Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits (441 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 162/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 162/BNR, Dafür: V, F, N. Dagegen: S, J

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Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits

Schwerpunkte des Staatsvertrages

  • Schaffung der Voraussetzungen für intensivere Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, unter anderem durch die in Kapitel 2 vorgesehene Errichtung einer Freihandelszone (Art. 3), für die Leistung technischer Hilfe zur Entwicklung von Wirtschaft und Handel (Titel XIII) und die Schaffung günstiger Voraussetzungen für einen Anstieg der Investitionsströme
  • Schaffung der Voraussetzungen für intensivere Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit, um die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken

Stand: 04.12.2018

  • Fortsetzung der Beobachtung der Lage und der Entwicklung der Umwelt und der Menschenrechte einschließlich Gewerkschafts- und Frauenrechte in Peru und Kolumbien im Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft

Parlamentskorrespondenz

Einbringendes Ressort

BMEIA (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)