Amtsgeheimnis wird endgültig aus der Verfassung gestrichen
Das letzte Jahr der 27. Gesetzgebungs-Periode hat begonnen.
Der erste Beschluss war, dass das Amtsgeheimnis endgültig aus der Verfassung gestrichen wird. Das bedeutet, dass die Öffentlichkeit ein grundsätzliches Recht bekommt, vom Staat Informationen zu erhalten. Die notwendigen Gesetze dafür werden wahrscheinlich im September 2025 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen öffentliche Stellen mehr Informationen als bisher bekanntgeben.
Auch Interessenvertretungen, wie zum Beispiel Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer, und staatsnahe Unternehmen müssen mehr Informationen zur Verfügung stellen. Staatsnahe Unternehmen sind Firmen, an denen der Staat beteiligt ist oder die dem Staat gehören.
Für diesen Beschluss stimmten die Parteien ÖVP, SPÖ und Grüne. Der Beschluss muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Dort müssen zwei Drittel der Mandatar:innen dafür stimmen.