Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,

der Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt des Bundeskanzlers und weiterer Mitglieder der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,

eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt von Bundesministerin für Landesverteidigung Mag.a Klaudia Tanner vom 22. bis 25. Juni 2021 in Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Libanon bei gleichzeitiger Be­auftragung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger für die Zeit der Sitzung des Bundesrates mit ihrer Vertretung sowie

eines Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt von Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg vom 24. Juni bis 27. Juni 2021 in Armenien, Aser­baid­schan und Georgien bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann mit seiner Vertretung

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilt Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung ange­schlossen wird.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf diese gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenogra­phi­schen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen

(Anlage 1) (siehe auch S. 13)

2. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitglieds­staat der Europäischen Union

Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Vertretung von Frau Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab ab 15. Juni 2021 durch Frau Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Ka­roline Edtstadler gemäß Art. 73 Abs. 1 B-VG bis auf Widerruf (Anlage 2)

und

Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc am 23. Juni (vormittags) und 24. Juni 2021 in Prag, wobei seine Angelegenheiten im Bundesrat gemäß Art. 73 Abs. 3 B-VG Frau Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck wahrnehmen wird (Anlage 3)

sowie

Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz am 24. und 25. Juni 2021 in Brüssel, wobei seine Angelegenheiten im Bundesrat gemäß Art. 73 Abs. 3 B-VG Herr Vizekanzler Mag. Werner Kogler wahrnehmen wird (Anlage 4)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung) sowie

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

(siehe Tagesordnung)

sowie

Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über technische Unterwegskontrollen im Jahr 2020 (III-752-BR/2021)

zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr

und

Bericht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Tourismus in Österreich 2020 (III-753-BR/2021)

zugewiesen dem Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur

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Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jener Bericht, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorbe­ratungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl der beiden VizepräsidentInnen, der SchriftführerInnen und der OrdnerInnen für das zweite Halbjahr 2021 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlags beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 sowie 6 und 7 sowie 8 bis 10 sowie 11 und 12 sowie 13 und 14 sowie 15 und 16 sowie 19 bis 22 sowie 23 und 24 sowie 25 und 26 sowie 29 bis 32 sowie 33 und 34 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Covid-19: Herr Ge­sundheitsminister, wieso impfen Sie die Kinder?“ an den Herrn Bundesminister für Sozia­les, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.