Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Demokratischen Volksrepublik Algerien zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (466 d.B.)

Status

75. Sitzung des Nationalrates: Mitteilung des Einlangens und Zuweisung an den Außenpolitischer Ausschuss

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Demokratischen Volksrepublik Algerien zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Kurzinformation

Durch Erhebung des Einspruches gemäß Art. 15 lit. d des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung wird der Beitritt der Demokratischen Volksrepublik Algerien im Verhältnis zur Republik Österreich nicht wirksam.

Stand: 15.04.2026

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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