Parlamentskorrespondenz Nr. 576 vom 17.06.2026
Neu im Verfassungsausschuss
Wien (PK) – Die Koalitionsparteien haben eine Novellierung des Volksgruppengesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes geplant. Den Grünen geht es um eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes und ein klares Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Novelle zum Volksgruppengesetz
Welche Änderungen im Volksgruppengesetz und im Gerichtsorganisationsgesetz vorgenommen werden sollen, ist noch offen. Der von den Abgeordneten Agnes Totter (ÖVP), Pia Maria Wieninger (SPÖ) und Michael Bernhard (NEOS) vorgelegte Gesetzesantrag (936/A) enthält vorerst nur sprachliche Adaptierungen bzw. rechtstechnische Anpassungen. Auch ein Termin für den nächsten Verfassungsausschuss ist noch nicht fixiert.
Umfassender Diskriminierungsschutz
Die Grünen drängen in Form eines Entschließungsantrags (958/A(E)) auf eine Novellierung des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG). Die aktuellen Bestimmungen würden keinen umfassenden Diskriminierungsschutz im öffentlichen Raum gewährleisten, argumentieren David Stögmüller und Meri Disoski. So sind ihnen zufolge zwar Verwaltungsstrafen vorgesehen, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder einer Behinderung der Zugang zu Verkehrsmitteln, Hotels, Kaffeehäusern, Kultureinrichtungen oder Parks bzw. zu Dienstleistungen verwehrt wird, verweigere ein Lokalbesitzer oder eine Lokalbesitzerin schwulen oder lesbischen Paaren den Zugang zum Lokal aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, sei das gemäß EGVG jedoch nicht strafbar. Diese "Rechtsschutzlücke" sei nicht vertretbar, betonen sie. Die Grünen fordern die Regierung in diesem Sinn auf, die gesetzlichen Bestimmungen zu ändern, um einen umfassenden Diskriminierungsschutz sicherzustellen.
Klares Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Ein weiteres Anliegen ist den Grünen ein klares Bekenntnis der Regierung zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Bundesregierung müsse jeder Schwächung der EMRK klar entgegentreten, die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bei der Auslegung der Konvention achten und sich weiterhin für die Wahrung der EMRK auf europäischer Ebene einsetzen, heißt es in einem Entschließungsantrag (960/A(E)), der insbesondere an den Bundeskanzler, den Vizekanzler, die Justizministerin und die Außenministerin adressiert ist.
Begründet wird der Entschließungsantrag von den Abgeordneten Agnes Sirkka Prammer und Alma Zadić damit, dass sich in jüngster Zeit politische Vorstöße, die auf eine Schwächung oder Umdeutung der EMRK abzielen, gemehrt hätten. Die Europäische Menschenrechtskonvention sei jedoch ein unverzichtbarer Pfeiler des europäischen Rechtsstaates und ein zentrales Instrument zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, bekräftigen sie und warnen davor, den Schutz der Menschenrechte einem "politischen Bazar" zu unterwerfen. (Schluss) gs