Ausweitung des Verteidigungskostenbeitrags
Für eine deutliche Ausweitung des Verteidigungskostenbeitrags in Strafverfahren hat sich der Nationalrat einstimmig ausgesprochen. So sollen etwa bei Freispruch die Pauschalhöchstsätze für die Bemessung des Verteidigungskostenbeitrags für Schöffen- und Geschworenenverfahren im Vergleich zu den bisherigen auf künftig 30.000 € versechs- bzw. verdreifacht werden. Darüber hinaus soll ein Ersatzanspruch bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens in der Höhe von maximal 6.000 € eingeführt werden, den es nach geltender Rechtslage bisher nicht gibt