Parlamentskorrespondenz Nr. 359 vom 24.04.2026
Neu im Verfassungsausschuss
Wien (PK) – Um "Postenschieberei" im staatsnahen Bereich entgegenzuwirken, sprechen sich die Grünen für Strafen bei Missachtung von Ausschreibungspflichten aus. Die FPÖ fordert einmal mehr Maßnahmen gegen den "politischen Islam" und drängt auf eine Erweiterung des Neutralitätsgesetzes.
Grüne fordern Strafen bei Verletzung von Ausschreibungspflichten
Anlass für den Antrag der Grünen sind mehrere Fälle in Wien, wo Leitungspositionen ohne vorherige Ausschreibung vergeben wurden. Zudem verweist Abgeordnete Alma Zadić auf wiederholte Kritik des Rechnungshofs. Sie fordert die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag (836/A(E)) daher auf, ehestmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der wirksame Maßnahmen für eine transparente Postenvergabe im staatsnahen Bereich vorsieht. Insbesondere geht es ihr um die Einführung von Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen die im Stellenbesetzungsgesetz verankerte Ausschreibungspflicht für Leitungsfunktionen in staatlichen Unternehmen.
Maßnahmen gegen den politischen Islam
Die FPÖ drängt schon seit längerem auf Maßnahmen gegen den politischen Islam (siehe u.a. die Entschließungsanträge 41/A/(E) und 803/A(E)). Nun haben die Abgeordneten Harald Schuh und Michael Schilchegger eine weitere Initiative eingebracht (842/A(E)). Darin werden unter anderem ein besserer Datenaustausch zwischen den Behörden, ein umfassendes Finanzierungsverbot für islamistische Einrichtungen, die Einführung eines Hassprediger-Registers im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie Nachschärfungen im Islamgesetz und im Symbolegesetz gefordert. Zudem mahnen sie Maßnahmen ein, um Umgehungskonstruktionen im Vereins- und Gesellschaftsrecht zu unterbinden.
Grund für die Einbringung des Antrags ist ein größeres Moschee-Projekt in Freistadt im Auftrag der Austria Linz Islamischen Föderation (ALIF), laut FPÖ eine anerkannte Kultusgemeinde der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) und Dachorganisation für 13 Moscheegemeinden. Schuh und Schilchegger orten personelle und organisatorische Verbindungen einzelner Funktionsträger von ALIF zur Millî-Görüş-Bewegung und befürchten den Aufbau eines "religiös-politischen Milieus" sowie "parallelgesellschaftlicher Strukturen". Zudem verweisen sie darauf, dass ALIF auf einer türkischen Kulturmesse in Dornbirn ein Buch mit frauenfeindlichen, integrationshemmenden und demokratiepolitisch bedenklichen Inhalten verkauft habe. Der Fall zeige, dass Österreich bislang über kein ausreichend wirksames und geschlossenes Instrumentarium verfüge, um gegen alle Erscheinungsformen des politischen Islam vorzugehen, argumentieren sie.
Ergänzung des Neutralitätsgesetzes
Ein weiteres Anliegen ist der FPÖ eine Ergänzung des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs (856/A). Demnach soll der Regierung bzw. Österreich ausdrücklich untersagt werden, Schuldtitel einer Kriegs- oder Konfliktpartei zu erwerben, dieser Finanzkredite zu gewähren oder in anderer Form zur Finanzierung einer Kriegs- oder Konfliktpartei beizutragen. Insbesondere auch nicht im Rahmen der Europäischen Union. Davon unberührt bleiben sollen wirtschaftliche Beziehungen, die bereits vor Ausbruch des Krieges oder des bewaffneten Konflikts bestanden haben und auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen.
In der Begründung des Antrags heben die Abgeordneten Michael Schilchegger und Susanne Fürst hervor, dass Unparteilichkeit ein wesentlicher Eckpfeiler des Neutralitätsrechts sei. Zwar sei keine "schematische Gleichbehandlung" der jeweiligen Konfliktparteien geboten, eine "ungerechtfertigte Diskriminierung" müsse aber vermieden werden. In diesem Sinn werten sie die indirekte Beteiligung Österreichs am 90-Milliarden-Euro-Darlehen der EU an die Ukraine, anders als die Bundesregierung, als neutralitätswidrig. Die Ergänzung des Neutralitätsgesetzes soll ihnen zufolge für eine verfassungsrechtliche Klarstellung sorgen.
Vor der Zuweisung an den Verfassungsausschuss soll der Antrag einer Ersten Lesung unterzogen werden. (Schluss) gs
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Links
- 842/A(E) - gesetzliche Maßnahmen gegen Strukturen des politischen Islam
- 856/A - Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs
- 836/A(E) - Postenschieberei im staatsnahen Bereich verhindern – Strafen für Missachtung der Ausschreibungspflicht im Stellenbesetzungsgesetz einführen