Verfassungsausschuss: Diskussion über EU-Vorhaben im Kultur- und Medienbereich
Bund-Länder-Vereinbarung soll korrekte Abwicklung von EU-Förderprogrammen sicherstellen
Wien (PK) – Er habe hinter den Kulissen bereits mehrfach deutlich gemacht, dass internationale Verträge einzuhalten sind. Die Entscheidung über das Heumarkt-Projekt treffe aber der Wiener Gemeinderat. Das betonte Kanzleramtsminister Thomas Drozda heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats. Anlass dafür war eine Debatte über aktuelle EU-Vorhaben im Kultur- und Medienbereich. Drozda hält den Umstand, dass er als direkter Ansprechpartner der UNESCO keine Einflussmöglichkeiten hat, zwar für unbefriedigend, Kritik an ihm geht seiner Meinung nach aber in die falsche Richtung. Thema der Diskussion war auch die noch ausständige Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung der EU in Österreich: Laut Drozda liegt der Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz seit Ende Jänner beim Koalitionspartner.
Einstimmig gebilligt haben die Abgeordneten eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Abwicklung von EU-Förderprogrammen in Österreich. Ein Antrag der FPÖ betreffend die Durchführung einer verpflichtenden Volksabstimmung im Falle einer Änderung der EU-Verträge wurde vertagt.
Einen Erfolg hat Österreich Drozda zufolge bei der Evaluierung des Europäischen Förderprogramms für Kultur erzielen können. Der Vorstoß, künftig wieder mehr Budget von großen Projekten hin zu Non-Profit-Projekten zu verschieben, sei von 20 Ländern unterstützt worden. Auch bei der derzeit diskutierten Überarbeitung der Richtlinie für audiovisuelle Medien bringt sich Österreich ihm zufole intensiv ein. Drozda drängt unter anderem darauf, auch soziale Netzwerke in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen, etwa was Werbung und Sponsoring betrifft.
Zudem wünscht sich der Minister klare Verpflichtungen zum Löschen strafrechtlich relevanter Inhalte auf großen Internet-Plattformen. Mit Vereinbarungen auf freiwilliger Basis werde man nicht weiterkommen, verwies er auf bisherige Erfahrungen. Für ihn ist es außerdem nicht akzeptabel, dass für klassische Medien ein strenges Medienrecht gilt, während sich große Internet-Konzerne auf den Standpunkt zurückziehen, dass sie als Plattform für Inhalte nicht verantwortlich sind.
Von mehreren Abgeordneten in der Debatte angesprochen, wurde die Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung in Österreich. Albert Steinhauser (G) plädierte dafür, auch jene europäischen Vorgaben, die unmittelbar gelten, in das neue Datenschutzgesetz aufzunehmen, um Rechtssicherheit zu schaffen und die Zersplitterung der Vorschriften auf zwei Rechtsquellen zu vermeiden.
Ein Entwurf des Gesetzes ist laut Drozda seit Ende Jänner fertig und liegt derzeit beim Koalitionspartner. Man habe sich bemüht, das Gesetz benutzerfreundlich zu gestalten, hielt Gerhard Hesse vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts fest. Es sei aber unionsrechtlich nicht möglich, Passagen aus der Verordnung direkt in das Gesetz aufzunehmen. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl warnte jedenfalls vor einer Übererfüllung der EU-Vorgaben: Die vom Parlament beschlossene Vermeidung von "Gold-Plating" müsse auch für das neue Datenschutzgesetz gelten.
Das Heumarkt-Projekt, das den Weltkulturerbestatus der Wiener Innenstadt bedroht, hatten unter anderem Jessi Lintl (F) und Wolfgang Zinggl (G) zur Sprache gebracht. Zinggl hält es für unangebracht, sich auf der einen Seite in Sachen Weltkulturerbe als Vorbild zu rühmen und gleichzeitig vertragsbrüchig zu werden. Er vermisst hier eine klare Positionierung des Kulturministers. Auch was ein neues Urhebervertragsrecht betrifft, hält Zinggl die Regierung für säumig.
Wie Drozda berichtete, ist zum Thema Urheberrecht eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Justizministerium noch im heurigen Jahr geplant. Ihm gehe es um faire Regelungen für Kunstschaffende.
Kulturhauptstadt 2024: Sechs österreichische Städte und Regionen könnten sich bewerben
Was die Europäische Kulturhauptstadt 2024 betrifft, zeichnen sich laut Drozda sechs potentielle Bewerber aus Österreich ab: das Salzkammergut, das Rheintal, das Murtal, St. Pölten, Baden und Wels. In diesem Zusammenhang berichtete er auch über weit gediehene Pläne der EU, EFTA- und EWR-Staaten in das Projekt Kulturhauptstadt einzubeziehen.
Was den nach wie vor offenen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention betrifft, gilt es Hesse zufolge, zunächst das Verhältnis zwischen Europäischem Gerichtshof (EUGH) und Europäischem Menschengerichtshof (EGMR) zu klären. Die Beratungen über das aktuelle Arbeitsprogramm der EU (III-344 d.B.) wurden schließlich vertagt, er soll noch einmal in Anwesenheit von Staatssekretärin Muna Duzdar diskutiert werden.
Bund-Länder-Vereinbarung zur Abwicklung von EU-Förderprogrammen
Bei der zwischen dem Bund und den Länder abgeschlossenen Vereinbarung (1158 d.B.) geht es insbesondere um Programme des Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2014 bis 2020. Da Österreich keine eigene Stelle oder Institution zur Abwicklung derartig umfangreicher Programme hat und es weder eine umfassende Kompetenz des Bundes noch der Länder für Regionalpolitik gibt, soll der innerstaatliche Staatsvertrag die korrekte Programm- und Finanzverwaltung sicherstellen. Ähnliche Vereinbarungen wurden bereits in der Vergangenheit getroffen.
Vorrangiges Ziel der EU-Strukturfonds ist die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie die Annäherung wirtschaftlich schwächerer EU-Staaten an wirtschaftlich stärkere (Kohäsion). Die EU sieht für die koordinierte Abwicklung der Förderprogramme Institutionen und Verfahren vor, wobei die Mitgliedsländer selbst für eine ordnungsgemäße Vorgangsweise verantwortlich sind und für allfällige Unregelmäßigkeiten haften. In diesem Sinn müssen unter anderem Verwaltungsbehörden, Bescheinigungsbehörden, Prüfbehörden und Begleitausschüsse festgelegt werden, wobei die Bescheinigungsbehörde hauptverantwortlich für das Finanzmanagement ist und der Prüfbehörde Systemkontrollen obliegen. Zudem hat sie zu überprüfen, ob bei der Durchführung der Projekte nationales Recht und EU-Recht eingehalten wurden.
Mit dem vorliegenden Vertrag verpflichten sich sowohl der Bund als auch die Länder, die erforderlichen Stellen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich einzurichten und deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Als Verwaltungsbehörden in Österreich fungieren die Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (für aus dem EFRE kofinanzierte Programme) und das Sozialministerium (für aus dem ESF kofinanzierte Programme). Bescheinigungs- und Prüfbehörde sind das Bundeskanzleramt bzw. das Sozialressort. Die Kosten für die Förderabwicklung werden für die gesamte Förderperiode auf 121,43 Mio. € geschätzt, davon entfallen 73,97 Mio. € auf den Bund und 47,46 Mio. € auf die Länder.
F PÖ will Bevölkerung über wichtige Änderungen der EU-Verträge abstimmen lassen
Nicht durchsetzen konnte sich die FPÖ mit ihrer Forderung, die österreichische Bevölkerung über wesentliche Änderungen der Europäischen Verträge künftig in jedem Fall mittels Volksabstimmung entscheiden zu lassen. Ein Entschließungsantrag (980/A(E) ), der auf eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung abzielt, wurde vertagt. Bisher könne nur über Gesetze, die Änderungen der Bundesverfassung bringen, abgestimmt werden, nicht aber über Staatsverträge, die ebenso bedeutende Änderungen enthalten, argumentierte FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan.
Skeptisch zu dieser Forderung zeigte sich NEOS-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak. In dem Antrag bleibe unklar, was unter einer "wesentlichen" Änderung zu verstehen sei. Albert Steinhauser sah keine verfassungsrechtliche Frage hinter der Forderung der FPÖ. Vielmehr gehe es darum, aus politischem Kalkül möglichst viele Abstimmungen über die EU zu ermöglichen. Angela Lueger (S) stellte einen Vertagungsantrag, der mehrheitlich angenommen wurde. (Schluss Verfassungsausschuss) gs/sox
Links
- 1/A-VF - Verfassungsausschuss
- III-344 d.B. - Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2017
- 980/A(E) - verpflichtende Volksabstimmung bei Ratifikation von Staatsverträgen
- 1158 d.B. - Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der operationellen Programme