Kraftfahrgesetz, Änderung (39. KFG-Novelle) (411 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 150/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 150/BNR, Dafür: V, F, G, N. Dagegen: S

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (39. KFG-Novelle)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Erweiterung der Liste der Fahrzeuge, an denen ex-lege Blaulicht angebracht werden darf
  • Anbringung des EU-Emblems mit dem internationalen Unterscheidungszeichen auch auf roten Kennzeichentafeln
  • Erlaubnis der Verwendung von 10-km/h-Fahrzeugen auch ohne Lenkerplatz mittels Fernsteuerung
  • Klarstellung, dass der Betrieb von Verbrennungsmotoren zur Ladegutkühlung auf Rastplätzen eine vermeidbare Luftverunreinigung darstellt, wenn am Standort Strom-Terminals vorhanden sind
  • Klarstellung, dass der Name des Fahrschulinhabers bei Werbeauftritten und bei Aufschriften an Schulfahrzeugen weggelassen werden darf
Stand: 14.10.2020

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
SPÖ

Einbringendes Ressort

BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)

Ähnliche Gegenstände