Ein großer Teil der im Nationalrat beschlossenen Gesetze geht auf Regierungsvorlagen zurück. Um als Regierungsvorlage im Parlament eingebracht werden zu können, muss der Gesetzentwurf zuvor vom Ministerrat – also von der Bundesregierung – einstimmig beschlossen werden.
Dieser Regierungsvorlage liegt ein sogenannter Ministerialentwurf zugrunde, der von dem zuständigen Bundesministerium ausgearbeitet wird. Der Ministerialentwurf wird an verschiedene Stellen und Organisationen mit dem Ersuchen um Stellungnahme versandt. Man spricht daher auch von einem Begutachtungsentwurf.
Inwieweit die erhaltenen Stellungnahmen dann in einer Überarbeitung des Gesetzentwurfs Berücksichtigung finden, bevor dieser letztlich (als sogenannter Ministerratsvortrag) dem Ministerrat zur Annahme vorgelegt wird, hängt von unterschiedlichen – sachlichen, rechtlichen, politischen und rechtsetzungstechnischen – Erwägungen ab und liegt in der Entscheidung des zuständigen Ressorts.
Unter dem Begriff "vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren" wird der gesamte Vorgang von der Aussendung des Ministerialentwurfs über die Abgabe der Stellungnahmen und ihre anschließende Auswertung bis hin zur Fertigstellung des Ministerratsvortrags zusammengefasst. Die Abgabe einer Stellungnahme ist bis zum Ende der Begutachtungsfrist möglich. Die Begutachtungsfrist wird vom jeweils zuständigen Ressort festgelegt.
Ministerialentwürfe und die dazu abgegebenen Stellungnahmen werden seit dem Jahr 2000 auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Diese Veröffentlichung gewährleistet eine frühzeitige Information der Abgeordneten und der Öffentlichkeit über neue Gesetzesvorhaben.
Aktuelle Ministerialenwürfe sind unter "Stellung nehmen zu Ministerialentwürfen" zu finden. Alle Begutachtungsentwürfe sind darüberhinaus im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht.