Apotheken werden voraussichtlich schon bald bis zu 72 Stunden pro Woche offen halten dürfen, und zwar werktags bis 21.00 Uhr und am Samstag bis 18.00 Uhr. Außerdem können sie ihr Angebot künftig um einfache Gesundheitstests wie Blutzuckermessungen oder Analysen von Harnproben erweitern. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Regierungsfraktionen hat bereits den Gesundheitsausschuss des Nationalrats passiert und könnte damit in der nächsten Plenarwoche beschlossen werden. Auch Abgabestellen für Medikamente in ländlichen Regionen mit eingeschränktem Angebot und eingeschränkten Öffnungszeiten – etwa für einen halben Tag pro Woche – werden ermöglicht. Voraussetzung dafür ist, dass es im Ort keine Versorgung durch eine Apotheke oder eine hausärztliche Apotheke gibt. Sich in Apotheken impfen zu lassen, wird allerdings weiterhin nicht möglich sein.
Auch weitere Gesetzesvorhaben aus dem Zuständigkeitsbereich von Gesundheitsminister Johannes Rauch hat der Gesundheitsausschuss gebilligt. So stimmten die Abgeordneten etwa einhellig dafür, Hausärzt:innen durch die Einrichtung eines neuen Sonderfachs für Allgemein- und Familienmedizin mit fünfjähriger Ausbildung aufzuwerten. Außerdem will der Bund jährlich 5 Mio. € für antivirale Medikamente zur HIV-Prävention und damit verbundene ärztliche Beratungsgespräche bereitstellen. Die Berufskrankheitenliste wird um vier neue Krankheiten erweitert. Im Zentrum einer Veterinärrechtsnovelle steht ein neues Tiergesundheitsgesetz, das insbesondere Tierseuchen vorbeugen soll. Weitere Beschlüsse betreffen eine verbesserte Gesundheitsversorgung im Bereich der physikalischen Therapie und die finanzielle Abgeltung für COVID-19-Tests in Arztpraxen.