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Gesetze für Frauen
Gesetze gelten für alle StaatsbürgerInnen. Und in der Verfassung zählen alle Menschen gleich. Trotzdem sind spezielle Gesetze zum Schutz der Interessen von Frauen notwendig.
Einerseits ist die Gleichstellung von Männern und Frauen zwar in der Verfassung garantiert, aber im Alltag nicht selbstverständlich. Andererseits erfordern Schwangerschaft und Mutterschaft spezielle Bestimmungen.
Im Folgenden wird eine Auswahl an gesetzlichen Bestimmungen wiedergegeben, die besonders für Frauen wichtig sind.
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Ein Überblick über die Bestimmungen in der österreichischen Verfassung, die speziell für Frauen wichtig sind:
Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 7 (Art 7 B-VG)
- (1) – Gleichheit vor dem Gesetz
- (2) – Tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau
- (3) – Verwendung von Amtbezeichnungen, Titeln, akademischen Graden und Berufsbezeichnungen in weiblicher Form
Artikel 9a (Art 9a B-VG)
- (3) – Freiwilliger Dienst im Bundesheer
Artikel 13
- (3) –
Gender Budgeting (
Art 13 B-VG)
Artikel 51
- (8) und (9) Z 1 (Inkrafttreten: 1. Jänner 2013
BGBl. I Nr. 1/2008)
Artikel 23a (Art 23a B-VG)
- (1) – Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament
- (2) – Wählbarkeit zum Europäischen Parlament
Artikel 26 Art 26 B-VG)
- (1) – Wahlrecht zum Nationalrat
- (4) – Wählbarkeit zum Nationalrat
Artikel 95 Art 95 B-VG)
- (1) – Wahlrecht bei Landtagswahlen
Gleichbehandlung
Eine Übersicht über Bestimmungen zur Gleichbehandlung:
- Gleichbehandlungsgesetz – GlBG und Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben
(Gleichbehandlungsgesetz)
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes
(Bundes-Gleichbehandlungsgesetz - B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993 idgF
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft
GBK/GAW-Gesetz, BGBl. Nr. 108/1979 idgF
- Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer
BGBl. I Nr. 30/1998 idgF
- Bundesgesetz über Berichte der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen
BGBl. Nr. 837/1992 idgF
- Ausschreibungsgesetz
1989, BGBl. Nr. 85/1989 idgF: § 5 § 6
Landes-Gleichbehandlungsgesetze
- Berichte der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen, zuletzt: 2007/2008
- Gleichbehandlungsberichte des Bundes, 2010, 2012
Arbeit, Mutterschutz, Pension
Diese Regelungen sollen unter anderem dafür sorgen, dass Frauen im Beruf für gleiche Arbeit gleich viel Geld bekommen wie ein Mann sowie gleiche Ein- und Aufstiegschancen haben.
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
BGBl.Nr. 450/1994 idgF, Art. 1 § 6 Abs. 4
- Bestimmungen über geschlechtsneutrale Formulierung von Stellenausschreibungen:
§9 Gleichbehandlungsgesetz
Mutterschutzgesetz: Hier sind auch die Karenz und der Kündigungsschutz geregelt; ebenso das Nachtarbeitsverbot für werdende und stillende Mütter.
- Pensionsregelungen: Das unterschiedliche Pensionseintrittsalter von männlichen und weiblichen Sozialversicherten regelt das
Bundesverfassungsgesetz 1992
Schutz vor Gewalt
Diese Gesetze sollen garantieren, dass Frauen sicher und angstfrei leben können. Auch und gerade in der eigenen Familie.
- Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie
("Gewaltschutzgesetz"), BGBl. Nr. 759/1996
- Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 1999
BGBl. I Nr. 146/1999 § 38a – Wegweisung und Betretungsverbot
- Exekutionsordnungs-Novelle
2003 BGBl. I Nr. 31/2003 § 382b– einstweilige Verfügung
- Strafrechtsänderungsgesetz 1989:
BGBl. Nr. 243/1989
BGBl. I Nr. 15/2004 § 201 und § 203: Vergewaltigung in der Ehe wird strafrechtlich in gleicher Weise bewertet wie eine Vergewaltigung außerhalb der Ehe.
- Strafrechtsänderungsgesetz 2006:
GBl. I Nr. 56/2006 Stalking
(§107a)
- Zwangsverheiratung (Ehenötigung
§106 Abs. 1 Z 3)
- Genitalverstümmelung
(§90 Abs. 3)
- Zweites Gewaltschutzgesetz
BGBl. I Nr. 40/2009 idgF
- Zusammenfassende Informationen zum Thema "Häusliche Gewalt": Siehe
Website des Ministeriums für Frauen und Gesundheit
Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
Diese Bestimmung garantiert, dass Frauen darüber entscheiden können, ob sie ein Kind bekommen wollen oder nicht. Auch noch innerhalb eines bestimmten Zeitraums einer – eventuell ungewollten – Schwangerschaft.
Sie war 1974 ein Meilenstein in der Entwicklung der Frauenrechte und der Grund für eine der heftigsten Auseinandersetzungen in der Geschichte des Parlaments.
Internationale Verpflichtungen
Österreich ist verpflichtet, sich an internationale Vereinbarungen zu halten – etwa von jenen Staatenbünden, in denen es Mitglied ist:
Vereinte Nationen (UNO)
Die Frauenrechtskonvention (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - CEDAW) führt das Diskriminierungsverbot einerseits und das Gleichstellungsgebot andererseits differenziert auf und ist damit das bedeutendste völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutz von Frauen.
Der Vertrag wurde am 18. Dezember 1979 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 3. September 1981 in Kraft.
Das am 6. Oktober 1999 verabschiedete Fakultativprotokoll ermöglicht es dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, Mitteilungen über Verletzungen der Konvention zu prüfen und Untersuchungen einzuleiten.
Europäische Union (EU)
Gleichstellung in der EU: Rechtsvorschriften und Grundsatzdokumente zur Geschlechtergleichstellung
Richtlinie des Rats zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
Europäischer Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter
Fahrplan der Europäischen Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010
Europarat
Menschenrechtskonvention (EMRK): insbesondere Art. 14 Diskriminierungsverbot
Überblick
Auf der Website des Frauenministeriums findet sich die Zusammenstellung der internationalen Verpflichtung z. B. im Rahmen der UNO, des Europarates und der Europäischen Union.
Mehr Informationen
Alle Beschlüsse und Dokumente des Nationalrates und des Bundesrates werden für den Index zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates und des Bundesrates auch mit Schlagwörtern erfasst. Unter dem Schlagwort "Frauen" findet man seit 1996 alle relevanten Unterlagen auch im Web-Angebot des Parlaments.
Das Rechtsinformationssystem des Bundes zeigt den gesamten Rechtsbestand der Republik Österreich. Dort sind beim Menüpunkt "Bundesrecht" alle angeführten Bestimmungen und Gesetze abrufbar.