News in einfacher Sprache 16.11.2023, 13:55

Förderung von Asylberechtigten am Arbeitsmarkt

Schwerpunkte in der Arbeitsmarktpolitik für das Jahr 2024

Der Budget-Ausschuss beschäftigte sich mit den Schwerpunkten in der Arbeitsmarktpolitik für das Jahr 2024.

Das Kapitel Arbeit des Budgets für 2024 enthält hauptsächlich finanzielle Mittel für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Es sind für 2024 Auszahlungen in der Höhe von ungefähr 9,47 Milliarden Euro vorgesehen. Die Einzahlungen werden ungefähr 9,35 Milliarden Euro betragen. Diese Einzahlungen kommen zu einem großen Teil aus den Arbeitslosen‑Versicherungsbeiträgen.

Höhere Auszahlungen und Einzahlungen für das Budget im Bereich Arbeit

Das bedeutet, dass die Auszahlungen und die Einzahlungen im Vergleich zum Jahr 2023 ansteigen sollen.

Die Auszahlungen betrugen im Jahr 2023 9,27 Milliarden Euro. Das sind 199 Millionen Euro weniger als für 2024 erwartet wird. Das entspricht 2,1 %.

Die Einzahlungen betrugen im Jahr 2023 8,59 Milliarden Euro. Das sind 764,4 Millionen Euro weniger als für 2024 erwartet wird. Das entspricht 8,9 %.

Die höheren Einzahlungen sind vor allem das Ergebnis der höheren Löhne. Die Arbeitslosen‑Versicherungsbeiträge sind nämlich ein bestimmter Anteil der Löhne.

Schwerpunkte für den Bereich Arbeit

Arbeitsminister Martin Kocher erklärte: Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Asylberechtigten oder Menschen, die Recht auf subsidiären Schutz haben. Subsidiär Schutzberechtige sind Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Sie können aber nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren, weil dort ihr Leben oder ihre Gesundheit in Gefahr ist.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt.

Für ein Intensivprogramm zur Eingliederung von Asylberechtigten in den Arbeitsmarkt sind 75 Millionen Euro vorgesehen. Für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt sind zusätzliche 50 Millionen Euro geplant. 

Zusätzlich zu den neuen Schwerpunkten gibt es auch 2024 wieder 270 Millionen  Euro für die Förderung von Menschen über 50 Jahren und von Langzeit‑Arbeitslosen. Das ist im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs-Gesetz festgelegt. Für Maßnahmen für Menschen über 50 Jahren sind 165 Millionen Euro geplant. Für Langzeit‑Arbeitslose wird es 105 Millionen Euro geben.

Nach dem Ende der Corona-Pandemie gibt es im Budget wieder deutlich weniger Geld für Kurzarbeit. 2023 waren dafür noch 220 Millionen Euro eingeplant worden. Für 2024 sind es nur mehr 20 Millionen Euro.