Parlamentskorrespondenz Nr. 1335 vom 22.11.2018

Nationalrat: Marken- und Patentanmeldungen werden günstiger

Debatte zur Umsetzung einer EU-Richtlinie beim Markenschutz und zur Senkung der Patentamtsgebühren

Wien (PK) – Der Nationalrat debattierte heute über die vollständige Umsetzung einer EU-Richtlinie, die Registerschutz auch für unkonventionelle Markenformen erlaubt. Gleichzeitig werden die Kosten der Markenanmeldung gesenkt und Maßnahmen gegen Produktpiraterie geschaffen. Auf niedrigere Kosten zielt auch eine Änderung des Patentamtsgebührengesetzes ab. Ihr zufolge werden Patentanmeldungen künftig günstiger, die Einreichung vereinfacht und die Patentamtsgebührenverordnung gestrichen. Die Bedeutung der beiden Gesetze für die Innovationskraft Österreichs wurde von allen Fraktionen unterstrichen. Begleitet von Lob wurden beide Gesetze einstimmig beschlossen.

Patentanmeldungen werden günstiger

Mit der Änderung des Patentamtsgebührengesetzes werden Patentanmeldungen künftig günstiger. Konkret ist vorgesehen, dass der derzeit nur für nationale Markenanmeldungen gültige Online-Bonus auf weitere Verfahren mit elektronischer Einreichung ausgeweitet wird. Für mehrere gleich lautende Anträge auf Namensänderungen und Firmenwortlautänderungen zu Schutzrechten sollen künftig nur einmal Gebühren anfallen. Außerdem wird durch die ersatzlose Streichung der Patentamtsgebührenverordnung künftig die doppelte Gebührenlast für schriftliche Ausfertigungen entfallen und es erfolgt eine Senkung der Verfahrensgebühren für Anträge vor der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamts auf international übliches Niveau.

Die Abgeordneten unterstrichen in der Nationalratsdebatte durchwegs die Bedeutung von Patenten für die Innovationskraft Österreichs. Die Innovationsfähigkeit sei entscheidend für die Zukunft und mit dem Gesetz werde der Innovationsstandort Österreich gestärkt, sagte Christian Schandor (FPÖ). Wie auch Martina Diesner-Wais (ÖVP) strich er positiv hervor, dass durch die Änderung des Patentamtsgebührengesetzes der Online-Bonus ausgeweitet und die Bürokratie bei der Patenteinreichung erleichtert wird. Dadurch wird es einfacher, geistiges Eigentum zu schützen, ist Diesner-Wais überzeugt. Mit der Änderung werden Hürden für Start-ups und JungunternehmerInnen abgebaut, unterstrich Doris Margreiter (SPÖ). Es müsse aber gelten, die Patentanmeldungen künftig noch niederschwelliger zu machen. Peter Weidinger (ÖVP) sieht in dem Gesetz einen wichtigen Schritt hin zu einem "European Dream of Life", mit dem die österreichischen Forschung zukunftsfit gemacht wird. Es sei ein modernes Gesetz, das den ForscherInnen dient und Möglichkeiten schafft. Bundesminister Norbert Hofer dankte den MitarbeiterInnen im Patentamt, deren Arbeit oft schwierig und herausfordernd sei.

Neuer Markenschutz ermöglicht Multimedia-Marken

Viel Lob gab es im Nationalrat für die vollständige Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Markenschutz. Damit wird es künftig ermöglicht, auch neue Markenformen schützen zu lassen. So entfallen die Darstellung einer Marke mit zwingend grafischen Mitteln und die Zulässigkeit der Darstellungsmöglichkeiten im elektronischen Register. Neue, unkonventionelle Markenformen sollen so Registerschutz erlangen können. Außerdem werden mit dem Gesetz Maßnahmen gegen Produktpiraterie geschaffen und die mit einer Markenanmeldung verbundenen Kosten gesenkt.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie sei ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Markenrecht, unterstrich Gerhard Deimek (FPÖ). Positiv strich er hervor, dass damit das Rechtsschutzsystem ausgebaut und ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen Produktpiraterie geleistet werde. Mit dieser Harmonisierung des Markenrechts werde ein modernes Gesetz geschaffen, damit Österreich bei der Innovation im weltweiten Spitzenfeld bleibt, unterstrich Christoph Stark (ÖVP). Dies sei insbesondere wichtig, da Innovation ein entscheidender Beschäftigungsmotor sei. Wie Patente seien auch Marken ein wichtiger Indikator für die Innovationskraft eines Landes, sagte Nurten Yilmaz (SPÖ). Als Nächstes müsse es aber auch gelten, die Forschungsgelder richtig einzusetzen und den Konzepten von ExpertInnen zu folgen, gab sie in die Richtung von Minister Norbert Hofer zu bedenken. Durch das Markenrecht sollen UnternehmerInnen, aber auch KonsumentInnen geschützt werden, betonte Alois Rosenberger (ÖVP). VerbraucherInnen können sich so ein Bild von Herstellern machen. Er gab aber auch zu bedenken, dass speziell bei Lebensmitteln eine solche Kennzeichnung nicht immer gegeben sei, weshalb er sich für eine Herkunftskennzeichnung stark machte. (Fortsetzung Nationalrat) see