Parlamentskorrespondenz Nr. 311 vom 20.03.2023

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

Einsprüche bzw. Erklärung Österreichs zu Beitritten zum Haager Beglaubigungsübereinkommen

Wien (PK) – Zur Genehmigung liegen dem Nationalrat Einsprüche bzw. eine Erklärung Österreichs zu Beitritten zum Haager Beglaubigungsübereinkommen vor.

Beibehaltung der Kontrollmöglichkeit zur Überprüfung von pakistanischen Dokumenten

Der Genehmigung durch den Nationalrat bedarf ein Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Islamischen Republik Pakistan zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, sprich zum Haager Beglaubigungsübereinkommen. Ziel sei die Beibehaltung der Kontrollmöglichkeit zur Überprüfung von pakistanischen Dokumenten, so die Erläuterungen. Einem Bericht der Österreichischen Botschaft Islamabad zufolge bestehen erhebliche Mängel im pakistanischen Urkundenwesen und könne Korruption nicht ausgeschlossen werden. Neben Österreich würden auch zahlreiche weitere EU-Mitgliedstaaten einem Beitritt Pakistans kritisch gegenüberstehen. Da der Einspruch laut Erläuterungen bis zum 8. Jänner 2023 zu erfolgen hatte, sei die Übermittlung eines vorläufigen Einspruchs erforderlich gewesen, der nach Genehmigung durch den Nationalrat bestätigt werden soll (1800 d.B.).

Sicherstellung der Urkundensicherheit zwischen Österreich und Senegal

Ähnlich verhält es sich mit einem Einspruch Österreichs gegen den Beitritt der Republik Senegal zum Haager Beglaubigungsübereinkommen. Hier würden einem Bericht der Österreichischen Botschaft Dakar zufolge nicht zu vernachlässigende Mängel im senegalesischen Urkundenwesen bestehen und könne Korruption nicht ausgeschlossen werden. Daher soll die Kontrollmöglichkeit zur Überprüfung der Urkundensicherheit beibehalten werden. Auch in diesem Fall würden neben Österreich auch weitere EU-Mitgliedstaaten einem Beitritt Senegals kritisch gegenüberstehen. Da dieser Einspruch laut Erläuterungen bis zum 22. Jänner 2023 zu erfolgen hatte, sei die Übermittlung eines vorläufigen Einspruchs erforderlich gewesen, der nach Genehmigung durch den Nationalrat bestätigt werden soll (1902 d.B.).

Vereinfachung der Beglaubigung von öffentlichen Dokumenten zwischen Österreich und den Philippinen

Zur Beglaubigung von öffentlichen Dokumenten zwischen Österreich und den Philippinen wiederum will Österreich den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zumHaager Beglaubigungsübereinkommen zurücknehmen. Eine entsprechende Erklärung liegt dem Nationalrat zur Genehmigung vor. Der Einspruch sei aufgrund der nunmehr verbesserten Dokumentensicherheit in den Philippinen hinfällig, so die Erläuterungen. Die Beglaubigung öffentlicher Urkunden im Verhältnis zwischen Österreich und den Philippinen soll daher durch die Rücknahme des österreichischen Einspruchs vereinfacht werden und das Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik der Philippinen am 1. Juni 2023 in Kraft treten (1951 d.B.). (Schluss) mbu