Datum | Sitzungsüberblick |
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26.09.2019 |
(Konstituierung) |
19.06.2019 |
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13.03.2019 | |
19.10.2018 | |
26.09.2018 |
(Konstituierung) |
26.09.2018 |
Neufestsetzung der Mitgliederzahl |
09.05.2018 | |
07.03.2018 | |
21.12.2017 |
(Konstituierung) |
21.12.2017 |
Festsetzung der Mitgliederzahl |
Im Außenpolitischen Ausschuss werden Staatsverträge, Gesetzesvorlagen und Anträge behandelt, die sich auf Themen der österreichischen Außenpolitik beziehen. Das umfasst die Beziehungen zu den Nachbarländern genauso wie europäische und internationale Verträge z.B. UN-Konventionen. Auch der Bereich der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit fällt in die Zuständigkeit des Außenpolitischen Ausschusses. Der Außenpolitische Ausschuss kann Unterausschüsse einsetzen, in denen Abgeordnete über spezielle Themen wie z.B. die Entwicklung der Autonomie in Südtirol diskutieren.
Zuletzt zugewiesene Verhandlungsgegenstände
- Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2016 bis 2018, Aktualisierung 2018 sowie Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2019 bis 2021 (III-204 d.B.)
- Südtirol Autonomieentwicklung 2013-2017 (III-132 und Zu III-132 d.B.)
- Alle Verhandlungsgegenstände in Vorberatung
Letzte Veröffentlichungen/Berichte
13.03.2019 - Außenpolitischer Ausschuss genehmigt EU-Handelsabkommen mit Peru, Kolumbien und Ecuador
19.10.2018 - Kneissl drängt auf umfassende Aufklärung im Fall Khashoggi
19.10.2018 - Außenpolitischer Ausschuss: Schulterschluss gegen EU-Beitritt der Türkei
09.05.2018 - Kneissl: Scheitern des Iran-Atomabkommens in niemandes Interesse
07.03.2018 - Außenpolitischer Ausschuss genehmigt UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
07.03.2018 - Kneissl will neue Seite in den Beziehungen mit der Türkei aufschlagen
Sitzungen des Ausschusses
Datum | Sitzungsüberblick | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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26.09.2019 |
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19.06.2019 |
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Beschlüsse
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TOP 2 | Bericht der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres über das EU-Arbeitsprogramm 2018 (III-102 d.B.) |
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Keine Dokumente vorhanden.
Keine unerledigten Verhandlungsgegenstände.