Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Thailand andererseits (1905 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 714/BNR
Dafür: V, S, G. Dagegen: F (Zustimmung gemäß Art. 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG)
Beschlossen im Nationalrat 714/BNR, Dafür: V, S, G, N. Dagegen: F

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Thailand andererseits

Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Thailand andererseits

Schwerpunkte des Staatsvertrages

  • Bekenntnis der EU und Thailands zu Werten wie die Achtung demokratischer Grundsätze, der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung
  • Bekenntnis zu Konzepten wie der Nichtverbreitung und Abrüstung, zu mehr Umweltschutz und zur Förderung nachhaltiger Entwicklung, zum gemeinsamen Kampf gegen Terrorismus und gegen organisierte Kriminalität
  • angesichts von bereits bestehender vielfältiger Beziehungen soll  die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Thailand weiter intensiviert werden
13.01.2023

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten