Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Republik Senegal zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Republik Senegal zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Schwerpunkt des Staatsvertrages
Durch Erhebung des Einspruchs gemäß Artikel 15 Buchstabe d des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung wird der Beitritt der Republik Senegal im Verhältnis zur Republik Österreich nicht wirksam.
Stand: 11.01.2023