Parlamentskorrespondenz Nr. 801 vom 03.11.2003

ANTRÄGE (236 - 250), BUDGETBERICHT, REGIERUNGSVORLAGE

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GRÜNE: AUCH TONTRÄGER ZU REDUZIERTEM MEHRWERTSTEUERSATZ ANBIETEN

Eine Änderung der Richtlinie 92/77/CEE, mit der jene Güter und Dienstleistungen geregelt sind, die in der EU zu einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz angeboten und verkauft werden können, streben die Grünen an. Sie bemängeln, dass im Anhang H der gegenständlichen Richtlinie Tonträger nicht enthalten sind und damit ungerechtfertigt anders behandelt werden als beispielsweise Musik in gedruckten Noten sowie in Live-Aufführungen. Ein entsprechender Entschließungsantrag an die Bundesregierung liegt nun dem Nationalrat vor. (236/A[E])

GRÜNE VERLANGEN VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN DATENLAGE

"Datenfriedhöfe" orten die Grünen im Gesundheitsbereich. Dort würden nämlich Daten trotz einer riesigen Datenfülle schlecht kommuniziert, kaum verglichen und selten auf Plausibilität überprüft. Dies behindere gesundheitspolitisch relevante Analysen und zielgerichtete Handlungen. Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird daher in einem Entschließungsantrag aufgefordert, bis 31. Juli ein Datenmodell für das österreichische Gesundheitswesen vorzulegen, dem unter anderem einheitliche, national wie international vergleichbare Strukturen sowie eine Verbesserung der Datentransparenz und

-zugänglichkeit und ein ausreichender Schutz vor Datenmissbrauch als Vorgaben zugrunde liegen sollen. (237/A[E])

GRÜNE: VERSORGUNGSDEFIZITE IN DER KINDERHEILKUNDE ABBAUEN

Die Grünen fordern in einem Entschließungsantrag die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf, eine unabhängige Kommission von internationalen ExpertInnen einzusetzen, um den Ist-Zustand der medizinischen Versorgung von Kindern in Österreich zu erheben und Vorschläge zur Behebung bestehender Mängel zu erarbeiten. Anlass dafür ist die Publikation über Versorgungsmängel im Bereich der Kinderheilkunde. (238/A[E])

SPÖ FORDERT IMPULSPROGRAMM FÜR 100.000 GANZTAGSPLÄTZE IN DEN SCHULEN

Den aus der Sicht der SPÖ bestehenden Mangel an ganztägigen Schulformen - 780.000 Kindern an Volks- und Hauptschulen sowie an AHS-Unterstufen stehen 45.000 Plätze für eine ganztägige Betreuung zur Verfügung - soll ein "Impulsprogramm" entgegenwirken. In einem entsprechenden Entschließungsantrag an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur fordern SPÖ-Abgeordnete die Schaffung von 100.000 Ganztagsplätzen in den nächsten 10 Jahren. Über die Einrichtung von ganztätigen Schulformen soll am Schulstandort auf Grund der Bedürfnisse von SchülerInnen und Eltern im Rahmen der Schulpartnerschaft entschieden werden. (239/A[E])

BEHÖRDENFUNKNETZ ADONIS: SPÖ VERLANGT PRÜFUNG DURCH RECHNUNGSHOF

Der Rechnungshof wird den Vorgang der Ausschreibung, die Vergabe, die Abwicklung und Errichtung des bundesweiten Behördenfunknetzes ADONIS für die Zeit vom 4. Februar 2000 bis zur Aufkündigung der Vertragsvereinbarungen durch das Unternehmen Mastertalk auf Grund eines entsprechendes Antrags der SPÖ prüfen. Als Begründung führen die Abgeordneten unter anderem an, dass das Errichtungsunternehmen gegenüber dem BMI den Ausstieg aus dem Projekt erklärt habe und es Anhaltspunkte dafür gebe, dass für diesen Millionenauftrag keine entsprechende einheitliche Vertragsurkunde unterzeichnet wurde. (240/A)

SPÖ LEGT UMFASSENDES PROGRAMM ZUR KONJUNKTURBELEBUNG VOR

Ein umfassendes Programm zur Konjunkturbelebung legt die SPÖ im Rahmen eines Entschließungsantrages an die Bundesregierung vor.

Als kurzfristig wirksame Maßnahmen schlagen die AntragstellerInnen ein Sofortprogramm vor, mit dem notwendige Infrastrukturmaßnahmen vorgezogen werden. Diese sollen nicht nur die Verkehrsinfrastruktur sondern auch den Energiebereich betreffen, wobei hier vor allem auf die ökologische Versorgung Wert gelegt werden soll. Für Gebäude, die vor 1975 errichtet wurden, soll ein Althaussanierungsprogramm entwickelt werden, dabei sollte die Wohnbauförderung insbesondere für die Erreichung von Energiesparzielen teilweise zweckgewidmet werden. Zusätzlich will die SPÖ Tourismusförderprojekte erarbeiten und umsetzen.

Die Steuersenkung wollen die Abgeordneten auf 2004 vorziehen. Diese soll die kleinen und mittleren Einkommen um je eine Milliarde Euro entlasten, und zwar insbesondere durch eine Verdoppelung der Negativsteuer für die kleinsten Einkommen und eine Streuerfreiheit für Einkommen von rund 15.000 € Jahres-Brutto-Einkommen. Für AlleinverdienerInnen stellt sich die SPÖ eine steuerfreie Steuergrundlage von 1.000 € pro Monat vor. Darüber hinaus soll die Wirtschaft durch einen neuen Investitionsfreibetrag sowie durch einen Stabilitäts- und Wachstumsfonds für Klein- und Mittelbetriebe um eine Milliarde Euro entlastet werden.

Abgerundet wird dieses Programm durch Vorschläge zur Aus- und Weiterbildung im Hinblick auf Lehrwerkstätten, eine bedarfsorientierte Facharbeiterförderung und ein Sofortprogramm im Ausmaß von 100 Mill. € für die Universitäten, durch eine Exportoffensive, durch Entwicklungshilfeprojekte, durch eine proaktive Betriebs-Ansiedlungspolitik, durch Anreize im Hinblick auf Betriebsnachfolge und Betriebsübergaben, durch Gründung einer staatlichen Venture Capital Gesellschaft, durch eine "GBI NEU" samt Krisenfonds. Schließlich wird die Neuorientierung der Vergaberichtlinien als notwendig erachtet.

Einer Revision müssten nach Ansicht der SPÖ auch die Maastricht-Kriterien unterzogen werden mit dem Ziel, Zukunftsinvestitionen in langlebige Infrastruktur nicht in die Defizitberechnung des Jahres einzubeziehen, in dem die Investitionen getätigt wurden. Bei schlechter Konjunktur soll auch die EU mit vorgezogenen öffentlichen Investitionen den Anreiz und Auslöser für private Investitionen bieten.

Ferner muss laut Antrag als mittelfristig wirksame Maßnahme die Versorgungssicherheit in der Energiewirtschaft und der allgemeinen Daseinsvorsorge durch ausreichende Investitionen auch ökologisch verträglich sichergestellt und zusätzliche Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in Aus- und Weiterbildung getätigt werden. Die F&E-Quote soll kurzfristig auf 2,5 % des BIP und mittelfristig auf 3 % des BIP angehoben werden, die Abgeordneten dringen auch auf Maßnahmen zur effektiveren Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie auf die sofortige Umsetzung des SPÖ-Bildungsprämienmodells.

Darüber hinaus soll anlässlich einer Steuerreform der Faktor Arbeit merklich entlastet werden. Um die Finanzierung der Sozialversicherungsleistungen nachhaltig sicherzustellen, soll deren Finanzierung genauso überdacht werden wie die Familienförderung, die Wohnbauförderung und die Gemeindefinanzierung. Die Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang die Frage, ob eine ausschließliche Finanzierung über die Lohnsumme noch zeitgemäß ist und ein faires Finanzierungssystem sicherstellen kann. Im Bereich der Unternehmenssteuern streben die AntragstellerInnen die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen und -verzerrungen im Rahmen der KöST und eine Absenkung des nominellen Steuersatzes auf bis zu 25 % an.

Eine Forderung betrifft die Sicherung eines öffentlichen Kerneigentums an den österreichischen Schlüsselindustrien und die Zusammenfassung der Infrastrukturunternehmen in einer eigenen Infrastrukturholding. Schließlich werden im gegenständlichen Antrag Projekte der Grenzlandförderung, eine stärkere Inanspruchnahme der EU-Strukturfonds, ein KMU-Programm, günstiges Kapital für Klein- und Mittelbetriebe und ein Masterplan für junge Unternehmen und Betriebsübergaben gefordert. (241/A[E])

SPÖ FORDERT VIERSPURIGEN AUSBAU DER B 303 bzw. E 59

Die B 303 sei ein wichtiger Teilabschnitt der E 59, der Transitroute Znaim-Klein Haugsdorf-Hollabrunn-Stockerau-Wien. Der im Zuge der Verländerung auf Jahre hinausgeschobene Ausbau der B 303 stelle eine schwere wirtschaftspolitische Bedrohung für den Bezirk Hollabrunn dar, argumentieren Abgeordnete der SPÖ in einem Entschließungsantrag. Dieser Abschnitt der E 59 sollte daher ihrer Ansicht nach in das hochrangige Autobahn/Schnellstraßennetz der ASFINAG übernommen und vierspurig mit getrennten Fahrbahnen samt Ortsumfahrungen ausgebaut werden. (242/A[E])

SPÖ WILL OMNIBUS-FAHRSTREIFEN FÜR EINSPURIGE FAHRZEUGE ÖFFNEN

Geht es nach der SPÖ, dann soll den LenkerInnen von einspurigen Fahrzeugen die Benützung der "Straße für Omnibusse" und damit auch des Fahrstreifens für Omnibusse erlaubt werden. Ein entsprechender Antrag zur Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde eingebracht. (243/A)

SPÖ VERLANGT DEUTLICHE KENNZEICHNUNG PFANDPFLICHTIGER PRODUKTE

Mit einem Antrag zur Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 will die SPÖ erreichen, dass pfandpflichtige Verpackungen deutlich mit einem "P"  und mit dem Wort "Pfand" gekennzeichnet werden. Damit soll es den KonsumentInnen erleichtert werden zu erkennen, ob es sich um ein pfandpflichtiges Produkt handelt. (244/A)

SPÖ-ANTRAG ZU RÜCKWIRKENDER STEUERBEFREIUNG DER UNFALLRENTEN

Der vorliegende SPÖ-Antrag zur Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht eine auch für das Kalenderjahr 2003 rückwirkende Steuerbefreiung von Geldleistungen aus inländischen und vergleichbaren ausländischen gesetzlichen Unfallversorgungseinrichtungen vor. (245/A)

SPÖ VERLANGT KÜRZERE HALTBARKEITSFRISTEN UND EFFEKTIVERE KONTROLLEN BEI LEBENSMITTELN

"Nach wie vor werden Frischfleischprodukte nicht ordnungsgemäß gekühlt. Viele Fleischprodukte sind zum angegebenen Verbrauchsdatum oftmals bereits verdorben. Auf die Haltbarkeitsangaben können sich KonsumentInnen immer noch nicht vertrauensvoll verlassen". Das beklagen SPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag. Sie fordern daher den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf, durch eine Novelle zum Lebensmittelgesetz und zur Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sicherzustellen, dass die Verpacker die Haltbarkeitsfristen zwingend unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Bedingungen für Lagerung und Distribution bemessen und in der Hygieneverordnung klarzustellen, dass die Lagertemperaturen als maximale Produkttemperaturen zu verstehen sind. Ferner fordern sie vermehrte und effektivere Kontrollen. Vor allem soll das Unternehmen und nicht die DienstnehmerInnen für Verstöße gerade stehen. (246/A[E])

SPÖ FÜR ERRICHTUNG EINES BUNDESAMTS FÜR VERKEHR MIT UMFASSENDEN KONTROLLKOMPETENZEN

Ein neu zu schaffendes Bundesamt für Verkehr als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie mit umfassenden Kontrollaufgaben zur Überwachung des gesamten Güter- und Personenverkehrs soll nicht nur für eine einheitliche Vorgangsweise in ganz Österreich Sorge tragen - derzeit sind laut Antragsbegründung beispielsweise die Kompetenzen auf bis 102 (!) Behörden erster Instanz in ganz Österreich aufgeteilt - sondern soll vor allem auch Antwort auf die jüngsten Skandale rund um das Frächtergewerbe sein und der Bekämpfung illegaler Praktiken und Zustände in der Güterbeförderung dienen. So sieht es jedenfalls ein Antrag der SPÖ vor, der dem Nationalrat vorliegt. Darin wird auch die Weisungsfreiheit dieses Bundesamtes normiert, wodurch eine von den lokalen Behörden unabhängige Kontrolle möglich würde. Die Einrichtung einer derart umfassenden Behörde habe sich in der Bundesrepublik Deutschland laut Erläuterungen zum Antrag bewährt, zum Unterschied zu unserem Nachbarland soll das österreichische Bundesamt aber auch für die Überwachung des Personenverkehrs zuständig sein.

Geplant ist, dem neuen Bundesamt Instrumentarien in die Hand zu geben, um auch die sozial- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie die technischen Erfordernisse der Fahrzeugflotte kontrollieren zu können. Insbesondere soll es auch möglich sein, den wirtschaftlichen Vorteil, der durch Verstöße entsteht, im Verwaltungsstrafverfahren abzuschöpfen. In diesem Sinne umfassen die im vorliegenden Antrag genannten Kontrollaufgaben unter anderem alle entsprechenden internationalen Bestimmungen, das Güterbeförderungsgesetz, das Kraftfahrgesetz (technische Bestimmungen), Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, Betriebsprüfungen bezüglich der Einhaltung der Sozialvorschriften der EU, das Containersicherheitsgesetz, sektorspezifisch das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das ASVG. Es ist vorgesehen, die Aufsichtsorgane mit der Berechtigung auszustatten, Kraftfahrzeuge anzuhalten, Amtshandlungen nach der Straßenverkehrsordnung (z.B. Alkoholkontrollen) sowie nach dem Verwaltungsstrafgesetz wie Einhebung von Organstrafverfügungen und Festnahmen, aber auch umfassende Kontrollen der Unternehmen inklusive Einsichtnahme in Bücher und Geschäftspapiere durchzuführen. Die Überwachungskompetenz soll in den meisten Fällen nicht an Stelle der Kompetenzen anderer Behörden treten, sondern neben diesen bestehen.

Parallel zum Bundesgesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verkehr müssen daher auch zahlreiche andere Gesetze novelliert werden: das Kraftfahrgesetz, die Straßenverkehrsordnung, das Güterbeförderungsgesetz - danach sollen die Strafbestimmungen mehr als verdoppelt werden-, das Gefahrengutbeförderungsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz, das ATP-Durchführungsgesetz, das Containersicherheitsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz, das Führerscheingesetz, das Kraftfahrliniengesetz, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, das Umsatzsteuergesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Außenhandelsgesetz, das Tiertransportgesetz-Straße, das Zollrecht-Durchführungs-Gesetz, das ASVG und das Bundesstraßen-Mautgesetz. (247/A)

SPÖ: GELDSTRAFEN UND ERLÖS VERFALLENER SACHEN SOLLEN NUR SOZIALEN ZWECKEN ZUFALLEN

Geldstrafen sowie der Erlös verfallener Sachen sollen dem Land für Zwecke der Sozialhilfe zufließen. Sollten Sozialhilfeverbände bestehen, dann soll der Sozialhilfeverband, in dessen Gebiet die Strafe verhängt wurde, Nutznießer sein. Dies soll, geht es nach der SPÖ, durch eine Novellierung des § 15 Verwaltungsstrafgesetz sichergestellt werden. Derzeit besteht zwar eine grundsätzliche Zweckwidmung von Verwaltungsstrafen für Zwecke der Sozialhilfe, werden aber Strafgelder in Vollzug von Bundesgesetzen durch eine Bundespolizeibehörde eingehoben, fließen diese Mittel dem Bund und damit der Polizeibehörde zu, kritisieren die AntragstellerInnen. (248/A)

GRÜNE: BESSERE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR PHOTOVOLTAIKNUTZUNG

Eine Novellierung des Ökostromgesetzes soll dazu beitragen, den Photovoltaikmarkt dynamischer und wirtschaftlicher zu gestalten. Dies fordern die Grünen in einem Entschließungsantrag, da die Förderung von Strom aus Photovoltaik durch höhere Einspeistarife bei 15 Megawatt für ganz Österreich begrenzt ist, was zu einer massiven Behinderung des heimischen Marktes in diesem zukunftsträchtigem Bereich führe. (249/A[E])

VP-FP-ANTRAG SOLL EU-BÜRGERN DER BEITRITTSSTAATEN MIT HAUPTWOHNSITZ IN ÖSTERREICH WAHLRECHT ZUM EU-PARLAMENT SICHERN

Eine von den Koalitionsparteien beantragte Novelle zur Europawahlordnung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Gebot, mit der Stimmenauszählung erst dann beginnen zu dürfen, bis im letzten Mitgliedstaat das letzte Wahllokal geschlossen hat, auf Grund eines Beschlusses des Rates der EU fallen gelassen werden soll. Damit steht einer Auszählung der Stimmen und Veröffentlichung von Hochrechnungen in den Medien vor Schließung des letzten Wahllokals in einem anderen Mitgliedstaat nichts mehr im Wege. Zu unterbleiben haben aber weiterhin amtliche Veröffentlichungen bis zu diesem Zeitpunkt. Diese Änderung kann aber erst mit Wirksamwerden des Ratsbeschlusses innerstaatlich in Kraft treten.

Ein eigenes Bundesgesetz über die Europawahl 2004 soll darüber hinaus sicherstellen, dass auch die in Österreich wohnenden BürgerInnen der zehn Staaten, die am 1. Mai 2004 der EU beitreten werden, das Recht haben, an der Wahl zum Europaparlament im Juni 2004 teilzunehmen. Nach geltendem Gesetz haben nur diejenigen EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich das Recht an der Wahl teilzunehmen, die am Stichtag die Voraussetzungen gemäß Art. 23a B-VG erfüllen. Da aber der Stichtag gut zwei Monate vor der Wahl liegt, wären die UnionsbürgerInnen der neuen Mitgliedstaaten weiterhin vom Wahlrecht ausgeschlossen. Daher sollen sie hinsichtlich der Europa-Wählerevidenz und der Europawahl beginnend mit 1. Jänner 2004 den in Österreich wohnenden Staatsangehörigen der bisherigen Mitgliedstaaten gleichgestellt werden, natürlich mit der Maßgabe, dass der Beitritt der betreffenden Staaten zur EU auch tatsächlich stattfindet. (250/A)

BERICHT ÜBER VORBELASTUNGEN IM 3. QUARTAL 2003

Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat dem Budgetausschuss über die Vorbelastung künftiger Budgets durch Einzelvorhaben im Zeitraum Juli bis September 2003 berichtet. Insgesamt wurden Vorbelastungen in der Höhe von 2,04282 € bewilligt. Der bedeutendste Einzelposten (1,968624 Mrd. €) galt Heeresaufwendungen (16 BA).    

REDAKTIONELLE ÄNDERUNGEN BEIM EUMETSAT-ÜBEREINKOMMEN

Das EUMETSAT-Übereinkommen, welches die Nutzung meteorologischer Satelliten regelt und die Vorrechte sowie Immunitäten der diesbezüglichen Europäischen Organisation festlegt, wurde einer neuen Textierung unterzogen. So heißt künftig der Direktor "Generaldirektor", des weiteren wurde durch redaktionelle Änderungen eine Anpassung an das Änderungsprotokoll des ursprünglichen Vertrages aus 1991 erzielt (218 d.B.). (Schluss)