Die im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen vereinbarte Gesundheitsreform ist endgültig auf Schiene. Der Bundesrat stimmte mit unterschiedlichen Mehrheiten dafür, gegen die entsprechenden Beschlüsse des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben. Ziel der Reform ist es unter anderem, den niedergelassenen Bereich zu stärken und Spitäler zu entlasten, zudem wollen sich Bund, Länder, Gemeinden und Krankenkassen im Gesundheitsbereich künftig insgesamt besser abstimmen. Auch der Finanzausgleich selbst samt neuem "Zukunftsfonds" sowie weitere begleitende Maßnahmen wie eine deutlich höhere Dotierung des Pflegefonds haben die Länderkammer kurz vor den Weihnachtsfeiertagen passiert.
Insgesamt hat der Bundesrat in seinen letzten beiden Sitzungen im heurigen Jahr grünes Licht für knapp vierzig Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats und sieben Bund-Länder-Vereinbarungen gegeben. Dazu gehören auch eine Mietpreisbremse für Kategorie- und Richtwertmieten, die steuerliche Begünstigung ehrenamtlicher Tätigkeit, ein höherer Pensionsbonus für längeres Arbeiten, die Verlängerung der Strompreisbremse bis Ende 2024 und Maßnahmen zur Vermeidung von Medikamentenengpässen. Überdies können ab kommendem Jahr auch Spenden an gemeinnützige Organisationen im Kultur- und Sportbereich steuerlich geltend gemacht werden.