News 16.06.2026, 14:53
66 Gesetzesnovellen

Budgetbegleitgesetz bringt Paketsteuer und dutzende weitere Maßnahmen

Die Pensionen werden 2027 um 2,95 % erhöht, die Familienleistungen bleiben eingefroren, die Lohnnebenkosten sollen ab 2028 sinken.

Etliche große Brocken und viele Detailänderungen bringt das Budgetbegleitgesetz 2027-2028, das die Regierung dem Nationalrat am 10. Juni gemeinsam mit dem Entwurf für ein Doppelbudget vorgelegt hat. Untergliedert in neun Abschnitte und ergänzt um rund 500 Seiten Erläuterungen legt die Regierung im Detail dar, mit welchen gesetzlichen Maßnahmen sie in den nächsten beiden Jahren das Budgetdefizit unter die Maastrichtgrenze von 3 % drücken will. Insgesamt 66 Gesetzesnovellen und zwei neue Gesetze umfasst das umfangreiche Paket.

66 Gesetzesnovellen und zwei neue Gesetze umfasst das von der Regierung dem Nationalrat vorgelegte Budgetbegleitgesetz.

Bunter Maßnahmenmix

Inhaltlich handelt es sich um einen bunten Maßnahmenmix, der von Einsparungen im Pensionsbereich und bei Umweltförderungen über ein weiteres Einfrieren von Familienleistungen bis hin zur Verlängerung der Bankenabgabe und der Einführung einer Paketsteuer reicht. Auch kleinere Maßnahmen wie höhere Strafen für Raser, eine Befreiung von asbestbelastetem Schotter vom Altlastensanierungsbeitrag sowie ein kostenloser Blick ins Grundbuch für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sind Bestandteil des umfangreichen Pakets. Entlastungen sind unter anderem bei den Lohnnebenkosten in Aussicht genommen: Der Dienstgeberbeitrag zum FLAF soll ab 2028 von 3,7 % auf 2,7 % sinken. Zudem soll es mehr Geld für die Renaturierung von Fließgewässern geben.

Familienbeihilfe bleibt bis Ende 2028 eingefroren

Konkret ist etwa vorgesehen, Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und das Schulstartgeld auch 2028 nicht an die Inflation anzupassen. Gleiches gilt für Kranken-, Reha- und Umschulungsgeld. Außerdem soll der "Familienbonus plus", ein Steuerabsetzbetrag, künftig zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden müssen, wenn im Haushalt kein Kind unter vier Jahren lebt. Neu ist überdies, dass in Hinkunft auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen müssen, wobei für bestehende Beschäftigungsverhältnisse eine stufenweise Anpassung vorgesehen ist.

Neben zahlreichen Sparmaßnahmen enthält das Budgetbegleitgesetz auch einzelne Entlastungen.

Pensionsanpassung unter der Inflation

Die Pensionen sollen 2027 um 2,95 % und damit unter der Inflationsrate erhöht werden, wobei für Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension ein Plus von 3,3 % vorgesehen ist. Außerdem sind höhere Pensionsversicherungsbeiträge für Landwirtinnen und Landwirte und eine außertourliche Anhebung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage in zwei Tranchen um 200 € geplant. Die Pensionsbeiträge des AMS für Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe werden hingegen nach einem Jahr abgesenkt.

Höhere Gewinnbesteuerung für Unternehmen

Für Unternehmen sieht das Budgetbegleitgesetz neben der Lohnnebenkostensenkung unter anderem eine höhere Gewinnbesteuerung vor. Für Einkommensteile, die den Betrag von 1 Mio. € übersteigen, müssen demnach ab 2028 wieder 24 % Körperschaftsteuer abgeführt werden. Außerdem werden die Bankenabgabe verlängert und im Bereich der Stromwirtschaft temporäre Einschränkungen bei Abschreibungen vorgenommen. Auch beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kommt es zu vorübergehenden Beschränkungen.

Genauere Informationen – auch zu weiteren Vorhaben wie der Abschaffung des Telearbeitspauschales, der Nichtvalorisierung der Parteienförderung, der Förderung von Agrardiesel und der Anhebung der Alkoholsteuer – finden Sie in einer Zusammenfassung der Parlamentskorrespondenz. Einen gesamthaften Überblick über das Volumen des Pakets enthält das Budgetbegleitgesetz nicht: Die finanziellen Auswirkungen werden in den Erläuterungen nur aufgeschlüsselt nach einzelnen Maßnahmen dargestellt.

Finanzminister Markus Marterbauer hat den Abgeordneten den Budgetentwurf am 10. Juni vorgestellt.

Weiterer Fahrplan

Ergänzt wird das Budgetbegleitgesetz um zwei Gesetzesanträge der Koalitionsparteien: Darin schlagen ÖVP, SPÖ und NEOS unter anderem vor, die Erhöhung der Politikerbezüge auf Bundesebene im kommenden Jahr auf 1 % zu begrenzen.

Was den weiteren Fahrplan betrifft, soll das Gesetzespaket am 26. Juni vom Budgetausschuss in Verhandlung genommen werden. Am 8. Juli ist der Beschluss im Nationalrat geplant, wobei sowohl im Zuge der Ausschussberatungen als auch bei den Plenarberatungen noch Ergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen werden können. Parallel zur Übermittlung an den Nationalrat hat die Regierung die Sammelnovelle außerdem in eine kurze Begutachtung geschickt.