Parlamentskorrespondenz Nr. 306 vom 16.04.2013

Demokratiepaket: Beratungen im Verfassungsausschuss vertagt

Opposition bleibt nach wie vor skeptisch

Wien (PK) – Die Koalitionsparteien hoffen weiter, das von ihnen vorgeschlagene Demokratiepaket noch vor dem Sommer im Parlament beschließen zu können. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl unterstrich in der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses des Nationalrats die Bereitschaft, über den von SPÖ und ÖVP vorgelegten Gesetzentwurf weiter mit der Opposition zu verhandeln. Eine Einigung zeichnet sich allerdings nicht ab, sowohl die Grünen als auch die FPÖ und das BZÖ blieben skeptisch. Der nächste Anlauf für einen Beschluss des Demokratiepakets erfolgt am 6. Mai, für diesen Tag ist eine weitere Sitzung des Verfassungsausschusses anberaumt.

Der Opposition bekundete heute zwar grundsätzlich Gesprächsbereitschaft, sie sieht aber keine Chance auf eine Einigung, wenn sich SPÖ und ÖVP nicht deutlich mehr als bisher bewegen. Mit Detailänderungen am Paket sei es jedenfalls nicht getan, stellten die Abgeordneten Daniela Musiol (G), Herbert Scheibner (B) und Harald Stefan (F) eindeutig klar. Die Grünen seien nach wie vor an einer Demokratiereform interessiert, sagte Musiol, diese müsse ihren Namen aber verdienen.

Besonders kritisch äußerte sich Musiol zur Bürgeranfrage, die sie als Farce und als Verhöhnung der BürgerInnen wertete. Was die angekündigten Verbesserungen beim Datenschutz im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters betrifft, warten die Grünen ihr zufolge auf einen konkreten Vorschlag.

Abgeordneter Scheibner hob in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit hervor, den Zugang der BürgerInnen zu direktdemokratischen Instrumenten zu vereinfachen. Eine verpflichtende Volksabstimmung nach Volksbegehren hält er verfassungsrechtlich zwar für problematisch, seiner Ansicht nach sollte man sich aber überlegen, über sehr erfolgreiche Volksbegehren eine Volksbefragung abzuhalten. Seitens der FPÖ meinte Abgeordneter Stefan, er glaube nicht, dass die FPÖ mit der Koalition "zusammenkommen wird", wenn diese sich nicht stärker bewegt.

Zuvor hatte Abgeordneter Gerstl an die Oppositionsparteien appelliert, die Gespräche über das Demokratiepaket der Koalition fortzusetzen, um den BürgerInnen weitere Partizipationsmöglichkeiten bieten zu können. Die Koalition sei bereit, über Einzelheiten und semantische Fragen zu diskutieren, meinte er. Zudem zeigte er sich zuversichtlich, die Ängste im Bereich des Datenschutzes ausräumen zu können.

Grundlage für die Diskussion im Ausschuss bildeten neben dem Gesetzesantrag der Koalitionsparteien (2177/A) Entschließungsanträge der FPÖ, der Grünen und des BZÖ zur Ausweitung der direkten Demokratie (1688/A[E], 1689/A[E] und 1856/A[E]), die gemeinsam mit dem SPÖ-ÖVP-Antrag vorläufig vertagt wurden. SPÖ und ÖVP schlagen insbesondere vor, die elektronische Unterstützung von Volksbegehren und Bürgerinitiativen zu ermöglichen, Bürger-Fragestunden im Nationalrat einzuführen und Volksbegehren durch ein neues Procedere für die parlamentarischen Beratungen aufzuwerten. Zur Umsetzung der Vorschläge ist die Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters im Innenministerium erforderlich. Die Opposition fordert in ihren Anträgen unter anderem, verbindliche Volksabstimmungen über erfolgreiche Volksbegehren abzuhalten und so genannte "Vetoreferenden" einzuführen, die es der Bevölkerung ermöglichen sollen, einen Gesetzesbeschluss nachträglich zu kippen.

Vergangene Woche war ein Expertenhearing über die Anträge abgehalten worden, bei dem die Koalitionsvorschläge auf viel Kritik stießen (siehe PK-Meldung Nr. 295/2013).

Transparenzgesetz: Gesetzesreparatur wird in Begutachtung geschickt

Was die neuen Meldepflichten für Abgeordnete in Bezug auf ihre sonstigen Tätigkeiten betrifft, wird die von SPÖ und ÖVP vorgeschlagene Gesetzesreparatur (2241/A) nunmehr in Begutachtung geschickt. Nach dem geltenden Wortlaut des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes sind Abgeordnete derzeit grundsätzlich zwar verpflichtet, alle beruflichen und leitenden ehrenamtlichen Tätigkeiten zu melden, gerade führende Positionen in Unternehmen, etwa im Vorstand oder im Aufsichtsrat, für die strengere Unvereinbarkeitsregeln als für sonstige Tätigkeiten geltend, müssen durch ein Redaktionsversehen jedoch nicht veröffentlicht werden. Außerdem wollen die Koalitionsparteien mit dem Initiativantrag sicherstellen, dass auch weitere politische Funktionen von Abgeordneten, etwa wenn sie als Bürgermeister amtieren oder als Gemeinderat tätig sind, sowie leitende Kammerfunktionen veröffentlicht werden.

Zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen hat der Verfassungsausschuss unter anderem die Höchstgerichte, die Ministerien, die Länder, die Interessenvertretungen, den Datenschutzrat und die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten eingeladen. Als Frist wurde der 15. Mai festgelegt. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs