Parlamentskorrespondenz Nr. 880 vom 12.12.2013

Verfassungsausschuss: Politikerbezüge werden 2014 um 1,6 % erhöht

Beamte müssen auf Gehaltserhöhung noch warten

Wien (PK) – Aufgrund der geltenden Gesetzesautomatik würden die Bezüge von PolitikerInnen im kommenden Jahr um 2,4 % steigen. Das ist der errechnete Pensionsanpassungsfaktor für 2014, der, neben der Inflationsrate, für Gehaltserhöhungen von PolitikerInnen maßgeblich ist. Da im Zuge des letzten Sparpakets jedoch eine reduzierte Pensionserhöhung vereinbart wurde, zieht die Politik nun nach. Ein gemeinsamer Antrag von SPÖ und ÖVP, den für PensionistInnen geltenden Abschlag von 0,8 % auch auf Politikerbezüge anzuwenden, wurde vom Verfassungsausschuss des Nationalrats in seiner heutigen Sitzung mit breiter Mehrheit angenommen. Damit werden die Politikerbezüge ab Jänner – analog zu den Pensionen – um 1,6 % steigen.

Der Öffentliche Dienst muss hingegen noch auf einen Gehaltsabschluss warten. Die Dienstrechts-Novelle 2013 passierte mangels Einigung zwischen Regierung und Gewerkschaft ohne neue Gehaltstabellen den Ausschuss. Eine Ergänzung des Gesetzentwurfs wäre aber auch noch im Zuge der geplanten Plenardebatte am 17. Dezember möglich. Neu für Bundesbedienstete ist die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit drei Monate lang auf bis zu zehn Stunden zu reduzieren, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Sie erhalten zudem unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abgeltung nicht verbrauchten Urlaubs. Das Verwaltungspraktikum wird aufgewertet.

Diskussionsthema im Ausschuss war auch das Parteiengesetz: Die Grünen fordern eine Veröffentlichung aller Entscheidungen des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats. Die NEOS wollen die Parteienförderung deutlich kürzen.

Politikerbezüge: FPÖ für neuerliche "Nulllohnrunde"

Über die reduzierte Erhöhung der Politikerbezüge (40/A) herrschte im Ausschuss weitgehende Einigkeit. Lediglich  die FPÖ scherte aus dem Konsens aus und sprach sich angesichts der allgemeinen Sparerfordernisse dafür aus, auf die Bezugserhöhung zur Gänze zu verzichten. Den Vorwurf von Abgeordnetem Wolfgang Zinggl (G), die Freiheitlichen würden populistisch agieren, wies Abgeordneter Gernot Darmann zurück, für ihn ist die vorgesehene Gehaltserhöhung "verantwortungslos".

Der S-V-Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS angenommen. Ein von Abgeordnetem Harald Stefan namens der FPÖ eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.

Mitverhandelt mit dem Antrag wurde auch eine von der FPÖ initiierte Änderung des Bundesbezügegesetzes (59/A). Geht es nach Abgeordnetem Bernhard Themessl, sollen PolitikerInnen alternativ zur Zahlung von 10 % ihres Gehalts in eine Pensionskasse die Möglichkeit haben, eine Betriebliche Kollektivversicherung als Pensionsvorsorge in Anspruch zu nehmen. Dieser Antrag wurde von SPÖ und ÖVP mit der Begründung vertagt, dass man sich die Folgen des Antrags gemeinsam mit ExpertInnen noch genauer anschauen wolle, etwas was steuerliche Auswirkungen betrifft.

Zahlreiche Detailänderungen für den öffentlichen Dienst

Die von SPÖ und ÖVP vorgeschlagene Dienstrechts-Novelle 2013 (41/A) wurde – unter Berücksichtigung zweier S-V-Abänderungsanträge – vom Verfassungsausschuss mit den Stimmen der AntragstellerInnen gebilligt. Sie hat zahlreiche Detailänderungen im Bereich des öffentlichen Dienstes zum Inhalt. Vorgesehen ist unter anderem, die neuen gesetzlichen Bestimmungen betreffend Pflegekarenz und Pflegeteilzeit auch im Beamten-Dienstrechtsgesetz und im Vertragsbedienstetengesetz zu verankern, das Verwaltungspraktikum aufzuwerten, die Bestimmungen über das Sabbatical unbefristet zu verlängern, mehr Augenmerk auf psychisch belastende Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst zu richten und diverse Bestimmungen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit anzupassen.

Zudem wird in Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs normiert, dass auch BeamtInnen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Abgeltung für nicht verbrauchten Erholungsurlaub haben. Die Urlaubsersatzleistung ist allerdings stark eingeschränkt: sie kann nur von Bediensteten geltend gemacht werden, die in einem Jahr weniger als vier Wochen Urlaub konsumiert haben und der Grund dafür außerhalb ihres Einflussbereichs lag.

Die neuen Bestimmungen zur Pflegeteilzeit ermöglichen es Bundesbediensteten künftig, ihre Arbeitszeit drei Monate lang auf bis zu zehn Stunden herabzusetzen. Für VerwaltungspraktikantInnen ist nach drei Monaten Praktikum ein deutlich höheres Ausbildungsentgelt vorgesehen.

Weitere Punkte der Gesetzesnovelle betreffen die Angleichung der Bestimmungen über den Fahrtkostenzuschuss an jene des Pendlerpauschale, die Ausweitung des Einsatzgebiets von SprengelrichterInnen und die Verwendung gefährlicher Arbeitsstoffe (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 836/2013).

Mit den beiden bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsanträgen wird unter anderem eine problemlose Integration von LeiharbeiterInnen nach vier Jahren Tätigkeit beim Bund in die Pensionsvorsorgekasse des Bundes sichergestellt. Außerdem werden – in Reaktion auf einen Anlassfall - die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Vorsteherin des Bezirksgerichts Enns im Zuge der Auflösung des Gerichts von Amts wegen versetzt werden kann.

Nicht durchsetzen konnte sich die FPÖ mit einem Abänderungsantrag. Abgeordneter Christian Lausch wollte erwirken, dass Beamte zu einer Belehrung bzw. Ermahnung eine schriftliche Stellungnahme abgeben dürfen, wenn diese dem Personalakt beigefügt wird, um drohende Nachteile, etwa bei Beförderungen, zu verhindern. Zudem sprach er sich dafür aus, die Sonn- und Feiertagszulage auch Bediensteten zu gewähren, die zwar nicht nach den Formalkriterien Schicht- oder Wechseldienst versehen, dennoch aber regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen. Anerkannten Flüchtlingen ohne österreichische Staatsbürgerschaft will Lausch hingegen die Aufnahme in den Bundesdienst verwehren.

FPÖ und Grüne überlegen sich Zustimmung zur Novelle bis zur Plenardebatte

Sowohl FPÖ als auch die Grünen behielten sich eine Zustimmung zur Gesetzesnovelle im Plenum des Nationalrats vor. Es gebe im Antrag Licht und Schatten, sagte Abgeordneter Lausch, wobei er insbesondere die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit als positiv hervorhob. Sein Fraktionskollege Harald Stefan äußerte in Zusammenhang mit der "Lex Enns" Zweifel daran, dass die Verordnung, auf der die Zusammenlegung der Gerichtssprengel basiert, verfassungskonform ist.

Ähnlich wie Lausch argumentierte auch Abgeordnete Daniela Musiol (G). Sie begrüßte neben der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit ausdrücklich auch die Aufwertung des Verwaltungspraktikums und die Verlängerung der Sabbatical-Regelung. Bedauerlich findet sie, dass auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit kein Rechtsanspruch besteht und diese bei wichtigem dienstlichen Interesse verwehrt werden können. Abgeordnete Gabriela Moser (G) sprach sich für eine generelle Neuregelung des Pendlerpauschale und des Fahrkostenzuschusses aus, da ihrer Meinung nach AutofahrerInnen derzeit bevorzugt und BenutzerInnen öffentlicher Verkehrsmittel benachteiligt sind.

Seitens der Antragsteller machte Abgeordneter Johann Singer (V) darauf aufmerksam, dass die Gesetzesnovelle sozialpartnerschaftlich akkordiert sei. Ausschussobmann Peter Wittmann (S) verteidigte die vorgesehene amtswegige Versetzung der Vorsteherin des Bezirksgerichtes Enns als unumgänglich. Die Bezirksgerichte Enns und Steyr seien zusammengelegt worden, skizzierte er, es könne nicht sein, dass eine Einzelperson eine neue Gerichtsorganisation aushebeln könne. Hierbei gehe es auch um die Frage der Sparsamkeit des Staates. Abgeordneter Singer erinnerte daran, dass es bei der Auflösung des Jugendgerichtshofs eine ähnliche Situation gegeben habe.

Abgeordneter Otto Pendl (S) sieht im Gesetz nur positive Punkte und hofft in diesem Sinn auf eine breite Zustimmung im Plenum.

Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek informierte Abgeordneten Lausch darüber, dass gegen eine Leistungsfeststellung beim Bundesverwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt werden könne. Abgeordneter Musiol teilte sie mit, dass jederzeit eine Vereinbarung über die Unterbrechung eines Verwaltungspraktikums getroffen werden könne. Bei der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit hat man ihr zufolge die für die Privatwirtschaft geltenden Bestimmungen übernommen.

Parteiengesetz: Anträge wurden vertagt

Vom Verfassungsausschuss vertagt wurden ein Antrag der Grünen und ein Antrag der NEOS auf Änderung des Parteiengesetzes. Der Antrag der Grünen (48/A) zielt darauf ab, sämtliche Entscheidungen des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats zu veröffentlichen. Derzeit sind gemäß Gesetzeslage nur gegen Parteien verhängte Geldbußen publik zu machen; ob eine Einzelperson vom Senat mit einer Geldstrafe belegt wurde, etwa weil sie eine unerlaubte Parteispende entgegen genommen hat, bleibt der Öffentlichkeit hingegen verborgen.

Im Rahmen der Diskussion gab Abgeordneter Dieter Brosz (G) zu bedenken, dass Entscheidungen des Transparenz-Senats Folgewirkungen, etwa auf zukünftige Wahlkämpfe, haben. Allein deshalb erachtet er die Veröffentlichung der Senatsentscheidungen für erforderlich. Auch in anderen Punkten hält Brosz das Gesetz für reformbedürftig, man solle sich etwa überlegen, die Strafen für eine Verletzung der Wahlkampfkostenbeschränkung zu erhöhen.

Als grundsätzlich sinnvoll werteten auch die Abgeordneten Johannes Jarolim (S) und Gernot Darmann (F) die Intention des Antrags. Jarolim sieht im Detail aber noch Diskussionsbedarf und stellte daher einen Vertagungsantrag. Nach Meinung von Abgeordnetem Darmann bedarf das gesamte Parteiengesetz einer Sanierung.

SPÖ und Grüne gegen massive Kürzung der Parteienförderung

Schließlich vertagte die Ausschussmehrheit auch die Beratungen über einen Antrag der NEOS (5/A), der eine deutliche Kürzung der Parteienförderung zum Inhalt hat. Geht es nach Abgeordnetem Rainer Hable und seinen FraktionskollegInnen soll jede im Nationalrat vertretene Partei künftig nur noch 2,5 € pro Jahr für jede bei der Nationalratswahl für sie abgegebene Stimme erhalten. Derzeit sind für die Parteienförderung auf Bundesebene 4,6 € je Wahlberechtigtem veranschlagt. Auch die Länder sollen zu Förderungskürzungen verpflichtet werden.

Sowohl Dieter Brosz (G) als auch Andrea Kuntzl (S) sprachen sich gegen die Forderung der NEOS aus. Die Grünen seien dafür, die Parteienförderung zurückzufahren, sagte Brosz, der Antrag der NEOS gehe aber zu weit.

Abgeordnete Kuntzl erinnerte daran, dass die Parteienförderung erst vor kurzem neu geregelt wurde, und wertete es als bemerkenswert, dass eine neue Parlamentspartei gleich zu Beginn eine Kürzung der Parteienförderung um nahezu drei Viertel fordere. Die Parteien seien Säulen der Demokratie, und ihre Finanzierung müsse so geregelt sein, dass sie ihre Unabhängigkeit wahren können, betonte sie. Kürze man die öffentliche Parteienförderung massiv, würde das dazu führen, dass Parteien in wesentlich größerem Ausmaß von privaten Zuwendungen abhängig sind. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs