Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits (475 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 167/BNR
mehrstimmig (Zustimmung gemäß Art. 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG)
Beschlossen im Nationalrat 167/BNR, Dafür: V, F, N. Dagegen: S, J

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits

Schwerpunkte des Staatsvertrages

  • Regelmäßiger Dialog zwischen der EU und Singapur
  • Zusammenarbeit in den Bereichen Internationale Stabilität, Justiz, Sicherheit und Entwicklung; Zusammenarbeit in Handels- und Investitionsfragen; Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit sowie eine umfassende sektorale Zusammenarbeit
  • Rechtliche Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und illegalen Kleinwaffen, Bestrafung schwerer Verbrechen, Bekämpfung von Terrorismus, Finanzierung von Terrorismus, Geldwäsche und schädlicher Steuerpraktiken und Schutz geistigen Eigentums
  • Politische Zusammenarbeit in den Bereichen Datenschutz, Migration, Umwelt, Energie, Verkehr, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung und Soziales, Bildung und Kultur, Gesundheit, Statistik, und Zivilgesellschaft
  • Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Handel, einschließlich Erleichterung der bilateralen Handels- und Investitionsströme, und in sektoralen Wirtschafts- und Handelsfragen wie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen, Abbau technischer Handelshemmnisse, Zoll, Wettbewerbspolitik, Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und Steuer- und Industriepolitik
Stand: 13.12.2018

Parlamentskorrespondenz

Einbringendes Ressort

BMEIA (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)