Wer über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeitet, wird künftig einen höheren Pensionszuschlag bekommen. Konkret wird der jährliche Bonus von 4,2 % auf 5,1 % erhöht. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Koalitionsparteien hat bereits den Sozialausschuss des Nationalrats passiert und kann damit noch heuer beschlossen werden. Bezogen werden kann der Pensionsbonus für maximal drei Arbeitsjahre.
Darüber hinaus wird der Bund – vorerst für zwei Jahre befristet – einen Teil der Pensionsbeiträge von Beschäftigten übernehmen, die neben der Pension erwerbstätig sind. Außerdem wird eine Toleranzgrenze für eine Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze eingeführt. Ziel des Vorhabens ist es, dem bestehenden Fachkräftemangel zu begegnen und einen Anreiz für längeres Arbeiten zu schaffen. Kritik kommt von der Opposition: Sie wertet den Entwurf als unzureichend bzw. als völlig falsch aufgesetzt.