Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2020)
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Anpassung der Informationspflichten gegenüber den Versicherten im Bereich der BKV
- Schaffung eines Zustimmungsrechts der Versicherten in bestimmten Fällen der Übertragung von Vermögensteilen bei Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung des Versicherungsvertrags im Bereich der BKV