Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Gewerbeordnung, Änderung
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
Die Ausstellung der Gewerbelegitimation soll in Zukunft nicht mehr durch die Gewerbebehörde selbst, sondern durch einen vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft zu beauftragenden Auftragsverarbeiter erfolgen.Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausstellung der Gewerbelegitimation hat die Gewerbebehörde den Auftragsverarbeiter ohne Aufschub damit zu befassen.
Stand: 21.09.2022