Plenarsitzung
des Nationalrates
178. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Mittwoch, 12. Oktober 2022
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Großer Redoutensaal
Stenographisches Protokoll
178. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 12. Oktober 2022
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 12. Oktober 2022: 10.04 – 22.13 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2023 samt Anlagen
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II)
3. Punkt: Bericht über den Antrag 2812/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 2810/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden
5. Punkt: Bericht über den Antrag 2811/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
6. Punkt: Bericht über den Antrag 2737/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung der Pensionsanpassung
7. Punkt: Bericht über den Antrag 2253/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flexipension mit Pensionsautomatik
8. Punkt: Bericht über den Antrag 2788/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Echte Pensionsanpassung statt sozialpolitischem Falschspielertrick
9. Punkt: Bericht über den Antrag 2670/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktion 60 plus für den österreichischen Arbeitsmarkt
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Studienförderungsgesetz 1992, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket III)
11. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird
12. Punkt: Bericht über den Antrag 2738/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung: Steuerbefreiung und Unpfändbarkeit der außerordentlichen Einmalzahlung auch für Landes- und Gemeindebedienstete
13. Punkt: Bericht über den Antrag 2673/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich
14. Punkt: Bericht über den Antrag 2794/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
15. Punkt: Bericht über den Antrag 2830/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
16. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
17. Punkt: Bericht über den Antrag 2677/A der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG) geändert wird
18. Punkt: Bericht über den Antrag 2320/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigungszahlung an Personen, die durch gesetzwidrige Verordnungen und verfassungswidrige Gesetze psychisch, physisch sowie auch finanziell Schaden genommen haben
19. Punkt: Bericht über den Antrag 2685/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweite freiwillige und kostenlose Antikörpertests zur Schaffung einer umfassenden Datenlage zu Covid-19
20. Punkt: Bericht über den Antrag 2795/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden
22. Punkt: Bericht über den Antrag 2714/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Musiktherapie in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen
23. Punkt: Bericht über den Antrag 2829/A der Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden
24. Punkt: Bericht über den Antrag 2838/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird
25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Maschinen – Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG (MING), das Elektrotechnikgesetz 1992 – ETG 1992, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG und die Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 geändert werden
26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird
28. Punkt: Bericht über den Antrag 2786/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweite Volksbefragung über die sofortige Beendigung der Sanktionen gegen die Russische Föderation
29. Punkt: Bericht über den Antrag 2793/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Heimarbeitsgesetz 1960 geändert werden
30. Punkt: Bericht über den Antrag 2763/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lohnnebenkosten senken und Lohnverhandlungsspielraum schaffen
31. Punkt: Bericht über den Antrag 2796/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird
32. Punkt: Bericht über den Antrag 2740/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit
33. Punkt: Bericht über den Antrag 2129/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder
34. Punkt: Bericht über den Antrag 2720/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird
35. Punkt: Bericht über den Antrag 2803/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend AMS-Schulungen: Mehr als 50 Prozent Ausländer!
36. Punkt: Bericht über den Antrag 2760/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umlagensenkungen bei den Kammern
37. Punkt: Bericht über den Antrag 1340/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kollektivvertrag für die Arbeiterkammern
38. Punkt: Bericht über den Antrag 2549/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Väterbeteiligung erhöhen – Familienzeitbonus reformieren
39. Punkt: Bericht über den Antrag 2608/A der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
40. Punkt: Bericht über den Antrag 1733/A(E) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen ...................................................................................................... 46
Ordnungsrufe ................................................................................ 159, 196, 276
Geschäftsbehandlung
Wortmeldungen betreffend die Abwesenheit von Mitgliedern der Bundesregierung bei Plenarsitzungen:
Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................... 41
Dr. Dagmar Belakowitsch ....................................................................................... 43
Sigrid Maurer, BA ..................................................................................................... 44
August Wöginger ..................................................................................................... 45
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2023 samt Anlagen in erste Lesung zu nehmen – Annahme .. 47, 47
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ............................................................................................................. 48
Unterbrechung der Sitzung ................................................................... 290, 292
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ............................................................................................ 46
Ausschüsse
Zuweisungen ........................................................................................................... 46
Verhandlungen
1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2023 samt Anlagen – Beschluss auf erste Lesung ....................................................................... 48, 47
Gemeinsame Beratung über
2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1662 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II) (1702 d.B.) ................ 80
3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2812/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 geändert wird (1703 d.B.) ............................................. 80
Redner:innen:
Kai Jan Krainer ......................................................................................................... 80
August Wöginger ..................................................................................................... 84
MMag. DDr. Hubert Fuchs ...................................................................................... 89
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ................................................................................... 96
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .......................................................................... 98
Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. .......................................................... 104
Karlheinz Kopf ......................................................................................................... 107
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ 111
Dipl.-Ing. Olga Voglauer .......................................................................................... 118
Hermann Brückl, MA ............................................................................................... 120
Mag. Corinna Scharzenberger ................................................................................ 125
Mag. Gerald Loacker ................................................................................................ 127
Christoph Zarits ....................................................................................................... 135
Eva Maria Holzleitner, BSc ...................................................................................... 137
Peter Haubner .......................................................................................................... 140
Nurten Yılmaz .......................................................................................................... 141
Mag. Andreas Hanger .............................................................................................. 143
Ing. Reinhold Einwallner .......................................................................................... 145
Angela Baumgartner ............................................................................................... 147
Ing. Klaus Lindinger, BSc ......................................................................................... 148
Mag. Meri Disoski .................................................................................................... 151
Maximilian Lercher .................................................................................................. 153
Entschließungsantrag der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Optimierungsbedarf bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der ‚kalten Progression‘“ – Ablehnung .................... 94, 298
Entschließungsantrag der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Anspruchsberechtigten beim Energiekostenausgleich“ – Ablehnung ............................................... 122, 298
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1702 und 1703 d.B. ........................ 293
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2810/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1721 d.B.) ...................... 155
5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2811/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1722 d.B.) .................. 155
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2737/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung der Pensionsanpassung (1723 d.B.) ......... 156
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2253/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flexipension mit Pensionsautomatik (1724 d.B.) ........... 156
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2788/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Echte Pensionsanpassung statt sozialpolitischem Falschspielertrick (1725 d.B.) ................................................. 156
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2670/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktion 60 plus für den österreichischen Arbeitsmarkt (1726 d.B.) .................................................................................................... 156
Redner:innen:
Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................... 157
Mag. Markus Koza ................................................................................................... 159
Peter Wurm .............................................................................................................. 162
August Wöginger ..................................................................................................... 165
Mag. Gerald Loacker ................................................................................................ 167
Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................ 172
Bedrana Ribo, MA .................................................................................................... 174
Dietmar Keck ........................................................................................................... 179
Bettina Zopf ............................................................................................................. 182
Dr. Dagmar Belakowitsch ....................................................................................... 184
Carina Reiter ............................................................................................................ 187
Mag. Yannick Shetty ............................................................................................... 188
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler .......................................................................... 190
Mag. Verena Nussbaum .......................................................................................... 192
Rainer Wimmer ........................................................................................................ 193
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1721 und 1722 d.B. ........................ 298
Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 1723, 1724, 1725 und 1726 d.B. ................................................................................................................. 302
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1663 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Studienförderungsgesetz 1992, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket III) (1678 d.B.) ..... 196
11. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird (1679 d.B.) ................................................................... 196
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2738/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung: Steuerbefreiung und Unpfändbarkeit der außerordentlichen Einmalzahlung auch für Landes- und Gemeindebedienstete (1680 d.B.) ..................................................................................... 196
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2673/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich (1681 d.B.) ............................................................................................................... 197
Redner:innen:
Gabriele Heinisch-Hosek ......................................................................................... 197
Barbara Neßler ........................................................................................................ 199
Erwin Angerer .......................................................................................................... 201
Norbert Sieber .......................................................................................................... 202
Mag. Gerald Loacker ................................................................................................ 204
Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................ 208
Mag. Markus Koza ................................................................................................... 210
Michael Seemayer .................................................................................................... 212
Mag. Michael Hammer ............................................................................................ 217
Peter Wurm .............................................................................................................. 219
Mag. Meri Disoski .................................................................................................... 221
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ......................................................... 224
Karl Schmidhofer ..................................................................................................... 226
Entschließungsantrag der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket gegen die Armutsgefahr von arbeitslosen Menschen und deren Familien“ – Ablehnung ............. 214, 304
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1678 und 1679 d.B. ........................ 303
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1680 und 1681 d.B. ............. 304
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2794/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1682 d.B.) ............................................ 227
Redner:innen:
Mag. Markus Koza ................................................................................................... 228
Gabriele Heinisch-Hosek ......................................................................................... 229
Dr. Dagmar Belakowitsch ....................................................................................... 231
Mag. Ernst Gödl ....................................................................................................... 232
Wolfgang Zanger ..................................................................................................... 234
Annahme des Gesetzentwurfes in 1682 d.B. ..................................................... 304
Gemeinsame Beratung über
15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2830/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1713 d.B.) ........ 235
16. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1714 d.B.) ......................................................................... 236
17. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2677/A der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG) geändert wird (1715 d.B.) ................... 236
18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2320/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigungszahlung an Personen, die durch gesetzwidrige Verordnungen und verfassungswidrige Gesetze psychisch, physisch sowie auch finanziell Schaden genommen haben (1716 d.B.) ..................................... 236
19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2685/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweite freiwillige und kostenlose Antikörpertests zur Schaffung einer umfassenden Datenlage zu Covid-19 (1717 d.B.) .................................... 236
Redner:innen:
Philip Kucher ............................................................................................................ 237
Ralph Schallmeiner .................................................................................................. 239
Dr. Dagmar Belakowitsch ....................................................................................... 242
Laurenz Pöttinger .................................................................................................... 244
Fiona Fiedler, BEd .................................................................................................... 246
Rudolf Silvan ............................................................................................................ 247
Mag. Gerhard Kaniak .............................................................................................. 249
Dr. Susanne Fürst ..................................................................................................... 253
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................. 255
Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................ 258
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1713 und 1714 d.B. ........................ 290
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1715, 1716 und 1717 d.B. ....... 291
20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2795/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (1718 d.B.) ........................................................... 261
Redner:innen:
Mag. Christian Drobits ............................................................................................ 261
Ralph Schallmeiner .................................................................................................. 263
Mag. Gerhard Kaniak .............................................................................................. 265
Dr. Josef Smolle ........................................................................................................ 266
Martina Diesner-Wais ............................................................................................. 268
Annahme des Gesetzentwurfes in 1718 d.B. ..................................................... 291
21. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1657 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden (1719 d.B.) ...................... 270
Redner:innen:
Ralph Schallmeiner .................................................................................................. 270
Dietmar Keck ........................................................................................................... 272
Dr. Werner Saxinger, MSc ....................................................................................... 273
Mag. Julia Seidl ........................................................................................................ 276
Annahme des Gesetzentwurfes in 1719 d.B. ..................................................... 291
22. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2714/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Musiktherapie in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen (1720 d.B.) ........................................................ 278
Redner:innen:
Mag. Verena Nussbaum .......................................................................................... 278
Ralph Schallmeiner .................................................................................................. 282
Rosa Ecker, MBA ...................................................................................................... 284
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler .......................................................................... 285
Fiona Fiedler, BEd .................................................................................................... 288
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung des erforderlichen Psychotherapieangebots“ – Ablehnung ........................................................................ 280, 292
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1720 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Musiktherapie in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen“ (266/E) .................................................................................. 292
Gemeinsame Beratung über
23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2829/A der Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden (1732 d.B.) .................................................................... 305
24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2838/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird (1734 d.B.) ................................................ 305
Redner:innen:
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ 306
Peter Haubner .......................................................................................................... 307
Peter Wurm .............................................................................................................. 310
Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................. 316
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................. 321
Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ............................................................... 323
Tanja Graf ................................................................................................................. 326
Rainer Wimmer ........................................................................................................ 328
Laurenz Pöttinger .................................................................................................... 329
Cornelia Ecker .......................................................................................................... 330
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (tatsächliche Berichtigung) ................................... 335
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................. 335
MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................. 337
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rauchverbot-Ende in den Innenräumen der Gastronomie auf freiwilliger Basis im Zusammenhang mit dem sogenannten Heizschwammerlverbot beim Vollzug des Unternehmens Energiekostenzuschussgesetz – UEZG“ – Ablehnung ............................................... 312, 370
Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vorbereitung eines nationalen Gaspreisdeckels bzw. einer Gaspreisbremse“ – Ablehnung .................................................. 332, 370
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1732 und 1734 d.B. ........................ 369
Gemeinsame Beratung über
25. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (1673 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Maschinen – Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG (MING), das Elektrotechnikgesetz 1992 – ETG 1992, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG und die Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 geändert werden (1729 d.B.) .......................................................... 340
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (1674 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1730 d.B.) ............................................ 340
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (1675 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (1731 d.B.) .......................................................... 340
Redner:innen:
Mag. (FH) Kurt Egger ............................................................................................... 341
Mag. Dr. Petra Oberrauner ..................................................................................... 344
Mag. Christian Ragger ............................................................................................. 346
Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................. 351
Entschließungsantrag der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringende Neukodifizierung der Gewerbeordnung“ – Ablehnung .......................................................... 348, 372
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1729, 1730 und 1731 d.B. .................. 371
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2786/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweite Volksbefragung über die sofortige Beendigung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (1733 d.B.) ............................................................................... 352
Redner:innen:
MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................. 352
Andreas Ottenschläger ............................................................................................ 356
Maximilian Lercher .................................................................................................. 357
Michel Reimon, MBA ............................................................................................... 359
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ............................................................................ 36
2
Dr. Susanne Fürst ..................................................................................................... 365
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1733 d.B. .......................................... 372
29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2793/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Heimarbeitsgesetz 1960 geändert werden (1683 d.B.) .................................... 372
Redner:innen:
Mag. Verena Nussbaum .......................................................................................... 373
Mag. Michael Hammer ............................................................................................ 377
Dr. Dagmar Belakowitsch ....................................................................................... 380
Mag. Markus Koza ................................................................................................... 381
Annahme des Gesetzentwurfes in 1683 d.B. ..................................................... 418
30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2763/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lohnnebenkosten senken und Lohnverhandlungsspielraum schaffen (1684 d.B.) ............................................................................. 382
Redner:innen:
Mag. Gerald Loacker ................................................................................................ 382
Mag. Klaus Fürlinger ................................................................................................ 384
Michael Seemayer .................................................................................................... 385
Mag. Markus Koza ................................................................................................... 387
Michael Bernhard .................................................................................................... 388
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1684 d.B. .......................................... 420
Gemeinsame Beratung über
31. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2796/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (1685 d.B.) ............................................................................................................... 390
32. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2740/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit (1686 d.B.) ........................................................................................ 391
33. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2129/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder (1687 d.B.) ............................................................................ 391
Redner:innen:
Petra Wimmer .......................................................................................................... 391
Rebecca Kirchbaumer .............................................................................................. 394
Rosa Ecker, MBA ...................................................................................................... 397
Barbara Neßler ........................................................................................................ 398
Fiona Fiedler, BEd .................................................................................................... 399
Annahme des Gesetzentwurfes in 1685 d.B. ..................................................... 420
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1686 und 1687 d.B. ............. 421
Gemeinsame Beratung über
34. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2720/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (1688 d.B.) .................................... 401
35. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2803/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend AMS-Schulungen: Mehr als 50 Prozent Ausländer! (1689 d.B.) ............................................................................................ 401
Redner:innen:
Dietmar Keck ........................................................................................................... 402
Mag. Ernst Gödl ....................................................................................................... 403
Dr. Dagmar Belakowitsch ....................................................................................... 405
Mag. Georg Bürstmayr ............................................................................................ 407
Annahme des Gesetzentwurfes in 1688 d.B. ..................................................... 421
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1689 d.B. .......................................... 422
Gemeinsame Beratung über
36. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2760/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umlagensenkungen bei den Kammern (1690 d.B.) ........ 409
37. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1340/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kollektivvertrag für die Arbeiterkammern (1691 d.B.) .... 409
Redner:innen:
Mag. Gerald Loacker ................................................................................................ 409
Bettina Zopf ............................................................................................................. 411
Mag. Christian Drobits ............................................................................................ 412
Mag. Markus Koza ................................................................................................... 414
Michael Bernhard .................................................................................................... 416
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1690 und 1691 d.B. ............. 422
38. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 2549/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Väterbeteiligung erhöhen – Familienzeitbonus reformieren (1693 d.B.) .................................................................................................. 422
Redner:innen:
Petra Wimmer .......................................................................................................... 422
Joachim Schnabel .................................................................................................... 424
Rosa Ecker, MBA ...................................................................................................... 426
Barbara Neßler ........................................................................................................ 428
Michael Bernhard .................................................................................................... 430
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ......................................................... 432
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1693 d.B. .......................................... 446
Gemeinsame Beratung über
39. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 2608/A der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (1694 d.B.) .................................................................. 434
40. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 1733/A(E) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate (1695 d.B.) ....................................................................................... 434
Redner:innen:
Eva Maria Holzleitner, BSc ...................................................................................... 434
Dr. Gudrun Kugler .................................................................................................... 437
Edith Mühlberghuber ............................................................................................... 439
Bedrana Ribo, MA .................................................................................................... 441
Michael Bernhard .................................................................................................... 442
Norbert Sieber .......................................................................................................... 445
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1694 und 1695 d.B. ............. 446
Eingebracht wurden
Petition .................................................................................................................... 47
Petition betreffend „BLACK VOICES. Anti-Rassismus in Österreich zur Praxis machen.“ (Ordnungsnummer 102) (überreicht von den Abgeordneten Mario Lindner, Julia Elisabeth Herr und Nurten Yılmaz)
Regierungsvorlage ................................................................................................. 46
1669: Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen
Bericht ..................................................................................................................... 47
III-768: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für August 2022; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Anträge der Abgeordneten
Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage für die Beseitigung der Verunreinigungen durch Schwemm- und Treibholz (2842/A)(E)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lokalisierung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit (2843/A)(E)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Teuerungs-Paket zur Sicherung der Kulturbetriebe (2844/A)(E)
Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenfreies, qualitativ hochwertiges Mittagessen für alle Kinder in elementarpädagogischen Einrichtungen und Schulen“ (2845/A)(E)
Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die Armutsgefahr von arbeitslosen Menschen und deren Familien (2846/A)(E)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des erforderlichen Psychotherapieangebots (2847/A)(E)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sprachliche Anpassung der Ihr Ressort betreffenden Gesetze (2848/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücklagenverschleierungen in den Arbeiterkammern beenden! (2849/A)(E)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzungsstand Aufbau- und Resilienzplan? (2850/A)(E)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zukunftsquote in der Berichterstattung zum BFG und BFRG (2851/A)(E)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mehr Transparenz bei Werkleistungen durch Dritte (2852/A)(E)
Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird (2853/A)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Cannabis im Straßenverkehr (2854/A)(E)
Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lohnnebenkosten senken und Lohnverhandlungsspielraum schaffen (2855/A)(E)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Sanktionsliste für russische Regimeunterstützer:innen (2856/A)(E)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nichtanerkennung russischer Dokumente, die in annektierten Gebieten oder für dort sesshafte Menschen ausgestellt werden (2857/A)(E)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufrechterhaltung der Sportsanktionen gegen Russland (2858/A)(E)
Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digitales Gästeblatt – mit Entbürokratisierung – mehr Daten für Tourismusforschung (2859/A)(E)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Identitätsdiebstahl sowie auch Deepfakes als eigene Straftatbestände (2860/A)(E)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine flächendeckende Autofahrerschikane durch Beschränkung der Geschwindigkeiten im Ortsgebiet auf 30 km/h, auf Freilandstraßen auf 80 km/h und auf Autobahnen auf 100 km/h (2861/A)(E)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Treibstoffkosten durch Einführung eines Gewerbediesels zur dringenden Entlastung des heimischen Transportgewerbes (2862/A)(E)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung der Rohstoffversorgung in Österreich (2863/A)(E)
Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (2864/A)
Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung eines EU-weiten Rechts auf Reparatur“ (2865/A)(E)
Franz Hörl, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Unterstützung innovativer Pilotprojekte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Tourismusbranche (2866/A)(E)
Mag. Meri Disoski, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung einer Erhebung zu Menstruationsgesundheit in Österreich (2867/A)(E)
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung einer umfassenden Informationsoffensive gegen Gewalt an Frauen & Kindern (2868/A)(E)
Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung der Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (2869/A)(E)
Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung der Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (2870/A)(E)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wir lassen kein Kind zurück – Kinderarmut endlich bekämpfen! (2871/A)(E)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung Gender Budgeting – Empfehlungen des Budgetdienstes endlich umsetzen! (2872/A)(E)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung Gender Budgeting – Empfehlungen des Budgetdienstes endlich umsetzen! (2873/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Folgeanfrage zur Anfrage „Transparenz in der Bewertung von Projekteinreichungen“ (11029/J) – Mangelhafte Begründung der Ablehnung von Projektanträgen im Kulturbereich (12497/J)
Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Rückzahlung der zu unrecht indexierten Familienbeihilfe (12498/J)
Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Rückzahlung der zu unrecht indexierten Familienbeihilfe (12499/J)
Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend möglicher Beraterhonorare für einen niederösterreichischen ÖVP Stadtrat (12500/J)
Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend möglicher Beraterhonorare für einen niederösterreichischen ÖVP Stadtrat (12501/J)
Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „die Tätigkeit von Wolfgang Rosenkranz, ehemaliger Geschäftsführer der für den bankrotten Wirecard-Konzern tätigen Repuco GmbH, und andere Personen, für das Bundesministerium für Inneres“ (12502/J)
Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „die Tätigkeit von Wolfgang Rosenkranz, ehemaliger Geschäftsführer der für den bankrotten Wirecard-Konzern tätigen Repuco GmbH, und andere Personen, für das GOVCERT und andere Bereiche des Bundeskanzleramts“ (12503/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ausländerarbeitslosigkeit 2022 Vorarlberg (12504/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ausländerarbeitslosigkeit 2022 Tirol (12505/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ausländerarbeitslosigkeit 2022 Salzburg (12506/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ausländerarbeitslosigkeit 2022 Burgenland (12507/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ausländerarbeitslosigkeit 2022 Steiermark (12508/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ausländerarbeitslosigkeit 2022 Niederösterreich (12509/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ausländerarbeitslosigkeit 2022 Wien (12510/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ausländerarbeitslosigkeit 2022 Kärnten (12511/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ausländerarbeitslosigkeit 2022 Oberösterreich (12512/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Entwicklung des Personalstandes in den land- und forstwirtschaftlichen Institutionen und Anstalten sowie im Landwirtschaftsministerium (12513/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Missbrauchs-Skandal um nicht rechtskräftig verurteilten Arzt im Krankenhaus in Krems (12514/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Folgeanfrage zu „Explodierende Kosten für Energie führen zu horrenden Nachzahlungen und Neueinstufungen“ (12515/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Übernahme von Kollektivvertragsbediensteten am Truppenübungsplatz Allentsteig (12516/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Folgeanfrage zu „Explodierende Kosten für Energie führen zu horrenden Nachzahlungen und Neueinstufungen“ (12517/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der Windkraft in Österreich (12518/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Erdöl- und Erdgasvorkommen in Österreich (12519/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Wird der Klimabonus rechtswidrig an Ausländer ausgezahlt? (12520/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Zutrittskontrollen in den Bundesministerien (12521/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend qualitative Untersuchung der Frauenmorde – Folgeanfrage (12522/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 24-Stunden-Betreuung droht unleistbar zu werden (12523/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend technische Fehler bei der automatischen Beantragung der Familienbeihilfe (12524/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend FINA für Fairness und Chancengleichheit im Frauensport (12525/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Bewältigung der Borkenkäferkatastrophe in Osttirol (12526/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gesetze, Maßnahmen und Pläne gegen die Altersdiskriminierung (12527/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Landjugend-Broschüre als Lehrbehelf (12528/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Landjugend-Broschüre als Lehrbehelf (12529/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Landjugend-Broschüre als Lehrbehelf (12530/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Effektivität der Corona-Impfstoffe (12531/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend EU-Einstimmigkeitsprinzip (12532/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Jahresbericht des Vereins „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ (12533/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Personen mit akademischer Ausbildung und Ausländerarbeitslosigkeit und AMS-Schulungen 2022 (12534/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Personen mit maximal Pflichtschulausbildung und Ausländerarbeitslosigkeit 2022 (12535/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Personen mit höherer Ausbildung und Ausländerarbeitslosigkeit und AMS-Schulungen 2022 (12536/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Langzeitarbeitslosigkeit & Ausländerarbeitslosigkeit 2022 (12537/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Haupterwerbsalter und Ausländerarbeitslosigkeit 2022 (12538/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Personen mit maximal Pflichtschulausbildung & Ausländerarbeitslosigkeit und AMS-Schulung 2022 (12539/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Peinliche Twitter-Blockade gegen ELGA-Chef (12540/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Anwendung von § 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz im BMSGPK – Archivierung der Dokumente von Bundesministerin a.D. Mag. Ines Stilling (12541/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Erwerbstätigkeit in Jahren vor Pensionsantritt (12542/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Zinslose CoV-Kreditstundung: Banken rufen VfGH an (12543/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Schuldnerberatung: Erstkontakte und Privatkonkurse steigen (12544/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Weiterer Zugriff auf und Rückgabe von strategischen Notstandsreserven (12545/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Stillstehende Ziegelwerke ab Herbst (12546/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Personen mit mittlerer Ausbildung und Ausländerarbeitslosigkeit 2022 (12547/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Personen mit Lehrausbildung und Ausländerarbeitslosigkeit 2022 (12548/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Personen mit höherer Ausbildung & Ausländerarbeitslosigkeit 2022 (12549/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Langzeitbeschäftigungslosigkeit und Ausländerarbeitslosigkeit 2022 (12550/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ältere Arbeitslose und Ausländerarbeitslosigkeit 2022 (12551/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Personen mit Lehrausbildung und Ausländerarbeitslosigkeit und AMS-Schulung 2022 (12552/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Luxus-Urlaub der Generalsekretärin des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums (12553/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Schulungen August 2022 (12554/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Arbeitslosigkeit August 2022 (12555/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ausländerarbeitslosigkeit und AMS-Schulungen (12556/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Hausübungs- und Lernverbot während der „Religionsaufsicht“ (12557/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Supplierstunden verkommen zu Beaufsichtigungsstunden (12558/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Lieferschwierigkeiten von Heizöl (12559/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend EU-Einstimmigkeitsprinzip (12560/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Stillstehende Ziegelwerke ab Herbst (12561/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Aufwertung einer Planstelle auf AI/9 zu Gunsten von Frau Kabinettschefin und Generalsekretärin Mag. Eva Landrichtinger (12562/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Demokratiepolitischer Skandal: Schon wieder Pannen bei der Eintragung der Volksbegehren (12563/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Klimademo-Zwang an österreichischen Schulen (12564/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend illegale Straßenrennen (12565/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einstellungen und Freisprüche bei Vergewaltigung (§ 201 StGB) (12566/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Gesamtkosten für gescheitertes Projekt Lobautunnel“ (12567/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Impfempfehlung für gesunde Jugendliche (12568/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Testen war nicht der richtige Weg (12569/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Fehlender Ärztenachwuchs an den Spitälern (12570/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Energiekostenzuschuss auch für zahnärztliche Ordinationen (12571/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Aufwertung einer Planstelle auf AI/9 zu Gunsten von Frau Kabinettschefin und Generalsekretärin Mag. Eva Landrichtinger (12572/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Hygiene Austria Skandal als Fortsetzungsgeschichte? (12573/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Hygiene Austria Skandal als Fortsetzungsgeschichte? (12574/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Hygiene Austria Skandal als Fortsetzungsgeschichte? (12575/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Energiekostenzuschuss auch für zahnärztliche Ordinationen (12576/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Energiekostenzuschuss auch für zahnärztliche Ordinationen (12577/J)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Zwang zur COVID-19-Impfung bei militärischem Flugpersonal (12578/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sicherstellung von Beweismitteln und Bargeld sowie Auswertung von Datenträgern bei illegalen Migranten (12579/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Plagiieren – die neue akademische Seuche! Was gedenken Sie zu tun, Frau Minister? (12580/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Plagiieren – die neue akademische Seuche! Was gedenken Sie zu tun, Herr Minister? (12581/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend OMV-Unfall unter Sabotageverdacht (12582/J)
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Behindertenpass (12583/J)
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ergebnisse der Caritas-Befragung zu Persönlicher Assistenz (12584/J)
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (12585/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Heizkosten und Heizungsart im BMKÖS (12586/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Heizkosten und Heizungsart im BMKUEMIT (12587/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Heizkosten und Heizungsart im BMLV (12588/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Heizkosten und Heizungsart im BML (12589/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Heizkosten und Heizungsart im BKA (12590/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Heizkosten und Heizungsart im BMFFIM (12591/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Heizkosten und Heizungsart im BMF (12592/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Heizkosten und Heizungsart im BMEUV (12593/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Heizkosten und Heizungsart im BMJ (12594/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Heizkosten und Heizungsart im BMBWF (12595/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Heizkosten und Heizungsart im BMI (12596/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Heizkosten und Heizungsart im BMEIA (12597/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Heizkosten und Heizungsart im BMAW (12598/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Heizkosten und Heizungsart im BMSGPK (12599/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Barrierefreiheit im BMLV (12600/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Barrierefreiheit im BMI (12601/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Barrierefreiheit im BMSGPK (12602/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Barrierefreiheit im BMKÖS (12603/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Barrierefreiheit im BKA (12604/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Barrierefreiheit im BMF (12605/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Barrierefreiheit im BMEIA (12606/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Barrierefreiheit im BMAW (12607/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Barrierefreiheit im BMJ (12608/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Barrierefreiheit im BMBWF (12609/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Barrierefreiheit im BMLFRW (12610/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Barrierefreiheit im BMFFIM (12611/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Barrierefreiheit im BMEUV (12612/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Barrierefreiheit im BMKUEMIT (12613/J)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Vereinsauflösung des Flüchtlingsunterstützungsvereins des Burgtheaters (12614/J)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Vereinsauflösung des Flüchtlingsunterstützungsvereins des Burgtheaters (12615/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Neue Erkenntnisse zur HETA-Abwicklung (12616/J)
Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Tierschutzprämien und Agrarfördergelder des Landwirtschaftsministers für tierquälerische Zustände, fehlende Kontrollen und fehlende Konsequenzen für die neue Förderperiode durch den Landwirtschaftsminister (12617/J)
Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Tierschutzprämien und Agrarfördergelder des Landwirtschaftsministers für tierquälerische Zustände, fehlende Kontrollen und fehlende Konsequenzen für die neue Förderperiode durch den Landwirtschaftsminister (12618/J)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Task Force Lieferengpässe (12619/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anmeldebescheinigungen für EWR-Bürger_innen: nutzlos und bürokratisch? (12620/J)
Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Überteuerte BMI Inserate für die ÖVP Organisation NÖ Gemeindebund? (12621/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Klimabonus: viel Chaos, kein Datenschutz? (12622/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wo bleibt die versprochene Hilfe für Ukrainer_innen? (12623/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Wo bleiben Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Geflüchtete aus der Ukraine? (12624/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Wo bleibt das endlich zugesagte Kinderbetreuungsgeld für Geflüchtete aus der Ukraine? (12625/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wo bleibt die endlich zugesagte Familienbeihilfe für Geflüchtete aus der Ukraine? (12626/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend GRECO-Korruptionsbericht zu Österreich: Wann werden 16 von 19 Empfehlungen erfüllt? (12627/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Vorarlberger Modell der direkten Demokratie (12628/J)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Gefährdungsmeldungen in Pflege- und Gesundheitswesen (12629/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Wann gibt es endlich effiziente Verfahren auch bei komplexen Korruptionsfällen? (12630/J)
Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Arbeitskräftemangel im Tourismus (12631/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (11681/AB zu 11993/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (11682/AB zu 12000/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (11683/AB zu 12003/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (11684/AB zu 12002/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (11685/AB zu 12005/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (11686/AB zu 12011/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (11687/AB zu 11996/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (11688/AB zu 12004/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (11689/AB zu 11995/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (11690/AB zu 12010/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (11691/AB zu 12009/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (11692/AB zu 11999/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen (11693/AB zu 12085/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (11694/AB zu 11997/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (11695/AB zu 11998/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (11696/AB zu 12007/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (11697/AB zu 12018/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (11698/AB zu 12020/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (11699/AB zu 12023/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (11700/AB zu 12019/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (11701/AB zu 12016/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (11702/AB zu 12015/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (11703/AB zu 12017/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (11704/AB zu 12021/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (11705/AB zu 12014/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (11706/AB zu 12013/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (11707/AB zu 12012/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (11708/AB zu 12022/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (11709/AB zu 12024/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen (11710/AB zu 12025/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (11711/AB zu 12027/J)
des Bundesministers für Inneres auf die
Anfrage der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen
und Kollegen (11712/AB zu 12026/J)
Beginn der Sitzung: 10.04 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf die 178. Sitzung des Nationalrates für eröffnet erklären. Ich darf Sie, werte Abgeordnete, recht herzlich begrüßen. Ich freue mich über die zahlreichen Besucherinnen und Besucher auf der Galerie und über die Anwesenheit der Damen und Herren von den Medien. Ich grüße die Damen und Herren, die die Sitzung heute zu Hause vor dem Bildschirm verfolgen.
Mein besonderer Gruß gilt dem Herrn Bundespräsidenten, dem ich auch von dieser Stelle herzlich zu seiner Wiederwahl gratulieren darf. (Allgemeiner Beifall.)
Ich darf auch die Präsidentin des Rechnungshofes recht herzlich in unserer Mitte begrüßen. Mein Gruß gilt natürlich auch der Bundesregierung, dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und allen anwesenden Ministerinnen und Ministern.
Zur Geschäftsbehandlung ist Abgeordneter Leichtfried zu Wort gemeldet. (Ruf bei der ÖVP: Das fängt schon gut an!) Ich darf ihm das Wort erteilen.
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Herr Bundespräsident! Geschätzte Damen und Herren von der Bundesregierung! Es ist mir eine große Freude, dass Sie einmal in so großer Zahl unser Haus beehren. Das ist auch der Grund meiner Wortmeldung, denn das ist sonst in der Regel nicht der Fall. (Oje-Rufe bei der ÖVP.) Der Herr Bundeskanzler war bei seiner eigenen Regierungserklärung nicht anwesend. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Trotz des vollständigen Aufgebots der Bundesregierung gibt es für diese zwei Sitzungstage sieben Entschuldigungen von Mitgliedern der Bundesregierung, und das ist nicht das erste Mal. Wir haben das schon öfter in der Präsidialkonferenz besprochen, und der Herr Präsident hat in der letzten Präsidialkonferenz erklärt, er wird einen Brief an die Mitglieder der Bundesregierung schicken. Das ist anscheinend noch nicht geschehen, denn sonst gäbe es nicht so viele Entschuldigungen.
Die Klimaschutz- und Energieministerin ist für zwei Tage entschuldigt, und das in der größten Energiekrise, die wir je durchgemacht haben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Disoski und Maurer.) Die Justizministerin ist für zwei Tage entschuldigt. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Zadić.) Der Außenminister ist für einen Tag entschuldigt. Der Gesundheitsminister ist entschuldigt. Der Innenminister ist entschuldigt. (Abg. Haubner: Peinlich! – Abg. Kopf: Lächerlich! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Sie sind immer dann entschuldigt, wenn es wirklich um die Debatten geht.
Geschätzte Damen und Herren von der Bundesregierung, ich möchte jetzt einen Appell an Sie richten: Nehmen Sie dieses - -
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, was ist der Antrag zur Geschäftsordnung? Sie wissen, dass Sie in der Geschäftsbehandlungsdebatte einen Antrag stellen müssen. Was ist es für ein Antrag? Dann kann ich darüber abstimmen lassen. Jetzt aber am Beginn der Sitzung eine Diskussion zu führen halte ich für wirklich unpassend. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (fortsetzend): Mein Appell ist (Abg. Steinacker: Ein Appell ist kein Antrag! Das ist ein Witz!): Nehmen Sie dieses Haus in Zukunft ernst, geschätzte Damen und Herren, dann wird die Zusammenarbeit auch eine bessere sein! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
10.07
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung ist Abgeordnete Belakowitsch zu Wort gemeldet. Dann gelangen Abgeordnete Maurer und Abgeordneter Wöginger zu Wort. – Bitte sehr.
10.07
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte mich dem Appell meines Vorredners anschließen. (Ruf bei der ÖVP: ... neue Koalition! – Abg. Strasser: Wo ist denn der Kickl?! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wir haben in der letzten Präsidiale darüber gesprochen, dass die Ministerinnen und Minister tatsächlich permanent entschuldigt sind. Das schränkt vor allem die Oppositionsrechte massiv ein. (Zwischenruf des Abg. Gerstl.) Dringliche Anfragen, Dringliche Anträge sind einfach nicht möglich, weil es nicht der zuständige Fachminister ist, der dann kommen würde. Ich würde Sie, meine Damen und Herren der Bundesregierung, wirklich bitten, das Parlament ernst zu nehmen. Unser Arbeitsplan ist seit Monaten bekannt, und daher ist es notwendig - - (Abg. Steinacker: Wo ist der Herr Kickl?! Nehmen Sie sich selbst nicht ernst?! – Abg. Strasser: Wo ist der Herr Klubobmann?! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) – Könnten Sie mich einmal ausreden lassen? Ich weiß nicht, warum Sie so nervös sind. Offensichtlich haben wir damit in ein Wespennest gestochen.
Klubobmann Kickl ist aus Krankheitsgründen entschuldigt, zu Ihrer Information, wenn Sie das genau wissen wollen. (Abg. Michael Hammer: Ist er immer dann, wenn er eine Wahl verliert!)
Tatsache ist, dass die Ministerinnen und Minister lieber in der Weltgeschichte herumreisen, und es ist auch eine Frage der Wertigkeit und eine Frage dessen, wie wichtig man dieses Haus hier nimmt. Ich glaube, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wäre es notwendig, dass die Minister sich den Arbeitsplan tatsächlich rechtzeitig anschauen, bevor sie ihre Reisen planen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Maurer. – Bitte.
10.09
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Herr Leichtfried, Sie haben es genannt, es gibt aufgrund eines Angriffskrieges von Putin eine internationale Energiekrise, und der Grund dafür, warum die Energieministerin nicht anwesend ist, ist ein EU-Energieminister:innenrat. Frau Kollegin Belakowitsch, mir ist schon klar, dass Sie glauben, dass man die Probleme der Welt im kleinen Österreich lösen kann, und dass Sie der Europäischen Union nicht den gebührenden Respekt entgegenbringen. (Ah-Rufe bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Sie können gar kein Problem lösen! Sie sind das Problem! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Wir sind allerdings als Regierungsfraktionen der Meinung, dass es die ureigenste Aufgabe – und da wende ich mich noch einmal an die Sozialdemokratie – der Klima- und Energieministerin ist, dass sie selbstverständlich bei diesem Rat anwesend ist, um genau die Probleme zu lösen, die Sie hier zu Recht lautstark kritisieren. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wir bemühen uns beide, Klubobmann August Wöginger und ich bemühen uns immer darum, dass so viele Minister:innen wie möglich anwesend sind. Wir haben auch intensive Diskussionen über die Umstellung von Terminplänen. Auch das ist immer eine Herausforderung, Sie wissen das, Sie waren ja selber einmal Minister. Wir bemühen uns wirklich sehr, aber das jetzt hier so vorzubringen, finde ich tatsächlich völlig unangebracht. (Abg. Leichtfried: Wo ist jetzt der Antrag, Herr Präsident?!) Wir haben eine internationale Krise; selbstverständlich hat die Ministerin diese auch auf europäischer Ebene zu bearbeiten (Abg. Matznetter: Aber nicht zwei Tage!), genauso, wie Sie es selber ständig einfordern. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
10.10
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Stellen Sie noch einen Antrag? Herr Klubobmann, hätten Sie die Debatte nicht angefangen, dann müssten wir mit diesem Instrument nicht so umgehen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.) – Bitte sehr.
10.11
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Da kann ich nahtlos anschließen. Die SPÖ versucht, ein erfolgreiches Zukunftsbudget für die Östereicherinnen und Österreicher mit einer völlig unnötigen Wortmeldung zu konterkarieren. Diese Bundesregierung ist gefordert, die internationalen und europäischen Termine wahrzunehmen. Das ist die Pflicht und die Aufgabe unserer Bundesregierungsmitglieder. Morgen findet die Jahrestagung von Weltbank und Internationalem Währungsfonds statt, morgen findet auch ein EU-Innenministerratstreffen statt. Das sind Termine, die wahrzunehmen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, solche Termine haben Ihre Ministerinnen und Minister genauso wahrgenommen, auch an Plenartagen, also werfen Sie nicht mit Steinen, wenn Sie im Glashaus sitzen! (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Diese Bundesregierung sorgt dafür, dass es den Österreicherinnen und Österreichern auch in Zukunft möglich sein wird, in einem Land des Wohlstandes und der sozialen Absicherung zu leben. Das Budget, das der Finanzminister gleich präsentieren wird, bietet die Grundlage dafür. Also beteiligen Sie sich daran und stimmen Sie mit! Das wäre ein Zeichen der Solidarität und des Zusammenhaltes, den wir in Zeiten wie diesen dringend brauchen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
10.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf festhalten, dass niemand von den Klubobleuten einen Antrag zur Geschäftsbehandlung gestellt hat. Daher gehen wir dementsprechend weiter. (Abg. Leichtfried: Ich bin der Einzige, der unterbrochen worden ist!)
Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 174. Sitzung sowie das Amtliche Protokoll der 175. Sitzung vom 3. Oktober 2022, der 176. und der 177. Sitzung vom 4. Oktober 2022 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Maria Smodics-Neumann, Petra Bayr, MA MLS, Julia Elisabeth Herr, Mario Lindner, Josef Muchitsch, Alois Stöger, diplômé, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Kickl, Christian Ries, Peter Schmiedlechner, Michael Schnedlitz, Petra Steger, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Süleyman Zorba, Dr. Helmut Brandstätter, Dr. Stephanie Krisper und Dr. Nikolaus Scherak, MA.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA wird durch Vizekanzler Mag. Werner Kogler vertreten.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 12497/J bis 12631/J
2. Anfragebeantwortungen: 11681/AB bis 11712/AB
3. Regierungsvorlage:
Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1669 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition betreffend "BLACK VOICES. Anti-Rassismus in Österreich zur Praxis machen.", überreicht von den Abgeordneten Mario Lindner, Julia Elisabeth Herr und Mag. Selma Yildirim (102/PET)
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Kulturausschuss:
Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für August 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-768 d.B.)
*****
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG-NR
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2023 samt Anlagen in 1669 d.B. in erste Lesung zu nehmen.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich dementsprechend um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
*****
Ich darf bekannt geben, dass ORF 2 diese Sitzung bis 13 Uhr überträgt, ORF III bis 19.15 Uhr. Im Anschluss wird die Sitzung im Livestream in der TVthek bis zum Ende übertragen. Auch private Sendestationen übertragen einzelne Teile unserer Sitzung.
Ich darf darauf hinweisen, dass im Auftrag der Parlamentsdirektion während der heutigen Sitzung zwei Kamerateams unterwegs sind.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 und 3, 4 bis 9, 10 bis 13, 15 bis 19, 23 und 24, 25 bis 27, 31 bis 33, 34 und 35, 36 und 37 sowie 39 und 40 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde in der Präsidialkonferenz Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß der Tagesblockzeit haben wir 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart. Die Redezeiten verteilen sich folgendermaßen: Auf die ÖVP entfallen 185, auf die SPÖ 128, auf die FPÖ 105, auf die Grünen 95 sowie auf die NEOS 76 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, jeweils 38 Minuten. Die Redezeit pro Debatte wird mit 5 Minuten begrenzt.
Ich darf Sie bitten, dem Ihre Zustimmung zu erteilen und sich, wenn das der Fall ist, entsprechend von den Sitzen zu erheben. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2023 samt Anlagen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu Tagesordnungspunkt 1.
Ich erteile dem Herrn Bundesfinanzminister das Wort. – Bitte sehr.
10.15
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrter Herr Bundespräsident, ich darf Ihnen an dieser Stelle auch ganz herzlich zur Wiederwahl gratulieren. Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete im Parlament! Verehrte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ein Budget ist immer die Antwort der Bundesregierung auf aktuelle und auf zukünftige Herausforderungen. Mit diesem Budget geben wir genau die Antworten, die es jetzt in – zugegeben – sehr schwierigen Zeiten auch braucht, denn mit diesem Budget übernehmen wir auch Verantwortung für morgen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können uns nicht aussuchen, in welchen Zeiten wir leben. Wir wählen auch nicht die Herausforderungen, mit denen wir als Politikerinnen und Politiker konfrontiert sind. Was wir aber sehr wohl beeinflussen können, ist, wie wir als Gesellschaft, wie wir als Standort Österreich und wie wir als Staat insgesamt mit Krisen umgehen und wie wir aus diesen Krisen und aus diesen Extremsituationen, in denen wir uns befinden, hervorgehen. (Abgeordnete der SPÖ halten Tafeln mit der rot unterlegten Aufschrift „Preise runter.“ und mit der schwarz unterlegten Aufschrift „Deckel drauf.“ in die Höhe.)
Unser Anspruch ist, dass Österreich nicht nur gut durch diese schwierigen Zeiten kommt, sondern dass Österreich daran wächst. Ich weiß, viele von Ihnen hier im Saal, aber auch zu Hause können das Wort Krise nicht mehr hören. Ich kann mir das persönlich natürlich auch sehr gut vorstellen und das sehr gut nachvollziehen. Die Krise ist anscheinend ein ständiger Begleiter unseres Alltags geworden: wenn man die Nachrichten einschaltet, wenn man Zeitungen liest, im Gespräch mit Familie, mit Freunden, mit Nachbarn. Ich werde Ihnen heute nicht sagen, dass die Krise vorbei ist, und ich werde Ihnen auch nicht versprechen, dass - -
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich Sie ersuchen, die Taferln wieder wie vereinbart herunterzutun? (Abg. Lukas Hammer: Beste Werbung fürs Budget!)
Herr Bundesminister, Sie sind wieder am Wort.
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. (fortsetzend): Die Krise ist nicht vorbei. Ich kann Ihnen heute und werde es auch nicht versprechen, dass wir 2023 keine Krisensituation mehr haben werden. Was wir aber heute sagen können, ist, dass wir mit diesem Budget auf die aktuellen Herausforderungen reagieren und bestmöglich vorsorgen, falls der Staat wieder im großen Umfang helfen muss, um Existenzen zu retten. Gleichzeitig – das ist auch ganz wichtig – investieren wir aber auch in die Themen der Zukunft. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Meine Damen und Herren, es sind wahrscheinlich die schwierigsten Zeiten, die wir seit dem Zweiten Weltkrieg erleben, mit denen die Menschen in diesem Land und auch diese Politikergeneration konfrontiert sind. Das liegt an den multiplen Krisen, die wir alle gemeinsam zu bewältigen haben. Bis vor 2,5 Jahren kannten die Menschen in Österreich das Wort Pandemie wahrscheinlich nur in Verbindung mit fernen Ländern und das Wort Wirtschaftskrise war für viele ein Begriff aus den Geschichtsbüchern. Mittlerweile prägen beide Begriffe unser tägliches Leben. Die Menschen spüren auch, dass die Zeiten schwieriger sind.
Seit dem Ausbruch der Covid-Pandemie in Österreich im Februar 2020 ist die Politik auf allen Ebenen – auf Bundesebene, auf Landes- und Gemeindeebene – gefordert. Mit noch nie dagewesenen Einschränkungen, notwendigen Einschränkungen und auch milliardenschweren Hilfsmaßnahmen haben alle Gebietskörperschaften ihren Beitrag geleistet, um die Menschen, um die Arbeitsplätze und die Unternehmen bestmöglich durch diese Krise zu tragen.
Dafür möchte ich allen Danke sagen, die in dieser sehr schwierigen Zeit auch Verantwortung für das Land, für die Gesellschaft, für den Staat insgesamt übernommen haben und übernehmen und sich auch in den Dienst der Allgemeinheit stellen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Klar ist aber auch, dass wir alle die Folgen von Pandemie und Wirtschaftskrise spüren, die Verantwortungsträger und auch alle Gebietskörperschaften sie vor allem auch in ihren Budgets spüren. Seit Beginn der Pandemie haben wir als Bund 46,5 Milliarden Euro aufgewendet, um die Gesundheit zu schützen, um Arbeitsplätze zu retten, um Betriebe und Gemeinden durch diese Krise zu bringen. Auch wenn sich die Notwendigkeit für Covid-Unterstützungen reduziert hat, haben wir im Jahr 2022 bisher 6,8 Milliarden Euro für Gesundheit, für Wirtschaft und für die finanzielle Stabilität auch von Kommunen und für unser ehrenamtliches Vereinswesen aufgewendet.
Mit 2,6 Milliarden Euro wurden die Gesundheit und die medizinische Versorgung der Menschen abgesichert. 2,2 Milliarden Euro sind bereits an Unternehmenshilfen ausbezahlt worden. Auch hinter diesen Zahlen stehen gerettete Arbeitsplätze auf der einen Seite und vermiedene Insolvenzen auf der anderen Seite. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) 597 Millionen Euro wurden für die Kurzarbeit aufgewendet, also die direkte, unmittelbare Sicherung von Arbeitsplätzen.
2023 haben wir für die weitere Unterstützung hinsichtlich der Folgen der Covid-19-Pandemie 2,7 Milliarden Euro im Budget veranschlagt, den Großteil natürlich für Gesundheit und für Vorsorgemaßnahmen in den Schulen.
Weil ich die Wirtschaftshilfen angesprochen habe: Die sind – bei aller teilweise berechtigten Kritik – auch der Grund, warum wir Anfang 2022 wirtschaftlich deutlich stärker aus der Pandemie herausgekommen sind als andere Länder. Im Dezember 2021 hat das Wifo für Österreich heuer ein BIP-Wachstum von 5,2 Prozent attestiert und prognostiziert, und aktuell sind es immer noch 4,8 Prozent. Im zweiten Quartal 2022 lag die österreichische Wirtschaftsleistung um 3,3 Prozent über dem vierten Quartal 2019, während im Vergleich in Deutschland erst das Vorkrisenniveau erreicht worden ist und auch der Zuwachs in der Eurozone insgesamt mit 1,5 Prozent deutlich hinter dem von Österreich lag. Diese Zahlen zeigen, dass wir in der Pandemie vielleicht nicht alles, ja, aber doch sehr vieles richtig gemacht haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Dann kam mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ein Szenario, das niemand in Europa in die Prognosen einberechnet hat und das für die meisten Menschen in Europa völlig denkunmöglich erschien: Krieg auf dem europäischen Festland, Raketen auf Städte, die näher an Wien sind als Bregenz. Dieser Krieg sorgt, neben allen menschlichen Tragödien, für Unsicherheit bei den Unternehmen, für Unsicherheit bei den Menschen in ganz Österreich. Vor allem verstärkt der Krieg die hohe Inflation und die daraus resultierende Teuerung, die ihren Ursprung teilweise in Aufholeffekten aus der Pandemie, aber auch in globalen Lieferkettenproblemen hatte. Denken wir an ein quer stehendes Schiff im Sueskanal oder denken wir an einen geschlossenen Hafen von Shanghai, was ebenfalls massive Auswirkungen auf die globale Versorgung hatte!
All diese Effekte werden durch den Krieg in der Ukraine eben noch einmal verstärkt. Ja, auch Europa spürt die Sanktionen, die wir gegen Russland verhängen mussten, und ich sage bewusst: verhängen mussten. Europa kann und darf nicht zulassen, dass sich Staaten über das Völkerrecht hinwegsetzen und ein einzelner Politiker entscheidet, ob ein Staat eine Existenzberechtigung hat oder nicht. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Und ja, die Sanktionen treffen uns auch in Europa, aber vor allem treffen sie Russland hart, und die Wirkung wird mit jedem Monat noch stärker. Die russische Wirtschaft ist weitgehend isoliert. Russland ist von internationalen Finanzmärkten weitgehend abgeschnitten. In ganz Europa wird daran gearbeitet, die Abhängigkeit von Russland im Energiebereich von Tag zu Tag und Stück für Stück weiter zu reduzieren. Die Sanktionen haben auch zu einer nie da gewesenen Geschlossenheit innerhalb Europas geführt, die auch von Russland entsprechend unterschätzt wurde.
Ja, wir alle und vor allem die Haushalte und die Betriebe in Österreich spüren die Auswirkungen der russischen Aggression, insbesondere auch im Energiebereich. Das muss man auch ehrlich sagen. Man muss auf der anderen Seite aber auch sagen, woran das liegt, nämlich daran, dass Putin Energie und damit auch die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gezielt als Waffe im Krieg einsetzt, um
seine Ziele zu erreichen und um die Union zu spalten. Es waren nicht die Sanktionen Europas, die den Gashahn zugedreht haben. Das hat Russland bereits im Jahr 2021 getan, und deshalb sollte man hier auch keine andere Geschichte erzählen oder glauben. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Daher ist zwar der Ruf nach dem Ende der Sanktionen emotional durchaus verständlich, aber niemand hat eine Garantie, dass Russland dann seine Verpflichtungen auch einhält. Wir alle haben gesehen, wie wenig wir den russischen Ankündigungen insgesamt glauben können. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Willkür eines Mannes entscheidet, ob unsere Heizungen in Österreich kalt oder warm sind. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Künsberg Sarre.)
Daher – und das ist ein wichtiger Punkt – reduzieren wir alle in Österreich, aber auch in ganz Europa unsere Abhängigkeit von Russland im Energiebereich. Dieser Weg ist aber noch lang, daher befinden wir uns aktuell in einer schwierigen Situation, in der wir sehr viel Geld in die Hand nehmen, um einerseits unsere historisch gewachsene Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren und andererseits gleichzeitig die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Menschen so gut wie möglich abzufedern. Ich sage gleich dazu: Die Inflation werden wir nie für alle ausgleichen, und wir können auch nicht jede Krise und deren Auswirkungen zu 100 Prozent kompensieren.
Wer das verspricht, sehr geehrte Damen und Herren, spielt mit dem Feuer und erzeugt auch eine Illusion für die Menschen. Das ist aus meiner Sicht unseriös und auch nicht mein Zugang zu Politik. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Das ist bei Inflationsraten von 9 bis 10 Prozent schlichtweg nicht möglich, und schon gar nicht bei Inflationsraten wie zum Beispiel in Estland mit mehr als 25 Prozent.
Natürlich muss die Politik Maßnahmen setzen, um die Menschen in dieser Situation auch zu entlasten, aber das bedeutet auch, überlegt zu handeln, und das heißt vor allem auch, verlockenden Rufen nicht gleich nachzugeben, weil nicht alles, was populär ist, auch vernünftig ist, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Loacker.)
Es braucht aus meiner Sicht Fingerspitzengefühl: auf der einen Seite die notwendige Unterstützung, gleichzeitig dürfen wir aber die importierte Inflation nicht weiter anheizen. Natürlich klingt es verlockend, einfach einen Deckel auf den Strompreis in Österreich einzuziehen. Sinnvoll wäre das aber nicht, denn damit würden wir durch den liberalisierten europäischen Strommarkt mit österreichischem Steuergeld Strom in Bayern, in Italien, in Tschechien oder in Ungarn vergünstigen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es könnte dann sogar billiger sein, mit gefördertem Strom statt mit anderen Energiequellen zu heizen. Ein Blackout wäre damit auch wesentlich wahrscheinlicher als momentan, und das will sicherlich niemand von uns hier haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Leichtfried: Beschließen wir das jetzt nicht?)
Wir gehen mit unseren Entlastungsmaßnahmen daher den seriösen Weg. Wir machen das zum Beispiel – und das ist der Unterschied – mit einer Strompreisbremse, sehr geehrte Damen und Herren, die weiterhin Marktsignale erlaubt, aber auch direkt inflationssenkend wirkt.
Davon profitieren die Haushalte in Österreich und eben nicht in den Nachbarländern. (Abg. Krainer: Da profitieren vor allem ...!) – Herr Kollege, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die hohe Inflation bereits angesprochen: Von Jänner bis September hat sich die Inflation in Österreich von 5 auf 10,5 Prozent mehr als verdoppelt. Damit übertrifft die aktuelle Inflationsrate die Werte während der Ölkrisen der Siebzigerjahre und steigt auf den höchsten Stand seit 1952. Das ist die Ausgangslage vor diesem Winter und auch für dieses Budget.
Vor diesem Hintergrund ist unser Wohlstand, unser Wachstumskurs vergangener Jahre plötzlich massiv gefährdet. Unsere Aufgabe, und zwar jene aller politischen Gestalterinnen und Gestalter auf allen Ebenen, ist es, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die Menschen erwarten von uns, erwarten von der Politik Antworten und Lösungen, die wir zu liefern haben. Und wie ich bereits gesagt habe, ist das natürlich eine Herausforderung für unseren Wohlstand. In Deutschland sprechen Politiker aufgrund der aktuellen Situation seit Monaten von einem Wohlstandsverlust. (Abg. Kassegger: Bei uns auch!) Ich finde
das, bei allem Respekt, für politisches Leadership aber etwas zu wenig. (Ruf bei den NEOS: Das wäre halt ehrlich!) Wir wollen Österreich mit neuer Kraft aus dieser Krise herausführen, und dafür müssen wir schon jetzt, in der Krise, die richtigen Weichen stellen. Genau das tun wir mit diesem Budget. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir in Österreich sind in unserer Geschichte immer wieder mit fundamentalen Krisen konfrontiert gewesen. Wir sind danach aber immer noch stärker und mit noch mehr Zusammenhalt zurückgekommen. Die Aufgaben, die wir zu bewältigen haben, sind historisch. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Die Teuerungen betreffen längst nicht mehr nur einen kleinen Teil der Bevölkerung, sondern sie sind im Mittelstand, in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Das Wirtschaftswachstum wird in Österreich heuer mit rund 4,8 Prozent zwar noch erfreulich hoch sein, aber die Auswirkungen der hohen Inflation ziehen sich bereits durch die gesamte Wirtschaft, und für 2023 wird derzeit ein Wirtschaftswachstum von 0,2 Prozent prognostiziert.
Waren es während der Pandemie einzelne Branchen, die besonders hart getroffen wurden, betreffen die Probleme insbesondere im Energiebereich und die Teuerungen jeden Bereich und auch alle Betriebe in Österreich. Wenn die äußeren Rahmenbedingungen schwieriger werden, müssen wir es für Bürgerinnen und Bürger und auch für Unternehmen leichter machen. Die Antworten auf globale Krisen können nicht mehr Bürokratie und auch nicht mehr Steuern sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Angerer: Deshalb die CO2-Steuer? – Abg. Belakowitsch: Die CO2-Abgabe?! – Zwischenruf des Abg. Loacker.) – Darauf komme ich noch.
Der Bund hat heuer bereits zum elften Mal die Erhöhung der Bundesgebühren ausgesetzt. Wir haben aber nicht nur an den kleinen Schrauben gegen die Teuerung gedreht: Allein dieses Jahr haben wir für die Menschen Entlastungsmaßnahmen in der Höhe von 6,3 Milliarden Euro umgesetzt und in den nächsten Jahren bis 2026 werden wir mehr als 30 Milliarden Euro investieren.
Wir haben zu Jahresbeginn zwei Pakete mit einem Gesamtvolumen in der Höhe von 4,4 Milliarden Euro geschnürt, darunter waren Sofortzahlungen für besonders betroffene Gruppen, für mehr Sicherheit in der heimischen Landwirtschaft, eine Senkung der Energieabgaben, eine Entlastung für Pendlerinnen und Pendler und vieles mehr. Vieles davon wirkt bereits seit Monaten, andere Maßnahmen entfalten erst nach und nach ihre Wirkung und sind auch im kommenden Jahr intensiv budgetwirksam.
Das dritte Antiteuerungspaket vom Frühsommer bringt in Summe 28,7 Milliarden Euro an finanzieller Entlastung. Wir haben noch im Sommer jene Personen, die am stärksten betroffen sind, neuerlich mit 300 Euro entlastet. Dazu gab es noch 180 Euro Einmalzahlung als Familienbeihilfe für jedes Kind. Die Familien profitieren außerdem vom vorgezogenen höheren Familienbonus Plus und vom Kindermehrbetrag. Der Klima- und der Antiteuerungsbonus bringen insgesamt 500 Euro für jeden Erwachsenen und 250 Euro für jedes Kind.
Mit Anfang nächsten Jahres kommen die strukturellen Entlastungen, die dann greifen, und damit stärken wir die Kaufkraft der Menschen dauerhaft. Der Staat hilft im Rahmen seiner Möglichkeiten, wenn aufgrund der aktuellen Herausforderungen Unternehmen oder Arbeitsplätze bedroht sind. Und ja, manchmal profitiert vielleicht ein Bundesland oder eine Bevölkerungsgruppe von einer Maßnahme stärker als andere. Wir haben bei den Covid-Hilfen aber nicht die Ausgaben für die einzelnen Akteure gegeneinander hochgerechnet und wir werden das auch nicht beim Kampf gegen die Teuerung tun.
Es ist gute Tradition in Österreich, dass der Staat bei Katastrophen und außergewöhnlichen Krisen hilft. Das gilt beim Hochwasser in Salzburg, das gilt beim Ernteausfall im Burgenland und bei Lawinenabgängen im Westen, und es gilt eben auch, wenn das Leben für die Menschen nicht mehr leistbar ist. Die aktuelle Teuerung hält sich nämlich nicht an Bundesländergrenzen, sie trifft alle von Westen nach Osten. Deshalb mein Appell auch an dieser Stelle: Lassen wir uns in der Krise nicht spalten! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Angerer: Was ist mit Kärnten? – Abg. Belakowitsch: ... Hochwasser in Kärnten, Herr Minister?)
Wichtig ist, das sich die Bürger, Bürgerinnen, die Betriebe, die Gemeinden in allen Bundesländern auf den Staat verlassen können, denn es ist unser aller Steuergeld, mit dem wir helfen. Das werden wir auch im kommenden Jahr tun: Wir haben 2023 8,4 Milliarden Euro unmittelbar für den Kampf gegen die Teuerung budgetiert. (Abg. Belakowitsch: Toll! Und die CO2-Abgabe?) Wir helfen den Unternehmen heuer und im nächsten Jahr mit einem Energiekostenzuschuss mit einem Volumen von 1,3 Milliarden Euro und einer Strompreiskompensation in der Höhe von 233,3 Millionen Euro. Wir unterstützen die Autofahrerinnen und Autofahrer noch bis inklusive Juni 2023 mit einem höheren Pendlerpauschale und einem höheren Pendlereuro, das sind rund 220 Millionen Euro nur im Jahr 2023. In Summe entlasten wir Pendlerinnen und Pendler mit insgesamt 420 Millionen Euro. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Das alles, sehr geehrte Damen und Herren, finanzieren wir zusätzlich zu den Entlastungsmaßnahmen im Rahmen der ökosozialen Steuerreform. Wir haben an diesem sehr zentralen Projekt der Bundesregierung weiter festgehalten – nicht trotz der Krise, sondern gerade wegen der Krise. Gerade jetzt ist es notwendig, die Menschen zu entlasten, gerade jetzt ist es notwendig, Anreize für die Wirtschaft zu setzen, und gerade jetzt ist es auch wichtig, den ökologischen Umstieg zu beschleunigen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Mitten in der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg haben wir die Tarifstufen der Lohn- und Einkommensteuer herabgesetzt. Wir haben den Familienbonus Plus und den Kindermehrbetrag angehoben und auch Steuern für Unternehmen gesenkt. Wir als Bundesregierung setzen klare Schwerpunkte, die nicht nur den Prioritäten der beiden Regierungsparteien entsprechen, sondern einfach auch den Notwendigkeiten unserer Zeit. Damit haben wir die größte Transformation des Steuersystems umgesetzt, die es jemals gab. In Summe beträgt die Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher und der heimischen Wirtschaft allein durch die ökosoziale Steuerreform bis 2025 rund 18 Milliarden Euro. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Damit kurbeln wir die Wirtschaft an, wir heben uns aber auch im europäischen Wettbewerb von Konkurrenten ab. Mit der ökosozialen Steuerreform gelingt es aus meiner Sicht auch, die Brücke zwischen der Wirtschaft auf der einen und dem Klimaschutz auf der anderen Seite zu schlagen. Die ökosoziale Steuerreform setzt Anreize für umweltfreundliches Verhalten und nachhaltige Investitionen, weil jede eingesparte Tonne CO2 auch ein Beitrag gegen den Klimawandel und für ein friedliches Europa ist. Wir erreichen damit quasi eine doppelte Dividende. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir haben ja in den letzten Monaten gesehen, wie gefährlich eine Abhängigkeit von fossiler Energie ist. Genau deswegen müssen wir langfristig umdenken, und daher setzen wir auch Anreize für diese ökologische Transformation. Ich glaube, es ist uns allen klar: Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben unserer Generation, und für diesen Weg braucht es vollen Einsatz auf der einen Seite, es braucht aber auch Hausverstand auf der anderen Seite, denn wir wollen ja nicht nur von der Energiewende träumen, sondern wir wollen sie konsequent umsetzen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ich bin überzeugt: Damit wir in Österreich diese Klimaziele erreichen, brauchen wir Investitionen, wir brauchen aber auch viel an Innovation und vor allem an Zusammenarbeit, denn all diese Bemühungen haben eines gemeinsam: Sie werden Kapital erfordern, ja, und der Staat wird die Probleme auch nicht alleine löse können. Es wird natürlich auch privates Kapital notwendig sein, und wir brauchen die Bevölkerung. Wir werden um Bewusstsein und Akzeptanz für diese Transformation werben, denn wir dürfen auf diesem Weg auch niemanden verlieren – nicht die Menschen und vor allem auch nicht die Wirtschaft. Nur dann haben wir eine Chance, unsere Ziele auch zu erreichen.
Daher setzen wir bei der ökosozialen Steuerreform auf der einen Seite auf Anreize, auf der anderen Seite auf Entlastung. Wir senken die Tarifstufen der Lohn- und Einkommensteuer von 35 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent. In Summe entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher durch diese Senkung bis 2026 mit rund 11 Milliarden Euro. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Das hat natürlich auch positive volkswirtschaftliche Auswirkungen. Laut Eco Austria wird das Bruttoinlandsprodukt durch diese Steuerreform mittelfristig um 1 Prozent höher ausfallen als ohne unsere geplanten Maßnahmen. Damit verbunden legt auch die Beschäftigung deutlich zu: Sie fällt im Jahr 2025 allein durch diese Maßnahmen um 0,7 Prozent beziehungsweise um 30 000 Menschen höher aus als ohne die Reform. Auch die realen Nettoeinkommen werden mittelfristig 2,2 bis langfristig 2,4 Prozent höher ausfallen. Es ist daher wichtig, dass wir gerade jetzt, in dieser schwierigen Zeit, an dieser so wichtigen Maßnahme festhalten.
Ich betone die Steuerreform auch deshalb, weil die monatliche steuerliche Entlastung für viele Menschen mittlerweile fast selbstverständlich geworden ist. Es war aber diese Bundesregierung, die diese Steuerreform auch umgesetzt hat. Viele Staaten in Europa haben Steuerreformen geplant, dann aber auch wieder abgesagt. Wir gehen diesen Weg der Entlastung auf jeden Fall weiter. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir schließen 2023 den Umbau des Steuersystems auf Arbeitnehmerseite mit der Senkung der dritten Steuerstufe ab. Das bedeutet ganz konkret, dass für Einkommen zwischen 31 000 und 60 000 Euro im Jahr der Steuersatz von 42 auf 40 Prozent gesenkt wird. Das bringt einem Angestellten mit einem durchschnittlichen Einkommen eine Entlastung von bis zu 580 Euro pro Jahr, allein durch diese Senkung.
Unternehmen werden wir mit einer Senkung der Körperschaftsteuer um bis zu 900 Millionen Euro im Jahr entlasten. Konkret wird die Körperschaftsteuer 2023 von 25 Prozent auf 24 Prozent und dann im Jahr 2024 weiter auf 23 Prozent gesenkt. Das schafft auf der einen Seite Spielräume für Investitionen, ist aber gleichzeitig auch ein Anreiz für Betriebsansiedelungen, also ein wirklicher Wettbewerbsvorteil, den wir damit in Österreich erreichen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Von dieser KöSt-Senkung profitieren rund 80 000 österreichische Unternehmen. Mehr als zwei Drittel dieser heimischen Unternehmen haben einen Gewinn von
unter 100 000 Euro und mehr als die Hälfte dieser Unternehmen haben einen Gewinn von unter 40 000 Euro. Man sieht also, wie breit das in die kleinen und mittleren Unternehmen hineingeht.
Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes hat also eine positive Signalwirkung für unseren Standort. Sie fördert auch die Eigenkapitalbildung, sie fördert das Wirtschaftswachstum und sie fördert Investitionen und Beschäftigung. Auch das, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein lang artikuliertes Versprechen, und auch dieses Versprechen lösen wir als Bundesregierung ein. Während andere Länder belasten, um ihre Budgets zu sanieren, entlasten wir, um eben für die Wirtschaft attraktiv zu bleiben und Investitionen und das Schaffen von Arbeitsplätzen zu ermöglichen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Sehr geehrten Damen und Herren, ich verstehe natürlich, dass die Menschen angesichts der hohen Inflation und der Teuerung Sorgen haben. Mit den Maßnahmen der Regierung helfen wir den Menschen, gut durch den Herbst und den Winter zu kommen. Egal ob Teuerungsausgleich für besonders betroffene Gruppen, ob Pendlerpauschale, ob Steuerreform, ob Pakete für die Landwirtschaft, Senkung der Elektrizitätsabgabe oder Klima- und Antiteuerungsbonus: Wir haben Maßnahmen für alle Österreicherinnen und Österreicher und für jeden Betrieb beschlossen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Das kann man natürlich kritisieren und man kann über jede Einzelmaßnahme auch diskutieren, überhaupt keine Frage, und ja, vielleicht gehen wir bei der einen oder anderen Maßnahme zu sehr in die Breite. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass auch die Teuerungen mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft, im Mittelstand angekommen sind. Da geht es um den Installateur, der die Heizung repariert, es geht um den Bäcker, der die Semmeln liefert, und es geht um die Pendlerin, die auf dem Land jeden Tag zur Arbeit fahren muss.
Für uns als Bundesregierung war immer klar: Wir lassen in dieser schwierigen Situation die Menschen nicht im Stich. Wenn die Frage lautet, sehr geehrte Damen und Herren: Helfen oder nicht helfen?, entscheiden wir uns natürlich
immer fürs Helfen, und lieber verteilen wir ein paar Feuerlöscher zu viel, als dass wir einen verheerenden Flächenbrand riskieren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Das ist auch unsere Verantwortung, die wir als Bundesregierung wahrgenommen haben, und das werden wir weiterhin tun. Wir werden das tun, was in dieser Krisensituation notwendig ist. Einzelmaßnahmen, sehr geehrte Damen und Herren, reichen aber natürlich nicht aus. Die hohe Inflation wird uns, anders als bis vor ein paar Monaten noch von vielen Expertinnen und Experten prognostiziert, natürlich noch länger begleiten. Wir werden nicht morgen aufwachen und die Inflation ist plötzlich auf einen Wert gesunken, den wir vor der Krise erlebt haben. Auch der Krieg in der Ukraine und die politische Instrumentalisierung von Energie durch Putin werden nicht unmittelbar morgen vorbei sein.
Vor diesem Hintergrund funktionieren aber auch die politischen Mechanismen der vergangenen Jahrzehnte nicht mehr. Erstmals reicht es nicht mehr aus, mit einer Steuerreform alle paar Jahre für Entlastung zu sorgen. Daher haben wir uns auch für strukturelle Maßnahmen entschieden – und diese Maßnahmen auch eingeleitet –, die Österreich seit vielen Jahrzehnten diskutiert, die aber in Österreich nie umgesetzt wurden: Mit dem 1.1.2023 schaffen wir die kalte Progression ab. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Dies ist seit rund 40 Jahren eine politische Dauerforderung, in allen Regierungsprogrammen vorhanden, ein oft formuliertes Bekenntnis aller Parteien und angeblich ein Ding der Unmöglichkeit, bis diese Regierung das Gegenteil bewiesen hat. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Ernsthaft: Viele Regierungen haben es probiert, viele haben es versprochen, ein paar haben es vielleicht weniger stark probiert, wir haben es geschafft. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir haben uns seriöserweise natürlich auch angeschaut, welches Modell das richtige ist, um soziale Treffsicherheit, Ausgewogenheit, aber auch eine positive gesamtwirtschaftliche Auswirkung zu erreichen. Auch wenn manche es bewusst falsch sagen oder es nicht verstehen wollen: Wir schaffen die kalte Progression
zu 100 Prozent ab, der Staat behält sich nichts davon. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Welche Dimension diese Abschaffung hat, wird erst deutlich, wenn man sich die Entlastungen im Detail ansieht: Bis 2026 beträgt die Gesamtersparnis für Menschen in Österreich 18,7 Milliarden Euro. Ich weiß, es ist schwer zu erklären, daher ein paar Beispiele, um es auch zu erläutern: Ein durchschnittliches Einkommen von 2 160 Euro brutto pro Monat wäre nächstes Jahr mit der kalten Progression nur mehr rund 2 000 Euro wert, und mit der Abschaffung der kalten Progression wirken wir dem entgegen.
Mit diesem Einkommen bleiben alleine nächstes Jahr 370 Euro mehr, und über die nächsten fünf Jahre bedeutet das über 5 000 Euro mehr netto auf dem Konto.
Ein weiteres Beispiel, um die kalte Progression etwas greifbarer zu machen: Bisher waren Österreicherinnen und Österreicher ab einer Einkommensgrenze von 11 000 Euro steuerpflichtig. Durch die Abschaffung der kalten Progression liegt die Grenze im nächsten Jahr bei 11 693 Euro.
Trotzdem suchen all jene Parteien, die immer schon für die Abschaffung der kalten Progression waren, seit Monaten nach Gründen, warum sie jetzt plötzlich dagegen stimmen sollten: zu spät, zu falsch oder von der falschen Partei.
Meine Damen und Herren! Sie haben nach wie vor die Chance, anschließend bei einer historischen Entscheidung mitzustimmen, und ich hoffe, dass Sie sich nicht dagegen entscheiden werden. Wir setzen als Bundesregierung jedenfalls diesen Schritt um. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Das gilt auch – und das ist der zweite strukturelle Teil – für die Valorisierung der Sozialleistungen: seit vielen, vielen Jahren immer gefordert, regelmäßig auch hier im Parlament. Wir setzen auch diesen Schritt 2023 um. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Durch die Valorisierung zusätzlicher Sozialleistungen rechnen wir 2023 mit 363 Millionen Euro an Mehrausgaben für den Staat beziehungsweise, wenn man
es positiv sieht, an Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Davon profitieren viele, aber insbesondere die Familien. Ab 1. Jänner 2023 werden die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, das Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeitbonus valorisiert. Alleine diese Maßnahmen bringen rund 253 Millionen Euro höhere Leistungen. Wir indexieren auch für alle Familien den Kinderabsetzbetrag, der monatlich gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Mit der Sonderfamilienbeihilfe von 180 Euro pro Kind haben wir heuer in Summe rund 3,1 Milliarden Euro an Familienbeihilfe ausbezahlt, und darüber hinaus wurde der Familienbonus Plus von 1 500 auf 2 000 Euro aufgestockt und die Maßnahme auch rückwirkend ab 1. Jänner 2022 in Kraft gesetzt.
Der höhere Familienbonus Plus und der höhere Kindermehrbetrag seit Jahresbeginn bringen noch heuer, noch dieses Jahr, eine spürbare zusätzliche Entlastung in Höhe von 175 Millionen Euro für die Familien in Österreich. Im Jahr 2023 steigt dann die Entlastungswirkung durch Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag auf 600 Millionen Euro an. Gerade das ist in so schwierigen Zeiten wichtig: dass wir die Familien entsprechend stärken. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Auch bei dieser strukturellen Maßnahme gilt: Wir machen damit etwas, was seit Jahrzehnten von vielen, fast von allen gefordert wird. Offenbar ist es das Paradoxon dieser Bundesregierung: Wir setzen zahlreiche sinnvolle Maßnahmen um, die jahrzehntelang von allen politischen Kräften in diesem Land gefordert wurden, und trotzdem kritisiert die heutige Opposition die Regierung für die Umsetzung genau dieser Maßnahmen. Das ist etwas skurril. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten während der Pandemie mit weiten Teilen des Parlaments einen politischen Schulterschluss. Über Parteigrenzen hinweg, über Ideologiegrenzen hinweg hat uns immer das gemeinsame Ziel geeint, Gesundheit zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu retten.
Dabei ist, glaube ich, sehr, sehr vieles gelungen. Ja, manches hätte man im Rückspiegel der Geschichte auch besser oder anders machen können, aber die Grundhaltung, dass wir gemeinsam das Beste für das Land geben und uns gemeinsam gegen die Krise stemmen, diese Grundhaltung haben wir uns sehr, sehr lange bewahrt.
Jetzt sind wir schon wieder – oder noch immer, besser gesagt – in einer Wirtschaftskrise, leider noch verstärkt durch eine Energiekrise, durch eine Sicherheitskrise und durch eine Inflationskrise. Der Unterschied ist nur: Dieses Mal gibt es leider keinen Schulterschluss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte das angesichts der historischen Verwerfungen, die wir gerade erleben, für ein total falsches Signal an die Bevölkerung. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Die Teuerung ist ja keine Frage der politischen Ideologie. Sie bedroht den Wohlstand und das tägliche Leben der Österreicherinnen und Österreicher, und daher, sehr geehrte Damen und Herren, meine Bitte: Springen Sie öfter über Ihren parteipolitischen Schatten und zeigen wir gemeinsam den Menschen in unserem Land, dass die Politik die Ängste ernst nimmt, die Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt, und lassen Sie uns gemeinsam handeln! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Abg. Erasim.)
Es geht dabei auch nicht um politisches Kleingeld (Abg. Leichtfried: Ja, das hat man gesehen bei Ihnen!), sondern darum, wie wir Steuergeld bestmöglich für die Österreicherinnen und Österreicher einsetzen und mit diesem Steuergeld auch bestmöglich helfen können. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Klar ist (Abg. Leichtfried: Dass da zwei dazugehören!), sehr geehrte Damen und Herren, dass wir nicht alle globalen Entwicklungen abfedern können. Wir können keine Garantien abgeben, dass kein einziger Österreicher, keine einzige Österreicherin die Auswirkungen der Teuerung spürt. Wir können aber das Versprechen abgeben, dass der Staat sehr wohl da ist, wenn er gebraucht wird. Das haben wir in den letzten Jahren bewiesen, und das werden wir auch weiterhin tun, wenn es notwendig ist.
Wir haben während einer historischen Pandemie geholfen, wir haben alle gemeinsam die Sicherung unseres Gesundheitssystems gewährleistet und damit auch Menschenleben retten können. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmen haben wir, so gut es geht, vor den Folgen der Pandemie geschützt. Wir haben unser Bestes getan, und deshalb ist Österreich auch so gut durch diese Krise gekommen. (Zwischenruf der Abg. Erasim.) Kernaufgabe des Staates ist es, seinen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Ländern und Gemeinden insgesamt zu helfen und auch die notwendige Sicherheit zu geben. Das haben wir geleistet, und das werden wir auch in Zukunft leisten. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt geht es darum, unser Land gut durch die Krise zu bringen und Stabilität auch für die Zukunft zu ermöglichen. Das gilt für Österreich, ja, aber es gilt auch für ganz Europa. Auch wenn einige das immer wieder propagieren: Es kann uns nicht egal sein, was in der Welt passiert, weder sicherheitspolitisch noch wirtschaftspolitisch, denn beides hat natürlich unmittelbar Auswirkungen auf die Stabilität, auf das Wachstum und auch auf den sozialen Frieden in Österreich. Wir sehen das auch beim Budget, etwa wenn wir bis 2026 zusätzlich 1 Milliarde Euro für Asyl und Fremdenwesen und 1,7 Milliarden Euro für die Polizei investieren.
Erlauben Sie mir auch ein Wort in Richtung jener Kritiker, die in den kommenden Monaten vielleicht einfach nur pauschal die hohen Ausgaben des Staates als Kritikpunkt herausgreifen. Bei allem Verständnis für die Kritik und für politisches Tagesgeschäft bitte ich Sie doch, eines zu bedenken: Hinter all den Zahlen, den budgetären Hilfen, den Zuschüssen stehen Haushalte, stehen Pensionisten, stehen besonders betroffene Menschen und Familien, kleinere und mittlere Unternehmen und auch Arbeitsplätze, die wir wieder einmal gut durch diese Krise bringen werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Das haben wir während der Covid-Pandemie getan, und so werden wir es auch in Zukunft machen. Die vergangenen drei Jahre haben Menschen, Betriebe – kleine, mittlere und große –, Verwaltung und Politik auf allen Ebenen auf eine
harte Probe gestellt. Natürlich waren sie auch eine unvorhersehbare Herausforderung für unseren Haushalt, für unser Budget und für alle Budgets in Europa, denn höhere Ausgaben bedeuten natürlich auch höhere Schulden.
2026 wird daher der absolute Schuldenstand in Österreich voraussichtlich fast 400 Milliarden Euro betragen. Im letzten Vorkrisenjahr 2019 lag dieser Wert noch bei rund 280 Milliarden Euro. Egal wie gut man plant, egal wie viel Puffer man einbaut: Niemand hatte zweieinhalb Jahre Pandemie und einen russischen Angriffskrieg in Europa eingepreist. So ehrlich muss man sein.
Trotzdem konnten wir in Österreich jederzeit die notwendigen Hilfen zur Verfügung stellen und haben uns sehr lange vergleichsweise günstig auf den Finanzmärkten finanziert.
Jetzt hat oberste Priorität, die Kaufkraft zu erhalten und den Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie sich ihr Leben auch weiterhin leisten können. Die langfristigen Folgen für den Standort und die Menschen wären viel fataler, würden wir in dieser Krise nicht helfen. Daher: Ja, whatever it takes! – In meiner Definition heißt das aber nicht: koste es, was es wolle!, sondern es heißt, das Notwendige zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ja, Krisen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Sie sind aber auch keine Entschuldigung dafür, leichtfertig sinnvolle Ideen zu begraben. Deshalb dürfen wir bei aller notwendigen Krisenintervention auch die langfristige Perspektive nicht aus den Augen verlieren, denn die Schulden von heute sind ein schwerer Rucksack, den auch noch unsere Enkelkinder zu tragen haben. Darum müssen wir die steigenden Staatsschulden natürlich im Auge behalten, und vor allem müssen wir mittel- bis langfristig den Schuldenberg auch wieder abtragen.
In diesem Budget können wir darstellen, dass das Maastrichtdefizit bis 2026 von aktuell 3,5 Prozent auf 1,6 Prozent sinken wird, und im gleichen Zeitraum gehen wir von einer Reduktion der Schuldenquote von 78,3 Prozent im Jahr 2023 auf 72,5 Prozent im Jahr 2026 aus.
Wir werden auch in Europa wieder eine mahnende und vielleicht nicht für alle angenehme Stimme für eine Rückkehr zu einer nachhaltigen Budgetpolitik sein. Ich sage das nicht, weil es gut klingt, wenn der Finanzminister sich für nachhaltige Budgets einsetzt. Es ist nämlich ganz einfach eine Frage des Hausverstandes, eine Frage der Krisenvorsorge und auch eine Frage des richtigen Umgangs mit Steuergeld. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Jeder Kreditnehmer weiß: Wenn die Zinsen steigen, dann bleibt weniger im Budget, weniger Geld im Haushalt. So geht es ja auch dem Staat: Durch die durchaus notwendigen Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank im Kampf gegen die Inflation haben sich die Kosten für unsere Schulden seit Jahresbeginn massiv erhöht. Im Jänner betrug die Rendite für zehnjährige Anleihen noch durchschnittlich 0,18 Prozent, aktuell stehen wir bei 2,87 Prozent.
Im Zeitraum Jänner bis August 2021 hat der Bund für seine Schulden Auszahlungen in der Höhe von 1,9 Milliarden Euro geleistet, im Vergleichszeitraum des aktuellen Jahres stiegen die Auszahlungen des Bundes für diesen sogenannten Zinsdienst auf 3,9 Milliarden Euro. Das sind im Vergleich zum Vorjahr fast 2 Milliarden Euro mehr, die wir für unsere Schulden zahlen, statt dieses Geld in Pflege, Bildung, Sicherheit oder Digitalisierung investieren zu können. Bis 2026 werden sich unsere Zinsausgaben gegenüber heuer von 4,4 Milliarden Euro auf 8,4 Milliarden Euro fast verdoppeln.
Jede Million mehr Schulden verzögert natürlich auch wichtige Projekte in Österreich. Daher ist eine Reduktion der Defizite wie gesagt kein Selbstzweck, keine politische Liebhaberei, sondern es ist einfach eine Frage der kaufmännischen Sorgfalt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
In Europa hat es bereits vor der Covid-Pandemie Staaten gegeben, die auf einem doch etwas gefährlichen budgetären Weg waren. Wir haben auch regelmäßig vor dieser Entwicklung gewarnt. Es war eine Botschaft, die in weiten Teilen Europas und teilweise auch hier im Parlament nicht so gerne gehört wurde, und es waren Rufe, die auch weitgehend ungehört blieben.
Bis zur Pandemie waren wir in Österreich auf einem sehr guten Weg. Wir haben die Schuldenquote auf knapp 71 Prozent reduziert, bevor sie dann aufgrund der notwendigen Maßnahmen gegen die Covid-Pandemie 2020 auf rund 83 Prozent gestiegen ist. Nur als Vergleich: Italien hatte im selben Zeitraum eine Staatsverschuldung von 134 Prozent und liegt derzeit bei 148 Prozent Schuldenquote. Ohne die Covid-Pandemie und die dadurch notwendigen Ausgaben hätte diese Regierung bereits 2020 einen Überschuss erwirtschaftet.
Solide Budgetpolitik ist also keine Frage der Ideologie, sie ist einfach eine Frage des Hausverstandes. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Europas Schulden knebeln uns ja alle, knebeln uns insgesamt im Kampf gegen die Inflation, und es ist schon die Aufgabe der Mitgliedstaaten, mittel- bis langfristig ihre Budgets in Ordnung zu bringen, und zwar auch da nicht als Selbstzweck, sondern damit die Europäische Zentralbank auch jenen Handlungsspielraum hat, den sie im Kampf gegen die Inflation braucht.
Es ist ja geradezu absurd: Die EZB hebt die Zinsen an und muss gleichzeitig Notprogramme für massiv verschuldete Staaten beschließen.
Diese hohe Inflation hat Europa nicht selbst verschuldet, aber die Versäumnisse der europäischen Schulden- und Budgetpolitik und auch die Versäumnisse bei Strukturreformen haben die Spielräume der Europäischen Zentralbank weiter eingeschränkt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass Corona und auch die aktuelle Wirtschaftskrise die Relationen etwas verschoben haben. Beträge, die früher vielleicht monatelang verhandelt worden sind und Meilensteine für die Ressorts, für die Länder, für die Gemeinden und vor allem auch für die Betroffenen waren, werden jetzt zum Teil als Tropfen auf den heißen Stein oder als richtige erste Schritte definiert und auch kleingeredet.
Das sind Summen, die dem Jahresbudget österreichischer Bundesländer entsprechen, und die werden zum Teil mit einer, ich würde sagen, Leichtigkeit auch unter dem Deckmantel der Krise gefordert und der Bevölkerung insgesamt quasi
als Selbstverständlichkeit kommuniziert. Pakete, die nur ein paar Millionen ausmachen, werden auch medial als Kleinigkeit kritisiert.
Nein, meine Damen und Herren, ein paar Millionen und Milliarden Euro Steuergeld sind keine Selbstverständlichkeit, die man sich im Vorbeigehen einfach so abholt. Ein paar Millionen auf oder ab sind nicht egal! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Weil ich immer wieder gefragt werde: Nein, das Geld ist nicht abgeschafft. Es hat nur in Zeiten der globalen Krise einen anderen Wert, und es braucht in dieser Zeit auch andere Dimensionen, um zu helfen.
Wir müssen aber endlich anfangen zu lernen, das Steuergeld wieder mehr zu schätzen. Deshalb bitte ich Sie alle heute – die Verantwortungsträger hier im Haus, im Bund, im Land, die Medien, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger –: Leisten wir gemeinsam einen Beitrag, dass Steuergeld wieder die Wertschätzung bekommt, die es verdient!
Nehmen wir die unvorstellbar hohen, aber in der Krise notwendigen Beträge der Gegenwart nicht als selbstverständliche Ansprüche gegenüber dem Staat hin, sondern als etwas, das zuerst auch einmal erwirtschaftet werden muss! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts des Spagats zwischen kurzfristig notwendigen Maßnahmen gegen die Krise auf der einen Seite und dem langfristigen Abbau der Schulden auf der anderen Seite braucht es auch eine sorgsame Budgetierung.
Dieses Budget hat natürlich nicht als oberste Priorität, die einzelnen Ressorts glücklich zu machen, indem wir Wunschlisten erfüllen. Dieses Budget hat als oberste Priorität, das zu tun, was notwendig ist, um das Leben der Menschen leistbar zu machen und auch das Überleben von Betrieben und damit Arbeitsplätze zu sichern.
Entscheidungen zu treffen, Prioritäten zu setzen und manchmal auch Nein zu sagen, ist zwar nicht populär, aber es ist einfach notwendig. Es ist auch nicht das
Geld des Staates, das wir in der Republik verteilen. Es ist immer das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Sie haben es dem Staat nur anvertraut. Es ist auch das Geld der nächsten Generation, über das wir hier entscheiden, und es ist auch die Zukunft, die wir damit gestalten werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es sind eben Mittel, die wir dieser nächsten Generation im Kampf gegen den Klimawandel, gegen Altersarmut, für mehr Bildung, für nachhaltige Pflege- und Sozialfinanzierung und für den digitalen Wandel zur Verfügung stellen oder eben nicht zur Verfügung stellen.
Gemeinsam haben wir als Bundesregierung ein Budget auf die Beine gestellt, das den Ressorts Spielraum für Antworten auf Fragen der Zukunft gibt und gleichzeitig aber auch – und das ist enorm wichtig in dieser Zeit – Ressourcen für die Krisenbewältigung freimacht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erleben in vielerlei Hinsicht einen Wandel, der unser aller Leben auch nachhaltig verändern wird. Angesichts eines beispiellosen Angriffskriegs in der Ukraine, der uns zwingt, wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland, die natürlich auch Auswirkungen auf unsere eigene Wirtschaft haben, zu beschließen, müssen wir unsere Abhängigkeit von russischem Gas reduzieren. Wenn sich die Sicherheitslage in Europa ändert, müssen auch wir mehr in Sicherheit investieren. Wenn sich durch einen Krieg die Landkarte unseres Kontinents ändert, müssen auch wir militärische Kernkompetenzen ausbauen und stärken. Das tun wir, indem wir mit diesem Budget einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Sicherheit in unserem Land legen. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Loacker: 60 Prozent ...!)
Die Themen und Schwerpunkte dieses Budgets, sehr geehrte Damen und Herren, sind aber vielfältiger. Die Digitalisierung ändert unser Sozialleben und auch unsere Arbeitswelt. Die Herausforderungen in der Pflege zwingen uns zu handeln und wir zeigen mit unserem Pflegepaket auch die soziale Handschrift der Regierung. Vor allem der Klimawandel und die dadurch notwendigen Maßnahmen bedeuten aber eine Veränderung in unserem Konsumverhalten und
in unserem Wirtschaften insgesamt. Die nachhaltige Transformation – das ist eine Herausforderung, die wir klug angehen müssen. Nur so nehmen wir die Chance für unseren Wirtschaftsstandort wahr, schaffen Arbeitsplätze und schützen gleichzeitig auch die Natur.
Klar ist: Österreich braucht in der Zukunft hohe Investitionen, um die Energiewende stemmen zu können. Nur so, also praxistauglich und gemeinsam, werden wir die sehr ambitionierten Ziele, die wir uns gesteckt haben, und die Energiewende schaffen. Wir beweisen damit zugleich auch, dass wir Klimaschutz auf der einen Seite und einen wettbewerbsfähigen Standort Österreich auf der anderen Seite intelligent kombinieren können.
Diese Veränderungen sind auch nicht von vornherein positiv oder negativ zu sehen. Es liegt nämlich an uns allen – an der Politik, an den Unternehmen, aber auch an den Bürgerinnen und Bürgern –, zu entscheiden, wie wir diesen Wandel gestalten. Es ist nicht von vornherein negativ, wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln statt mit dem Auto in die Arbeit fährt. (Abg. Meinl-Reisinger: Hä?) Wir kennen aber auch die Lebensrealitäten der Menschen. Nicht jeder hat eine U-Bahn vor der Haustür und wir können nicht in jedes Tal eine Schiene legen. Wir müssen aber natürlich als Politik die Rahmenbedingungen schaffen, damit auch die Menschen im entlegenen ländlichen Raum ein entsprechendes öffentliches Verkehrsnetz zur Verfügung haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Das gilt auch für die digitale Infrastruktur, die der Staat zur Verfügung stellen muss, um ein Stadt-Land-Gefälle zu verhindern.
Wir sehen all diese Herausforderungen und wir gehen sie an. Auch mit diesem Budget gehen wir sie intensiv an. Sicherheit und Transformation sind für uns die wesentlichen Schwerpunkte. Wir geben damit nicht nur kurzfristig die notwendigen Antworten, sondern wir investieren auch gezielt in Bereiche, die Österreich für die Zukunft stärken. Wir investieren bis 2026 zusätzlich 1,4 Milliarden Euro in den öffentlichen Verkehr und in die Transformation des Verkehrs. Wir stärken die Digitalisierung mit 336,2 Millionen Euro. Wir geben 3,6 Milliarden Euro mehr für unsere Bildungslandschaft aus, wir stellen 1,7 Milliarden Euro für
die Umsetzung der Pflegereform zur Verfügung, und wir unterstützen die Gemeinden, damit sie gut durch diese herausfordernden Zeiten kommen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ja, der Krieg in der Ukraine hat die Sicherheitslage in Europa schlagartig verändert. Er zwingt alle Regierungen auf dem Kontinent, bisherige Positionen und auch Einstellungen zur militärischen Landesverteidigung kritisch zu hinterfragen. Die Neutralität Österreichs hat uns gute Dienste erwiesen und steht auch überhaupt nicht zur Diskussion. Das heißt aber nicht, dass wir nicht darüber nachdenken müssen, wie wir diese Neutralität und die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land bestmöglich schützen können. Unser Bundesheer hat da eine wesentliche Schutzfunktion für das Land, für die Menschen und für die Demokratie insgesamt inne. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ja, vor ein paar Jahren war die Ausrichtung und die finanzielle Ausstattung des Bundesheeres eine andere, weil auch die Sicherheitslage in Europa eine andere war. Mit dem russischen Angriffskrieg ist Europa aber eine Spur unsicherer geworden und deshalb müssen wir wieder mehr in unsere Sicherheit investieren. Genau das tun wir mit diesem Budget. Wir investieren bis 2026 zusätzlich 5,3 Milliarden Euro in das österreichische Bundesheer – so viel wie noch nie. Im Vergleich zum bisherigen Finanzrahmen steigt das Budget für 2023 um 680 Millionen Euro. Ja, wir investieren laut internationalen Standards damit bereits 2023 1 Prozent unseres BIPs in die Landesverteidigung. Ziel ist, bis 2027 1,5 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes dafür aufzuwenden. Es handelt sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren um die bisher größte und vor allem auch über die Jahre konstanteste Budgetaufstockung für das österreichische Bundesheer. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir verstehen Sicherheit aber nicht nur im Sinne der militärischen Sicherheit. Wenn man sich die Punkte der einzelnen Ressorts ansieht, dann zieht sich die militärische, ja, aber auch die wirtschaftliche und die soziale Sicherheit quer durch dieses Budget. Wir investieren in neue Hubschrauber und die Krisenvor-
sorge bei der Polizei, im Sozialbereich finanzieren wir Projekte zur Armutsvermeidung, und wir stellen Mittel für die wirtschaftliche Stabilität unserer Unternehmen und auch zur Absicherung am Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Meine Damen und Herren! Wir stehen an einer Zeitenwende. Das betrifft nicht nur die Sicherheit – ja, die auch –, sondern auch die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Neben der Digitalisierung werden vor allem der ökologische Wandel und der nun noch rascher notwendige Ausstieg aus fossilen Energieträgern die großen Herausforderungen der kommenden Jahre sein. Wir stellen daher bis 2026 in diesem Bundesfinanzrahmen zusätzliche 4,9 Milliarden Euro für die Transformation der Wirtschaft und des Standortes zur Verfügung, um effektiv auf den Klimawandel zu reagieren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir stellen für Vorhaben im Bereich grüner und digitaler Zukunftstechnologien für eine nachhaltige und innovative Transformation von Schlüsselindustrien etwa 220 Millionen Euro zur Verfügung. Dazu kommen noch einmal 330 Millionen Euro für angewandte Forschung in Zukunftstechnologien. Allein für die Transformation energieintensiver Wirtschaftszweige und auch die nachhaltige Sicherung des Industriestandortes Österreich werden in der Untergliederung 43, also im Klimaschutzressort, für die Jahre 2023 bis 2026 insgesamt 1,375 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Wir begleiten damit heimische Industrieunternehmen auf ihrem Weg in eine CO2-freie Zukunft und sichern gleichzeitig auch Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich langfristig ab.
Zur Reduktion unserer Abhängigkeit von russischem Erdgas – ganz ein wichtiger Punkt – sind für die Jahre 2023 bis 2025 insgesamt 300 Millionen Euro für die Gasdiversifizierung vorgesehen. Davon werden im Jahr 2023 100 Millionen Euro für die Förderung des Transportes von nicht russischem Gas nach Österreich budgetiert. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, die Herausforderungen der kommenden Jahre werden deutlich, wenn man sich ein paar ganz konkrete Eckpunkte aus den Ressortbudgets ansieht. Wenn ich mit dem Bundeskanzleramt beginnen darf:
Das Budget des Bundeskanzleramtes wird im Vergleich zum bisherigen Bundesfinanzrahmen bis 2026 um 139 Millionen Euro erhöht. Davon sind 17,9 Millionen Euro für die Bereiche Frauen und Gleichstellung vorgesehen und sollen vor allem in den Gewaltschutz investiert werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Die Integration bleibt natürlich – nicht zuletzt auch aufgrund des Ukrainekrieges – eine wesentliche Herausforderung und daher führen wir die dafür vorgesehenen Budgetmittel von 107,8 Millionen Euro auf diesem sehr hohen Niveau des Vorjahres fort.
Für den Bereich Familie und Jugend wird das Budget im Vergleich zum Vorjahr um 38,1 Millionen Euro erhöht. Die erstmalige Anpassung der Familienleistungen an die Inflation führt auch 2023 zu einer zusätzlichen Auszahlung in der Höhe von 253,4 Millionen Euro. Die Reduktion der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds bringt den Unternehmen etwa 350 Millionen Euro.
Im Bereich der Exekutive haben uns die vergangenen beiden Jahre deutlich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, auf Krisen vorbereitet zu sein. Unsere Polizistinnen und Polizisten haben einen großen Anteil zum Schutz der inneren Sicherheit beigetragen, und wir werden in den kommenden vier Jahren das Budget für Maßnahmen zur Krisenvorsorge um 90 Millionen Euro erhöhen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Zusätzlich stocken wir die finanziellen Mittel zur Verbesserung von Schutzausrüstungen, Einsatztechnik und Ausstattung von Polizeibeamtinnen und -beamten in der Höhe von 121,2 Millionen Euro auf. Mit 60 Millionen Euro mehr als im Bundesfinanzrahmen 2022 bis 2025 wird die Anschaffung von vier Transporthubschraubern finanziert. Damit investieren wir insgesamt mehr als 180 Millionen Euro zusätzlich in die Verbesserung, in die Aufstockung und auch in die Modernisierung der österreichischen Exekutive. Wir stocken aber nicht nur im Bundeskanzleramt, sondern auch im Innenministerium die Mittel für den Schutz von Frauen vor Gewalt auf. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Die Mittel für das Außenministerium werden kommendes Jahr um 25,1 Millionen Euro erhöht. Bis 2026 werden zusätzliche finanzielle Mittel von mehr als 241,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit stehen ab 2023 um 12 Millionen Euro mehr pro Jahr zur Verfügung, die insbesondere für Projekte in den Schwerpunktländern und -regionen verwendet werden können.
Die personelle Aufstockung der Justiz geht auch mit diesem Budget weiter. Künftig werden für die Besetzung und Aufstockung von Planstellen jährlich zusätzlich 15,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) In Summe investieren wir im kommenden Jahr 214,9 Millionen Euro zusätzlich in wichtige Bereiche der Justiz. Allein für den Strafvollzug werden zusätzlich jährlich 49,6 Millionen Euro und für den Maßnahmenvollzug und die medizinische Versorgung jährlich 44,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Für den Bereich öffentlicher Dienst und Sport investieren wir bis 2026 81,8 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln und haben uns auch auf eine substanzielle Erhöhung der Mittel und eine nachhaltige Finanzierung des Sportes geeinigt. Neben der Unterstützung des Breiten- und Spitzensportes stellen wir auch Mittel für Großveranstaltungen wie die Alpine Ski-WM 2025 in Saalbach-Hinterglemm mit 8 Millionen Euro zur Verfügung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Für das Jahr 2023 sind für den Bereich Kunst und Kultur Auszahlungen in der Höhe von 620,2 Millionen Euro vorgesehen. Das entspricht einer Steigerung von 63,1 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Alle Bereiche des Lebens – und somit natürlich auch der Kunst- und Kulturbereich – sind von der hohen Inflation und von der Teuerung stark betroffen. Daher müssen auch in diesem Bereich konkrete Entlastungsmaßnahmen im Fokus der Mittelverwendung stehen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Damit das gelingt, wurden zum Beispiel die diversen Kunst- und Kulturförderungen in der Höhe von 15 Millionen Euro aufgestockt, um auch hier stabile finanzielle Rahmenbedingungen für die heimische Kunst- und Kulturszene sicherzustellen.
Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels werden kommendes Jahr im Arbeitsressort zusätzlich 120 Millionen Euro bereitgestellt. Außerdem werden im Rahmen des Programms Sprungbrett zusätzlich 300 Millionen Euro eingesetzt. Damit werden 2022 und 2023 50 000 langzeitarbeitslose Personen wieder in den Arbeitsmarkt integriert. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Damit stehen auch ausreichend Mittel zu Verfügung, um eine wirksame Arbeitsmarktpolitik machen zu können.
Im Rahmen der Pflegereform wird der Pflegeberuf für Berufsumsteigerinnen und Berufsumsteiger attraktiver gestaltet. Dafür steht jährlich ein finanzieller Rahmen von 30 Millionen Euro zur Verfügung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Die aktuelle Krise und die bevorstehenden notwendigen Transformationen sind eine standortrelevante Herausforderung für unsere Wirtschaft, für uns alle. Daher werden die finanziellen Mittel des Wirtschaftsressorts im Vergleich zum Vorjahresbudget um 1,1 Milliarden Euro und damit um knapp 45 Prozent erhöht. Für den Energiekostenzuschuss für die Wirtschaft stellen wir zusätzlich zu den diesjährigen Mitteln auch 2023 850 Millionen Euro zur Verfügung. Die digitale und ökologische Transformation unserer Schüsselindustrie unterstützen wir bis 2026 mit zusätzlichen 220 Millionen Euro.
Wir wollen, dass die großen internationalen Streamingdienste nicht nur Abonnenten aus Österreich holen, sondern vor allem auch Wertschöpfung bei uns im Land lassen. Daher stellen wir bis 2026 142 Millionen Euro für ein neues Anreizsystem zur Verfügung, zusätzlich zu den entsprechenden Neudotierungen für österreichische Filmproduktionen im Kulturbudget.
Der Bereich angewandte Forschung ist ganz wichtig, um die Attraktivität des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Österreich zu sichern und auch weiter zu steigern. Auch für den Umstieg auf neue Energieformen leistet die angewandte Forschung einen wesentlichen Beitrag, um auch in Zukunft einen handlungs- und wettbewerbsfähigen Standort gewährleisten zu können. Die Auszahlungen für die angewandte Forschung des Wirtschaftsressorts steigen im Jahr 2023 auf 281,7 Millionen Euro – im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine beachtliche
Steigerung der finanziellen Mittel von insgesamt 65 Prozent. Bis 2026, also über die gesamte Periode des Bundesfinanzrahmens, stehen insgesamt 405,7 Millionen Euro mehr an finanziellen Mitteln zur Verfügung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Die Auszahlungen für angewandte Forschung des Klimaministeriums – um in dem Bereich zu bleiben – steigen für das kommende Jahr um 42,5 Millionen Euro auf 624,1 Millionen Euro. Bis 2026 lässt sich dadurch ein finanzielles Plus von 106,2 Millionen Euro im Bundesfinanzrahmen verzeichnen. Damit werden die Transformation der Wirtschaft und auch der Umstieg auf neue Energien weiter unterstützt.
Für den Bereich Gesundheit sehen wir im kommenden Jahr 1,2 Millionen Euro für die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie vor. (Abg. Belakowitsch: Milliarden! Milliarden steht da!) Das soll unter anderem auch zur weiteren Finanzierung der Beschaffung von Impfstoffen und für Zahlungen aus bereits umgesetzten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nach dem Epidemiegesetz oder auch dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz verwendet werden.
Die Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen aus den Antiteuerungspaketen wirken sich auch auf diese UG 24, also auf Gesundheit, aus: Für außerordentliche Gutschriften auf Krankenversicherungsbeiträge von Landwirten und Gewerbetreibenden wird mit insgesamt 80 Millionen Euro vorgesorgt.
Im Bereich Soziales und Konsumentenschutz stehen im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2022 rund 775 Millionen Euro mehr an finanziellen Mitteln zur Verfügung. Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Pflegebereich und auch auf der Finanzierung der Maßnahmen in der bereits angesprochenen Pflegereform. So sind etwa Zweckzuschüsse von 570 Millionen Euro vorgesehen, um eine bessere Bezahlung in Pflege- und Betreuungsberufen gewährleisten zu können. Zudem werden Mittel zur Erhöhung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung mit einem Volumen von 16 Millionen Euro bereitgestellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Das Bildungsbudget hat bereits 2022 die 10-Milliarden-Euro-Marke überstiegen und steigt nächstes Jahr um eine weitere Milliarde auf 11,25 Milliarden Euro. Für Gesundheitsschutzmaßnahmen und die Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie auf Schülerinnen und Schüler stellen wir 238,1 Millionen Euro für das Schuljahr 2023 zur Verfügung.
Wir alle haben uns vor wenigen Tagen sehr mit Prof. Zeilinger über seinen Nobelpreis gefreut. Dieser Preis ist Anerkennung für seine jahrelange wissenschaftliche Forschungsarbeit; gleichzeitig zeigt er auch, dass wir die Grundlagenforschung in Österreich weiter stärken müssen, denn niemand weiß, in welchem Feld die nächste bahnbrechende Entdeckung kommt und was für Anwendungen dann auch möglich sein werden. Wir stocken daher das Forschungsbudget auch in den Jahren 2023 bis 2026 um insgesamt 510,3 Millionen Euro auf. Dadurch ermöglichen wir den Ausbau zentraler Einrichtungen für die Grundlagenforschung und machen auch die Umsetzung von neuen Programmen und neuen Missionen möglich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Im Bereich der Wissenschaft und Forschung erhöhen sich die Auszahlungen im Vergleich zum Vorjahr um 302,4 Millionen Euro auf einen Gesamtbetrag von insgesamt 5,9 Milliarden Euro. Für Universitäten werden auch im Rahmen eines Teuerungsausgleichs jährlich zusätzliche Mittel in der Höhe von 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Um auch die Studierenden zu entlasten und ihre finanzielle Situation zu verbessern, wird einerseits die Studienförderung angehoben und andererseits auch jährlich valorisiert. Davon profitieren rund 50 000 Studienbeihilfebezieherinnen und -bezieher. Dafür nehmen wir in den Jahren 2023 bis 2026 insgesamt mehr als 300 Millionen Euro in die Hand. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Mit der Bereitstellung von Mitteln in der Höhe von 14,8 Milliarden Euro bis 2026 bekennen wir uns auch langfristig zu einer nachhaltigen Finanzierung des Klima- und des Umweltschutzes in Österreich. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Schroll.)
Nicht zuletzt die energiepolitischen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine haben uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, unabhängiger von russischem Gas zu werden. Um das erreichen zu können, sind bis 2025 300 Millionen Euro für die Gasdiversifizierung vorgesehen. Um auch die generelle Energieeffizienz zu erhöhen, nehmen wir jährlich 190 Millionen Euro in die Hand. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Kassegger: Das ist ja gar nichts, das wird nicht reichen! Da kriegst genau ... Terawattstunden!)
Im Bereich der Mobilität werden die Schwerpunkte des Regierungsprogramms weiterhin konsequent umgesetzt. Bis 2026 steigt das Auszahlungsvolumen um 1,4 Milliarden Euro, was ein Plus von 6,6 Prozent darstellt. (Zwischenruf der Abg. Erasim.) Dadurch kann etwa die Finanzierung des ÖBB-Rahmenplans trotz steigender Zinsen mittels der Bereitstellung von zusätzlichen 503,9 Millionen Euro bis 2026 sichergestellt werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werden im kommenden Jahr 270 Millionen Euro für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zur Verfügung gestellt. Für den Schutz vor Naturgefahren sind bis 2026 zusätzlich 60 Millionen Euro budgetiert. Das ist sehr wichtig, um das Risiko von Hochwasserschäden trotz stark gestiegener Baukosten auch nachhaltig zu senken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! All diese Maßnahmen finanzieren wir natürlich nicht in Zeiten der Hochkonjunktur (Zwischenruf des Abg. Schroll), sondern mitten in einer Krise, die unsere Art, zu leben, auch nachhaltig infrage gestellt hat. Wir setzen als Bundesregierung die richtigen Maßnahmen für Österreich, die Menschen und auch die Betriebe. Wir stemmen uns nicht nur gegen die Krise, wir investieren aus ihr heraus in zukünftige Möglichkeiten und Chancen und setzen auch gezielte Schwerpunkte, die uns langfristig stärken werden.
Wir investieren in die militärische, wir investieren in die wirtschaftliche, aber wir investieren auch in die soziale Sicherheit des Landes. Das ist, was die Menschen von uns erwarten – nicht nur in schwierigen Zeiten, aber jetzt mehr denn je!
Österreich soll stärker, soll sicherer und soll auch unabhängiger aus der Krise kommen – aus Verantwortung für morgen! – Vielen Dank. (Lang anhaltender Beifall bei ÖVP und Grünen.)
11.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke dem Herrn Bundesfinanzminister für seine umfassenden Darstellungen. (Abg. Loacker: Die sind aber froh, dass der ... weg ist!)
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1662 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II) (1702 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2812/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 geändert wird (1703 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. – Bitte. (Beifall und Bravoruf des Abg. Lercher. – Heiterkeit bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Das war fast so viel Applaus wie vorher!)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden ja nicht nur morgen während der ersten Lesung, sondern auch in den nächsten Wochen Zeit haben, uns detailliert mit dem Budget auseinanderzusetzen. Ein paar Worte muss man aber schon auch heute
über diese Budgetrede sagen, nämlich dass diese Bundesregierung genau dieselben Fehler, die sie bei der Covid-Pandemie gemacht hat, jetzt wiederholt. Das ist erschreckend.
Bei Covid ist ja Folgendes passiert: Sie haben am Anfang zu wenig zu spät und zu langsam gemacht. Bei der Teuerung, und das sieht man auch in diesem Budget, machen Sie genau dieselben Fehler. Vor einem Jahr, als wir davor gewarnt haben, dass da eine Lawine auf uns zukommt, hat man uns gesagt, wir übertreiben und das wird alles gar nicht passieren.
Bereits im Jänner letzten Jahres lag die Inflation aber bei 5 Prozent, in der Zwischenzeit stehen wir bei 10 Prozent. Als im Jänner die Inflation schon bei 5 Prozent lag, hat die Regierung noch nichts getan und noch in der Pendeluhr geschlafen. Genauso wie bei Covid ist dann Folgendes passiert: Die Regierung hat dann sehr, sehr spät so getan, als ob das Geld abgeschafft wäre, und versucht, mit Geld die Kritik und die Probleme zu erschlagen.
In Wahrheit aber hat sie dann nicht Probleme gelöst, sondern hat einfach Geld verbrannt – genauso wie bei Covid, und das sehen wir ja heute, wenn wir uns die Zahlen ansehen. Kollege Wöginger kommt ja dann gleich ans Rednerpult, und da sagt er immer ganz stolz: Wir waren bei Covid Europameister beim Geldausgeben! – Das stimmt: Wir haben von allen Staaten in der Europäischen Union das meiste Geld aus dem Budget ausgegeben. Und jetzt schauen wir uns die Bilanz an! Schauen wir uns das Wirtschaftswachstum 2020, 2021 an: Sind wir an erster Stelle? – Nein. Sind wir an zweiter Stelle? – Nein. Wir sind an vorvorvorletzter Stelle! Nur vier Staaten sind schlechter als Österreich (Bundesminister Brunner: Stimmt ja nicht!), obwohl wir am meisten Geld ausgegeben haben.
Dasselbe passiert jetzt bei der Teuerung (Bundesminister Brunner: Das stimmt ja nicht!): Wir haben lange nichts gemacht, und jetzt nehmen Sie Geld und hauen es beim Fenster raus. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Loacker.)
Das kann ich Ihnen auch zeigen: Schauen wir uns an, was die Regierung zum Beispiel bei den Mieten gemacht hat! Keiner kann den Vorwurf machen, die Regierung gibt zu wenig Geld aus (Abg. Kassegger: Nein, wirklich nicht!) – diesen
Vorwurf kann man wirklich nicht machen (Abg. Kassegger: Nein, das machen wir nicht!) –, aber erinnern wir uns: Als vor zweieinhalb Jahren hier die Oppositionsparteien, und zwar alle drei, bezüglich der Mieten gesagt haben: Stellen wir gesetzlich klar, dass ein Betrieb, wenn er aufgrund eines Lockdowns zugesperrt wird, keine Miete zahlen soll; dann gibt es ein Gesetz, da steht das drin; stellen wir das klar, damit es Rechtssicherheit gibt!, was hat die Regierung, die ÖVP damals gemacht? – Die hat gesagt: Nein, das sollen Gerichte klären, und wir geben den Betrieben das Geld, damit sie die Miete zahlen können!
Das heißt, wir geben mehr Steuergeld aus, damit Miete bezahlt wird. In der Zwischenzeit haben die Gerichte gesagt, es war keine Miete zu zahlen. Und wissen Sie, was die Cofag jetzt machen muss? (Abg. Meinl-Reisinger: ... zurückzahlen!) – Die muss jetzt zu denen, denen sie das Geld gegeben hat, damit sie die Miete zahlen, hingehen und muss das zurückfordern; und all die Betriebe müssen jetzt zu ihren Vermietern hingehen und das Geld zurückfordern (Abg. Meinl-Reisinger: Völlig absurd!) – weil Sie auf das, was die Oppositionsparteien hier in Ruhe gesagt haben, nicht gehört haben! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Sie haben die Welt schlimmer gemacht, indem Sie unnötig viel Geld rausgeworfen haben, das Sie jetzt zurückholen!
Und was machen Sie jetzt beim Strompreis? – Unser Vorschlag war relativ einfach. Wir haben gesagt: Hören wir auf mit dieser Meritorder! Nicht das teuerste Kraftwerk bestimmt den Strompreis, sondern jedes Stromkraftwerk soll die Kosten ersetzt bekommen, die es braucht, um Strom zu erzeugen. Das hat Jahrzehnte in Österreich funktioniert – Jahrzehnte! (Bundesminister Brunner: Das ist Europa!) –, das ist ein bewährtes System. (Bundesminister Brunner: Das ist Europa!) – Ja, aber wir können eine Notfallklausel ziehen und sagen: Liberalisierung gilt nicht! Das machen ja andere Länder, wie Spanien. Wir machen es nicht, weil Sie irgendwie noch immer glauben, dass der Markt funktioniert, obwohl der Markt nicht funktioniert. Jeder sieht, dass er nicht funktioniert! (Beifall bei der SPÖ.)
Das würde dazu führen, dass sich die Strompreise mit einem Schlag halbieren, ohne dass wir einen Euro Steuergeld ausgeben müssen (Abg. Schwarz: Wunschkonzert!) – ohne einen Euro Steuergeld!
Was Sie aber machen, ist: Sie nehmen jetzt Milliarden in die Hand, verteilen das an alle Haushalte – da kriegt dann jeder Geld, jeder Haushalt bekommt Geld; manche müssen sich stundenlang am Postamt anstellen, damit sie 500 Euro kriegen; Sie machen es handwerklich schlecht (Abg. Schwarz: Stimmt ja nicht!), aber Sie geben jetzt Milliarden an die Haushalte –, damit sie eine unnötig hohe Stromrechnung bezahlen, Sie geben Milliarden an die Betriebe, damit sie unnötig hohe Stromkosten zahlen – mit allen Verwerfungen: die einen kriegen zu wenig, die anderen kriegen zu viel, die anderen kriegen gar nichts, also mit all diesen Problemen –, und am Ende des Tages führt das dazu, dass ein paar Stromkonzerne Milliardengewinne machen – Milliardengewinne! Die bauen keine Gasspeicher, die bauen Geldspeicher, weil sie gar nicht mehr wissen, wohin mit dem Geld. (Beifall bei der SPÖ.)
Und was machen Sie? Besteuern Sie diese Übergewinne? Holen Sie sich diese Übergewinne zurück? – Nein, Sie senken nächstes Jahr noch die Steuer für diese Stromkonzerne (Ruf bei der SPÖ: Unfassbar!), damit sie noch weniger Steuer zahlen! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich meine, das ist doch alles verrückt, was Sie da machen! Sie geben Milliarden an Geld aus, damit irgendjemand Übergewinne macht, und diese besteuern Sie geringer als heute. Das ist die Politik, die Sie machen! Es geht nicht darum, dass Sie zu wenig Geld ausgeben, sondern es geht darum, dass Sie es falsch ausgeben! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Ja, genau!)
Sie packen die Probleme nicht an der Wurzel und Sie lösen die Probleme nicht, denn: Die Preise steigen! In Ihrem eigenen Budget sagen Sie, nächstes Jahr steigen die Preise noch einmal um 6 Prozent, nachdem sie heuer um 10 Prozent gestiegen sind. Und das feiern Sie dann als Erfolg Ihrer Politik. Sie verbrennen das Steuergeld, und das ist ja das Schlimme: Sie tun so, als ob das Steuergeld abgeschafft wäre und Geld nicht mehr existiert. (Abg. Michael Hammer: ... eine
Büttenrede!) Jeden Euro, den wir heute ausborgen, müssen wir ja morgen zurückzahlen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Eine Büttenrede!) Den müssen wir zurückzahlen, samt Zinsen und Zinseszinsen. Na, das ist aber eine super Idee! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Kabarett! Ein Kabarett!)
Und dieses Geld fehlt uns doch dann hinten und vorne bei den wichtigen Zukunftsinvestitionen. (Abg. Michael Hammer: Das ist ja eine Fakerede! Eine Fakerede!) Das ist das, was Sie machen. (Abg. Michael Hammer: Das ist eine Fakerede!)
Ich sage Ihnen eines: Ja, Österreich hat lange Zeit sehr solide Haushalte gehabt (Abg. Michael Hammer: Aber nicht mit den Sozis! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen), aber jedes Jahr, in dem hier von der ÖVP eine Budgetrede gehalten wird, ist eine Gefahr für die nachhaltige Budgetpolitik dieses Landes! (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.) Je früher diese Bundesregierung abdankt und jemand anderer sich um das Geld kümmert, desto besser ist es für Österreich, denn Sie fahren Österreich budgetpolitisch an die Wand. Das ist in Wahrheit das, was Sie machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Sozialistische Misswirtschaft! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
11.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klubobmann Wöginger. – Bitte sehr.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren auch zu Hause vor den Bildschirmen! Es ist schon bezeichnend, wenn der Finanzsprecher der Sozialdemokratie hier herauskommt und kein einziges Wort über den Tagesordnungspunkt verliert, den wir hier eigentlich diskutieren. (Abg. Krainer: Stimmt ja nicht! Die Strompreisbremse! – Ruf bei der SPÖ: Wo sich die Leute 2 Stunden anstellen müssen!)
Meine Damen und Herren, wir schaffen die kalte Progression ab – das ist die schleichende Steuererhöhung, die alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jedes Jahr mit Hunderten Millionen von Euro belastet. Die schafft diese Regierung nach vier Jahrzehnten innenpolitischer Diskussion nun ab – und Kollege Krainer findet es keinen Satz wert, darauf einzugehen, dass wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern das Geld sofort bei ihnen in den Brieftaschen belassen und es ihnen nicht jahrelang wegnehmen. Meine Damen und Herren, die Sozialdemokratie hat im Bereich der Steuerzahler abgedankt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir reden da von 18,7 Milliarden Euro, die wir bis 2026 dadurch den Menschen automatisch zurückgeben. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: ... muss man das alles tatsächlich berichtigen, was Sie ...!) Kollege Krainer, ich weiß ja nicht, wo, in welchem Spektrum die SPÖ derzeit angesiedelt ist, welche Klientel Sie vertreten wollen. (Ruf bei der SPÖ: ... keine Sorgen!) Wir haben bis jetzt die Einkommensgrenze von 11 000 Euro gehabt: Bis zu 11 000 Euro Jahreseinkommen sind steuerfrei. Mit diesem Gesetzesbeschluss verschieben wir für das nächste Jahr diese Grenze auf 11 693 Euro. Wir heben die untersten Stufen um 6,3 Prozent an, Frau Kollegin Meinl-Reisinger (Abg. Meinl-Reisinger: Die sollten schon viel höher sein, das wissen Sie eh!), wir schaffen es also zu 100 Prozent ab (Abg. Meinl-Reisinger: Nein, aber doch nicht aus Sicht des Bürgers!), und ab der Stufe, in der der 30er-Satz gilt, sind es 3,5 Prozent.
Das heißt, die Menschen werden ab nächstem Jahr automatisch das Geld bei ihnen behalten können. Das bedeutet im nächsten Jahr bei einem Durchschnittseinkommen rund 400 Euro, und über die Jahre bis 2026 gerechnet sind es bei rund 2 100 Euro brutto 3 500 Euro, die diesen Menschen zusätzlich netto bleiben. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: ... sind unglaubwürdig, Herr Kollege!) Das ist eine Maßnahme, meine Damen und Herren, die die Menschen entlastet, und zwar sofort. Die Menschen werden es sofort in ihren Geldtaschen spüren, und da ist es unverständlich, dass man dem nicht zustimmt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Und darüber verliert man kein Wort! Aber, Herr Kollege Krainer, wenn Sie schon die Energiekonzerne ansprechen, dann gehen Sie doch in das SPÖ-Präsidium in Wien und halten Sie Ihre Rede dort, wo der Staat 2 Milliarden Euro für eine Notsituation zur Verfügung stellen muss (Abg. Schroll: Keinen Cent haben Sie ausgegeben!), damit dieses Unternehmen Wien Energie nicht pleitegeht (Abg. Schroll: Keinen Cent haben Sie ausgegeben!), wo in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Bundesregierung geholfen hat, damit zwei Millionen Stromkundinnen und Stromkunden nicht Gefahr laufen, dass auf einmal der Strom abgedreht wird! (Abg. Schroll: Keinen Cent! Lüge!) Und Sie stellen sich hierher und halten eine Grundsatzrede. Das können Sie am Renner-Institut machen, aber nicht hier im Parlament, Herr Kollege Krainer! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Der zweite Punkt, den Sie dem Sheriff von Nottingham, nämlich dem Bürgermeister Ludwig von Wien, mitgeben können (Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Matznetter), ist: Warum erhöht die Stadt Wien die Gebühren um 80 bis 90 Prozent im Bereich von Gas, im Bereich von Fernwärme, im Bereich von Strom? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Sie zocken die Menschen in der Bundeshauptstadt ab (Zwischenruf des Abg. Schroll) und stellen sich hierher und kritisieren die Bundesregierung, weil wir den Menschen helfen müssen. Das, was die Wien Energie den Wienerinnen und Wienern aus der Tasche zieht, muss diese Bundesregierung mit der Abschaffung der kalten Progression und mit Steuererleichterungen den Menschen wieder geben (Abg. Schroll: Falsch!), sonst können sie nicht leben (Abg. Schroll: Falsch!), meine Damen und Herren! Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Maurer und Schallmeiner. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Damit das auch einmal klar gesagt wird: Wir, diese Regierung aus Volkspartei und Grünen, werden heute und morgen hier Beschlüsse fassen, die historisch sind. Erstens: die Abschaffung der kalten Progression; ich habe sie erwähnt. Es ist ein unmögliches Wort, aber es geht einfach darum, dass wir den Menschen das Geld gleich belassen, es nicht als Steuern jahrelang von ihnen einheben und
es ihnen dann im Rahmen von großen Steuerreformen wieder zurückgeben. Es ist einfach eine ehrliche Steuerpolitik, die damit gemacht wird.
Das Zweite ist: Wir valorisieren die Familien- und Sozialleistungen. Haben Sie überhaupt schon einmal in die Tagesordnung von heute und morgen hineingeschaut? Das sind Milliardenbeträge, die wir den Menschen zurückgeben! Die Familienbeihilfe wird automatisch valorisiert, das heißt jährlich automatisch angehoben. (Abg. Heinisch-Hosek: Zu spät!) Das Kinderbetreuungsgeld wird automatisch angehoben, bis hin auch zu den - - (Abg. Heinisch-Hosek: Zu spät!) – Zu spät?! Na bitte, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, wie lange waren Sie Ministerin? Wie lange waren Sie in der Bundesregierung? Heute „zu spät“ zu sagen und in den letzten Jahren selber nichts zusammengebracht zu haben, das ist ja unglaublich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Michael Hammer – in Richtung Abg. Heinisch-Hosek –: Sie haben nicht einmal beim Frauenbudget etwas zusammengebracht! – Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Ein Schmankerl, Herr Kollege Krainer, habe ich noch, weil Sie ja die Strompreisbremse kritisieren: Sie wollen ja überall einen Deckel draufmachen, auch wenn es wirtschaftlich ein völliger Blödsinn ist, oder Steuern senken wie zum Beispiel beim Sprit. In Deutschland haben wir es gesehen, ich lebe an der bayerischen Grenze. Was haben die Deutschen drei Monate gemacht? – Sie haben die Steuer beim Sprit gesenkt. Zuerst ist der Preis nicht hinuntergegangen, als dann aber die drei Monate vorbei waren, ist er um den gesamten Betrag hochgeschnellt. (Zwischenruf des Abg. Schroll.) Fahren Sie an die bayerische Grenze im Innviertel, versuchen Sie, jenseits der Grenze und diesseits der Grenze zu tanken, und Sie werden sehen, wo es besser ist! Es ist in Österreich besser für die Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir machen intelligente Lösungen, und die Strompreisbremse ist so eine intelligente Lösung, schlägt sie sich doch direkt auf der Stromrechnung der Menschen nieder. Das ist auch eines der Gesetze, die wir heute und morgen
beschließen: 4 Milliarden Euro. Wir reden hier von einem durchschnittlichen Wert von 500 Euro pro Haushalt.
Schon interessant ist, dass ÖGB-Präsident Katzian, den ich wirklich schätze – das ist einer in der SPÖ, mit dem man noch reden kann –, eigentlich einen interessanten Vorschlag gemacht hat, den man am 17. Juli den Pressemeldungen entnehmen konnte. Er hat damals gefordert: 3 000 Kilowattstunden Strom sollen mit 20 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden. Wissen Sie, was wir beschließen? – 2 900 Kilowattstunden mit 10 Cent. Das ist eine bessere Lösung. Und was macht die SPÖ? – Sie stimmt nicht zu! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ist jetzt der Vorschlag von Katzian ein schlechter? (Abg. Leichtfried: Wer sagt das? – Zwischenruf der Abg. Erasim.) – Zumindest habt ihr im Ausschuss nicht zugestimmt. Man kann ja gescheiter werden. Das ist ja ein gutes Motto: Man kann ja gescheiter werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Dann stimmen Sie dem zu und schauen Sie einmal, was Kollege Katzian Ihnen vorgelegt hat! (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Von dem, was wir beschließen, profitieren alle Haushalte, nämlich insofern, dass wir den Bezug von 2 900 Kilowattstunden, also rund 80 Prozent vom Durchschnittsverbrauch, zu dem bisher bestehenden Preis garantieren. Katzian fordert eigentlich ein Modell, das sogar etwas schlechter ist. Er fordert zwar ein bisschen mehr Kilowattstunden, redet dann aber eigentlich von 20 Cent. Unser Modell ist also für die Menschen und für die Haushalte ein besseres. Im Ausschuss habt ihr nicht zugestimmt, aber es kann ja sein, dass das noch bis zur Beschlussfassung wird. Vielleicht redet ihr das in den roten Reihen noch einmal durch. Es würde auch der SPÖ nicht schaden, den Menschen diese Strompreisbremse zukommen zu lassen. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)
Meine Damen und Herren! Wir beschließen weiters die Einführung der Pflegeschule. Das ist mir als Sozialsprecher besonders wichtig. – Herr Sozialminister, wir haben insgesamt ein Pflegepaket mit 1,7 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, wenn man alles zusammenzählt, weil es wichtig ist, die Pflegerinnen
und Pfleger zu unterstützen, auch in finanzieller Hinsicht, und die Ausbildung voranzutreiben.
Als Oberösterreicher bin ich besonders stolz, dass die Mittel für die Technische Universität in Linz sichergestellt werden.
Meine Damen und Herren! Diese Bundesregierung hat wahrlich herausfordernde Zeiten zu bewerkstelligen. Die Menschen leiden natürlich unter der Inflation und unter der Teuerung, aber die Maßnahmen, die wir heute und morgen neben der Debatte zum Budget – ich gratuliere dem Finanzminister wirklich dazu, was er uns heute präsentiert hat, weil es ein Zukunftsbudget ist, weil es ein Budget ist, das den Menschen auch Sicherheit in den nächsten Jahren gibt und mit dem wir auch die Transformation, was das Klima anbelangt, einläuten – beschließen, kommen bei den Menschen an, sie helfen den Österreicherinnen und Österreichern. Dafür steht diese Bundesregierung. Wir setzen um; Sie blockieren, und das ist nicht die Zukunft. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
11.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Diese Rede war jetzt ein bissel kontraproduktiv! – Ruf bei der ÖVP: Das war eine Superrede!)
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Das Motto Ihrer heutigen Budgetrede lautet: „‚Aus Verantwortung für Morgen‘ – Sicher in die Zukunft“. – In Wirklichkeit ist dieses Budget ein Manifest der Verantwortungslosigkeit, als gäbe es kein Morgen, und die sichere Zukunft wird von dieser Bundesregierung durch eine grundfalsche Krisenpolitik verspielt. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Defizit- und Schuldenpolitik dieser schwarz-grünen Bundesregierung wird auch 2023 konsequent fortgesetzt. Das Geld ist abgeschafft, wir haben eine
Rekordinflation, wir haben Rekordschulden, und wir haben auch ein massives Defizit von 17 Milliarden Euro, welches mit Sicherheit nicht halten wird.
So wie bereits in den Vorjahren wird Österreich auch 2023 die Maastrichtkriterien nicht einhalten können. Auch bis 2026 werden wir die Maastrichtkriterien nicht einhalten können. Da wundert es mich schon, Herr Finanzminister, dass Sie sagen, Sie wollen eine mahnende Stimme innerhalb der Europäischen Union sein, wenn wir selbst nicht einmal in die Nähe der Erfüllung dieser Kriterien kommen.
Da ist es auch kein Wunder, dass der Ratingausblick der Agentur Fitch letzte Woche von stabil auf negativ gesenkt wurde. Damit drohen Österreich natürlich eine Herabstufung und in der Folge auch teurere Kredite.
Die wirtschaftsfeindliche Coronapolitik, welche die Wirtschaft massiv und nachhaltig beschädigt hat, ist nahtlos in eine unvernünftige Sanktionspolitik übergegangen, die zwar keinerlei Auswirkungen auf den Krieg hat, dafür aber eine Energiekrise verursacht hat, welche die Teuerung massiv anheizt (Beifall bei der FPÖ) und damit den Wohlstand und die Wirtschaft in Österreich vernichtet. Die Sanktionen sind der Todesstoß für die Wirtschaft in Österreich und in Europa und gefährden unseren sozialen Frieden.
Durch diese österreichfeindliche Politik der ökonomischen Unvernunft wird sich das Budgetdefizit des Bundes auch in den Folgejahren massiv negativ entwickeln – zulasten der Österreicher.
Bedauerlicherweise befasst sich diese Bundesregierung nur mit den Folgen der Krise, aber nicht mit den Ursachen der Krise. Die budgetäre Situation wird immer schlimmer werden, wenn diese Bundesregierung nur Geld verteilt und nicht die Ursachen bekämpft.
Diese Politik der Unvernunft zeigt sich auch darin, dass die Bundesregierung in Zeiten einer Rekordinflation seit 1. Oktober 2022 die Spritpreise durch Einführung der CO2-Strafsteuer noch weiter verteuert hat und damit die Inflation anheizt. Als Ausgleich gibt es natürlich auch etwas, und zwar den Klimabonus für Asylwerber und Gefängnisinsassen. (Ruf: Dem Sie zugestimmt haben!) Da kann man nur den Kopf schütteln. (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Kollegin, wenn Sie hier sagen, wir haben zugestimmt: Wir haben in der letzten Plenarsitzung einen Antrag eingebracht, mit dem wir diese Fehlentwicklung korrigieren wollten. Und wer hat dagegengestimmt? – Alle, außer der FPÖ!
Nun zur kalten Progression: Die FPÖ hat bereits vor mehr als 26 Jahren, und zwar im Jänner 1996, einen Antrag auf Abschaffung der kalten Progression eingebracht. Damals stimmten sowohl die ÖVP als auch die SPÖ und die Grünen noch gegen die Abschaffung der kalten Progression. Die Abschaffung der kalten Progression war auch im schwarz-blauen Regierungsprogramm enthalten, wir werden daher diesem Gesetz auch heute unsere Zustimmung erteilen, obwohl es gravierende Mängel aufweist, auf die ich in der Folge eingehen möchte.
Laut den Gesetzesmaterialien soll mit diesem Gesetz der Einkommensteuertarif an die Inflationsrate angepasst werden – und genau das ist leider nicht der Fall. Wir haben derzeit mit 10,5 Prozent die höchste Inflationsrate seit Juli 1952, und die Tendenz ist stark steigend. Trotz dieser zweistelligen Rekordinflationsrate wird aber der Einkommensteuertarif für das Jahr 2023 lediglich einstellig angepasst, und zwar um 3,46 Prozent, und für die beiden untersten Tarifstufen um 6,3 Prozent. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Der im Gesetz vorgesehene zeitversetzte Anpassungsmechanismus funktioniert lediglich in Zeiten einer normalen Inflation, aber nicht in Zeiten einer Rekordinflation. Der richtige Weg wäre gewesen, bereits jetzt – zumindest für 2023 und 2024 – eine 10-prozentige Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs vorzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
In Zeiten wie diesen brauchen die Österreicher eine sofortige und inflationsgerechte Entlastung und nicht eine zeitversetzte Entlastung. Das wäre auch fair und ehrlich gegenüber den Österreichern gewesen. In diesem Zusammenhang hätte man auch die für 2023 und 2024 unterjährig vorgesehenen Steuerabsenkungen auf den 1.1.2023 vorziehen können.
Die kalte Progression wird jährlich zu zwei Dritteln automatisch ausgeglichen, und das ist auch gut so. Problematisch ist aber der Ausgleich für das verbleibende Drittel, bei dem kein automatischer Ausgleich stattfindet. Für die Verteilung dieses verbleibenden Drittels ist ein sehr komplexes Prozedere mit Progressionsbericht, Ministerratsbeschluss und entsprechenden Gesetzesvorschlägen vorgesehen. Einfacher wäre es gewesen, wenn man auch da direkt auf die veröffentlichten Jahresinflationsraten Bezug genommen hätte, wie beim automatischen Ausgleich der zwei Drittel. Sehr problematisch sehe ich auch die Verwendung des verbleibenden Drittels ab dem Jahr 2024. Da besteht das große Risiko, dass dieses Drittel in Zukunft zweckentfremdet wird. Die FPÖ wird darauf ein wachsames Auge haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Bedauerlicherweise wurden zahlreiche Beträge des Einkommensteuergesetzes nicht an die Inflation angepasst. Da geht es nicht nur um Entlastung, sondern vielfach auch um Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts, wie zum Beispiel bei der Umsatzgrenze und bei den Höchstbeträgen für das Pauschale der Betriebsausgabenpauschalierer, wozu es im Ausschuss noch geheißen hat, man werde sich das anschauen. Das wäre auch gegenüber den kleinen Selbstständigen und den kleinen Gewerbetreibenden, die da benachteiligt werden, gerecht gewesen, denn bei den Land- und Forstwirten wird die Einheitswertgrenze sehr wohl massiv angehoben – was wir auch befürworten, aber wir hätten uns da auch eine Gleichberechtigung für die Kleinunternehmer erhofft.
Zweites Beispiel: Werbungskostenpauschale. Durch eine schlichte Anhebung auf 300 Euro hätte man 60 000 Arbeitnehmern die Arbeitnehmerveranlagung erspart.
Das amtliche Kilometergeld für PKW ist seit 1.7.2008, also seit mehr als 14 Jahren, nicht erhöht worden, was in Anbetracht der CO2-Steuer ein Skandal ist, und auch das Pendlerpauschale wurde seit dem 1.1.2011, abgesehen von der jetzigen befristeten Erhöhung, nie erhöht. Der Klubobmann der ÖVP hat selbst eine
Anhebung des Kilometergelds gefordert, offenbar ist er damit nicht durchgedrungen.
Letzten Endes ist dieses Gesetz jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wie schon gesagt, wir werden diesem Gesetz zustimmen, aber man kann ja noch besser werden, und daher darf ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Optimierungsbedarf bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der ‚kalten Progression‘“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die Maßnahmen zur Abschaffung der ‚kalten Progression‘ zu optimieren und unter anderem umgehend folgende Maßnahmen gesetzlich sicherzustellen:
1. Festlegung einer realistischen Inflationsrate, in die auch die Wirtschaftsentwicklung und Prognosen der jeweils kommenden 12 Monate Berücksichtigung finden.
2. Automatische Anpassung von 100 % der auszugleichenden Inflation.
3. Anpassung sämtlicher Beträge des Einkommensteuergesetzes an die Inflation.“
*****
Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
12.05
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten MMag.DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
betreffend Optimierungsbedarf bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der „kalten Progression“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1662 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II) (1702 d.B.)
in der 178. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2022
Die FPÖ fordert bereits seit mehr als 26 Jahren die Abschaffung der „kalten Progression“. Deren Abschaffung war unter anderem auch im „Regierungsprogramm 2017-2022 – Zusammen. Für unser Österreich.“ von ÖVP und FPÖ enthalten.
Auch wenn das nunmehrige „Teuerungs-Entlastungspaket Teil II“ und insbesondere die Abschaffung der „kalten Progression“ begrüßt werden, besteht bei der Umsetzung dieser dringend notwendigen Maßnahme noch Optimierungsbedarf.
Laut den Gesetzesmaterialien soll mit diesem Gesetz der Einkommensteuertarif an die Inflationsrate (Teuerungsrate) angepasst werden; dies ist aber leider nicht der Fall. Wir haben derzeit mit 10,5 % die höchste Inflationsrate seit Juli 1952 und die Tendenz ist steigend. Trotz dieser zweistelligen Rekordinflationsrate wird aber der Einkommensteuertarif für das Jahr 2023 lediglich einstellig angepasst – und zwar um 3,46 % bzw. die untersten beiden Tarifstufen um 6,3 %.
Der im Gesetz vorgesehene zeitversetzte Anpassungsmechanismus funktioniert lediglich in Zeiten einer „normalen“ Inflation, aber nicht in Zeiten einer Rekordinflation. Der richtige Weg wäre daher gewesen, bereits jetzt für 2023 und 2024 eine „echte Inflationsanpassung“ des Einkommensteuertarifs vorzunehmen. In Zeiten wie diesen brauchen die Österreicher eine sofortige und inflationsgerechte Entlastung und nicht eine zeitversetzte Entlastung.
Weiters wird die „kalte Progression“ jährlich lediglich zu zwei Drittel automatisch ausgeglichen. Beim verbleibenden Drittel gibt es keinen automatischen Ausgleich, sondern vielmehr ein sehr komplexes Prozedere mit Progressionsbericht, Ministerratsbeschluss und entsprechenden Gesetzesvorschlägen. Einfacher wäre es gewesen, wenn man auch hier direkt auf die veröffentlichen Jahresinflationsraten Bezug genommen hätte, wie beim automatischen Ausgleich der zwei Drittel. Im Übrigen besteht bei der Verwendung des verbleibenden Drittels ab dem Jahr 2024 das große Risiko, dass dieses verbleibende Drittel zweckentfremdet verwendet wird.
Weiters werden zahlreiche Beträge des Einkommensteuergesetzes nicht an die Inflation angepasst.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die Maßnahmen zur Abschaffung der „kalten Progression“ zu optimieren und unter anderem umgehend folgende Maßnahmen gesetzlich sicherzustellen:
1. Festlegung einer realistischen Inflationsrate, in die auch die Wirtschaftsentwicklung und Prognosen der jeweils kommenden 12 Monate Berücksichtigung finden.
2. Automatische Anpassung von 100 % der auszugleichenden Inflation.
3. Anpassung sämtlicher Beträge des Einkommensteuergesetzes an die Inflation.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.
12.05
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätztes Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Zeiten sind herausfordernd, das stimmt. Umso wichtiger ist es daher, dass die Bundesregierung heute, glaube ich, ein starkes Zeichen in Richtung Leadership vorgelegt hat, auch einen Weg aufgezeigt hat, der in die Zukunft zeigt, und Reformen, die seit Jahren angekündigt oder auch gefordert werden, umsetzt und auch mit dem Budget finanziert (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Gerstl, Prinz und Zarits), sei es die Pflegereform, die ökosoziale Steuerreform, die Dekarbonisierung der Industrie. Wir haben die Valorisierung der Sozialleistungen auf den Weg gebracht und eben auch die Abschaffung der kalten Progression. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Diese ist seit vielen Jahren gefordert worden, sie ist in verschiedenen Regierungsprogrammen gestanden – das ist auch schon von Vorredner:innen erwähnt worden –, und jetzt und heute wird sie tatsächlich beschlossen. Die Abschaffung der kalten Progression kommt damit endgültig. Das bringt den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Ersparnisse bei der Einkommensteuer, insbesondere in Jahren wie heuer, in denen es eine sehr hohe Inflation gibt, weil damit die Steuern nicht mehr schleichend steigen.
Das eröffnet eine, glaube ich, sehr zentrale Frage: Wenn eh immer schon alle dafür waren, die Regierungsfraktionen sowieso, aber auch die FPÖ, die NEOS – die hätten es nur gern schon früher gehabt, sind aber auch dafür (Zwischenrufe der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Hoyos-Trauttmansdorff) –, die SPÖ – die hat sich jetzt für das Plenum noch ein Argument einfallen lassen, warum sie doch dagegenstimmt, aber grundsätzlich ist sie auch für die Abschaffung der kalten Progression –, warum ist es nicht schon früher geschehen? (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Doppelbauer und Hoyos-Trauttmansdorff.)
Ich sehe da zwei durchaus legitime Gründe: Der eine ist, dass Regierungen sich sozusagen vorbehalten haben, das Geld einzusammeln und es lieber dann auf
einmal, mit einer einmaligen Steuerreform, zurückzuverteilen. Das hatte allerdings den negativen oder schalen Beigeschmack, dass es oft auch kurz vor den Wahlen war und deshalb so ein bisserl nach Populismus gerochen hat. (Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.) Damit ist jetzt Schluss. Mit dieser laufenden, auf ewig ausgelegten Steuerreform wird diese schleichende Steuererhöhung verhindert und damit auf Dauer eine stabile Steuerleistung bei den Menschen sichergestellt. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Haubner und Zarits.)
Und der zweite, auch legitime Grund ist, dass es sehr viel kostet. Das ist gut, denn die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ersparen sich viel (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: ... Populismus, es vor Wahlen zu machen!), aber es kostet. Wir haben jetzt in dem gerade präsentierten Budget 19 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren eingestellt. Das ist nicht günstig. Genau deshalb, weil die Abschaffung der kalten Progression eine laufende Steuerreform für die Ewigkeit ist und gleichzeitig viel kostet, war es natürlich sehr wichtig, darauf zu schauen, dass die Gestaltung dieses Pakets ausgeglichen und treffsicher ist, und genau das wird durch das Modell, das die Regierung gewählt hat, gewährleistet. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: ... Steuererhöhung!)
Ich möchte das jetzt anhand eines Beispiels verdeutlichen, nämlich anhand der sozialen Treffsicherheit des Modells. (Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.) Ich habe mir dazu angeschaut, wie die soziale Treffsicherheit dieses Gesamtmodells der Abschaffung der kalten Progression inklusive Valorisierung der Sozialleistungen ist (Abg. Meinl-Reisinger: ... Steuererhöhung!), und habe das mit der sozialen Treffsicherheit der letzten Steuerreform unter einer SPÖ-geführten Bundesregierung verglichen. Ich habe mir das ausgedruckt (eine Tafel mit roten und grünen Säulendiagrammen, über denen in schwarzer Schrift „Verteilungswirkung“, in roter Schrift „rot-schwarze Steuerreform“ und in grüner Schrift „Gesamtpaket kalte Progression“ steht, in die Höhe haltend – Zwischenrufe der Abgeordneten Doppelbauer und Hoyos-Trauttmansdorff), und man sieht hier das Gesamtpaket der Abschaffung der kalten Progression in grün und die letzte Steuerreform
unter einem SPÖ-Bundeskanzler. Was man auch sieht, ist, dass von der Reform unter den Roten die Besserverdienenden oder die Bestverdienenden da ganz rechts (auf die Tafel weisend) von dem Gesamtvolumen stärker profitiert haben (Zwischenruf bei der SPÖ), als das bei der jetzigen Reform, die der Grünen, der Fall ist. Umgekehrt haben damals die Geringstverdienenden nur halb so viel von der Reform profitiert (Zwischenruf des Abg. Matznetter) wie eben jetzt von diesem Gesamtpaket der Abschaffung der kalten Progression. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Doppelbauer: ... da haben wir einen roten Finanzminister gehabt!)
Das heißt, uns ist ein sehr treffsicheres Gesamtpaket gelungen, das noch dazu den positiven Nebeneffekt hat – weil es quasi eine laufende Steuerreform ist (Abg. Meinl-Reisinger: Eine laufende Umverteilung! Eine laufende Umverteilung, das ist so! Eine laufende Umverteilung, darauf sind Sie auch noch stolz! Eine schwarze Umverteilung!) –, dass weniger treffsichere Steuerreformen wie die rote hier in Zukunft quasi nicht mehr passieren können. Dieses treffsichere – in diesem Fall – grüne Modell der Bundesregierung gilt jetzt quasi für immer. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Haubner: Sehr gut, Herr Schwarz!)
12.10
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Klubvorsitzende Beate Meinl-Reisinger. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja, einmal mehr packen Sie die Gießkanne aus, auch bei diesem Antiteuerungspaket, und das Problem mit Gießkannen ist halt: Sie werden irgendwann einmal leer sein.
Ich habe Ihnen bei Ihrer Budgetrede genau zugehört. Sie haben etwas gesagt, nach dem ich mich seit wirklich fast drei Jahren sehne: dass irgendjemand in dieser Bundesregierung einmal versteht, dass: Whatever it takes!, eben nicht bedeutet: Koste es, was es wolle! Koste es, was es wolle: Das haben Sie in den
letzten Jahren gemacht, heute sagen Sie zumindest, dass Sie verstehen, dass: Whatever it takes! – was auch immer nötig ist –, etwas anderes ist. Das Problem ist nur, Sie setzen fort mit: Koste es, was es wolle!, und beginnen gleich heute wieder damit, mit diesem Antiteuerungspaket. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Steinacker: Nein, nein, nein! – Abg. Haubner: Nicht aufgepasst, Frau Kollegin!)
Die Teuerung ist enorm, die Inflation, wir haben es ja schon gehört, steigt ins Unermessliche, die höchste Rate seit 1952; eine (englisch aussprechend) Putinflation, wie ich sie auch gerne bezeichne, hauptgetrieben jetzt dadurch, dass Putin die Energiepreise in die Höhe treibt und eben einen Energiekrieg auch und gerade mit Europa führt.
Ich habe Ihnen auch genau zugehört, als Sie gesagt haben, dass Sie die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und von russischem Gas reduzieren wollen. Das finde ich gut und wichtig und richtig. Ich möchte an dieser Stelle nur noch einmal betonen: Die Tatsache, dass Österreich in so einem Ausmaß von russischem Gas abhängig ist, ist nicht gottgegeben oder vom Himmel gefallen. Das ist eine bewusste Entscheidung von Politikern von der ÖVP, von der SPÖ und von der FPÖ gewesen, die das genau so wollten – die Abhängigkeit von russischem Gas. (Beifall bei den NEOS.) Sie können auch nachlesen, wie wir auch aus geopolitischen Überlegungen vor Nord Stream 2 beispielsweise gewarnt haben.
Sie haben uns jetzt jahrelang, seit Beginn der Pandemie, mit diesem: Koste es, was es wolle!, de facto eine Vollkaskomentalität präsentiert. Dabei wäre es wesentlich wichtiger, gerade auch bei diesen Teuerungen jetzt sehr zielgerichtet zu unterstützen. Was heißt das, ärmere Haushalte zielgerichtet zu unterstützen? – Wenn man sozusagen die gesamten Antiteuerungspakete heranzieht, ohne die Pensionserhöhungen, so sind das in etwa 12 Milliarden Euro, 9 Milliarden Euro im engeren Sinn heuer, und wenn man sich dann anschaut, was genau für ärmere Haushalte als sozusagen direkte Unterstützungsleistung vorgesehen ist – ich weiß schon, dass ärmere Haushalte auch von anderen Leistungen profitieren,
aber wenn man sagt, das ist das Zielgerichtete –, dann sind das halt nur 400 Millionen Euro. Das heißt, knapp 3 Prozent von diesen 12 Milliarden Euro sind ganz zielgerichtet für ärmere Haushalte, der Rest ist Gießkanne.
Sie hätten da ruhig mutiger und zielgerichteter sein und sagen können: Okay, ärmere Haushalte sind bis in höhere Dezile hinauf direkt zu unterstützen! – aber ansonsten bitte das machen, was wir NEOS fordern, nämlich dafür Sorge zu tragen, dass sich die Menschen aus eigener Arbeitsleistung auch höhere Preise leisten können. (Beifall bei den NEOS.)
Jetzt noch einmal zur Gießkanne, weil auch dieser Klimabonus, Antiteuerungsbonus angesprochen worden ist: Ich meine, das ist Gießkanne pur. Sie haben gesagt: Ja, es kann passieren, dass das nicht ganz treffsicher ist, aber besser, wir schießen übers Ziel hinaus! – Wissen Sie, was ich wirklich unerträglich finde? – Dass eine Bundesregierung eine Maßnahme setzt, die Gießkanne ist, sodass jeder 500 Euro bekommt, egal ob das sozusagen ein Mensch ist, der gerade einmal 1 000 Euro im Monat verdient, oder ein Nationalratsabgeordneter oder ein Bundeskanzler – es kommt Ihnen nicht in den Sinn, dass es in dieser Zeit vielleicht wirklich einfach nicht zielführend ist, das so mit der Gießkanne zu machen –, und dann setzen sich, ich glaube, der Bundeskanzler und der Vizekanzler vor einen Fotografen und spenden medienwirksam den Klimabonus an die Caritas. Also wirklich, verzeihen Sie: dass man da nicht zynisch wird?! Sie machen selber eine Maßnahme, die so Gießkanne ist, dass der Bundeskanzler genauso einen Klimabonus und Antiteuerungsbonus bekommt wie ein Mindestpensionist, und dann sagen Sie aber großzügig: Wir spenden das! – Ich finde das wirklich lächerlich, das ist keine ernsthafte Politik! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Gödl: An wen haben Sie gespendet?)
Unser Ansatz ist, ärmere Haushalte direkt zu unterstützen, höher direkt zu unterstützen, und dass die Menschen in Österreich, die arbeiten gehen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit ihrem Einkommen besser auskommen. Das ginge durch eine echte Entlastung, eine Senkung der Lohnnebenkosten. Wir sind jetzt in der Zeit der Tarifverhandlungen, jetzt geht es um
die Frage, wie Löhne und Gehälter steigen werden. Und ich verstehe viele Betriebe und Unternehmen, die angesichts einer wirtschaftlich schlechten Lage, auch höherer Energiepreise für die Betriebe, einer drohenden Stagflation, vielleicht sogar einer technischen Rezession sagen: Bitte, wir können diesen Forderungen von der Arbeitnehmerseite, die da ja bis 10 Prozent gehen – was aber nachvollziehbar ist, wenn die Inflation 10 Prozent ist –, nicht einfach so nachgeben!
Warum nutzt der Staat nicht den Spielraum und entlastet über Lohnnebenkosten die Betriebe mit dem klaren Signal, dann aber auch eine ordentliche Erhöhung der Löhne und Gehälter zu erwarten? Das würde bedeuten, besser mit dem Einkommen auszukommen, und das wäre jetzt eine sehr zielgerichtete Unterstützung, die wir NEOS an Ihrer Stelle umgesetzt hätten. (Abg. Gödl: Wir senken ja die Tarifstufen!)
Jetzt komme ich zur kalten Progression. Also ich stehe überhaupt nicht an, zu sagen, dass wir es gut finden, dass sie abgeschafft wird – sie wird aber aus Sicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht zu 100 Prozent abgeschafft! Das ist tatsächlich eine jahrelange Forderung von uns.
Das ist auch ein bissl der Trick in Ihrer Budgetrede heute gewesen: Sie sprechen von Entlastung, dabei ist die Abschaffung der kalten Progression nichts anderes als der Verzicht, der teilweise Verzicht auf eine zusätzliche Belastung. Streuen Sie doch den Menschen nicht Sand in die Augen! Es gibt keine einzige wirkliche Entlastung in diesem Budget. (Die Abgeordneten Pfurtscheller und Steinacker: Geh bitte!) Diese kalte Progression (Abg. Steinacker: Also, Beate, das gibt’s ja nicht!) ist ein teilweiser Verzicht auf höhere Steuereinnahmen. Wir haben uns das ganz genau angeschaut: Die Steuereinnahmen steigen weiter. Das heißt, die Effekte der kalten Progression sind geringer als die zusätzlichen Steuereinnahmen. Das bedeutet nichts anderes, als dass weitere Belastungen kommen. (Beifall bei den NEOS.)
Zu 100 Prozent ist das abgeschafft – vielleicht aus Sicht des Staates, aber nicht aus Sicht der Bürger! Wir haben es ja gerade gehört. Das ist jetzt offensichtlich
die neue Umverteilungspolitik der ÖVP. Für den Steuerzahler bedeutet das: Sie ziehen ihm 100 Euro mehr aus der Tasche, Sie geben ihm aber automatisch nur 66,6 periodisch, 67 Euro zurück, und den Rest behalten Sie sich vor, jemand anderem zu geben (Abg. Kassegger: Den Bauern werden aber nicht 100 weggenommen, die sind alle pauschaliert!) – vielleicht einem Bauern; die ÖVP würde das am liebsten machen, das ist halt auch der Klientelismus, den wir hier sehen. (Beifall bei den NEOS.)
Sehen Sie, das ist auch die Sache mit dem Schulterschluss, den Sie einmahnen. Natürlich finden wir es gut, dass die kalte Progression abgeschafft wird, aber in einer Zeit, in der Sie sich hinstellen und eine Politik mit der Gießkanne machen, wie ein gütiger Feudalherr den Menschen zwar das Geld aus der Tasche ziehen, aber dann Boni und Gutscheine verteilen mit dem Gedanken, dass alle doch bitte hübsch dankbar sein sollen, dass sie jetzt ihre 500 Euro bekommen, wäre es nur recht und billig, diese kalte Progression heuer schon abzuschaffen, rückwirkend mit dem 1.1.2022 und zu 100 Prozent und nicht zu zwei Drittel! Das hätten wir NEOS gemacht, das ist ehrliche Entlastungpolitik. (Beifall bei den NEOS.)
Ich habe bei dieser Budgetvorlage – wenn ich vielleicht ein bisschen darauf eingehen darf, morgen werden wir im Detail darüber diskutieren – ein bisschen den Eindruck, dass da doch sehr viel Zukunftsvergessenheit drinnen ist, und ich will Ihnen auch sagen, warum.
Die hohe Staatsquote bleibt gleich, daran ändert sich gar nichts. Die hohe Lohn- und Abgabenbelastung in Österreich bleibt gleich; wie gesagt, auch die Abschaffung der kalten Progression – teilweise Abschaffung – ändert daran überhaupt nichts.
Wir wissen – das hat auch das NEOS Lab vor Kurzem auf den Tisch gelegt –, dass wir beim Ausbau von erneuerbaren Energien stagnieren. Es wird investiert, aber es wird im Vergleich zu den Konsumausgaben zu wenig investiert. Also der Zukunftsteil des Budgets ist weitaus zu gering. Gleichzeitig hat Österreich es unter einer grünen Energieministerin auch geschafft, dass die CO2-Ausstöße weiter angestiegen sind.
Es fehlt weiterhin eine flächendeckende Kinderbetreuung (Abg. Steinacker: Kompetenzverteilung?! Zuständigkeiten vielleicht auch einmal anschauen!), in einer Zeit, in der gerade Frauen sagen: Ich muss jetzt auch etwas zum Haushaltseinkommen beitragen!
Wir wissen, dass Bildung der Schlüssel für Innovation und zukünftigen Wohlstand ist. Das fehlt mir komplett in diesem Budget, und das ist einfach nur schändlich. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Steinacker: ... Ordnungsruf! So geht es nicht!)
Vielleicht noch eine Zahl (Abg. Steinacker: Schändlich?! Einfach so?), weil gesagt wurde, diese kalte Progression kostet 18 Milliarden Euro über die nächsten vier Jahre: Sie haben in diesem Budgetentwurf angenommen, dass das durchschnittliche Pensionsantrittsalter – ich glaube, Sie nehmen das an – bis 62 Jahre steigen wird. Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich das jetzt nicht richtig in Erinnerung habe! Wir sind derzeit bei knapp 60, dann vielleicht bei 62, das gesetzliche Pensionsantrittsalter liegt bei 65 Jahren. Wenn wir uns mit Ländern wie der Schweiz oder Schweden vergleichen, in denen das durchschnittliche Pensionsantrittsalter schon bei 66 Jahren liegt, dann muss man sagen, dass diese vier Jahre allein pro Jahr, Herr Finanzminister – pro Jahr! –, 12 bis 16 Milliarden Euro brächten.
Da sehen Sie einmal, welche Volumina ein wirklich mutiges Budget, bei dem man endlich Strukturreformen angehen würde, zusammenbrächte, die Sie dann wirklich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zurückgeben könnten. Das wäre unsere NEOS-Politik. (Beifall bei den NEOS.)
Dieses Budget ist aber nicht zukunftsorientiert. Ich habe den Eindruck, die ÖVP sagt sich: Na ja, diese Legislaturperiode machen wir noch, in der nächsten Periode gehört das Finanzministerium eh nimmer uns, da fliegen wir aus der Regierung! (Ruf bei der ÖVP: Ja, genau! ... 10 Prozent!) Schieben wir die Probleme in die Zukunft, gehen wir nicht die Lösung von Strukturproblemen an, gehen wir keine Reformen an! Überlassen wir unseren Kindern einen Schuldenrucksack, und erwürgen soll sich die nächste Regierung! Jetzt müssen wir Geld verteilen,
damit wir von den schlechten Umfragewerten wegkommen! – Und das ist wirklich auch zukunftsvergessen. (Beifall bei den NEOS.)
12.20
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Magnus Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die hohe Inflation wurde angesprochen, und es ist natürlich unsere Aufgabe als Politiker, die negativen Auswirkungen dieser hohen Inflation auf die Menschen und auf den Wirtschaftsstandort Österreich insgesamt bestmöglich abzufedern.
In einem gebe ich Ihnen (in Richtung Abg. Meinl-Reisinger) vollkommen recht: Ja, es ist ein Verzicht auf eine Belastung. Worin ich Ihnen aber nicht recht gebe, das sind die 100 Prozent. (Abg. Meinl-Reisinger: Aus Sicht des Steuerzahlers nicht!) Es wird natürlich zu 100 Prozent abgeschafft (Abg. Meinl-Reisinger: Die kriegen ...!), zu zwei Dritteln automatisch, ja, und ein Drittel kriegen auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurück. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber nicht der Einzelne!) Also es wird selbstverständlich zu 100 Prozent abgeschafft. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Vielleicht auch noch ein paar Sätze zu den Unterstützungsmaßnahmen insgesamt: Wir waren im Jänner und im März, Herr Kollege Krainer, die Ersten in Europa, die solche Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht haben – im Jänner und im März –, und zwar waren wir sowohl, was das Volumen, als auch, was die Geschwindigkeit und die Umsetzung, auch die parlamentarische Umsetzung, also die Beschlussfassungen betrifft, in Europa ganz vorne dabei; das ist auch nachlesbar, selbstverständlich. Also: Volumen, Geschwindigkeit, Jänner, März, das kann man nachlesen, und da waren wir in Europa ganz vorne mit dabei. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Krainer: Leider falsch!)
Das waren die ersten zwei Entlastungspakete, 4,4 Milliarden Euro, im Jänner und im März, und jetzt kommt ein weiteres, ein drittes, ein großes dazu, mit 28 Milliarden Euro Entlastung, in dem es kurzfristige Maßnahmen gibt, ja, die über den Sommer schon spürbar geworden sind, dann in die Breite gehend im Herbst und eben vor allem auch – und darüber reden wir jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt – die langfristigen, die strukturellen Entlastungsmaßnahmen, die wir hier auf den Weg bringen.
Ja, heute ist es so weit: Wir haben es endlich geschafft. Es wurde von vielen angekündigt – nicht so oft versucht –, wir schaffen es jetzt. Wir setzen das um: Die kalte Progression wird heute zu 100 Prozent abgeschafft! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Das ist wichtig und gut so. Ich weiß, Sie haben das ja auch lange gefordert, und es ist schade, dass Sie heute nicht mitstimmen (Abg. Meinl-Reisinger: Wir stimmen eh in dritter Lesung zu, aber es ist halt nicht gut gemacht!) – umso besser, wunderbar –, weil wir mit der Abschaffung der kalten Progression einen nachhaltigen Systemwechsel zugunsten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vollziehen, denn, wie Sie gesagt haben, genau diese schleichende Steuererhöhung, diese schleichende Belastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird abgeschafft.
Wir geben also den Menschen das Geld zurück, das ihnen die Inflation genommen hat (Zwischenruf der Abg. Seidl – Abg. Meinl-Reisinger: Aber ein bisschen umverteilen noch!), und sind froh, dass wir diesen Schritt setzen können. Also nicht nur ein Teil, nein, 100 Prozent – alles! – gehen an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurück (Abg. Meinl-Reisinger: Aber nicht an jeden!) – ja, doch, an alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler –, zwei Drittel automatisch, ein Drittel (Abg. Meinl-Reisinger: Umverteilt! Hauptsache, der Staat tut wieder ein bisschen mit!), ja, im nächsten Jahr, aber auch an die Steuerzahler, an die ersten zwei Tarifstufen, die jetzt überproportional auch davon profitieren. (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist ein Blödsinn!) Das ist, glaube ich, fair.
Herr ehemaliger Staatssekretär Fuchs, Sie haben gesagt, die Höhe der kalten Progression beziehungsweise die Höhe der Inflation: Wir haben da ganz bewusst einen Weg gewählt, der ein unabhängiger Weg ist. Wir haben Wifo und IHS beauftragt, einen Progressionsbericht abzugeben, damit da eben keine politischen Ideen einfließen, sondern unabhängig vorgeschlagen wird, wie hoch die Inflation und dadurch die kalte Progression in dem Jahr ist, und daran halten wir uns. An diesen Wert, der von Wifo und IHS vorgeschlagen wird, halten wir uns auch, was das letzte Drittel – in diesem Fall 600 Millionen Euro – betrifft.
Was heißt das konkret? – Das heißt konkret, wenn die Tarifstufen an die Inflation angepasst werden – bisher ist es ab einem Einkommen von 11 000 Euro jährlich zu einer Besteuerung gekommen –, liegt diese Grenze dann bei 11 693 Euro; daran sieht man, wie der Einstiegsbetrag angehoben wird.
Aber nicht nur die Tarifstufen, auch die Absetzbeträge, wie etwa Alleinverdienerabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, werden im nächsten Jahr um die volle Inflationshöhe angehoben. Dadurch werden insbesondere jene entlastet, die das Geld besonders notwendig brauchen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Allein im kommenden Jahr entlasten wir mit dieser Maßnahme alle Österreicherinnen und Österreicher um 1,85 Milliarden Euro, und bis 2026 sind es rund 20 Milliarden Euro.
Ganz wichtig ist, glaube ich, auch der volkswirtschaftliche Effekt. Natürlich zählt auch der positive Effekt für jeden Einzelnen, aber auch volkswirtschaftlich gesehen bedeutet natürlich jeder ersparte Euro ein Mehr an Kaufkraft. Die Wirtschaftsforscher von Eco Austria gehen davon aus, dass durch die Abschaffung der kalten Progression die Wirtschaft zusätzlich um 1 Prozent wachsen wird, und es werden – in Arbeitsplätzen gerechnet – allein durch diese Maßnahme 36 000 neue Arbeitsplätze entstehen.
Insgesamt ist das, glaube ich, schon auch ein Akt der Fairness, so ehrlich muss man sein, gerade in Zeiten einer hohen Inflation. Es bleibt dadurch den Menschen, die arbeiten, mehr Netto vom Brutto, und somit ist nicht mehr der Staat
der große Profiteur der Inflation, sondern die Menschen sind die Profiteure der Inflation. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Was man dabei auch nicht vergessen darf, ist das Zusammenwirken der Abschaffung der kalten Progression mit den jüngsten Steuerreformen, also zuletzt mit der ökosozialen Steuerreform. Während auf der einen Seite künftig die Tarifstufen mit der Inflation steigen, sinken auf der anderen Seite die Steuersätze. Im heurigen Jahr wurde ja die zweite Tarifstufe von 35 auf 30 Prozent gesenkt, und im kommenden Jahr wird die dritte Tarifstufe von 42 auf 40 Prozent gesenkt.
Ich bin auch dem Budgetdienst sehr dankbar – ich sehe Herrn Dr. Berger hier im Saal; danke, Herr Dr. Berger –, dass er in seiner Analyse zur Verteilungswirkung die Abschaffung der kalten Progression und die Valorisierung der Sozialleistungen als Einheit betrachtet.
Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger und intelligenter Zugang, und da zeigt sich, dass Haushalte mit weniger Einkommen relativ am stärksten entlastet werden. In dieser Phase mit extrem hohen Teuerungen entlasten wir eben alle Menschen, ja, aber wir entlasten insbesondere jene, die es in dieser schwierigen Zeit am meisten brauchen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
12.28
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und auch vor den Empfangsgeräten zu Hause! Frau Meinl-Reisinger, ich kenne Sie eigentlich als engagierte Kämpferin für Ihre Überzeugungen (Abg. Meinl-Reisinger: Und jetzt kommt eine Vorlesung! Jetzt kriege ich eine Vorlesung!), aber eigentlich auch als Maklerin redlicher Analysen und Ansichten.
Das, was Sie jetzt gerade zur Entlastungswirkung gesagt haben (Abg. Meinl-Reisinger: Ja schauen Sie doch in Ihr eigenes Budget, in das Budget!), nämlich die Gesamteinnahmenentwicklung der Lohnsteuer bei einer Rekordbeschäftigung, die ständig gestiegen ist, zu vergleichen und zu negieren beziehungsweise zu sagen, dass die Abschaffung der kalten Progression und die jetzt auch schon wirksam gewordenen Senkungen der ersten und zweiten Steuertarifstufen keine individuelle Steuersenkung beim Einzelnen seien, ist unredlich. Das ist unredlich! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Meinl-Reisinger: Wo ist die Abschaffung der kalten Progression?)
Die zwei Dinge - - (Abg. Meinl-Reisinger: Eine Steuersenkung?!) – Die Senkung des Tarifs der ersten und der zweiten Steuerstufe (Abg. Meinl-Reisinger: Ja, okay, aber insgesamt sinkt das - -!) und jetzt auch der dritten ist eine individuelle Senkung, und das andere, da haben Sie recht, ist tatsächlich eine Vermeidung einer weiteren Erhöhung. (Abg. Meinl-Reisinger: Na ja, sehen Sie!) Unter dem Strich ist es eine Senkung. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Meinl-Reisinger: Leider nein! – Abg. Loacker: 1 Milliarde!) – Mathematik: Eins und eins ist immer noch zwei.
Meine Damen und Herren, aber die Abschaffung der kalten Progression ist und bleibt ein historischer Schritt. Sie haben es selber gesagt, auch die anderen Fraktionen haben das immer wieder betont, dass Sie das in der Vergangenheit immer wieder gefordert haben. (Abg. Meinl-Reisinger: Also gut! – Abg. Loacker: ... mit sich selber zu tun!) Jetzt, wenn man es macht, sind die Antworten darauf sehr, sehr unterschiedlich – von Ablehnung bis zu einer differenzierten teilweisen Zustimmung. (Abg. Meinl-Reisinger: Seien Sie doch nicht so wehleidig! Man kann ja inhaltlich diskutieren!) Das ist schon höchst interessant.
Letzten Endes: Sie haben davon gesprochen, man solle, statt Geld zu verteilen, den Menschen mehr Netto vom Brutto verschaffen. Genau das tun wir! (Ruf bei den NEOS: Ja, genau! – Abg. Meinl-Reisinger: ... mehr Netto vom Brutto!) Wir tun beides, weil für die Menschen, die sich gewisse Dinge – Energie und so weiter – nicht mehr leisten können, kurzfristig Hilfe notwendig ist – da hilft es nichts, wenn dann Steuern vielleicht in der Zukunft irgendwann einmal sinken, sondern
da geht es darum, jetzt akut zu helfen –, ihnen aber auch mittel- und langfristig strukturell geholfen werden muss, damit sie sich selber helfen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Meinl-Reisinger: Aber das tun Sie nicht! – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Zu Kollegen Krainer: Österreich ist dank einer leistungsbereiten Bevölkerung und einer sehr innovativen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft eine der leistungsfähigsten Volkswirtschaften dieses Kontinents, eines der reichsten Länder Europas und ein Land mit einem enorm hohen Maß an sozialer Sicherheit und sozialem Frieden.
Wenn ich an deine (in Richtung Abg. Krainer) polemische Rede denke, wäre ich ja fast geneigt, mit derselben Polemik zu sagen: trotz der SPÖ! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Das würde aber der historischen Entwicklung nicht gerecht werden (Abg. Lercher: Ja eben!), darum sage ich es auch nicht, weil sich auch die SPÖ in der Vergangenheit um dieses Land verdient gemacht hat.
Fakt ist, wir leben in dieser Situation in diesem Land, aber Fakt ist auch, dass dieser hohe Standard, den wir haben, diese tolle Situation, in der wir uns befinden, im Moment schon durch die Covid-Krise und jetzt durch diese Energiepreiskrise enorm gefährdet sind. Das verlangt enorme politische Anstrengungen, das verlangt enorme wirtschaftliche Anstrengungen, und es verlangt auch enorme persönliche Anstrengungen von uns allen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine Damen und Herren, wie der Herr Finanzminister vorhin in seiner Budgetrede gesagt hat: Entscheidend ist in Krisensituationen, wie man mit den Herausforderungen umgeht. Dass man es tun muss, ist ja wohl keine Frage. Man kann sich die Covid-Situation noch einmal vor Augen führen und sich ins Gedächtnis rufen, dass gesundheitspolitische Maßnahmen, die notwendig waren, rasch getroffen wurden – mehr als in anderen Ländern, darüber kann man diskutieren, ich glaube aber, dass es in Sorge um die Gesundheit der Menschen erfolgt ist und richtig und notwendig war. Es hatte aber natürlich entsprechende wirtschaftliche Auswirkungen, also war in der Konsequenz eine großzügige
Entschädigung jener Betriebe, die man letzten Endes am wirtschaftlichen Tun gehindert hat, angesagt und nicht mehr als fair, recht und billig. Das haben wir gemacht.
Dasselbe gilt jetzt in dieser Energiesituation, die ist zwar nicht durch Maßnahmen unsererseits entstanden, sondern sie entsteht aus einem Wirtschaftskrieg, den Russland, den Putin mit uns in Europa führt. Das ist die Ursache dafür. Das Ergebnis sind aber letzten Endes steigende Energiepreise durch die Gasverknappung, die dieser Herr mutwillig und absichtlich herbeiführt, mit den gewollten Konsequenzen in unserer Region. (Abg. Erasim: Eine billige Ausrede! ... CO2-Steuer hat auch der Putin eingeführt?)
Da es uns leider auf europäischer Ebene nicht gelingt, eine Entkoppelung des Strompreises vom Gaspreis zustande zu bringen – und da wirken viele aus allen Fraktionen da draußen mit, dass da keine Lösung zustande kommt –, und es auch nicht gelingt, die zweitbeste Lösung zustande zu bringen, nämlich wenigstens den Gaspreis zu stützen – für die Gaskraftwerke, also für die Stromproduktion über die Gaskraftwerke – und damit eine dämpfende Wirkung zu erzielen – auch dafür kriegen wir im Augenblick keine ausreichende Zustimmung –, bleibt uns doch gar nichts anderes übrig, als wieder Geld in die Hand zu nehmen – wenn wir die Menschen und die Betriebe nicht alleinlassen wollen –, um die Menschen angesichts dieser exorbitanten Preise und damit Kostenbelastungen, die sie weder in den privaten Haushalten noch in den Betrieben stemmen können, zu unterstützen.
Bevor wir eine Deindustrialisierung unseres Landes und unseres Kontinents und einen Wohlstandsverlust, um nicht zu sagen eine Verarmung in manchen Bereichen zulassen, werden wir auch jetzt wieder ausreichend Geld in die Hand nehmen, nicht „Koste es, was es wolle“, aber ausreichend Geld in die Hand nehmen, um den Menschen zu helfen, die Menschen vor diesem Schicksal, das uns sonst droht, zu bewahren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.35
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Matznetter. – Bitte. (Abg. Ottenschläger: Das war eine gute Rede, Karlheinz! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Das wird jetzt schwierig!)
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister für Finanzen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja vielleicht kein Zufall, dass die Überschrift lautet: „Aus“ – für die – „Verantwortung für Morgen“, „Sicher“ – mit kaum bewältigbaren Schulden – „in die Zukunft“.
Da haben Sie genau den richtigen Titel gewählt, denn so findet es statt. Meine Vorredner haben schon auf ein paar Punkte hingewiesen. Ich möchte nur hervorheben: Kollege Krainer hat Ihnen vorgehalten, dass Sie mit 46,5 Milliarden Euro Covid-Kosten die höchsten Ausgaben verursacht haben und an viertletzter Stelle liegen (Abg. Hanger: 4,8 Prozent! – weiterer Ruf bei der ÖVP: So ein Blödsinn!), was das Wirtschaftswachstum betrifft. Das ist ja wie ein Fußballverein, der die teuersten Spieler einkauft und in die dritte Liga absteigt. Da geht man doch nicht Werben hierher, sondern sagt: Tut leid, Leute, wir haben es nicht gekonnt. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber vielleicht liegt es daran, dass es mit dem Wording und den Rechenübungen auch nicht so gut funktioniert. (Abg. Michael Hammer: Wo werden eure Reden geschrieben? Das ist ja alles erfunden!)
Bleiben wir gleich bei dieser Budgetrede! Der Herr Finanzminister, Sie können selber nachschauen, weist uns auf Seite 9 darauf hin, dass die Inflation mittlerweile 10,5 Prozent beträgt. Gleichzeitig stellt er sich zu uns hierher und streut ja nicht nur Sand in die Augen aller, die zuhören, sondern auch sich selber und sagt, super, bei der Mobilität – um nur ein Beispiel zu bringen – haben wir ein Plus, nämlich 6,6 Prozent.
Selbst die einfachst denkenden Menschen werden Ihnen sagen: Wenn die Inflation 10,5 Prozent beträgt, bedeutet 6,6 Prozent eine Kürzung. (Bundesminister Brunner – die Hände vor dem Gesicht faltend –: Bitte!) Und weil Sie es nicht
verstehen, kürzen Sie die Pensionen – da passiert ja genau das Gleiche. Dann kommt Kollege Schwarz und bringt uns rot-grüne Balken zur historischen Darstellung. Sie sollten sich lieber anschauen, wie das heute ausschaut! Das Momentum-Institut hat ja die Entlastung festgestellt. (Abg. Michael Hammer: Das sozialistische Momentum-Institut! – Abg. Hanger: Sogar die haben geschrieben, dass ...! –Abg. Michael Hammer: Sozialistische Fakenews-Partie!)
Ja, ja, ja, jetzt sind wir schon auf der Trump-Ebene: Alternative Fakten aus der ÖVP. (Ruf bei der ÖVP: Ja, ja! – Abg. Haubner: Da ist mir der Budgetdienst lieber!) Das ärmste Fünftel der Bevölkerung bekommt 80 Euro aus dieser Superreform, das reichste Fünftel 436 Euro (Ruf bei der SPÖ: Skandal!), und das Ganze, weil Sie das bis 1 Million Euro eingesetzt haben. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)
Herr Kollege Schwarz, sich dann hierherzustellen und die soziale Ausgewogenheit zu loben ist ja geradezu eine Verhöhnung der Menschen (Beifall bei der SPÖ), denn die Sozialleistungen – das ist die gleiche Berechnung, nämlich die Valorisierung – bringen dem unteren Fünftel 86 Euro, aber dem reichsten Fünftel 33 Euro. Das ist kein Ausgleich, Herr Kollege Schwarz, sondern das ist in Wahrheit eine Verhöhnung des unteren Einkommensdrittels. (Beifall bei der SPÖ.)
Aus diesem Grunde bringe ich einen Abänderungsantrag zu dieser kalten Progression ein. Ich möchte ihn in den Grundzügen erläutern, Frau Präsidentin. Der wichtigste Punkt ist: Für die, die wirkliche Probleme dabei haben, morgen Lebensmittel einzukaufen, die Miete zu zahlen und die Energierechnung zu begleichen – sprich bei den ersten beiden Tarifstufen –, gehört eine volle Anpassung der kalten Progression gemacht. (Abg. Schwarz: Überproportionale Anpassung!) Es gehört auch ein Progressionsbericht gemacht, der wirklich detailliert darstellt, welche Einkommenssituation insbesondere Mann und Frau vorfinden, denn Sie geben ja auch den Männern am meisten aus der kalten Progression, das sei auch ins Stammbuch der Grünen geschrieben. Und es muss die Verteilung des Drittels, das noch zur Verfügung steht, explizit nach sozialpolitischen, armutsvermeidenden Gesichtspunkten erfolgen und nicht, wie Sie es hier machen, in die eigene Tasche.
Die Abgeordneten und die Regierungsmitglieder mit ihren Bezügen sind nämlich die größten Profiteure von denen, die ich vorgelesen habe. Es sind nicht jene Personen, die einen Durchschnittsbezug haben. Hören Sie auf, immer die eigene Brieftasche und die eigenen Freunde zu bedienen! (Rufe bei der ÖVP: Geh bitte, Christoph! Geh bitte! – Abg. Haubner: Die Geschichte glaubt dir niemand mehr!) Die ÖVP macht das immer! (Beifall bei der SPÖ.)
Die 46 Milliarden Euro – soll ich jetzt vorlesen? Wir haben hier ein Who’s who der Freunde des Sebastian Kurz (Abg. Haubner: Die Geschichte glaubt dir keiner mehr! – Abg. Hanger: Also so peinlich!) gehabt. (Abg. Zarits: Er hat wenigstens Freunde im Gegensatz zu dir!) Wer hat denn alles bekommen? Wie viel haben die Möbelketten bekommen? (Abg. Schwarz: Das war einmal eine staatstragende Partei!) Wie viel hat Benko bekommen? Wie schaut es mit Martin Ho aus? Wie hoch waren die Forderungen? (Abg. Schwarz: Das ist so peinlich!) – Nein, ich höre Sie nicht! (Abg. Michael Hammer: Das ist peinlich! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Es ist Ihnen selbst peinlich, und die Kleinunternehmen warten heute noch auf die Auszahlungen – heute noch! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das ist unglaublich! So peinlich!) So ist die ÖVP, und ihr unterstützt sie noch. (Abg. Hanger: Geh bitte! – Abg. Haubner: So primitiv! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Primitiv ist das!) Shame on you, grüne Freunde! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Ein Ordnungsruf wegen Primitivheit! – Abg. Hanger: Geh bitte! Krainer/Matznetter, das finanzpolitische Traumduo!)
12.40
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1662 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II) (1702 d.B.
(Top 2)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts 1702 d.B. wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
1. In Z 5 lautet die lit. a:
„a) In Abs. 1 wird der Betrag „11 000“ jeweils durch den Betrag „11 693“, der Betrag „18 000“ jeweils durch den Betrag „19 134“ ersetzt und die Wortfolge „in den Kalenderjahren 2016 bis 2025“ entfällt.“
2. In Z 5 lautet die lit. b:
„b) Nach Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Die für die Anwendung der Steuersätze von 20% und 30% festgesetzten Grenzbeträge sowie die für die Anwendung des Abs. 4, des Abs. 5, des Abs. 6 und des Abs. 8 festgesetzten Beträge unterliegen einer Inflationsanpassung nach Maßgabe des § 33a. Gleiches gilt für die in § 1 Abs. 4, § 34 Abs. 4 zweiter Teilstrich, § 35 Abs. 1 dritter Teilstrich, § 42 Abs. 1 Z 3, § 99 Abs. 2 Z 2 und § 102 Abs. 3 festgesetzten Beträge sowie die Einkunftsgrenzen des § 4 Abs. 4 Z 8 lit. b.““
3. Z 6 lautet:
„6. Nach § 33 wird folgender § 33a samt Überschrift eingefügt:
„Inflationsanpassung
§ 33a. (1) Die steuerliche Mehrbelastung durch die kalte Progression (Abs. 2) ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen abzugelten.
(2) Als kalte Progression ist das inflationsbedingte Mehraufkommen an Einkommensteuer zu verstehen, das sich für das jeweilige Folgejahr als Differenz aus dem Steueraufkommen auf Grundlage von noch nicht inflationsangepassten Beträgen und
dem Steueraufkommen bei einer Inflationsanpassung unter Zugrundelegung einer gemäß Abs. 3 ermittelten positiven Inflationsrate ergibt.
(3) Für die Ermittlung der Inflationsrate ist das arithmetische Mittel der für die Monate Juli des vorangegangenen Jahres bis Mai des laufenden Jahres sowie des vorläufigen Wertes für Juni des laufenden Jahres der von der Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlichten Jahresinflationsraten des Verbraucherpreisindexes heranzuziehen. Das arithmetische Mittel ist auf das Zehntel eines Prozentpunktes zu runden.
(4) Für jedes Kalenderjahr erfolgt eine Anpassung der Beträge gemäß § 33 Abs. 1a im Ausmaß der positiven Inflationsrate (Abs. 3). Die so ermittelten Beträge sind auf volle Euro aufzurunden. Der Bundesminister für Finanzen hat die für das Folgejahr angepassten Beträge jeweils bis zum 31. August des laufenden Kalenderjahres im Wege einer Verordnung kundzumachen.
(5) Zur Abgeltung der noch nicht gemäß Abs. 4 berücksichtigten Inflationswirkungen hat die Bundesregierung bis 15. September jeden Jahres, nach Konsultation der Bundesarbeiterkammer, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Wirtschaftskammer, einen Ministerratsbeschluss zu fassen, der im Umfang des noch nicht erfassten Volumens der kalten Progression Entlastungsmaßnahmen nach sozialpolitischen und Armut vermeidenden Gesichtspunkten zum Gegenstand hat. Grundlage dafür bildet ein bis 31. Juli vorzulegender Progressionsbericht (Abs. 6), der auch dem Nationalrat vorzulegen ist. Die zuständigen Bundesminister haben Gesetzesvorschläge für die Entlastungsmaßnahmen auszuarbeiten, die eine Wirksamkeit mit 1. Jänner des folgenden Kalenderjahres vorsehen.
(6) Für den Progressionsbericht gilt:
1. Für das jeweilige Folgejahr sind darzustellen:
a) Die Höhe der Inflationsrate gemäß Abs. 3,
b) das prognostizierte Einkommensteueraufkommen auf Grundlage noch nicht inflationsangepassten Beträgen,
c) das prognostizierte Einkommensteueraufkommen bei einer Inflationsanpassung unter Zugrundelegung einer positiven Inflationsrate gemäß Abs. 3 sowie
d) das prognostizierte Einkommensteueraufkommen unter Berücksichtigung der Inflationsanpassung gemäß Abs. 4.
Für das prognostizierte Einkommensteueraufkommen ist die für das Folgejahr maßgebende Rechtslage heranzuziehen.
2. Der Ermittlung des prognostizierten Einkommensteueraufkommens gemäß Z 1 lit. b bis d ist eine wissenschaftlich fundierte geschätzte und simulierte Verteilung von Einkommen und relevanter sozioökonomischer Charakteristika zu Grunde zu legen. Dabei sind die Auswirkungen der kalten Progression auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen, Geschlechter und Berufsgruppen durch eine umfassende Verteilungsanalyse darzustellen.
3. Der Bundesminister für Finanzen hat zwei wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute mit der Erstellung des Progressionsberichtes zu betrauen und in einer Verordnung nähere Regelungen für die Erstellung des Berichtes sowie eine durchzuführende Evaluierung vorzusehen.““
4. In Z 11 lautet die neue Ziffer 413 in § 124b:
„413. § 33 Abs. 1a und § 33a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 sind erstmalig anzuwenden, wenn:
- die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023,
- die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2022 enden,
wobei der erste Progressionsbericht bis 31. Oktober 2022 und der Ministerratsbeschluss der Bundesregierung bis 15. November 2022 (§ 33a Abs. 5) zu erfolgen hat.“
Begründung
Das im Wege der Regierungsvorlage aufgesetzte System der Abgeltung der kalten Progression im Einkommensteuerrecht hat vor allem sozial- und verteilungspolitische Schwächen. Die vorgeschlagene Abgeltung der kalten Progression verläuft praktisch über den gesamten Tarif (bis zu Einkommen von 1 Mio. €), bevorzugt daher Höher- und Spitzenverdiener massiv. Weiters wird in der Automatik zuerst nur 2/3 des Volumens der Abgeltung der kalten Progression über den Tarif verteilt, nur durch die politische Entscheidung zur Verteilung des verbleibenden Drittels, erhalten die kleinen und mittleren Einkommen für das kommende Jahr eine vollständige Abgeltung.
Durch den Abänderungsantrag werden folgende Änderungen vorgenommen
a) die kalte Progression der ersten beiden Tarifstufen wird automatisch zur Gänze abgegolten werden. Hohe Einkommen und Spitzenverdiener profitieren durch das stufentarifmäßige Einkommensbesteuerungssystem auch von einer Senkung der ersten beiden Tarifstufen. Für die soziale Symmetrie und den einkommensgerechten und verteilungspolitischen Ausgleich, sind regelmäßig zusätzliche Maßnahmen für die unteren Einkommensbereiche notwendig. Zudem entfällt die Befristung für den Spitzensteuersatz, dieser verbleibt bei 55% und wird nicht auf 50% abgesenkt (ab 2026).
b) Der Progressionsbericht, der Grundlage für die Verteilung des letzten Drittels des Volumens der aufgelaufenen kalten Progression ist, wird inhaltlich um eine detaillierte Verteilungsanalyse ergänzt. Die Wirkung der kalten Progression soll bezüglich der Einkommenssituation von Frauen und Männern sowie hinsichtlich der unterschiedlichen Berufsgruppen (Arbeiter und Angestellte, Selbständige, Pensionist*innen) dargestellt und ein Element der Entscheidungsgrundlage werden.
c) Die Verteilung des letzten Drittels des Steuersenkungsvolumens soll explizit nach sozialpolitischen, insbesondere Armut vermeidenden, Gesichtspunkten erfolgen. Dazu können auch Maßnahmen außerhalb des Einkommensteuergesetzes gesetzt werden.
Im Rahmen einer eigenen Gesetzesvorlage braucht es zudem eine Valorisierung weiterer, teilweise jahrzehntelang nicht angepasster, Beträge im Steuerrecht, z.B. im
Bereich der Werbungskosten, Pendlerpauschalien, Inlandsdiäten und Kilometergelder, Veranlagungsfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen, Sonderzahlungen, Besteuerung der Zuschläge und Sonderzahlungen etc.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und steht somit mit in Verhandlung.
Frau Abgeordnete Voglauer, ich erteile Ihnen das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Spoštovana Visoka Hiša! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Hohes Haus! Kollege Matznetter, hier zu stehen, „Shame on you“ zu sagen und sich gegenseitig auszurichten, genauso wie die Kollegen von den NEOS und die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Ich glaube, genau das ist es, was wir in der heutigen Zeit überhaupt nicht brauchen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wenn ich draußen bei den Menschen bin und mit ihnen über Politik spreche, dann sagen mir die Menschen, egal welcher Couleur: Was derzeit im Parlament abläuft, ist der Würde des Hauses nicht würdig. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Damit haben sie vollkommen recht. Wissen Sie, warum? Und nicht deshalb, Herr Lercher, weil Sie jetzt da nicken! – Wir haben in dieser Zeit, in der sich so viele Menschen fragen, wie sie ihre monatlichen Belastungen zahlen können (Zwischenrufe bei der SPÖ), die Aufgabe, eine Schulterschlusspolitik zusammenzubringen. Das ist die Aufgabe von uns Abgeordneten hier in diesem Haus, und wir haben das sehr wohl geschafft. (Abg. Erasim: Sie führen das Land wie eine NGO! Sonst machen Sie gar nichts! Sie glauben, das ist ...! Eine Frechheit! Eine absolute Frechheit eure Politik!) Wir haben heute ein tolles Budget vorgestellt bekommen.
Mit einem möchte ich gleich einmal aufräumen: Die Kleinsten und Jüngsten, die bei uns ihre Bildungskarriere beginnen (Zwischenruf des Abg. Matznetter), haben aufgrund dieses Budgets eine zusätzliche Milliarde. (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt ja nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir haben es mit diesem Budget
geschafft, wesentlich mehr Supportpersonal hineinzubringen. Da geht es ganz stark auch um die psychosoziale Hilfe. Wir haben weiterhin das 100-Schulen-Programm verankert und wir haben ein tolles Schulausbauprogramm. Das lassen wir uns ganz einfach nicht schlechtreden, und das können Sie auch Kollegin Meinl-Reisinger so ausrichten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Erasim.)
Bevor die erste Reihe hysterische Anfälle bekommt, fahre ich mit der Landwirtschaft fort. (Oh-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Matznetter: So viel zum Thema Würde! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Bei der Landwirtschaft ist es ja sehr oft so, dass man in Österreich sehr geneigt ist, zu sagen: Wow, die Bäuerinnen und Bauern bekommen jetzt schon wieder etwas! – Ich bin selbst Bäuerin und habe die letzten 20 Jahre damit verbracht, meinen kleinen Bauernhof gemeinsam mit meiner Familie aufzubauen. Ich verstehe es, wenn Bäuerinnen und Bauern jetzt auch eine Entlastung brauchen.
Das sind Familien, die oft sieben Tage die Woche den ganzen Tag arbeiten. Da sind 14-Stunden-Tage gar keine Seltenheit, und der Lohn dafür ist ein durchschnittliches Bruttoeinkommen pro Jahr von etwas mehr als 34 000 Euro. Davon sind noch Sozialleistungen zu zahlen. Ich würde sagen, das ist eines der niedrigsten durchschnittlichen Einkommen, die wir in Österreich haben, und dessen sind wir uns auch in der Debatte in diesem Haus viel zu selten bewusst. (Abg. Silvan: Eure Landwirtschaftspolitik!)
Man pickt sich hier gewisse größere Betriebe heraus, vergisst aber, wie es dem Gros in der Landwirtschaft geht. (Abg. Erasim: Dem Gros vor allem, nicht? – Abg. Loacker: Der Bauernbund könnte nicht besser weinen da vorne! Es ist ja zum Genieren! Hat dir der Strasser die Rede geschrieben?) Insofern freut es mich, dass wir in diesem Entlastungspaket auch die Zusatzgrenze bei den Nebenerwerbsbetrieben aufheben und auch die Pauschalierungsgrenzen auf 600 000 Euro raufgesetzt haben. Warum uns das als Grüne nicht stört? Wissen Sie, warum? – Wenn wir überall anders von Valorisierungen reden, wenn wir von Inflationsanpassungen reden, dann hat die Landwirtschaft, die tagtäglich für Ihr Frühstück
sorgt, lieber Herr Kollege Loacker, dasselbe auch verdient. – Danke schön. Hvala lepa. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Erasim: Das mit hysterisch hättest du dir sparen können! Das ist das Niveau, von dem ihr redet!)
12.44
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Seit drei Jahren leben die Österreicherinnen und Österreicher im Krisenmodus, gebeutelt und geplagt von einer unverhältnismäßigen schwarz-grünen Coronapolitik, gesellschaftlich geteilt und gespalten von einer ebensolchen schwarz-grünen Coronapolitik. Gleichzeitig erleben wir jetzt eine fehlgeleitete Regierungspolitik, eine fehlgeleitete Förderpolitik dieser Bundesregierung. Herr Bundesminister, Sie werden es nicht bestreiten können, aber die Gießkanne gehört nun einmal zum Lieblingsgerät und zu den Lieblingsinstrumenten dieser Bundesregierung.
Wenn ich fehlgeleitete Regierungspolitik sage, darf ich das nur als Beispiel nehmen: Zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt wurde die CO2-Abgabe von Frau Minister Gewessler eingeführt, eine Klimasteuer, die man zu einem Zeitpunkt eingeführt hat, als der Treibstoffpreis bereits bei 2 Euro gelegen ist, als der Heizölpreis bei 1,50 Euro, 1,60 Euro gelegen ist. (Zwischenruf des Abg. Schwarz.) Man hat die Bürger also klar belastet.
Im Frühjahr hat man versucht – es hätte eine Unterstützung sein sollen –, einen Energiekostenausgleich einzuführen. Man hat ihn auch beschlossen, allerdings wieder einmal in Form eines sehr komplizierten, sehr bürokratischen Modells, bei dem sich viele Menschen nicht auskennen, das aber im Endeffekt nur den Tropfen auf den heißen Stein dargestellt hat und das vor allem auch Teile der Bevölkerung ausgeschlossen hat und ausschließt. Es sind genau jene Österreicherinnen und Österreicher, die es am meisten benötigen würden, die von
diesem Energiekostenausgleich nicht profitieren können. Es sind Bürger, die zwar monetär die Energiekosten tragen, aber gleichzeitig nicht als Partner, als Kunde gegenüber dem Stromlieferanten aufscheinen. Es sind Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen, in den Altenheimen, in den Studentenheimen, Mehrgenerationenhaushalte. Im Großen und Ganzen sind es die junge und die ältere Generation.
Es ist nahezu schon wieder einmal ein Treppenwitz, den die Regierung hier zeichnet, dass es die ehemalige Generalsekretärin der Österreichischen Volkspartei, die nunmehrige Volksanwältin Gaby Schwarz, die noch vor einem halben Jahr hier in der ersten Reihe gesessen ist, war, die in einem Schreiben an die Parlamentsfraktionen genau diesen Umstand mitgeteilt hat und sich dafür einsetzt, dass man auch diesen Menschen diesen Energiekostenausgleich zukommen lässt. Vom Finanzministerium, Herr Minister, wurde ihr mitgeteilt, dass das einfach nicht funktionieren würde und dass es das ganz einfach nicht gibt. Daher bittet Gaby Schwarz als Volksanwältin das Parlament um Hilfe, und wir als Freiheitliche kommen dieser Bitte auch nach. (Abg. Loacker: Das ist das Gesetz, das sie selber verbockt hat, die Gaby Schwarz!)
In diesem Zusammenhang darf ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Anspruchsberechtigten beim Energiekostenausgleich“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden entsprechend den Anregungen von Volkanwältin Gabriela Schwarz aufgefordert, den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Energiekostenausgleichgesetz um jene Teile der Bevölkerung zu erweitern, die Stromkosten tragen aber keinen eigenen Stromliefervertrag haben.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
12.48
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, MMag.DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ausweitung der Anspruchsberechtigten beim Energiekostenausgleich
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3, Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2812/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 geändert wird (1703 d.B.)
in der 178. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2022
Am Energiekostenausgleich wird von vielen Seiten massive Kritik geäußert.
Mit den 150 Euro sei den Menschen angesichts der massiven Preissteigerungen nicht einmal ansatzweise geholfen – und rund 40 Prozent der Haushalte müssten zudem bis 2023 warten, bis sie dieses Geld bekommen. Wer seine Jahresabrechnung zwischen Jänner und Mai hat, der muss bis 2023 warten, bis die Gutschrift erfolgt. Bis dahin seien die Menschen den explodierenden Preisen schutzlos ausgeliefert.
Viele Personen, die sehr wohl für Energie zahlen, können den Energiekostenausgleich nicht in Anspruch nehmen, da die Regelung des Energiekostenausgleiches jene Personen ausschließt, die zwar ökonomisch die Energiekosten tragen, aber gegenüber dem Stromlieferanten nicht direkt als Kunde aufscheinen.
Für die AK ist die Umsetzung des Energiekostenausgleichs eine suboptimale Lösung.
Kritik an der derzeitigen Regelung des Energiekostenausgleiches kommt auch von der Volksanwaltschaft – und zwar von der ehemaligen ÖVP-Abgeordneten, Ex-ÖVP-Generalsekretärin und nunmehrigen Volksanwältin Gabriela Schwarz:
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden entsprechend den Anregungen von Volkanwältin Gabriela Schwarz aufgefordert, den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Energiekostenausgleichgesetz um jene Teile der Bevölkerung zu erweitern, die Stromkosten tragen aber keinen eigenen Stromliefervertrag haben.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Scharzenberger. – Bitte.
12.48
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Schon bald ein halbes Jahrhundert lang ist die Debatte rund um die Abschaffung der kalten Progression ein fixer Bestandteil des steuerpolitischen Diskurses in diesem Land. In Zukunft können wir uns diese Debatte sparen, weil diese Bundesregierung nämlich hält, was sie verspricht: Sie schafft die kalte Progression ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Mit dieser Strukturreform als langfristiger Entlastungsmaßnahme wird die schleichende Steuererhöhung zu 100 Prozent abgeschafft, zwei Drittel davon automatisiert und ein Drittel bleibt der Politik zur Verfügung, um flexibel und solidarisch zu verteilen. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Es gibt einige Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus, die dieses Modell als Mogelpackung bezeichnen, die dem Herrn Finanzminister vorwerfen, dass er die kalte Progression nur teilweise abschafft, oder ihm sogar vorwerfen, er bereichere sich an einem Handlungsspielraum für das verbleibende Drittel. Das ist ganz einfach falsch. Der Gesetzestext sieht jedenfalls vor, dass dieses Drittel den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zurückgegeben werden muss, und zwar in Form von Entlastungsmaßnahmen im Bereich der Einkommensteuer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Genau das gewährleistet diese politische Flexibilität, die wir für mehr Treffsicherheit jetzt auch brauchen. Die Abschaffung der kalten Progression ist außerdem ein Akt der Fairness gegenüber allen fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, weil genau diese Menschen, die Einkommen durch Leistung erzielen, steuerlich nicht bestraft werden dürfen.
Als vergleichsweise jüngere Abgeordnete in diesem Haus noch etwas zur Generationengerechtigkeit: Man kann nicht nach dem Motto leben: Der Staat wird es schon richten. Umso wichtiger sind daher diese gezielten Schwerpunktsetzungen im Budget 2023, um vor allem auch in den kleineren und mittleren Einkommensbereichen treffsicher zu entlasten. Frau Kollegin Meinl-
Reisinger stellt sich hier heraus und schreit laut „Gießkanne“ – da sind wir eben genau bei diesem letzten Drittel der kalten Progression, wo dieser Handlungsspielraum für noch mehr Treffsicherheit für langfristige Entlastungsmaßnahmen gegeben ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Shetty: Das wird von Generation zu Generation kritischer!)
Wir lassen die Bürgerinnen und Bürger nicht im Stich. Deshalb setzen wir weitere treffsichere Maßnahmen wie die Valorisierung der Sozialleistungen oder die Strompreisbremse. Damit fördern wir zum Beispiel den Grundbedarf an Strom, aber wir sorgen auch dafür, dass die, die darüber hinaus Unterstützung brauchen, diese auch bekommen.
Das „Notwendige zur Verfügung zu stellen“ – so hat es der Herr Finanzminister heute in seiner Budgetrede gesagt. Das ist jetzt vor allem an die sozialdemokratische Fraktion gerichtet: Man muss sich von diesem Vollkaskostaatwunschdenken verabschieden. Es geht um das Geld der Steuerzahlerinnen und der Steuerzahler. (Zwischenrufe der Abgeordneten Lercher und Wimmer.) – Na ja, Herr Kollege, eine umfassende Wirtschaftskompetenz wird nämlich genau Ihrer Fraktion, der SPÖ, eben nicht zugeschrieben. (Beifall und Zwischenruf bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Das bringt mich auch gleich zum letzten Punkt – vor allem Kollegin Voglauer hat es auch angesprochen –, weil in diesen Debatten immer wieder Zwischenrufe kommen und wir uns da oft mit dem Wechseln von parteipolitischem Kleingeld aufhalten: Es ist jetzt nicht die Zeit dazu. Die Menschen haben Sorgen und Ängste. (Zwischenruf des Abg. Wimmer.) Ich wünsche mir für dieses Land, dass wir alle gemeinsam diese Sorgen und diese Ängste der Bevölkerung ernst nehmen, und ich wünsche mir, dass wir alle gemeinsam dieses Land mit Vernunft und mit Hausverstand durch diese schwierige Zeit führen. (Abg. Wurm: Das würde ich mir auch wünschen! – Zwischenruf bei den NEOS.)
Eines steht nämlich fest: Unsere Bundesregierung leistet Großartiges, und ich bin der vollsten Überzeugung, dass uns keiner besser finanziell durch diese
schwierige Zeit führt als dieser Finanzminister. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
12.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ja, Kollegin Scharzenberger, das hat Ihre Fraktion über Minister Blümel damals auch gesagt, nicht? (Heiterkeit und Beifall der Abgeordneten Silvan und Wimmer. – Zwischenruf des Abg. Hanger.)
Nach 36 Jahren in der Bundesregierung hat sich die ÖVP jetzt dazu durchringen können, das Thema kalte Progression in Angriff zu nehmen. (Abg. Hanger: Brauchst ja nur mehr zustimmen jetzt!) Jetzt will ich einmal das Positive hervorheben: Sie wird zu zwei Dritteln abgeschafft, und das ist viel besser als nichts, das möchte ich honorieren. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Hanger: Das ist ja schon ein Kompliment von dir: viel besser als nichts!)
Wir bringen heute einen Abänderungsantrag ein, die kalte Progression zur Gänze und auch rückwirkend mit 1. Jänner dieses Jahres abzuschaffen. (Abg. Hanger: Wird zur Gänze abgeschafft!) Ich darf ihn jetzt in seinen Grundzügen erläutern und möchte noch darauf aufmerksam machen, wie die Regierung diese Abschaffung der kalten Progression angeht.
Es werden nicht alle Beträge im Einkommensteuergesetz valorisiert, sondern nur ganz bestimmte, zum Beispiel der Alleinverdienerabsetzbetrag, weil es der ÖVP ja wichtig ist, dass die Frauen zu Hause bleiben (Abg. Hanger: Gerald! Wenn sie wollen!), und der Pensionistenabsetzbetrag, weil man ja bei den Pensionisten gute Wahlergebnisse haben will. Die Jungen sind eh wurscht – diejenigen, die nämlich arbeiten gehen und Geld verdienen, zum Beispiel Überstunden machen. Der Freibetrag für die Überstunden wird nicht valorisiert, der Betrag für steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung wird nicht valorisiert (Abg. Doppelbauer:
Leistungsträger!), und bei den Selbstständigen werden die Grenzen für den Gewinnfreibetrag auch nicht angehoben. Also die schauen schon ganz genau hin, wo sie valorisieren und wo sie nicht valorisieren.
In Zeiten des Arbeitskräftemangels müsste man in Wirklichkeit jene belohnen, die viel arbeiten, das heißt, den Freibetrag für Überstundenzuschläge verdoppeln. Man müsste für die Menschen, die Vollzeit arbeiten, einen Absetzbetrag einführen – die sind nämlich sehr gesucht –, und man müsste für die Menschen, die länger arbeiten – also für jene, die zum Beispiel mit über 65 Jahren noch arbeiten –, die Lohnsteuer halbieren, damit man honoriert, wenn Fachkräfte länger im Erwerbsleben bleiben. (Beifall bei den NEOS.)
Wenn man das machen würde, könnte man auch mit mehr Einkommen besser auskommen.
Ein besonderes Schmankerl ist die Art, wie der Familienlastenausgleichsfondsbeitrag von 3,9 auf 3,7 Prozent reduziert wird. Die Bundesregierung hat sich schon dafür abfeiern lassen, was für eine tolle Lohnnebenkostensenkung das denn nicht sei. Damit, geschätzte Unternehmerinnen und Unternehmer, ist aber eine Falle verknüpft. Das gilt nämlich nicht automatisch ab 1. Jänner, Sie brauchen nämlich eine lohngestaltende Vorschrift, auf die sich diese Regelung stützt. Das hat es in der Geschichte der Zweiten Republik noch nicht gegeben, dass der KV oder die Betriebsvereinbarung festschreiben muss, dass man die Lohnnebenkostensenkung in Anspruch nehmen kann, die der Gesetzgeber beschließt. Das hat es noch nie gegeben. Kollege Wimmer, das kennst du wahrscheinlich auch nicht, dass man jemals Lohnnebenkosten durch den Kollektivvertrag geändert hat. (Abg. Rainer Wimmer: Nein!) – Das hat es noch nicht gegeben, das wird jetzt zum ersten Mal festgeschrieben.
Wenn Sie eine Firma haben, die den Kollektivvertrag erst nächsten April oder nächsten Mai ändert, und Sie mit Ihrem Betriebsrat keine Einigung finden oder Sie gar keinen Betriebsrat haben, dann müssen Sie das selbst intern kommunizieren, und zwar so, dass Sie der Lohnbehörde später nachweisen können, dass Sie
das gemacht haben, sonst dürfen Sie den Beitrag am 1. Jänner gar nicht senken. Großartige Reform!
Dann heißt es – auch das war heute um 7 Uhr bei Radio Venezuela zu hören (Heiterkeit des Bundesministers Brunner) –, die Abschaffung der kalten Progression würde die Einnahmen des Bundes mindern. Die mindert sie natürlich nicht, sondern sie steigen nur nicht so stark. Sogar die Organisation, deren Generalsekretär Karlheinz Kopf ist, die Wirtschaftskammer, hat berechnet, dass die Abgabenquote von 2022 auf 2023 steigen wird. Der Staat nimmt also immer noch mehr Geld ein. Diese Republik hat nach wie vor kein Einnahmenproblem, sie hat ein Ausgabenproblem, und die Gießkannenpolitik der Regierung macht das nur schlimmer, wenn man die Fünfhunderter auch an die verteilt, die sie gar nicht brauchen, zum Beispiel an mich.
Wenn man sich dann anschaut, wo das Geld, das Budget hingeht: Das Pensionsloch reißt es auf. 2,7 Milliarden Euro mehr allein für die Pensionen im nächsten Jahr und ein um 10 Milliarden Euro größeres Pensionsloch in vier Jahren – 10 Milliarden Euro. Da wird nichts gemacht, keine Bewegung, im Gegenteil: Es werden sogar noch Anreize gesetzt, früher in Pension zu gehen – dazu komme ich dann beim nächsten Tagesordnungspunkt.
Die Zinsen für die Staatsschulden verdoppeln sich von heuer auf nächstes Jahr, und dann heißt es: Wir investieren! – Bitte, was für Investitionen? Das ist doch keine Investition, wenn man für seine Schulden Zinsen zahlen muss. Wir büßen für die Schuldenpolitik dieser Regierung und der Vorgängerregierungen. Zahlen müssen das die Jungen, weil das Geld für Universitäten, für Schulen und für wirkliche Zukunftsinvestitionen fehlt. (Beifall bei den NEOS.)
Der Offenbarungseid für alle, die es nachlesen wollen, findet sich in der Budgetrede auf Seite 31: Wenn ein Finanzminister als Vergleich für die eigene Qualität die Finanzsituation von Italien heranziehen muss, dann sieht man, in was für einer katastrophalen Lage sich das österreichische Budget heute befindet. (Beifall
bei den NEOS. – Heiterkeit und Zwischenruf der Abg. Doppelbauer. – Zwischenruf des Abg. Lercher.)
12.59
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1662 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II) (1702 d.B.) - TOP 2
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
I. Artikel 1 Z 1 entfällt.
II. Artikel 1 Z 3 entfällt.
III. Artikel 1 Z 5 b lautet: "Nach Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Die für die Anwendung der Steuersätze für Einkommensteile bis eine Million Euro festgesetzten Grenzbeträge sowie die für die Anwendung des Abs. 4, des Abs. 5 Z 1 bis 3, des Abs. 6 und des Abs. 8 festgesetzten Beträge unterliegen einer Inflationsanpassung nach Maßgabe des § 33a. Gleiches gilt für die in § 1 Abs. 4, § 34 Abs. 4 zweiter Teilstrich, § 35 Abs. 1 dritter Teilstrich, § 42 Abs. 1 Z 3, § 99 Abs. 2 Z 2 und § 102 Abs. 3 festgesetzten Beträge sowie die Einkunftsgrenzen des § 4 Abs. 4 Z 8 lit. b.“
IV. Artikel 1 Z 6 lautet: "Nach § 33 wird folgender § 33a samt Überschrift eingefügt:
„Inflationsanpassung
§ 33a. (1) Die steuerliche Mehrbelastung durch die kalte Progression (Abs. 2) ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen abzugelten.
(2) Als kalte Progression ist das inflationsbedingte Mehraufkommen an Einkommensteuer zu verstehen, das sich für das jeweilige Folgejahr als Differenz aus dem Steueraufkommen auf Grundlage von noch nicht nach § 33 Abs. 1a inflationsangepassten Beträgen und dem Steueraufkommen bei einer Inflationsanpassung nach Maßgabe des § 33 Abs. 1a unter Zugrundelegung einer gemäß Abs. 3 ermittelten positiven Inflationsrate ergibt.
(3) Für die Ermittlung der Inflationsrate ist das arithmetische Mittel der für die Monate September des vorangegangenen Jahres bis Juli des laufenden Jahres sowie des vorläufigen Wertes für August des laufenden Jahres der von der Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlichten Jahresinflationsraten des Verbraucherpreisindexes heranzuziehen. Das arithmetische Mittel ist auf das Zehntel eines Prozentpunktes zu runden.
(4) Für jedes Kalenderjahr erfolgt eine Anpassung der Beträge gemäß § 33 Abs. 1a im Ausmaß der positiven Inflationsrate (Abs. 3). Die so ermittelten Beträge sind auf volle Euro aufzurunden. Der Bundesminister für Finanzen hat die für das Folgejahr angepassten Beträge jeweils bis zum 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres im Wege einer Verordnung kundzumachen.
(5) Abweichend von den Absätzen 3 und 4 soll die Inflationsanpassung für das Kalenderjahr 2022 insofern erfolgen, als hier die das arithmetische Mittel der für die Monate September des Jahres 2020 bis August des Jahres 2021 der von der Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlichten Jahresinflationsraten des Verbraucherpreisindexes heranzuziehen ist. Das arithmetische Mittel ist auf das Zehntel eines Prozentpunktes zu runden."
V. Artikel 1 Z 7 entfällt.
VI. Artikel 1 Z 8 entfällt.
VIII. Artikel 1 Z 9 entfällt.
IX. Artikel 1 Z 10 entfällt.
X. Artikel 1 Z 11 lautet: "In § 124b werden folgende Z 412 bis 414 angefügt:
"412. § 33 Abs. 1a und § 33a Abs 1 bis 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 sind erstmalig anzuwenden, wenn
• die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023,
• die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2022 enden.
413. § 33 Abs. 1a und §33a Abs 1, 2 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 sind erstmalig anzuwenden, wenn
• die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2022,
• die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2021 enden.
Wurde für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember enden, die nach §33a Abs 5 festgelegte Inflationsanpassung noch nicht berücksichtigt, hat der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Aufrollung gemäß § 77 Abs. 3 so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31. Dezember 2022 durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen.
414. § 17 Abs. 5a Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 anzuwenden."
XI. In Artikel 2 Z 1 wird der Ausdruck "Kalenderjahr 2025" durch den Ausdruck "Kalenderjahr 2023" ersetzt.
XII. Artikel 2 Z 2 entfällt.
XIII. Artikel 3 Z 3 lautet:
"3. Dem § 55 wird folgender Abs. 59 angefügt:
„(59) § 41 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt mit dem der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft und ist erstmals in Bezug auf das Kalenderjahr 2023 anzuwenden.“"
Begründung
Nach dem bisher dem Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu Grunde liegenden Nominalwertprinzip ist für die Einkommensbesteuerung nur der zahlenmäßige, nicht aber der tatsächliche Geldwert maßgebend. Bei Preissteigerungen entspricht ein nomineller Einkommenszuwachs jedoch nicht dem realen Einkommenszuwachs. Im Rahmen des progressiven Einkommensteuertarifs kommt es in diesen Fällen im zeitlichen Verlauf zum Effekt der so genannten „kalten Progression“, weil die Eckwerte des progressiven Steuertarifes nicht an die Preissteigerungsrate angepasst sind. Mit der Änderung soll der Einkommensteuertarif an die Inflationsrate (Teuerungsrate) angepasst und so dem Effekt der „kalten Progression“ begegnet werden. Dabei sollen in § 33 Abs. 1 die anzupassenden Beträge definiert und in § 33a die Wirkweise der Inflationsanpassung umschrieben werden. Damit soll der Effekt der "Kalten Progression" in vollem Umfang ausgeglichen werden - und zwar rückwirkend für das Kalenderjahr 2022.
Gemäß MRV vom 15. Juni 2022 soll die Beitragssenkung der FLAF-Beiträge ein Signal für lohngestaltende Maßnahmen sein. Aus ökonomischer Sicht trägt die materielle Abgabenlast nicht automatisch jener, der vom Gesetz als rechtlicher Träger der Abgabenlast – im Fall der Lohnebenkosten der Arbeitgeber – definiert wird. Da wir an der aktuellen wirtschaftlichen Situation sehen, dass Arbeitgeber hier jeglichen Spielraum benötigen, darf die Abgabenreduktion nicht nur ein Mittel sein, dass im Falle schnellstmöglicher Änderungen von Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträgen, gültig sein kann, sondern muss tatsächlich schnellstmöglich umgesetzt werden. Da dies mit der Gesetzesvorlage in nicht ausreichend gewährleistet wird, muss die Reduktion so rasch wie möglich und vollumfänglich erfolgen.
Ad III.
In § 33 soll die Inflationsanpassung umgesetzt werden. Durch Abs. 1a soll in Verbindung mit § 33a mit Wirksamkeit für die Jahre ab 2022 die Methodik der Inflationsanpassung festgelegt werden.
Der erste Satz In Abs. 1a umschreibt, welche Elemente innerhalb des § 33 selbst von der Inflationsanpassung erfasst sind. Im zweiten Satz des Abs. 1a sollen Bestimmungen außerhalb des § 33 erfasst werden, die auf Beträge Bezug nehmen, die von der Inflationsanpassung in § 33 betroffen sind, und daher ebenfalls nach Maßgabe des § 33a angepasst werden sollen.
Ad IV.
In § 33a sollen Umfang und Methodik der Inflationsanpassung umschrieben werden.
Die Inflationsanpassung soll durch eine automatische Tarifanpassung auf Grundlage des § 33a Abs. 4 umgesetzt werden. Für die Ermittlung der zur Inflationsanpassung herangezogenene Inflationsrate soll der Zeitraum von September des vorangegangenen Kalenderjahres bis Juli des laufenden Kalenderjahres sowie des vorläufigen Wertes für August des laufenden Kalenderjahres herangezogen werden. Die ermittelten Beträge sind auf volle Euro aufzurunden und vom Bundesminister für Finanzen jährlich bis 31. Oktober mit Verordnung kundzumachen.
Im Sinne einer früh greifenden Entlastung sollen für 2022 die Beträge gem.§ 33 Abs. 1a um die gemittelte Inflationsrate im Zeitraums September 2020 bis August 2021 angepasst werden (Abs 5).
Ad X.
Die Inflationsanpassung soll ab dem Kalenderjahr 2022 wirksam werden. Für Lohnzahlungszeiträume im Kalender 2022, für die die nach §33a festgelegte Inflationsanpassung noch nicht berücksichtigt wurde, hat der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Aufrollung gemäß § 77 Abs. 3 bis spätestens bis 31. Dezember 2022 durchzuführen.
Ad XI.
Um eine ehestmögliche Umsetzung mit dem Jahr 2023 zu garantieren, wird die Jahreszahl in Artikel 2 Z1 auf 2023 geändert.
Ad XII.
Um eine flächendeckende Umsetzung und rechtliche Absicherung zu garantieren, werden die Sonderbestimmungen über Zusatzvereinbarungen, mit deren Hilfe eine Reduktion erfolgen kann, gestrichen - sodass diese jedenfalls und für alle Arbeitgeber erfolgt.
Ad XIII.
Aufgrund der Änderungen wird die Inkrafttretensbestimmung angepasst.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Grundzügen erläutert und wurde bereits verteilt.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christoph Zarits. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Er hätte auch die Wissenschaft nehmen können! Er hätte auch sagen können, er ist besser als die Wissenschaft!)
Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Zweifelsohne: Wir befinden uns in einer Situation, in der die Menschen weniger zum Leben haben, weil die Inflation auch entsprechend hoch ist. Wir müssen alles tun, um den Menschen in dieser sicherlich nicht einfachen Situation zur Seite zu stehen.
Ich möchte auf Redebeiträge vor allem vonseiten der Sozialdemokratie eingehen, weil hier immer so getan wird, also ob in der Vergangenheit, in den letzten Monaten die Teuerung beziehungsweise die Inflation betreffend nichts gemacht worden wäre. Es ist wichtig, dass wir auf der einen Seite kurzfristige Maßnahmen setzen – diese haben wir bereits beschlossen und die Mittel sind auch schon in Auszahlung –, und auf der anderen Seite müssen wir natürlich auch das Steuersystem langfristig ändern. Das tun wir einerseits mit der ökosozialen Steuerreform und andererseits mit der Abschaffung der kalten Progression. Das ist ein Meilenstein in der Steuerpolitik in Österreich. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Litschauer.)
Was ist in den letzten sechs Monaten passiert? – Vor allem die Sozialdemokratie vergisst ja sehr, sehr oft die Maßnahmen, die sie teilweise auch mitbeschlossen hat: Pendlerpauschale, vor allem für jene, die auf das Auto angewiesen sind: plus 50 Prozent; Pendlereuro: Vervierfachung des Pendlereuros bis Mitte 2023; die Einmalzahlung für Familien: 180 Euro pro Kind auch im August; jetzt der Antiteuerungs- und Klimabonus mit 500 Euro plus 250 Euro pro Kind; Pensionisten: plus 500 Euro, bis zu 500 Euro plus Einmalzahlung; und vor allem auch jene Gruppen, die wenig Geld zur Verfügung haben, die vor allem jetzt bei der Teuerung am stärksten leiden – Studenten, die Studienbeihilfe bekommen, Menschen, die arbeitslos sind, auch Mindestpensionistinnen und -pensionisten –, haben bereits dreimal eine Einmalzahlung bekommen: 150 Euro im Jänner, 150 Euro im April, 300 Euro auch im September, das macht zusätzlich zum Klima- und Antiteuerungsbonus 1 100 Euro. (Abg. Yılmaz: Einmalzahlung! Inflation!)
Sie sehen, wie schnell und unbürokratisch die Bundesregierung und vor allem auch der Finanzminister hilft. Zusätzlich entlasten wir die Haushalte mit der Energiekostenbremse: 2 900 Kilowattstunden sind garantiert mit einem Preis von 10 Cent, und das bis Mitte 2024.
Es gibt schnelle und unbürokratische Hilfe: Die Zahlungen, die Beschlüsse sind auch schon bei den Menschen angekommen. Wir haben auch die ökosoziale Steuerreform beschlossen. Die Steuertarifstufen wurden gesenkt: von 25 auf 20 Prozent, von 35 auf 30 Prozent und im nächsten Jahr von 42 auf 40 Prozent. Auch was die Familien betrifft, wurde der Familienbonus Plus von 1 500 Euro auf bis zu 2 000 Euro erhöht. Das ist ein Meilenstein in der Steuerpolitik und in der Familienpolitik, meine geschätzten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: Aber nicht für alle!)
Jetzt geht es darum, dass wir heute die schleichende Steuererhöhung, die kalte Progression abschaffen. Ich lade auch die Sozialdemokratie, vor allem Kollegen Krainer ein, über seinen sozialdemokratischen Schatten zu springen und mit uns mitzustimmen (Ruf bei der SPÖ: Na sicher nicht! – Abg. Lercher: Ich bin ja kein
Schatten!), weil es das ist, was wir jetzt in dieser Situation brauchen: dass wir die Beiträge entsprechend an die Inflation anpassen, damit den Menschen mehr Geld im Börserl bleibt.
Meine geschätzten Damen und Herren, ein Beispiel wurde heute auch schon vom Finanzminister genannt, damit man sich vorstellen kann (Abg. Krainer: Ich finde, der Zarits hat viel zu wenige Zahlen gebracht!), was diese Abschaffung der kalten Progression pro Person bringt: 2 160 Euro pro Arbeitnehmer (Abg. Krainer: Ah, es kommen eh noch ein paar!) wären im nächsten Jahr 2 000 Euro. Mit der Abschaffung der kalten Progression ist das im nächsten Jahr ein Plus von 370 Euro.
Meine geschätzten Damen und Herren, ich hoffe, dass wir heute einen breiten Beschluss zusammenbringen. Seit über 40 Jahren wird darüber diskutiert, diese kalte Progression endlich abzuschaffen. Die Argumente, warum es nicht gegangen ist, waren immer: sollte, hätte, könnte, würde. Heute ist die kalte Progression Geschichte und das ist gut so. – Herr Kollege Krainer, ich hoffe, du bist dabei. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.03
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner. – Bitte.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ich finde es sehr bedauerlich, wenn von diesem Pult aus Kolleginnen von Kolleginnen ausgerichtet wird, dass sie „hysterische Anfälle“ erleiden. Ich finde, das hat in diesem Hohen Haus nichts verloren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zarits: Hab ich nicht gesagt! – Abg. Disoski: Das hat niemand gesagt!) – Nein, nein, nein! Eine Kollegin hat das vorhin von diesem Pult aus erwähnt und ich finde das leider wirklich total problematisch. Hysterisch ist etwas, das wir von konservativen Männern gewohnt sind, aber nicht von grünen Kolleginnen, die so etwas vorwerfen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Kommen wir nun aber zur Abschaffung der kalten Progression: Die Hälfte unserer Gesellschaft sind Frauen, und diese Hälfte der Gesellschaft profitiert bei diesem Modell zur Abschaffung der kalten Progression im Gegensatz zu den Männern nur zu einem Bruchteil. 40 Prozent bekommen die Frauen, 60 Prozent die Männer. Das ist eine weitere Einzahlung auf die Ungleichbehandlung von Geschlechtern in diesem Land.
Ich muss da auch die Freude des Kollegen Schwarz, was diese Abschaffung der kalten Progression betrifft, ein bisschen bremsen, denn es ist unfair. Es ist unfair! Wenn sich dann noch die ÖVP herstellt und sagt: Die Fleißigen in diesem Land müssen belohnt werden! (Abg. Hanger: Das ist richtig!), dann frage ich Sie: Sind die Frauen nicht fleißig? (Beifall bei der SPÖ.) Sind die Frauen nicht fleißig, wenn sie einen Großteil der unbezahlten Arbeit in diesem Land leisten? Sind die Frauen nicht fleißig, wenn sie durch Ihre Politik in die Teilzeitfalle gedrängt werden? Sind die Frauen nicht fleißig, wenn sie wieder einmal aufgrund der Politik dieser Bundesregierung durch die Finger schauen? Dieses Modell zur Abschaffung der kalten Progression lässt die Frauen durch die Finger schauen und wieder einmal unterstützungslos zurück.
Sie investieren weiterhin in diese Ungleichheit, anstatt dass Sie den Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem ersten Lebensjahr einführen. Sie investieren in diese Ungleichbehandlung, anstatt dass Sie öffentlichen Verkehr im ländlichen Raum auch so ausgestalten, dass er für Frauen attraktiv gemacht wird. Sie investieren in die Ungleichheit in diesem Land, anstatt dass Sie Kinderarmut abschaffen.
Ein paar Zahlen dazu: Im Regierungsprogramm haben sich ÖVP und Grüne darauf geeinigt, dass die Armut in diesem Land halbiert werden soll. Seit der Pandemie hat sich die Kinderarmut in diesem Land verschärft. (Abg. Wurm: Da seid ihr Sozialdemokraten auch mitverantwortlich, Frau Kollegin!) Was früher jedes fünfte Kind betroffen hat, betrifft mittlerweile jedes vierte Kind. Ein Viertel aller Kinder lebt in diesem Land in Armut. Das heißt: keine Jause für die Schule, das heißt: zu kleine oder kaputte Kleidung, das heißt: nicht am Ausflug teilnehmen
zu können. (Abg. Loacker: Und das nach 100 Jahren SPÖ!) Und diese Kinderarmut hat sich nun auch noch verschärft und betrifft ein Viertel aller Kinder! Eine traurige Bilanz dieser Bundesregierung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wurm: Da waren Sie mit dabei bei diesen Entscheidungen!)
Die Abschaffung der kalten Progression zahlt auch genau in diese ungleiche Politik der Bundesregierung ein. Der Familienbonus war genau dasselbe, auch da haben die Frauen wieder durch die Finger geschaut, genauso wie jetzt. Der Budgetdienst hat analysiert – der großartige Budgetdienst, das sei an dieser Stelle auch gesagt –, dass die Schere zwischen Männern und Frauen durch die Abschaffung der kalten Progression bis 2026 noch weiter auseinanderklaffen wird. Frauen bekommen letzten Endes unter dem Strich um ein Viertel weniger heraus. Das ist problematisch in einem Land, wo die Schere bei den Löhnen noch immer 20 Prozent und bei den Pensionen 40 Prozent beträgt. Und jetzt schauen die Frauen wieder durch die Finger. Das können wir nicht mehr so akzeptieren, Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hanger: Also Sie sind gegen die Abschaffung der kalten Progression?! – Zwischenrufe des Abg. Weidinger.)
Sie kommen dadurch auch Ihrer Verpflichtung nicht nach: Genderbudgeting steht in Österreich in Verfassungsrang und durch Genderbudgeting hätten Sie auch diese Maßnahme auf die Gerechtigkeit der Geschlechter hin prüfen müssen. Das haben Sie anscheinend nicht getan, weil in die Gleichstellung der Geschlechter dadurch überhaupt nicht eingezahlt wird. Somit sind Sie Ihrem Auftrag in diesem Bereich einfach in keiner Weise nachgekommen. Unter dem Strich kommt heraus: Die Frauen sind die Verliererinnen bei dieser Abschaffung der kalten Progression. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Loacker: Aber auch nur die ÖVP-Hausfrauen! – Abg. Krainer: Nicht jetzt Frauen schlechtreden!)
13.08
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.
13.08
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich habe heute schon den ganzen Vormittag über sehr aufmerksam zugehört, und die einen sagen, wie immer, es ist zu viel, was wir machen, die anderen sagen, es ist zu wenig. Die einen sagen, es ist zu früh, die anderen sagen, es ist zu spät. – Das macht mich sicher, dass wir mit unseren Maßnahmen in der Mitte genau richtigliegen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Yılmaz: Es ist nie zu spät!)
Die Bundesregierung hat gerade bei dieser anhaltenden Teuerungswelle rasch und vorausschauend reagiert. Wir haben Pakete geschnürt und dies vor allem unter drei Zielsetzungen: dem Erhalt der Kaufkraft, dem Erhalt der Wirtschaftsleistung und vor allem der Sicherung der Arbeitsplätze. Das war uns ganz besonders wichtig. Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann sieht man, dass uns das ganz gut gelungen ist. Ich glaube, das rechtfertigt auch, dass wir 46,5 Milliarden Euro an Unterstützungsleistungen in die Hand genommen haben.
Wenn Kollege Matznetter sich hier herausstellt und kritisiert, dass wir Geld in die Hand genommen haben, um die Unternehmen zu unterstützen, dann sage ich: Es war richtig, dass wir das getan haben, weil wir damit auch die Arbeitsplätze erhalten haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Matznetter: ... die Großen haben abkassiert!) – Kollege Matznetter, ich habe Ihnen zugehört, ich glaube, Sie diskreditieren sich selbst, wenn Sie permanent die Unternehmer, die Unterstützungsleistungen erhalten, gegeneinander ausspielen. (Abg. Matznetter: Nein, die haben mehr Gewinne gehabt als vorher!) Das tut man nicht! Das ist eines Vizepräsidenten der Wirtschaftskammer unwürdig, Herr Matznetter. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)
Ich sage Ihnen, die Maßnahmen haben gewirkt. Österreich hat zurzeit ein Wirtschaftswachstum von 4,8 Prozent. Wenn ich über unsere Grenze nach Deutschland schaue, dann sehe ich, dass sie dort kein Wachstum mehr haben. Das stimmt uns nachdenklich, denn wir sind in einer starken Abhängigkeit von
Deutschland, und wir können nur hoffen, dass die Deutschen die richtigen Maßnahmen setzen, damit sie wieder auf den Wachstumsweg zurückkehren, meine Damen und Herren.
Da heute auch das Momentum-Institut zitiert worden ist: Das Momentum-Institut hat festgestellt, dass die unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher in der Teuerung überkompensiert wurden. Der Budgetdienst attestiert, dass der Mix aus Abschaffung der kalten Progression und der Valorisierung der Sozialleistungen besonders die unteren Einkommensbezieher entlastet.
Meine Damen und Herren, wir schauen darauf, dass für jeden die richtige und geeignete Maßnahme getroffen wird. Sie können sich darauf verlassen: Diese Regierung nimmt ihre Verantwortung wahr. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.11
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz. – Bitte.
Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Damit irgendjemand zum Tagesordnungspunkt vielleicht auch ein paar Sätze sagt – ich verstehe, dass die Kolleginnen und Kollegen natürlich zur Budgetrede des Herrn Ministers Stellung nehmen; das war alles viel zu frisch –: Unter anderem steht in der Tagesordnung die Fristverlängerung. (Abg. Hanger: Das war jetzt an den Kollegen Krainer gerichtet, oder?) – Jo.
Unter anderem steht in der Tagesordnung die Friständerung vonseiten der Regierungsparteien beim Energiekostenausgleichsgesetz. Da geht es nämlich um jenen Energiekostenausgleich, Sie können sich erinnern, eine der ersten Maßnahmen, 150 Euro für jene, die einen Energieliefervertrag haben. Wir haben das schon damals, im Frühjahr, im ersten Halbjahr, kritisiert und nicht zugestimmt,
weil wieder viele, die es brauchen, nicht davon profitieren, nämlich Mitbewohner:innen, Studentinnen und Studenten, Wohngemeinschaften. Die sind ausgeschlossen, weil sie keinen Energieliefervertrag besitzen.
So: 150 Euro, zudem noch viel Bürokratie. Es zeigt ja auch die Verlängerung der Frist, bis zu der man einreichen kann, dass es bis jetzt nicht geklappt hat – das ist immerhin schon ein Dreivierteljahr her –, und deswegen werden wir auch der Fristverlängerung nicht zustimmen.
Ich komme jetzt aber nicht umhin, auch ein paar Worte zum Budget zu verlieren, weil ich die Reden sehr gut verfolgt habe, unter anderem auch Ihre Rede, Herr Bundesminister. Sie haben unter anderem gesagt – und danke (ein mehrseitiges Schriftstück in die Höhe haltend) für die schriftliche Ausfertigung Ihrer Rede –: „Trotzdem suchen all jene Parteien, die immer schon für die Abschaffung der kalten Progression waren, seit Monaten nach Gründen, warum sie jetzt plötzlich dagegen stimmen“. – So.
Sie können sich an die Rede meiner Kollegin Evi Holzleitner erinnern. Sie hat massiv kritisiert, dass Frauen nur zu 40 Prozent von der Abschaffung der kalten Progression profitieren. Herr Bundesminister, wieso soll ich als Staatsbürgerin, als Steuerzahlerin, als Mutter von zwei Töchtern, als Feministin da zustimmen? (Beifall bei der SPÖ.)
Wieso nehmen Sie die historische Chance nicht wahr, die Einkommensschere ein bisschen weiter zu schließen? Ganz schließen werden wir sie mit der Abschaffung der kalten Progression eh nicht, aber wieso profitieren Männer zu 60 Prozent und Frauen zu 40 Prozent davon? Wieso soll ich da zustimmen? Eine Antwort darauf ist man uns eigentlich noch schuldig geblieben (Abg. Loacker: ... Frauen in Teilzeit arbeiten ...!), auch alle Redner:innen der Regierungsparteien. Vielleicht sagen Sie uns einen Grund, warum das so bleibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.14
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Hanger. – Bitte.
13.15
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Bevor ich auf die Abschaffung der kalten Progression eingehe, möchte ich kurz noch auf Kollegen Matznetter replizieren. Ich kann schon festhalten: In der Coronapandemie – und da haben wir noch eine gleiche Einschätzung – hat die Republik Österreich – die Bundesregierung, das Parlament – sehr viel Geld in die Hand genommen. Es sind nämlich 45 Milliarden Euro, die da bewegt worden sind. Ich halte schon fest – und man kann bei jeder einzelnen Maßnahme diskutieren, ob sie treffsicher ist –: Wir sind wirtschaftspolitisch hervorragend durch diese Krise gekommen. (Abg. Matznetter: Nein! ...!) Wir haben ein Wirtschaftswachstum von 4,8 Prozent und sind damit im europäischen Spitzenfeld. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Matznetter: Nein!) Das ist ganz einfach ein Faktum.
Bevor ich zur Abschaffung der kalten Progression komme, möchte ich noch einen generellen Überblick geben. Wenn man diese 45 Milliarden Euro hernimmt, die wir aufgewendet haben, um die Coronapandemie zu bekämpfen, wenn man die Wirkungen der Steuerreform zusammenzählt, wenn man die Ökologisierung des Steuersystems betrachtet – in Summe sind das knapp 20 Milliarden Euro –, wenn man dann noch die kurzfristigen Maßnahmen, die Teuerungspakete, hernimmt, die strukturellen Maßnahmen – da bin ich dann bei der Abschaffung der kalten Progression –, dann sieht man, wir sind in der Lage, mit unserer Volkswirtschaft 100 Milliarden Euro zu bewegen. Das ist für mich schon ein Zeichen einer unglaublich starken Volkswirtschaft. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Ich glaube, es ist einmal das Wichtigste, dass wir eine wettbewerbsfähige Wirtschaft haben (Beifall bei der ÖVP), dass wir gut ausgebildete, leistungswillige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben, dass wir eine breite Bevölkerung haben, die dazu bereit ist, jeden Tag ihren Beitrag zu leisten, dass wir Wohlstand in unserer Gesellschaft haben. Das ist auch etwas, worauf wir wirklich stolz sein können.
Zur Abschaffung der kalten Progression: historisch, Meilenstein – man soll ja mit diesen Begriffen immer vorsichtig sein. Da ich aber gerade Kollegen Loacker anschaue: Ich glaube, es fällt dir heute ein bisschen schwer, oder? Jahrelang etwas zu fordern und es dann doch nicht zu unterstützen, das finde ich immer ein bisschen bemerkenswert.
Es sind in Summe aber knapp 20 Milliarden Euro, die wir damit weniger Steuereinnahmen haben. Ich möchte ausdrücklich betonen, ich halte es auch für sehr klug gemacht. Wieso halte ich es für klug gemacht? – Zum einen, weil zwei Drittel automatisiert passieren. Das richtet sich insbesondere auch an den berühmten Mittelstand, der gerade für uns ja so wichtig ist. Das sind diejenigen, die tagtäglich ihr Tagwerk machen, die auch Einkommensteuer zahlen. Man kann übrigens nur jemanden entlasten, der auch Einkommensteuer bezahlt.
Den klassischen Mittelstand wollen wir als ÖVP entlasten, ja, aber wir wollen uns auch sehr solidarisch zeigen – das ist uns auch sehr wichtig (Ruf bei der SPÖ: Sehr gut!) –, indem das dritte Drittel natürlich in Umverteilungsmaßnahmen hineingeht und ganz stark die unteren Einkommensbezieher adressiert, weil – das ist schon richtig – die von der Teuerung am meisten betroffen sind. Wir stehen aber auch für den Zusammenhalt in der Gesellschaft, das ist uns als ÖVP sehr wichtig. (Beifall bei der ÖVP.) Ich brauche diese vielen Leistungen, die da vollbracht worden sind, ja gar nicht noch einmal neu aufzuzählen.
Zum Abschluss die aus meiner Sicht wichtigste Botschaft: Es sind unglaubliche Beträge, die wir als Volkswirtschaft in die Hand nehmen. Ich habe es gesagt: 100 Milliarden Euro. Es gelingt aber trotzdem, in der mittelfristigen Finanzplanung die relative Verschuldung zurückzufahren. Gerade für uns als ÖVP ist es wichtig, auch den Schuldenstand im Auge zu haben. Es gelingt mit einer maßvollen Budgetpolitik auf der anderen Seite, den Schuldenstand wieder richtig – auf 70 Prozent – zu drücken. Das ist für mich eine der vielen positiven Nachrichten des heutigen Tages. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.18
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister, ich sehe es so, dass Sie heute mit Ihrer Budgetpräsentation eine Chance vertan haben, von diesem eingeschlagenen Weg der Bundesregierung abzugehen. Auch die Maßnahmen, die heute präsentiert wurden, führen wieder zu einem, nämlich dazu, dass Personen, die ein niedrigeres Einkommen haben, in unserem Land nicht so stark profitieren wie Personen mit hohen Einkommen. Das sind Maßnahmen, die man so nicht setzen sollte.
Das zeigt sich in sehr vielen Details, die Sie heute genannt haben, und auch bei allen Analysen, die jetzt vorliegen, wird eines aufgezeigt: dass der Teuerung nicht entsprechend entgegengewirkt wird. Von diesen sogenannten Entlastungsmaßnahmen, die Sie treffen, profitieren in erster Linie wieder jene, die nicht so stark von der Teuerung betroffen sind. Die einkommensschwachen Haushalte profitieren deutlich weniger von den Maßnahmen, die Sie treffen, und das ist ein struktureller Fehler, der hier leider fortgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Das führt leider dazu, dass Maßnahmen getroffen werden, die relativ viel Geld kosten. Da haben Sie schon recht, es wird viel Geld ausgegeben. Wir kritisieren ja nicht die Menge des Geldes, das ausgegeben wird. Das Problem ist, dass es falsch ausgegeben und falsch eingesetzt wird. Die Einmalzahlungen lösen kein strukturelles Problem. Wir brauchen aber eine strukturelle Lösung der Probleme und nicht Einmalzahlungen, die das Problem nicht lösen und zusätzlich auch noch handwerklich sehr schlecht gemacht sind. Tagtäglich kommen nämlich Bürgerinnen und Bürger auf uns zu, weil der Klimabonus noch nicht ausbezahlt wurde, weil sie ihn noch nicht erhalten haben, weil es mit der Post Probleme gibt und, und, und. Man sieht also, dass es auch handwerklich nicht funktioniert hat. Tatsächlich kommt das Geld bei den Menschen nicht an.
In einem Punkt gebe ich Ihnen recht: Die Abschaffung der kalten Progression – die uns, glaube ich, schon unser ganzes politisches Leben beschäftigt – ist in der Tat ein Thema, das angegangen gehört. Nur sieht man auch bei der Abschaffung der kalten Progression wieder, dass Sie – in der Form, wie Sie es machen – leider wieder jene stärker entlasten, die das nicht so dringend brauchen. Die hohen Einkommen werden wieder deutlich mehr entlastet. Die Abschaffung der kalten Progression erspart nämlich einem Haushalt im untersten Einkommensfünftel nur ungefähr 80 Euro, einem Haushalt im obersten Einkommensfünftel hingegen ungefähr fünfeinhalbmal so viel.
Also dieses Ungleichgewicht wird auch da fortgesetzt. Wenn eine Maßnahme schon 1,8 Milliarden Euro kostet, dann soll sie eine Verteilungswirkung haben, die gerecht ist. Daher gibt es von uns diesen Entschließungsantrag, den Kollege Matznetter eingebracht hat, der genau diesen Verteilungseffekt entsprechend berücksichtigen würde.
Weil heute das Momentum-Institut immer wieder zitiert wurde: Das Gegenteil ist der Fall. Das Momentum-Institut hat ganz klar festgestellt, dass die Maßnahmen, die diese Bundesregierung trifft, bei den unteren Einkommen nicht (Zwischenruf des Abg. Weidinger) – eben nicht, ja, ist genau der Schluss, ist bis unten gelesen – den gewünschten Effekt hat und nicht abfedert.
Das ist das Problem. Diese Regierung setzt mit dem Budget die falschen Maßnahmen, daher sehen wir diese Punkte sehr, sehr kritisch. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Haubner.)
13.22
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mir wurde von unserer Protokollabteilung gerade mitgeteilt, dass wir – da es eine Reihe an Abänderungsanträgen gegeben hat – für diese Abstimmung ein umfassendes Abstimmungscroquis brauchen, und das wird jetzt noch Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn es Ihrerseits und seitens der Fraktionen keinen Einwand gibt, dann würde ich, damit wir auch das Croquis vollständig haben, die Abstimmung auf den
nächsten Abstimmungsblock, nämlich nach den Tagesordnungspunkten 4 bis 9 verlegen. Wenn Sie damit einverstanden sind, werde ich so vorgehen und die Abstimmungen auf den Zeitpunkt vor den Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 9 verlegen.
Wir gehen jetzt in der Debatte weiter.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Angela Baumgartner. – Bitte.
Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Insgesamt profitieren 7,5 Millionen Österreicherinnen und Österreicher von der Abschaffung der kalten Progression. Mit einer der größten Strukturreformen des österreichischen Steuersystems bleibt mehr Lohn, also mehr Netto vom Brutto.
Wir haben mit der ökosozialen Steuerreform und mit der Abschaffung der kalten Progression unser Steuersystem nachhaltig verändert. Das Ende der schleichenden Steuererhöhung – und nichts anderes ist die kalte Progression – ist ein Schritt, der lange überlegt wurde und nun von dieser Bundesregierung umgesetzt wird.
Bis 2026 gibt es 20 Millionen Euro Steuerentlastung. (Abg. Krainer: Milliarden!) Wie funktioniert’s? (Abg. Krainer: Milliarden!) – Milliarden, Entschuldigung, ein Versprecher. Danke für den Hinweis, Herr Kollege Krainer! Das ist ein Zeichen, dass Sie meiner Rede aufmerksam zuhören, das freut mich sehr. (Abg. Krainer: So bin ich!)
Mit der Abschaffung der kalten Progression steigen alle Tarifstufen in den kommenden Jahren um den Inflationswert. Einer Pensionistin oder einem Pensionisten mit einer Bruttopension von 1 582 Euro bleiben bis zum Jahr 2026 3 770 Euro mehr in der Geldbörse; das sind fast 1 000 Euro im Jahr. Einer Vollzeitkraft mit 3 170 Euro brutto bleiben bis 2026 4 100 Euro mehr; das sind etwas mehr als 1 000 Euro im Jahr. Für die Bäuerinnen und Bauern wird
erstmals seit 20 Jahren die Umsatzgrenze der Pauschalierung angehoben. Auch die Einheitswertgrenze für die Teilpauschalierung und Einnahmen- und Ausgabentätigkeiten werden angepasst. Die Abschaffung der kalten Progression stützt die Kaufkraft und stärkt dadurch die heimische Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Laut Eco Austria – unser Herr Finanzminister hat es bereits erwähnt – bringt das Ende der kalten Progression ein BIP-Wachstum von ungefähr 1 Prozent und eine Beschäftigungserhöhung von ungefähr 37 000 Personen, wobei die Zahl der Arbeitslosen um 20 000 Personen abnehmen wird. 7,5 Millionen Österreicherinnen und Österreicher profitieren. Alleine in meinem Wahlkreis, nämlich in den Bezirken Gänserndorf und Bruck an der Leitha, sind das je 80 000 lohnsteuerpflichtige Menschen und jeweils rund 7 000 Unternehmen.
Neben den Maßnahmen gegen die Teuerung sind eben diese strukturellen Veränderungen, nämlich die ökosoziale Steuerreform und das Ende der kalten Progression, Meilensteine dieser Bundesregierung. Auch die Entscheidung, einen Teil der Abgeltung flexibel zu gestalten, halte ich für eine gute Entscheidung, um auf die vielfältigen Herausforderungen entsprechend situationselastisch zu reagieren.
Ich möchte zum Schluss unseren Herrn Finanzminister zitieren, der in seiner Budgetrede gesagt hat: „Viele Regierungen haben es probiert, viele haben es versprochen, ein paar haben es vielleicht weniger stark probiert, wir haben es geschafft.“ – Gratulation, Herr Finanzminister! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
13.27
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Lindinger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Finanzminister! Herr Gesundheitsminister! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Abschaffung der kalten Progression (eine Tafel mit der Aufschrift „Abschaffung der Kalten Progression“ und einem in einem Kreis platzierten Häkchen auf das Redner:innenpult stellend) ist ein Meilenstein in der Geschichte der Zweiten Republik. Die Abschaffung der kalten Progression wurde seit Jahrzehnten gefordert, und diese Bundesregierung macht es möglich und schafft sie ab. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf das anhand von ein paar Beispielen auch sichtbar machen. Das Beispiel der Mindestpensionistin oder des Mindestpensionisten mit einem monatlichen Einkommen von 1 030 Euro: Mit der Ausgleichszulage bleiben diesen Personen 80 Euro pro Monat mehr. Das sind bei 14 Gehältern in Summe über 1 000 Euro. Das ist ein zusätzliches 15. Gehalt, meine Damen und Herren, das ist keine Kleinigkeit! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Oder nehmen wir das durchschnittliche Einkommen von 2 160 Euro pro Monat. Der Finanzminister hat es heute schon angesprochen: Würde die kalte Progression nicht abgeschafft werden, würde dieses Geld nächstes Jahr nur 2 000 Euro im Monat wert sein. Mit der Abschaffung der kalten Progression sind das im Jahr 370 Euro mehr. Wenn wir das bis 2026 addieren, dann sind das 5 000 Euro netto für dieses durchschnittliche Einkommen.
Meine Damen und Herren, nicht nur die Abschaffung der kalten Progression ist heuer als Entlastungsmaßnahme umgesetzt worden. Es waren viele Beispiele, von Einmalzahlungen bis länger wirksamen Maßnahmen, die umgesetzt worden sind, vom Klima- und Antiteuerungsbonus bis hin zur Unterstützung der vulnerablen Gruppen, der Arbeitslosen und Pensionisten, von der Sonderfamilienbeihilfe über die Erhöhung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros bis hin zur Erhöhung des Familienbonus und des Kindermehrbetrages.
Erstaunlich ist – und da sieht man wieder, dass die Maßnahmen wirken –: Wenn man die untersten 20 Prozent der Einkommensbezieher hernimmt, dann sieht man, dass die Teuerung für diese Gruppe mehr als abgegolten wurde, das ist
mehr als kompensiert worden. Somit hat diese Bundesregierung auch die notwendige Umverteilung realisiert und hat es vor allem geschafft, alle Menschen mit geringeren Einkommen besonders zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Maurer.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch eine Unterstützung für die Land- und Forstwirtschaft beschließen wir hiermit. Die Bäuerinnen und Bauern sind mit vielen Herausforderungen konfrontiert, nicht nur mit den klimatischen Bedingungen, sondern vor allem auch mit den volatilen Märkten, aber auch mit Betriebsmittelpreisen, die explodiert sind. Mit der Anhebung der Pauschalierungsgrenze bei der Umsatzsteuer von 400 000 auf 600 000 Euro oder auch der Anhebung der Grenze für die Teilpauschalierung von 130 000 auf 165 000 Euro und nicht zuletzt auch mit der Anhebung der Einnahmegrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit von 40 000 auf 45 000 Euro schaffen wir eine Vereinfachung für die Betriebe.
Eines ist ganz klar: Die Bäuerinnen und Bauern liefern tagtäglich qualitativ hochwertige Lebensmittel, sie decken dreimal am Tag den Tisch mit besten Lebensmitteln und sichern dadurch auch die Lebensmittelversorgung in Österreich. Meine Damen und Herren! Jede und jeder von uns hat es in der Hand, zu beeinflussen, ob die österreichische Landwirtschaft auch in Zukunft noch so bestehen wird. Mit jedem Griff ins Regal, mit jeder Kaufentscheidung können wir zur Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern beitragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind viele Maßnahmen, es sind gute Maßnahmen, die von dieser Bundesregierung umgesetzt werden. Deshalb freue ich mich, wenn auch die Oppositionsparteien, die in der Vergangenheit immer wieder geschrien und gefordert haben, diesen Maßnahmen hier und heute hoffentlich zustimmen werden, denn diese Maßnahmen sind gut, diese Maßnahmen unterstützen die Österreicherinnen und die Österreicher und deshalb beschließen wir sie. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.31
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher:innen auf der Galerie! Kollegin Holzleitner und Kollegin Yılmaz haben mit Bezugnahme auf eine Analyse des Budgetdiensts ausgeführt, dass Frauen durch die Abschaffung der kalten Progression weniger profitieren würden als Männer. Das stimmt. Die Ergebnisse des Budgetdiensts spiegeln da einfach schlicht das, was wir politisch schon lange wissen, wider, nämlich dass Frauen häufiger in jenen Bereichen arbeiten, in denen die Einkommen geringer sind, und dass Frauen eben den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit übernehmen. Folglich – no na – profitieren sie natürlich weniger von Steuerausgleichsangeboten. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Das ist ein Faktum, ja. Das kann man zur Kenntnis nehmen oder nicht. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wir wollen es aber nicht zur Kenntnis nehmen, sondern wir wollen da weiterkommen. Und um weiterzukommen, hat diese Bundesregierung unter anderem mit einer Kindergartenmilliarde (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist alles ein Schwindel!) und mit einer großen Offensive zum Ausbau der Elementarpädagogik endlich zwei wichtige Schritte in Richtung Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gemacht. Das wird unter anderem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Erasim: Kein einziger Betreuungsplatz mehr! Kein einziger!)
Wir haben die Pflegereform auf den Weg gebracht. Wieso ist das frauenpolitisch wichtig, Kollegin Heinisch-Hosek? – Das ist deshalb wichtig, weil in der Pflege vor allem Frauen unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen und mit schlechten Löhnen arbeiten. Das verbessern wir. Auch das ist frauenpolitisch ein wichtiger Schritt. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Frau Kollegin, Sie können sich gerne zu Wort melden! Wenn Sie mir hier entgegenbrüllen, verstehe ich die Hälfte nicht. Zwei Dinge kann ich Ihnen aber sagen: Die
Kindergartenmilliarde (Abg. Kollross: Wo ist die?) und die elementarpädagogische Ausbildungsoffensive werden helfen. Die werden helfen. (Beifall bei den Grünen.)
Was noch helfen wird – und da sind wir uns einig, Kolleg:innen von der SPÖ –, sind eine erhöhte Lohntransparenz, zeitgemäße Karenzmodelle, die endlich auch die Sorgearbeit, die Sorgeverpflichtung zwischen Männern und Frauen fair partnerschaftlich verteilen, und vieles mehr. Ich kann Ihnen sagen, wir werden als Grüne in der Bundesregierung nicht rasten, bis wir das endlich auch umgesetzt haben. Ich freue mich, da auch die Sozialdemokratie als Verbündete an unserer Seite zu wissen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Darüber hinaus noch ein Hinweis: Was Kollegin Holzleitner und auch Kollegin Yılmaz nicht erwähnt haben, ist, dass der Budgetdienst die gesamte Verteilungswirkung der drei von der Bundesregierung geschnürten Entlastungspakete analysiert hat. Die Abschaffung der kalten Progression ist ja nur ein Teil dieser drei Pakete. Und der Budgetdienst hat alle drei Pakete analysiert. Wie schaut denn die Verteilungswirkung aus, wenn man alle drei Pakete in Summe anschaut? – Na, da kommt man zu einem anderen Ergebnis. Da sagt der Budgetdienst – ich zitiere –: „Das Gesamtentlastungsvolumen der Maßnahmenpakete zum Teuerungsausgleich teilt sich relativ gleichmäßig auf Frauen und Männer auf“. Und weiter – ich zitiere noch einmal aus dieser Analyse des Budgetdiensts –: „Bei einer Betrachtung verschiedener Haushaltstypen ist die relative Entlastung der untersuchten Maßnahmen bei Alleinerzieher:innenhaushalten [...] am höchsten.“ (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Erasim: Wir wollen keine relativen Entlastungen, wir wollen echte Entlastungen!)
Die Mehrheit davon sind bekanntlich Frauen. Kolleginnen Yılmaz und Holzleitner, wenn Ihnen diese ein Anliegen sind – ich weiß, dass es so ist –, dann stimmen Sie unter anderem als Frauen und Feministinnen auch deshalb unseren Vorschlägen zu! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.35
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Lercher. – Bitte.
13.35
Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir betreffend Budget und kalte Progression debattieren, Frau Kollegin von den Grünen, erlauben Sie mir eine Feststellung: Die Kindergartenmilliarde gibt es zwar in Ihren PR-Papieren, aber bei den Gemeinden und Betroffenen gibt es die noch nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Und das ist das Problem Ihrer Regierungsarbeit: Sie reden von Dingen, die in der Realität nicht passieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Wissen Sie, Herr Minister, um hier kurz vom Budget zu sprechen: Ein Punkt, der für uns dahin gehend entscheidend ist, dass wir es ablehnen, ist, dass dieses Budget die Inflation nicht senken wird. Deswegen ist dieses Budget kein gutes Budget für Österreich, weil es der dringendsten Problematik, die wir heute haben, nicht gerecht wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie haben gesagt, die Leute können sich auf den Staat verlassen. – Da können sich die Leute eben nicht auf den Staat verlassen, weil Sie beim dringendsten Problem keine Antworten liefern. (Abg. Steinacker: Aber geh!) Und ich sage Ihnen, auch bei der kalten Progression schreibt sich Ihr falsches Denken fort. Wir stimmen dagegen (Abg. Steinacker: Das gibt es ja nicht!), und der Vergleich macht uns da sicher, weil wir Abgeordnete von Ihrer Reform dreimal so viel wie die Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener profitieren. Und das ist nicht gerecht, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Das ist nicht die Gerechtigkeit, die wir wollen. Da belohnen Sie nicht die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger, von denen Sie so gerne sprechen. (Abg. Steinacker: Wir sind auch Leistungsträger!) Deswegen ist die Verteilungswirkung falsch und die Sozialdemokratie dagegen.
Drittens gibt es keine Gegenfinanzierung. Die wird es geben, aber auf Kosten der Allgemeinheit. Das heißt, all jene, die sich täglich bemühen, werden zum Schluss wieder zahlen müssen, weil Sie nicht bereit sind, eine Vermögen-
sbesteuerung einzuführen und Übergewinne abzuschöpfen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Da sind Sie nicht bereit, Ihren Spenderinnen und Spendern wehzutun, und das passiert auf dem Rücken der Bevölkerung. (Beifall bei der SPÖ.)
Viertens – die Taten machen ja dann sicher –: Dass Sie die Beibehaltung der CO2-Steuer durchziehen, zeigt Ihren Charakter in dieser Krise. (Beifall bei der SPÖ.)
Erlauben Sie mir zum Schluss eine Feststellung, Herr Minister: Sie haben gesagt, die Inflation ist keine Frage von politischer Ideologie. – Doch, bei Ihnen schon (Abg. Steinacker: Ein Blödsinn!), weil Sie den Markt über alles stellen und jede Regel dort als gottgegeben betrachten. Fragen Sie einmal Ihren Pfarrer am Sonntag, ob der Markt in der Bibel steht! Der wird Ihnen sagen, dass er dort nicht vorkommt, weil es an uns liegt, die Regeln des Marktes festzulegen, und zwar zum Wohle der Allgemeinheit und nicht zum Wohle der wenigen. (Beifall bei der SPÖ.)
Solange Sie dieses Dogma vor sich hertragen, nämlich dass der Markt unangreifbar ist und tun darf, was er will, so lange wird es keinen wirklichen Wandel für die vielen in diesem Land geben, sehr geehrter Herr Minister. (Abg. Steinacker: Wir kleines Österreich, wir bestimmen den Weltmarkt! Genau!) Dieses Dogma macht Sie blind für die Einsicht, blind für eine Politik, die den Menschen helfen sollte. Diese Politik, die Sie heute betreiben, bedroht den sozialen Frieden, und das ist traurig, traurig für Österreich, traurig für unser Land. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steinacker: Die Menschen sehen das aber ein bisschen anders!)
Ja, hier herinnen klatschen Sie noch, aber draußen klatscht überhaupt niemand, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition. (Abg. Steinacker: Das stimmt ja nicht! – Abg. Schmuckenschlager: Für dich klatscht keiner!) Ich sage Ihnen eines, weil Sie es heute angesprochen haben. Die Menschen haben Sorge und Angst, sagen Sie in jeder Rede. – Die haben Angst vor Ihrer Politik, denn die trifft sie draußen! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Genau!)
Dieses Budget, das Sie heute vorlegen, ist ein Festschreiben Ihres politischen Versagens. Deswegen wird die Sozialdemokratie dagegenstimmen – aus Verantwortung für Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)
13.39
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu jetzt niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Ich muss noch eine kleine Korrektur zu der verlegten Abstimmung machen: Wir müssen die Abstimmung verlegen, damit wir keine Sitzungsunterbrechung machen müssen, aber die Abstimmung erfolgt nach Tagesordnungspunkt 14, weil der Abstimmungsblock dort ist und nicht wie irrtümlicherweise vorhin gesagt nach den Tagesordnungspunkten 4 bis 9. Die verlegten Abstimmungen finden also nach Tagesordnungspunkt 14 statt, um keine Sitzungsunterbrechung machen zu müssen.
Ich verabschiede mich vom und bedanke mich beim Herrn Finanzminister, der bei dieser Debatte natürlich anwesend war. Die Abstimmung dazu erfolgt dann später.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2810/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1721 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2811/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1722 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2737/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung der Pensionsanpassung (1723 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2253/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flexipension mit Pensionsautomatik (1724 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2788/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Echte Pensionsanpassung statt sozialpolitischem Falschspielertrick (1725 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2670/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktion 60 plus für den österreichischen Arbeitsmarkt (1726 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 9, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. – Ich begrüße Herrn Bundesminister Johannes Rauch.
Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jörg Leichtfried. – Bitte.
13.40
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In Österreich leben an die 2,2 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten. Die Durchschnittspension von Männern beträgt etwa 1 400 Euro, von Frauen circa 1 130 Euro. Damit muss das Leben finanziert werden, damit müssen Miete, Einkauf, Strom, Gasrechnungen und, und, und bezahlt werden. In einer solchen Phase der Inflation, wie es sie wahrscheinlich noch nie zuvor in unserem Land gegeben hat, muss beziehungsweise müsste diesen Menschen rasch geholfen werden.
Die Pensionistinnen und Pensionisten aber werden seit einem Jahr mit dieser Situation eigentlich alleingelassen. Seit einem Jahr haben sie die Sorgen, das Leben nicht mehr finanzieren zu können, am Ende des Monats überlegen zu müssen: Kann ich noch tanken oder Essen kaufen? Das ist die Situation, in die Sie sie gebracht haben, und es wird hoch an der Zeit, dass sich da etwas ändert. Es wird aber auch hoch an der Zeit, dass sich richtig etwas ändert, geschätzte Damen und Herren, denn diese Debatte führen wir jetzt schon die ganze Zeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Was haben Sie gemacht? Herr Bundesminister, Sie haben verhandelt, dann haben Sie die Verhandlungen einseitig beendet und nicht mehr weiterverhandelt – das hätten Sie vielleicht tun sollen, – und herausgekommen ist, und das ist Faktum, eine Pensionserhöhung von 5,8 Prozent. (Abg. Loacker: Es gibt ein Gesetz, es gibt nichts zu verhandeln!) Es sind 5,8 Prozent Pensionserhöhung bei 10,5 Prozent Inflation. 5,8 Prozent gegenüber 10,5 Prozent: Das ist die Hälfte, und die Hälfte, geschätzte Damen und Herren, ist uns zu wenig! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Loacker: Kennt ihr den Unterschied zwischen Jahres- und Monatsinflation? Kennt ihr das?)
Sie haben dann vielleicht auch gesehen, dass diese 5,8 Prozent etwas zu wenig sind, und dann haben Sie überlegt: Was tue ich jetzt? Dann sind Sie wieder einmal auf die geniale Idee gekommen: Na da müssen wir Einmalzahlungen
machen! Ganz Österreich weiß inzwischen, dass diese Einmalzahlungen Unfug sind, ganz Österreich weiß, dass das nicht funktioniert.
Wie war das mit dem 150-Euro-Gutschein? – 10 Prozent haben ihn bis jetzt eingetauscht. Und jetzt der Klimabonus: Statt Geld aufs Konto bekommen die Leute, obwohl sie ein Finanzonlinekonto haben, Sodexo-Gutscheine, und dann stehen sie eine halbe Stunde auf der Post und kriegen trotzdem kein Geld, weil der Post das Geld ausgegangen ist. – Das ist das Einmalgutscheinsystem! Wollen Sie jetzt den Pensionistinnen und Pensionisten auch Sodexo-Gutscheine zuschicken, oder was? Ich meine, wie kommt man auf so eine Idee?! Das frage ich mich. (Beifall bei der SPÖ.)
Das jetzige System der Einmalzahlungen ist gescheitert. Nehmen Sie das endlich einmal zur Kenntnis! Es braucht Kontinuität und Stabilität in der Hilfe, nicht willkürliche Einmalzahlungen. Ich glaube, Sie sind eh draufgekommen, denn Sie trauen sich nicht mehr, es Einmalzahlung zu nennen – jetzt heißt es Direktzahlung. Das ist die Erkenntnis! Das ist großartig, Herr Bundesminister, sehr gut gemacht, die Lernkurve ist extrem nach oben gegangen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Es braucht ein anderes System, Herr Minister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien. Warum haben Sie sich nicht ein Herz gefasst und ein vernünftiges, faires System für solche Inflationszeiten ausgearbeitet, damit man nicht willkürlich Einmalzahlungen vergeben muss und klare Zukunftsperspektiven für die Pensionistinnen und Pensionisten hat?
Das wäre es gewesen: Dieses Jahr heranzuziehen und anhand der Zahlen dieses Jahres eine Pensionserhöhung vorzunehmen. Wissen Sie, Sie sind nicht bereit, den Menschen in Österreich zu helfen. (Abg. Michael Hammer: Das ist ein Blödsinn!) Sie weigern sich, das zu tun, was notwendig ist, nämlich endlich die Preise runterzubringen. (Ruf bei der ÖVP: Tut Sie einmal in Wien runter! – Zwischenruf der Abg. Ribo.) Das hilft den Menschen beim Einkauf, und es wird am Ende auch unserer Industrie helfen. (Ruf bei der ÖVP: In Wien, in Wien, in Wien!) Die ist jetzt damit konfrontiert, dass das Gas bei uns viermal so viel wie in
Deutschland kosten wird, und das ist nicht lustig! Das sagt auch Ihre Industrie und das sagen auch die, die etwas davon verstehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Deshalb, glaube ich, wäre es gut, Sie würden es bleiben lassen und die Rechnung, die Sie bei den Wahlen bekommen, akzeptieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.45
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hammer, für den Zwischenruf „Das ist ein Blödsinn!“ erteile ich Ihnen natürlich einen Ordnungsruf. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei den Grünen: Welcher? – Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer. – Abg. Michael Hammer: Blödsinn darf man schon sagen! – Abg. Leichtfried: Welcher Hammer war das jetzt? – Ruf bei den Grünen: Michael Hammer!) – Herr Abgeordneter Michael Hammer! Er hat sich aber eh angesprochen gefühlt. Entschuldigung, ja, da gibt es eine Namensgleichheit. (Ruf bei den Grünen: Danke schön!)
*****
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Zuallererst, nach der Rede vom Kollegen Leichtfried: Lieber Beppo Muchitsch, du fehlst! Dann hätten wir nämlich vielleicht eine sozialpolitische Rede gehört, also eine Auseinandersetzung mit dem Thema.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, worum geht es jetzt? – Es geht um das Thema Pensionserhöhungen, Pensionsanpassungen für das Jahr 2023 und darum, wie wir – als Republik Österreich, als Nationalrat und auch die Bundesregierung – in dieser schwierigen, sehr herausfordernden Zeit mit steigender
Inflation, mit steigenden Preisen bestmöglich unsere Aufträge erfüllen können, wenn es um die Frage der Sicherung von Pensionen geht.
Ich möchte einmal kurz die Aufgaben, die wir tatsächlich haben, umschreiben: Wir haben zuallererst einmal einen gesetzlichen Auftrag, und dieser gesetzliche Auftrag heißt Wertsicherung. Pensionen sind nämlich Versicherungsleistungen, und wir sind per Gesetz verpflichtet, die Pensionen wertzusichern. – Das ist der erste Auftrag.
Der zweite Auftrag ist ein sozialpolitischer, nämlich die Verhinderung von Altersarmut. Wir haben den Menschen gerade auch in diesen schweren Zeiten ein Altern in Würde zu ermöglichen.
Wir haben aber auch einen dritten Auftrag, nämlich einen wirtschaftspolitischen Auftrag – der wird, wenn es um die Frage von Pensionserhöhungen geht, sehr oft ausgeblendet. Wir gehen nämlich in Richtung einer ziemlichen Wirtschaftskrise (Abg. Wurm: Wir sind mittendrin in der Wirtschaftskrise!), und da geht es auch darum, Einkommen zu stabilisieren – auch derjenigen, die in Österreich Pensionen beziehen, und das sind 2,2 Millionen Menschen. Diese 2,2 Millionen Menschen leisten einen ganz wesentlichen Beitrag dazu, in der Krise die Nachfrage und die Konjunktur zu stabilisieren.
Wir haben zuletzt auch den Auftrag, unser Pensionssystem nachhaltig finanzierbar zu halten. Auch das ist eine zentrale Aufgabe, und, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem, was wir heute hier beschließen werden, mit den Pensionserhöhungen, versuchen wir nicht nur, diesen Aufträgen nachzukommen, ich glaube, wir erfüllen sie auch. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist halt nicht so, dass man irgendwelche willkürlichen Zahlen für eine gesetzliche Anpassung heranziehen kann, sondern es gibt eine gesetzliche Regelung. Es gibt außerdem den Begriff der rollierenden Inflation, den wir vermutlich seit den Kollektivvertragsverhandlungen heuer kennen; das geht eben über zwölf Monate, und über diesen Zeitraum wird die Inflation herangezogen und entsprechend dieser Inflation werden dann eben
im Nachhinein Sozialleistungen – wir werden ja nachher noch darüber abstimmen –, aber auch Pensionen erhöht. Dieser Anpassungsfaktor ist 5,8 Prozent – der ist valide, der ist gesichert, das ist keine Spekulation, wie es der SPÖ vorschwebt, das ist klar – und um diesen Anpassungsfaktor werden die Pensionen zuallererst einmal erhöht. – Das ist der erste Schritt.
Der zweite Schritt ist: Wir wissen natürlich, dass sich die Einkommenssituation und die Inflation weiter verschärfen, und genau deswegen haben wir eben auch diese Einmalzahlung, diese Direktzahlung von einem Drittel der Pension bis zu 500 Euro – abschleifend bis 2 500 Euro – für die durchschnittlichen, für die niedrigen und für die mittleren Pensionen im nächsten Jahr vorgesehen. Wenn wir diese Einmalzahlung zur Pensionserhöhung dazuzählen, kommen wir interessanterweise auf eine durchschnittliche Pensionserhöhung von 8,2 Prozent. (Abg. Belakowitsch: Na ja, zwischen 8,2 und ...!) Das entspricht in etwa der Inflation.
Wissen Sie, was mich sehr ärgert? – Hier herinnen – Kollege Leichtfried hat es vorhin wieder gemacht – wird über die Einmalzahlungen immer so geredet: Was ist denn das schon?! Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen!, wurde in Aussendungen schon behauptet, oder auch: Einmalzahlungen sind Rosstäuscherei! Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist leider schon so, dass der Standort nur allzu oft den Standpunkt bestimmt, denn: Wissen Sie, wie oft unter SPÖ-Sozialminister:innen im Rahmen des Pensionssystems Einmalzahlungen getätigt wurden? – Ganze vier Mal: 2007, 2008, 2009, 2016. (Abg. Wurm: Aber die Blauen, die Blauen!) Weil Kollege Wurm schon dasteht (Abg. Wurm: Ja! Jetzt sag’s!): unter FPÖ-Sozialministern 2001, 2002, 2003, 2004.
Ich kann mich nicht erinnern, dass damals von irgendeinem sozialdemokratischen Abgeordneten oder von irgendeinem freiheitlichen Abgeordneten von Rosstäuscherei (Abg. Hörl: Sind die Blauen Spezialist bei der Rosstäuscherei!), von Dumm-Verkaufen, von Verpuffen, von sonst etwas die Rede war. – Nein. Man war eher stolz darauf, das gemacht zu haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dank dieser Maßnahmen schaffen wir es tatsächlich auch, in dieses Pensionssystem, in diese Pensionserhöhungen eine sozial gerechte Staffelung zu bringen, indem bei den niedrigsten Pensionen, den Mindestpensionen, die Ausgleichszulage auf 1 110 Euro erhöht wird – das ist ein Plus von 7,8 Prozent, mit der Einmalzahlung kommt man auf über 10 Prozent. Bei der durchschnittlichen Pension – das habe ich schon erwähnt – kommt man auf 8,4 Prozent, und wir ziehen einen Deckel ein, sodass die Bezieher:innen von Sonderpensionen, von hohen Pensionen maximal das bekommen, was eben aufgrund der 5,8 Prozent bis zur Höchstbeitragsgrundlage ausbezahlt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine Maßnahme! Diese Pensionserhöhung ist eine zentrale, wichtige Maßnahme für 2,2 Millionen Menschen in diesem Land, um die Teuerung, die Inflation und diese Krise bestmöglich bewältigen zu können. Es werden weitere Maßnahmen heute noch hier beschlossen, es wird auch künftighin noch weitere Maßnahmen geben, aber das ist ein wesentlicher, wichtiger Schritt.
Ja, wir tun unser Bestes! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.51
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Peter Wurm, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ja, Herr Kollege Koza (Abg. Belakowitsch: Peter, erklär es ihm einmal!), den Grünen fehlt nicht nur in der Sozialpolitik die Kompetenz, sondern generell in der Regierungsarbeit. Das kann ich auch kurz erklären, und nicht alles, was ein Vergleich ist, hinkt – oder umgekehrt.
Zu dem, was Sie bezüglich 2001 bis 2003 sagen – um die Jahrtausendwende herum –: Da hatten wir eine Inflation von 1,3 Prozent. (Abg. Koza: Es geht um die Sache!) Ich habe es Ihnen im Ausschuss schon erklärt, Sie haben es immer noch
nicht verstanden. Wir haben außergewöhnliche Zeiten. Wir haben aktuell 10,5 Prozent monatliche Inflation, Tendenz weiter steigend und fortschreibend, und deshalb ist diese Pensionserhöhung mit 5,8 Prozent – und so viel ist es – natürlich in Zeiten wie diesen nicht ausreichend.
Jetzt kann man versuchen, das schönzureden, wie die ÖVP oder auch die Grünen das machen, die Realität ist aber eben eine andere: 5,8 Prozent. Ich sage es auch noch einmal dazu: Natürlich kostet auch diese 5,8-Prozent-Erhöhung den Staat, den Steuerzahler Geld. Das sind netto in etwa 2,5 Milliarden Euro, die diese Pensionserhöhung kostet. Allerdings haben wir halt außergewöhnliche Zeiten und natürlich leiden die Pensionisten, vor allem jene mit geringen Pensionen, in diesen schwierigen Zeiten ganz massiv.
Ich habe versucht – oder wir haben versucht –, eine Pensionserhöhung von 10 Prozent durchzubringen. Da sind wir leider gescheitert. 10 Prozent wären der aktuellen Inflationsrate in etwa angepasst und hätten den Pensionisten auch wirklich nachhaltig, zumindest einmal für das kommende Jahr, einen gewissen Spielraum gegeben, um ihr Leben sinnvoll zu fristen. Diesen Spielraum wollen die ÖVP und die Grünen den Pensionisten nicht geben.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass der Durchschnittspensionist mit in etwa 100 Euro brutto pro Monat mehr profitiert. Ich darf aber auch auf die Luxuspensionisten mit 10 000 Euro und mehr hinweisen – und da gibt es noch rund 40 000 in Österreich, die diese vier Parteien auf Dauer abgesichert haben. Auch die Sozialdemokratie profitiert davon im Übrigen mit 4 600 Euro mehr Pension. (Abg. Leichtfried: Die Sozialdemokratie kriegt keine Pension!) Auch das wollten wir verhindern, und auch da sind wir als Freiheitliche leider allein geblieben. – Geschätzte Sozialdemokratie, das ist eure Erbsünde! Noch einmal: Das könnt ihr keinem erklären. Luxuspensionisten, auch Sozialdemokraten, bekommen übers Jahr eine Erhöhung von 4 600 Euro – das bekommen die mehr! Das kann keiner erklären! Und ich kann euch nur noch einmal auffordern: Wir sind seit Jahren bereit, dieses Problem endgültig zu bereinigen, und ich hoffe, dass ihr endlich einmal mitgeht, wenn es um echte Realpolitik geht.
Man muss eines noch erwähnen, und zwar: Die berühmte 45-Jahre-Hacklerpension wurde abgeschafft – in Zeiten wie diesen ist das komplett falsch. Man sollte, wenn die Leute 45 Jahre arbeiten, sie dementsprechend auch belohnen, weil es immer weniger werden, die das leisten.
Parallel dazu haben wir im letzten Ausschuss und auch hier im Plenum einen Antrag eingebracht, die Möglichkeit zu schaffen – speziell in Zeiten wie diesen –, dass Pensionisten, die in der Regelpension sind, natürlich auch in der Pension dazuverdienen dürfen, ohne bürokratische Hürden, ohne dass steuerlich oder von der Sozialversicherung immer entsprechend abkassiert wird. Viele Pensionisten würden das gerne machen, weil sie eben aktuell mit ihrer Pension nicht über die Runden kommen. (Abg. Steinacker: Das dürfen sie eh!)
Auf der anderen Seite haben wir einen Facharbeitermangel in der Pflege, Gastronomie, sonst wo, und alle vier Parteien lehnen das ab – im Übrigen auch die NEOS, wobei Herr Loacker das einmal erklären sollte, warum er es in seiner Rede fordert, aber dann bei den Anträgen ablehnt. Was spricht dagegen, auf freiwilliger Basis für Pensionisten die Möglichkeit zu schaffen, dazuzuverdienen, ohne sie steuerlich zu belasten?
Das wäre eine Möglichkeit, den Pensionisten ein Zusatzeinkommen zu geben und auf der anderen Seite auch den Fachkräftemangel dementsprechend zu lindern. (Abg. Hörl: Sehr g’scheit!) – Ja, aber dann müsst ihr einmal mitstimmen! Wir haben viele gescheite Vorschläge, Kollege Hörl, du weißt das! Ihr müsst sie aber irgendwann einmal umsetzen. Und wenn die Grünen nicht mitgehen: Wir sind für sinnvolle Vorschläge jederzeit offen, Herr Kollege Hörl von der ÖVP!
Abschließend noch einmal: Das, was Sie den Pensionisten jetzt – unter Anführungszeichen –„geben“, ist das, was Sie gesetzlich machen müssen. Sie lösen aber natürlich nicht die Probleme, die aktuell da sind. Ich sage es noch einmal – wir haben es ja mehrmals wiederholt –: Die Ursache, warum wir dieses Problem – Inflation, Teuerung und so weiter – haben, das ist a) die Coronapolitik – Kosten von 100 Milliarden Euro – und b) die unsägliche Sanktionspolitik
in Richtung Russland; und das zahlen unter anderem auch die Pensionisten mit. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.56
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann August Wöginger. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese gesetzliche Pensionsanpassung ist treffsicher, sie ist sozial ausgewogen und sie deckt die zu erwartende Inflation des heurigen Jahres für den Großteil der Pensionistinnen und Pensionisten ab.
Ich möchte Ihnen das erläutern: Wir haben ein gestaffeltes System vorgelegt. 5,8 Prozent ist der gesetzliche Anpassungsfaktor. Wann wird dieser ermittelt? – Von Juli bis Juli. Seit vielen, vielen Jahren ist das gesetzlich verankert. Und weil es von Kollegen Wurm gerade gesagt wurde: Müssen tut das die Regierung nicht! Es ist gescheit, das zu tun, und in den letzten Jahren haben wir das übererfüllt. Diese Bundesregierung schließt jedes Jahr (Abg. Belakowitsch: Nein!) für die Pensionistinnen und Pensionisten – für einen Teil der Pensionistinnen und Pensionisten – höher ab, als der gesetzliche Anpassungsfaktor aussagt. Es hat aber Jahre gegeben, unter SPÖ-Bundeskanzlern und SPÖ-Sozialministern, in denen das nicht der Fall war (Abg. Belakowitsch: Unter ÖVP-Beteiligung!), in denen man die diesem Wert entsprechende Erhöhung nicht gegeben hat. (Abg. Belakowitsch: Wer war denn damals Sozialsprecher? 11, 12!)
Und da muss man schon sagen: Da herzugehen und zu sagen, das sei zu wenig und nicht entsprechend angepasst, das weise ich einfach zurück. Es sind 4 Milliarden Euro brutto, die für die gesetzliche Pensionsanpassung verwendet werden, und wir bilden die zu erwartende Inflation mit dieser Pensionsanpassung für die Pensionistinnen und Pensionisten ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Zum Zweiten möchte ich eines schon erwähnen: Wir können ja nicht einfach komplett ausklammern, was wir an Zahlungen bereits geleistet haben. Das kann man ja alles auch nachweisen: Wir haben mittlerweile drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Um das für das heurige Jahr zu beziffern: Da bekommt zum Beispiel eine Mindestpensionistin – diese hat derzeit 1 030 Euro brutto – alleine im heurigen Jahr 1 948 Euro dazu. Das sind für diese Mindestpensionistin de facto zwei zusätzliche Monatspensionen. Das ergibt einen Wert von über 14,5 Prozent. Das heißt, wir bilden mehr als die zu erwartende Inflation des heurigen Jahres ab.
Ein anderes Beispiel: Bei einer Pensionistin mit 1 300 Euro brutto sind es 1 605 Euro – das entspricht 9,44 Prozent –, oder bei einer Pension von 1 500 Euro brutto ist es eine Abgeltung von 8,45 Prozent, was der heurigen Inflation entspricht.
Das heißt, wir haben bereits Gelder in Höhe der heurigen Inflation überwiesen, und für das kommende Jahr decken wir bei den Mindestpensionisten einen Wert von 10,2 Prozent ab. Die Mindestpension wird von 1 030 Euro auf 1 110 Euro angehoben, und den weiteren Bereich bilden wir durch die 5,8 Prozent und eine Einmal- oder Direktzahlung ab. Mir ist eigentlich egal, wie man das nennt, weil es den Menschen egal ist. Es ist brutto für netto; Geld, das sie Anfang März überwiesen bekommen, und darum geht es. Bei 1 500 Euro sind es 450 Euro, bei 2 000 Euro sind es 500 Euro, die diese Menschen überwiesen bekommen. Für diese Pensionistinnen und Pensionisten, meine Damen und Herren, ist es wahnsinnig viel Geld, 500 Euro netto zu haben. Das ist viel Geld für diese Menschen, die das brauchen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Dann haben wir die 5,8 Prozent eigentlich wertgesichert. Eines möchte ich schon noch dazusagen: Was heißt denn das jetzt für das kommende Jahr? Seit August wird ja jetzt wieder beim gesetzlichen Anpassungsfaktor bis Juli des nächsten Jahres weggerechnet. Wir haben jetzt eine Inflation von 10 Prozent. Hoffentlich geht sie in den kommenden Monaten nach unten, aber es wird ein Wert ermittelt, der aus meiner Sicht deutlich höher ist als die 5,8 Prozent, die im
heurigen Jahr stattgefunden haben (Abg. Wurm: Die Basis ist ja höher!), und wir als Bundesregierung und als Regierungsfraktionen bekennen uns dazu, weil wir das auch in den letzten beiden Jahren hier abgebildet haben und auch jetzt tun. Wir werden das abbilden. Ja, was sollen wir denn noch tun? Jetzt den ganzen Prozentsatz geben? Nächstes Jahr wieder den ganzen Prozentsatz geben und die Direktzahlungen dazu? (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Meine Damen und Herren der SPÖ, es ist unseriös, das, was Sie in Regierungsverantwortung nie gemacht haben, jetzt von dieser Regierung einzufordern. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Die Pensionistinnen und Pensionisten können sich auf diese Bundesregierung verlassen, aber bleiben wir bei den Methodiken und bei den Anpassungsfaktoren, wie sie jetzt seit 20 Jahren gehandhabt werden und wie sie auch gesetzlich verankert sind. Wir decken die Inflationswerte für den absoluten Großteil der Pensionistinnen und Pensionisten ab. Die Menschen der älteren Generation können sich auf ÖVP und Grüne verlassen, weil wir wissen, dass sie einen ganz wesentlichen Beitrag für unseren Staat, für unseren Wohlstand und für unser Land insgesamt geleistet haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
14.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn es um die Pensionserhöhung geht, möchte ich mit einem positiven Aspekt beginnen. Der Herr Bundesminister hat den völlig absurden Forderungen der Seniorenvertreter nach 10 Prozent Pensionserhöhung nicht nachgegeben und sich mit den 5,8 Prozent im Wesentlichen an den gesetzlichen Prozentsatz gehalten, und das ist gut und richtig so. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Wöginger.)
Bei diesen Gesprächen über die Pensionserhöhung sitzen nämlich die Jungen, die das zahlen müssen, gar nicht am Tisch. Am Tisch sitzen die Luxuspensionisten Kostelka und Korosec, die natürlich mit Monatspensionen im vier- und fünfstelligen Bereich leicht hupen haben, aber die Jungen, die das alles finanzieren müssen, werden nicht einmal gefragt. Wenn jetzt die Pensionserhöhung in Summe 4 Milliarden Euro ausmacht (Abg. Wurm: Brutto!), nur die Erhöhung 4 Milliarden Euro, dann ist das eine gewaltige Summe Geld, die wir in andere Budgetbereiche eben nicht zusätzlich hineinstecken können; und es ist auch zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die Pensionistinnen und Pensionisten zusätzlich zu dieser Erhöhung ja mehrere Einmalzahlungen erhalten haben, die in Summe mehr ausmachen als eine 15. Pensionszahlung. Das muss man alles einmal sehen.
Wenn da von den Sozialdemokraten und von den Freiheitlichen Forderungen nach 10 Prozent Pensionserhöhung, nach einer Verschiebung der Monate, nach denen man die Erhöhung berechnet, aufgestellt werden, muss ich schon sagen: Bitte überlegt einmal, was ihr machen würdet, wenn ihr in der Regierung wärt! Das würdet ihr alles nicht machen, wenn ihr die Verantwortung hättet. Diesen Anspruch stelle ich schon an eine Oppositionspartei, dass man wenigstens überlegt: Könnte ich das verantworten, wenn ich selbst in der Regierung wäre? (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wurm: Könnte ich!)
Wir sind mit der Pensionserhöhung nicht ganz glücklich, weil für die Einmalzahlung, die da zugesagt ist, 650 Millionen Euro in die Hand genommen werden und diese Einmalzahlung natürlich wieder nicht treffsicher ist, weil als Kleinpensionist auch jemand gilt, der 30 Jahre in der Schweiz und zehn Jahre in Österreich gearbeitet hat und daher aus Österreich eine kleine Pension bekommt; und der bekommt dann eine schöne Einmalzahlung dazu. Wofür eigentlich? Vielleicht sind diese Leute ganz gut versorgt.
Man muss auch eines noch sagen: In Österreich steigen die Einkommen der Pensionisten insgesamt stärker als die Einkommen der aktiv Erwerbstätigen. Das
hat die OECD errechnet. Also wir reden da über eine Bevölkerungsgruppe, für die in unserem gut ausgebauten Sozialsystem auch gut gesorgt ist.
Es gibt noch einen Fehler im Gesetz für die Pensionserhöhung heuer, und zwar: Entgegen der Zusage, man wolle das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranführen, enthält dieses Gesetz einen Anreiz, früher in Pension zu gehen, und zwar besser schon im November oder Dezember 2022 als im Jänner 2023, weil jemand, der im Dezember dieses Jahres in Pension geht, noch 2,9 Prozent Pensionserhöhung bekommt – einen Monat danach. Man muss nur einen Monat in Pension sein und bekommt schon 2,9 Prozent Pensionserhöhung! So schnell kann sich keine Pension der Welt entwerten. Wir haben ja nicht die Inflationsraten der Türkei, wir sind hier schon noch in Österreich.
Da muss ich ein Zitat des Finanzministers herausziehen: „Nicht alles, was populär ist, ist auch vernünftig.“ Dieser Anreiz zu einem vorzeitigen Pensionsantritt gehört dazu.
Ich bringe daher einen Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (ASVG) wird wie folgt geändert:
In Z 4 entfällt im § 775 der Absatz 6.
Art. 2 (GSVG) wird wie folgt geändert:
In Z 4 entfällt im § 401 der Absatz 6.
Art. 3 (BSVG) wird wie folgt geändert:
In Z 4 entfällt im § 395 der Absatz 6.
*****
Das Pensionsloch wird von heuer 22,7 Milliarden Euro auf in vier Jahren 32,7 Milliarden Euro aufreißen. Da sehen Sie, was für eine Dynamik das hat: von 22,7 auf 32,7 Milliarden in nur vier Jahren! Da sieht man auch: Wir haben ein Strukturproblem bei den Ausgaben. Wir haben kein Einnahmenproblem, und es kommt auch nicht darauf an, ob die kalte Progression jetzt zu zwei Dritteln oder ganz abgeschafft wird. Wir haben ein gewaltiges Ausgabenproblem. Die Schweizer und die Schweden arbeiten im Schnitt vier Jahre länger als die Österreicher. Ja, und auch dort gibt es Bauarbeiter, die schwere Jobs haben, und die schaffen diesen Schnitt auch mit den schweren Jobs, und das können die Österreicherinnen und Österreicher auch.
Irgendwann einmal wird man zu den Menschen ehrlich sagen müssen: Wir freuen uns, dass wir alle länger leben, aber wir müssen einen Teil der zusätzlichen Lebenserwartung im Erwerbsleben verbringen, es geht einfach nicht anders. (Beifall bei den NEOS.)
14.07
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2810/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1721 d.B.) - TOP 4
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (ASVG) wird wie folgt geändert:
In Z 4 entfällt im § 775 der Absatz 6
Art. 2 (GSVG) wird wie folgt geändert:
In Z 4 entfällt im § 401 der Absatz 6
Art. 3 (BSVG) wird wie folgt geändert:
In Z 4 entfällt im § 395 der Absatz 6
Begründung
Reparatur des Pensionserhöhungsgesetzes
Das Pensionserhöhungsgesetz 2023 sieht vor, dass sämtliche Pensionsneuzugänge 2022 eine erstmalige Pensionserhöhung von mindestens 2,9 Prozent erhalten. Damit steigen jene Pensionsneuzugänge, die Anfang 2023 ihre Pension antreten, schlechter aus, als jene, die ihre Pension bereits Ende 2022 antreten, da die Pensionsneuzugänge 2022 noch die außerordentliche Erhöhung von 2,9 Prozent mitnehmen. Das bedeutet auf individueller Basis, dass jemand, wenn er bereits Ende 2022 in Pension gehen könnte, sich aber für einen Pensionsantritt Anfang 2023 entschieden hat, bei der Pensionshöhe schlechter aussteigt, weil die 2,9 Prozent Sonderpensionserhöhung bei Pensionsantritt 2022 höher sind als die Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt 2023. Deshalb soll mit diesem Antrag das Gesetz repariert werden, indem in Artikel 1, 2 und 3 jeweils die Bestimmungen zur außerordentlichen Mindest-Pensionserhöhung von 2,9 Prozent für die Pensionsneuzugänge 2022 gestrichen werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Johannes Rauch. – Bitte, Herr Bundesminister.
14.07
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen: Oft wird beklagt oder so getan, als wären die österreichischen Pensionen und das österreichische Pensionssystem nicht sicher – damit kann man Menschen verunsichern. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es ist sicher, und der Durchrechnungszeitraum, der im Gesetz verankert ist, garantiert dafür, dass die Pensionen, die heute ausbezahlt werden, auch wertgesichert werden.
Vielleicht muss man noch einmal erklären, wie dieser Durchrechnungsmechanismus läuft. Klug und im Gesetz verankert ist, dass nicht die Inflationsrate eines einzelnen Monats herausgegriffen, sondern ein gesamtes Jahr betrachtet wird – eben der Durchrechnungshorizont von letztem Sommer bis Sommer dieses Jahres, also ein gesamtes Jahr betrachtet wird, und da kommt man dann auf diese 5,8 Prozent. Die bilden nicht die augenblickliche Inflationsrate ab, die jetzt bei 10 Prozent liegt, aber den Durchschnitt aller zwölf Monate davor, und damit sind die zwölf Monate mit 5,8 Prozent eingepreist.
Im nächsten Jahr passiert dasselbe. Das heißt, beim nächstjährigen Durchrechnungshorizont wird die aktuell hohe Inflation auf den letzten Zehntelprozentpunkt genau abgebildet, genau mit diesem Mechanismus. Das garantiert, dass die Inflation, die wir haben, durchgerechnet auf ein Jahr, abgegolten wird. Das ist ein kluger Mechanismus. Er ist gerecht, und er sorgt dafür, dass bei den Pensionen niemand sozusagen inflationsbedingt einen Einkommensverlust hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Jetzt wissen wir, dass vor allem Menschen mit kleinen Pensionen und Ausgleichszulagenbezieher:innen von der Teuerung besonders stark betroffen sind. Das war ja der Grund dafür, warum die Bundesregierung bereits im heurigen Jahr – der Klubobmann der ÖVP hat es ausgeführt – die Hilfen auf den Weg gebracht hat. Die Inflation des heurigen Jahres ist mit den Auszahlungen, die stattgefunden haben, abgegolten. Die durchschnittliche Auszahlung lag zwischen
1 400 und 1 900 Euro pro Pension. Damit ist sichergestellt – besondere Hilfe in besonderen Zeiten –, dass die besonders hohe Inflation jetzt abgegolten wird.
Im kommenden Jahr – wissend, dass die jetzt hohe Inflation erst dann durch die Durchrechnung des gesamten Jahres abgegolten wird – werden wir die Abgeltung wieder mit einer Sonderzahlung im März vorziehen. Auch das ist dem Umstand geschuldet, dass wir wissen, dass im Laufe des Winters, im Laufe des Frühjahrs Zahlungen in Pensionistenhaushalten aufschlagen werden, die es notwendig machen, diese Hilfe zu verankern. Das, finde ich, ist klug und sozial ausgewogen. Wir kommen damit, das sei schon gesagt – das haben alle Regierungen davor auch gemacht, nämlich die Dinge zusammengerechnet und dargestellt –, auf 10,2 Prozent plus bei den Bezieher:innen der Ausgleichszulage, auf 8,2 Prozent plus bei den kleinen und mittleren Pensionen und dann, ab 2 360 Euro Pension, gibt es eben die 5,8 Prozent. Das ist sozial ausgewogen, das ist budgetär nachhaltig und das ist im Prinzip klar umgesetzt auch eine gute Pensionspolitik. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Warum Kollege Loacker nicht ganz unrecht hat, wenn er budgetäre Nachhaltigkeit einmahnt: Das ist dem Umstand geschuldet, dass wir eine demografische Entwicklung haben, die sich halt so darstellt, dass wir im Jahr 2015 die Situation hatten, dass in etwa vier Erwerbstätige einen Pensionisten, eine Pensionistin erhalten haben; im Jahr 2040 wird das so sein, dass zwei Erwerbstätige eine Pensionistin, einen Pensionisten finanzieren. Das heißt, der Anteil der über 65-Jährigen steigt signifikant an, und es ist schon auch Aufgabe, neben der sozialen Gerechtigkeit auch die budgetäre Nachhaltigkeit im Auge zu behalten, weil wir uns sonst Spielräume für gelebte Sozialpolitik nehmen, die wir in den nächsten zehn, 20 Jahren brauchen werden. Deshalb kann ich gut und gerne argumentieren: Diese Pensionserhöhung ist sozial ausgewogen und auch budgetär nachhaltig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
14.12
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher:innen auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Letzte Woche habe ich in den „Salzburger Nachrichten“ einen Kommentar zu den Pensionserhöhungen mit einem sehr interessanten Gedankenspiel gelesen: „Man stelle sich vor: Eine SPÖ-geführte Regierung hätte in den vergangenen Jahren die kleinsten Pensionen mehrmals deutlich aufgewertet.“ Diese SPÖ-Regierung „wäre es gewesen, die“ genau an diese Personen zusätzlich zu den anderen Hilfen gegen die Teuerung noch 600 Euro ausbezahlt hätte. – Es geht weiter: Dann hätte diese SPÖ-Regierung auch die „Pensionserhöhung für 2023“ angekündigt, die sozial gestaffelt ist und „die für Mindestpensionisten ein Plus im Wert von gut zehn Prozent bedeutet. Jede Wette: Der Jubel wäre groß gewesen.“ (Beifall bei den Grünen.)
Die Realität ist aber eine andere: Die SPÖ jubelt nicht, sie kommt vor lauter Empörung gar nicht dazu. Warum? – Sie unterstellt uns, wir würden wegschauen, während Menschen mit niedrigen Pensionen, Mindestpensionist:innen, verarmen: Das, was wir machen, sei alles nicht genug, dann noch diese Sofortzahlungen, dann noch die 5,8 Prozent und, und, und.
Was bleibt aber, wenn wir von dieser Empörung einmal absehen und uns wirklich die Fakten anschauen? – Dann sehen wir, dass wir Grüne mit unserem Koalitionspartner im Jahr 2020 das erste Mal die Ausgleichszulage auf 1 000 Euro angehoben haben. (Beifall und Bravoruf bei den Grünen sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir sehen, dass die Ausgleichszulage auch heuer deutlich erhöht wurde. Mit Direktzahlungen reden wir da von einem Plus von 10,2 Prozent. Pensionist:innen, die eine Ausgleichszulage beziehen, sind am stärksten von Armut betroffen, das wissen wir. Wir Grüne schauen nicht weg, auch die Regierung schaut nicht weg (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch): Gerade in schwierigen Zeiten – und das sind im Moment schwierige Zeiten – können sich die Pensionist:innen auf uns verlassen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Sieber.)
Eine gestaffelte Pensionserhöhung, eine nachhaltige Pensionserhöhung: Wir reden von 4,1 Milliarden Euro. Bei der Frage, wie hoch die Pension jährlich ausfällt, also die Pensionserhöhung – das haben meine Vorredner:innen auch schon gesagt –, ist es nicht so, dass sich die Regierung das nach Lust und Laune zusammenrechnet. Es gibt ein Gesetz, das vorschreibt, dass die Pensionserhöhung an die Inflation angepasst wird, und das ist transparent, und das ist auch gut so. Auch der Berechnungszeitraum ist nicht irgendwie zusammengestellt, sondern er ist immer vom August des Vorjahres bis Juli dieses Jahres; und die Erhöhung heuer: 5,8 Prozent – alles klar nachvollziehbar.
Was dieses Jahr natürlich anders ist – und das stimmt, das ist so –, ist, dass die Inflation gerade in den letzten Monaten sehr hoch ist. Genau da setzen wir mit Sofortmaßnahmen, mit den Sofortzahlungen an. Sie helfen schnell und zielgerichtet – Kollege Leichtfried ist jetzt leider nicht da, aber genau das hat er heute hier auf diesem Platz vor mir gefordert: zielgerichtete und schnelle Hilfe –, und das weiß die SPÖ auch. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Steinacker.)
Auch die SPÖ – das hat mein Kollege bereits gesagt – hat, genauso wie die FPÖ, in der Vergangenheit bei den Pensionserhöhungen zu Einmalzahlungen gegriffen. Das wissen alle, aber anscheinend ist Vergesslichkeit bei Populismus auch sehr hilfreich.
Es ist immer zu hören: Es braucht strukturelle, längerfristige, nachhaltige Veränderungen! – Ja, die braucht es, das wissen wir auch, aber ganz ehrlich: Wie lange hatte eine SPÖ Zeit, um diese strukturellen Veränderungen herbeizuführen? – Sehr, sehr lange. (Beifall bei den Grünen.)
Ich kann zum Schluss sagen: Zum Glück zählt am Ende des Tages nicht die Empörung, es zählt auch nicht das große Geschrei. Für die Pensionist:innen zählt, was am Konto ankommt (Abg. Belakowitsch: Das ist ja genau das Problem!), und wir zeigen, dass auf uns Verlass ist. (Beifall bei den Grünen.)
Ganz zum Schluss bringe ich noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf
im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1721 der Beilagen über den Antrag 2810/A betreffend Pensionsanpassungsgesetz 2023 (TOP 4) ein.
Der Antrag wurde verteilt.
Kurz zur Begründung: „Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Redaktionsversehen beseitigt werden bzw. redaktionelle Klarstellungen erfolgen.“
*****
Bitte um Annahme. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.17
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Markus Koza
und Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1721 der Beilagen über den Antrag 2810/A betreffend ein Pensionsanpassungsgesetz 2023
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Im § 775 Abs. 1 in der Fassung der Z 4 wird der Ausdruck „sowie Abs. 2 und 2a“ durch den Ausdruck „und Abs. 1a bis 2a“ ersetzt.
b) Dem § 775 Abs. 1 in der Fassung der Z 4 wird folgender Schlusssatz angefügt:
„Dies gilt auch in den Fällen des Abs. 6.“
c) Im § 775 Abs. 2 zweiter Satz in der Fassung der Z 4 entfällt der Ausdruck „Pensionen, die nach § 108h Abs. 1a vorletzter Satz für das Kalenderjahr 2023 nicht anzupassen sind,“.
d) Im § 775 Abs. 2 dritter Satz in der Fassung der Z 4 wird nach dem Ausdruck „darauf Anspruch hat“ der Ausdruck „und die Leistung für das bzw. im Jahr 2023 anzupassen ist“ eingefügt.
e) Im § 775 Abs. 3 in der Fassung der Z 4 wird der Ausdruck „zwei oder mehrere Pensionen“ durch den Ausdruck „eine oder mehrere Pensionen“ ersetzt.
f) Dem § 775 Abs. 3 in der Fassung der Z 4 wird folgender Satz angefügt:
„Auf den so ermittelten Anteil des Erhöhungsbetrages ist § 108h Abs. 1a erster Satz entsprechend anzuwenden.“
g) Im § 776 Abs. 2 erster und zweiter Satz in der Fassung der Z 4 wird jeweils der Ausdruck „am 31. Jänner 2023“ durch den Ausdruck „im Jänner 2023“ ersetzt.
Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Im § 401 Abs. 1 in der Fassung der Z 4 wird der Ausdruck „sowie Abs. 2 und 2a“ durch den Ausdruck „und Abs. 1a bis 2a“ ersetzt.
b) Dem § 401 Abs. 1 in der Fassung der Z 4 wird folgender Schlussatz angefügt:
„Dies gilt auch in den Fällen des Abs. 6.“
c) Im § 401 Abs. 2 zweiter Satz in der Fassung der Z 4 entfällt der Ausdruck „Pensionen, die nach § 50 Abs. 1a vorletzter Satz für das Kalenderjahr 2023 nicht anzupassen sind,“.
d) Im § 401 Abs. 2 dritter Satz in der Fassung der Z 4 wird nach dem Ausdruck „darauf Anspruch hat“ der Ausdruck „und die Leistung für das bzw. im Jahr 2023 anzupassen ist“ eingefügt.
e) Im § 401 Abs. 2 letzter Satz in der Fassung der Z 4 wird der Ausdruck „Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2022“ durch den Ausdruck „Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2023“ ersetzt.
f) Im § 401 Abs. 3 in der Fassung der Z 4 wird der Ausdruck „zwei oder mehrere Pensionen“ durch den Ausdruck „eine oder mehrere Pensionen“ ersetzt.
g) Dem § 401 Abs. 3 in der Fassung der Z 4 wird folgender Satz angefügt:
„Auf den so ermittelten Anteil des Erhöhungsbetrages ist § 50 Abs. 1a erster Satz entsprechend anzuwenden.“
h) Im § 401 in der Fassung der Z 4 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 4 eingefügt:
„(4) Bei Hinterbliebenenpensionen, für die sich am 31. Dezember 2022 durch die Anwendung des § 145 Abs. 2 oder 6a kein Auszahlungsbetrag ergibt, ist abweichend von den Abs. 1 und 2 die mit dem Hundertsatz von 60 bemessene Pension mit dem Anpassungsfaktor für das Kalenderjahr 2023 zu vervielfachen.“
i) Im § 402 Abs. 2 erster und zweiter Satz in der Fassung der Z 4 wird jeweils der Ausdruck „am 31. Jänner 2023“ durch den Ausdruck „im Jänner 2023“ ersetzt.
Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Im § 395 Abs. 1 in der Fassung der Z 4 wird der Ausdruck „sowie Abs. 2 und 2a“ durch den Ausdruck „und Abs. 1a bis 2a“ ersetzt.
b) Dem § 395 Abs. 1 in der Fassung der Z 4 wird folgender Schlusssatz angefügt:
„Dies gilt auch in den Fällen des Abs. 6.“
c) Im § 395 Abs. 2 zweiter Satz in der Fassung der Z 4 entfällt der Ausdruck „Pensionen, die nach § 46 Abs. 1a vorletzter Satz für das Kalenderjahr 2023 nicht anzupassen sind,“.
d) Im § 395 Abs. 2 dritter Satz in der Fassung der Z 4 wird nach dem Ausdruck „darauf Anspruch hat“ der Ausdruck „und die Leistung für das bzw. im Jahr 2023 anzupassen ist“ eingefügt.
e) Im § 395 Abs. 2 letzter Satz in der Fassung der Z 4 wird der Ausdruck „Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2022“ durch den Ausdruck „Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2023“ ersetzt.
f) Im § 395 Abs. 3 in der Fassung der Z 4 wird der Ausdruck „zwei oder mehrere Pensionen“ durch den Ausdruck „eine oder mehrere Pensionen“ ersetzt.
g) Dem § 395 Abs. 3 in der Fassung der Z 4 wird folgender Satz angefügt:
„Auf den so ermittelten Anteil des Erhöhungsbetrages ist § 46 Abs. 1a erster Satz entsprechend anzuwenden.“
h) Im § 396 Abs. 2 erster und zweiter Satz in der Fassung der Z 4 wird jeweils der Ausdruck „am 31. Jänner 2023“ durch den Ausdruck „im Jänner 2023“ ersetzt.
Begründung
Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Redaktionsversehen beseitigt werden bzw. redaktionelle Klarstellungen erfolgen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht auch so in Verhandlung.
Frau Abgeordnete Ribo, wir haben uns in der Präsidiale darauf geeinigt, dass wir nicht darauf hinweisen, wenn andere Mandatare in der Sitzung fehlen, und ich bitte darum, dass man sich auch weiterhin daran hält. – Besten Dank.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Es gibt viele Zahlen, die im Raum herumschwirren, aber eine möchte ich wirklich erwähnen: Wir haben mit Stand Ende 2021 2 466 799 Pensionistinnen und Pensionisten hier in Österreich – 2 466 799 Pensionistinnen und Pensionisten, die in ihrem Erwerbsleben dafür gesorgt haben, dass wir jetzt den Wohlstand haben, den wir haben, die in ihrem Erwerbsleben dafür gesorgt haben, dass es diese Gesundheitseinrichtungen in Österreich gibt, die dafür gesorgt haben, dass es diese Bildungseinrichtungen gibt (Abg. Loacker: Im Schnitt mit 31 Beitragsjahren in Pension gehen!), die dafür gesorgt haben, dass es die Infrastruktur in Österreich gibt, die eben dafür gesorgt haben, dass wir jetzt diesen Wohlstand haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Disoski: Pensionen!)
Was ist unsere Verpflichtung, meine Damen und Herren? – Jetzt haben wir dafür zu sorgen, dass ihnen in ihrem dritten Lebensabschnitt wieder Würde im Leben gegeben wird, dass sie sich das Leben leisten können, dass sie sich keine Sorgen machen müssen, ob sie genug zu essen haben, ob sie sich das Essen
leisten können, dass sie sich keine Sorgen machen müssen, ob sie im Winter heizen können, ob sie sich das Heizen leisten können, und dass sie sich keine Sorgen machen müssen, ob sie auch genug Strom für das Licht haben, ob sie auch genug Strom zum Kochen haben.
Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist unsere Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass es ihnen gut geht, dass sie wirklich in Würde leben können, und dazu benötigt es eben eine Erhöhung der Pensionen, die der Inflationsrate angepasst ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, wie sieht denn die Erhöhung der Pensionen für 2023 in der Realität aus? – Es werden hier herinnen immer Bruttozahlen genannt, wenn man von Pensionen redet: 2 000, 2 500 Euro brutto! – Ich muss mir anschauen: Was kommt denn wirklich netto für die Pensionistinnen, für die Pensionisten heraus? Schauen wir einmal: Was kriegt eine Ausgleichszulagenbezieherin, ein Ausgleichszulagenbezieher? Ihm bleiben in der Woche durch die Erhöhung – wenn man diese 10,05 Prozent rechnet – 24,50 Euro. 24,50 Euro bleiben ihm in der Woche zum Leben. Jetzt wird es spannend: Wenn ich eine Pension von 1 100 Euro hernehme, dann bleiben ihm in der Woche nur noch 21 Euro zum Leben, und wenn ich eine Pension von 1 667 Euro hernehme, bleiben ihm nur noch 18 Euro zum Leben. Das heißt, je höher die Pension, umso weniger wird die Erhöhung betragen, umso weniger bleibt ihm zum Leben. Wenn einer 2 000 Euro brutto Pension hat, dann bleiben ihm netto 15,50 Euro.
Wenn ich mir den Wocheneinkauf anschaue, der ja für alle gleich ist, dann weiß ich: Wenn ich jetzt diese 18 Euro oder 15,50 Euro hernehme, komme ich damit nicht aus, die Teuerung frisst mir das dreimal weg. Heute lese ich in der Zeitung, die Eierproduzenten sagen, der Preis für ein Ei müsse jetzt um 3 bis 5 Cent erhöht werden. Der Preis für Kaffee ist erhöht worden, Bäcker sagen, sie müssen die Preise erhöhen, Milch wird teurer, Käse auch – die Preise für alle Grundnahrungsmittel werden massiv erhöht. Da rede ich noch gar nicht von den Erhöhungen, die es bei der Miete, bei Strom und Gas gibt. (Abg. Michael Hammer: Vor allem in Wien, ja!) Ich rede grundsätzlich nur vom Essen. Die Pensionistinnen
und Pensionisten können sich mithilfe dieser Pensionserhöhungen nicht einmal mehr die Preiserhöhungen beim Essen leisten! Das sollte einem zu denken geben.
Es wird hier ständig gesagt, zu früheren Zeiten hätte es auch Einmalzahlungen gegeben. Da muss ich mir anschauen: Wie hat denn die Inflation damals ausgeschaut, als es die Einmalzahlungen gegeben hat? Da waren wir bei 1 Prozent bis maximal 2 Prozent. Heuer hat es eine Pensionserhöhung von 1,8 Prozent gegeben und die Inflation liegt jetzt bei 10,5 Prozent, meine Damen und Herren! Auch da muss der Pensionist schauen, wie er sich das Leben leisten kann. Es ist schier unmöglich, dass er das in dieser Zeit schafft. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Strache.)
Daher kann ich nur eines sagen, meine Damen und Herren, auch zu den Zahlen, die ständig genannt werden: Von diesen 4 Milliarden Euro, die die Pensionserhöhung kostet, gehen in etwa – und das sagen die Experten – 2 Milliarden Euro wieder zurück an den Finanzminister, nämlich durch die Lohnsteuerzahlungen und durch die erhöhte Kaufkraft. (Abg. Loacker: Über die Hälfte aller Pensionen sind steuerbefreit, weil so klein!) Da kassiert er ja eh die Hälfte dessen, was er da auszahlt, wieder ein.
Was mich im letzten Ausschuss aber wirklich erschüttert hat – und das ist auch mein Schlusssatz –, war die Aussage des Herrn Sozialministers, der gesagt hat: Die Einmalzahlung ist ein Vorgriff auf 2024. – Ja, was heißt denn das? Ist das schon eine Drohung an die Pensionistinnen und Pensionisten: Freunde, jetzt geben wir euch eine Einmalzahlung, aber 2024 nehme ich euch das alles wieder weg!? – Wenn das der Stil der Regierung ist, kann man dazu als Pensionistin und Pensionist in Österreich nur sagen: Nein, danke! (Beifall bei der SPÖ.)
14.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.22
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause und auf der Galerie – besonders möchte ich Bürgermeister Dipl.-Ing. Martin Pelzer aus meiner Heimatgemeinde recht herzlich begrüßen! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Lukas Hammer.)
Unsere Pensionisten haben ihre Arbeitsleistung schon erbracht. Sie haben ein Leben lang gearbeitet und sich darauf verlassen, dass wir als Gesellschaft in der Zeit danach für sie sorgen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm.) Das ist das Versprechen unseres Generationenvertrages. Darauf vertrauen die Menschen und wir lassen sie nicht im Stich. Es ist wichtig, dass wir auch bei den Pensionen dafür sorgen, dass die Teuerung auch in einer Krise wie heute verlässlich ausgeglichen wird, damit wir unseren pensionierten Eltern und Großeltern weiterhin den Lebensabend, auf den sie viele Jahre hingearbeitet haben, ermöglichen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm.)
5,8 Prozent beträgt in diesem Jahr die festgesetzte Teuerung. Dies ist der Prozentsatz, der von Juli 2022 bis Juni 2023 berechnet wird. Das ist auch unsere gesetzliche Grundlage für die prozentuelle Erhöhung der Pension. Das bekommen alle Pensionistinnen und Pensionisten.
Zusätzlich wissen wir, dass dieses Jahr, besonders im zweiten Halbjahr, die Teuerung noch – auf derzeit prognostizierte 8,2 Prozent – gestiegen ist. (Abg. Belakowitsch: 10,5 Prozent haben wir schon!) Auch darauf haben wir reagiert. (Abg. Wurm: Ist das eine alte Unterlage? – Abg. Belakowitsch: Ist das noch vom Vorjahr?) Uns ist es wichtig, sozial treffsicher zu handeln, deshalb erhöhen wir vor allem die kleineren Pensionen.
Ausgleichszulagenbezieher sind jene Personen, die in ihrem Leben mit Teilzeit und Karenz oft nicht bezahlte oder schlecht bezahlte Arbeit geleistet haben, Bäuerinnen und Bauern von kleinen und mittleren Bauernhöfen und pensionierte Gewerbetreibende von kleinen Gewerbebetrieben. (Beifall bei der ÖVP.) Sie bekommen 10,2 Prozent Erhöhung. Das sind rund 80 Euro pro Monat, das
sind rund 1 120 Euro im Jahr, man kann sagen, ein 15. Pensionsgehalt. (Abg. Wurm: Kann man! – Abg. Belakowitsch: Man muss es aber nicht sagen!) Die mittleren Pensionen bis 1 700 Euro bekommen 8,2 Prozent, also die prognostizierte Inflation. Wir fangen die Teuerung für jene, die wenig haben, zur Gänze ab. Das werden wir auch im nächsten Jahr wieder tun, wenn der nächste Satz der Inflation fixiert ist, denn auf uns ist Verlass.
Kollege Loacker hat es beim letzten Sozialausschuss ganz richtig gesagt: Auch in der Opposition sollte man nur Dinge fordern, die man auch in der Regierung umsetzen würde. (Abg. Hörl: Genau!) Alles andere ist populistisch und unseriös. Als Gewerkschafterin kann ich schon hohe Forderungen aufstellen, als Nationalrätin habe ich aber Verantwortung für alle und kann nicht populistisch handeln.
Liebe SPÖ, ihr hättet ja die Abschaffung der kalten Progression schon vor langer Zeit umsetzen können, habt es aber immer nur gefordert. (Abg. Seemayer: Das ist mit euch ja nicht gegangen!) Wir haben es umgesetzt! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
So oft höre ich, dass wir in der Politik doch auf die Anträge der Opposition hören und zusammenarbeiten sollen. Auch da kann ich nur sagen, am Beispiel Abschaffung der kalten Progression: Wir tun es! Wir haben ja eure Forderungen umgesetzt! – Wir sind Kritik gewöhnt und diese ist ja auch wichtig, es kommt nur darauf an, wie man kritisiert.
Wir müssen handeln und wir handeln nachhaltig. Die längerfristige Inflation gleichen wir prozentuell aus. Das ist fair und gerecht. Für die darüber hinausgehende Teuerung haben wir Einmalzahlungen geschaffen, weil wir noch nicht abschätzen können, wie langfristig diese Entwicklungen sind. Deshalb wäre es unverantwortlich, wenn wir diese Erhöhung auch gesetzlich festschreiben würden. Das wäre weder nachhaltig noch verantwortungsvoll gegenüber unseren nächsten Generationen. All diese Maßnahmen schaffen wir ohne Streik, ohne Demonstrationen, sondern genau so, wie ich mir das als christlich-soziale
Gewerkschafterin und Bezirksbäuerin vorstelle: mit konstruktiven Verhandlungen und einem Blick auf die gesamte Bevölkerung. (Zwischenruf der Abg. Yılmaz.)
Abschließend kann ich nur eines sagen: Wir tun das, wofür wir gewählt wurden: Wir handeln in eurem Interesse. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmgeräten! Sehr geehrte Pensionistinnen und Pensionisten! Wir verhandeln heute die Pensionserhöhung und es ist schon sehr viel gesagt worden. Es gibt eine De-facto-Erhöhung von 5,8 Prozent, das ist der Durchschnittswert, das wurde heute auch schon hundertmal erklärt – so weit, so wenig gut.
Es gibt dann noch Einmalzahlungen und es wird versucht, mit irgendwelchen Tricks herumzutun und zu sagen: Na, wenn man die dazurechnet, dann ist ja die Pensionserhöhung eh so groß. Wenn Sie meiner Vorrednerin zugehört haben, dann hat sie erklärt: Wir werden die Teuerung ausgleichen. – Also mit einem Teuerungsausgleich hat das gar nichts zu tun, das ist eine reine Inflationsabgeltung. Wir, die wir hier herinnen sitzen, wissen aber alle, und das wissen auch die Zuseherinnen und Zuseher, dass Pensionisten einen komplett anderen Warenkorb haben. Daher gab es ja früher auch den Pensionistenpreisindex – er wurde dann irgendwann abgeschafft –, der sich natürlich völlig anders zusammensetzt. Dort liegt die Inflation weit höher als bei 10 Prozent, weit höher noch als bei 10,5 Prozent.
Die Vorrednerin hat von irgendwelchen Prognosen gesprochen. Dazu muss ich sagen: Kollegin Zopf hat offensichtlich die Rede vom Vorjahr mitgenommen.
Anders ist nicht erklärbar, wie sie da bei irgendwelchen 8 Prozent gelandet ist. – Das sind die Fakten.
Tatsache ist – und das muss man sich schon auch einmal anschauen, wenn man den Blick auf das Gesamte richtet –: Wir haben gerade im Bereich unserer Pensionisten Personen dabei, die noch im Krieg geboren sind, Personen, die nach dem Krieg geboren sind, die Entbehrungen gehabt haben, die in Armut gelebt haben, die angepackt haben, die dieses Land aufgebaut und zu einem Wohlstand geführt haben, den diese Bundesregierung seit dem Jahr 2020 gegen die Wand gefahren hat. Das ist doch die Wahrheit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Das hat mit ihren völlig sinnlosen und unsäglichen Coronamaßnahmen begonnen, da ist das Geld rausgeflossen, während sie irgendwelche sinnlosen Lockdowns gemacht haben. Schweden hat vorgezeigt, dass es auch ohne Lockdowns gegangen wäre. Darauf haben wir schon 2020 hingewiesen. Wenn man sich das Ergebnis anschaut, wo es durch Corona mehr Tote gibt, in Österreich oder in Schweden, erkennt man, es ist Österreich. Sie haben also alles schlecht gemacht, was man schlecht machen konnte.
Diese Lockdowns waren von Anfang an sinnlos, trotzdem haben Sie sie bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag durchgezogen, und das ist auch einer der Gründe dafür, warum wir wirtschaftlich angeschlagen sind. Sie wollen jetzt, dass die breite Masse das ausbadet. Das müssen die Pensionistinnen und Pensionisten ausbaden, das müssen die Familien ausbaden, das müssen die Unternehmer ausbaden, weil diese Bundesregierung alles rausgeschossen hat, was an Geld vorhanden war, und daher keine Reserven mehr da sind.
Jetzt gibt es eine Inflation, die dermaßen dynamisch ist, Herr Bundesminister! Das können Sie doch nicht mit Pensionserhöhungen von vor zehn Jahren oder von vor 20 Jahren vergleichen, als wir eine Inflation hatten, die relativ stabil war. Die Inflation ist so dynamisch, dass Sie heute nicht sagen können, was in drei Monaten sein wird. Das können auch Sie nicht sagen. Wirtschaftsforscher müssen sich alle paar Wochen korrigieren, weil sie es nicht sagen können, weil
wir eben in einer wahnsinnig schwierigen Zeit leben. Man kann da doch nicht eine Personengruppe zurückschicken und sagen: Na, für die Pensionisten reicht es jetzt, denn das ist das, was wir gesetzlich machen müssen, und mehr tun wir nicht, weil es eh die Einmalzahlungen gibt!
So, und jetzt noch etwas zu den Einmalzahlungen, weil die Kollegen, vor allem von der ÖVP und auch von den Grünen, permanent sagen, da bleiben den Pensionisten, weiß ich nicht, Tausende von Euros. – Bleiben, meine Damen und Herren Kollegen, tut ihnen überhaupt nichts, sondern sie haben maximal ein bisschen mehr, um diese gesteigerten Preise abfedern zu können. Die Frage wird nur sein, ob das reichen wird. Und ich prognostiziere Ihnen heute schon: Es wird im nächsten Frühjahr nicht reichen, wenn die nächsten Stromnachzahlungen kommen. Da werden wir die nächsten Dramen und die nächsten Katastrophen erleben.
Diese Katastrophen sind hausgemacht, weil diese Bundesregierung einfach nicht nach vorne blickt, weil sie stattdessen knausert. Nicht nach vorne geblickt und Geld zum Fenster rausgeschmissen haben Sie, als es um die Cofag gegangen ist. Da waren 11 Milliarden Euro kein Problem.
Jetzt wird es besprochen: 4 Milliarden Euro kosten diese Pensionserhöhungen. Davon geht die Hälfte durch den Konsum wieder zurück, denn je niedriger die Pension der Pensionistinnen und Pensionisten ist, desto mehr geht in den Konsum – das kommt sowieso zurück. Hören wir also auf, den Leuten hier irgendeinen Schmäh zu erzählen! Ich glaube, dass es sich die Pensionistinnen und Pensionisten in unserem Land verdient haben, den gerechten Anteil vom Kuchen zu bekommen und nicht in die Armut zurückgeführt zu werden – und zwar das zweite Mal in Serie, denn schon voriges Jahr haben sie mit 1,8 Prozent eine sehr niedrige Erhöhung bekommen (Abg. Gödl: 3 Prozent!), weil davor die Inflation eben noch stabil war.
Das, was hier stattfindet, ist eine Enteignung. Das führt zu einer Verarmung der älteren Generation – und das ist in diesem Land wirklich eine Schande! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Gödl: ... 3 Prozent!)
14.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Carina Reiter. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer daheim und auf der Galerie! Ganz besonders möchte ich da die Bundesschülervertretung erwähnen, die heute mit der Bundesschulsprecherin Flora Schmudermayer da ist. – Schön, dass ihr zu dieser spannenden Debatte bei uns im Plenarsaal seid! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)
Heute geht es um die Pensionen, genauer gesagt um die Pensionsanpassungen 2023. Warum stehe jetzt genau ich als Jugendsprecherin meiner Fraktion, der Volkspartei, hier heraußen? – Die Pensionen sind ein Thema aller Generationen. Die Älteren haben hart gearbeitet – damals in oft noch nicht so gut bezahlten Jobs – und ihre Beiträge in das Sozial- und Pensionssystem eingezahlt. Genauso leisten auch wir Jungen heute unseren Beitrag und zahlen in diesen Topf ein. Unser aller Anliegen soll und muss ein nachhaltiges Sozial- und Pensionssystem sein. Eine Alterssicherung ist jetzt und auch in Zukunft wichtig, ganz im Sinne einer Generationengerechtigkeit. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das, was wir heute beschließen werden, ist eine sehr ausgewogene Lösung. Wir unterstützen Menschen mit kleineren und mittleren Pensionen besonders und trotzdem schmeißen wir die Generationengerechtigkeit nicht ganz über Bord. Nachhaltigkeit ist nämlich nicht nur ein Schlagwort, Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip – und Nachhaltigkeit heißt, auf die nachfolgenden Generationen Rücksicht zu nehmen. Es geht also immer darum, das große Ganze zu
sehen, uns über die Zukunft Gedanken zu machen, ohne auf die Leistungen der Vergangenheit zu vergessen.
Wenn ich mir jetzt aber zum Beispiel die Anträge der SPÖ anschaue und mir so manch einen Redebeitrag, den wir heute gehört haben, noch einmal in Erinnerung rufe, dann muss ich schon sagen, dass Nachhaltigkeit da eher nur in Spurenelementen vorhanden ist. Sie nehmen sich generell immer sehr gerne einzelne Teilbereiche heraus und fokussieren sich darauf, ohne dass Sie wirklich das große Ganze anschauen – und das ist wirklich sehr schade, denn sozial ist das nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
Werte SPÖ, ich darf da gerne – oder in dem Fall: für mich gerne – Kollegen Stöger zitieren. Der hat nämlich einmal gesagt: „Schmähführen können andere besser“. – Ich darf aber feststellen: Sie haben sich, wie es ausschaut, in Ihrer Fraktion in den letzten Jahren ziemlich weiterentwickelt und in diesem Bereich einiges dazugelernt. (Abg. Prinz: Rote DNA!) Etwas mehr Sachlichkeit bei Forderungen wäre aber den Zeichen der Zeit gemäß geboten. Es geht um unsere Zukunft, es geht um Stabilität, es geht um Zusammenhalt und es geht um eine ausgewogene Politik. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir als Volkspartei stehen zu dieser sozial gerechten und auch treffsicheren Pensionsanpassung: Unterstützung für die, die es brauchen, Wertschätzung für jene, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, und das aber im Sinne einer Generationengerechtigkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
14.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Yannick Shetty. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir nach unserem Hausverstand gehen: Wie würde denn ein ideales Pensionssystem ausschauen? – Man denkt, man zahlt im Erwerbsleben in
das System ein und dann, wenn man in Pension ist, bekommt man das heraus, was man eingezahlt hat – ganz vereinfacht gesagt –, die einen mehr und die anderen etwas weniger.
Wie ist aber der Status quo in Österreich? – Wir alle wissen, wir haben dieses sogenannte Umlageverfahren, der Herr Minister hat es heute ja auch schon erwähnt. Darin zahlen die derzeit arbeitenden Menschen die Pensionen derer, die jetzt gerade in Pension sind. Wir alle wissen aber, das geht sich jetzt schon nicht mehr aus. Warum? – Wegen der schon häufig zitierten Alterspyramide: weniger arbeitende Menschen, aber immer mehr Pensionistinnen und Pensionisten. Man könnte also sagen, diese Pyramide steht auf dem Kopf. Das lernen die Schülerinnen und Schüler in der dritten, vierten Klasse in Geografie und Wirtschaftskunde, Sie haben es aber anscheinend immer noch nicht verstanden.
So wie Sie unser Pensionssystem gestalten oder eben nicht gestalten, fahren Sie es gegen die Wand. Und bei allem Respekt: Wenn ich davon spreche, dass Sie es gegen die Wand fahren, dann meine ich nicht für die Abgeordneten, die vielleicht schon seit 20 Jahren hier im Hohen Haus sitzen, sondern für die jungen Menschen, für die es gegen die Wand gefahren wird, und zwar nicht so ein bisschen, sondern mit 300 km/h, frontal.
Es gibt in dieser Regierung nämlich einfach keine Stimme für die jungen Menschen. Wenn aber die Jugendstaatssekretärin, die heute bei dieser Debatte nicht anwesend ist, obwohl sie sich ja sonst häufig dazu zu Wort gemeldet hat, als die Stimme der Jungen genannt wird, dann möchte ich sagen: Das ist ein ziemlicher Witz. (Ruf bei der ÖVP: No, no, no, no!) Man kann nicht immer alles kritisieren und lautstark sagen, dass unser Pensionssystem am Ende ist, dann aber alles mittragen, was diese Regierung macht. (Beifall bei den NEOS.) Die Jugendstaatssekretärin ist keine Stimme der Jungen, im Gegenteil, sie ist Teil des Problems.
Warum fahren wir gegen die Wand? – Weil die Beitragszahlungen der arbeitenden Menschen bei Weitem nicht mehr ausreichen und wir mittlerweile jedes Jahr fast 25 Milliarden Euro aus dem Allgemeinbudget der Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler zuzahlen müssen, damit die Pensionistinnen und Pensionisten eine Pension bekommen können. Die Pensionistinnen und Pensionisten können übrigens nichts dafür. Viele von ihnen wollen auch, dass wir das Pensionssystem auf neue Beine stellen, weil sie wollen, dass es auch für ihre Kinder und ihre Enkelkinder sicher ist. (Beifall bei den NEOS.)
25 Milliarden Euro benötigt es jedes Jahr, nur um ein Loch zu stopfen. Das ist doppelt so hoch wie das Bildungsbudget, siebenmal so groß wie das Budget für Klima und Umweltschutz. Es macht Angst, wo Sie Ihre Prioritäten setzen.
Was müssten wir also tun? – Wir müssten einen Pensionsautomatismus einführen, der in Gang gesetzt wird, wenn es die demografische Entwicklung erfordert: Steigt die Lebenserwartung langsam an, steigt auch das Pensionsantrittsalter. Alle namhaften Expertinnen und Experten fordern das.
Ich möchte mit einem Spruch schließen, den Sie vielleicht kennen, dahin gehend, was gute Politikerinnen und Politiker ausmacht: Gute Politikerinnen und Politiker machen nicht das Populäre, sondern sie machen das Richtige; und danach versuchen sie, das Richtige populär zu machen. – Denken Sie bitte einmal darüber nach! (Beifall bei den NEOS.)
14.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor allem aber: Liebe Seniorinnen und Senioren! Liebe Pensionistinnen und Pensionisten! Wir machen nicht das Populäre – dies ist an meinen Vorredner gerichtet –, sondern wir machen das, was wichtig und richtig ist. Wir sind für die ältere Generation da, die dieses Land zu Wohlstand aufgebaut hat und die das mehr als verdient hat. (Abg. Loacker: Die Aufbaugeneration ist leider schon verstorben!)
Meine Damen und Herren, wenn Sie vonseiten der Opposition dieses Pensionspaket so sehr schlechtreden – oder versuchen, es schlechtzureden –, so möchte ich doch sagen: Die Fakten sprechen für sich. Es ist ein Paket mit sehr großer Ausgewogenheit, das auch finanziell vertretbar ist. Ja, es sind 4,1 Milliarden Euro für die ältere Generation, die in Richtung Pensionserhöhung fließen – aber auch in Richtung Armutsbekämpfung, und das ist ja gerade in dieser schwierigen Zeit ganz besonders wichtig –, aber es ist generationengerecht, denn wir Älteren – und das möchte ich schon noch einmal betonen – übernehmen auch Verantwortung, Herr Kollege, und wollen auch, dass es unseren Enkelkindern und Urenkelkindern gut geht.
Ich brauche jetzt nicht auf all die Details einzugehen – Kollegin Zopf hat das ja sehr ausführlich getan –, Tatsache ist, und das ist ganz besonders wichtig, dass die reale Teuerung für niedrige und für mittlere Pensionen abgedeckt ist. Darauf kommt es an, das ist ganz entscheidend. Ich sage es nur noch einmal ganz kurz: Rund 200 000 Pensionen werden um rund 10,2 Prozent erhöht. 1,2 Millionen Pensionisten erhalten rund 8,2 Prozent mehr, und das ist der Mittelstand. Auch das zu betonen ist mir wichtig, dass wir dabei auch auf den Mittelstand ganz besonders schauen. – Und ja, Frau Kollegin Belakowitsch, wir müssen uns natürlich im Frühjahr noch einmal anschauen, wie sich das mit den Energiepreisen weiter entwickelt (Abg. Belakowitsch: So wie voriges Jahr!) – da werden sich sicher auch die Seniorenvertreter wieder zu Wort melden –, denn niemand darf frieren, keine Frage.
Ich möchte auch noch auf den Antrag 2670/A(E) eingehen. Darin geht es um die Arbeit von Menschen, die schon in Pension sind, die das Pensionsalter erreicht haben. Ich kann da vieles nachvollziehen, der Antrag ist nur in dieser Form nicht beschlussreif. Da muss verhandelt werden, aber ich denke, dass es ganz wichtig ist, dass wir ein Angebot an die ältere Generation, an die Pensionistinnen und Pensionisten machen, denn viele möchten weiter arbeiten (Abg. Belakowitsch: Müssen!), sie sehen das als Bereicherung, viele müssen auch weiter arbeiten, weil sie sich etwas dazuverdienen wollen – keine Frage –, einen Tag, zwei Tage, geringfügig, wie auch immer. Ich denke, da sollten wir wirklich ein Angebot
machen – das ist mir schon sehr lange ein Anliegen –, vor allem was die Pensionsbeiträge betrifft, die man doppelt zahlt, oder es kann auch steuerliche Anreize geben, wie auch immer. Leistung soll sich in jedem Fall lohnen.
Wir brauchen die Seniorinnen und Senioren, sie leisten Wichtiges in unserer Gesellschaft, in den Familien, in der Wirtschaft, in der Freiwilligenarbeit, in vielen Bereichen. Wir brauchen sie, sie leisten Wichtiges, sie können sich aber auch auf diese Regierung verlassen. Wir lassen die Seniorinnen und Senioren nicht im Stich (Abg. Belakowitsch: Aber den Antrag lehnt ihr ab!), das beweisen wir nicht nur bei dieser Pensionsanpassung, sondern das haben wir auch mit zusätzlichen Maßnahmen in der letzten Zeit bewiesen, beispielsweise mit der Valorisierung der Sozialleistungen, mit dem großen Pflegepaket, mit der Finanzierung der Hospizarbeit, und ich könnte da noch einiges mehr nennen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Verena Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Seitdem die Bundesregierung die Anpassung der Pensionen verkündet hat, erhalte ich extrem viele Nachrichten von Pensionisten und Pensionistinnen. Die Menschen in Österreich sind verzweifelt, wenn sie an den kommenden Winter denken. Sie wissen nicht, wie sie die steigenden Kosten noch bewältigen sollen.
Die Inflationsanpassung der Pensionen von 5,8 Prozent ist bei der Teuerung, wie wir sie derzeit erleben, nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Bundesregierung hat groß die Pensionsanpassung um bis zu 10,2 Prozent verkündet und hat damit alle Register zur Verschönerung gezogen und alle Tricks angewendet, denn: Die Direktzahlungen – und es ist egal, ob man sie Direkt- oder Einmalzahlungen nennt – sind keine nachhaltige Erhöhung der Pensionen. Das fällt bei der Pensionserhöhung für 2024 wieder weg.
Auch der Auszahlungszeitpunkt erst im März ist sehr spät angesetzt. Schon jetzt fehlt den Menschen das Geld, um ihre täglichen Kosten abzudecken, und vor allem im ländlichen Bereich sind Pensionistinnen und Pensionisten bereits gezwungen, ihre sozialen Kontakte einzuschränken, weil sie sich schlichtweg die Tankkosten nicht mehr leisten können.
Besonders für Pensionistinnen und Pensionisten mit Behinderungen sieht die Situation aber noch viel dramatischer aus. Nicht nur die Kosten für Energie oder Heizung steigen extrem, auch die Kosten für Behandlungen, Therapien und die Medikamentenkosten steigen weiter. Das sind lebensnotwendige Güter, die für die Menschen immer weniger leistbar werden, die aber notwendig sind.
Menschen, die zusätzlich zu ihrer Pension eine Ausgleichszulage beziehen, können sich zwar freuen, dass sie mit Jänner 2023 1 295 Euro erhalten, damit bleiben sie aber weiterhin unter der Armutsgrenze von 1 415 Euro. Schon im Jahr 2021 war ungefähr eine Viertelmillion Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich von Armut betroffen. Mit der steigenden Verteuerung der Lebensmittel, der Mieten, der Heiz- und Treibstoffkosten wird diese Zahl für das kommende Jahr noch deutlich schlechter aussehen. Darum: Preise runter, Deckel drauf!, denn wir sind es den Menschen, die unseren Sozialstaat und unseren Staat aufgebaut haben und jetzt ihre wohlverdiente Pension genießen, schuldig, dass sie von ihrer Pensionsanpassung auch weiterhin leben können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rainer Wimmer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Na ja, die Pensionistinnen und Pensionisten haben heuer den größten Realpensionsverlust hinzunehmen. Das
kann man deuten, wie man will, aber wenn du, Markus Koza, als alter Gewerkschafter diesen Beschluss mitträgst, wird es dir kalt über den Buckel laufen, das glaube ich schon. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Pensionisten werden heuer außen vor sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, und dafür haben Sie die Verantwortung zu tragen. Was da jetzt zum Beschluss vorliegt, ist die größte Mogelpackung. Mich wundert es ja nicht, dass die Pensionistinnen und Pensionisten auf die Barrikaden steigen. Es ist immer wieder so, wie wir es die letzten Jahre und Monate erlebt haben: Es wird ein großes Tamtam gemacht, es wird eine Pressekonferenz einberufen, und dann wird von sich gegeben, dass alles eitel Wonne ist (Abg. Michael Hammer: Und ihr keift gleich!), in Wirklichkeit aber wird dort gelogen und die Unwahrheit gesagt. – Wenn du hereinschreist, wenn du mit mir redest, dann steh auf, denn du liegst ständig in deiner Bank drinnen! (Abg. Michael Hammer: Ich red eh nicht mit dir!) – Passt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, den Vogel hat August Wöginger abgeschossen, als er gemeint hat, es werde zwei zusätzliche Pensionen geben. Kolleginnen und Kollegen, das ist gelogen und betrogen (heftiger Widerspruch bei der ÖVP – Abg. Steinacker: Gelogen ist es überhaupt nicht! Man kann etwas in Zweifel ziehen, aber es ist nicht gelogen!), und es ist unredlich, das hier so zu sagen, meine geschätzten Damen und Herren.
Wie schaut die Realität tatsächlich aus? – Wir haben eine Inflationsrate von 10,5 Prozent, die Menschen und die Pensionist:innen werden an die Wand gedrückt. (Abg. Loacker: ... kennt den Unterschied zwischen Monats- und Jahresinflation!) Die Mindestpension wird um 7,8 Prozent erhöht, und dann gibt es irgendwann einmal eine Einmalzahlung. Alle anderen kriegen dann 5,8 Prozent und wieder irgendwann eine Einmalzahlung, und wir wissen ganz genau – das ist heute schon hundertmal besprochen worden –: Einmalzahlungen sind nicht nachhaltig. Die Basis fehlt für das nächste Jahr, und im nächsten Jahr werden die Pensionistinnen und Pensionisten gleich noch einmal enorm verlieren.
(Zwischenruf des Abg. Schwarz.) Das ist die Verantwortung, die Sie nicht wahrnehmen, geschätzte Damen und Herren der Bundesregierung.
Was heißt das in Wirklichkeit, wenn man das ein bisschen herunterbricht? – Die Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten bekommen 80 Euro im Monat, das sind pro Tag 2,60 Euro – das ist ein Semmerl und ein Joghurt, nur damit wir auch wissen, wovon wir tatsächlich sprechen. Und die 80 Euro sind ja im Jänner nicht mehr 80 Euro wert, sondern wahrscheinlich nur mehr 70 Euro, weil ja die Inflation nicht stehen bleibt.
Dann noch zu diesen Direkt- beziehungsweise Einmalzahlungen: 1. März – ich habe mich gewundert: Warum der 1. März? Wie kommt man auf diese Idee? Zu dieser Zeit werden die Heizungen eher wieder ein bisschen runtergedreht, weil der Winter vorbei ist. Wahrscheinlich hat das aber mit Wahlen zu tun. Das heißt, da werden die Pensionisten als Faustpfand genommen, denn es könnte ja sein, es wäre möglich, dass dann – Niederösterreich vielleicht nicht mehr, denn die haben schon gewählt – Salzburg wählt.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, diese Bundesregierung hat es mit den Pensionistinnen und Pensionisten nie so wirklich gut gemeint. Sie haben nämlich die Pensionsabschläge eingeführt. Menschen, die 45, 46, 47 Jahre gearbeitet haben, werden dadurch im Stich gelassen, denen wird Geld genommen, bis zu 5 000 Euro im Jahr!
Zweitens: Sie haben die erste Pensionserhöhung gekürzt, weil sie nun aliquotiert wird.
Ich sage Ihnen: Sie demütigen die Pensionistinnen und die Pensionisten immer wieder und Sie werden bei den nächsten Wahlen höchstwahrscheinlich und ganz sicher die Rechnung präsentiert bekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Das schauen wir uns an!)
14.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Abgeordneter Wimmer, für den Vorwurf der Lüge habe ich wie allgemein bekannt einen Ordnungsruf zu erteilen. (Beifall der Abg. Steinacker.)
*****
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 4 bis 14 und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1663 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Studienförderungsgesetz 1992, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket III) (1678 d.B.)
11. Punkt
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird (1679 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2738/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung: Steuerbefreiung und Unpfändbarkeit der außerordentlichen Einmalzahlung auch für Landes- und Gemeindebedienstete (1680 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2673/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich (1681 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe mir erlaubt, noch einen Blick in das Regierungsprogramm 2020 bis 2024 zu machen und das Kapitel „Armutsbekämpfung“ aufzuschlagen. Ich darf daraus einen Satz zitieren, der da lautet: „Österreich zeichnet sich durch ein Sozialsystem aus, auf das sich die Menschen in der Vergangenheit verlassen konnten“. – Ja, das sage ich hier stolz als Sozialdemokratin: In der Vergangenheit konnten sich die Menschen auf dieses Sozialsystem verlassen. (Beifall bei der SPÖ.)
Was ich gar nicht nachvollziehen und verstehen kann, ist: Wenn wir hier heraußen stehen und kritisieren und knackige Redebeiträge abgeben, dann passt es nicht. Wenn die Abgeordneten der ÖVP herauskommen und über die Vergangenheit reden, hat man immer das Gefühl, sie waren nie dabei. Und wenn die Grünen herauskommen und über die Vergangenheit reden, sagen sie: Ihr Sozialdemokraten habt eine Alleinregierung gehabt, hättet ihr es doch gemacht! – Habt ihr von den Grünen irgendeine Vorstellung, was Kompromisse in einer Koalition bedeuten? (Lebhafte Heiterkeit und Ja-Rufe bei den Grünen.) Ja, ihr Grünen habt ein paar Brosamen bekommen, genau, aber durchgesetzt habt ihr euch in vielen, vielen Bereichen nicht! (Beifall bei der SPÖ.)
Daher: Ja, eine Koalition ist auch dazu da, Kompromisse zu schließen, keine Frage, aber schauen wir uns die Themen, die wir jetzt behandeln, an! Ich glaube, der Sozialausschuss ist der Ausschuss, der fast am häufigsten tagt; der Gesundheitsausschuss tagt auch sehr oft. Im Sozialausschuss handeln wir wirklich viele Themen ab, wo wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten das Gefühl haben, nämlich schon sehr lange, bevor der Krieg in der Ukraine begann, am Beginn der Pandemie, dass wir in eine Armutsfalle schlittern könnten. Nicht wir hier im Hohen Haus – das zeigt auch die Abschaffung der kalten Progression, dass wir hier nicht betroffen sind, sehr viele Menschen draußen aber zu wenig von der Abschaffung dieser kalten Progression haben. Das müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen.
Wenn wir heute die Valorisierung von Sozial- und Familienleistungen beschließen – da sind wir dabei, das ist keine Frage –, dann haben wir, glaube ich, nicht einmal darauf hingewiesen, dass das relativ sehr spät ist (Abg. Steinacker: „Relativ sehr spät“ ist was?) und dass es, wenn es ab nächstem Jahr wirkt, für viele Menschen, die wenig haben, ganz schwierig ist, weil sie jetzt noch einen Winter vor sich haben, von dem sie nicht sicher sagen können, wie sie durch diesen Winter kommen werden. Ihr in euren warmen Häusern, in den warmen Wohnungen, in den Zweitwohnsitzen, die ihr vielleicht besitzt, könnt euch das natürlich nicht vorstellen. Alleinerziehende, Einelternhaushalte jedoch haben schon zu Schulbeginn große Probleme gehabt, und wenn jetzt die Schülerbeihilfe nachträglich erhöht wird, ist das gut, aber es ist auch viel zu spät. Auch das müssen Sie, glaube ich, zur Kenntnis nehmen. Das heißt, diese soziale Krise, in der wir uns schon mittendrin befinden, wird sich durch einen kalten Winter noch weiter verschärfen.
Jedes vierte Kind in diesem Land ist mittlerweile von Armut betroffen, und es ist nichts passiert in puncto Trennungen, Scheidungen, in puncto Unterhaltsgarantie. Es ist nichts passiert, dass die Sozialleistungen rechtzeitig angehoben wurden. Es ist nichts passiert, dass die Einmalzahlung – das wird dann der nächste Punkt sein – auf die Sozialleistung nicht angerechnet wird. All diese Dinge wurden von der Bundesregierung eigentlich versäumt, und wenn ihr als
Koalition uns das als Zugewinn für die Menschen verkaufen wollt, dann werden die, die heute zusehen, nicht nur eines Besseren belehrt sein, sondern euch in Zukunft nicht mehr vertrauen. (Beifall bei der SPÖ.)
14.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Und vor allem: Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Vielleicht haben Sie schon von der sogenannten Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen gehört. Von meiner Vorrednerin haben Sie es jetzt nicht gehört (Abg. Heinisch-Hosek: Doch! Doch! Doch!), sonst hätte die SPÖ uns loben müssen. (Beifall bei den Grünen.)
Die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen hört sich jetzt nicht wahnsinnig sexy an, vielleicht kann man sich auch gar nicht so richtig etwas darunter vorstellen. Ich versuche es jetzt aber zu erklären, warum das wirklich für jede und jeden von euch großartig ist.
Heizen, Strom, Wohnen, Lebensmittel – wir merken alle, dass die Preise steigen. Das merken wir spätestens beim Einkaufen. Was heißt das? – Die Steigerung der Preise führt unweigerlich zur Abnahme der Kaufkraft, und das ist dann die Inflation oder die Teuerung, von der wir jetzt täglich hören. Die Inflation ist aber kein neues Phänomen, sondern die Preise steigen Jahr für Jahr, derzeit sind sie aber so stark gestiegen wie schon lange nicht mehr. Ich glaube, nur die wenigsten hier im Saal oder zu Hause vor den Bildschirmen können sich an derart hohe Inflationszahlen, wie wir sie derzeit haben, erinnern. Wir haben sie derzeit aufgrund der Folgen des brutalen Angriffskriegs. (Abg. Belakowitsch: Haben wir nicht! Das ist falsch, Frau Kollegin!)
Worauf will ich hinaus? – Die Preise für den täglichen Einkauf – Schulhefte, Kleidung, Windeln – sind schon vor dem Jahr 2022 gestiegen. Dagegen sind
aber die Familien- und Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankengeld, Studienbeihilfe, Kindergeld, Familienbeihilfe und so weiter unverändert geblieben. Das heißt, auf der einen Seite wird alles teurer, und auf der anderen Seite bekommt man aber nicht mehr Geld vom Staat. – So, wir sehen, wir haben da ein Problem.
Die Sozial- und Familienleistungen wurden je nach politischer Wetterlage alle paar Jahre einmal geringfügig erhöht. Nehmen wir als Beispiel die Familienbeihilfe her: Diese wurde zuletzt 2018 erhöht, zuvor 2014 und davor 2008. Also je nach Gutdünken der Regierung wurde sie erhöht. Die Regierungsparteien haben sich gegenseitig auf die Schultern geklopft und that’s it.
Was ist passiert? – Die Inflation hat die Erhöhung dieser Leistungen aber wieder scheibchenweise abgezwackt und das Spiel ist quasi wieder von vorne gestartet.
So, und was haben wir gemacht? – Wir haben etwas umgesetzt, das NGOs und Organisationen jahrzehntelang gefordert haben. Wir haben etwas umgesetzt, das jahrzehntelang versprochen wurde und nie umgesetzt wurde! (Beifall bei den Grünen.)
Kollegin von der SPÖ! Politische Entscheidungen, ja, sind meistens ein politischer Kompromiss, und trotzdem haben wir es geschafft, dass wir die Sozial- und Familienleistungen zum ersten Mal und dauerhaft an die Inflation anpassen werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)
Das heißt: Wenn die Preise steigen, dann steigen auch die Familien- und Sozialleistungen, eben beispielsweise im Familienbereich das Kinderbetreuungsgeld, der Familienzeitbonus, die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag oder der Kinderabsetzbetrag. Die Menschen in Österreich bekommen endlich Sicherheit und wir machen den Sozialstaat langfristig krisenfest. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Zögerlicher Applaus bei den Grünen – nur für das Protokoll!)
Liebe Kollegen und Kolleginnen, ich bin nicht wahnsinnig oder übermäßig euphorisch, wenn es um politische Erfolge geht, aber ganz ehrlich und ohne zu übertreiben: Wir beschließen heute einen sozialpolitischen Meilenstein (Beifall
bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP), und von diesem Beschluss werden noch ganz viele Familien in den nächsten vielen, vielen Jahren dauerhaft und direkt profitieren. Darum sage ich: Heute ist ein sehr guter Tag für alle Familien in unserem Land. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)
15.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Minister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ja, zu diesem Abschnitt, in dem es um Teuerung geht, um Vermeidung von Teuerung oder Bekämpfung der Teuerung, haben auch wir einen Antrag eingebracht, dieser wurde aber im Ausschuss von der ÖVP abgelehnt. Die ÖVP, lese ich, hat „[w]enig Verständnis für den FPÖ-Antrag“ und „sprach von ‚zum Teil skurrilen Forderungen‘.“
Jetzt schauen wir uns diese skurrilen Forderungen, die wir eingebracht haben – es geht um die Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher –, einmal an: Punkt eins dieser skurrilen Forderungen: eine „massive Steuersenkung auf Benzin und Diesel“ – furchtbar! –; dann: „Erhöhung des Pendlerpauschale“ – unvorstellbar, wie kann man nur so etwas fordern? –; „Streichung der [...] CO2-Abgabe“ – heute hat der Herr Finanzminister gesagt, dass man in einer Krise und in einer Phase der Teuerung keine neuen Belastungen erfinden kann, die ÖVP hat aber trotzdem die CO2-Abgabe eingeführt, und der ÖVP-Klubobmann in Kärnten (Abg. Obernosterer: Blödsinn ...!) – danke Gabriel, dass du mich erinnerst – hat das in einem Inserat als Schwachsinn bezeichnet –; die „Halbierung [...] der Mehrwertsteuer auf Gas und Strom“ – skurril, wie kann man so etwas verlangen? –; die Forderung eines „Heizkostenzuschusses für bedürftige Personen“ – völlig skurril, also wie kann man einen Heizkostenzuschuss erhöhen, wenn es bedürftige Menschen in Österreich gibt? –; die „Inflationsanpassung“ bei den „Pensionen, des Arbeitslosengeldes sowie der Familienbeihilfe und des
Pflegegeldes“ – eine skurrile Forderung (Abg. Michael Hammer: Müssen wir ja!), obwohl Herr Klubobmann Wöginger heute hier heraußen groß verkündet hat, wie super alles ist und wie die Pensionen jetzt erhöht worden sind und was alles gemacht wird –; die Grundnahrungsmittel: „Streichung der Mehrwertsteuer“ auf Grundnahrungsmittel und „Festsetzung eines Preisdeckels“ auf Grundnahrungsmittel, weil sich die Leute das Leben in ihrem Land nicht mehr leisten können – völlig skurril! –; „Lohnerhöhungen für Arbeitnehmer“ – wie kommt man denn auf das, eine Lohnerhöhung für Arbeitnehmer zu fordern? (Zwischenruf des Abg. Obernosterer) –; eine „deutliche Senkung der Lohnnebenkosten“ – furchtbar, skurril, völlig skurril! –; „Ende der schikanösen und extrem teuren Corona-Politik“ – die habt ihr selber aufgegeben, diese skurrile Forderung (Abg. Michael Hammer: Ja, ja!) –; „Aufhebung aller Sanktionen gegen Russland“ – da kann man geteilter Meinung sein, aber skurril ist es auch nicht (Abg. Michael Hammer: Beibehaltung der Neutralität!) –; und in der EU gegen weitere Schuldenaufnahme sein. – Das sind die zwölf Punkte, die wir gefordert haben und die die ÖVP als skurril bezeichnet.
Also ich muss euch sagen, liebe Kollegen von der ÖVP: Skurril seid nur mehr ihr, und ihr lasst euch als ehemalige Wirtschaftspartei von den grünen Fundis am Nasenring durchs Parlament ziehen. Das ist ÖVP-Politik. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Rainer Wimmer.)
15.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Wir sprechen bei diesem Tagesordnungspunkt vom Teuerungs-Entlastungspaket III, von der Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen. Meine Damen und Herren, wir Politiker neigen dazu, allzu gern in Superlative zu verfallen, wenn wir etwas beschließen, und historisch ist vielleicht einer dieser Superlative.
Ein Außenstehender, der Obmann von einem der größten Familienverbände in diesem Land, hat zu mir gesagt hat: Norbert, ihr entlastet die Familien in einem Tempo, dass wir bald nicht mehr wissen, was wir fordern sollen. (Abg. Wurm: ... wissen gar nicht, wie viel Geld ...! – Abg. Erasim: Bist du narrisch! Bist du narrisch!) Meine Damen und Herren, ich glaube, wir können mit Fug und Recht – mit Fug und Recht! – behaupten: Das, was wir hier beschließen, ist historisch! (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Erasim.)
Diese Regierung, meine Damen und Herren, redet nicht nur, sie setzt um! Auch hier im Parlament waren wir, was diese Forderung nach der Valorisierung anbelangt, nicht gerade untätig. Ich bin an dem Versuch, alle Anträge der letzten zehn Jahre, die sich mit dieser Valorisierung befasst haben, herauszusuchen und zusammenzutragen, gescheitert. Berge an Papier wurden produziert.
Diese Regierung aber handelt und setzt um. Die Valorisierung folgender Familien- und Sozialleistungen wird in Kraft treten: Neben der Familienbeihilfe, dem Kinderbetreuungsgeld und der Studienbeihilfe werden auch der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, das Schulstartgeld, die Unterstützungsleistungen für den Papamonat, das Rehageld, das Wiedereingliederungsgeld und auch das Umschulungsgeld ab jetzt jährlich an die Inflation angepasst. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)
Diese Regierung, meine Damen und Herren, entlastet die Menschen. Die genannten Leistungen werden somit im kommenden Jahr voraussichtlich um 5,8 Prozent steigen. Und, meine Damen und Herren, für das Krankengeld, das auch valorisiert werden soll, wird eine Option geschaffen, denn über diese Anpassungsmöglichkeiten müssen natürlich die dafür zuständigen Sozialversicherungen entscheiden.
Doch das ist noch nicht alles. Die Schulbeihilfe sowie die Heim- und die Fahrtkostenbeihilfe werden zukünftig valorisiert und werden mit September 2022 außerordentlich um 12 Prozent erhöht. Das heißt, der Grundbetrag für die Schulbeihilfe ist bereits von 1 356 Euro auf 1 520 Euro und für die Heimbeihilfe von 1 656 Euro auf 1 856 Euro gestiegen.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir oft verschiedener Meinung sind, was Lösungsansätze betrifft, freut es mich doch, dass dieses Entlastungspaket auf breiter Basis beschlossen wird. Das Paket zeigt vor allem aber eines: Diese Regierung handelt aus Verantwortung für morgen. Wir reden nicht nur, wir entlasten und setzen um. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf Frau Bundesministerin MMag.a Dr. Susanne Raab herzlich begrüßen und bitte Mag. Gerhard Loacker ans Rednerpult. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Ja, die Sozialleistungen sollen an die Inflation angepasst werden. Das ist vom Zugang her okay, aber man muss sich dann bei diesem Gesetz anschauen, worum es sich im Konkreten wirklich handelt, weil da eben nicht nur Sozialleistungen wie beispielsweise die Studienbeihilfe darin enthalten sind, bei der sich das logisch und von selbst versteht, sondern beispielsweise auch das Rehabilitationsgeld, das jetzt jährlich aufgewertet werden soll.
Warum ist das ein Problem? – Das Rehabilitationsgeld ist das, was früher die Invaliditätspension für unter 50-Jährige war. Schon allein die Einführung des Rehabilitationsgeldes bedeutete eine Besserstellung, weil das Rehabilitationsgeld zu einer höheren Pension führt, was früher, wenn man vor 50 in Invaliditätspension gegangen ist, nicht der Fall war, denn da hatte man eine niedrige Pension behalten. Wir haben also damals unter Rudi Hundstorfer diese Besserstellung eingeführt – Rehabilitation im engeren Sinne findet in den seltensten Fällen, also in vernachlässigbarer Zahl, statt, wir haben diese Menschen bessergestellt. Jetzt aber noch einen Anreiz zu setzen und dieses Rehabilitationsgeld noch einmal jährlich aufzuwerten, um eine noch höhere Pension dafür zu bekommen, dass man eigentlich vor 50 in eine Frühpension gegangen ist, ist ein Fehlanreiz, und den sollte man nicht in ein Gesetz einbauen.
Genauso, wenn jemand aus dem AMS heraus eine Ausbildung finanziert bekommt und dafür nicht nur die Ausbildung bekommt, sondern noch einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld auf diese Ausbildung: Das dann auch noch zu valorisieren, dafür, dass man eine Besserstellung bekommt, ist auch ein Fehlanreiz.
Man muss natürlich auch ganz klar sagen: Wenn Familienleistungen erhöht werden, ist das gut und recht, aber auch da gibt es Besserverdiener, die es nicht gebraucht hätten, die es aber auch bekommen, und da sind wir wieder bei der Gießkanne.
Und wen Sie wieder vergessen haben, sind die Menschen, die arbeiten und die mit der Kraft ihrer Arbeit dieses Sozialsystem überhaupt erst ermöglichen, denn die Zuverdienstgrenzen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beispielsweise werden nicht valorisiert. Es geht ja darum, dass die, die arbeiten, auch etwas von ihrer Leistung haben, und um das sicherzustellen, bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
I. In Artikel 5 wird nach Z 3 folgende Z 3 a eingefügt:
„3a. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt:
‚(3a) An die Stelle des Grenzbetrags nach Abs. 3 tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2023, der mit der jeweiligen Aufwertungszahl (§ 108a Abs. 1) vervielfachte Betrag. Der Vervielfachung ist jeweils der für das vorangegangene Jahr ermittelte Betrag zugrunde zu legen.‘“
II. In Artikel 5 wird nach Z 3 a folgende Z 3 b eingefügt:
„3b. Nach § 24 Abs. 1 Z 3 wird folgende neue Ziffer 4 eingefügt:
,4. An die Stelle des Grenzbetrags nach Z 3 tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2023, der mit der jeweiligen Aufwertungszahl (§ 108a Abs. 1) vervielfachte Betrag. Der Vervielfachung ist jeweils der für das vorangegangene Jahr ermittelte Betrag zugrunde zu legen.‘“
*****
Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, wir arbeiten hier mit einer Geschäftsordnung aus dem Jahre Schnee und müssen im Zeitalter der elektronischen Kommunikation solche Dinge immer noch vorlesen. Falls Sie das fadisiert – mich fadisiert es auch. Ich entschuldige mich, dass Sie sich das anhören müssen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
15.10
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1663 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Studienförderungsgesetz 1992, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket III) (1678 d.B.) - TOP 10
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
I. In Artikel 5 wird nach Z 3 folgende Z 3 a eingefügt:
»3a. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt:
"(3a) An die Stelle des Grenzbetrags nach Abs. 3 tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2023, der mit der jeweiligen Aufwertungszahl (§ 108a Abs. 1)
vervielfachte Betrag. Der Vervielfachung ist jeweils der für das vorangegangene Jahr ermittelte Betrag zugrunde zu legen."«
II. In Artikel 5 wird nach Z 3 a folgende Z 3 b eingefügt:
»3b. Nach § 24 Abs. 1 Z 3 wird folgende neue Ziffer 4 eingefügt:
"4. An die Stelle des Grenzbetrags nach Z 3 tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2023, der mit der jeweiligen Aufwertungszahl (§ 108a Abs. 1) vervielfachte Betrag. Der Vervielfachung ist jeweils der für das vorangegangene Jahr ermittelte Betrag zugrunde zu legen."«
Begründung
Nach den Pandemiejahren führt unter anderem der Ukrainekrieg zu steigender Inflation und mittlerweile wird in Folge der Teuerungswelle auf allen Ebenen über mögliche Beihilfen und Ausgleichszahlungen diskutiert. Im Rahmen der Teuerungsentlastungspakete wurden in den Ausschüssen bereits mehrere Anpassungen und Erhöhungen von Sozialleistungen beschlossen. Vergessen wurde allerdings, dass zusätzliche Grenzen ebenso angepasst werden müssen, um eine tatsächliche Treffsicherheit zu garantieren.
So wurde beispielsweise bei der Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld nicht angepasst. Nun kann dies zwar als Einsparungspotenzial gesehen werden, allerdings bedeutet die wirtschaftliche Entwicklung ja auch, dass die vorhandenen Mittel für betroffene Personen weniger wert sind. In Folge dessen müssen nicht nur Bezüge und Zuverdienstgrenzen angepasst werden, sondern auch die Beiträge, die tatsächlich bei Familien ankommen.
Ad I.
Wer aufgrund seiner Lebenssituation auch mit dem Kinderbetreuungsgeld kein ausreichendes Auskommen findet, hat aufgrund des Kinderbetreuungsgeldgesetzes Anspruch auf eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld. Alleine durch die gesetzlichen Regelungen kann davon ausgegangen werden, dass diese Beihilfe im Gegensatz zu anderen Zahlungen besonders sozial treffsicher ist. Da derartige Beihilfen eine Absicherung auch abseits von anderen Sozialsicherungen die Armut verhindern
sollten, ist eine zugehörige Anpassung auch der Beihilfe gegenüber wirtschaftlich derartig gefährdeten Personen nur fair und könnte dafür bei weniger treffsicheren Sozialleistungen sogar für Einsparungen sorgen.
Ad II.
Da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ein besonderer Anreiz für kürzere Karenzzeiten sein soll und dafür, rascher in den Arbeitsmarkt zurückzukehren, sollen Eltern motiviert werden, die kürzere einkommensabhängige KBG-Variante zu wählen, um schneller wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Das soll helfen den "Parenting Gap" zu reduzieren. Der "Parenting Gap" ist ein Einkommensknick im Karriereverlauf durch zu langes Fernbleiben vom Arbeitsmarkt aufgrund von überdurchschnittlich langen Kinderbetreuungszeiten. Konkret soll beim einkommensabhängigen KBG aber nicht nur die Bezugshöhe angepasst werden, sondern in identen Schritten sollte auch die Zuverdienstgrenze kontinuierlich mit angepasst werden - um arbeitswilligen Eltern auch während der Karenzzeiten einen zusätzlichen Erwerb zu ermöglichen und diesen nicht im Laufe der Zeit an Wert verlieren zu lassen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist in diesem Sinne ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundesminister Johannes Rauch. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Bevor ich auf die Valorisierung der Sozialleistungen zu sprechen komme, muss ich zu diesen heute schon oft zitierten Einmalzahlungen etwas sagen, zu den Wirkungen, die sie entfachen, weil ja mitunter der Eindruck vermittelt worden ist, das sei verbranntes Geld, hinausgeschmissenes Geld, das wirke alles nicht, das sei zu spät – ich weiß nicht, was da alles gekommen ist. Wir haben das anhand von Beispielen
durchgerechnet, und zwar auch sehr konkret, was die Lohnverrechnung dazu hergibt.
Eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern – und da werden Sie mir jetzt zustimmen, diese ist von der Teuerung in besonderem Ausmaß betroffen –, teilzeitbeschäftigt, ein Bruttogehalt von 1 180 Euro oder netto etwa 1 000 Euro, bekommt insgesamt durch die so viel geschmähten Entlastungspakete der Bundesregierung 2 660 Euro an Entlastung direkt ausbezahlt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Ich würde sehr darum bitten, nicht so zu tun, als wäre das für diese Frau, diese Alleinerzieherin, nicht sehr, sehr viel Geld. Das wirkt nämlich, weil es für die gestiegenen Ausgaben, für die Bezahlung von Rechnungen verwendet werden kann. Das ist konkret geschaffene Soforthilfe, jetzt, ist am Konto angekommen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Zweites Beispiel: Ein Pensionist mit einer Durchschnittspension profitiert von den Entlastungen mit 1 338 Euro. Auch da gilt: Das ist tatkräftige Soforthilfe, die jetzt wirkt.
Ich bitte wirklich darum, diese Zahlungen, die von der Bundesregierung geleistet werden, als das zu sehen, was sie sind: Hilfe in sehr besonderen Lebenslagen, Hilfe in Krisenlagen, die jetzt eine Wirkung entfachen, weil es notwendig ist.
Nächster Punkt: Valorisierung der Sozialleistungen. Es ist davon gesprochen worden, das sei ein Meilenstein. Ich kann das nur bestätigen, denn das haben sehr viele schon probiert und gefordert. Wenn jetzt Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Studienbeihilfe et cetera, et cetera jeweils automatisiert an die Teuerung angepasst werden, dann sichert das in Wahrheit die Basis dieser Beihilfen, denn die sind eben durch die Inflation bis jetzt jährlich weniger wert geworden. Das heißt, das ist konkrete Absicherung von Hilfszahlungen, von Sozialleistungen, die – ja, das stimmt – einen guten Teil unseres Sozialstaates ausmachen, und das ist – weil es angesprochen wurde – die Sicherung des österreichischen Sozialstaatsmodells. Damit wird der Sozialstaat auf Dauer abgesichert, weil eben diese Leistungen fortlaufend valorisiert werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was ich schon interessant fand, war ein Dialog, der sich heute im Zuge der Debatte abgespielt hat, ich glaube, zwischen August Wöginger und Frau Abgeordneter Heinisch-Hosek, die ja früher selbst Ministerin gewesen ist, nämlich im Hinblick auf die Valorisierung der Sozialleistungen, der ungefähr wie folgt stattgefunden hat:
Da waren (in Richtung Abg. Heinisch-Hosek) Ihre Zwischenrufe: „Zu spät!“, „Zu spät!“, wenn ich es richtig im Kopf habe (Abg. Heinisch-Hosek: Ja, genau!), worauf dann in der Gegenrede gefragt wurde: Wie lange waren Sie denn in Verantwortung als Ministerin? (Abg. Heinisch-Hosek: Aber nicht dabei!) Und Ihre Antwort war dann: Ja, aber wer war der Koalitionspartner? (Abg. Heinisch-Hosek: Genau!) Und da kann ich Ihnen sagen: derselbe wie heute, die ÖVP. (Beifall bei den Grünen.) Der Unterschied zwischen damals und heute ist, dass wir etwa die Hälfte der Mandate haben, die Sie damals hatten, und wir es umgesetzt, also mit der Hälfte der Mandate doppelt so viel erreicht haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Markus Koza. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, der Herr Sozialminister hat es bereits erwähnt, heute ist tatsächlich ein guter Tag für den Sozialstaat und vor allem auch ein sehr guter Tag für all jene, die auf ihn angewiesen sind. Heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, machen wir unsere sozialen Sicherungssysteme wieder ein Stück armutsfester, und heute wird etwas beschlossen, was Sozialverbände, was kirchliche Organisationen, was Gewerkschaften bereits seit Jahrzehnten fordern: Heute beschließen wir die Valorisierung, sprich die jährliche Erhöhung von Sozial- und
Familienleistungen über die Inflationsrate hinweg, und das nicht einmalig, sondern dauerhaft für die Zukunft! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Beschluss ist nicht nur längst überfällig, sondern ich glaube, er kommt gerade in Zeiten der Teuerung genau zum richtigen Zeitpunkt.
Nur damit Sie auch wissen, worum es tatsächlich geht: Unter dem vorigen Tagesordnungspunkt haben wir die Pensionen erhöht. Dafür gibt es eine gesetzliche Vorschrift: dass wir sie werterhaltend mit dem bereits erwähnten Anpassungsfaktor erhöhen müssen, dass sie nicht an Kaufkraft verlieren dürfen. Mit der Erhöhung der Pension wird auch die sogenannte Ausgleichszulage erhöht. Das ist so etwas wie die haushaltsbezogene Mindestpension. An der Ausgleichszulage, an dieser Mindestpension, orientiert sich die Mindestsicherung, die Sozialhilfe. Das heißt, auch Mindestsicherung und Sozialhilfe steigen automatisch, und zuletzt – seit 2020, auf Basis eines Beschlusses 2019 – wird auch das Pflegegeld jährlich valorisiert, jährlich um die Inflation erhöht. (Beifall bei den Grünen.)
Was allerdings gefehlt hat, waren eben zahlreiche familien- und sozialpolitische Leistungen, die wesentliche Einkommensbestandteile sind – ich denke da an die Familienbeihilfe, ich denke da an den Kinderabsetzbetrag –, die teilweise auch selber Einkommen sind, eben das bereits von Kollegen Loacker erwähnte Rehabilitationsgeld, das Umschulungsgeld oder die Studienbeihilfen; alles Sozialtransfers, alles Leistungen, die einkommensstärkend oder überhaupt erst einkommensschaffend wirken. Diese sozialen Transfers haben natürlich durch die Inflation über die Jahre dramatisch verloren, und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird jetzt abgestellt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich habe gesagt, wir haben das System armutsfester gemacht, wir müssen dennoch auch noch weiter voranschreiten und teilweise manche Sozialleistungen wirklich auch armutsfest machen. Ich möchte dazu nur noch sagen –
was schon auch wichtig ist, damit wir wissen, um welche Dimensionen es sich handelt –: Im nächsten Jahr macht die Erhöhung der Sozial- und Familienleistungen alleine 360 Millionen Euro zusätzlich für die Haushalte aus. Und wie verteilt sich das? Ist es sozial gerecht? Ist es sozial treffsicher? – Ja, denn die einkommensschwächsten 20 Prozent, das einkommensschwächste Fünftel der Haushalte erhält ein Viertel dieses Gesamtvolumens, und – was uns natürlich besonders freut – auch wenn man sich das von der Geschlechterseite anschaut, kann man sagen, es sind zu 57 Prozent Frauen, die von der Erhöhung, von der Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen profitieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zuletzt gerade auch deshalb, weil wir in eine wirtschaftlich schwierige Zeit gehen – von Stagflation ist die Rede –, ist die Erhöhung, die Valorisierung dieser Transfers so extrem wichtig, weil sie nicht nur besser gegen Armut absichern und Kaufkraft erhalten, sondern auch die Kaufkraft stabilisieren, die wir dringend brauchen, um aus der Krise auch wieder rauszukommen. Darum bitte ich Sie, diesem Antrag, diesem Meilenstein zur Sicherung unseres Sozialstaates möglichst breit zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es ist heute schon ein paarmal erwähnt worden: Wir haben eine ganz starke Abhängigkeit vom Europäischen Wirtschaftsraum, vor allem vom deutschen Wirtschaftsraum.
Uns berichten Betriebsrätinnen und Betriebsräte fast täglich, dass vor allem Betriebe mit hohem Energiebedarf Produktionsverlagerungen planen oder teilweise auch schon eingeleitet haben. Grund dafür sind die hohen Energiekosten in Österreich.
Jetzt kann man natürlich sagen: Ein Energiepreisdeckel bringt nichts, ist keine gute Idee, und wir machen nichts, um die hohen Preise für Energie zu senken!, wenn aber alle anderen Länder Maßnahmen treffen, die Energiepreise zu senken, nämlich auch kurzfristig, dann werden die Aufträge nicht mehr in Österreich erteilt und abgearbeitet werden, sondern dort, wo die Energiepreise günstig sind.
Leider findet sich im vorliegenden Budget kein Hinweis dafür, dass Sie darauf reagieren wollen. Den Preis dafür werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen, die im besten Fall in Kurzarbeit geschickt werden, im schlechtesten Fall ihre Arbeitsplätze ganz verlieren werden.
Im Zuge der Auswirkungen der Pandemie haben wir erleben müssen, was es heißt, wenn Beschäftigte Arbeitsplätze verlieren und längere Zeit mit rund 55 Prozent des letzten Nettoverdiensts über die Runden kommen müssen. Das ist so gut wie unmöglich. Das drängt ganze Familien in Armut, das ist demütigend, das steigert Kinderarmut und führt zu Ausgrenzung. Daher braucht es auch eine Valorisierung des Arbeitslosengeldes. Und da es sich bei der Valorisierung der Sozialleistungen um ein Sammelgesetz handelt, hätte auch die Valorisierung des Arbeitslosengeldes gut dazugepasst. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Pfurtscheller und Loacker.)
Leider hat man das nicht gemacht. Man findet das auch im Budget so nicht abgebildet. Es fehlen nämlich die Anhebung des Arbeitslosengeldes (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer), die Valorisierung des Arbeitslosengeldes und auch die Anhebung des Familienzuschlages, der derzeit bei 97 Cent pro Tag liegt. Das ist bei Weitem nicht ausreichend, um Kinderarmut zu verhindern.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket gegen die Armutsgefahr von arbeitslosen Menschen und deren Familien“
eingebracht im Zuge der Debatte zu 1663 d.B.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der der Armuts- und Ausgrenzungsgefahr von arbeitslosen Menschen und deren Familien durch insbesondere folgende Maßnahmen entgegengewirkt wird:
1) Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Einkommens
2) Berechnungszeitraum des Arbeitslosengeldes näher an den Zeitpunkt der Geltendmachung rücken
3) Jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe
4) Verdreifachung des Familienzuschlages.“
*****
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.22
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rainer Wimmer, Genossinnen und Genossen
eingebracht im Zuge der Debatte zu 1663 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Studienförderungsgesetz 1992, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket III) – (TOP 10)
betreffend Maßnahmenpaket gegen die Armutsgefahr von arbeitslosen Menschen und deren Familien
Die Regierung valorisiert Sozialleistungen, vergisst dabei aber völlig auf jene Leistung, deren wichtigste Funktion die Existenzsicherung ist – das Arbeitslosengeld.
Oft reicht das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe nicht einmal für das Nötigste. Das zeigt eine Untersuchung von SORA im Auftrag des Momentum Instituts zur wirtschaftlichen Situation von Arbeitslosen in Österreich sehr deutlich: 6 von 10 Befragten verdienten vor der Arbeitslosigkeit weniger als 1.400 Euro netto im Monat. In der Arbeitslosigkeit haben sogar 97 Prozent weniger als 1.400 Euro. Diese Menschen sind akut armutsgefährdet und können sich viele Dinge nicht mehr leisten: z.B. unerwartete Ausgaben, neue Kleidung kaufen oder die gesamte Wohnung oder das Haus angemessen warmhalten.
Die Studie zeigt, dass 18 Prozent befürchten, dass sie die nächsten sechs Monate die Miete nicht mehr bezahlen können.
Diese Studie stammt aus dem August 2021 (!). Schon damals war die Situation für arbeitslose Menschen und ihre Familien prekär. Dann kamen die Energiekrise und die Teuerungskrise. Die Preise für Strom und Gas verdreifachten sich und Lebensmittelpreise steigen unaufhörlich. Im September 2022 betrug die Inflationsrate 10,2 Prozent.
Jene, die schon 2021 nicht mehr wussten, wie sie sich das Leben noch leisten können, sind derzeit völlig am Boden und in Armut abgerutscht.
Arbeitslose erhalten in Österreich 55 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens. Die Nettoersatzrate von 55 Prozent ist im internationalen Vergleich niedrig und führt bei den Betroffenen zu hohen abrupten Einkommenseinbußen.
Besonders hart trifft dieser Einkommensverlust aber Langzeitbeschäftigungslose, also jene Personen, die beim AMS Österreich länger als 365 Tage in unterschiedlichen Arbeitsmarkt-Status vorgemerkt waren. Derzeit sind rund 80.000 Langzeitbeschäftigungslose Personen beim AMS vorgemerkt. Diese Menschen wissen oft nicht mehr, wie sie ihr Leben meistern sollen, es bricht die Existenzgrundlage weg.
Im Jahr 2000 hat die damalige schwarz/blaue Regierung auch noch eine Regelung abgeschafft, mit der das Arbeitslosengeld valorisiert wurde. Da seither die Höhe eines einmal festgesetzten Arbeitslosengeldes auch dann nicht steigt, wenn ein Mensch über längere Zeit arbeitslos ist, verlieren diese Menschen zunehmend an Fähigkeit, ein Leben in Würde zu führen.
Familien mit Kindern trifft Arbeitslosigkeit noch einmal heftiger, denn der derzeitige Familienzuschuss von 97 Cent pro Tag und anspruchsberechtigter Person ist lächerlich gering.
Um der Armuts- und Ausgrenzungsgefahr von arbeitslosen Menschen entgegenzuwirken, bedarf es daher mehrerer Maßnahmen:
• Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Einkommens
• Berechnungszeitraum des Arbeitslosengeldes näher an den Zeitpunkt der Geltendmachung rücken
• Jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe
• Verdreifachung des Familienzuschlages
Die Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent Nettoersatzrate muss zur grundsätzlichen Existenzsicherung erfolgen.
Die Berechnung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes erfolgt auf Grund der Beitragsgrundlagen aus dem zweitvorangegangenen Jahr vor dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Dies führt dazu, dass letzte Gehaltserhöhungen nicht mehr berücksichtigt werden. Gerade in Zeiten hoher Gehaltsabschlüsse wirkt sich das extrem negativ auf die Betroffenen aus.
Die jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes ist eine notwendige Reaktion der Gesellschaft um auch im Bereich der Langzeitbeschäftigungslosigkeit Verarmung zu verhindern.
Die Verdreifachung des seit der Einführung des Euro nicht mehr erhöhten Familienzuschlages von derzeit 0,97 Euro würde vor allem Arbeitslosenhaushalten mit Kindern helfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der der Armuts- und Ausgrenzungsgefahr von arbeitslosen Menschen und deren Familien durch insbesondere folgende Maßnahmen entgegengewirkt wird:
1) Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Einkommens
2) Berechnungszeitraum des Arbeitslosengeldes näher an den Zeitpunkt der Geltendmachung rücken
3) Jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe
4) Verdreifachung des Familienzuschlages.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Rufe bei der SPÖ: Der war gerade!) – Sie können gerne noch einmal reden, Herr Abgeordneter. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Michael Hammer. – Bitte schön. (Abg. Leichtfried: Ist das der Hammer, der ständig Ordnungsrufe bekommt?)
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die heutige Sitzung – das ist bei einigen Vorrednern schon angeklungen – und auch die morgige Sitzung haben natürlich schon eine besondere Ausprägung, weil wir, das ist keine Frage, in einer schwierigen, krisenhaften Situation sind. Aber die Entlastungsmaßnahmen, die wir allein in diesen zwei Tagen beschließen, sind wirklich von ganz großer Bedeutung: angefangen von der Abschaffung der kalten Progression über die soeben diskutierte Pensionsanpassung, die bei den kleinen Pensionen deutlich über der
Inflationsrate liegt, bis hin zur Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen, die wir jetzt beschließen.
Diese Sitzung, die wirklich viel für die Österreicherinnen und Österreicher bringt, zeichnet sich schon durch ein paar Auffälligkeiten aus. Besonders auffällig zeigt sich da die SPÖ, denn da werden noch dieselben Reden gehalten, wie sie schon seit sechs Monaten gehalten werden: überhaupt nicht berücksichtigend, was schon an Entlastungsmaßnahmen gemacht wurde. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)
Ich glaube, ihr müsst euch einmal ein bisschen updaten und ein paar Zeilen zu euren Reden dazuschreiben, denn das ist das, was bei den Menschen ankommt, und das findet sich in euren Reden nicht, weil man halt alles schlechtreden muss, was seitens der Regierung gemacht wird. Aber das ist halt das, was wir von der SPÖ gewöhnt sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Eine zweite Auffälligkeit bei der SPÖ ist, dass man betreffend jene Dinge, die heute beschlossen werden – natürlich hat es Koalitionen gegeben, aber man hätte vieles auch machen können, wenn man die Regierung anführt, vieles, was jetzt gemacht wird, zum Beispiel die Valorisierung der Familienleistungen oder die Abschaffung der kalten Progression (Abg. Heinisch-Hosek: ... schwarzen Finanzminister!) –, jetzt sagt: Das ist zu spät und zu wenig!, und das Momentum-Institut zitiert, weil einem keine besseren Argumente einfallen. Aber das ist wirklich eine Selbstanklage, die ihr da heute betreibt, denn ihr habt das in eurer Regierungszeit nicht gemacht. Und hoffentlich werdet ihr nicht in Regierungsverantwortung kommen, denn diese Regierung setzt die Maßnahmen um, die für die Menschen wichtig sind, und nicht das Gejammere, das ihr da vom Rednerpult aus abliefert. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Erasim: Welcher Partei gehören Sie an?)
Ja, die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen ist nicht etwas, was man so einfach macht. Der Herr Bundesfinanzminister hat heute auch seine Budgetrede gehalten und man muss diese Maßnahmen budgetär entsprechend abbilden. Wir haben auch in der Vergangenheit – ich möchte das nur zitieren –,
2014, zum Beispiel einmal eine Anpassung der Familienbeihilfe beschlossen. Frau Kollegin Heinisch-Hosek, da haben wir ein Mal einmalig 4 Prozent beschlossen und dann jedes zweite Jahr noch 1,9 Prozent – das war es dann. Jetzt bilden wir die Inflationsabgeltung zur Gänze ab. Das ist nachhaltig und kommt bei den Menschen an, nicht wie damals diese Einmalgaben – weil Sie immer wieder von den Einmalzahlungen reden. Das, was damals gemacht wurde, war nicht nachhaltig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Heinisch-Hosek: ... Finanzminister Nein gesagt!)
Ein Satz zu den Freiheitlichen: Die Freiheitlichen haben damals, 2014, als wir diese Anpassung der Familienleistung beschlossen haben, einen Antrag auf Valorisierung der Familienleistungen gestellt. Wir haben es damals unter der Regierung zwar nicht umgesetzt, aber eines muss man sagen: Wir haben unter der Regierung eine andere große Familienleistung auf den Weg gebracht, nämlich den Familienbonus Plus, der im Übrigen – SPÖ aufgepasst! – heuer von 1 500 Euro auf 2 000 Euro pro Kind und Jahr erhöht wird. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein! Nein!)
Auch das kommt bei den Familien an. Das ist das, was die Regierung umsetzt. Das, was ihr da an heißer Luft von euch gebt, hilft keiner Familie. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Leichtfried: Das war die zweitschlechteste Rede heute! – Abg. Michael Hammer – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Nach deiner, oder? – Abg. Leichtfried: Eigentlich war die vom Wöginger gemeint!)
15.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ja, es ist schon etwas skurril, wenn man da die Abgeordneten von der ÖVP und von den Grünen am Rednerpult stehen sieht und von historischen Leistungen sprechen hört sowie davon, dass jetzt so quasi
die Geldflut über die Familien hereinbricht. – Ihr lebt in einer ganz eigenen Welt, habe ich das Gefühl. (Abg. Disoski: Nicht in eurer, und das ist gut so!) Das hat mit der Realität in Österreich, glaube ich, nichts zu tun. Es ist weder historisch noch werden die Familien mit Geld zugeschüttet, so wie der Rest der Bevölkerung auch nicht. Aber ich verstehe schon, dass man halt ganz gerne etwas, das fast eine Selbstverständlichkeit sein sollte, wie diese Valorisierung, hernimmt, um sich abfeiern zu lassen, auch um abzulenken von den Problemen, die in Österreich vorherrschen und die ihr mitverschuldet habt.
Ich sage es noch einmal, weil es gerade einmal ein paar Tage her ist: Wie man in Österreich jemandem, der vernunftbegabt ist, die Einführung der CO2-Steuer erklären kann, darauf bin ich gespannt. Das ist nicht zu erklären, weder der Bevölkerung noch der Wirtschaft. Das ist ein Knieschuss, aber in beide Knie. Das aber nur am Rande.
Kollege Angerer hat es ohnehin sehr schön erklärt: Wir haben ja schon vor geraumer Zeit ein Zwölfpunkteprogramm vorgelegt. Sie haben das als skurril abqualifiziert, in Wirklichkeit sind natürlich alle zwölf Punkte sinnvoll, und in gewissen Dingen geht es Gott sei Dank eh nach langem Druck unsererseits zumindest da oder dort in diese Richtung. Aber wir sind halt weit davon entfernt, da wirklich schon eine Lösung zu haben.
Ich muss es schon noch einmal in Erinnerung rufen, weil das heute ja den ganzen Tag auch Thema ist, auch beim Budget, und auch morgen Thema sein wird: Wir werden Ende 2023 in etwa 360 bis 370 Milliarden Euro Bundesverschuldung haben. – Das zu Ihrer Nachhaltigkeit! Also die Dimension, das umgerechnet in Schilling – für die, die ein bisschen älter sind –, sprengt den Rahmen und den Taschenrechner. Da sollte daher niemand von Nachhaltigkeit sprechen.
Die Auswirkungen, und zwar nicht nur in Österreich, sondern in Europa – und da sitzen Sie auch mit im Boot –, sehen wir ja schon: Die über Jahre, Jahrzehnte betriebene Schuldenpolitik der EZB führt uns in den absoluten Irrsinn. Man sieht es nicht nur daran, dass wir neue Schulden in Europa aufnehmen wollen, gesamtgemeinschaftlich – ein Wahnsinn für Österreich! –, man sieht es daran,
wo sich der Eurokurs zurzeit bewegt, aber auch – und das werden die Menschen draußen sehr schnell spüren – an der fortschreitenden Zinspolitik. Die Zinsen steigen, und da werden noch ganz viele aufwachen, wenn sie plötzlich für ihre Kredite für Wohnungen, für Häuser, für ihre sonstigen Kredite die Raten nicht mehr zahlen können, und die, die ein bisschen informiert sind und von Wirtschaft eine Ahnung haben, wissen jetzt schon, dass die Bautätigkeit entsprechend massiv zurückgeht, weil die Leute auch die Finanzierungsregeln nicht mehr einhalten können.
Bei allem, was Sie da schönreden: Jemand, der ein bisschen Weitblick hat – und das sollte ich von Abgeordneten verlangen können und von der Regierung sowieso –, weiß, was auf uns zukommt. Es gibt keinen Grund, dass Sie sich da heute abfeiern. Ganz im Gegenteil: Es ist sehr, sehr viel zu tun, und ich hoffe, dass der Hausverstand irgendwann ein bisschen mehr Einzug hält und Sie unsere sinnvollen Vorschläge annehmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meri Disoski. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Kollege Wurm, sich hier als FPÖler herauszustellen und der Bundesregierung vorzuwerfen, sie habe den Bezug zur Realität verloren, ist so, als würde sich der Papst von der katholischen Kirche distanzieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Ich darf dich daran erinnern, dass die FPÖ-„Sozialministerin“ – unter Anführungszeichen – Hartinger-Klein einst der Meinung war (Ruf bei der FPÖ – in Richtung der in Blau gekleideten Rednerin –: Ich finde es schön, dass Sie heute blau sind! Ein schönes Blau haben Sie heute!), man könne von 150 Euro monatlich leben – so viel zum Realitätsbezug der FPÖ. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Belakowitsch: Das war halt vor der Teuerung!) – Da sind wir eh schon beim Thema.
Ich möchte Sie auf eine Zeitreise ins Jahr 2016 mitnehmen. Die schwarz-blaue Bundesregierung unter Wolfgang Schüssel ist zu diesem Zeitpunkt seit zehn Jahren (Abg. Belakowitsch: Was, 2016?) glücklicherweise nicht mehr im Amt, sondern Geschichte. Ebenso lange bilden SPÖ und ÖVP bereits in gewohnter großkoalitionärer Stillstandsmanier eine Koalition. In diesem Jahr verhandeln sie beispielsweise über einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, sie verhandeln über eine Abschaffung der kalten Progression. Nichts davon gelingt, nichts davon bringt diese SPÖ-ÖVP-Regierung zustande. Statt dringend notwendiger Reformen für die österreichische Bevölkerung gibt es vor allem eines: großkoalitionären Stillstand.
Im Jahr 2016 passiert noch etwas anderes, nämlich etwas Erfreuliches, und das Ganze 87 675 Mal: So viele Kinder erblicken nämlich im Jahr 2016 das Licht der Welt, und eines dieser Kinder ist Lara. Ihre Mutter Anna ist Alleinerziehende und verdient in ihrer Teilzeitanstellung 1 300 Euro brutto. Eine automatische jährliche Anpassung der Familien- und Sozialleistungen hätte sie seit der Geburt ihrer Tochter dringend gebraucht, aber die großkoalitionäre Stillstandsregierung konnte sich darauf leider nicht einigen. Für Anna und ihre Tochter hieß das: keine Anpassungen beim Kinderbetreuungsgeld, keine Anpassungen bei der Familienbeihilfe und auch nicht bei den Absetzbeträgen wie dem Alleinerziehendenabsetzbetrag, den Kollege Loacker vorhin zu erwähnen vergessen hat.
Da sich diese großkoalitionäre Stillstandsregierung nicht einigen konnte, ist also nichts passiert, und die Leidtragenden dieser Stillstandspolitik waren Familien, Eltern und ihre Kinder, insbesondere Alleinerziehende – wir wissen, dass ein Großteil davon Frauen sind. Sie alle hätten eine jährliche Anpassung der Familien- und Sozialleistungen dringend gebraucht – dringend! Dieses Brauchen ist bislang politisch ignoriert worden, da ist nichts passiert.
Diese Bundesregierung schaut dorthin, wo vorhergehende Regierungen weggeschaut haben, sich weggeduckt haben. Dort, wo andere jahrelang herumlaviert haben, setzen wir konkrete Maßnahmen für die Menschen in unserem Land um. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Um die Auswirkungen der fossilbetriebenen Inflation abzufedern, hat diese Bundesregierung besonders jenen Familien, die das am dringendsten brauchen, wiederholt mit Direktzahlungen schnell unter die Arme gegriffen. Wir Grüne haben immer gesagt: Das geht uns nicht weit genug, wir wollen strukturelle Änderungen. Deshalb setzen wir jetzt als Bundesregierung das um, was viele andere zuvor vollmundig versprochen, aber nie eingelöst haben. Wir schaffen die kalte Progression ab (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek) und – und dieses Und ist wichtig – wir führen eine jährliche Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen ein. Das ist keine Einmalzahlung, das ist kein kurzfristiges Finanzierungsprogramm. Diese jährliche Anpassung ist eine strukturelle Veränderung, und sie ist gekommen, um zu bleiben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was bedeutet diese automatische Anpassung der Sozial- und Familienleistungen jetzt konkret für die alleinerziehende Mutter Anna und ihre Tochter Lara? – Sie bedeutet, in Zahlen gegossen, dass ihnen ab 1. Jänner 2023 308 Euro mehr im Börsel bleiben, und wenn man die bisherigen Entlastungspakete – die ökosoziale Steuerreform, die Negativsteuer – auch dazuzählt, dann sind das um 1 186 Euro mehr. Wenn sich Sozialdemokraten heute hierherstellen und das als Tropfen auf den heißen Stein bezeichnen, dann kann ich wirklich nur meinen Kopf schütteln und Sie fragen: Wie abgehoben sind Sie bitte? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Das bleibt im Börsel? Das glauben Sie wirklich?)
Für die alleinerziehende Mutter Anna heißt diese automatische Anpassung der Sozial- und Familienleistungen, dass endlich das umgesetzt wird, was seit der Geburt ihrer Tochter von verschiedenen Bundesregierungen vollmundig versprochen, aber nie umgesetzt worden ist. (Abg. Heinisch-Hosek: War das Schwarz-Blau ...?) Das wird ihr Leben und das Leben ihrer Tochter finanziell nachhaltig unterstützen, so wie es das Leben vieler Frauen, vieler Familien mit kleinen und mittleren Einkommen in unserem Land verbessern wird. Wo Versprechen von vorhergehenden Regierungen leer geblieben sind, machen wir
Nägel mit Köpfen und setzen diese dringend notwendigen strukturellen Änderungen um.
Ich komme zum Schluss: Mit der Abschaffung der kalten Progression und mit der Valorisierung der Sozial- und der Familienleistungen setzen wir einen echten Meilenstein in der österreichischen Sozialpolitik. Wir unterstützen damit vor allem jene Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, die bekanntlich mehrheitlich Frauen sind. Wir beschließen da einen sozialpolitischen Meilenstein, der nachhaltig wirken wird. Er ist gekommen, um zu bleiben. Das ist gut und sehr wichtig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesministerin Dr.in Susanne Raab zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte den Jugendlichen auf der Besuchergalerie ein ganz herzliches Hallo sagen: Schön, dass ihr da seid! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Die aktuelle Teuerungswelle trifft besonders die Familien, da sind wir uns alle einig. Die Familien sind das Herzstück unserer Gesellschaft, sie sind das Fundament unserer Gesellschaft, und deshalb haben wir uns in der Regierung darauf verständigt, dass wir die Familien auch ins Zentrum unserer Entlastungsmaßnahmen und der Antiteuerungsmaßnahmen setzen. Das haben wir mit einem Maßnahmenmix gemacht, einerseits mit einer kurzfristigen Einmalzahlung – mit Geld, das sofort und ganz rasch überwiesen wird – und andererseits mit strukturellen Anpassungen und Erhöhungen, die für die Familien über viele weitere Jahrzehnte wirken werden.
Wir haben bereits im August eine Sonderfamilienbeihilfe von 180 Euro ausgezahlt. Wir haben das Schulstartgeld für jedes schulpflichtige Kind ausgezahlt. Wir
haben die steuerlichen Entlastungen erhöht, den Familienbonus Plus von 1 500 auf maximal 2 000 Euro angehoben und da ganz besonders auch immer jene mitbedacht, die vielleicht von steuerlichen Entlastungen nicht in vollem Umfang profitieren können, wie viele Alleinerzieher:innen und Geringverdiener:innen, bei denen wir auch den Mehrkindzuschlag massiv erhöht haben.
Wir helfen aber nicht nur mit diesen Einmalzahlungen, sondern haben jetzt auch strukturelle Entlastungen auf den Weg gebracht. Wir werden nun alle Familienleistungen in Österreich an die Inflation anpassen, valorisieren und somit jedes Jahr kontinuierlich erhöhen. Sehr geehrte Damen und Herren, nehmen wir nur eine einzige Familienleistung heraus: das Kinderbetreuungsgeld bei einem acht Monate alten Kind! Je nach Modellvariante, die man beim Kindergeld bezieht, bedeutet das ein zusätzliches Kinderbetreuungsgeld von zwischen 700 und 1 400 Euro für die Bezugsberechtigte pro Kind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Zudem möchte ich in diesem Haus positiv erwähnen, dass wir in der Regierung die Debatten im Hohen Haus sehr schätzen und auch die Anregungen, die von Ihnen kommen, aufnehmen. Von vielen Parteien ist gekommen, dass es vernünftig wäre, das Schulstartgeld künftig nicht im September, sondern im August auszuzahlen, weil die Anschaffungen bei den Familien einfach da schon schlagend werden. Auch das ändern wir und werden künftig das Schulstartgeld nicht erst im September, sondern bereits im August auszahlen. Da möchte ich mich auch gerne für die Anregungen der Abgeordneten bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Gleichzeitig ist es uns wichtig, dass wir immer genau Nachschau halten, wo wir für die Familien etwas leichter machen können. Das sei nur an einem Beispiel verdeutlicht – und das wird heute auch beschlossen –: Stichwort Stärkung der Väterbeteiligung. Speziell für Väter ist vorgesehen, dass der Familienzeitbonus – also diese Unterstützungsleistung, die beim Papamonat auch zugewiesen wird – nicht mehr bei einem späteren Kinderbetreuungsgeldbezug anzurechnen ist. Es hat viele Väter, die in den Papamonat gegangen sind und am Ende der Karenz
der Mutter gesagt haben: Jetzt möchte ich gerne selbst noch zwei Monate Karenz anhängen!, sehr geärgert, dass dieser Bezug, der während des Papamonats erfolgt ist, hinterher wieder abgezogen wurde.
Das sind effektive Dinge, wie wir ganz schnell Maßnahmen setzen, die direkt bei den Familien ankommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie müssen wissen: Die Familienbeihilfe gibt es in der jetzigen Form seit dem Jahr 1967, also viele, viele Jahrzehnte. Vielfach wird ja darüber gesprochen, dass man diese Familienleistung jedes Jahr an die Teuerung anpassen möge. Wir sprechen nicht mehr nur darüber, wir tun es jetzt einfach. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt nun Karl Schmidhofer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karl Schmidhofer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen, die unsere Debatte heute mitverfolgen! Ich darf damit beginnen, dass ich mich für das Verständnis bedanke, dafür, dass ich aus familiären Gründen jetzt fast 14 Monate ausgesetzt habe, beruflich genauso wie hier im Nationalrat. Ich darf mich auch insbesondere fraktionsübergreifend bei allen im Haus bedanken, die uns immer wieder geschrieben haben, uns angerufen haben. Ich durfte für die Familie sehr viel Zuspruch für unsere wirklich sehr, sehr schwere Zeit entgegennehmen. Einen herzlichen Dank dafür! (Allgemeiner Beifall.)
Meine Damen und Herren, in diesen Monaten, in denen ich nicht hier war, ist der Ton doch ein bisschen rauer geworden. Vielleicht sollten wir uns doch auf die Sache, auf die Themen und auf das, was wir für die Menschen tun können, konzentrieren und die Lautstärke im Umgang miteinander vielleicht ein bisschen zurückschrauben.
Die Valorisierung der Sozialhilfe und der Familienhilfen wurde von meinen Vorrednern im Detail angesprochen und aufgezählt, und ich glaube, es ist wirklich ein Meilenstein. Viele Regierungen haben daran gearbeitet. Wir haben gehört, seit 1967 gibt es die Beihilfen für die Familien. Wir haben in der Zwischenzeit sogar Alleinregierungen gehabt, wo das nicht gemacht oder nicht geschafft wurde. Jetzt, mit dieser Regierung, mit den Grünen und mit der ÖVP, ist es gelungen, diese Sozialleistungen für die Zukunft valorisiert abzusichern.
Frau Ministerin, 1,2 Millionen Familien mit 1,9 Millionen Kindern profitieren davon, dass sie planen können, dass sie damit rechnen können, dass das Geld auch ankommt.
Ja, die Bundesregierung hilft den Menschen. Wir dürfen aber nie vergessen, dass es eine Wirtschaftsleistung braucht, dass es fleißige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land braucht, die den Haushalt auch befüllen, Herr Minister, damit wir uns das, was wir dann den Menschen auf soziale Weise geben dürfen, auch leisten können. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 4 bis 14 und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2794/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche-
rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1682 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Mag. Markus Koza. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Änderung von zwei Gesetzen.
Die erste Änderung: In einigen Bundesländern sind nach wie vor die Änderungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, wie wir sie hier im Haus beschlossen haben, nicht umgesetzt. Zuletzt wurde ein Teuerungsbonus von 300 Euro für besonders vulnerable Gruppen ausbezahlt, dazu gehörten unter anderem Arbeitslose, Sozialhilfebezieher:innen, aber auch Mindestpensionist:innen. Jetzt ist es passiert, dass einzelne Länder diesen Teuerungsbonus auf die Wohnbeihilfe angerechnet haben, was natürlich kein erwünschter Effekt der Einmalzahlung und auch nicht Sinn der Sache war.
Das wird jetzt rückwirkend korrigiert, das heißt, mit der Umsetzung wird explizit die Nichtanrechnung des Teuerungsbonus auf derartige Leistungen beschlossen. Wenn dann die Änderungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes auch in den Bundesländern umgesetzt sind, sollten derartige Anrechnungsprobleme ohnehin der Vergangenheit angehören, denn dort ist auch klargestellt, dass es keine Anrechnung von Bundesleistungen mehr geben darf.
Die zweite Änderung betrifft das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz, das unter Türkis-Blau beschlossen worden ist. Dieses sah eine Eignungsprüfung für Versicherungsvertreter:innen vor Antritt ihrer Funktion vor. Es gab das große Problem, dass diese Eignungsprüfung zwar tatsächlich wenig über die Eignung der Vertreter:innen aussagt, diese allerdings notwendig war und natürlich sehr
viele, die nominiert worden sind, diese Prüfung noch nicht haben nachweisen können. Künftig ist es mit der Gesetzesänderung so, dass die Eignung beziehungsweise die Kurse innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden können, ab dem Augenblick, in dem man für die Funktion nominiert wird.
Ich bitte für diese beiden Gesetzesänderungen um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neßler steht an der Regierungsbank und spricht mit Bundesminister Rauch.)
15.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich bitte, das zu tun, was wir vereinbart haben, nämlich dass bei Reden von Abgeordneten Gespräche zwischen den Bundesministern und Abgeordneten aus Höflichkeitsgründen zu unterlassen wären.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Kollege Koza hat es soeben ausgeführt, es gibt zwei Änderungen. Wir sind ja mit Eignungsprüfungen nie glücklich gewesen. Wir sind der Auffassung, dass in der Selbstverwaltung immer geeignete Leute sitzen. Das wird jetzt in Bezug auf die Einladung für diese sogenannten Informationsveranstaltungen verändert.
Das Zweite: Leider, leider haben noch immer nicht alle Bundesländer das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz umgesetzt.
Lassen Sie mich aber doch einige Sätze zur Selbstverwaltung sagen, weil der Rechnungshofbericht über 157 Seiten Auskunft darüber gibt, was denn eigentlich aus der Zusammenlegung 2018 und aus den Versprechen von damals geworden ist: außer Schall und Rauch – entschuldigen Sie, Herr Bundesminister, das war jetzt nicht so gemeint – nichts!
Es waren vier Versprechen auf dem Tisch. Sebastian Kurz meinte damals, finanziell soll der Umbau bis 2023 1 Milliarde Euro bringen. Sie erinnern sich alle
und die Zuseherinnen und Zuseher auch, es war die sogenannte Patientinnen- und Patientenmilliarde. Die ist natürlich nicht gekommen, im Gegenteil: Einige Hundert Millionen Euro hat die Zusammenlegung mehr gekostet – erstes Versprechen gebrochen.
Die zweite Behauptung oder das zweite Versprechen war: Von den Posten in der Verwaltung sollen durch natürliche Abgänge in drei Jahren 10 Prozent eingespart werden. Wissen Sie, was tatsächlich passiert ist? – Der Personalstand hat sich leicht erhöht – zweites Versprechen gebrochen.
Dritte Behauptung oder drittes Versprechen: Es wird Fairness und Harmonisierung der Leistungen geben. – Die Leistungen sind in der Realität nur teilweise angeglichen, und es gibt noch immer viele Unterschiede zwischen Berufsgruppen und Bundesländern, die bestehen bleiben. Von der Harmonisierung der Leistungen – alle Patient:innen sollen gleiche Leistungen erhalten – kann keine Rede sein.
Die vierte Behauptung, das vierte Versprechen: Durch die Zusammenlegung gibt es bei der IT Synergieeffekte, im EDV-Bereich wird man einsparen, und die Zusammenlegung in den Rechenzentren wird Einsparungen bringen. – Es hat keine Synergien gegeben, die IT ist irgendwie noch immer nicht zusammengelegt, sondern es ist zu Mehrkosten gekommen.
Nur so viel dazu, was Menschen in Österreich in den letzten Jahren versprochen wurde und was tatsächlich gehalten wurde. Ich finde es wirklich bedauerlich, dass hier auf billige Art und Weise Kleingeld gemacht wurde und sich die Leistungen für die Patientinnen und Patienten nicht verbessern konnten oder gleich geblieben sind – drücken wir es einmal positiv aus.
Gerade jetzt – Herr Bundesminister, Sie sind Gesundheitsminister – erleben wir eine Situation, in der Kindergesundheit, Jugendgesundheit auf dem Spiel stehen, in der so viele psychotherapeutische Angebote fehlen – und es gibt im jetzigen Budget gerade einmal 35 Millionen Euro für Impfungen und für Psychotherapie
für Kinder und Jugendliche. Ich bin der Auffassung, dass das viel zu wenig ist. (Beifall bei der SPÖ.)
15.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt geht es um den Punkt – das haben die Vorredner schon gesagt –, dass es in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, dass beispielsweise Sonderzahlungen auf Wohnbeihilfe angerechnet werden. Das soll mit diesem Gesetz ausgeschaltet werden, denn die Intention war natürlich, dass es zusätzliches Geld für Personen geben soll, die von dieser Teuerung besonders belastet sind.
Ein zweiter Teil, der dabei mitverpackt ist, ist die Tatsache, dass diese Bundesregierung jetzt hergeht und Personen, die noch Eignungsprüfungen brauchen, um Jobs in der Sozialversicherung antreten zu können, auf ein Jahr pardoniert. Das ist schon ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren. Wir sind ein Kammerstaat, und es sind alle ganz gierig darauf, dass sie da irgendwelche wichtigen Jobs in der Sozialversicherung bekommen, und dann bringen Sie es nicht zusammen, dass diese Personen zeitgerecht die Ausbildung abgeschlossen haben.
Also da muss ich Ihnen sagen: Wir werden auch das Verlangen stellen, darüber in zweiter Lesung getrennt abzustimmen. Das kann es doch bitte schön nicht sein! Das ist ein tatsächliches Armutszeugnis für Sie als Bundesregierung in diesem Staat.
Ich glaube, jeder hat die Zeit, sich rechtzeitig dafür ausbilden zu lassen, jeder hat die Zeit, sich darauf vorzubereiten. Da braucht es keine Pardonierung für zwölf Monate. (Beifall bei der FPÖ.)
15.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Ernst Gödl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Zum Abschluss der sozialpolitischen Debatte debattieren wir jetzt über einen ganz kleinen Gesetzestext, mit dem wir sicherstellen wollen, dass Einmalzahlungen auch zu 100 Prozent bei jenen ankommen, die sie benötigen.
Wenn ich jetzt auf diese Debatte zurückblicke – auch auf die Debatte nach der Budgetrede und auf jene über die Pensionen und über die Erhöhung der Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen –, dann zeigt sich doch sehr deutlich, dass die Bundesregierung auch oder gerade mit dem vorgelegten Budget eines ganz besonders sichtbar macht, nämlich die soziale Handschrift.
In dieser Zeit, meine Damen und Herren, in der eine sehr hohe Inflationsrate vorherrscht, ist es wichtig, dass die Bundesregierung, dass wir gemeinsam Maßnahmen ergreifen, die gerade jenen Menschen zugutekommen, die ein geringes Einkommen haben. Das betrifft natürlich ganz besonders auch jene Pensionistinnen und Pensionisten, die im unteren Einkommenssegment angesiedelt sind.
Der Finanzminister hat etwas aus meiner Sicht völlig Richtiges gesagt: Wir dürfen keinesfalls auf Dauer nach dem Motto: Koste es, was es wolle!, agieren, sondern wir müssen – wie er es formuliert hat – gerade in dieser Phase „das Notwendige zur Verfügung [...] stellen“. Schon in den Paketen, die wir im Laufe des Jahres beschlossen haben – die eben auch diese Einmalzahlungen umfassten –, kam das zum Ausdruck: dass jene Menschen, die es in dieser Zeit schwer haben und mit ihrem Einkommen nicht so leicht über die Runden kommen, ganz gezielt mit Einmalzahlungen unterstützt werden, ganz besonders auch jene Pensionistinnen und Pensionisten, die eine Ausgleichszulage beziehen.
Wenn wir uns jetzt noch einmal vor Augen führen, welche Erhöhungen und Einmalzahlungen wir im Laufe des Jahres bereits gewährleistet haben, so gab
es – das hat unser Klubobmann heute schon ausgeführt – für Pensionisten bis zur Ausgleichszulage im Laufe des Jahres einen Gesamtzuschuss von 1 948 Euro – 1 948 Euro als Aufbesserung zur Pension, damit sie eben die Rechnungen bezahlen und das tägliche Leben finanzieren können. Personen mit Pensionen von 1 500 Euro erhielten zum Beispiel innerhalb dieses Jahres insgesamt 1 621 Euro dazu. Das ist eine Erhöhung von immerhin 8,5 Prozent, über das ganze Jahr gesehen.
Mit dem Beschluss, den wir im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts fassen, wollen wir sicherstellen, dass diese Einmalzahlungen auch zu 100 Prozent jenen Menschen zugutekommen, die sie dringend brauchen, und nicht etwa auf Länderebene – dort, wo die Sozialhilfe ausbezahlt wird – gegengerechnet werden dürfen, zum Beispiel bei der Wohnbeihilfe.
Meine Damen und Herren, ja, es sind herausfordernde Zeiten, und ich gehe davon aus, dass alle, auch die Sozialdemokraten, zu Hause einen Fernseher haben und ab und zu auch die Nachrichten schauen – nicht nur die Nachrichten in Österreich, sondern auch die Nachrichten in Nachbarstaaten. Da werden Sie sehr deutlich sehen: Das Problem der Abfederung der hohen Inflation ist kein österreichisches Inselproblem. Dieses Problem lässt sich deswegen auch nicht von Österreich alleine lösen.
Das, was wir tun können, und das, was wir als Bundesregierung, als Parlament tun müssen, ist, jene zu unterstützen, die in dieser Phase einer dringenden Unterstützung bedürfen, genau in dem Sinne, in dem es unser Finanzminister heute formuliert hat: „das Notwendige zur Verfügung zu stellen“.
Die Bundesregierung und auch der Beschluss, den wir jetzt unter diesem Tagesordnungspunkt behandeln, garantieren dafür, dass wir ganz klar jene unterstützen, die die Unterstützung dringend benötigen, denn das ist die soziale Handschrift unserer Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)
15.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! In den letzten Stunden hat sich da so etwas Salbungsvolles ereignet. Während ihr, Schwarz und Grün, euch gegenseitig beweihräuchert habt, ist jenen, die zu Hause vor den Fernsehern sitzen, der steirische Kropf sprichwörtlich immer größer geworden und hat sich zu einem richtigen Kloß ausgebildet, der jetzt irgendwann einmal herausmuss – denn eines stellt sich dar: Ihr habt überhaupt keine Ahnung, was da draußen in der Welt und bei unserem Volk los ist. Ihr redet, und die Geschichten, die ihr erzählt, sind nicht einmal Märchen. Das ist ja alles schon Science-Fiction. (Beifall bei der FPÖ.)
Das kommt davon, dass ihr alle keine Ahnung mehr habt, wie es den Leuten da draußen geht. Mich wundert es aber auch nicht. Ich bin viel unterwegs, von euch sieht man da nie jemanden. (Heiterkeit der Abgeordneten Michael Hammer, Hanger und Zarits.) Das Einzige, wo man euch sieht: Ihr versteckt euch in den VIP-Zelten und schiebt euch gegenseitig Geschäfte zu, wie wir im Untersuchungsausschuss Tag für Tag aufdecken. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
Die einfachen Abgeordneten wie Karl Schmidhofer, den ich am Maxlaun getroffen habe, schauen, dass sie sich beim Bieranstich schnell eine Maß holen, die dann mit ihren Kollegen owikleschen, und dann verschwinden sie eh schon heimlich, weil sie vor den eigenen Leuten, die da draußen warten, schon Angst haben. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit der Abgeordneten Michael Hammer und Hanger. – Abg. Michael Hammer: Der Präsident schämt sich schon!)
Die Einzigen, die man noch ein bisschen sieht, sind die Damen und Herren Landtagsabgeordneten. Die holen sich für euch die Watschen ab. Die bemühen sich auch, mehr oder weniger glaubhaft zu versichern: Mit denen da oben habe ich eh nichts zu tun! – Das ist die Wahrheit. (Abg. Michael Hammer: Das geht wieder in „Willkommen Österreich“! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ihr habt überhaupt keine Ahnung, wie es den Leuten mittlerweile in einem ganz normalen Geschäft geht, wenn sich ein Pensionistenmutterl an der Fleischtheke anstellt und überlegt, ob sie sich 15 Dekagramm Extrawurst kaufen kann oder nur 10, oder wenn ein älterer Mann vor einem Haufen Toilettenpapier steht. Er hätte gern das vierlagige, aber das Geld reicht nur mehr für das dreilagige. (Heiterkeit der Abgeordneten Michael Hammer, Hanger und Zarits.) Das sind keine Geschichten, die ich euch da erzähle, das sind Wahrheiten. Wenn ich so etwas sehe, würde ich ihm am liebsten eine ganze Palette Klopapier schenken. Dann soll er hierherfahren und euch das präsentieren und dort hinstecken, wo es hingehört! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
15.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 13.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da umfangreiche Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge und Verlangen auf getrennte Abstimmungen vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Klubs auf diese umfangreichen Abstimmungen nicht ausreicht, verlege ich diese Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 5, 2 und 3 sowie 4 bis 14 bis nach der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 15 bis 22.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2830/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1713 d.B.)
16. Punkt
Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1714 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2677/A der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG) geändert wird (1715 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2320/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigungszahlung an Personen, die durch gesetzwidrige Verordnungen und verfassungswidrige Gesetze psychisch, physisch sowie auch finanziell Schaden genommen haben (1716 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2685/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweite freiwillige und kostenlose Antikörpertests zur Schaffung einer umfassenden Datenlage zu Covid-19 (1717 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir fahren in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 19 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich kurz auf die zahlreichen Reden rund um die Budgetdebatte eingehe. (Abg. Belakowitsch: Es hat keine Budgetdebatte gegeben, Herr Kollege!) Was ich heute erlebt habe – das betrifft vor allem die Redebeiträge der Grünen –, habe ich persönlich in dieser Form in diesem Hohen Haus noch nie erlebt. Ich habe mir am Anfang gedacht, dass es vorgefertigte Reden sind, dass Sigrid Maurer und August Wöginger gemeinsam ein Wording zum Budget ausgegeben haben – was an und für sich ja vielleicht normal wäre, denn es ist verständlich, dass ÖVP und Grüne ihr eigenes Budget loben wollen.
Je länger ich aber heute vor allem die Beiträge der Grünen dazu gehört habe, desto mehr bin ich zu der Überzeugung gelangt: Ihr glaubt ja wirklich, was ihr gesagt habt! Ihr glaubt ja wirklich, dass ihr gute Arbeit leistet (Abg. Schwarz: Jawohl!) und dass die Menschen für das, was ihr an Krisenmanagement rund um Corona und beim heutigen Budget aufgeführt habt, vielleicht noch dankbar sein müssen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zur Lebensrealität der Leute – ich habe mich jetzt an eine Pensionistenfeier in Klagenfurt im Sommer erinnert –: Wenn mir eine Pensionistin ganz offen sagt, dass sie sich inzwischen die Frage stellt, ob sie sich, mit der Teuerung konfrontiert, Medikamente und Therapien noch leisten kann, und sagt, dass sie diese einsparen muss, weil sie mit dem Leben auch nicht mehr zurande kommt und sie das Geld nicht mehr hat und es sich hinten und vorne nicht mehr ausgeht, und die Grünen erzählen uns heute, wie wunderbar alles ist, dann zeigt das, dass ihr meilenweit von der Lebensrealität entfernt seid. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Und wenn Sebastian Kurz heute sein Buch präsentiert – die Hände zum Himmel, Gabriel Obernosterer ist schon wieder ganz begeistert, wenn er den Namen hört –: Das ist doch derselbe Fehler! Irgendwann glaubst du die Geschichten
selber. (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.) Sebastian Kurz hat uns mitten im Krisenmanagement, während Ärztinnen und Ärzte und das Pflegepersonal – auf die ihr im Budget leider auch vergessen habt – um das Leben von Patientinnen und Patienten gekämpft haben, erzählt, was er für ein Weltklassekrisenmanagement betreibt, wie super er ist und was das für eine tolle Bundesregierung ist. Dieselben Fehler macht ihr jetzt im Budget und bei der Teuerung genauso. Ihr erzählt den Menschen irgendwelche Gschichtln und irgendwann glaubt ihr sie selber. Das ist ganz gefährlich, wenn man die eigenen Geschichten irgendwann glaubt (Abg. Obernosterer schüttelt den Kopf und hält sich die Hand vor die Augen), Gabriel, das ist ganz, ganz gefährlich, denn das Krisenmanagement wird dadurch nicht besser. (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.)
Es ist kein Zufall, dass wir bei der Coronakrise deutlich schlechter durch die Krise gekommen sind als andere Staaten, dass wir Milliarden Euro in Bereiche investiert haben, Milliarden, die uns jetzt fehlen, 42 Milliarden Euro beim Fenster hinausgeworfen haben, ohne dass sie bei den Leuten angekommen sind. Heute erzählt man den Pensionistinnen und Pensionisten: Nein, das Geld für euch, für die Pension haben wir nicht! – Das ist doch eure Politik.
Wir werden nur dann aus der Krise herauskommen, wenn wir endlich aus den Fehlern lernen, egal ob im Coronakrisenmanagement, bei dem man den dritten Sommer hintereinander verschlafen hat. Ich kann mir selber nicht mehr zuhören, man glaubt es ja nicht! Sommer für Sommer geht man in den Sommerurlaub, kommt wieder her und verschläft den Sommer. (Beifall bei der SPÖ.) Ist das ein Krisenmanagement? Die Teststrategie wurde kaputt gemacht, wir fangen immer wieder von vorne an.
Herr Bundesminister für Gesundheit, wir hätten doch ganz, ganz andere Dinge, über die wir reden müssten: Zweiklassenmedizin. Wie geht es den Menschen in Österreich im ländlichen Raum? Haben wirklich alle gleich gute Leistungen? Passt die Versorgung? Da wäre doch so viel zu tun, aber nein, wir fangen immer wieder mit irgendwelchen Anträgen zu Corona an, wo nichts weitergeht.
Die einen sind dann die Grünen und die Schwarzen, die im Krisenmanagement nichts weiterbringen, die aus den Fehlern nichts lernen, und die anderen sind dann die Freiheitlichen mit ihren Geschichten. Die drucken aus dem Internet Zetteln aus, sind die Wunderwuzzis der Wissenschaft und glauben, dass sie etwas ganz Großem auf der Spur sind: Bitterstoffe, Wurmmittel, Krisenmanagement – einfach einen Topfen erzählen, der uns nicht weiterbringt! (Abg. Lausch: Ahnungslos! Du bist ahnungslos!) – Nein, das ist leider dasselbe Thema, das ist leider dasselbe Thema. So kommen wir aus dieser Krise nicht heraus. Eins und eins ist nicht drei, Herr Kollege, das könnt ihr uns im Coronakrisenmanagement hundertmal erzählen, das bringt uns nicht weiter.
Deswegen bitte ich wirklich: Machen wir nicht dauernd dieselben Fehler! (Beifall bei der SPÖ.) Die Menschen haben ganz, ganz andere Sorgen. Schauen wir, dass wir da etwas weiterbringen! Die Grünen sollten jetzt nicht auf Sebastian Kurz machen und sagen: Herr Bundesminister, so eine tolle Arbeit, die Sie leisten!, während die Menschen in der Lebensrealität sich nicht einmal mehr die Medikamente leisten können. (Beifall bei der SPÖ.)
16.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher hier auf der Galerie! Versuchen wir, wieder etwas Seriosität hineinzubringen (He-Rufe bei der SPÖ) und ein bisschen von den Geschichten aus dem Kärntnertal wegzukommen und zum eigentlichen Tagesordnungspunkt hinzukommen!
Es geht hier um einen Sammeltagesordnungspunkt, bei dem wir eben diverse Maßnahmen rund um das Thema Covid und Corona diskutieren. Kollege Kucher hat gerade gemeint, dass wir alle miteinander komplett planlos wären und dass
wir alle miteinander keine Idee hätten, was wir machen sollten. (Zwischenruf des Abg. Kucher.)
Lieber Kollege Kucher, ich weiß nicht, ob du das Wort Virusvariantenmanagementplan kennst, denn das ist das, was seit geraumer Zeit aufliegt. Ich habe dir auch schon mehrere Male empfohlen, diesen 80-seitigen Plan durchzuschauen und durchzulesen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kucher), denn dann wüsstest du, was der aktuelle Plan ist und womit wir aktuell arbeiten. Darin sind vier Szenarien definiert, da geht es vom Worst Case bis zum Best Case. Da geht es darum, dass Wissenschafterinnen und Wissenschafter, Expertinnen und Experten, auch die Behörden in Österreich – auch Landesbehörden, zum Beispiel aus Kärnten, aus Wien oder auch aus dem Burgenland, haben da mitgearbeitet – auf 80 Seiten aufzeigen, wie wir aktuell mit Covid und mit Corona umgehen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Da geht es auch darum, dass wir diesen Rahmen auch ständig evaluieren, dass wir uns die Zahlen anschauen, dass wir uns anschauen, wie es eben momentan ausschaut.
Da geht es auch darum, dass wir ein sehr gutes Testsystem in Europa haben, dass wir eines der wenigen Länder sind, in denen man eben zehn Gratistests pro Monat bekommt – fünf Antigen-, fünf PCR-Tests. In anderen Ländern muss man in der Zwischenzeit dafür bezahlen. Da geht es darum, dass wir ein Abwasserscreening haben, mit dem wir uns die ganze Zeit anschauen, wie es mit der Dynamik in der Infektion ausschaut, wie es mit dem effektiven Reproduktionswert ausschaut. Da geht es aber auch darum, dass wir in der Zwischenzeit – auch gegen den Widerstand von sozialdemokratisch geführten Ländern – endlich ein anständiges Register, ein Datenregister bekommen haben, durch das man merkt, dass sich die Hospitalisierungen eben etwas anders abbilden, als so mancher von euch hier immer wieder sagt.
Das ist der Plan, und nach diesem Plan agieren wir. Diese Parameter werden ständig analysiert. Und was manche despektierlich als das Beobachten von Zahlen runtermachen, ist in Wirklichkeit aktives Pandemiemanagement, auch wenn Kollege Kucher und Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie
uns da gerne widersprechen und uns immer wieder mit ihren Gschichtln etwas anderes erzählen möchten. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Dass sich die Pandemie gewandelt hat, ist vielleicht in der Zwischenzeit hoffentlich auch in Kärnten und bei der Sozialdemokratie angekommen, dass das Virus in der Zwischenzeit ein deutlich anderes ist als noch vor einem Jahr, als wir eine Deltawelle hatten, ist in der Zwischenzeit hoffentlich auch angekommen, denn damit sind natürlich auch die Maßnahmen, die die Bundesregierung setzt, entsprechend anzupassen. Omikron hat bekanntermaßen eine andere Pathogenität, die Immunisierung innerhalb der Bevölkerung, nicht zuletzt auch aufgrund der Impfrate und aufgrund der Booster- und Schutzimpfungen, ist eine deutlich andere als noch vor einem Jahr.
Und Paxlovid, eines der beiden Covid-Medikamente, ist in der Zwischenzeit hoffentlich auch bekannt. Übrigens ein großes Lob diesbezüglich an die Stadt Wien, die die Abgabe von Paxlovid wirklich gut schafft; die anderen Bundesländer könnten sich auch da ein entsprechendes Stück abschneiden. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Cornelia Ecker, Rendi-Wagner und Meinl-Reisinger.)
Die Pandemie hat sich verändert, aber sie ist nicht vorbei, auch wenn die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ uns das immer wieder ganz gerne glauben machen wollen. Wahrscheinlich wird uns später der Sonderbeauftragte für alternative Fakten, Wissenschaftsfeindlichkeit und unleserliche Taferl, Kollege Hauser, ohnehin hier heraußen noch etwas komplett anderes erklären. (Abg. Belakowitsch: Geht’s eigentlich noch?)
Das heißt, wir müssen weiterhin wachsam sein, wir müssen aufpassen, wir müssen schauen, dass wir uns an die jeweiligen Gegebenheiten anpassen, und das werden wir auch tun. Wenn es notwendig ist, wenn die Expertinnen und Experten, die Wissenschafterinnen und Wissenschafter uns das sagen, dann werden wir auch wieder Maßnahmen einführen müssen. Momentan wird evaluiert. Bitte alles mit Ruhe und mit Vorsicht! Wir schauen uns die ganze
Sache an, und wenn es notwendig ist, dann wird es auch wieder Maßnahmen geben, aber alles mit einem Plan, mit dem Virusvariantenmanagementplan.
Nochmals – ich lade Kollegen Kucher und die Sozialdemokratie ein –: Lest ihn euch einfach einmal durch, dann versteht ihr auch, wie wir derzeit agieren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
16.07
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wenn Sie meinen beiden Vorrednern zugehört haben, dann könnten Sie meinen, es ist alles wieder ganz dramatisch. Es hat ja auch die grüne Klubobfrau schon gleich nach der Bundespräsidentschaftswahl angekündigt: Die Maske kommt zurück! – Das ist natürlich auch zufällig nach der Wahl gewesen. Hätte es eine Stichwahl gegeben, hätte noch niemand davon gesprochen.
Die Bundesregierung hat offensichtlich nichts anderes vor, als Sie wieder in das Zwangsmanagement hineinzudrängen. In den Schulen sollen die Masken wiederkommen, in den Innenräumen sollen sie kommen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln sollen sie kommen. Kollege Schallmeiner vor mir hat sich selbst auf die Schulter geklopft für die sinnentleerten Massentests, die in unserem Land seit 2020 stattgefunden haben, wobei wir die Einzigen waren, die damals dagegen waren und gesagt haben, dass diese nichts bringen werden. Heute wissen wir: Sie haben nichts gebracht. Selbst der Ärztekammerchef aus Oberösterreich, Herr Peter Niedermoser, hat gesagt, dass diese Massentests nichts gebracht haben. Schaut man sich die Sterbezahlen und die Wellenbewegungen an, so sind Länder wie beispielsweise Schweden weit besser dran, denn dort gab es weniger Tote.
Diese Bundesregierung hat also nichts anderes gemacht, als Zwangsregime eingeführt, bis hin zum Impfzwang, den Sie ja dann selbst wieder zurücknehmen mussten, weil Sie draufgekommen sind: Auch das bringt nichts. Das heißt, Sie haben die Leute nur unter Druck gesetzt, und das soll jetzt weitergehen.
Daher sind wir der Meinung, dass damit jetzt endlich Schluss sein muss. Im Übrigen hat selbst die WHO angekündigt, die Pandemie sei so gut wie vorbei, Joe Biden hat gesagt: Die Pandemie ist vorbei!, nur in Österreich wollen Sie es nicht wahrhaben, weil Sie Freude daran gefunden haben, wie man die Menschen unter Druck setzen kann. Wir sind die Einzigen, die immer dagegengehalten haben, und wir werden das auch jetzt machen.
Daher fordern wir auch jetzt ein Ende sämtlicher Maßnahmen und auch ein Ende dieses Maßnahmengesetzes. Es ist Zeit, den Bürgerinnen und Bürgern ihre Freiheit zurückzugeben. Es ist genug gequält worden, es ist genug eingesperrt worden und es wurden Bürgerinnen und Bürger, die sich dagegengestemmt haben, genug verächtlich gemacht. Es darf auch keine Diskriminierungen mehr von Personen geben, die sich nicht testen, nicht impfen lassen wollen und die auch keine Maske tragen wollen, weil diese Masken genauso wenig bringen, wie wenn man ohne Maske geht. Und wenn Sie von den Regierungsparteien das noch immer nicht behirnen, dann sind Sie offensichtlich die Einzigen in diesem Land.
Die Bevölkerung ist Gott sei Dank schon einen Schritt weiter, und daher fordere ich Sie noch einmal auf: Lassen Sie dieses unsägliche Maßnahmengesetz endlich sein! Schaffen Sie es ab und geben Sie den Österreicherinnen und Österreichern ihre Freiheit zurück! (Beifall bei der FPÖ.)
16.10
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Pöttinger. – Bitte.
16.10
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Belakowitsch, wenn man Ihnen zuhört, müsste man glauben, wir sind in einem furchtbaren Land. Ich glaube, die Österreicherinnen und Österreicher sind sehr froh, hier zu leben. Es ist ein schönes und gutes Land (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), und man kann in unserem Land sehr angenehm leben. (Beifall bei der ÖVP.)
Worum geht es? – Diese Gesetzesänderung im Tagesordnungspunkt 15 soll ermöglichen, dass das bestehende Testangebot, und zwar für Covid-19-Tests, für besonders gefährdete Personengruppen im niedergelassenen Bereich greift, auch wenn sie keine Symptome haben, dass die Ärzte einen Test durchführen, wenn die Patienten das wünschen. Die Krankenversicherungsträger haben dies pauschal mit 25 Euro dem Arzt zu ersetzen, und der Bund wird dann aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds diese Kosten dem Versicherungsträger wieder ersetzen.
Bisher war dies eben nur bei Personen mit Symptomen möglich. Wenn ein Patient ohne Symptome das gewünscht hat, war es nicht möglich. Besonders gefährdeten Personen gilt unsere besondere Fürsorge. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)
Zusätzlich wird den niedergelassenen Ärzten für die Beratung über Covid-19-Heilmittel ein Beratungshonorar von pauschal 12 Euro erstattet. Auch da gilt dieselbe Regelung des Kostenersatzes für den Versicherungsträger durch den Bund.
Diese Gesetzesänderung dient sowohl der Patientenzufriedenheit als auch der fairen Abgeltung von Leistungen für den Einsatz der niedergelassenen Ärzte. Es soll insbesondere ein Beitrag zur raschen Erkennung und Behandlung von Covid-19 bei Risikogruppen sein.
Nun zum Antrag 2677/A der FPÖ-Fraktion zum COVID-19-Maßnahmengesetz: Da möchte ich mich nur kurz äußern. Eine Aufhebung zum jetzigen Zeitpunkt,
bei steigenden Fallzahlen (Abg. Belakowitsch: Notwendig!), wäre riskant und grob fahrlässig. (Abg. Belakowitsch: Geh bitte! Geh bitte!) – Wenn Sie es nicht hören wollen: Ich sage es noch einmal: zum jetzigen Zeitpunkt riskant und grob fahrlässig. (Abg. Belakowitsch: Ja, ich weiß schon! In Österreich ...! – Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)
So, und nun zum Antrag 2320/A(E) der FPÖ-Fraktion: Der Verfassungsgerichtshof hat den von der Bundesregierung gewählten Zugang, Folgen von Coronamaßnahmen mittels Rechtsansprüchen und Förderungen zu begegnen, als verfassungskonform erkannt. (Abg. Belakowitsch: Ah, das müssen wir jetzt betonen! Ist das nicht eine Selbstverständlichkeit eigentlich?) Es besteht daher keine rechtliche Notwendigkeit, die Ausdehnung, wie im Antrag gewünscht, vorzunehmen. Im Übrigen steht zur Geltendmachung behaupteter Ansprüche bereits jetzt der Rechtsweg offen, und das wissen Sie auch. Wir werden auch diesen Antrag ablehnen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Belakowitsch.)
Zum Antrag 2685/A(E) der FPÖ-Fraktion bezüglich bundesweiter Antikörpertests gibt es Folgendes zu sagen: Es ist leider weiterhin keine Schwelle an Antikörpern bekannt, ab der ein genereller Schutz eintritt. (Abg. Belakowitsch: Ja, dann können ... auch gleich streichen!) Deshalb ist ein Feststellen eines sicheren Schutzstatus leider nicht möglich. Auch diesem Antrag werden wir nicht zustimmen.
Ja, meine Damen und Herren, wir haben im Kampf gegen die Pandemie viele Maßnahmen getroffen und treffen sie noch weiter (Zwischenruf des Abg. Amesbauer), um unsere Bevölkerung bestmöglich zu schützen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), eine Herausforderung, die wir auch im internationalen Vergleich sehr gut gemeistert haben und weiter gut meistern.
Herr Abgeordneter Kucher, hier am Rednerpult nur zu schimpfen und zu jammern ist eigentlich kontraproduktiv und inhaltslos. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner.)
Ein Wort noch zum Budget: Das Budget ist ein hervorragendes, und es ist in Anbetracht der schwierigen Situation exzellent gestaltet. Ich gratuliere Magnus Brunner dazu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
16.14
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Ein neuer Herbst, eine neue Covid-Welle in den Nachrichten und schon wieder ein Covid-Block aus dem Gesundheitsausschuss! Was daran noch gleich ist: die Art, wie Politik gemacht wird, und die Zeit. Da wird bis zum Wahltag kalmiert, dann ist die Wahl gelaufen, und man spricht von neuen Maßnahmen.
Jetzt ist es eine neue Maskenpflicht. Sie ist wenig invasiv, aber was hier mittels Abänderungsantrag wohl bald beschlossen wird, sind schon wieder mehr Ausgaben ohne irgendeine Erfolgsrechnung.
Bis zum Sommer 2022 sind knapp 3 Milliarden Euro für Covid-Tests ausgegeben worden. Das muss man sich genau vor Augen halten: 2,9 Milliarden Euro für Tests. (Abg. Belakowitsch: Ihr habt zugestimmt damals!) 2021 gab es insgesamt 3,1 Milliarden Euro für das gesamte Gesundheitswesen im Budget. Sie können sich jetzt also alle selbst überlegen, ob das die richtige Prioritätensetzung ist, besonders unter der Prämisse, dass im Gesundheitssystem ein riesiger Stapel längst überfälliger Reformen liegt, die auch etwas kosten. Wir alle in diesem Haus wissen das.
Wenn Sie in Krankenhäuser, in Arztpraxen oder auch einfach nur zum Stammtisch gehen, wird Ihnen jede einzelne Person diesen Reformbedarf bestätigen. Wir sind noch immer absolute Spitzenreiter in der EU bei den Testquoten und sind auf Platz 22 bei der Positivitätsrate. Wir machen also nach wie vor weitaus
mehr Tests, als sich legitimieren lassen, und jetzt wird die Testzahl wieder erweitert: auf Risikopatienten. Das klingt gut, aber trotz der Pandemie wurde es nicht geschafft, Patienten ordentlich zu erfassen, Diagnosen zu kennen und damit diese Kriterien ernsthaft umzusetzen.
Auch im Variantenmanagementplan stehen Tests für Risikopatienten nicht drinnen. Genau daran sieht man, dass Sie noch nicht genug daraus gelernt haben: mehr Geld für irgendwelche Zwischenlösungen, die ehrlich gesagt nicht einmal über das Gesetz definiert gehören, nur weil es die Zeitungen befriedigt und den Ärzten einen zusätzlichen Budgetposten schafft.
Wir brauchen eine ernsthafte Rückkehr zur Normalität und müssen anerkennen, dass Covid nicht mehr weggeht.
Wir müssen die zugrunde liegenden Reformen angehen. Der Fokus auf Infektionszahlen ohne Differenzierung hilft uns absolut nicht, und einfach so Tests zu verteilen, hat uns bisher in der gesamten Pandemie überhaupt nichts gebracht.
Hören wir bitte auf mit den Pseudomaßnahmen und angeblichen Reformen! Sparen wir uns die Diskussion über Intensivbetten und machen wir eine ordentliche Pflegereform, damit wir den Personalmangel in den Krankenhäusern überwinden! Bringen wir Patienten bei, wann sie welche Hilfe brauchen, und hören wir auf, Covid wahllos mit Geld ausgleichen zu wollen!
Wir sind bereit, über Inhalte zu sprechen und unser Gesundheitssystem zukunftsfit zu machen. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS.)
16.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Abgeordneter Silvan. – Bitte sehr.
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Ich bewundere immer Kollegen Schallmeiner, wenn er das Missmanagement der Regierung als das beste ever darstellt. Das ist
immer sehr bewundernswert. Er könnte ein guter Autoverkäufer werden, aber die Verstorbenenzahlen sprechen in Wirklichkeit eine andere Sprache. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte zu den Tagesordnungspunkten 15 und 16 Stellung nehmen. Da soll, Herr Bundesminister, eine Art Teststrategie installiert werden. In der Vorlage gibt es eine Formulierung, die aus unserer Sicht mehr als problematisch ist: Da werden die niedergelassenen Ärzt:innen berechtigt, bei besonders gefährdeten Personen – Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, und Menschen, die einen Body-Mass-Index über 30 aufweisen – einen Antigentest durchzuführen, auch wenn sie symptomfrei sind. Diese Formulierung ist aus meiner Sicht deswegen so problematisch, weil es ein Unterschied ist, ob man die Möglichkeit hat, sich freiwillig testen zu lassen, oder ob man – vielleicht ein 61-jähriger Mann, der mit Rückenproblemen zu einem niedergelassenen Arzt geht – einen Arztbesuch macht und dann einen Antigentest verpasst bekommt. Ich stelle mir das in der Praxis sehr schwierig vor. Wie soll das funktionieren?
Darüber hinaus bekommen sie – Kollege Pöttinger hat es erklärt – ein Honorar von 25 Euro und für eine Beratung über Covid-Arzneimittel ein Honorar von 12 Euro.
Jetzt weiß ich nicht, ob das bei der Bekämpfung der Pandemie Sinn macht. Oder sollen Ärztinnen und Ärzte gelockt werden, Kassenverträge abzuschließen? Pandemiebekämpfung ist das jedenfalls keine.
Wir haben schon Mitte Oktober, also wir haben in Wirklichkeit eigentlich keine Zeit. Die Fallzahlen steigen, Kollege Pöttinger hat das selbst erwähnt. Herr Bundesminister, Sie haben im Ausschuss gesagt, Sie haben natürlich aus den Erfahrungen der letzten zweieinhalb Jahre gelernt. Diesen Eindruck hat man bei dieser Regelung nicht.
Der Rechnungshof hat in seinem letzten Bericht die Bundesregierung kritisiert, dass aufgrund der Politik dieser Regierung die Impfbereitschaft der Bevölkerung auf einem Tiefpunkt ist. Sie ist nicht nur bei Covid-Impfungen, sondern selbst bei etablierten Impfungen gesunken. Jetzt machen Sie diese Regelung, mit der Sie
die Skepsis der Bevölkerung gegenüber Covid-Tests schüren, denn es will sich nicht jeder Mensch testen lassen. Haben Sie nicht die Befürchtung, dass die Menschen wegen dieser Regelung einen Arztbesuch meiden werden? Sie legen damit in Wirklichkeit der FPÖ auch wieder einen Elfmeter auf, aber das ist Ihr Problem.
Wie der Rechnungshof schon gesagt hat, Geld floss im Übermaß. Die Pandemie wurde trotzdem so schlecht bekämpft wie kaum in einem anderen Land.
Herr Bundesminister, wir haben in der Vergangenheit als Sozialdemokratie zähneknirschend manche Maßnahme mitgetragen. Diese werden wir nicht mittragen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Alles haben Sie mitgetragen!)
16.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Optik ist fürwahr keine gute. Kaum ist die Bundespräsidentschaftswahl geschlagen, tritt die grüne Klubobfrau Maurer vor die Kameras und sagt: Die Maskenpflicht wird kommen. Vor der Wahl waren steigende Infektionszahlen und zusätzliche Belegungen in den Spitälern offenbar noch kein Thema. Nach der Wahl müssen auf einmal wieder Zwangsmaßnahmen umgesetzt werden. Diese Optik ist keine gute.
Auch wenn Herr Bundesminister Rauch dann zu relativieren versucht hat, würde ich ihn schon ersuchen, dass er sich auch an die von ihm selbst aufgestellten Variantenmanagementpläne hält. Was steht denn in diesen Variantenmanagementplänen drinnen? – Eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, in öffentlichen Innenräumen oder in Verkehrsmitteln ist nur dann vorgesehen, wenn wir erstens eine Virusmutation haben, die sich erneut so stark ausbreitet wie Omikron, aber gleichzeitig zumindest bei der ersten Infektion so krankmachend ist, wie das
Delta vor einem Jahr war. Herr Bundesminister Rauch, habe ich etwas verpasst, oder sind wir jetzt in dieser Situation, dass wir über eine Maskenpflicht diskutieren müssen? – Ich glaube nicht.
Schauen wir uns die Zahlen einmal genauer an. Gott sei Dank gibt es von der GÖG jetzt entsprechende Auflistungen, wer von den hospitalisierten Patienten denn tatsächlich mit Covid-19, also der Erkrankung, im Spital ist und wer eine Coronainfektion nur als Nebendiagnose hat. Die Zahlen zeigen, dass auf der Normalstation nur circa 22 Prozent – Stand letzte Woche – an Covid-19 erkrankt waren, der Rest hatte eine Nebendiagnose. Auf der Intensivstation waren es sogar nur 12 Prozent, die tatsächlich wegen Covid-19 auf der Intensivstation gelegen sind. Das heißt, bei 2 500 Patienten auf der Normalstation, wie wir sie momentan haben, sprechen wir österreichweit von gerade einmal tatsächlich 500 Patienten auf der Normalstation, die Covid-19 haben, und von ungefähr 15, lassen Sie es vielleicht 20 Patienten sein, mit Covid-19 auf der Intensivstation.
Das ist weit, weit entfernt von dem, was wir in der Vergangenheit hatten, weit, weit von dem entfernt, was man als gesundheitspolitischen Ausnahmezustand bezeichnen könnte. Deshalb vertreten wir Freiheitliche auch die Auffassung, dass das COVID-19-Maßnahmengesetz und auch die Behandlung von Sars-Cov-2 im Rahmen des Epidemiegesetzes aufgehoben gehören, und das steht heute hier auch zur Abstimmung.
Wir haben eine gänzlich andere Situation, nicht nur was die Hospitalisierten anbelangt, sondern was die gesamte Erkrankung anbelangt. Sie können sich heute mit einer Impfung schützen, wenn Sie das wollen, Sie können sich heute mit FFP2-Masken schützen, wenn Sie das wollen. Sie können sich heute testen lassen, wenn Sie das wollen. Sie können, wenn Sie positiv getestet sind, auf wirksame Arzneimittel zurückgreifen, die mittlerweile zugelassen und seit einem Dreivierteljahr in Österreich verfügbar sind. Das heißt, Sie können ungeheuer viel selber tun, um eine schwere Erkrankung zu verhindern. Zwangsmaßnahmen
vom Staat und generalisierte Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte sind absolut nicht notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)
Trotzdem haben unsere Prognosemodelle oder die Prognosemodelle der Regierung eine gravierende Schwachstelle: Wir wissen zwar, wie krank das Virus aktuell macht – nämlich sehr wenig –, wir wissen, dass es sich sehr leicht ausbreitet, wir wissen, welche Behandlungsmethoden wir haben, was wir aber nicht wissen, ist, wie viele Menschen in diesem Land eine natürliche oder erworbene Immunität gegen Omikron oder gegen Sars-Cov-2 haben. Genau dafür bräuchte es flächendeckende Antikörpertestungen, wie ich sie beantragt habe, wofür der Vorschlag auf dem Tisch liegt, den die Bundesregierungsfraktionen im Gesundheitsausschuss abgelehnt haben und wahrscheinlich auch heute in der Plenarsitzung ablehnen werden. Dabei wären genau das die Zahlen, die die ganzen Prognosemodelle entsprechend nachschärfen würden. Ich habe gerade heute auch wieder die Information bekommen, dass man momentan ja nicht einmal weiß, ob wir 50, 60 oder 70 Prozent der Bevölkerung mit einer bestehenden Immunität haben. Das Einzige, was wir haben, ist die Anzahl der Geimpften, wobei eine Impfung ja noch nichts über die tatsächliche Immunität aussagt.
Sehr geehrter Herr Bundesminister, überdenken Sie noch einmal Ihre Position! Im Vergleich zu dem, was wir an sinnlosen Massentestungen für den aktiven Infektionszustand machen, wäre die Bestimmung der Immunitätslage in der Bevölkerung wissenschaftlich und für die weitere Prognoserechnung eine große Hilfe.
Vielleicht will man die genauen Zahlen aber gar nicht wissen. Vielleicht will man Corona weiterhin als Sündenbock und als große Ablenkung behalten, denn die wahren Probleme sind ganz andere. Das wahre Problem ist die personelle Situation in unserem Gesundheitswesen, Herr Bundesminister, der Personalmangel in den Spitälern, in den Pflegeheimen, das Schließen von Abteilungen, Ambulanzen, chirurgischen Abteilungen oder ganzer Stationen in den Altenheimen.
Warum ist das so? – Weil in den vergangenen zwei Jahren genau gar nichts gemacht wurde, um die sogenannten Helden des Alltags zu unterstützen, sondern ganz im Gegenteil: Die Mitarbeiter in diesen Bereichen haben in den letzten zwei Jahren untragbare Arbeitsbedingungen gehabt. Die Coronamaßnahmen, der Impfzwang, der Testzwang, der hohe Druck und natürlich auch die personellen Ausfälle durch Erkrankungen haben zu einer Arbeitsbelastung geführt, die viele Menschen in die Flucht getrieben haben, dazu, diesen Beruf zu verlassen und andere Tätigkeiten aufzunehmen. 10 bis 15 Prozent weniger Beschäftigte in den Spitälern, bis zu 15, 20 Prozent weniger Kapazitäten durch das fehlende Pflegepersonal in den Altenheimen, das ist heutzutage die Realität. Herr Bundesminister, da warte ich vergeblich auf Ihre Antworten.
Einen einzigen kleinen Schritt haben Sie mit der Pflegereform gesetzt, die aber großteils erst nächstes Jahr in Kraft treten wird und die auch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Bei allem, was den ärztlichen Bereich anbelangt, sowohl im niedergelassenen Bereich als auch im Spitalswesen, fehlen mir aber Ihre Initiativen und da fehlt auch das Geld.
Da passt gut dazu, dass wir heute und morgen die entsprechende Budgetdebatte haben, denn Sie budgetieren erneut kein Sonderbudget für die Sozialversicherungen oder für die Krankenanstaltenfinanzierung. Dabei sollten Sie ja aus den beiden vergangenen Jahren wissen, dass Sie hintennach draufgekommen sind, dass da zusätzliche Mittel notwendig sind. Wie wollen Sie denn die Überstunden und die Zusatzdienste abgelten, wenn Sie die Mitarbeiter nicht auf Zeitausgleich schicken können, weil ansonsten der Normalbetrieb in den Spitälern oder in den Anstalten gar nicht mehr aufrechtzuerhalten ist? Da brauchen Sie zusätzliches Geld. Sie brauchen zusätzliches Geld, um personelle Entlastung zu schaffen. Sie brauchen zusätzliches Geld, um die wenigen Verbliebenen noch zu motivieren und bei der Stange zu halten. Und das müssen Sie budgetieren, Herr Bundesminister!
Ich bitte Sie inständig, setzen Sie sich durch, schauen Sie, dass wir im Budget für den Gesundheitsbereich noch einen zusätzlichen Posten dazubekommen!
Ansonsten wird es für die Menschen und die Gesundheitsversorgung in diesem Land ziemlich dunkel werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
16.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fürst. – Bitte sehr, das Wort steht bei Ihnen, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FPÖ hat die ersatzlose Aufhebung des COVID-19-Maßnahmengesetzes beantragt, damit dieses Unrechtsregime endlich für alle Zeiten beendet wird. Dieses Gesetz, welches die Bundesregierung und insbesondere den Gesundheitsminister berechtigt, völlig unzulässige und unverhältnismäßige Eingriffe in unser Privat- und Wirtschaftsleben vorzunehmen, muss weg, denn es ist eines freien Landes unwürdig. (Beifall bei der FPÖ.)
Es müssen alle Möglichkeiten weg, die dieses Gesetz für den Gesundheitsminister schafft, mittels Verordnungen diverse Maßnahmen zu verhängen, denn wir haben gesehen, wie diese Möglichkeit missbraucht wird: überschießende Lockdowns, Schließungen von Unternehmen über Monate hinweg, Ausgehverbote, unwürdige Kontaktbeschränkungen – wir dürfen uns nur mehr mit drei, vier, fünf Kontaktpersonen treffen – sowie Kinder und Jugendliche, die von den Schulen ferngehalten werden, die da wirklich terrorisiert und traumatisiert werden. Man kann es nicht anders bezeichnen.
Die Schäden sehen wir in den Praxen der Psychotherapeuten und Psychologen. Wir beantragen daher auch eine Entschädigung für all die Opfer dieser unverhältnismäßigen Maßnahmen. Nicht zuletzt darf keine Maskenpflicht über viele Stunden hinweg für Arbeitnehmer, Kinder und Schüler in den Schulen mehr kommen – das darf nicht mehr kommen! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Bundesregierung erweist sich wie gesagt als nicht fähig, mit diesen Sonderbevollmächtigungen umzugehen. Sie beweist das alte Vorurteil, dass Regierungen solche Befugnisse missbrauchen. Es werden alle Kollateralschäden, die längst bewiesen sind – die Schäden übersteigen die Nutzen der Maßnahmen bei Weitem –, beiseitegeschoben. Man lässt bereits im dritten Herbst in Folge diese dunkle Wolke über Österreich kreisen: Die Zahlen steigen, die Betten werden knapp! Diese Umerziehungswolke wird noch immer am Leben gehalten, aber damit muss Schluss sein!
Zur aktuellen Debatte um die Maskenpflicht: Wir alle kennen die Bilder von der Wahlparty am Sonntag, wo die grüne Hautevolee – oder ich weiß nicht, wie man es sonst bezeichnen kann: zunächst die beiden Ministerinnen Zadić und Gewessler, dann Vizekanzler Kogler und Klubobfrau Maurer – vor der Kamera brav mit den Masken posiert hat. (Ruf bei der ÖVP: Wie war es bei euch?) Als sie geglaubt hat, die Kameras sind weg, waren die Masken nicht mehr da. (Abg. Belakowitsch: Aber so war es immer!) Ein Bild sagt tausend Worte, der Vergleich dieser zwei Bilder sagt mehr als tausend Worte.
Nichts kann diese Widersprüchlichkeit, die Sinnlosigkeit und die Scheinheiligkeit dieser Maßnahmen besser ausdrücken als diese beiden Bilder. Und nichts konnte die Überheblichkeit und die Respektlosigkeit gegenüber der Bevölkerung und insbesondere auch den Kindern und Jugendlichen in den Schulen mehr ausdrücken als die Äußerung von Klubobfrau Maurer: Ja, natürlich kommt die Maskenpflicht wieder! – Ja, für Sie nicht oder nur vor der Kamera, aber die Untertanen, die Arbeitnehmer im Handel, im Lebensmittelhandel, die sollen die Masken über 8 Stunden hinweg tragen, trotz aller gesundheitlichen Folgen. Die Kinder sollen im Unterricht auch wieder dazu verdonnert werden. Dazu darf es nicht mehr kommen!
Für mich war das ein Tiefpunkt unserer Gesellschaft. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass so eine Maßnahme verhängt wird, dass man Kinder
stundenlang mit der Maske im Unterricht sitzen lässt und dass man Abstandsvorschriften verhängt. (Abg. Amesbauer: Ein Verbrechen!) Das darf nicht mehr kommen!
Schluss mit der Umerziehung und der Beschimpfung der Bevölkerung, Schluss mit diesen Sonderbefugnissen der Bundesregierung! Fangen Sie lieber an, das Gesundheitssystem zu reformieren! Sie haben es in den letzten zwei Jahren nicht geschafft, auch nur ein Bett dazuzubekommen; sie sind weniger geworden. Gesundheitssprecher Kaniak hat all die Mängel gerade aufgezählt. Widmen Sie sich diesem Ihrem Bereich! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hauser. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Uns wird von jedem Finanzminister immer wieder gesagt, dass das Budget in Zahlen gegossene Politik ist. Herr Minister, ich empfehle Ihnen, schauen Sie bitte auf Seite 47 der Budgetrede des Herrn Finanzministers, dann wissen wir, was uns in der Gesundheitspolitik dieses Jahr noch erwartet! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Überschrift „UG 24 – Gesundheit“ und einem Absatz aus der Budgetrede auf das Redner:innenpult.)
Das sind zwei wichtige Passagen, eine davon habe ich gerade angekündigt. Ich zitiere (Abg. Maurer: Warten Sie, wir müssen die Lupe holen! – Ruf bei den Grünen: Unleserlich!) Untergliederung 24, Gesundheit – bitte auf Seite 47 nachlesen, geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Während wir hier versuchen, die Regierung zu überzeugen, dass sie endlich diese Zwangsmaßnahmen abschafft, macht sie genau das Gegenteil. Sie schreibt in das Budget folgende Maßnahmen hinein: „Für den Bereich Gesundheit sehen wir im kommenden Jahr 1,2 Mrd. Euro für die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vor – das soll unter
anderem zur weiteren Finanzierung der Beschaffung von Impfstoffen“, und so weiter, dienen.
Herr Minister, sagen Sie das doch gleich! Die Politik geht auch im dritten Coronajahr weiter wie bisher vor: mit Impfen, Impfen und noch einmal Impfen. Es sind 1,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von weiteren Impfstoffen vorgesehen. Herr Minister, ich habe in jeder Rede hier – auch in Ihrer Anwesenheit, leider aber waren Sie bei der Debatte über das Volksbegehren Nein zur Impfpflicht nicht anwesend – gefragt, wieso Sie einen Impfstoff empfehlen, dessen Wirksamkeit und Sicherheit nicht dokumentiert sind. Wieso beantworten Sie die Frage nicht?
Zum x-ten Mal stelle ich die Frage an Sie: Biontech/Pfizer hat bis Juli 2024 Zeit, die Wirksamkeit und die Sicherheit seines Impfstoffes gegenüber der EMA zu dokumentieren. Moderna hat bis März 2024 Zeit, die Wirksamkeit und die Sicherheit seines Impfstoffes zu dokumentieren. Das ist bisher nicht dokumentiert, trotzdem verimpfen Sie diesen Impfstoff. Sie sind beratungsresistent. Ich habe Ihnen die Zahlen der EMA immer wieder vorgetragen: Bei einer Meldequote von 6 Prozent, Stand 17. September, wurden innerhalb der Europäischen Union mehr als 26 000 Todesfälle und mehr als 2 Millionen schwerste Nebenwirkungen in zeitlicher Nähe zu den Impfungen dokumentiert. Das, wie gesagt, bei einer Meldequote von 6 Prozent! Das ist Ihnen offenbar egal.
Ich bin x-mal hier gestanden und habe den Vergleich zwischen Europa und Afrika gebracht. Sie wissen, Ihr Argument für die Vorschreibung einer Impfpflicht war immer: Wir müssen die Impfquote erhöhen, damit die Menschen sicher durch die Pandemie kommen! Afrika beweist das Gegenteil: geringste Impfquoten, kein Problem mit Corona, mit der Pandemie.
Heute zeige ich Ihnen neue Fakten, die Sie eigentlich kennen müssten. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Überschrift „Impfstoffe gegen Covid-19: Vergleich Anzahl der Impfungen mit Anzahl der codierten Impfnebenwirkungen 2016-2021“ und einer Tabelle auf das Redner:innenpult.) Die Kassenärztlichen Vereinigungen Deutschlands haben für die Jahre 2016 bis 2020 die Anzahl der Impfungen und
die Anzahl der Nebenwirkungen dokumentiert und das mit dem Jahr 2021 verglichen. Im Jahr 2021 hat es in Deutschland – dokumentiert – schwach 2,5 Millionen Nebenwirkungen gegeben. Das heißt: In Deutschland waren 2,5 Millionen Menschen – dokumentiert – anhand des Krankheitsbildes in ärztlicher Behandlung. Wir fragen uns immer wieder: Wo sind denn die ganzen Mitarbeiter hingekommen? Und wenn man das – in Relation eins zu zehn – auf Österreich herunterbricht, bedeutet das, dass auch in Österreich 250 000 bis 300 000 Menschen wegen Coronaimpfungen in ärztlicher Behandlung waren und natürlich am Arbeitsmarkt fehlen. Vergessen Sie das nicht!
Was machen Sie? – Sie gehen her und sagen, wir beschaffen um 1,2 Milliarden Euro Impfstoffe – impfen, impfen, impfen! –, und ignorieren all diese dokumentierten Fakten.
Wissen Sie, wir haben seit über einem Jahr auf unseren Plan B hingewiesen. Unser Plan B bedeutet rechtzeitige medizinische Behandlung. Wir haben gesagt und eingefordert: Schicken Sie Ärzte zu den Coronapositiven, nicht die Polizei! Behandeln Sie die Menschen rechtzeitig mit Medikamenten! (Ruf bei den Grünen: Ivermectin!) Es gibt mittlerweile Medikamente, nur werden diese Medikamente viel zu wenig verschrieben. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Überschrift „Corona-Medikamente werden kaum verschrieben“ und dem Ausschnitt eines Zeitungsartikels auf das Redner:innenpult.) Wir haben 240 000 Dosen bestellt, davon ist bisher nur ein Fünftel verschrieben worden, obwohl das ganz einfach geht. Wieso werden sie nicht verschrieben? – Weil die Ärzte darauf getrimmt sind, die Menschen zu impfen.
Setzen Sie bitte den Plan B der Freiheitlichen Partei um, vergessen Sie die Zwangsmaßnahmen! Beenden Sie dieses Coronaregime und geben Sie den Menschen endlich ihre Freiheit zurück, auch mit einer rechtzeitigen medizinischen Behandlung! (Beifall bei der FPÖ.)
16.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Rauch. – Bitte sehr.
16.39
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Vielleicht zur Einordnung ein paar Zahlen, Daten und Fakten zur Coronasituation: Wir befinden uns mittlerweile in einer Phase, über die auch die WHO – und die ist schon auch maßgeblich, wenn es darum geht, die Situation zu bewerten – sagt, dass wir in ein Leben mit Covid eintreten. Das ist eine These, die ich schon lange vertreten habe. Wir müssen im dritten Jahr der Pandemie lernen, damit umzugehen.
Das tun wir. Das bedeutet, auch ein Stück weit Normalität zuzulassen und uns nicht im Dauerkrisenmodus zu befinden.
Dazu gehört, dass wir zwei Dinge tun, nämlich den Variantenmanagementplan umsetzen – ja, da sind wir dabei, wir befinden uns im Szenario 2. Wir haben mittlerweile ein deutlich anderes, besseres Instrumentarium zur Verfügung, was den Umgang mit der Pandemie betrifft. Wir haben besseres Zahlen- und Datenmaterial, wir wissen Bescheid, wer mit welchen Vorerkrankungen, mit welchen Haupterkrankungen im Spital liegt – Stichwort Covid-19-Datenregister. Das heißt im Klartext – es ist, glaube ich, von Kollegen Kaniak erwähnt worden –: Bei 50 Prozent der Menschen, die im Spital liegen und eine Diagnose Covid haben, ist die Nebendiagnose Covid und die Hauptdiagnose ein völlig anderer Grund der Einlieferung. Diese Zahl ist wesentlich. Warum? – Weil wir damit beurteilen können, wie es mit der Auslastung der Spitäler wirklich aussieht.
Der wahre Mangel – dieser ist auch angesprochen worden – ist das Personal. Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Das hat zum Teil mit Covid zu tun, aber nicht nur, weil im gesamten Pflege- und Sozialbereich sowie überhaupt am Arbeitsmarkt mittlerweile ein Arbeitskräftemangel herrscht, der einigermaßen dramatisch ist.
Das war mit ein Grund, warum wir mit der Pflegereform zwei Dinge versuchen: erstens, die Menschen, die im Pflegebereich tätig sind, dort zu halten – die erste Auszahlung der erhöhten Gehaltszahlung wird heuer im Dezember erfolgen, österreichweit einheitlich, für alle Berufsgruppen, die da tätig sind, und auch in
derselben Höhe; sie wird dann in den Kollektivvertrag übergeführt –, und zweitens, in die Ausbildung zu investieren, das heißt, mit dem Pflegestipendium für die berufsbegleitende Ausbildung eine Finanzierung sicherzustellen, dass man diese Berufsausbildung eben auch berufsbegleitend machen kann, um Pflegekräfte zu bekommen.
Eine Klarstellung, was die jetzt zu beschließende Situation in Arztpraxen und die Testung von Risikopatient:innen angeht: Da geht es ausschließlich darum, Patientinnen und Patienten mit einer Risikodiagnose asymptomatisch testen zu können: zu können und nicht zum Testen zu verpflichten, sage ich, weil der Eindruck erweckt worden ist, man gehe zum Arzt und bekomme – so war die Ausdrucksweise – einen Test „verpasst“. Das passiert natürlich nicht gegen das Einverständnis der Patientin oder des Patienten, das ist eine freiwillige Angelegenheit.
Dann war die Rede davon, dass mit der Verlängerung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und der Möglichkeiten, die damit verbunden sind, eine Art, wie soll ich sagen, Zwangsregime weiter aufrechterhalten wird und die Regierung permanent ihre Befugnisse missbraucht. – Das ist schon allein deshalb nicht der Fall, weil jede einzelne Verordnung, die erlassen worden ist – fast jede einzelne –, einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof unterzogen wurde und die Maßnahmen, wie Sie alle wissen – die Erkenntnisse kennen Sie –, in den weitesten Bereichen, bis hinein in die damaligen Lockdownmaßnahmen, vom Verfassungsgerichtshof bestätigt worden sind.
Zum Thema Zwangsbefugnisse würde ich eines gerne festhalten, mich betreffend: Seit ich dieses Amt angetreten habe, sind die Impfpflicht und die Quarantäneregelung abgeschafft worden. Das ist meines Wissens eine deutliche Lockerung sogenannter Zwangsmaßnahmen und keine Verschärfung. Für die Abschaffung der Quarantänemaßnahmen bin ich von bestimmten Seiten massiv geprügelt worden, auch mit dem Hinweis darauf, dass das zur Folge haben wird, dass wir im Sommer 100 000 Neuinfektionen haben werden.
Davon war nichts zu sehen. Wir haben uns damit – und das war der Grund für meine Entscheidung – im europäischen Schnitt bewegt. Wir haben uns nämlich sehr genau angeschaut: Was wird in europäischen Staaten aktuell noch gemacht? Wer hat welche Maßnahmen mit welchen Auswirkungen? Wir befinden uns da im Gleichklang mit den anderen europäischen Staaten.
Wir testen – das stimmt – im Vergleich zu anderen europäischen Staaten immer noch viel, auch gratis. Fünf Antigen-, fünf PCR-Tests gibt es gratis – das in die Richtung jener Fraktionen, die glauben, wir seien im Blindflug unterwegs. – Das sind wir nicht! Wir haben ein im Europavergleich sehr gut ausgebautes Beobachtungssystem, angefangen vom Abwassermonitoring bis hin zu den anderen Surveillancemaßnahmen.
Wir haben auch – und das ist angesprochen worden – die Abgabe von Medikamenten deutlich in die Höhe geschraubt. Diese Zustandsbeschreibung betreffend Abgabe von Paxlovid und anderen Medikamenten war für Juni und Juli noch richtig, ab Juli nicht mehr, da hatte sie sich mehr als verzehnfacht. Das funktioniert jedenfalls weit und deutlich besser.
Wir haben jetzt auch wieder deutlich steigende Zahlen von Menschen, die sich impfen lassen. Das ist deshalb eine gute Nachricht, weil es etwas mit dem Immunitätsstatus zu tun hat. Wir sind mittlerweile wieder bei 20 000 pro Woche oder ungefähr 100 000 pro Monat.
Was die Maßnahmenregelungen insgesamt angeht – das war ja unsere Aussage –: Wir schauen uns die weitere Entwicklung an, auch die Dynamik, und treffen dann die Entscheidung, ob wir eine Maskenpflicht einführen und wo überhaupt – ja oder nein. Diese Prüfung läuft. Wir schauen uns die Entwicklung der Dynamik der Zahlen insgesamt genau an und werden dann entscheiden.
Letzter Punkt noch – weil das auch angesprochen worden ist –, die notwendigen Reformen der Gesundheitspolitik insgesamt: Ja, es stimmt selbstverständlich, es gibt eine ganze Reihe von Druckpunkten im Gesundheitssystem, die auch von Rechnungshofberichten aufgezeigt worden sind, die angegangen werden müssen. Sie wissen so gut wie ich, dass es dazu das vielgelobte Dreigestirn
braucht, um Veränderungen herbeizuführen: Bund, Länder, Sozialversicherung in ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Einer der Knackpunkte wird sein, bei den Finanzausgleichsverhandlungen darauf zu schauen, dass wir in diesem Bereich zu Reformen kommen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
16.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Da dazu keine Wortmeldung mehr vorliegt, ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen ans Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2795/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (1718 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drobits. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt darf ich zum Gesundheitstelematikgesetz sprechen. Das ist ein Bundesgesetz, mit dem die Datensicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verarbeitung elektronischer Gesundheitsdaten behandelt werden.
Vielfach denkt man sich, das sei unspektakulär – es sind drei Paragrafen: §§ 18, 24 und 26, die verändert werden –, im Detail steckt da aber einiges drinnen. Deshalb ist meine Fraktion auch diejenige, die im Ausschuss bereits Nein gesagt hat und auch heute im Plenum Nein sagen wird.
Ich möchte das begründen, Herr Bundesminister. Der erste Punkt ist jener, dass die Apotheken, dass die Hebammen die Möglichkeit und das Recht haben sollen, Nachtragungen bei Impfungen durchzuführen, damit das auch im Impfregister vollständig aufscheint. – Dafür sind wir, das ist korrekt. Wir wollen auch, dass das so ist.
Wir wollen aber nicht, dass es grundsätzlich so ist, dass sie bisher 2 Stunden Zeit gehabt haben, diese Nachtragung durchzuführen – 2 Stunden Zugriff auf Gesundheitsdaten der Österreicherinnen und Österreicher –, und das nunmehr auf 28 Tage erweitert werden soll. Das ist unserer Ansicht nach nicht angemessen, nicht verhältnismäßig und entspricht nicht der Datenschutz-Grundverordnung. Auch wenn Sie gesagt haben, das sei mit der Datenschutzbehörde erörtert worden, glaube ich trotzdem, dass es von der Zeit her möglich wäre, diesen Zeitraum mit ein bis zwei Wochen festzulegen, also zwei Wochen als genügend anzusehen. – Das war der erste Punkt.
Zweitens: Wir sehen nicht, dass die Haftung auf die Apotheker und auf die Hebammen übertragen werden soll, Herr Bundesminister. Wir wollen eigentlich, dass eine Servicestelle, wie es vorher angedacht war, kommt, durch die dann im Endeffekt auch diese Nachtragungen der Impfungen erfolgen sollen.
Herr Bundesminister, das wahre Problem steckt aber im Detail. Heute haben wir von Dr. Brunner die Budgetrede gehört: „,Aus Verantwortung für Morgen‘ Sicher in die Zukunft“. – Ich verweise auf meinen Kollegen Jan Krainer, der erwähnt hat, dass viel Geld ausgegeben wird, aber falsch ausgegeben wird. Jetzt kommt ein Punkt – ich weiß nicht, ob Sie darüber überhaupt informiert sind –: Bei Recherchen habe ich heute festgestellt, dass diese Nachtragung in den elektronischen Impfpass bis dato keine Kassenleistung ist. Das heißt, wenn Österreicherinnen und Österreicher in Apotheken gehen, zu Ärzten gehen, zu Hebammen gehen, zahlen sie für den ersten Nachtrag einer Impfung 25 Euro, für zwei Impfungen 35 Euro und für weitere Impfungen plus Gespräch 45 Euro. Das ist eine Empfehlungsliste, die rausgeht, es gibt keine Kostentragungsregel. Wenn Sie heute ein Gesetz beschließen wollen, durch das im Endeffekt die Apotheken
beim Nachtragen dazukommen – wofür wir sind –, dann wollen wir auch wissen, ob die Apotheken zukünftig diese Beträge verlangen können.
Herr Bundesminister, wir leben in Zeiten der Teuerung. Wir wissen, dass viele Menschen nicht wissen, ob sie heizen oder essen sollen, weil sie sich nicht beides leisten können. Kollege Zanger hat heute erklärt, dass viele nicht mehr wissen, ob sie 15 Deka oder 10 Deka Wurst kaufen können. (Abg. Obernosterer: Da ... Bananenrepublik ...!)
Was macht die Bundesregierung? – Sie vergisst darauf, die Kostentragung für die Nachtragungen der Impfungen in das Impfregister zu regeln. Somit sind alle diejenigen, die Nachtragungen machen, selbst privat haftbar und müssen das bezahlen. Diese Empfehlungsliste scheint bei der Ärztekammer auf. Es gibt für die Apotheker nichts Gleichartiges. Wenn wir aber nicht regeln, dass diese Kostentragung zur Gänze vom Bund oder von der SV übernommen wird, ist das so, dass generell die Österreicherinnen und Österreicher zur Kasse gebeten werden. (Abg. Obernosterer: Fragst du einmal die Wiener!) Das ist Ihre Idee! Das ist Ihr Weg in die Zukunft! Das ist Ihre Verantwortung für morgen! – Mit uns bitte nicht; wir werden als SPÖ diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Kollege Drobits hat es richtigerweise schon ausgeführt: Es geht darum, dass wir sowohl den Apothekerinnen und Apothekern als auch den Hebammen in diesem Land mehr Möglichkeiten geben, nämlich mehr Möglichkeiten in Bezug auf das Nachtragen von Impfungen in den E‑Impfpass.
Das ist eine gescheite Geschichte, damit wir schauen können, dass dieser E‑Impfpass entsprechend befüllt wird, damit dieser bisher gehandhabte gelbe Impfpass eines Tages wirklich der Vergangenheit angehören wird. Dafür braucht es Stellen, die das eintragen, die das nachtragen können. Aus diesem Grund finden wir es gut und eigentlich grundgescheit, dass wir das, was wir in unserem Land als Gesundheitsdienstleister haben, mitnutzen. Das sind die Apotheken, das können eben aber auch Hebammen sein. Die sollen das nachtragen können, die sollen das validieren können. Das ermöglichen wir.
Das andere, was wir heute ermöglichen, ist eine längere Zugriffszeit auf die E‑Medikation. Wir ermöglichen den Apotheken nicht, dass sie sozusagen drinnen herumfuhrwerken können, wie es ihnen gerade Spaß macht – weil das jetzt gerade ein bisschen der Eindruck gewesen ist, der bei der Kontrarede meines Vorredners entstanden ist –, sondern wir ermöglichen ihnen das, was notwendig ist, von dem viele Apothekerinnen und Apotheker in diesem Land gesagt haben: Bitte, ermöglicht es uns, dass wir da länger zugreifen können, dass wir länger in die E-Medikation Einschau halten und dementsprechend agieren können! – Das ist aus unserer Sicht eine gescheite Geschichte. Damit rücken die Apotheken jetzt einen Schritt – vielleicht nicht einen großen Schritt, aber doch einen Schritt – weiter in die Mitte unseres Gesundheitswesens, weg davon, wie sie manche ganz gerne einmal despektierlich sehen: als Packerlschupfer und als ausführende Organe von Ärztinnen und Ärzten. Sie werden mit dieser Maßnahme sozusagen noch mehr ein Teil unseres Gesundheitswesens.
Ich möchte aber meine Rede auch nutzen, um dazu beizutragen, dass wir uns alle miteinander darüber im Klaren sind, was uns heuer im Herbst und im Winter erwarten wird. Es wird heuer sicherlich ein durchaus herausfordernder Herbst, ein herausfordernder Winter werden, nicht nur wegen der Energiekrise, die uns ja alle miteinander fordert, sondern auch – ich habe es erst in meiner Rede vorhin gesagt –, weil die Pandemie nicht vorbei ist. Wir wissen nicht, was uns da noch erwartet. Auf der anderen Seite haben wir natürlich noch die Influenza vor der Haustür. Ich würde Sie alle zusammen – hier im Haus, hier auf der Galerie, aber natürlich auch zu Hause – darum bitten: Nutzen Sie die Impfangebote, die
es gibt, sowohl gegen Covid als auch gegen Influenza! Nutzen Sie die Impfangebote gegen HPV! Gegen alle möglichen Krankheiten gibt es sehr, sehr gute Schutzimpfungen, die uns helfen, unser Gesundheitswesen weniger zu belasten, die uns helfen, dass unser System in Summe gesund bleibt. Nutzen Sie bitte diese Angebote und gehen Sie am besten gleich morgen zu Ihrem Hausarzt, zu Ihrer Hausärztin und lassen Sie sich beraten, welche Impfungen es für Sie auf jeden Fall noch gibt! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
16.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kaniak. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Impfberatungen fallen absolut in die Kompetenz von Apothekern und Hebammen, deshalb ist es ganz naheliegend, dass auch die Kompetenz zur Eintragung in den elektronischen Impfpass bei diesen Berufsgruppen verankert wird.
Weil es heute schon angesprochen wurde: Wozu benötigt eine Apotheke, wozu benötigt eine Hebamme einen 28-tägigen Zugriff auf die Elektronische Gesundheitsakte? – Nun, das ist ganz einfach: Wenn Sie einen Patienten betreuen, wenn Sie ein Beratungsgespräch haben, wenn Sie eine Arzneimittelversorgung durchführen und der Patient ist gegangen, und am nächsten Tag hat er eine Frage zu der Verordnung oder zu den Medikamenten, dann müssen Sie nachschauen können, was dort drinnen steht, sonst können Sie diese Frage nicht beantworten. Deshalb ist es bei den Ärzten Usus und gesetzlich verankert, dass eine 28-tägige Zugriffszeit, auch im Nachhinein, in die Gesundheitsakten besteht. Deshalb soll es auch anderen Gesundheitsberufen, die eine ähnliche Beratungsaufgabe haben, ermöglicht werden, 28 Tage auf die elektronischen Daten zuzugreifen.
Wir werden das unterstützen. Wir halten das für grundvernünftig. Wir sehen das auch als einen ersten Schritt zur Anerkennung anderer Gesundheitsberufe für ihre Tätigkeit.
Generell sollten wir darüber diskutieren, welche zusätzlichen Leistungen andere Gesundheitsberufe in unserem System noch erbringen könnten. Das Eintragen von bereits bestehenden Impfungen ist ja nur ein erster kleiner Schritt. Wir führen die Debatte darüber, ob nicht zumindest Auffrischungsimpfungen auch von Hebammen oder in Apotheken verabreicht werden können, ja schon seit Längerem. Auch dem stehen wir Freiheitliche positiv gegenüber. Es könnte noch viel weiter gehen, denn sowohl was die Beratung und Betreuung und Begleitung chronisch Kranker anbelangt als auch vielleicht sogar bis hin zur Verordnung von Notfallmedikation in Nachtdiensten sehen wir sehr viele Möglichkeiten, was noch von Apotheken oder anderen Gesundheitsberufen erbracht werden kann – Stichwort zum Beispiel Weiterverordnung von Verbandsstoffen durch Pflegepersonal.
Summa summarum, kann man sagen, ist das eine sinnvolle und unterstützenswerte Initiative zur Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes, und die FPÖ wird diese unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)
16.56
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Smolle, bei ihm steht das Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Gesundheitsminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wichtigste Änderung im Gesundheitstelematikgesetz ist: Apothekerinnen und Apotheker dürfen nicht nur 2 Stunden Einsicht nehmen, sondern bis zu 28 Tage, nachdem die E-Card gesteckt worden ist. Die Datenschutzbehörde sieht das als unbedenklich, und zwar aus einem ganz bestimmten Grund: Die Apothekerinnen und Apotheker können ja nicht
alle Elga-Daten sehen. Sie haben Einsicht in die E-Medikation und ins Impfregister, in alles Übrige nicht. Es ist adäquat, dass sie dann für die Beratung ihrer Kundinnen und Kunden entsprechend lang Zeit auch für einen Abgleich mit früherer Medikation haben.
Auch das Eintragen in den elektronischen Impfpass, jetzt für Apothekerinnen und Apotheker und generell auch für Hebammen, ist ein guter Schritt, um den digitalen Impfpass Schritt für Schritt weiter zu befüllen. Ich finde, das sind zwei wirklich sehr gute Maßnahmen.
Normalerweise heißt es, das Gesetz tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft. Hierbei ist es ein bisschen anders: Dieses Gesetz wird mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten, damit die IT auch die Möglichkeit hat, entsprechend nachzuziehen und das umzusetzen.
Es ist für mich aber auch ein guter Punkt, um zu zeigen, wie es möglich ist, digitale Datenbanken weiter zu befüllen, weil diese ja wirklich sehr viele Chancen eröffnen, Einblick in epidemiologisches Geschehen nicht nur bei Infektionskrankheiten, sondern ganz generell zu gewinnen. Am besten funktioniert das bei Daten, die einfach aus dem Alltag heraus ganz automatisch entstehen, wie zum Beispiel E-Medikation: Es wird etwas verordnet, und das Ganze ist dann auch schon in der entsprechenden elektronischen Datenbank drinnen. Detto wird das in Hinkunft auch bei Impfungen sein. Wir haben ja mit Elga in Österreich ein übergreifendes Instrument, das wirklich einen strukturierten Zugriff auf verschiedenste solche Daten in verschiedenen Datenbanken ermöglicht, im Interesse der einzelnen Patientinnen und Patienten. Gerade E‑Medikation ist ein gutes Beispiel dafür.
In weiterer Folge ist es aber auch möglich, auf solche Daten wissenschaftlich zuzugreifen und wesentliche Erkenntnisse zu gewinnen. Da verweise ich auch im Rahmen des Bundesstatistikgesetzes auf das Austrian Micro Data Center, das es wissenschaftlichen Einrichtungen ermöglicht, sinnvolle Untersuchungen – unter absoluter Wahrung der Datensicherheit und des Datenschutzes – durchzuführen und neue Erkenntnisse aus vorhandenen Daten zu gewinnen. Ich sehe diese
Erweiterung des Gesundheitstelematikgesetzes einfach als einen weiteren Schritt, mehr und verlässlichere Daten zur Verfügung zu haben.
Zum Abschluss komme ich noch einmal auf die Apotheken zurück: Die Apothekerinnen und Apotheker haben in Österreich Tag für Tag an die 400 000 Kontakte mit Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten. Wir halten das für einen ganz wichtigen Teil des Gesundheitswesens. Denken wir kurz zurück an die starken Zeiten der Pandemie! Die Apotheken waren immer da.
In Österreich gibt es ein flächendeckendes Netz an öffentlichen Apotheken, keine weißen Flecken, auch die Frage der Nachtdienst- und Wochenendbereitschaft ist österreichweit geregelt, und das zeigt einfach, wie wichtig diese Einrichtungen sind.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir von unserer Seite dafür stehen, dass die öffentlichen Apotheken, dieses gesamte System in Österreich weiterhin stabile Rahmenbedingungen vorfindet, und ich möchte allen, die in diesem Bereich arbeiten, ein herzliches Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren im Nationalrat! Liebe Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Da wir heute über die Anpassung im Gesundheitstelematikgesetz sprechen, lassen Sie mich ein paar Worte zum elektronischen Impfpass sagen: Er ist sehr wichtig, und es ist ein gutes Gesetz, mit dem wir den E-Impfpass geschaffen haben. Wir wissen alle, der Impfpass in Papierform war häufig unvollständig und ging auch verloren, und so war nicht immer ganz klar, welchen Schutz jemand noch aufrecht hat.
Vor allem war die Bestimmung der Durchimpfungsrate mangels Datenbasis nicht möglich. Im Sinne der öffentlichen Gesundheit ist es natürlich wichtig, eine Datenbasis zu haben, um schnell auf Ereignisse reagieren zu können. Somit war die technologische Weiterentwicklung bei der Erfassung der Impfungen eine Notwendigkeit. Dadurch lassen sich auch Mehrfachimpfungen vermeiden und Impflücken leichter sichtbar machen.
Die vorliegende Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes bedeutet, dass jetzt auch die Apotheker Impfungen, die bereits verabreicht worden sind und schriftlich dokumentiert sind, nachtragen können. Sie sieht auch vor, dass der Zugriff der Apotheker auf Elga zukünftig zeitlich erweitert wird: Bis jetzt schon können sie auf die Medikationsdaten und das zentrale Impfregister zwei Stunden lang zugreifen, und das soll in Zukunft auf 28 Tage verlängert werden. Die Einschränkung für Hebammen, nur bestimmte Impfungen nachtragen zu dürfen, entfällt. Aufgrund der Tatsache, dass die technischen Voraussetzungen dafür erst geschaffen werden müssen, tritt das Gesetz nicht mit Kundmachung, sondern erst ab 1. Jänner 2023 in Kraft.
Ich möchte zum Abschluss noch den Apothekerinnen und Apothekern, den Hebammen und allen in den Gesundheitsberufen für ihren Beitrag zum Gelingen des zentralen Impfregisters einen herzlichen Dank aussprechen, und ich möchte mich natürlich auch besonders dafür bedanken, dass sie die Kunden dahin gehend beraten, wie wichtig die Impfungen sind, und ihnen Mut machen, Impfungen auch durchführen zu lassen. – Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist auch nicht der Fall.
Dann darf ich die Abstimmungen wieder an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte des Gesundheitsausschusses verlegen.
21. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1657 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden (1719 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte sehr.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Haus oben auf der Galerie! Worum geht es hier? – Es geht um diverse Änderungen im Zahnärztegesetz beziehungsweise im Zahnärztekammergesetz. Notwendig sind diese auf der einen Seite deshalb geworden, weil es ein VfGH-Erkenntnis gibt, das umgesetzt werden soll; das ist auch der Inhalt der Regierungsvorlage gewesen.
Ein anderer Grund dafür, warum wir das hier heute novellieren, ist aber ein eher unangenehmer Grund oder ein unangenehmer Anlass.
Wenn Sie sich erinnern: Wir haben am 20. November 2020 gemeinsam hier im Haus einstimmig etwas beschlossen, und zwar einen Entschließungsantrag zum Thema Kieferorthopädie, nämlich die Einführung eines Facharztes für Kieferorthopädie. Nach diesem gemeinsamen Entschließungsantrag hat es eben etliche Zeit gedauert, bis das Ministerium einen entsprechenden Entwurf entwickelt und uns dann auch zugeleitet hat. Den haben wir am 8. Juni 2022 gemeinsam im Gesundheitsausschuss beraten und ihn dann auch einstimmig beschlossen.
Am 15. Juni haben wir wiederum hier im Haus, im Nationalrat, diese Vorlage für die Einführung des Facharztes für Kieferorthopädie einstimmig beschlossen. Am 29. Juni wurde dann im Bundesrat dieser Facharzt für Kieferorthopädie einstimmig beschlossen. Das heißt, wenn man so möchte, alle damit beschäftigten Gremien waren einstimmig der Meinung, es ist eine gute Sache, es ist eine gescheite
Sache, den Facharzt für Kieferorthopädie hier in Österreich einzurichten und eben die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu beschließen.
Einzig die Stadt Wien, das Land Burgenland und das Land Kärnten waren der Meinung: Nein, das mögen wir nicht! – Kurz vor Ende der möglichen Einspruchsfrist haben sie Einspruch gegen dieses Gesetz erhoben – zwei Länder davon sogar unbegründet, ein Land hat eine lapidare kurze Begründung abgegeben –, und deshalb müssen wir heute hier die entsprechenden Bestimmungen, die aufgrund der Einführung dieses Kieferorthopädiefacharztes vorgesehen gewesen wären, wieder zurücknehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Ich finde es eigentlich eine ziemliche Frotzelei gegenüber diesem Hohen Haus und den damit befassten Gremien, dass man hergeht und einstimmige Beschlüsse, die durch den Nationalrat, durch den Bundesrat eben einstimmig gefasst wurden, mit einem Vorwand, den es in Wirklichkeit nicht gibt, beeinsprucht, nur weil man – als Stadt Wien in dem konkreten Fall – gerade einen, wie man auf Wienerisch so schön sagt, Kelch mit der Ärztekammer hat, dass man das auf diese Art und Weise austrägt. Ich finde es eigentlich eine Frechheit, und es ist eine Frotzelei gegenüber diesen Gremien, die wir hier herinnen auch vertreten.
Was ich mir wünschen würde, liebe Kolleginnen und Kollegen – insbesondere an die Sozialdemokratie gerichtet –: Bitte redet mit euren Kolleginnen und Kollegen in Kärnten, in Wien und im Burgenland, damit wir uns so etwas in Zukunft ersparen können! Denn: Der angebliche Grund, der da angegeben wurde, warum dagegen Einspruch erhoben wurde, war anscheinend so wichtig, dass niemand von euch darüber Bescheid gewusst hat. Weder im Nationalrat noch im Bundesrat noch im Gesundheitsausschuss hat irgendjemand von euch darüber Bescheid gewusst. An dem Tag, an dem dann der erste Einspruch hereingerauscht ist, wart ihr alle miteinander total überrascht davon, dass da jetzt eben ein Einspruch hereinkommt.
Das kann also gar nicht einmal so wichtig gewesen sein, wie es dann offensichtlich abgehandelt wurde. Ich würde mir wünschen, dass wir uns so etwas in Zukunft ersparen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.07
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Keck. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Schon spannend, wenn Kollege Schallmeiner den Pfusch, den Sie gebaut haben, auf einige Länder abschiebt – aber gut, wir werden das so zur Kenntnis nehmen, wie er es gesagt hat. (Abg. Maurer: Ihr habt alle zugestimmt! – Abg. Loacker: Ihr habt dem ja zugestimmt!) – Wart einmal, Kollege Loacker, gib einmal eine Ruhe mit dem Reinrufen! (Abg. Schallmeiner: Was heißt „eine Ruhe“!? – Abg. Loacker: ... an die eigene Zustimmung nicht erinnern kannst!) Wir machen es ja auch nicht bei dir, also halte dich auch ein bisschen daran, denn: Worum geht es denn wirklich? (Abg. Schallmeiner: Du hast zugestimmt!)
Worum geht es wirklich bei diesem Gesetz? – Die vorliegende Novelle des Zahnärztegesetzes und des Zahnärztekammergesetzes (Abg. Maurer: Haben wir es nicht durchgelesen, oder was!? – Abg. Schallmeiner: Ihr habt es nicht durchgelesen offensichtlich!) ist eine Umsetzung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Juni 2021. Aufgrund dessen wurde dann eine Novelle gemacht, und in Bezug auf diese Novelle hat die Stadt Wien in ihrer Stellungnahme schon darauf hingewiesen: Wenn das nicht drin ist, dann wird sie Einspruch erheben. (Abg. Schallmeiner: Aber ihr habt zugestimmt! In allen Gremien zugestimmt!) – Ja, noch einmal – hör einmal zu! –: Ihr habt einen Pfusch gemacht, und da braucht ihr euch nicht rauszureden, und die Geschichte ist erledigt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schallmeiner: Aber ihr habt zugestimmt! Das war euch wurscht, ihr habt einfach zugestimmt!) Da kannst du sagen, was du willst! (Abg. Schallmeiner: Ihr habt keine
Ahnung offensichtlich, wo ihr überall zustimmt!) Pfusch bleibt Pfusch, und den habt ihr gemacht.
Worum wäre es denn aber noch gegangen? – Nur dass man sieht, was Sie noch gemacht hätten. Sie hätten nämlich in dieser Novelle des Gesetzes jetzt eines gemacht: die Änderung der Beschlussfähigkeit im Bundesausschuss. Das heißt, Sie hätten dort nämlich die Mehrheit der gewichteten Stimmen. (Abg. Schallmeiner: Nein, das ist nicht drinnen!) Das bedeutet, dass die Vertretung von nur vier Bundesländern durch die Gewichtung der Stimmen, nämlich die Anzahl der vertretenen Köpfe, im Bundesausschuss bereits das erforderliche Quorum zur Beschlussfähigkeit gehabt hätte. (Abg. Schallmeiner: Hast du wieder nicht durchgelesen, was du heute beschließen sollst?)
Nur aufgrund der Stellungnahmen der vielen Zahnärzte, die eingegangen sind, habt ihr es im Ausschuss dann zurückgezogen, und darum ist das Ganze weg. Ihr aber wolltet das gegen die Mehrheit der Zahnärzte durchdrücken, und genau das ist das, was ihr permanent macht. – Herr Kollege Schallmeiner, da kannst du rauskommen und dich permanent immer damit rechtfertigen, dass alle anderen Schuld haben (Abg. Schallmeiner: Entschuldigung, ihr habt zugestimmt!): Ihr macht diese Maßnahmen, ihr macht diese Gesetze. Das ist Pfusch, und Pfusch bleibt Pfusch. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schallmeiner: Du hast zugestimmt, du selber persönlich hast zugestimmt, Kollege! Du hast zweimal zugestimmt! – Abg. Maurer: Ist eine Demenz eingetreten, oder was? – Abg. Schallmeiner: Politische Demenz offenkundig! – Abg. Maurer: Amnesie! Sozialdemokratische Amnesie! – Zwischenruf der Abg. Erasim. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
17.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Saxinger. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren!
Ich bin baff, wie man Dinge verdrehen kann, lieber Kollege Keck. Mehr will ich dazu gar nicht sagen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Loacker.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden heute über die Novellierung des Zahnärztegesetzes. Ich möchte danach aber auch kurz mit ein paar Worten noch die Covid-Situation reflektieren.
Die Novellierung des Zahnärztegesetzes wurde durch ein VfGH-Erkenntnis notwendig gemacht. Wenn man einen Zusammenhang zwischen Politik und Zahnärzten herstellen will, dann fällt mir der Spruch eines befreundeten Zahnarztes ein, der zu mir gesagt hat: Ein fest sitzender Zahnersatz und ein lockeres Mundwerk schließen einander nicht aus. Er hat auch noch erwähnt: Lächeln ist die eleganteste Art, den Mitbewerbern die Zähne zu zeigen. Ich werde mich bemühen. (Beifall bei der ÖVP.)
Worum geht es bei dem Ganzen? – Es geht darum, dass die bestehenden Regelungen bestimmter Aufgaben nicht mit Zustimmung der Länder kundgemacht wurden – wir haben es schon gehört, die Führung der Zahnärzteliste zum Beispiel –, und das soll nun korrigiert werden. Die Länder haben aber auch noch bestimmte rechtliche qualitätssichernde Maßnahmen gefordert. Das ist auch okay. Den Fachzahnarzt Kieferorthopädie haben wir schon erwähnt – er wurde vor dem Sommer vom Nationalrat einstimmig beschlossen. Es war auch für mich befremdlich und ärgerlich, dass dann von drei SPÖ-geführten Bundesländern nicht zugestimmt wurde und das Gesetz nicht kundgemacht werden konnte. Die Begutachtungsphase hätte lange genug gedauert.
Bei vielen Zahnärzten hat aber etwas ganz anderes zu Zahnschmerzen geführt, nämlich dieser ursprüngliche Vorschlag in der Regierungsvorlage, dass man im Bundesausschuss der Zahnärztekammer das Präsenzquorum an der Stimm-gewichtung orientieren sollte. Das hätte dann dazu geführt, dass zwei bis drei stimmgewichtige Bundesländer über alle anderen bestimmen könnten. Dieser Passus entfällt jetzt aus mehreren Gründen: Einerseits war diese Neuregelung nicht in Begutachtung, andererseits ist sie auf Kritik gestoßen, und sie wäre auch
eine Ausnahme unter allen Kammern gewesen. Es bedarf hier einer weiteren Diskussion.
Die Novellierung wurde aber auch mit den Abänderungsanträgen einstimmig im Gesundheitsausschuss beschlossen, und ich hoffe, dass das im Plenum auch so erfolgt.
Kommen wir zur derzeitigen Covid-Situation. Da bin ich sehr überrascht, dass jetzt viele ob der steigenden Zahlen an Covid-Patienten und auch Spitalspatienten verwundert sind. Es ist nämlich genau das eingetreten, was wir eigentlich alle erwartet haben. Der Gesundheitsminister hat mit diesem Variantenmanagementplan, an den wir uns auch halten, vorgesorgt. Warum steigen denn die Zahlen wieder und warum erkranken wieder mehr? – Da gibt es eine Ursachenforschung, und da kommt einiges zusammen: Wir haben wieder mehr Kontakte als im Sommer, das ist klar – Schulen sind offen, Ende der Urlaubszeit, Veranstaltungen, volle Büros –, veränderte Umwelteinflüsse – der September war relativ kalt –, vermehrter Aufenthalt in Innenräumen, vermehrte Virusverbreitung und auch die abnehmende Immunisierung – wenn man vor einem halben Jahr oder Jahr geimpft wurde, dann nimmt der Immunschutz ab. Ich hoffe, dass die Überlastung der Intensivstationen kein Thema mehr ist. Die milderen Omikronvarianten helfen uns da.
Das Hauptproblem wird meiner Meinung nach – das haben wir heute auch schon besprochen – die Personalknappheit im medizinischen und pflegerischen Bereich sein. Da werden wir in den nächsten Wochen und Monaten noch einiges erleben. Die Stationen müssen jetzt schon wegen Personalknappheit geschlos-sen und die Leistungen reduziert werden. Bereits im Normalzustand ist die Personalsituation im Gesundheitsbereich sehr angespannt, wir reagieren aber mit diesem Pflegeprogramm darauf. Da kommt noch Corona dazu, dann kommt die Grippe dazu, Infektionskrankheiten. Die Personalknappheit im medizinischen, pflegerischen Bereich wird uns also noch Sorgen bereiten.
Das Gute ist aber: Jeder kann dazu beitragen, dass die Welle abflacht. Wir haben eben wie gesagt mit dem Variantenmanagementplan durchaus vorgesorgt,
haben ausreichend hocheffektive Impfstoffe und auch Medikamente. Wie es jetzt ist, ist also keine wirkliche Überraschung. Jeder kann beitragen: Hirn einschalten, Hausverstand aktivieren, die Maske sinnvoll verwenden, Impfungen auffrischen – so einfach könnte es gehen, wenn man will, und wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.14
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herrn Abgeordneten Schallmeiner erteile ich für die „politische Demenz“ einen Ordnungsruf. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
*****
Es braucht weder Zustimmung noch Ablehnung für Ordnungsrufe.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Seidl. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Julia Seidl (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor dem Bildschirm! Kollege Schallmeiner hat zum Zahnärztegesetz schon einiges gesagt, was ich unterstreichen möchte, aber vielleicht noch einmal in meinen Worten darlegen will, denn was da passiert ist, ist tatsächlich eine Ungeheuerlichkeit. Man muss es sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen.
Herr Kollege Keck, sich dann hierherzustellen und so zu tun, als hätte die SPÖ nichts damit zu tun, das muss man nicht machen. (Abg. Lercher: Das stimmt schon! – Abg. Belakowitsch: Sind Sie nicht in der Landesregierung in Wien?) Es waren drei Bundesländer, die dieses Gesetz gekippt haben. – Kollegin Belakowitsch redet die ganze Zeit herein, ich kann mich schlecht konzentrieren, aber das ist in Ordnung. (Abg. Belakowitsch: Das glaube ich eh! – Abg. Michael Hammer: ... Du bist auch in der Regierung in Wien! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) – Na ja, haben es andere Bundesländer auch so gemacht, auch dieses Gesetz gekippt? – Ja.
Die FPÖ meldet sich nicht zu Wort, also findet sie das, was da abgegangen ist, wahrscheinlich total okay.
Liebe SPÖ, Sie haben das Parlament faktisch zu Statisten degradiert, weil Sie nicht in der Lage waren, mit Ihren Bundesländern über diese Gesetzesvorlage zu sprechen beziehungsweise weil die Gesetze nicht gelesen wurden. Wer lesen kann, ist tatsächlich klar im Vorteil. Im Sommer ein Gesetz im Nationalrat und im Bundesrat einstimmig zu beschließen, um es später wieder hierherzubringen, weil sich drei Bundesländer gegen dieses Gesetz ausgesprochen haben, obwohl sie sich im Begutachtungsverfahren nicht dazu geäußert haben, ist schon ein starkes Stück. Ich glaube, es ist bezeichnend für das, was in Österreich bei den Gesetzgebungsverfahren nicht nur einmal, sondern sehr oft passiert. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Lukas Hammer und Schallmeiner.)
Die Tatsache, dass die Länder diese Blockade zusätzlich nicht einmal wirklich begründen, sondern sagen: Na ja, eigentlich haben wir keine Lust, das wirklich umzusetzen, so gefällt uns das nicht!, das ist schon wirklich, wirklich besonders. Wenn das in Österreich so weitergeht – das ist ja nicht das einzige Gesetz, bei dem das so läuft –, brauchen wir uns wirklich nicht zu wundern, wenn sich die Menschen da draußen zu Recht die Frage stellen: Wieso dauert alles so lange? Wieso ist alles so langsam und wieso wird in den Hinterzimmern von irgendwelchen SPÖ-Landesregierungen entschieden, welche Gesetze beschlossen werden? (Abg. Belakowitsch: ... Koalition in Wien!)
Schlussendlich ist es jetzt so, dass wir wieder kein Kieferorthopädie-Gesetz haben, sondern dass wir jetzt aktuell den Vorschlag reparieren müssen. Wir müssen eine Zwischenlösung finden, bis wir das ganze Paket noch einmal gescheit machen können, und das hat natürlich einen Zeitablauf. Wir sind in Europa die Letzten, die noch kein solches Gesetz haben. Wir haben dieses Facharztthema wirklich als letztes Land auf der Tagesordnung. Alleine das ist ja wieder einmal eine Auszeichnung für uns und für unsere Gesetzgebung.
Insofern würde ich mir wünschen, dass die Begutachtungsverfahren in Zukunft auch ernst genommen werden, dass Abgeordnete hier herinnen mit den Abgeordneten in ihren Bundesländern sprechen, dass Abgeordnete, die abstimmen, auch ihre Abstimmungsvorlagen lesen und wissen, worüber sie abstimmen, und nicht im Nachhinein sagen, man habe es ja nicht gewusst, sie seien nicht schuld, es seien die anderen. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Lukas Hammer und Schallmeiner.)
17.17
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir verlegen wie schon vereinbart die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2714/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Musiktherapie in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen (1720 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Nussbaum. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem hier vorliegenden Antrag der Regierungsparteien und der NEOS soll die Musiktherapie in wesentlichen Gesundheitseinrichtungen und Krankenanstalten etabliert werden. Dabei stellen sich viele Fragen: Worauf bezieht sich der Begriff der wesentlichen Gesundheitseinrichtungen? Um welche Gesundheitseinrichtungen
handelt es sich dabei? Was sagen die Länder dazu, dass Musiktherapie auch in den Krankenanstalten angeboten werden soll? Außerdem ist offen: Was ist mit den anderen wichtigen Therapien? Werden auch diese ausgebaut? Ich denke da an die Psychotherapie. Wir wissen, dass wir bei den bestehenden Therapieangeboten – Psychotherapie, Physio-, Logo-, Ergotherapie – immer noch extreme Lücken haben und es sehr wichtig wäre, diese Angebote flächendeckend auszubauen und in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung zu stellen anstatt eine neue Therapie, nämlich die Musiktherapie, aufzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Weiters ist es so, dass der Begriff der Musiktherapeut:in bisher keinem rechtlichen Schutz unterliegt. Man weiß nicht, ob die Verantwortung dafür, dass da qualifizierte Therapeut:innen ausgesucht werden, dann dem Patienten, der Patientin auferlegt wird. Wichtig wäre es daher einmal, diesen Begriff in seiner Qualität zu sichern, zu verankern, um eine qualitätsvolle Therapie gewährleisten zu können.
Unserer Meinung nach gibt es in unserem Gesundheitssystem aber dringendere Probleme als die Musiktherapie einzuführen, wie zum Beispiel: Wann kommt endlich das Ende der Zweiklassenmedizin? Wann gibt es einen einheitlichen Leistungskatalog bei allen Krankenversicherungsträgern? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Wer hat denn immer den Gesundheitsminister gestellt? War das der Herr Stöger, der Gesundheitsminister? Oder die Rendi-Wagner war das!) Wann gibt es endlich flächendeckende Psychotherapie für alle? Wann werden endlich die klinischen Psycholog:innen als auch Gesundheitspsycholog:innen in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen aufgenommen? Zu all diesen dringlichen Problemen schweigt die Bundesregierung aber. Sie hat keine Lösungsvorschläge.
Wir werden daher diesen Antrag ablehnen, und ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung des erforderlichen Psychotherapieangebots“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die erforderlichen Psychotherapieangebote zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus wird der Bundesminister aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der sowohl die Behandlung durch klinische Psycholog*innen als auch Gesundheitspsycholog*innen in den Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgenommen werden.“
*****
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
17.21
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Verena Nussbaum
Genossinnen und Genossen
betreffend Sicherstellung des erforderlichen Psychotherapieangebots
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses (1720d.B.) über den Antrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Musiktherapie in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen (2714/A(E)) – (TOP 22)
Musiktherapie ist ein wichtiger Bestandteil der psychotherapeutischen Behandlung und kann für viele Menschen Hilfe und Erleichterung ihrer Beschwerden bringen.
Allerdings gibt es einen Mangel an Psychotherapieplätzen ganz allgemein.
Die letzten drei Jahre stellten für die gesamte Bevölkerung eine enorme Herausforderung und für viele Menschen eine massive psychosoziale Belastung dar. Zuerst die Einschränkungen der Corona-Pandemie, die ständige „Hü-Hot-Politik der türkis/grünen Bundesregierung und jetzt die Energie- und Teuerungskrise, die die Menschen nicht optimistisch in die Zukunft blicken lässt, denn auch hier versagt die Bundesregierung auf ganzer Linie.
Besonderer psychischer Belastung ausgesetzt sind dabei aber immer stärker Kinder und Jugendliche. Nationale und internationale Studien zeichnen mehr denn je ein dramatisches Bild, was die psychische Gesundheit einer ganzen Generation junger Menschen angeht.
Dabei verschlechtert sich die Lage bei Kindern und Jugendlichen gerade in Österreich massiv. Eine brandaktuelle Studie des Departments für Psychotherapie und Biopsychosoziale Gesundheit der Donau Uni Krems zeigte Ende 2021, wie rapide sich die Lage vieler betroffener verschlimmert hat:
„Bei 62 Prozent der Mädchen und bei 38 Prozent der Burschen zeigte sich eine zumindest mittelgradige depressive Symptomatik. Rund ein Fünftel der Mädchen und 14 Prozent der Burschen leiden unter wiederkehrenden suizidalen Gedanken, d.h. sie denken entweder täglich oder an mehr als der Hälfte der Tage an Selbstmord.“ Gleichzeitig warnen die Studienautor*innen: „Die psychische Belastung ist besorgniserregend und die bisherigen Maßnahmen reichen hier ganz offensichtlich nicht.“
In Österreich leiden rund 2 Millionen Menschen unter depressiven Symptomen –die Corona-Pandemie hat diese Zahl noch erhöht. Auch der aktuelle Ausbau der Psychotherapieplätze verhindert nicht, dass viele für ihre Heilung nach wie vor tief in die Tasche greifen müssen - oder unbehandelt bleiben, wenn sie das nicht können.
Neben den Psychotherapeut*innen sind auch klinische Psycholog*innen oder Gesundheitspsycholog*innen dazu befähigt, psychisch kranke Menschen zu behandeln. Der Berufsverband Österreichischer Psycholog*innen forderte bereits im letzten Jahr, dass auch diese endlich Kassenverträge bekommen, damit mehr Menschen versorgt werden. Dazu ist eine Gesetzesänderung erforderlich. Das ASVG sieht für Diagnosen
von klinischen Psycholog*innen eine Finanzierung durch die Kassen vor. Die Behandlung umfasst das Gesetz allerdings nicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die erforderlichen Psychotherapieangebote zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus wird der Bundesminister aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der sowohl die Behandlung durch klinische Psycholog*innen als auch Gesundheitspsycholog*innen in den Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgenommen werden.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus und zu Hause vor den Bildschirmen! Vorneweg: Ich nehme natürlich den Begriff „politische Demenz“ auch mit Bedauern zurück. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Er war wahrscheinlich der Debatte geschuldet, aber mich ärgert es einfach, wenn man Dinge einfach so wegwischt und so tut, als ob man als Parlamentsfraktion hier herinnen keine Verantwortung hätte.
Sei es, wie es sei, reden wir über die Musiktherapie (Zwischenruf bei der SPÖ), reden wir darüber, was gerade eben auf den Punkt gebracht wurde: Der Antrag
fußt im Wesentlichen auf einer Initiative der Kollegin Fiedler von den NEOS, die dann das Ganze wahrscheinlich eh nochmals etwas weiter und etwas umfangreicher ausbreiten wird, also dahin gehend, worum es geht. Hier so zu tun, als ob die Musiktherapie keine Evidenz hätte oder die Musiktherapie irgendetwas völlig Abgehobenes oder Abgespacetes wäre, ist aus meiner Sicht aber eher unrichtig und tut der Ernsthaftigkeit der Sache eigentlich keinen großen Gefallen. Vor allem dieses gegenseitige Aufrechnen mit anderen Therapieformen und mit anderen Fragen gerade im Bereich der psychischen Gesundheit halte ich zwar für nachvollziehbar – weil es eben eine durchaus schöne populistische Herangehensweise ist, wie wir es neuerdings von der Sozialdemokratie gewohnt sind –, aber es ist halt in dem Sinne nicht wirklich sachlich.
Wir können das Ganze natürlich auch dafür nutzen, eben darüber zu reden, wie es momentan mit der Psychotherapie und bezüglich der Frage der Versorgung mit Psychotherapie beziehungsweise mit Angeboten für die seelische Gesundheit ausschaut. Da gibt es zum einen das Projekt Gesund aus der Krise mit einem Volumen von heuer 13 Millionen Euro. Wir arbeiten gerade daran, dass wir das auch in Zukunft weiterführen können. Wir arbeiten auf der anderen Seite eben genau an dieser Akademisierung der Psychotherapie, damit es in diesem Land Qualitätsstandards, nämlich international vergleichbare Qualitätsstandards, gibt, damit wir es aber gleichzeitig auch endlich schaffen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein akademisches, niederschwelliges Ausbildungsangebot zu geben. Die Ausbildung soll im Rahmen eines Regelstudiums stattfinden und nicht wie jetzt von privaten Vereinen um zum Teil 6 000 Euro pro Semester angeboten werden.
Wir arbeiten also wirklich daran, diesem Land mehr zu bringen, eben dafür zu sorgen, dass es eine entsprechende Versorgung für die seelische Gesundheit gibt. So zu tun, als ob das nicht passieren würde, ist wie schon gesagt nachvollziehbar, weil es vom Standort und Standpunkt abhängt – so kann man da ein bisschen Populismus einstreuen. Wer aber letzte Woche im Gesundheitsausschuss dem Gesundheitsminister bei der Beantwortung der Fragen in der allgemeinen Aussprache zugehört hat, wüsste, dass wir an all diesen Themen, die
gerade aufgeworfen wurden, mit Hochdruck arbeiten. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
17.24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ecker. Bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Herr Vorsitzender! Geschätzter Herr Minister! Eine gute Sache über die Musik ist die, wenn sie dich trifft, dann spürst du keinen Schmerz mehr. – Das hat einmal ein berühmter Musiker gesagt, und da steckt sehr viel Wahrheit dahinter. Mittlerweile gibt es natürlich Studien zur Musiktherapie im Gesundheitswesen, und die wissenschaftliche Evidenz ist natürlich gegeben.
Gerade bei Traumata wird sehr viel mit Kreativtherapien, insbesondere mit Musiktherapie, verarbeitet. Bei autistischen Verhaltensweisen gibt es gute Fortschritte in Bezug auf das Sozialverhalten und auf die Kommunikationsfähigkeit – beides sind Eigenschaften, die für den weiteren Lebensweg sehr wichtig sind.
Therapieerfolge gibt es auch bei Krebspatienten. Das kann man sich im Moment vielleicht nicht so vorstellen, aber alleine durch die Musik entspannt sich der Körper, sodass die Schmerztherapie besser greift, und auch die Ängste werden gelindert. Natürlich gibt es bei Depressionen, bei Angstneurosen gesundheitliche Fortschritte, aber ansatzweise auch bei Demenzpatienten und bei Schlaganfallpatienten. Das ist der Grund, warum wir diesen Antrag heute auch unterstützen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es bleibt im Gesundheitsbereich aber noch immer so vieles offen, wobei das Angebot nicht ausreicht oder die Kosten von den Patienten selbst getragen werden müssen. Wir haben es heute schon gehört und ich schließe mich hier an: Physiotherapie, Logopädie, psychologische Unterstützung sind jetzt nur einige wenige Bereiche, aber auch diese sollten wie selbstverständlich angeboten werden und natürlich auch von der Krankenver-
sicherung zur Gänze übernommen werden. Leider gibt es aber zu wenig Kassenplätze und einen zu hohen Selbstbehalt, weshalb es auf längere Zeit gesehen privat nicht leistbar sein wird. Das heißt, auch da gibt es dringenden Handlungsbedarf.
Ein ganz wichtiges Thema, das gerade medial aufgeschlagen ist, sind die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen. Sehr geehrter Herr Minister, die Eltern sind zurzeit stark verunsichert und sie machen sich Sorgen, denn das Kinderbetreuungsgeld hängt unmittelbar an den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen. Was passiert, wenn man sich mit den Ärztekammern nicht über den Tarif einigen kann?
Ich fordere Sie gemeinsam mit der Familienministerin daher wirklich auf, dass auch Sie sich da tatkräftig einbringen und an einer Lösung mitarbeiten, denn Musiktherapie ist zwar ein Puzzlestück im Gesundheitswesen, aber, Herr Minister, kümmern Sie sich bitte auch um die anderen Lücken! (Beifall bei der FPÖ.)
17.27
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scheucher-Pichler. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass kreative Elemente in der psychotherapeutischen Arbeit eine ganz, ganz große Bedeutung haben, speziell auch, um überhaupt eine psychotherapeutische Beziehung aufzubauen und eine heilende therapeutische Intervention möglich zu machen. Erfahrene Psychologen und vor allem Psychotherapeuten greifen daher sehr häufig auf solche kreativen therapeutischen Ansätze zurück, um den Patienten eben auch individuell zu erreichen. Ich nenne zum Beispiel das Psychodrama als erlebnisorientierte Aktionsmethode mit Rollenspielen und allem Möglichen oder das katathyme Bilderleben – das ist auch ein kreativer Zugang, der sehr häufig genommen wird.
Dann gibt es eben auch die Musiktherapie, die sehr wohl – das ist nun an meine Vorredner:innen gerichtet – in einem Musiktherapiegesetz geregelt und auch eine anerkannte Methode ist. Sie ist zwar nicht so etabliert, aber ich halte sie persönlich für einen sehr wichtigen und sehr guten Ansatz und habe in meiner Arbeit auch persönlich sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Deswegen unterstützen wir diesen Antrag der Kollegin Fiedler, diesbezüglich weiterzukommen und die Musiktherapie noch bekannter zu machen und zu etablieren, auch sehr gerne. Die anderen Therapieangebote sind ja auch in den Krankenanstalten sehr gut etabliert.
Es ist wissenschaftlich belegt, dass der Einsatz von Musik eine therapeutische Wirkung hat. Es war bereits in der Antike so, dass man gesagt hat, dass Musik eine reinigende Wirkung auf die Seele und auf den Charakter hat. Es gibt jedoch immer unterschiedliche Zugänge: Es muss letztlich jeder Psychotherapeut selbst entscheiden, welche Form des Zuganges er wählt. Tatsache ist aber, dass die Musiktherapie im Krankenaus und auch in Gesundheitseinrichtungen stärker verankert werden sollte, weil sie eben ein wertvoller Ansatz ist und weil sie auch als fixes Basisangebot wichtig wäre.
Daher ist es auch das Ziel, die Stärkung des gesetzlich anerkannten Berufsbildes Musiktherapie und die Aufnahme in die Strukturpläne Gesundheit zu erreichen.
Ich verstehe auch nicht ganz den Antrag der SPÖ, denn im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz ist ja ganz klar sichergestellt – ich verkürze das, aber ich habe extra nachgeschaut –, dass eben ausreichende klinisch psychologische, gesundheitspsychologische und auch ausreichende Versorgung mit Psychotherapie angeboten werden muss. Die Musiktherapie ist eben leider nicht dabei, deswegen haben wir uns auch dazu entschieden, diesen Antrag zu unterstützen. Es wurde ja von meiner Vorrednerin schon gesagt, dass damit in vielen Bereichen sehr, sehr gute Erfolge erzielt werden, gerade auch in der Kinder- und Jugendarbeit; auch in der Behandlung von Traumata – ich erwähne das, weil es noch nicht erwähnt wurde, ich habe selbst über 20 Jahre mit schwer traumatisierten Menschen gearbeitet, und da ist oft so ein Zugang der einzige, bevor man
überhaupt sprachlich arbeiten kann –, auch im Bereich der Betreuung von alten Menschen – Demenz wurde schon genannt, Altersdepression –, in der Palliativ- und Hospizarbeit – auch ein ganz wichtiger Bereich.
Weil Sie gemeint haben, Frau Kollegin Nussbaum, wir schweigen zur Reform im Bereich der Psychotherapie: Nein. Und ich sage jetzt noch ein paar Worte dazu: Wir stehen mittendrin – der Herr Bundesminister hat das auch im letzten Gesundheitsausschuss dargelegt. Die Regierung hat aber bereits vor der Pandemie ganz klar im Regierungsprogramm festgelegt, dass Psychotherapie als Kassenleistung ausgebaut werden soll, und – es wurde auch schon erwähnt – die ÖGK hat 30 Millionen Euro bereitgestellt, jetzt während dieser Pandemie, um voll finanzierte Therapieplätze zu schaffen. Wir haben das tolle Projekt Gesund aus der Krise, das sehr, sehr gut angekommen ist und das auch mit 13 Millionen erweitert wird, speziell für Kinder und Jugendliche initiiert und vieles, vieles mehr.
Ich sage aber auch: Es wird wichtig sein, im Rahmen der Neuordnung die Versorgung und das Zusammenspiel der verschiedenen Bereiche sicherzustellen: der Psychiatrie, der Ambulanzen, der psychosozialen Dienste, der niedergelassenen Psychotherapeuten und Psychologen, Psychiater und so weiter. Und davon soll eben auch die Musiktherapie einen wichtigen Teil ausmachen.
Ich freue mich darüber, dass die Akzeptanz der psychotherapeutischen Behandlung heute eine wesentlich höhere ist als noch vor zehn oder 15 Jahren – das ist, glaube ich, etwas sehr, sehr Erfreuliches –, und in der Ausbildung, die ja jetzt in Richtung einer universitären Ausbildung geht, müssen wir auch ganz stark die sehr guten und hoch qualifizierten Ausbildungsvereine miteinbeziehen. Es darf nicht passieren, dass die praktischen Teile, die Selbsterfahrung, die Gruppenselbsterfahrung, die Arbeit unter Supervision zu kurz kommen. Auch da hat der Minister aber gesagt, dass es diese Gespräche gibt. Auch das halte ich für sehr, sehr wichtig.
Das heißt, es laufen die Verhandlungen, wir arbeiten daran und ich freue mich, wenn wir zu guten Lösungen für die Menschen kommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.32
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte sehr.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Hans Christian Andersen soll einmal gesagt haben: „Nur die Töne sind imstande, die Gedankenrätsel zu lösen, die oft in unserer Seele geweckt werden.“ Genau deshalb ist Musik nicht nur ein von vielen geliebter Alltagsbegleiter, mit dem wir unsere Stimmungen beeinflussen können, sondern auch ein wichtiges Instrument, wenn wir den Umgang mit uns selber besser lernen wollen.
Seit 2008 gibt es ein eigenes Gesetz zur Musiktherapie. Die Zugangsmöglichkeiten sind für viele aber intransparent, und vor allem ist die Therapie teuer. Gerade in der Traumatherapie, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, in der Onkologie, in der Hospizversorgung oder auch bei Suchtkranken zeigt Musiktherapie aber sehr gute Behandlungserfolge und sollte deshalb besser genutzt werden können. Zudem hilft sie, dem Alltag im Krankenhaus zu entfliehen und sich auf etwas anderes zu konzentrieren als auf Medikamenteneinnahme, Schmerzen und Ängste.
In Österreich haben wir im Gesundheitssystem oft das Problem, dass Interessen verschiedener Berufsgruppen und Finanzstellen gegeneinander ausgespielt werden. Dabei sollte es das Ziel sein, dass der Patient und seine bestmögliche Versorgung immer im Mittelpunkt stehen. Besonders im Bereich der psychischen Versorgung haben wir in den letzten Jahren die Folgen unseres bisherigen Versagens sehr stark gesehen, und wir hätten dafür die Pandemie nicht gebraucht.
40 Prozent aller Frühpensionen sind aus psychischen Gründen. Wir haben steigende Zahlen von Depressionen und Essstörungen bei Jugendlichen, und wir brauchen gerade die Jungen, um die Zukunft zu gestalten, den Staat zu reformieren, den wirtschaftlichen Standort zu verbessern und uns allen die Angst vor dem Abstieg zu nehmen. Gerade in diesen Zeiten der Krisen müssen wir zusammenstehen und deshalb auch psychische Gesundheit als einen relevanten Teil von Gesundheit sehen.
Mit diesem Antrag wollen wir zumindest eine zusätzliche Behandlungsmöglichkeit in den Krankenhäusern verankern und damit verbessern, wie Behandlungsformen aufeinander abgestimmt sind. Es freut mich besonders, dass wir es geschafft haben, aus einem Einzelantrag einen gemeinsamen Antrag mit den Regierungsparteien zu machen, und dass wir hier etwas mehr Kooperationsbereitschaft als sonst gesehen haben. Im Sinne der Patienten, aber natürlich auch für effizientere, patienten- und personalfreundlichere Systeme im Gesundheitswesen hoffen wir, dass wir diese Kooperationen vertiefen können und damit nachhaltige Reformen vorantreiben und dass es auch seitens der SPÖ und der FPÖ breite Zustimmung zu diesem Antrag geben wird. Um die Bedenken der SPÖ zu mildern: Es soll in der Zielsteuerungskommission verankert werden, und ebendort haben die Länder die Möglichkeit, sich einzubringen. Und: Die Musiktherapie hat ein eigenes Berufsgesetz.
Weil Musik mein persönliches Seelenbrot ist, schließe ich jetzt mit Platon: „Musik und Rhythmus finden ihren Weg zu den geheimsten Plätzen der Seele.“ – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
17.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Ich gehe davon aus, dass auch das nicht der Fall ist.
Da die NEOS um eine Unterbrechung für 10 Minuten gebeten haben, weil für die Vorbereitung des Croquis noch Zeit gebraucht wird, unterbreche ich die Sitzung für 10 Minuten.
(Die Sitzung wird um 17.36 Uhr unterbrochen und um 17.47 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Ich darf die Parteien fragen, ob wir abstimmen können: Grüne? NEOS? FPÖ? ÖVP? – Gut, dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen.
Ich darf darauf hinweisen, wir haben eine ganze Reihe von Abstimmungen und wir werden uns bemühen, alles sehr detailliert und klar darzulegen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1713 der Beilagen.
Wer dafür ist, den bitte ich um eine dementsprechende Kundgebung der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer das auch in dritter Lesung tut, wird wieder um ein Zeichen der Zustimmung gebeten. – Auch das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1714 der Beilagen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem auch in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich wieder um ein Zeichen. – Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1715 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer das tut, der wird um Zustimmung gebeten. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1716 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit, damit ist der Antrag angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1717 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer das tut, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1718 der Beilagen.
Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Das ist wiederum die Mehrheit.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer diesem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich, ein dementsprechendes Zeichen zu geben. – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das
Zahnärztekammergesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1719 der Beilagen.
Ich ersuche die Damen und Herren, die dafür sind, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer das auch in dritter Lesung tut, wird wiederum um ein dementsprechendes Zeichen gebeten – Auch das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22, die dem Ausschussbericht 1720 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Musiktherapie in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen. (266/E)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung des erforderlichen Psychotherapieangebots“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich abgelehnt. (Abg. Loacker zeigt mit den Händen das Zeichen für Time-out.)
Bevor wir zur verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 2 bis 14 kommen, unterbreche ich kurz die Sitzung. So viel Zeit müssen wir uns im demokratischen Prozess wohl geben.
Die Sitzung ist für 2 Minuten unterbrochen.
(Die Sitzung wird um 17.52 Uhr unterbrochen und um 17.54 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen.
Ich frage noch einmal: Sind alle da, können wir weitermachen?
Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 2 bis 14, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Teuerungs-Entlastungspaket Teil II in 1662 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Matznetter, Kolleginnen und Kollegen, ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Loacker, Bernhard, Kolleginnen und Kollegen sowie zwei Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Krainer beziehungsweise der Abgeordneten Doppelbauer vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen sowie von den erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung der Z 1 in Art. 1 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung der Z 3 in Art. 1 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte die Damen und Herren, die dafür sind, um eine dementsprechende Willenskundgebung. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten Matznetter, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 5 lit. a eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir kommen gleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich darf um die dementsprechende Willenskundgebung ersuchen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Matznetter, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 5 lit. b eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 5 lit. b eingebracht.
Wer dafür ist, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist ebenfalls die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen bitten. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 5 lit. c bis f in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 6 eingebracht.
Wer dafür ist, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist ebenfalls die Minderheit, abgelehnt.
Die Abgeordneten Matznetter, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 6 eingebracht.
Wer ist dafür? – Das ist ebenfalls die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, damit angenommen.
Die Kollegen Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung der Z 7 bis 10 in Art. 1 eingebracht.
Wer dafür ist, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung oder Ablehnung ersuchen. – Das ist einstimmig.
Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 11 § 124b Z 412 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte die Damen und Herren, die dafür sind, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, damit angenommen.
Die Abgeordneten Matznetter, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 11 § 124b Z 413 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 11 § 124b Z 413 eingebracht.
Wer dafür ist, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte die Damen und Herren, die dafür sind, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.
Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 11 § 124b Z 414 eingebracht.
Wer dafür ist, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage: Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 1 sowie Entfall der Ziffer 2 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit.
Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den darf ich bitten, ein Zeichen zu geben. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Artikels 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.
Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 3 in Artikel 3 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Optimierungsbedarf bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der ,kalten Progression‘“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1703 der Beilagen.
Wer dafür ist, den darf ich um Zustimmung ersuchen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Auch in dritter Lesung das gleiche Stimmverhalten, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Anspruchsberechtigten beim Energiekostenausgleich“.
Ich darf die Damen und Herren, die dem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Zeichen bitten. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend Pensionsanpassungsgesetz 2023 in 1721 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Wöginger, Koza, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters haben die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Schließlich liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Loacker vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen sowie dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 4 § 775 Abs. 1 bis 3 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 4 § 775 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung des Absatz 6 aus § 775 in Artikel 1 eingebracht.
Wer dafür ist, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich darf um dementsprechende Zustimmung oder Ablehnung ersuchen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Die Abgeordneten Wöginger, Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 4 § 776 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Ebenfalls die gleichen Abgeordneten haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderung in Art. 2 Z 4 § 401 Abs. 1 bis 3 sowie Einfügung eines neuen Absatz 4 in § 401 in Artikel 2 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 2 Z 4 § 401 Abs. 5 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer hiefür ist, der wird um ein Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung des Absatz 6 aus § 401 in Artikel 2 eingebracht.
Wer dafür ist, der wird um ein Zeichen gebeten. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich darf um ein dementsprechendes Stimmverhalten ersuchen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Wöginger, Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 4 § 402 eingebracht.
Wer dafür ist, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Die Abgeordneten Wöginger, Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 3 Z 4 § 395 Abs. 1 bis 3 eingebracht.
Wer das unterstützt, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Getrennte Abstimmung über Art. 3 Z 4 § 395 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung des Absatz 6 aus § 395 in Artikel 3 eingebracht.
Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen bitten. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Die Abgeordneten Wöginger, Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 3 Z 4 § 396 eingebracht.
Wer dafür ist, den darf ich um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 5 § 41 Abs. 8, Art. 6 § 11 Abs. 9 und Art. 7 § 37 Abs. 8 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den darf ich um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer signalisiert dazu Zustimmung? – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich darf die Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit, damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1722 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, darf ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten feststellen.
Ich darf nun die Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. Ausdrücklich stelle ich auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich darf auch in dritter Lesung fragen, wer dem zustimmt. – Das ist wiederum die Mehrheit. Ich darf auch da wieder ausdrücklich feststellen, dass die erforderliche verfassungsmäßige Zweidrittelmehrheit gegeben ist.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1723 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer das tut, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1724 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1725 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer tut das? – Ebenfalls die Mehrheit und damit angenommen.
Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1726 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend Teuerungs-Entlastungspaket III in 1663 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Weiters liegt das Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Loacker vor.
Ich gehe daher so vor, dass ich zuerst über die vom Zusatzantrag und vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lasse.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Artikel 1, 2 und 3 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den darf ich um ein entsprechendes Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Die Abgeordneten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung der Ziffern 3a und 3b in Art. 5 Z 3 eingebracht.
Wer dafür ist, wird um ein entsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, wird um ein Zeichen gebeten. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich, die Zustimmung zu signalisieren. – Auch in dritter Lesung ist der Gesetzentwurf nunmehr angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket gegen die Armutsgefahr von arbeitslosen Menschen und deren Familien“.
Wer dafür ist, wird um ein entsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1679 der Beilagen.
Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen.
Dritte Lesung. – Das gleiche Stimmverhalten: Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1680 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer das tut, möge das mit einem Zeichen bekunden. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Tagesordnungspunkt 13: Antrag desselben Ausschusses, seinen Bericht 1681 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Bericht 1681. – Auch mehrheitlich angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 1682 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Belakowitsch vor.
Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 3 und 6, Art. 4 Z 5 und Art. 5 Z 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, wird um ein entsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, wird um ein entsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist nun einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer diesen Entwurf auch in dritter Lesung annimmt, wird um ein entsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist mehrheitlich auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2829/A der Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden (1732 d.B.)
24. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2838/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird (1734 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 23 und 24, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Ich darf den Bundesminister für Wirtschaft, Herrn Kocher, recht herzlich bei uns begrüßen.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Matznetter. – Herr Abgeordneter, bitte sehr. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Doppelwumms hat der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz das Vorhaben der deutschen Ampelkoalition genannt, gravierend, und zwar für den gesamten Bereich Industrie, Gewerbe, Handel, Privathaushalte, gegen die Teuerung vorzugehen.
Und die deutsche Bundesregierung macht genau das, was wir seit Langem fordern, nämlich einen Deckel draufzusetzen. Das Problem ist, meine Damen und Herren (in Richtung ÖVP): Wer ist unser wichtigster Handelspartner? – Deutschland. Besteht da eine Grenze? – Nein, wir sind im selben Binnenmarkt und wir sind in derselben Währungsunion.
Wenn in Deutschland die Pläne, die jetzt die Kommission der Regierung vorgelegt hat, nämlich mit 7 Cent auf die Kilowattstunde im Bereich des Gases für die Industrie und 14 Cent für die anderen, umgesetzt werden, haben wir ein veritables Problem. (Abg. Haubner: Da haben wir wirklich eines!)
Ich sage es Ihnen gleich, meine Damen und Herren, und ich rufe als Zeugen Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer auf (ein Schriftstück in die Höhe haltend), der uns heute bereits – in der „Kleinen Zeitung“ zum Nachlesen – ins Stammbuch schreibt – aber eigentlich seiner eigenen Partei, denn am meisten der ÖVP –: „Die Deutschen können dann mit günstigeren Preisen berechenbarer kalkulieren als andere.“
Und: „Es geht um Zigtausende Arbeitsplätze in Österreich und ein Exportvolumen von mehr als 50 Milliarden Euro“. Daher verlangt Mahrer: „Wenn es keine
europäische Lösung gibt und die Deutschen das durchziehen, muss Österreich darauf vorbereitet sein, sehr schnell nachzuziehen.“
Und diesen Stammbucheintrag sollten Sie sehen, meine Damen und Herren, vor allem Sie von der ÖVP, lesen und umsetzen und nicht so etwas wie heute vorlegen, sondern etwas, was in gleicher Form wirkt und verhindert, dass Österreich deindustrialisiert wird und alle Nachteile hat. Diese Verantwortung nehmen wir Ihnen nämlich nicht ab! (Beifall bei der SPÖ.)
Bei uns hängen Zigtausende Arbeitsplätze dran, und da müssen wir – da hat Wirtschaftskammerpräsident Mahrer vollkommen recht – nachziehen, nicht das, was Sie sich da irgendwie zusammengereimt haben, machen, einseitig nur für den Strom, sondern wirklich handeln und einen Deckel draufsetzen.
Ich verstehe schon: Wir haben es gefordert, und daher glauben Sie, Sie können es nicht machen, aber in diesem Fall müssen Sie ja das machen, was wir seit Langem fordern: Deckel draufsetzen, Kosten limitieren und dafür sorgen, dass es morgen diese Betriebe und diese Arbeitsplätze noch gibt, sodass wir andernfalls nicht eine Industriewüste haben, wo in der Folge alle umliegenden Zulieferindustrien und in der Folge Gewerbe und Handel draufzahlen.
Handeln Sie! Folgen Sie dem, was Mahrer sagt, folgen Sie dem, was die Opposition sagt, und machen Sie einen Deckel! Machen Sie Schluss mit der Politik, immer nur Subventionen zu vergeben statt Preise zu kappen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
18.18
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte. (Abg. Wurm: Peter, sag die Wahrheit!)
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier im Hause! Herr Kollege Matznetter, es ist ja recht nett und schön, wenn Sie sagen, wir sollen nachziehen, nur: Bei welcher Regelung sollen wir
nachziehen? – Die Deutschen haben bis heute noch nichts beschlossen. Die Deutschen haben einen Vorschlag einer Expertenkommission, der in der deutschen Regierung und auch auf EU-Ebene sehr differenziert diskutiert wird.
Meine Damen und Herren, wir können also nicht nachziehen, weil es keine Regelung, weil es nichts zum Nachziehen gibt, denn wir haben schon sehr viel getan, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich habe es heute schon einmal betont: Wir haben ja in den letzten Jahren der Krise insgesamt sehr viel Geld in die Hand genommen, um die Unternehmer durch diese schwere Zeit zu begleiten und die Arbeitsplätze zu sichern. Und ich glaube, eines eint uns ja: Wir wollen die Wirtschaft wettbewerbsfähig halten und wollen die Arbeitsplätze in unserem Land sichern. Darin sind wir einer Meinung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben ja auch in Österreich Gott sei Dank noch ein Wirtschaftswachstum von 4,8 Prozent. (Abg. Schroll: 0,2 nächstes Jahr!) Wenn wir nach Deutschland schauen, dann sehen wir, da schaut es etwas schlechter aus. Das macht uns eben nachdenklich, und deshalb bin ich der Meinung, dass wir mit unserem Programm auf dem richtigen Weg sind.
Bundesminister Brunner hat es ja heute schon definiert: „whatever it takes“. – Ja, aber in der Brunner’schen Definition heißt das nicht „Koste es, was es wolle“, sondern: das Notwendige zur Verfügung stellen! – Meine Damen und Herren, das machen wir. Deshalb warne ich – Prof. Felbermayr macht das auch gerade – vor einem Subventionswettlauf zwischen den Ländern.
Meine Damen und Herren, deshalb haben wir in Österreich den Weg eingeschlagen, dass wir sagen, was wir auf nationaler Ebene tun können, das machen wir, und für die großen Herausforderungen braucht es die europäische Ebene. Da sind wir alle gefordert, alle Parteien in diesem Hause, ihre Fraktionen auf europäischer Ebene auch dahin zu bewegen, dass es eben diese gemeinsamen Lösungen gibt, wie zum Beispiel eine Entkoppelung von Strom- und Gaspreis oder einen gemeinsamen Einkauf beim Gas. Das sind die Maßnahmen, die wir
auf europäischer Ebene brauchen. Da sind die Sozialdemokraten genauso wie die Liberalen und natürlich auch die Freiheitlichen jederzeit gefordert. (Abg. Wurm: Ihr habt