Länder erhalten mehr Spielraum bei Gewährung von Sozialhilfe
Die Länder erhalten mehr Spielraum bei der Gewährung von Sozialhilfe. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat den Weg für eine entsprechende Novelle zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geebnet. So soll etwa eine neue Härtefallklausel für mehr Flexibilität sorgen. Zudem kann Menschen, die in betreuten Wohnformen leben, künftig wieder die volle Sozialhilfe gewährt werden, wobei die Entscheidung den Bundesländern vorbehalten ist. Gleiches gilt für die Anrechnung des 13. und 14. Monatsgehalts für Niedrigverdiener:innen, die neben ihrem Einkommen auch Sozialhilfe beziehen. An den Eckpfeilern des Grundsatzgesetzes wird mit der Novelle allerdings nicht gerüttelt, so wird es etwa weiterhin einen bundesweit einheitlichen Maximalbetrag geben.
Zustimmung zur Gesetzesnovelle kam von ÖVP, Grünen und NEOS. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz habe einige unbeabsichtigte Härten gebracht, diese würden nun zu einem guten Teil behoben, hielt etwa Grünen-Sozialssprecher Markus Koza fest. Kaum tatsächliche Verbesserungen sieht hingegen die SPÖ, sie verwies auf den Ermessensspielraum der Länder. Für die FPÖ geht die Gesetzesnovelle in weiten Teilen überhaupt in die falsche Richtung.
Weitere Beschlüsse des Sozialausschusses haben die Ausstellung einer Service-Karte für Bauarbeiter:innen sowie die Verlängerung diverser Corona-Sonderregeln im Epidemiegesetz und für verschiedene Gesundheitsberufe zum Inhalt. Das betrifft etwa die Dokumentation von Infektionsfällen, die Ausstellung von Impf- und Testzertifikaten, die Mitwirkung der Exekutive bei der Kontrolle pandemiebedingter Auflagen, die Befugnisse von SanitäterInnen und die Erhebung von Kontaktdaten in der Gastronomie und bei Veranstaltungen bei wieder steigenden Infektionszahlen. Darüber hinaus soll im Ausland ausgebildetes Pflegepersonal unter bestimmten Voraussetzungen temporären Berufszugang in Österreich erhalten, auch wenn die Betroffenen noch nicht alle geforderten Auflagen erfüllt haben.
Beraten hat der Ausschuss auch über rund zwei Dutzend Oppositionsanträge, die jedoch alle vertagt wurden. Dabei ging es etwa um die Höhe des Arbeitslosengeldes und die Pflegereform. Ebenso standen Berichte von Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher über die bisher gewährten Kurzarbeitsbeihilfen und andere Corona-Hilfen zur Diskussion.
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