Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (39. KFG-Novelle)
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Erweiterung der Liste der Fahrzeuge, an denen ex-lege Blaulicht angebracht werden darf
- Anbringung des EU-Emblems mit dem internationalen Unterscheidungszeichen auch auf roten Kennzeichentafeln
- Erlaubnis der Verwendung von 10-km/h-Fahrzeugen auch ohne Lenkerplatz mittels Fernsteuerung
- Klarstellung, dass der Betrieb von Verbrennungsmotoren zur Ladegutkühlung auf Rastplätzen eine vermeidbare Luftverunreinigung darstellt, wenn am Standort Strom-Terminals vorhanden sind
- Klarstellung, dass der Name des Fahrschulinhabers bei Werbeauftritten und bei Aufschriften an Schulfahrzeugen weggelassen werden darf
Stand: 14.10.2020