Im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten werden Staatsverträge, Gesetzesvorlagen und Anträge behandelt, die sich auf Themen der österreichischen Außenpolitik beziehen. Das umfasst die Beziehungen zu den Nachbarländern genauso wie europäische und internationale Verträge z.B. UN-Konventionen. Auch der Bereich der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit fällt in die Zuständigkeit des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten.