Parlamentskorrespondenz Nr. 1395 vom 10.12.2020

Opposition blockiert Kontenregister-Erweiterung zur Geldwäschevermeidung

Umsetzung der EU-Richtlinie scheitert an benötigter Zweidrittelmehrheit im Nationalrat

Wien (PK) - Die geplante Erweiterung des Anwendungsbereichs des Kontenregisters zur Prävention von Terrorismus und Geldwäsche wurde von der Opposition in der heutigen Plenarsitzung des Nationalrats nicht mitgetragen und somit kein Gesetzesbeschluss gefasst. Aufgrund einer Verfassungsbestimmung ist für die auf einer EU-Richtlinie basierende Novelle eine Zweidrittelmehrheit nötig. Während FPÖ und NEOS eine Einschränkung des Bankgeheimnisses befürchten und den Gesetzesvorschlag daher ablehnen, geht er der SPÖ hinsichtlich der Vermeidung von Steuerbetrug nicht weit genug.

Für das bundesweite Kontenregister, in dem auch Schließfächer von Kreditinstitutionen geführt werden sollen, wären ab Jahresbeginn auch mehr abfrageberechtigte Behörden vorgesehen. So hätten die meldepflichtigen Kredit- und Finanzinstitute die erforderlichen Daten aus dem Kontenregister laufend elektronisch an die Behörden zu übermitteln und Auskünfte künftig an unter anderem die Geldwäschemeldestelle, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und die Finanzmarktaufsichtsbehörde zu erteilen, wenn es der Verhinderung bzw. Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei dient. Ermöglicht werden soll den Kredit- und Finanzinstituten außerdem die Durchführung eines Transaktionsmonitorings auf Basis künstlicher Intelligenz, wobei auch eine Verbesserung des Informationsaustauschs angedacht ist.

Als einen "Angriff auf die Rechtstaatlichkeit" wertet FPÖ-Finanzsprecher Hubert Fuchs das Vorhaben. Aus seiner Sicht könnte es dadurch im Zuge von Betriebsprüfungen ohne Verdacht zur Einsichtnahme in Konten kommen, was er als Einschränkung des Bankgeheimnisses wertete. Außerdem sei die Gesetzesnovelle laut Fuchs nicht mit dem Bankwesengesetz vereinbar und auch daher abzulehnen. Ähnlich argumentierte auch Nikolaus Scherak (NEOS) die Kritik seiner Fraktion. Vom Bankgeheimnis sei nicht mehr viel übrig, meinte er. Nun soll auch ohne jeglichen Anlass nachgeschaut werden können, wer wo wie viele Konten hat, stellte der NEOS-Mandatar das Vorhaben als "finanzielle Vorratsdatenspeicherung" dar.

Selma Yildirim und Kai Jan Krainer (beide SPÖ) befürchten hingegen Gesetzeslücken in Bezug auf Steuerbetrug und wollten mittels Abänderungsantrag analog zur deutschen Gesetzgebung sicherstellen, dass Vereinsgründer in das Kostenregister aufgenommen werden und Unternehmer aus Drittstaaten beim Erwerb von Grundstücken in den Anwendungsbereich des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes fallen. Investoren seien zwar willkommen, Österreich dürfe aber keinesfalls ein Zufluchtsort für Steuersünder sein, untermauerte Yildirim die Initiative ihrer Fraktion, die sie als Bedingung zur Zustimmung zur Regierungsvorlage formulierte.

Der Finanzsprecher der ÖVP Karlheinz Kopf erachtete den SPÖ-Vorschlag als inhaltlich diskussionswürdig aber unvollständig, weil er davon ausgeht, dass dazu auch andere Gesetze geändert werden müssten. Er sprach sich dafür aus, zeitnah eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen. Der Abänderungsantrag wurde somit ebenso abgelehnt, wie auch ein SPÖ-Rückverweisungsantrag und der ursprüngliche Verhandlungsgegenstand, der laut Agnes Sirkka Prammer (Grüne) den KontrolleurInnen wichtige Instrumente zur Bekämpfung des komplexen Unterfangens der Geldwäsche in die Hand gegeben hätte. Angela Baumgartner (ÖVP) sagte, dass das Bankgeheimnis ohnehin weiterhin aufrecht bleibe und der Gesetzesentwurf mit den Bankenvertretern abgestimmt wurde, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Finanzminister Gernot Blümel bedauerte die unterschiedlichen Auffassungen zur nationalen Umsetzung der Geldwäscherichtlinie und die damit einhergehende Verzögerung. Es wäre ihm zu folge wichtig, die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei zu verbessern.

Die Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2020 zur Anpassung der Informationspflichten gegenüber den Versicherten im Bereich der betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) wurde vom Nationalrat einstimmig beschlossen. Geschaffen wird damit auch ein Zustimmungsrecht der Versicherten, um das Schutzniveau der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sowie Wettbewerbsbedingungen der BKV dem Pensionskassenbereich anzugleichen, wie der Finanzminister erläuterte. Ebenfalls mit Stimmeneinhelligkeit angenommen wurde eine Regierungsvorlage zur Ausweitung des Kreditrahmens der Nationalbank für den Internationalen Währungsfonds (IWF) auf 3,637 Mrd. €, wie auch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien. (Fortsetzung Nationalrat) fan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.