Volksanwaltschaft feiert 45-jähriges Jubiläum
Gleich ein doppeltes Jubiläum kann die Volksanwaltschaft heuer feiern. Seit 1977, also seit 45 Jahren, haben Bürger:innen, die sich von den heimischen Behörden ungerecht behandelt fühlen, die Möglichkeit, sich an das Kontrollorgan des Nationalrats zu wenden. Unabhängig von Alter, Nationalität und Wohnsitz der Beschwerdeführer:innen versuchen die drei Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz zu helfen bzw. die Betroffenen im Falle von Unzuständigkeit an die richtigen Stellen weiterzuleiten. Vor zehn Jahren erhielt die Volksanwaltschaft überdies ein verfassungsgesetzliches Mandat zur Menschenrechtskontrolle in Einrichtungen wie Justizanstalten oder Pflegeheimen übertragen.
Aus Anlass dieser beiden Jubiläen luden Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka und die Volksanwaltschaft zu einem Festakt und einer Enquete ins Parlament. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsstaatlichkeit werde durch die Arbeit der Volksanwaltschaft maßgeblich gestärkt, betonte Sobotka bei der Festveranstaltung. Kulturwissenschaftlerin Judith Kohlenberger hob die Wirkung der Volksanwaltschaft zum Schutz der Menschenrechte hervor, als sie die demokratiepolitische Bedeutung des Kontrollorgans würdigte.
Bei der Enquete ging es vor allem um die Aufgaben der Volksanwaltschaft im Rahmen des sogenannten OPCAT-Mandats. Um Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und abzustellen, besuchen eine Bundeskommission und sechs regionale Kommissionen in regelmäßigen Abständen Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommen kann, und geben Empfehlungen ab. Die Volksanwaltschaft habe sich damit zum "Haus der Menschenrechte der Republik" entwickelt, sagte der derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft Walter Rosenkranz.
Wie wichtig die Arbeit der Volksanwaltschaft ist, zeigt der aktuelle Tätigkeitsbericht. 23.633 Beschwerden langten demnach im vergangenen Jahr bei den drei Volksanwälten ein. Das sind um 32% mehr als 2020. In rund der Hälfte der Fälle (11.516) leitete die Volksanwaltschaft ein offizielles Prüfverfahren ein. In 1.834 Verfahren wurde ein Missstand bei einer Behörde aufgezeigt. Etliche Beschwerden betrafen das Corona-Management des Bundes und der Länder, wobei es unter anderem um verzögerte Auszahlungen von Corona-Hilfen oder als überschießend empfundene Schutzmaßnahmen an Schulen ging.
Der Bericht wurde bereits vom Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats in Verhandlung genommen. Neben dem Corona-Management kamen dabei in der Debatte unter anderem auch Verzögerungen bei der Auszahlung der Familienbeihilfe, Beschwerden über das Finanzamt Österreich, Probleme bei der Inanspruchnahme des Papamonats und eine Lücke im Heimopferrentengesetz zur Sprache. Zudem kritisierte Rosenkranz, dass die in Aussicht genommene unabhängige Meldestelle für Polizeiübergriffe immer noch nicht eingerichtet ist.
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