Parlamentskorrespondenz Nr. 1189 vom 20.10.2022

Strompreisbremse für Haushalte passiert Bundesrat

Keine Einsprüche gegen Erleichterungen bei Photovoltaik-Förderungen und alternative Geschlechtsbezeichnungen im Meldegesetz

Wien (PK) – Grünes Licht gaben die Bundesrät:innen für die Strompreisbremse für Haushalte zum Abschluss ihrer heutigen Plenarsitzung. Damit werden die Stromkosten von Haushalten befristet bezuschusst und einkommensschwache Haushalte erhalten zusätzlich einen Netzkostenzuschuss.

Ebenso befürwortete der Bundesrat zwei Novellen für das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, eine Gewerbelegitimation im Scheckkartenformat, erweiterte Befugnisse für das Kosmetik-Gewerbe, Erleichterungen bei Photovoltaik-Förderungen sowie die Verankerung alternativer Geschlechtsbezeichnungen im Meldegesetz.

Strompreisbremse soll Haushalte nachhaltig entlasten

Einhellig stimmten die Bundesrät:innen für einen Antrag der Regierungsparteien für eine "Strompreisbremse", die eine befristete Stromkostenförderung für Haushalte bringt. Zum einen werden durch einen Stromkostenzuschuss bis zu 2.900 kWh Strom pro Jahr vom Bund gestützt. Die Förderung kommt von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 automatisiert über den Stromlieferanten zur Anwendung, wenn der Strompreis den unteren Schwellenwert von 10 Cent/kWh übersteigt. Jener Preisanteil, der darüber liegt, wird bis zu einem oberen Schwellenwert von 40 Cent/kWh bezuschusst. Zum anderen erhalten einkommensschwache Haushalte zusätzlich zum Stromkostenzuschuss zwischen 1. Jänner 2023 und 30. Juni 2024 einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75%. Die jährliche Höhe ist mit 200 € begrenzt. Anspruchsberechtigt sind jene Haushalte, die auch von der GIS-Gebühr befreit sind.

Die Regierung könne auf nationaler Ebene die Auswirkungen der Teuerung abfedern, erklärte Energieministerin Leonore Gewessler. Die Ursachen könnten aber nur auf europäischer Ebene gelöst werden. Hier sei ein starker Einsatz Österreichs notwendig, um das System der Strompreisbindung neu zu gestalten. Mit der Strompreisbremse werde eine unbürokratische und schnell wirkende Maßnahme gesetzt.

Die Regierung sorge dafür, dass den Menschen mehr zum Leben bleibe, begrüßte Florian Krumböck (ÖVP/N) die Einführung der Strompreisbremse. Die Sofortmaßnahmen und die strukturellen Maßnahmen werden dafür sorgen, dass das Land gestärkt aus der Krise gehen wird, meinte er.

Die Maßnahme befürwortete grundsätzlich Günther Novak (SPÖ/K), kritisierte aber, dass es zu lange gebraucht habe und dass die Mittel nach dem Gießkannenprinzip verteilt würden. Zudem forderte Novak eine Diskussion über eine Gaspreisbremse.

Das Leben werde zunehmend unleistbar und die Regierung müsse endlich proaktiv handeln und die Teuerung abfedern, forderte Markus Steinmaurer (FPÖ/O) zusätzliche Maßnahmen, wie eine besondere Berücksichtigung von Haushalten mit Wärmepumpen, den sofortigen Entfall der CO2-Bepreisung und eine Entkoppelung des Strom- vom Gaspreis.

Die Strompreise seien für Haushalte nicht mehr zumutbar, begrüßte Adi Gross (Grüne/V) die Einführung einer "Grundversorgung für leistbaren Strom". Zusätzlich gelte es das Problem an der Wurzel zu packen und neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien auch die Preisbildung neu zu gestalten.

Umfassende Novellen für Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen: Marktüberwachung, Verbindungsstelle und Zertifizierung von Masken

Zwei Gesetzesvorlagen im Zusammenhang mit Unionsrecht sehen für das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) künftig einerseits die Bündelung der Marktüberwachungsvollzugsagenden vor, andererseits soll in der Behörde eine zentrale Verbindungsstelle entsprechend den EU-Rahmenbedingungen sowie eine Zertifizierungsstelle für Atemschutzmasken eingerichtet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Produkte den EU-Vorgaben und Anforderungen für Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz entsprechen. Gegen beide Initiativen wurde mit einhelliger Mehrheit kein Einspruch eingelegt.

Gewerbelegitimation im Scheckkartenformat und erweiterte Befugnisse für das Kosmetik-Gewerbe

Die von bestimmten Berufsgruppen, wie etwa Fremdenführer:innen und Berufsdetektiv:innen, mitzuführende Gewerbelegitimation soll künftig durch eine zeitgemäße Scheckkarte ersetzt werden. Dies sieht eine Gesetzesvorlage zur Änderung der Gewerbeordnung vor, die der Bundesrat einstimmig befürwortete. Zudem wird das Kosmetik-Gewerbe nun auch zum Stechen von Ohrläppchen, zur Anbringung eines künstlichen Zahn- oder Hautschmucks sowie zur Haarentfernung mittels Laser berechtigt.

Erleichterungen bei Photovoltaik-Förderungen

Mit einer Verlängerung der gesetzlichen Inbetriebnahmefrist auf bis zu zwei Jahre soll es zu Erleichterungen bei den Photovoltaik-Förderungen kommen. Entsprechende Anpassungen im EAG begründen die Koalitionsparteien mit dem stark zunehmenden Ausbau von Photovoltaikanlagen und den damit verbundenen Liefer- und Errichtungsverzögerungen. Zudem sollen ab Anfang 2023 für kleine Photovoltaikanlagen (bis 20 kWpeak) Erleichterungen geschaffen werden. Die Bundesrät:innen stimmten dem Antrag einhellig zu.

Verankerung alternativer Geschlechtsbezeichnungen im Meldegesetz

Mit einer Novelle des Meldegesetzes kommt die Regierung einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nach, wonach Menschen, die der herkömmlichen Geschlechtszuordnung von Mann und Frau nicht entsprechen, ebenfalls ein Recht auf Berücksichtigung ihres Geschlechts haben. Weiters können im Bereich des Meldewesens künftig auch "sonstige Namen" erhoben werden. Zudem werden die Daten konkretisiert, die an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften übermittelt werden. Die Bundesrät:innen beschlossen mehrheitlich, keinen Einspruch gegen die Novelle einzulegen. (Schluss Bundesrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek  des Parlaments verfügbar.


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