News 26.06.2026, 20:44
Doppelbudget 2027/2028

Budgetbegleitgesetz nimmt erste parlamentarische Hürde

Der Budgetausschuss des Nationalrats hat grünes Licht für das Budgetbegleitgesetz gegeben. ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten für die umfangreiche Sammelnovelle, wobei zuvor noch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen wurden. Außerdem haben die Koalitionsparteien eine Novelle zum Dienstgeberabgabegesetz auf Schiene gesetzt und budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau genehmigt. Kritik kommt von der Opposition, sie kann nur einzelnen Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes etwas abgewinnen.

Finanzminister Markus Marterbauer stellte unter anderem eine zusätzliche Unterstützung für Gemeinden in der Höhe von 30 Mio. € in Aussicht. Details dazu nannte er nicht, ihm zufolge soll es aber "in Richtung Investitionszuschüsse" gehen. Auch zur Entlastung des Flugverkehrs könnte laut Verkehrsminister Peter Hanke und Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl noch heuer eine Gesetzesnovelle kommen, sofern die Gegenfinanzierung sichergestellt ist.

Die Koalitionsparteien haben sich auf zahlreiche zusätzliche Maßnahmen zum Budgetbegleitgesetz geeinigt.

Fast 70 Gesetzesnovellen

Insgesamt werden mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 66 Gesetze novelliert und zwei neue Gesetze geschaffen. Fixiert werden damit unter anderem die Pensionsanpassung 2027, die Einführung einer Paketsteuer, die Senkung der Lohnnebenkosten bei gleichzeitig höherer Besteuerung von Unternehmensgewinnen, die Verlängerung der Bankenabgabe sowie das Einfrieren verschiedener Familien- und Sozialleistungen wie der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes. Zudem müssen künftig auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Agrardiesel wird weiterhin subventioniert, zusätzliche Förderungen sind für die Verbesserung der Qualität von Fließgewässern in Aussicht genommen.

Zahlreiche ergänzende Maßnahmen zum Budgetbegleitgesetz

Kurzfristig haben sich die Koalitionsparteien außerdem auf zusätzliche Maßnahmen geeinigt. Unter anderem soll die Geringfügigkeitsgrenze ein weiteres Jahr – bis Ende 2027 – bei 551,1 € eingefroren werden und die die Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte von 19,4 % auf 23 % steigen. Ebenfalls neu ist beispielsweise, dass Beschäftigte künftig bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Im Gegenzug wird auch der Leistungsanspruch bis zum Regelpensionsalter verlängert, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Zu den neuen Maßnahmen zählt außerdem, dass die Länder zusätzliche Investitionszuschüsse erhalten. Für den Bahnausbau ist vorgesehen, dass das Budget in der Periode 2027 bis 2032 mit bis zu 72,57 Mrd. € vorbelastet werden kann. Insgesamt sollen in den kommenden fünf Jahren 19,5 Mrd. € in den Bahnausbau investiert werden.

Abseits des Budgetbegleitgesetzes sind außerdem zwei ergänzende Gesetzesanträge der Koalitionsparteien auf dem Weg ins Plenum: Sie sehen vor, parallel zur Parteienförderung auch die Klubförderung einzufrieren und die Erhöhung der Politikerbezüge auf Bundesebene im kommenden Jahr auf 1 % zu begrenzen.