Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Volksrepublik Bangladesch zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (21 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 22/BNR
Einstimmig
Beschlossen im Nationalrat 22/BNR, Dafür: F, V, S, N, G, Dagegen: -

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Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Volksrepublik Bangladesch zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Kurzinformation

Durch einen Einspruch gegen den Beitritt Bangladeschs soll verhindert werden, dass Urkunden aus Bangladesch, die mit einer Apostille versehen sind, ohne weitere Kontrolle hinsichtlich der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit in Verfahren vor Inlandsbehörden als Beweismittel zugelassen werden. Durch die Beibehaltung der vollen diplomatischen Beglaubigung soll für die örtlich zuständige österreichische Vertretungsbehörde eine Kontrollmöglichkeit zur Überprüfung der Urkundensicherheit bestehen.

Stand: 19.12.2024

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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