir investieren auch in die Kasernenstandorte – dafür herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Jakob Schwarz und Stögmüller.)
Aus meiner persönlichen Sicht freut es mich besonders, dass auch in einen ganz wichtigen Standort in meiner Region, in eine gut geführte Kaserne – die Zehner-Kaserne in Ried –, kräftig investiert wird. Das sorgt für Motivation in der Truppe. Es erwartet sich auch die Bevölkerung, dass an diesem Standort eine Modernisierung stattfindet. Die Truppe dankt es mit einer sehr vorbildlichen und herausragenden Arbeit, auch im Ausland.
Was versteht man eigentlich unter einem leistungsfähigen Bundesheer? – Frau Bundesministerin, du zeigst es mit der Zentralstellenreform: Die Führungsstruktur muss einfach schlank und stark sein. Mit dieser neuen Zentralstellenreform schaffen Sie es, durch eine Trennung von Verwaltung und militärischem Bereich eine Straffung hineinzubringen. Es braucht aber eine motivierte Truppe, Investitionen in neue Gerätschaften und in Kasernenstandorte; das ist ganz besonders wichtig. Ich möchte an das Mobilitätsprogramm erinnern, über 200 Millionen Euro wurden oder werden investiert, genauso wird aber in die Kasernenstandorte investiert, alleine 2021 über 130 Millionen Euro. Das hat es in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben.
Es braucht aber auch ein Bundesheer, das selbstständig, autark arbeiten und eine gewisse Zeit überbrücken kann. Damit sind wir bei einem Antrag der FPÖ – bei den Sicherheitsinseln –, der aus regionaler Sicht sehr verständlich ist, aber die gesamtösterreichische Sichtweise nicht beachtet. Wir von den Regierungsparteien sind auch für Sicherheitsinseln, für sogenannte Sicherheitszonen. Wir sehen das auch für ganz wichtig an, dass Autarkie und Resilienz, also die Selbstversorgung mit Wasser, Strom, Energie, Lebensmitteln und – genauso – modernen Technologien, gegeben ist, um eine gewisse Zeit überbrücken zu können. Wir haben das auch in einem gemeinsamen Antrag aller Parteien zusammengefasst, mit dem Sie, Frau Bundesministerin, aufgefordert werden, bis Ende des Jahres ein Konzept vorzulegen und dieses dem Parlament zu präsentieren.
Abschließend: Einen herzlichen Dank an alle Soldatinnen und Soldaten, an alle Vorgesetzten, an alle Entscheidungsträger des Bundesheeres und an Sie, Frau Bundesministerin, für Ihren hohen Einsatz für unsere Bevölkerung und die Sicherheit, aber vor allem für die Bekämpfung der Coronakrise. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.16
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseher und Zuseherinnen vor den Bildschirmen zu Hause! Ich spreche heute über den von mir eingebrachten Entschließungsantrag betreffend die Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als Sicherheitsinsel.
Die Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als dritte Sicherheitsinsel in Niederösterreich ist mir seit geraumer Zeit ein großes Anliegen. Ich bin selbst stolzer Allentsteiger und arbeite neben meiner Tätigkeit hier im Parlament auch am Truppenübungsplatz Allentsteig. Da die Politik das Waldviertel als gesamte Region leider oftmals stiefmütterlich behandelt, habe ich es mir zum Ziel gesetzt, die Region auf die Tagesordnung der Bundespolitik zu bringen. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, mit den beiden niederösterreichischen Sicherheitsinseln, der Burstyn-Kaserne in Zwölfaxing und dem Fliegerhorst Brumowski in Langenlebarn, kann die Region Waldviertel im Krisen- und Katastrophenfall nicht ausreichend versorgt werden. Daher ist eine Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als dritte Sicherheitsinsel in Niederösterreich von ungemeiner Wichtigkeit, denn nur so können wir im Krisen- und Katastrophenfall das gesamte Waldviertel versorgen.
Der Truppenübungsplatz verfügt bereits über eine eigene Tankanlage, eine eigene Wasserversorgung, eine Notstromausrüstung, ein eigenes Krankenrevier, einen eigenen Verladebahnhof und ausreichend Lagerkapazitäten für die Bevorratung von Versorgungsgütern. Durch die Wiedereinführung der Truppenküche und die Sicherstellung der eigenen Wärmeversorgung würde der Standort in Allentsteig auch alle fehlenden Anforderungen an eine Sicherheitsinsel erfüllen. So eine Sicherheitsinsel ist für die Region Waldviertel insbesondere auch im Falle eines Blackouts von großer Wichtigkeit, denn es gibt dann dort eine Notstromversorgung. Auch eine Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Medikamenten sowie eine ärztliche Versorgung können gewährleistet werden.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im Landesverteidigungsausschuss wurde der Entschließungsantrag nur von uns Freiheitlichen, der SPÖ und den NEOS unterstützt. (Ruf bei der FPÖ: Da lässt sie wieder aus, die ÖVP!) Bei diesem Beschluss lässt die türkis-grüne Regierung die Region Waldviertel wieder einmal im Stich. Stattdessen wurde ein Allparteienantrag betreffend die Autarkie der Kasernen eingebracht und beschlossen. Diesem stimme ich natürlich ebenfalls zu, denn autarke Kasernen sind für unser Bundesheer und für unseren Staat Österreich von genereller Wichtigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Bundesregierung soll aber doch bitte den Österreicherinnen und Österreichern nicht vorgaukeln, dass sie im Krisenfall durch eine autarke Kaserne versorgt werden können. Autarke Kasernen gewährleisten die Sicherstellung und den Erhalt der eigenen militärischen Handlungsfähigkeit im Krisen- und Katastrophenfall. Autarkie der Kasernen ist zweifellos wichtig und sollte eigentlich selbstverständlich sein, dennoch handelt es sich dabei um etwas ganz anderes als eine Sicherheitsinsel – die Versorgung von externen Personen ist dabei gar nicht vorgesehen.
Ich möchte daher noch einmal an Sie, Frau Landesverteidigungsministerin, appellieren. Für die Region Waldviertel ist die Ernennung des Truppenübungsplatzes als dritte Sicherheitsinsel in Niederösterreich wirklich überaus wichtig, denn nur so kann das Waldviertel im Krisen- und Katastrophenfall ausreichend unterstützt und geschützt werden.
Ich hoffe daher, dass Sie im Rahmen weiterer Sicherheitsinselausbauten künftig auch an den Truppenübungsplatz Allentsteig und das Waldviertel denken. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.20
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind zu Wort gemeldet.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren unter diesem Tagesordnungspunkt nun zwei verschiedene Angelegenheiten. (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Frau Präsidentin?
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben mich mit „Sehr geehrter Herr Präsident!“ angesprochen, was offensichtlich dazu geführt hat, dass Ihre Fraktion Sie korrigieren wollte – jetzt übernehme ich das. (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Abgeordneter David Stögmüller (fortsetzend): Ich entschuldige mich natürlich. (Heiterkeit des Redners.) Das war dem Umstand geschuldet, dass ich jetzt so schnell ans Rednerpult gerannt bin. – Ich sage natürlich: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Wir debattieren nun zwei Punkte. Zum einen geht es um die Frage der Autarkie unserer Kasernen und zum anderen geht es um die Luftraumüberwachung.
Ich beginne bei den Kasernen, und zwar geht es konkret um die Strukturierung des Truppenübungsplatzes in Allentsteig als Sicherheitsinsel: Dazu möchte ich einmal festhalten, dass ich und wir Grüne es für sehr wichtig halten, dass wir unsere Kasernen stärken und auch den Ausbau der Kasernen betreffend Autarkie weiter voranbringen. Kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung, Kommunikation sowie auch die Lebensmittelversorgung und Notversorgungseinrichtungen sind besonders verwundbar, gerade wenn wir daran denken, dass hybride Anschläge passieren können, bei denen diese im besonderen Fokus sind, eine besondere Zielscheibe sind.
Gerade bei der Energieversorgung, der Rohstoff- und Ernährungsbasis muss schon nach wenigen Stunden mit signifikanten Engpässen gerechnet werden. Das erfordert – no na! – auch eine Stärkung der diesbezüglichen Resilienz der Österreicher und Österreichs im Allgemeinen sowie natürlich des österreichischen Bundesheers im Speziellen. Das österreichische Bundesheer muss in derartigen Krisensituationen autark einsatzfähig sein. Um das sinnvoll erfüllen zu können, sollten unserer Meinung nach die entsprechenden Kapazitäten aufgebaut werden, damit man zumindest 14 Tage lang autark arbeiten kann.
Im Moment ist es so – das muss man auch kritisch feststellen –, dass die Durchhaltefähigkeit des österreichischen Bundesheers als eher gering zu beurteilen ist. Die Bevorratung von Verpflegung, Treibstoff und Munition ist aufgrund der Kürzungen der letzten beiden Jahrzehnte stark eingeschränkt. Die Truppen verfügen kaum mehr über eigene Fahrzeuge und die Kasernen nur vereinzelt über eine autarke Energie- und Wasserversorgung, aber – und das ist das Gute – das soll und wird sich ändern.
Um in diesem Bereich eine gute Resilienz sowie den Ausbau der Autarkie der Kasernen in ganz Österreich zu erreichen, ist es wichtig, ein Gesamtkonzept zu schaffen. Ich halte es nicht für sinnvoll, einzelne Kasernen irgendwie herauszugreifen, sondern wir sollten über einen Masterplan reden und einen solchen ausarbeiten, damit wir alle Kasernen in Österreich im Hinblick auf Resilienz so gut wie möglich ausbauen können.
Noch ein Punkt zur Luftraumüberwachung – worüber wir letztes Jahr auch schon öfter diskutiert haben –: Kollege Hoyos-Trauttmansdorff hat einen Antrag gestellt, dass eine Studie über die Verfassungsmäßigkeit eines Luftraumüberwachungskonzepts in Kooperation mit den EU-Partnerstaaten vorzulegen ist. Das halten wir für sinnvoll. Es ist gescheit, dass man so etwas einmal abklärt, dass man den verfassungsrechtlichen Rahmen auch überprüft und das vorlegt.
Wir bitten Sie, Frau Ministerin: Machen Sie das! – Ich weiß, dass das im Ministerium schon geplant ist, und das ist gut so. Ich bitte Sie auch noch: Legen Sie uns – insbesondere uns Wehrsprecherinnen und Wehrsprechern – das im Parlament vor, damit wir breit darüber diskutieren und Sie nach entsprechenden Entscheidungen unterstützen können, damit das auf breiter Basis steht, damit die Luftraumüberwachung für die nächsten Jahrzehnte auch im Parlament eine breite Mehrheit findet und entsprechend abgesichert ist! Ich glaube, das ist notwendig und dringend wünschenswert. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
11.24
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Robert Laimer. – Bitte.
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die Schüssel-Flieger, wie sie im Volksmund heißen, auch Teurofighter genannt, beschäftigen uns seit nunmehr 20 Jahren und es ist kein Ende in Sicht.
Blicken wir kurz in die Vergangenheit: Kaum war der ÖVP-Oerlikon-Skandal halbwegs vergessen, kam schon ein neuer Skandal im Rahmen der Landesverteidigung ums Eck. Diesmal war es der Eurofighter. Schon die Entscheidung war dubios, als in letzter Sekunde die Auswahl der Type geändert wurde. Widersprüche beim Beschaffungsvorgang waren offen- und aktenkundig. Garniert wurde das Ganze mit leeren Gegengeschäften – sogenannten luftleeren Gegengeschäften – und mutmaßlich mit Schmiergeldzahlungen. Im Mittelpunkt standen ein gewisser Dr. Lüssel, ein Dr. Laider und ein K.-H. Lasser. Der Korruptionsfall, der die Republik sehr viel Geld und Nerven gekostet hat, endete vor Gericht: für die SteuerzahlerInnen kein Freundschaftspreis, sondern ein hoher Preis wegen der Freunderlwirtschaft der ÖVP.
Kommen wir in die Gegenwart: Aktuell stehen die souveräne Republik und ihre Bevölkerung vor dem Problem, dass eine lückenlose Luftraumüberwachung, wie es im Gesetz vorgesehen ist, nicht mehr gewährleistet ist – so weit, so schlecht. Es wäre höchst an der Zeit, Ersatz für die in Pension geschickten Saab-Flieger zu besorgen.
Um den Schaden im Bereich der Luftraumüberwachung nicht ausufern zu lassen, liegt nun ein Antrag von den NEOS mit freundlicher Unterstützung von ÖVP und Grünen auf dem Tisch. Beim gegenständlichen Antrag handelt es sich um den Versuch, ein Konstrukt oder besser gesagt eine Luftbrücke internationaler Kooperationen zwecks
Luftraumüberwachung der Republik Österreich zu erreichen. Die drei Parteien wollen sich offenbar mit einem Kniff davonschwindeln und die Verpflichtung zur Luftraumüberwachung Österreichs teilweise ans Ausland delegieren. Ich halte das nicht für zielführend. Das ist keinesfalls im Sinne der Souveränität unseres Landes – um es hier und heute klar auf den Punkt zu bringen.
Wir sind, meine Damen und Herren, aus freien Stücken ein neutrales Land, und unser verfassungsmäßiger Auftrag ist die eigenständige Luftraumkontrolle. Wenn wir in luftigen Höhen Trittbrettfahrer sind, wird das weder unsere Glaubwürdigkeit innerhalb der EU stärken, noch wird eine Solidaritätswelle seitens unserer Nachbarn aufkommen. Vielmehr wäre es unsere Pflicht, den Umgang mit dem in die Jahre gekommenen Eurofighter ehrlich zu debattieren und das nötige Back-up, sprich eine Nachbeschaffung der Saab, in Form von zweckmäßigen Unterschallfliegern zu veranlassen. Zwölf Jahre hat die Suche nach einem geeigneten Nachfolger der Saab gedauert, mit dem Ergebnis, dass kein Nachfolger angeschafft wird.
Führen wir uns nunmehr vor Augen, dass die Ausbildung unserer Piloten in Zukunft zur Gänze im Ausland stattfindet und die Eurofighter-Stunde bei knapp 60 000 Euro liegt! Um einen Vergleich zu ziehen: Die Flugstunden der Saab 105 lagen bei 3 000 bis 3 500 Euro. Die großen Lücken in der Überwachung, die jetzt schon existieren, werden sich sukzessive zu Löchern auswachsen – und Airbus hat noch immer nichts von Ihnen gehört, Frau Ministerin!
Moderne Konflikte, meine Damen und Herren, können sich rasch zu hybriden Kriegshandlungen auswachsen. Das schließt selbstverständlich auch den Einsatz von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen mit ein. Sollte beispielsweise ein Drohnenschwarm in unseren Luftraum eindringen, dann würden wir vor einem massiven Problem stehen. Mittlerweile werden auch zivile Systeme, Leichtflugzeuge, Hubschrauber, Drohnen, sogar Paragleiter und Ballone für militärische Operationen zweckentfremdet. Mit Sprengstoff, chemischen oder biologischen Stoffen bestückte sogenannte Kamikazedrohnen sind längst keine Sciencefiction mehr. Derlei Angriffe aus der Luft, orchestriert durch Cyberattacken und unter Mithilfe elektronischer Kampfführung, können unfassbare Schäden an kritischer Infrastruktur und im Worst Case auch an der Bevölkerung anrichten.
Aufgrund der Verschärfung der Risikobilder, die unser Bundesheer durch exzellente Arbeit stets am Radar hat, wird auch die Luftraumüberwachung unseres Landes zunehmend an Bedeutung gewinnen, gleichzeitig streichen wir aber die Saab ersatzlos und hoffen, dass die Eurofighter noch sehr lange halten werden.
Ich habe Cyberattacken schon kurz erwähnt: Diese haben schon jetzt das Potenzial, als Bomben der modernen Kriegsführung zu gelten und unermesslichen Schaden anzurichten.
Meine Damen und Herren, die Österreichische Sicherheitsstrategie wurde im Jahr 2013 mehrheitlich im Parlament beschlossen und zwei Jahre lange aufbereitet und vorbereitet. Nach einer Dekade wäre es nunmehr an der Zeit, das Parlament wieder damit zu beschäftigen. Eine umfassende Sicherheitsstrategie für das souveräne Österreich ist unumgänglich und viel wichtiger als türkise Machtpolitik, damit das nicht wie beim BVT oder der Öbag endet; das Fehlkonstrukt BVT des mittlerweile verurteilten Ex-ÖVP-Ministers Ernst Strasser sollte uns alle über alle Parteigrenzen hinweg mahnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.29
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.
11.30
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin, noch einmal! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier zwei Anträge vorliegen – bei beiden geht es um eine Evaluation – und wir werden auch beiden zustimmen.
Es ist durchaus wichtig, dass wir sehen, dass solche Evaluationen im ersten Moment oder auf den ersten Blick vielleicht so wirken, als wolle man Dinge verschieben – das kann man auch so sehen –, auf der anderen Seite sehen wir aber auch, dass es eine Möglichkeit für die Opposition ist, mit dieser Regierung zusammenzuarbeiten. Gerade beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt haben wir gesehen, dass das durchaus auch ein Ergebnis bringen kann, das durchaus positiv ist und das österreichische Bundesheer weiterbringt.
Was bei den Sicherheitsinseln zu beachten ist – was mir persönlich besonders wichtig ist –, ist, dass wir aus einer lokalpatriotischen Lokalpolitikersicht herauskommen. Jeder Lokalpolitiker will in seiner Umgebung eine Sicherheitsinsel haben, ob das ein roter oder ein schwarzer Bürgermeister ist. Wir gehen diese Diskussion immer wieder von dieser Seite an, anstatt dass wir uns hinsetzen – das machen wir mit diesem Antrag, was ja sehr positiv ist – und sagen: Wo wäre es aus der gesamten nationalen Sicht sinnvoll, Sicherheitsinseln zu haben?, und schauen, wo sie auch wirklich notwendig sind, dass wir schauen, dass wir wirklich die Bevölkerung schützen können, und das nicht nach parteipolitischen Aspekten angehen, sondern aus einer strukturierten sicherheitspolitischen Sicht machen. Ich glaube, dass dieser Antrag durchaus sein Positives dazu beitragen kann, wenn im Ressort ernsthaft daran gearbeitet wird und wenn wir dann auch die notwendigen Maßnahmen daraus ableiten und diese setzen.
Zur zweiten Thematik der Luftraumüberwachung: Ich bin wirklich sehr, sehr froh, dass die ÖVP endlich erwacht ist und gesehen hat, dass es bei dieser Baustelle Luftraumüberwachung, die wir ja seit Jahren haben, höchste Eisenbahn ist, etwas zu tun – ich glaube, da sind wir uns alle in diesem Haus einig –, und wir ein Problem haben: Keine der letzten Regierungen hat es zustande gebracht, in diese Baustelle einen Bauplan hineinzubringen, einen Plan, wie die Maßnahmen zu setzen sind.
Diese Evaluation, die wir hier eingebracht haben und die wir als NEOS auch seit Jahren vorantreiben wollen – es ist ja nicht zum ersten Mal, dass wir diesen Antrag einbringen ‑, dass wir einmal schauen: Was ist überhaupt möglich? Wie ist der rechtliche Rahmen?, ist, glaube ich, ein sehr, sehr wichtiger Eckpfeiler, um einen Bauplan zu machen, wie wir mit der Luftraumüberwachung weitertun, um auch die Sicherheit des Luftraums zu gewährleisten. Der Kollege vor mir hat darüber gesprochen, was für Herausforderungen in dieser Hinsicht auf uns zukommen. Genau um diese Herausforderungen lösen zu können, brauchen wir auch eine gewisse Struktur und brauchen wir auch rechtliche Rahmenbedingungen, und die gilt es abzuklären.
Was mich schon verblüfft hat – und jetzt gehe ich noch einmal zum ersten Tagesordnungspunkt beziehungsweise zu Ihren Ausführungen, Frau Bundesministerin, und überhaupt jenen vonseiten der ÖVP zurück –: Es stellen sich alle hin und sagen, die neue Organisation des Bundesheeres, die Zentralstellenorganisation, ist eine Verschlankung, und das ist großartig, weil schlanker, effizienter und so weiter. – Ich bin der Erste, der dabei ist, wenn es um Verschlankung geht, ich bin auch der Erste, der dabei ist, wenn es um Effizienz geht, aber wenn man sich das genau anschaut, zeigt sich, dass es natürlich ein Türkiseinfärben ist.
Wir haben dort acht Direktionen – acht! Zwei dieser Direktionen werden besetzt, und nun raten Sie einmal, mit wem: mit den zwei engsten Mitarbeitern der Frau Bundesministerin, mit dem Generalsekretär und dem Kabinettchef. Und da sagen Sie: Das ist ganz normal,
das ist Verschlankung, Effizienz! – Ja, das ist die Verschlankung und die Effizienz der türkisen Partie, die wir über die letzten Jahre gesehen haben. Das ist genau die Causa Schmid, das ist genau das, was wir die ganze Zeit in all diesen Chats gesehen haben. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Sich hier hinzustellen und zu sagen, es geht nur um das Wohl des österreichischen Bundesheers: Das nehme ich Ihnen nicht ab. Das nehme ich Ihnen schon lange nicht ab, und Sie beweisen es heute wieder einmal aufs Neue. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
11.34
Präsidentin Doris Bures: Nunmehr hat sich Frau Bundesministerin Klaudia Tanner zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es freut mich immer wieder, zu sehen, wie wichtig dem Hohen Haus die Angelegenheiten der Landesverteidigung sind. Das war auch im Landesverteidigungsausschuss spürbar, in dem eine sehr offene, konstruktive und gute Stimmung geherrscht hat. Ich glaube auch, dass das wichtig und notwendig ist, und zwar deshalb, weil wir uns gemeinsam auf die neuen Bedrohungsfelder des 21. Jahrhunderts vorbereiten müssen, und ja, die Frage der Autarkie unserer Kasernen ist dabei ein ganz wichtiger Punkt.
Umso dankbarer bin ich dafür, dass es zu einem gemeinsamen – einstimmigen – Entschließungsantrag gekommen ist und wir nun ein Paket für die autarken Kasernen schnüren werden, das wir parallel zu unserem Bauprogramm umsetzen werden. Bis zum Jahr 2024 sollen dann die autarken Kasernen fertiggestellt sein, um eben in Bedrohungsszenarien wie zum Beispiel einem Blackout wirklich rasch und effizient reagieren zu können. Für ganz Österreich wird es noch ein detailliertes Priorisierungskonzept geben, das wir dann Punkt für Punkt abarbeiten werden.
Die Damen und Herren Abgeordneten wissen, dass wir schon erste Investitionen getätigt haben, zum Beispiel mit knapp 18 Millionen Euro in der größten Garnison in Niederösterreich, dem Fliegerhorst Brumowski in Langenlebarn. In Oberösterreich wird mit dem Fliegerhorst in Hörsching begonnen. Wir werden und wir müssen noch sehr viel mehr investieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, Schritt für Schritt rüsten wir die Kasernen so aus, dass sie im Ernstfall autonom betrieben werden können. Wenn es zu einer Krise kommen sollte, dann müssen wir auch den nächsten Schritt setzen, der da lautet, dass auch die Blaulichtorganisationen – Polizei, Rettung und Feuerwehr – davon profitieren können und damit auch Schutz- und Hilfezonen geschaffen werden. Bis Ende des Jahres wird es dafür ein Gesamtkonzept geben, das wir dann präsentieren dürfen.
Und ja, weil es mir auch persönlich wichtig ist: Ein Teil dieser Autarkie ist selbstverständlich die Verpflegung in den Kasernen – die gehört dazu. Sie wissen, dass der Ausbau der Regionalküchen im Bundesheer schon sehr weit fortgeschritten ist. Wir werden aber in Zukunft noch einen Schritt weitergehen und die Nachhaltigkeit noch stärker betonen. Es sind jetzt schon 80 Prozent aller Produkte aus heimischer Produktion – auch da ist noch Luft nach oben –, und dort, wo es machbar ist, wird selbstverständlich auch wieder in den Kasernen gekocht werden – auch dazu ein ganz offenes Wort. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, was die Überwachung des Luftraums anlangt, so wissen Sie, dass wir für die passive Luftraumüberwachung, unser System Goldhaube, im vergangenen Jahr große Investitionen getätigt haben; es waren 22 Millionen Euro. Wir haben nicht nur Investitionen getätigt, sondern wir werden dafür überall auch sehr geschätzt.
Jede Armee in Europa steht vor der Herausforderung, mit den vorhandenen budgetären Mitteln die aktive Überwachung des Luftraums sicherzustellen. Ich glaube, dass wir gerade bei der Luftraumüberwachung, bei der wir in ganz Europa vor ähnlichen Herausforderungen stehen, weiterdenken müssen. Wir brauchen da juristische Expertise, um alle Möglichkeiten ausloten zu können.
Sie wissen, dass Österreich zum jetzigen Zeitpunkt bereits einen Staatsvertrag mit der Schweiz hat und jener mit Deutschland unterschriftsreif ist, was die grenzüberschreitende Nacheile bei Luftraumverletzungen anbelangt. Ich denke, dass diese Expertise zur Verfassungsmäßigkeit der Luftraumüberwachung einen weiteren wichtigen Schritt darstellen wird. Ich freue mich schon darauf, wenn wir dann im Herbst die Ergebnisse präsentieren.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Truppe, in diesem Fall der Luft! – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.39
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Axel Kassegger. – Bitte.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Luftraumüberwachung war das Thema, das Sie angesprochen haben. Auch ich möchte es neben der Umstrukturierung der Zentralstelle ansprechen, zu der ich dann auch noch zwei, drei Sätze sagen möchte.
Die Luftraumüberwachung wird jetzt rechtlich geprüft. Ich weiß, wohin die Reise geht: Sie werden prüfen lassen, ob man die Zuständigkeit Richtung Innenministerium verschieben kann, sie also als innere Aufgabe definiert wird, und dann wird das Ganze an das Ausland outgesourct. – Das lehnen wir ab, das wollen wir Freiheitliche nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Da geht es ja nicht nur um die Beherrschung des Luftraums, es geht ja auch um die Luftraumverteidigung und um die Einsatzunterstützung aus der Luft – Close-Air-Support und so weiter und so fort –, und das ist überhaupt nicht sichergestellt. Wenn wir die Luftraumüberwachung bereits outsourcen, dann sind wir ja weit weg von dem, was wir verfassungsrechtlich als souveräner, neutraler Staat wirklich machen müssen, nämlich unseren Luftraum verteidigen. Wenn ich wirklich von Streitkräften reden will, dann gehört natürlich die Airforce, die Luftwaffe, mit entsprechender Bewaffnung als Unterstützung auch dazu – sonst reden wir nicht von Streitkräften. Sie bauen allerdings diese Airforce ab beziehungsweise überhaupt nicht auf, genauso wie Sie den zweiten wesentlichen Bereich der Streitkräfte, nämlich das Heer – im Sinne eines wirklich bewaffneten Heers, einer Army –, durch den permanenten Abbau der schweren Waffen, der Panzer und der Artillerie de facto auch völlig niederfahren. Von Streitkräften kann ja überhaupt keine Rede mehr sein.
Wenn ich mir anschaue, was das Bundesheer momentan im Schwergewicht macht – den Zielhang von der Streif brettln, wegen Corona Sekretariatsdienste am Flughafen machen oder mit der Post Packerl verschicken –, dann muss ich sagen, ist das kein Beweis dafür, dass wir beim österreichischen Bundesheer von einer Armee sprechen können. Das sind Hilfsdienste und das ist viel zu wenig. Warum? – Weil Sie einfach nicht bereit sind, ausreichend Ressourcen und Geldmittel zur Verfügung zu stellen. (Bundesministerin Tanner: Zweimal ...! Zweimal erhöht ... Budget ...!)
Die ÖVP will das nicht. Das ist Ihr gutes Recht, nur müssen Sie das dann auch entsprechend kommunizieren. Mit diesem Budget, das Sie bereit sind, auszugeben, bekommen wir genau das, aber wir bekommen mit Sicherheit kein Bundesheer, das in der Lage ist,
im Rahmen der militärischen Landesverteidigung verfassungsgemäß zu agieren. Das ist der Punkt. (Bundesministerin Tanner: Sagen Sie einen Einsatz, den wir nicht bewerkstelligt haben!)
Nun noch einen Satz zur Verschlankung der Zentralstelle: Bitte, Frau Bundesminister, wir sind ja doch alle schon ein bissel länger im politischen Geschäft. (Bundesministerin Tanner: Ja!) Wenn ich ein Ministerium umfärbeln will, was mache ich? – Dann mache ich eine Organisationsreform, schreibe alle Positionen neu aus und dann werden halt die zwei engsten Mitarbeiter Direktionsleiter et cetera. Bitte erzählen Sie uns nicht, dass Sie die Struktur schlanker machen et cetera!
Das kommt mir so vor – und wir werden das in der Zukunft ja auch sehen – wie Strasser 2.0 im Bundesministerium für Inneres. (Beifall bei der FPÖ.) Sie machen das nun nach. Das Ziel ist auch schon angesprochen worden: Es gibt zwei gleiche Strukturen, die man dann zusammenlegt, und dann hat man genau die Situation (Bundesministerin Tanner: Schauen Sie sich’s nachher an, Herr Abgeordneter, schauen Sie sich’s an!), die wir Freiheitliche nicht wollen, die die SPÖ nicht will, die in Wahrheit niemand in Österreich haben will: dass diese beiden Sicherheitsressorts mit den gesamten Nachrichtendiensten in der Hand einer Partei sind. Das geht nicht und das wollen wir nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
11.43
Präsidentin Doris Bures: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Michael Hammer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kassegger, vielleicht einleitend ein Wort zu dem, was Sie zuletzt gesagt haben, was die Zentralstellenreform betrifft: Ich darf Sie nur daran erinnern, dass im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ eine Zentralstellenreform dringestanden ist, nur hat Minister Kunasek diese nicht auf die Reihe gebracht – das ist der Grund, warum die Reform nun durch Ministerin Tanner umgesetzt wird und das nicht schon vorher passiert ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte, da ich in Oberösterreich Zivilschutzpräsident sein darf, auch noch einen Satz zu den Schutz- und Hilfezonen sagen – diese wurden heute schon umfassend diskutiert –: Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt, und ich bin froh, Frau Bundesministerin, dass da bis Ende des Jahres ein Gesamtplan vorgelegt wird, weil auch das ein Thema ist, über das schon länger gesprochen wird, das aber einer Umsetzung harrt, die wir wirklich brauchen, um da auch gut gewappnet zu sein.
Ich möchte aber auch ein paar Sätze zum Thema Luftraumüberwachung sagen: Ich glaube, wir sind uns so weit einig, dass die effektive Überwachung des österreichischen Luftraums ein wesentlicher und zentraler Bestandteil der militärischen Landesverteidigung ist und dass vor allem wir als neutraler Staat auch dazu verpflichtet sind, unseren Luftraum zu überwachen und zu sichern.
Ich bin froh über den Antrag der NEOS zu dieser Studie – darum werden wir diesem auch zustimmen –, weil mein Begehren immer war – ich glaube, da sollten wir uns alle an der Nase nehmen –, dass wir dieses Thema hier im Parlament professionell und sachlich ausdiskutieren, weil es sich nicht für parteipolitische Agitation eignet. Das gab es viele Jahre lang; ich kann mich noch erinnern, die SPÖ hat in einem Wahlkampf die Eurofighter plakatiert, was schlussendlich dazu geführt hat, dass der damalige Minister Darabos diese auch noch downgegradet hat und damit dem österreichischen Luftraumüberwachungssystem mehr oder weniger großen Schaden zugefügt hat. Ich glaube, man sollte sich diesem Thema sachlich nähern. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Klar ist – weil da immer gesagt wird, die ÖVP würde dem nicht zustimmen –, dass es Gerät und Personal für die Luftraumüberwachung braucht. Das ist für uns ganz klar und dazu haben wir uns auch immer bekannt. Was aber schon erlaubt sein sollte – und damit befasst sich auch dieser Antrag –: dass man die verfassungsmäßigen Möglichkeiten auslotet und rechtlich prüfen lässt, welche Synergien und Kooperationen mit Nachbarstaaten möglich sind. Ich glaube, es stehen alle Länder vor derselben Herausforderung, Investitionen in die Luftraumüberwachung zu tätigen, und da Kooperationen und Synergien auszuloten, ist auf jeden Fall sinnvoll.
Ich glaube, wir sollten diese Studie abarbeiten und dann das Thema auch gemeinsam vorantreiben, weil es – das wurde schon gesagt – auch einer Lösung harrt. Wir wollen da eine Zukunftslösung aufstellen. Ich glaube, die Luftraumüberwachung braucht einen nationalen Grundkonsens und die Sicherheit Österreichs sollte politisch außer Streit stehen. Ich lade daher ein, dass wir uns gemeinsam für die Luftraumüberwachung einsetzen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
11.46
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich diese Debatte.
Ich frage, ob die Berichterstattung ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.
Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich in den Abstimmungsvorgang eintreten können. – Da ich Zustimmung bemerkt habe, werde ich auch so vorgehen.
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heeresgebührengesetz und das Heeresdisziplinargesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 863 der Beilagen.
Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 864 der Beilagen.
Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3: Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Landesverteidigungsausschusses, seinen Bericht 865 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 1405/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für die Kenntnisnahme? – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Des Weiteren gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 865 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „autarke Infrastruktur – autarke Kasernen“.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. (187/E)
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4, die dem Ausschussbericht 866 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Expertise zur Verfassungsmäßigkeit der Luftraumüberwachung“.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. (188/E)
Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (862 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990 geändert werden (916 d.B.)
6. Punkt
Bericht und Antrag des Unterrichtsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) geändert wird (917 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1399/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Suspendierung und Nichtbenotung für Schüler, die sich nicht testen lassen wollen (918 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1400/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Zwangstestungen für Schüler (919 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1585/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klassenteilung in den Kernfächern, um darüber eine andere Bildungsintensivität zu erreichen (920 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 9, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße den Herrn Minister und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Petra Vorderwinkler das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zu Beginn möchte
ich eine Zahl in den Raum stellen, und zwar 3,6 Millionen. Die Erklärung dazu gebe ich am Ende meiner Ausführungen.
Doch zuerst zur Regierungsvorlage: Sehr kritisch sehe ich die Absicht, Englisch in der 3. und 4. Klasse Volksschule von einer verbindlichen Übung in einen Pflichtgegenstand überzuführen, denn das bedeutet, dass da Noten vergeben werden und es vielleicht auch schriftliche Überprüfungen bis hin zu Schularbeiten geben wird. Was das für Kinder bedeutet, ist klar: Es gibt noch mehr Stress und Druck bei Kindern, und es ist ein weiteres Selektionsinstrument bei der Wahl zwischen Mittelschule und AHS. Falls der Hintergrund einer solchen Bestimmung sein soll, dass die Qualität des Unterrichts vereinheitlicht oder der Standard gehoben werden soll, dann ist das mit Sicherheit der falsche Weg, denn Kinder sollen gerne in die Schule gehen, ohne Stress und Druck, denn dann kommen auch die Motivation und gute Lernerfolge – das kann ich Ihnen aus der Schulpraxis mit Sicherheit berichten.
Ein weiterer Punkt in der Regierungsvorlage, den wir mit Sicherheit nicht mittragen werden, ist die Generalermächtigung für den Herrn Bundesminister für das nächste Schuljahr, um per Verordnung Maßnahmen wie Schullockdowns jederzeit anordnen zu können. Ich bin der Meinung, Schullockdowns müssen der letzte Weg sein und gehören verhindert und nicht vorbereitet. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)
Wir kennen die Kollateralschäden der letzten eineinhalb Jahre – von Bildungsdefiziten, vermehrtem Nachholbedarf und Nachhilfebedarf bis hin zu immensen psychischen Belastungen –, und wir wollen kein weiteres solches Jahr mehr, denn das Ziel muss sein, Schule in Präsenzunterricht zu belassen, und zwar mit allen Mitteln, die dafür notwendig sind. Und bevor wir nicht einen Plan für einen sicheren Normalbetrieb vorgelegt bekommen, werden wir keinen Blankoscheck für das nächste Schuljahr ausstellen. Die Zeit des Ausnahmeregierens muss langsam ein Ende finden. Wir brauchen Verlässlichkeit, Planbarkeit und einen normalen Schulbetrieb. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe dazu in der letzten Sitzung einen Antrag mit einem umfassenden Paket eingebracht, bestehend aus drei Teilen:
Zum Ersten ist das ein Coronasicherheitspaket, in dem es um Tests, Luftmessungen und Luftfilteranlagen geht.
Zweitens sind das Unterstützungen in Form von Zusatzpersonal für die ersten zwei Schulstufen, denn wir dürfen nicht vergessen, die Kindergartenkinder, die jetzt in die Schule wechseln, haben viele Wochen und Monate keine Betreuung gehabt. Kinder, die sehr motivierte und engagierte Eltern haben, werden vermutlich schon lesen, schreiben und rechnen können, aber andere werden vermutlich nicht einmal ihren Namen schreiben können. Ich habe Hochachtung vor jeder Pädagogin, die im nächsten Jahr eine 1. Klasse führt und diesen Spagat leisten muss, denn die Herausforderungen werden größer sein als jemals zuvor. Darum brauchen wir Zusatzpersonal.
Der dritte Teil ist ein Aufholpaket, denn trotz des enormen Engagements aller PädagogInnen, aller Eltern und auch aller Schülerinnen und Schüler wird es Lernrückstände geben. Wir können nicht so tun, als hätte es Corona niemals gegeben. Dazu gehören Förderungen an der Schule, ein Nachhilfescheck, denn auch das System Schule wird das nicht stemmen und nicht abdecken können, und ein Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Kindergarten- beziehungsweise Schulplatz, denn auf lange Sicht gehört unser Schulsystem dringend verändert, um Defizite gar nicht erst entstehen zu lassen.
Wir brauchen Bildungseinrichtungen, die Stärken fördern, die ohne Hausübungen und Nachhilfen auskommen, in denen individuelle Unterstützung optimal und standortbezogen für alle im Rahmen des Unterrichts stattfinden kann. Es gibt viele Länder mit guten Erfahrungen und guten Beispielen, und wir sollten uns ein Beispiel daran nehmen – wann, wenn nicht jetzt?
Leider ist mein Antrag von Grün und Türkis mit der Begründung, dass eh viel passiert, nicht berücksichtigt worden – was genau, weiß nur niemand.
Natürlich kostet das alles, aber wir müssen bedenken, dass Milliarden an Coronaförderungen ausbezahlt wurden, auch an Unternehmen, die keine Steuern bei uns bezahlt haben, die sich vielleicht Dividenden in Millionenhöhe ausbezahlt haben – nur für die heranwachsende Generation, die keine Lobby in der Öffentlichkeit hat, für die ist nichts außer Einschränkungen und Defizite übriggeblieben.
Wir wissen nicht, wie sich die Infektionszahlen im Sommer entwickeln, das ist klar. Was wir jetzt aber vorbereiten können, ist der Schulanfang, und zwar in Bezug auf Testungen zum Schulstart. – Herr Minister, sollen die Kinder getestet kommen? Werden sie in den Bildungseinrichtungen getestet? Welchen Filter werden Sie anwenden, um die Schule in den ersten Tagen sicher zu machen?
3,6 Millionen Menschen in Österreich – und jetzt komme ich zur Auflösung –, 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler und 230 000 Kindergartenkinder und all deren Eltern sowie 130 000 PädagogInnen, das sind 3,6 Millionen Menschen in Österreich, die mit Fragezeichen in die Sommerferien gehen. – Das können Sie leicht ändern, Herr Minister.
Zum Schluss bedanke ich mich bei allen PädagogInnen, bei den LeiterInnen von Bildungseinrichtungen, bei den Eltern und bei den Kindern, die trotz großer Herausforderungen in diesem Schuljahr große Leistungen erbracht haben und enorme Herausforderungen stemmen mussten. Ich wünsche allen erholsame und gesunde Sommerferien. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Künsberg Sarre.)
11.56
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Taschner. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Kollegin Vorderwinkler, dem Dank, den Sie am Ende Ihrer Rede ausgesprochen haben, kann ich mich nur anschließen. Sie haben vollkommen recht, wir haben ein wirklich schwieriges Schuljahr hinter uns gebracht, wir können aber auch feststellen, dass es bravourös – bravourösest! – gemeistert worden ist. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Hamann, Maurer und Jakob Schwarz.)
Natürlich waren viele Kritikpunkte zu hören. Ich möchte das damit vergleichen, dass man wie auf einem Schiff gefahren ist, und dann war man vor einer Enge, zwischen Skylla und Charybdis, und man musste durch. Zunächst einmal wurde gesagt – das war gleich am Anfang, so im März, als die Krise begonnen hatte –: Der Anker, der Anker muss raus, wir müssen alles stoppen! – Das ist gerade von Ihrer Seite gekommen, Herr Klubobmann Kickl, ich kann mich noch daran erinnern, als Sie gesagt haben: Der Anker muss fallen, wir müssen sofort alles stoppen! – Dann kam plötzlich die Kehrtwendung, und es hat geheißen: Volle Kraft voraus, wir müssen durch, egal was es kostet, also egal ob Testung oder nicht, die Schule muss offen bleiben! – All diese Wortmeldungen sind an den Bundesminister ergangen, und er musste dann trotzdem als Odysseus zwischen Skylla und Charybdis hindurchkommen. (Abg. Kickl: ... nichts dazugelernt!) Und er hat es wunderbar gemacht. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kickl und Belakowitsch.)
In gewisser Hinsicht war es auch sehr wichtig, dass wir diese Meldungen von Ihrer Seite bekommen haben, denn wir brauchen ja einen gewissen dunklen Hintergrund, damit die Lichtgestalt des Durchkommens – also dieses Odysseus – besser zum Ausdruck kommen kann. Das ist wirklich international anerkannt worden. (Abg. Kickl: Na bitte, ...! – Abg. Belakowitsch: Ja genau! International anerkannt!)
Ich darf erwähnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, was die deutschen Zeitungen geschrieben haben: Wie toll haben das die Österreicher mit diesem Testmanagement,
das gemacht worden ist, zusammengebracht, dass die Schule offenbleiben konnte! (Abg. Belakowitsch: Wo denn? Wo ist sie denn offengeblieben?) – Jetzt kommt vielleicht noch die Sache mit: Da hat ja ein positiver Test 16 000 Euro gekostet. – Also eine derartige Rechnung, Kollege Brückl, können Sie mir als Mathematiker nicht vorrechnen, Sie können mir nicht mit diesem Trick kommen und erklären, die Tests seien unnötig gewesen. (Abg. Belakowitsch: Die waren vollkommen unnötig!) Die Tests waren sozusagen wirklich der Goldmaßstab, dass wir zwischen Skylla und Charybdis hindurchgekommen sind und nun wieder ins offene Feld kommen, höchstwahrscheinlich – hoffen wir! – in einen normalen Schulalltag.
Sie wollen Planungssicherheit? – Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle wollen Planungssicherheit, aber das Virus kann unter Umständen unsere Pläne ziemlich durcheinanderbringen, und darum ist es wichtig, dass man nicht nur einen Plan, sondern mehrere Pläne hat (Abg. Belakowitsch: Wir haben aber gar keinen!) und weiß, wo man entlanggehen kann. Sie dürfen nicht böse sein, wenn plötzlich der eine Plan durch einen anderen Plan ersetzt wird, weil es die Umstände einfach erfordern.
Nebenbei gesagt: Wir gehen jetzt wirklich in den normalen Schulalltag ein, wir werden auch die Coronazeit mehr oder weniger vergessen. Die Damen und Herren, die dann die Schulabgänger sind, werden also nicht mehr daran gemessen werden: Ihr wart ja die von der Coronazeit!, sondern: Ihr habt die Schule gut hinter euch gebracht!
Und sie haben die Schule wirklich gut hinter sich gebracht. Ich möchte nur ein Beispiel erwähnen, das ist die Matura, die wirklich exzellent gelungen ist, insbesondere in meinem Fach, in der Mathematik, das ja bei der Matura immer das kritische Fach war, und jetzt haben wir in Mathematik erreicht, dass das ohne Schwierigkeiten perfekt gelungen ist. Ich will nicht sagen, dass es nicht weitere Verbesserungen geben kann, das ist durchaus möglich. Wir haben auch schon von denen, die früher die Matura entworfen hatten, gehört: Ja, das ist jetzt ganz falsch gewesen, das ist ganz schlimm! – Es ist nicht ganz falsch, es ist nicht ganz schlimm, es war diesmal eine anspruchsvolle und trotzdem wirklich perfekt gelungene Matura. Wir können also auch da froh in die Zukunft blicken.
Nebenbei gesagt: Die Idee dieser Zentralmatura war ja gut gedacht. Ich glaube, das ist in gewisser Hinsicht der Unterschied zwischen – wenn ich die alten Begriffe verwenden darf – linker Reichshälfte und rechter Reichshälfte. In der linken Reichshälfte hat man also noch gut gedacht, aber in der rechten Reichshälfte – und ich darf jetzt die Grünen in die rechte Reichshälfte kooptieren, sie werden mir nicht böse sein (Oh-Rufe bei den Grünen) – haben wir es gut gemacht. Zwischen gut gedacht und gut gemacht ist der kleine Unterschied.
Ich würde empfehlen: Gehen Sie auf die Seite, wo es gut gemacht ist! Gehen Sie auf unsere Seite und applaudieren Sie auch uns ein wenig! – Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)
12.00
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir befinden uns gerade in einer Zeit, in der eine Fußballeuropameisterschaft ausgerichtet wird. Herr Professor Taschner, ich hatte mein Spiel – meine Rede – völlig anders angelegt. Jetzt haben Sie mir in der 2. Minute einen Elfmeter aufgelegt. Das darf ich Ihnen so sagen.
Sie haben gesagt: Wir haben dieses Schuljahr bravourös gemeistert. – Sie haben davon gesprochen, dass der Herr Bundesminister es wunderbar gemacht hat. Herr Professor
Taschner, wir haben – und das wissen Sie – den Testwahnsinn und den Maskenzwang in den Schulen stets massiv abgelehnt. Das war für uns etwas, was die Schüler unter Druck gesetzt hat. Das waren massive Belastungen für Schüler, Lehrer und Eltern (Beifall bei der FPÖ), wobei man auch anmerken darf: Der größte Fehler waren im Grunde genommen die Schulschließungen, denn die haben Schäden verursacht, die teilweise irreparabel sind. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich darf aber darauf zurückkommen: Wir haben es ja nicht nur kritisiert, sondern wir haben Ihnen auch Vorschläge gemacht und dem Herrn Bundesminister auch dieses Konzept vorgelegt. Dieses Konzept, ausgearbeitet von Herrn Professor Kähler, dem Leiter des Instituts für Strömungsmechanik und Aerodynamik an der Universität der Bundeswehr in München, hätte das Maskentragen und den Testwahnsinn unnötig gemacht. Wir haben gesagt: Setzen Sie Raumluftreiniger ein! Setzen Sie Trennwände ein! Halten wir diese üblichen Hygieneregeln ein! Das genügt, das ist ausreichend, weil es auch wissenschaftlich nachgewiesen ist.
Wir haben stattdessen 139 Millionen Euro – so hoch sind die Kosten nach Auskunft des Herrn Ministers im Ausschuss – für Tests, für Zwangstestungen eingesetzt. Ich bestehe auch auf diesem Ausdruck, weil es einfach nicht freiwillig war. 139 Millionen Euro: Für diese 139 Millionen Euro hätten wir die Klassenräume in unseren Schulen mit diesen Raumluftreinigern und Trennwänden ausstatten können, ohne Kinder zu verlieren, die dem Unterricht aufgrund dieser Tests und aufgrund des Maskentragens aus verschiedensten Gründen nicht gefolgt sind. Es wäre möglich gewesen, einen ordentlichen Unterricht abzuhalten, der nicht in das Homeschooling hätte verlegt werden müssen. Stattdessen hätten wir tatsächlich den Präsenzunterricht gewährleisten können. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist das Entscheidende.
Herr Professor Taschner, Sie haben auch die Matura angesprochen. Es gab im Vorjahr eine Matura, bei der sich zumindest im Fach Mathematik gezeigt hat, dass das Ergebnis ein sehr schlechtes beziehungsweise ein schlechteres war. Gleichzeitig ist aber auch die mündliche Matura entfallen. Für uns sind das Punkte, die nicht möglich sind. Das darf nicht sein. Wir dürfen das Niveau unserer Matura und vor allem das Bildungsniveau der Schüler nicht abfallen lassen.
Unser Vorschlag lautete, eine teilzentralisierte Matura durchzuführen. Das hätte bedeutet, dass jeder Schüler die Grundfähigkeiten beherrschen und die Grundkenntnisse aufweisen muss. Das kann man zentral machen. Über den Rest, also über das, was darüber hinausgeht – beispielsweise eine Wahrscheinlichkeitsrechnung oder was auch immer –, sollen die Schulen bitte autonom entscheiden, wie dies in der Vergangenheit über Jahrzehnte hinweg in Österreich geschehen ist. Matura Alt ist das Stichwort dazu. Ich glaube, das ist ein gangbarer Weg.
Ich möchte aber – leider schon – zum Schluss kommen: Herr Bundesminister, ich ersuche Sie eindringlich: Gewährleisten Sie unseren Kindern, unseren Schülern, den Lehrern und Eltern einen planbaren Unterrichtsbeginn im Herbst! Dieser ist möglich. Das ist nämlich auch ein Vorteil des Konzeptes, das wir vorgeschlagen haben. Bringen wir diese Trennwände, bringen wir die Raumluftreiniger zum Einsatz, denn dann können wir gewährleisten, dass die Schulen offen sind und am 14. September, am 15. September – wann auch immer – mit einem geordneten, guten und organisierten Unterricht starten können! Das ist das Entscheidende und Wichtige. Wir brauchen Planbarkeit und Sicherheit für unsere Schüler, unsere Kinder und die Eltern. Darum ersuche ich Sie, Herr Bundesminister: Sorgen Sie dafür, dass unsere Schüler im Herbst ordentlich in die Schule gehen können! (Beifall bei der FPÖ.)
12.05
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.
12.05
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Liebe Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Zur Sache: Wir sind ja hier, um ein Schulrechtspaket zu beschließen. Das klingt nicht wahnsinnig sexy, aber es geht darum, dass man die Legistik weiterentwickeln und an die Gegenwart sowie an die Bedürfnisse der Zukunft anpassen muss. Das wollen wir heute machen. Ein Beispiel dafür: Wir überführen Schulversuche wieder in den Regelbetrieb. Ich sage hier Danke für all die vielen wichtigen Inputs aus den zahlreichen Schulversuchen, die in Österreich gelaufen sind. Die Erfahrungen, die dadurch in den Schulbetrieb gelangen, sind extrem wichtig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Noch ein Beispiel, das Kollegin Vorderwinkler angesprochen hat: Englisch in der Volksschule. Auch das ist natürlich eine total wichtige Neuerung, die zwangsläufig nichts mit einem Selektionsinstrument zu tun hat, wie es im Vokabular der SPÖ heißt, sondern das kann durchaus ein lustvolles, sinnvolles Lernen sein, das allen von klein auf Freude macht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ein ganz griffiges Beispiel vielleicht: Wir ändern die Fächerbezeichnungen. Die Fächerbezeichnungen, die wir alle noch in unseren Zeugnissen stehen haben, werden in den Zeugnissen unserer Kinder bald anders lauten. Statt des komischen Wortes Musikerziehung dürfen die Kinder jetzt einfach Musik machen. Wir rücken damit vom Zeigefinger ab – der schwingt bei mir bei dem Wort Erziehung immer mit – und kommen zum Begriff der Bildung hin. (Abg. Belakowitsch: Wow! Jetzt wird alles gut! Das wird eine Supersache werden, Frau Kollegin! – Zwischenruf des Abg. Rauch.) Beispielsweise wird bildnerische Erziehung zu Kunst und Gestaltung, technisches und textiles Werken wird zu Technik und Design, und zum Fach Geschichte kommt endlich gleichrangig die politische Bildung hinzu. Das ist ein extrem wichtiger Schritt, auch in der Außenwirkung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das Ganze wird natürlich auch noch mit Inhalten gefüllt und unterlegt. Die neuen Lehrpläne sind in Arbeit – ein Großprojekt. Sie werden sich an den Kompetenzen orientieren (Abg. Belakowitsch: Das hat mit Kompetenzen ...!): Was sollen Kinder lernen und warum? Da kommt in den nächsten Monaten noch einiges, auf das ich mich sehr freue.
Was wir hier heute abseits des Legistikpakets außerdem noch machen: Wir werden einige FPÖ-Anträge ablehnen (Abg. Wurm: Das wundert mich nicht! – Abg. Belakowitsch: Eh klar!), in denen von Zwangstestungen die Rede ist oder ähnliche Ausdrücke gebraucht werden. Das kommt alles von einer Partei, die eigentlich alle vernünftigen Sicherheitskonzepte – von Masken über Tests bis hin zum Impfen – bisher immer nur pauschal abgelehnt hat (Abg. Belakowitsch: Es ist ja auch nichts Vernünftiges dabei gewesen!) und deswegen nicht sehr viel zur Lösung dieser Krise im Schulwesen beigetragen hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Was soll dabei vernünftig sein?! – Zwischenruf des Abg. Rauch.)
Die Lehrkräfte und die Kinder hingegen haben das – anders als Sie – in diesem letzten Jahr wesentlich verantwortungsvoller hingekriegt. Die freuen sich, dass mit dieser Woche die Maskenpflicht im Unterricht gefallen ist (Abg. Belakowitsch: Na geh! Freuen Sie sich nicht?) – so wie auch für alle Menschen im Wirtshaus –, dass es weiterhin Tests gibt, die den Schulbetrieb bis zum Schulende noch sicher machen, dass es jetzt auch ein Impfangebot für die über Zwölfjährigen geben wird und dass sie, was mich besonders freut, im Klassenraum und nicht nur draußen auch wieder singen dürfen. (Abg. Belakowitsch: Das ist sehr wichtig! Sie haben den Sport vergessen!)
Ich wünsche allen Kindern und allen Lehrkräften noch eine schöne Zeit für die restlichen Wochen bis zum Schulschluss – ihr habt das super hingekriegt. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.09
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Künsberg Sarre. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungsvorlage ist ein großes Sammelsurium an verschiedenen Dingen, ein Potpourri. Ich möchte mit dem Positiven beginnen. Das ist einerseits, wie die Kollegin von den Grünen schon angemerkt hat, die Überführung der Schulversuche in das Regelschulsystem. Das ergibt Sinn, das begrüßen wir auch, weil das natürlich auch ein Innovationsschub für das Bestehende im Bildungssystem ist. Auch die Änderung im Minderheitenschulrecht für Kärnten ist eine gute Sache. Wir begrüßen das ausdrücklich.
Betreffend Abschlussprüfungen hätten wir uns ein bisschen mehr Diskussion gewünscht. Es wäre eine Chance gewesen, diese große Thematik auch einmal breiter zu diskutieren und aus verschiedenen Perspektiven anzugehen. Das ist nicht passiert – finde ich schade, das wäre eine gute Gelegenheit gewesen.
Zu den aus meiner Sicht noch wichtigeren Dingen: Es wird von uns ganz bestimmt keine Zustimmung zur Verlängerung der Coronaausnahmeregelungen geben. Sie holen sich heute schon eine Ermächtigung für das gesamte nächste Schuljahr. Ja, wir wissen alle nicht, wie sich die Covid-Situation weiterentwickelt, aber was wir – zumindest wir NEOS – wissen, ist, dass wir, wenn mögliche notwendige Maßnahmen zu setzen oder zu beschließen sind, das hier im Hohen Haus mit allen Abgeordneten und gewählten Vertretern besprechen wollen. Wir wollen Ihnen nicht schon jetzt eine Freifahrt für das nächste Schuljahr geben, damit Sie bestimmen können, wann Masken, Tests, Schichtbetrieb oder Distancelearning kommen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Taschner.)
Wir haben uns ja immer für offene Schulen eingesetzt. Ihr Fokus kann ja nicht sein, jetzt die Ausnahmeregelungen für das nächste Schuljahr zu verlängern, sondern Ihre Aufgabe ist es, jetzt Maßnahmen zu setzen, damit es im Herbst einen gesicherten und guten Schulbetrieb geben kann. Die Kinder sollen in die Schule gehen, das ist die Zukunft, und sie haben ein Recht auf bestmögliche Bildung und nicht auf eine Verlängerung der Verlängerung der Verlängerung.
Wir wissen – das hat sich ja auch gezeigt –, dass Schule nicht nur ein wichtiger Ort des Lernens ist, sondern auch ein wichtiger Ort des sozialen Miteinanders. Wir alle brauchen den Kontakt zu Freundinnen und Freunden, das wissen wir ganz genau. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene brauchen das umso mehr, und umso wichtiger ist das für sie.
Deswegen freut es mich auch, dass wir NEOS gemeinsam mit den Regierungsfraktionen einen Antrag eingebracht haben, der den Hochschulen die Möglichkeit gibt, ab Herbst die 3G-Regelung anzuwenden. Das ist aus unserer Sicht gut und wichtig. Die Hochschulleitungen wissen jetzt und können sich jetzt darauf einstellen, wie es im Herbst wird, was sie im Herbst machen können. Präsenzlehre kann wieder stattfinden, und ein Studentenleben vor Ort an den Hochschulen wird dadurch auch möglich. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Salzmann.)
Wenn das Ziel eine befreite Schule ist – und ich glaube, wir wollen ja alle, dass irgendwann Kinder wieder in die Schule gehen können, ohne Masken tragen zu müssen, ohne getestet zu werden, ohne irgendwie Angst vor Schichtbetrieb oder Distancelearning zu haben –, dann müssen Sie jetzt Maßnahmen setzen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben in den vergangenen 15 Monaten so viel nicht gemacht, sie haben so viel nicht erlebt, deswegen muss der Fokus von Ihnen, von uns allen, aber speziell von der Bundesregierung auf diesen Altersgruppen liegen, da müssen Sie einfach Vorkehrungen treffen. Kinder, Eltern und Lehrkräfte wollen jetzt wissen, welche Maßnahmen
Sie und auch Ihre Kollegen in der Bundesregierung setzen, damit es im Herbst gut beginnen kann. Die Antwort, dass die Coronaausnahmeregelungen jetzt für das nächste Schuljahr verlängert werden, kann es ja wohl nicht sein.
Eltern, Kinder und Lehrkräfte haben sich da wirklich mehr verdient. Es geht nicht darum, was im Herbst sein wird, sondern was Sie bis zum Herbst tun, damit es im Herbst gut weitergeht. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kaniak.)
12.13
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte. (Abg. Rauch: Ich hoffe, Sie wissen, wovon Sie reden!)
Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Kollegin Hamann hat es schon gesagt: Das ist ein sehr breites Feld, in dem wir uns bei der Regierungsvorlage bewegen. In 3 Minuten kann ich da nicht die ganze epische Breite beschreiben, aber ich werde ein paar Punkte herausgreifen.
Einer davon ist, dass wir jetzt bei der Lehrplanreform gewisse Parameter festgeschrieben haben. Erstens soll es ein Kompetenzraster geben, die Fächer sollen auch neu geordnet und neu benannt werden, und es soll auch einige zusätzliche geben. (Abg. Rauch: Das ist eine Herausforderung!) Ich glaube, das ist unterm Strich wirklich wichtig. Die Inhalte werden ja jetzt schon länger ausgearbeitet, es war auch wirklich ein Prozess mit Augenmaß. Ich glaube, wir machen da einen ganz wichtigen Schritt vorwärts, denn ich glaube, es ist nur halb so wichtig, wie die Struktur dahinter ist – am wichtigsten ist, was im Klassenzimmer passiert. Da ist die Lehrplanreform ein ganz zentrales Element. Es freut mich sehr, dass wir heute hier die legistischen Grundlagen dafür hinbekommen.
Ein zweiter Punkt: Wir haben im Zuge dessen auch die 3G-Regelung – also genesen, getestet oder geimpft – für die Universitäten ab Herbst festgelegt und die Rahmenbedingungen dafür geschaffen. Ich finde es auch sehr, sehr wichtig, dass wir da Klarheit schaffen. Wir konnten natürlich auch nicht irgendwie vorarbeiten, weil es ja quasi analog zu den Öffnungsschritten, die generell stattfinden, zu sehen war – also so autonom sind die Unis ja dann doch wieder nicht. Wir haben das auch als Antrag heute hier vorliegen.
Grundsätzlich ist mir einfach ganz wichtig, zu sagen – auch weil wir jetzt am Donaukanal und an anderen Orten in Wien gesehen haben, dass Jugendliche sehr wohl einen großen Drang haben, jetzt auch wieder die Freiheiten zu genießen, unbeschwerter den Alltag zu bestreiten, Spaß zu haben –, und ich möchte das wirklich betonen: Gehen wir da nicht mit erhobenem Zeigefinger vor! Ja, es ist nicht alles super, was läuft, und nicht alles super, was jeder Einzelne macht, aber ich glaube, für diese Sehnsucht müssen wir einfach Verständnis aufbringen.
Einen Punkt müssen wir als Politiker meiner Meinung nach auch hinbekommen: In manchen Bundesländern gibt es noch immer eine Impfpriorisierung nach Alter, sodass man sich nicht einmal für Termine anmelden kann. In Wien kann man sich zum Beispiel nur quasi ab 45 Jahren für Termine voranmelden. Das müssen wir ändern. Es ist nicht mehr einzusehen – auch aus der Perspektive eines jungen Menschen –, warum man, wenn die Hochrisikogruppen die Chance auf eine Impfung hatten, noch nach Alter diskriminiert.
Man kann sich jetzt in anderen Bundesländern, die die gleichen Rahmenbedingungen vom Bund haben – in Niederösterreich, in Vorarlberg, in der Steiermark, in Oberösterreich –, auch schon als junger Mensch anmelden. Ich glaube, diese Planungssicherheit, dass man einen Termin – auch wenn er in fernerer Zukunft ist – hat, gibt einfach Sicherheit und eine Perspektive. Ich würde mir wirklich sehr wünschen, dass wir auch in Wien so weit kommen, dass dort die Impfpriorisierung nach Alter aufgehoben wird und auch
junge Menschen das Gefühl haben, dass wir als Politiker sie ernst nehmen und ihnen da eine Perspektive bieten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.17
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Köchl. – Bitte.
Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und liebe Kollegen! Bei diesen Tagesordnungspunkten geht es darum, dass wir wieder Ausnahmebestimmungen und Verordnungen für die Schule im Herbst machen sollen, damit der Minister dann zum Beispiel wieder einen Lockdown bestimmen kann.
Eineinhalb Jahre dauert das Ganze jetzt, dass wir damit zu kämpfen haben. Ich bin eigentlich schon sehr überrascht, dass es dieser Regierung nicht gelungen ist, ein Konzept vorzulegen, wie man das mit den Schulen macht. Das finde ich eigentlich schon sehr, sehr eigenartig, da ja die Schülerinnen und Schüler eine gewisse Sicherheit brauchen. Sie brauchen einfach für den Herbst eine Vorgabe, dass man sagen kann: Auf das kann ich mich jetzt verlassen, und das sollte so sein.
Worüber ich als Sprecher meiner Partei für die Lehrlinge besonders enttäuscht bin, ist, dass die ja wieder einmal komplett vergessen werden. Letztens habe ich die Frage gestellt, was für die Lehrlinge passiert und ob sie zum Beispiel bei den 200 Millionen Euro aus diesem Sonderbedarf – 200 Millionen, um besonders zu fördern – mit dabei sind. Da habe ich die Antwort gekriegt: Nein, Lehrlinge sind da nicht berücksichtigt!
Herr Minister, Lehrlinge können nicht die zweite Klasse im Bildungssystem sein. Ich ersuche Sie wirklich darum, da auch Freigegenstände zu machen, Geld für politische Bildung, für Sport, für Sprachen und dergleichen vorzusehen, weil ich glaube, dass das irrsinnig wichtig ist (Beifall bei der SPÖ), weil das ja genau die Fachkräfte von morgen sind, die wir ganz einfach brauchen.
Wenn die ÖVP Lehrlingsförderung sieht, dann sieht sie die Firmen, dann sieht sie die Chefs, die kriegen das Geld, aber für die Lehrlinge selbst, die das brauchen würden, hat diese Partei nichts übrig. Das ist meiner Meinung nach ganz einfach nicht einzusehen. Ich ersuche Sie wirklich darum, ihnen auch Ethikunterricht zu geben und, und, und – was da alles dazugehört –, denn ich glaube, nur so kann man eine gute Fachkräfteausbildung in Österreich ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.19
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Eva Blimlinger zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Meine VorrednerInnen haben schon darauf hingewiesen: Wir haben einen Antrag dem Unterrichtsausschuss zugewiesen, damit wir die Sondervorschriften für den tertiären Sektor – also für die Universitäten, die pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen, Privatuniversitäten – sicherstellen und auch die Verlängerung dieser Sondervorschriften schon im laufenden Semester sicherstellen. Kollege Marchetti hat bereits erwähnt, dass die 3G-Regel in Zukunft auch an den Universitäten zur Anwendung gelangen wird.
Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, zu sagen, dass ich von diesem Ort aus die Universitäten auch gerne etwas dazu ermutigen möchte, dass sie wieder stärker zum Präsenzunterricht übergehen. Die Universitäten nehmen da sicherlich sozusagen eine besondere Rolle ein, aber ich glaube, es ist wirklich notwendig, vor allem für die Generation, die vor einem Jahr begonnen hat, die Universität endlich von innen kennenzulernen,
die Studienkolleginnen und Studienkollegen endlich persönlich kennenzulernen. Ich würde mich freuen, wenn auch die SPÖ diesem Antrag zustimmen und nicht wie im Ausschuss dagegenstimmen würde.
In diesem Sinne bin ich im Übrigen nach wie vor der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
12.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Zuseher! Die Kinder und auch die älteren Schüler in unseren Schulen – und das wissen Sie, Herr Bundesminister – haben in den letzten eineinhalb Jahren irrsinnig viel mitgemacht und machen immer noch viel mit. Die Kinder leiden überproportional stark an dem Coronaregime, das diese Bundesregierung in diesem Land etabliert hat. Das sieht man auch gut daran, dass die Kinder- und Jugendpsychiatrien voll belegt sind, dass dort Triagen erfolgen, dass es gar keine Plätze mehr gibt, weil die Kinder aufgrund Ihrer Maßnahmen und auch aufgrund des sozialen Drucks, der ausgeübt wird, so großen Schaden genommen haben.
Herr Bundesminister, Sie haben alles auf dem Tisch liegen, wir haben das im Ausschuss diskutiert. Es gibt diverse Anträge von Kollegen Brückl, wie man Unterricht sicher, besser und angenehmer und normal, halbwegs normal für die Schüler gestalten kann. Das alles wird aber von Ihnen negiert – Luftreinigungsanlagen et cetera. Sie setzen weiterhin darauf, Massentests zu machen, Sie setzen weiterhin auf Maskenpflicht in den Schulen. Auch wenn Sie sagen, sie ist weg – sie ist nicht weg, denn weg ist sie erst dann, wenn sie ganz weg ist! Diese Maskenpflicht, mit der unsere Kinder in den Schulen seit eineinhalb Jahren drangsaliert werden, ist insofern völlig verantwortungslos, weil es bis zum heutigen Tag keinen abschließenden und wirklich aussagekräftigen Beweis für den Nutzen einer allgemeinen Maskenpflicht gibt, meine Damen und Herren!
Sie haben den Ninjapass eingeführt. Das ist für mich so quasi der vorläufige Gipfel der Perversität der diversen Coronamaßnahmen: „eins“, „zwei“, „drei“, „coronafrei“ – „frei“ in weißer Farbe geschrieben. Die Jugendlichen können nur dann, wenn sie diesen Pass haben und die Testungen erfüllen, in den Eissalon gehen, an Fußballspielen teilnehmen, ins Lokal gehen. Das, meine Damen und Herren, ist nicht normal. Das ist in Wahrheit Konditionierung, das ist soziale Ausgrenzung, das ist Stigmatisierung. Das ist in Wahrheit einfach nur pervers, das gehört weg, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Der Bundeskanzler hat heute mit einer Pressekonferenz wieder eine Inszenierungsshow abgeliefert. Er sieht jetzt sein Versprechen, das er vor einigen Monaten gegeben hat, dass wir einen völlig normalen Sommer haben werden, als erfüllt. Wir haben heute gesehen: Das stimmt nicht. Diese Aussage, dass wir einen völlig normalen Sommer haben werden, ist also eine glatte Lüge gewesen. (Abg. Taschner: Was?)
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie sind lange genug im Haus, Sie wissen, dass wir das Wort „Lüge“ nicht verwenden. Ich würde Sie ersuchen, es gleich zurückzunehmen, sonst – das wissen Sie – werde ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen. Ich hoffe, dass wir gerade auch diese Bildungsdebatte durchführen können, ohne die Würde des Hauses zu verletzen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (fortsetzend): Ich weiß es, aber ich kann das jetzt nicht zurücknehmen, weil es leider den Tatsachen entspricht. Wenn wir die Situation haben, dass - -
Präsidentin Doris Bures: Dann erteile ich Ihnen für den Ausdruck „Lüge“ einen Ordnungsruf.
*****
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (fortsetzend): Wenn wir die Situation haben, dass wir weiterhin in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, wie zum Beispiel im Handel, eine Maskenpflicht haben, wenn wir nach wie vor die 3G-Regel haben, die es weltweit nirgendwo so wie in Österreich gibt, dann sind wir von der Normalität weit weg, dann sind wir vor allem von der Normalität in den Schulen weit weg, und somit bleibe ich bei der Aussage: Was uns der Bundeskanzler da aufgetischt hat, ist schlicht und ergreifend nicht wahr. Das Leben, das diese Bundesregierung den Menschen nach wie vor zumutet, ist nicht normal. (Beifall bei der FPÖ.)
12.25
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann. – Bitte.
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseher daheim vor den Fernsehgeräten! Ja, wir haben ein herausforderndes Schuljahr hinter uns – es wird relativ bald enden –, meine Damen und Herren. Es war herausfordernd für die Schüler, für die Eltern, für die Lehrer, für das Schulverwaltungspersonal, für die Schulleitungen. Alle haben im Distancelearning, im Hybridunterricht, im Schichtbetrieb und jetzt im Präsenzunterricht alles getan, um dieses Schuljahr und diese sichere Schule möglich zu machen – alle! Was uns hier herinnen eint, ist – und das ist für mich als Pädagogin eigentlich das Wichtige –: Ich sehe aus den verschiedenen, durchaus sehr unterschiedlichen Debattenbeiträgen, dass wir uns nicht immer einig sind, aber ich sehe, dass uns die Bildung wichtig ist, und das sollte uns auch wirklich einen.
Das Schuljahr ist herausfordernd, das ist es auch jetzt noch, aber wir haben durch die regelmäßigen und verpflichtenden Tests für die Schüler und für die Lehrer wirklich ein Erfolgsmodell, um einen sicheren Schulbetrieb gewährleisten zu können. Seit 8. Februar testen wir alle Schüler zweimal in der Woche und jetzt, seit Mitte Mai, dreimal in der Woche. Ich bin Salzburgerin und sehe, was in Deutschland los ist, wie viel später die deutschen Schulen überhaupt geöffnet wurden, wie lange man noch überlegt hat, die Schulen wirklich aufzusperren und den Präsenzunterricht aufzunehmen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Loacker.) Wir haben einen sicheren Schulbetrieb und sind damit Vorreiter in ganz Europa. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Herr Bundesminister Faßmann – auch wenn es die FPÖ nicht wahrhaben will, es ist so ‑, es ist Ihr Verdienst (Abg. Belakowitsch: Dass die Kinder ausgesperrt sind! Danke!), Sie haben diese sichere Schule mit den Testungen möglich gemacht; allein letzte Woche, meine Damen und Herren: 3,6 Millionen Tests. Das gibt sehr viel Sicherheit. (Abg. Belakowitsch: Für wen?)
Ich habe jetzt in vielen Beiträgen meiner Vorrednerinnen und Vorredner die Frage gehört: Was wird im Herbst sein? – Seien wir doch ehrlich, meine Damen und Herren: Wir haben jetzt so viele gute Erfahrungen gemacht, gut im Sinne von valide. Herr Minister, Sie haben dieses Schulschiff, das nicht leicht zu führen ist, wirklich faktenbasiert, sehr ruhig und besonnen durch diese stürmische Zeit geführt. Ich bedanke mich wirklich ganz herzlich bei Ihnen (Ruf bei der FPÖ: Das habe ich schon vermisst! Das Danke habe ich schon vermisst!), denn ich weiß, welchen Einsatz Sie erbracht haben, und ich weiß auch, welchen Einsatz alle Lehrerinnen und Lehrer, alle Schulleiterinnen und Schulleiter und vor allem auch die Schüler und die Eltern erbracht haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Von dieser Stelle aus: Was nehmen wir aus diesem Schuljahr mit? – Hinter uns liegen große Herausforderungen, aber wir haben ganz viel Erfahrung, meine Damen und Herren, und diese Erfahrung wird uns einen sicheren Herbst und ein gutes Schuljahr 2021/2022 ermöglichen. Was wir nicht in der Tasche haben, ist, welche Infektionszahlen wir haben werden, aber das liegt auch an uns. Es liegt an uns, die Menschen dazu zu ermutigen, sich impfen lassen, die 3G-Regel einzuhalten. (Abg. Belakowitsch: Den Teufel werde ich tun!) Da nehme ich euch als FPÖ wirklich sehr, sehr in die Pflicht: Leistet auch euren Beitrag dazu! (Abg. Belakowitsch: Das Gegenteil werden wir tun!)
Nicht mitnehmen werden wir eine lost generation, denn unsere jungen Menschen haben in diesem Schuljahr sehr viel geleistet, haben sehr viel dazugelernt und haben sich sehr engagiert. Auch die Eltern haben ihre Kinder an der Hand genommen, haben sie durch diese schwierige Zeit begleitet, haben ihnen viel Mut zugesprochen. (Abg. Belakowitsch schüttelt den Kopf.) – Frau Kollegin von der FPÖ, auch wenn Sie Nein sagen, bin ich überzeugt davon, dass die Eltern das getan haben (Beifall des Abg. Haubner) und dass sie ihre Kinder im Glauben an sich selbst gestärkt haben. Das fehlt einigen hier herinnen leider. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
12.29
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur eines unterschreiben: Die Kinder waren dieses Jahr aufgrund der Vorschriften, die die Regierung getätigt hat, wirklich arm.
Kollege Taschner, wir sind wirklich nicht bravourös durch das Schuljahr gekommen, das musst du zugeben: Das war nicht bravourös. Geschlossene Schulen führen zu einem Bildungsverlust, der Bildungsverlust führt am langen Ende zu einem Einkommensverlust, und das müssen unsere Kinder tragen, das müssen unsere Kinder mittragen. Die Kinder müssen vor allem die ganzen Restriktionen, die wir nicht haben wollen, weil wir offene Schulen haben wollen, ertragen. – Das sind die Fakten.
Herr Minister, es ist jetzt von Vorrednern ein paar Mal das Wort Impfungen gefallen. Man kann ja mit Ihnen Gott sei Dank auch sehr vernünftig reden, das Gesprächsklima war immer ein sehr vernünftiges, und deswegen appelliere ich an Sie: Bitte, Herr Minister, keine Zwangsimpfungen für Kinder zwischen zwölf und 16 Jahren!
Hört man den Vorrednern von ÖVP und Grünen zu, schwebt dieses Damoklesschwert für die Kinder immer im Raum, und das darf und das kann es nicht geben! Wieso nicht? – Herr Minister, Sie wissen, für die Zulassung von Impfungen in Europa ist die EMA zuständig, und ich habe in diesem Haus schon mehrmals über die Verwicklungen zwischen der EMA, Frau Emer Cooke und der Pharmaindustrie gesprochen. Ich habe heute nicht die Zeit, mich da noch einmal zu vertiefen, Fakt ist aber – und das bedauern wir sehr –, dass die EMA die Impfungen für Kinder zwischen zwölf und 16 Jahren empfohlen hat, obwohl die Pfizer-Studie, durchgeführt bei 1 131 Kindern, aufgezeigt hat, dass die Impfung bei 86 Prozent der Kinder zu Nebenwirkungen geführt hat – 86 Prozent!
Bei 466 Kindern gab es leichte Nebenwirkungen, bei 393 Kindern mittelschwere und bei sieben Kindern schwere Nebenwirkungen. Aufgrund dessen hat die Ständige Impfkommission in Deutschland festgestellt, dass sie Kinderimpfungen nicht empfiehlt. Die Mitglieder der Ständigen Impfkommission sind ja beim RKI in Deutschland angesiedelt und werden vom Gesundheitsminister bestellt, sind also sehr regierungsnah – und trotzdem die Feststellung, diese Kinderimpfung nicht zu empfehlen.
Schockiert und betroffen sind wir, Herr Minister, dass das österreichische Nationale Impfgremium sehr wohl die Impfung unserer Kinder empfohlen hat, obwohl zum Beispiel Frau
Dr. Wiedermann-Schmidt sowohl in der deutschen Impfkommission als auch im Nationalen Impfgremium sitzt und in diesen beiden Gremien unterschiedliche Entscheidungen trifft, was überhaupt nicht nachvollziehbar ist.
Zusammenfassend habe ich eine Tafel mit folgenden Fakten erstellt, und diese möchte ich allen, auch allen Zusehern und Zuhörern, zu Gemüte führen. (Der Redner stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der unter den Überschriften „COVID-19-Impfung für Kinder“, „Harte und nachprüfbare Fakten“, „Daten zum COVID-19-Risiko“ neben anderen die im Folgenden genannten Daten aufgelistet sind und der Text „Es geht um junge Menschen, die ihr ganzes Leben noch vor sich haben! Drum prüfe genau die Sachlage und entscheide zum Wohl deiner Kinder!“ zu lesen ist.) Wir haben in Österreich 1,3 Millionen Kinder, die unter 15 Jahre alt sind, davon sind scheinbar bisher zwei Kinder mit oder an Covid verstorben, das steht nicht genau fest, aber das ist in dieser Altersgruppe ein Anteil von 0,00016 Prozent, also so verschwindend klein, dass eine Zwangsimpfung für Kinder auch nicht ansatzweise zu rechtfertigen ist.
Herr Minister, bitte schauen Sie darauf, dass Zwangsimpfungen in Schulen in Österreich weder direkt noch indirekt möglich sind! (Beifall bei der FPÖ.) Wir empfehlen aufgrund dieser Studien allen Eltern, ihre Kinder nicht impfen zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.)
12.33
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Heinz Faßmann zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich versuche immer, das Gemeinsame zu suchen, auch in den bisherigen Redebeiträgen. Ich glaube, es ist ja gar keine Frage, dass wir alle Schule mit Qualität haben wollen, aber auch Schule, die eine Leistungsorientierung aufweist – keine Diskussion darüber.
Ich glaube, wir sind alle dafür, dass es eine Schule gibt, die Freude macht, auch für Berufsschüler Freude macht, in die man gerne geht; und dass sie als sozialer Ort des Zusammentreffens funktioniert, das hat auch die Pandemie klar gezeigt. Ich glaube, es gibt auch einen Konsens darüber, dass Schule auch eine kompensatorische Wirkung hat. Das, was ein Elternhaus vielleicht nicht vermittelt, legt Schule den Schülerinnen und Schülern kompensierend nahe. Es kann niemand etwas dafür, wenn zu Hause vielleicht keine große Bibliothek vorhanden ist, aber die Schule kann da kompensatorisch wirken, keine Frage.
Herr Brückl, Konsens ist auch, dass Schulschließungen die Ultima Ratio sind, gar keine Frage. Herr Hauser, Sie haben die Rechnung des IHS und des Wifo über Bildungsverluste zitiert, die erheblich sind, und ich habe nie leichtfertig entschieden – das finde ich ja eh schön, dass man mir jetzt schon vorwirft, ich war der Schulschließer (Abg. Belakowitsch: Na sicher waren Sie es! Wer sonst?!) –, ganz im Gegenteil, ich habe mein Gewicht eingesetzt, damit die Schule möglichst lange offen bleibt. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Belakowitsch: Das ist aber leider nicht gelungen!) – Frau Belakowitsch, ich komme schon auf Ihre Argumente zu sprechen, einen kleinen Augenblick, wenn es möglich ist!
Ich würde mir manchmal eine ein bisschen mehr sachbezogene Debatte erwarten, auch hier im Haus. (Abg. Belakowitsch: Wir uns auch!) Es ist gar keine Frage, dass die hohe Testintensität, Herr Brückl, extrem wichtig war, um die dritte Welle zu durchbrechen. (Abg. Belakowitsch: Wie kommen Sie da drauf? Wie viele waren denn falsch positiv, Herr Minister?) Herr Brückl, Sie wissen auch - - (Abg. Belakowitsch: Sie reden irgendwas! Sie behaupten das!) – Frau Belakowitsch, können Sie sich nachher zu Wort melden, oder ist das nicht möglich? (Abg. Belakowitsch: Sie reden irgendwas! Wer glaubt das?)
Es ist ganz klar, und wir sehen das auch im internationalen Vergleich – das ist ja mein Punkt –: Mit der hohen Testintensität haben wir signifikant mehr offene Schulen gehabt. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.) Sie brauchen nur nach Deutschland zu schauen, wo die Schulen geschlossen waren (Abg. Belakowitsch: Schauen wir in die Schweiz, nach Dänemark und Norwegen!), erst in den letzten 14 Tagen hat man angefangen, in Deutschland die Schulen zu öffnen; ein Blick ins ZDF-Archiv würde da, glaube ich, ganz guttun.
Das Wesentliche bei der Testung war auch, dass wir jene erreicht haben, die normalerweise gar nicht zu Teststraßen gehen und sich nicht testen lassen. Herr Brückl, auch Herr Amesbauer hat gefragt, wo die Evidenz bleibt, dass Masken etwas bewirken. (Abg. Belakowitsch: Die gibt es nicht!) Ich kann Ihnen gerne die Literaturliste schicken, gar keine Frage, Masken helfen natürlich gegen die Aerosoltransmission. (Abg. Belakowitsch: Schicken Sie es dem VfGH, da wird’s vielleicht wieder behoben!)
Herr Brückl, wir sind auch in einem Diskurs darüber, was Luftreiniger bewirken können. Ich habe unlängst die HTL Steyr gebeten, das noch einmal zu untersuchen, ich gebe Ihnen gerne den Testbericht. Der Testbericht ist insofern relativ eindeutig, als das eben nicht die Lösung ist. Es ist manchmal eine Lösung für Klassenzimmer, die nicht belüftbar sind, aber keine generelle.
Ich wiederhole mein Angebot, dass wir mit den Bildungssprechern und Bildungssprecherinnen runde Tische machen und da über die Szenarien auch des Herbstes sprechen. Ich hoffe auf die Offenheit und darauf, dass die Einladungen auch angenommen werden. Ich glaube, wir sollten insgesamt den Schulen, den Lehrern Sicherheit geben und nicht mehr verunsichern.
Worum es hier eigentlich geht, ist die Regierungsvorlage hinsichtlich der Änderungen des Schulorganisationsgesetzes et cetera. Dazu hat niemand etwas gesagt, ich nehme daher an, dass letztlich alle damit einverstanden sind, bis auf die Carte blanche für den Bildungsminister hinsichtlich der Covid-19-Regelungen.
Frau Künsberg Sarre, ja, jeder hat unterschiedliche Meinungen dazu, ich weiß ganz genau, dass ich diese Carte blanche, wenn sie notwendig werden sollte, mit unglaublich viel Verantwortungsbewusstsein ziehe, überhaupt keine Frage. Sie wissen auch, dass ich da nicht vollkommen willkürlich Dinge mache. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Herr Hauser, darf ich noch etwas zu Ihnen sagen? (Abg. Hauser: Gerne!) Sie sind kurz auf die Bildungsverluste eingegangen. Wir haben die Bildungsverluste – das sage ich Ihnen auch – gering halten können, geringer als die benachbarten Staaten, weil wir viel getestet haben, und das Testen war um vieles billiger als das, was die Bildungsverluste ausmachen, denn diese Beträge sind erheblich, wie wir auch alle wissen. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Belakowitsch: Unfassbar! Unglaublich! – Abg. Amesbauer: Das ist ein Unfug!)
Herr Hauser, auch von Zwangsimpfung habe ich nie gesprochen (Zwischenruf des Abg. Hauser), es gibt keine Zitierung in diese Richtung. (Abg. Belakowitsch: Aber Zwangstests haben wir schon! Das machen wir über Druck! Sie haben ja auch keine Zwangstests verordnet! Nein, es gibt keine Zwangstests!) Ich sage, eine Impfung ist eine Option, die Eltern für ihre Kinder unter 15 wählen können oder auch nicht. Mehr ist dazu von meiner Seite aus nicht zu sagen.
Ich nütze auch an dieser Stelle die Gelegenheit, allen Schulpartnern aufgrund des ausgehenden Schuljahres herzlich für die unglaubliche Geduld, die sie aufgebracht haben, und für den Einsatz in diesem Jahr zu danken. Ich hoffe ebenso wie wahrscheinlich alle anderen, dass dies ein Ausnahmejahr war und so nicht wiederkommt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.40
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer. – Bitte. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es zu Beginn auch wiederholen: Wir sind Gott sei Dank sehr gut durch diese Pandemie gekommen, und das verdanken wir sehr vielen Menschen in Österreich, allen voran – wenn wir über die Schule sprechen – den Lehrerinnen und Lehrern, den Eltern, den Schülerinnen und Schülern; auch ein Dankeschön an das Bundesministerium, an dich als Bundesminister, an unsere Länder, an unsere Gemeinden. Sie alle haben die Herausforderung gestemmt und dazu beigetragen, dass wir in der Schule gut durch dieses Pandemiejahr gekommen sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Bei allen notwendigen Maßnahmen, insbesondere auch den Lockdowns, war es unserem Bundesminister immer auch wichtig, relativ rasch wieder in einen Präsenzunterricht zu kommen, und das möglichst sicher. Wir haben in Österreich mit unserer Teststrategie gewährleisten können, dass wir einen sicheren Schulbetrieb stattfinden lassen können, und haben damit auch als Vorbild für viele europäische Länder fungiert. Bis jetzt wurden über 13 000 positive Fälle erkannt. Die Testung an den Schulen hat sichergestellt, dass Infektionen erkannt worden sind, Infektionsketten unterbrochen werden konnten und die Öffnung beibehalten werden kann, und das ist eine Leistung. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Wer dabei nicht wollte, dass sein Kind getestet wird – da komme ich zum FPÖ-Antrag ‑, musste das auch nicht tun. (Beifall des Abg. Taschner.) Für diese Schülerinnen und Schüler gab es weiterhin Distancelearning, und sie konnten dem Unterricht auch folgen. Es gab die Möglichkeit, dem Unterricht zu folgen. Gleichermaßen wurde auch geregelt, wie es zu einer sinnvollen Benotung am Ende des Schuljahres kommt, damit kein Kind zurückgelassen werden musste, damit jedes Kind am Unterricht partizipieren konnte. Das haben wir auch dank der Unterstützung sehr vieler bewerkstelligen können. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Klar ist aber auch, dass es da und dort einen Aufholbedarf gibt. Jenen SchülerInnen, die nun nach einem Jahr Pandemie Unterstützung beim Aufholen des Lehrstoffes brauchen, bieten wir auch ein Förderpaket. Mit 200 Millionen Euro, die bis Februar 2022 eingetaktet sind, sollen zusätzliche Lehrkräfte, Förderstunden für Gruppen, aber auch für Einzelschülerinnen und -schüler, für Sommerschulen, für Gruppenteilung in gewissen Fächern und vieles mehr – je nachdem, was am Schulstandort wichtig, möglich und sinnvoll ist – zur Abhilfe geschaffen werden. Auch dementsprechend können wir dem Antrag der FPÖ nicht nähertreten, weil wir schon tätig sind und da auch schon vieles auf den Weg gebracht haben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Ich wollte noch sehr vieles zur Modernisierung der Lehrpläne sagen, weil ich glaube, das ist wirklich auch ein Schritt, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Technologisierung, Änderung der Arbeitswelt, Ökologisierung: Das ist ganz relevant, und ich freue mich auf das, was da noch kommen wird. Wir legen hier den Grundstein.
Ich darf aber damit enden, dass ich auch mit sehr viel Zuversicht in das kommende Schuljahr gehe. Ich darf jetzt schon allen schöne Sommerferien wünschen. Starten wir dann im Herbst wieder mit vollem Elan durch! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
12.43
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Johann Weber zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber geschätzte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Als letzter Redner bei einem Tagesordnungspunkt kann man sich sehr leicht sehr kurz halten, und das werde ich jetzt auch machen. Trotzdem möchte ich auf zwei Punkte noch etwas näher eingehen.
Frau Kollegin Künsberg Sarre hat es kurz angesprochen, und zwar: Bei uns in Kärnten gibt es seit dem Schuljahr 1989/90 eine höhere Lehranstalt, die privat geführt wird, und nicht nur privat, sondern zweisprachig. Sie ist im Konvent der Schulschwestern in Sankt Peter angesiedelt. Sankt Peter ist in der Nähe von Sankt Jakob, im wunderschönen Rosental. Mangels gesetzlicher Regelungen im Minderheiten-Schulgesetz war es bisher immer nur möglich, diese Schule als Schulversuch zu führen.
Weiters gibt es am selben Standort auch noch eine zweisprachige einjährig geführte Fachschule für wirtschaftliche Berufe. Insgesamt sind in diesem Schulbereich in Sankt Peter konstant um die 130 oder sogar mehr Schüler, die diesen Unterricht in Anspruch nehmen und die Ausbildung dort erfahren. Ich glaube, es ist auch gut, dass diese HLW – wie sie auch bezeichnet wird – Sankt Peter im Rosental somit eine Übernahme ins Regelschulwesen erfährt. Wir haben schon gehört, dass das eben auch bei anderen Fraktionen Anklang findet.
Weiters beschließen wir noch im Anschluss, dass in Zukunft im Lehrplan der Volksschulen mit deutscher und slowenischer Sprache eine getrennte Führung im Pflichtgegenstand Slowenisch, Lesen, Schreiben und Deutsch, Lesen, Schreiben möglich sein wird. Ich finde, in Summe ist das sehr positiv; das ist eine saubere Lösung für die Zukunft.
Weiters möchte ich aber auch die Gelegenheit nützen – wir wissen alle und haben ja auch schon von dem einen oder anderen Vorredner gehört, dass sich in zumindest drei Bundesländern das Schuljahr dem Ende zuneigt –, mich bei allen Kolleginnen und Kollegen recht herzlich für die geleistete Arbeit in diesen sicherlich herausfordernden Zeiten der Pandemie zu bedanken. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit aber auch bei den Schülern bedanken, die diesen Weg mitgegangen sind.
Ich wünsche allen LehrerInnen und Schülern erholsame Ferien und ein neues Schuljahr im Herbst, das dem normalen Zustand wieder wesentlich näher ist als dem gerade vergangenen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
12.46
Präsidentin Doris Bures: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist nun niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.
Ich frage, ob die Berichterstattung ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung zu diesen Tagesordnungspunkten ans Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1634/A(E) der Abgeordneten Kira Grünberg, Heike Grebien, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung eines kompetenzorientierten Lehrplans zur Österreichischen Gebärdensprache sowie über den Antrag 1422/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrplan Österreichische Gebärdensprache (921 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1409/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ÖGS Lehrplan bzw. ÖGS an Schulen (922 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich finde die Österreichische Gebärdensprache oder Gebärdensprache an sich ungemein faszinierend. Ich beherrsche sie leider nicht, muss ich dazusagen, aber ich bin der Meinung, sie bräuchte noch viel mehr Aufmerksamkeit und sie müsste noch viel stärker präsent sein, und das in allen Lebensbereichen.
Einen Beitrag dazu leisten sicherlich unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die hier oben (in Richtung Dolmetschkabine weisend) positioniert sind, die in der Regel in Nicht-Covid-Zeiten unmittelbar im Raum positioniert sind und dankenswerterweise jede einzelne Rede von uns in Gebärdensprache dolmetschen. – Ein großes Danke dafür. (Allgemeiner Beifall.)
Am 6. Juli 2005 – es ist also schon eine Zeit her – ist die Österreichische Gebärdensprache in der Bundesverfassung verankert worden. Das Parlament hat sich damals dazu entschieden. Das war ein ganz, ganz wichtiger und richtiger Schritt und es war damals mit Sicherheit auch ein Kampf damit verbunden. Auch heute, nämlich 16 Jahre später, haben wir das aber, glaube ich, noch immer nicht gänzlich verinnerlicht. 16 Jahre später ist die Gebärdensprache noch immer nicht in allen Bereichen angekommen. Ich möchte zum Beispiel an das Internet erinnern, in dem es noch immer Barrieren für gehörlose Menschen gibt, oder wenn wir an Hotlines denken, wenn wir an Homepages denken, wenn wir auch an Notrufnummern denken. Und es ist auch noch nicht gänzlich im Unterricht, in den Bildungsinstitutionen angekommen.
Ein eigener Lehrplan ist 2005 schon gefordert worden. Es ist dann einige Jahre später gelungen, aber wir brauchen jetzt dringend ein Update, denn auch heute sind Kinder in österreichischen Bildungsinstitutionen noch immer gezwungen, die Lautsprache zu erlernen.
Ganz ehrlich, ich halte das mit den Kinderrechten für nicht vereinbar und für nicht rechtfertigbar, auch wenn wir an die UN-Behindertenrechtskonvention und an das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz denken. Österreich hat sich ganz einfach verpflichtet, einen offiziellen Rahmen für das Erlernen und die Vermittlung der Österreichischen Gebärdensprache bereits in den ersten Bildungseinrichtungen zu ermöglichen und sicherzustellen. Dazu braucht es aus unserer Sicht zum einen einen Lehrplan beziehungsweise Bildungspläne, nämlich von der ersten Bildungseinrichtung – also vom Kindergarten – an, und zum anderen brauchen wir auch Pädagoginnen und Pädagogen, die diese Ausbildung haben. Da braucht es ganz einfach auch eine Attraktivierung.
Wir als SPÖ haben dazu einen Antrag eingebracht, der dieses Update ganz klar vorsieht, damit auch wirklich alle Personen mit Hörbeeinträchtigungen adressiert sind und zu ihrem Recht auf Bildung kommen. Dieser sieht eben einen offiziellen Rahmen für die Vermittlung der Österreichischen Gebärdensprache ab der ersten Kinderbildungseinrichtung sowie in allen nachfolgenden Schulformen vor. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)
Was wir auch fordern: Die Ausbildung für PädagogInnen und DolmetscherInnen muss dringend attraktiviert werden, damit eben in allen Bildungsstufen dieses Recht auf die Bildungssprache Österreichische Gebärdensprache gewährleistet ist. Ich sage an dieser Stelle danke an den Gehörlosenbund, dafür, dass er darauf hinweist, niemals lockerlässt und mit aller Vehemenz auf Ungerechtigkeiten, Ungleichstellungen und vieles mehr aufmerksam macht.
Ich freue mich deshalb, dass unsere Anträge, die sowohl von uns als Sozialdemokratie als auch von den NEOS gestellt wurden, ein bisschen ein Anstoß für die Regierungsfraktionen waren, heute einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Ich halte das für wirklich super, und ich danke auch für die gemeinsame Vorgehensweise im Sinne des Rechts auf Bildung für alle Kinder, eben auch und vor allem für Kinder, die hörbeeinträchtigt oder gehörlos sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Ganze soll mit dem Schuljahr 2023/24 auf die Füße gestellt werden, und ganz wichtig: unter Einbindung von Experten und Expertinnen. Das ist ganz, ganz zentral, und deshalb sage ich danke! Wir als AntragstellerInnen stimmen dem natürlich zu.
Gleichzeitig möchte ich aber schon darauf aufmerksam machen: Es braucht, wie gesagt, weiterhin PädagogInnen und DolmetscherInnen, die unterrichten und bilden. Wir werden da nicht lockerlassen, und ich darf Kollegin Grebien beim Wort nehmen: Ich weiß, dass auch du nicht lockerlassen wirst, damit wir da auch wirklich eine attraktive Ausbildung auf den Weg bringen, für mehr PädagogInnen und DolmetscherInnen, damit eben wirklich alle das Recht auf ÖGS als Bildungssprache haben. Erst dann können wir zufrieden sein. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie der Abgeordneten Fiedler und Künsberg Sarre.)
12.52
Präsidentin Doris Bures: Nun erteile ich Frau Abgeordneter Kira Grünberg das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, und ich würde in diesem Punkt sogar noch etwas weiter gehen und behaupten, dass jeder Mensch das Recht auf eine qualitativ hochwertige Bildung hat, denn wir alle – wir, die wir heute im Hohen Haus sitzen, aber auch die Menschen da draußen – wissen, dass man, wenn man eine gute Bildung genießt, später im Leben auch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.
Das ist oft das Problem von Menschen mit Behinderungen, denn es herrschen noch viel zu viele Vorurteile, es gibt Barrieren in den Köpfen. Viele Menschen denken, dass behinderte Menschen weniger leisten können, vielleicht im Job nicht so erfolgreich sein können. Wir wissen, das ist falsch. Daher ist es umso wichtiger, dass Menschen mit Behinderungen, Kinder mit Behinderungen eine gleich gute Schulausbildung, eine gleich gute Bildung wie nicht behinderte Kinder bekommen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und bei den Grünen.)
Da gibt es eben das Problem, wie wir gehört haben, dass gehörlose Schülerinnen und Schüler in diesem Punkt nach wie vor benachteiligt sind. In ihrer Muttersprache, der Österreichischen Gebärdensprache, gibt es keinen Lehrplan, obwohl seit 2005 die Österreichische Gebärdensprache in Österreich eine eigenständige, anerkannte Sprache ist. Seit über 16 Jahren ist das jetzt so, und noch immer gibt es keinen Lehrplan. Dass die Österreichische Gebärdensprache in Österreich eine anerkannte Sprache ist, hat auch zur Folge, dass die Österreichische Gebärdensprache verfassungsrechtlich eine Unterrichtssprache ist. Da ist es zwingend notwendig, einen dementsprechenden Lehrplan zu erlassen.
Ich möchte erneut betonen: Jeder Mensch hat das Recht auf eine qualitativ hochwertige Bildung. Mit Lesen und Schreiben alleine werden wir, wir Menschen mit Behinderung, uns bestimmt nicht zufriedengeben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Um die Worte unseres Bundesministers Heinz Faßmann zu wiederholen: Wir „beenden [...] dieses Pingpongspiel“. Wir haben gehört, in letzter Zeit ist es viel hin- und hergegangen, und irgendwie ist nichts vorangegangen. Dieses Pingpongspiel dauert schon viel zu lange und gehört beendet. Herr Bundesminister, vielen Dank, dass Sie sich dieser Sache auch selbst angenommen haben!
Es wird zukünftig einen kompetenzorientierten und bedarfsgerechten Lehrplan in der Österreichischen Gebärdensprache geben. Selbstverständlich werden Expertinnen und Experten sowie einschlägige Stakeholder wie der Österreichische Gehörlosenbund miteingebunden. Wir schaffen nach – wie erwähnt – über 16 Jahren nun endlich die Möglichkeit, dass gehörlose und hörbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler eine einheitliche, qualitativ hochwertige Bildung bei uns in Österreich bekommen – denn wie schon gesagt: Mit Lesen und Schreiben alleine werden wir uns nicht zufriedengeben. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
12.56
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Christian Ragger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! – Lieber Lukas! 15 Jahre ist es her, dass du auf die Welt gekommen bist, und vor 15 Jahren haben wir dafür gekämpft, dass du ein Gehör bekommst, dass du eine Möglichkeit hast, integriert zu werden. Heute, nach 15 Jahren, probieren wir das mit einem Anlauf, in Österreich endlich einen Lehrplan umzusetzen, der auch diese Umstände berücksichtigt.
Ich möchte daher in medias res gehen und gleich eine klare Forderung aufstellen, was sich in diesem Lehrplan wiederfinden sollte, ohne dass es ideologisch ausgestaltet ist. Ein Regelschulwesen orientiert sich mehrheitlich an der oralen Sprache, während vieles – und das ist klargestellt und im Artikel auch ganz klar ausgewiesen – für einen Gehörlosen oder Schwerhörigen schwer zugänglich ist. Wir wissen, dass wir in den Fremdsprachen viele Listeningübungen haben, die ein Gehörloser nicht mitverfolgen kann. Daher werden das Punkte sein, die wir in diesem Bereich dieses Lehrplanes auch diskutiert wissen und wiederfinden wollen.
Wir denken auch daran – und da kann ich nur an den Minister appellieren und ihn darum bitten –: Wenn wir Klassengrößen wählen, wählen wir sie so, dass sie klein gehalten werden! Warum? – Weil der Lärmpegel, der der Konzentration bei Hörbeeinträchtigten immer entgegenwirkt, natürlich qualitative Einbußen zur Folge hat. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Dafür, dass das möglich gemacht werden kann, müssen wir parallel auch die Finanzierung aufstellen. Das heißt, dass diese Kinder im SPF-System doppelt zu zählen haben. Es gilt, dass dies nicht nur für Gehörlose der Fall ist, sondern auch für schwerhörige Menschen. Das ist das Entscheidende.
Für meinen kleinen Neffen, der ein Cochleaimplantat hat, ist es jahrelang ein riesiger Kampf gewesen, wirklich integriert zu werden. Das sollte man den Kindern vorab nehmen, denn am Ende des Tages werden auch diese Kinder, die auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen haben und damit letztendlich auch hörbeeinträchtigte oder gehörlose Menschen sind, durch einen von Ihren professionellen Mitarbeitern des Ministeriums qualitativ gut ausgearbeiteten Lehrplan am Unterricht partizipieren. Daher
möchte ich Sie bitten, dass Sie diese Punkte aufnehmen, und mich dafür bedanken. Ich glaube, der gemeinsame Antrag zeigt auch die Intention und die Wichtigkeit dieses Antrages und dass wir das hier alle umgesetzt haben wollen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
12.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heike Grebien. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Heike Grebien (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte KollegInnen und wertgeschätzte ZuseherInnen! Meine ehrenwerten VorgängerInnen im grünen Parlamentsklub Manfred Srb, Theresia Haidlmayr und auch Helene Jarmer, die manche von Ihnen vielleicht noch persönlich kennen, haben sich in ihrer Abgeordnetenzeit unter anderem für die gesetzliche Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache eingesetzt und konnten letztendlich am 6. Juli 2005 eine einstimmige Abstimmung im Nationalrat erreichen, sodass die ÖGS als eigenständige Sprache in die Bundesverfassung aufgenommen wurde.
Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung lautet seither: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.“ Der zweite Satz hat dann in der Praxis die Probleme gebracht, nämlich: „Das Nähere bestimmen die Gesetze.“
Nichtsdestotrotz war das damals ein Riesenerfolg für die Gehörlosencommunity, und wir legen heute fraktionsübergreifend nach, einfach auch deshalb – wie Sie schon gehört haben –, weil seit 2005 ein eigener Lehrplan in ÖGS gefordert wurde, um auch gehörlosen Kindern die entsprechende Bildung in ÖGS zu ermöglichen, sodass man sich auch in ÖGS prüfen lassen kann, maturieren kann, in verschiedenen Unterrichtsfächern Unterricht in ÖGS erhält, also auch zum Beispiel in Mathematik, um so in ihrer Erstsprache, in ihrer Muttersprache die Bildung zu erreichen.
In der letzten Sitzung des Unterrichtsausschusses haben wir ja deswegen dann auch diesen Allparteienantrag diskutiert. An dieser Stelle ein Danke an die SPÖ, ein Danke an NEOS, ein Danke aber auch für die gemeinsame gute Arbeit in der Koalition und auch ein Danke der FPÖ. Dieses Zeichen hat sich nach außen sozusagen auch schon herumgesprochen, und ich freue mich darüber wirklich sehr. Das ist eine gute Geschichte, wenn wir hier gemeinsam arbeiten.
Sie haben ja schon gehört, 2016 wurde vom Bildungsministerium ein Lehrplan für ÖGS an Primar-, Sekundarstufe I und II als Erst- und Fremdsprache beauftragt, und 2018 haben sie diesen auch fertiggestellt. Allerdings ist das ein reiner Sprachlehrplan und bezieht ÖGS nicht in die anderen Unterrichtsfächer mit ein. Er ist am Inhalt und nicht an den Kompetenzen orientiert. Im Sinne einer inklusiven Bildung braucht es deshalb einen bedarfsgerechten ÖGS-Lehrplan, der wie die neuen Lehrpläne der allgemein bildenden Pflichtschulen kompetenzorientiert ausgerichtet ist.
Nichtsdestotrotz möchte ich klarstellen, dass dieser Lehrplan, der von den ExpertInnen auch mit gehörlosen Menschen gemeinsam schon erarbeitet wurde, jetzt nicht verschwindet, sondern als Basis hergenommen wird und weiter für die Zielgruppen adaptiert wird.
Ja, Kollege Ragger, natürlich, wir setzen jetzt einen Schritt, und es wird noch weitere geben. Das macht der Antrag sozusagen selbst, nämlich entsprechende Lehr- und Lernmaterialien in ÖGS und Deutsch für die Schulstufen zur Verfügung zu stellen. Und natürlich geht es auch um den Ausbau bei den DolmetscherInnen, da haben Sie vollkommen recht, sowie um Adaptierungen bei der LehrerInnenausbildung.
Ich wollte noch mehr sagen, aber wichtig ist mir wirklich, die Ausführung, also später in der Praxis, anzusprechen. Sie haben gehört, 2023/24 wird der Lehrplan erlassen. Es ist aber dann wirklich wichtig, in der Praxis sicherzustellen, dass lautsprachbegleitendes Gebärden, also kurz LGB, als das verwendet wird, was es ist: Manche sagen, eine künstliche Methode, andere sagen, eine Methode, aber es ist definitiv keine eigenständige Sprache wie ÖGS oder Deutsch. Es ist mir wichtig, das hier klarzustellen.
Helene Jarmer sagt dazu: „Das ist ein entscheidender Fortschritt in unserem Ringen um Chancengleichheit in der Bildung!“ Ich freue mich auch, denn ich sehe das auch als einen solchen. Herr Huber als Generalsekretär des Österreichischen Gehörlosenbundes hat gesagt: „Das ist ein Meilenstein [...]“ Der Gehörlosenbund ist auch explizit im Antrag angeführt, dass er hier mitarbeiten wird.
Mir bleibt mit meinen Babygebärden nur zu sagen – ich hoffe, Sie verzeihen mir (sich auch in Gebärdensprache bedankend) –: Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Werter Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! (Den folgenden Satz auch in Gebärdensprache ausführend:) Heute ist das Thema Gebärden. Wie Sie sich alle vorstellen können, freue ich mich besonders über unseren gemeinsamen Entschließungsantrag betreffend einen kompetenzorientierten Lehrplan für die Österreichische Gebärdensprache.
An mindestens einem Dutzend Schulen in Österreich wird ÖGS bereits angeboten, bis auf zwei Schulen allerdings ohne entsprechende Lehrplanbasis. Das bedeutet: keine Leitlinie für Lehrende, keinen Platz in der Stundentafel, keine Einheitlichkeit, keine Vergleichbarkeit, keine Möglichkeit der Benotung und keine Rechtssicherheit.
In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Bildung verankert, und dieses sieht die Gewährleistung eines inklusiven Bildungssystems vor. Für die Umsetzung eines solchen ist unter anderem die Implementierung des Lehrplans ÖGS unabdingbar. Es sollte uns ein Anliegen sein, gehörlose Menschen auf ihr mehrsprachiges Leben als Bürgerinnen und Bürger vorzubereiten. Der bilingual-bimodale Lehrplan ÖGS kann hierfür neue Räume schaffen.
Ehrlich gesagt ist es auch höchste Zeit, denn gefordert wird das nämlich schon sehr lange. Eigentlich hat 2017 schon ein Prozess stattgefunden, in dem ein solcher Lehrplan entwickelt wurde. Nach Fertigstellung ist dann aber nichts mehr passiert, und in dem Brief des ÖGLB, der auch mich heuer im März erreicht hat und mich dazu bewegt hat, einen solchen Antrag zu verfassen, steht unter anderem Folgendes:
Auf wiederholte schriftliche Nachfragen im Bundesministerium folgten nur Vertröstungen – „wir haben wirklich Pech, zuerst Ibiza, jetzt das“ – oder Nichtbeantwortungen der Anfragen. Schulen hätten keinen Bedarf am Lehrplan ÖGS. Nach der Briefaktion vom März 2021 kam nur eine ausweichende Antwort vom Bundesministerium: „Die Arbeit an neuen, kompetenzorientierten Lehrplänen für die Primar- und Sekundarstufe I ist derzeit noch nicht zur Gänze abgeschlossen, da auch diese Arbeit von den Pandemie-Maßnahmen betroffen war. Sobald die neuen Lehrpläne für VS, MS und auch AHS-Unterstufe vorliegen, kann die Überarbeitung weiterer bestehender Lehrpläne aufgenommen werden.“
Der Grund, warum dieser Antrag nun endlich in Umsetzung geht, ist einzig und allein der fortwährende Einsatz des Österreichischen Gehörlosenbundes und unzähliger Eltern und -vertreterInnen, die in den vergangenen Monaten nicht nur mich, sondern uns alle kontaktiert haben.
Das Anliegen liegt seit 2016 im Bildungsministerium und lag dort anscheinend ganz gut, denn passiert ist, wie wir ja wissen, bis heute nichts. Verstehen Sie mich nicht falsch, natürlich ist es gut, dass sich etwas tut, aber muss es immer mit so viel Aufwand verbunden sein? Ist es notwendig, dass Menschen draußen immer so lange warten müssen, bis irgendetwas passiert, bis sie Gehör finden?
Ist das die Politik, die wir wirklich machen wollen? – Ich für meinen Teil nicht. Und man sieht es: Wenn wir gemeinsam Sachpolitik machen, geht es auf einmal. Jetzt muss es nur noch umgesetzt werden. Herr Minister, ich habe Ihnen in der Fragestunde schon gesagt, ich werde es nicht zulassen, dass wir weitere zehn Jahre vergehen lassen, ohne dass etwas passiert. Ich werde mit Argusaugen darüber wachen. – (Sich auch in Gebärdensprache bedankend:) Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
13.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1584/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend einheitliches Bundesgesetz für alle im Bildungsbereich tätigen Pädagoginnen und Pädagogen (923 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Hermann Brückl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, ich darf noch einmal auf den vorletzten Tagesordnungspunkt zurückkommen, weil Sie gemeint haben, die Raumluftreiniger seien ein Konzept, das doch nicht so funktioniert. Herr Bundesminister, es geht uns nicht nur darum, dass wir diese Luftreiniger einsetzen, sondern es ist ein Gesamtkonzept, auch mit Trennwänden, auch mit Hygieneregeln und so weiter. Dieses Konzept wurde, wie gesagt, erprobt. Ich würde Sie einfach bitten, das im Gesamten zu sehen und zu betrachten und nicht nur diese Raumluftreiniger.
Ich darf aber zu unserem Antrag kommen, weil es gerade in den Zeiten einer Pandemie so ist, dass sich wirklich Schwächen im Bildungssystem gezeigt haben, dass Schwächen aufgetreten sind, vor allem auch in Hinblick auf das Dienstrecht. Deshalb haben wir auch den Antrag gestellt, das Dienstrecht vor allem im Lehrerbereich zu ändern. Es geht vor allem um die Ausbildung und auch um die zusätzliche Anstellung von Lehrkräften. Die Definition der pädagogischen Voraussetzungen soll damit geschaffen werden, Ausbildungs- und Fortbildungserfordernisse sollen geregelt werden. Für uns ist es wichtig, das
wir Übertrittsmöglichkeiten für Lehrer schaffen beziehungsweise dass diese besser werden, und es ist wichtig für uns, dass wir mehr Möglichkeiten und Erleichterungen für Quereinsteiger und für Rückkehrer in den Lehrerberuf schaffen.
Ich darf ein Beispiel bringen, Herr Bundesminister: Erst vor wenigen Wochen war ein Zeitungsartikel zu lesen, dessen Überschrift „Eklatanter Lehrermangel im Innviertel: Schulen retten sich mit Sonderverträgen“ lautete. In diesem Artikel ist es darum gegangen, dass in etlichen Volks- und neuen Mittelschulen Studenten mit Sonderverträgen eingesetzt wurden, weil das Lehrpersonal einfach nicht mehr in ausreichender Zahl vorhanden war.
Es ist für uns auch grundsätzlich die Frage: Wie geht man mit der Ausbildung der Lehrer um?, denn heute ist es so: Wenn man Lehrer werden will, hat man ein achtsemestriges, ein vierjähriges Studium an einer pädagogischen Hochschule zu absolvieren; dann hat man den Bachelor; dann kann man zwar unterrichten, wenn man aber eine Fixanstellung will, muss man mit einem Master sozusagen noch eins draufgeben; dann hat man mehr oder weniger sechs Jahre studiert, dafür, dass man am Ende des Tages als Lehrer unterrichten kann und 1 800 Euro netto verdient. – Das sind keine Anreize für junge Leute, Herr Bundesminister, denn da wird jeder irgendwann einmal sagen: Na, da mache ich gleich Medizin, da mache ich Jus; da brauche ich auch nicht länger und habe bessere Zukunftsaussichten, als ich als Lehrer habe.
Das ist dieser Antrag, den wir eingebracht haben, er ist uns wichtig. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Es wäre eine wichtige und notwendige Verbesserung im Bereich des Lehrerdienstrechtes. (Beifall bei der FPÖ.)
13.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Claudia Plakolm. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als eines der ersten europäischen Länder haben wir in Österreich im Februar die Schulen geöffnet, mit regelmäßigen Tests, die sehr, sehr gut funktionieren. Das sichert uns auch im Herbst einen ordentlichen Schulstart. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Nicht nur über dieses Thema, sondern auch über viele andere haben wir letzte Woche im Unterrichtsausschuss gemeinsam gesprochen. Wir modernisieren die Lehrpläne und schaffen damit Platz für wichtige Anforderungen, die in Zukunft nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch im privaten Bereich gestellt werden. Wir schaffen Platz für neue Medien, für Praxis, für Umweltkunde und hoffentlich bald auch für politische Bildung. Ab dem nächsten Schuljahr kommt der Ethikunterricht für alle, die nicht den Religionsunterricht besuchen, auch damit wird eine langjährige Forderung umgesetzt. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Jetzt zum durchaus spannenden Antrag der FPÖ: Mit der Lehrerdienstrechtsnovelle gibt es ja bereits seit 2013 ein einheitliches Dienstrecht für Pädagoginnen und Pädagogen. Es war damals eine bewusste politische Entscheidung, dass es zu einer Übergangsphase kommt, bis alle Lehrkräfte, die sich noch im alten System befinden, dieses System verlassen. Deswegen gibt es jetzt parallel zum alten das neue Dienstrecht, diese Übergangsphase läuft aber, wie gesagt, aus.
In Ihrem Antrag werden aber durchaus auch sehr wichtige Weiterentwicklungen angesprochen, an denen im Bildungsministerium schon laufend gearbeitet wird. Es geht da beispielsweise um eine Reform des Quereinstiegs in den Lehrberuf, damit berufliche
Umsteiger und auch Rückkehrer aus der Praxis leichteren Zugang zum Lehrberuf bekommen. Geplant ist eine gesetzliche Verankerung dieser Maßnahmen noch im Herbst dieses Jahres.
Was ich aber ganz bewusst beim Thema Bildung – und nicht bei Arbeit und Soziales – ansprechen möchte, ist das Thema Lehre. Die Lehre zeigt gerade in Monaten wie diesen, wie krisensicher sie ist und wie wichtig die duale Ausbildung in Österreich für Jugendliche ist, denn sie gibt uns nicht nur eine Perspektive, sondern im internationalen Vergleich vor allem auch eine gute Jugendbeschäftigung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
In acht von neun Bundesländern kann ein Lehrstellensuchender zwischen mehreren offenen Lehrstellen wählen, sich aussuchen, welchen Beruf er ergreifen will, und wir haben in ganz Österreich einen Lehrstellenüberhang. Das zeigt, dass unsere geschickten Jugendlichen in den österreichischen Betrieben sehr, sehr gefragt sind.
Die Lehre ist nicht nur ein Erfolgsmodell im Bildungssystem, sie ist auch ein Erfolgsmodell für jeden einzelnen Lehrling. Lehrlinge haben viele Möglichkeiten, durch Erasmus plus, durch Weiterbildungen, sie können sich mit einer Meisterprüfung selbstständig machen und vieles mehr, und sie räumen auch immer wieder die Stockerlplätze bei WorldSkills, bei EuroSkills ab und zeigen damit, dass wir eine Topberufsausbildung an unseren Schulen und vor allem in unseren österreichischen Betrieben haben.
Von Erfolg geprägt ist auch unsere Fußballnationalmannschaft, der ich an dieser Stelle alles Gute für das heutige Spiel gegen die Niederlande bei der EM wünsche. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Martina Künsberg Sarre. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir stimmen dem Antrag der FPÖ zu, weil wir glauben, dass ein kritischer Blick auf die Ausbildung und auch auf die Arbeitsbedingungen von Pädagogen, also von Lehrerinnen und Lehrern, aber auch von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, dringend notwendig ist.
Warum glauben wir, dass diese Diskussion, dieser Blick notwendig ist? – Weil wir einen eklatanten Lehrermangel haben, weil wir ganz, ganz viele engagierte Lehrer und dann auch wieder weniger engagierte Lehrer haben, die alle in einem System sind. Wir haben einen eklatanten PädagogInnenmangel im Elementarbildungsbereich, und wir glauben, dass wir den PädagogInnenberuf attraktiver gestalten müssen.
Ich weiß nicht, ob Sie sich schon einmal die Frage gestellt haben, warum es in manchen Ländern auf einen Lehramtsstudienplatz zehn Bewerber gibt und bei uns nicht. Es ist eine spannende Frage, finde ich, das einmal herauszufinden.
Sie bauen die Elementarbildungskollegs aus – wie es jetzt aussieht, können aber gar nicht alle Plätze belegt werden, weil es zu wenig Interessenten oder Interessentinnen gibt. Ich denke, wir brauchen also eine Diskussion über den PädagogInnenberuf der Zukunft. Was soll dieser umfassen? Was soll er leisten können?
Dazu gehört auch, dass man diesen PädagogInnenberuf als Lebensabschnittsberuf betrachtet, dass Quereinstieg möglich ist, dass Umstieg und Wiedereinstieg leichter möglich sind und dass es auch Aufstiegschancen oder Aufstiegsmöglichkeiten gibt.
Zu einem neuen PädagogInnenberuf gehören auch eine neue Feedback-, eine neue Führungs- und eine neue Fortbildungskultur in diesem Bereich, die Engagement fördern und auch belohnen.
Wir NEOS glauben, dass der PädagogInnenberuf, egal ob für Schule oder Kindergarten, der wichtigste unter allen Berufen ist. Für die Arbeit mit unseren Kindern brauchen wir die Besten – die Motiviertesten und die Besten –, und diese Besten brauchen beste Arbeitsbedingungen. Für diesen großen Bereich brauchen wir eine Diskussion und nicht: Es ist eh alles gut, und wir machen so weiter wie bisher! (Beifall bei den NEOS.)
13.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Eva Maria Holzleitner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir behandeln beim angesprochenen Tagesordnungspunkt das Verlangen nach einem einheitlichen Dienstrecht. Grundsätzlich kann man sagen, dass ja vor einigen Jahren bereits von der damaligen Bildungsministerin Heinisch-Hosek wesentliche Schritte gesetzt worden sind; außerdem ist der vorliegende Antrag in manchen Bereichen zu unkonkret. Bewusst ist uns aber schon, dass es in einigen Bereichen noch viele Schritte bis zu einer Einheitlichkeit sind, und zwar bei der Elementarpädagogik.
Wir wissen: Der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung unserer Kinder in Österreich. Wir wissen, dass das der Grundstein für die gesamte weitere Bildungslaufbahn ist. Und eigentlich sollte es auch selbstverständlich sein, dass alle Kinder ein Recht auf Bildung haben. Alle Kinder heißt: unabhängig vom Geldbörserl, von der Muttersprache, von der Herkunft et cetera. Alle Kinder haben das Recht auf die beste Bildung ab dem Kindergartenalter und demnach auch ein Recht auf einen Platz in einem Kindergarten, wo sie optimal gebildet werden (Beifall bei der SPÖ) – nicht nur optimal gebildet, sondern natürlich auch gut und bestens betreut. Vor allem müssen dem auch die Öffnungszeiten entsprechen – ein sehr wichtiger Punkt.
In Österreich ist es aber eben leider nicht der Fall, dass jedes Kind von dieser besten Bildung profitieren kann. Warum? – Im Bereich der elementaren Bildung haben wir einfach einen Fleckerlteppich. In jedem Bundesland gibt es ganz unterschiedliche Regelungen, Gruppengrößen, Pädagoginnen- und Pädagogenschlüssel zum Kind, Öffnungszeiten, Schließtage, Kosten und, und, und. Das führt dazu, dass nicht alle Kinder dieselben Möglichkeiten haben, dieselbe notwendige Unterstützung erfahren und der Zugang zu Bildung einfach sehr ungleich ausgestaltet ist.
Um dieses Ziel aber zu erreichen, um das zu ermöglichen, müssen wir noch an einigen Schrauben drehen. Es braucht einen besseren Betreuungsschlüssel für die Kinder, es braucht kleinere Gruppen, mehr Zeit für Elternarbeit, bessere Vorbereitungszeit und bessere Ausbildungsmöglichkeiten für Pädagoginnen und Pädagogen. Multiprofessionelle, diverse Teams gehören zum 21. Jahrhundert, zu 2021 eigentlich einfach dazu – und das in allen Gruppen –, und es braucht auch diese individuellen Förderangebote für Kinder.
Außerdem braucht es auch noch eines: die echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir wissen, dass die oftmals einfach nicht gegeben ist. Es braucht weniger Schließtage und längere Öffnungszeiten, und wir müssen das Stigma aufbrechen, dass Eltern, die ihr Kind in eine Krabbelstube, in einen Kindergarten geben, und das für mehr als 2 Stunden am Tag, schlechte Eltern seien. – Das ist eine Bildungseinrichtung, und Kinder werden dort nicht aufbewahrt, sondern gebildet und unterstützt. (Beifall bei der SPÖ.) Dieses sehr konservative Stigma der Rabeneltern gehört, glaube ich, wirklich ins 19. Jahrhundert, nicht einmal ins 20., und müsste schon längst überwunden sein.
Diese einheitlichen Standards und Regeln im ganzen Bundesgebiet wären gerade in der Elementarpädagogik wahnsinnig wesentlich. Es braucht für die Beschäftigten eine
bessere, ordentliche Bezahlung, von der man auch leben kann, und bessere Arbeitsbedingungen. Dieser Meinung sind nicht nur wir, sondern auch die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner: ÖGB, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung haben sich in diesem Jahr schon darauf geeinigt, dass es eine Vereinbarkeitsmilliarde bräuchte. Gekommen ist aber bisher nichts.
Ich möchte mit einem Satz schließen, dem Leitspruch der aktuellen Kinderfreunde-Kampagne: Her mit den Knödeln für unsere Kindergärten! – Das müsste eigentlich 2021, gerade nach einem Pandemiejahr, das Mindeste sein, was wir den Kindern an Bildung ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)
13.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Wir werden diesem Antrag auf ein sogenanntes einheitliches Dienstrecht aus mehreren Gründen nicht zustimmen.
Vielleicht entsinnen Sie sich der Dienstrechtsnovelle 2013, in der im Zuge der sogenannten PädagogInnenbildung Neu dem Grunde nach auch ein neues Dienstrecht geschaffen wurde, das im Prinzip genau in Richtung dieser Vereinheitlichung geht, mit zahlreichen Umstiegsmöglichkeiten, und in dem sozusagen grundgelegt ist, wohin die Reise geht. Ich darf zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass der Bund für alles, was die Elementarpädagogik betrifft, nicht zuständig ist. Das ist Länderangelegenheit. Ja, wir Grünen hätten das gerne im Bund, weil es dann eine bessere Regelungssituation gäbe. Wir werden im nächsten Hochschulrechtspaket, das ja Ende Juni im Wissenschaftsausschuss behandelt werden wird, das QuereinsteigerInnenthema haben, und da wird es dann auch im Zuge der Dienstrechtsnovelle im Herbst eine dienstrechtliche Änderung geben.
Was uns besonders wichtig wäre und wofür wir uns auch einsetzen, ist, dass in diese Dienstrechtsfragen auch der ganze Bereich des Supportpersonals aufgenommen wird: pädagogisches Personal, FreizeitpädagogInnen, der ganze IT-Bereich, der immer wesentlicher wird und sich ja nicht nur auf irgendwelche Technikerinnen und Techniker beschränkt.
Genau in diesem Sinne bin ich im Übrigen der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen bereits zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Unterrichtsausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme. Ich darf die Klubs fragen, ob eine Unterbrechung gewünscht ist. – Das ist offenbar nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie weitere Gesetze geändert werden, in 862 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Vorderwinkler vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 5 und 13 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diese Teile des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 2 Z 20 und 21 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche auch hier jene Damen und Herren, die sich für diese Teile des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 3 Z 13, ebenfalls in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 4 Z 5 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 5 Z 3 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 6 Z 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend 2. COVID-19-Hochschulgesetz samt Titel und Eingang in 917 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 918 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 919 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 920 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10, die dem Ausschussbericht 921 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Entwicklung eines kompetenzorientierten Lehrplans zur Österreichischen Gebärdensprache“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (189/E)
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 922 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 923 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1665/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden (882 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wohl kein Zufall, dass der Klubobmann der ÖVP bei diesem Tagesordnungspunkt jetzt fluchtartig den Saal verlassen hat. (Abg. Zarits: Von euch sind drei Leute da!)
Es ist kein Zufall, dass der ehemalige Betriebsrat des Roten Kreuzes den Saal verlassen hat, weil es ihm peinlich ist, dass er Tausende Menschen, die Tag und Nacht im Rettungsdienst für uns alle da gewesen sind, in der Coronakrise im Stich lässt. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist kein Zufall, dass er jetzt nicht den Mut hat, zu erklären, warum Kurz und Mückstein ein Foto in der Zeitung für Krisen-PR und für Marketing wichtiger war (Zwischenruf bei der ÖVP) – wo doch beide gesagt haben, wie wichtig es ihnen ist, den Coronaheldinnen und -helden Danke zu sagen, wobei man dann auf Menschen vergessen hat. Als wir gesagt haben, dass uns allen das Gesundheitssystem wichtig ist, haben wir alle geklatscht – und wie schnell ist es dann gegangen, dass man auf Menschen vergessen hat, weil es wichtiger war, sich kurz zu inszenieren.
Wir haben dann gesagt: So geht es doch nicht! Das Gesundheitssystem ist dann stark, wenn alle Menschen, die Tag und Nacht für uns da gewesen sind, auch berücksichtigt werden und den Respekt und die Anerkennung für ihre Arbeit bekommen. Dann ist es aber darum gegangen, dass wir gesagt haben: Wie kann man bei einem Coronabonus die Reinigungskraft vergessen, die die Covid-Station sauber macht? Hat sie, die Tag und Nacht für uns in der Schutzmontur da war, nicht diesen Respekt und die Anerkennung verdient, dass sie auch einen Coronabonus bekommt? (Beifall bei der SPÖ.)
Haben die Menschen, die im Rettungswagen gesessen sind, als keine FFP2-Maske da war, als es keine Teststrategie gegeben hat – bis nach Weihnachten hat es für die Menschen im Rettungsdienst beim Roten Kreuz, bei den Johannitern, beim Arbeiter-Samariter-Bund nicht einmal eine flächendeckende Teststrategie gegeben! –, haben diese Menschen keinen Coronabonus verdient? (Beifall bei der SPÖ.) Diese Menschen sind von Kurz und Mückstein ganz bewusst – ganz bewusst! – aus dem Gesetz herausgestrichen worden. Nach den Sonntagsreden, die wir alle erlebt haben, in denen es immer geheißen hat: Danke, danke, danke!, ist es entwürdigend, dass die Betriebsräte betteln müssen, damit diese Menschen die Anerkennung bekommen, die wir ihnen versprochen haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Fünf vor zwölf – fünf vor zwölf! – bekommen wir jetzt einen Wischiwaschiantrag von ÖVP und Grünen serviert, in dem schon wieder Menschen vergessen worden sind, in dem die Menschen des Rettungsdienstes weiterhin nicht berücksichtigt worden sind, in dem die Ordinationsassistentin, die für den Arzt, für die Ärztin, für uns da war, nicht berücksichtigt worden ist. Ist das euer Ernst? So geht man doch mit Menschen nicht um! Es müssen den Worten auch Taten folgen! (Beifall bei der SPÖ.)
Und ich muss es leider sagen: Das ist kein Zufall. Wir erkennen doch alle ein Muster: Als die verzweifelten Mitarbeiter der ATB in der Steiermark um Hilfe gerufen haben – da ist es um Hunderte Schicksale gegangen –, haben sie Sebastian Kurz einen Brief geschrieben, und sie haben nicht einmal eine Antwort bekommen. Als 2 300 Mitarbeiter bei MAN in Steyr den Bundeskanzler um Hilfe gerufen haben, da hat er nicht geantwortet. Als jetzt zig Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die Reinigungskräfte, Mitarbeiter der Caritas, Mitarbeiter aus dem Rettungsdienst den Bundeskanzler um eine faire Lösung gebeten haben, da hat er nicht geantwortet. – Und dann hat es von der ÖVP geheißen: Wir können kein Geld drucken.
Wisst ihr, was der Unterschied ist? – Wenn es um die Adler-Runde und um die Großspender, die sozusagen das Scheckheft immer wieder für Sebastian Kurz gezückt haben, geht, dann hat er Zeit, dann nimmt er im klimatisierten Hotel Platz. Mit denen sitzt er stundenlang zusammen und philosophiert darüber, was man machen muss, damit die Großspender sozusagen auch zu ihrem Recht kommen, aber für die Putzfrau hat er dann keine Zeit. Das ist die Art und Weise, wie die ÖVP mit diesen Menschen umgeht: große, große Worte in der Coronakrise, und dann vergisst man auf Menschen. (Beifall bei der
SPÖ.) Für die Zeitungsschlagzeile aber, wenn sich Kurz und Mückstein miteinander präsentieren können, sind sie gut genug. So kann man mit Menschen nicht umgehen!
Ich sage es ein allerletztes Mal: Reparieren wir das gemeinsam! Ein Krankenhaus funktioniert nur miteinander, von der Krankenpflegerin bis zur Ärztin, von den Menschen in der Telefonzentrale bis zur Reinigungskraft. Man kann doch nicht sagen: Du verdienst nichts! – Die Menschen, die in der Krise für uns da waren, werden jetzt aus dem Gesetz herausgestrichen. Glaubt ihr wirklich, dass die Kollegen untereinander nicht zusammenarbeiten? – Wenn man im Krankenhaus nachfragt und hört, was die Menschen in der Telefonzentrale sich haben anhören müssen, muss man sagen, das war keine einfache Zeit. Da hat es geheißen: Warum darf ich nicht – ich weiß nicht – meine Oma, meinen Opa besuchen? – Das waren nur Gespräche und Einsatz, das waren Menschen, die in dieser Zeit in der vollen Montur für uns dagestanden sind, und diese Menschen vergisst man jetzt! (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Das Schlimme ist, man vergisst sie nicht nur beim Coronabonus, nein, man vergisst sie auch beim Budget und bei den Gesetzen. Bis heute gibt es für die Pflege in Österreich keine einzige Verbesserung, sondern im Gegenteil: Seit Mückstein Minister ist, herrscht Stillstand im Gesundheitsministerium; es hat sich für die Pflege nichts getan (Abg. Schallmeiner: ... genau deswegen!); alle Projekte sind auf Eis gelegt worden. Das ist doch, bitte, nicht die Wertschätzung, die wir versprochen haben. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei den Grünen.)
Also bitte noch einmal: Coronabonus für alle Menschen in Österreich, die Heldinnen und Helden, die Tag und Nacht für uns da waren! Lassen wir sie jetzt nicht im Stich! (Beifall bei der SPÖ.)
13.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute beschließen wir den Pflegebonus für MitarbeiterInnen des Gesundheitssystems. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, einen Pflegebonus denjenigen Personen zukommen zu lassen, die während der letzten 15 Monate außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt waren und noch immer ausgesetzt sind. Sie haben alles gegeben, um Ihre PatientInnen bestmöglich zu betreuen, zu pflegen, und nebenbei haben Sie dafür gesorgt, dass das übrige Gesundheitssystem nicht kollabiert – und davon haben letztendlich dann wir alle profitiert. Dafür sind wir Ihnen zu Dank verpflichtet, und – das freut mich wirklich sehr und das möchte ich auch betonen – dieser Dank wird sich mit dem heutigen Beschluss auch auf das Geldbörsel dieser Menschen auswirken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine KollegInnen klatschen, wir haben aber immer gesagt: Klatschen allein genügt nicht!, und das ist mehr als Klatschen. Diese durchschnittlich 500 Euro sind von sämtlichen Abgaben befreit, sind also kein Entgelt, und sie sind auch nicht als Obergrenze für den Bonus zu verstehen. Diese 500 Euro sind der Kostenbeitrag des Bundes, das heißt, die Träger der Krankenanstalten sowie die Länder, die Städte, die Gemeinden, alle sind herzlich eingeladen, auch weiter gehende Zuwendungen zu schaffen, um ebenfalls Dank und Anerkennung auszudrücken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Nicht zu vergessen sind die gewinnorientierten Einrichtungen. Diese haben auch in der Covid-Zeit Gewinne gemacht, und diese Gewinne konnten sie nur mithilfe ihrer MitarbeiterInnen machen. Diese Einrichtungen stehen ebenfalls in der Verantwortung, ihren
großartigen MitarbeiterInnen eine finanzielle Entlohnung anzubieten. Das geht, das ist möglich – es ist eine Frage des Wollens. (Beifall bei den Grünen.)
Mit dem heutigen Abänderungsantrag wird die Gruppe der BonusempfängerInnen, lieber Philip, erweitert: Das Reinigungspersonal, welches bei den Krankenanstalten oder bei den Pflegeheimen direkt angestellt ist, wird auch den Bonus bekommen, und auch die Bediensteten von Einrichtungen, welche vorwiegend der stationären Reha dienen. Wir haben über 100 Millionen Euro in die Hand genommen! Allein in der Pflege werden über 70 000 Menschen von diesem Bonus profitieren. Wir lassen uns diesen Pflegebonus nicht schlechtreden. Es ist eine gute Sache und es geht deutlich über das Klatschen hinaus. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Zum Schluss möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen, nämlich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, Kolleginnen und Kollegen, in dem es eben genau um das geht: um die Erweiterung der EmpfängerInnenliste um das Reinigungspersonal, aber auch die Rehaeinrichtungen werden mitberücksichtigt und mitgenommen. Dabei ist es auch weiterhin wichtig, dass alles gemeinnützig geführt wird, und der Betrag wird mit durchschnittlich 500 Euro begrenzt.
*****
Ich danke und bitte um Annahme. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.38
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo,
und Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses (882 der Beilagen XXVII. GP) über den Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, Ralph Schallmeiner und Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden (1665/A)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Pflegefondsgesetzes)
§ 2 Abs. 2b lautet:
»„(2b) Im Falle einer Pandemie kann den Ländern nach Maßgabe der aus dem Krisenfonds zur Verfügung stehenden Mitteln als Beitrag für die Finanzierung von außerordentlichen Belastungen und der durch den Wegfall von Betreuungsstrukturen notwendigen Maßnahmen, insbesondere für Ersatzbetreuungseinrichtungen, Clearingstellen sowie außerordentliche Zuwendungen an Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal, ein zweckgebundener Zuschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Vergabe des Zweckzuschusses erfolgt durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen. § 2 Abs. 1 findet keine Anwendung. Die Auszahlung des Zweckzuschusses kann von weiteren Bedingungen abhängig gemacht werden und zu einem anderen Zeitpunkt als im § 6 festgelegt erfolgen, sofern dies zweckmäßig ist. Der Zuschuss für außerordentliche Zuwendungen an das Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal ist betraglich mit durchschnittlich 500 Euro pro Bezieher und Bezieherin einer solchen Zuwendung begrenzt.
Die außerordentlichen Zuwendungen sind von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit und gelten bis zu dieser Höhe nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG.“«
Art. 2 (Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes)
a) In Z 2 lautet § 1f samt Überschrift:
»„Sonderbestimmungen für außerordentliche Zuwendungen
§ 1f. (1) Der Bund leistet aus Mitteln des COVID 19 Krisenbewältigungsfonds an die Länder und Gemeinden einen Zweckzuschuss für die Zahlung außerordentlicher Zuwendungen und für den Ersatz für die Zahlung außerordentlicher Zuwendungen an Personen, die
1. bei Krankenanstalten oder
2. bei im Auftrag von Ländern oder Gemeinden vorübergehend eingerichte ten medizinischen Versorgungseinrichtungen für an COVID 19 Erkrankte und Krankheitsverdächtige (Barackenspitäler) oder
3. bei Einrichtungen, die vorwiegend der stationären Rehabilitation dienen,
beschäftigt sind oder beschäftigt waren.
(2) Außerordentliche Zuwendungen im Sinn des Abs. 1 sind Geldleistungen, die als besondere Anerkennung
1. für die in persönlichem Kontakt verrichtete, medizinische oder nichtmedi zinische Betreuung von Patienten oder
2. für die im unmittelbaren Umfeld von betreuten Patienten verrichteten Rei nigungsdienste
gewährt werden und im Zeitraum von 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021 ausgezahlt werden.
(3) Als Krankenanstalten im Sinn des Abs. 1 gelten neben den Krankenanstalten, die von Ländern und Gemeinden unmittelbar betrieben werden auch Krankenanstalten, die von Rechtsträgern betrieben werden,
1. die im Bereich der Länder nach Art. 127 Abs. 1 und Abs. 3 B-VG der Kon trolle des Rechnungshofes unterliegen, oder
2. die
im Bereich der Gemeinden nach Art. 127a Abs. 1 und Abs. 3 B-VG
der
Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen oder nur deshalb nicht der Rechnungshofkontrolle
unterliegen, weil die Gemeinde weniger als
10
000 Einwohner hat.
Weiters gelten als Krankenanstalten im Sinn des Abs. 1 auch von sonstigen Trägern betriebene Krankenanstalten, die gemäß § 16 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2020, gemeinnützig geführt werden
(4) Der Kostenersatz ist betraglich mit durchschnittlich 500 Euro pro Bezieher einer außerordentlichen Zuwendung begrenzt. Die außerordentlichen Zuwendungen nach Abs. 2 sind von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit und gelten bis zu dieser Höhe nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG.
(5) Kostenersätze an Gemeinden werden im Wege der Länder beim Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz angemeldet und im Wege der Länder ausbezahlt.“«
b) Z 4 und 5 lauten:
»4. In § 4 Abs. 8 wird der Satz „§ 1a Z 5 und § 1b Abs. 4 treten mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.“ durch den Satz „§ 1a Z 5 tritt mit Ablauf des 30. September 2021 und § 1b Abs. 4 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.“ ersetzt.
5. § 4 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) § 1d Abs. 3 erster Satz und § 4 Abs. 7 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 treten mit 1. Juni 2021 in Kraft. § 1f in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“«
Begründung
Zu Art. 1 (Änderung des Pflegefondsgesetzes):
Zu § 2 Abs. 2b Pflegefondsgesetz:
Wegen der außerordentlichen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie, die auch das Reinigungspersonal betreffen, das in stationären Betreuungs- und Pflegediensten, in der Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen sowie in teilstationärer Tagesbetreuung tätig ist und dabei im unmittelbaren Umfeld von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen ihren Tätigkeiten nachkommt und damit verbunden einer erhöhten Ansteckungsgefährdung ausgesetzt ist, soll auch diese Berufsgruppe von der Bonuszahlung profitieren können. Aus diesem Grund erfolgt eine entsprechende Erweiterung des Kreises der Bezieher und Bezieherinnen.
Art. 2 (Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes):
Zu § 1f des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes:
Auch für den Bereich der Krankenanstalten und Barackenspitäler soll nun das Reinigungspersonal aufgrund der bereits angeführten Erwägungen von den Bonuszahlungen profitieren können, so dass der Initiativantrag hinsichtlich des § 1f Abs. 2 Z 2 und 3 COVID-19-Zweckzuschussgesetz zu ergänzen ist.
Weiters sollen diese Regelungen nun auch bei Tätigkeiten in Bereich von Einrichtungen, die vorwiegend der stationären Rehabilitation dienen, anwendbar sein (§ 1f Abs. 1 Z 3).
Schließlich soll durch eine Änderung des Schlussteiles des § 1f Abs. 3 COVID-19-Zweckzuschussgesetz die Möglichkeit für Zweckzuschüsse auf alle gemeinnützig geführten Krankenanstalten ausgedehnt werden.
Weiters wird in Abs. 4 die Wortfolge „bis zu dieser Höhe“ eingefügt um einen Gleichklang mit dem letzten Satz des § 2 Abs. 2b des Pflegefondsgesetzes (Art. 1 des Antrages 1665/A) hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriffes zu erreichen.
Zu § 4 Abs. 8 des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes:
Die Geltung der besonderen Bestimmungen betreffend die Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemeinden an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen bei bevölkerungsweiten Testungen gewährt werden (§ 1a Z 5 COVID-19-Zweckzuschussgesetz) – wie beispielsweise Steuerbefreiungen, das Verbot der Anrechnung auf die Ausgleichszulage und auf Leistungen der Mindestsicherung sowie der Unfallversicherungsschutz – soll bis 30. September 2021 verlängert werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.38
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Auch wenn man kurzfristig einen Abänderungsantrag eingebracht hat, sind wieder Leute vergessen worden, und dass Ungleichbehandlung zum Regierungsstil gehört, habe ich ja schon unter Tagesordnungspunkt 2, bei den Zivildienern, angesprochen. Aus dem Sprichwort: Teile und herrsche!, ist bei Ihnen offenbar: Spalte und regiere!, geworden: Sie spalten die Gesellschaft, indem Sie einem Teil der Beschäftigten im Gesundheitssystem einen Bonus geben und dem anderen Teil der Belegschaft die lange Nase zeigen.
Das führt natürlich zu einer massiven Missstimmung unter den Beschäftigten. Mit dieser Vorgangsweise tragen wir aber auch nicht gerade dazu bei, dass weniger Beschäftigte in diesem Bereich über einen Jobwechsel nachdenken werden.
Daher bringe ich jetzt einen gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses in 882 der Beilagen ein. Er wird verteilt und ich werde ihn in den Grundzügen erläutern.
Im Gegensatz zum Regierungsantrag will dieser Antrag, dass der Bonus weiteren Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitswesen zugutekommt und niemand ausgegrenzt wird. Es sollen ihn alle Gesundheits- und Betreuungsberufe, alle Sozialbetreuungsberufe, alle Pflegeberufe bekommen, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung, in der Technik, im Wach- und Reinigungsdienst sollen den Bonus erhalten – alle, die persönlich einen Beitrag zur Versorgung von Menschen in den unterschiedlichsten Einrichtungen geleistet haben
Auch bei den Einrichtungen haben wir aber eine weitreichendere Definition vorgesehen. Welche Einrichtungen sollen das sein? – Es sollen Einrichtungen der Behindertenarbeit sein – die sind nämlich auch wieder nicht drinnen in Ihrem Abänderungsantrag –, Einrichtungen des psychosozialen Dienstes, Einrichtungen der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe, Rettungs- und Krankentransportdienste, vorübergehend eingerichtete medizinische Versorgungseinrichtungen für Covid-Erkrankte und alle Krankenanstalten, auch private, wenn sie gemeinnützig geführt werden. Dieser Antrag würde den Leistungen aller betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht werden, sie hätten sich das bei Weitem verdient. (Beifall bei der SPÖ.)
*****
Es gibt aber auch noch viele weitere Heldinnen und Helden dieser Krise, die von der Regierung erneut nicht berücksichtigt werden. Es sind das die Heldinnen und Helden in der Daseinsvorsorge: Rettung, Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr, aber auch in der Lebensmittelversorgung und in vielen weiteren Branchen. Auch sie haben ihren Beitrag geleistet und hätten sich mehr verdient, als dass sie nur beklatscht werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher bringe ich einen weiteren Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona-Bonus für alle Krisen-Held*innen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Finanzminister werden aufgefordert, bei der Zuteilung des ‚Corona-Bonus‘ alle Beschäftigten, die unser Gesundheitswesen am Laufen
halten, zu berücksichtigen und darüber hinaus auch den Arbeitnehmer*innen in den Bereichen der Daseinsvorsorge und anderen unverzichtbaren Branchen, wie zum Beispiel im Lebensmittelhandel, eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.“
*****
Kolleginnen und Kollegen, bitte unterstützt den Antrag! Die Menschen haben es sich verdient! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.42
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kucher,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1665/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden (882 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Änderung des Pflegefondsgesetzes
Das Pflegefondsgesetz, BGBl. I Nr. 57/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 16/2020, wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 2b lautet:
„(2b) Im Falle einer Pandemie kann den Ländern nach Maßgabe der aus dem Krisenfonds zur Verfügung stehenden Mitteln als Beitrag für die Finanzierung von außerordentlichen Belastungen und der durch den Wegfall von Betreuungsstrukturen notwendigen Maßnahmen, insbesondere für Ersatzbetreuungseinrichtungen, Clearingstellen sowie außerordentliche Zuwendungen in Form eines zweckgebundenen Zuschusses an Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Praktikanten/Praktikantinnen geleistet werden, die persönlich im Bereich der Langzeitpflege einen Beitrag zur Versorgung von Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf geleistet und aufgrund einer Bestimmung in einem Gesetz oder einer Verordnung für das Betreten Ihres Arbeitsortes einen Testnachweis vorzulegen haben oder hatten, ein zweckgebundener Zuschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Vergabe des Zweckzuschusses erfolgt durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen. § 2 Abs. 1 findet keine Anwendung. Die Auszahlung des Zweckzuschusses kann zu einem anderen Zeitpunkt als im § 6 festgelegt erfolgen, sofern dies zweckmäßig ist. Der Zuschuss für außerordentliche Zuwendungen an das Betreuungs- und Pflegepersonal ist betraglich mit durchschnittlich 500 Euro pro Bezieher einer solchen Zuwendung begrenzt. Die außerordentlichen Zuwendungen an Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Praktikanten/Praktikantinnen im Sinne des ersten Satzes sind von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit und gelten bis zu dieser Höhe nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG."
Artikel 2
Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes
Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 63/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2021, wird wie folgt geändert:
1. § 1d Abs. 3 erster Satz lautet:
„Für jede bezugsberechtigte Person darf bei der Ermittlung der Höhe des Zweckzuschusses pro Monat nur eine verteilte Packung zu zehn Stück SARS-CoV-2-Antigentests in Rechnung gestellt werden."
2. § 1f samt Überschrift lautet:
„Sonderbestimmungen für außerordentliche Zuwendungen
§ 1f. (1) Der Bund leistet aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds an die Länder und Gemeinden einen Zweckzuschuss für die Zahlung außerordentlicher Zuwendungen an Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Praktikanten/Praktikantinnen, die persönlich einen Beitrag zur Versorgung von Menschen in den nachfolgenden Einrichtungen geleistet haben und aufgrund einer Bestimmung in einem Gesetz oder einer Verordnung für das Betreten Ihres Arbeitsortes einen Testnachweis vorzulegen haben, diese sind Personen, die insbesondere
1. in Krankenanstalten oder
2. in im Auftrag von Ländern oder Gemeinden vorübergehend eingerichteten medizinischen Versorgungseinrichtungen für an COVID-19 Erkrankte und Krankheitsverdächtige (Barackenspitäler),
3. in Rettungs- und Krankentransportdiensten,
4. in Einrichtungen der Behindertenarbeit,
5. in Einrichtungen des Psychosozialen Dienstes
6. in Einrichtungen in der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe
beschäftigt sind oder beschäftigt waren.
(2) Außerordentliche Zuwendungen im Sinn des Abs. 1 sind Geldleistungen, die als besondere Anerkennung für in persönlichem Kontakt verrichtete, medizinische oder nichtmedizinische Betreuung von Patient/Patientinnen oder Klienten/Klientinnen gewährt werden und im Zeitraum von 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021 ausgezahlt werden.
(3) Als Krankenanstalten im Sinn des Abs. 1 gelten neben den Krankenanstalten, die von Ländern und Gemeinden unmittelbar betrieben werden, auch Krankenanstalten, die von Rechtsträgern betrieben werden,
1. die im Bereich der Länder nach Art. 127 Abs. 1 und Abs. 3 B-VG der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, oder
2. die im Bereich der Gemeinden nach Art. 127a Abs. 1 und Abs. 3 B-VG der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen oder nur deshalb nicht der Rechnungshofkontrolle unterliegen, weil die Gemeinde weniger als 10 000 Einwohner hat.
Insbesondere gelten als Krankenanstalten im Sinn des Abs. 1 auch von Sozialversicherungsträgern, von Krankenfürsorgeanstalten betriebene Krankenanstalten, anerkannten Religionsgemeinschaften bzw. deren Betriebsgesellschaften oder privat betriebene
Kranken- und Kuranstalten, unabhängig davon ob sie gemäß § 16 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2020, gemeinnützig geführt werden.
(4) Der Kostenersatz ist betraglich mit durchschnittlich 500 Euro pro Bezieher einer außerordentlichen Zuwendung begrenzt. Die außerordentlichen Zuwendungen nach Abs. 2 sind von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit und gelten nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG.
(5) Kostenersätze an Gemeinden werden im Wege der Länder beim Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz angemeldet und im Wege der Länder ausbezahlt."
3. Im § 4 Abs. 7 wird der Ausdruck „30. Juni 2021" durch den Ausdruck „31. August 2021" ersetzt.
4. § 4 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) Die §§ 1d Abs. 3 erster Satz und 4 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 treten mit 1. Juni 2021 in Kraft. § 1 f in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft."
Begründung
Im Gegensatz zum Regierungsantrag wollen wir, dass der Bonus auch weiteren ArbeitnehmerInnen im Gesundheitswesen zu Gute kommt und niemand ausgegrenzt wird. Es sollen alle Gesundheits- und Betreuungsberufe, Sozialbetreuungsberufe, Pflegeberufe, aber auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung, Technik, Wach- oder den Reinigungsdiensten diesen Bonus erhalten.
Zu Art. 1 (Änderung des Pflegefondsgesetzes):
Zu § 2 Abs. 2b Pflegefondsgesetz:
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie ist das Personal im Bereich der mobilen als auch stationären Langzeitpflege außerordentlichen Belastungen ausgesetzt. Es soll nunmehr klargestellt werden, dass als Anerkennung dieser Leistungen ein Bonus ausbezahlt werden kann. Dieser soll insbesondere ArbeitnehmerInnen und PraktikantInnen, die mit der Versorgung von betreuungs- und pflegebedürftigen Personen beschäftigt waren oder sind und aufgrund einer Bestimmung in einem Gesetz oder einer Verordnung für das Betreten Ihres Arbeitsortes einen Testnachweis vorzulegen hatten oder haben, zu Gute kommen. Das sind insbesondere Sozialbetreuungsberufe, Pflegeberufe, aber auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung, Technik, Wach- oder den Reinigungsdiensten.
Demnach sind die durchschnittlich 500 Euro auch nicht als Obergrenze für den Bonus zu verstehen, sondern nur als Obergrenze des finanziellen Beitrags des Bundes für derartige Leistungen.
Bonuszahlungen sollen von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit sein und nicht als Entgelt im Sinne des§ 49 ASVG gelten.
Der Zweckzuschuss für die außerordentlichen Zuwendungen bezieht sich auf Bonuszahlungen, die nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes ausbezahlt werden.
Für die nähere Ausgestaltung sind jedenfalls die Sozialpartner und BetriebsrätInnen zu hören.
Zu Art. 2 (Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes):
Zu § 1 d Abs. 3 und § 4 Abs. 7 COVID-19-Zweckzuschussgesetz:
Der Nationalrat hat eine Änderung des Allgemeine Sozialversicherungsgesetzes, des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes und des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz beschlossen, mit der die Geltungsfrist der Regelung über SARS-Co V-2-Antigentests verlängert und die Anzahl der ausgegebenen Tests vergrößert wird (siehe 814 der Beilagen zur XXVII. GP). Diese Änderungen sollen nun im COVID-19-Zweckzuschussgesetz für Personen, die nach landesrechtlichen Bestimmung einen Anspruch auf Leistungen einer Krankenfürsorgeeinrichtung haben und für deren ebenfalls leistungsberechtigten Angehörigen nachvollzogen werden.
Zum einen soll ab 1. Juni 2021 die Anzahl der von den öffentlichen Apotheken abgegebenen SARS-CoV- 2-Antigentests zur Eigenanwendung von fünf auf zehn Stück pro Packung pro Monat erhöht werden. Am pauschalen Honorar in der Höhe von zehn Euro pro Packung wird festgehalten, zumal es sich dabei im Wesentlichen um ein Honorar für die gesamte Manipulation und Organisation („Handlingfee") vom Bezug dieser Tests vom Pharmagroßhandel bis zu deren geregelten Abgabe an die Bezugsberechtigten handelt.
Zum anderen soll sowohl diese Bestimmung als auch jene über die Durchführung von COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken bis 31. August 2021 durch Verschieben des Außerkrafttretensdatums verlängert werden. Die Verordnungsermächtigung für eine allfällige Verlängerung bis 31. Dezember 2021 bleibt bestehen.
Auf welche Weise die Länder den Kostenersatz an die Apotheken konkret durchführen und damit auch den Zweckzuschuss des Bundes in Anspruch nehmen, bleibt den Ländern überlassen.
Zu § 1 f COVID-19-Zweckzuschussgesetz:
Besonderen Belastungen und Risiken sind auch ArbeitnehmerInnen und PraktikantInnen ausgesetzt, die in den Einrichtungen des Abs. 1 Z1 bis 6 beschäftigt sind und PatientInnen und KlientInnen medizinisch oder nichtmedizinisch betreuen. Hier ist insbesondere an Gesundheits- und Betreuungsberufe, aber auch Reinigungs- oder Verwaltungspersonal aber auch Wachdienste zu denken.
Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz regelt nur den Kostenbeitrag des Bundes und soll die Träger der genannten Einrichtungen natürlich nicht an der Schaffung weitergehender außerordentlicher Zuwendungen hindern, sondern diese im Gegenteil zur Gewährung großzügiger Bonusregelungen motivieren. Es bleibt primäre Verantwortung der Träger der genannten Einrichtungen für ihre ArbeitnehmerInnen und PraktikantInnen adäquate und der besonderen Situation Rechnung tragende Belohnungen zu schaffen und zu finanzieren. Demnach sind die durchschnittlich 500 Euro auch nicht als Obergrenze für den Bonus zu verstehen, sondern nur als Obergrenze des finanziellen Beitrags des Bundes für derartige Leistungen. Bonuszahlungen sollen von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit sein und nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG gelten.
Die konkrete Höhe des individuellen Bonus wird durch die Länder und Gemeinden festgesetzt, wobei im Durchschnitt der Betrag von 500 Euro pro Bonus nicht überschritten werden darf. Für die nähere Ausgestaltung sind jedenfalls die Sozialpartner und BetriebsrätInnen zu hören.
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher,
Genossinnen und Genossen
betreffend Corona-Bonus für alle Krisen-Held*innen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1665/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden (882 d.B.)
Die heutige Beschlussfassung des Corona-Bonus zeigt die Kaltherzigkeit dieser Bundesregierung. Zahlreichen Heldinnen und Helden, die teilweise weniger sichtbar, aber dennoch unverzichtbar für das Aufrechterhalten des Gesundheitssystems waren und sind, wird dieser Bonus von Türkis/Grün einfach nicht zugestanden.
Leider schließt die Regierung jetzt viele Menschen, die in der Corona-Krise Tag und Nacht für uns da waren, einfach vom Bezug des Corona-Bonus aus. Vielen Beschäftigten in den Gesundheits- und Betreuungsberufe, Sozialbetreuungsberufe, Pflegeberufe, aber auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung, Technik, Wach- oder den Reinigungsdiensten wird diese finanzielle Anerkennung nicht zuteil.
Darüber hinaus: was ist mit den Beschäftigten in den Kindergärten? Was ist mit den Arbeitnehmer*innen der Daseinsvorsorge – Rettung, Strom, Gas, Verkehr, Müllentsorgung und den vielen anderen Berufen und Branchen, wie zum Beispiel auch im Lebensmittelhandel, die viel auf sich genommen haben, um den Alltag in den Städten und Gemeinden aufrecht zu erhalten? Zu Recht erwarten auch sie sich eine faire Anerkennung ihrer Leistungen.
Die Regierung schafft es wieder einmal die Menschen auseinander zu dividieren. Es werden verschiedene Klassen von Arbeitnehmer*innen geschaffen. Jene, die einen Bonus bekommen sollen, und jene, die es sich in den Augen der Regierung nicht verdient haben, obwohl sie im Hintergrund ebenfalls für das Funktionieren des Systems Verantwortung getragen haben. Auch sie und ihre Familien haben sich mindestens die Anerkennung in Form eines Corona-Bonus verdient.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Finanzminister werden aufgefordert, bei der Zuteilung des ‚Corona-Bonus‘ alle Beschäftigten, die unser Gesundheitswesen am Laufen halten, zu berücksichtigen und darüber hinaus auch den Arbeitnehmer*innen in den Bereichen der Daseinsvorsorge und anderen unverzichtbaren Branchen, wie zum Beispiel im Lebensmittelhandel, eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Anträge, sowohl der Entschließungsantrag als auch der gesamtändernde Abänderungsantrag, sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich kann meinem Vorredner nur zustimmen: Die Krise hat sehr viele Menschen in Österreich massiv gefordert, egal ob
es jetzt im Gesundheitswesen oder in der Daseinsvorsorge war. Es ist höchste Zeit, dass diese Menschen mehr als nur ein Dankeschön bekommen, dass sie auch eine finanzielle Entschädigung, eine finanzielle Anerkennung bekommen.
Wir haben uns im Ausschuss stark dafür ausgesprochen, dass der Bezieherkreis ausgeweitet wird, deutlich über das, was die Regierungsfraktionen vorgeschlagen haben, haben das aber als ersten Schritt durchaus positiv aufgenommen. Uns wurde auch zugesagt, dass die Beziehergruppe bis zur heutigen Plenarsitzung erweitert wird, und der entsprechende Abänderungsantrag wurde von den Regierungsfraktionen heute auch eingebracht.
Der weiter gehende Antrag von den Kollegen der SPÖ findet noch mehr unsere Unterstützung, denn er ist einfach ganzheitlicher gedacht, und, wie gesagt, wir brauchen eine breite Anerkennung. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Nur: Wir brauchen noch viel mehr als das. Ich habe so den Eindruck, dass die Regierungsparteien glauben, mit einem Dankeschön und einer einmaligen Anerkennung sei die Sache erledigt und man könne wieder genauso weiterwurschteln wie im vergangenen Jahr.
Dabei haben wir gerade im Gesundheitsbereich, gerade im Pflegebereich massive Probleme. Viele sagen, die Coronakrise habe ja eine Brennglasfunktion gehabt, sodass die Probleme, die schon seit Jahren in diesem Bereich vorhanden sind, endlich vollständig zutage getreten und erkannt worden sind.
Deshalb frage ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP und den Grünen: Wo sind denn die Maßnahmen, die dafür sorgen, dass diese extrem belastenden, ja überlastenden Situationen, vor allem im Gesundheits- und im Pflegebereich, im kommenden Herbst und Winter nicht mehr eintreten? Wo ist denn die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Menschen in diesen Branchen? Wo ist denn die angepasste und erhöhte Entlohnung für die Menschen in diesem Bereich, und zwar nicht einmalig, Herr Bundesminister, sondern nachhaltig für die Zukunft?
Wie sollen wir denn in Zukunft Pfleger finden? Sie wissen, wir haben einen massiven Pflegekräftemangel. Sie wissen, dass wir im intensivmedizinischen Pflegebereich eine Verweildauer der Pflegekräfte von nicht einmal drei Jahren haben, dann wechseln sie den Beruf, weil sie es nicht mehr aushalten. Ja, wo sind denn die Verbesserungen? Und wo sind die personellen Aufstockungen sowohl im intensivmedizinischen und pflegerischen Bereich als auch bei den Gesundheitsbehörden?
Wenn man über Aufstockungen in diesem Bereich redet, dann sollte man natürlich auch den tatsächlichen Istzustand kennen, und ich frage Sie, Herr Bundesminister: Wissen Sie eigentlich, wie es mit den Kapazitäten in unserem Spitalswesen tatsächlich ausschaut, wie viele Amtsärzte wir in Österreich haben, wie die Gesundheitsbehörden tatsächlich aufgestellt sind? – Wenn ich mir die Anfragebeantwortung von vor gut einer Woche anschaue, in der Sie schreiben, dass Sie keine Ahnung haben, wie viele Amtsärzte oder wie viele offene Stellen wir in Österreich haben, dann habe ich daran irgendwie Zweifel. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit der Abg. Belakowitsch.)
Deshalb möchte ich Ihnen, da wir die Bildungsdebatte hinter uns haben, vielleicht eine Hausaufgabe mitgeben: Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsbedingungen für die Menschen in den Gesundheits- und Pflegeberufen verbessert werden und dass es eine nachhaltig verbesserte Entlohnung für die Menschen in diesem Bereich gibt! Sorgen Sie dafür, dass jetzt mit einer Personal- und Kapazitätsplanung begonnen wird, die uns dann im Herbst und im Winter die entsprechende Sicherheit gibt! Setzen Sie sich mit Ihrem Regierungskollegen Blümel in Kontakt und sorgen Sie dafür, dass auch die entsprechenden finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
13.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing.in Mag.a Alexandra Tanda. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Stundenlang in derselben Schutzkleidung, mehrere Kleidungsschichten übereinander, Vollmontur, Maske, Schild, ohne Möglichkeit einer Pause, ohne Möglichkeit, die Maske abzunehmen, direkt am Patienten, am Krankenbett, ständig im persönlichen Kontakt: der Alltag von Pflegekräften und Ärzten in Coronazeiten. Aber auch nicht medizinisches Personal wie Reinigungskräfte, die ständig in den Gängen wischen müssen, für die Hygienestandards verantwortlich sind, klinisches Personal, das das Essen an das Bett bringen muss, auch diese Menschen befinden sich ständig im unmittelbaren Umfeld von ansteckenden Patientinnen und Patienten.
Für diese Berufsgruppen, also die, die ständig im persönlichen und unmittelbaren Kontakt mit Covid-Erkrankten sind, die in gemeinnützigen Krankenanstalten tätig sind, genau für diese Berufsgruppen wurde gemeinsam mit der Regierung dieser Pflegebonus erarbeitet. Und die Abänderung hat gezeigt, dass der Personenkreis, der diesen Risiken ausgesetzt ist, sehr wohl erweitert wurde. (Zwischenruf des Abg. Kucher.)
Es sind bis zu 500 Euro steuer- und abgabenbefreit für über 200 000 Personen vorgesehen. Der Bund wird dafür über 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dieses Gesetz regelt aber nur den Kostenbeitrag des Bundes und – das möchte ich bitte hier betonen – hindert niemanden daran, auch nicht Rettungsdienstorganisationen, selbst noch etwas zu zahlen. Das Gesetz regelt nur den Kostenbeitrag des Bundes und hindert Träger von anderen Krankenanstalten, insbesondere den privaten, die gewinnorientiert sind, nicht daran, mehr zu zahlen.
Weitere Zuwendungen können auch die Länder und die Gemeinden geben, auch die werden durch diesen Pflegebonus, der vom Bund bezahlt wird, nicht daran gehindert. Ich würde sogar sagen, solche Beiträge von anderen Organisationen sind warmly welcome. (Zwischenruf des Abg. Kucher.)
Demnach sind die 500 Euro nicht als generelle Obergrenze zu verstehen, das ist mir ganz wichtig zu betonen, sondern nur als Obergrenze des Bundes. Und da möchte ich auch die Aussage der Kollegin Ribo nochmals unterstreichen: Es dürfen auch andere etwas zahlen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Liebe Kollegen, es ist immer schwer, eine Grenze zu ziehen, das ist mir klar, denn jeder Mensch ist wichtig und wertvoll, und das nicht nur in der Krise. Klare Richtlinien, messbare Kriterien führen immer zu Disputen, und Definitionen laden immer zum Polarisieren ein. Das ist nun mal so. An Definitionen und Kriterien scheiden sich immer die Geister (Zwischenruf des Abg. Kucher), trotzdem benötigt es diese Definitionen.
Eine Förderung für alle in der Krise geforderten Berufsgruppen ist weder budgetär machbar noch sinnvoll. Eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip ist nicht sinnvoll! (Abg. Kucher: ... da ist der Blümel dahinter!) – Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie die Geduld hätten, sich meine Rede zu Ende anzuhören, und dann höre ich mir gerne Ihre Widerrede an. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es gibt viele Sparten, in denen die Mitarbeiter ebenso sehr gefordert wurden. Daher hat die Regierung letztes Jahr auch die Möglichkeit geschaffen, Boni bis zu 3 000 Euro steuerfrei auszuzahlen. Viele Unternehmen haben davon Gebrauch gemacht, ich selbst kenne einige davon. Ich appelliere daher heute auch an alle betriebs- und privatwirtschaftlich geführten Unternehmen, die während der Krise Gewinne gemacht haben, einen Teil davon an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wie das auch Kollegin Ribo schon angesprochen hat. Das ist niemandem verboten. Ich sehe da schon auch die Unternehmen in der
Verantwortung, denn die Mitarbeiter haben ja – durch ihre Belastbarkeit, durch die vielen geleisteten Stunden – dazu beigetragen, dass Gewinne erwirtschaftet wurden.
Es ist nun einmal zu respektieren, dass das Gesundheitspersonal in dieser Krise, und das ständig – und mit ständig meine ich 12 Stunden nonstop in dieser Kleidung! –, einen herausragenden Job gemacht hat und Garant dafür war, dass wir in Österreich diese Krise doch relativ gut überlebt und durchgestanden haben. Deswegen ist der Fokus auch auf diese Personengruppe, die direkt im persönlichen, pflegenden Kontakt mit den Erkrankten steht, gelegt worden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ja, die Covid-19-Krise hat schonungslos offengelegt, wie wichtig es ist beziehungsweise wie wichtig es gewesen wäre, eine Regierung zu haben, die zahlen- und datenbasiert Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit trifft, die gleichermaßen wirksam und auch nachvollziehbar sind. Diese Wirksamkeit und Nachvollziehbarkeit stand oft nicht im Verhältnis zur Maßnahme, die noch dazu meist in letzter Minute auf die Bürger losgelassen wurde.
Wir kennen die Szenerie, in der sich solche Maßnahmen sozusagen gebildet haben, nur allzu gut: eine staatstragend wirkende Kulisse, wartende Journalisten, eine genau getimte Verzögerung, dann öffnen sich langsam die Portale, zwei bis vier Personen hasten zu den Mikrofonen und nehmen synchron die Masken ab, und ein Zeremonienmeister übernimmt die Moderation. Im Anschluss: Reden und Taferln.
Was da mitunter Verkündigung feierte, war nicht immer realitätstauglich. Beispielsweise wurde das Krankenhauspersonal dazu angehalten, sich trotz Infektion oder trotzdem man positiv, aber ohne Symptome war, auf die Stationen zu begeben. Viele Bürger in Pflegeberufen haben das auch getan. Warum tut man das? – Das tut man, wenn man den Beruf gleichsam als Berufung empfindet. Wegen des Geldes tut man es nicht. Das wäre in Österreich auch ein wenig erfolgreiches Unterfangen, was man erkennt, wenn man sich anschaut, was man am Monatsende dafür überwiesen bekommt. Das sind nach 30 Berufsjahren 2 497 Euro brutto – so der Kollektivvertrag der Bediensteten für die Sozialwirtschaft –, das sind etwas mehr als 1 700 Euro netto und etwa 10 Euro für die Stunde. Für diese 10 Euro haben diese Bürger eine umfangreiche Ausbildung absolviert und für diese 10 Euro stehen sie an unseren Krankenbetten und machen Arbeiten, die wenige machen wollen. Für diese 10 Euro arbeiten sie auch nachts und an Wochenenden und setzen sich im Berufsalltag Viren und Keimen aus. Das organisierte Geklatsche war eine Zeit lang nett, und die organisierte Hopserei zu diversen Liedern lenkte eine Zeit lang ab.
Wir tragen diese 500 Euro mit, aber sie sind maximal eine kleine Anerkennung und ein Wundpflaster, denn das, was sich die Bürger in Pflegeberufen verdient haben, geht über 10 Euro in der Stunde hinaus. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzieller Besserstellung von Mitarbeitern in Pflegeberufen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die finanzielle Besserstellung von Menschen in allen Pflegeberufen bundesweit vorsieht und der zu einer leistungsgerechten Entlohnung diesem Teil der Bevölkerung führt und auch die physische und psychische Belastung honoriert, denen diese Berufsgruppe im Arbeitsalltag dauerhaft ausgesetzt ist. Darüber hinaus soll ein Einmal-Bonus von 1.000 Euro für alle in der Corona-Pandemie eingesetzten Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeberufen, - unabhängig von ihrem berufsrechtlichen Status und ihrem Ausbildungsgrad, ausbezahlt werden.“
*****
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.54
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Ries, Rosa Ecker MBA, Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend finanzieller Besserstellung von Mitarbeitern in Pflegeberufen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 13., Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1665/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden (882 d.B.) in der 113. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. Juni 2021.
In der Covid-19-Pandemie wurde uns allen wieder bewusst, welch großartige Leistungen für die Gesellschaft Bürgerinnen und Bürger in Pflegeberufen erbringen. Diese Arbeit leisten diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und physischen und psychisch belastenden Bedingungen, die nicht ohne weiteres mit anderen Berufsgruppen vergleichbar sind. Beispielsweise wurde das Krankenpflegepersonal in der Hochzeit der pandemischen Belastung dazu angehalten, sich doch trotz Infektion auf die Station zu begeben, solange bei ihnen keine Symptome bemerkbar sind. Und viele Bürger in Pflegeberufen haben das auch getan, um Pflegebedürftigen zu helfen und um unser Gesundheitssystem vor dem Kollabieren zu bewahren.
Mit diesem Bemühen um Patienten und Pflegelinge, kann die Bezahlung dieser tragenden Säulen im Gesundheitswesen jedoch nicht mithalten. So weist der KV für die Bediensteten der Sozialwirtschaft Österreichs für diplomiertes Pflegepersonal nach 30 Berufsjahren, Gehaltsstufe 15 u. Verwendungsgruppe 4, 2.497,70 Euro brutto aus. Das sind etwa 1.770 Euro netto oder anders gesagt etwa 10 Euro netto pro geleistete Arbeitsstunde.
Für diese 10 Euro netto haben sie eine umfangreiche und anspruchsvolle Ausbildung absolviert. Für diese 10 Euro wachen sie an unseren Krankenbetten und machen Arbeiten die wenige verrichten wollen oder können. Dafür arbeiten sie auch nachts und auch an Wochenenden und setzen sich im Berufsalltag Keimen und Viren aus. Die Höhe der monatlichen Gehälter werden aktuell keinesfalls der physischen und psychischen Belastung gerecht, denen diese Berufsgruppe im Arbeitsalltag dauerhaft ausgesetzt ist, gerecht.
Gleichzeitig soll ein Einmal-Bonus von 1.000 Euro für alle in der Corona-Pandemie eingesetzten Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeberufen, - unabhängig von ihrem berufsrechtlichen Status (Ärzte, Krankenpfleger/Krankenschwestern, Sanitätspersonal
usw) und ihrem Ausbildungsgrad ausbezahlt werden. Diese Vorgangsweise ist der sozialen Gerechtigkeit und dem Leistungsgedanken in diesem für die Gesellschaft so wertvollen Bereich geschuldet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die finanzielle Besserstellung von Menschen in allen Pflegeberufen bundesweit vorsieht und der zu einer leistungsgerechten Entlohnung diesem Teil der Bevölkerung führt und auch die physische und psychische Belastung honoriert, denen diese Berufsgruppe im Arbeitsalltag dauerhaft ausgesetzt ist. Darüber hinaus soll ein Einmal-Bonus von 1.000 Euro für alle in der Corona-Pandemie eingesetzten Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeberufen, - unabhängig von ihrem berufsrechtlichen Status und ihrem Ausbildungsgrad, ausbezahlt werden.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht, und er steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Frau Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Corona hat uns allen sehr viel abverlangt. Die Nerven liegen zum Teil auch blank. Philip Kucher ist schon heiser. Aber, Philip, vermischen wir doch nicht alles! Wir sprechen heute über einen Coronabonus, der Gott sei Dank beschlossen wird. Das hat ja nichts mit der Pflegereform zu tun. Natürlich müssen wir den Pflege- und Gesundheitsbereich attraktiver machen, und du weißt ganz genau – du sitzt im Gesundheitsausschuss und bist auch ab und zu im Sozialausschuss –, dass der Herr Bundesminister daran arbeitet, dass wir alle daran arbeiten, dass es eine Taskforce gibt. Ja, und ich unterstütze dich hinsichtlich dessen – du weißt, dass ich seit Jahren dafür kämpfe –, dass wir den Pflegeberuf attraktiver machen müssen. Das stimmt, aber das hat nichts mit dem Bonus zu tun. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und bei den Grünen.)
Meine Damen und Herren! Viele Menschen haben in dieser Krise, in dieser Pandemie Übermenschliches geleistet: ich denke etwa an die Familien, natürlich auch die MitarbeiterInnen im medizinischen Bereich, in der Pflege, aber auch viele im organisatorischen Bereich, ich denke an die Mitarbeiter in Callcentern, wo die Leute ständig angerufen haben und wissen wollten, wie das mit den Impfungen geht. Da fallen mir noch viele, viele ein, aber auch viele in der Wirtschaft.
Ich möchte aber auch sagen, dass gerade die PflegemitarbeiterInnen und die MitarbeiterInnen im Gesundheitsbereich nicht nur während dieser Pandemie großartige Arbeit geleistet haben, sondern sie haben schon vorher großartige Arbeit geleistet, und ich bin überzeugt davon, sie werden das auch in Zukunft tun – und dafür gebührt ihnen wirklich ein großes Danke, Respekt und Wertschätzung. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Wenn wir heute 95 Millionen Euro beschließen – und ich hoffe, du klatscht, da die SPÖ da ja mitstimmen wird –, und es werden ja nach Schätzungen jetzt 100 Millionen Euro
werden, dann ist das eben eine zusätzliche Anerkennung dieser außerordentlichen Leistungen während der Pandemie, eben speziell für Ärzte und Ärztinnen, für Pflegepersonal, das am Bett arbeitet, das mit sterbenden Patienten gearbeitet hat, die mit großen Ängsten und Unsicherheiten gekämpft haben. Das ist eine außerordentliche Belastung! Durch den Abänderungsantrag kommen ja auch noch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rehakliniken dazu und auch jenes Reinigungspersonal, das in Kranken- und Patientenzimmern gearbeitet hat und auch Infektionsgefahren ausgesetzt war.
Ich denke daher, das ist ein guter Schritt: 500 Euro, befreit von allen bundesgesetzlichen Abgaben; es wurde ja schon gesagt.
Dass wir diesen ersten Schritt setzen, war uns so wichtig, weil immer gesagt wurde: Es wird geklatscht. – Ja, wir haben das Klatschen ja nicht erfunden! Das war eine nette Geste, okay, und es ist zu wenig. Ich denke aber doch: Anerkennen wir das doch! Es bringt doch nichts, wenn wir uns die ganze Zeit nur gegenseitig beschimpfen. Versuchen wir doch wirklich, das Beste zu erreichen und diesen Bonus auch einmal im positiven Sinn zu sehen! Ich denke – und das wurde ja heute auch schon gesagt –, dass wir wirklich die Länder und viele auch gewinnorientierte Träger einladen sollten, diesem guten Beispiel zu folgen.
Und ja, es werden circa 200 000 Personen sein, die in den Genuss dieses Bonus kommen, und die Schätzung – ich habe es schon gesagt – geht jetzt in Richtung 100 Millionen Euro. Und 100 Millionen Euro, das ist ja nicht nichts, bitte! 100 Millionen Euro, das ist doch eine wirklich gute Anerkennung, denke ich, für die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten.
Respekt und Wertschätzung von meiner Seite und auch von der Seite der ÖVP-Fraktion an alle, die sich wirklich bis an die Grenzen ihrer Kräfte engagieren und das auch weiterhin tun werden! Respekt und Anerkennung für alle, die im Bereich Soziales und Gesundheit arbeiten und für Menschen, die Begleitung und Hilfestellung brauchen, da sind! (Beifall des Abg. Eßl.) Das hat nicht nur mit der Coronazeit zu tun, sondern ich bin sicher, das werden wir auch in Zukunft brauchen und haben.
Wir haben Gott sei Dank sehr, sehr engagierte Menschen, denen wirklich ein großes, großes Danke gebührt. Ich freue mich über den Bonus. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1662/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (883 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1660/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (888 d.B.)
16. Punkt
Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (889 d.B.)
17. Punkt
Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz und das Bundesbahnpensionsgesetz geändert werden (890 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1452/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung und den angeblich alternativlosen Lockdowns (881 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1200/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für die Komplementärmedizin in Österreich (887 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 14 bis 19 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Mag. Verena Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Wir beschließen heute unter diesen Tagesordnungspunkten ein Bündel an Maßnahmen, bei denen es um unterschiedliche gesetzliche Versicherungsregelungen geht, die zum Großteil Fristverlängerungen vorsehen – so weit, so gut.
Bemerken möchte ich: Es gibt keine einheitliche Regelung dieser Fristen, und von den Regierungsparteien – das muss ich jetzt schon noch einmal ausdrücklich erwähnen – kommen die Änderungen nicht einmal mehr in den letzten Stunden, sondern wirklich in den letzten Sekunden. Als Beispiel sei der Abänderungsantrag genannt, den Kollegin Ribo eingebracht hat. Da ist zum Beispiel genannt, dass die Möglichkeit der freiwilligen Helferinnen und Helfer bei den Impf- und Teststraßen, derzeit bis zu 1 000 Euro im Monat als Aufwandsentschädigung beitrags- und steuerfrei zu verdienen, mit 30. Juni ausgelaufen wäre. Vor 20 Minuten wurde der Antrag auf Verlängerung bis 30.9. eingebracht.
Dass etwas in letzter Sekunde passiert, wird, hoffe ich, im Herbst anders sein, weil die Bundesregierung es doch den ganzen letzten Sommer versäumt hat, einen Plan zu machen und sicherzustellen, dass es im Herbst keinen harten Lockdown mehr gibt. Die Bundesregierung hat das immer versprochen und gesagt: Nein, nein, wir sind alle gut
auf den Herbst vorbereitet! – Wie war es de facto? – Wir haben mehr oder weniger den ganzen Winter in einem mehr oder weniger harten Lockdown verbracht. Das gilt es auf jeden Fall heuer und auch für die Zukunft zu verhindern. Wir brauchen daher alternative Maßnahmen zu harten Lockdowns. Es liegt jetzt an der Bundesregierung und vor allem an Ihnen, Herr Gesundheitsminister, vorausschauend zu planen und Konzepte zu erarbeiten, sodass allgemeine Schließungen, aber besonders Schulschließungen und Schließungen von Betreuungseinrichtungen in Zukunft verhindert werden.
Ganz kurz möchte ich auch noch auf den Antrag bezüglich Kostenübernahme für Komplementärmedizin eingehen. Für uns ist es weiterhin eine Voraussetzung, dass Behandlungsmethoden nach internationalen Standards auf Sicherheit und Wirksamkeit überprüft werden. Solange keine entsprechenden Nachweise vorliegen, können wir nicht Anträgen zustimmen, dass die Allgemeinheit, die Krankenversicherung, dafür Kosten übernimmt.
In letzter Sekunde ist auch noch ein weiterer Antrag eingelangt – da ist die letzte Sekunde schon ein bisschen länger her –, und zwar geht es da um das großzügige Geschenk an die Pharmaindustrie. Seit 2017 ist klar, dass die Regelung betreffend unterschiedliche preisliche Abgeltung von Generika und Biosimilars mit Ende 2021 auslaufen wird, weil das einfach eine befristete Regelung war. Die Regierung hat aber keine neue Regelung im Sinne der Kostenersparnis für die Versicherten in der Sozialversicherung getroffen – nein, ganz im Gegenteil: Jetzt wird diese Regelung auch noch bis Ende 2023 verlängert. Das geht wieder zulasten der Versicherten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Vorsitzender! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Meine Vorrednerin hat es eh schon gesagt: Die Tagesordnungspunkte 14 bis 19, die wir jetzt behandeln, zeigen wirklich eine große Bandbreite dessen, was wir in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses besprochen haben.
Es geht um eine Reihe von Verlängerungen diverser Bestimmungen für beispielsweise die Abgabe von Substituten, also Substitutsmitteln für Menschen, die Suchtgiftentwöhnungen machen. Es geht darum, Bestimmungen aus dem Epidemiegesetz beziehungsweise das COVID-19-Maßnahmengesetz zu verlängern, um im Herbst, sollte wirklich eine vierte Welle auf uns zukommen, entsprechend vorbereitet zu sein, um sicherzustellen, dass Contacttracing und Co dann auch dementsprechend funktionieren, bis Jahresende befristet. – Um diese Dinge geht es.
Es geht aber auch darum, so wie es Kollegin Nussbaum eben erst gesagt hat, beispielsweise die Versorgung in Österreich sicherzustellen, in diesem Fall mit Generika und Bionsimilars. Da geht es nicht darum, dass man irgendjemandem irgendwelche Geschenke macht, sondern da geht es wirklich darum, die Versorgung sicherzustellen beziehungsweise den entsprechenden Unternehmen Planungssicherheit zu gewährleisten.
Eines sei hier schon noch einmal erwähnt: Es gibt durchaus einen fachlichen und sachlichen Unterschied zwischen Generika auf der einen Seite und Biosimilars auf der anderen. Das ist ein dementsprechender Aufwand. Das muss man schon auch anerkennen, auch wenn man kritisch zur Pharmaindustrie steht, so wie es auch wir tun.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch einen entsprechenden Abänderungsantrag einbringen. Wie schon gesagt: Der eine Teil dieses Abänderungsantrages – er
sollte auch in der Zwischenzeit verteilt sein – zum Tagesordnungspunkt 15 beschäftigt sich mit der Verlängerung dieser Lösung betreffend die Fristen für Biosimilars.
Der andere Teil dieses Abänderungsantrages ermöglicht die Durchführung von Covid-19-Tests bei asymptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich, in Vertragsambulatorien.
*****
Zum anderen möchte ich auch noch einen Abänderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 14 einbringen. Den muss ich vorlesen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1662/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (883 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
a) In Artikel 2 wird im Einleitungssatz die Zeichenfolge „BGBl. I Nr. 82/2021“ durch die Zeichenfolge „BGBl. I Nr. 100/2021“ ersetzt.
b) In Artikel 2 erhalten die Z 1 bis 3 die Ziffernbezeichnungen 2 bis 4; folgende Z 1 wird vorangestellt:
„1. § 4e Abs. 5 zweiter Satz lautet:
‚Die ELGA GmbH hat das Impfzertifikat im zentralen Impfregister zu speichern und jenen Personen, bei denen bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 die Impfserie abgeschlossen wurde, eine gedruckte Fassung des Impfzertifikats (PDF-Format) zur Verfügung zu stellen.‘“
c) In Artikel 2 lautet die Z 4 (neu):
„4. In § 50 wird nach Abs. 21 folgender Abs. 22 eingefügt:
‚(22) Die §§ 4e Abs. 5 zweiter Satz, 5c Abs. 1 und 50 Abs. 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.‘“
*****
Da geht es eben, insbesondere aufgrund der Verzögerungen, um eine Fristverlängerung bei der Aufnahme der Impfzertifikate in den grünen Pass.
Ich möchte noch kurz inhaltlich Stellung zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 19 beziehen – Kollegin Nussbaum hat es auch kurz angesprochen: die Komplementärmedizin –, auch weil es mir persönlich durchaus ein Anliegen ist.
Jan Böhmermann hat einmal gesagt: Komplementärmedizin, konkret Homöopathie, hat eine bewiesene Wirkungsweise, die nicht über den Placeboeffekt hinausgeht. – Dem schließe ich mich hier vollinhaltlich an. Solange das der Fall ist, kann ich für meinen Teil und für die Grünen sagen, dass wir uns diesem Vorhaben nicht anschließen können.
Medizinerinnen und Mediziner, die eine medizinische Ausbildung haben, können am Ende ihres Studiums beziehungsweise nach Absolvierung des Studiums eine entsprechende Zusatzausbildung machen. Das ist gut, da ist die Qualität gesichert, das ist absolut in Ordnung, aber wir wehren uns dagegen, das Ganze ins Regelstudium einzufügen, in dem aus meiner Sicht andere Dinge viel wichtiger sind, noch dazu weil es keinerlei Evidenzen für die Wirkweise und für die Wirkstoffe, die in irgendwelchen Zuckerkugeln drinnen sind, gibt. – In diesem Sinne: Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.08
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
und Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzesantrag im Bericht des Gesundheitsausschusses 888 der Beilagen über den Antrag 1660/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Die Z 1a bis 1e erhalten die Bezeichnungen 1b bis 1f, nach der Z 1 wird folgende Z 1a (neu) eingefügt:
»1a. § 705 Abs. 3 lautet:
„(3) § 351c Abs. 10 tritt mit 31. Dezember 2023 außer Kraft. § 351c Abs. 10 in der am 30. April 2017 geltenden Fassung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Für Verfahren, in denen die Antragstellung durch das vertriebsberechtigte Unternehmen oder die Einleitung des Verfahrens durch den Dachverband vor dem 1. Jänner 2024 erfolgt, ist § 351c Abs. 10 in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.“«
b) Die Z 5 lautet:
»5. Im § 742a wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Für die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bzw. Vertragsgruppenpraxen sowie die Vertragsambulatorien gelten die Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe, dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zunächst durch Verordnung nähere Bestimmungen über die konkreten Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der elektronischen Meldung, festzulegen hat. Diese Verordnung darf rückwirkend in Kraft treten.“«
c) § 757 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Z 9 lautet:
„1. mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag die §§ 705 Abs. 3 und 748 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2;“
2. Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 3 lautet:
»3. Im § 380a wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Für die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bzw. Vertragsgruppenpraxen sowie die Vertragsambulatorien gelten die Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe, dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zunächst durch Verordnung nähere Bestimmungen über die konkreten Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der elektronischen Meldung, festzulegen hat. Diese Verordnung darf rückwirkend in Kraft treten.“«
3. Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 3 lautet:
»3. Im § 374a wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Für die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bzw. Vertragsgruppenpraxen sowie die Vertragsambulatorien gelten die Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe, dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zunächst durch Verordnung nähere Bestimmungen über die konkreten Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der elektronischen Meldung, festzulegen hat. Diese Verordnung darf rückwirkend in Kraft treten.“«
4. Art. 4 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 3 lautet:
»3. Im § 261a wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Für die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bzw. Vertragsgruppenpraxen sowie die Vertragsambulatorien gelten die Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe, dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zunächst durch Verordnung nähere Bestimmungen über die konkreten Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der elektronischen Meldung, festzulegen hat. Diese Verordnung darf rückwirkend in Kraft treten.“«
Begründung
Zu Art. 1 Z 1a (neu) und Z 9 (§§ 705 Abs. 3 und 757 Abs. 1 Z 1 ASVG):
Die mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 49/2017 eingeführte Regelung und nur noch bis 31. Dezember 2021 in Kraft stehende Regelung zur Preisbildung von Generika bzw. Biosimilars nach § 351c Abs. 10 ASVG soll bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 verlängert werden.
Zu Art. 1 Z 5, Art. 2 Z 3, Art. 3 Z 3 und Art. 4 Z 3 (§ 742a Abs. 2a ASVG; § 380a Abs. 2a GSVG; § 374a Abs. 2a BSVG; § 261a B-KUVG):
Zur Durchführung von COVID-19-Tests von asymptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich sollen ergänzend auch die Vertragsambulatorien ermächtigt werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sowohl der verteilte Abänderungsantrag als auch der Abänderungsantrag, der verlesen worden ist, sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner, Kollege Schallmeiner, hat gerade wunderbar präsentiert, wie es uns im Gesundheitsbereich und im
Gesundheitsausschuss geht, wie kurzfristig wir von einer Fülle an Abänderungsanträgen und neuen Themen überflutet werden, sodass man kaum Zeit hat, sie im Detail zu überprüfen. (Abg. Schallmeiner: ... Tagesordnungspunkte im nächsten Gesundheitsausschuss!) – Ja, genau.
Wir versuchen natürlich trotzdem, thematisch Stellung zu beziehen. Wenn man sich diese breite Debatte, diese fünf Tagesordnungspunkte, die wir jetzt zusammen debattieren, im Detail anschaut, dann sieht man, dass auch da wieder einzelne Anträge dabei sind, die wir von der FPÖ befürworten, wie zum Beispiel die Fortsetzung der Preisbandregelung für die Sozialversicherung – dass da Planungssicherheit geschaffen wird, halte ich für sehr intelligent –, aber auch sehr viele Dinge, die wir nicht unterstützen, zum Beispiel die Fortsetzung in der Substitutionstherapie, bei der die Patienten gar keinen Kontakt mit ihren behandelnden Ärzten oder einem Amtsarzt mehr haben, sondern im Endeffekt weitere Monate vollkommen sich allein überlassen sind.
Das betrifft auch den Schildbürgerstreich in diesem Abänderungsantrag betreffend Aussendung der Impfzertifikate: Es wird nun eine verpflichtende Aussendung an alle Geimpften erfolgen, obwohl der Datensatz der Elga GmbH, wie wir aus einem Interview in der gestrigen Ausgabe der „Presse“ wissen, noch mindestens 30 000 Fehleinträge enthält. Das ist vollkommen egal, Hauptsache, die Zertifikate werden verschickt, am besten jetzt und gleich. Dabei gäbe es ja über die Apotheken, die Gemeinden und die Bürgerkarte die Option, dieses Impfzertifikat bedarfsorientiert einfach selbst abzurufen oder abzuholen. Das ist also ein vollkommener Schildbürgerstreich.
Generell, das hat mein Vorredner so genannt und explizit gesagt, seien das die Vorbereitungen der Bundesregierung zur Bewältigung der nächsten Infektionswelle im Herbst und im Winter. Ich kann nur sagen: sehr gut, setzen, Nicht genügend! Damit werden wir die nächste Infektionswelle sicherlich nicht erfolgreicher behandeln. Wir brauchen endlich konsequente Maßnahmen aus den Erfahrungen der vergangenen Monate beziehungsweise der letzten eineinhalb Jahre. Es wurde schon im letzten Sommer verabsäumt, dass man aus den Beobachtungen und den Erkenntnissen und den wissenschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Therapieoptionen die richtigen Schlüsse zieht, die Maßnahmen evaluiert und dann nur jene einsetzt, die tatsächlich verhältnismäßig und zweckmäßig sind. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ich möchte da ein paar Beispiele nennen: Denken Sie nur an die Situation vor gut einem Jahr! Wir sind hier gestanden, haben über das Ende der Maskenpflicht diskutiert. Die Fallzahlen sind kontinuierlich hinuntergegangen, Ihr Vorgänger, Herr Bundesminister, Herr Bundesminister Anschober, hat einen sehr konservativen Plan verfolgt: alle 14 Tage eine Maßnahme weniger, um zu sehen, ob sich die Situation wieder verschlechtert oder nicht. Man könnte es auch umgekehrt formulieren: um zu sehen, ob die Maßnahmen überhaupt irgendeinen Effekt gehabt haben oder nicht.
Was sehen wir, wenn wir uns die Fallzahlen aus dem letzten Jahr anschauen? – Im Endeffekt hat keine einzige von den aufgehobenen Maßnahmen einen signifikanten Effekt auf die Entwicklung der Fallzahlen gehabt. Diese haben sich vollkommen konstant weiterentwickelt und ohne irgendeinen Knick (Zwischenruf der Abg. Maurer) oder irgendeine Abweichung durch die aufgehobenen Maßnahmen reduziert. Also frage ich Sie als Mediziner und als Mensch mit wissenschaftlicher Ausbildung: Wo ist da die Evidenz aus den österreichischen Daten? – Aus der österreichischen Situation lässt sich die nicht ableiten. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Maurer.)
Ähnlich ist es bei den Testungen. Wir waren durchaus für häufige Testungen, wir sind aber immer für Testungen von symptomatischen Patienten gewesen, denn wir haben schon im Dezember, eigentlich schon davor, als Herr Bundeskanzler Kurz das erste Mal mit seinen Massentestideen gekommen ist, gesagt, dass diese Massentestungen bei
dieser niedrigen Inzidenz gar nichts bringen. Mittlerweile haben wir das Kunststück zusammengebracht, dass wir bei den PCR-Tests bei einer Testrate von 0,2 Prozent Positiven sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt bewegen wir uns faktisch im Bereich des Messfehlers dieser Methode. Wozu machen wir denn um Hunderttausende Euro, um Millionen Euro jeden Tag Hunderttausende Tests? Vergessen Sie nicht: Wir reden ja nicht nur von den Testkosten, sondern da ist ja auch entsprechend qualifiziertes Gesundheitspersonal beschäftigt. Jeden Tag werden Zehntausende Arbeitsstunden von Gesundheitskräften geleistet, die nichts anderes machen, als Leertests durchzuführen, bei denen das Ergebnis innerhalb der Fehlertoleranz liegt.
Wir wollen aber auch einen Blick auf das lenken, was von der Bundesregierung noch alles zu erledigen ist, damit wir tatsächlich eine Vorbeugung für den nächsten Herbst haben. Dazu gehört, dass wir nicht nur im Bereich des Gesundheitspersonals und der Gesundheitsbehörden einen echten Faktencheck machen und schauen, wie die personelle Besetzung und die Kapazitäten aussehen, sondern wir müssen generell an den Zahlen, die herangezogen werden und auf deren Basis eine Entscheidung getroffen wird, arbeiten. Wir brauchen endlich eine WHO-konforme Definition eines Covid-Falles, denn die haben wir nicht, Herr Bundesminister. Das hat Ihr Vorgänger mit einer Verordnung fehlerhaft festgelegt. Wir sollten auch unsere Zählweise der mit oder an Covid Verstorbenen überdenken und aufhören, diese mittlerweile über eineinhalb Jahre laufende Aufsummierung weiterzuführen, sondern sollten das – wie bei jeder anderen Infektionskrankheit, die saisonal und in Wellen kommt – saisonal betrachten.
Wir sollten uns auch Maßnahmen überlegen, wie wir den Schulbetrieb weiter aufrechterhalten können. Dazu gibt es ein sehr gutes Konzept, Kollege Brückl hat es vor einigen Tagesordnungspunkten präsentiert. Wir brauchen klare Lösungen für Sport, Kultur und Freizeit, da haben wir bis heute noch überhaupt keine Lösungen, wie das Ganze im Herbst funktionieren soll. Wir brauchen eine Erhebung eines Antikörperstatus – nicht nur damit wir Genesenenzertifikate ausstellen, sondern damit wir nach eineinhalb Jahren auch endlich einmal die Dunkelziffer tatsächlich wissenschaftlich evaluieren können – und noch sehr, sehr vieles mehr.
Ich kann Ihnen, Herr Gesundheitsminister, nur eines anbieten: Ich stehe Ihnen sehr gerne für weitergehende Diskussionen zur Verfügung. Der Gesundheitsausschuss ist arbeits- und handlungsbereit, wir können gerne auch kurzfristig zusätzliche Termine machen, das Angebot von meiner Seite steht. Schauen wir, dass wir noch vor dem Herbst entsprechende systematische und organisatorische Veränderungen zustande bringen, damit wir dann den Herbst und den Winter tatsächlich ohne weitere Lockdowns, Schulschließungen und Ähnliches über die Runden bringen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
14.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Josef Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus dieser breiten Palette von Anträgen, die heute zu diesem Tagesordnungspunkt diskutiert werden, möchte ich einen Punkt herausgreifen, der schon kurz angesprochen wurde, und zwar die Frage der Komplementärmedizin.
Die Grundfrage, die sich da stellt, ist, wie es dazu kommt, dass sehr verantwortungsbewusste Kolleginnen und Kollegen aus dem ärztlichen Bereich sagen, das sind wertvolle medizinische Maßnahmen, die bringen etwas, und andere, wahrscheinlich ebenso verantwortungsvolle Kolleginnen und Kollegen meinen, das ist wirkungslos. Dazu muss
man sich einmal vor Augen führen, was dazu führt, dass eine Krankheit, dass ein Patient geheilt wird – das sind drei Komponenten, die zusammenkommen können.
Die erste Komponente ist die sogenannte objektive Wirksamkeit, das, was man in klinischen Studien findet: dass ein Medikament wirklich wirkt. Die zweite Komponente, die haben wir auch schon einigermaßen im Bewusstsein, ist der sogenannte Placeboeffekt. In Wirklichkeit ist das die jahrtausendealte Heilwirkung des Arzt-Patienten-Kontakts. Die dritte Komponente, die wahrscheinlich die Wichtigste ist – und an die man am seltensten denkt –, ist nämlich der Umstand, dass die Natur sehr vieles von selber in Ordnung bringt.
Ich gebe Ihnen ein fiktives Beispiel: Wir alle haben die Covid-19-Krankheit im Kopf und wissen, dass sie bei 80 Prozent der Betroffenen ziemlich harmlos verläuft. Jetzt stellen wir uns einmal vor, wir behandeln alle diese Patienten mit einem objektiv völlig unwirksamen Medikament. 80 Prozent werden nachher sagen: Das hat mir geholfen, das ist gut gegangen – auch wenn es völlig unwirksam war. Das erklärt, dass es wirklich möglich ist, mit unwirksamen Maßnahmen über Jahre, manchmal auch über Jahrhunderte, Begeisterung auszulösen.
Wir stehen jetzt eben auf dem Standpunkt: Methoden, die nachweisbar wirksam sind, gehören bei den entsprechenden Fächern in den Regelunterricht und gehören in die Regelversorgung. Für Maßnahmen, bei denen der Wirksamkeitsnachweis nicht gelingt oder nicht vorliegt, braucht es auch keinen Lehrstuhl. Aus diesem Grund sagen wir, es soll Forschung gemacht werden, das gehört weiter untersucht, aber derzeit besteht keine Berechtigung, das universitär zu verankern.
Ich möchte mit zwei positiven Aspekten schließen. Der erste positive Aspekt ist, dass sich die Komplementärmedizin in den letzten Jahren zunehmend dieser Herausforderung bewusst ist, sich auch der Herausforderung stellt und Studien aufs Gleis bringt – das ist positiv. Das Zweite: Wenn Sie sich daran erinnern, ich habe von diesen drei Komponenten gesprochen, die letztlich zur Heilung beitragen: Ich kann sagen, dass die österreichischen Universitäten ihren Medizinstudierenden spätestens seit den Studienreformen Anfang der 2000er-Jahre dezidiert von Anfang an vermitteln, dass wir ein biopsychosoziales Verständnis von Gesundheit und Krankheit brauchen.
Bio heißt, die Medizin ist zu einem Teil eine Naturwissenschaft, die enorme Fortschritte gebracht hat und sie immer noch bringt. Medizin ist aber zu einem Teil auch durch eine psychosoziale Dimension gekennzeichnet, und die ist genauso wichtig. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der grüne Pass ist uns oft versprochen worden, zuletzt für den 4. Juni, er kommt natürlich nicht. Jetzt hat man sich entschieden, den Leuten diesen QR-Code mit einem Brief nach Hause zu schicken. Das ist die Digitalisierung dieser Regierung: Wir verschicken Briefe.
Deswegen kommt heute ein Abänderungsantrag, damit man bis zum 30. Juni noch mehr Briefe verschicken kann – das ist schön. So viele Millionen Briefe, die kosten natürlich auch 3 Millionen Euro, das Geld ist wurscht, es ist eh abgeschafft. Briefe haben – im Vergleich dazu, dass jemand online abruft – einen Vorteil, man kann noch einen Begleitbrief des Herrn Ministers dazutun (Abg. Lausch: Ah!), in dem der Minister den Leuten einen schönen Sommer wünscht. (Oh-Rufe bei der FPÖ.) Das ist jetzt Parteiwerbung für Herrn Mückstein auf Kosten der Steuerzahler. So haben wir uns den grünen Anstand immer vorgestellt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Mit diesen Gesetzen wird das Gratistesten jetzt auch auf die niedergelassenen Ärzte ausgedehnt. Man fragt sich: Warum erst jetzt? – Gut, man könnte sich nämlich noch andere Gedanken machen und ein bisschen weiter vorausschauen als in die nächste Woche: Wie lange soll denn das mit dem Gratistesten weitergehen? – Wenn wir die Menschen impfen und irgendwann jeder einen Impftermin gehabt hat, der einen wollte, muss man irgendwann sagen: Jetzt ist es dann mit der Gratistesterei vorbei, denn es könnte ja jeder eine Impfung haben! Ich glaube, da muss man ehrlich sein. Da jaulen natürlich einige auf (Abg. Wurm: Ja, ich!), weil das Testen ein tolles Geschäft für viele ist: für die Ärzte, für die Apotheker, fürs Rote Kreuz, für die Produzenten, die zur Familie gehören, für ganz viele. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Bei den Inzidenzzahlen, die wir jetzt haben, produzieren wir mit den Massentestungen aber nur noch eines, nämlich sehr viele falsch positive Ergebnisse.
Das muss man sich schon einmal vor Augen halten. Daher sollte man sich überlegen, wie lange es in dieser Form noch Sinn ergibt. Die Kosten dafür schießen in die Höhe. Wenn man sich nur die Screeningprogramme anschaut: Diese haben von Jänner bis März ungefähr 13 Millionen Euro in drei Monaten gekostet, und alleine im April waren es für die Screeningprogramme dann schon 23,5 Millionen Euro. Das ufert also aus. Man muss sich auch einmal überlegen, woher das Geld kommt, nämlich nicht aus den Bankomaten, das muss irgendjemand irgendwann zahlen. Wirtschaftlich mit Geld umgehen kann diese Regierung aber nicht.
Es wurde auch ein Abänderungsantrag zum Thema Biosimilars eingereicht. Da geht es um die Frage der Erstattungsregel, wenn Biologika in ein Biosimilar kopiert werden. Was bekommt das Pharmaunternehmen von der Sozialversicherung für dieses Produkt bezahlt?
Die Regelung wäre Ende des Jahres ausgelaufen. Meine Fraktion hat dazu im Ausschuss einen Antrag eingereicht. Dort ist mir wortreich erklärt werden, dass der Antrag zu diesem Zeitpunkt total deplatziert sei und dass das alles jetzt gar nicht gehe, weil alles viel zu kompliziert sei und überhaupt noch viel länger verhandelt werden müsse. Jetzt aber hat man offensichtlich gesehen: Ups, es geht doch nicht, und gestern um halb neun ist dann der Abänderungsantrag mit dem Inhalt, dass die Erstattungsregel für Biosimilars, mit der sich die Sozialversicherung jedes Jahr mehrere Millionen Euro erspart, verlängert wird, eingelangt. – Danke dafür, das hätte man auch ohne kurzfristigen Abänderungsantrag haben können.
Die Regierung hat bekannt gegeben, dass es in 14 Tagen wieder zu Lockerungen kommt. Jetzt frage ich mich: Wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und wir wissen, wir können die Nachtgastro aufmachen, wissen, wir geben den jungen Leuten das Leben wieder zurück, warum dann nicht jetzt, sondern in 14 Tagen? Das kann niemand verstehen. Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sperrstunde abschaffen und Nachtgastro ermöglichen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die psychische Belastungssituation der Jugendlichen sowie die schwere Betroffenheit der Nachtgastronomie entsprechend zu berücksichtigen, die für Mitternacht geltende Sperrstunde zu streichen und eine Öffnung der Nachtgastronomie unter Einhaltung der 3G-Regeln und der Beachtung von Sicherheitskonzepten durchzuführen.“
*****
Wie gesagt: Gleich und nicht in 14 Tagen. (Beifall bei den NEOS.)
14.22
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Sperrstunde abschaffen und Nachtgastro ermöglichen
eingebracht im Zuge der Debatte in der 113. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1662/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19- Maßnahmengesetz geändert werden (883 d.B.) - TOP 14
Die Covid-Pandemie brachte vor allem für Jugendliche eine massive Belastung der psychischen Gesundheit mit sich. Eine "normale Jugendzeit" war verunmöglicht und die sozialen Kontakte mussten auf ein Mindestmaß reduziert werden, obwohl diese gerade in diesem Lebensabschnitt von großer Wichtigkeit sind. Bei der "Generation Corona" hatte dies zahlreiche psychische Probleme zur Folge. Auch den Feiern am Karlspatz in Wien wurde vonseiten der Polizei eine Abfuhr erteilt.
Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in der Covid-Pandemie steigt in der Bevölkerung die Hoffnung zur Rückkehr in ein normales Leben. Mit der steigenden Durchimpfungsrate und den sinkenden Infektionszahlen können laufend neue Öffnungsschritte angekündigt und umgesetzt werden. Von diesen Öffnungsschritten sind so gut wie alle Bereiche umfasst, für die vor allem für die Jugend so wichtige Nachtgastronomie heißt es jedoch weiterhin abwarten, eine Öffnung ist derzeit nicht in Sicht.
Fest steht: vor allem die Jugend braucht die Möglichkeit, wieder feiern zu können. Es macht mehr Sinn und ist sicherer, wenn das durch die 3G-Regeln abgesichert in Lokalen passiert. Damit werden Eskalationen wie jene am Karlsplatz auch unwahrscheinlicher. Deshalb muss die Sperrstunde, die jetzt auf Mitternacht verschoben wurde, ganz fallen. Die Nachtgastronomie, die ganz besonders von den behördlichen Schließungen betroffen war, soll mit 3G-Regeln endlich wieder aufsperren können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die psychische Belastungssituation der Jugendlichen sowie die schwere Betroffenheit der Nachtgastronomie entsprechend zu berücksichtigen, die für Mitternacht geltende Sperrstunde zu streichen und eine Öffnung der Nachtgastronomie unter Einhaltung der 3G-Regeln und der Beachtung von Sicherheitskonzepten durchzuführen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Werner Saxinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.23
Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Coronaapartheid, herbeigetestete Pandemie, neue Mutationen, die erfunden werden (Abg. Wurm: Er hat aufgepasst!), oder die Impfung als Feldversuch der Pharmaindustrie (Abg. Belakowitsch: Völlig richtig!): Das sind ein paar absurde Coronaschmankerl der FPÖ in diesem Pandemiejahr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Die FPÖ forderte in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses eine Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung. Welche Strategie hat die FPÖ? – Dagegen sein. Dagegen sein ist für mich aber keine Strategie. (Abg. Wurm: Da hat er nicht aufgepasst! – Abg. Belakowitsch: Ja, und das ist nicht richtig!) Unsere Strategie war immer, gemeinsam gegen das Virus, gegen die Pandemie zu kämpfen, und der Erfolg gibt uns auch recht. (Anhaltende Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm.)
Es war und ist herausfordernd. Fast alles war neu und noch nie da gewesen. Wir hatten keine Blaupause. Es wurde von der Regierung vieles gemacht und vieles auch richtig. Die FPÖ hat sich selbst zur Zornsammelstelle für alle Coronaleugner und -gegner gemacht, und ich finde, sie ist gegen alles: gegen Maske, gegen Test, gegen Impfung. Aber noch einmal: Dagegen sein ist keine Strategie und auch sehr einfach. Unsere Strategie lässt sich in Zahlen ablesen. Die Impfung ist mittlerweile eine Erfolgsstory, ob Sie das wollen oder nicht, dank der Mithilfe der Bevölkerung. Beim Testen sind wir in Europa ebenfalls ganz vorne dabei, und die neue, heiß ersehnte Normalität ist angekommen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Die neue! Wir wollen aber nicht die neue, wir wollen die alte!)
Der Ton macht die Musik, und dieser Ton hier im Hohen Haus ist manchmal zum Schämen. Ich bin jetzt knapp über ein Jahr hier im Parlament und habe mir nicht im Traum vorstellen können, wie es hier manchmal zugeht. Wir sind kein stilles Gebetshaus, das ist schon klar. Es kann auch oft zur Sache gehen, aber es sollte nie diffamierend und diskriminierend sein. (Abg. Wurm: Nehmen Sie sich an der eigenen Nase! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das schreckt alle ab, und es tut uns allen auch nicht gut. (Beifall bei der ÖVP. – Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Erlauben Sie mir zum Beispiel, liebe Frau Kollegin Belakowitsch von der FPÖ, Sie als Beispiel zu nehmen: Ich habe mir viele Ihrer Reden angehört und möchte Ihnen einmal, wenn Sie hier am Pult reden, statt einem Taferl einen Spiegel geben. Was Sie da sehen würden, würde Sie selber erschrecken, denn das ist Hass und Aggression. (Rufe bei der FPÖ: Nein!) Das hat aber nichts mit politischem Diskurs zu tun. Ich habe einen frommen Wunsch, erlauben Sie mir das: In Ihrem Namen steckt Belakowitsch, Bella, das Schöne, das Sanfte. Lassen Sie es manchmal zu, Sie tun uns und allen einen Gefallen! (Beifall bei der ÖVP. – Oh-Rufe bei der FPÖ.)
Klubobmann Kickl hat einmal gesagt: Wir alle haben ein intaktes Immunsystem, und das macht den Menschen stark gegen das Virus. – Ich vergleiche das Immunsystem mit einem Hirn. Ein Immunsystem gehört trainiert, und die Impfung ist ein Training für ein Immunsystem. Das Gleiche gilt für ein Hirn. Ein Hirn muss auch trainiert werden, und darum gehe ich in die Schule, darum lerne ich. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Lernen ist also Training für das Hirn, Impfen ist Training für das Immunsystem.
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Strategie ist, gemeinsam gegen das Virus und gegen die Pandemie zu kämpfen. Bitte unterstützen Sie uns! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Mag. Gerhard Kaniak gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung dazu.
14.26
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Abgeordneter Saxinger hat soeben in seinem Redebeitrag gemeint, die FPÖ habe keine Pläne zur Bekämpfung der Coronapandemie und sei immer nur gegen alles.
Ich berichtige tatsächlich: Die FPÖ hat im Jänner dieses Jahres einen eigenen Fünfpunkteplan zur alternativen Behandlung der Coronakrise vorgelegt. Herr Kollege Saxinger, Sie finden das in den Parlamentsprotokollen zum Nachlesen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Kollege Saxinger, nach Ihrer sexistischen Rede würde ich schon einmal darum bitten, dass Sie nicht nur davon ausgehen, dass andere aggressiv oder hassend sind, nur weil man eine andere Meinung als Sie vertritt. Das ist ja genau das Problem, das Sie von der Österreichischen Volkspartei hier haben: Jeder, der eine alternative, andere Meinung hat, wird sofort in ein Eck von Rechtsextremisten, von Coronaleugnern, von Schwurblern, von Verschwörungstheoretikern gestellt. (Beifall bei der FPÖ.)
Wissen Sie, Herr Kollege Saxinger, damit hat das überhaupt gar nichts zu tun. Wenn man aber ein bisschen über den Tellerrand schaut – und das versuche ich Ihnen seit Monaten hier klarzumachen –, dann wird man erkennen, dass in anderen Ländern anders gehandelt wurde, und auch in anderen Ländern gehen die Zahlen runter, meine Damen und Herren.
Das, was Kollege Smolle zu den alternativen Behandlungsmethoden, zur Koinzidenz gesagt hat, erleben wir ja gerade, das machen Sie gerade. Sie sagen: Unsere Maßnahmen haben gewirkt, darum sind die Zahlen jetzt niedrig! – Na dann machen wir einen Ausflug in das Jahr 2020, in den Juni 2020: Was waren denn da die Maßnahmen, die gewirkt haben? – Damals gab es nicht schon seit einem halben Jahr FFP2-Masken, es gab keine Impfungen, und die Zahlen sind hinuntergegangen. Ich möchte daran erinnern: Der Sommer 2020 war ein halbwegs normaler, da gab es auch keine 3G-Regel. Es war wahrscheinlich der letzte normale, den Sie zugelassen haben, meine Damen und Herren, denn mit Normalität hat diese 3G-Regel überhaupt gar nichts zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben vorhin über die Schulen und den Unterrichtsausschuss gesprochen. Wissen Sie, unseren Kindern sind eineinhalb Jahre Normalität genommen worden. Österreich ist – gemeinsam mit Deutschland – eines der Länder in Europa, die die meisten Schulschließtage haben. Schauen Sie in das Nachbarland Schweiz! Da waren die Schulen offen. Schauen Sie nach Dänemark, nach Norwegen, nach Holland! Überall waren die Schulen offen. Nur in Österreich hat man als Erstes sofort die Schulen gesperrt und auch als Letztes wieder aufgesperrt. (Abg. Taschner: Aber wo denn?!) Das kritisieren wir zu Recht, meine Damen und Herren.
Man darf in Österreich als Kind auch nur dann in die Schule gehen, wenn man einen Test macht, obwohl man schulpflichtig ist – weil wir einen Testzwang haben, und auch das versuchen Sie permanent - - (Abg. Taschner: Nein!) – Warum schreien Sie denn „Nein“ dazwischen? Gehen Sie doch als Kind ohne Test in die Schule! Das werden Sie nicht können, da werden Sie nämlich nicht reingelassen. Herr Kollege Smolle, bitte lesen Sie sich Ihre eigenen Verordnungen einmal durch! Das wäre jetzt dringend einmal notwendig und an der Zeit, meine Damen und Herren. Es geht noch weiter: Jetzt haben wir den Testzwang, und dann wollen Sie wahrscheinlich den Impfzwang für die Kinder einführen, und der Herr Bundesminister ist Ihnen dabei ja eine große Hilfe.
In diesem Sinne stelle ich folgenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass
- die aktuell geltende Impfempfehlung im Zusammenhang mit Covid-Impfstoffen für Kinder und Jugendlichen zurückgenommen wird
- es zu keiner Impfpflicht für Kinder und Jugendliche im Zuge der Einführung des sogenannten „Grünen Passes“ und der „3-G-Regelung“ kommt.“
*****
Im Gegensatz zu Österreich hat die Stiko, die Ständige Impfkommission in Deutschland, diese Kinderimpfung nicht empfohlen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass immer mehr verantwortungsvolle Ärzte ihr Gesicht zeigen und gegen eine verpflichtende Impfung mit einem Impfstoff für Kinder, der noch nicht einmal eine tatsächliche Zulassung hat, auftreten. Bitte sagen Sie das auch dazu: Dieser Impfstoff ist nicht wirklich zugelassen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.30
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 18.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1452/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung und den angeblich alternativlosen Lockdowns (881 d.B.) in der in der 113. Sitzung des Nationalrats am 17. Juni 2021
Im Zusammenhang mit Covid-19 ist eine Änderung der Regierungsstrategie – Lockdown, Grüner Pass und 3-G-Regelung –nicht in Sicht.
Und während es international immer mehr kritische Stimmen zu einer Covid-19-Impfung gerade von Kindern und Jugendlichen gibt, haben das Nationale Impfgremium und das österreichische Gesundheitsministerium eine „Impfempfehlung“ für Kinder und Jugendliche mit Covid-19-Impfstoffen ausgesprochen, die im Zusammenhang mit dem „Grünen Pass“ und der sogenannten „3-G-Regel“ einer Impfpflicht gleichkommt.
Demgegenüber wurde in unserem Nachbarland Deutschland eine gänzlich andere Entscheidung im Zusammenhang mit dem Impfen von Kindern und Jugendlichen getroffen. So berichtete der „ZDF“ am 10. Juni 2021 unter anderem folgendes:
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich gegen eine generelle Empfehlung der Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausgesprochen. (…) Empfohlen wird der Einsatz des Biontech-Impfstoffs Comirnaty nur Kindern und Jugendlichen
mit Vorerkrankungen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung angenommen wird. Laut Stiko gilt das für etwa 379.000 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hatte die Altersgrenze für die Zulassung des Impfstoffs von Biontech/Pfizer auf zwölf Jahre gesenkt. (…)
Corona-Impfung: Keine generelle Empfehlung für Kinder - ZDFheute
In Österreich haben sich in diesem Zusammenhang auch zahlreiche Mediziner gegen Covid-19-Impfungen von Kindern ausgesprochen, wie zum Beispiel der „Wochenblick“ unter dem Titel „#wirzeigenunsergesicht – Mut-Ärzte: Impfgremium und Ärztekammer sollen Empfehlung überdenken“ am 11. Juni 2021 berichtete:
Mehr als 120 Ärzte stehen gemeinsam gegen die Corona-Impfung von Kindern auf. Sie treten mit ihrer Video-Kampagne der breit propagierten Einheitsmeinung von „Experten“, Politikern und Mainstream-Medien entgegen und fordern das nationale Impfgremium und die Ärztekammer dazu auf, ihre Empfehlung zur Kinder-Impfung mit den experimentellen Impfstoffen zu überdenken. (…)
https://www.wochenblick.at/mut-aerzte-impfgremium-und-aerztekammer-sollen-empfehlung-ueberdenken/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass
-die aktuell geltende Impfempfehlung im Zusammenhang mit Covid-Impfstoffen für Kinder und Jugendlichen zurückgenommen wird
-es zu keiner Impfpflicht für Kinder und Jugendliche im Zuge der Einführung des sogenannten „Grünen Passes“ und der „3-G-Regelung“ kommt.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein. – Bitte, Herr Bundesminister. (Abg. Martin Graf: Die ÖVP sollte vielleicht doch einmal zur Kenntnis nehmen, dass Europa mehr ist als Deutschland, und sich einmal auch andere Länder anschauen!)
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren
Abgeordnete! Liebe ZuseherInnen zu Hause! Ich möchte versuchen, auf einige
Fragen zu antworten.
Zuerst zur Frage von Kollegen Loacker, warum die Nachtgastronomie nicht jetzt, sondern erst in 14 Tagen aufsperrt: Das ist eigentlich recht leicht erklärt, denn wir wollen einfach mit maximaler Sicherheit vorgehen. Die Jungen haben es sich verdient, dass jetzt alle anderen ihnen gegenüber solidarisch sind, und wir haben einfach bei den 0- bis 25- beziehungsweise 30-Jährigen noch keine ausreichende Durchimpfungsrate.
Zum Zweiten haben wir in Österreich das Problem einer sich immer mehr verbreitenden Variante, der Deltavariante. Wir haben jetzt 71 Fälle in Österreich, davon 18 in Wien, die leider insgesamt - - (Unruhe im Saal.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Entschuldigen Sie, Herr Bundesminister! – Meine Damen und Herren, es ist unangenehm laut im Saal!
Bitte, Herr Minister. (Abg. Martin Graf: Er soll die FFP2-Maske absetzen! Man versteht ihn ja überhaupt nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Es ist trotzdem sehr, sehr laut im Saal.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
Dr. Wolfgang Mückstein
(fortsetzend): Also ich fange noch einmal ganz von vorn an,
damit Sie mich gut verstehen. Können Sie mich so gut verstehen? Geht das? (Beifall
und Ja-Rufe bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.) –
Alles klar!
Ich möchte also zunächst auf die Anfrage von Kollegen Loacker antworten. – Ist das jetzt laut genug? Geht das? – Alles klar, gut.
Warum sperrt die Nachtgastronomie nicht gleich auf, sondern erst in 14 Tagen? Wir waren heute mit Betreibern der Nachtgastronomie und auch mit Nachtgastronomievertretern im Gespräch. Die waren ziemlich glücklich, dass wir die Nachtgastronomie unter den Bedingungen, die wir heute bekannt gegeben haben, mit 1.7. aufsperren. Die Bedingungen ab 1.7. sind: 75 Prozent Auslastung oder die Veranstaltungsregeln, das heißt, wenn man dort eine Veranstaltung macht und diese anmeldet und bewilligen lässt, dann kann man dort bei einer Veranstaltung auch über 500 Leute hineinlassen. Die waren hoch weiß, ja, die waren sehr zufrieden damit.
Warum nicht jetzt? Warum? – Weil die 0- bis 30-Jährigen in Österreich noch nicht ausreichend durchgeimpft sind. Das ist ein Problem.
Wir haben auch eine neue Variante in Österreich. Die Deltavariante wird Ihnen bekannt sein. Wir haben mit Stand vorgestern 71 Fälle in Österreich, davon 18 in Wien, die leider acht Clustern zuzuordnen sind, das sind also nicht eine oder zwei Quellpersonen, sondern das sind ein paar.
Das war auch Thema beim EU-GesundheitsministerInnenrat in Luxemburg, bei dem ich vorgestern war. Die Deltavariante betrifft ganz Europa, das geht überall leicht hinauf. Es gibt Länder, in denen sie schon ein großes Problem ist. Wir wissen, dass in Großbritannien die geplanten Öffnungsschritte um einen Monat verschoben werden mussten.
Wir schauen uns das sehr genau an. Als Information: Bei uns werden 80 Prozent der PCR-Testungen, die positiv sind, sequenziert. Das ist im EU-Vergleich ein recht hoher Anteil. – Das war die Antwort an Kollegen Loacker.
Herr Kollege Kaniak, es wird ohnehin alles von allein besser. Das hat auch Kollegin Belakowitsch gesagt: Letzten Sommer sei auch alles von allein besser geworden. – Es ist nicht alles von allein besser geworden, sondern wir haben gerade in den letzten Wochen einen unglaublichen Impffortschritt erreicht. Wir haben über 6,3 Millionen Stiche verabreicht, wir haben eine zunehmende Anzahl von Vollimmunisierten. Wir haben auch, das ist eine gute Neuigkeit, von der Firma Pfizer gehört, dass sie ihren Verpflichtungen von Dezember bis inklusive Juni 2021 voll nachkommen wird, und wir bekommen knapp 3 Millionen Impfdosen im Juli, August und September. Wir sind da also gut unterwegs. Wir haben auch eine gute Teststrategie. Auch da liegen wir im Europaschnitt. Wir sind natürlich mit den anderen GesundheitsministerInnen zusammengesessen und haben das miteinander verglichen. Wir testen, testen und testen. Das ist übrigens auch das, was uns die Kommissarin mit auf den Weg gegeben hat.
Das heißt, es ist nicht von allein besser geworden, sondern es ist deswegen besser geworden, weil Österreich viel impft, viel testet und sequenziert. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Zum Schluss noch zum grünen Pass: Auch darüber haben wir mit den europäischen Kolleginnen und Kollegen gesprochen. Wir sind auch da im europäischen Vergleich recht weit. Wir haben einen einheitlichen QR-Code für ganz Österreich. Wir haben einen QR-Code, der in Österreich gilt, aber gleichzeitig auch für das Reisen in der gesamten EU. Die Implementierung läuft in allen anderen EU-Staaten auch erst jetzt voll an, und wir erwarten, mit 1.7. die Reisemöglichkeit mit QR-Code zu etablieren. Dazu brauchen wir natürlich die europäischen Partner. Daher ist ein gemeinsames Vorgehen ganz wesentlich.
Es schaut also gut aus. Wir haben heute Früh die Öffnungsschritte mit 1. Juli bekannt gegeben, die sehr weitreichend sind. Es gibt allerdings zwei Bereiche, in denen wir noch etwas vorsichtig sein müssen. Das ist zum einen die Nachtgastronomie; darauf bin ich schon eingegangen. Wir werden auch dort, wo keine 3G-Regel gilt oder wo sie nicht kontrollierbar ist, also zum Beispiel im Handel, noch vorsichtig sein. Sonst sind Veranstaltungen unbegrenzt möglich. Es erfolgt eine Rücknahme der FFP2-Masken-Pflicht auf MNS außer in Spitälern und in Pflegeeinrichtungen. Es steht also einem schönen Sommer unter Beachtung der jetzt noch geltenden Sicherheitsregeln nichts mehr im Weg. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Plenum! Meine Damen und Herren zu Hause! Frau Kollegin Belakowitsch, ich kann nur sagen: Kritik ist immer erlaubt. Sie haben den Vergleich mit anderen Ländern angestellt. Wenn wir über die Grenzen blicken und schauen, wie andere Länder die Pandemie bewältigt haben, so sehen wir, dass wir eigentlich recht gut dastehen, denn die Regierung hat die richtigen Maßnahmen getroffen. Es war nicht immer leicht, weil es eine unvorhergesehene Situation war, aber die Regierung hat die richtigen Maßnahmen im Bereich der Gesundheit, aber auch bei den Wirtschaftshilfen gesetzt. Durch das verantwortungsbewusste Handeln vieler Menschen war es möglich, dass wir Lockerungen vornehmen konnten. Herr Minister, Sie haben es schon angesprochen, es werden noch weitere folgen, und das ist schön, denn dadurch kommen wir schrittweise wieder in die Normalität zurück, und darüber freuen sich die Menschen.
Wir handeln verantwortungsvoll und auch zielgerichtet. Daher gibt es Verlängerungen von manchen Coronahilfen, und jetzt verlängern wir auch die notwendigen Maßnahmen, die wir für die Zukunft setzen, unter dem Motto: Wir lassen niemanden in der Krise zurück.
Ich möchte noch einiges ansprechen, was wir verlängern. Es gab schon lange den Wunsch, dass auch der Bereich der niedergelassenen Ärzte asymptomatische Menschen testen kann. Das ist jetzt bis Ende des Jahres möglich. Sie können auch bis Ende des Jahres impfen. Das ist eine gute Sache, denn so können wir das Testangebot wirklich auch noch einmal vervollständigen, sodass wir unseren Bürgern wirklich viele Möglichkeiten bieten können.
Die Apotheken bekommen einen Kostenersatz für die Implementierung der Software für den elektronischen Impfpass. Das ist auch ein wichtiger Schritt. Eine gute Sache, mit der wir den Klimaschutzzielen näherkommen, ist auch die sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Beitragsfreiheit des Kostenersatzes des Arbeitsgebers für Fahrten mit Massenbeförderungsmitteln zur Arbeitsstelle. Jetzt kommt das 1-2-3-Ticket dazu, und das ist natürlich für viele ein weiterer Anreiz, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.
Dann haben wir da noch die Risikogruppenfreistellung, die es ja bereits seit Mai 2020 gegeben hat. Die soll jetzt, wenn es notwendig ist, ab 1. Juli weiterhin möglich sein, indem der Gesundheitsminister hiezu noch eine Verordnung macht, eben unter Berücksichtigung des Impf- und Immunitätsstatus.
Das sind viele Dinge. Wir sind auf dem Weg zurück. Die Pandemie ist noch nicht ganz vorbei, aber wir spüren, dass sich die Leute über die Öffnungsschritte freuen und einen enormen Optimismus entwickeln.
Wir wollen aber sinnvolle Maßnahmen fortsetzen, damit wir für den Notfall gerüstet sind. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie diesem Paket zu! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner.)
14.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Ich verlege auch da wie vereinbart die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1251/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (879 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1695/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden (880 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es bei diesen zwei Tagesordnungspunkten? – Ganz einfach: Bei Tagesordnungspunkt 20 geht es um Änderungen im Ärztegesetz, die notwendig geworden sind, weil ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eingelangt ist. Für die korrekte Umsetzung dieser Änderungen war allerdings eine Einigung der Österreichischen Ärztekammer mit den jeweiligen Bundesländern notwendig. Meines Wissens ist diese Einigung noch nicht vollzogen beziehungsweise liegt uns auch noch kein Abänderungsantrag dazu vor. Das heißt, wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.
Bei Tagesordnungspunkt 21 geht es um Änderungen im Apothekerkammergesetz; es werden mehrere Vorschläge der Apothekerkammer umgesetzt; beispielsweise soll der Beginn der Funktionsperiode in der Apothekerkammer vom 1. Juli auf den 1. April verlegt werden. Es hat sich einfach in der Praxis gezeigt, dass ein Beginn der Funktionsperiode
mit 1. Juli nicht praktikabel ist, also ist eine einmalige Anpassung der Dauer der laufenden Periode notwendig. Diese wird einmal um ein Stück verkürzt.
Eine weitere Änderung – ich glaube, das wurde im Zuge der Coronakrise in vielen Bereichen schon umgesetzt – ist, dass die Möglichkeit geschaffen werden sollte, Organsitzungen der Apothekerkammer auch virtuell abzuhalten. Auch das ist ein guter Vorschlag. Grundsätzlich sind die vorgeschlagenen Maßnahmen alle zu befürworten, daher wird es zu diesem Punkt auch unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Wir regeln nun – mein Vorredner hat es schon angesprochen – die Frage betreffend die Apothekerkammer. Diesbezüglich hat es ein paar Notwendigkeiten in der Anpassung gegeben, das meiste davon ist eh schon erwähnt worden. Das Projekt hat auch im Gesundheitsausschuss einhellige Zustimmung gefunden. Es geht eben um die Anpassung von Strukturen und es hat auch ein entsprechendes Begutachtungsverfahren gegeben, wie es ja eigentlich der Standard sein sollte. Es hat in Summe sechs Stellungnahmen gegeben, die eigentlich durch die Bank positiv waren. Daher ist das aus meiner Sicht nicht wirklich weiter berichtenswert.
Ein bisschen anders stellt sich die Sache dann bei Tagesordnungspunkt 20 dar, bei der sogenannten Ärzteliste, wozu ich einen Abänderungsantrag einbringen möchte – dieser müsste in der Zwischenzeit im Haus verteilt worden sein.
Es geht dabei im Großen und Ganzen um drei Punkte: Das eine ist eben die sogenannte Ärzteliste. Das ist eine Liste, auf der – ganz einfach und sehr platt ausgedrückt – steht, wer Arzt ist und wer nicht. Warum ist das entscheidend, warum ist das wichtig? – Na ja, ansonsten könnte ja jeder von uns einfach irgendwo eine Ordination eröffnen und sagen: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt!, und dann einmal schauen, was passiert. Das möchte man natürlich nicht, wenn es um die Gesundheit der Menschen geht. Also gibt es diese Liste, da wird man eingetragen, und wenn es schwere, grobe Verfehlungen gibt – da haben wir ja in der Vergangenheit beispielsweise Ärztinnen und Ärzte gehabt, die einfach ungeschaut Maskenatteste ausgestellt haben; diese stehen halt der FPÖ sehr nahe –, wird eben diesen Personen aufgrund dieser schweren Verfehlungen dementsprechend die Erlaubnis entzogen, in Österreich weiterhin als Arzt oder als Ärztin tätig zu sein. Das ist durchaus berechtigt und das gehört sich auch so, es geht ja um die Gesundheit der Menschen. Das soll auch weiterhin bei der Ärztekammer bleiben.
Etwas anders verhält es sich mit der Frage der Aus- und Fortbildungsstätten für Ärztinnen und Ärzte. Das bleibt jetzt für den Anfang noch so wie gehabt und wird spätestens, wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, mit Ende 2023 in strikter, strenger Abstimmung mit dem Bundesminister an die Länder übergehen. Das ist insofern wichtig, als wir natürlich nicht wollen, dass es neun unterschiedliche Ausbildungsordnungen und neun unterschiedliche Standards in der Ausbildung gibt. Es kann ja nicht sein, dass ein Land wie Österreich weiterhin von diesem überbordenden Föderalismus erdrückt wird, insbesondere im Gesundheitswesen. Deshalb ist es eben wichtig, auch für uns Grüne, dass da weiterhin das Ministerium als zentrale Koordinationsstelle die Standards in der Aus- und Fortbildung, in der Weiterbildung vorgibt und das auch eine dementsprechende Qualität hat.
Der letzte Punkt, der im Zuge dieser Verhandlungen noch dazugekommen ist – und deshalb hat es so lange gedauert, weil es natürlich verschiedene Interessenlagen, insbesondere
der Bundesländer, gegeben hat –, ist die Frage der Qualitätssicherung für den niedergelassenen Bereich, ein Thema, das uns seit 2005 beschäftigt. Auch dafür gibt es nun endlich einen Fahrplan. Es war wirklich Millimeterarbeit, es ist wirklich schwierig gewesen, weil durchaus eine totale Verländerung gedroht hat.
Man muss hier auch einmal sagen: Es kann natürlich nicht sein, dass wir in Österreich neun verschiedene Qualitätsstandards haben, wenn es um den niedergelassenen Bereich geht. Das muss zentral geregelt werden, es muss einen Qualitätsstandard für ganz Österreich geben, und dessen Einhaltung muss natürlich scharf kontrolliert werden – selbstverständlich nicht von jenen, die kontrolliert werden, sondern von Externen, um auch die Qualität sicherzustellen. Optimal wäre natürlich, dass es nie dazu kommt, dass hier groß eingegriffen werden muss; das sollte primär eine präventive Maßnahme sein. Da werden wir bis Ende 2022 ein entsprechendes Konzept auf den Tisch legen, sodass die Qualität gesichert wird und vor allem die Gesundheit der Menschen, die sich in Behandlung befinden, auch dementsprechend abgesichert wird. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.47
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner
Kolleginnen und Kollegen,
betreffend den Antrag 1251/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
a) Die Novellierungsanordnung erhält die Bezeichnung „16.“ und folgende Z 1 bis 15 werden vorangestellt:
„1. In § 6a Abs. 3 Z 2 und Abs. 5, § 9 Abs. 1 sowie Abs. 6 Einleitungssatz und letzter Satz, Abs. 9 erster Satz, § 10 Abs. 1, § 11a Abs. 2 zweiter Satz, § 12 Abs. 1 erster Satz und zweiter Satz sowie Abs. 4 Einleitungssatz, § 12a Abs. 1 erster und zweiter Satz sowie Abs. 5 Einleitungssatz sowie § 13 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 10 Einleitungssatz entfällt die Wortfolge „von der Österreichischen Ärztekammer“.
2. In § 9 Abs. 9 zweiter Satz, § 11a Abs. 2 zweiter Satz, § 12 Abs. 1 zweiter Satz, § 12a Abs. 1 zweiter Satz und § 13 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „der Homepage der Österreichischen Ärztekammer“ durch die Wortfolge „einer Homepage“ ersetzt.
3. In § 9 Abs. 10 und Abs. 11 zweiter Satz sowie § 10 Abs. 12 wird die Wortfolge „hat die Österreichische Ärztekammer“ durch das Wort „ist“ ersetzt.
4. In § 11 Abs. 6 entfällt die Wortfolge „der Österreichischen Ärztekammer“.
5. § 11 Abs. 7 erster Satz lautet:
„Der Beginn, der Wechsel, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes sowie der Abschluss der Basisausbildung, der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin/zum Facharzt an einer Ausbildungsstelle ist innerhalb eines Monats vom Träger der Ausbildungsstätte schriftlich, gegebenenfalls mittels einer zur Verfügung gestellten Applikation, unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums sowie gegebenenfalls der Ärzteliste-Eintragungsnummer und der Ausbildungsstellennummer der Turnusärztin/des Turnusarztes bekannt zu geben.“
6. In § 11a Abs. 2 wird nach der Wortfolge „ist in“ die Wortfolge „anzuerkennenden“ eingefügt.
7. § 12 Abs. 8 erster Satz lautet:
„Der Beginn, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes sowie der Abschluss der Ausbildung der Turnusärztin/des Turnusarztes in einer Lehrpraxis ist innerhalb eines Monats von der Lehrpraxisinhaberin/vom Lehrpraxisinhaber schriftlich, gegebenenfalls mittels einer zur Verfügung gestellten Applikation, unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums sowie gegebenenfalls der Ärzteliste-Eintragungsnummer und der Ausbildungsstellennummer der Turnusärztin/des Turnusarztes bekannt zu geben.“
8. § 12a Abs. 9 erster Satz lautet:
„Der Beginn, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes sowie der Abschluss der Ausbildung der Turnusärztin/des Turnusarztes in einer Lehrgruppenpraxis ist innerhalb eines Monats von der/vom Ausbildungsverantwortlichen schriftlich, gegebenenfalls mittels einer zur Verfügung gestellten Applikation, unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums sowie gegebenenfalls der Ärzteliste-Eintragungsnummer und der Ausbildungsstellennummer der Turnusärztin/des Turnusarztes bekannt zu geben.“
9. § 13 Abs. 9 erster Satz lautet:
„Der Beginn, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes sowie der Abschluss der Ausbildung einer Turnusärztin/eines Turnusarztes an einer Ausbildungsstelle ist innerhalb eines Monats von der Leiterin/vom Leiter des Lehrambulatoriums schriftlich, gegebenenfalls mittels einer zur Verfügung gestellten Applikation, unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums sowie gegebenenfalls der Ärzteliste-Eintragungsnummer und der Ausbildungsstellennummer der Turnusärztin/des Turnusarztes bekannt zu geben.“
10. § 13a Abs. 1 lautet:
„(1) Innerhalb des siebenjährigen Wirksamkeitszeitraums der Anerkennung gemäß § 9, § 10 und § 13 oder der Bewilligung gemäß § 12 und § 12a sind die Voraussetzungen der Anerkennung oder der Bewilligung anhand der von der Kommission für die ärztliche Ausbildung gemäß Artikel 44 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008, in der Fassung BGBl. I Nr. 199/2013, festgelegten Kriterien laufend zu evaluieren. Sofern eine über den Wirksamkeitszeitraum hinausgehende weitere durchgehende Anerkennung oder Bewilligung angestrebt wird, ist spätestens ein Jahr vor Ablauf der Anerkennung oder Bewilligung ein Antrag auf Erteilung einer siebenjährigen Verlängerung einzubringen. Diesfalls ist im Rahmen eines Rezertifizierungsverfahrens anhand der Evaluierungsergebnisse und allfällig eingetretener Veränderungen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung oder die Bewilligung zu prüfen.“
11. § 13b Z 2 lautet:
„2. § 6a Abs. 3 Z 2 und §§ 9, 10, 11a, 12, 12a, 13 und 13a unter Berücksichtigung von § 128a Abs. 5 Z 3 sowie“
12. In § 13b Z 3 entfällt der Ausdruck „12, 12a, 13, 13a“.
13. Nach § 13b wird folgender § 13c samt Überschrift eingefügt:
„Bestimmungen für Verfahren und Angelegenheiten gemäß §§ 6a, 9, 10, 11, 11a, 12, 12a, 13, 13a und 38
§ 13c. (1) Zuständige Behörde für Verfahren und Angelegenheiten gemäß den §§ 6a, 9, 10, 11, 11a, 12, 12a, 13, 13a und 38 einschließlich der Führung der Ausbildungsstättenverzeichnisse und der Ausbildungsstellenverwaltung ist die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann.
(2) Die Österreichische Ärztekammer hat in den Verfahren gemäß den §§ 6a, 9, 10, 11a, 12, 12a, 13, 13a und 38 als Beteiligte des Verfahrens die Möglichkeit, eine Stellungnahme in angemessener Frist abzugeben. Die Behörde hat die Österreichische Ärztekammer vom Verfahrensergebnis abschriftlich in Kenntnis zu setzen.
(3) Über Beschwerden gegen Bescheide der Landeshauptfrau/des Landeshauptmanns in den Verfahren gemäß den §§ 6a, 9, 10, 11a, 12, 12a, 13, 13a und 38 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.“
14. Im Einleitungssatz des § 27 Abs. 1 wird nach dem Wort „Ärztekammer“ die Wortfolge „als Verantwortliche gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO“ eingefügt.
15. In § 27 wird nach Abs. 9 folgender Abs. 10 eingefügt:
„(10) Erfüllt die Eintragungswerberin/der Eintragungswerber die für die Art der Berufsausübung vorgeschriebenen Erfordernisse nicht, so hat die Präsidentin/der Präsident der Österreichischen Ärztekammer dies mit Bescheid festzustellen.‘“
b) Der Z 16 (neu) werden folgende Z 17 bis 32 angefügt:
„17. (Grundsatzbestimmung und unmittelbar anwendbares Bundesrecht) Nach § 27 wird folgender § 27a samt Überschrift eingefügt:
‚Datenverarbeitung durch die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds
§ 27a. (1) Die Österreichische Ärztekammer hat den
1. Landesregierungen zu Zwecken der Sicherstellung der öffentlichen Kranken anstaltspflege und zu Zwecken der Planung des Rettungswesens nach Maßgabe landesgesetzlicher Vorschriften sowie
2. Landesgesundheitsfonds zu Zwecken der Erstellung der regionalen Struktur pläne Gesundheit und der Qualitätssicherung einschließlich der Sicherstellung der Angelegenheiten der Zielsteuerung-Gesundheit auf Landesebene gemäß Art. 9 der Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit nach Maßgabe bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften
über standardisierte elektronische Schnittstellen die in Abs. 2 und 3 aufgelisteten Daten aus der Ärzteliste und der Ausbildungsstellenverwaltung (§ 11 Abs. 7, § 12 Abs. 8, § 12a Abs. 9) zur Verfügung zu stellen. Die eine Ärztin/einen Arzt betreffenden Daten sind nur jenen Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds zur Verfügung zu stellen, in dessen Bundesland die Ärztin/der Arzt Berufssitze und/oder Dienstorte hat.
(2) Aus der Ärzteliste (§ 27 Abs. 1) ist auf folgende Daten Zugriff zu gewähren:
1. Jahr der Geburt,
2. Geschlecht,
3. Staatsangehörigkeit,
4. akademische Grade,
5. Berufsbezeichnungen (samt allfälligen amtlich verliehenen Titeln und Zu sätzen),
6. Hinweise auf den Berufsberechtigungsumfang (Allgemeinmedizin und/oder Sonderfächer),
7. Diplome der Österreichischen Ärztekammer oder der Ärztekammern in den Bundesländern,
8. Postleitzahlen des Berufssitzes und Dienstortes,
9. Postleitzahlen des Hauptwohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes,
10. Art der Berufstätigkeit (freiberufliche Berufsausübung oder Berufsausübung im Rahmen eines Dienstverhältnisses),
11. Kurienzugehörigkeit im Fall eines Anstellungsverhältnisses,
12. ärztliche Nebenbeschäftigungen, Art der Nebenbeschäftigung, Postleitzahl des Dienstorts,
13. Ordinationsöffnungszeiten von Kassenärztinnen/Kassenärzten,
14. Hinweise auf Verträge mit Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorge anstalten sowie
15. Hinweise auf Einstellung, Verzicht, Wiederaufnahme, Untersagung und Erlö schen der Berufsausübung,
16. Hinweise auf Eröffnung und Schließung von Ordinationen, Ordinations- und Apparategemeinschaften sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer sol chen sowie
17. Hinweise auf Eröffnung, Erweiterung und Schließung von Gruppenpraxen sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer solchen.
(3) Aus der Ausbildungsstellenverwaltung (§ 11 Abs. 7, § 12 Abs. 8, § 12a Abs. 9) sind folgende Daten zur Verfügung zu stellen:
1. Beginn, Änderung und Abschluss der Basisausbildung,
2. Beginn, Änderung und Abschluss der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für All gemeinmedizin und
3. Beginn, Änderung und Abschluss der Ausbildung zur Fachärztin/zum Fach arzt.
(4) Die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds sind in Angelegenheiten des Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG ermächtigt, die in Abs. 2 und 3 aufgelisteten Daten zu den in Abs. 1 normierten Zwecken zu verarbeiten, wobei jede Landesregierung und jeder Landesgesundheitsfonds Verantwortliche/Verantwortlicher gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO für die ihr/ihm übermittelten Daten ist. Die Landesregierungen und die Landesgesundheitsfonds sind in Angelegenheiten des Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG verpflichtet, die Daten zu löschen, sofern diese für die verfolgten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach der Streichung der Ärztin/des Arztes aus der Ärzteliste gemäß § 59 Abs. 3.
(5) (Grundsatzbestimmung) Die Landesgesetzgebung hat in Angelegenheiten des Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG sicherzustellen, dass die Landesregierungen und die Landesgesundheitsfonds ermächtigt sind, die in Abs. 2 und 3 aufgelisteten Daten zu den in Abs. 1 normierten Zwecken zu verarbeiten, wobei jede Landesregierung und jeder Landesgesundheitsfonds Verantwortliche/Verantwortlicher gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO für die ihr/ihm übermittelten Daten ist. Die Landesgesetzgebung hat in Angelegenheiten des Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG sicherzustellen, dass die Landesregierungen und die Landesgesundheitsfonds verpflichtet sind, die Daten zu löschen, sofern diese für die verfolgten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach der Streichung der Ärztin/des Arztes aus der Ärzteliste gemäß § 59 Abs. 3.“
18. In § 38 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „vom Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales“.
19. § 38 Abs. 3 und 4 lauten:
„(3) Unter Bedachtnahme auf die Ziele einer hochwertigen und qualifizierten betriebsärztlichen Betreuung der Arbeitnehmer durch Verordnung sind nähere Bestimmungen zu erlassen über
1. Art, Inhalt und Form der Ausbildungslehrgänge,
2. die über den regelmäßigen Besuch des Lehrganges auszustellenden Bestä tigungen sowie
3. die über den mit Erfolg absolvierten Ausbildungslehrgang auszustellenden Zertifikate.
(4) Die Anerkennung eines Ausbildungslehrganges ist auszusprechen, wenn dieser der nach Abs. 3 erlassenen Verordnung entspricht.“
20. In § 59 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 eingefügt:
„(3) Die Präsidentin/Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer hat
1. in den Fällen des Abs. 1 Z 1 und 5 mit Bescheid festzustellen, dass die Be rechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs nicht besteht und die Streichung aus der Ärzteliste zu veranlassen;
2. im Fall des Abs. 1 Z 2 mit Bescheid festzustellen, dass die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs nicht bestanden hat und die Streichung aus der Ärzteliste zu veranlassen;
3. in den Fällen des Abs. 1 Z 3 und 6 die Streichung aus der Ärzteliste zu ver anlassen und die Ärztin/den Arzt von der Streichung zu verständigen;
4. im Fall des Abs. 1 Z 4, sofern die Berufsausübung für eine Frist von mehr als drei Monaten untersagt worden ist, mit Bescheid festzustellen, dass die Berech tigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs nicht besteht und die Streichung aus der Ärzteliste zu veranlassen.“
21. In § 117b Abs. 1 entfällt Ziffer 17.
22. In § 117b Abs. 2 Z 7 entfällt der Ausdruck „12, 12a,“ sowie „, § 39 Abs. 2“.
23. § 117c Abs. 1 Z 1 lautet:
„1.
Durchführung von Verfahren und Besorgung von Angelegenheiten
gemäß
§§ 6a
Abs. 3 Z 2, 9, 10, 11, 11a, 12, 12a, 13 und 13a einschließlich der
Führung der
Ausbildungsstättenverzeichnisse und der
Ausbildungsstellenverwaltung,“
24. In § 117c Abs. 1 wird nach der Z 1 folgende Z 2 eingefügt:
„2. elektronische Zurverfügungstellung der in § 27a aufgelisteten Daten aus der Ärzteliste und der Ausbildungsstellenverwaltung für die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds,“
25. In § 117c Abs. 1 wird nach der Z 5 folgende Z 6 eingefügt:
„6. Führung der Ärzteliste sowie Durchführung sämtlicher mit der Ärzteliste und der Berufsberechtigung im Zusammenhang stehender Verfahren einschließlich Besorgung diesbezüglicher Verwaltungsangelegenheiten gemäß den §§ 4 bis 5a, 14, 15, 27 bis 30, 34 bis 37, 39 Abs. 2, 47, 52c, 59, 62 und 63,“
26. Nach § 117c Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Über Beschwerden gegen Bescheide in den Verfahren gemäß Abs. 1 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.“
27. In § 117c Abs. 2 Z 1 entfällt der Ausdruck „6a Abs. 3 Z 2, 9, 13, 13a,“ und nach dem Ausdruck „37,“ wird der Ausdruck „39 Abs. 2,“ eingefügt.
28. Nach § 117c Abs. 2 Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
„1a. Verordnung über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr (§ 13b) für die Angelegenheiten gemäß § 6a Abs. 3 Z 2 und §§ 9, 10, 11a, 12, 12a, 13 und 13a unter Berücksichtigung von § 128a Abs. 5 Z 3,“
28a. § 118c Abs. 1 lautet:
„(1) Die Österreichische Ärztekammer hat nach Befassung des Wissenschaftlichen Beirates und auf Grundlage seiner Empfehlung sowie nach Befassung der Bundeskurie der niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte und nach Einholung von Stellungnahmen der Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner durch Verordnung
1. die zu evaluierenden Kriterien,
2. das Verfahren zur Evaluierung und Kontrolle durch die ÖQmed unter Beach tung der Verfahrensgrundsätze des § 118e sowie
3. das von der ÖQmed zu führende Qualitätsregister
für eine Geltungsdauer von fünf Jahren zu regeln.“
28b. § 118e Abs. 5 lautet:
„(5) Die Ergebnisse der Evaluierung und Kontrolle sind der Bundesministerin/dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und den Landeshauptfrauen/Landeshauptmännern, in deren Ländern die Ordinationsstätten und Gruppenpraxen ihren Sitz und Standort haben, anonymisiert zur Verfügung zu stellen.“
29. In § 125 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 4 eingefügt:
„(4) Die Präsidentin/Der Präsident leitet die Geschäfte und fertigt die Geschäftsstücke. Sie/Er entscheidet mit Bescheid in den Verfahren gemäß § 117c Abs. 1 Z 6 sowie gemäß § 4 Abs. 3 Z 3 ÄsthOpG. Die Vertretung der Österreichischen Ärztekammer in Gesellschaften und sonstigen Einrichtungen, an denen diese beteiligt ist, erfolgt durch die Präsidentin/den Präsidenten auf Grundlage der Beschlüsse der zuständigen Organe, wobei die Finanzreferentin/der Finanzreferent beratend beizuziehen ist. Sofern die Präsidentin/der Präsident und die Finanzreferentin/der Finanzreferent derselben Kurie angehören, muss zusätzlich zu diesen ein Mitglied der anderen Kurie beratend beigezogen werden.“
30. § 128a Abs. 5 Z 1 bis 3 lautet:
„1. die Entscheidung in Verfahren gemäß §§ 14 und 39 Abs. 2 als erste Instanz,
2. die Wahrnehmung des Rechts zur fachlichen Stellungnahme der Österreichi schen Ärztekammer in Verfahren gemäß §§ 6a, 9, 10, 11a, 12, 12a,13, 13a, 35 und 38 Abs. 2,
3. die Teilnahme an Visitationen im Rahmen von Verfahren gemäß Abs. 2, gege benenfalls durch beauftragte fachkundige ärztliche Standesangehörige,“
31. § 195f samt Überschrift lautet:
„Weisungsrecht gegenüber der Österreichischen Ärztekammer
§ 195f. (1) Die Österreichische Ärztekammer sowie Dritte, derer sich die Österreichische Ärztekammer zur Aufgabenerfüllung bedient, sind bei der Vollziehung der Angelegenheiten gemäß § 117c Abs. 1 im übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung gemäß Art. 102 Abs. 1 und 103 B-VG an die Weisungen der zuständigen Landeshauptfrau/des zuständigen Landeshauptmannes und der Bundesministerin/des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gebunden.
(2) Die Österreichische Ärztekammer ist bei der Erlassung von Verordnungen des übertragenen Wirkungsbereichs gemäß § 117c Abs. 2 an die Weisungen der Bundesministerin/des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gebunden.“
32. Dem § 244 werden folgende §§ 245 und 246 samt Überschriften angefügt:
„Schlussbestimmungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021
§ 245. (1) Bei den Bezirksverwaltungsbehörden gemäß § 10 Abs. 8 anhängige Verfahren sind von der Österreichischen Ärztekammer bis 31. Dezember 2022 fortzuführen.
(2) Bei der Österreichischen Ärztekammer anhängige Verfahren gemäß §§ 12 und 12a sind als Verfahren im übertragenen Wirkungsbereich fortzuführen.
(3) Bei der Österreichischen Ärztekammer anhängige Verfahren gemäß §§ 6a, 9, 10, 12, 12a, 13 und 13a sind mit 1. Jänner 2023 von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann fortzuführen.
(4) Bei der Bundesministerin/Beim Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz anhängige Verfahren gemäß § 38 sind mit 1. Jänner 2023 von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann fortzuführen.
(5) Für die Vollziehung von anhängigen Verfahren gemäß § 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021, darf die Österreichische Ärztekammer bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß § 13b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021, Bearbeitungsgebühren entsprechend § 4 und Anhang, Punkt 3 der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr für Angelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich (Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 – übertragener Wirkungsbereich) in der Fassung der 1. Novelle, Kundmachung der Österreichischen Ärztekammer Nr. 1/2017, veröffentlicht am 28. Juni 2017 auf der Website der Österreichischen Ärztekammer (www.aerztekammer.at), einheben.
(6) Die Bundesministerin/Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat das System der Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung unter Einbeziehung der Länder, der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer zu evaluieren und dem Nationalrat bis 30. Juni 2022 einen Bericht zu erstatten. Davon ist die Bundes-Zielsteuerungskommission in Kenntnis zu setzten. Eine Neuerlassung oder Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 in Geltung stehenden Verordnung der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 118c darf nur mit Zustimmung aller Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner erfolgen. Kommt keine Zustimmung aller Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner zustande und wird bis zum 31. Dezember 2022 von der Österreichischen Ärztekammer keine neue Verordnung erlassen oder die bestehende Verordnung nicht verlängert, so geht die Zuständigkeit zur Erlassung der Verordnung gemäß § 118c auf die Bundesministerin/den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über. Gleiches gilt für die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen im Rahmen der ärztlichen Berufsausübung.
(7) § 117c Abs. 1 Z 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. Die bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 geltenden Aufgaben der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 117c Abs. 1 Z 4 sind ab dem 1. Jänner 2024 von der zuständigen Bundesministerin/vom zuständigen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wahrzunehmen.
Inkrafttretens- und Außerkrafttretensbestimmungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021
§ 246. (1) § 27 Abs. 10, § 59 Abs. 3, § 117c Abs. 1 Z 6 und § 125 Abs. 4 treten rückwirkend mit 1. Juli 2021 in Kraft.
(2) § 6a Abs. 3 Z 2 und Abs. 5, § 9 Abs. 1, 6, 9, 10 und 11, § 10 Abs. 1 und 12, § 11 Abs. 6 und 7, § 11a Abs. 2, § 12 Abs. 1, 4 und 8, § 12a Abs. 1, 5 und 9, § 13 Abs. 1, 9 und 10, § 13a Abs. 1, § 13b, § 27 Abs. 1, § 27a samt Überschrift, § 117b Abs. 2 Z 7,
§ 117c Abs. 1 Z 1 und 2, § 117c Abs. 1a, § 117c Abs. 2 Z 1 und 1a, § 118c Abs. 1, § 118e Abs. 5, § 195f samt Überschrift und § 245 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) § 27 Abs. 13 letzter Satz und § 117b Abs. 1 Z 17 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.
(4) § 13b Z 2, § 27a Abs. 3, § 117c Abs. 1a, § 117c Abs. 1 Z 1, § 117c Abs. 2 Z 1a treten mit 31. Dezember 2022 außer Kraft.
(5) § 13c samt Überschrift, § 38 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 128a Abs. 5 Z 1 bis 3 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.‘“
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Hauptgesichtspunkte:
Die vorliegende Novelle dient einerseits der Umsetzung der Entschließung des Nationalrats 70/E vom 08.07.2020 (XXVII. GP) und andererseits der Umsetzung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs vom 5. März 2020 und 12. Juni 2020. Mit der genannten Entschließung erging der Auftrag an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Nationalrat bis längstens 30. Juni 2021 den Entwurf einer datenschutzkonformen Regelung vorzulegen, die sich auf den Zugang der Länder und/oder der Landesgesundheitsfonds zu entsprechend zu definierenden Daten aus der Ärzteliste und der Ausbildungsstellenverwaltung der Österreichischen Ärztekammer bezieht, die vor allem für die Planung der Landesgesundheitsfonds zur Erstellung der regionalen Strukturpläne Gesundheit und zur Qualitätssicherung erforderlich sind.
Hintergrund dieser Überlegungen sind zwei Art. 15a B-VG-Vereinbarungen, die den Landesgesundheitsfonds die Kompetenz zur integrativen und sektorenübergreifenden Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens übertragen. Als eine der Kernaufgaben der Landesgesundheitsfonds resultiert daraus die Verpflichtung zur Erstellung regionaler Strukturpläne Gesundheit, um die medizinische Versorgungssicherheit langfristig zu planen und sicherzustellen. Hierzu ist erforderlich, dass die Landesgesundheitsfonds über Daten zur Gesamt-Ressourcen-Situation im ärztlichen Bereich in qualitativer, quantitativer, örtlicher und zeitlicher Dimension verfügen. Die für die Planung erforderliche Datenbasis soll den Landesgesundheitsfonds durch den Zugang samt deren Verarbeitung von entsprechend zu definierenden Daten aus der Ärzteliste sowie aus der Ausbildungsstellenverwaltung der Österreichischen Ärztekammer ermöglicht werden, wobei im Wesentlichen diese Daten kategorial als „Mengendaten“ zur verfügbaren „Menge“ an Ärztinnen und Ärzten und zum Ausmaß ärztlicher Ressourcen zu einem bestimmten Zeitpunkt, als „Qualifikationsdaten“ zu fach- und/oder allgemeinmedizinischen Qualifikationen und zu Sonder- und Zusatzqualifikationen der verfügbaren Ärztinnen und Ärzten sowie als „Räumliche Bezugsdaten“ zum geografischen Standort der verfügbaren Ärztinnen und Ärzte zusammengefasst werden können.
Überlappend bzw. gleichgelagert sind die Bedürfnisse zur Sicherstellung der öffentlichen Krankenanstaltspflege und der Planung des Rettungswesens durch die Landesregierungen.
Die nunmehr vorgeschlagene Regelung soll daher eine diesbezügliche Datenübermittlung an die und Datenverarbeitung durch die Landesregierungen und die Landesgesundheitsfonds ermöglichen.
Hinsicht der Umsetzung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs vom 5. März 2020 und 12. Juni 2020 ist Folgendes festzuhalten:
Mit Erkenntnis vom 05. März 2020, G 157/2019 ua hob der Verfassungsgerichtshof die Wortfolge „von der Österreichischen Ärztekammer“ im ersten Satz sowie die Wortfolge „der Österreichischen Ärztekammer“ im letzten Satz des § 10 Abs. 8 ÄrzteG 1998, BGBl. I Nr. 169, idF BGBl. I Nr. 25/2017, die Wort- und Zeichenfolge „und 10“ in § 13b Z 2 sowie die Zeichenfolge „10,“ in § 117c Abs. 1 Z 1 ÄrzteG 1998, BGBl. I Nr. 169, jeweils idF BGBl. I Nr. 82/2014 als verfassungswidrig auf und sprach aus, dass die Aufhebung mit Ablauf des 31. März 2021 in Kraft tritt. Im Übrigen wurde § 10 ÄrzteG 1998 idF BGBl. I Nr. 25/2017 nicht als verfassungswidrig aufgehoben, da die Verfassungswidrigkeit bereits durch die dargelegte Aufhebung beseitigt werden konnte (vgl. das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 12.06.2020, G 252/2019 ua (G 252/2019-13) unter „IV. Erwägungen, Punkt 1.2.1.“).
Mit dem genannten Erkenntnis vom 12.06.2020 hob der Verfassungsgerichtshof die Zeichenfolge „10,“ in § 117c Abs. 2 Z 1 ÄrzteG 1998, BGBl. I Nr. 169, idF BGBl. I Nr. 20/2019 als verfassungswidrig auf und sprach aus, dass die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr für Angelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich (Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 – übertragener Wirkungsbereich) idF der 2. Novelle, Kundmachung der Österreichischen Ärztekammer Nr. 2/2019, veröffentlicht am 21. Juni 2019 auf der Website der Österreichischen Ärztekammer (www.aerztekammer.at), im Hinblick auf die Zeichenfolge „10,“ in § 1, die Zeichenfolge „, 10“ in § 4 und der Anhang der Verordnung (Tarif 2019) im Hinblick auf die Zeichenfolge „§ 10 und“ in Punkt 3. gesetzwidrig war.
Zentrale Erwägungen des Verfassungsgerichtshofs in den gegenständlichen Erkenntnissen waren insbesondere:
1. Bestimmungen über die Anerkennung bzw. Zurücknahme oder Einschränkung der Anerkennung als Ausbildungsstätte sind auf den Kompetenztatbestand „Ge sundheitswesen“ des Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG gestützt (vgl. dazu RV 1386 BlgNR 20. GP, 84, RV 467 BlgNR 24. GP, 3 und VfSlg. 4413/1963). Angelegen heiten des „Gesundheitswesens“ sind nicht in Art. 102 Abs. 2 B-VG angeführt. Diese sind nicht in unmittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehen, sondern in mit telbarer Bundesverwaltung (VfSlg. 19.123/2010; VfGH 13.03.2019, G 242/2018 ua).
2. Gemäß Art. 102 Abs. 1 B-VG können in Angelegenheiten, die nicht in Art. 102 Abs. 2 B-VG genannt sind, auch Bundesbehörden mit der Vollziehung in Wei sungsunterworfenheit unter die Landeshauptfrau/den Landeshauptmann betraut werden. Allerdings dürfen Bundesgesetze, die eine solche Zuständigkeitsüber tragung vornehmen, nur mit Zustimmung der beteiligten Länder kundgemacht werden (vgl. VfGH 13.03.2019, G 242/2018 ua).
3. Nach Art. 102 Abs. 4 B-VG darf die Errichtung von eigenen Bundesbehörden für andere als die in Art. 102 Abs. 2 B-VG bezeichneten Angelegenheiten nur mit Zustimmung der beteiligten Länder erfolgen. Art. 102 Abs. 4 B-VG stellt jedoch nicht auf die Errichtung von Behörden in Angelegenheiten, die nicht in Art. 102 Abs. 2 B-VG oder einer besonderen Verfassungsbestimmung genannt sind, son dern auf die Begründung der Zuständigkeit von Bundesbehörden ab (vgl. VfSlg. 19.721/2012 mwN; VfGH 13.03.2019, G 242/2018 ua).
4. Als eine solche Bundesbehörde wird gemäß § 117c Abs. 1 Z 1 ÄrzteG 1998 die Österreichische Ärztekammer tätig, die gemäß § 195f Abs. 1 ÄrzteG 1998 in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches ausnahmslos an die Wei sungen der Bundesministerin/des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gebunden ist.
5. Ebenso obliegt der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 117c Abs. 2 Z 1 ÄrzteG 1998 die Erlassung von Verordnungen über die Einhebung einer Bearbei tungsgebühr gemäß § 13b ÄrzteG 1998 unter anderem für die Angelegenheit des § 10 ÄrzteG 1998. Auch in diesem Fall besteht gemäß § 195f Abs. 1 ÄrzteG 1998 eine Weisungsbindung an die Bundesministerin/den Bundesminister für Sozia les, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
6. Da zur Übertragung der Aufgabe der Durchführung von Verfahren betreffend ärztliche Ausbildungsstätten gemäß § 10 ÄrzteG 1998 an die Österreichische Ärztekammer sowie zur Erlassung von Verordnungen gemäß § 13b Z 2 ÄrzteG 1998 eine Zustimmung der Länder gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG nicht erfolgte, ist dies verfassungswidrig.
Auch wenn die fachliche Kompetenz der Österreichischen Ärztekammer zur Erfüllung der behördlichen Aufgaben unbestritten ist, soll mit den vorgeschlagenen Regelungen dem dringlichen verfassungs-/formalrechtlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf entsprochen werden.
Vorgesehen wird nun, dass die Österreichische Ärztekammer als Bundesbehörde im Sinne des Art. 102 Abs. 1 B-VG mit sämtlichen behördlichen Aufgaben im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten einschließlich Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen unter der Weisungshoheit der Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner und der Bundesministerin/ des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut werden soll. Diese Betrauung wird (vorerst) mit 31. Dezember 2022 befristet, um allfällige weitere Entwicklungen berücksichtigen zu können. Die Novelle sieht somit den Übergang der gegenständlichen Zuständigkeiten auf die Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner ab dem 1. Jänner 2023 vor.
Da durch die Ermächtigung zur Einhebung von Bearbeitungsgebühren für die Durchführung der gegenständlichen Verfahren auch die Verordnungskompetenz der Österreichischen Ärztekammer berührt wird und diesbezüglich nur eine Weisungsbindung an die Bundesministerin/den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorgesehen ist, soll die Österreichische Ärztekammer diesbezüglich als Bundesbehörde im Sinne des Art. 102 Abs. 4 B-VG mit entsprechender Befristung bis 31. Dezember 2022 tätig werden.
Hinsichtlich der Zuständigkeit zur Führung der Ärzteliste sowie Durchführung sämtlicher mit der Ärzteliste und der Berufsberechtigung im Zusammenhang stehender Verfahren einschließlich Besorgung diesbezüglicher Verwaltungsangelegenheiten soll die durch die Novellen BGBl. I Nr. 86/2020 und 31/2021 normierte Befristung mit 30. Juni 2021 in eine dauerhafte Betrauung der Österreichischen Ärztekammer umgewandelt werden. Diese umfassenden und für eine gesetzliche berufliche Interessenvertretung typischen Aufgaben soll die Österreichische Ärztekammer zukünftig als Bundesbehörde im Sinne des Art. 102 Abs. 1 B-VG im übertragenen Wirkungsbereich unter der Weisungshoheit der Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner und der Bundesministerin/des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wahrnehmen.
Im Übrigen bezieht sich die neue Weisungshoheit der Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner gemäß § 195f Abs. 1, mit Ausnahme der Erlassung von Verordnungen, auf sämtliche behördliche Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich der Österreichische Ärztekammer. Das Weisungsrecht bezieht sich dabei sowohl auf die Österreichische Ärztekammer als auch auf Dritte, derer sich die Österreichische Ärztekammer zur Aufgabenerfüllung bedient. Im Bereich der Qualitätssicherung im übertragenen Wirkungsbereich betrifft dies die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed), sodass sich auch im Bereich der ärztlichen Qualitätssicherung für den niedergelassenen Bereich eine Zuständigkeit der Länder widerspiegelt.
Gemäß Art. 102 Abs. 1 und 4 bedarf die Novelle der Zustimmung der Länder vor Kundmachung.
2. Kompetenzgrundlage:
Die Novelle stützt sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG („Einrichtungen beruflicher Vertretungen, soweit sie sich auf das ganze Bundesgebiet erstrecken“), auf Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG („Gesundheitswesen“) sowie auf Art. 12 Abs. 1 Z 1 („Heil- und Pflegeanstalten“).
3. Besonderheiten des Normsetzungsverfahrens:
Zustimmung der Länder gemäß Art. 102 Abs. 1 und 4 B-VG
II. Besonderer Teil
Zu a) und b) (Z 1 bis 10, 18, 19, 23, 31 und 32 (§ 6a Abs. 3 Z 2 und Abs. 5, § 9 Abs. 1, 6, 9 und 11, § 10 Abs. 1 und 12, § 11 Abs. 6 und 7, § 11a Abs. 2, § 12 Abs. 1 und Abs. 4, § 12a Abs. 1, 5, 8 und 9, § 13 Abs. 1, 9 und 10, § 13a Abs. 1, § 38 Abs. 1, 3 und 4, § 117c Abs. 1 Z 1, § 195f, §§ 245 und 246)):
Die Änderungen dienen der zuständigkeitsneutralen Formulierung der Bestimmungen über die Verfahren zur Ab- und Anerkennung der Ausbildungsstätten und -stellen für die Basisausbildung, für die allgemeinärztliche Ausbildung, fachärztliche Ausbildung und für die Spezialisierungen einschließlich Lehrambulatorien, Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen sowie für die arbeitsmedizinische Ausbildung. Letztere befindet sich derzeit noch in der unmittelbaren Ministerialzuständigkeit. Die Zuständigkeiten zur Führung der entsprechenden Ausbildungsstättenverzeichnisse und der Ausbildungsstellenverwaltung, die die Österreichische Ärztekammer aufgebaut hat, werden ebenfalls zuständigkeitsneutral formuliert.
Zur Überführung der Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen vom eigenen in den übertragenen Wirkungsbereich wird auf die Z 21 und 31 (§ 117b Abs. 1 Z 17, § 245 Abs. 2) verwiesen.
Die Zuständigkeit der Österreichischen Ärztekammer im übertragenen Wirkungsbereich unter Weisungsbindung an die Landeshauptfrauen/die Landeshauptmänner sowie die Bundesministerin/den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ergibt sich aus den Regelungen des § 117c Abs. 2 Z 1 und § 195f.
Mit der erforderlichen Zustimmung der Länder gemäß Art. 102 Abs. 1 B-VG wird die Zuständigkeit der Österreichischen Ärztekammer bis 31. Dezember 2022 befristet vorgesehen.
Sofern der Gesetzgeber bis 31. Dezember 2022 keine andere Regelung trifft, gehen gemäß den §§ 13c, 245 Abs. 3 und 246 Abs. 4 und 5 mit 1. Jänner 2023 die Zuständigkeiten für die genannten behördlichen Aufgaben einschließlich der Führung der entsprechenden Ausbildungsstättenverzeichnisse und der Ausbildungsstellenverwaltung auf die Landeshauptfrauen/Landeshautmänner über. Die entsprechenden Meldungen insbesondere durch die Träger der Ausbildungsstätten sind an die jeweils zuständige Behörde zu richten.
§ 245 Abs. 1 sieht vor, dass die durch die Aufhebung des Verfassungsgerichtshofs eingetretene Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden für Verfahren zur Aberkennung von fachärztlichen Ausbildungsstätten wieder in den übertragenen Wirkungsbereich der Österreichischen Ärztekammer rückgeführt wird. Demnach sind bei den Bezirksverwaltungsbehörden gemäß § 10 Abs. 8 anhängige Verfahren bei der Österreichischen Ärztekammer fortzuführen.
Im Übrigen wird die in § 13a angesprochene Kommission für die ärztliche Ausbildung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008, in der Fassung BGBl. I Nr. 199/2013, im Rahmen einer weiteren
Novelle auf eine abgesicherte ärztegesetzliche Basis zu stellen sein. Dabei wird auch dem Wunsch der Länder, dass die näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung und Arbeitsweise auf Verordnungsebene des Bundes geregelt werden sollen, Rechnung getragen werden können.
Zu a) und b) (Z 11, 12, 22, 27, 28 und 32 (§ 13b, § 117b Abs. 2 Z 7, § 117c Abs. 2 Z 1 und Z 1a, § 245 Abs. 5, § 246 Abs. 4)):
Die Regelungen betreffen die Ermächtigung der Einhebung von Bearbeitungsgebühren durch die Österreichische Ärztekammer für die Durchführung von Verwaltungsverfahren auf Grundlage der bestehenden Bestimmungen des ÄrzteG 1998.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. März 2020, G 157/2019, die Wort- und Zeichenfolge „und 10“ in § 13b Z 2 ÄrzteG 1998 und mit Erkenntnis vom 12.06.2020, G 252/2019 ua (G 252/2019-13), die Zeichenfolge „10,“ in § 117c Abs. 2 Z 1 ÄrzteG 1998 (Verordnungsermächtigung im übertragenen Wirkungsbereich) als verfassungswidrig aufgehoben.
Da die Österreichische Ärztekammer zumindest bis zum 31. Dezember 2022 für die Durchführung von Verfahren gemäß § 10 (An- und Aberkennung von fachärztlichen Ausbildungsstäten) zuständig sein wird (vgl. § 117c Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit den §§ 245 und 246) ist dies auch in den Regelungen über die Einhebung Bearbeitungsgebühren in den §§ 13b und § 117c Abs. 2 Z 1 entsprechend zu berücksichtigen.
§ 245 Abs. 5 sieht daher eine vorrübergehende Ermächtigung zur Einhebung von Bearbeitungsgebühren für die Vollziehung von anhängigen Verfahren gemäß § 10 bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß § 13b vor.
Sonstige Neuerungen betreffen die Aufnahme des § 11a (Anerkennung von Spezialisierungs-Ausbildungsstätten), die Berücksichtigung der Überführung der Zuständigkeit für die Lehrpraxen- und Lehrgruppenpraxen-Verfahren gemäß §§ 12 und 12a vom eigenen in den übertragene Wirkungsbereich sowie die legistische Berücksichtigung des vorzusehenden Zuständigkeitsübergangs für die Verfahren gemäß § 6a Abs. 3 Z 2 und §§ 9, 10, 11a, 12, 12a, 13 und 13a an die Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner, die zum Außerkrafttreten der Bearbeitungsgebühren-Regelungen mit 31. Dezember 2022 zu führen haben.
Zu a) und b) (Z 13 und 32 (§ 13c samt Überschrift, § 245 Abs. 3, § 246 Abs. 3)):
Zuständige Behörde für Verfahren gemäß den §§ 6a, 9, 10, 11a, 12, 12a, 13, 13a und 38 einschließlich der Führung der Ausbildungsstättenverzeichnisse und der Ausbildungsstellenverwaltung ist ab dem 1. Jänner 2023 die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann. Die bei der Österreichischen Ärztekammer anhängigen Verfahren gemäß §§ 6a, 9, 10, 12, 12a, 13 und 13a sind mit 1. Jänner 2023 von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann fortzuführen.
Der Österreichischen Ärztekammer kommt in den genannten Verwaltungsverfahren lediglich die Rolle als bloß Beteiligte zu, im Wege einer Stellungnahme kann sie ihre fachliche Expertise einbringen. Vom Verfahrensergebnis ist die Österreichische Ärztekammer abschriftlich in Kenntnis zu setzen. Über Beschwerden gegen Bescheide der Landeshauptfrau/des Landeshauptmanns soll, zumal auch länderübergreifende Aspekte in die Verfahren einfließen, im Einvernehmen mit den Ländern in den Verfahren gemäß den §§ 6a, 9, 10, 11a, 12, 12a, 13, 13a und 38 die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts festgelegt werden.
In Ergänzung zur Begründungspflicht des § 58 Abs. 2 AVG scheint es im Sinne der Qualitätssicherung zielführend, in den Bescheidbegründungen allfällige Abweichungen von den Stellungnahmen der Österreichischen Ärztekammer miteinzubeziehen.
Der Wünsch der Länder nach einer gesonderten Bearbeitungsgebühr bedarf einer gesonderten Prüfung, eine allfällige Regelung wäre daher einer weiteren Novelle vorbehalten.
Zu a) (Z 14 (§ 27 Abs. 1)):
Im Einleitungssatz des § 27 Abs. 1 wird unter Nutzung der in Art. 4 Z 7 DSGVO normierten Öffnungsklausel die Österreichische Ärztekammer als datenschutzrechtliche Verantwortliche für die Ärzteliste festgelegt.
Zu a) und b) (Z 15, 20, 25, 29, 32 (§ 27 Abs. 10, § 59 Abs. 3, § 117c Abs. 1 Z 6, § 125 Abs. 4, § 246 Abs. 1)):
Aufgrund der normierten Befristung der Bestimmungen der § 27 Abs. 10, § 59 Abs. 3, § 117c Abs. 1 Z 6 und § 125 Abs. 4 ÄrzteG 1998 idF der Ärztegesetz-Novelle BGBl. I Nr. 31/2021 treten diese gemäß § 244 Abs. 2 ÄrzteG 1998 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.
Die Österreichische Ärztekammer soll nunmehr rückwirkend mit 1. Juli 2021 mit Zustimmung der Länder für die Führung der Ärzteliste sowie Durchführung sämtlicher mit der Ärzteliste und der Berufsberechtigung im Zusammenhang stehender Verfahren einschließlich Besorgung diesbezüglicher Verwaltungsangelegenheiten zuständig gemacht werden.
Zu b) (Z 17 und 24 (§ 27a, § 117c Abs. 1 Z 2)):
Der geplante Zugriff auf Basis einer Schnittstelle auf die Daten und die Datenverarbeitung durch die Landesregierungen und die Landesgesundheitsfonds zum Zweck der Wahrnehmung einer Aufgabe in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO grundsätzlich zulässig. Die „Verwaltung von Leistungen der Gesundheitsvorsorge“ ist laut ErwG 45 DSGVO ein legitimer Zweck im Sinne des Art. 6 Abs. 3 DSGVO.
Den Ländern kommt gemäß § 18 Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957, die Sicherstellung öffentlicher Krankenanstaltspflege zu. Die den Landesgesundheitsfonds übertragenen Aufgaben der Erstellung der regionalen Strukturpläne Gesundheit und der Qualitätssicherung finden ihre rechtlichen Grundlagen gemäß Art. 9 der Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit nach Maßgabe bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften (insbesondere im Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz (G-ZG), BGBl. I Nr. 26/2017). Den Landesregierungen kommt die gesetzliche Aufgabe der Planung des Rettungswesens nach Maßgabe landesgesetzlicher Vorschriften zu.
Die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds haben ganz wesentliche öffentliche Aufgaben im Bereich des Gesundheitswesens wahrzunehmen. Zum einen soll den Landesregierungen für die Sicherstellung der öffentlichen Krankenanstaltspflege und zum anderen den Landesgesundheitsfonds zur Durchführung ihrer Aufgaben, insbesondere zur Planung und Steuerung aller Bereiche des Gesundheitswesens sowie zur Umsetzung der auf Landesebene zu realisierenden Maßnahmen der Zielsteuerung Gesundheit zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Ärztegesetz 1998 der erforderliche Datenzugang sichergestellt werden. Das Erfordernis des Zugangs zu diesen Daten entspringt neben der im KAKuG festgelegten öffentlichen Aufgabe der Landeregierungen zur Sicherstellung der öffentlichen Krankenanstaltspflege auch der partnerschaftlichen Zielsteuerung Gesundheit, welche im Jahr 2013 eingeleitet und 2017 fortgesetzt und vertieft wurde. Insbesondere ist nunmehr in den landesgesetzlichen Bestimmungen zu den Landesgesundheitsfonds festgehalten, dass im Rahmen der Regionalen Strukturpläne Gesundheit sowohl der intra- wie auch der extramurale Bereich erfasst sind und sich dies auch auf die Teile, die von den Landes-Zielsteuerungskommissionen als verbindlich
zu erklären sind, erstreckt. Eine entsprechend belastbare Datengrundlage in qualitativer und quantitativer Hinsicht ist vor allem betreffend die jeweiligen Angebote und Versorgungseinrichtungen sowohl im niedergelassenen Bereich als auch hinsichtlich der Ärzte im Angestelltenverhältnis unerlässlich. So sind Daten betreffend Dienstgeber, Art der Berufstätigkeit, Vollzeit oder Teilzeit, Sektorenzugehörigkeit im Falle eines Anstellungsverhältnisses wesentliche Daten für die mittel- und langfristige Planung der verfügbaren ärztlichen Ressourcen, die der intra- und extramuralen kurativen Versorgung zugänglich sind.
Es folgt eine Beurteilung der Erforderlichkeit der jeweiligen Datenkategorien für die verfolgten Zwecke:
Das Jahr der Geburt sowie das Geschlecht der Ärztin/des Arztes ist notwendig zur mittel- und langfristigen Planung der verfügbaren ärztlichen Ressourcen, der rechtzeitigen Berücksichtigung von Pensionierungen in der Personalbedarfsplanung, für die Sicherstellung der ärztlichen Kapazitäten in den Krankenhäusern zur Abdeckung des dortigen Leistungsspektrums, außerdem relevant für die Planung der Ausbildungsstellen in den Krankenhäusern, weiters von Bedeutung für die Erstellung des Regionalen Strukturplanes Gesundheit im intra- und extramuralen Bereich.
Die Staatsangehörigkeit der Ärztin/des Arztes ist für die Personalbedarfsplanung im Hinblick auf Abwanderungen aus Österreich relevant.
Akademische Grade, Berufsbezeichnungen samt allfälligen amtlich verliehenen Titeln und Zusätzen sowie Hinweise auf den Berufsberechtigungsumfang der Ärztin/des Arztes sind wesentlich für Leistungsangebotsplanungen insbesondere im niedergelassenen/extramuralen Bereich (beispielsweise in der Hospiz- und Palliativversorgung, bei Gesundheitsförderungsprojekten etwa im Bereich Sportmedizin, in der Notarztversorgung).
Die Postleitzahlen der Berufssitze und Dienstorte sowie des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts der Ärztin/des Arztes sind aufgrund der unterschiedlichen geographischen Verteilung der Leistungsanbieter notwendig, da es zunehmend zu einer Konzentration in Ballungsräumen und einer Ausdünnung in ländlichen Gebieten kommt, sodass diese Gegebenheiten insbesondere bei der Organisation von Rufbereitschaften, Notarztdiensten und den Anfahrtswegen von Pendlerinnen und Pendlern berücksichtigt werden können.
Informationen zur Art der Berufstätigkeit, der Kurienzugehörigkeit im Fall eines Anstellungsverhältnisses sowie die Angabe ärztlicher Nebenbeschäftigung ist erforderlich für die mittel- und langfristigen Planung der verfügbaren ärztlichen Ressourcen sowie der Verteilung auf den intra- und extramuralen Bereich im Sinne einer integrativen Planung.
Die Angabe der Öffnungszeiten von Kassenärztinnen/Kassenärzten dient der besseren Versorgungsplanung des extramuralen Bereichs. In weiterer Folge ist eine gesetzliche Regelung angedacht, die eine Erweiterung auf Wahlärztinnen/Wahlärzte vorsieht.
Hinweise auf Verträge mit Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstalten sind unerlässlich für die Planung der Versorgungslandschaft.
Hinweise auf Einstellung, Verzicht, Wiederaufnahme, Untersagung und Erlöschen der Berufsausübung tragen wesentlich zur Nachvollziehbarkeit der Gründe für Abgänge bei Ärztinnen/Ärzten bei.
Hinweise auf Eröffnung und Schließung von Ordinationen, Ordinations- und Apparategemeinschaften sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer solchen sowie Hinweise auf Eröffnung, Erweiterung und Schließung von Gruppenpraxen sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer solchen sind erforderlich für die mittel- und langfristigen Planung der verfügbaren ärztlichen Ressourcen sowie der Verteilung auf den intra- und extramuralen Bereich im Sinne einer integrativen Planung.
Die Daten des Beginns, der Änderung und des Abschlusses jeweils der Basisausbildung, der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin sowie der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt sind unerlässlich für die mittel- und langfristige Planung der verfügbaren ärztlichen Ressourcen.
Die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds sind unter Nutzung der in Art. 4 Z 7 DSGVO normierten Öffnungsklausel als datenschutzrechtliche Verantwortliche für die Verarbeitung der in Abs. 2 und 3 normierten Daten anzusehen.
Im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgt zugleich die Darstellung, dass die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds keine Echtdaten für die oben dargestellten Zwecke benötigen, sondern mit pseudonymisierten Daten die Zweckerfüllung erreicht werden kann. Daher wird in § 27a das Zurverfügungstellen von pseudonymisierten Daten auf ähnliche Weise wie bisher schon in § 3b Abs. 3 festgelegt. Im Sinne des Art. 89 DSGVO sind die Daten daher so zu übermitteln, dass sie für die Empfängerin/den Empfänger pseudonymisierte personenbezogene Daten sind und die Empfängerin/der Empfänger die Identität der/des Betroffenen mit rechtlich zulässigen Mitteln nicht bestimmen kann, sofern der Personenbezug für die Durchführung einer statistischen Erhebung nicht unerlässlich ist. Soweit der Personenbezug für die Verwirklichung des Zwecks unerlässlich ist, können einzelne Rechte der/des Betroffenen unter den Voraussetzungen des Art. 89 Abs. 2 DSGVO ausgeschlossen werden. Die bei der Österreichischen Ärztekammer vorliegenden Daten können auf Grund ihres erheblichen Umfangs einen wesentlichen Beitrag zur Planung und Steuerung der Gesundheitsversorgung leisten. Daher soll mit vorliegender Novelle eine datenschutzkonforme Regelung für den direkten und in zeitlicher, inhaltlicher und zahlenmäßiger Hinsicht unbeschränkten Zugang zu den hierfür bei der Österreichischen Ärztekammer vorliegenden relevanten Daten für die Aufgabenerfüllung auf Landesebene ermöglicht werden.
Eine neuerliche Erhebung bereits vorhandener Daten soll aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit unterbleiben.
Aufgrund des in Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO normierten Grundsatzes der Speicherbegrenzung sind die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds verpflichtet, die Daten zu löschen, sofern diese für die verfolgten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Für die verfolgten Zwecke nicht mehr erforderlich sind die Daten spätestens nach der Streichung der Ärztin/des Arztes aus der Ärzteliste gemäß § 59 Abs. 3. Hinsichtlich der Datenlöschung ist nicht grundsätzlich auf die Streichung der Ärztin/des Arztes aus der Ärzteliste zu warten, sondern sind die Daten jedenfalls zu löschen, wenn sie zur Zweckerreichung nicht mehr erforderlich sind und auch sonst keine (insbesondere gesetzlichen) Aufbewahrungsverpflichtungen bestehen.
In Angelegenheiten des Art. 12 wird die Landesgesetzgebung mittels der in Abs. 5 normierten Grundsatzbestimmung zur Erlassung gewisser Bestimmungen verpflichtet.
Die elektronische Zurverfügungstellung der in § 27a aufgelisteten Daten aus der Ärzteliste und der Ausbildungsstellenverwaltung für die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds liegt aus den genannten Gründen der vorausschauenden Planungssicherheit eindeutig im überwiegenden Interesses der Allgemeinheit und ist daher als Aufgabe des übertragenen Wirkungsbereichs zu definieren.
Zu b) (Z 21 und 31 (§ 117b Abs. 1 Z 17, § 245 Abs. 2)):
Die Zuständigkeit für die An- und Aberkennung von Lehrpraxen (§ 12 ÄrzteG 1998) und Lehrgruppenpraxen (§ 12a ÄrzteG 1998) bei der Österreichischen Ärztekammer im eigenen Wirkungsbereich kann im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht beibehalten werden. Es handelt sich dabei um behördliche Aufgaben des Kompetenztatbestands „Gesundheitswesen“ gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG und nicht des Kompetenztatbestands „Einrichtungen beruflicher Vertretungen, sofern sie sich auf das ganze
Bundesgebiet erstrecken“ gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG. Für die An- und Aberkennung von Krankenanstalten für die fachärztliche Ausbildung hat der VfGH dies ausdrücklich in seinen Erkenntnissen ausgeführt (vgl. insbesondere den Rechtssatz zu VfGH vom 12.06.2020, G 252/2019 ua (G 252/2019-13)).
Das Argument, wonach es sich bei Inhaberinnen und Inhabern von Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen um ärztliche Standesangehörige handelt, ändert nichts am identen Regelungszweck der §§ 12 und 12a im Vergleich zu § 10, nämlich der Sicherstellung der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten zum Zweck der ärztlichen Versorgung der österreichischen Bevölkerung.
Gemäß § 245 Abs. 2 sind bei der Österreichischen Ärztekammer anhängige Verfahren gemäß §§ 12 und 12a sind als Verfahren im übertragenen Wirkungsbereich fortzuführen.
Zu b) (Z 26 (§ 117c Abs. 1a)):
Die Regelung dient der Klarstellung, dass die verfahrensrechtliche Zuständigkeit über Beschwerden gegen Bescheide der Österreichischen Ärztekammer in sämtlichen Verfahren des übertragenen Wirkungsbereichs beim Bundesverwaltungsgerichtsgericht liegt.
Zu b) (Z 30 und 32 (§ 128a Abs. 5 Z 1 bis 3, § 246 Abs. 6)):
Aufgrund der Zuständigkeitsänderungen mit 1. Jänner 2023 bedarf es auch Klarstellungen der Aufgaben der Ausbildungskommission. Der Ausbildungskommission obliegen demnach unter anderem die Entscheidung in Verfahren gemäß §§ 14 und 39 Abs. 2 als erste Instanz, das Recht zur fachlichen Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer in Verfahren gemäß §§ 6a, 9, 10, 11a, 12, 12a,13, 13a, 35 und 38 Abs. 2 sowie die Teilnahme an Visitationen im Rahmen von Verfahren gemäß Abs. 2, gegebenenfalls durch beauftragte fachkundige ärztliche Standesangehörige. Eine eigenständige Visitationskompetenz der Österreichischen Ärztekammer muss aufgrund der Zuständigkeitsänderungen entfallen.
Zu b) (Z 31 (§ 195f samt Überschrift)):
§ 195f Abs. 1 normiert, dass die Österreichische Ärztekammer sowie Dritte, derer sich die Österreichische Ärztekammer zur Aufgabenerfüllung bedient, bei der Vollziehung der Angelegenheiten gemäß § 117c Abs. 1 im übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung gemäß Art. 102 Abs. 1 und 103 B-VG an die Weisungen der zuständigen Landeshauptfrau/des zuständigen Landeshauptmannes und der Bundesministerin/des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gebunden sind.
§ 195f Abs. 2 bestimmt, dass die Österreichische Ärztekammer bei der Erlassung von Verordnungen des übertragenen Wirkungsbereichs gemäß § 117c Abs. 2 an die Weisungen der Bundesministerin/des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gebunden ist.
Zu b) (Z 28a, 28b und 32 (§§118c Abs. 1, 118e Abs. 5, 245 und 246 samt Überschriften)):
§ 245 enthält im Rahmen der Schlussbestimmung die erforderlichen Regelungen für die vorzusehenden Zuständigkeitsübergänge.
Abs. 1 regelt, dass die bei den Bezirksverwaltungsbehörden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ärztegesetz-Novelle 2021 (aufgrund des verfassungsgerichtlich bedingten Entfalls der Zuständigkeit der Österreichischen Ärztekammer) anhängigen Verfahren zur Aberkennung von fachärztlichen Ausbildungsstäten von der Österreichischen Ärztekammer bis 31. Dezember 2022 fortzuführen sind.
Abs. 2 regelt, dass die bei der Österreichischen Ärztekammer im eigenen Wirkungsbereich anhängigen Verfahren betreffend Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen ab dem
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ärztegesetz-Novelle 2021 als Verfahren im übertragenen Wirkungsbereich fortzuführen sind.
Abs. 3 regelt den Zuständigkeitsübergang von der Österreichischen Ärztekammer auf die Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner betreffend die die zum Zeitpunkt des 1. Jänner 2023 anhängigen Verfahren gemäß §§ 6a, 9, 10, 12, 12a, 13 und 13a, die dann von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann fortzuführen sind.
Abs. 4 regelt den Zuständigkeitsübergang von Verfahren betreffend die arbeitsmedizinischen Ausbildungsstätten von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner. Mit 1. Jänner 2023 sind anhängige Verfahren von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann fortzuführen.
Zu § 245 Abs. 5 vgl. wird auf die Ausführungen zu Z 11ff verwiesen.
§ 245 Abs. 6 sieht vor, dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz das System der Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung unter Einbeziehung der Länder, der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer evaluiert und dem Nationalrat bis 30. Juni 2022 einen Bericht erstattet. Davon wäre auch die Bundes-Zielsteuerungskommission in Kenntnis zu setzten, um dort einen entsprechenden Diskussionsprozess zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Neuerlassung der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 118c an die Zustimmungserfordernis aller Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner geknüpft werden Falls keine Einigung mit den Landeshauptleuten zustande kommt, geht die Zuständigkeit zur Erlassung der Verordnung gemäß § 118c auf die Bundesministerin/den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ab dem 1. Jänner 2023 über. Ein solcher Übergang ist auch für die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen einschließlich der Kontrolle im Rahmen der ärztlichen Berufsausübung vorgesehen.
In § 245 Abs. 7 wird normiert, dass § 117c Abs. 1 Z 4 mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft tritt. Die bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 geltenden Aufgaben der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 117c Abs. 1 Z 4 sind ab dem 1. Jänner 2024 von der zuständigen Bundesministerin/vom zuständigen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wahrzunehmen.
Die Änderungen in den §§ 118c Abs.1 und 118e Abs. 5 dienen der Umsetzung eines Wunsches der Länder in das bestehende System der Qualitätssicherung verstärkt einbezogen zu werden.
§ 246 enthält die Inkraft- und Außerkrafttretensbestimmungen für die Ärztegesetz-Novelle 2021.
Rückwirkend mit 1. Juli 2021 in Kraft zu setzten sind die Regelungen betreffend Durchführung sämtlicher mit der Ärzteliste und der Berufsberechtigung im Zusammenhang stehender Verfahren einschließlich Besorgung diesbezüglicher Verwaltungsangelegenheiten (§ 27 Abs. 10, § 59 Abs. 3, § 117c Abs. 1 Z 6 und § 125 Abs. 4), um das Außerkrafttreten mit 30. Juni 2021 durch § 244 Abs. 2 ÄrzteG 1998 idF BGBl. I Nr. 31/2021 zu kompensieren.
Die Bestimmungen in Abs. 5 betreffend die Zuständigkeiten der Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner (§ 13c samt Überschrift sowie § 38 Abs. 1, 3 und 4) sowie die daraus folgende entsprechend adaptierte Zuständigkeit der Ausbildungskommission der Österreichischen Ärztekammer (§ 128a Abs. 5 Z 1 bis 3) sind mit 1. Jänner 2023 in Kraft zu setzen.
Für die restlichen Bestimmungen der Ärztegesetz-Novelle 2021 wird in Abs. 2 ein Inkrafttreten mit dem der Kundmachung folgenden Tag vorgesehen.
Korrespondierend zu Abs. 5 sieht Abs. 4 das Außerkrafttreten für die Zuständigkeiten der Österreichischen Ärztekammer (§ 13b Z 2, § 27a Abs. 3, § 117c Abs. 1a, § 117c Abs. 1 Z 1, § 117c Abs. 2 Z 1a) mit 31. Dezember 2022 vor.
Im Übrigen regelt Abs. 3 das Außerkrafttreten der Bestimmungen des § 27 Abs. 13 letzter Satz und § 117b Abs. 1 Z 17 (Überführung der Lehrpraxen- und Lehrgruppenpraxen-Verfahren in den übertragenen Wirkungsbereich) mit dem der Kundmachung folgenden Tag.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Ruf bei der ÖVP: Der ist nicht da! Der ist nicht da! – Rufe und Gegenrufe bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Der Herr Bundesminister ist nicht mehr da (Abg. Gabriela Schwarz: O ja, steht hinter dir!) – danke, da ist er wieder! (Abg. Martin Graf: Versteckt sich ...!) Wir behandeln unter diesem Tagesordnungspunkt die Novelle des Ärztegesetzes. Das ist eine sehr heikle und langwierige Materie, die im Zuge einer Diskussion der Ärztekammer und des Gesundheitsministeriums ausgestritten worden ist, zu der ich mich gar nicht weiter äußern möchte, außer dass wir auch dazu wieder äußerst kurzfristig, und zwar heute, tagesaktuell, erneut einen Abänderungsantrag bekommen haben. Sie sehen, die Sache hat System.
Gleichzeitig haben wir auch mehrere Änderungen betreffend das Apothekerkammergesetz und das Gehaltskassengesetz vorgesehen – Anerkennung von auswärtigen Dienstzeiten im Rahmen der Gehaltskasse, redaktionelle Änderungen –, die ich Sie ersuche mitzutragen. Ein kleiner Passus wurde vergessen – ich hoffe, dass die Bundesregierung das nachholen wird, ich habe mit der Apothekerkammer da auch schon Rücksprache gehalten –: Es geht um die Anerkennung von Dienstzeiten von beim österreichischen Bundesheer tätigen Pharmazeuten, von Heeresapothekern. Momentan ist die Regelung so, dass die Heerespharmazeuten ihre Berufsjahre nicht angerechnet bekommen – weder im Gehaltsschema noch für die Berechtigung zum Führen einer eigenen Apotheke.
Herr Bundesminister, ich ersuche Sie höflichst, diese kleine Änderung, sobald die Vorlage von der Apothekerkammer kommt, bei der nächsten Möglichkeit zu berücksichtigen, um auch eine entsprechende Gerechtigkeit für die Heerespharmazeuten zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
14.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Gabriela Schwarz. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde ja schon fast alles zum Ärztegesetz gesagt. Kollege Schallmeiner hat es genau erläutert. Ich möchte noch eines zu Kollegen Kaniak sagen: Dass das so spät gekommen ist, hat den ganz einfachen Grund, dass wir nicht aufgeben, eine gemeinsame Entscheidung treffen zu wollen, und diese gemeinsame Entscheidung zwischen der Österreichischen Ärztekammer, den Bundesländern und dem Ministerium ist uns Gott sei Dank gelungen. Dass das manchmal nicht einfach ist, wissen wir, aber wir geben nicht auf.
Worum geht es denn? – Es geht darum, die beste Qualität für die österreichischen Patientinnen und Patienten zu schaffen. Das ist unser oberstes Ziel, und das bleibt es auch. Deswegen werden wir auch weiterreden – gerade wenn es um die Qualitätssicherung geht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte mich da jetzt auch gar nicht über das alles, über die Details, die bereits genannt wurden, verbreiten, aber ich möchte noch eines sagen: Während sich die einen in Zynismus und Sarkasmus ergehen und während die anderen bestreiten, dass ein Paket an Maßnahmen zum Ziel führt oder dass es möglich ist, aus Erfahrungen zu lernen und Dinge zu verbessern, machen wir etwas ganz anderes – wir tun nämlich genau das: Wir lernen aus Erfahrungen, wir setzen weitere Schritte.
Heute ist ein wirklich guter Tag für alle, die gemeinsam mit uns durchgehalten haben, und ich hoffe inständig, dass auch alle dabei bleiben, diese Schritte, die notwendig sind, mitzutragen, damit wir alle einen guten Sommer haben, einen Sommer der Normalität. Den wünsche ich uns allen, und ich hoffe auf breite Zustimmung genau zu diesem Punkt, nämlich wenn es um das Ärztegesetz und um die Qualität im Sinne unserer Patientinnen und Patienten in Österreich geht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Schallmeiner.)
14.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete!
Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Ich möchte auch noch ganz kurz
etwas dazu sagen.
Als ich vor zwei Monaten angelobt worden bin, hat es das Ärztegesetz, die Ärzte betreffend vier Punkte gegeben. Einer war das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das letztes Monat hier beschlossen worden ist, also die Fortführung von 55 Stunden Arbeitszeit im Durchrechnungszeitraum bis 2025, dann 52 Stunden. Das war ein Kompromiss, um vor allem auch kleineren Häusern am Land die Möglichkeit zu geben, einen Übergang zu schaffen.
Dann hat es zwei Themenbereiche gegeben – die Ärzteliste und die Ausbildungsagenden –, bei denen vor 35 Jahren ein Fehler in diesem Haus passiert ist. Man hat damals vergessen, die Länder zu fragen, obwohl in Länderkompetenzen eingegriffen worden ist. Das ist eingeklagt worden, und der VfGH hat das, was die Aberkennung von Ausbildungsstellen betrifft, aufgehoben, und die Übergangsfrist hat schon mit 30.3.2021 geendet. Das haben wir jetzt dem VfGH-Urteil entsprechend repariert. Die Frage der Ausbildung ist gelöst, sie geht an die Länder. Die LHs entscheiden das, die Vorgaben macht der Bund, macht mein Haus.
Der dritte Punkt war die Qualitätssicherung. Es ist ein breiter politischer Wille da, die Qualitätssicherung im niedergelassenen ärztlichen Bereich neu zu ordnen. Wir nehmen uns dafür eineinhalb Jahre Zeit. Da sind die Länder eng eingebunden, und der Bund, auch da wiederum mein Haus, wird schlussendlich zentral die Qualitätssicherung übernehmen. Die nächsten eineinhalb Jahre werden dafür verwendet werden, mit den Ländern, mit den Systempartnern, mit der Ärztekammer, mit den Sozialversicherungen im Rahmen eines Zielsteuerungsprozesses eine gute Lösung zu finden.
Das heißt, diese vier Punkte sind mit dem heutigen Tag – Ihre Zustimmung vorausgesetzt – erledigt. Ich bedanke mich hier vor allem auch beim Koalitionspartner und bei den Ländern. Das war nicht leicht und es hat tatsächlich auch noch heute am Vormittag
die Zeit gebraucht, aber diese vier Bereiche sind mit heute erledigt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Werner Saxinger. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Belakowitsch: Vielleicht geht es ohne Sexismus! – Abg. Martin Graf: ... hat gesagt: Europa ist größer als Deutschland!)
Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Sie wissen sicher, dass wir in Europa beim Testen sehr gut unterwegs sind, und Testen ist ein wichtiger Bestandteil der Pandemiebekämpfung. Wissen Sie, wer einen großen Anteil an diesem Testerfolg hat? – Die Apotheken! Ja, die Apotheken! Es gibt 1 401 Apotheken in Österreich, und 94 Prozent der Bevölkerung erreichen die nächste Apotheke innerhalb von 10 Minuten.
Sie werden sich jetzt wundern, warum ich als Arzt hier so ein Loblied auf die Apotheken anstimme. Kollege Kaniak wird sagen: Was ist denn mit dem Saxinger los? Hat er sich etwas eingeworfen oder Kreide geschluckt? Kollege Loacker sagt: Der ist ja Arztlobbyist und Pharmalobbyist, warum lobt der auf einmal die Apotheken? (Heiterkeit der Abgeordneten Kaniak und Loacker.) Das Gegenteil ist der Fall, denn ich arbeite hervorragend mit den Apothekern zusammen, sei es im niedergelassenen Bereich – ich schreibe Rezepte – oder sei es im Spital, wo wir gemeinsam Wechselwirkungen miteinander diskutieren. Das ist ein tolle Sache und das möchte ich eigentlich gar nicht missen. In der Krise waren die Apotheken besonders wichtig und daher einmal ein großes Dankeschön an alle Apotheken und Bediensteten in den Apotheken. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Kaniak und Schallmeiner. – Abg. Kaniak: Danke!)
Ich möchte auch – abseits von Corona – zwei weitere wichtige Projekte erwähnen: Die Suchtmittelersatztherapie und auch dass Patienten Sauerstoffgeräte kostenlos aufladen können – wirklich eine tolle Sache.
Noch etwas Privates von mir: Ich hatte, als ich begonnen habe, ärztlich tätig zu sein, eine sogenannte ärztliche Sauklaue, wie wir das bezeichnen; sie war unleserlich. Nach Anrufen – täglich! – von Apothekern habe ich mich zusammengenommen und kann jetzt so schön schreiben, dass meine hiesigen Apotheker wirklich eine Freude mit mir haben.
Die Änderungen des rezenten Apothekerkammergesetzes waren aber eher redaktioneller Natur und wurden einstimmig im Gesundheitsausschuss beschlossen.
Ich möchte noch einen Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1695/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Z 8 entfällt in § 18a Abs. 1 die Wort- und Zeichenfolge „2 von 4“.
*****
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Motto in der Pandemie und nicht nur in der Pandemie lautet: Gemeinsam sind wir stärker! Und das gilt auch für die Gesundheitsberufe. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Schallmeiner.)
14.56
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen,
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1695/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Z 8 entfällt in § 18a Abs. 1 die Wort- und Zeichenfolge „2 von 4“.
Begründung
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Auch da verlege ich, wie vereinbart, die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1663/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (884 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1696/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird (885 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Frau Kollegin Heinisch-Hosek, wenn Sie 3 Minuten reden, geht sich das ziemlich genau aus. – Bitte schön, Frau Kollegin. (Abg. Heinisch-Hosek – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich hoffe, ich hoffe!)
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sie werden sich vielleicht fragen, was die Spirale, sprich Intrauterinpessar, mit dem Medizinproduktegesetz zu tun hat. – Ja einiges: Es kann nämlich passieren, dass ein Verhütungsmittel, die Spirale, defekt oder schadhaft ist. Das ist passiert, und 750 Frauen schließen sich gerade einer Sammelklage gegen die Republik an, weil eben durch defekte Spiralen teilweise nicht nur Operationen notwendig sind, sondern auch ungewollte Schwangerschaften entstanden sind.
Eine Oststeirerin hat jetzt geklagt, und da wird sich weisen, ob es die Firma, die die schadhaften Produkte ausgeliefert hat, ist, die nicht zeitgerecht informiert hat, oder ob es doch so ist, dass die Behörde hätte informieren müssen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Und damit sind wir beim Punkt. Bei Implantaten wie zum Beispiel dem Herzschrittmacher ist registriert, wer diesen Herzschrittmacher bekommt, und wenn das Gerät defekt ist, wird sofort informiert. Das ist bei anderen implantierbaren Medizinprodukten nicht so, und das haben wir im Ausschuss auch mehrmals moniert und darauf aufmerksam gemacht, dass wir das eigentlich reparieren müssen und dass man auch andere implantierbare Medizinprodukte in diese Liste der Registrierung aufnehmen muss und verpflichtend unverzüglich informieren muss, wenn Mängel oder Schäden bei diesen Medizinprodukten auftreten.
Wir wollten auch das Register ausweiten, wir wissen, die Datenschutz-Grundverordnung muss da eingehalten werden. – Es passiert aber doch noch ein Aufeinanderzugehen, auch wenn es jetzt nur ein Entschließungsantrag ist. Wir hatten ja letztens schon kritisiert, dass der 45-seitige Abänderungsantrag am Abend vor der Gesundheitsausschusssitzung eingelangt ist und wir nicht wirklich genug Zeit hatten, diesen auch zu prüfen; das ist eine Praxis, die ja auch in anderen Ausschüssen und bei anderen Themen vorkommt. Es ist aber trotzdem gelungen, uns auf einen Dreiparteienentschließungsantrag zu dieser Ausweitung, die ich soeben versucht habe zu skizzieren, zu einigen.
Ich verlese ihn noch, das geht sich, glaube ich, aus:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Information von Patienten“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentInnenschutz hat dem Nationalrat bis längstens 31.12.2021 eine Änderung des Medizinproduktegesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine ausdrückliche verpflichtende und unverzügliche Information von Patienten/Patientinnen durch Gesundheitseinrichtungen oder Ärzte/Ärztinnen vorsieht, wenn Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit einem Implantat bestehen. Darüber hinaus“ – und jetzt geht es um diese Produkte, von denen ich gesprochen habe: Spirale, Brustimplantate oder anderes – „soll der Katalog von implantierbaren Medizinprodukten, für die ein Register zu führen ist, evaluiert und ergänzt werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit“ – den schon erwähnten – „Intrauterinpessaren.“
*****
Ich glaube, dass das ein wichtiger Schritt für Frauen ist, die zusehends nicht mit Pille verhüten wollen. Das Kondom ist zwar das am häufigsten verwendete, aber unsicherste Verhütungsmittel. Dem sollte man gerecht werden, indem man dieses Register ausweitet. (Beifall bei der SPÖ.)
15.00
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kucher, Dr. Smolle, Schallmeiner
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verbesserung der Information von Patienten
eingebracht im Zuge der Debatte in der 113. Sitzung des Nationalrates über Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1663/A der Abgeordneten Gabriel