Parlamentskorrespondenz Nr. 1456 vom 17.12.2020

Bundesrat billigt Ökologisierung der NoVA

Kein Einspruch auch gegen Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie und Aus für Tamponsteuer

Wien (PK) – Änderungen in Steuergesetzen, die auf eine Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe abzielen, wurden heute vom Bundesrat endgültig über die parlamentarische Bühne gehoben. Keinen Eiinspruch erhob die Länderkammer auch gegen ein Bundesgesetz, mit dem Corona-Hilfen an steuerliches Wohlverhalten geknüpft werden. Beiden Beschlüssen war eine kontroversielle Debatte vorausgegangen, in der seitens der Opposition vor allem die Lenkungseffekte bezweifelt wurden. Gebilligt wurde weiters ein COVID-19-Steuermaßnahmengesetz, durch das neben einer Verlängerung des begünstigten Mehrwertsteuersatzes von 55 für die Gastronomie und Hotellerie auch begünstigte Sätze für bestimmte Reparaturen eingeführt werden. Gleichzeitig wird mit diesem Gesetz das Aus für die "Tamponsteuer" besiegelt. Konsens bestand überdies über die Verlängerung des KMU-Förderungsgesetzes und des Garantiegesetzes.

Weitere Beschlüsse des Bundesrats betrafen eine Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle, ein Bundesgesetz über Kreditvereinbarungen mit dem IWF, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien, eine Novelle zum Suchtmittelgesetz sowie Bundesgesetze zu den Themen E-Learning, Digitalisierung in der Schule und Studienförderung.

Ökologisierung der NoVa soll "Stinker" verteuern

Die NoVa soll durch die Gesetzesänderungen ökologisiert werden und auf alle Kraftfahrzeuge ausgedehnt werden. Vorgesehen ist im Einzelnen eine stufenweise Anhebung im Zusammenhang mit einer schrittweisen Absenkung der so genannten Malusgrenze. Eine Befreiung soll es künftig nur für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km geben.

Elisabeth Kittl (Grüne/W) sprach in diesem Zusammenhang von einer wesentlichen Klimaschutzmaßnahme, was ihr Fraktionskollege Adi Gross (Grüne/St) bestätigte, der sich nun vor allem wichtige Lenkungseffekte erwartete.

Andrea Kahofer (SPÖ/N) hingegen kritisierte, dass Klein-LKW kleiner Unternehmen nun ab sofort NoVA-pfllichtig werden, während SUVs erst ab Mitte 2021 unter den höheren Steuersatz fallen. Auch bleibe das

Dieselprivileg nach wie vor unangetastet. Ein dezidiertes Nein kam von Josef Ofner (FPÖ/K), der von einem "Faustschlag" ins Gesicht kleiner UnternehmerInnen, aber auch von Familien sprach. Seitens der NEOS vermisste Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) jeglichen Ansatz einer echten ökologischen Steuerreform und zweifelte zudem an den ökologischen Lenkungseffekten. Die NoVa besteuere unabhängig vom Verhalten auch Plug-in-Hybride, gab er zu bedenken.

Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie, Aus für "Tamponsteuer"

Durch das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wird die Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie und Hotellerie bis Ende 2021 verlängert. Gleichzeitig kommt es zu einem ermäßigten Steuersatz von 10% für bestimmte Reparaturen, für Artikel der Damenhygiene – Stichwort "Tamponsteuer – wird in Zukunft ein Steuersatz von 10% gelten.

Sowohl Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) als auch Elisabeth Kittl (Grüne/W) bezeichneten die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes auf Artikel der Damenhygiene als längst überfällig.

Die SPÖ kritisierte ihrerseits einzelne Bestimmungen des Steuermaßnahmengesetzes. Die Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie und Hotellerie wiederum berücksichtige nicht die Zulieferer, bemängelte Andrea Kahofer (SPÖ/N). Bei der Steuersenkung für Reparaturen wäre ihrer Meinung nach mehr möglich gewesen. Ähnlich äußerte sich auch Horst Schachner (SPÖ/St), der in einem Entschließungsantrag, der allerdings keine Mehrheit erzielte, die Einführung einer Reparaturprämie von 50% der Reparatursumme forderte. Ablehnung signalisierte auch Johannes Hübner (FPÖ/W), der grundsätzlich an der Sinnhaftigkeit von Lockdowns zweifelte.

Finanzminister Gernot Blümel unterstrich, die COVID-19-Maßnahmen würden bereits Wirkung zeigen, die Politik der Unterstützung zahle sich aus.

KMU-Förderungsgesetz und Garantiegesetz werden verlängert

Verlängert werden auch das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz, sodass es nun vor allem Unternehmen in der Reise- und Tourismusbranche bis Juni 2021 möglich sein wird, Garantien vom AWS und von der ÖHT zu erhalten. Diese Maßnahmen ernteten die Zustimmung aller Fraktionen, wobei Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) vor allem die Bedeutung der Unterstützung für die von der Krise besonders stark betroffene Reisebranche hervorhob.

COVID-Hilfen werden an steuerliches Wohlverhalten geknüpft

Unternehmen, die die Vorgaben eines fünfjährigen steuerlichen Wohlverhaltens nicht erfüllen, sollen in Hinkunft von den Corona-Hilfen ausgeschlossen werden. Ein entsprechendes Gesetz sieht für diesen Fall die verzinste Rückzahlung vor. Unternehmen mit Sitz in einer Steueroase, die dort überwiegend Passiveinkünfte erzielen, sind ebenfalls von den Förderungen ausgeschlossen.

Das Gesetz ermögliche es nach wie vor Firmen mit einem Tochterunternehmen in einer Steueroase, Förderungen zu beziehen, warnte Andrea Kahofer (SPÖ/N). Sie forderte in einem Entschließungsantrag die Einführung einer Solidarabgabe für Online-Konzerne wie Amazon sowie eine rückwirkende Bindung der Wirtschaftshilfen an ein Dividendenverbot und die Rücknahme der Aufhebung der "Hacklerregelung". Diese Initiative fand bei der Abstimmung keine Mehrheit. Förderungen sollten nur im Gegenzug zu einer Arbeitsplatzgarantie ausbezahlt werden, pflichtete ihr Horst Schachner (SPÖ/St) bei.

Transparenz über Corona-Unterstützungen

Einstimmigkeit bestand über ein COVID-Transparenzgesetz, das regelmäßige Berichte der Ressorts an die Fachausschüsse des Nationalrats über Corona-Unterstützungen sicherstellen soll. In der Debatte wurde diese Regelung vor allem von Elisabeth Mattersberger (ÖVP/T) begrüßt

Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle passiert Bundesrat ohne Einspruch

Eine Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle, die vor allem Informationspflichten gegenüber den Versicherten im Bereich der betrieblichen Kollektivversicherung bringt, wurde vom Bundesrat einstimmig genehmigt. Ebenso einstimmig passierten ein Bundesgesetz zur Ausweitung des Kreditrahmens der Nationalbank für den IWF auf rund 3,6 Mrd. € sowie ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien.

Weitere Beschlüsse: Bildungsgesetze, Suchtmittelgesetz

Ohne Einspruch passierten auch vier Materien aus dem Bildungsbereich den Bundesrat. Dabei ging es u.a. um eine gesicherte Rechtsgrundlage für Informations- und Kommunikationstechnologien, die Überführung von Schulversuchen betreffend E-Learning ins Regelschulwesen sowie die Weiterentwicklung der "Neuen Oberstufe". Datenschutzrechtliche Aspekte standen im Mittelpunkt einer Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes. Ziel eines weiteren Bundesgesetzes zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts ist es, ab der 5. Schulstufe für alle SchülerInnen die Möglichkeit eines Unterrichts auf Basis von Informations- und Kommunikationstechnologien zu schaffen. Eine Änderung des Studienförderungsgesetzes bringt schließlich die Anhebung des Zuverdienstfreibetrags auf 25.000 €, wenn gleichzeitig Studienbeihilfe bezogen wird.

Sein Placet gab der Bundesrat auch einer Änderung des Suchtmittelgesetzes, die vor allem Erleichterungen für Behörden und Vorkehrungen gegen die "Afrikanische Schweinepest" trifft. (Fortsetzung Bundesrat) hof

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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