Im Geschäftsordnungsausschuss werden alle Anträge, die sich auf die Verfahrensordnung des Bundesrates – die Bundesrats-Geschäftsordnung – beziehen, behandelt.
Im Geschäftsordnungsausschuss werden alle Anträge, die sich auf die Verfahrensordnung des Bundesrates – die Bundesrats-Geschäftsordnung – beziehen, behandelt.