News 07.12.2023, 18:31

Höherer Bonus für längeres Arbeiten kommt

Wer über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeitet, wird künftig einen höheren Pensionszuschlag bekommen. Konkret wird der jährliche Bonus von 4,2 % auf 5,1 % erhöht. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Koalitionsparteien hat bereits den Sozialausschuss des Nationalrats passiert und kann damit noch heuer beschlossen werden. Bezogen werden kann der Pensionsbonus für maximal drei Arbeitsjahre.

Darüber hinaus wird der Bund – vorerst für zwei Jahre befristet – einen Teil der Pensionsbeiträge von Beschäftigten übernehmen, die neben der Pension erwerbstätig sind. Außerdem wird eine Toleranzgrenze für eine Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze eingeführt. Ziel des Vorhabens ist es, dem bestehenden Fachkräftemangel zu begegnen und einen Anreiz für längeres Arbeiten zu schaffen. Kritik kommt von der Opposition: Sie wertet den Entwurf als unzureichend bzw. als völlig falsch aufgesetzt.

Pflegefonds wird auf 1,1 Mrd. € aufgestockt

Die im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen vereinbarte Aufstockung des Pflegefonds hat im Ausschuss hingegen eine breite Mehrheit bekommen. Mit 1,1 Mrd. € sollen im kommenden Jahr mehr als doppelt so viel Mittel über den Fonds für den Pflegebereich zur Verfügung stehen wie heuer. Danach ist eine Valorisierung vorgesehen. Damit wollen die Regierungsparteien unter anderem eine Fortführung des in den Jahren 2022 und 2023 gewährten Gehaltsbonus für Pflegekräfte und des Ausbildungszuschusses für Pflegeausbildungen in der Höhe von 600 € sicherstellen. Außerdem können künftig auch die Kosten für "Community Nursing" aus Mitteln des Pflegefonds abgedeckt werden.

Feststellung der Arbeitsunfähigkeit künftig erst mit 25 Jahren

Einstimmig unterstützte der Sozialausschuss eine Regierungsvorlage, mit der die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung von Menschen mit Behinderungen künftig erst ab einem Alter von 25 Jahren möglich sein soll. Damit erhalten Betroffene bis zu diesem Alter Zugang zu den Leistungen des AMS. Sie werden beim AMS vorgemerkt und betreut und können an Schulungen teilnehmen. Bislang wurde die Arbeitsunfähigkeit bei Menschen mit Behinderungen bereits im Jugendalter festgestellt, was dazu führte, dass die Betroffenen keinen Zugang zu diesen Services des AMS hatten.

Arbeitsminister Martin Kocher bezeichnete die Änderung als Paradigmenwechsel für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.