Parlamentskorrespondenz Nr. 771 vom 29.06.2023

Verkehrsausschuss spricht sich für Regelungen zur Beschlagnahme der Fahrzeuge von extremen Rasern aus

Gewessler: Maßnahme ist Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit und verfassungskonform

Wien (PK) – Als abschließender Teil des Maßnahmenpakets gegen Rasen im Straßenverkehr sollen die bisher gesetzten Maßnahmen um die Möglichkeit ergänzt werden, zusätzlich zu einer Geldstrafe die Fahrzeuge unbelehrbarer Lenker:innen, die sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen, zu beschlagnahmen und in letzter Konsequenz für verfallen zu erklären. Der Verkehrsausschuss des Nationalrats beschloss heute die gesetzliche Grundlage für diese Maßnahmen, die laut Verkehrsministerin Leonore Gewessler zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen sollen. Verfassungsrechtliche Bedenken hätten ausgeräumt werden können. Der Beschluss wurde mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ und Grünen gefasst. Grundsätzliche Ablehnung kam von den Abgeordneten von FPÖ und NEOS, die einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht sehen.

Mit in Verhandlung standen auch eine Reihe von Anträgen der Opposition zu Verkehrsthemen, die alle vertagt wurden.

Einstimmig zur Kenntnis genommen wurden der Jahresbericht der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) für das Tätigkeitsjahr 2022. Für die Tätigkeit der Agentur gab es allgemeines Lob der Abgeordneten.

Ebenso gab es eine einstimmige Kenntnisnahme des Berichts der Verkehrsministerin über die Vollziehung des Flughafenentgeltegesetzes (FEG) im Jahr 2022.

Mit Mehrheit, ohne Stimmen der FPÖ, wurden die Berichte des Verkehrsressorts über die Zahlungen aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds im Februar, März und April 2023 zur Kenntnis genommen.

Beschlagnahme von Autos von extremen Rasern soll möglich werden

Dem Verkehrsausschuss behandelte heute eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), das die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schaffen soll (2092 d.B.). Wie ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger erklärte, sei bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Gefährdungspotential so hoch, dass das Fahrzeug als eine Art Waffe eingesetzt werde. Die immense Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer:innen berechtige es, eine neue straßenpolizeiliche Regelung zu schaffen, die in Fällen von wiederholten extrem hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Einsatz kommen solle. Das seien Geschwindigkeiten, die 60 km/h über dem zulässigen Tempo im Ortsgebiet und über 70 km/h im Freiland liegen. Bei mehr als 80 km/h (Ortsgebiet) bzw. 90 km/h (Freiland) an Geschwindigkeitsüberschreitungen soll unter bestimmten Umständen schon ein einmaliger Verstoß zum Verfall des Fahrzeugs führen können. Vorgesehen sei ein dreistufiges System, das von der vorläufigen Beschlagnahme über die Beschlagnahme bis zum Verfall des Fahrzeugs reiche. Die initiale Beschlagnahme des KFZ bei einem entsprechenden Delikt solle nach Vor-Ort-Prüfung bzw. -Entscheidung erfolgen. Anschließend erfolgt die Prüfung durch die Behörde über Beendigung oder Bestätigung der Maßnahme. Bei Bestätigung der Maßnahme folge die Prüfung etwaiger für den Verfall qualifizierende vorliegende (Wiederholungs-)Tatbestände bzw. der Angemessenheit der Exekution.

Seitens der Grünen sprachen sich ihr Verkehrssprecher Hermann Weratschnig sowie der Abgeordnete Lukas Hammer für die Regelung aus. Weratschnig meinte, die verfassungsrechtlichen Bedenken seien ausgeräumt worden und die gewählten Mittel seien angemessen und sachlich gerechtfertigt.

Aus Sicht der SPÖ handle es sich um eine Initiative, die grundsätzlich begrüßenswert sei, meinte Dietmar Keck (SPÖ). Allerdings sollten bis zur Beschlussfassung im Plenum noch Nachschärfungen vorgenommen werden. Am Beispiel Deutschlands habe sich gezeigt, dass nach der Einführung einer solchen gesetzlichen Regelung Leasingfirmen entstanden seien, um damit die Beschlagnahme von Fahrzeugen zu umgehen. Alois Stöger (SPÖ) meinte, aus seiner Sicht sollte es möglich sein,  in Analogie zu den Waffen,auch jene Fahrzeuge zu beschlagnahmen, die jemand anderer für eine schwerwiegende Gesetzesübertretung zur Verfügung stelle.

Grundsätzliche juristische Einwände gegen das Gesetz hatte NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter. Auch wenn man das Anliegen teile, so erlaube das geplante Gesetz nicht nur einen überschießenden Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum, es sei auch in Details in sich widersprüchlich. Er bezweifle auch, dass man damit die eigentlichen Problemfälle erfassen könne. Seine Fraktion könne hier nicht mitgehen. Ihn überrasche auch, dass die ÖVP sich auf eine solche Regelung einlasse.

Scharfe Kritik an der Novelle kam auch vom Freiheitlichen Verkehrssprecher Christian Hafenecker. Aus seiner Sicht werde hier eine überschießende Regelung getroffen, die nur ein weiteres Beispiel für den "ideologisch gesteuerten Kampf" der Grünen gegen die Autofahrer:innen sei, die aber kaum etwas zur Verkehrssicherheit beitrage. FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek meinte, das tatsächliche Problem werde durch das Gesetz nicht gelöst, nämlich die Gefahr, die von illegalen Straßenrennen ausgehe. Hier ändere das vorgeschlagene Gesetz nichts, da Personen, die es sich leisten können, immer Wege finden würden, um an ein Auto zu kommen.

Verkehrsministerin Gewessler hielt fest, dass damit das dritte Paket zur Verkehrssicherheit vorliege. Für Fälle, bei denen gelindere Mittel erwiesenermaßen nicht zum Ziel geführt hätten, solle nun als letzte Möglichkeit auch ein gerechtfertigter Eingriff in die Unverletzlichkeit des Eigentums erfolgen können. Hierzu habe man sich internationale Beispiele genau angesehen, wie die durchaus schwierige Abwägung der Interessen gelingen könne. Seitens des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts habe man aber keine Einwände gegen die nun gefundene Regelung geäußert. Was das angesprochene Problem von Leasingfirmen betreffe, so habe man versucht, durch Nachschärfungen in anderen Bereichen, etwa im Führerscheingesetz, möglichst zu verhindern, dass Personen mit einschlägigen Delikten an Fahrzeuge kommen, bzw. der Exekutive die Feststellung zu ermöglichen, ob bereits ein früheres Delikt vorliegt.

SPÖ tritt für Insolvenzabsicherung von Fahrschulen ein

Ein SPÖ-Initiativantrag zum Kraftfahrgesetz zielt auf ein Absicherungsmodell für Kund:innen von Fahrschulen ab, wie es auch bei Pauschalreisen üblich ist. Fahrschulbesitzer:innen würden dadurch gesetzlich verpflichtet, mittels entsprechender Versicherungen oder Garantien sicherzustellen, dass den Bewerber:innen um eine Lenkerberechtigung die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen) erstattet werden, wenn eine Fahrausbildung infolge einer Insolvenz des Unternehmens gänzlich oder teilweise nicht erbracht wurde (3475/A). Julia Herr (SPÖ) wies darauf hin, dass der Vorschlag mehrere Möglichkeiten anbiete, wie eine Lösung im Sinne der Kund:innen aussehen könnte. Das Problem erfordere jedenfalls aufgrund konkreter Anlassfälle eine rasche Lösung. Ausschussobmann Alois Stöger (SPÖ) fügte hinzu, dass die Lösungen im Initiativantrag bereits vorgegeben wären, man könne diesem nur zustimmen. Gerhard Deimek (FPÖ) kritisierte, man habe zahlreiche Kund:innen nach behördlichen angeordneten Schließungen von Fahrschulen einfach "hängen lassen". Auch Katharina Werner (NEOS) drängte auf eine schnelle Lösung.

Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) wies darauf hin, dass in der Frage der Versicherungen und Bankgarantien bereits bei Anbietern sondiert worden sei, sich aber derzeit noch keine Lösung ergeben habe. Sie hoffe aber, dass diese sich bald finden werde. Bis dahin spreche sie sich für die Vertagung des Antrags aus.

Verkehrsminister Gewessler sagte, sie teile das angesprochene Anliegen. Ihr Ressort arbeite an einer Lösung und werde nochmals das Gespräch mit dem Fahrschulverband suchen.

FPÖ befürchtet "Autofahrerschikanen" durch Geschwindigkeitsbeschränkungen und autofreie Tage

FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker wendet sich gegen Pläne des Klimaschutzministeriums, die er als drohende "Autofahrerschikanen" wertet. Hafenecker verweist etwa auf die geplante Überarbeitung des "Nationalen Energie- und Klimaplans" (NEKP), der den Vorschlag enthält, in größeren Städten bei Bedarf monatliche "autofreie Tage" einzuführen, um die Feinstaubbelastung und den CO2-Ausstoß zu senken. Hafenecker fordert von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, sie solle sicherstellen, dass es zu keiner Einführung von gesetzlich verordneten autofreien Tagen kommt (3454/A(E)). Eine weitere "Autofahrerschikane" droht laut Hafenecker durch die Einführung von flächendeckenden Geschwindigkeitsbeschränkungen, wie sie in der Publikation "Transition Mobility 2040 – Entwicklung eines Klima- und Energieszenarios zur Abbildung von Klimaneutralität im Verkehr 2040" präsentiert werden. Bundesministerin Gewessler solle dafür Sorge tragen, dass es zu keinen solchen generellen Beschränkungen der Geschwindigkeiten komme (3455/A(E)).

ÖVP-Verkehrssprecher Ottenschläger sprach sich für die Vertagung der Anträge aus. Sie würden auch in eine falsche Richtung zielen, da eventuelle Gesetze vom Parlament, nicht von der Verkehrsministerin, zu beschließen wären. Die Freiheitliche Fraktion, die auch Teil der Gesetzgebung sei, wolle sich also gewissermaßen selbst auffordern, dass es keine entsprechenden Regelungen geben solle. Hermann Weratschnig wies die Formulierung "Autofahrerschikanen" zurück und sagte, der Zugang der Freiheitlichen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen gehe völlig an den tatsächlichen Anliegen vieler Städte und Gemeinden vorbei.

FPÖ fordert konsequenteres Vorgehen gegen Lenker:innen unter Drogeneinfluss

Erneut auf der Tagesordnung stand auch ein Entschließungsantrag von FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker, in dem ein effektives Einschreiten gegen Lenker:innen, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden, gefordert wird (653/A(E)). Er verstehe nicht, warum die ÖVP, das Thema nicht vorantreibe, obwohl unter der ÖVP-FPÖ-Koalition bereits ein Entwurf dazu vorgelegen habe. Offenbar geschehe das aus Rücksichtnahme auf den derzeitigen Koalitionspartner, meinte Hafenecker.

ÖVP-Verkehrssprecher Ottenschläger sprach sich unter dem Hinweis darauf, dass die Feststellung der Fahrtauglichkeit eine komplexe Angelegenheit sei, für die man noch eine sachgerechte Lösung suche, für eine Vertagung des Antrags aus.

Verkehrsministerin Gewessler betonte, es sei ihr selbstverständlich im Sinne der Verkehrssicherheit ein Anliegen, dass gegen Personen vorgegangen werden kann, die in beeinträchtigtem Zustand ein Fahrzeug lenken. der angesprochene ÖVP-FPÖ-Gesetzvorschlag sei deswegen nicht umgesetzt worden, weil es in der Begutachtung überwiegend negative Stellungnahmen dazu gab. Das Problem liege hier aber in einem medizinisch-rechtlichen Bereich, da es um die Durchführung von Blutuntersuchungen gehe. Diese Frage gelte es zu lösen.

NEOS wollen Angehörigen von Pflegeberufen Parkplatzsuche erleichtern

Laut NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter wäre eine Gleichstellung von Heimpfleger:innen mit anderen Berufsgruppen im Gesundheits- und Pflegebereich wünschenswert. Auch Pflegeassistenzkräfte bzw. Pflegefachassistenzkräfte sollten daher auf Dauer der Erbringung ihrer Pflegeleistung ihr Fahrzeug auch auf Straßenstellen, an denen das Halten und Parken sonst verboten ist, abstellen dürfen (554/A(E)).

Hermann Weratschnig (Grüne) wies darauf hin, dass noch ermittelt werden müsse, wie viele Personen die Regelung tatsächlich treffe, und stellte einen Vertagungsantrag. Eine zu weitgehende Öffnung von gesperrten Verkehrsflächen sehe er jedenfalls kritisch.

NEOS-Antrag zu Geschwindigkeitsbeschränkungen im Ortsgebiet

Außerdem hält NEOS-Abgeordneter Margreiter ein einfacheres Verfahren zur Einführung von Zonen mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet für sinnvoll (2373/A(E)).

Lukas Hammer (Grüne) sagte, er sehe bei der Durchführung von Verfahren Verbesserungspotenzial. Mit dem Hinweis, die Frage werde vom BMK bereits geprüft, sprach er sich für die Vertagung des Antrags aus.

Jahresbericht 2022 der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte verweist auf hohe Erfolgsrate bei Verfahren

Aufgabe der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist es, Fahr- und Fluggästen zu ihrem Recht zu verhelfen, ohne dass sich diese an ein Gericht wenden müssen. Wie der Jahresbericht 2022 (III-915 d.B.) festhalte, habe sich die Normalisierung der Fahr- und Fluggastzahlen nach den Jahren der COVID-19-Pandemie deutlich auf die Arbeit der Schlichtungsstelle aus. So hat sich die Zahl der im Bahn- und Flugbereich an sie gerichteten Anfragen und Schlichtungsverfahren im Berichtsjahr in etwa verdoppelt, von 2.896 im Jahr 2021 auf 5.896 im Jahr 2022. Damit habe die Agentur insgesamt die höchste Zahl von Anfragen und Verfahren seit ihrer Gründung verzeichnet, heißt es im Bericht 2022 habe die apf im Zuge ihrer Schlichtungsarbeit 1,6 Mio. € an Entschädigungen und Erstattungen erzielen können, führte Verkehrsministerin Gewessler aus.

Auf die von Abgeordnetem Franz Eßl (ÖVP) angesprochene Frage der Entschädigung der indirekten Kosten, die aus einer Verspätung entstehen können, und zur Frage, wie man Fahrgäste entschädigen könne, die im Regionalverkehr ein Klimaticket verwenden, teilte die Ministerin den Abgeordneten Klaus Köchl (SPÖ) und Katharina Werner (NEOS) mit, dass dies derzeit geprüft werde. Grundsätzlich seien die Zugunternehmen auch in diesen Fällen immer um kulante Lösungen bemüht, sagte die Ministerin in Richtung von FPÖ-Abgeordnetem Gerhard Deimek, der ein Problem in der Unternehmenskultur beim Umgang mit Beschwerden von Fahrgästen konstatierte.

Robert Kogler, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit der apf, stand den Abgeordneten als Auskunftsperson zur Verfügung. Der starke Anstieg der Anträge an die afp bei Flugreisen im zweiten Halbjahr 2022, auf den Alois Schroll (SPÖ) aufmerksam machte, erkläre sich auf die Wiederaufnahmen des Flugverkehrs nach Abflauen der COVID-19-Pandemie, sagte Kogler. Die Flughäfen und Fluglinien seien offensichtlich nicht optimal auf die Zunahme der Passagierzahlen vorbereitet gewesen. Die Zahl der bereits eingegangenen Anträge an die apf lasse erwarten, dass 2023 ein Rekordjahr an Fällen auf die Agentur zukomme.

Flughafenentgelte 2022 aufgrund der Inflation deutlich gestiegen

Das Flughafenentgeltegesetz (FEG) regelt, dass für Flughäfen, von denen aus Fluglinien internationalen Luftverkehr betreiben und auf denen mehr als 100.000 Passagiere jährlich befördert werden, die Flughafenentgelte jedes Jahr nach Verhandlungen mit einem Nutzerausschuss neu festzulegen sind. Dem aktuellen Bericht des Verkehrsministeriums (BMK) über die Vollziehung des FEG im Jahr 2022 (III-949 d.B.) ist zu entnehmen, dass im Berichtsjahr an den Flughäfen Wien, Salzburg, Innsbruck und Graz, Nutzerausschüsse zusammengetreten sind.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler berichtete, dass ihr Ressort die von den Nutzerausschüssen beantragten Entgelteänderungen mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2023 genehmigt habe. Aufgrund der Inflation seien diese deutlich höher als in den Vorjahren ausgefallen. Für Wien ergab sich eine Anhebung der Entgelte um 5,78 %, für Salzburg, Innsbruck und Graz um 6,28 %. Diese Anhebungen liegen deutlich über dem Vorjahr (1,75 % bzw. 2,25 %).

Die Flughäfen Linz und Klagenfurt erreichten 2022 den erforderlichen Schwellenwert nicht, es fanden daher keine Nutzerausschüsse statt. Hermann Weratschnig (Grüne) und Gerhard Deimek (FPÖ) erkundigten sich, welche weitere Entwicklungen hier zu erwarten seien. Abgeordneter Johann Singer (ÖVP) verwies darauf, dass laut dem FEG ab 1. Jänner 2024 eine Verpflichtung zur Differenzierung der Flughafenentgelte nach Gesichtspunkten des Schutzes vor Lärmimmissionen bestehe und wollte wissen, wie sich diese auswirken werde. Johannes Margreiter (NEOS) wies darauf hin, dass laut dem Bericht der Flughafen Innsbruck freiwillig ein Stickstoff-Entgelt als erlösneutrale Lenkungsmaßnahme eingeführt habe, und wollte die Haltung der Ministerin dazu erfahren.

Für 2024 erwarte sie aufgrund der nach wie vor hohen Inflationsrate einen starken Anstieg der Flughafenentgelte von etwas weniger als 10 %, teilte Verkehrsministerin Gewessler Abgeordnetem Singer mit. Was die so genannten "Lärmgebühren" betreffe, so hätten die Verkehrsflughäfen Wien, Graz und Innsbruck sie bereits auf freiwilliger Basis eingeführt. Die Entwicklungen der Passagierzahlen lassen erwarten, dass 2024 auch der Flughafen Linz wieder in den Geltungsbereich des FEG fallen werden, Klagenfurt jedoch nicht. Was die Stickoxide betreffe, so halte sie die Einbeziehung in die Entgelte für eine sinnvolle Lenkungsmaßnahme, sie werde diesen Punkt auch in die nächsten Nutzerausschüsse mitnehmen.

COVID-19-Berichte des Klimaschutzministeriums

Das Klimaschutzministerium hat weitere Berichte über Zahlungen des Ressorts aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für den Verkehrsbereich vorgelegt. Der Verkehrsausschuss behandelte heute die Monatsberichte für Februar 2023 (III-909 d.B.), März 2023 (III-936 d.B.) und April 2023 (III-954 d.B.). Angeführt sind darin Förderungen, die im Rahmen des KLIEN Klima-Konjunkturpakets 2020 vergeben wurden und die weiterhin abgerechnet werden. Im Februar und April gab es hier keine Auszahlungen, im März 2023 flossen 588.886 € an Fördernehmer. Damit sind insgesamt 13.161.049 € an Auszahlungen des KLIEN Klima-Konjunkturpakets 2020 erfolgt. Weitere Förderabrechnungen von 143.333 € erfolgten im März 2023 für "Vorzeigeregion Energie", wobei hier insgesamt 7.826.345 € ausgezahlt wurden. 445.553 € an Förderungen wurden für Energieforschung abgerechnet, in Summe sind hier 5.334.704 € geflossen. (Schluss Verkehrsausschuss) sox