Verkehrsausschuss bringt Novelle des Kraftfahrgesetzes auf den Weg
Künftig sollen mehr Einsatzfahrzeuge berechtigt sein, Blaulicht zu führen
Wien (PK) – Eine Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967, die heute den Verkehrsausschuss passierte, berechtigt künftig mehr Einsatzfahrzeuge dazu, Blaulicht zu führen und führt das EU-Emblem auch auf roten Kennzeichentafeln ein. Auch ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Förderung von Fahrrad- und Fußgängerverkehr, der auf Basis eines NEOS-Antrags eingebracht wurde, konnte eine Mehrheit finden. Weitere Entschließungsanträge der Opposition wurden abgelehnt oder vertagt.
Kraftfahrgesetz-Novelle mehrheitlich angenommen
Der Verkehrsausschuss brachte heute eine Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 (411 d.B.) auf den Weg. Damit dürfen künftig auch Kommando- und Mannschaftsfahrzeuge der Feuerwehren und Feuerwehrverbände sowie Fahrzeuge der Fernmeldebehörde ex lege Blaulicht führen. Außerdem soll das EU-Emblem auch auf roten Kennzeichentafeln angebracht werden. Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 10 km/h dürfen auch ohne Lenkerplatz, mittels Fernsteuerung, verwendet werden. Zudem beinhaltet die Novelle Klarstellungen, etwa darüber, dass der Betrieb von Verbrennungsmotoren zur Ladegutkühlung auf Rastplätzen zu vermeiden ist, wenn ausreichende Strom-Terminals am Standort vorhanden sind. Der Name des Fahrschulinhabers darf an Schulfahrzeugen weggelassen werden, wie ebenfalls klargestellt wird. Darüber hinaus wird durch die Novellierung eine Reihe von Aktualisierungen und redaktionellen Anpassungen vorgenommen.
Für Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) enthält die Novelle viele notwendige Adaptierungen. Unter anderem griff sie heraus, dass künftig nicht nur Transporte von Rundholz aus dem Wald mit einem Gewicht von 44 Tonnen zulässig sind, sondern diese Grenze auch für andere Holztransporte aus dem Wald gilt, etwa von Hackschnitzeln. Die SPÖ wiederum stieß sich an genau dieser Änderung. Man habe nicht bedacht, dass die Straßen für eine so schwere Last nicht gebaut seien und durch das Gewicht Schäden erleiden würden, kritisierten Klaus Köchl und Julia Herr. Köchl bezeichnete die Bestimmung als "Katastrophe für die Gemeinden".
Das Gewicht werde mit der Novelle nicht geändert, lediglich die Form der Holztransporte, die davon umfasst seien, entgegnete Ministerin Leonore Gewessler. Christian Hafenecker (FPÖ) bezeichnete es als positiv, dass keine weiteren Schikanen gegenüber MotoradfahrerInnen in der Novelle enthalten seien. Die Gesetzesänderung wurde schließlich ohne die Stimmen der SPÖ angenommen.
Bundesregierung soll Maßnahmen für aktive Mobilität umsetzen
Mehrheitlich angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, der die Weiterführung von Maßnahmen für mehr aktive Mobilität fordert. Die Bundesregierung, insbesondere Ministerin Gewessler, soll den "Masterplan Radfahren" aktualisieren und eine Neuauflage des "Masterplans Gehen" vorlegen, heißt es darin. Zudem soll sie die Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden für bessere Rahmenbedingungen für aktive Mobilität fortsetzen und den Fahrradverkehr wie im Bundesbudget vorgesehen fördern. Der Antrag war im Zuge der Debatte über einen NEOS-Entschließungsantrag für den Ausbau der Fahrradinfrastruktur (758/A(E)) gemäß Paragraf 27 der Geschäftsordnung eingebracht worden.
Die NEOS hatten darin einen Bundesmasterplan für die Steigerung des Fahrradverkehrs sowie Ausbau, Verdichtung und Lückenschluss in der regionalen Fahrradinfrastruktur gefordert. Sie sprachen sich darin auch für Fahrradinfrastruktur über Landes- und Gemeindegrenzen hinweg sowie für die Verdoppelung der Mittel für die Fahrradinfrastruktur im Bundesbudget und deren Zweckbindung aus.
Man müsse offensiv vorgehen und Bewusstsein dafür schaffen, dass das Fahrrad ein alltagstaugliches Verkehrsmittel sei, argumentierte Johannes Margreiter (NEOS). Um dem Rechnung zu tragen, plädierte er außerdem dafür, von Radstraßen statt von Radwegen zu sprechen. Hermann Weratschnig (Grüne) zeigte sich überzeugt, dass die Grünen in der Koalition bereits "ein paar entscheidende Tore für RadfahrerInnen geschossen" haben. Dennoch habe man den Ball von Margreiter aufgegriffen und einen Antrag mit der gleichen Intention vorgelegt, so Weratschnig. Joachim Schnabel (ÖVP) strich die Bedeutung der Länder und Gemeinden heraus. Mit Mitteln des Bundes, einer Kofinanzierung der Länder und EU-Geldern könne viel erreicht werden, sagte er.
Julia Herr (SPÖ) äußerte sich positiv zum Antrag, kritisierte jedoch, dass den Gemeinden Mittel fehlen würden. Einzig Gerald Hauser (FPÖ) brachte seine Ablehnung zum Ausdruck. Er ortete das Vorhaben, die Fahrradinfrastruktur zentral österreichweit planen zu wollen, was er als nicht sinnvoll bezeichnete. Für eine solche zentrale Planung gebe es keine Intention, entgegnete Ministerin Gewessler. Während der NEOS-Antrag keine Zustimmung fand, wurde der Antrag der Regierungsfraktionen ohne die Stimmen der FPÖ angenommen.
Oppositionsanträge zur Bahn vertagt
Zwei Anträge mit Bezug zur Bahn wurden im Verkehrsausschuss mehrheitlich vertagt. Abgeordnete aller drei Oppositionsparteien setzten sich etwa mit einem Entschließungsantrag (810/A(E)) bei der Verkehrsministerin für einen zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Bregenz und Lindau ein. Das Projekt müsse aufgrund der lokalen Gegebenheiten in einer Unterflurlösung realisiert werden und würde neben der umweltfreundlichen Verlagerung des Güterverkehrs auch im Personenverkehr der Anbindung Vorarlbergs an die wichtige Fernverkehrsachse Paris-München-Bukarest und an den Großraum München dienen, hieß es darin. Vorarlberg sei einer der stärksten Wirtschaftsstandorte Österreichs und brauche als solcher auch eine gute Infrastruktur, argumentierte Reinhold Einwallner (SPÖ). Bei dem angesprochenen Abschnitt sei die Kapazität der Strecke noch nicht ausgenützt, hielt Hermann Weratschnig (Grüne) entgegen. Man müsse Entwicklung und Bedarf weiter beobachten, sagte er.
Die FPÖ kritisierte die ihrer Meinung nach unzureichende Preistransparenz bei der ÖBB-Vorteilscard und forderte, dass die Verkehrsministerin als Vertreterin der Anteilsrechte der Republik an der ÖBB Holding gemeinsam mit den ÖBB ein neues Vorteilscard-Modell erarbeitet (870/A(E)). Die Altersgrenzen wirken willkürlich, der Zugang zu einem Seniorenticket müsse erleichtert werden, begründete Christian Hafenecker (FPÖ). Die vorhandenen Ressourcen werden derzeit für die Umsetzung des 1-2-3-Tickets gebraucht, führte Lukas Hammer (Grüne) an und stellte einen Antrag auf Vertagung. Auch dieser Entschließungsantrag wurde mehrheitlich vertagt.
SPÖ für Abbiegeassistent für Lkw, NEOS für Korridormaut auf der Brennerstrecke
Auch mehrere Anträge im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurden im Ausschuss vertagt, so etwa ein Entschließungsantrag (882/A(E)), mit dem die SPÖ die Forderung nach einem verpflichtenden Abbiegeassistenten für Lkw erneuert hatte. Rechtsabbiegende Lkw würden gerade im innerstädtischen Bereich für RadfahrerInnen und FußgängerInnen eine erhebliche Gefährdung darstellen, wird darin aufgezeigt. Die SPÖ forderte daher eine Novelle des Kraftfahrgesetzes, wonach bereits zugelassene, österreichische Lastkraftwagen verpflichtend mit technisch geeigneten Abbiegeassistenzsystemen nachzurüsten sind. Außerdem soll sich die Verkehrsministerin auf EU-Ebene für einen langfristig gültigen Standard bei Abbiegeassistenzsystemen einsetzen, der auch die vorzunehmende österreichische Lösung umfasst.
In den vergangenen sechs Jahren seien rund 30 Menschen durch Unfälle mit rechtsabbiegenden Lkw verstorben, führte Dietmar Keck (SPÖ) an. Weil jedes Lebens zähle, bezeichnete er einen verpflichtenden Abbiegeassistenten als dringend notwendig. Unterstützend äußerten sich auch Johannes Margreiter (NEOS) und Christian Hafenecker (FPÖ), wenngleich Letzterer den Bedarf nach einer einheitlichen EU-weiten Lösung betonte. Ministerin Gewessler versicherte, sich auf EU-Ebene intensiv für verpflichtende Regeln einzusetzen. Andreas Ottenschläger (ÖVP) wies auf bestehende Maßnahmen wie Spiegel oder ein Rechtsabbiegeverbot an gefährlichen Kreuzungen hin. Zudem müsse man die technischen Spezifikationen, die die EU vorgeben werde, abwarten, weshalb er einen Vertagungsantrag stellte.
Die NEOS forderten eine Korridormaut für die Brennerstrecke. Die Verkehrsministerin solle in Abstimmung mit ihrem deutschen Amtskollegen und ihrer italienischen Amtskollegin eine solche Korridormaut umzusetzen, um wieder eine stärkere Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu erreichen, heißt es im Entschließungsantrag (844/A(E)).
Ebenfalls von den NEOS stammte ein Entschließungsantrag (554/A(E)), der bemängelte, dass zwar Personen, die im diplomierten ambulanten Pflegedienst in der Hauskrankenpflege tätig sind, für die Dauer der Pflegeleistung ihr Fahrzeug in Halte- und Parkverbotszonen abstellen dürften, die weitaus größere Gruppe der Pflegeassistenzkräfte bzw. Pflegefachassistenzkräfte in dieser Regelung jedoch nicht berücksichtigt werde. Um die psychisch und physisch herausfordernde Arbeit der Pflegekräfte besser zu würdigen, wäre dies notwendig, so die NEOS.
Alle drei Anträge wurden mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.
FPÖ-Antrag für bessere Deutschkenntnisse bei TaxilenkerInnen abgelehnt
Die FPÖ wollte die Verkehrsministerin in einem Entschließungsantrag (928/A(E)) dazu aufrufen, über die Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr sicherzustellen, dass TaxilenkerInnen Deutschkenntnisse zumindest auf Sprachniveau B1 haben. Im Rahmen der Novellierung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes hatte die ÖVP/FPÖ-Koalition eine signifikante Verbesserung der Qualifikationen von TaxilenkerInnen geplant, wurde im Antrag in Erinnerung gerufen. Laut einer aktuellen Verordnung von Verkehrsministerin Gewessler seien jetzt nur mehr Deutschkenntnisse auf A2-Niveau erforderlich, lautete die Kritik. Die FPÖ fand keine Zustimmung für diesen Antrag. (Schluss) kar
Themen
Links
- 810/A(E) - einer zweigeleisigen Bahn-Unterflurlösung der Strecke Bregenz-Lindau
- 554/A(E) - Gleichstellung verschiedener Pflegeberufe im Straßenverkehr
- 870/A(E) - Schaffung einer transparenten Preisstruktur bei der ÖBB-"Vorteilscard"
- 758/A(E) - Ausbau der Fahrradinfrastruktur als Konjunkturmotor
- 1/A-VE - Verkehrsausschuss
- 882/A(E) - verpflichtende Einführung eines Abbiegeassistenten für LKW
- 844/A(E) - Korridormaut für die Brennerstrecke
- 928/A(E) - Sicherstellung von B1-Deutschkenntnissen für "Taxi-Lenker"
- 411 d.B. - 39. KFG-Novelle