Stenographisches
Protokoll

Plenarsitzung

980. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

17. Juli 2025

Bundesratssaal

Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
 

Stenographisches Protokoll

980. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Donnerstag, 17. Juli 2025


Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 und das Wertpapier­aufsichtsgesetz 2018 geändert werden 

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden 

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden 

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikationsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschafts­dienstgesetz geändert werden 

6. Punkt: Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten 

7. Punkt: Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeug­registerdaten

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Land­arbeitsgesetz 2021 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden (Teilpensionsgesetz – APG)

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden 

11. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit

12. Punkt: Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst 

13. Punkt: Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeug­nissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nicht­raucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird 

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnah­men zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln geändert wird 

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungs­gesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Straf­sachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz, das Verbandsver­antwortlichkeitsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Straf­prozessordnung 1975 geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungs­gesetz 2025 – StrEU-AG 2025)

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird 

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ehegesetz und das Eingetragene Part­nerschaft-Gesetz geändert werden (Ehe- und Partnerschaftsrechts-Ände­rungsgesetz 2025 – EPaRÄG 2025)

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrens­gesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Amtshaftungsgesetz, das Organhaftpflichtgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948, das Verwaltungs­gerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Volksan­waltschaftsgesetz 1982, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Informations­sicherheitsgesetz, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Doku­mentations- und Informationsstelle für Sektenfragen (Bundesstelle für Sekten­fragen), das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“, das Zivildienstgesetz 1986, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienst­rechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundes-Personal­vertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz, das Notarversorgungsgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbrau­cherschutzgesetz, das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz, das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, das Tiergesundheitsgesetz 2024, das Zoonosengesetz, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Tierarzneimittelgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Behinderten­einstellungsgesetz, das Bundes-Seniorengesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz 2024, das Ärzte­gesetz 1998, das Apothekerkammergesetz 2001, das Arzneimittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Gehaltskassengesetz 2002, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz 2021, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arbeiterkammer­gesetz 1992, das Zahnärztekammergesetz, das Hebammengesetz, das Gesund­heitsberuferegister-Gesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Bildungs­dokumentationsgesetz 2020, das IQS-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungs­gesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Glücksspiel­gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Buchhaltungsagenturgesetz, das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 2018, das Investment­fondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz 2019, das Wertpapier­aufsichtsgesetz 2018, das Nationalbankgesetz 1984, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz, das Mineral­rohstoffgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Finanzstrafgesetz, das Finanz­strafzusammenarbeitsgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Universitäts­gesetz 2002, das Tierversuchsgesetz 2012, das Sicherheitspolizeigesetz, das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, das Bundes-Krisensicherheitsgesetz, das Passgesetz 1992, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das BFA-Verfah­rensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz, das BBU-Errichtungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, die Europawahl­ordnung, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Europa-⁠Wählerevidenzgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahrgesetz 1967, das Unfalluntersuchungs­gesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Bundesverwaltungsgerichts­gesetz, das Datenschutzgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Jugendge­richtsgesetz 1988, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschafts­gesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die Zivil­prozessordnung, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Militärbefugnisgesetz, das Standort-Entwicklungsgesetz, das Wettbe­werbsgesetz, das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz, das Außenwirtschaftgesetz 2011, das Investitionskontrollgesetz, das Notifi­kationsgesetz 1999, das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und das Gaswirtschafts­gesetz 2011 geändert werden (Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz)

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz geändert wird

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Daten-Governance, Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisa­tionen nach der Verordnung (EU) 2022/868 über europäische Daten-Govern­ance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Datenzugangs­gesetz – DZG) erlassen wird

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 geändert wird 

24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Umwelt­verträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden

25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrliniengesetz geän­dert werden

26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Informationsordnungsgesetz und das Par­lamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden

27. Punkt: Antrag der Bundesräte Mag. Harald Himmer, Christian FischerAndreas Arthur Spanring, MMag. Elisabeth Kittl, BA, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung der Geschäfts­ordnung des Bundesrates (430/A-BR/2025

 

28. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Klemens Kofler, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kosten­lose und vereinfachte Ausstellung der „Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ (429/A(E)-BR/2025)

 

Inhaltsverzeichnis

Wortmeldungsarten


Impressum

Parlamentsdirektion

1017 Wien

Layout: Georg Kaar

 

Sitzungsbeginn

9 Uhr

RN/1

Sitzungsende

20.25 Uhr

RN/171

Bundesrat

Antrittsansprache des Präsidenten Peter Samt

RN/3

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung

RN/51.2 RN/77.2

Sitzungsunterbrechung

RN/51.3 RN/77.3

Personalien

Verhinderungen

RN/2.1

Aktuelle Stunde (124/AS-BR/2025
„Starke Schule – Starke Gesellschaft: das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für psychische Gesundheit und Prävention an Schulen“

RN/4

Bundesminister Christoph Wiederkehr, MA | rb |

RN/5 RN/9

Mag. Bernhard Ruf (ÖVP/OÖ) | wm |

RN/6

Amelie Muthsam (SPÖ/NÖ) | wm |

RN/7

Mag. Isabella Theuermann (FPÖ/Ktn.) | wm |

RN/8

Mag. Julia Deutsch (NEOS/W) | wm |

RN/10

Margit Göll (ÖVP/NÖ) | wm |

RN/11

Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) | wm |

RN/12

Nikolaus Amhof (FPÖ/W) | wm |

RN/13

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) | wm |

RN/14

Bundesregierung

Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betref­fend den Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (2400/GO-BR/2025)

RN/15.2

Vertretungsschreiben

RN/15.3

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse

RN/15.4

Ausschüsse

Zuweisungen

RN/15.2 RN/170

Verhandlungen

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Anstellungs­erfordernisse-Grundsatzgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden (128 d.B. und 148 d.B. sowie 11674/BR d.B.)

RN/16

Berichterstatterin Margit Göll (ÖVP/NÖ)

RN/17

Klemens Kofler (FPÖ/NÖ) | c |

RN/18

Mag. Julia Deutsch (NEOS/W) | p |

RN/19

Mag. Bernhard Ruf (ÖVP/OÖ) | p |

RN/20

Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) | p |

RN/21

Bundesminister Christoph Wiederkehr, MA | rb |

RN/22

Irene Partl (FPÖ/T) | c |

RN/23

Simone Jagl (Grüne/NÖ) | p |

RN/24

Amelie Muthsam (SPÖ/NÖ) | p |

RN/25

Antonia Herunter (ÖVP/Stmk.) | p |

RN/26

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) | c |

RN/27

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Klemens Kofler (FPÖ/NÖ), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirksame Maßnahmen gegen Mobbing und Gewalt an Schulen“ – Ablehnung

RN/18.1 RN/28.2 

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Irene Partl (FPÖ/T), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kopftuchverbot an Österreichs Schulen“ – Ablehnung

RN/23.1 RN/28.3

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/28.1

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 und das Wert­papieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden (131 d.B. und 138 d.B. sowie 11679/BR d.B.

RN/29

Berichterstatter Dr. Manfred Mertel (SPÖ/Ktn.)

RN/30

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert wer­den (132 d.B. und 139 d.B. sowie 11680/BR d.B.)

RN/29

Berichterstatter Dr. Manfred Mertel (SPÖ/Ktn.)

RN/30

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (133 d.B. und 140 d.B. sowie 11681/BR d.B.)

RN/29

Berichterstatter Dr. Manfred Mertel (SPÖ/Ktn.)

RN/30

Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) | c |

RN/31

Christian Fischer (SPÖ/NÖ) | p |

RN/32

Christoph Stillebacher (ÖVP/T) | p |

RN/33

Staatssekretärin MMag. Barbara Eibinger-Miedl | rb |

RN/34

MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne/W) | p |

RN/35

Sebastian Stark, BA (ÖVP/NÖ) | p |

RN/36

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne/W), Kolleginnen und Kollegen betreffend „gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln“ – Ablehnung

RN/35.1 RN/37.3

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 2, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben 

RN/37.1

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 3, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/37.2

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 4, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/37.4

5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikations­gesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden (136 d.B. und 164 d.B. sowie 11669/BR d.B.)

RN/38

Berichterstatter Christoph Stillebacher (ÖVP/T)

RN/39

Sandra Jäckel (FPÖ/Vbg.) | c |

RN/40

Mag. Harald Himmer (ÖVP/W) | p |

RN/41

MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne/W) | c |

RN/42

Dominik Reisinger (SPÖ/OÖ) | p |

RN/43

Günter Pröller (FPÖ/OÖ) | c |

RN/44

Staatssekretär Mag. Jörg Leichtfried | rb |

RN/45

Barbara Prügl (ÖVP/OÖ) | p |

RN/46

Werner Gradwohl (FPÖ/Stmk.) | c |

RN/47

Andreas Guggenberger (FPÖ/W) | c |

RN/48

Sandra Lassnig (ÖVP/Ktn.) | p |

RN/49

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) | c |

RN/50

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Günter Pröller (FPÖ/OÖ), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stärkung des Staatsschutzes im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus“ – Ablehnung

RN/44.1 RN/51.5

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (nament­liche Abstimmung) 

RN/51.1

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung

RN/51.4

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten (122 d.B. und 169 d.B. sowie 11670/BR d.B.)

RN/52

Berichterstatter Christoph Stillebacher (ÖVP/T)

RN/53

7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten (121 d.B. und 170 d.B. sowie 11671/BR d.B.)

RN/52

Berichterstatter Christoph Stillebacher (ÖVP/T)

RN/53

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 6, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben 

RN/54.1

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 7, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben 

RN/54.2

8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird (120 d.B. und 156 d.B. sowie 11665/BR d.B.)

RN/55

Berichterstatter Ing. Thomas Schmid (SPÖ/Bgld.)

RN/56

Mag.a Claudia Arpa (SPÖ/Ktn.) | p |

RN/57

Christoph Thoma (ÖVP/Vbg.) | p |

RN/58

Klemens Kofler (FPÖ/NÖ) | p |

RN/59

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/60

Gemeinsame Beratung über 

9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebs­pensionsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigen­vorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden (Teilpensionsgesetz – APG) (137 d.B. und 174 d.B. sowie 11652/BR d.B. und 11676/BR d.B.)

RN/61

Berichterstatterin Amelie Muthsam (SPÖ/NÖ)

RN/62

10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (175 d.B. sowie 11677/BR d.B.)

RN/61

Berichterstatterin Amelie Muthsam (SPÖ/NÖ)

RN/62

Irene Partl (FPÖ/T) | c |

RN/63

Sandro Beer (SPÖ/W) | p |

RN/64

Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/Sbg.) | tb |

RN/65

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) | c |

RN/66

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/Sbg.) | p |

RN/67

Manfred Repolust (FPÖ/Stmk.) | c |

RN/68

Bundesministerin Korinna Schumann | rb |

RN/69

Mag. Julia Deutsch (NEOS/W) | p |

RN/70

Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ/Stmk.) | p |

RN/71

Ernest Schwindsackl (ÖVP/Stmk.) | p |

RN/72

Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/Sbg.) | c |

RN/73

Martin Peterl (SPÖ/NÖ) | p |

RN/74

Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) | c |

RN/75

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) | c |

RN/76

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 9, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (namentliche Abstimmung)

RN/77.1

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung

RN/77.4

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 10, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/77.5

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit (119 d.B. und 173 d.B. sowie 11678/BR d.B.)

RN/78

Berichterstatterin Amelie Muthsam (SPÖ/NÖ)

RN/79

12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (110 d.B. und 182 d.B. sowie 11661/BR d.B.)

RN/78

Berichterstatter Sandro Beer (SPÖ/W)

RN/80

13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (111 d.B. und 183 d.B. sowie 11662/BR d.B.)

RN/78

Berichterstatter Sandro Beer (SPÖ/W)

RN/80

Andreas Guggenberger (FPÖ/W) | c |

RN/81

Dr. Christoph Matznetter (SPÖ/W) | p |

RN/82

Bundesministerin Korinna Schumann | rb |

RN/83

Günter Pröller (FPÖ/OÖ) | c |

RN/84

Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) | p |

RN/85

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 11, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/86.1

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 12, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen

RN/86.2

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 13, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen

RN/86.3

14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird (126 d.B. und 184 d.B. sowie 11663/BR d.B.)

RN/87

Berichterstatter Sandro Beer (SPÖ/W)

RN/88

Sebastian Forstner (SPÖ/OÖ) | p |

RN/89

Markus Stotter, BA (ÖVP/T) | p |

RN/90

Bundesministerin Korinna Schumann | rb |

RN/91

Günter Pröller (FPÖ/OÖ) | p |

RN/92

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) | p |

RN/93

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ), Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Verbesserungen beim Tabak- und Nikotin­schutz“ – Ablehnung

RN/93.3 RN/94.2

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ), Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Verbot von Einweg E-Zigaretten zum Schutz von Umwelt und Gesundheit“ – Ablehnung 

RN/93.4 RN/94.3

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben 

RN/94.1

15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnah­men zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln geändert wird (348/A und 185 d.B. sowie 11664/BR d.B.)

RN/95

Berichterstatter Sandro Beer (SPÖ/W)

RN/96

Sebastian Forstner (SPÖ/OÖ) | p |

RN/97

Johanna Miesenberger (ÖVP/OÖ) | p |

RN/98

Bundesministerin Korinna Schumann | rb |

RN/99

Günter Pröller (FPÖ/OÖ) | p |

RN/100

Martin Peterl (SPÖ/NÖ) | p |

RN/101

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/102

16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusam­menarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäi­schen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundes­gesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Strafrechtliches EU-⁠Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025) (80 d.B. und 145 d.B. sowie 11666/BR d.B.)

RN/103

Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ/W)

RN/104

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) | c |

RN/105

Dr. Manfred Mertel (SPÖ/Ktn.) | p |

RN/106

Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/Vbg.) | p |

RN/107

Bundesministerin Dr. Anna Sporrer | rb |

RN/108

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/109

17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (135 d.B. und 146 d.B. sowie 11667/BR d.B.)

RN/110

Berichterstatterin Gabriele Kolar (SPÖ/Stmk.)

RN/111

Sandra Jäckel (FPÖ/Vbg.) | c |

RN/112

Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ/W) | p |

RN/113

Viktoria Hutter (ÖVP/NÖ) | p |

RN/114

MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne/W) | p |

RN/115

Mag. Julia Deutsch (NEOS/W) | p |

RN/116

Amelie Muthsam (SPÖ/NÖ) | p |

RN/117

Bundesministerin Dr. Anna Sporrer | rb |

RN/118

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) | c |

RN/119

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Simone Jagl (Grüne/NÖ), Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Nur ja heißt Ja‘ im Sexualstrafrecht einführen“ – Ablehnung

RN/115.1 RN/120.2

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/120.1

18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ehegesetz und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 – EPaRÄG 2025) (97 d.B. und 147 d.B. sowie 11668/BR d.B.)

RN/121

Berichterstatter Sandro Beer (SPÖ/W)

RN/122

Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ/W) | p |

RN/123

Barbara Prügl (ÖVP/OÖ) | p |

RN/124

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) | p |

RN/125

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) | p |

RN/126

Bundesministerin Dr. Anna Sporrer | rb |

RN/127

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umwandlung von Eingetragener Part­nerschaft in Ehe ermöglichen!“ – Ablehnung

RN/126.1 RN/128.2

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/128.1

Gemeinsame Beratung über 

19. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Amtshaftungsgesetz, das Organhaftpflicht­gesetz, das Rechnungshofgesetz 1948, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Informationssicherheitsgesetz, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informations­stelle für Sektenfragen (Bundesstelle für Sektenfragen), das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“, das Zivildienstgesetz 1986, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienst­gesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaft­liche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertrags­lehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertrags­lehrpersonengesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfall­versicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz, das Notar­versorgungsgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz, das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, das Tiergesundheitsgesetz 2024, das Zoonosengesetz, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Tierarzneimittelgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Seniorengesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz 2024, das Ärztegesetz 1998, das Apothekerkammer­gesetz 2001, das Arzneimittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Gehaltskassengesetz 2002, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz 2021, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Zahn­ärztekammergesetz, das Hebammengesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Bildungsdokumentations­gesetz 2020, das IQS-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Glücksspielgesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Buchhaltungsagenturgesetz, das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 2018, das Investment­fondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz 2019, das Wertpapieraufsichts­gesetz 2018, das Nationalbankgesetz 1984, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Rechnungslegungs-Kontroll­gesetz, das Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das EU-Besteue­rungsstreitbeilegungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Boden­schätzungsgesetz 1970, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenar­beitsgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Universitätsgesetz 2002, das Tierversuchsgesetz 2012, das Sicherheitspolizeigesetz, das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, das Bundes-Krisen­sicherheitsgesetz, das Passgesetz 1992, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das BFA-Verfah­rensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz, das BBU-Errichtungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, die Europawahl­ordnung, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahrgesetz 1967, das Unfalluntersuchungs­gesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Bundesverwaltungsgerichts­gesetz, das Datenschutzgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Jugendge­richtsgesetz 1988, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschafts­gesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die Zivilprozess­ordnung, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Militärbefugnisgesetz, das Standort-Entwicklungsgesetz, das Wettbewerbsge­setz, das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz, das Außenwirtschafts­gesetz 2011, das Investitionskontrollgesetz, das Notifikationsgesetz 1999, das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, das Bilanzbuchhaltungs­gesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhand­berufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert werden (Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz) (129 d.B. und 151 d.B. sowie 11651/BR d.B. und 11654/BR d.B.)

 .

RN/129

Berichterstatterin Klara Neurauter (ÖVP/T)

RN/130

20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz geändert wird (130 d.B. und 152 d.B. sowie 11655/BR d.B.)

RN/129

Berichterstatterin Klara Neurauter (ÖVP/T)

RN/130

21. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (134 d.B. und 153 d.B. sowie 11656/BR d.B.)

RN/129

Berichterstatterin Klara Neurauter (ÖVP/T)

RN/130

Werner Gradwohl (FPÖ/Stmk.) | c |

RN/131

Mag. Franz Ebner (ÖVP/OÖ) | p |

RN/132

MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne/W) | c |

RN/133

Dr. Christoph Matznetter (SPÖ/W) | p |

RN/134

Sandra Jäckel (FPÖ/Vbg.) | c |

RN/135

Staatssekretär Alexander Pröll, LL.M. | rb |

RN/136

Herbert Kober (FPÖ/Stmk.) | c |

RN/137

Christoph Thoma (ÖVP/Vbg.) | p |

RN/138

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) | tb |

RN/139

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne/W), Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Lex Hartinger-Klein‘ – Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen!“ – Ablehnung 

RN/133.1 RN/140.2

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 19, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/140.1

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 20, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/140.3

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 21, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/140.4

22. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Daten-Governance, Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Orga­nisationen nach der Verordnung (EU) 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Datenzugangsgesetz – DZG) erlassen wird (127 d.B. und 154 d.B. sowie 11657/BR d.B.)

RN/141

Berichterstatterin Sandra Lassnig (ÖVP/Ktn.)

RN/142

Nikolaus Amhof (FPÖ/W) | c |

RN/143

Klara Neurauter (ÖVP/T) | p |

RN/144

Staatssekretär Alexander Pröll, LL.M. | rb |

RN/145

Gabriele Kolar (SPÖ/Stmk.) | p |

RN/146

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/147

23. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 geändert wird (353/A und 155 d.B. sowie 11650/BR d.B. und 11658/BR d.B.)

RN/148

Berichterstatterin Sandra Lassnig (ÖVP/Ktn.)

RN/149

Mag. Isabella Theuermann (FPÖ/Ktn.) | c |

RN/150

Ernest Schwindsackl (ÖVP/Stmk.) | p |

RN/151

Dr. Christoph Matznetter (SPÖ/W) | p |

RN/152

MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne/W) | p |

RN/153

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/154

Gemeinsame Beratung über 

24. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (89 d.B. und 177 d.B. sowie 11659/BR d.B.)

RN/155

Berichterstatterin Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ/Stmk.)

RN/156

25. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrliniengesetz geändert werden (90 d.B. und 178 d.B. sowie 11653/BR d.B. und 11660/BR d.B.)

RN/155

Berichterstatterin Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ/Stmk.)

RN/156

Michael Bernard (FPÖ/NÖ) | c |

RN/157

Daniel Schmid (SPÖ/T) | p |

RN/158

Silvester Gfrerer (ÖVP/Sbg.) | p |

RN/159

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 24, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/160.1

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 25, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

RN/160.2

Gemeinsame Beratung über 

26. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informationsordnungsgesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geän­dert werden (323/A und 125 d.B. sowie 11672/BR d.B.)

RN/161

Berichterstatterin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/Vbg.)

RN/162

27. Punkt: Antrag der Bundesräte Mag. Harald Himmer, Christian Fischer, Andreas Arthur Spanring, MMag. Elisabeth Kittl, BA, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (430/A-BR/2025 sowie 11673/BR d.B.)

RN/161

Berichterstatterin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/Vbg.)

RN/162

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 26, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 30a B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen

RN/163.1

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 27, der dem Ausschussbericht angeschlossenen Änderung der Geschäfts­ordnung des Bundesrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen

RN/163.2

28. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Klemens Kofler, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenlose und vereinfachte Ausstellung der „Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ (429/A(E)-BR/2025 sowie 11675/BR d.B.)

RN/164

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ)

RN/165

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/Sbg.) | p |

RN/166

Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) | p |

RN/167

Mag. Harald Himmer (ÖVP/W) | p |

RN/168

Annahme des Antrages des Berichterstatters, dem vorliegenden Ent­schließungsantrag betreffend „Kostenlose und vereinfachte Ausstellung der ‚Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugend­fürsorge‘“ (429/A(E)-BR/2025) die Zustimmung zu erteilen (370/E-BR/2025)

RN/169

Anhang

RN/172

Eingebracht wurden

Berichte

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus betreffend Tourismus in Österreich 2024 (III-893-BR/2025 d.B.)

Bericht der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2025 bis 2027 (III-894-BR/2025 d.B.)

Anträge der Bundesrät:innen

Mag. Harald Himmer, Christian Fischer, Andreas Arthur Spanring, MMag. Elisabeth Kittl, BA, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (430/A-⁠BR/2025)

Mag. Daniela Gruber-Pruner, Ferdinand Tiefnig, Andreas Arthur Spanring, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend bestmögliche Umsetzung der Kinderrechte (431/A(E)-BR/2025)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann auf die Anfrage der Bundesrät:innen Mag. Isabella Theuermann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Folgeanfrage Veruntreute Vorsorgeuntersuchungen (4019/AB-BR/2025 zu 4335/J-BR/2025)

des Bundesministers für Finanzen Dr. Markus Marterbauer auf die Anfrage der Bundesrät:innen Peter Samt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsparungen bei der Polizei - Gefahr für die steirische Sicherheit? (4020/AB-BR/2025 zu 4337/J-BR/2025)

der Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer auf die Anfrage der Bundesrät:innen Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend ominöse Kontamination der Werkhalle der FTZ-Außenstelle Floridsdorf (4021/AB-BR/2025 zu 4338/J-BR/2025)

des Bundesministers für Inneres Mag. Gerhard Karner auf die Anfrage der Bundesrät:innen Peter Samt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsparungen bei der Polizei - Gefahr für die steirische Sicherheit? (4022/AB-BR/2025 zu 4336/J-BR/2025)

des Bundeskanzlers Dr. Christian Stocker auf die Anfrage der Bundesrät:innen Klemens Kofler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätigkeit und Zukunft der Stiftung Forum Verfassung (4023/AB-BR/2025 zu 4333/J-BR/2025)

des Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke auf die Anfrage der Bundesrät:innen Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend Benennung ausländischer Orte auf österreichischen Wegweisern (4024/AB-BR/2025 zu 4334/J-BR/2025)

 

RN/1

Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Peter Samt, Vizepräsident Günther Ruprecht, Vizepräsident Michael Wanner.

RN/2

Präsidium

Präsident Peter Samt: Ich wünsche allseits einen guten Morgen und eröffne hiermit die 980. Sitzung des Bundesrates.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 979. Sitzung des Bundes­rates vom 26. Juni 2025 sind aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

RN/2.1

Als verhindert gemeldet ist das Mitglied des Bundesrates Bernadette Geieregger, BA. Alle anderen sind anwesend.

Ich darf zuallererst Herrn Minister Christoph Wiederkehr in unserer Runde begrüßen (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]) und auch, weil es mich freut, dass sie heute hier ist, Bundesrätin außer Dienst und ehemalige Fraktionsvorsitzende Monika Mühlwerth. – Liebe Monika, schön, dass du da bist. (Allgemeiner Beifall.)

 

RN/3

Antrittsansprache des Präsidenten

Präsident Peter Samt: Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat, im Hohen Haus! Geschätzte anwesende Zuseher sowie Zuseher und Zuhörer vor den Bildschirmen zu Hause via Livestream oder Tiktok! Es ist mir eine große Ehre, diesem Gremium in den kommenden sechs Monaten vorzusitzen und als Präsident dem Bundesrat vorzustehen. Ich bedanke mich beim Bundesland Steiermark, dass ich dazu die Möglichkeit habe, und beim Landtag Steiermark, der mich hierher entsandt hat, für das in mich gesetzte Vertrauen. Und natürlich bedanke ich mich auch bei meiner eigenen Fraktion, obwohl ich bei der Amtsführung – und das ist mir sehr wichtig – selbstverständlich die präsidiale Unparteilichkeit wahren und ausüben werde.

Ich bedanke mich an dieser Stelle auch für die rege Teilnahme am sehr gelungenen Steiermarkfest vergangenen Dienstag, bei dem sehr viele der Anwesenden mit dabei waren. Auch bedanke ich mich hier noch einmal beim Land Steiermark, namentlich bei Landeshauptmann Kunasek, Landtags­präsidenten Deutschmann, der anwesend gewesen ist, bei der Polizeimusik Steiermark, bei allen Gästen und allen, die zum Gelingen dieser groß­artigen Veranstaltung beigetragen haben.

Auch ich nehme die langjährig gepflegte Tradition des Bundesrates auf, die Präsidentschaft unter ein Motto zu stellen, und dieses Motto wird lauten: „Brauchtum leben, Traditionen bewahren, Generationen verbinden“. In Zeiten der Globalisierung, in Zeiten der ständigen Veränderungen und in Zeiten von oberflächlichen und kurzlebigen Trends ist es mir wichtig, dass wir uns auf die eigene Kultur besinnen und so Halt und Werte vermitteln. Das mag für den einen oder anderen etwas verstaubt oder altmodisch wirken, in Wahrheit ist genau das Gegenteil der Fall. Unsere kulturellen Wurzeln, unsere Bräuche und unsere gewachsenen Gemeinschaften sind kein Anachronismus – sie sind Zukunft. Sie geben Halt, sie geben Identität, verbinden Genera­tionen und schaffen somit sozialen Zusammenhalt. Genau diesen sozialen Zusammenhalt brauchen wir mehr denn je.

Mit großer Sorge beobachte ich seit geraumer Zeit eine schleichende Spaltung unserer Gesellschaft. Ich vermisse Solidarität, Zusammenhalt und Gemein­schaftssinn. Das beginnt beim Generationenvertrag, der zusehends in Zweifel gezogen wird, und endet bei einer Welt, die egoistischer, beliebiger, aus­tauschbar und somit uninteressant und kälter wird. Was hilft es uns, wenn wir die gleiche Designertasche in Wien, New York oder Bangkok in unpersön­lichen Shoppingtempeln kaufen können, aber gleichzeitig lange suchen müssen, bis wir ein originäres Trachtenmodengeschäft in der Steiermark finden? – Da kann ich unserem Bundespräsidenten nur recht geben, der in einem Inter­view einmal gesagt hat, dass es das Recht der Frau ist, sich so zu kleiden, wie auch immer sie das möchte. Wobei ich ihm allerdings nicht recht geben kann, ist – das hat er auch gesagt –, dass „noch der Tag kommen“ wird, „wo wir alle Frauen bitten müssen, ein Kopftuch zu tragen. Alle, als Solidarität gegenüber jenen, die es aus religiösen Gründen tun.“ – Das ist meiner Meinung nach der völlig falsche Ansatz. Nicht wir müssen uns jenen Menschen anpassen, die sich Österreich freiwillig oder unfreiwillig als neue Heimat aus­gesucht haben. Unsere Aufgabe besteht darin, diesen Menschen eine Gesellschaft vorzuleben, in die sie sich gerne integrieren und in der sie wert­volle Mitglieder werden wollen. (Beifall bei der FPÖ.) Das hat sehr viel mit Selbstbewusstsein und Wertebewusstsein zu tun: Nur wer die eigene Kultur schätzt, kann deren Werte auch leben.

Österreich ist mehr als nur ein geografischer Raum. Österreich ist eine gewachsene Kultur mit klaren Werten und Traditionen, die unsere Gesellschaft prägen und die wir selbstbewusst vertreten. Wer Teil dieser Gesellschaft werden möchte, sollte diese Werte verstehen und mittragen. Sie prägen das Gefühl von Heimat in besonderer Weise, sie verbinden Generationen und geben Halt in einer Zeit, die oft von Schnelllebigkeit und Orientierungslosigkeit geprägt ist.

Ob mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Künste, gesellschaftliche Feste und Bräuche, Naturwissen oder traditionelle Handwerkskünste: Dieses Kulturerbe ist lebendig und ein Teil von uns. Es wird von menschlichem Wissen und Können getragen und von einer Generation an die nächste weitergegeben. Immaterielles Kulturerbe, das ist der Terminus der Unesco, prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Zukunft und unserer Gesellschaft. Da der Bundesrat die sogenannte Länderkammer ist und unsere neun Bundesländer jede Menge an unterschiedlichsten regionalen Bräuchen und Traditionen haben, ist das von mir ausgesuchte Motto dazu gedacht, ein Zeichen für das Echte, für das Verbindende und für das, was Österreich ausmacht, zu setzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Tradition ist nicht das Bewahren der Asche, sondern das Schüren der Flamme. – Dieses Zitat, das häufig Gustav Mahler zugeschrieben wird, stammt wahr­scheinlich vom französischen Politiker und Philosophen Jean Jaurès. Nicht konservieren, sondern leben! Es verdeutlicht, dass Brauchtum keine verstaubte Erinnerung ist, sondern eine lebendige Verbindung zwischen Menschen, Regionen und Generationen. Sei es die Erntedank­prozession in Altaussee, der Almabtrieb in Tirol oder das Silvesterblasen in der Steiermark: All das schafft Heimat. 

Ich trete für einen starken Föderalismus ein, denn es sind unsere Länder, Regionen und Gemeinden, in denen Traditionen gepflegt und Gemeinschaft erlebbar wird. Nicht alles lässt sich zentral regeln. Oft braucht es die Nähe und das Verständnis für die Menschen vor Ort. Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich all jenen danken und meinen Respekt aussprechen, die durch ihr oft unermüdliches ehrenamtliches Engagement in unseren Vereinen, Trachtengruppen, Schützenkompanien, Musikkapellen, Dorfgemeinschaften einen unverzichtbaren Beitrag zum Zusammenhalt unserer Heimat leisten. Diese Menschen haben nicht nur meine persönliche Anerkennung, sondern – davon bin ich überzeugt – auch den Dank des gesamten Bun­desrates. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

An dieser Stelle möchte ich auch gerne an meine Vorgängerin Andrea Eder-Gitschthaler anschließen, die ihre Präsidentschaft unter das Motto „Miteinander wachsen – Brücken der Generationen bauen“ gestellt hat. Ja, unsere Aufgabe ist es, Brücken zwischen den Erfahrungen der Älteren und den Hoffnungen der Jugend zu bauen, denn nur gemeinsam sichern wir die Zukunft unserer Heimat und ihrer Menschen. Nicht umsonst wurde im Unesco-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes die Bestandsaufnahme sowie die Sichtbarmachung des immateriellen Kulturerbes der jeweiligen Staaten her­vorgehoben. Mit der Sichtbarmachung von bislang kaum mehr bekannten Bräuchen und Praktiken entsteht ein neues Verständnis für regionale Besonder­heiten, funktionierende Gesellschaften sowie einen nachhaltigen Umgang 

 

mit lokalen Ressourcen und unserer Umwelt. Brauchtum und Tradition stärken auch die soziale Nachhaltigkeit und wirken als Bindeglied zwischen Jung und Alt. 

Unsere Traditionen sind das Fundament, auf dem unser Miteinander ruht. Sie zeigen, woher wir kommen, welchen Weg wir gemeinsam gehen und was uns als Österreicher ausmacht. „Tradition gilt nicht wegen ihrer erwiesenen Richtig­keit, sondern wegen der Unmöglichkeit, ohne sie auszukommen“, so hat es der deutsche Philosoph Hermann Lübbe einmal formuliert. In einer Welt, in der Wissen und Innovation sich rasant verändern, bieten Traditionen eine Art kulturelles Betriebssystem, das Orientierung und Stabilität ermöglicht. Ich – genauso wie meine Fraktion und meine Partei – bekenne mich zur Verwurze­lung in der Geschichte und in den Traditionen Österreichs. Diese kulturelle Identität ist die Grundlage für die Gestaltung der Zukunft und der Schutz vor gesellschaftlicher Beliebigkeit. Lassen Sie uns gemeinsam die kommenden Monate dazu nutzen, um ein Zeichen zu setzen: für kulturelle und regionale Vielfalt unserer Heimat, für die Einzigartigkeit unserer Regionen, für ein Österreich, das sich seiner Wurzeln bewusst ist.

Es ist üblich, dass jeder Präsident auch eine parlamentarische Enquete zu einem bestimmten Thema ausrichtet. Ich habe mich entschieden, den Landschafts­schutz, Naturschutz, Umweltschutz im Spannungsfeld von Bodennutzung, Bodenverbrauch und Energiegewinnung zu beleuchten. Naturschutz geht uns alle an. Die Natur ist die Grundlage unserer Kultur, unseres Staates, unseres blanken Überlebens. Ohne intakte Natur geht gar nichts mehr. Bei diesem Thema will ich auf Besonnenheit und Eigenständigkeit setzen. Landschaftsschutz, Naturschutz und Umweltschutz sind keine Erfindungen der heutigen Zeit, sondern werden seit Jahrhunderten wie selbstverständlich von Bauern, Landwirten und Grundbesitzern wahrgenommen. Wer die Natur und die Umwelt schützt, der schützt damit auch unsere Heimat. Eine par­lamentarische Enquete mit Experten sollte abseits ideologisch geprägter Aufge­regtheit neue Perspektiven auf diesen Lebensnerv der Republik legen. 

Ich freue mich auf den respektvollen Austausch mit allen Fraktionen, denn Brauchtum, Tradition und Generationenverantwortung sind keine politischen Schlagworte, sie sind Teil unserer gemeinsamen Identität. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

9.12

RN/4

Aktuelle Stunde

„Starke Schule – Starke Gesellschaft: das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für psychische Gesundheit und Prävention an Schulen“ 

Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Herrn Bundesminister für Bildung, Christoph Wiederkehr, den ich noch einmal herzlich willkommen heißen darf. 

In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt: Nach der ersten Stellungnahme des Herrn Bundesministers, die 10 Minuten nicht überschreiten soll, kommt je ein Redner oder eine Rednerin pro Fraktion zu Wort, dessen beziehungsweise deren Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann folgt eventuell eine zweite Stellungnahme des Herrn Bundes­ministers, die 5 Minuten nicht überschreiten sollte. Danach folgt eine Wortmeldung der Bundesrätin ohne Fraktion sowie anschließend je ein Redner der Fraktionen und schließlich eine Wortmeldung der Bundesrätinnen ohne Fraktion, in dem Fall der Grünen, mit jeweils einer fünfminütigen Redezeit.

Für eine erste Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich nun der Herr Bundesminister für Bildung. Ich erteile es ihm und weise noch einmal darauf hin, dass seine Redezeit 10 Minuten nicht überschreiten sollte. 

RN/5

9.14

Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA: Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Damen und Herren! Ich freue mich über diese Aktuelle Stunde zu einem so wichtigen Thema für die Zukunft unseres Landes, nämlich zur Bildung, dazu, wie Schulen gestärkt werden können, weil durch starke Schulen eine starke Gesellschaft entsteht. Das letzte Mal, als ich hier reden durfte, war es nach dem tragischen Ereignis am Borg Dreierschützengasse in der Steiermark, als gemeinsam hier in diesem Haus auch das Verständnis entstanden ist und da war, dass neben der Trauer und Anteilnahme mit den Betroffenen auch konse­quente Maßnahmen gesetzt werden müssen, damit Schule immer ein sicherer Ort ist, und wir alles tun, damit diese Sicherheit wiederhergestellt ist und dieses selbstverständliche Gefühl, nämlich dass man sicher zur Schule gehen kann, auch gestärkt wird.

Wir haben deshalb als Bundesregierung an den Wurzeln angesetzt und in den letzten Wochen intensiv daran gearbeitet, um ein großes Paket zur Unter­stützung der psychosozialen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auf den Weg zu bringen und auch schnell zu implementieren. Denn meine Auffassung ist: Je früher wir in der Prävention, in der Begleitung von Kindern und Jugendlichen ansetzen, desto eher werden diese jungen Menschen Teil unserer Gesellschaft, finden einen Platz in unserer Gesellschaft und wollen auch einen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Bildung ist dabei der Grundpfeiler, nämlich das Fundament für die persönliche Entwicklung. Sie ist das Fundament für ein glückliches Leben, für ein sinnerfülltes Leben. Deshalb ist es wichtig, dieses Fundament der Selbstentfaltung zu stärken. 

Dabei ist für mich Bildung, sowohl in elementarpädagogischen Einrichtungen als auch in der Schule, mehr als nur Wissensvermittlung. Grundkompetenzen sind unglaublich wichtig: lesen, schreiben, rechnen zu können. Darüber hinaus geht es aber darum, Kompetenzen wie Kritikfähigkeit, aber auch Koopera­tionsfähigkeit oder auch Kreativität mitzugeben, um auf das Leben in unserer Gesellschaft vorbereitet zu sein. Außerdem ist eine ganzheitliche Charak­terbildung – man könnte sie auch Herzensbildung nennen – von jungen Menschen wichtig, um sie in den Bildungseinrichtungen hin zu einem selbstbe­stimmten Leben zu begleiten. 

Es ist wichtig, dass wir in allen Bildungseinrichtungen, egal in welcher Schule ein Jugendlicher, ein Kind ist, diese Themen der psychosozialen Unterstützung und auch der Charakterbildung im Fokus haben. Das machen wir einer­seits, indem wir diese Themen stärker in den Lehrplänen verankern – nicht nur in den Lehrplänen, die dann auch im Unterricht vermittelt werden, sondern auch in der Lehrer:innenausbildung –, weil die Herausforderungen in unserer Gesellschaft aufgrund von gesellschaftspolitischen Spannungen, von Konflikten, aber auch von gesellschaftlichen Dynamiken wie der Digitalisierung dazu führen, dass junge Menschen, die heute aufwachsen, einfach mehr Herausfor­derungen, mehr Krisen und auch mehr Konflikten ausgesetzt sind. Unsere Aufgabe als Gesellschaft ist es, diese jungen Menschen in dieser Phase der Selbstentwicklung zu begleiten und zu unterstützen.

Deshalb haben wir ein großes Paket zur psychosozialen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen geschnürt, das ich kurz skizzieren möchte. Wir werden die Zahl der Planstellen für Schulpsychologie in den kommenden Jahren in Österreich verdoppeln, um ausreichend schulpsychologische Unterstützung für alle Schulen und damit für alle Kinder zur Verfügung zu stellen. Es gibt aktuell circa 190 Planstellen österreichweit. Das ist zu wenig, das ist deutlich zu wenig. Deshalb haben wir uns schon im Regierungs­programm vorgenommen, diese Zahl deutlich zu erhöhen. Es wird in Schritten gehen: schon im kommenden Schuljahr gibt es 70 neue Schul­psychologinnen und Schulpsychologen, im Schuljahr darauf 70 weitere, bis dann die Verdopplung erreicht sein wird. 

Es soll darüber hinaus neben der Schulpsychologie auch die Schulsozialarbeit deutlich gestärkt werden, es soll nämlich auch zum ersten Mal in Bundes­schulen Schulsozialarbeit eingesetzt werden. Es gibt Bundesschulen mit vielen Schülerinnen und Schülern, bis zu 1 500 Schülerinnen und Schülern, wo auch soziale Konflikte entstehen, und deshalb ist Sozialarbeit auch in Bundes­schulen wichtig. Es wird da im kommenden Schuljahr erstmals 30 Plan­stellen geben und im darauf folgenden Schuljahr noch einmal 35 Planstellen für die Sekundarstufe II, um in diesem Bereich auch zu unterstützen. Es wird nach Bedarf gehen, nämlich die Schulen, die besonderen Bedarf haben und Unterstützung benötigen, sollen auch prioritär behandelt und unterstützt werden. 

Darüber hinaus soll das Arbeitsumfeld im Bereich der Schulpsychologie und Schulsozialarbeit neu gedacht werden, erweitert werden und auch geöffnet werden. Es soll beispielsweise für Kinder, die suspendiert werden – suspendiert wird man wegen Gewalt oder einer Gefahr für andere oder sich selbst, nicht leichtfertig; das ist nämlich das letzte Mittel –, geöffnet werden. Es ist eben notwendig, suspendierte Kinder auch weiter zu begleiten. Aktuell ist es so, dass suspendierte Kinder nach Hause geschickt werden und keine pädagogische Begleitung stattfindet. Es gibt durchaus Jugendliche, die stolz darauf sind oder sich darüber freuen, dass sie suspendiert worden sind. Das ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. 

Wir brauchen ein besseres Programm, nämlich eine Suspendierungsbegleitung, um diese Jugendlichen in dieser Phase der Suspendierung auch pädago­gisch zu begleiten, damit sie zu einer Einsicht des Fehlverhaltens kommen und eine Reintegration in die Regelklasse so schnell wie möglich ermöglicht wird. Dafür soll es eine psychosoziale Begleitung und Unterstützung geben. An diesem Projekt wird gerade intensiv gearbeitet. Neben der Aufstockung und der Erweiterung des Personaleinsatzes geht es darum, dass in Krisensitua­tionen gute psychologische und sozial-emotionale Unterstützung stattfindet. 

Ich habe anhand des tragischen Ereignisses in der Steiermark, in Graz, gesehen, wie viel Wille da ist, gemeinsam zu unterstützen, gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Wir müssen unsere Systeme auch in Zukunft für Krisensitua­tionen noch resilienter machen, damit es selbstverständlich ist, dass in Krisensituationen alle die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Es geht darum, auch die Krisenpläne der Schulen zu evaluieren und zu erweitern. Es gibt zum Glück für alle Schulstandorte Pläne, was im Extremfall zu tun ist. Natürlich ist die Hoffnung und Erwartung, dass diese nie gebraucht werden – aber es ist wichtig, vorbereitet zu sein. 

Neben diesen Themen ist es aus meiner Sicht besonders wichtig, in den Schulklassen über psychische Gesundheit zu reden, nämlich das Thema zu enttabuisieren, denn eine gebrochene Seele ist gleich schlimm wie ein gebrochener Arm. Bei einem gebrochenen Arm wird wohl jeder ins Krankenhaus gehen. Bei Problemen psychischer Natur ist das leider noch nicht selbst­verständlich. Deshalb ist es wichtig, in der Schule aufzuklären, zu informieren und auch über Beratungsangebote Informationen zur Verfügung zu stellen. 

Neben dem Thema der Hemmschwelle: Holt man sich Unterstützung?, geht es auch darum, zu wissen: Wo gibt es Unterstützung?, und geht es auch darum, dass man erkennt, wenn Menschen im eigenen Umfeld Herausforde­rungen haben, in einer Lebenssituation überfordert sind, darum, zu wissen, wie man in diesen Fällen Gespräche mit seinen Mitmenschen führt, um so einen Beitrag zu leisten, dass nicht etwas passiert. 

Um diese Prävention zu stärken, wird es erstmals Angebote außerschulischer Natur im Sinne von Workshops an Schulen zum Thema psychisch Gesund­heit geben. Es gibt aktuell das Programm „Extremismusprävention macht Schule“ mit einem Budget von 2 Millionen Euro, das sehr gut von den Schulen angenommen wird. Wir haben uns entschieden, das Budget für dieses Programm zu verdoppeln und erstmals eine eigene Schiene zu psycho­logischer Unterstützung und Mental Health einzuführen. Da geht es darum, dass Expertinnen und Experten von außerhalb der Schule, die in ihrem Bereich Erfahrungen haben, an die Schule kommen, um mit den Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. 

Da gibt es aktuell einzelne geförderte Projekte des Bildungsministeriums, zum Beispiel die „Tage der psychischen Gesundheit“: Ein Vater, dessen Kind sich selbst das Leben genommen hat, hat es sich zum Lebensziel gemacht, Aufklärungsarbeit zu leisten, damit auch Eltern erkennen, wenn Kinder in solche Situationen kommen, und auch Mitschülerinnen und Mitschüler solche Situationen besser erkennen. Das ist ein tolles Projekt, bei dem zum Beispiel Psychotherapeut:innen, aber auch andere Berufsgruppen, die in diesem Bereich Expertise haben, mit den Schulen arbeiten, um so Wissen und auch Sensibilität zu schaffen. Das wird jetzt abseits von diesem Projekt, das einzeln gefördert wird, erweitert, das bedeutet, dass sich ab dem Schuljahr 2026 externe Anbieter melden können, um Workshops im Bereich Mental Health zu halten, und die Schulen können diese Workshops dann einfach buchen. Es wird dann auch abgewickelt, damit möglichst wenig Verwaltungsaufwand entsteht. 

Mein Ziel ist, die Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich zu stärken und gleichzeitig die Lehrkräfte zu entlasten, beispielsweise von der Bürokratie, damit mehr Zeit bleibt, einerseits für das Bilden inhaltlicher Natur, aber genauso für die Charakterbildung. Wir brauchen mehr Freiräume, um einander begegnen zu können, um in der Schule aufeinander zu achten und auch über aktuelle Themen und Problemfelder zu reden. 

Mit mehr Ressourcen für die psychische Gesundheit, mit mehr Fokus, mit dem Aufbau von neuen Berufsgruppen und multiprofessionellen Teams schaffen wir die Grundlage, um alle Schülerinnen und Schüler gut zu fördern. Mein Ziel ist, dass alle Kinder gerne in die Schule gehen, dass alle Kinder sicher in der Schule sind, und das funktioniert am besten, wenn wir die Bildung ganz­heitlich stärken. Darum bitte ich auch Sie als Bundesrat, diese Wege weiter zu unterstützen und natürlich auch kritisch zu diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

9.25

Präsident Peter Samt: Ich danke dem Herrn Bundesminister. 

Nun ist Bundesrat Mag. Bernhard Ruf zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Ich mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsi­dialkonferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

RN/6

9.25

Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Willkommen im neuen Amt, für das ich Ihnen ganz traditionell Glück und Segen wünsche, und das samt und sonders. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Werter Herr Minister, welcome back im Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer – ob freiwillig oder unfreiwillig – hier im Saal und vor den Fernsehern und Bildschirmen! Ich starte mit einem Bekenntnis: Ich bin stolz auf unser österreichisches Bildungs- und Schulsystem. Erstens hat bei uns jede und jeder jederzeit die Möglichkeit, den höchsten Bildungsabschluss zu erreichen, und das ohne großen monetären Einsatz, wenn sie beziehungsweise er sich dementsprechend anstrengt und die notwendigen Kapazitäten mitbringt. (Beifall bei der ÖVP.) 

Mit höchstem Bildungsabschluss meine ich den Master of Science genauso wie den Spenglermeister – bei uns: Spenglamasta. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ja, hin und wieder passiert es sogar, dass es österreichische Tischtenniswödmasta gibt. 

Da bin ich schon beim zweiten Punkt. Österreich hat es in den letzten zehn Jahren geschafft, Exzellenz in verschiedenen Bereichen hervorzubringen. Zwei Nobelpreise sind dafür beispielgebend, und zwar – erstaunlicherweise – in Literatur und Physik. Wir sind also in unserem Bildungssystem sehr breit und sehr gut aufgestellt. Wir haben ein gutes und starkes Schulsystem. 

Wir haben aber in den letzten Monaten auch bemerkt, wie verwundbar dieses System Schule ist. Der unbegreiflich schreckliche und unfassbar tragische Amoklauf in Graz hat uns vor Augen geführt, wie fragil und labil Schule sein kann. Meine Gedanken sind noch immer bei den Familien, die durch die schreckliche Tat eines unscheinbaren, aber psychisch massiv beeinträchtigten Jugendlichen ihre Liebsten verloren haben. 

Körperliche Nöte, wie etwa bei mir eine Schulterverletzung (auf seinen Schultergurt weisend), sind leicht wahrnehmbar. Seelische Nöte, die oft viel schwerer wiegen – Sie haben es schon gesagt, Herr Minister –, können nur schwer identifiziert und bemerkt werden. Umso dankbarer bin ich den Vertretern unserer Regierung, die mit der notwendigen Bedenkzeit und nach den notwendigen Analysen die richtigen Schritte setzen, damit ein Vorfall wie jener in Graz unwahrscheinlicher wird. 

Ich weiß aus meiner eigenen Zeit als Lehrer, wie schwierig es ist, den Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Wie in der Gesellschaft und auch der Politik nehmen die Verhaltensauffälligsten und Lautesten die meiste Energie und die meiste Zeit in Anspruch. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.) Die ruhigeren und introvertierteren Persön­lichkeiten bekommen dann nicht die ihnen gebührende Aufmerksamkeit. Das wiederum empfinden sie teilweise schon als Mobbing, und das nicht grundlos. 

Für Lehrerinnen und Lehrer ist es gleichsam ein Ding der Unmöglichkeit, den einzelnen Persönlichkeiten, die meist im 50-Minuten-Takt wechselnd in größerer Menge – nämlich meist um die 20 Personen – um die ungeteilte Auf­merksamkeit der Pädagogen buhlen, gerecht zu werden. Umso wichtiger ist es, dass durch den Ausbau der Schulpsychologie mehr Unterstützung für jene geboten wird, die in der Schule ihren ausgezeichneten Job machen. Mein Dank und meine Anerkennung gelten all unseren Lehrerinnen und Lehrern, die sich mit bewundernswertem Einsatz und mit dem Aufwand ihrer eigenen Energiereserven der Bildung und Erziehung unserer Jugend und damit unserer Zukunft widmen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Neben der Unterstützung der Pädagoginnen und Pädagogen durch schul­psychologische Assistenz wäre es meines Erachtens auch noch überlegenswert, der Schulpsychologie auch in der Lehrer:innenausbildung noch mehr Raum zu geben.

Mehr Raum für die seelischen Belange unserer Jugend anzubieten, sollte ein weiterer Schritt in die richtige Richtung sein, und deshalb freut es mich, dass im Regierungsprogramm neben den sehr pragmatischen Kompetenzschwer­punkten wie zum Beispiel Digitalisierung, Wirtschaft und Finanzen auch Kunst und Kultur ihren Platz gefunden haben, denn nirgendwo tritt die Seele eines Menschen so zutage wie in der künstlerischen Beschäftigung. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Ich hatte dieser Tage ein Gespräch mit unserer Volksschuldirektorin, die in einem leer stehenden Raum eines Volksschulnebengebäudes ein künstlerisches Atelier für Schülerinnen und Schüler eingerichtet und dort Workshops für die schwierigen unter ihnen eingerichtet und angeboten hat. Sie hat mir die Bilder der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezeigt und mir ihre Biografien erläutert, und das war wirklich ein Gänsehautmoment. Ich war schwer beeindruckt, welche positiven Entwicklungen bei den Einzelnen dadurch möglich waren. Auch aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen, dass Jugendliche sich überall dort, wo ihnen die Chance geboten wird, ihrer Kreativität – etwa auch bei theatralischen oder musikalischen Aktivitäten und Darbietungen – freien Lauf zu lassen, wohler und geborgener fühlen, aus sich herausgehen können; und das wiederum sind optimale Bedingungen für bessere Lernerfolge.

Bessere Bedingungen für den schulischen Erfolg unseres Nachwuchses zu schaffen, ist eben das Ziel des Bildungs- und Schulschwerpunkts im Regie­rungsprogramm. Ich bin sehr dankbar, dass da das Richtige in Bewegung gesetzt und an den richtigen Schrauben gedreht wird, um unser exzellentes Schulsystem auch exzellent zu erhalten. Der Ausbau der Schulautonomie, dagegen der Abbau der Schulbürokratie und die Flexibilisierung etwa bei der Unterrichtszeitgestaltung sind dabei ganz wichtige Faktoren. Auch die Überarbeitung des Schulbuchsystems in Zeiten digitaler Medien und Lern­applikationen ist für unsere Schulzukunft unabdingbar.

Was mich auch zu lesen gefreut hat, ist die Stärkung der Schulpartnerschaft durch weitere, bessere Einbeziehung der Eltern und Familien. Eine Verbindlichkeit in der Elternarbeit durch eine dezidierte Bildungspartnerschaft ist von weitreichender Bedeutung für die Zukunft unserer Schule.

Und dann wäre da noch die Attraktivierung des Lehrberufs: Ich lese hier von der Einführung eines mittleren Managements und vom Ausbau moderner Arbeitsplätze. Beides finde ich sehr gut, Letzteres vor allem nach den persön­lichen Erfahrungen von Fast-Käfighaltung in Konferenzzimmern. (Heiter­keit der Bundesrät:innen Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.] und Tiefnig [ÖVP/OÖ].) In diesem Punkt fände ich es spannend, auch in Österreich einmal eine Modellschule nach amerikanischem Vorbild zu versuchen. Dort wandern die Schülerinnen und Schüler von Fachklasse zu Fachklasse, wo der jeweilige Pädagoge seine Basis und damit seine Materialien zur Verfügung hat. In Zeiten, in denen immer mehr der Laptop die Schultasche ersetzt, ist das eine zunehmend vorstellbare Vision, auch für die geisteswissenschaftlichen Fächer und nicht nur für Turnen und Physik, bei denen dieses Konzept ja schon angewandt wird.

Abschließend kommen wir noch einmal zurück zum Nobelpreis. Anton Zeilinger sagte einst: „Der Nobelpreis kann kein Ziel sein, das ist von vorneherein Unsinn. Es kann einen nur die Neugierde treiben, etwas zu machen, was man selber spannend findet.“ – So muss es Ziel unseres Schulsystems sein, unserer Jugend Platz für ihre Neugierde, für ihre spannenden Themen, für ihr Weiterdenken zu geben und sie mit Respekt, Toleranz und vor allem mit vielen guten Vorbildern zum Gestalten ihrer Zukunft zu animieren.

Für die nächsten Schritte zu diesem Ziel wünsche ich Ihnen, Herr Minister, und unserer Regierung gutes Gelingen und frohes Schaffen für eine starke Schule in einer starken Gesellschaft. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

9.33

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Amelie Muthsam. Ich erteile es ihr.

RN/7

9.34

Bundesrätin Amelie Muthsam (SPÖ, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal, aber auch zu Hause vor den Bildschirmen! Ich könnte mich jetzt hier hinstellen und Zahlen runterrattern: Zahlen über junge Menschen, die unter depressiver Symptomatik leiden, so und so viel Prozent unter dauerhaftem Stress. Wir kennen alle diese Zahlen, wir kennen sie aus Studien, aus der Forschung, aus der Wissenschaft, aus Berichten, aber ganz ehrlich: Wer mit Jugend­lichen und mit Schülerinnen und Schülern spricht, der weiß ganz genau, wie es ihnen geht.

Hinter jeder dieser Zahlen steckt ein junger Mensch, der sich vielleicht nicht traut, etwas zu sagen, der glaubt, es muss halt so sein, der funktioniert, bis es nicht mehr geht – und zwar nicht weil er schwach ist, sondern weil er überfordert ist, weil wir in einer Welt aufwachsen, in der Krisen der neue Normalzustand sind. Ich rede von einer Generation, die gleich mit mehreren Dauerkrisen lebt. Ich weiß, dass uns die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ wahrscheinlich gleich darauf hinweisen werden, dass Corona natürlich eines dieser Brenngläser war, das die Lage aufgezeigt hat, wir haben aber auch Krieg vor der eigenen Haustür, wir haben Inflation, Klimakrise, Algorithmen, die ständig mehr Aufmerksamkeit fordern, und wir haben soziale Medien, die uns sagen: Du musst schön sein, du musst dünn sein, du musst groß sein, du musst politisch sein, aber nicht zu radikal, du musst einen genauen Plan fürs Leben haben, du musst leistungsfähig sein, aber am besten nie erschöpft! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Dann kommt da noch die Schule: ein Ort, der eigentlich Halt geben sollte, aber für viele leider nur mehr Druck bedeutet. In den letzten Wochen und Monaten wurde in Österreich sehr viel über sichere Schulen gesprochen und davon, dass Schulen ein sicherer Hafen für unsere Kinder und Jugendlichen sein sollen, besonders nach diesen tragischen Ereignissen in Graz. Diese Diskussion ist auch wichtig und es ist gut, dass wir darüber sprechen, aber wir müssen aufpassen, dass wir dabei nicht die Realität von ganz vielen Jugendlichen verkennen, dass wir dabei nicht ein idealisiertes Bild von Schule zeichnen, wo alle gerne hingehen, wo man sich wohlfühlt, worauf man sich freut.

Denn so ehrlich müssen wir sein: Das hat mit der Realität von vielen jungen Menschen leider aktuell nichts zu tun. Für viele ist Schule kein sicherer Ort, und das hat nicht immer mit physischer Gewalt zu tun, sondern auch damit, dass psychischer Druck, Angst, Überforderung, Mobbing, Beschämung zum Alltag gehören. Sie ist ein Ort, an dem zwar die Noten zählen, aber das eigene Wohlbefinden oft nicht, ein Ort, an dem man entweder funktionieren muss oder untergeht. Sicher ist eine Schule dann, wenn man keine Angst hat: keine Angst vor Prüfer:innen, keine Angst vor Bloßstellung und nicht vor dem Moment, in dem man sagt: Ich kann nicht mehr!, und es trotzdem niemand hört.

Ich weiß, wovon ich spreche: Ich war selbst jahrelang Schüler:innenvertreterin inmitten dieser Pandemie. Wir wurden plötzlich zum Auffangnetz für unsere Schulkolleg:innen und waren die Ersten, die thematisiert haben, was das mit unseren Kolleg:innen und mit den Schülerinnen und Schülern macht. Auch bei mir selbst habe ich es gemerkt: Ich war engagiert, leistungsstark und – auch wenn ich mich immer gegen den Titel verwehrt habe – wahrscheinlich das, was die meisten als Streberin bezeichnen würden. Ich musste nie Angst um meine Noten oder um den Weg danach haben, aber auch ich bin nicht immer gerne in die Schule gegangen. Ich hatte teilweise Angst vor Lehrper­sonen, die Schülerinnen und Schüler einfach öffentlich bloßgestellt haben. Ich habe mich unwohl gefühlt, wenn Mädels im Unterricht sexualisiert oder anders behandelt wurden, nur weil sie Mädchen sind, mit Sprüchen, die man halt – unter Anführungszeichen – „nicht so ernst“ nehmen soll. Und ich war müde – nicht weil ich zu wenig geschlafen habe, sondern weil es teilweise einfach zu viel war.

Was ich sagen will: Wenn sogar diejenigen, die eigentlich immer gut durch­kommen, an ihre Grenzen stoßen, was sagt das über unser System aus? Deshalb ist dieses Maßnahmenpaket, das die Bundesregierung hier präsentiert, so wichtig: weil sie nämlich nicht behauptet, dass eh alles gut sei, sondern weil es anpackt und weil es die richtigen Maßnahmen setzt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir verdoppeln die Anzahl der Schulpsycholog:innen; wir bringen Schulsozial­arbeit endlich auch in den Bundesschulbereich; wir schaffen mehr Krisen­hilfe vor Ort, mehr Nachbetreuung, verpflichtende Exitgespräche. Wir erkennen an, dass psychische Gesundheit nicht länger egal ist, und wir nehmen die Realität ernst, dass Jugendliche heutzutage halt nicht in einem Vakuum groß werden, sondern in einem Spannungsfeld aus Zukunftsängsten, Selbst­optimierung und immer stärker werdendem sozialen Vergleich.

Wenn wir das ignorieren, dann produzieren wir weiter stille Krisen, die irgendwann laut werden, und das manchmal leider zu spät. Ich will, dass Schule ein Ort wird, an dem man nicht nur abliefert, sondern auch auffangen darf; dass dort nicht nur bewertet wird, was jemand kann, sondern auch gesehen wird, wie es jemandem geht; und dass junge Menschen nicht ständig hören müssen, sie müssen halt resilienter werden oder einfach mehr aushalten, sondern dass wir Strukturen schaffen, in denen sie sich nicht dauernd selbst bekämpfen müssen.

Wenn ich ein gebrochenes Bein habe, wird mich niemand in den Sportunterricht zwingen, aber wenn ich eine gebrochene Seele habe, ist es anders. Psychische Probleme sind kein Zeichen von Schwäche; sich Hilfe zu holen – das ist stark. Eine Schule, in der man vor der nächsten Stunde Angst hat, ist keine starke Schule, und eine Gesellschaft, die das hinnimmt, ist keine starke Gesellschaft.

Werden wir besser, wir sind es unseren Kindern schuldig! – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ und Beifall bei den Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

9.40

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Isabella Theuermann.

RN/8

9.40

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Vertreter der größten, teuersten und schlechtesten Bundesregierung aller Zeiten! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Ah! – Bundesrätin Kerschler [SPÖ/Stmk.] – erheitert –: Was Neues! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Wieder einmal müssen wir uns heute mit einem sogenannten Maßnahmenpaket der schwarz-rot-pinken Bundesregierung beschäftigen, welches vorgibt, die Probleme zu lösen, welche durch die verfehlte Politik der Einheitspartei überhaupt erst erzeugt wurden. Es werden also weiter Symptome gelindert, anstatt Ursachen anzupacken – weiter oberflächliche Symbolpolitik, wie wir sie von der Verliererampel leider nur allzu gut kennen. 

Wenn wir heute also über die Ursachen für die desaströse Situation in den Schulen sprechen wollen, dann ist es ja perfekt, dass Herr Bundes­minister Wiederkehr hier ist. Immerhin geht es ja nirgends in unserem Land schlimmer zu als an den Wiener Schulen. Da versteht man fast, dass man als Vizebürgermeister das sinkende Schiff verlassen will; aber dass man dann bei den NEOS gleich noch zum Minister emporgehoben wird, hat eine gewisse Ironie. Ob das mit Flügelheben gemeint war, kann wahrscheinlich auch nur Herr Strolz beantworten. (Beifall bei der FPÖ.)

Gleichzeitig muss man fairerweise zugeben, dass Herr Minister Wiederkehr noch gar nicht so lange auf der Welt ist, wie die SPÖ in Wien schon ihr Unwesen treibt. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Zum Thema!) Die Folge davon ist, dass schon 2022/2023 rund 70 Prozent der Wiener Pflicht­schüler eine nicht deutsche Alltagssprache hatten. Da fehlt nicht mehr viel zu den Extremwerten wie in Wien-Ottakring. Statt Integration gibt es Parallel­gesellschaften, österreichische Kinder sind in Wien schon in der Minder­heit. Und wenn man durch die Stadt geht, dann sieht man leider überall, dass dieses sozialistische Experiment mit dem roten Traum von Multikulti gescheitert ist. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Gott sei Dank sind viele Urlauber in Wien!)

Aber nun zu weiteren konkreten Ursachen: Die Bundesregierung will also über die seelische Gesundheit der Jugend sprechen. Denken Sie bitte einmal ein paar Jahre zurück: Wer war es denn, der in den Jahren 2020 bis 2022 mit brutalen Coronamaßnahmen genau diese Jugend an die Wand gefahren hat? (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Oje!) Wer hat die jungen Menschen in einer so prägenden Phase ihres Lebens eingesperrt, isoliert, mit Masken­pflicht und Lockdowns gequält? (Ruf bei der ÖVP: Wer hat ... gefordert?) – Genau, ja, Sie von der schwarz-rot-pinken Einheitspartei! (Beifall bei der FPÖ.)

Und jetzt wollen Sie den bildungspolitischen Brand löschen, den Sie selbst gelegt haben, jetzt, da Depressionen, Angststörungen und Suizidgedanken unter den Jugendlichen drastisch gestiegen sind? Lassen Sie mich eines klarstellen: Natürlich hat die Gesundheit der Kinder auch für uns höchste Priorität, aber Ihre ideologisch eingefärbten Maßnahmen sind nicht nur naiv, sie sind auch zynisch. Bei derart strukturellen Problemen helfen nicht ein paar Workshops und Sesselkreise. Diese sogenannten außerschulischen Präven­tionsprogramme bräuchten wir nicht, wenn Sie die Jugend nicht in diese Lage gebracht hätten. (Beifall bei der FPÖ.)

Als Psychologin darf ich auf einen Bereich noch ganz besonders eingehen, und zwar die Schulpsychologie. Ich habe vor ziemlich genau zwei Jahren hier in einer Rede gesagt, dass es bei künftigen Schulbauten leider einen zusätzlichen Raum einzuplanen gäbe, nämlich einen Behandlungsraum für Schul­psychologen an jeder Schule. Damals schon hat sich nämlich gezeigt, dass Praxen von Kinderpsychologen überrannt werden und dass es an den Schulen selbst viel zu wenig Personal gibt. Warum? – Weil der Bedarf aufgrund der psychologischen Belastungen der Schüler durch die traumatische Pandemie­politik massiv gestiegen ist, und das spüren wir eben noch immer. Schade, dass Sie die Hilferufe des Bildungssektors damals nicht ernst genommen haben, und ebenso schade, dass Sie diese Hilferufe offensichtlich noch immer nicht ernst nehmen; denn es klingt zwar auf den ersten Blick nett, wenn man die Verdoppelung der Zahl von Schulpsychologen in den Raum stellt, nun soll es aber einerseits noch drei Jahre dauern, und andererseits sprechen wir von einer Institution, die bereits seit Jahren völlig unterbesetzt ist. Verdoppeln heißt also: von zu wenig auf ein bisschen zu wenig. Das ist Ihre Vision für die psychische Gesundheit und Prävention an den Schulen, Herr Minister? Dann haben Sie noch groß angekündigt, dass es 65 neue Schulsozialarbeiter geben soll, für alle – ich wiederhole: für alle! – Bundesschulen. Das ist keine Offensive, das ist ein Placebo. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie damals sage ich es auch heute noch einmal: Wir vergessen nicht, was die Einheitspartei unseren Kindern und Jugendlichen angetan hat. Unsere Schüler brauchen keine Imagekampagnen, sie brauchen Sicherheit und sie brauchen Halt. Ihre politischen Experimente haben im Klassenzimmer nichts verloren. – Vielen Dank (Beifall bei der FPÖ.) 

9.46

Präsident Peter Samt: Zu einer weiteren Stellungnahme hat sich der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm und darf ihn bitten, die Redezeit von 5 Minuten nach Möglichkeit einzuhalten.

RN/9

9.46

Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA: Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Vielen Dank für diese Debatte zu einem so wichtigen Thema, nämlich der psychischen Gesundheit an den Schulen. Es gab unter­schiedliche Beiträge aus unterschiedlichen Sichtweisen mit vielen Gemeinsamkeiten, nämlich in der Einschätzung, dass wir in diesem Bereich ein Problem und eine Herausforderung haben. Und diese teile ich als Bundes­minister. Ich finde es sogar wichtig, diese Themen anzusprechen und Probleme zu benennen, weil das Benennen des Problems die Voraussetzung für eine sinnvolle Problemlösung ist. 

Bei der Analyse, woher das Problem kommt, bin ich nur zum Teil bei Ihnen von freiheitlicher Seite, weil ich ja sehr viel über den Tellerrand hinausschaue, auch über die Grenzen Österreichs hinaus, zum Beispiel letztens in den Nieder­landen war, in Finnland war, und sehe, dass alle westlichen Demokratien ähnliche Probleme im Bildungsbereich haben. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Für ähnliche Coronapolitik! Super gemacht!) Das heißt, die Analyse, dass die Bundesregierung alleine die Probleme verursacht, ist etwas zu kurz gedacht und wird der komplexen Situation natürlich nicht ansatzweise gerecht. 

Woher kommen denn die Herausforderungen? – Ein Thema haben Sie natürlich richtig benannt: Die Pandemie hat bis heute massive Auswirkungen auf Leistungen, aber auch auf die psychische Gesundheit. Daneben gibt es inter­nationale Krisen, die Verunsicherung bei jungen Menschen auslösen – wenn man jeden Tag in den Nachrichten von Angriffen und Kriegen liest. Darüber hinaus haben die digitalen Medien – auch das wurde angesprochen – mit Social Media eine massive Auswirkung auf das persönliche Empfinden, auf die eigene Gesundheit, aber auch auf den Druck, in einer Gesellschaft zu entsprechen, und nicht nur das, sondern auch selber etwas auf Social Media beizutragen. Das ist eine Situation, die junge Menschen massiv unter Druck setzt. 

Das sind nur zwei Probleme, die aktuell aufgrund von gesellschaftlichen Veränderungen in den Klassenzimmern ankommen. Und ja, auch die hohen Migrationszahlen, insbesondere aus Gebieten, aus denen weniger hohe Bildungsabschlüsse nach Österreich mitgebracht werden, sind eine irrsinnige Herausforderung für das Schulsystem in Österreich, aber auch in anderen Ländern. 

Aufgrund dieser Analyse setze ich als Minister, setzen wir als Bundesregierung die richtigen Maßnahmen in all diesen Problembereichen, nämlich: Wir bekämpfen die irreguläre Migration durch einen Aussetzen der Familienzusam­menführung (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Genau ... voriges Jahr Container in die Schulen gestellt habt ...!), wir haben zum Thema Handys ein Handyverbot in allen Schulen bis zur 8. Schulstufe erlassen, um einen sicheren Raum zu schaffen, und dieses Paket mit der Verdopplung ist ein wichtiger Schritt. 

Nachdem ich nur 5 Minuten habe und von Herrn Ruf zu Recht der Appell gekommen ist, die Aufmerksamkeit allen zu geben und nicht nur manchen (Heiterkeit des Bundesrates Ruf [ÖVP/OÖ]), möchte ich diesen Appell aufgreifen und auch von Ihnen noch einen Punkt aufnehmen: nämlich dass wir natürlich auf jegliche individuellen Bedürfnisse im Klassenzimmer eingehen sollten, es aber für die Lehrperson natürlich in einem so komplexen Umfeld, in dem unterschiedliche Problemlagen entstehen, schwierig ist. Darum ist es wichtig, die Lehrkräfte entsprechend auszubilden und fortzubilden, aber sie auch über unterschiedliche andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Psycholog:innen zu unterstützen, um so auch die Lehrkräfte zu entlasten. 

Gleichzeitig, und diesen Appell fand ich sehr wichtig, gilt es, auf die zu schauen, die manchmal nicht auffallen, nämlich die ganz Ruhigen, die nie etwas sagen. Manchmal gibt es da im Klassenzimmer verständlicherweise eh kein Problem, weil es nicht offensichtlich ist, manchmal aber entsteht genau dort das Problem, wo man ein Kind gar nicht mehr wahrnimmt, gar nicht mehr hört. Ich glaube, dort müssen wir hinschauen, und das machen wir, beispiels­weise indem verpflichtende Exitgespräche eingeführt werden, denn manche dieser stillen Schülerinnen und Schüler gehen einfach aus der Schule und man weiß nicht, was sie als Nächstes tun. Darum wollen wir da besser werden, nämlich allen Schülerinnen und Schülern, die die Schule abbrechen, ein Exitgespräch zu geben, um so auch einmal die weitere Laufbahn zu bespre­chen. Wir haben in Österreich nämlich eine Ausbildungspflicht bis 18, alle Jugendlichen müssen einer Beschäftigung oder einer Bildung nachgehen. Wir müssen aber dabei, das mit den Kindern und Jugendlichen auch herauszufinden, besser werden. 

Zum Abschluss: Von dem, was von Frau Muthsam von der Sozialdemokratie gesagt wurde, kann ich vielem nur zustimmen, nämlich dass es gilt, Schule zum angstfreien Raum zu machen, weil nur in einem angstfreien Raum Entfal­tung und Entwicklung stattfinden kann. Wenn wir Menschen Angst haben, ziehen wir uns zurück und werden weniger aufnahmefähig, darum ist Angstfreiheit die Voraussetzung für Bildung und für Entwicklung. Es ist auch meine Vision, auch mein Ziel, sowohl die persönliche Entwicklung als auch Leistungen im Bereich der Grundkompetenzen in Einklang zu bringen, und ich bin der festen Überzeugung, über mehr Freiraum ist beides möglich, und daran werde ich die nächsten Jahre hart arbeiten. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

9.51 

Präsident Peter Samt: Ich danke dem Bundesminister. 

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Mag. Julia Deutsch. Ich erteile es Ihr.

RN/10

9.52

Bundesrätin Mag. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier und auch zu Hause! Schule ist mehr als ein Ort des Lernens. Schule ist ein zentraler Lebensraum von Kindern und Jugend­lichen, in dem junge Menschen sich entwickeln, in dem sie Freund­schaften knüpfen, in dem sie aber auch lernen müssen, mit Konflikten umzu­gehen. Idealerweise lernen sie das auch in einer friedlichen Art und Weise in der Schule, und damit unsere Schulen diesen Anspruch erfüllen können, müssen wir sie dementsprechend stärken, denn nur starke Schulen bilden das Fundament für eine starke Gesellschaft.

Die Krisen der letzten Jahre, internationale Studien und nicht zuletzt natürlich auch tragische Ereignisse wie jene in Graz haben uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Schulen frühzeitig soziale Warnzeichen erkennen. Es geht darum, jungen Menschen nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern auch Halt zu geben, und das gelingt nur in einem Umfeld, das Toleranz, Empa­thie und friedliche Konfliktlösungen aktiv fördert. Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen muss ins Zentrum unserer Bildungs­politik gerückt werden. 

Die Schülerinnen und Schüler, wir haben es heute auch schon gehört, stehen unter einem enormen Leistungsdruck. Sie stehen unter dem Druck von sozialen Vergleichen, von Unsicherheiten in einer immer komplexer werdenden Welt, und dazu kommen natürlich auch oft persönliche Belastungen, die sie in die Schule mit hineintragen und die man nicht einfach ausklammern kann. Wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, diese psychischen Belastungen einfach zu ignorieren oder vielleicht sogar zu tabuisieren, und ich möchte hier nur sagen: Diese psychischen Belastungen gab es auch schon vor den Krisen, nur haben wir früher nicht darüber gesprochen, früher haben wir das stummgeschaltet. (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Das machen wir jetzt anders, und dafür ist es höchste Zeit. Wenn wir da nicht frühzeitig unterstützen, dann drohen ja nicht nur Depressionen, Rückzug oder Angststörungen, sondern im schlimmsten Fall kommt es zum kompletten Zusammenbruch – und das ist nicht nur etwas, was das System als Ganzes fordert, sondern es stellt vor allem eine Katastrophe für das Individuum dar, und das gilt es zu verhindern. 

Darum setzen wir nun an mehreren Stellen gleichzeitig an – wir haben es heute schon mehrmals gehört, ich werde es nur kurz replizieren –: Die multiprofes­sionellen Teams werden ausgebaut. Das heißt, wir verdoppeln die Anzahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Das ist ein sehr, sehr wichtiger Schritt, und auch dass die Schulsozialarbeit endlich eine bundesweite Verankerung in den Bundesschulen erhält, ist wirklich notwendig und richtig. Damit können wir Präventionsarbeit leisten und wirklich vor Ort wirken, da wo es notwendig ist. 

Wir öffnen die Schule aber auch für externe Angebote, die Themen wie mentale Gesundheit, emotionale Resilienz und den sozialen Umgang fördern. Das findet in Workshops statt, die von den Schulen gebucht werden können – ab 2026 ist es dann so weit –, und das stellt eine wertvolle Ergänzung zum bestehenden Unterricht dar, die unsere Kinder und Jugendlichen für die Herausforderungen des Lebens stark macht. 

Gleichzeitig erweitern wir bestehende Präventionsangebote wie die Gewalt- und die Extremismusprävention, zu Themen wie Antidiskriminierung, Medienkompetenz, aber auch Lernen von Achtsamkeit im Umgang mit den digitalen Medien, denn – das habe ich beim letzten Mal auch schon gesagt – wir dürfen nicht nur reagieren, wenn es eskaliert. Es liegt an uns, dass wir präventiv arbeiten, aufmerksam zuhören und rechtzeitig handeln. 

Unser Ziel ist klar: Wir wollen junge Menschen stark machen, stark für die Herausforderungen des Lebens. Dazu gehört, sie für mentale Belastungen zu sensibilisieren, Hilfsangebote nicht nur sicher, sondern vor allem zugäng­lich zu machen und die Lehrkräfte zu entlasten, denn: Die Lehrkräfte haben einen pädagogischen Auftrag zu erfüllen, und diesem sollen sie auch nachkommen können. Sie sind nicht dafür da, auch noch Schulpsychologie oder soziale Arbeit leisten zu müssen. Dafür sind sie nicht ausgebildet, das ist nicht ihr Job. Wir müssen sie daher dabei unterstützen, und das machen wir: Wir kreieren starke Schulen, Schulen, in denen jedes Kind die Chance hat, sein volles Potenzial zu entfalten, egal woher es kommt, egal welche Herausforderungen es mit sich bringt und egal was es erlebt hat. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

9.56 

Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Margit Göll. Ich erteile es ihr.

RN/11

9.57

Bundesrätin Margit Göll (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bildungsminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte heute die Geschichte von einem jungen Mädchen erzählen, von Lena. Sie ist 14 Jahre alt. Sie wirkt in der Klasse still, zu still. Ihre Noten fallen, sie zieht sich zurück – wir haben das heute schon angesprochen –, und die Lehrerin spürt, da stimmt etwas nicht, aber sie ist mit ihrem Verdacht alleine. Es gibt keine Zeit, keine Ansprechpart­nerin und keinen Ansprechpartner im Haus, keinen Raum, aber auch keine Ressourcen für ein Gespräch. 

Lena ist in unseren Schulen kein Einzelfall. 21 Prozent aller Kinder und Jugendlichen leiden laut Studien an wiederkehrenden depressiven Symptomen, und das ist jedes fünfte Kind – ein Fünftel, das leidet, leise, oft unsichtbar. Sehr geehrter Herr Bildungsminister, vielen, vielen Dank auch für die Maßnahmen, die jetzt gesetzt werden. 

Die Gründe – es wurden heute schon einige erwähnt – sind vielfältig: Die Pubertät zum einen – in dieser Phase geraten Körper und Psyche aus dem Gleichgewicht, was völlig normal, aber natürlich auch sehr herausfordernd ist –, der Krieg in Europa, die Klimakrise, familiäre Unsicherheit, all das belastet unsere Jugendlichen. Die Schule ist für viele der einzige verlässliche Ort, aber sie muss mehr bieten können als Unterricht. Sie muss Schutz­raum sein, und sie muss zuhören können. Schule muss ein Ort sein, an dem niemand mehr übersehen wird. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Pädagoginnen und Pädagogen, und das möchte ich auch ausdrücklich erwähnen und sagen, leisten an unseren Schulen Tag für Tag Großartiges. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Sie tun dies mit enormem Engagement, mit Herzblut und oft weit über die Unterrichtspflicht hinaus. Es braucht daher bessere Rahmenbedingungen, damit es möglich ist, ihre Schülerinnen und Schüler nicht nur zu unterrichten, sondern sie auch zu begleiten, zu stärken, aber auch zu schützen. Deshalb ist dieses Maßnahmenpaket der Bundesregierung kein technokratisches Papier, sondern eine Antwort auf die Bedürfnisse unserer Kinder und Jugend­lichen sowie von dem Mädchen, über das ich die Geschichte bereits erzählt habe, von Lena. 

Was aber braucht Lena in unserer Schule? – Sie braucht Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und die Chance, gesehen zu werden. Deshalb wird die Zahl der Planstellen im Bereich der Schulpsychologie verdoppelt. Sie braucht jemanden, der sie auffängt, bevor sie aus dem System fällt. Deshalb wird die Schulsozialarbeit im Bundesschulbereich etabliert, und zwar nicht als Ausnahme, sondern flächendeckend. – Vielen Dank dafür! 

Zudem braucht es klare Angebote zur Stärkung der seelischen Widerstands­kraft. Deshalb werden Präventionsprogramme ausgebaut. Resilienz, Achtsamkeit und Konfliktfähigkeit sollen gestärkt werden. Wenn Lena eines Tages die Schule verlassen will – das haben Sie heute eingangs auch erwähnt –, weil sie nicht mehr kann oder sich anders entscheidet, dann wird es ein verpflichtendes Exitgespräch mit ihr und ihren Eltern geben, also kein stilles Verschwinden mehr, sondern eine Begleitung darüber hinaus. 

Dort, wo Kinder und Jugendliche wie Lena in sozialen Brennpunkten in schwie­rigen Lebenslagen aufwachsen, in unseren Städten, wird der Fokus im Jugendcoaching verstärkt. Gerade in unseren Ballungszentren muss weiterhin eine intensive Betreuung, aber auch Begleitung an höheren Schulen gewährleistet werden, denn dort sind der Druck am größten und der Halt am kleinsten. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen psychische Gesundheit nicht als Nebenschauplatz betrachten. Sie ist Grundvoraussetzung für Bildung, für soziale Gerechtigkeit und für Demokratie. Es reicht nicht, dass es schöne Klassenzimmer gibt beziehungsweise Klassenzimmer saniert werden. Wir müssen auch die seelischen Räume unserer Kinder stärken, denn starke Schulen machen Kinder stark, und starke Kinder bauen unsere Gesellschaft von morgen. 

Lena verdient unsere ganze Aufmerksamkeit, sie und alle anderen Jugendlichen. Eine Gesellschaft zeigt ihren wahren Charakter nicht darin, wie sie ihre Starken ehrt, sondern darin, wie sie ihre Schwächsten schützt. Unsere Verant­wortung beginnt bei unseren Kindern und darf dort niemals enden. Daher begrüßen wir dieses Maßnahmenpaket. Wir danken dafür und hoffen, damit vielen Kindern und Jugendlichen größtmögliche Hilfe geben zu können. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

10.02

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Mag. Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile es ihr.

RN/12

10.02

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich sehr, dass wir heute dieses Thema behandeln, nämlich die psychische und mentale Gesundheit von jungen Menschen. Gleich zu Beginn möchte ich ein riesiges Dankeschön für diese Initiative und für dieses umfassende Maßnahmen­paket von drei Regierungsressorts gemeinsam, nämlich Bildung, Jugend und Soziales, sagen. 

Im Ministerratsvortrag vom 2. Juli wurden diese umfangreichen Maßnahmen beschrieben. Das zeigt, dass diese Regierung handelt, und zwar schnell handelt, und nicht nur die Probleme beklagt, sondern ins Tun kommt. Die Regie­rung setzt damit ein starkes Zeichen für die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Sie stellt dieses Thema in den Mittelpunkt, bei dem es darum geht, mehr psychische, sozial-emotionale Unterstützung in Krisensituationen anzubieten und auch die Nachbetreuung von betroffenen Schülern in den Blick zu nehmen. 

Ich möchte noch einmal auf die drei Ziele eingehen, weil mir diese zeigen, wie umfassend und ganzheitlich an dieses Thema herangegangen wird. Es geht nicht nur darum, sozusagen ein Bewusstsein für die eigene psychische Verfasstheit herzustellen und das auch zu thematisieren, sondern auch die Resilienz zu steigern, wenn es darum geht, mit schwierigen Situationen zurechtzukommen, um schlussendlich als junger Mensch handlungsfähig zu werden und das eigene Leben in den Griff zu bekommen. 

Das Thema selber hat natürlich Schwere bekommen, und nicht zuletzt durch das unglaubliche Attentat in Graz sind auch Traurigkeit und Verzweiflung hinzugekommen. Umso mehr freut es mich aber, dass jetzt sehr schnell Hand­lungen gesetzt werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundes­rätin Deutsch [NEOS/W].)

Leider ist das Thema der mentalen Gesundheit – Sie haben es erwähnt, Herr Minister – noch immer ein Tabuthema. Im Rahmen der letzten Ö3-Jugendstudie, bei der viele junge Menschen befragt werden, geben 45 Prozent der jungen Menschen an, dass man über mentale Gesundheit beziehungsweise über psychische Probleme nicht redet. Und da liegt schon die Wurzel des Problems, denn wenn man über ein Thema nicht reden kann, kann es auch schwer behandelt werden. 

Diese Generation, von der wir reden, ist tatsächlich belastet. Ein Thema in diesem Zusammenhang ist die Coronapandemie und ihre Auswirkungen. Es greift aber zu kurz, nur dort anzusetzen. Die Problemlagen sind viel­schichtig, und das tut mir für diese Generation unglaublich leid. Die Zukunfts­perspektiven, Stichwort Klima, sind düster, die aktuelle Situation – ich denke an die diversen kriegerischen Auseinandersetzungen auf dieser Welt – ist bedrohlich, die Informationskanäle wie Tiktok oder Youtube sind ungefiltert, und daneben sind wie gesagt die Auswirkungen der Coronapandemie spürbar. Es ist dies eine vielschichtige Gemengelage, mit der diese junge Generation zurechtkommen muss. All das schreit danach, den jungen Menschen Orientie­rung, Sicherheit, Halt zu geben, und mit diesem Maßnahmenpaket wird ein guter Versuch gestartet. Es geht um Prävention von Krisen, es geht aber auch darum, zu versorgen, wenn die Krisen angekommen sind. 

Meine Vorredner:innen sind ausführlich auf die einzelnen Maßnahmen eingegangen, die alle zu begrüßen sind. Ich möchte noch einmal herausstrei­chen: Das Jugendcoaching wird glücklicherweise fortgesetzt, und bei Workshops wird auf die Expertise der außerschulischen Kinder- und Jugend­arbeit zurückgegriffen. Im Hinblick darauf habe ich das Gefühl, dass es noch gutes Potenzial gibt, diese Bereiche zu verschränken.

Etwas möchte ich noch mitgeben, wenn es um die nächsten Schritte in diesem Bereich geht: Mir kommt es so vor, dass bei all den Suspendierungen, Schulabbrüchen beziehungsweise Exitgesprächen ein noch proaktiverer, tatsächlich aufsuchender Zugang notwendig wäre. Man sollte wahrscheinlich gemeinsam mit der Kinder- und Jugendhilfe tatsächlich hinsichtlich der Gründe nachsehen, wenn Kinder und Jugendliche von der Bildfläche verschwinden. Man sollte zu den Kindern nach Hause gehen und schauen, wo sie sind und wie es ihnen geht, welches die nächsten Schritte sind und welches Unterstützungssystem angeboten werden kann, damit diese Kinder eben nicht verschwinden. 

5 Minuten sind zu kurz für dieses Thema. Daher möchte ich jetzt noch ein letztes Erfolgsrezept uns allen und auch Ihnen, Herr Minister, mitgeben: Immer, wenn es darum geht, gute Maßnahmen für junge Menschen zu entwickeln, ist es ein goldenes Rezept, die jungen Menschen mit einzubinden, und zwar an jeder Stelle, wo sie sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Es geht darum, in der Schule, im Verein und hoffentlich auch schon im Kinder­garten gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen darüber nachzu­denken: Wo drückt der Schuh? Wo sind Angsträume? Wo sind Unsicherheiten? Es geht darum, mit ihnen ins Gespräch zu kommen, sie zu befähigen und zu ermutigen, handlungsfähig und selber auch Teil der Lösung zu werden. Das hat sich immer noch bewährt, und das möchte ich an dieser Stelle noch einmal stark unterstreichen. Vielen Dank, dass wir das heute diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

10.08

Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Nikolaus Amhof. Ich erteile dieses. 

RN/13

10.09

Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Zuseher! Es ist natürlich eine Freude, eine große Ehre, hier als Bundesrat meiner Heimatstadt Wien an diesem Rednerpult zu stehen. Und ich glaube, es ist auch für die Vaterstadt Wien eine gute Sache, dass hier neue Bundesräte sind und wieder freiheit­liche Wiener Bundesräte auftreten, weil diese Partei ja doch diejenige ist, die sich immer am ehesten für den echten Wiener eingesetzt hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Freude wird allerdings etwas getrübt, wenn man sich das Thema der Aktuellen Stunde „Starke Schule – Starke Gesellschaft“ hier vergegen­wärtigt. Als Wiener muss ich sagen: Das ist ja fast eine Verhöhnung, wenn man sich die Realität anschaut! Wir stehen hier in Wien vor den Ruinen, vor den Trümmern des ehemalig berühmten und großartigen Wiener Bildungssystems. Diese Einschätzung dieser Katastrophe treffen nicht nur wir Freiheitliche, sondern die treffen Sie selber, Herr Minister. Sie haben den Familiennachzug mit der Begründung der Bedrohung der inneren Sicherheit, der Gefährdung der öffentlichen Ordnung ausgesetzt. – Das ist die Realität, und die haben Sie nicht ausreichend erwähnt; das ist der Grund.

Am schlimmsten ist die Situation natürlich an den Volksschulen, das ist schon gekommen. Wir haben 45 Prozent außerordentliche Schüler in Wien, das heißt, das sind die, die einfach dem Unterricht nicht mehr folgen können, 70 Prozent haben einen nicht deutschsprachigen Hintergrund. Man muss sich einmal überlegen, was das für eine moderne Industriegesell­schaft bedeutet, wenn wir halb alphabetisierte Schulabgänger haben werden. Die haben wir in Wien bereits jetzt, und das ist eine Entwicklung, die immer weiter nach unten geht.

Besonders eingehen möchte ich auf das Thema Sicherheit, das ist auch schon gekommen. Eine kurze Bemerkung zur Vorrednerin von der SPÖ: Also Angst davor, in die Schule zu gehen, und Angst vor der nächsten Stunde habe ich als Schüler in Wien – und in keiner Eliteschule, sondern Gemeindebau, Autokaderstraße – eigentlich nie gehabt und mir ist auch nicht aufgefallen, dass eine Mitschülerin oder ein Mitschüler Angst hatte, auch in den anderen Klassen nicht.

Hauptschule Deublergasse, Hort, Gymnasium und auch Hochschule: Dieses Problem Angst und Gewalt war einfach unbekannt. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Na, wenn es ihm nicht aufgefallen ist, kann es nicht gewesen sein!) Es wurden aber auch alle Lehrziele erreicht, Herr Kollege, also Lesen, Schreiben und Rech­nen, das war kein Problem, es haben alle Kinder dieses Ziel erreicht.

Vielleicht hier die Frage: Warum ist das passiert? – Also ich glaube, zwei Sachen waren anders: Erstens einmal ist das Kind in eine Schule gekommen, in der Deutsch geredet wurde. Das war schon einmal ein wesentlicher Faktor. Das Zweite: Wissen Sie, es hat eine gewisse Ordnung in den Schulen geherrscht – und wenn man mit Eltern heutzutage redet: Diesen Faktor muss man vermissen.

Vielleicht noch zum Thema Sicherheit, ich kann hier mit meiner persönlichen Wahrnehmung aufwarten: Der Sohn eines guten Freundes von mir, zwölf Jahre, wurde am 29. Mai am Franz-Josefs-Bahnhof beim Verlassen des Billa-Lokals überfallen. Er und sein gleichaltriger Freund wurden unter ein Baugerüst gedrängt, Messer vorgehalten, 1,20 Euro geraubt. Dann haben sie ihn gezwungen, das Handy zu entsperren. Sie gehen ins Lycée, und als sie sich verständigt haben, dass die Polizei angerufen werden muss, wurde ein Messer vorgehalten. – Das ist halt die Realität, und da wird eine gute Schulausbil­dung nicht stattfinden. Geboren am 1.1.2011, das ist sozusagen üblich – um darauf hinzuweisen. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Minister, vielleicht zu Ihrem Konzept: Also ich kann dahinter kein Konzept erkennen. Das sind irgendwelche spontanen Maßnahmen. Vielleicht sollten Sie, weil Sie den Freiheitlichen nicht gerne zuhören, betreffend Ihre eigenen Konzepte von SPÖ, ÖVP einmal im Strafgesetzbuch nachschauen, wie man in dem Fall vorgeht: Das ist eindeutig ein Raub. Das Geburtsdatum stimmt natürlich nicht, das kann man gerichtsmedizinisch feststellen; es ist keine Reue vorhanden, weigert sich übrigens, das Geld zurückzugeben. Ich würde also sagen, die volle Strafe, das sind zehn Jahre bei Raub, Qualifi­kation Messer: 15 Jahre, außerordentliche Strafverschärfung: 40 Vor­strafen oder Vormerkungen. Nehmen Sie das einmal als Anspruch, und dann werden wir das Problem der Sicherheit vielleicht auch in den Griff kriegen!

Ich komme zum Schluss und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

10.14

Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es.

RN/14

10.14

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Werter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, das ist jetzt blöd, ich habe nur 5 Minuten und ich könnte jetzt 5 Minuten auf die Rede des Kollegen Amhof repli­zieren, aber ich möchte schon eines anmerken: Mehrsprachigkeit kann in dieser globalisierten Welt durchaus ein sehr großes Geschenk sein! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, aber Deutsch wäre auch schön!) Auch wenn das von manchen angestrebt wird, die deutsche Sprache wird nicht die Weltherrschaft übernehmen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber es wäre schön, wenn man in Österreich auch Deutsch kann! Das fängt schon beim Minister an!), und man sollte tatsächlich diese Ressourcen, die die Kinder mit Integrationshintergrund mitnehmen, heben und nicht verachten. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Auf diese fernen Fakten – mit Altersfeststellung und alle am selben Tag – möchte ich jetzt gar nicht eingehen, denn wie gesagt: nur 5 Minuten. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ist eh gescheiter! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bin gespannt, wenn es Ihr eigenes Kind einmal erwischt, wie Sie dann denken, Frau Kollegin!)

Ja, es gibt tatsächlich Themen, bei denen wir keine Zeit verlieren dürfen, und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, das ist genau so ein Thema. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Das sind aber schon Nach­wirkungen von eurer Coronapolitik!) Wir wissen alle – es wurde heute schon mehrfach gesagt –: Die Realität an unseren Schulen ist längst alarmie­rend. Immer mehr Schüler:innen sind psychisch belastet, Lehrkräfte stehen oft alleine damit da (neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]) und die Strukturen, die eigentlich helfen sollten, sind tatsächlich völlig überlastet oder fehlen. Wir wissen das alle, wir wissen das alle nicht erst seit gestern. 

Wir wissen, die psychische Gesundheit ist die Grundvoraussetzung für Bildung, für Teilhabe und für echte Chancengleichheit. Wir Grüne sagen deshalb: Prävention, das darf kein Projekt sein, das man startet und dann wieder been­det. Es braucht verbindliche, dauerhafte und flächendeckende Strukturen, und das Ganze jetzt! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – erheitert –: Ja, es ist einfach eine Bringschuld und keine Holschuld!)

Was fordern wir konkret? – Wir fordern konkret nämlich mindestens eine Sozialarbeiterin, eine Schulsozialarbeiterin pro Schule und keine wandernden – wenn ich das so nennen darf – Fachkräfte, die zehn Standorte gleichzeitig betreuen sollen. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Warum? – Sie, Herr Minister, haben es heute auch schon angesprochen: Gerade in sensiblen Materien braucht es Vertrauen. Wenn die Kinder und Jugendlichen Hilfe brauchen, ist es sehr schwer, sich gegenüber Personen zu öffnen, die ihnen eigentlich fremd sind. Deswegen ist heute die Lehrkraft oft die Ansprechperson, die aber als Hauptaufgabe eigentlich die Wissensvermittlung haben sollte. 

Ja, wir fordern auch eine Verdopplung der Schulpsychologie auf mindestens 500 Planstellen, nämlich bundesweit und auch abgesichert. Es braucht an den Schulen multiprofessionelle Teams, die nämlich soziale, psychische und pädagogische Unterstützung bündeln. Es wurde heute auch schon angespro­chen: Die Fortbildung für Lehrkräfte im Bereich psychosoziale Gesundheit wird jetzt implementiert werden.

Ein ganz wichtiger Punkt sind meiner Meinung nach auch die flexiblen Ressourcen vor Ort, damit die Schulen nämlich selbst entscheiden können, was sie brauchen: mehr Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, vielleicht eine School-Nurse oder eine Unterstützung für Inklusion. Das ist übrigens ein ganz wich­tiges Thema, das mir in der Gemeindepolitik immer wieder begegnet: Es fehlen Unterstützungen für die Lehrer:innen, die Kinder mit Inklusionsbedarf betreuen. Das ist sehr eingeschränkt und da müsste man auch den Schulen die Autonomie geben, zu entscheiden, was sie dort brauchen.

Schulen müssen mehr leisten als je zuvor, weil eben familiäre Krisen, Armut, Gewalt oder psychische Erkrankungen nicht vor der Klassenzimmertür haltmachen und weil die Menschen im familiären Umfeld der Schüler:innen oft selbst in ihren Lebensrealitäten überfordert sind und so nämlich nicht ausreichend hilfreich sein können. Ich könnte Ihnen jetzt ganz, ganz viele Beispiele aufzählen, aber ich habe nur noch sehr wenig Zeit.

Jede so nicht besetzte Stelle bedeutet ein Kind, das weniger schnell Hilfe bekommt, die es dringend braucht, denn wir wissen, ein Kind mit einer Angststörung braucht mehr als Verständnis. Ein Jugendlicher mit Depression braucht mehr als Durchhalteparolen. Eine Lehrkraft kann in der Realität keine Psychologin und keine Sozialarbeiterin ersetzen. Wenn wir es ernst neh­men mit Chancengleichheit, dann müssen wir dort ansetzen, wo Bildung beginnt: bei den Menschen, in der Schulklasse, in der Pause, im Gespräch, mit professioneller Begleitung und verlässlicher Struktur.

Ja, das stimmt, das kostet Geld. Das stimmt, aber kein einziger Cent, den wir in psychosoziale Unterstützung investieren, ist zu viel, denn was wir heute gut lösen, holen wir uns morgen im Sozial- und im Gesundheitssystem mehrfach, doppelt und dreifach zurück.

Was es jetzt braucht, und das ist heute auch ziemlich klar geworden – außer dort (in Richtung FPÖ) –, das ist kein Klein-Klein, das ist kein Projekt­management, sondern wir brauchen einen Systemwechsel. Das heißt weg von der Ausnahme, hin zur Struktur; weg vom Mangel, hin zur Unterstützung; und weg von der Symbolpolitik, hin zur echten Veränderung. Denn: Wer Schulen stärkt, stärkt Kinder, und wer Kinder stärkt, stärkt unsere Gesellschaft. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

10.20

Präsident Peter Samt: Die Rednerliste ist erschöpft, damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

RN/15

Präsidium

RN/15.1

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Peter Samt: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfrage­beantwortungen, 

eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union 

und jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfas­sungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, 

verweise ich auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung ange­schlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung, die dem Stenogra­phischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/15.2

Mitteilungsliste

RN/15.3

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Peter Samt: Weiters eingelangt sind ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES vom 16. bis 21. Juni 2025 in Montenegro und Moldau bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr mit ihrer Vertretung gemäß Art. 73 Abs. 1 Bundes-Ver­fassungsgesetz und ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundes­kanzleramtes betreffend die Vertretung von Vizekanzler und Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Andreas Babler, MSc durch Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann.


RN/15.4

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jener Antrag 430/A-BR/2025 und jener Entschließungsantrag 429/A(E)-BR/2025, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. 

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Antrag 430/A-BR/2025 der Bundesräte Mag. Harald Himmer, Christian FischerAndreas Arthur Spanring, MMag. Elisabeth Kittl, BA, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates und den Entschließungsantrag 429/A(E)-BR/2025 der Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Klemens Kofler, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenlose und vereinfachte Ausstellung der speziellen „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

RN/15.5

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Peter Samt: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 2 bis 4, 6 und 7, 9 und 10, 11 bis 13, 19 bis 21, 24 und 25 sowie 26 und 27 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

RN/16

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz und das Hochschul­gesetz 2005 geändert werden (128 d.B. und 148 d.B. sowie 11674/BR d.B.)

Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrat Margit Göll. – Ich bitte um Ihren Bericht.

RN/17

Berichterstatterin Margit Göll: Vielen Dank. – Ich darf Ihnen den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz und das Hochschul­gesetz 2005 geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme zur Antragstellung:

Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

Präsident Peter Samt: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile dieses.

RN/18

10.25

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Liebe Freunde hier und zu Hause! Grüß Gott! Ein Minister als Sozialromantiker, das ist recht nett, aber ineffizient.

Willkommenskultur: Wir können uns alle noch erinnern, als an diversen Bahnhöfen die Gutmenschen mit Plüschtieren in der Hand gestanden sind – Willkommenskultur –: Wir schaffen das!, und laut ÖVP natürlich: Koste es, was es wolle! – Aus dem angeblichen Akademikeranteil von 30 Prozent sind 30 Promille geworden, nur um die Zahlen zu korrigieren. Und jetzt sind sie da: 13-jährige, nicht deliktsfähige Vollbartträger, die nicht in der Lage sind, einen Bleistift zu halten, aber unseren Mädchen nachstellen. Angeblich brau­chen wir jetzt die Orientierungsklassen, mit denen wollen Sie allen Ernstes die Probleme lösen. Es geht da um 600 Schüler, um 75 Lehrer­planstellen, die man dann braucht. Das wird über 6 Millionen Euro kosten.

Woher wollen Sie die Lehrkräfte überhaupt nehmen? Die gibt es überhaupt nicht. Ihr Ausbildungsplan, der an und für sich richtig ist, wird mindestens drei Jahre Vorlaufzeit brauchen. Besonders die Elementarpäda­gogen wurden bisher vernachlässigt, aber auch die brauchen drei Jahre, bis sie fertig sind – und dann sollen sie für unsere Kinder da sein.

Das Problem ist die Integration. Integration funktioniert ohne Integrationswillen eben nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Da weiß unsere Reparaturgesellschaft eben nicht weiter. Sie können doch nicht allen Ernstes glauben, dass man damit, dass man da irgendwo eine Klasse einrichtet oder sich am Nachmittag irgendwo zusammensetzt und diskutiert, die Probleme löst. Nein, es gibt eigentlich nur eine Antwort, und das gilt für die Unwilligen, und die lautet Remigration. Eine andere Lösung gibt es nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Laut Minister Karner gibt es ja außerdem keinen Zuzug mehr; so hat er uns das doch mitgeteilt. Warum brauchen wir dann die Orientierungsklassen? (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ].) Diese Regierung, das Triumvirat des Schreckens mit grünem Wurmfortsatz, ist schizophren. Ihr redet nicht miteinander.

Österreich ist kein Einwanderungsland, das sollte endlich auch in der letzten Reihe angekommen sein. (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschler [SPÖ/Stmk.].) – Ist es angekommen? Willkommen an Bord, danke! Österreich hat 83 000 Quadratkilometer, auf denen 9,2 Millionen Menschen wohnen, davon sind sage und schreibe 1,9 Millionen Ausländer. (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Deutsche! Die meisten sind aus Deutschland! – Zwischenruf des Bundesrates Reisinger [SPÖ/OÖ].) Das ist nicht normal, das ist kein normales Verhältnis. Wir müssen uns um unsere Kinder kümmern, da haben wir genug zu tun. Vor allem wer selber Kinder hat, weiß das.

In unserer jüngeren Geschichte sind unsere Nachbarn immer wieder in Krisen und Kriege verwickelt worden. Ich möchte schon daran erinnern: 1956 der Aufstand in Ungarn, 1968 der Prager Frühling, und dann über Jahre immer wieder Kriege im ehemaligen Jugoslawien. Damals sind auch Flüchtlinge zu uns gekommen, die es – weiß Gott! – wesentlich schwerer gehabt haben; ihnen hat man nicht jedes Monat 9 000 Euro überwiesen. Sie haben sich aber angepasst, haben es durch Fleiß, Geschick und Hirn zu etwas gebracht und sind längst geachtete Mitbürger. (Beifall bei der FPÖ.)

Die jetzigen, meist aus dem arabischen Raum stammenden Zuwanderer sind Muslime und wollen sich nicht anpassen. Der Islam ist eben mit unserer Kultur nur sehr schwer zu verbinden. Wenn sich die Leute nicht integrieren, dann werden sie auch keinen Erfolg haben. Wer keinen Erfolg hat, wird im Leben nicht weiterkommen (Ruf bei der SPÖ: ... FPÖ!), und das verursacht eben Spannungen.

Wir erleben momentan eine Mobbingwelle, die von einer Brutalität ist, wie es sie in Österreich überhaupt noch nie gegeben hat. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Klemens Kofler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirksame Maßnahmen gegen Mobbing und Gewalt an Schulen“.

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen gegen Mobbing und Gewalt an Schulen zuzuleiten.“


(Beifall bei der FPÖ.)

10.30

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/18.1

TOP1 Unselbständiger Entschließungsantrag: Wirksame Maßnahmen gegen Mobbing und Gewalt an Schulen von Klemens Kofler

Präsident Peter Samt: Der von den Bundesräten Klemens Kofler, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Wirksame Maßnahmen gegen Mobbing und Gewalt an Schulen“ ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Mag. Julia Deutsch. Ich erteile es ihr.

RN/19

10.31

Bundesrätin Mag. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen hier im Saal und zu Hause! Wir behandeln heute ein Maßnahmenpaket, das gleich mehrere wichtige Bereiche im Bildungssystem adressiert. Wir reagieren dabei auf Herausforderungen, die sich in den letzten Jahren im Schulsystem gezeigt haben, insbesondere aufgrund des Zuzugs von Kindern und Jugendlichen ohne schulische Vorerfahrung. Wir haben heute schon die populistische Version gehört, das werde ich jetzt sachlich noch einmal wiedergeben. (Vizepräsident Ruprecht übernimmt den Vorsitz.)

Aktuell sind in der 1. Schulstufe der Wiener Volksschulen rund 45 Prozent der Schülerinnen und Schüler als außerordentlich eingestuft. Das bedeutet, sie können dem Unterricht nicht im vollen Ausmaß folgen, oft nicht nur wegen mangelnder Deutschkenntnisse, sondern weil sie keinerlei schulische oder vorschulische Erfahrungen haben. Woran liegt das? – Das liegt daran, dass viele Kinder im Zuge des Familiennachzugs nach Österreich gekommen sind, teilweise aus Regionen, wo es wenig oder keinen Zugang zu Bildungseinrich­tungen gibt, und diese Situation stellt Lehrkräfte und Schulen natürlich vor große Herausforderungen, die sich nicht alleine durch zusätzlichen Deutsch­förderunterricht lösen lassen.

Aus diesem Grund führen wir mit 1. September dieses Jahres Orientierungs­klassen ein. Die Orientierungsklasse richtet sich an zugewanderte Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die bisher keine schulischen oder vorschulischen Erfahrungen gesammelt haben. Sie bietet einen geschützten Rahmen, in dem das Ankommen dieser Kinder, auch die Orien­tierung in unserem Bildungssystem und natürlich auch erste sprachliche und soziale Lernfortschritte erzielt werden können. Dort haben die Kinder die Möglichkeit, sich mit den Abläufen des Schulalltags, den Regeln des Zusammenlebens und den schulischen Anforderungen vertraut zu machen, und dabei erwerben sie gezielt Basiskompetenzen und grundlegende Fertig­keiten für den Alphabetisierungsprozess.

Der Ablauf ist klar strukturiert: Jedes Kind absolviert zunächst ein Orientie­rungsgespräch, bei dem schulische Vorkenntnisse, motorische und soziale Fähigkeiten, aber auch der Sprachstand einmal etabliert werden. Danach wird entschieden, ob eine Zuweisung in so eine Orientierungsklasse überhaupt sinnvoll ist. Die Orientierungsklasse selbst – das muss man ja auch sagen – ist zeitlich auf maximal sechs Monate befristet, und sobald die grundlegenden Kenntnisse erreicht sind – das kann ja durchaus auch schneller erfolgen –, erfolgt der Wechsel in die nächste Förderstufe. Die Gesamtzeit als außerordentlicher Schüler oder außerordentliche Schülerin bleibt wie bisher bei maximal vier Semestern, das ändert sich auch nicht, und die Zeit in der Orientierungsklasse wird bereits angerechnet.

Für die Umsetzung dieser Orientierungsklassen werden mit dieser Gesetzes­änderung auch flexible Rahmenbedingungen geschaffen. Die Orientie­rungsgespräche, die ich gerade erwähnt habe, können entweder an den Schulen selbst oder in den Schulbehörden durchgeführt werden. Wo es organisa­torisch sinnvoll ist, können Kinder mit einem ähnlichen Orientierungsbedarf auch standortbezogen zusammengefasst werden. Wichtig ist dabei auch: In diesen Klassen werden Lehrkräfte eingesetzt, die eine entsprechende Qualifikation haben; dabei meine ich vor allem Deutsch als Zweitsprache, im Idealfall aber natürlich auch Erstsprachenkenntnisse.

Neben der Einführung der Orientierungsklasse setzen wir aber auch im Bereich der Elementarpädagogik wichtige Akzente – da fängt die Bildung an, da starten die Kinder und Jugendlichen von morgen ihren Weg in ihre Zukunft. In den letzten zehn Jahren haben Universitäten, die FHs und auch die PHs in Österreich ihre Ausbildungsangebote in der Elementarpädagogik ausgebaut. Nun werden diese Strukturen erweitert, um neue Zielgruppen anzusprechen.

Ein neues Bachelorstudium der Elementarpädagogik mit 180 ECTS-Punkten wird ab Herbst 2025 an der FH Campus Wien etabliert werden, ab dem Jahr darauf auch an den PHs in Österreich. Dabei handelt es sich um ein außerordentliches Studium, das heißt, es ist auch für Personen ohne Hochschulreife möglich, es zu machen. Dieser Beruf ist damit erstmals nicht nur für AHS-Maturantinnen und -Maturanten geöffnet, sondern auch gezielt für eine Berufsgruppe, die das bis jetzt nicht machen konnte, und zwar für jene mit Berufserfahrung – das sind Assistenzkräfte, das sind Kindergruppen­betreuerinnen und -betreuer im Elementarbereich. Sie können dieses Bachelor­studium auch in Anspruch nehmen. Das Ziel dabei ist natürlich klar: Wir wollen mehr Fachkräfte gewinnen – die brauchen wir, um das umsetzen zu können und um die Qualität in der frühkindlichen Bildung langfristig zu sichern. All das läuft als Pilotprojekt bis 2028 und wird dann noch evaluiert.

Mit diesen Maßnahmen, möchte ich sagen, schaffen wir eine wichtige Grund­lage, um Chancengleichheit zu fördern, um die frühkindliche Bildung zu stärken und die Zukunft eines vielfältigen Österreichs – denn das haben wir, und darauf sind wir auch stolz – erfolgreich zu gestalten. – Danke. (Beifall bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

10.36

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Zu Wort gemeldet ist Mag. Bernhard Ruf. Ich erteile es ihm.

RN/20

10.36

Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätzter Herr Präsident! Auch dir: Willkommen im Amt und Glück und Segen für die neue Aufgabe! (Beifall bei der ÖVP.)

Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauerin­nen und Zuschauer – ob freiwillig oder unfreiwillig – hier im Saal und vor den Fernsehern und Bildschirmen! Kennen Sie noch Alisar Ailabouni? – Das war die erste Gewinnerin von „Germany’s Next Topmodel“, die aus Österreich stammt. Eher bekannt werden schon Mirna Jukić oder Sofia Polcanova sein. Kollege Kofler hat schon gesagt, dass Österreich eine Tradition hat, Flüchtlinge aus kriegerischen Auseinandersetzungen aufzunehmen. Ich kann diese Liste aber auch mit Kindern fortführen, die 2015 nach Österreich gekommen sind. Wir haben selbst eine irakische Familie aufgenommen, das Kind hat maturiert, studiert derzeit Pharmazie. Das ist total wichtig: Die können das schaffen, und die werden das auch schaffen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wenn sie wollen!)

Kinder sind da sehr, sehr lernfähig, lernbereit, und deshalb ist es auch wichtig, dass wir zusätzlich zu den Deutschförderklassen, die Bundesminister Faßmann eingeführt hat, jetzt diese Orientierungsklassen schaffen, um kurzfristig und auch mit relativ wenig finanziellem Aufwand die Voraussetzungen für jene zu schaffen, die das halt noch nicht beherrschen, die das aber ganz, ganz schnell lernen werden. Bei den Deutschförderklassen gibt es natürlich noch das Problem mit den Mika-D-Prüfungen, aber da ist ja das Bildungsministerium auch schon dran, das zu lösen. Deshalb ist eben diese Schaffung der Orientierungsklassen nur gerechtfertigt und garantiert, dass Integration auch in Zukunft und weiterhin funktioniert.

Auch der neue Bachelor für Elementarpädagogik ist eine gute Sache. Der Kindergarten – Kollegin Deutsch hat es schon gesagt – ist die erste Bildungseinrichtung und trägt deshalb sozusagen den Primacy-Effekt in sich; dass es da weitere wissenschaftliche Forschung und damit Wissenstransfers in die Bildungseinrichtungen gibt, ist wahrlich gutzuheißen.

Ich wiederhole es noch einmal: Wir haben ein starkes Bildungssystem, das wir gut weiterentwickeln und in dem Integration gelingt und funktioniert. Das lassen wir uns auch nicht madig machen, schon gar nicht von Leuten beziehungsweise Parteien, die mit sich selbst, mit einer sich schnell ändernden Welt und vor allem mit dem Übernehmen von Verantwortung, explizit Regierungsverantwortung, heillos überfordert sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

10.39

Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Herr Kollege.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile es ihr.

RN/21

10.39

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Noch einmal sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier und auch zu Hause vor den Bild­schirmen! Diese Gesetzesnovelle hat eben drei Themenbereiche. Das eine, ganz kurz und knapp: Es werden digitale Studienausweise – wir hatten das schon in der letzten Plenumssitzung als Thema – auch für pädagogische Hochschulen möglich. Das ist ein neuer Zugang, den wir da schaffen.

Der zweite große Bereich sind eben diese Orientierungsklassen. Vorweg möchte ich, im Unterschied zu meinem Vorredner von der FPÖ, der mehrfach mit rassistischen Äußerungen brilliert hat (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Na Moment! – Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]), noch einmal feststellen: Wir reden von Kindern und Jugendlichen, die sich nicht ausgesucht haben, in welchem Land sie auf die Welt kommen und in welche Familie sie hineingeboren werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der Grünen. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, aber wir sind nicht zuständig für die ganze Welt! Kümmerts euch einmal um die Österrei­cher so! Das wär’ einmal schön, Frau Kollegin!)

Es sind Kinder, die hier in Österreich sind (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, weil ihr sie reinholt, deshalb!), und man kann sich entweder entscheiden, diese Kinder aufzugeben, irgendwo zur Seite zu stellen und ihrem Schicksal zu über­lassen, was meistens für ihre berufliche, private Karriere nicht gut ausgeht (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nehmts sie alle daheim auf, dann ist alles gut! Nehmen Sie sie daheim auf, Frau Kollegin!), oder man kann sich dafür entscheiden, sich um diese Kinder zu kümmern (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: So ein Problemkind, einen zwölfjährigen Messerstecher, nehmen Sie den daheim auf, dann ist alles gut! Dann glaube ich es Ihnen! Alles andere ist nur heuchlerisch!), sie auf den rechten Weg zu schicken, dass sie eine erfolgreiche berufliche und private Karriere anstreben. Wir entscheiden uns für Zweiteres. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben in Wien mit diesen Orientierungsklassen, die bisher ein Modell, ein Versuch waren, gute Erfahrungen gemacht. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Wien ist super, genau! – Ruf bei der FPÖ: Alle nach Wien!) Ich habe auch bei einem Bekannten, der in einer Kärntner Flüchtlingseinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge arbeitet, nachgefragt, und er hat mir geschildert, dass es bisher in diesen Orientierungsklassen – oder Orientierungsgruppen, muss man fast sagen, weil es wirklich kleine Einheiten sind, die da geschaffen werden –, die mit Genehmigung der Bildungsdirektion eingesetzt werden konnten, tatsächlich nicht nur um Kinder geht, die mit dem Familien­nachzug hierhergekommen sind, sondern auch um unbegleitete Kinder. Man kann sich das ja gar nicht vorstellen: Das sind zum Teil jetzt Teenager, die noch nie in einem Schulsystem waren, weil ihr ganzer Lebensweg bisher – über Jahre – aus Flüchtlingslagern auf dem Weg hierher bestanden hat. Diese Kinderbiografien sind ja unvorstellbar.

Er schreibt mir weiter: Es geht da um einen Gewöhnungsprozess, weil diese Kinder zum Beispiel noch nie gelernt haben, länger zu sitzen, sich länger zu konzentrieren, länger einem Vortrag oder einer Lehrperson zuzuhören. Er sagt, er würde fast den Begriff der Eingewöhnungsgruppen verwenden (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Unfassbar, ich muss einem Kind beibringen, dass es sich hinsetzt!), weil es wirklich darum geht, die Grundlagen zu schaffen, um in Zukunft einem regulären Unterricht folgen zu können – und es muss ja in unser aller Interesse sein, dass wir die Kinder dorthin bringen. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.].)

Er schreibt – und das, glaube ich, gibt uns Rückendeckung für dieses Modell –: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass eine gute Integration ins Bildungs­system natürlich oft Zeit braucht, aber dann sind auch schöne Erfolge möglich. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Dass sie sitzen! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, Millionen Euro Steuergelder später!) – Er schreibt aus seiner Erfahrung: Wir haben Lehrabschlüsse, wir haben sogar Matura an einer Ober­stufe im Gymnasium, wir haben einen HTL-Abschluss (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Einen HTL-Abschluss!), und einer unserer Schützlinge hat jetzt auch die Uni absolvieren können. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Einer!) – Aber er sagt, es braucht eben diese Zeit und diese Aufmerksamkeit, damit sie diesen Weg gehen können.

Was mich freut, ist die Ambitioniertheit hinter diesem Vorhaben, dass nämlich ab kommendem Schuljahr – das ist in wenigen Wochen – diese Orientie­rungsklassen bei Bedarf möglich sind – überall, wo dieser Bedarf ist, das ist sehr flexibel. Sie können auch schulstandorte-, schulklassenübergreifend einge­setzt werden, um natürlich Ressourcen zu schonen und das auch praktikabel zu machen.

Sechs Monate scheint mir eine relativ kurze Zeit, gerade für diese Kinder und Jugendlichen. Da wird man wahrscheinlich sehen, ob man das möglicher­weise auch noch flexibler öffnen muss (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Genau! Tun wir sie 15 Jahre vorbereiten auf diese erste Schulklasse – gute Idee!), um den Kindern individuell die Zeit zu geben, die sie brauchen, um dem Unter­richt gut zu folgen.

Ganz wichtig ist die Maßnahme, auch die Zusammenarbeit mit den Eltern zu stärken. Wir brauchen die Familien, wir brauchen die Erwachsenen im Hintergrund, so sie hier sind (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ja, genau ...!), um da mitzuwirken. Dabei scheint mir wiederum – was wir im letzten Tagesordnungspunkt besprochen haben – Schulsozialarbeit, dieser ganze Support im Schulsystem wichtig, um auch mit dem Familiensystem arbeiten zu können. Es ist wichtig, auch mehrsprachige Pädagoginnen und Pädagogen einzubeziehen, um da ganzheitlich mitwirken zu können.

Zum anderen Themenpaket, nämlich zu den Anstellungserfordernissen: Dabei geht es, wie meine Vorredner schon gesagt haben, um mehr Zugänge, neue, modernere Zugänge, um Menschen in das Berufsfeld der Elementar­pädagogik zu bringen. Wir versuchen, nach und nach, würde ich einmal sagen, Wege für diejenigen zu öffnen, die schon im System sind – engagierte Assistent:innen und Betreuer:innen, Helfer:innen, die man aufzuschulen ver­sucht –, aber auch Quereinsteiger:innen aus verwandten Berufsgruppen zu motivieren, in die elementare Bildung zu gehen, weil wir da einen großen Personalbedarf und einen Qualifizierungsbedarf haben.

Wir haben konkrete Maßnahmen, die ich noch einmal kurz erwähnen möchte: Es geht darum, tertiäre Ausbildungen in dieses Anstellungssystem aufzu­nehmen. Es geht auch darum, die gruppenführenden Pädagog:innen nach und nach mit akademischer Ausbildung zu befähigen, Quereinsteiger:innen in diesen Beruf zu holen und – wir wissen, elementare Bildung ist ein sehr föde­rales Thema; das betrifft natürlich vor allem Länderkompetenz – da auch bundesweit gemeinsame Rahmenbedingungen zu schaffen.

Das ist generell auch ein Stichwort: Wir brauchen Rahmenbedingungen, nicht nur in der Aus- und Weiterbildung, sondern im Berufsfeld, damit die Personen, die dort schon arbeiten, in dem Bereich bleiben. Wir brauchen österreichweit gute Rahmenbedingungen, gute Löhne, gute Arbeits­bedingungen. Da sollten wir quasi über den Föderalismus hinweg gemeinsame Anstrengungen unternehmen.

Was zu einer guten Ausbildung dazugehört – für alle, die dies neu lernen, und für die, die quereinsteigen –, ist die Praxisorientierung. Ich glaube, es ist unbedingt notwendig, dass man schon während der Qualifizierung viel in der Praxis steht. Auch da ist es aus Trägersicht notwendig, die Rahmen­bedingungen zu schaffen, denn wenn man Menschen, die im Studium oder in der Ausbildung stehen, in der Praxis gut begleiten will, dann braucht es Ressourcen bei den bereits angestellten Kolleg:innen. Diese brauchen Zeit, um die Kolleg:innen gut begleiten zu können. Da braucht es noch die eine oder andere Justierung, damit alle gut abgesichert sind.

Ein letztes Wort zur geplanten Evaluierung, die ich sehr wichtig finde, die für 2028 vorgesehen ist: Da scheint es mir sehr wichtig – und da möchte ich auch ein Angebot machen –, dass man mit den Praktiker:innen an dieser Evaluierung arbeitet, sie einbezieht, nachfragt, welche Wege besonders gut funktionieren, wo es nach wie vor Stolpersteine gibt, wie diese geplanten Maßnahmen in der Praxis ankommen. Da bieten wir uns sehr gerne an, an dieser Evaluierung mitzuwirken, um diese Gesetzesvorhaben noch besser zu entwickeln und weiterzuentwickeln.

Alles in allem: Die SPÖ stimmt diesem gesamten Paket sehr, sehr gerne zu. Es bringt uns gut weiter. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

10.49

Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Frau Bundesrätin.

Zu Wort gemeldet ist wieder unser Bundesminister Christoph Wiederkehr. Ich erteile es ihm.

RN/22

10.49

Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren! Das sind heute wichtige Beschlüsse zur Stärkung der Bildung in Österreich. Ich möchte mit der Stärkung der Elementarpädagogik starten, weil wir da mit dem heutigen Beschluss einen Paradigmenwechsel vollziehen.

Das ist in der Öffentlichkeit gar nicht so bekannt, aber es wird zum ersten Mal ein grundständiges Studium zur Elementarpädagogik an österreichischen Hochschulen starten können. Damit sind wir im internationalen Vergleich eher spät dran; die Regel ist eine tertiäre Ausbildung für Elementarpädagogik.

Wir haben in Österreich ein gut etabliertes System, nämlich das einer fünfjäh­rigen Ausbildung mit Matura, um dann sowohl Matura zu haben als auch in der Elementarpädagogik arbeiten zu können. Wir sehen allerdings, dass wir dieses gut bewährte System ergänzen müssen. Wir müssen es ergänzen, weil wir zusätzliche Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen in Öster­reich benötigen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Warum haut ihr sie dann raus? Das ist die Frage!) Wir benötigen sie, weil wir zum Glück elementarpädago­gische Einrichtungen ausbauen, nämlich quantitativ ausbauen, damit Beruf und Familie in ganz Österreich vereinbar sind.

Es geht nicht nur um den quantitativen Ausbau, damit Eltern sicher sein können, dass sie einen Betreuungs- und Bildungsplatz für die Kinder haben, sondern es geht auch um die Qualität für die Kinder. Elementarpädagogik ist nämlich für Kinder der erste Eintritt in die Bildungslaufbahn (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Warum lässt man Kinder nicht Kinder sein?), und dementspre­chend möchten wir als Bundesregierung, möchte ich als Bundesminister die Elementarpädagogik in den nächsten Jahren qualitativ verbessern. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Dafür benötigt es aber ausreichend qualifiziertes Personal. Wir sehen, der quantitative und qualitative Ausbau ist mit den Ausbildungsmöglichkeiten, die wir aktuell haben, nicht zu bewerkstelligen. Darum haben wir eine große Ausbildungsoffensive mit dem Ziel, 4 000 zusätzliche Ausbildungsplätze in den nächsten vier Jahren zu schaffen, initiiert. Es gibt unterschiedliche Formen, zum Beispiel für den ländlichen Bereich, damit man auch Hybridlehre machen kann, damit man auch im ländlichen Bereich diese Ausbildung machen kann, ohne jeden Tag 2 Stunden fahren zu müssen.

Eine wichtige Säule ist die tertiäre Ausbildung, die zusätzlich kommt: zum ersten Mal grundständig, nämlich dass auch Maturant:innen – zum Beispiel nach einer AHS – dann ein Studium der Elementarpädagogik machen können. Das bringt neue Zielgruppen in den Beruf, und es ist auch eine gesellschaft­liche Aufwertung, weil wir sagen, ja, Elementarpädagogik kann auch akademisch studiert sein, muss es aber nicht. Es gibt da unterschiedliche Wege hin zu diesem wunderbaren, wichtigen, aber natürlich auch herausfordernden Beruf.

Abseits der Stärkung der Elementarpädagogik durch diese neue Ausbil­dungsform werden wir mit den Orientierungsklassen das Schulsystem stärken, nämlich indem die Schulen entlastet werden, die Lehrkräfte entlastet werden und den Kindern, die keine schulische Vorerfahrung haben, der Eintritt ins österreichische Schulsystem erleichtert wird.

Dann gibt es den Vorwurf: Warum brauchen wir das überhaupt und wie viel? – Mein Ansatz ist: Hoffentlich so wenig wie möglich, aber die Aufgabe der Politik ist, vorbereitet zu sein (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ]), gute Systeme zu schaffen, die in unterschiedlichen Zeiten und Rahmen­bedingungen funktionieren. Das ist die Verantwortung von vorausschauender Politik. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Wir haben aufgrund von Modellen – beispielsweise in Vorarlberg, wo meines Wissens auch die Freiheitlichen dieses Projekt mit unterstützen, und auch in Wien – gesehen, dass solche eigenen Klassen für Kinder, die noch keine schulische Vorerfahrung haben, extrem wichtig sind, um Sprache zu vermitteln, um Grundfertigkeiten zu vermitteln, wie zum Beispiel eine Schere zu halten, um Werte zu vermitteln, aber auch um Wissen zum Schulsystem zu geben und die Eltern damit einzubinden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – Beifall spendend –: Eine Schere halten! Ist das Ihr Ernst? Da habts wirklich was Tolles geschafft in Österreich!)

Das ist tatsächlich das Thema und man kann sagen, ja, das ist bedauerlich. Weil: Ich möchte, dass jedes Kind auf der ganzen Welt die besten Bildungschancen hat, aber ich bin dafür verantwortlich, dass alle Kinder, die in Österreich aufwachsen, gute Bildung erfahren, und dafür werde ich mich auch in Zukunft einsetzen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundes­rätin Deutsch [NEOS/W].)

10.53

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

 

Begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam den ehemaligen steirischen Vizepräsi­denten des Bundesrates und jetzigen Nationalrat Ernst Gödl. – Herzlich willkommen bei uns! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Irene Partl. Ich erteile es ihr.

RN/23

10.53

Bundesrätin Irene Partl (FPÖ, Tirol): Danke, Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kollegen! Liebe Zuseher! Man kann sich ja vieles schönreden, aber dieser Gesetzentwurf ist der nächste Schildbürgerstreich der gescheiterten Bildungspolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

Orientierungsklassen – wofür eigentlich? – Um Kindern beizubringen, wie man einen Stift hält und wann der Unterricht beginnt. Das ist kein Witz, denn der Experte im Unterrichtsausschuss hat das so erklärt. Und für so etwas setzen Sie ausgebildete Lehrer ein, während in den Klassenzimmern der Fach­kräftemangel explodiert. Das ist absurd und ein Schlag ins Gesicht jeder enga­gierten Lehrkraft. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber vielleicht gibt es ja da auch den von Ihnen genannten Hybridlehrer, was immer man darunter versteht. Ich habe nicht verstanden, was der tut. Ich weiß nicht, was das ist. (Bundesminister Wiederkehr: Hybridlehre! Digital!) – Hybridlehrer haben Sie gesagt. Diese Klassen sind nichts anderes als ein Reparaturbetrieb für Ihre gescheiterte Zuwanderungspolitik.

Bessere Migration, keinen Familiennachzug, dann gibt es keine Notwendigkeit für solche Pseudoklassen. So einfach wäre das, aber nein, statt Ordnung und klare Regeln schaffen Sie teure Beschäftigungstherapien auf Kosten von Steuerzahlern, Lehrern und Schülern. Wir sagen: Schluss mit dieser Symbolpolitik, mehr Wissen, weniger Experimente! Unsere Kinder sind kein Sozialprojekt, unsere Schulen keine Integrationswerkstatt! (Beifall bei der FPÖ.) – Klare Ablehnung.

Wir haben folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen lrene Partl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kopftuchverbot an Österreichs Schulen“ (Bundesrat Reisinger [SPÖ/OÖ]: Echt? Mit dem löst man die Bildungsgeschichte?)

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher nachstehenden Entschließungs­antrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die das Tragen eines Kopftuches sowie einer Verschleierung in öffentlichen Pflichtschulen sowohl für Lehrerinnen als auch für Schülerinnen verbietet.“


(Beifall bei der FPÖ.)

10.56

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/23.1

TOP1 Unselbständiger Entschließungsantrag: Kopftuchverbot an Österreichs Schulen von Irene Partl

Vizepräsident Günther Ruprecht: Der von den Bundesräten lrene Partl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Kopf­tuchverbot an Österreichs Schulen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist unsere Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es ihr.

RN/24

10.57

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke sehr. – Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher! Besucherinnen und Besucher hier bei uns im Hohen Haus, willkommen! Wenn ich von den NEOS und von Ihnen, Herr Bundesminister, höre, was Sie in der Regierung im Bereich Bildung so alles vorhaben, dann stimmt mich das wirklich hoffnungsvoll.

Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass im Bereich Bildung einiges reformiert gehört, und ich kann dem, was Kollegin Muthsam vorhin in der Aktuellen Stunde gesagt hat, nur hundertprozentig zustimmen. Die Herausforderungen sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Pädagoginnen und Pädagogen sind schon gewaltig. Bei dem, was da in dem Paket im Ministerratsvortrag Anfang Juli vorgestellt wurde, gibt es schon gute Ansätze. Wir werden aber gleichzeitig natürlich genau darauf schauen, welche Maßnahmen Sie dann in Zukunft tatsächlich umsetzen werden, um das Bildungssystem umzu­bauen, um das, was dringend notwendig ist, zu reformieren.

 

Wir haben dazu heute schon viel gehört, und ich schließe mich auch dem Dank an, dass dem Thema in der Aktuellen Stunde wirklich so viel Raum gegeben wurde; ja, das ist wirklich eine ganz wichtige Sache.

Die Vorhaben, die wir heute hier vorliegen haben, haben auf den ersten Blick tatsächlich großes Potenzial. Mit den Orientierungsklassen haben wir die Chance, eine neue Möglichkeit zu schaffen, benachteiligte Kinder beim erstmaligen Einstieg in eine Bildungszukunft zu unterstützen. Das ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu tatsächlicher Chancengleichheit.

Auch wenn ich Kollegen Ruf wirklich sehr oft zustimme, muss ich ihm in seinem Lobgesang auf unser Schulsystem, dass jeder und jede, sofern er oder sie nur wirklich genügend fleißig ist, die gleichen Chancen in unserem Bildungssystem hat, ein bisschen widersprechen. Bildung wird in Österreich nach wie vor zu einem viel zu großen Teil vererbt. Die Zahlen dazu sind relativ eindeutig.

Kollegin Gruber-Pruner ist schon sehr darauf eingegangen, und ich möchte noch einmal verstärken, worum es hier geht: Es geht hier in erster Linie um Kinder, die sich nicht ausgesucht haben, wie ihre Vergangenheit ist, woher sie kommen, wie sie bisher gelebt haben. Und ja, Kollegin Partl, die Orientierungsklassen sind für Kinder da, die eine Vergangenheit haben, ein Leben gehabt haben, von dem wir uns gar nicht vorstellen können, dass es so etwas Unglaubliches gibt, das vielleicht noch als Kindheit bezeichnet wird. Sie sind dazu da, um den Kindern eine Basis mitzugeben, damit sie überhaupt eine Chance haben, und jedes Kind hat gleiche Chancen verdient. (Beifall bei den Grünen, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundes­rätin Deutsch [NEOS/W].)

Uns ist schon auch klar, dass die Orientierungsklassen ein bisschen eine anlassbezogene Maßnahme sind. Es geht natürlich in erster Linie darum, die Deutschförderklassen zu entlasten, und das ist auch gut so. Die Päda­goginnen und Pädagogen in den Deutschförderklassen leisten wirklich Unglaubliches, und um diese zu entlasten, ist das natürlich absolut ein gutes Mittel.

Wir sollten aber nicht vergessen, worum es hier geht: Es geht in erster Linie um Kinder, die wir unterstützen wollen, die wir unterstützen müssen, die vielleicht noch nie eine Normalität erlebt haben, wie es für uns, für unsere Kinder selbstverständlich ist – Kindergarten, Schule –, die so etwas noch nie erlebt haben, um Kinder, die den Großteil ihres Lebens vielleicht auf der Flucht waren oder vielleicht viel zu lange in Flüchtlingscamps leben mussten.

Noch einmal in Richtung FPÖ gesagt: Die Kinder haben sich das nicht ausgesucht. Kollegin Gruber-Pruner ist eh schon genügend auf die Rede meines Kollegen eingegangen. Ich bin da immer wieder ein bisschen sprachlos, wie man so über Kinder reden und sie so instrumentalisieren kann, um seine Agenda durchzubringen. Es geht hier um Kinder, um Kinder, die es in ihrem Leben einfach wirklich nicht leicht gehabt haben und die sich das nicht ausgesucht haben. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].)

Jetzt haben wir im Ausschuss erfahren, dass es durch das Aussetzen des Familiennachzugs ein bisschen die Hoffnung gibt, dass der Bedarf an diesen Orientierungsklassen gar nicht mehr so groß sein wird. Das ist ehrlich gesagt etwas zynisch. Die Orientierungsklassen werden eingeführt, um eben Kinder, die viel zu lange zum Beispiel in unhaltbaren Zuständen leben mussten, so gut wie möglich an eine neue Normalität heranzuführen, um ihnen erstmals die Chance auf Bildung zu geben. Durch das Aussetzen des Familien­nachzugs schaffen Sie erst recht noch viel mehr dieser bedauernswerten Kinder ohne Kindheit. Das ist eigentlich wirklich mehr als zynisch – aber gut.

Irgendwann können diese Familien hoffentlich wieder zueinanderfinden, und wenn es dann die Möglichkeit des späten, aber sanften Einstiegs in eine Bildungszukunft gibt, dann ist das zumindest ein Funken Hoffnung. Gleichzeitig sehen wir, die Entscheidungshoheit über Fördermaßnahmen liegt immer noch nicht wirklich bei den Schulen. Dabei bräuchte es gerade dort mehr Flexibilität und Ressourcen. Echte Schulautonomie im Bereich Sprachförderung schaut halt anders aus, da bräuchte es noch mehr.

Was wir auch sehen – das ist wirklich ein großer Mangel, und dass das so ist, wurde auch im Ausschuss noch einmal bestätigt –: Die gesamte Ressour­cenzuteilung sieht ausschließlich pädagogische Planstellen vor, keine Schulsozialarbeit, keine Psycholog:innen, keine interkulturelle Begleitung. Es ist natürlich klar, dass die Leitung der Klassen Pädagog:innen haben müssen, aber – wir haben es ja in der Aktuellen Stunde und in den Reden vor meiner schon gehört – gerade die vorhin beschriebenen Kinder bräuchten genau diese Unterstützung, eben durch Sozialarbeiter:innen, durch Psycholog:innen und vor allem durch interkulturelle Begleitung. Das steht wie gesagt ein bisschen im Widerspruch zu dem, was wir vorhin so gehört haben und was auch wirklich geplant ist, aber in diesem Bereich wäre gerade das besonders wichtig.

Ein weiterer Punkt ist die angekündigte intensive Elternarbeit. Die Zusammenarbeit mit Eltern ist essenziell, ja, das wissen wir, aber wenn in den Erläuterungen von Sanktionen bei Nichtteilnahme die Rede ist, ohne dass das im Gesetzestext aufscheint, dann wirft das natürlich Fragen auf: Was genau sollen Eltern wirklich verpflichtend absolvieren, und was passiert, wenn sie dem nicht nachkommen?

Meinen Informationen zufolge waren sogar die NEOS überrascht darüber, dass das in den Erläuterungen so drinnen steht. Da ist halt die Frage, warum das so in die Erläuterungen Eingang gefunden hat. Integration gelingt, das wissen wir, eher durch Unterstützung und nicht so sehr durch Drohungen.

Nun zu den neuen Ausbildungswegen in der Elementarpädagogik: Einige der Vorschläge, die wir als Grüne schon lange vorbringen, finden sich nun tatsächlich im Gesetzentwurf. Das außerordentliche Bachelorstudium, das mit dem Bachelor Professional abschließt, wird eingeführt. Damit öffnen wir endlich auch jenen Menschen den Zugang zur qualifizierten Elementarpäda­gogik, die keine Matura haben. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Durchlässigkeit und Anerkennung von Lebenserfahrung, von Berufserfahrung. Auch die Öffnung unterschiedlicher Ausbildungswege an pädagogischen Hochschulen, an Fachhochschulen und weiteren postsekundären Bildungs­einrichtungen ist wirklich richtig und ganz notwendig. Dass dabei fertige Konzepte aus der letzten Regierungsperiode übernommen wurden, zeigt, dass gute Ideen keine Parteigrenzen kennen, und das finden wir natürlich sehr begrüßenswert.

Positiv ist außerdem, dass die Maßnahme befristet ist und eine verpflichtende Evaluierung vorgesehen ist. Qualität muss überprüfbar sein. Auch das ist ein grünes Anliegen.

Bei diesen begrüßenswerten Änderungen dürfen wir aber nicht stehen bleiben. Die Ausbildung in der Elementarpädagogik braucht nicht nur neue Wege, sondern sie braucht qualitative und systemische Weiterentwicklung und vor allem bessere Arbeitsbedingungen. Ich kenne wirklich viele Elementar­pädagog:innen, ich komme aus dem Bereich. Das heißt, ich kenne mehr Elemen­tarpädagog:innen, die kurz nach ihrer Ausbildung oder schon während ihrer Ausbildung aufgegeben haben, weil einfach die Arbeitsbedingungen nicht wirklich ideal sind. Wer den Beruf aufwerten will, der muss auch den Alltag in den Krabbelstuben und Kindergärten verbessern: durch faire Bezah­lung, ausreichend Personal und gute Betreuungsschlüssel. Also da habe ich wirklich große Hoffnung, dass das angegangen wird.

Zum Entschließungsantrag der FPÖ bezüglich Mobbing: Ja, Mobbing ist ein ernstes Problem, aber drastische Maßnahmen allein lösen halt so etwas nicht. Statt auf Ausschluss und Sanktionen zu setzen, bräuchten wir eigentlich einen frühzeitigen pädagogischen Zugang – auch da wieder mehr Schul­sozialarbeit, verpflichtende Mobbingpräventionskonzepte an allen Schulen und Fortbildungen für Lehrkräfte zum Erkennen und Entschärfen von Konflikten. Schüler:innen, die andere verletzen, brauchen klare Grenzen, keine Frage, aber sie brauchen auch Unterstützung. Durch Begleitung und nicht durch Ausgrenzung schaffen wir ein sicheres und respektvolles Schulklima für alle.

Zu den vorliegenden Punkten kann ich abschließend nur sagen: Wir sehen da viel Licht, ein bisschen Schatten, aber viel Licht, und wie versprochen sind wir sehr konstruktiv. Wir fokussieren uns auf die guten Punkte, die da weiter­gehen, und werden dem sehr gerne zustimmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

11.07 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.

Zu Wort gemeldet ist unsere Bundesrätin Amelie Muthsam. Ich erteile es ihr.

RN/25

11.08

Bundesrätin Amelie Muthsam (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal, aber auch zu Hause vor den Bild­schirmen! Stellt euch vor, stellen Sie sich vor: Sie kommen in ein neues Land. Sie können die Sprache nicht, waren vielleicht noch nie oder lange nicht mehr in der Schule. Vielleicht haben Sie noch nie eine Tafel gesehen, einen Schulruck­sack getragen oder eine Schulglocke gehört. Alles ist neu: die Menschen, die Regeln, das Leben.

An dieser Stelle gibt es jetzt zwei Szenarien, wie man damit umgeht. Es gibt das, was sich die FPÖ vorstellt: Kinder sollen Deutsch lernen, aber ohne dass sie Unterricht bekommen. Sie sollen österreichische Bräuche kennenlernen, aber ohne dass sie mit österreichischen Kindern in Kontakt kommen. Ob du jemals lesen gelernt hast – egal. Ob du weißt, wie Schule hier funktio­niert – egal. (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Wer sagt das?) – Sie selber haben das gesagt! (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Nein!) Wenn man die Debatten­beiträge heute hier verfolgt, kriegt man ja das Gefühl, Sie bei der FPÖ sind alle wahre Sprachtalente, wenn Sie es sich so einfach vorstellen, dass man neue Sprachen lernt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Zuerst werfen Sie uns vor, dass wir hier Symbolpolitik machen (Zwischenruf der Bundesrätin Partl [FPÖ/T]), und dann reden Sie bei einem Tagesordnungs­punkt betreffend die Bildungspolitik über das Kopftuchverbot. Ich will auch nicht, dass jungen Mädels irgendetwas aufgezwungen wird, aber hier reden wir über ein anderes Thema. Das löst diese Probleme nicht. Also hören Sie auf mit Ihrer - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Reden wir hier über Schule oder nicht? Passt es zur Bildungspolitik oder nicht? Wo sollen wir es sonst einbringen? Es geht um die Schule, Frau Kollegin! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich weiß, dass es um die Schulen geht. Auch in Ihrem Regierungsprogramm, das Sie gemeinsam mit der ÖVP im Jänner auszuarbeiten begonnen haben, sind diese Orientierungsklassen enthalten. Und wo stehen sie denn drinnen? In welchem Kapitel stehen die Orientierungsklassen drinnen? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wir werden Sie das nächste Mal fragen, welche Anträge wir einbringen dürfen!) – Sie stehen im Kapitel zur Bildungspolitik und nicht im Kapitel zur Integrationspolitik, in Ihrem eigenen Programm. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Ich kann gar nicht glauben (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich auch nicht!), dass wir das heute hier schon so oft haben sagen müssen. (Neuerlicher Ruf bei der FPÖ: Ich auch nicht!) – Ja, das glaube ich Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Aber ich muss es trotzdem noch einmal sagen: Wir reden hier über Kinder – Kinder, die aus Kriegsgebieten hierher flüchten, nicht wissen, wie sie sich hier zurechtfinden sollen, Kinder, die Gewalt erlebt haben, die Krieg erlebt haben, und Sie reden so über diese Menschen, über diese Kinder! Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und einen guten Start hier. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)

Deswegen gibt es noch ein zweites Szenario, und das ist das, an dem wir hier konstruktiv und produktiv arbeiten. Kinder, die neu in Österreich ankom­men, bekommen einmal Zeit, dass sie hier ankommen. Sie müssen nicht sofort in den normalen Unterricht, sie können sich einmal in einem speziellen Unterricht zurechtfinden. Was passiert dort? – Man lernt, sich zu verständigen, die ersten Wörter Deutsch, Lesen und Schreiben. Das ist ja das, was Sie immer fordern. Es geht ja genau darum: dass sie lernen, wie Schule und Gesell­schaft hier funktionieren und wie wir hier zusammenleben wollen.

Orientierung heißt nicht nur Sprachunterricht. Diese Kinder haben Krieg erlebt, Flucht, Unsicherheit, die wissen nicht, wie sie sich zurechtfinden, die brauchen nicht nur Grammatikregeln oder irgendwelche Politiker:innen, die ihnen erklären, wie sie hier zu leben haben.

All das geben wir ihnen in diesen Orientierungsklassen.

Natürlich hat dieses Modell Grenzen, wir werden damit auch nicht alle Probleme lösen. Es fehlt natürlich eine Begleitung für diese Phase des Ankommens. Viele dieser Kinder bringen traumatische Erfahrungen mit, die weit über sprachliche Hürden hinausgehen. Sie brauchen mehr als Unterricht, sie brauchen diese psychosoziale Begleitung, Elternarbeit und kulturelle Übersetzungsleistungen. Diese Realität wird vielleicht noch unzureichend mitbedacht, aber die Orientierungsklassen sind ein Anfang, und sie sind vor allem ein Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Integration beginnt nicht damit, dass man irgendwelche Forderungen an Kinder stellt, sondern sie beginnt damit, dass man Strukturen schafft, die ihnen die Teilhabe auch ermöglichen. Die Orientierungsklassen tun das – nicht perfekt, aber mit einem sehr klaren Ziel: nicht überfordern, sondern befähigen, nicht ausschließen, sondern vorbereiten.

In einer Zeit, in der Integration oft nur so als Schlagwort irgendwo auftaucht, ist das ein konkreter und ein verantwortungsvoller Ansatz, und genau das ist der Unterschied: Wir machen keine Symbolpolitik, sondern Bildung, die wirklich ankommt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

11.12

Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Frau Kollegin.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Antonia Herunter. Ich erteile es ihr.

RN/26

11.13

Bundesrätin Antonia Herunter (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Auch liebe Zuschauer auf Tiktok! Ich hatte das Vergnügen, vor ein paar Wochen auf Tiktok mit einer Forderung nach einem Verbot für Kopftücher für unter 14-Jährige viral zu gehen. Ich sage auch gleich, warum mir das so ein Anliegen war: weil ich finde, dass Mädchen und Frauen in Österreich selbst­bestimmt leben sollen und wir ihnen das, soweit es geht, auch ermögli­chen sollen. (Allgemeiner Beifall.) – Dass ich heute auch Applaus von der FPÖ bekomme, damit hätte ich nicht gerechnet. Merken Sie sich das für später!

Ein Kopftuchverbot bis 14 Jahre ermöglicht, dass man sich einmal orientiert. So, wie in den Orientierungsklassen zunächst einmal ein bisschen Eingewöhnung geboten werden soll, gibt das einfach eine gewisse Freiheit.

Wir haben aber in Österreich auch ein sehr hohes Gut, nämlich die Religions­freiheit, die auch sehr viele Rechte zuspricht. Man kann das alles nicht universell allen sofort absprechen, nur weil man vielleicht nicht ganz einver­standen damit ist, denn Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit bedeuten auch, dass man ein bisschen etwas aushalten muss.

Um mich ganz kurz zu halten, vielleicht abseits dieser Symbolpolitik des heutigen Entschließungsantrages: Wenn Sie für junge Mädchen und junge Frauen wirklich etwas tun wollen, liebe FPÖ, dann überlegen Sie sich doch, wie Sie diese jungen Frauen emanzipieren können, wie Sie sie unterstützen können, anstatt zum Beispiel junge Frauen in Führungspositionen hinterrücks zum Beispiel als Stadträtin abzuwählen – wenn sie gar nicht dabei sind! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Überlegen wir uns doch, wie wir positive Rollenbilder für junge Mädchen und Frauen in Österreich schaffen können, wie wir Vorbilder sein können, anstatt immer nur zu sagen, was nicht geht! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.15

Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Frau Kollegin.

Ich begrüße sehr herzlich bei uns im Plenum Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl und Herrn Staatssekretär Jörg Leichtfried. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Kollege Spanring, bitte.

RN/27

11.15

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Was wir heute hier diskutieren, wird unter dem Titel Bildungsmaßnahme verkauft. In Wahrheit ist es keine Bildungsmaßnahme, insofern möchte ich einer Vorrednerin, die gesagt hat, dass es vielleicht auch eine Integrationssache ist, natürlich recht geben. Genau das, was heute hier passiert, ist eine reine Integrationssache. Da geht es um keine Bildungsmaßnahme, das hat mit der Schule in Wahrheit überhaupt gar nichts zu tun.

Dass es überhaupt so weit gekommen ist, meine Damen und Herren, dass wir heute so weit sind, dass wir Kinder in der Schule haben, über die wir sagen müssen, wir müssen ihnen beibringen, wie sie einen Stift halten, wie sie eine Schere halten und so weiter und so fort, das ist schon Ihrer Politik der letzten Jahre geschuldet.

Ich sage Ihnen noch etwas: Sie versuchen da, eine Aufgabe zu übernehmen, wenn Sie von Menschenrechten reden, eine Aufgabe, die zu Hause in der Familie erledigt werden muss. (Beifall bei der FPÖ.) Sie können versuchen, zu integrieren, soviel Sie wollen, wenn die Eltern nicht bereit sind, da mitzu­spielen, können Sie Deutschkurse abhalten, Integrationsmaßnahmen setzen, das wird alles für die Fisch’ sein. Das Einzige, wozu es führt: Es kostet viel Steuergeld, nämlich Steuergeld, das jetzt im Bildungsministerium für Integration verwendet wird, das wir eigentlich selber gut brauchen würden, nämlich für unsere Schulen, für unsere Lehrer. Dort gehört einmal etwas gemacht. Die Zustände an den Schulen sind teilweise untragbar. Voriges Jahr haben wir zum Beispiel auch Containerklassen aufstellen müssen.

Ich bin mit Kollegen Ruf nicht oft einer Meinung, aber ich gebe Ihnen voll­kommen recht, wenn Sie sagen, es entspricht einer Käfighaltung, wie teilweise Lehrer in ihren eigenen Büros – sind es ja nicht, es sind oft Großraumbüros; ich habe das selber in einer Schule in Wien sehen dürfen –, im Konferenzzimmer – so wie Sie hier – aufgefädelt sitzen und Schularbeiten korrigieren oder Sonstiges machen. Das ist unmenschlich, da gehört einmal etwas gemacht, aber da sind Sie nicht willens, endlich irgendetwas zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Thema Integration, meine Damen und Herren: Ja, ich gebe Ihnen recht, Integration ist wichtig. Aber ist es eine Bringschuld von uns? – Nein, ist es nicht! Es ist eine Bringschuld jener, die zu uns kommen, die bei uns leben wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch einmal: Sie können versuchen, zu integrieren, soviel Sie wollen, wenn der Wille nicht da ist – und das liegt in erster Linie am Elternhaus –, dann wird das alles unnütz sein und nur viel, viel Steuergeld verschwenden.

Sie haben heute einige Einzelbeispiele von den vielen Zuwanderern, die erfolgreich waren, gebracht. Ja, die gibt es, gut so, seien wir stolz darauf, David Alaba oder wie sie auch alle heißen (Zwischenrufe bei der SPÖ), aber, meine Damen und Herren: Was machen Sie mit allen anderen? (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie können sich schon darüber lustig machen, aber Sie vergessen eines dabei - - (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: ... dass der David Alaba da geboren ist! Entschuldigung?!) – Ja, aber irgendwann einmal, glaube ich, ist er schon auch zugewandert, oder? (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Gut, aber sein Vater ist zugewandert. (Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.) – Nein, Herr Sandro Beer, ich bin nicht deppert, aber danke für die Frage, es geht mir gut. (Zwischenruf des Bundesrates Beer [SPÖ/W].) Entschuldigung, ja, es ist der Nachbar gewesen.

Auf alle Fälle, meine Damen und Herren: Sie können Einzelbeispiele nennen, so viele Sie wollen, aber Sie vergessen eines: Sie vergessen die Hunderten und Tausenden österreichischen Kinder, die unter den Folgen dieser Zuwande­rung leiden müssen (Beifall bei der FPÖ); die, die gemobbt werden, die, die bedroht werden, die, die die Minderheit in der eigenen Klasse sind, und die, die sich dann in Österreich integrieren müssen, an andere Kulturen und andere Sitten anpassen müssen. Diese Kinder sind Ihnen total egal. Von keinem Einzigen von Ihnen habe ich gehört, dass es da ein Problem gibt – von nieman­dem, leider auch nicht von der ÖVP. Von den Linken bin ich nichts anderes gewohnt, aber ich habe leider auch von der ÖVP nichts dazu gehört.

Meine Damen und Herren, weil heute hier auch gefallen ist, dass Mehr­sprachigkeit so toll ist – von Kollegin Hauschildt-Buschberger –: Da bin ich ja voll und ganz bei dir. Natürlich ist es toll, das haben wir auch nie bekrittelt. Das, was wir bekritteln, ist, dass ein Kind, wenn es bei uns ist, nicht Deutsch kann und dass die Eltern, wenn sie bei uns sind, nicht Deutsch können. Das Problem ist ja – Sie reden von Mehrsprachigkeit –, das ist keine Mehrspra­chigkeit. Wenn ein Kind bei uns ist und nur Türkisch kann – und das nicht einmal in Schriftform und ordentlich gesprochen – und nicht Deutsch kann, was ist denn das für eine Mehrsprachigkeit? – Das ist keine Mehrsprachigkeit! (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ]: Ich habe gesagt, Mehrsprachig­keit sollte erhalten bleiben! – Zwischenruf der Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.].)

Wir leben halt einmal in Österreich, und da wäre es halt gut, wenn alle, die hier sind, auch Deutsch sprechen. Dagegen verwahren Sie sich komplett! (Beifall bei der FPÖ.)

Das fängt heute schon damit an, wie der Minister hier herinnen redet – ich habe ihm zugehört. Das ist ja jetzt ganz modern, man muss ja en vogue sein, es wird jetzt alles nur noch gegendert, es wird jetzt nur mehr von der weiblichen Form gesprochen (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Habt ihr ein Problem?), aber es gibt halt schon das generische Maskulinum – das ist ursprünglich die männliche Form eines Substantivs gewesen und da waren alle Gruppen mit angesprochen. (Zwischenruf der Bundesrätin Herunter [ÖVP/Stmk.].) Das geht ja heute nicht mehr weit genug, darum müssen wir halt das generische Femininum verwenden, das es aber in Wirklichkeit nicht gibt. Das gibt es nicht, das ist eine Erfindung von Ihnen, und das ist ganz einfach nicht Deutsch!

Und wenn Sie als Minister oder auch einige Kollegen das vorleben, dann brauchen wir uns nicht zu wundern. Ich weiß, es wird gerne gesprochen, aber wissen Sie, es wird auch gerne gesagt: Gemma Billa!, es ist halt nur nicht Deutsch. Dann kann man halt auch nicht verlangen, dass andere Deutsch lernen, wenn Sie es selber nicht können. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Matznetter [SPÖ/W].)

Weil die Wiener SPÖ so nervös ist, Zwischenrufe macht: Ich habe jetzt ein aktuelles Beispiel für Sie mitgebracht, das steht im „Standard“, der, glaube ich, jetzt nicht verdächtig ist, eine freiheitliche Zeitung zu sein (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ]): „Im September hätte ihr letztes Schuljahr an einem Wiener Gymnasium beginnen sollen. Dann hätte es für die Wiener Lehrerin Elisabeth T.“ – ich kenne sie nicht – „in die Pension gehen sollen.“ Aller­dings gibt es jetzt ein abruptes Ende. Wissen Sie, warum? – Die Lehrerin wurde von der Wiener Bildungsdirektion fristlos entlassen, weil sie sich dagegen gewehrt hat, für ein Schulprogramm die ID Austria am Handy zu installieren, weil sie sagt, das ist ein Datenschutzproblem.

Nicht böse sein, wo sind wir heute? Ist es so, dass die Bildungsdirektion jedem Lehrer ein Smartphone zur Verfügung stellt, ist es so? Ist es so, dass jeder hier gezwungen werden kann, dass er ID Austria verwendet? Wir reden hier herinnen immer darüber, dass man die Menschen möglichst mitnehmen soll und dass alles nicht nur digital, sondern für viele Menschen auch noch analog gehen muss.

Wenn es Menschen gibt, die halt datenschutzrechtliche Bedenken haben, dann ist das zu akzeptieren. Aber da wird eine Lehrerin nach 35 Schuljahren – ein Jahr vor ihrer Pension! – fristlos entlassen. Schämen Sie sich! (Beifall bei der FPÖ.)

11.23 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

RN/28

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

RN/28.1

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/28.2

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Klemens Kofler, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Wirksame Maßnahmen gegen Mobbing und Gewalt an Schulen“ vor. Ich lasse über diesen Entschlie­ßungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit.

RN/28.3

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Irene Partl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Kopftuchverbot an Österreichs Schulen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

RN/29

2. Punkt bis 4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden (131 d.B. und 138 d.B. sowie 11679/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapier­aufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden (132 d.B. und 139 d.B. sowie 11680/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (133 d.B. und 140 d.B. sowie 11681/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punkten 2 bis 4, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 2 bis 4 ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel. – Ich bitte um die Berichte.

RN/30

Berichterstatter Dr. Manfred Mertel: Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Sehr geschätzter Herr Vizepräsident! – Eine steirische Connection heute schon im Einsatz. – Ich darf die Berichte über die Punkte 2 bis 4 bringen.

Zunächst bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden. 

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung: 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und weitere Gesetze geändert werden. 

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung: 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Außerdem bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungs­gesetz geändert werden. 

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor und ich komme ebenfalls sogleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Wir gehen nun in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile es ihm.

RN/31

11.27

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher zu Hause und hier im Bundesratssaal! Liebe Österreicher! Zu TOP 2: Die Einführung neuer Strafbefugnisse und Aufsichtsbefugnisse der FMA als zuständige Behörde werden unterstützt. Vereinfachungen, Vereinheitli­chungen, Anpassungen der bestehenden Strafbefugnisse sind sinnvoll. Der Änderung des Börsegesetzes 2018 und des Wertpapieraufsichtsgeset­zes 2018 wird zugestimmt.

Zu TOP 3: Dieses Finanzmarktinfrastrukturgesetz dient der Umsetzung der Richtlinien und der Verordnungen. Maßnahmen wie die Erweiterung der Strafbestimmungen, Änderungen der Obergrenze des Konzentrationsrisikos, Schaffung einer Aufsichtsstruktur der Lieferungs- und Abwicklungs­dienstleistung und die Verbesserung der Abwicklungsdisziplin werden begrüßt und unterstützt.

Zu TOP 4: Im Jahr 2021 wurde die letzte Gesetzesnovelle beim Immobilien-Investmentfondsgesetz vorgenommen. Dabei wurde die Mindesthaltefrist und eine Rückgabefrist für Kleinanleger eingeführt. Diese einjährige Schutzfrist war bisher ein Vorteil für Kleinanleger, da sie innerhalb einer bestimmten Zeit­spanne die Möglichkeit zur Rückgabe beziehungsweise zum Verkauf der Anteile hatten. Mit dieser Gesetzesnovelle wird die zwölfmonatige Schutzfrist auf drei Monate verkürzt, dies ist somit eine definitive Schlechterstellung. 

In Österreich sind die Immobilienpreise regelrecht explodiert und haben sich in den letzten 15 Jahren verdoppelt. Im gleichen Zeitraum sind die Löhne um rund 50 Prozent gestiegen, das heißt, die Leistbarkeit von Immobilien ist zurück­gegangen. 

Infolge der Finanzkrise 2008 wurden die Banken von den Ländern unterstützt beziehungsweise sogar gerettet. Am 1. Jänner 2015 wurde die MREL-Richt­linie eingeführt und somit ein Mindestbetrag an Eigenkapital, den ein Unternehmen vorhalten muss. Die Quote betrug im ersten Quartal 2025 2,8 Prozent. 

In der Ausschusssitzung am Dienstag stellte ich die Frage bezüglich der Finanzierung dieser Änderung, wie diese erfolgt, wer die Kosten trägt. – Mit großer Sicherheit werden diese Kosten wiederum auf Kontoinhaber, Kreditnehmer, sprich den Endkunden, aufgerechnet. Mit jeder Erhöhung, mit jeder neuen Auflage wird alles noch teurer und somit unleistbar. 

Ein wesentlicher Faktor, warum wir in Österreichs Bauwirtschaft mit dieser Auftragslage zu kämpfen haben, ist und war die KIM-Verordnung – nicht zu vergessen: Diese KIM-Verordnung wurde unter Schwarz-Grün ein­geführt. (Beifall bei der FPÖ.) Gott sei Dank ist sie mit Ende Juni 2025 ausgelaufen, aber die Folgen werden wir in Österreich leider noch viele Jahre spüren. Durch diese sinnlose und nachweislich schädigende Vorschrift wurde großer Schaden in Österreich verursacht, speziell in der Bauwirtschaft und im Baunebengewerbe. Aber noch viel schlimmer ist die entstandene Situation, dass sich zurzeit in Österreich kein normal Arbeitender eine Eigen­tumswohnung, ein Reihenhaus oder gar ein eigenes Haus leisten kann. Der Wunsch jeder Familie nach einem Eigenheim mit Garten ist nachvollziehbar und sinnvoll. 

Ich habe diese finanzielle Situation mit einem Sachverständigen aus Wels im Detail besprochen. Es ist besorgniserregend, wie die Kosten am Bau explodiert sind. So kostet in Oberösterreich ein Einfamilienhaus mit rund 150 Quadrat­metern Wohnfläche bis zu 800 000 Euro. Wenn jetzt eine junge Familie sehr sparsam ist und sparsam war, eventuell das Glück einer finanziellen Unter­stützung durch die Eltern hat, bleiben immer noch mindestens 400 000 Euro zu finanzieren. Bei dieser Summe ist mit rund 5 Prozent Zinsen, 1 Prozent Nebengebühren und einer sinnvollen Kapitalrückzahlung mit einer Rate von rund 4 000 Euro monatlich zu rechnen. Laut KIM-Verordnung dürfen diese 4 000 Euro maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen, und das bedeutet, es ist ein Nettoeinkommen von 10 000 Euro nötig. Bitte, wer in Österreich verdient diese Summe? In welcher Fantasiewelt leben da die Grünen? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Eine syrische Familie!) 

Diese KIM-Verordnung ist Gott sei Dank Geschichte. Aber jetzt kommt es, man glaubt es kaum: Die Grünen haben es immer noch nicht kapiert und stellten im Nationalrat einen Entschließungsantrag für die Beibehaltung der KIM-Verordnung. Die Grünen halten das Auslaufen der KIM-Verordnung wörtlich für „unvernünftig“. – Das ist so weit weg von der Realität, das kann kein arbei­tender Österreicher verstehen. Nur die Klientel der grünen Gutmenschen befür­wortet solche Vorschriften.

Im Wohnbau sind die Preisexplosionen am stärksten. Die Aufrechterhaltung des sozialen Wohnbaus ist nur in Oberösterreich gelungen, und es ist zu einer Herausforderung geworden. 

Besorgniserregend ist die Tatsache, dass immer mehr Familien auf eine Wohn­beihilfe angewiesen sind, und das wiederum schmälert die finanziellen Möglichkeiten im sozialen Wohnbau. 

Und ja, es ist nicht zu glauben, all diese Vorschriften sind noch immer nicht genug: Da kommt eine neue EU-Richtlinie, die sogenannte OIB-Richt­linie 6. Diese neue Richtlinie beendet in Österreich den sozialen Wohnbau. Die Umsetzung ist weder für die öffentliche Hand noch – und schon gar nicht – für die privaten Haushalte leistbar. Da kommt noch eine Menge an Problemen auf uns zu! Mit dieser Richtlinie wird der Wohnraum noch teurer, die finanziellen Möglichkeiten der Familien werden noch mehr eingeschränkt. 

Abschließend: Die ständigen EU-Vorgaben und Vorschriften sind nicht nachvollziehbar. Die Strafzahlungsdrohungen der EU sind eine Frechheit. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Richtig!) Die falsche Sichtweise der Regierung ist in der Regierungsvorlage – in den Hauptgesichtspunkten des Gesetzentwurfes – schriftlich festgehalten und lautet: „Die Änderungen verbessern die Rechtssicherheit, vermindern den Verwaltungsaufwand und ver­einheitlichen Prozesse“. 

Mein Zugang dazu ist: Diese Änderungen verbessern nichts, sind unnötig und bringen keinerlei Verbesserung für die Österreicher. Um die Kleinanleger und Konsumenten zu schützen, werden wir Freiheitliche dieser Novelle nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.35

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. Ich erteile es ihm.

RN/32

11.35

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Herzlichen Dank, Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! – Dir, Herr Vizepräsident, alles Gute für deine Amtszeit und auf eine gute Zusammen­arbeit! 

Wir beraten heute ein Gesetzespaket, das EU-Verordnungen und -Richtlinien im Finanzmarkt- und Bankenbereich technisch umsetzt. Das ist eine trockene Materie, es geht dabei um das Börsegesetz, um Regeln für den Handel mit Wert­papieren, um die Finanzmarktaufsicht sowie um strengere Anforderungen für größere Banken und Fonds. Lassen Sie mich aber eines klar sagen: Dieses Paket ist nicht nur für Banken relevant, es betrifft uns alle, auch junge Menschen und vor allem unsere Gemeinden. 

Was bringt das neue Gesetz? – Mit den Änderungen im Börsegesetz, im Wertpapieraufsichtsgesetz und in weiteren Finanzgesetzen setzen wir europäisches Recht um und machen den Finanzmarkt transparenter und fairer. Die Marktteilnehmer werden besser informiert, der Handel an der Börse wird übersichtlicher und der europäische Kapitalmarkt wird gestärkt. Das hilft auch unserer Wirtschaft und schafft Arbeitsplätze. 

Warum ist das auch für junge Menschen und Gemeinden wichtig? – Gerade junge Menschen wollen heute mehr darüber wissen: Wie kann ich nach­haltig investieren? Wie baue ich Vermögen auf? – Dafür braucht es klare Infor­mationen, gute Beratung und faire Rahmenbedingungen. 

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Nationale Finanzbildungsstrategie verweisen. Dazu gab es einen Fortschrittsbericht aus 2024, der dem Parla­ment zugeleitet worden ist. Die Hauptprioritäten der Strategie liegen auf einer „verantwortungsvollen Finanzplanung“ sowie der Vermittlung von digitalen Kompetenzen und Finanzwissen, damit Konsument:innen nachhaltige und fun­dierte Finanzentscheidungen treffen können. 

Auch für unsere Gemeinden sind stabile Finanzmärkte entscheidend, denn viele Gemeinden finanzieren größere Vorhaben wie den Bau von Kindergärten oder hinsichtlich Infrastruktur über Darlehen. Wenn der Markt ins Wanken ge­rät, trifft uns das alle. Deshalb begrüßen wir diese klaren Regeln, wie etwa jene betreffend den Umgang mit Risken gegenüber ausländischen Geld­instituten. 

Die Finanzkrise hat uns gezeigt, wenn Banken ins Straucheln geraten, leidet am Ende auch die öffentliche Hand, und das soll mit der EU-Finanzmarkt- und -Bankenaufsicht nicht mehr passieren. 

Noch eine kurze Stellungnahme zu meinem Vorredner: Kollege Steinmaurer, du hast den sozialen Wohnbau angesprochen. Ich komme aus Niederösterreich, der soziale Wohnbau ist in Niederösterreich runtergefahren worden – und das unter einer freiheitlichen Beteiligung. Das, was ihr in Niederösterreich dahin gehend gemacht habt, ist also auch nicht so gut, denn der soziale Wohnbau ist in Niederösterreich praktisch zum Stillstand gekommen. (Zwischenruf des Bundesrates Steinmaurer [FPÖ/OÖ].) – Das ist so. Das kannst du nachlesen, das ist einfach so. 

Die SPÖ steht dafür, dass Märkte den Menschen dienen und nicht umgekehrt, und genau in diesem Sinne stimmen wir heute diesen Gesetzesvorlagen zu. Sie sind ein notwendiger Schritt, um die Stabilität der Finanzmärkte sicher­zustellen und sie fairer und transparenter zu gestalten. – Ich danke für eure Aufmerksamkeit, danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

11.38

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege. 

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Christoph Stillebacher. Ich erteile es ihm.

RN/33

11.38

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher hier im Saal und natürlich auch jene zu Hause! Mein Vorredner, Kollege Fischer, hat es schon angespro­chen: Wir beraten heute unter den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 ein Gesetzespaket für den österreichischen Finanz- und Kapitalmarkt. Allesamt sind es sperrige Finanzthemen, aber vom Inhaltlichen auch sehr, sehr wichtig für Österreich, und sie sind nicht nur für Fachleute relevant, sondern unmittel­bar für uns alle.

Es geht um drei Vorlagen, die die Umsetzungen von EU-Regularien für die Finanzmärkte betreffen, und das Ziel ist dabei einzig und allein, Stabi­lität, Sicherheit und Fairness zu schaffen. Es geht darum, unseren Wirtschafts­standort zu stärken, unsere Kleinanleger zu schützen und sicherzustellen, dass die österreichischen Steuerzahler niemals wieder für die Fehler von Banken geradestehen müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.) 

Werte Kollegen, damit schaffen wir mehr Sicherheit und mehr Vertrauen. Diese Änderungen sind aus meiner Sicht für Unternehmen, aber auch für private Anleger wichtig und richtig. 

Ich darf jetzt ganz kurz auf die drei Tagesordnungspunkte eingehen. 

Erstens: Wir schaffen mehr Transparenz und schützen unsere Kleinanleger, um neue Anreize für Investitionen in der Europäischen Union zu schaffen. Mit der Umsetzung der sogenannten MiFID-II-Review sorgen wir für einen fairen und durchschaubaren Kapitalmarkt. Wir führen ein EU-weites konsolidiertes Datenband ein. Viele fragen sich jetzt: Was heißt das für die Bürger? – Das ist ganz einfach erklärt: Jeder Anleger, ob groß oder klein, bekommt einen klaren und sofortigen Überblick über die Kurse und Handelsbedingungen in der gesamten EU. 

Neben den Änderungen der Gesetze für mehr Stabilität wird zusätzlich die Finanzmarktaufsicht gestärkt; das ist im selben Maße wichtig, denn die Finanzmärkte brauchen auch Kontrolle. Die Finanzmarktaufsicht erhält klare Strafbefugnisse, um Verstöße gegen dieses Verbot konsequent zu ahnden. 

Zweitens: Wir stärken die Stabilität und die strategische Autonomie des europäischen Finanzsystems. Europa muss in der Finanzinfrastruktur unabhängiger werden. Die heute beschlossenen Maßnahmen zielen genau darauf ab, die EU finanztechnisch im Bereich Clearingstellen wider­standsfähiger zu machen. Wir reduzieren unsere Abhängigkeit von Finanzdienstleistern aus Drittstaaten und verpflichten systemrelevante Marktteilnehmer, ihre Geschäfte vermehrt über Clearingstellen in der Europäischen Union abzuwickeln. 

Drittens – das ist mir ein besonderes Anliegen –: Wir schaffen wichtige und dringend notwendige Klarstellungen für den Bankensektor und schützen die Steuerzahler. Mit der Anpassung im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, bekannt als Daisy-Chain-Regelung, ziehen wir die Lehren aus vergan­genen Finanzkrisen. Wir verpflichten Kreditinstitute dazu, eine Mindestan­forderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Einfacher gesagt: Wir stellen sicher, dass große, international tätige Bankengruppen im Krisenfall über ausreichend Kapital verfügen, um Verluste selbst zu tragen. Kollege Steinmaurer, das Prinzip ist da: Nicht die Steuerzahler, sondern Eigentümer und Gläubiger haften. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hoher Bundesrat! Dieses Gesetzespaket ist ein klares Bekenntnis zu einem modernen, sicheren und wettbewerbsfähigen Finanzstandort Österreich im Herzen eines starken Europa. Ich wiederhole: Dieses Gesetzespaket stärkt die Transparenz, schützt die Anleger und sichert die Steuerzahler ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Jetzt darf ich noch ganz kurz auf meine Nachrednerin eingehen. – Sehr geehrte Frau Mag. Kittl, liebe Elisabeth, ich schätze dich sehr, aber zu dem Entschlie­ßungsantrag zur KIM-Verordnung, den du gleich einbringen wirst, muss ich ganz ehrlich sagen: Die KIM-Verordnung gibt es in dieser Form nicht mehr und unsere Fraktion heißt das gut. Du hast es auch in der Begründung des Entschließungsantrages festgeschrieben: Die ÖVP stellt sich ganz klar gegen die KIM-Verordnung (Beifall bei der ÖVP), denn es handelt sich dabei um so etwas wie eine Eigentumsverhinderung. Es wird verhindert, dass junge Leute Eigentum oder ein Eigenheim, eine Mietwohnung oder einen Kredit, den sie auch zurückzahlen können, bekommen. Wir stellen uns ganz klar gegen die Fortführung der KIM-Verordnung und halten auch nicht sehr viel von der Nachfolgeregelung der FMA. Wir sagen einfach: Es braucht praxistaugliche Lösungen, aber sicher keine Bevormundung unserer Bürger. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

11.44

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege. 

Zu Wort gemeldet hat sich unsere Staatssekretärin MMag. Barbara Eibinger-Miedl. Ich erteile es ihr. 

RN/34

11.44

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Geschätzter Herr Vizepräsident! Werte Mitglieder des Bundes­rates! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal und vor den Bild­schirmen! Erlauben Sie mir als Steirerin, unserem neuen Vizepräsidenten eingangs alles Gute für diese verantwortungsvolle neue Aufgabe zu wünschen; und ebenfalls dem Präsidenten des Bundesrates, Peter Samt, dem ich wirklich eine gute Amtszeit und vor allem auch eine umsichtige Führung wünsche. (Allgemeiner Beifall. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Danke!)

Die Tagesordnungspunkte, die wir hier behandeln, betreffen alle den Kapitalmarkt und es geht da auch sehr stark um die Umsetzung von europäi­schen Vorgaben. Es sind aber, meine Damen und Herren, wie ich meine, sehr gute Vorgaben, da es in erster Linie darum geht, die Transparenz zu erhöhen. Mehr Transparenz bedeutet auch mehr Vertrauen, und gerade das ist die Grundlage für gut funktionierende Kapitalmärkte. 

Es wurde bereits von Herrn Bundesrat Stillebacher angesprochen: Ein Beispiel für die erhöhte Transparenz wird etwa durch das neue EU-Datenband kommen, über das man auf einen Blick alle möglichen Informationen über die Wertpapiere erhalten wird, und zwar egal, ob Großanleger oder Klein­anleger. Gerade für Kleinanleger wird dieses Instrument kostenlos sein. Insofern ist das wirklich eine Verbesserung, denn ich denke, nur dann, wenn man die Transparenz hat, wenn man alle Informationen hat, kann man auch klare und gute Entscheidungen treffen. 

Insgesamt, meine Damen und Herren, ist das aus meiner Sicht ein weiterer Bei­trag, um den Kapitalmarkt zu stärken. Warum ist das aus meiner Sicht so wichtig? – Nun, zum einen ist ein starker Kapitalmarkt wichtig für die Unter­nehmen in Österreich, er bietet eine wichtige Finanzierungsquelle. Es ist aus meiner Sicht aber auch gut für Privatpersonen. Wir haben gerade in den letzten Jahren gesehen, dass die Sparquote stark nach oben gegangen ist, und ich denke, wenn man auf dem Kapitalmarkt die Chancen nützt, die sich auch für Privatpersonen ergeben, ist das auch ein Vorteil für private Personen. Insgesamt ist es auch eine wichtige Chance für den Standort, denn, meine Damen und Herren, ich möchte erwähnen, dass wir uns gerade in großen Transformationen befinden – der grünen Transformation, der digitalen Transformation –, wo viele Investitionen zu tätigen sein werden. Da bietet der Kapitalmarkt auch die Möglichkeit, privates Kapital entsprechend zu hebeln. 

Der Kapitalmarkt ist – weil es von Herrn Bundesrat Fischer genannt wurde – auch ein wesentlicher Schwerpunkt unserer nationalen Finanzbildungsstrategie. Wir sind gerade dabei, unter Federführung unseres Hauses, des Finanz­ministeriums, eine Nachfolgeinitiative, eine Nachfolgestrategie auszuarbeiten, und haben da gesehen, dass beim Thema Kapitalmarkt noch Bedarf, aber auch großes Interesse bestehen. Meine Damen und Herren, es freut mich sehr, zu sehen, dass vor allem junge Menschen großes Interesse am Thema Finanzbildung haben. Sie haben heute schon mit dem Herrn Bildungsminister, der da übrigens auch ein Kooperationspartner des Finanzministeriums ist, den Bildungsbereich diskutiert. Wenn man die jungen Menschen fragt, welches Schulfach sie gerne hätten, dann kommt zu einem ganz großen Teil – ich glaube, es sind um die 80 Prozent – die Antwort, dass sie sich das Schulfach Finanzbildung wünschen. Insofern ist das eine gute, ministeriell über­greifende Initiative, die wir da gestartet haben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Fischer [SPÖ/NÖ].)

Ich bin davon überzeugt: Nur wer über Finanzwissen verfügt, kann in weiterer Folge auch bessere Entscheidungen im Leben treffen. Die Entschei­dungen beginnen in jungen Jahren beim ersten Arbeitsplatz, bei der Schaffung des ersten Eigenheims, und das geht dann natürlich bis hin zur Altersvor­sorge. Im ganzen Leben geht es also um fundierte Entscheidungen. 

Erlauben Sie mir, in diesem Zusammenhang kurz auf die KIM-Verordnung einzugehen, weil sie im Zuge dieser Tagesordnungspunkte heute auch Thema ist: Die KIM-Verordnung ist ausgelaufen, und, meine Damen und Herren, das ist aus meiner Sicht auch absolut richtig, denn es gibt entsprechende Gut­achten, die ganz klar aufzeigen, dass in diesem Bereich kein systemisches Risiko mehr besteht und es daher auch opportun ist, dass diese Verordnung aus­läuft. 

Darüber hinaus sehen wir auch, dass die Zinsen wieder nach unten gehen, und durch diese Kombination sehen wir auch, dass langsam wieder Bewegung in die Baubranche kommt, was für mich ein ganz wichtiger Indikator Richtung Konjunkturbelebung ist. Gerade die Baubranche zieht ja viele weitere Bereiche nach sich, denken wir beispielsweise an Gewerbe und Hand­werk. Ich hoffe also wirklich, dass wir in den nächsten Monaten das zarte Pflänzchen des Aufschwungs, das man schon spürt, auch tatsächlich sehen werden. Ich denke, wir alle sollten mit unseren Gesetzesänderungen, mit den Beschlüssen hier im Haus einen entsprechenden Beitrag dazu leisten. 

Insgesamt, aber auch noch einmal zum Tagesordnungspunkt kommend: Der Kapitalmarkt ist eine ganz wichtige Säule unseres Wirtschaftsstandortes, des Standortes insgesamt. Geschätzte Damen und Herren Bundesräte, ich bitte Sie daher, gegen diese Gesetzesänderungen – wie es hier im Hause so schön heißt – keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie des Bundesrates Kober [FPÖ/Stmk.].)

11.49

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie gemeinsam mit mir grenzüberschreitende Gäste: die Besuchergruppe aus Niederbayern und auch aus Schärding. – Herzlich willkommen hier bei uns im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist nun die bereits angekündigte Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile es ihr. 

RN/35

11.50

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank. – Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste, willkommen hier im Hohen Haus! Wir haben es eh schon gehört: Ich möchte auf das Auslaufen der KIM-Verordnung eingehen, was ja von manchen – und ich würde jetzt sagen, von der neoliberalen Hälfte der Politik – gefeiert wird, weil es damit angeblich in Österreich leichter werden wird, einen Immobilienkredit zu bekommen, und Wohnraum nun für viele wieder in greifbare Nähe rücken könnte.

Die Realität sieht aber leider anders aus. Der Zugang zu Eigentum bleibt für viele, für viel zu viele Österreicher:innen unerreichbar, aber nicht, weil die Kreditregeln zu streng wären, sondern weil der Wohnungsmarkt längst aus dem Gleichgewicht geraten ist.

Seit der Finanzkrise steigen die Preise und die Investitionen in das sogenannte Betongold, und damit steigt naturgemäß die Spekulation, die größtenteils ungeregelt bleibt beziehungsweise es wird zu wenig davon abgeschöpft.

Wohnen aber ist ein Grundrecht, und daher sollte Wohnraum weder Ware noch Spekulationsobjekt sein. Ich erinnere mich jetzt, weil die FPÖ so für leist­bares Wohnen gesprochen hat, an die Forderungen der Wiener FPÖ, den Gemeindebau zu privatisieren. 

Wer heute bauen oder kaufen will, scheitert eben nicht an der Bonitätsprüfung, sondern an den völlig überzogenen Grundstückspreisen und Baukosten. Die geringen Kreditvergaben oder die hohen Baukosten sind nicht auf die KIM-Verordnung zurückzuführen, die die Konsument:innen und auch den Finanzmarkt schützt, sondern sie sind auf die hohen Kreditzinsen in den letzten Jahren zurückzuführen, wie auch die Staatssekretärin schon erwähnt hat.

Gerade aber im Bereich der Wohnraumfinanzierung braucht es Schutzmechanismen für Kreditnehmer:innen und für Banken. Das ist auch extrem wichtig für die Stabilität der gesamten Volkswirtschaft. So sehen das die Oesterreichische Nationalbank, das Finanzmarktstabilitätsgremium, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds, und das sind ja nicht irgendwelche Kritiker:innen.

Deshalb setzen wir uns dafür ein, zentrale Elemente der KIM-Verordnungsrege­lungen weiterhin gesetzlich zu verankern. 

Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat ein Gesetz mit den wesentlichen Kreditregeln der KIM-VO als dauerhafte Schutzmaßnahme für den Finanzplatz und Bankkund:innen zuzuleiten. Dies betrifft insbesondere die Beleihungshöchstquote von 90 Prozent, eine Schuldenquote von maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens, eine maximale Laufzeit von 35 Jahren, sowie adäquate Ausnahmeregeln für Banken für bis zu 20 Prozent des Neukreditvolumens.“


Noch etwas leider Unerfreuliches passt zu diesen Tagesordnungspunkten, und es ist auch gerade sehr aktuell: eine der größten Unternehmenspleiten der Republik, die für den Staat, also für die Steuerzahlenden, Milliardenverluste bedeutet, und das, weil die Gesetze nicht stark genug sind, um gegen eine mutmaßlich steuerhinterziehende Unternehmensführung vorzugehen.

Unsere grüne Nationalratskollegin Nina Tomaselli hat unzählige Anträge dazu eingebracht: für empfindliche Strafen für das Nichteinreichen von Bilanzen, für die verpflichtende Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens bei mehrjäh­riger Nichtveröffentlichung des Jahres- oder Konzernabschlusses oder für verbesserte Transparenzregeln für Privatstiftungen. – Nichts davon wurde angenommen oder gar umgesetzt, genauso wenig, wie die politische Nähe zu mutmaßlichen Steuerhinterzieher:innen aufgearbeitet wurde.

Es sind leider immer die braven Steuerzahler:innen, die für die Pleiten der Milliardäre einspringen müssen. Lernen wir aus den finanziellen und gesetzlichen Pleiten der letzten Jahre, denken Sie, sehr geehrte Frau Staats­sekretärin, mehr an die redlichen Leute, und stopfen Sie die Schlupf­löcher der Steuerhinterzieher:innen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.) 

11.54

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/35.1

TOP3 Unselbständiger Entschließungsantrag: gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln von MMag. Elisabeth Kittl, BA

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank. – Der von den Bundesrät:innen MMag.a Elisabeth Kittl und ihren Kolleginnen eingebrachte Entschließungs­antrag betreffend „gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Nun ist Herr Bundesrat Sebastian Stark zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

RN/36

11.55

Bundesrat Sebastian Stark, BA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist fast alles gesagt, aber noch nicht alles richtig. (Heiterkeit bei Bundesrät:in­nen der ÖVP.) 

Ja, die KIM-VO wurde zeitlich unter der vorigen Regierung von der FMA ein­geführt, aber es dürfte auch Ihnen bewusst sein, dass die FMA eine weisungsfreie Behörde ist, und es dürfte auch Ihnen klar sein, dass wir in der ÖVP-Fraktion mit dieser Regelung absolut nicht einverstanden waren und sind. Wir haben dagegen Unterschriften gesammelt, vor der FMA protes­tiert, aber uns ist, auch wenn uns die Entscheidung nicht gefällt, klar: Die FMA ist nun einmal eine weisungsfreie Behörde.

Noch etwas: Der soziale Wohnbau in Niederösterreich, das muss ich auch noch dazusagen, ist, und das zeigen auch die Fakten, nicht zum Erliegen gekom­men. Zwei von drei Wohneinheiten in mehrgeschossigen Wohnbauten mit mehr als drei Wohneinheiten werden von Mitteln der Wohnbauförderung gestützt. 2024 wurden über 4 900 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von rund 358 Millionen Euro genehmigt, und 4 800 Wohneinheiten konnten – fast noch wichtiger – durch die Wohnbauförderung saniert werden.

Ein großer Brocken war dabei noch der Zinscap, dieser machte in Nieder­österreich knapp über 100 Millionen im Jahr aus. Dieses Modell des Zinscaps – ich glaube, da sind wir uns auch niederösterreichisch regionalpolitisch einig – ist ein Modell, das nach vielen Jahren, in denen das gut funktioniert hat, überar­beitet gehört – und es wurde ja auch daran gearbeitet, aber ich glaube, da muss man realistisch sein: Es gibt Bewegung in diesem Markt, und wir sind ja auch froh, dass es diese Bewegung im Markt gibt.

Und zuletzt, diesen Punkt kann ich mir nicht ersparen: Der Weg zum Eigenheim darf kein Hürdenlauf sein. Wir sagen ja nicht, dass die Tendenz zu einem sicheren Finanzplatz falsch ist. Wir sagen ja auch nicht, dass eine gewisse Hürde des Grundeinkommens zur langfristigen Abzahlung dieser Kredite falsch ist. Die Richtung ist in Ordnung, aber die Ausgestaltung, die Art und Weise, wie es durch die FMA in der KIM-Verordnung und auch in diesem aktuellen Schreiben erfolgt, wodurch die Regeln durch die Hintertür weitergeführt wer­den, ist verkehrt.

Es geht nämlich nicht nur darum, ob gebaut werden kann, sondern auch darum, wann, und da gibt es am Land eine ganz andere Lebensrealität als in der Stadt, weil es dann darum geht, dass man mit 21, 22 Jahren, vielleicht ein biss­chen früher, vielleicht ein bisschen später, aus dem Elternhaus rauskommt. Und ob diese initiale Ansparhürde 10, 15 oder 20 Prozent ausmacht, das können wir zwar leicht sagen, in der Realität macht das aber einen Riesen­unterschied: wie lange ich sparen muss, wann ich aus dem Elternhaus raus­komme, wann ich meinen Lebenstraum realisieren kann. Das ist wichtig, weil es da um das Zukunftsversprechen an die junge Generation, an uns geht. 

Dementsprechend: Der Antrag in vorliegender Form entmündigt, das sage ich so deutlich, sowohl Bürger als auch Banken. Es gibt Richtlinien, die ausrei­chen, und ich habe vollstes Vertrauen, dass sich sowohl Banken als auch Bürger innerhalb dieser Richtlinien gut bewegen. Wir müssen da nicht weitere Hürden im Wohnbau drauflegen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.58

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege.

Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

RN/37

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

RN/37.1

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/37.2

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. 

RN/37.3

Es liegt ein Antrag der Bundesräte MMag.a Elisabeth Kittl und Kolleginnen auf Fassung einer Entschließung betreffend „gesetzliche Implementierung der KIM-⁠VO-Regeln“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschlie­ßungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminder­heit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt. 

RN/37.4

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investment­fondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/38

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikations­gesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden (136 d.B. und 164 d.B. sowie 11669/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tages­ordnung. 

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. – Ich bitte um den Bericht.

RN/39

Berichterstatter Christoph Stillebacher: Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunika­tionsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung:

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Wir treten in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Jäckel. Ich erteile es ihr.

RN/40

12.02

Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Werte Kollegen des Bundesrates! Liebe Zuseher hier im Plenarsaal und Zuseher und Zuhörer auch via Livestream! Kollege Stilleba­cher hat ja den Antrag schon vorgelesen. Was haben wir denn da? – Unseres Erachtens steht eine digitale Totalüberwachung der Bevölkerung bevor. (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) – Danke für die Erinnerung, Kollege Thoma; einfach einmal den Ball flach halten! 

Ich gehe einmal davon aus: Wäre der Herr Innenminister heute hier, dann hätte er im Bundesrat davon gesprochen, dass dies ein historischer Tag ist, denn genau diese Headline hören wir seit Wochen in sämtlichen Medien – wir hören es, wir sehen es, es ist ein historischer Tag –, wenn es um dieses Thema, die Messengerüberwachung, geht. 

Aber einmal bei Schritt für Schritt: Die Überwachung erfolgt unter Einsatz eines sogenannten Bundestrojaners, und dabei handelt es sich um Schadsoftware, die in der Regel von ausländischen Unternehmen zugekauft wird. Sie nutzt gezielt Sicherheitslücken im IT-System aus, um Zugriff auf verschlüsselte Inhalte, etwa den Messengerdienst, zu erlangen, und damit diese Sicher­heitslücken ausnutzbar bleiben, werden sie bewusst geheim gehalten. Dies stellt ein erhebliches Risiko für die IT-Sicherheit aller Bürger dar, da die Schwachstellen nicht nur von Behörden, sondern auch von potenziell Kriminellen ausgenutzt werden können. Fachleute üben deutlich Kritik an der mangelnden Kontrolle und der fehlenden Transparenz im Umgang mit dieser Technologie. 

Was da vom ÖVP-Innenminister – leider ist er heute nicht hier – als moderne Terrorabwehr verkauft wird, ist in Wahrheit ein massiver Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger (Beifall bei der FPÖ), ein Überwachungsinstrument mit einem gefährlichen Missbrauchspotenzial. 

Der Herr Innenminister spricht in den Medien lautstark davon, islamistische Terroristen bekämpfen zu wollen, doch eines fällt dabei auf: In diesem Gesetzestext kommen die Worte Islamismus, Islam oder islamistischer Terror kein einziges Mal vor, stattdessen ist da die Rede von „verfassungsgefähr­denden“ Angriffen auf den Staat – und genau da wird es brisant, denn: Erinnern wir uns an die Coronazeiten! 100 000 Bürger sind damals in ganz Österreich auf die Straßen gegangen – friedlich, kritisch, aber bestimmt –, um für ihre Grundrechte und Freiheiten einzustehen. Diese Regierung, allen voran die ÖVP, hat damals genau diese Demonstranten pauschal als Staatsgefähr­dende diffamiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun, wer findet sich in dieser Zielgruppe denn wieder? – Genau diese Bürger! Ein Messengerüberwachungsgesetz, das zwar mit Terrorismus begründet wird, sich aber in der Realität gegen die eigene Bevölkerung richtet – das, meine lieben Kollegen, Zuseher und Zuhörer, ist der Weg in einen Überwachungs­staat. 

Noch absurder wird es dann, wenn man sich die politische Entwicklung ansieht: Die NEOS – eine Partei, die sich stets als Verfechter liberaler Grundrechte dargestellt hat – sind widerstandslos eingeknickt. Noch vor wenigen Wochen haben sie das Gesetz als verfassungswidrig kritisiert; jetzt wird zuge­stimmt. Ja wo bleibt denn da die Glaubwürdigkeit? – Eine klassische Beiwagerl­partei, welche mit allen Mitteln kämpft, in diesem Einheitsbrei ja nicht unterzugehen. 

Wir Freiheitlichen sagen ganz klar: Sicherheit braucht starke Instrumente. Der Staatsschutz muss in die Lage versetzt werden, radikale Islamisten sehr wohl zu verfolgen, aber dazu braucht es gezielte Maßnahmen und nicht die Überwachung aller Bürger oder – wie geschrieben – von 30 Personen, nicht das vorsätzliche Öffnen von Sicherheitslücken in Smartphones, wie es da geplant ist. Diese zukünftige Bürgerbespitzelungssoftware ist in Wahrheit ein massiver Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger. Diese Hintertüren in unseren Endgeräten, die man hier offen lassen will, nutzt nicht nur das Ministerium, meine Damen und Herren, nein, Kriminelle, auslän­dische Geheimdienste, Spione, Hacker: Sie alle bekommen Zugang. Und da will man uns weismachen, dass das der Weg zu mehr Sicherheit ist? – Das ist nicht Sicherheit, das ist grobe Fahrlässigkeit. 

Selbst Datenschutzexperten, Juristen, die Rechtsanwaltskammer warnen eindringlich vor dieser Überwachungsmaßnahme. Sie alle – sie alle! – sprechen von einem massiven Missbrauchsrisiko, und das nicht ohne Grund. Schauen wir doch einmal nach Deutschland, Frankreich, Großbritannien: Dort wurden solche Spähprogramme gegen Journalisten, gegen Oppositionelle, gegen Staatsbedienstete eingesetzt. Und da stelle ich mir schon die Frage, die sich auch viele Bürger stellen: Warum wird islamistischer Terror nicht explizit benannt? Warum fehlt jeglicher Bezug zu den radikalen Islamisten, auf die sich doch alle Argumente so stützen? 

Die aktuellen Zahlen sprechen ja eine klare Sprache: Die Zahl der islamistisch-dschihadistisch motivierten Straftaten ist im vergangenen Jahr von 152 auf 215 gestiegen, das ist ein Zuwachs von circa 40 Prozent. Dieser Anstieg ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer dynamischen, besorgniserregenden Entwicklung. Junge Menschen radikalisieren sich viel schneller als je zuvor, und besonders ernst zu nehmen ist der Umstand, dass Terrorgruppen verstärkt künstliche Intelligenz zur Verstärkung ihrer Propaganda einsetzen. Jeder einzel­ne Gefährder kann zum Auslöser schwerster Gewalttaten werden. 

Zum Schluss einen Gruß an den Herrn Innenminister: Wenn der Startschuss wirklich ernst gemeint unterstützt werden soll, dann hören Sie endlich auf, bei der Polizei Überstunden einzusparen! (Beifall bei der FPÖ.) Was wir derzeit erleben, ist keine sachorientierte Sicherheitspolitik, sondern parteipolitische Postenschacherei. Während Messerattacken zur traurigen Tagesordnung geworden sind, inszeniert sich der Herr Innenminister medienwirksam am Tatort, hält Pressekonferenzen ab und versucht, das Bild eines engagierten Innenministers zu zeichnen. Gleichzeitig werden überall Polizeidienst­stellen geschlossen, ausgerechnet in einer Zeit, in der wir mehr denn je eine starke, präsente Polizei bräuchten – wenig Rückhalt für jene, die unsere Sicherheit tagtäglich garantieren, wenig Rückhalt für die Exekutive und für meine und unsere Kollegen. 

Sorgen Sie endlich für stabile Grenzen, für klare Abschiebungen – und zwar nicht nur von einem, sondern endlich einmal breitenwirksam, denn dann bekämpfen Sie tatsächlich Terrorismus – aber hören Sie bitte auf, jedes Handy eines jeden Österreichers zur Zielscheibe zu machen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir stehen auf der Seite der Bürger, der Freiheit und der Verfassung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.10 

Vizepräsident Michael Wanner: Danke. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile es ihm. 

RN/41

12.10

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Es geht um eine Gesetzesvorlage, die zum Ziel hat, dass der Polizei und dem Staatsschutz die notwendigen modernen Werk­zeuge zur Verfügung gestellt werden, um die Sicherheit unserer Bürgerin­nen und Bürger zu gewährleisten. Das ist die Zielsetzung dieses Beschlusses des Nationalrates. 

Natürlich ist es unbestritten, dass es bei so einer Gesetzesmaterie auch zu einem Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte kommt. Ich finde es auch sehr wichtig, dass man da sehr sensibel ist. Ich habe auch viel Verständnis dafür, dass sich Menschen darüber Gedanken machen, wie es mit den Grund- und Freiheitsrechten in einer lebendigen Demokratie ausschaut. Das ist tatsächlich eine ganz wesentliche Sache.

Ich bin der Letzte, der sagt, dass, auch wenn Sicherheitsmaßnahmen einbezo­gen werden, nie etwas passieren kann. Ich habe noch nie behauptet, dass in der Justiz keine Fehler passieren können, dass dort keine Menschen tätig sind, die nicht auch Fehler machen können. Ein Richter trifft eine Entscheidung, aber auch ein Richter ist ein Mensch. Ein Richter ist ein Mensch, der von der Berufsdefinition her schon recht hat und am Schluss eine Entscheidung treffen kann – Politiker würden sich wünschen, das so machen zu können. Natürlich kann da etwas passieren. Wir haben aber wirklich eine Reihe von Maßnahmen eingezogen, um das Ganze möglichst sicher zu machen und um die Grund- und Freiheitsrechte maximal abzusichern. 

Ich verstehe auch, dass man als kritischer Politiker sagt: Das darf nicht sein, dass dann unter Umständen vielleicht auch noch kritische Politiker auf diese Art und Weise überwacht werden – da wird dann zitiert, dass es Beispiele in ande­ren Ländern gibt, und so weiter. Ich frage mich: Wo waren diese kritischen Politiker, als unterschiedliche Berufskolleginnen und -kollegen – es waren eigent­lich mehr Kollegen als Kolleginnen – in Österreich quasi durchs Dorf getrieben wurden, als Datenträger abgenommen, SMS überwacht und Smileys in der ganzen Öffentlichkeit diskutiert wurden? Da hat es mehrere Politiker gegeben, viele waren sehr neugierig – in Österreich und außerhalb –, was alles auf den Datenträgern drauf ist. 

Ich erinnere mich an die SMS von Sebastian Kurz, von Gernot Blümel, von Hartwig Löger, von Heinz-Christian Strache, von Sepp Pröll. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Viele sind dagesessen, haben spannend gefunden, was das für Nachrichten, für Smileys sind, und haben das eigentlich alles völlig normal ge­funden – dass sich das alle anschauen, mitreden und interpretieren kön­nen und so weiter. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].) Ich frage mich: Wo waren da diese kritischen Politiker, denen diese Grund- und Freiheitsrechte so besonders wichtig sind, die diese Grund- und Freiheitsrechte so besonders hochhalten, als damals, zu solchen Zeiten die Jagd- und Vernaderungsgesellschaft genau mit solchen Methoden aktiv geworden ist? Dazu fällt mir Abgeordnete Krisper ein, die jetzt mutig im Nationalrat dagegengestimmt hat. Ich weiß, wo Abgeordnete Krisper zu dem Zeitpunkt war: Sie war nämlich genau auf der Seite der Jagd- und Vernaderungsgesellschaft. (Beifall des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) – Danke. 

Es war Abgeordnete Kripser, die gesagt hat: Da hat es einen Bundeskanzler gegeben, der im U-Ausschuss eine Frage zwar mit Ja beantwortet, aber Nein gemeint hat, er hat das der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt­schaft gesagt; bitte verfolgt ihn und bitte sperrt ihn ein! – Es war dieselbe Abgeordnete Krisper, die jetzt mutig die Grund- und Freiheitsrechte hochhält, die damals einen Initiativantrag von ihrer Fraktion unterstützt hat, bei dem es darum gegangen ist, das Löschen von Nachrichten auf offiziellen Gerä­ten von Amtsträgern unter Strafe zu stellen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das sind ja zwei Paar Schuhe!) Das heißt, wenn dann ein Minister oder ein Staats­sekretär oder welcher Amtsträger auch immer eine Nachricht von seiner Frau (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Auf dem Diensthandy!) bekommt: Wennst einmal noch so heimkommst, bin ich weg! – oder was auch immer (Bundes­rat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wir reden vom Diensthandy!) –, dann darf der Amtsträger diese Nachricht nicht löschen, weil Frau Krisper das vielleicht noch einmal beurteilen will (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Du darfst aufs Diensthandy so etwas nicht schreiben! Aufs Privathandy kann ich schreiben, was ich will!), ob das nicht doch wichtig ist oder die Allgemeinheit ein Recht darauf hat, das zu erfahren. 

Das heißt, worauf ich aufmerksam machen möchte, ist, dass wir nicht mit zweierlei Maß messen sollten, oder, besser gesagt, dass dieses Mit-zweierlei-Maß-Messen eigentlich sehr stark stattfindet. Es ist wichtig, dass es eine Strafverfolgung geben muss – ich rede noch gar nicht von Messengerdiensten; die muss möglich sein, das ist ja gar keine Frage, man wird Informationen immer auswerten müssen. Was aber die Grund- und Freiheitsrechte betrifft, ist es in diesem Land extrem niederschwellig, wann man dieser Grund- und Freiheitsrechte beraubt ist. Beschuldigter kann jeder gleich werden. Es muss nur einer etwas über einen behaupten, dann steht es in der Zeitung, und wenn es in der Zeitung steht, muss die Justiz ermitteln. Dann ist nichts mehr mit Briefgeheimnis, dann ist nichts mehr mit Grund- und Freiheitsrechten, dann kann man jahrelang durch den Blätterwald und sonst irgendwohin getrieben werden! Das ist ein massiver Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte. 

Ich möchte nur sagen: Von den angesprochenen Persönlichkeiten – Kurz, Blümel, Löger, Strache, Josef Pröll – konnte man niemandem irgendein Fehlverhalten nachweisen. Jahrelang sind sie ihrer Grund- und Freiheitsrechte, zum Beispiel Briefgeheimnis et cetera, beraubt gewesen. Daher: Wichtig ist, dass es diese Grund- und Freiheitsrechte gibt, daher ist es auch sehr, sehr ernst zu nehmen, wenn es da Bedenken gibt, man muss da sehr sensibel vorgehen. 

Eines ist aber auch klar: Die Kriminellen schlafen nicht, die Kriminellen bedienen sich aller technologischen Möglichkeiten. Wie bereits gesagt worden ist: Auch den ausländischen Geheimdiensten ist das völlig wurscht, was wir da beschließen, ob wir dafür oder dagegen sind; die greifen selbstverständ­lich zu. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber wenn wir die Sicherheitslücken nicht einbauen, können die nicht zugreifen!) Daher ist es in Abwägung all dieser Tatsachen wichtig, dass wir unserer Polizei und unserem Staatsschutz die Möglichkeit geben, den Kriminellen mit modernen Werkzeugen auf dem Stand der Zeit zu begegnen und unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

12.18 

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Elisabeth Kittl. Ich erteile es ihr. 

RN/42

12.18

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank. – Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher:innen hier und vor den Bildschirmen! Ich habe neben mir eine tolle recherchierende Kollegin sitzen – danke, Simone. Wir haben uns doch sehr gewundert, warum die FPÖ plötzlich so eine flam­mende Rede gegen den Bundestrojaner und für den Datenschutz gehal­ten hat, denn nicht nur das Gesetz zum Bundestrojaner, das der Verfassungsge­richtshof aufgehoben hat, wurde damals von FPÖ und ÖVP mit abgestimmt, genauso hat der ehemalige Innenminister Kickl explizit eine Messenger­überwachung gefordert und sagte auch, der Staat bekomme zu wenige Daten. 

Wir haben wirklich unzählige Namen, die für diese Messengerüber­wachung waren: Walter Rosenkranz, Johannes Gudenus, Erwin Angerer, Harald Stefan, Werner Herbert, Christian Lausch – alles FPÖ-Mandatar:innen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich war damals auch dafür, falls Sie es wissen wollen! Aber dann kam Ihre Coronapolitik, und dann war alles anders!) – Ja. – Nein, waren wir nicht. 

Innenminister Karner (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Na kommen S’! Gehen Sie auf das ein, Frau Kollegin!), ja, der sprach im Nationalrat von einem beson­deren Tag für die Sicherheit in Österreich. – Es ist ein besonderer Tag, aber nicht für die Sicherheit, sondern für die Unsicherheit in Österreich, nämlich die Unsicherheit betreffend unsere Grund- und Freiheitsrechte. 

Ich möchte wieder in Erinnerung rufen: Bei Grundrechtsfragen – ich finde es auch ganz spannend, dass die FPÖ heute glaubt, das zu verstehen – ist es wichtig, abzuwägen. Einerseits geht es um die Sicherheit im Sinne der Unversehrtheit, aber auch um die Sicherheit unserer privaten Kommunika­tion vor Überwachung, und der Staat muss beides gewährleisten können. 

Diese Novelle aber erlaubt dem Staat, mittels Spionagesoftware durch die Türe von Sicherheitslücken in unsere Privatsphäre – und das Handy ist eben so ein riesiger Privatraum – einzudringen. Das verletzt das Grundrecht, nämlich das Grundrecht auf Privat- und Familienleben, auf das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Datenschutz, immens. Das sagen nicht nur wie Grüne – und das haben wir immer schon gesagt –, sondern das sagen auch 90 seriöse Organisationen im Begutachtungsverfahren. 40 nationale und internationale Organisationen sind in einem offenen Brief gegen das Gesetz, und ganz aktuell auch die UNO in ihrer Überprüfung der Mitgliedstaaten im Bereich Menschenrechte. 

Das Problem ist, es kann derzeit nicht gezielt auf einzelne Messengerdienste auf dem Handy zugegriffen werden, sondern es kann nur das gesamte Handy mit dem Einsatz sogenannter Bundestrojaner, die mittels Spionage­software Sicherheitslücken in Geräten ausnützen, überwacht werden. Genau das ist es eben, was der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat. Wir haben diese Handyüberwachung – das ist es nämlich, eine Handyüberwachung und keine bloße Messengerüberwachung – in unserer Regierungsbeteili­gung fünf Jahre entschieden abgelehnt. Wir als Staat müssen Sicherheitslücken eigentlich schließen und für eine sichere digitale Infrastruktur sorgen, um unsere Privatsphäre zu schützen, und nicht sie nicht bewusst offenlassen und geheim halten. 

Darüber hinaus können diese Sicherheitslücken natürlich auch von uns nicht wohlgesinnten Geheimdiensten und Hackern genutzt werden, um Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur auszuüben. Das betrifft Krankenhäuser, das betrifft Züge, Mobilfunk, Strom-, Wasserversorgung et cetera, et cetera. Das ist kein schöner Gedanke. 

Wir müssen auch vorsichtig sein und auf unsere Demokratie schauen. Durch demokratiefeindliche Strömungen oder Akteur:innen besteht immer die Gefahr der schleichenden Ausweitung solcher Instrumente. Überall, wo es zum Einsatz von Spionagesoftware und zum Offenhalten von Sicherheitslücken gekommen ist, gab es Missbrauchsfälle, wir haben es gehört. Denken wir an die Spionagesoftware Pegasus, mit der in Spanien oder Polen Mobiltelefone von Journalist:innen, Aktivist:innen und sogar Regierungsmitgliedern überwacht wurden. Auch in Italien gab es dieselben Vorfälle gegenüber Kritiker:innen. 

Sehr geehrter Herr Himmer, es ist schon etwas anderes, wenn aus dem Blauen heraus ohne Eröffnung eines Strafverfahrens Handys überwacht werden, als wenn das in einem Strafverfahren ausgewertet wird. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Aha!) 

Geheimdienste handeln im Auftrag der Regierung. Ihnen sollen - - (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Also terroristische Aktivitäten sind weniger gefährlich, als wenn man bei jemandem die Aussage im U-Ausschuss ...? Was ist denn das Gefährlichere? Was ist denn das Gefährlichere?) – Ja, aber es geht nicht um die Terrorist:innen, da kann man auch andere Instrumente und Maßnahmen setzen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – erheitert –: Die Terrorist:innen, weil ...! Aber zumindest ist sie konsequent beim Gendern, das muss man ihr zuge­stehen!), sondern es geht um die ganze Bevölkerung Österreichs, vor allem um die kritische. – Geheimdiensten solche Instrumente in die Hand zu geben, das traut man sich jedenfalls jetzt, sehr geehrte Kolleg:innen von der SPÖ, den NEOS und der ÖVP, aber ich frage mich: Würden Sie sich das auch bei einer rechtsrechten Regierung – die wir ja fast schon hatten –, mit einer Partei, die Umweltaktivist:innen als Terrorist:innen bezeichnet, trauen?

Das Risiko, dass diese Überwachungsmöglichkeit in die falschen Hände kommt, wollen wir nicht eingehen, und das sollten Sie, sehr geehrte Regierungs­parteien, auch nicht tun. Wir werden diese Novelle weiterhin kritisch begleiten, und ja, wir werden eine Überprüfung beim Verfassungsgerichtshof ein­bringen, denn der beste Schutz unserer Sicherheit sind demokratische Prinzi­pien und eine starke, freie und kritische Gesellschaft. Wir Grünen haben unser Wort gehalten und in fünf Jahren Regierung mit der ÖVP diese Überwa­chungsinstrumente verhindert. SPÖ und NEOS sind innerhalb weniger Monate umgefallen. Das ist meiner Meinung nach ein koalitionärer Misserfolg und eine demokratiepolitische Bankrotterklärung. 

Genauso aber ist es ein falsches Signal und ein falsches Spiel mit dem Sicher­heitsgefühl der Bevölkerung, wenn man Sicherheit verspricht, die aber eigentlich noch mehr Unsicherheit zur Folge hat. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.) 

12.25

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dominik Reisinger. – Bitte. 

RN/43

12.25

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, wir diskutieren unter diesem Tagesordnungspunkt die sogenannte Gefährderüberwachung, ein wichtiges Werkzeug zur Terrorismus- und Spionagebekämpfung mit starkem Rechtsschutz und strenger Kontrolle.

Dass die Grünen da nicht mitgehen, verwundert ein bisschen, zumal sie auch keine Lösungsvorschläge auf den Tisch legen. Dass die FPÖ nicht mit­stimmt, war zu erwarten, ist aber auch gleichzeitig bezeichnend, denn die FPÖ ist grundsätzlich in ihrer Ausrichtung gegen alles und gegen jeden. Sie ist dagegen, ohne Lösungsvorschläge darzulegen, sie ist dagegen, weil sie ganz einfach Probleme lieber verwaltet statt löst. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.) 

Wenn aus ihrer Sicht im Staate Österreich etwas nicht funktioniert, schreit sie lauthals auf, sie attackiert verbal, sie verunglimpft. Wenn aber die Regierung jetzt dieses Sicherheitsthema in die Hand nimmt und redlich daran arbeitet, verharrt sie weiterhin in der Rolle der Frontalopposition, und das ist auch der Nährboden dieser Politik, die meistens destruktiv und unsach­lich ist. 

Das hilft uns aber in diesem Moment nicht weiter. Österreich muss sich schützen und wir müssen uns auch auf die globalen Veränderungen ausrichten. Wir müssen darauf reagieren (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: ... Klima­schutz ...!), weil das alles auch Auswirkungen auf unser Land hat. Es ist einfach Fakt, dass Radikalisierungstendenzen wachsen und Terrorangriffe im Steigen begriffen sind. Einige, so ehrlich muss man sein, konnten nur verhindert werden, weil wir Informationen aus dem Ausland bekommen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann es doch bitte für unsere Zukunft nicht sein! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Einige wurden nicht verhindert, weil ihr die E-⁠Mails nicht abgerufen habt!) Wir brauchen selbst Maßnahmen für den höchs­ten und größtmöglichen Schutz für unsere Menschen in Österreich. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) 

Deshalb müssen wir diesem Gefahrenpotenzial, das jetzt so massiv auftritt, auch in technischer Hinsicht auf Augenhöhe begegnen. Das ist auch laut dem Experten im Ausschuss alternativlos. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Die Coronapolitik war auch alternativlos! Wenn ich das Wort schon höre!) Für uns ist klar, dass diese Maßnahme auch die Ultima Ratio ist. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, ja, alternativlos! Genau!) Das heißt, liebe FPÖ, dass diese Maßnahme nur zum Einsatz kommt, wenn alle gelinderen Mittel bereits ausgeschöpft sind. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, ja!) 

Für uns, Hand aufs Herz, ist es auch kein Allheilmittel, ganz im Gegenteil, aber wenn diese Gefährderüberwachung – denken wir an die Zukunft – nur einen einzigen Terrorangriff verhindern kann, dann ist ihr Einsatz aus meiner Sicht schon gerechtfertigt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wenn das so wäre, ja, aber wir wissen, dass es nicht so ist!)

Es wurden ja sehr viele Geschichten erzählt, aber schauen wir uns doch die inhaltlichen Eckpfeiler dieser Maßnahme an! Diese Software soll dafür genützt werden, dass der Verfassungsschutz auch verschlüsselte Nachrichten in Messengerdiensten wie Whatsapp, Signal überwachen kann. – Punkt eins. Sie kann nur zielgerichtet, nur zeitlich begrenzt und als letztes Mittel einge­setzt werden, das habe ich schon erwähnt, und das nur bei Menschen, die als Gefährder eingestuft wurden, und nur bei Delikten, bei denen es eine Strafandrohung von mehr als zehn Jahren gibt. 

Es wird einen verstärkten Schutz für Träger von Berufsgeheimnissen geben, zum Beispiel für Seelsorger:innen oder auch für Journalist:innen. Die techni­schen Details, über die so viel diskutiert wird, und die Kosten sind dem Ständigen Unterausschuss für innere Angelegenheiten zu melden. Wird, und das ist ein zentraler Punkt, diese Maßnahme mehr als 30-mal im Jahr angewendet, dann ist das Parlament darüber zu informieren und zu ver­ständigen. Bevor sie zum Einsatz kommt, muss sie ein unabhängiger Dreirichtersenat genehmigen, und jeder Einsatz wird von einem unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten überprüft und überwacht. Darüber hinaus gibt es in dieser Rechtsnorm auch die Normierung von Straftatbeständen bei missbräuchlicher Verwendung. – Wenn Sie mich fragen, gibt es kaum Gesetze, die so gut abgesichert sind und so streng kontrolliert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, alleine diese Faktenlage macht ein­deutig, dass die Messengerüberwachung niemals eine Massenüberwachung sein kann. Ja, sie ist ein Grundrechtseingriff, aber mit maximalem Rechts­schutz und Schutz vor Missbrauch. Die Messengerüberwachung ist ein präzises technisches Hilfsmittel (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Deutschland, Italien! Gibt genügend Beispiele ...!), das uns in der Terror- und Spionagebekämp­fung weiterhelfen wird. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Griechenland!) Es macht uns unabhängiger und bringt uns für die heutige Zeit eine notwendige Maßnahme für mehr Sicherheit in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich danke der Bundesregierung und ersuche um größtmögliche Zustimmung. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.31

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile es ihm.

RN/44

12.31

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Recht herzlichen Dank, Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär Leichtfried! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal und vor allem Zuschauer (sich umsehend und in Richtung des einzigen Besuchers blickend) – der da vor mir steht –, herzlich will­kommen, und werte Zuschauer zu Hause vor den Bildschirmen! (Allgemeine Heiterkeit und allgemeiner Beifall.)

Herr Staatssekretär, nicht nur zahlreiche Experten, sondern vor allem die Österreicherinnen und Österreicher machen sich Sorgen, haben große Bedenken, manche haben sogar Ängste vor diesen Überwachungsfantasien, vor der Einführung des Bundestrojaners hinsichtlich der Möglichkeit der Massen­überwachung von Millionen Österreichern durch die DSN.

Jetzt geben Sie – die SPÖ und die NEOS – dieses Werkzeug in die Hand der ÖVP, um in Hinkunft diese Bürgerbespitzelungssoftware anwenden zu kön­nen. Vor allem Sie, Herr Staatssekretär Leichtfried, waren ein großer Kritiker gegenüber diesem Gesetz. Überall dort, wo es zum Einsatz gekommen ist, gab es Missbrauchsfälle, ob in Deutschland, England oder Frankreich. Daher gibt es, wie Kollegin Kittl schon erwähnt hat, unzählige Stellungnahmen wegen entsprechenden IT-Vorbehalten und Verweisen auf Sicherheitslücken – und es ist vermutlich auch verfassungswidrig. Viele sehen großes Missbrauchs­potenzial, und anstatt endlich die Ursache – den Zuzug von illegalen Migranten – zu stoppen, werden die Anschläge genützt, um die Möglichkeit der Massenüberwachung voranzutreiben (Beifall bei der FPÖ) – Herr Kollege Reisinger, obwohl kein einziger derzeitiger Anschlag durch eine Messengerüberwachung hätte verhindert werden können. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Warum weiß er das eigentlich so genau? – Zwischenruf der Bundes­rätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.].) Diese Überwachung ist ein überzogener, massiver Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Warum weißt du das so genau?) unserer Staatsbürger und öffnet leider Gottes Missbrauch Tür und Tor. 

In nahezu allen Ländern, die ähnliche Gesetze eingeführt haben, kam es wie gesagt trotz angeblicher rechtsstaatlicher Kontrolle rasch zu Fehlentwicklungen, Übergriffen und Missbrauch. Kein einziger Gefährderfall in Österreich hätte durch diese Maßnahmen verhindert werden können. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Woher weißt du das?) Wir sagen daher klar Nein zur Überwachung der Bevölkerung, aber Ja zu wirksamen Maßnahmen gegen den islamistischen Extremismus und Terrorismus zum Schutz unserer Bürger. 

Herr Kollege Himmer und Herr Kollege Reisinger, die Zielsetzung ist erwähnt worden: Schutz der Bevölkerung, Schutz der Menschen. Eine Abwä­gung gegenüber 30 Gefährdern und im Gegenzug neun Millionen Österreichern, die hier gefährdet sind, glaube ich, spricht klar gegen dieses Gesetz. (Beifall bei der FPÖ.)

Es bleibt so: Die größte Sicherheitsbedrohung für unser Land ist die illegale Massenzuwanderung und der damit leider Gottes einhergehende islamistische Terrorismus. Auch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst ver­weist auf die dramatische, im Steigen befindliche Gefahr durch den islamisti­schen Terrorismus. Allein im Vorjahr gab es einen Anstieg um mehr als 40 Prozent.

Geschätzte Damen und Herren, obwohl es einen Anstieg von Tathandlungen mit einer islamistischen beziehungsweise dschihadistischen Motivlage gibt, findet man dazu kein Wort in diesem Überwachungsgesetz, sehr wohl aber den Begriff des „verfassungsgefährdenden Angriffs“. Der Begriff kann daher praktisch auf alles angewendet werden. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist der springende Punkt!) Wer war in den letzten Jahren für die Regierung Verfassungsgefährder? – Es waren die Zigtausenden, 100 000 Demonstranten auf unseren Straßen, die sich kritisch gegen die Coronamaßnahmen der Bundesregierung gestellt haben. Wir erinnern uns leider: Ja, das Demonstra­tionsrecht ist ein hohes Gut, aber die Toleranz endet, wo Demokratie­feinde unterwegs sind. – Herr Vizekanzler außer Dienst Kogler. Oder Edtstadler: Ungeimpfte haben eigentlich kein Recht, in Österreich zu leben (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Aus dem Zusammenhang!) – und vieles, vieles mehr. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]. – Rufe bei der FPÖ: Hat sie gesagt!) Für mich ist es etwas anderes: Wer aufsteht, wer hinterfragt, wer kritisiert, ist kein Verfassungsgefährder, kein Demokratiegefährder. Das sind mutige Bürger, die für eine faire Demokratie eintreten! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Staatssekretär, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Bürgerbespitzelungssoftware – wir wissen ja noch nicht, Herr Kollege Reisinger, welche Software überhaupt zur Anwendung kommt – werden Sie den Terror in Österreich keinesfalls bekämpfen. Damit werden Sie einen Überwachungs­staat in Österreich einführen können – und das ist etwas, was wir Freiheit­liche definitiv nicht wollen.

Wir brauchen keine Totalüberwachung, wir fordern seit Jahren ein Abschiebe­programm, eine Abschiebeoffensive für jene Personen, die illegal im Land sind. Wir fordern ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam, damit die Polizei auch endlich die Mittel in der Hand hat, um Abschiebungen durch­führen zu können; und damit würden wir die Messengerüberwachung gar nicht benötigen und hätten keinen Terroristen in diesem Land, um den wir uns kümmern müssen.

Geschätzte Damen und Herren, wie gesagt, wir brauchen dringend eine Deattraktivierung Österreichs als Zielland für illegale Wirtschaftsmigration und Scheinasylanten, ein Gesetz ohne Ausnahmebestimmungen und ohne Quotenregelungen, das den Familiennachzug wirklich stoppt. Wir müssen unsere Bürger endlich wieder in den Mittelpunkt unser aller politischer Interessen stellen. Die Österreicher haben genug von Ankündigungen, von Versprechungen, die nicht gehalten werden, und von der Showpolitik; und bis dato gab es in diesem halben Jahr keine Verbesserung. Es gibt immer noch ein Rekorddefizit, Rekordinsolvenzen, Rekordarbeitslosigkeit, eine Teuerungswelle, hohe Energiepreise, wie angesprochen Asylchaos und vieles, vieles mehr. Es reicht.

Geschätzte Damen und Herren, was die Exekutive und der Staatsschutz im Rahmen seines Vorgehens gegen diese islamistische Terrorbedrohung, die man immer befördert, benötigt, sind ausreichende personelle und budgetäre Mittel.

Daher stelle ich nachstehenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Günter Pröller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stär­kung des Staatsschutzes im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst sowie die Landesämter für Staatsschutz und Extremismus­bekämpfung im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus ausreichend stark personell und budgetär ausgestattet werden, um auf das sich verschär­fende Bedrohungsbild im Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus effizient reagieren zu können.“


Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich ersuche um Ihre Zustimmung und möchte mich herzlich bei all jenen, die Tag für Tag, oft unter Einsatz ihres eigenen Lebens, ihren Dienst für unsere Sicherheit verrichten, bedanken. (Beifall bei der FPÖ.)

12.39

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/44.1

TOP5 Unselbständiger Entschließungsantrag: Stärkung des Staatsschutzes im Kampf gegen den islamischen Terrorismus von Günter Pröller

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Der von den Bundesräten Günter Pröller, Kolleginnen und Kollegen einge­brachte Entschließungsantrag betreffend „Stärkung des Staatsschutzes im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Jörg Leichtfried. – Bitte schön.

RN/45

12.39

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Mag. Jörg Leichtfried: Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Geschätzte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrter Herr Zuseher, Sie sind noch immer alleine da, vielleicht kommt noch jemand! (Allgemeine Heiterkeit.) Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe den Redebeiträgen bis jetzt mit großem Interesse und großer Akkuratesse zugehört und möchte eines aufnehmen, das Sie, Herr Bundesrat Pröller, angemerkt haben, weil ich ganz Ihrer Meinung bin, nämlich, dass sich die Menschen massiv Sorgen machen. Es gibt da EU-weite Umfragen – und ich denke, das dürfte auch auf Österreich ziemlich zutreffen –, dass sich beispielsweise 64 Prozent der Menschen Sorgen um ihre Sicherheit machen. 

Ich habe lange über diese Situation nachgedacht, und mir ist etwas schon aufgefallen, das uns allen gemeinsam zu denken geben sollte: Menschen, die ungefähr in meinem Alter sind, also schon relativ alt sind (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Na ja!) – na ja, schon; ich fühle mich zumindest manchmal so –, haben ein unglaubliches Privileg genossen, nämlich in Mitteleuropa in einer Zeit aufwachsen zu können, als Mitteleuropa prosperiert hat wie nie zuvor. Diese Prosperität war auch der geopolitischen Situa­tion geschuldet. Mitteleuropa war politisch stabil, wirtschaftspolitisch stabil, es war sicher, und es war eine Zeit, in der Menschen sich eigentlich wenige Sorgen machen mussten. Und diese Zeit ist leider seit ungefähr 2016 vorbei. 

Die weltpolitische Situation hat sich massiv geändert. Das, was wir alle gekannt haben – Recht, Ordnung, dass nicht das Recht des Stärkeren gilt, sondern die Stärke des Rechts –, hat sich geändert. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Warum?) – Sie fragen, warum. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das muss ja wer zugelassen haben!) Wir erleben den Niedergang eines weltpolitischen Systems, das eine Zeit lang gut funktioniert hat, das jetzt aber nicht mehr funktioniert. Wir erleben hingegen internationale Krisen, Kriege, Auseinandersetzungen, und all diese Auseinandersetzungen und Kriege wirken im Gegensatz zu früher direkt nach Österreich herein. Jede internatio­nale Krise hat Auswirkungen auf unsere Sicherheitssituation. Jede internatio­nale Krise hat massiven sicherheitspolitischen Einfluss in Österreich.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Entwicklung müssen wir begegnen. Es ist eine Herausforderung, der wir begegnen müssen. Da braucht es auch etwas, das wir vielleicht lange nicht so gebraucht haben, nämlich Mut. Und Mut ist etwas, das schon Aristoteles als kluge Selbstüberwindung im Dienste des Guten beschrieben hat. Kluge Selbstüberwindung im Dienste des Guten ist das, was wir jetzt brauchen, um diesen neuen Bedrohungen entgegentreten zu können. 

Es ist Terrorismus, aber Terrorismus von mehreren Seiten, geschätzte Damen und Herren. Es ist Radikalisierung, es ist Desinformation, es ist der Angriff auf unser demokratisches System. Das sind die Dinge, die uns jetzt heraus­fordern, und denen müssen wir als Republik entgegentreten, sehr geehrte Damen und Herren, das ist unsere Aufgabe! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Das beginnt leider schon im Kinderzimmer. Das ist auch ein Phänomen, das jetzt nicht mehr so neu ist, aber das es zum Beispiel in meiner Kindheit nicht gegeben hat: diese Radikalisierung durch Social-Media-Plattformen, diese Radikalisierung durch das Internet – sagen wir es so! –, wo Zehnjährige Sachen sehen, die wir uns wahrscheinlich nicht einmal anzuschauen trauen würden, wo Zwölfjährige schon radikalisiert sind, wo 14-Jährige Terroranschläge planen. Das hat es zu der Zeit, als wir aufgewachsen sind, so nicht gegeben, und auch darauf ist zu reagieren, geschätzte Damen und Herren. Da braucht es Lösungen. 

Diese Radikalisierung führt eben auch dazu, dass die Terrorgefahr in Österreich größer geworden ist, und Terrorgefahr bedeutet, dass Menschenleben bedroht sind, dass unsere Sicherheit massiv bedroht ist. Dem ist entgegen­zutreten.

Sehr geehrte Damen und Herren, stellen Sie sich den Verfassungsschutz als erste dünne rote Linie vor, auf die Menschen, Organisationen, Staaten treffen, die Österreich schaden wollen! Diese dünne rote Linie braucht auch stählerne Spitzen, und eine dieser stählernen Spitzen kann die Gefährder­abwehr, die Gefährderüberwachung sein. 

Worum geht es da? – Es geht nicht um Massenüberwachung. Auch wenn Sie es so oft wiederholen, wie Sie es hier getan haben: Es geht nicht um Massen­überwachung. Und das ist der große Unterschied zu der Regelung, die der Ver­fassungsgerichtshof aufgehoben hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundes­rät:innen der ÖVP.) Das war Massenüberwachung, und deswegen ist es auch auf­gehoben worden! 

RN/45.1

Ich möchte jetzt zwei Dinge aufgreifen, die von Ihnen angesprochen wurden, weil es wesentlich ist, dass man darüber spricht. – Frau Bundesrätin Jäckel und Frau Bundesrätin Kittl, Sie haben von den Handys und den Sicherheits­lücken gesprochen. Ich kann Ihnen etwas berichten: Ich habe ein Dienst-I-Phone bekommen, als ich Staatssekretär wurde – (ein Smartphone in die Höhe haltend) das ist es. Ich werde, Herr Kollege Himmer, schauen, dass wenige private Nachrichten drauf sind (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ]), dann erspart man sich wahrscheinlich manches Theater. 

Das nimmt auch, geschätzte Bundesrätinnen von den Grünen, die Beantwortung einer Anfrage der Frau Nationalratsabgeordneten Zadić vorweg. Die hat nämlich gefragt, ob ich so etwas habe. Also Sie können ihr sagen – exklusiv, bevor die Anfragebeantwortung kommt –: Ja. (Allgemeine Heiterkeit.) Es kostet 12 Euro im Monat, das ist auch angefragt gewesen. Also ich bitte, das gleich weiterzuleiten. 

Aber die Frage war ja die der Sicherheitslücken, und es gibt auf diesem Handy Sicherheitslücken. Ich finde, es ist die verdammte Aufgabe des Unter­nehmens Apple, dafür zu sorgen, dass diese Sicherheitslücken geschlossen werden. Das passiert mit den Updates. Es kann aber nicht die Aufgabe der Republik sein, für die Firma Apple Sicherheitslücken zu schließen. Das würden wir ja gar nicht schaffen. Es schafft kein Staat der Welt, das zu tun, geschätzte Damen und Herren. (Zwischenruf bei der FPÖ.) 

Wenn Apple seine Handys sicherer macht, ist das Sicherheit für alle. Aber es ist nicht Aufgabe Österreichs (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das hat nie jemand behauptet!), Sicherheitslücken auf einem Handy zu schließen, ob es jetzt von Apple oder von einer anderen Firma ist. Ich glaube, das sollte man schon einmal klarstellen. Es ist Aufgabe der Unternehmen, das zu tun. Die verkaufen das, die verdienen damit, und die sollen auch dafür sorgen, dass es sicher ist, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ein zweiter Punkt, den ich noch ansprechen möchte – ich möchte nicht zu lange reden und Ihre Zeit zu stark in Anspruch nehmen –, weil das auch ange­sprochen worden ist: Wen würde diese Gefährderüberwachung betreffen? – Es ist ganz bewusst im Gesetz ein Begriff verwendet worden, der ganz klar sagt, worum es geht. Es geht einerseits um Spionage, und es geht um verfas­sungsgefährdende Angriffe, die – und das haben Sie jetzt nie erwähnt, wenn Sie davon gesprochen haben – mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, sind potenzielle Mörder, potenzielle Totschläger. Wer sich auf deren Seite stellen möchte, kann das tun. Ich möchte das nicht tun, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Selbstverständlich – und das ist der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte – ist die Gefährderüberwachung ein Grundrechtseingriff. Das ist selbstver­ständlich, und das muss man selbstverständlich auch klar sagen. Aber diese Art von Grundrechtseingriff ist der österreichischen Rechtsordnung nicht fremd. 

Die StPO sieht die Handyauswertung vor. Die Handyauswertung ist ohne größere Probleme durchführbar, wird in der polizeilichen Praxis sehr oft angewandt. Der Unterschied zur Gefährderüberwachung ist – und das ist schon ein wesentlicher Unterschied –, dass die Handyauswertung nach StPO eine versuchte Tat oder eine Tat braucht. Dahinter gibt es natürlich auch Grundrechtsschutz. Das regelt die StPO. 

Die Gefährderüberwachung – und das ist der große Unterschied – setzt vor der Tat ein, um die Tat zu verhindern. Das braucht natürlich mehr Rechtsschutz, mehr Grundrechtsschutz und mehr Missbrauchsschutz, und das ist meines Erach­tens da auch gegeben. 

Geschätzte Damen und Herren, diese Gefährderüberwachung wird keine Garantie sein, dass Anschläge verhindert werden, aber sie macht die Wahrscheinlichkeit, dass sie verübt werden, geringer, und sie sorgt dafür, dass die, die Anschläge planen, sich dabei in Zukunft unsicherer fühlen müssen. Ich glaube, das ist ein Schritt, der notwendig ist, der für die Sicherheit in unse­rem Land getan werden muss. 

Ich darf die Gelegenheit noch nutzen, mich am Ende meiner Ausführungen bei all jenen zu bedanken, die diese dünne rote Linie bilden, mit ihrem ganzen Einsatz, mit ihrer ganzen Kraft, um die Menschen in Österreich zu schützen. Das ist nicht selbstverständlich, das ist nicht eine Arbeit wie jede andere, das ist eine gefährliche, anstrengende, fordernde Arbeit. Herzlichen Dank, dass Sie alle diese Arbeit leisten. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].)

12.50

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Barbara Prügl

RN/46

12.50

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, geschätzter Vizepräsident! Werter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Sehr geehrte Zuseher:innen im Saal; aus einem Besucher sind jetzt mehr geworden, er hat nämlich Damen zu seiner Linken und Rechten hinzu­bekommen, jetzt ist es umso besser hier bei uns im Saal! Sehr geehrte Damen und Herren! Sicherheit entsteht nicht durch Zufall, sondern durch bewusste Entscheidungen. Mit der Gefährderüberwachung treffen wir heute eine definitiv richtige Entscheidung für die Sicherheit Österreichs, für die Bürgerinnen und Bürger. Es geht um Gefahrenabwehr: um Leben zu retten, aber genauso, um die Behörden handlungsfähig zu machen. 

Warum braucht es diese Überwachung? – Ich weiß, wir haben das jetzt schon einige Male gehört, aber wie wir wissen, wiederholt sich die FPÖ auch ständig und führt gerne in die Irre, deswegen braucht es Fakten dazu (Bundes­rätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: So ein Schmarrn!), warum wir sie wirklich brauchen. – Die Realität hat sich nämlich verschoben: Die Gefährder tauschen sich wie bekannt heute über Messengerdienste aus und radikalisieren sich nicht mehr über klassische Telefonate oder physische Treffen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nicht die Realität hat sich verschoben; ihr habt die Realität verschoben, das ist das Problem!) Wie wir wissen, sind Brieföffnung oder Telefonabhörung rechtlich möglich. Wenn wir jetzt aber weiterdenken, wissen wir natürlich, dass diese rechtlichen Möglichkeiten im digitalen Raum nicht greifen. Selbst ein Telefongespräch über einen Messengerdienst ist nicht abhörbar. 

Was ist also vorgesehen? – Um den Zugriff auf Messengerdienste, wie etwa Whatsapp, Telegram, Signal oder wie auch immer die Messengerdienste heißen oder heißen wollen oder werden, zu ermöglichen, um Gefahrenquellen im digitalen Raum überwachen zu dürfen, braucht es den rechtlichen Rahmen, also ein modernes und zeitgemäßes Werkzeug für die Polizei und den Verfassungsschutz. 

Lassen Sie mich ganz klar betonen: Das ist keine unbegrenzte Überwachung. Wir reden definitiv nicht von Massenüberwachung, nicht von willkür­lichem Abhören. Es sind maximal 30 Fälle pro Jahr möglich, ab dem 31. Fall muss der Ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angele­genheiten informiert werden, das ist definitiv festgelegt. Die Anwendung erfolgt ausschließlich bei terroristischen und verfassungsgefährdenden Bedro­hungen und nur im konkreten Verdachtsfall oder wenn nachrichtendienstliche Informationen anderer Staaten an uns übermittelt werden. Dahinter steht eine strenge gesetzliche Auflage, es muss alles dokumentiert und nachvollzieh­bar sein. Zusätzlich gibt es noch den Richtersenat, es ist also quasi ein Mehr­augenprinzip, das das garantiert. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die es vielleicht noch immer nicht verstanden haben, ich erkläre es in anderen Worten: Die Gefährderüberwachung ist quasi eine digitale Zutrittsgenehmigung für eine Hausdurchsuchung, nur im digitalen Raum, und wir wissen: Für unsere über neun Millionen Einwohner passiert das nicht, dass im Endeffekt einfach durch das Haus marschiert wird, ohne zu fragen. Das geschieht schon nach einem gewissen Regelwerk und einer rechtlichen Möglichkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Reisinger [SPÖ/OÖ].)

Wenn jetzt also von Überwachungsfantasien, Massenüberwachung, Bürgerbe­spitzelungssoftware, Spähprogrammen und so weiter die Rede ist, dann ist es höchst an der Zeit, einen nüchternen Blick auf die Realität zu werfen: Im internationalen Vergleich hatten die österreichischen Ermittlungsbe­hörden bisher wenige Befugnisse. Bei dem geplanten Anschlag auf das Taylor-Swift-Konzert etwa war das Eingreifen nur möglich, weil ein Hinweis eines ausländischen Dienstes kam, wodurch die furchtbare Tat dann tatsächlich verhindert werden konnte. Sich damit zufriedenzugeben, dass auslän­dische Dienste ohnehin überwachen und hoffentlich rechtzeitig die notwen­digen Informationen weitergeben, ist definitiv naiv. In diesem Fall ist Hoffnung keine Strategie. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Fakt ist: Jeder verhinderte Anschlag ist es wert, dieses notwendige Werkzeug zu nutzen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr kriegt E-Mails und könnt es nicht verhindern! ) Uns ist natürlich bewusst, dass es immer eine große Abwägung zwischen der Privatsphäre, also dem Datenschutz, und der Sicher­heit gibt. Terrorismus findet im digitalen Raum statt – zur Erinnerung – und macht leider vor der österreichischen Cloud nicht halt. 

Sehr geehrte Damen und Herren, neue Bedrohungen brauchen zeitgemäße Antworten. Mit der Messengerüberwachung geben wir der Polizei und dem Verfassungsschutz die richtigen Schlüssel in die Hand, um die Extremisten aus den digitalen Schattenräumen zu holen. Diese Maßnahmen treffen nicht die vielen, sondern die wenigen, die wirklich gefährlich sind. Die Gefährderüberwachung ist keine Massenüberwachung. Das ist gezieltes Handeln, streng kontrolliert und zeitgemäß, für die Sicherheit in unserem Land. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.55

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile es ihm. 

RN/47

12.56

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Werte Zuseher hier im Saal! Werte Kollegen im Bundesrat! Alle Österreicher, die dieser Plenarsitzung zusehen! Es wurde viel gesagt, aber wie gesagt, ich bin an und für sich Praktiker und ich möchte hier George Orwell zitieren: „Big Brother is watching you“. Dieses Zitat hat in diesen Tagen traurige Realität erlangt. Big Brother ist in dem Werk von George Orwell der Staat, und das ist heute ein bezeichnender Punkt. 

Im Nationalrat wurde vorige Woche die sogenannte Messengerüberwachung beschlossen. Damit kann jeder Bürger in seiner Kommunikation via Mobiltelefon und andere elektronische Geräte – seine intimsten Gespräche (Bundesrat Gfrerer [ÖVP/Sbg.]: Nein! Nein!), Sprachnachrichten, SMS, Bilder und Videos – ausspioniert werden. (Bundesrat Gfrerer [ÖVP/Sbg.]: Nein!) Grund für diese überschießende gesetzliche Maßnahme ist die derzei­tige Ohnmacht der überforderten Regierung bestehend aus der türkis-schwar­zen ÖVP, den schwächelnden Sozialisten und den EU-hörigen NEOS (Beifall bei der FPÖ) vor den Auswüchsen der Massenzuwanderung, die völlig aus dem Ruder gelaufen ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Durch den unkontrollierten Zuzug von Scheinasylanten in unser einstmals blühendes und liebenswertes Österreich wurde eine Welle von Gewalt und Terror importiert, gegen die die Legislative und die Exekutive weitgehend macht- und hilflos agieren. Täglich grüßt das Murmeltier (Heiterkeit bei der ÖVP), und immer wieder poppen die Meldungen über Terrorattacken, Mes­serangriffe, Vergewaltigungen und andere Gewalttaten in den Medien auf. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ist das so witzig? – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich finde das eigentlich auch traurig, dass die ÖVP bei so was lacht!) Die Politiker treten dann pflichtschuldig an die Öffentlichkeit, geben gebetsmühlenartig und nicht mehr sonderlich glaubhaft ihre Beileidsbe­kundungen ab. (Zwischenruf des Bundesrates Matznetter [SPÖ/W].) Die Bevölke­rung erleidet aufgrund der Regelmäßigkeit und Häufigkeit der Attacken ange­sichts dieser schrecklichen Verbrechen schon einen Schockzustand. 

Nun jedoch wird als Lösung dieser ständig steigenden Problematik verantwor­tungslos und völlig sinnbefreit die sogenannte Messengerüberwachung aus dem Zylinder gezaubert. (Bundesrat Matznetter [SPÖ/W]: Können Sie schnel­ler vorlesen, Herr Kollege? – Heiterkeit bei der ÖVP.) Nur: Das Allheilmittel für das sicherheitstechnische Chaos im Staat Österreich ist diese Maßnahme nicht. Da wird lediglich versucht, die Symptome zu bekämpfen, an die Ursache traut man sich wie immer natürlich nicht heran. Dafür werden sozu­sagen als angenehmer Nebeneffekt Tür und Tor für die Bespitzelung der gesamten – und im Speziellen: der nicht regierungskonformen – Bevölkerung geöffnet. Es wird dabei aber vergessen, dass nicht sichergestellt werden kann, dass nicht über das notwendige Maß hinaus auf private Daten aus den intimsten Lebensbereichen unbescholtener Bürger unbefugt zugegriffen wird. Im schlimmsten Fall, und das zeigen Vorfälle in anderen Ländern, werden diese gewonnenen Informationen politisch verwendet. In keinem Anlass­fall wäre die nunmehr - - (Die Bundesrät:innen Thoma [ÖVP/Vbg.] und Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.] unterhalten sich in den Bankreihen der ÖVP.)

RN/47.1

Vizepräsident Michael Wanner: Darf ich um Aufmerksamkeit bitten? Herr Bun­desrat Thoma, Ihre Unterhaltung stört die Rede! (Beifall bei der FPÖ. – Bundes­rat Spanring [FPÖ/NÖ]: Danke!)

Bundesrat Werner Gradwohl (fortsetzend): In keinem Anlassfall wäre die nun­mehr gesetzliche Messengerüberwachung geeignet gewesen, die began­genen Verbrechen zu verhindern. Überwiegend war reines und schwerstes Behördenversagen dafür verantwortlich, dass die Täter zur Ausführung ihrer Verbrechen gekommen sind.

Ich erinnere nur an den Mordanschlag vom 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt mit vier Toten und 22 Verletzten. Im Vorfeld zum Anschlag wurden dem BMI unter dem damaligen Innenminister Karl Nehammer von aus­ländischen Behörden zweifelsfreie Hinweise zu einem bevorstehenden Anschlag mitgeteilt, die aber nicht entsprechend verfolgt wurden. Der Anschlag hätte bei ordnungsgemäßer Bearbeitung dieser Hinweise verhindert werden können. Eine Messengerüberwachung hätte sich in diesem Falle als völlig sinnlos herausgestellt und diese Wahnsinnstat nicht verhindern können. (Zwischenruf der Bundesrätin Gruber-Pruner [SPÖ/W].)

Ebenso wäre der Amoklauf in der Grazer Dreierschützengasse vom 10. Juni 2025 mit neun Toten und zwölf Verletzten durch die nun beschlossene Messengerüberwachung nicht verhinderbar gewesen. Auch diesem Fall liegen grobe Behördenfehler zugrunde, da der Täter legal zu einer Waffenbesitz­karte kam, obwohl er beim Bundesheer als untauglich für den Dienst mit der Waffe erklärt wurde. (Beifall bei der FPÖ.) Eine Kommunikation zwischen den einzelnen Behörden fand wegen des übertriebenen Datenschutzes nicht statt, hätte aber so viel verhindern können. 

Statt sinnvoller Lösungen wird in diesem Fall nun überschießend eine massive Verschärfung des Waffengesetzes angestrebt. Dadurch werden die legalen Waffenbesitzer entwaffnet und wird nicht der illegale Waffenbesitz von Straftätern bekämpft. Salopp gesagt: Die Bevölkerung wird entwaffnet und die Kriminellen werden sich weiter ihre illegalen Waffen am Schwarzmarkt oder im Darknet besorgen und diese auch weiter für ihre Taten verwenden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein wesentlich sinnvollerer und weitaus effektiver Zugang wäre es, die Behörde DSN, Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, ausreichend mit Personal und Ressourcen auszustatten, damit sie ihrem Auftrag, nämlich dem Schutz Österreichs vor den bereits geschilderten Bedrohungen, gerecht werden kann. Über die Überwachung von Messengerdiensten wird es nicht möglich sein, Anschläge zu verhindern. Nur die effektive kriminalpoli­zeiliche Ermittlungsarbeit im Zusammenwirken mit den staatsanwaltschaftli­chen Behörden ist geeignet, diesen Bedrohungen Einhalt zu gebieten.

Die Erfahrungen mit Spyware zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation zeigen, dass im Fall einer Verwendung fast schon vorprogrammiert ist, dass diese Systeme rechts- und regelwidrig eingesetzt werden. So wurden unzählige Skandale aufgedeckt, in denen derartige Systeme gezielt gegen die Opposition, unabhängige Journalisten und systemkritische Zivil­personen zum Einsatz gebracht wurden. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ].)

Der Begriff des „verfassungsgefährdenden Angriffs“ ist unscharf definiert und birgt Missbrauchspotenzial. Da ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam fehlt und der tatsächlich die Grundfesten unserer Gesellschaft bedrohende Islamismus nicht ein einziges Mal im Text erwähnt wird, ist zu befürchten, dass diese Überwachungsmaßnahme vorwiegend nicht islamistische Angriffe ins Visier nehmen wird, sondern sich vielmehr schnell gegen jene Personen richten wird, die sich nicht in die Gruppe der regie­rungstreuen Bürger einreihen wollen. (Beifall bei der FPÖ.) Dann wird es ein Leichtes sein, diese Menschen zu kriminalisieren und ihnen den Status von Verfassungsgefährdern zu verleihen, um sie mundtot zu machen, was ja unterschwellig jetzt schon tagtäglich stattfindet.

Bedauerlicherweise ist man heutzutage zudem sehr schnell mit dem Vorwurf der Spionage – § 256 StGB, „Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs“ – bei der Hand, wodurch den Behörden ebenfalls und wesentlich leichter als zuvor eine Türe geöffnet wird, um politisch unliebsame Personen als angebliche Spione zu verunglimpfen und überwachen zu lassen. (Zwischenruf des Bundesrates Matznetter [SPÖ/W].)

Während importierte Gewaltbereitschaft aus dem islamischen Kulturkreis demnach keinerlei Erwähnung, Beachtung oder gar Einschränkung erfährt, wird hingegen Russland dezidiert erwähnt. Die Stoßrichtung des Gesetzent­wurfes ist folgerichtig bereits jetzt ablesbar. Zudem zeigt die bereits vollzogene willkürliche Hinzufügung eines besonderen Delikttyps auf, wie leicht und schnell andere Rechtsverstöße ergänzt werden können, um bereits bestehende Überwachungsmaßnahmen bis ins Uferlose zu erweitern.

Von einem technischen Gesichtspunkt aus ist außerdem anzuführen, dass die Eingrenzung auf Nachrichten, die mit einem Übertragungsvorgang in Zusammenhang stehen, jene tatsächlich terroristischen Pläne nicht erfasst, bei welchen keine Kommunikation abgesendet wird. Das ist zum Beispiel: Terroristen kommunizieren in einem Mailentwurf über mehrere Accounts; es kommt nie zu einer Absendung der Kommunikation; über Videospiele. 

Allein durch die mehrmalige Erwähnung von Skype, einem völlig veralteten und längst überholten Kommunikationssystem, welches schon seit Jahren in einschlägigen Kreisen nicht mehr verwendet wird und im Mai 2025 endgültig eingestellt wurde, in dieser Gesetzesvorlage offenbart die Regierung, wie weit sie in ihrem Wissensstand in der terroristischen Verbrechensbekämp­fung hinterherhinkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ernst zu nehmende Kriminalitätsbekämpfung sieht anders aus. Auch technisch sind wesentliche, wichtige Kritikpunkte anzuführen, insbesondere weil eine Überwachungssoftware, welche tatsächlich nur übermittelte Nachrichten erfasst, nicht existiert. Die vorgesehene Spionagesoftware ermöglicht vollständigen Zugriff auf private Endgeräte. Dabei bleiben die technischen Details völlig unklar. Eine Kontrolle oder Absicherung gegen Manipulation, etwa durch fremde Nachrichtendienste, ist nicht vorgesehen.

Es ist aus unserer Sicht unverantwortlich, dass der Staat Sicherheitslücken nicht schließt, sondern neun Millionen Menschen bewusst einer potenziellen Gefahr aussetzt, nur um – nach Darstellung der Regierung – einige wenige Geräte mit dieser Software auszustatten.

Die bisherigen islamistischen Attentate in Wien und Villach haben eines gezeigt: Auch mit Messengerüberwachung hätte es keine Handhabe gegeben, die beiden zu verhindern. Im Fall des Wiener Anschlages wurden die österreichi­schen Behörden von den Kollegen aus der Slowakei gewarnt, das Mail wurde vom österreichischen Staatsschutz aber leider zu spät registriert.

Der Gesetzesvorschlag ist abzulehnen, zum einen, weil er die tatsäch­liche Gefährdung durch zukünftige islamistische Terroristen nicht verhindern kann, zum anderen, weil er das Potenzial in sich trägt, willkürlich Bürger zu überwachen.

Wenn der Herr Innenminister behauptet, er stünde auf der Seite der Polizei und wolle mehr Sicherheit für die Menschen, dann darf er, wenn er glaubwürdig sein möchte, aber nicht die Überstunden der Beamten kürzen, wie es jetzt gerade passiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Er soll endlich seiner Verpflichtung nachkommen, die Grenzen dichtmachen und Rückführungen im großen Stil durchführen, nicht nur symbolisch und medienwirksam einen syrischen Straftäter in zehn Jahren abschieben, sondern all jene, die sich widerrechtlich, ohne die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen, in unserem Land aufhalten.

Als Kriminalbeamter im Ruhestand, der lange Jahre im Kampf gegen die organisierte Kriminalität tätig war, kann ich sagen, dass nur solide Polizeiarbeit zum Erfolg führt. Dafür sollten entsprechendes Personal und entspre­chende logistische Mittel zur Verfügung stehen und nicht Einsparungen im Polizeibereich erfolgen, wie sie derzeit von der Regierung vorgenom­men werden. (Beifall bei der FPÖ.) Die Sicherheit unserer Bevölkerung ist das höchste Gut und kostet eben Geld.

Herr Minister, hören Sie mit diesen Orwell’schen Big-Brother-Fantasien auf und stärken Sie lieber die Polizisten in ihrer täglichen Arbeit! (Beifall bei der FPÖ.)

An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Polizisten, die tagtäglich im Dienste der Sicherheit ihr Leben riskieren (Bundesrat Matznetter [SPÖ/W]: ... außer Dienst, Herr Kollege!) – 24/7, also rund um die Uhr. Die gehören unterstützt, die gehören gefördert, und dort gehört angesetzt.

Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihren Ausführungen die Firma Apple in die Pflicht genommen. Man kann das aber nicht der Firma Apple über­lassen, sondern wir sind berufen, die Sicherheitslücken zu schließen. (Bundesrat Matznetter [SPÖ/W]: Na Sie zum Glück nicht, Herr Kollege! – Zwischenbe­merkung von Staatssekretär Leichtfried.)

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

13.10

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Ich darf allgemein auf die selbst auferlegte Redezeitbeschränkung von 10 Minu­ten hinweisen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Ich darf als Nächstem Herrn Bundesrat Andreas Guggenberger das Wort erteilen.

RN/48

13.11

Bundesrat Andreas Guggenberger (FPÖ, Wien): Danke, sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kollegen hier im Bundesrat! Werte Zuseher hier im Saale und vor den Fernsehschirmen! Am 9. Juli wurde hier im Hohen Haus ein Gesetz beschlossen, das wir in seiner Tragweite noch lange spüren werden: Der digitale Lauschangriff auf das gesamte Volk, der sogenannte Bundestrojaner, ist nun Realität.

Was wir heute erleben, meine Damen und Herren, ist nicht neu. Es erinnert frappierend an ein dunkles Kapitel europäischer Geschichte: an die Karlsbader Beschlüsse von 1819. Damals, nach dem Wiener Kongress, wollte man unter der Führung von Fürst Metternich um jeden Preis die absolutistische monarchische Ordnung aufrechterhalten. Freiheit, Presse, Opposition – alles galt als Bedrohung. Die Antwort der Herrschenden: Zensur, Überwachung, Repression. Man schuf ein Überwachungssystem zur Bespitzelung von Studenten, Professoren, jedem nicht konformen Bürger und zur Kontrolle der Universitäten und Medien. Wer frei dachte oder gar frei sprach, wurde zur Zielscheibe.

Heute, über 200 Jahre später, erleben wir eine digitale Neuauflage dieser Geisteshaltung. (Beifall bei der FPÖ.) Der Bundestrojaner, den ÖVP, SPÖ und NEOS – die neue Trojanerallianz – durchgedrückt haben, ist der Karls­bader Beschluss des 21. Jahrhunderts, denn auch heute wird unter dem Deck­mantel der Sicherheit eine freie Gesellschaft schleichend entkernt. Was damals die Geheimpolizei war, ist heute die staatliche Schadsoftware; was früher Zensur war, sind heute das Lesen und die Beurteilung privater Chats; was früher Spitzel in Hörsälen und in der Nachbarschaft waren, sind heute Trojaner in Smartphones. Wieder gilt: Wer nicht spurt, wird überwacht; wer nicht gehorcht, wird verdächtigt. Ich sage es Ihnen ganz offen: Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht jedes freiheitsliebenden Menschen in diesem Land. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Bundestrojaner erlaubt es Behörden, sich heimlich in Smartphones einzuschleusen, in Echtzeit, ohne dass der Betroffene es merkt. Whatsapp, Signal, Telegram – alles kann mitgelesen werden, alles, jederzeit und überall. Und glauben Sie bloß nicht, das betreffe nur Terroristen: Nein, heute trifft es die Kriminellen, morgen Oppositionelle, übermorgen Impfskep­tiker oder Demonstranten. Wer garantiert uns, dass diese Macht nicht miss­braucht wird? – Niemand.

Lassen Sie mich auch das sagen: So wie die Karlsbader Beschlüsse die Entwick­lung von Freiheit und Demokratie verzögerten, so gefährdet der Bundes­trojaner heute unsere digitale Selbstbestimmung, denn dieser Trojaner funktio­niert nur, wenn der Staat absichtlich Sicherheitslücken offenlässt. Das heißt, der Staat macht unsere Handys absichtlich unsicher, ein offenes Scheu­nentor für Cyberkriminelle, ausländische Geheimdienste, Erpresser. Das ist keine Sicherheit, das ist organisierte Verwundbarkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

Haben wir aus der Geschichte nichts gelernt? Die Karlsbader Beschlüsse haben einst Generationen unterdrückt, bis sie endlich durch bürgerliche Freiheits­bewegungen überwunden wurden. Heute geht es wieder um dieselben Grundfragen: Wer schützt den Einzelnen vor dem Staat? Wer verteidigt unsere Grundrechte im digitalen Zeitalter? Wer stellt sich gegen die neue Spitzel­kultur? – Die Antwort lautet: Wir, die FPÖ, und deshalb sagen wir in aller Klar­heit: Nein zur digitalen Schnüffelrepublik, Nein zum Bundestrojaner und Nein zur Neuauflage der Karlsbader Beschlüsse! (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, der 9. Juli 2025 ist ein schwarzer Tag für die Freiheit in Österreich, aber wie 1819 wird auch dieses Kapitel nicht das letzte Wort sein, denn wir stehen auf: für die Freiheit, für den Rechtsstaat, für ein Österreich ohne Überwachung. In der Geschichte war es stets die Pflicht der Opposition, dort aufzustehen, wo die Regierung Grundrechte verra­ten hat. Diese Pflicht nehmen wir ernst, und wir werden nicht schweigen.

In diesem Sinne: Freiheit statt Trojaner, Rechtsstaat statt Kontrollstaat, freies Österreich statt Überwachung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

13.17

Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. – Bitte.

RN/49

13.17

Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Danke, Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, Zuhörer hier im Saal und auch vor den Bildschirmen! Also ich kann das jetzt nach den letzten zwei Redebeiträgen so wirklich nicht stehen lassen: Ja, man muss natürlich mit einem Eingriff in die Grund- und Freiheits­rechte sehr, sehr sensibel umgehen. Ja, das stimmt, und das wird auch gemacht, aber das, was die FPÖ mit ihren Redebeiträgen hier wieder macht, ist auf der einen Seite Angstmache und auf der anderen Seite auch wieder Verbreitung von Unwahrheiten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es kommt zu keiner Totalüberwachung (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ah, nein, stimmt nicht!) oder – wie habt ihr gesagt? – „Bürgerbespitzelung“ oder „Massenüberwachung“ oder – das war jetzt zum Schluss noch – zu einem digitalen Bespitzelungsangriff auf das Volk. Das stimmt nicht! Wir haben hier ein Gesetz, das den Fokus auf jene Personen richtet, von denen tatsächli­che Gefahr ausgeht. Es ist nicht so, dass das gesamte Handy einfach so kontrolliert wird. Lest euch das bitte noch einmal genau durch! Auch Kollegin Barbara Prügl und Herr Kollege Reisinger von der SPÖ haben es ganz genau ausgeführt: Das sind ganz, ganz klare und strenge Richtlinien.

Noch einmal: Dieses Gesetz – ich habe es gerade gesagt – richtet den Fokus auf Gefährder, Terroristen, Personen, von denen tatsächliche Gefahr ausgeht; und das wollen Sie, Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ – und ja, auch von den Grünen (Zwischenruf bei der FPÖ) –, nicht unterstützen. – Das, glaube ich, spricht für sich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Gefährderüberwachung ist ein wichtiger und wesentlicher Schritt für die Sicherheit der Österreicher, für die Polizei und, ja, auch den Verfassungs­schutz. Die Zeiten – das haben wir heute auch schon mehrmals gehört – und die Kommunikation haben sich verändert. Da braucht die Polizei, da braucht der Verfassungsschutz jetzt auch die notwendigen Mittel, die Werk­zeuge für diese Arbeit, gegen Terroristen, gegen Gefährder vorzugehen. 

Wir übernehmen da Verantwortung, auch mit diesem Gesetz übernehmen wir Verantwortung. Es geht um die Sicherheit unseres Landes, und darum bitte ich trotzdem hier um breite Unterstützung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrätin Lassnig [ÖVP/Ktn.] begibt sich zur Regierungsbank und reicht Staatssekretär Leichtfried die Hand.)

13.20 

Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen liegen vor: Bundesrat Spanring. – Ich erteile es Ihnen. (Unruhe im Saal.)

RN/50

13.20

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! – Es freut mich, wenn Sie sich freuen, wenn ich ans Rednerpult trete. (Beifall bei der FPÖ.) – Liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer hier herinnen und natürlich auch zu Hause vor den Bildschirmen! Es ist vieles gefallen, es ist vieles richtig, und es stimmt: Es ist natürlich nicht alles schwarz oder weiß. 

Warum wir dem Ganzen so kritisch gegenüberstehen und warum sich das Ganze geändert hat, auch unserer Meinung nach – man kann ja auch klüger werden –, ist erstens einmal deshalb, weil so ein Gesetz vom Verfas­sungsgericht aufgehoben wurde, und zweitens, weil die Coronazeit kam (Heiterkeit des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]) und Sie ja gezeigt haben, zu was allem Sie imstande sind. Genau in so einer Zeit wollen wir Ihnen so ein Instrument dann nicht in die Hände geben, und das ist natürlich ein Grund dafür, dass wir heute dagegen sind, aber auch, weil es irrsinnig viele datenschutzrechtliche Bedenken gibt, von Experten, von Datenschützern und so weiter, was Sie alles einfach unter den Tisch fallen lassen, und weil ja heute einiges dazu gefallen ist, dass das alles nicht möglich ist. Ich kann Ihnen beweisen – ich werde das auch kurz vortragen –, dass das Gegenteil der Fall ist. 

Wissen Sie, meine Damen und Herren, Vertrauen ist keine politische Kate­gorie – und ganz ehrlich: Ich traue Ihnen heute schon alles zu, ich vertraue Ihnen nur halt immer weniger, das ist das Problem. 

Ich denke einmal zurück: Da gab es im Jahr 2000 ein Interview mit einem gewissen Herrn Ernst Strasser. Daran werden Sie sich erinnern können, Strasser – damaliger Innenminister, er hat im 2000er-Jahr oder 2001er-Jahr, ich weiß es jetzt nicht genau, übernommen – hat in einem ORF-Interview gesagt, man muss bei der Polizei, im Innenministerium einiges ändern, weil sogar die Maus am Dachboden rot ist. 

Dann begann die größte Umfärbeaktion der Zweiten Republik. Nach den Terroranschlägen in Amerika, 9/11, wurde in Österreich das BVT gegründet, und das war dann die erste Spielwiese, auf der sich die ÖVP ausbreiten konnte, indem sie wirklich in sämtliche Positionen, wo es nur irgendwie ging, ihre eigenen Leute hineingebracht hat. Und das hat sich die letzten 20, 25 Jahre so durchgezogen. Wir haben sehr, sehr viele sehr gute Polizisten, die tagtäg­lich ihrer Arbeit nachgehen, wir haben aber gleichzeitig auch das Problem, dass in vielen wichtigen Schlüsselfunktionen ausschließlich gute Freunde der ÖVP drinnensitzen, egal ob qualifiziert oder nicht qualifiziert. Das ist ein großes Problem, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Und wenn Sie sagen, das kann alles nicht stattfinden, habe ich nur eine Frage: Wie kann es sein, dass, bevor Herbert Kickl Innenminister wurde, diese rote Festplatte, die Herr Pilz jetzt der Staatsanwaltschaft übergeben hat, abge­zogen wurde? Was für Daten sind da drauf? Was hat man da seitens des Innenministeriums verstecken müssen, dass man das alles auf eine Festplatte gesaugt hat? Wenn solche Dinge in einem Staat möglich sind, meine Damen und Herren, dann müssen Sie auch verstehen, dass immer weniger Leute leider – und ich muss wirklich sagen, das bedaure ich sehr – Vertrauen in staatliche Institutionen haben. Und genau dort befinden wir uns heute, aber das kommt ja nicht von irgendwo her, sondern es hat einen Grund. 

Da gibt es zum Beispiel den sogenannten Paragon-Skandal, der dem einen oder anderen vielleicht etwas sagen wird. Es gibt eine israelische Firma, Paragon Solutions, die eine Spyware namens Graphite entwickelt hat, und da gab es eine Überwachung, von der über 90 Personen betroffen waren. Komischerweise sind die Leute von Meta über Whatsapp informiert worden, dass ihre Geräte kompromittiert worden sind. 

Jetzt ist es natürlich so – ich sage es Ihnen ganz ehrlich –, wenn ich so eine Nachricht auf mein Handy bekomme, sage ich: Haha, Blödsinn, das sind wahrscheinlich irgendwelche Fake News! – In dem Fall war es nicht so, in dem Fall war das wirklich ernsthaft so. Und was ist dort passiert? – Das ist bei der italienischen Regierung gewesen. Die haben diese Spyware dann wieder vom Markt genommen, und es wurden dort Journalisten, Kritiker und so weiter überwacht. 

Also sagen Sie nicht, dass das nicht passieren kann! Ich weiß, dass diese Gefährder, von denen Sie offiziell sprechen, natürlich Terroristen sind, die wahr­scheinlich einen Terroranschlag vorhaben, bei dem es darum geht, Men­schen zu töten und so weiter und so fort. Aber erklären Sie uns nicht, dass das Ganze nicht missbraucht werden kann! Genau darum geht es in unserer Kritik, und da sind wir wieder dabei: Vertrauen ist keine politische Kategorie. (Beifall bei der FPÖ.)

Vielleicht als kleines Bonmot am Rande: Es gibt ja dann zufällig auch jemanden, der bei dieser Firma, von der dieses Paragon-Instrument kommt, gearbeitet hat und jetzt auch in einer israelischen Cybersecurity-Firma von Sebastian Kurz mit dabei ist. – Alles Zufall? Ich glaube aber halt nicht an Zufälle, und ich will jetzt gar nichts unterstellen, aber ich will heute auch verhindern, dass irgendwann einmal wirklich die Daten auf einer ÖVP-Festplatte sind, vielleicht die Urlaubsfotos vom Spanring. Die sind nicht so besonders aufregend, das kann ich Ihnen gleich sagen (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP), aber ich will nicht, dass Sie meine Urlaubsfotos haben, verstehen Sie? Darum geht es! (Zwischenruf des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.].) Und auch kein anderer Österreicher will, dass das so ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend: Ich muss sagen, Herr Staatssekretär, ich höre Ihnen ganz gerne beim Reden zu, aber ich bin trotzdem ein bisschen traurig, denn ich hätte mir gewünscht, dass der Herr Minister kommt. Er wird wahrscheinlich nicht mehr kommen – ich gehe davon aus –, jetzt hat er einen Staatssekretär, den er halt immer in den Bundesrat schickt. (Staatssekretär Leichtfried: Aber ich bin ja auch recht nett!) – Sie sind eh nett (Heiterkeit des Redners), aber wissen Sie, auch nett ist keine politische Kategorie. 

RN/50.1

Schauen Sie, da gibt es eine Zeitschrift – das hätte ich gerne dem Herrn Minister gesagt –, die „Kriminalpolizei“ heißt (ein Exemplar der Zeitschrift in die Höhe haltend). Das ist keine blaue Zeitung, das ist eine Fachzeitschrift der Vereinigung österreichischer Kriminalisten, eine Ausgabe aus dem April/Mai, glaube ich. Auf der letzten Seite hinten haben wir eine Karikatur (Zwischenruf der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]), auf der wir den Herrn Minister mit einigen hohen Tieren sehen – wenn wir sie so benennen dürfen. (Die entsprechende Seite in die Höhe haltend:) Wahrscheinlich sind da Herr Takacs oder irgendwelche anderen hohen Tiere dabei – (in Richtung Staats­sekretär Leichtfried) das könnten Sie sein, ich bin mir nicht ganz sicher. (Staats­sekretär Leichtfried: Nein, das glaube ich nicht!) – Nein, okay. (Heiterkeit des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.])

Da steht dann oben dabei:Nachdem wir im BMI neben dem Bundespolizei­direktor jetzt auch einen Staats- und einen Generalsekretär installiert haben, bitte um eure Vorschläge, wo wir einsparen können!“ – Wissen Sie, genau darum geht es: Vorher auf die eigenen Posten schauen, da wieder ein Projekt machen, das am Ende des Tages wahrscheinlich nichts bringt, außer Ihnen politische Vorteile. (Staatssekretär Leichtfried: Darf ich das noch einmal sehen?) – Sie dürfen das gerne haben. 

Da steht dann: „Bei Überstunden, Ausrüstung, Dienststellen, Aus- und Fortbildungen“, und so weiter. Ich schenke Ihnen das sogar, nehmen Sie das bitte dem Herrn Minister mit! Ich würde mich sehr freuen, ich habe eh den Adressaten runtergegeben. (Der Redner überreicht Staatssekretär Leichtfried die Zeitschrift. – Staatssekretär Leichtfried – auf die Karikatur blickend –: Also ich finde nicht!) – Ich finde schon, dass es ein bisschen eine Ähnlichkeit hat. (Heiterkeit des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.) – Aber darum geht es. 

Meine Damen und Herren, jetzt sage ich Ihnen ganz ehrlich: Wenn Ihnen – nämlich in erster Linie dem Minister, aber auch dem ÖVP-geführten Ministerium – die eigenen Polizisten nicht trauen, warum sollen wir Ihnen trauen? Wir tun es nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

13.28 

Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen. 

RN/51

Abstimmung

RN/51.1

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz und weitere Gesetze geändert werden. 

Ich lasse über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, abstimmen. 

RN/51.2

Es ist hierzu eine namentliche Abstimmung verlangt worden. 

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. 

Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich. 

Sie stimmen mit „Ja“ oder „Nein“ ab. Ich bitte, dass Sie Ihr Stimmverhalten deutlich machen. 

Ich ersuche nunmehr den Schriftführer um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge. 

(Über Namensaufruf durch Schriftführer Pröller geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

Vizepräsident Michael Wanner: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.

Die Stimmabgabe ist somit beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung. 

RN/51.3

Sitzungsunterbrechung von 13.32 Uhr bis 13.34 Uhr

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor.)

Fortsetzung der Abstimmung, Ergebnis der namentlichen Abstimmung

Vizepräsident Michael Wanner: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis bekannt:

Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, bei 59 abgegebenen Stimmen 40 „Ja“-Stimmen und 19 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag ist somit angenommen.

RN/51.4

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrät:innen:

Arpa, Auer-Stüger;

Beer;

Deutsch;

Ebner, Eder-Gitschthaler;

Fischer, Forstner;

Gfrerer, Göll, Gruber-Pruner;

Herunter, Himmer, Hutter;

Kerschler, Kolar;

Lassnig;

Matznetter, Mertel, Miesenberger, Muthsam;

Neurauter;

Peterl, Prügl;

Reisinger, Ruf, Ruprecht;

Schmid Daniel, Schmid Thomas, Schwarz-Fuchs, Schweiger, Schwindsackl, Stark, Stillebacher, Stotter;

Thoma, Tiefnig, Trinkl;

Wanner, Weber.

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrät:innen:

Amhof;

Bernard;

Gradwohl, Guggenberger;

Hauschildt-Buschberger;

Jäckel, Jagl;

Karacsony, Kittl, Kober, Kofler;

Partl, Pröller;

Repolust;

Samt, Spanring, Steiner-Wieser, Steinmaurer;

Theuermann.


RN/51.5

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Günter Pröller, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Stärkung des Staatsschutzes im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus“ vor. Ich lasse über diesen Entschlie­ßungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Entschlie­ßungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Danke. Das ist die Stimmen­minderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt. (Präsident Samt übernimmt den Vorsitz.)

RN/52

6. Punkt und 7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den auto­matisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten (122 d.B. und 169 d.B. sowie 11670/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zwischen den Par­teien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten (121 d.B. und 170 d.B. sowie 11671/BR d.B.)

Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. 

Die Berichterstattung zu den Punkten 6 und 7 erfolgt durch Herrn Bundesrat Christopher Stillebacher. – Ich bitte um die Berichte. (Bundesrat Stillebacher [ÖVP/T] – auf dem Weg zum Redner:innenpult –: Noch „Christoph“!)

RN/53

Berichterstatter Christoph Stillebacher: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammen­arbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktylo­skopischen- und Fahrzeugregisterdaten.

Weiters bringe ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südost­europa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten.

Die Berichte liegen Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung: 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Peter Samt: Zur Ergänzung: Es waren beide Anträge einstimmig. (Bundesrat Stillebacher [ÖVP/T] – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Hab’ ich gesagt! „Beschlüsse“ hab’ ich gesagt!) – Und entschuldige den falschen Vornamen. 

Wir gehen in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Mag. Claudia Arpa. (Rufe bei der ÖVP: Nein, es sind keine Wortmeldungen! – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Bei 6 und 7 sind keine Wortmeldungen, erst beim 8er!) 

Ich korrigiere: Zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 gibt es keine Wortmel­dungen. (Bundesrätin Neurauter [ÖVP/T]: Ja, genau!) Die Debatte ist somit geschlossen.

RN/54

Abstimmung

RN/54.1

Präsident Peter Samt: Wir kommen daher zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopi­schen- und Fahrzeugregisterdaten. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen. 

RN/54.2

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südost­europa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten. 

Ich ersuche jene Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch hier sehe ich die Einhelligkeit, der Antrag ist somit ange­nommen.

RN/55

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundestheaterorganisationsgesetz geän­dert wird (120 d.B. und 156 d.B. sowie 11665/BR d.B.)

Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Thomas Schmid. – Ich bitte um den Bericht.

RN/56

Berichterstatter Ing. Thomas Schmid: Danke, Herr Präsident. – Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Tourismus, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Peter Samt: Wir gehen somit in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Mag. Claudia Arpa

Ich begrüße Frau Bundesminister Korinna Schumann bei uns. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

RN/57

13.41

Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat! Werte Zuhörende, werte Zusehende, natürlich ganz besonders die Zuhörer:in­nen bei uns hier herinnen im Bundesratssaal! Mit der vorliegenden Änderung des Bundestheaterorganisationsgesetzes setzen wir einen wichtigen Schritt zur Verwaltungsvereinfachung und Effizienzsteigerung im Bereich der penisons­rechtlichen Zuständigkeiten der Bundestheater-Holding GmbH.

Wir befürworten diesen Schritt ausdrücklich, denn seit der Ausgliederung der Bundestheater ist die Zahl der neu hinzukommenden Pensionsansprüche nach dem Bundestheaterpensionsgesetz kontinuierlich gesunken, gleichzeitig bindet die verbleibende Vollziehung durch die Bundestheater-Holding weiterhin personelle und administrative Ressourcen; außerdem ist das ein Spezialgebiet, das ohnehin zunehmend an Bedeutung verliert. Wir haben das auch im Ausschuss so besprochen, dass es einfach eine gute Idee ist. Warum also nicht bündeln, was längst zusammengehört?

Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau befasst sich bereits seit 2007 als Rechtsnachfolgerin des Bundespensionsamtes genau mit diesen Agenden. Sie verrechnet auch heute schon die Pensions­leistungen gemäß Bundestheaterpensionsgesetz, es ist daher nur folgerichtig, ihr nun auch die pensionsbehördliche Zuständigkeit zu übertragen, inklusive der unverbindlichen Pensionsberatung bis zu drei Jahre im Voraus. Ein einmali­ger Pauschalbetrag von 250 000 Euro, getragen von der Bundestheater-Holding GmbH, dient der Abgeltung dieser Übergabe. Gleichzeitig schafft die Novelle auch eine datenschutzrechtlich saubere Grundlage gemäß DSGVO.

Was ist das Ergebnis? – Das werde ich jetzt noch einmal zusammenfassen: klare Zuständigkeiten, vereinfachte Prozesse und ein effizienter Ressourceneinsatz auf beiden Seiten. Ich möchte in diesem Zusammenhang hier noch Nationalratsabgeordneter Katrin Auer danken, die in der Debatte im Kultur­ausschuss sehr deutlich gemacht hat, dass es da nicht um Symbol­politik geht, sondern um vernünftige Verwaltungsmodernisierung mit Augen­maß.

Lassen Sie mich heute trotzdem – obwohl das ja ein sperriger Tagesordnungs­punkt ist – noch einmal auf den Kulturbegriff eingehen, der ja heute schon öfter angesprochen worden ist, denn auch ich möchte Ihnen meine Sichtweise der Kultur einfach näherbringen. Vor allem mir als Kärntner Bundesrätin ist es besonders wichtig, die kulturelle Vielfalt der Regionen sichtbar zu machen, aber auch zu fördern.

Kultur muss überall dort stattfinden, wo Menschen leben, arbeiten und denken, in den Städten ebenso wie im ländlichen Raum; das ist für den gesellschaftli­chen Zusammenhalt von wirklich entscheidender Bedeutung. Ein wunderbares Beispiel dafür ist der Carinthische Sommer, eines der bedeutendsten Kultur­festivals unseres Landes, das Kärnten weit über die Grenzen hinaus kultu­rell erlebbar macht.

Die Eröffnungsrede von Nadja Kayali, das ist die künstlerische Leiterin des Festivals, war nicht nur eine Ansprache. Sie hat eine wirklich interes­sante Eröffnungsrede gehalten, denn sie hat ein Plädoyer für eine offene, für eine vielfältige und für eine widerstandsfähige Gesellschaft, getragen von der Kraft der Kunst, gehalten. Sie verglich das Orchester mit unserer Gesell­schaft: „Die Tuba hat wenig mit der Geige zu tun, eine Trommel ist ganz anders als die Oboe“, aber „durch ihren Zusammenklang entsteht etwas“ ganz „Großes.“ – Genau dieses Bild bringt es auf den Punkt: Unsere Stärke liegt nicht in der Gleichförmigkeit, sondern in der Vielfalt, im Zusammenwirken unter­schiedlicher Stimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrät:innen Deutsch [NEOS/W] und Kittl [Grüne/W].) – Danke.

Unter dem Motto „bewegt“ will der Carinthische Sommer bewusst aufrütteln, sensibilisieren und bewegen. In einer Zeit, in der autoritäre Tendenzen, Polarisierung und soziale Kälte zunehmen, braucht es genau diese Form der Kultur: mutig, nah am Menschen, inhaltlich tief und offen auch für Neues.

Noch ein kurzer Blick auf die Aufführungen: Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass ein besonders starkes Zeichen die Aufführung von Texten der inhaftierten russischen Regisseurin Schenja Berkowitsch ist, ein Tabubruch im besten Sinn. Solche kulturellen Initiativen, die beispielsweise den mutigen Widerstand gegen die russische Diktatur sichtbar machen, brauchen wir, gerade in den Regionen, wo Kultur oft leiser auftritt, aber umso näher an den Lebens­realitäten ist.

Kulturpolitik, geschätzte Damen und Herren, ist nicht Kür, sie ist eine demokra­tische Notwendigkeit, und sie beginnt nicht im Burgtheater, sondern auch beim Sankt-Pauler Kultursommer, beim Jazzkeller in Villach, manchmal auf der Koralpe oder bei mir zu Hause in der Gemeinde Frantschach-Sankt Gertraud. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.47

Präsident Peter Samt: Nächste Wortmeldung: Herr Bundesrat Christoph Thoma. Ich erteile dieses.

RN/58

13.47

Bundesrat Christoph Thoma (ÖVP, Vorarlberg): Danke schön, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich muss gleich vorweg für meine Stimme entschul­digen, sie ist etwas lädiert. Das ist wahrscheinlich auch der Grund dafür, dass ich heute nicht so viele Zwischenrufe mache, aber das ist der Sache auch dienlich. Man hat mir ja von der rechten Seite (Richtung FPÖ weisend) schon ausgerichtet, ich solle still sein und mich nicht zu Wort melden oder was auch immer; ich nehme es zur Kenntnis.

Geschätzte Damen und Herren, Frau Kollegin Arpa hat das Bundestheater­organisationsgesetz beziehungsweise die Verlagerung hin zur Versicherungs­anstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – jetzt hätte ich fast Bergbauern gesagt – schon sehr ausführlich dargestellt. Ich möchte nur eines sagen: Das ist für mich ein Zugang, wie man tatsächlich effizient auch beim Budget spart.

Ich möchte jetzt nicht auf die gestern gehaltene Rede unseres geschätzten Herrn Vizekanzlers bei der Eröffnung der Bregenzer Festspiele eingehen, weil er heute fehlt; ich habe mir das aber eigentlich fest vorgenommen, weil er mir gestern viel zu wenig auf die Kunst- und Kulturpolitik in Österreich eingegangen ist, sondern dort eine demokratiepolitische Rede gehalten hat. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: ... wo er sich nicht auskennt!) Das kann man schon machen, aber man sieht wiederum: Wir sitzen in einer Koalition, und das ist gut so, aber wir sind zwei unterschiedliche Parteien; da darf man sich auch einmal abgrenzen und zeigen, wo man unterschiedliche Zugänge hat. 

Ich möchte nur so viel dazu sagen: Diese Arbeit, das, was jetzt betreffend Bundestheater passiert, ist meiner Meinung nach genau der Zugang, wie man Budget einspart. Wie man im Kunst- und Kulturbereich nicht Budget einspart – und da vertrete ich das Land Vorarlberg –, ist ein 30-prozentiger Kahlschlag bei den Bregenzer Festspielen. Das ist meiner Meinung nach ein kulturpoliti­scher Kahlschlag, den ich nicht mittragen kann, und das werde ich hier auch deutlich zum Ausdruck bringen, obwohl ich natürlich verstehe, dass das Budget konsolidiert werden muss, da sind wir uns alle einig, und dass jene etwas beitragen, die in den letzten Jahren hervorragend gearbeitet haben – aber dann muss man das auch einmal zum Ausdruck bringen. Ich bin froh, dass die Bregenzer Festspiele diesen Beitrag leisten können, dass sie so hervorragend arbeiten, aber dann einfach kahl zu schlagen und zu sagen: Wir kürzen euch 30 Prozent! – ob das dann wiederkommt? –, das möchte ich hier gar nicht weiter kommentieren.

Sie müssen nur eines wissen: Investitionen in Festivals wie gerade auch in Salz­burg – in Salzburg werden 450 Millionen Euro in die Sanierung der Festspiel­häuser investiert – sind richtig investiertes Geld. Das gilt genauso für die gerade abgeschlossene Sanierung der Bregenzer Festspiele hinsichtlich der gesam­ten Infrastruktur. Die Seebühne ist übrigens vollkommen neu. Heute Abend ist die Wiederaufnahme von „Der Freischütz“, gestern war eine wunderbare „Œdipe“-Premiere. Ich war dabei, also ich kann es Ihnen nur empfehlen; wer es sich nicht persönlich anschauen kann, kann es jederzeit im Fernsehen nachschauen.

Wertschöpfung, Beschäftigungseffekte, Tourismus- und Gastgewerbe, Investi­tionen in die Infrastruktur und damit auch die Ankurbelung der Wirtschaft: Durch all diese Fiskaleffekte, die durch die Kulturbudgets zustande kommen, fließt so viel Geld zurück an den Staat, gerade durch die großen Fest­spiele; übrigens auch durch den Carinthischen Sommer. Was da an Wertschöp­fung passiert, ist für den Standort Österreich schlussendlich ganz wichtig. Und als Wirtschaftsbündler und Wirtschaftspolitiker sage ich auch noch dazu: Wir sind eine Kulturnation, und diese Kulturnation gilt es weiter zu pflegen.

Herr Präsident, ich möchte mich bei Ihnen für Ihr Thema bedanken – jetzt muss ich es aber richtig lesen –:„Brauchtum leben, Tradition bewahren, Genera­tionen verbinden“, und dafür, dass Sie da ein Thema übernommen haben, das tief in der DNA der ÖVP ist. Das ist großartig. Und dass Sie dann auch gleich ein Thema bei der Enquete machen, das tief in der DNA der Grünen drin ist, ist großartig. Also die ehemalige Koalition freut sich auf diese Debatten, weil es tatsächlich ein wichtiger Impuls ist, das auch zu diskutieren, die Zukunfts­politik in der Landwirtschaft, Umwelt, Klima; Herr Totschnig hat gerade das Klimagesetz vorgestellt, das ist ein Meilenstein für Österreich.

Was ich nicht ganz mittragen kann, Herr Präsident – oder vielleicht kommt es ja dann irgendwann auch noch –: Die kulturelle Identität Österreichs ist eben nicht nur in diesem Brauchtum und in dieser Tradition. Aus dieser Tradition heraus sind beispielsweise der Steirische Herbst und eben auch die Bregenzer Festspiele entstanden, die einen ganz großen Fokus auf zeitgenös­sische Kunst legen, oder eben auch großartige Künstler wie Erwin Wurm, um den hier noch einmal zu strapazieren, der ein großartiges Kunstwerk hier hatte, das jetzt zurückmuss. Okay, kann man machen, das darf der Präsi­dent selber entscheiden; ich hätte es nicht gemacht, weil auch das für mich kulturpolitisch höchst grenzwertig ist.

Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle auch an den großartigen Claus Peymann denken, der gestern verstorben ist; einer der streitbarsten Künstler Öster­reichs – Österreichs; Deutscher, der in Österreich im Burgtheater gewirkt hat. Seine Nachfolgerin hat ihn gestern in der „ZIB 2“ – ich habe es heute Morgen nachgeschaut – sehr treffend beschrieben. Auch das war ein Künstler, der vieles zu diesem zeitgenössischen Denken, das wir in Österreich haben, beigetragen hat.

Ich bitte Sie noch einmal: Brauchtum ja. Ich freue mich wahnsinnig auf das Feuerwehrfest am kommenden Sonntag, bei dem ich wieder Festführer der Trachtenkapelle sein darf, was ich mit Leidenschaft mache, wie es wir West­österreicher permanent machen. Ich weiß nicht, wie das im Osten ist, bei uns ist es permanent Usus, weil es Teil unserer DNA ist – ich glaube, in Kärnten auch, in Wien ist so eine Geschichte, glaube ich, weniger Thema (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: In Salzburg!), in Salzburg sowieso, das weiß ich schon. Also das ist in unserer DNA drinnen, darum, Herr Präsident, vielen Dank für dieses Thema. Ich glaube, über Brauchtum können wir viel disku­tieren, aber bitte Brauchtum auch im Sinne von Zukunft zu diskutieren! Es geht auch um unsere Identität der Zukunft, nicht nur um die Rückschau.

Ich habe heute etliche Male von der Pandemie gehört. Ich bin Gott sei Dank heute still, Frau Kollegin Steiner-Meier, Sie haben Glück. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.) Das nächste Mal habe ich dann wieder eine bessere Stimme, da kann ich vielleicht dann wieder etwas mehr dazwischenrufen, aber die das Protokoll erstellenden Damen und Herren sind froh (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Das ja nicht ins Protokoll reinschreiben, gell?!), wenn sie nicht so viel von mir aufschreiben müssen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen einen schönen Sommer. Ich melde mich heute nicht mehr zu Wort, denn ich sollte meine Stimme schonen. Danke schön, Frau Bundesministerin. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Herr Kollege! Bist du heute ein bissl verwirrt, oder? Schau einmal nach, wie ich heiße!)

13.53

Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile ihm dieses.

RN/59

13.53

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister – grüß dich! Sehr geehrte Kollegen hier im Bundesrat! Liebe Freunde hier und zu Hause! Grüß Gott! Im Sinne einer effizienten Verwaltung ist es sinnvoll, Bürokratie abzubauen. Wir werden sicher zustimmen. Die Bundestheater werden auch Ressourcen einsparen, die man sicher besser als für die Pensionsregelungen verwenden kann.

Zudem ist zu erwarten, dass die Übertragung der Angelegenheiten keinen zu großen Mehraufwand bringt, also leicht durchzuführen ist. Insgesamt sehen wir in dieser Maßnahme eine Chance, die Verwaltung zu optimieren und Ressourcen sinnvoller zu verwenden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.) 

13.54

Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

RN/60

Abstimmung

Präsident Peter Samt: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und -räte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch hier sehe ich die Einhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/61

9. Punkt und 10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden (Teilpensionsgesetz – APG) (137 d.B. und 174 d.B. sowie 11652/BR d.B. und 11676/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (175 d.B. sowie 11677/BR d.B.)

Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu diesen Punkten ist Frau Bundesrätin Amelie Muthsam. – Ich bitte um Ihren Bericht.

RN/62

Berichterstatterin Amelie Muthsam: Danke schön. – Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensions­gesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitergesetz 2021 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden – Teilpensionsgesetz –, vorbringen.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters lege ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, vor.

Auch da liegt Ihnen der Bericht schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Peter Samt: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Irene Partl. Ich erteile ihr dieses.

RN/63

13.56

Bundesrätin Irene Partl (FPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Liebe Zuhörer! Liebe Zuseher! Heute stehen wir hier, um über ein Maßnahmenpaket zu sprechen, das uns als größte Reform der letzten 20 Jahre verkauft wird, in Wahrheit aber für viele Men­schen in diesem Land eine massive Verschlechterung darstellt.

Die Einführung der Teilpension mag auf den ersten Blick sozial klingen: Ältere Menschen sollen die Möglichkeit haben, schrittweise in den Ruhestand zu gehen. Doch was steckt tatsächlich dahinter? – Die Teilpension ist ein Mittel, um Beschäftigte länger im Arbeitsleben zu halten und den vollen Ruhe­stand hinauszuzögern. Sie verursacht hohe Kosten, ist bürokratisch und führt laut Rechnungshof zu einer höheren Nettobelastung. (Beifall bei der FPÖ.)

Ziel dieser Maßnahme ist es, das Pensionsantrittsalter schrittweise anzuheben, ohne dies explizit zu kommunizieren. Die Beschneidung der Altersteilzeit ist ein Schlag ins Gesicht für all jene, die jahrzehntelang gearbeitet haben und zu Recht auf einen geregelten und entlastenden Übergang in die Pension hofften, denn: Künftig wird das Altersteilzeitgeld nur noch maximal drei Jahre gewährt. Wer ab 2029 Anspruch auf eine Teilpension hat, verliert das Recht auf die staatlich geförderte Altersteilzeit. Besonders zynisch: Während dieser Phase wird nun auch noch jede Nebenbeschäftigung verboten.

Was wir hier erleben, ist eine Politik der kalten Enteignung jener, die unser Land aufgebaut haben. Der sogenannte Nachhaltigkeitsmechanismus verpflichtet die Regierung zu Korrekturen, wenn der Budgetpfad überschritten wird. Was bedeutet das konkret? – Kürzungen, Einschnitte, Pensionsverluste, und das ohne echte demokratische Kontrolle, auf Basis von Rechenmodellen und Finanzvorgaben.

Dieses System ist darauf angelegt, das gesetzliche Pensionsantrittsalter schrittweise auf 70 Jahre zu erhöhen. Man verkauft uns das alles als Maßnahme für Generationengerechtigkeit. Doch gleichzeitig scheut man sich, dort zu sparen, wo es wirklich nötig wäre: Luxuspensionen, Millionenverschwendung in der Verwaltung, unkontrollierte Zuwanderung in unser Sozialsystem.

Bei unseren Pensionisten wird gekürzt, bei der Altersteilzeit gestrichen, aber wie „Wien heute“ berichtet, sagt Stadtrat Hacker ganz offen: Bei Gesund­heitsleistungen für Ukrainer wird sicher nicht gespart, die Rechnung für Spitals- und Arztkosten bekommt der Bund. – Das ist das wahre Gesicht dieser Politik: Sparen bei den eigenen Leuten, das Füllhorn für Zuwanderer. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieses Gesetzespaket ist unsozial, unausgegoren und unverantwortlich. Die FPÖ steht klar auf der Seite der arbeitenden Bevölkerung und lehnt dieses Paket mit aller Entschiedenheit ab. Wir sagen Nein zur Erhöhung des Pensionsantrittsalters (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Das wird eh nicht erhöht! ... gelesen, oder wie?), Nein zur Kürzung der Altersteilzeit, Nein zur Entwertung unserer sozialen Sicherungssysteme. (Beifall bei der FPÖ.)

14.01

Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sandro Beer. Ich erteile es ihm.

RN/64

14.01

Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und via Livestream! Wir beraten heute über das Teilpensionsgesetz, ein Gesetzespaket, das wichtige Anpassungen im Arbeits- und Sozialrecht bringt und das sich vor allem den Themen Altersteilzeit und Nachhaltigkeit unseres stabilen Pensionssystems widmet. 

Warum braucht es diese Reform? – Weil wir uns ehrlich klarmachen müssen, dass sich die Arbeitsrealitäten unserer Kolleginnen und Kollegen massiv verändert haben; weil wir Lösungen brauchen, die das Leben der Menschen verbessern – keine Showpolitik, die Probleme verschärft. 

Als ehemaliger Betriebsrat weiß ich, wovon ich da spreche. Wir müssen nämlich eines sehen: welche Leistungen unsere Kolleg:innen in allen Bereichen und in allen Branchen tagtäglich erbringen. Ob es die Pflegekraft ist, die in den Nachtschichten die Würde unserer älteren Generation sichert, ob es die Bauarbeiterin ist, die bei 35 Grad am Gerüst steht, ob es die Büroange­stellten, die Reinigungskräfte, die Zusteller, die Facharbeiter oder viele mehr sind: Alle verdienen unsere Aufmerksamkeit und den Respekt, den sie durch faire Arbeitsbedingungen spüren sollten. Ihre Arbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mit Sicherheit keine Selbstverständlichkeit, sie verdient ein ehrliches Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Wenn man sich die Berichterstattung in den letzten Wochen und Tagen ansieht, dann merkt man aber, das sehen nicht alle so. Es gibt Zurufe von der Industriellenvereinigung, von Teilen der Wirtschaft, in den gefordert wird: 68, 70! – Ist das fair, bei dem, was die Menschen tagtäglich draußen leisten? Wenn man so etwas fordert, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, dann hat man keine Ahnung von den Lebens- und Arbeitsrealitäten der Menschen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und FPÖ.)

Daher braucht es Fairness, Gerechtigkeit und vor allem auch ein klares Signal an die Kolleg:innen, die diese Jobs jahrzehntelang ausüben und dafür sorgen, dass unsere Gesellschaft funktioniert. 

Wie schaut es aber tatsächlich für ältere Arbeitnehmer:innen aus? – Erhoben durch eine Studie von AK und ÖGB: Bei den 60- bis 64-Jährigen liegt die Älterenquote in den Betrieben im Gesamtdurchschnitt lediglich bei 5 Prozent. Noch dramatischer: Rund 30 Prozent – das sind 7 400 von insgesamt 24 500 mittleren und größeren Betrieben ab 20 Mitarbeiter:innen – beschäf­tigen keinen einzigen Menschen über 60, und mehr als die Hälfte dieser Betriebe hat keine einzige Frau über 60 in Beschäftigung. Ich frage Sie: Wollen wir das ernsthaft so annehmen? Wollen wir da wegschauen, wenn Men­schen mit Erfahrung und Engagement systematisch aus dem Arbeitsmarkt hinaus­gedrängt werden? Oder wollen wir mit einem guten Gesetz dafür sorgen, dass Ältere nicht in die Arbeitslosigkeit abgeschoben, sondern gebraucht und wertgeschätzt werden? (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Genau da setzt dieses Gesetz an. Wir schaffen ein zusätzliches Angebot: Die neue Teilpension gibt älteren Arbeitnehmer:innen mehr Möglichkeiten. Für die reduzierte Arbeitszeit gibt es ein anteiliges Gehalt, für den anderen Teil die Teilpension. Man bleibt in Beschäftigung, zahlt weiter auf das Pensions­konto ein und erhöht so auch seine zukünftige Pension. Es geht darum, gesund aus einer Beschäftigung heraus in Pension gehen zu können und nicht nach Jahren harter Arbeit krank oder arbeitslos zu sein und nicht mehr gebraucht zu werden. 

Ja, wir brauchen Stabilität und Sicherheit, und das bildet auch der Nachhaltig­keitsmechanismus ab. Ganz einfach erklärt: Wir sorgen dafür, dass unser Pensionssystem langfristig finanzierbar bleibt. Das heißt: Wenn es große Abweichungen gibt – Einnahmen oder Ausgaben –, wird rechtzeitig nachjustiert. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, dann geht ihr mit dem Pensionsalter auf 70! Genau das, was ihr nicht wollt angeblich, passiert dann!) Es ist wie bei einem Thermostat: Wenn es zu heiß oder zu kalt ist, regelt man nach, damit unser System stabil bleibt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, runter gehen tut’s nicht mehr! Wenn es einmal rauf geht, geht es nicht mehr runter, Herr Kollege!) – Ich komme gleich zu euch. Das ist gelebte Verantwortung für die kommenden Generationen, statt Schönwetterpolitik, die heute Geschenke verteilt und morgen unsere Jungen zahlen lässt. 

Und jetzt zur FPÖ (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ui!): Da ist der Satz gekommen: klar an der Seite der Arbeitnehmer:innen. – Das habe ich immer vermisst. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Egal wann wir als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter auf der Straße gestanden sind: Wo war die Solidarität der FPÖ? Wo war sie? (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

Im Gegenteil: Was habt ihr eingeführt? – Die 60-Stunden-Woche (Ruf bei der SPÖ: Genau!), den 12-Stunden-Arbeitstag. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Das stimmt ja gar nicht! Das war Arbeitszeitflexibilisierung, kapierts das einmal endlich! – Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Ja, ja! Schon vergessen? Politischer Alzheimer?) Und schauen wir uns in weiterer Folge an: Was war denn im Jänner Gegenstand eurer Verhandlungen zum Pensionsthema? – Eine massive Verschlechterung bei der I-Pension, mit der kranke Menschen de facto aus dem System gedrängt worden wären. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Woher weißt du, was verhandelt worden ist?)

Nicht zuletzt wäre der Plan – das habt ihr schon geplant gehabt, das wissen wir –, diese Pensionskonten für 2026 und 2027 gezielt zu kürzen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, überhaupt nicht!), ein klarer Angriff auf alle künftigen Pensionistinnen und Pensionisten gewesen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bei den Zuwanderungen hätten wir gekürzt, Herr Kollege! Das ist das, was ihr nicht macht! Ihr kürzt bei den Österreichern!) Daraus resul­tierend: eine langfristige Verschlechterung der Lebensrealitäten. Heute ist klar, ihr wollt davon nichts mehr wissen (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ich mach’ eh eine tatsächliche Berichtigung!), aber wir wissen genau, was Gegen­stand der Verhandlungen war.

Eines sieht man, zusammengefasst: Diese Punkte verschärfen soziale Ungleich­heit und zeigen, dass die FPÖ nicht, wie es erwähnt wurde, klar an der Seite der Arbeitnehmer:innen steht, sondern dass ihr diejenigen seid, die auf Überschriften, auf Schlagzeilen pochen. Ich habe auch heute in vielen Reden immer eines vermisst: die Lösung. Die Lösung sucht ihr nicht! Ihr habt keine Lösungsansätze (Ruf bei der SPÖ: Genau!), ihr seid diejenigen, die das Problem am Köcheln halten, auch bei der Pensionsthematik. 

Das ist die Wahrheit. In Wahrheit ist das die Fortsetzung eurer Haltung zum Thema Sozialpolitik. Wenn wir uns anschauen: Während eurer Regierungs­beteiligung 2018 habt ihr auch einiges beschlossen und 2019 in eurer Pensions­reform umgesetzt, und damals gab es drastische Einschnitte, vor allem für Frauen, und einen absoluten sozialpolitischen Rückschritt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Was zum Beispiel? Herr Kollege, was? – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Was haben wir verschlechtert für die Frauen?) Genau im Gegensatz dazu zeigen wir jetzt auf, dass es auch anders geht – ohne in bestehende Pensionen einzugreifen, ohne die Pensionen der Menschen zu kürzen, ohne das gesetzliche Regelpensionsalter zu erhöhen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das machts ihr aber!) und vor allem auch ohne einen Eingriff in die Schwerarbeiterregelung. Wir haben eine Lösung auf den Tisch gelegt, im Gegensatz zu euch. Ihr habt euch aus der Verantwortung gestohlen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, das macht ihr!)

Da ist auch diese Handschrift klar erkennbar: Wir stehen nämlich auf der Seite der Menschen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, ihr machts alles schlecht! Seit Juli haben die Pensionisten weniger, seit Juli! Danke, SPÖ!) Die Teil­pension ermöglicht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sanft in den Ruhestand überzutreten (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, genau! Mit 70, genau!), indem wir ihre Arbeitszeit reduzieren und das gleichzeitig durch eine gute finanzielle Absicherung auch ermöglichen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr glaubts ja selber nicht den Schmarrn, was ihr da erzählts!) Damit wird nicht nur die persönliche Lebensqualität, sondern auch der soziale Zusammen­halt verbessert. Wir sichern mit dem Nachhaltigkeitsmechanismus die Zukunft unseres solidarischen Pensionssystems, ohne dass wir es kaputtsparen oder privatisieren. Wir arbeiten daran, dass Ältere und besonders Frauen jen­seits der 60 faire Chancen haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es braucht Perspektiven, weil wir wissen, dass die arbeitenden Menschen unser Land am Laufen halten. Wir müssen ihre Leistung anerkennen – Tag für Tag, Herr Kollege, und Schicht für Schicht. Wir wissen, dass wir mit diesem Gesetz mit Sicherheit nicht alle Probleme lösen, aber wir gehen einen wichtigen Schritt in Richtung Fairness, Gesund­heitsschutz und Generationengerechtigkeit. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Nein!) Und ich frage nochmals: Wollen wir eine Gesellschaft, in der Menschen mit Erfahrung wertgeschätzt werden, oder wollen wir diese Menschen aussortieren, wollen wir sie aufs Reservebankerl setzen? Wollen wir Pensionssicherheit für alle oder für die, die sich nur die private Vorsorge leisten können? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Lauter Nullachtfünfzehn-Schlag­worte, die nichts wert sind, nichts!)

Ich stehe klar für den ersten Zugang, für Respekt, für Solidarität in der Gemeinschaft, für ein Pensionssystem, das den Namen verdient, und deshalb ersuche ich, diesem Teilpensionsgesetz zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

14.11

Präsident Peter Samt: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrat Steiner-Wieser zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

RN/65

14.11

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Sandro Beer hat jetzt vieles behauptet, was nicht richtig ist, und er hat behauptet, dass wir Freiheitlichen die 60-Stunden-Woche eingeführt hätten. – Das ist falsch. (Zwischenruf des Bundesrates Peterl [SPÖ/NÖ].)

Ich berichtige tatsächlich: Wir haben gemeinsam mit der ÖVP damals das Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz eingeführt, welches viel Freiheit und viele Vor­teile für die Arbeitnehmer mit sich bringt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Kollege Beer hat auch gesagt, wir sollten unsere Haltung zur Sozialpolitik überdenken. Ich darf den Ball nur zurückgeben, weil ihr jetzt diejenigen seid, die Pensionsraub begehen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.12

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.

RN/66

14.12

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher im Saal! Als wir heute Morgen gekommen sind, lag der Tätigkeitsbericht des Bundesrates auf unseren Plätzen (den genannten Bericht in die Höhe haltend), und ich finde, er ist besonders gut gelungen. Ich erwähne das jetzt genau deshalb, weil in diesem Tätigkeits­bericht auch sehr viel über das steht, worüber wir bei diesem Tagesord­nungspunkt reden. Danke, liebe Andrea (in Richtung Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]), dass du in deiner Präsidentschaft die Initiative ergriffen hast, unter dem Motto Brücken bauen zwischen Jung und Alt die Thematik, die uns durch das Älterwerden der Gesellschaft bevorsteht, genauer anzuschauen. 

Ich habe da ganz viel gelernt, auch durch die Enqueten und so weiter, und ich glaube, dass vieles von dem, was hier in diesem Saal diskutiert worden ist, auch in den Gesetzentwürfen, die jetzt im Nationalrat beschlossen worden sind, seinen Niederschlag gefunden hat. Es ist ja tatsächlich so, dass wir wirklich am Beginn einer tiefgreifenden demografischen Veränderung in unserem Land stehen. In den kommenden Jahren wird in Österreich eine der geburten­stärksten Generationen in Pension gehen – ich gehöre auch schon ein bissel dazu, ja. Bis 2030 erreichen also tatsächlich 1,2 Millionen Menschen das gesetzliche Pensionsalter. Das sind pro Jahr 100 000 Menschen, die aus dem Erwerbsleben ausscheiden – viele davon mit jahrzehntelanger Berufs­erfahrung und oft auch in körperlich und psychisch belastenden Berufen. Es ist unsere Verantwortung, diesen Menschen einen würdigen, gut vorbereiteten und gesunden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen, und zwar mit durch­dachten und auch gerechten Modellen.

Die Teilpension ist tatsächlich ein neuer Weg, der uns dort hinführt. Die Teilpension ist eine gute Nachricht per se, denn künftig – wir haben es heute auch schon gehört – können Menschen, die ihr Pensionsantrittsalter erreicht haben, ob regulär oder über die Korridorpension, selbst entscheiden: Vollpension oder Teilpension. 

Wer Teilpension wählt, kann 25, 50, 75 Prozent der Pension beziehen und im Gegenzug weniger arbeiten. Das erfolgt freiwillig, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, und ist eine wirklich kluge Verbindung von Arbeit und Ruhestand. Wer weiterarbeitet, erwirbt dann zusätzliche Pensionsan­sprüche – der Staat spart, auch ganz wichtig: höhere Beiträge bei geringerer Auszahlung –; ein positives Modell, individuell, flexibel und alters­gerecht. (Beifall der Bundesrät:innen Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.] und Mertel [SPÖ/Ktn.].)

Ja, aber – es gibt natürlich immer ein Aber – jetzt kommt die schlechte Nachricht, und die wiegt natürlich schwer: Die Altersteilzeit wird gekürzt. Ein bewährtes Modell steht – ich mag das jetzt einmal so sagen – vor dem schleichenden Tod. Es gibt statt aktuell fünf Jahren in Zukunft nur noch drei Jahre Altersteilzeit, und der früheste Einstieg ist jetzt erst mit 62 Jahren, das heißt, nicht mehr mit 60. Wer über die Korridorpension, die nun auch um ein Jahr hinaufgesetzt worden ist, in Pension gehen kann, muss die Altersteilzeit beenden, und die Zugangsvoraussetzung sind statt 15 künftig 17 Jahre Arbeitslosenversicherung in den letzten 25 Jahren; und die Förde­rung für Betriebe wird von 90 auf 80 Prozent reduziert.

Ich kann dem Argument, dass die neue Teilpension die Altersteilzeit ersetzt, nicht ganz folgen. Das ist unserer Ansicht nach nur bedingt richtig, weil die Teilpension ja erst nach dem Pensionsantritt beginnt – ich habe es ja gerade schon gesagt, man kann auswählen, das Pensionskonto wird ruhend gestellt, man erwirbt neue Zeiten –, die Altersteilzeit hingegen schon davor. 

Vielleicht zwei Beispiele, weil es doch sehr komplex ist: Franz, Jahrgang 1966, geht mit 63 in die Korridorpension – er hat die benötigten Monate –, beginnt mit 60 Altersteilzeit, danach bis 65: 50 Prozent Teilpension, 50 Prozent Arbeitszeit. Das funktioniert bei Franz, aber Maria, Jahrgang 1968, kann nicht in die Korridorpension gehen, weil sie, wie nämlich die meisten Frauen, die notwendigen 504 Versicherungsmonate nicht erreicht. Sie kann die Altersteilzeit erst mit 62 beginnen und die zwei Jahre Gleitphase fehlen. Und in Wirklichkeit – seien wir uns ehrlich –: Wer weiß, ob sie mit 62 überhaupt noch einen Job hat?

Frauen sind tatsächlich besonders betroffen. Zwei Drittel aller Menschen in Altersteilzeit sind nämlich Frauen, meistens im Handel, in der Pflege und in Sozialberufen. Für sie bedeuten zwei Jahre weniger Übergang mehr Arbeitslosigkeit und mehr gesundheitliche Probleme. Für uns Grüne bedeutet das: Da können wir nicht zustimmen.

Wenn der Zugang zur Altersteilzeit erschwert wird, verliert unser Arbeitsmarkt Tausende wertvolle Arbeitskräfte – Ziel verfehlt, es tut mir leid. Einsparun­gen bei der Altersteilzeit, aber Mehrkosten bei Invalidität, Arbeitslosigkeit und Reha-Geld: Die Teilpension kann das nicht auffangen – das ist unser Stand­punkt.

Ich will nicht hier stehen und alles schlechtreden, ich habe ja auch schon gesagt, dass da viel, viel, viel Gutes drin ist, ja, aber aus unserer Sicht hätte es intelli­gentere Lösungen gegeben: Zugang zur und Dauer der Altersteilzeit zum Beispiel an Pflegeverpflichtung, gesundheitliche Einschränkungen oder beson­dere berufliche Belastungen knüpfen. Die Regierungsmehrheit hat sich aber anders entschieden, und das ist nicht unser Zugang. 

Wir stehen für eine gerechte, menschenfreundliche Arbeitswelt – wahrschein­lich wie wir alle, das ist natürlich jetzt auch ein bisschen Plattitüde, aber wir machen es eben an diesen Punkten fest. Wir wollen, dass die Menschen bis zum letzten Arbeitstag gesund im Arbeitsleben stehen können, insbesondere – ich erwähne das noch – Pflegekräfte und Menschen, die am Bau, im Handel und im Sozialbereich arbeiten. Vielleicht kann man da noch einmal nachschärfen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.19

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile es ihr.

RN/67

14.19

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! (In Richtung Besucherinnen:) Sehr geehrte Damen hier! Sehr geehrte Damen und Herren via Livestream oder von wo immer Sie uns noch zuhören und zusehen! Zuerst möchte ich mich bei dir, Frau Ministerin, ganz, ganz herzlich dafür bedanken, dass wir gestern eine so gute Nachricht bekommen haben: Die Pneumokokken- und Gürtelrose­impfung wird jetzt für alle ab 60 in den Nationalen Impfplan übernommen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Deutsch [NEOS/W] und Jagl [Grüne/NÖ].) Darauf haben wir Seniorenorganisationen schon sehr, sehr lange hingewiesen, dass das ein wichtiges Anliegen von uns ist, denn gerade bei den Älteren kommen diese Krankheiten sehr schmerzhaft zum Tragen. Die Impfungen kosten einiges über 500 Euro. Wir haben uns massiv dafür eingesetzt, und es ist uns jetzt gelungen – vielen, vielen Dank, dass das ab 1.1. möglich ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Deutsch [NEOS/W] und Jagl [Grüne/NÖ].)

Und jetzt zu unserem heutigen Thema: Ich habe ein paar Zahlen herausge­nommen, damit man in etwa weiß, wie die Situation in Österreich ist. Die Bruttodurchschnittspension, sehr geehrte Damen und Herren, lag 2024 bei Frauen bei 1 412 Euro, bei Männern bei 2 259 Euro. Dieser Gap zwischen Mann und Frau ist nicht schön, daher müssen wir schauen, dass wir die Pensio­nen der Frauen erhöhen, aber da haben wir auch schon einiges gemacht.

Weiters gab es 2024 2 150 239 Menschen, die eine Pension bezogen, davon rund 108 000 Neuzugänge. Das Durchschnittsalter bei Pensionsantritt liegt derzeit bei Frauen bei 60,2 und bei Männern bei 62,2 Jahren. Darum ist es wichtig und notwendig, dass wir handeln, dass wir da etwas tun, und ich bin sehr froh, dass wir jetzt diese Möglichkeit der Teilpension mit 1.1.2026 haben.

Kollege Beer hat schon ausgeführt, worum es geht: Wenn man das Pensions­antrittsalter erreicht hat – egal welche Pension, ob es eine Schwerarbeiter-, eine Korridor- oder eine normale Pension ist –, kann man sich dazu entschlie­ßen, entweder ganz in Pension zu gehen oder sich einen Teil ausbezahlen zu lassen und weiterzuarbeiten. Das muss man dann natürlich ausrechnen. Es wird Pensionsrechner dafür geben, damit jeder weiß, woran er ist, und dann kann man selbst für sich individuell entscheiden, ob man das in Anspruch nimmt oder nicht. Das ist schon sehr wichtig und notwendig, denn wir wollen ja das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranführen. Das ist die Intention der Bundesregierung, denn sie hat sich unter dem Schwerpunkt Jetzt das Richtige tun dazu entschlossen, dass wir alles Maßgeb­liche tun, um diese Lücke zwischen faktischem und gesetzlichem Pensions­antrittsalter zu schließen. Ich habe schon die Zahlen erwähnt.

Es wird immer wieder geredet von: Wie viel braucht das Pensionssystem? Das ist eine Diskussion, die immer wieder neu aufflammt. Kollegin Hauschildt-Buschberger hat das schon erwähnt: Zu diesen Thematiken haben wir schon eine Enquete und auch ein Expertenforum hier im Bundesrat gehabt, und ich denke, wir haben sehr faktenbasiert versucht, die Dinge wirklich aufzuzeigen und auch Lösungsansätze zu bringen.

Und wenn jetzt jemand sagt: Ja schon wieder eine Reform des Pensionssys­tems!, dann sage ich: Ja, Gott sei Dank gibt es Reformen des Pensions­systems, denn – das haben uns auch Expertinnen und Experten immer wieder erklärt – wenn wir das nicht getan hätten, dann würde es anders aus­schauen, dann könnten die Jungen zu Recht sagen: Was habt ihr in all diesen Jahren, in diesen 20, 30 Jahren, getan? Dazu gehört eben auch die Reform unseres damaligen Bundeskanzlers Schüssel, die übrigens von der FPÖ mitgetragen wurde, dazu gehören jetzt diese Schritte mit der Korridor­pension, mit dieser Teilpension und auch, dass wir jetzt den Anpassungsfaktor für die erste Pension geregelt haben.

Ja, natürlich wird damit nicht jeder einverstanden sein und natürlich ist das auch für manche schmerzhaft, aber es geht doch um dieses gute System der Pension, der staatlichen Pension, und da sind sich alle Expertinnen und Exper­ten einig gewesen, dass das erhalten werden muss. Und die Jungen sollen – ich hoffe, sie tun es auch – darauf vertrauen, dass auch sie noch eine Pension bekommen, denn das kann ich auch nicht mehr hören, wenn die Jungen sagen: Nein, das geht uns nichts an, wir bekommen eh keine Pension mehr! – Nein! Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, zu schauen, dass das Pensionssystem nach wie vor sicher ist und dass all jene, die einzahlen, auch etwas bekommen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Daher ist dieser heutige Schritt, diese Teilpension, die wir beschließen – hoffentlich einhellig –, ein wirklich guter weiterer Schritt.

Wir brauchen natürlich auch, sehr geehrte Damen und Herren, altersgerechte Arbeitsplätze – wir haben schon immer hier in diesem Hohen Haus darauf hingewiesen, auch die Frau Ministerin, als sie noch Fraktionsvorsitzende war. Das ist wichtig und da brauchen wir alle an Bord. Da brauchen wir die Unternehmerinnen und Unternehmer an Bord, aber auch die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer, dass sie schauen, dass sie sich auch selber fit halten. Da kann jeder Einzelne etwas tun, aber wir müssen alle dazu beitra­gen, dass wir gesund alt werden können, und es muss diese altersgerech­ten Arbeitsplätze geben. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.) Dann kann ich auch von der Arbeit in die Pension gehen und nicht von der Arbeitslosig­keit oder woher auch immer.

Zum Abschluss noch ein ganz, ganz wichtiges Anliegen – die Frau Ministerin weiß es eh –: Arbeiten im Alter. Das haben wir ja auch im Regierungs­übereinkommen festgeschrieben, dass alle – wir reden da in etwa von 30 000 bis 40 000 Neupensionist:innen –, die nach ihrer aktiven Zeit noch etwas dazuverdienen wollen, das auch tun können. Es gibt auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die froh sind, wenn jemand noch in der Rezeption oder im Verkauf oder in der Krankenpflege mitarbeitet. Seniorinnen und Senioren sind gefragt, haben Know-how, kennen sich aus, und die sollen dann wirklich auch etwas von ihrem Gehalt haben, brutto für netto, also es soll ihnen auch etwas bleiben.

Die jetzige Regelung ist so: Es wird dann alles zur Pension dazugerechnet, man kommt dadurch in eine höhere Progression und muss dann nachversteuern. Das ist für manche sehr schmerzhaft. Mit der sogenannten einheitlichen Besteuerung, dieser Flattax, die wir als Seniorenbund auch schon sehr lange einfordern und die jetzt mit 1.1. kommen soll, ist es dann so, dass wir 25 Prozent vom Einkommen der Seniorinnen und Senioren besteuern, und damit ist es abgetan und es gibt keine zusätzliche Nachzahlung oder sonst etwas. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Dafür setze ich mich ein, ich weiß, dass das am Weg ist, und ich bitte alle, da mitzutun, sodass wir auch diesen weiteren Meilenstein erreichen. Das rundet das Pensionssystem ab, und dann können wir wirklich zuversichtlich für unsere Seniorinnen und Senioren und auch für die künftigen Seniorinnen und Senioren in die Zukunft blicken. 

Ich bedanke mich hier an dieser Stelle bei allen, die im Seniorenbereich arbeiten, bei den Seniorenorganisationen – was sie tagtäglich leisten, das könnte die Gesellschaft, das könnten wir gar nicht bezahlen –, dass sie auch schauen, dass die Seniorinnen und Senioren aktiv und fit und lange gesund bleiben. 

Ich bitte Sie alle, heute diese Teilpension mitzubeschließen – und vielen Dank an alle, die dazu beigetragen haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

14.28 

Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Manfred Repolust. Ich erteile es ihm.

RN/68

14.28

Bundesrat Manfred Repolust (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kollegen! Werte Zuseher! Ich bin ja schon seit circa 30 Jahren am Bau tätig, und ich möchte heute hier ein paar Worte über die Reform des BUAG verlieren.

Man muss sich das einmal vorstellen: Da arbeiten Männer und Frauen jahrzehntelang bei Wind und Wetter auf unseren Baustellen, und jetzt kommt diese Regierung daher und kürzt ihnen klammheimlich die Abfertigung zusammen, verpackt in ein sogenanntes Teilpensionsgesetz, das mehr nach technischer Wartung klingt als nach dem, was es wirklich ist, und zwar ein Generalangriff auf jene Menschen, die dieses Land mit ihren Händen auf­gebaut haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Und zur ÖVP: Vor allem die ÖVP verkauft hier ein Gesetz, das ein Pensions­antrittsalter von 70 Jahren vorsieht – das ist so! –, und die SPÖ mit ihrem Obergewerkschafter Beppo Muchitsch, dem das Ganze eh schon sauer aufstößt, ist da mit dabei. Das muss man hier auch sagen. (Beifall bei der FPÖ.) Ich bin neugierig, wenn Kollege Muchitsch – er ist aus Leibnitz, aus meinem Heimatbezirk – das nächste Mal auf eine Baustelle fährt und dort mit einem Bauchef redet, was der ihm dann dazu sagt, was er da macht. 

Erstens: Diese Reform ist ein Hohn jedem gegenüber, der auf dem Bau gear­beitet hat. Das ist ein Hohn! Wer Teilzeit arbeitet, bekommt künftig weniger Abfertigung, auch wenn er 40 Jahre vorher volle Leistung erbracht hat. Das ist schlicht und einfach schäbig und zeigt einmal mehr: Diese Regierung kennt den Unterschied zwischen einem Laptop und einer Kelle, aber nicht den zwischen Gerechtigkeit und Ausbeutung. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweitens: Das ist gesetzlich abgesegneter Sozialbetrug. Sie wissen genau, dass die sogenannte Teilpension in vielen Fällen kein Angebot ist, sondern ein schleichender Zwang. Ältere Arbeitnehmer werden unter Druck gesetzt: Geh in Teilzeit oder du bist weg! (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Er hat ja Pensionsanspruch!) Damit zahlen sie doppelt drauf: weniger Lohn, weniger Abfertigung und weniger Respekt. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie nennen das einen Fortschritt – das ist nichts anderes als ein staatlich legiti­mierter Raubzug gegen ältere Arbeitnehmer!

Drittens: Bürokratie, Chaos und Rechtsunsicherheit, das kommt da natürlich noch dazu. Die Buak, die Firmen, die Abrechnungen, alles zusammen wird in einen unübersichtlichen Wust an neuen Regeln geworfen. Keiner weiß mehr, was gilt, und die Leidtragenden sind wieder einmal die Arbeiter, die sich nicht wehren können, weil sie keinen Juristen im Rücken haben. Dieses Gesetz gleicht einem Minenfeld aus Paragrafen. 

Viertens: Es ist ein stiller Angriff auf die soziale Würde. Was da passiert, ist nicht nur finanziell eine Zumutung, es ist ein moralischer Tiefpunkt. Wer jahrzehntelang schuftet, der hat sich einen würdigen Ausstieg verdient und nicht ein Modell, das ihn zum halben Menschen degradiert, weil es plötzlich heißt: Du hast nur mehr Teilanspruch, bekommst nur mehr Teilrespekt und Teilpension. Das ist keine Reform, das ist eine Verhöhnung von Lebensleistung. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe österreichische Steuerzahler! Liebe Arbeiter am Bau – ich kenne sehr viele, wenn nicht Tausende! Diese BUAG-Änderung gehört nicht überarbeitet, sie gehört in den Reißwolf. Sie ist unsozial, ungerecht und unnötig. Sie ist der nächste Beweis dafür, wie weit sich diese Regierung von der Lebensrealität der arbeitenden Bevölke­rung entfernt hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Darum sagen wir ganz klar: Hände weg von der Abfertigung, Hände weg von der Buak! Schluss mit dieser kalten Abrissbirne gegen unsere Arbeiter! Wir lehnen diese Novelle mit aller Entschiedenheit ab und wir werden jeden einzel­nen Tag dagegen anreden, bis diese sozialpolitische Schande vom Tisch ist. 

Und eines möchte ich zum Abschluss noch sagen: Es gibt heute ja höchstwahrscheinlich eine namentliche Abstimmung dazu. Die österreichische Bevölkerung und vor allem die Bauarbeiter, die draußen vor Ort sind, sollen erfahren, welche Mandatare hier in diesem Haus gegen unsere Leute und gegen unsere Steuerzahler sind. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.33

Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Korinna Schumann. Ich erteile es ihr. 

RN/69

14.33

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe mir jetzt die Reden angehört und ich glaube, es ist so, dass man dieses Modell der Teilpension noch einmal erklären muss, weil da zu vieles im Raum steht, das einfach nicht stimmt. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Ja, bitte!)

Ich finde, es ist ganz, ganz wesentlich, dass man Dinge kritisiert, wenn man in Opposition ist. Das ist ein ganz, ganz wichtiges demokratisches Recht, aber man muss die Dinge schon so erzählen, wie sie im Gesetz stehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Man muss bitte – und das wäre wirklich eine ganz, ganz große Bitte – die Menschen schon dahin gehend beraten, was auch wirk­lich konzipiert und auch rechtlich festgehalten ist. 

Fangen wir mit der Teilpension an: Die Teilpension ist die Möglichkeit – einfach gesagt –, von der Beschäftigung in die Pension hinüberzugleiten. Das ist ein Angebot. Es ist ein freiwilliges Angebot, das zwischen Arbeitneh­merin, Arbeiternehmer und dem Arbeitgeber abgeschlossen werden muss. Es gibt die Varianten, um 25, 50 oder 75 Prozent zu reduzieren, in dem jeweils gewählten Ausmaß wird das Pensionskonto geschlossen. Die Reduktion, die gilt, wenn man in Korridorpension oder Schwerarbeitspension – wie auch immer – geht, wird in dem geschlossenen Teil noch vorgenommen und dazu kommt dann das Einkommen, das man bekommt, eben weil man noch arbeitet. 

Das Besondere ist – und das sagen viele; ich rede mit vielen –: Viele Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer sagen, sie würden gerne noch ein biss­chen arbeiten. Es wäre ihnen wichtig, noch ein paar Tage zu arbeiten, aber eine ganze Woche würden sie nicht mehr schaffen. – Das ist jetzt das Angebot! Man kann zwei Tage arbeiten, man kann drei Tage arbeiten und bekommt ein­fach mehr Geld in die Hand. Man bekommt auf der anderen Seite dann auch noch mehr Pensionsleistung, weil auf den nicht geschlossenen Teil des Pensionskontos, wenn man noch arbeitet, weiterhin einbezahlt wird. Es ist ein Angebot. Ich denke, es ist ein sehr gutes Angebot, und das muss man auch erzählen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)

Wesentlich ist – und ich finde es super, dass Sie sich so für die Bauhackler einsetzen, aber Sie müssen schon erzählen, was wirklich ist –: Die meisten Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen, es sind halt mehr Bauarbeiter, gehen in Schwerarbeitspension. Das muss man ehrlich sagen. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Die haben es sich auch verdient! Waren ja Schwerarbeiter!) – Jetzt bitte gut zuhören, damit es richtig verstanden wird! Bisher war es so: Wenn jemand in Schwerarbeitspension gegangen ist, dann konnte er nur mehr geringfügig dazuverdienen. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Die Teilpension gibt jemandem, der die Schwerarbeitspension in Anspruch nimmt, die Möglichkeit, mehr dazuzuverdienen. Das ist eine gute Möglichkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].) 

Das ist eine gute Möglichkeit für jemanden, der am Bau hackelt, es ist aber auch eine gute Möglichkeit für die Beschäftigten in der Pflege. Ganz klar, der Pflegeberuf ist ein schwerer Beruf, und wer die volle Belastung nicht mehr schafft, kann in Teilpension gehen. Das ist wirklich eine gute Möglichkeit. 

Und bitte noch einmal zur Richtigstellung zum Thema Abfertigung: Wer nach einer Teilpension mit reduzierter Arbeitszeit irgendwann kündigt, erhält seine Abfertigung alt auf Basis der früheren längeren Arbeitszeit ausbezahlt. Das gilt auch, wenn man vor der Teilpension eine Altersteilzeit in Anspruch genommen hat. Das ist wichtig und ist ein großer Erfolg. Wenn man kündigt, bekommt man die Abfertigung alt. 

Also wir haben ganz genau darauf geschaut, dass das nicht passiert, was Sie, Herr Bundesrat, jetzt sozusagen kritisiert haben. Bitte lesen Sie es genau und bitte beraten Sie richtig, den Tatsachen entsprechend, sagen Sie den Menschen einfach das Richtige! Es wäre schade, wenn nicht, denn die Menschen schauen dann nach und merken, das hat gar nicht gestimmt, was da gesagt wurde. Wir wollen gute Beratung. Wir vertragen Kritik, gar keine Frage, aber wir wollen eine gute Beratung, die real ist und den Menschen wirk­lich das sagt, was die Regierung jetzt auf den Weg bringt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)

Zur Altersteilzeit: Die Altersteilzeit in ihrer Neuaufstellung wird mit der Teilpension verschnitten. Ja, sie wird von fünf Jahren auf drei Jahre reduziert, aber das nicht von heute auf morgen, sondern in Halbjahresschritten bis 2029. Wir wissen genau, es gibt Leute, die jetzt noch Altersteilzeit geplant haben, das heißt, man braucht einen sanften Übergang. Wir schauen ja bei vielen Dingen gut darauf, dass sie nicht ruckartig, sondern sanft passieren. Das machen wir auch jetzt bei der Altersteilzeit.

Ich darf schon sagen, wir kennen die Zahlen – weil sie genau erwähnt wurden –, in welchem Ausmaß Frauen Altersteilzeit nehmen. Wir wissen, dass die durchschnittliche Altersteilzeitspanne bei Frauen – bei der bisher möglichen Variante von fünf Jahren – 3,4 Jahre umfasst. Das heißt, wir sind mit den drei Jahren sehr nahe an dieser Durchschnittszahl dran. Es ist eine Verkürzung, das ist Tatsache, aber trotzdem muss man sagen, es wird gut mit der Teil­pension verwoben. Das ist, glaube ich, wirklich eine gute Lösung in diesen finanziell schwierigen Zeiten, auch das muss man ganz ehrlich sagen. 

Wir alle – nicht wir alle, aber die Bundesregierung sucht nach Wegen, die Menschen länger in Beschäftigung zu halten. Wir wollen das faktische Pensionsantrittsalter anheben, weil es wichtig für unser System ist, weil es aber auch wichtig für die Menschen ist, denn länger arbeiten heißt auch mehr Einkommen und heißt auch mehr Pensionsleistung. Das ist doch ein guter und wichtiger Weg. 

Dazu müssen bestimmte Faktoren passen. Ich gebe Ihnen völlig recht: Wir brauchen gesunde und altersgerechte Arbeitsplätze, damit man am Arbeitsplatz älter werden kann, das ist klar. Wir brauchen auch Unternehmen, die bereit sind, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu behalten beziehungsweise einzustellen; auch das ist klar, da ist noch etwas zu tun, das muss man ganz ehrlich sagen. Wir wissen genau, dass in der Gastronomie genau 5 Prozent der Arbeitnehmer:innen über 60 Jahre alt sind. Wir schauen, wie wir Unter­nehmen vielleicht über manche Vorurteile, die sie gegenüber älteren Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmern haben, hinweghelfen können. Das wäre noch ein wichtiger Schritt und da helfen wir zusammen.

Und es ist auch wichtig, dass wir die Pensionen für die Zukunft sichern. Das österreichische Pensionssystem ist ein sicheres, ich darf das noch ein­mal betonen. An alle, die hier dagegen reden: Nein, es ist sicher! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Der Nachhaltigkeitsmechanismus ist ein Weg dazu, dieses System weiterhin sicher zu gestalten. Es ist ein Pfad der Kostendämpfung. Die Maßnah­men, die wir jetzt auf den Weg bringen, führen zu Kostendämpfung, damit das System dann stabil weiter besteht. Wir gehen davon aus, dass der Nach­haltigkeitsmechanismus nicht wirksam werden wird, sondern einfach nur für uns eine Überprüfung ist, wie sich die Pensionskosten entwickeln. Das sind nicht irgendwelche Rechenmodelle, denn nichts ist transparenter als die Pensionsleistungen, die in Österreich erbracht werden.

Und ich darf auch sagen – und darauf kann man in Österreich wirklich stolz sein –: Wir haben ein ausgezeichnetes Pensionssystem. Ich weiß, wie andere Länder uns darum beneiden. Man braucht nur über die Grenze nach Deutschland zu schauen, die dortigen Kolleginnen und Kollegen sagen, wir haben wirklich ein gutes System, das ein starkes, tragfähiges und existenz­sicherndes Modell ist. Nicht, dass wir nicht noch etwas zu tun hätten, wir brauchen es nicht schönzureden – beim Pensionsgap, das wurde völlig richtig gesagt, ist etwas zu tun, keine Frage –, aber wir haben ein gutes System, und dieses wollen wir erhalten und auch für die Zukunft stabilisieren. Auf diesem Weg sind wir. 

Es braucht diese Berechnungen. Ich als Bundesministerin bin verpflichtet, ab 2026 jährlich Rechenschaft abzulegen, wie das Pensionssystem ausschaut, und ich glaube, wir alle müssen gemeinsam schauen, dass wir dieses Pensionssystem gut erhalten und gemeinsam mit den Menschen den Weg gehen, mit Unternehmen, mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben. Ich glaube, das ist der richtige und gute Weg. 

Ich bin sehr dankbar dafür, dass sich auch die ÖVP, dass sich wirklich alle dazu bekannt haben: Wir wollen nicht das Pensionsantrittsalter anheben, wir wollen nicht bei den Pensionserhöhungen eingreifen, wir wollen nicht ins Pen­sionskonto eingreifen, sondern wir wollen jetzt die Maßnahmen setzen, um das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben. Das ist unser Weg. 

Noch einmal die Bitte: Informieren Sie sich gut, bevor Sie mit den Menschen reden! Sie werden viel mit Menschen reden, und dann sagen Sie das, was wirklich im Gesetz steht, und nicht das, was Sie sich ausdenken, denn das wäre nicht ganz fair. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) 

14.43

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Julia Deutsch. Ich erteile es ihr. 

RN/70

14.43

Bundesrätin Mag. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und via Livestream! Wir stehen heute vor einem wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung unseres Pensionssystems. Das, was wir hier beschließen, ist eine wirklich notwendige Reform. Ich erlaube mir, zu sagen, sie sollte nur der Anfang sein, denn sie wird wahrscheinlich nicht alle Probleme lösen, aber es ist ein erster wich­tiger Schritt, und wir freuen uns, dass wir diesen heute gehen können. 

Im Zentrum dieser Reform steht für uns als NEOS der Nachhaltigkeitsmechanis­mus, ein Instrument, das in den kommenden Jahren große Bedeutung haben wird. Der Nachhaltigkeitsmechanismus, wir haben heute schon ein biss­chen etwas darüber gehört, wirkt – wir sagen es ganz gerne so – wie ein Airbag für das Pensionssystem. Ich werde niemanden überraschen, wenn ich sage, wir NEOS waren ja in der Vergangenheit immer sehr kritisch und auch laut, was das Pensionssystem betrifft. Wir haben es immer sehr kritisch gesehen, dass wir uns mit voller Fahrt auf etwas zubewegen, was wir vielleicht irgendwann nicht mehr aufhalten können. Und um diesen Crash zu verhindern, führen wir jetzt unter anderem diesen Nachhaltigkeitsmecha­nismus ein. 

Unser Ziel muss es sein, dass das Pensionssystem auch in den kommenden Jahrzehnten stabil bleibt – diesbezüglich habe ich ja heute schönerweise auch schon einiges an Unterstützung von den anderen Fraktionen gehört. Die aktuelle Generation der Pensionistinnen und Pensionisten, das möchte ich hier schon auch sagen, ist ja abgesichert. Uns muss es jetzt darum gehen, dass wir auch die zukünftigen Generationen absichern – die, die noch sehr viele Arbeitsjahre vor sich haben. 

Die Idee hinter dem Nachhaltigkeitsmechanismus ist ganz einfach: Sollte das System in den kommenden Jahren mehr Geld kosten, als der Bundeshaushalt hergibt, dann müssen verbindliche Maßnahmen getroffen werden, um die Situation zu stabilisieren. Warum ist das so wichtig? – Wir haben es heute schon einige Male gehört: Es geht um den demografischen Wandel. Dieser macht es notwendig, dass wir unsere Ausgaben langfristig im Griff haben. Die Pensionsausgaben steigen, die steigen und steigen weiter, weil die Lebenserwartung nun einmal steigt – das ist ja auch etwas Gutes. Auch aufgrund des medizinischen Fortschrittes schaffen wir es alle, länger zu leben. Das bedeutet aber auch, dass wir dann entsprechend eingreifen und anpassen müssen. Immer weniger junge Menschen rücken nach, die in das System einzahlen, und wenn wir da jetzt nichts unternehmen würden, dann hätten wir ein Problem. Genau deshalb brauchen wir den Nachhaltigkeits­mechanismus: um dem entgegenzuwirken und unser Pensionssystem zukunftsfit zu machen. 

Wir NEOS setzen uns konsequent für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Politik ein, die langfristig das Wohl von allen Generationen sichert. Der Nachhaltigkeitsmechanismus ist ein klarer Fahrplan, der sicherstellt, dass wir mit den steigenden Kosten nicht so vor uns hingleiten, sondern dann, wenn das System die festgelegten Ziele überschreitet, werden wir zu sofortigen Maßnahmen greifen müssen. 

Was bedeutet das konkret? – Wenn die Kosten des Pensionssystems in den Jahren bis 2030 über den geplanten Budgetpfad hinausgehen, dann müssen eben diese festgelegten Maßnahmen, die ja schon festgelegt worden sind, greifen; das umfasst eine Anhebung des faktischen Pensionsantritts­alters, eine erhöhte Beschäftigungsquote, Anpassungen bei den Pensionsleistungen. 

Wir brauchen einen solchen funktionierenden Mechanismus, der sicherstellt, dass das Pensionssystem nicht nur die aktuellen Gegebenheiten gut über­steht, sondern auch an die zukünftigen Herausforderungen angepasst wird. Ich wiederhole es noch einmal, aber ich sage es auch ganz gerne: Es ist ein­fach wie ein Airbag, der uns auffängt, falls die Entwicklung des Systems nicht wie erwartet verläuft. 

Das sind jetzt auch keine leeren Worte, sondern das ist wirklich ein Versprechen an die nächste Generation und an die Generationen danach. Der Nachhaltig­keitsmechanismus ist ein wichtiger erster Schritt, um unser Pensionssystem zu sichern und zu gewährleisten, dass auch zukünftige Generationen in den Genuss einer stabilen und sicheren Altersversorgung kommen. – Danke. (Beifall bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

14.47

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Mag. Bernadette Kerschler. Ich erteile es ihr. 

RN/71

14.47

Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ, Steiermark): Geschätztes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich versuche, heute sachlich zu argumentieren, und möchte grundsätzlich einmal ein paar Dinge voraus­schicken. Mir ist es völlig egal, ob wir eine ganz normale Abstimmung machen oder ob wir eine namentliche Abstimmung machen, aber ich verwahre mich grundsätzlich gegen Ausführungen im Sinne dessen: Ihr werdet schon sehen, was ihr davon habt, wie ihr abstimmt! (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Wer hat das gesagt? Wer hat das gesagt?) Als auf die Verfassung angelobte Bundesrätin – „im Sinne dessen“, habe ich gesagt –, als langjährig auf die Verfassung angelobte Abgeordnete erlaube ich mir, so abzustimmen, wie es meinem Gewissen entspricht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ]. – Ruf bei der SPÖ: Bravo!)

2018 hat die FPÖ der Einführung der 60-Stunden-Woche im Arbeitszeitflexi­bilisierungsgesetz zugestimmt, das wollte ich auch noch anführen. 

Ich halte die Teilpension und diesen Teil der Pensionsreform für etwas sehr Wichtiges und Notwendiges. Ich selbst bin 51 Jahre alt, meine Mutter ist 81 Jahre, meine Schwiegermutter 87 Jahre. Meine Kinder sind 24 Jahre und 16 Jahre. Daraus kann man, glaube ich, die allgemeine Verantwortung ablesen, die wir, meine Generation, jetzt haben, zu handeln – nicht zu reden, sondern zu handeln. Und diese Koalition hat sich dazu entschlossen: vor dem Hintergrund des Budgets, vor dem Hintergrund der Pensionszahlen, vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, die wir haben, des Pensionssystems, das wir haben. Das sind einfach Fakten, die da sind, und wenn man die Fakten so nimmt, wie sie sind, und auch nicht verdreht, dann hat man eine Verantwortung, zu handeln. 

Diese Verantwortung wird mit der Teilpension sehr gut wahrgenommen. Natürlich müssen gewisse Punkte berücksichtigt werden, ein Ding alleine kann nie etwas lösen und kann nie die Lösung werden. Die Teilpension wurde von mehreren Rednerinnen und Rednern, natürlich auch von der Frau Ministerin schon sehr gut erklärt.

Wir müssen schauen, dass die Menschen in Österreich einigermaßen gesund älter werden und im Arbeitsprozess bleiben können. Aber nicht nur die Menschen haben eine Verantwortung, sondern auch der Staat hat eine Verant­wortung – dazu werde ich unter anderem noch kurz bei der Hitzeschutz­verordnung sprechen –, und die Unternehmerinnen und Unternehmer haben eine Verantwortung. Nur gemeinsam kann das funktionieren. Wir haben gemeinsam nicht nur altersentsprechende, sondern den Lebensrealitäten ent­sprechende Arbeitsplätze zu schaffen. Ich bin seit über 20 Jahren im arbeitsmarktpolitischen Bereich tätig, und als Frau kann ich auch selbst ein Lied davon singen: Zuerst kommst du direkt von der Ausbildung oder von der Uni, könntest Kinder bekommen, dann hast du kleine Kinder, dann irgendwann bist du vielleicht zu alt, nicht mehr ganz gesund. Bei den Männern werden es andere Punkte sein, da werden es vielleicht der Wehr- oder der Zivildienst und dann andere Punkte sein. 

Die jungen Menschen jetzt haben andere Lebensrealitäten. Die wollen vielleicht vier Tage in der Woche arbeiten – auch wenn sie dabei die volle Wochen­arbeitszeit arbeiten wollen, aber eben auf vier Tage aufgeteilt und dafür dann ein längeres Wochenende. Das heißt, wir müssen gemeinsam die Lebens­realitäten berücksichtigen. Das sind Herausforderungen für die Unternehmen, aber auch für die Menschen, die es gemeinsam zu lösen gilt, damit unsere Wirtschaft stark bleibt, unser Land stark bleibt, unser Sozialstaat stark bleibt. Man kann diese gut lösen, es gibt viele Modelle, es gibt viele Vorzeige­unternehmen, und natürlich muss und kann auch der Staat, wenn man das nötige Vertrauen hat – und die meisten in diesem Haus haben es, glaube ich –, gute Lösungen anbieten.

Ein Beispiel dazu ist die Hitzeschutzverordnung. Wir haben es, glaube ich, alle bemerkt, es gibt mittlerweile mehr heiße Tage als früher, und viele Berufe im Freien kann man dann nicht mehr so gut ausüben. Da hat man mit der Hitze­schutzverordnung eine gute Lösung gefunden, und dafür danke ich auch sehr. Ich denke mir, gemeinsam können die Menschen im Arbeitsprozess, die Unternehmen und der Staat da viele Lösungen für diese Probleme finden.

Ich halte die Teilpensionslösung, das Teilpensionsgesetz für eine gute Lösung für die großen Herausforderungen, die wir haben. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.53

Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile es ihm.

RN/72

14.53

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident, von Steirer zu Steirer: Alles Gute, lieber Peter! (Präsident Samt bedankt sich.) Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Kommunikation ist eine der schwierigsten Aufgaben: Senden, empfangen, Empfänger bekom­men meistens irgendetwas anderes mit, bewusst oder unbewusst. Ich kann also auch in diesem Zusammenhang nur sagen, wir haben ja bei der letzten Bun­desratssitzung in der Aktuellen Stunde bereits die Gelegenheit gehabt und auch wahrgenommen, Sie, Frau Bundesministerin, zu hören und auch dieses Thema, dieses wichtige Thema zu diskutieren. Und man sieht, je öfter man das macht, da kommt das eine dazu, das andere wieder weg.

Eine Besonderheit ist mir aber bei dir schon aufgefallen, lieber Herr Kollege Repolust: Du kommst aus der wunderschönen Südsteiermark, dort wächst etwas Wunderbares, nämlich Weintrauben, aber du hast in deiner Rede auf alle Fälle die Weintrauben mit Erdnüssen verwechselt. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W] und Beifall der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].) Ich glaube, es sollte schon das ankommen, nämlich das gute Produkt, das wirklich auch Sache ist – und da muss man sich natürlich auch gut vorbereiten –, das Gesetz, das es jetzt schon länger gibt, das kommuniziert wurde. Es wurde im Nationalrat beschlossen, und auch aus den Medien – wenn man die Ohren nicht links und rechts zugestoppelt hat – sollte man es gehört haben, worum es da genau geht. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.) Da geht es auch um die Ehrlichkeit, um die Wichtigkeit, gerade zu diesem Thema auch das Wahre zu sagen.

„So wahr es ist, dass der Mensch zur Arbeit bestimmt und berufen ist, so ist doch in erster Linie die Arbeit für den Menschen da und nicht der Mensch für die Arbeit. [...] Ziel der Arbeit und zwar jedweder Arbeit, [...] bleibt letztendlich doch immer der Mensch selbst“, hat Papst Johannes Paul II. in „Laborem exercens“ auch sehr gut dargestellt. (Vizepräsident Ruprecht über­nimmt den Vorsitz.)

Ja, die vorliegende Gesetzesnovelle stellt genau das, nämlich den Menschen, in den Vordergrund und Mittelpunkt und sie beinhaltet immerhin die größte Pensionsreform der letzten 20 Jahre – seit jener unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel; diese wurde übrigens von der FPÖ mitgetragen, und diese damals noch sehr staatstragenden Impulse (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Die haben wir heute auch noch!) und zumindest das eine oder andere auch Staatsinteresse sind mittlerweile komplett abhandengekommen. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ah geh! – Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.) 

Der jetzige Schritt in dieser neuen Novelle ist ja nur der Anfang und bei Weitem nicht das Ende der Reformen im Pensionsbereich. Das wurde schon gesagt, aber wenn man als Letzter drankommt, wurde ja einiges schon erwähnt und gesagt, aber wie gesagt: Kommunikation ist auch ein Ding der Wiederho­lung. Das österreichische Pensionssystem ist einfach ein sehr gut gewach­senes und ein tolles System. Es wird auch in Zukunft, wenn man es weiterhin mit Vernunft – nämlich mit Vernunft aller Verantwortungsträger – entspre­chend weiterentwickelt, ein gutes bleiben. (Das rote Lämpchen auf dem Redner:innenpult beginnt zu blinken und leuchtet dann permanent.)

Gerade diese innovative Verbesserung hängt ja auch mit der demografischen Entwicklung zusammen, weil ja immer weniger junge Menschen die Pensionen von immer mehr älteren Menschen finanzieren müssen. Seniorinnen und Senioren – und ich komme ja aus dem Seniorenbereich; schwer erkennbar (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP) – haben sich mit großem Verantwortungsbewusstsein und mit Fleiß dafür eingesetzt, dass wir heute in einem derartigen Wohlstandsstaat leben, und dafür gebührt gerade dieser Generation, der auch ich angehöre, ein großer Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) – Ehret das Alter, wunderbar! (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Danke dir!)

Die Regierung steht dazu, dass die Steuergelder zum Pensionssystem auch dazugezahlt werden. Bei einem Budget von rund 120 Milliarden Euro werden das im nächsten Jahr aber rund 20 Milliarden Euro sein, die in das berufsständische System einzuzahlen sein werden – das heißt ASVG, BSVG, also Arbeiter und Angestellte, Bauern und Gewerbetreibende. Somit steigert sich natürlich dieser Betrag, der auch in diesem Teilpensionsgesetz abge­bildet ist. Die Bundesregierung ist mit dem Schwerpunkt, das Richtige zu tun, angetreten, auch im Dreiklang: sparen, reformieren und wieder wachsen. Unter diesem Motto steht auch das Pensionspaket. Einen Meilenstein stellt das Pensionspaket auf alle Fälle mit der Möglichkeit auf Teilpension – angespro­chen wurde (in Richtung Bundesministerin Schumann) die Altersteilzeit – und dem Nachhaltigkeitsmechanismus dar.

Als ehrenamtlicher steirischer Seniorenvertreter, der sich mit den Anliegen der bereits in Pension befindlichen Damen und Herren und derer, die diesen Weg in Kürze einschlagen werden, beschäftigt, begrüße ich natürlich diesen vorliegenden Gesetzentwurf, in dem man sich auf einen Maßnahmenmix verständigt hat, der die Beschäftigungsquote älterer Personen und das fakti­sche Pensionsantrittsalter rasch erhöhen soll, ganz besonders und mit großer Freude. Viele ältere Beschäftigte stehen vor einem großen oder dem gleichen Problem – groß, klein, wie auch immer; je nach Einstufung –: Die Arbeit macht ihnen nach wie vor Freude und Spaß – sie ist ja auch Sinner­füllung –, aber fünf volle Arbeitstage ist den meisten doch etwas zu viel. Gleichzeitig ist der vollständige Rückzug aus dem Berufsleben in die Pension für viele nicht notwendig und auch nicht unbedingt gewollt. 

Mit der Teilpension entsteht hier – auf gut Steirisch – eine Win-win-Situation. Wir brauchen die ältere Generation in unseren Betrieben, weil diese natürlich einen enormen Wissensstand hat. Die Teilpension bringt Chancen, diese Expertise zu erhalten und die jüngeren Kolleginnen und Kollegen auch zu begleiten. Die Jüngeren sind oft schneller, aber die Älteren kennen die eine oder andere Abkürzung. (Beifall bei der ÖVP.) 

Wie bereits von meinen Vorrednern entsprechend erläutert, sieht diese Gesetzesnovelle, dieses Modell vor, dass Personen mit Pensionsanspruch etwa auf Korridorpension – auch schon angesprochen –, Langzeitversicherten­pension oder Regelpension künftig ihre Arbeitszeit um 25, 50, 75 Prozent redu­zieren können. Ziel ist ein flexibler Übergang vom Beruf in den verdienten Ruhestand, besonders für jene Menschen, die gesundheits- oder altersbedingt ihrer beruflichen Pflicht nicht mehr im Vollzeitmodus nachkommen können. – Ein Erfolgsmodell! Herzlichen Glückwunsch an die Bundesregierung und auch an Sie, Frau Minister! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.00

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Bundesrat. Ich entschuldige mich für das technische Gebrechen mit dem Rotlicht. (Heiterkeit. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Gehe ich jetzt ins Rotlichtmilieu?)

Ich bitte nun Frau Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Also, dass ich mich von einem roten Lamperl da so ...!) – Du gelangst zu Wort. 

RN/73

15.01

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was wir heute vorgelegt bekommen, ist kein sozialpolitischer Fortschritt, sondern ein ganz klarer Pensionsraub auf Raten. Auch wenn heute schon viele schöne Worte gesprochen wurden und auch wenn Sie, Frau Minister, gesagt haben, man muss die Dinge so erzählen, wie sie rechtlich festgehalten werden, auch wenn Sie gesagt haben, Sie möchten das Pensionsantrittsalter nicht erhöhen, schaut es tatsächlich anders aus. (Ruf bei der SPÖ: Aha?) 

Wir haben uns die Erläuterungen (ein Schriftstück in die Höhe haltend) ange­schaut, durchgelesen. Vielleicht haben Sie das nicht gemacht. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Man liest da schon im ersten Absatz auf Seite eins und man sieht im letzten Absatz auf Seite drei, wohin die Reise gehen soll. Es geht in Richtung Pensionskürzung. Die sogenannte Teilpension, die ab 2026 eingeführt wird, wird von der Regierung als eine große Erleichterung verkauft. Dem ist aber nicht so. In Wahrheit ist sie nichts anderes als ein weiterer Versuch, die Österreicher dazu zu bringen, länger zu arbeiten (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Freiwillig!), wobei sie gleichzeitig weniger bekommen (weiterer Zwischenruf bei der ÖVP) – und das unter Zwang! (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Freiwillig!) 

Das Ganze wird dann noch – wie ich es auch jetzt gerade höre – als freiwilliges Modell verkauft. Wenn man sich das anschaut: Das ist ja mehr als ein Treppenwitz. Wenn man nämlich die Wahl zwischen Cholera und Pest hat, was ist dabei dann besser? Dieses Teilpensionsmodell ist eine Mogelpackung. Die Menschen sollen ihre Arbeitszeit reduzieren und dafür ein bisschen etwas von der Pension bekommen, aber mit Abschlägen, und das dauerhaft. Wer also glaubt, man könne damit ruhig in den Ruhestand gleiten, wird spä­testens bei der Pensionsberechnung eines Besseren belehrt. Es wird ein böses Erwachen für diese Menschen geben, denn der Abschlag bleibt danach. Das ist ein Rabattsystem, für das aber nur die Pensionisten zahlen müssen und nicht der Staat. 

Warum das Ganze? – Weil die Regierung einfach nicht den Mut dazu hat, offen zu sagen, was sie wirklich will. Diese bunte Verliererregierung will und wird das Pensionsantrittsalter erhöhen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundes­rates Reisinger [SPÖ/OÖ].) Sie will die Leute zwingen, länger zu arbeiten. Ihr traut euch aber nicht, offen zu sagen, was ihr vorhabt. Stattdessen gibt es dieses Modell, das angeblich niemandem wehtut, in Wahrheit aber genau das Gegenteil bewirkt. Wer sich das nicht schönrechnet, sondern ehrlich hin­schaut, sieht klar: Wer Teilpension bezieht, wird am Ende weniger haben als vorher – weniger Geld, weniger Sicherheit, weniger Lebensqualität. 

Besonders spannend dabei ist, dass gleichzeitig die bisherige Altersteilzeit massiv eingeschränkt wird. Früher konnten die Menschen fünf Jahre vor ihrem Pensionsantritt ihre Arbeitszeit reduzieren. Jetzt wird das in einer Salami­taktik vorerst einmal auf drei Jahre gekürzt, es wird aber irgendwann ganz weg sein. Das war ein faires und gut funktionierendes System. Was war aber das Besondere bei der Altersteilzeit? Warum ist das so prekär, dass sie eigent­lich Stück für Stück ganz entfernt werden soll? – Der große Vorteil war: Bei der Altersteilzeit hat man 30 Stunden gearbeitet, hat 10 Stunden sozusagen einen Altersteilzeitbezug erhalten, das aber – und das ist der wesentliche, springende Punkt – bei 40 Stunden in der Pensionsbemessung. Mit Ihrem neuen Teilpensionsmodell arbeiten die Menschen auch 30 Stunden, sie erhalten auch 10 Stunden Teilpension, aber – das ist das große Aber – für die Pensions­bemessung werden nur noch 30 Stunden herangezogen. Wenn Sie mir erklären, dass das keine Kürzung ist, dann ist das nicht die Wahrheit. Es bedeu­tet sehr wohl eine Kürzung. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist eine ganz einfache Rechnung. Das heißt, dass die Menschen in Zukunft natürlich auf etwas verzichten müssen und dass ihnen etwas weggenom­men wird. Die alte Regelung zur Altersteilzeit wird gekürzt, zusammengestri­chen und durch ein Modell ersetzt, das komplizierter ist und schlechter bezahlt wird, was sich auch noch dauerhaft auf die Pension niederschlägt. Der große Wurf ist das nicht. Oder ist es doch nur ein weiterer Griff in die Taschen der hart arbeitenden Bevölkerung? – Ich denke schon. Sie greifen den Menschen wieder einmal in die Taschen.

Aber es geht ja noch weiter. Jetzt kommt auch noch der Nachhaltigkeitsmecha­nismus. Klingt ja nett, ist aber in Wahrheit nichts anderes als ein automati­scher Sparzwang. Wenn das Budget nicht passt, kann die Regierung künftig ganz einfach das Pensionsantrittsalter hinaufschrauben oder die Pensionen kürzen, und das ohne eine vorherige parlamentarische Debatte, ohne vorherige demokratische Kontrolle. Dieses System ist mehr als bedenklich und alles andere als sozial. (Beifall bei der FPÖ.)

Die ganze Konstruktion der Teilpension plus der Budgetdeckelung ist nichts anderes als ein Angriff auf unsere Leistungsträger in Österreich. Länger arbeiten, aber weniger rauskriegen: Das ist eine Pflanzerei und eine Farce gegenüber der Bevölkerung. Das versteht niemand, schon gar nicht jene, die ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, Steuern bezahlt haben und dann so abgespeist werden – ist das die neue sozialistische Politik, ist das wirklich euer Ernst? –, während andere, die vielleicht erst seit Kurzem hier im Land sind und nicht einen einzigen Tag Steuern eingezahlt haben, sofort einen Anspruch auf Sozialhilfe, Mindestpension, Ausgleichszulage, Wohnbeihilfe und alles drumherum haben – da hättet ihr Sparpotenzial! (Beifall bei der FPÖ.)

Da hättet ihr Sparpotenzial. Oder bei den Luxuspensionen: Ich höre von nie­mandem, dass die Bezieher von Luxuspensionen vielleicht einmal einen Solidarbeitrag leisten müssen – etwa bei der ÖGK oder beim ORF oder wie sie auch alle heißen; da sind sehr viele Rote dabei, gell? –, oder dass man überhaupt einmal im gesamten Asylbereich spart. Wo aber leben wir? – Die Hacklerpension ist gestrichen worden. Für die haben Sie (in Richtung Bundesministerin Schumann) als Gewerkschafterin sich jahrelang eingesetzt, das ist jetzt weg vom Tisch – weg! Das ist ja ein Schlag ins Gesicht für die Menschen. Ich sage es Ihnen noch einmal und ich werde nicht müde, es zu sagen: 45 Jahre Arbeit sind genug! (Beifall bei der FPÖ.)

Dieses Modell habt ihr verraten und verkauft. Unsere eigenen Landsleute müs­sen den Gürtel enger schnallen, damit sich andere ins gemachte Nest setzen können, und das alles unter dem Deckmantel der sozialen Gerechtigkeit. Das ist genau das, was die Menschen in diesem Land verzweifeln lässt und was niemand nachvollziehen kann. Die Teilpension ist ein fauler Kompro­miss, der die Pensionisten schlechterstellt als zuvor. Sie ersetzt ein funktio­nierendes System durch ein teures Bürokratiemonster, das eigentlich niemand will. Finanziell bringt es auch keine Einsparungen. Sogar das Finanzressort und der Rechnungshof sind davon überzeugt, wie auch davon, dass das Pensions­antrittsalter wirklich nach oben gehen wird. 

Wer es damit ernst meint, etwas für die älteren Menschen in diesem Land tun zu wollen, sichert die Altersteilzeit, stärkt die Langzeitversicherten und sorgt dafür, dass jemand, der ein Leben lang hart gearbeitet hat, auch eine an­ständige, volle Pension ohne Kürzungen, ohne Hürden, ohne versteckten Zwang zum Weiterarbeiten bekommt. Alles andere ist nichts anderes als politi­sche Kosmetik auf dem Rücken unserer Landsleute. (Beifall bei der FPÖ.)

15.09 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Peterl. Ich erteile es ihm.

RN/74

15.10

Bundesrat Martin Peterl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident, danke! Liebe Frau Minister! (Rufe bei der ÖVP: - -in!) – Ministerin, logischer­weise! (Heiterkeit und Beifall bei Bundesrät:innen von SPÖ und ÖVP.) Wir haben heute schon über die Bildungspolitik gesprochen. Ich glaube, wir sollten über die Erwachsenenbildung reden, weil es die FPÖ einfach nicht versteht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Sie wollen es nicht verstehen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie verstehen es nicht. Jetzt haben wir eine Aktuelle Stunde gehabt. Herr Spanring, ich habe es Ihnen dort in einfa­cher Sprache erklärt (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von SPÖ und ÖVP Bundes­rat Spanring [FPÖ/NÖ]: Was ist denn mit dir eigentlich los? Was glaubst du, wie gescheit du bist?), und heute meldet sich ein FPÖ-Politiker nach dem ande­ren zu Wort und redet eigentlich nichts Wahres. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Gott sei Dank hat jetzt die SPÖ das Pendant vom Thoma gefunden! Zwei eineiige Unsympathler! Unfassbar!) 

Herr Spanring, passen Sie auf, ich sage Ihnen nämlich, warum Sie eine Nach­schulung brauchen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, geh! Bei dir sicher!) Erstens: Die Sozialistische Partei sind wir seit den Neunzigerjahren nicht mehr, wir sind die Sozialdemokratische Partei. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Nein, seids ihr nie gewesen! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr seids die Super­sozis! Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Nein, Demokraten seids ihr nicht! Mit Demokratie habts ihr nichts am Hut! Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, seids ihr nie geworden!) Das Zweite, Herr Spanring: Wenn Sie nicht wissen, wo unser Torschützenkönig Alaba geboren ist, tun Sie mir auch leid, denn das ist ein echter Österreicher. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, das ist auch in Ordnung!) – Nein, haben Sie nicht gesagt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Es hat ja heute nie­mand ... Sozialisten gesagt! ... Sozi ...!)

Und, Frau Steiner-Wieser, bei Ihnen bin ich überhaupt gespannt. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ja, ... Sozi! Was ist da jetzt?) Sie sagen: Das ist alles Zwang. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ja, eh!) – Nein, der einzige Zwang, den wir heute haben, ist, euch zuzuhören. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Also ihr seids wirklich ...!) Das ist der einzige Zwang! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sie wissen ganz genau (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Als Beamter tust dir du leicht!), dass die Teilpension eine freiwillige Geschichte ist. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Du als Beamter! Als Beamter bist du um 9 Uhr am Vormittag wahrscheinlich schon das dritte Mal müde, oder?) – Wissen Sie, was für ein Beamter ich bin? Wissen Sie das? Wissen Sie überhaupt, was für ein Beamter ich bin? (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Weiß ich nicht, es steht Beamter da!) Ich bin Mitglied der Berufsfeuerwehr Wien. (Bun­desrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Es steht Beamter da!) Ich hatte 24 Stun­den Dienst und 24 Stunden frei, ich bin tagtäglich für die Bevölkerung in Wien im Einsatz gestanden (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Na schau, Arbeitszeitflexibilisierung! Super!), und Sie ziehen jetzt die Beamten in den Dreck? (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Nein, gar nicht!) Frau Steiner-Wieser, bitte! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sie reden immer von der hart arbeitenden Bevölkerung. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ja, eh!) Wer hat denn die 60-Stunden-Woche und den 12-⁠Stunden-Tag eingeführt? (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Arbeits­zeitflexibilisierung!) Waren das die Sozialdemokraten oder war das in der FPÖ-⁠Regierung? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist einfach nur SPÖ - -, das ist sozialistische Polemik, sonst nichts!) Bitte, meine Kolleginnen und Kollegen! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber man merkt, ihr kommt alle aus derselben Akademie!)

Liebe Frau Kollegin Partl, ich habe Ihnen auch zugehört. Sie sagen, wir wollen immer das Pensionsantrittsalter auf 70 erhöhen. – Das stimmt ja über­haupt nicht. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ah, nicht?) Ich weiß schon, Sie könnten als Bundesrätin bis 70 arbeiten, da tun Sie sich nicht weh. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wir haben für ... Beispiele!) Aber die wirklich hart arbeitenden Menschen können das nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Warum macht ihr es dann?)

Dass ein Pensionssystem eine Reform braucht, ist ganz klar, nur: Bei der FPÖ waren die Reformen immer von Kürzungen, Verschlechterungen (Bundes­rätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Dort gehört auch gekürzt!), mehr Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geprägt. Jetzt sind wir in der Regierung. Was machen wir? – Bei uns bedeutet eine Reform: weiterentwi­ckeln. Wir entwickeln unser Pensionssystem mit dem Ausbau der Teil­pension weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen. 

Ich erkläre es Ihnen noch einmal, vielleicht ganz langsam, Herr Kollege Spanring, nämlich: Die Grundidee ist einfach, aber konkret wirkungsvoll (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Sagen Sie das Ihren Kollegen auch!), nämlich: Wir haben dann die Möglichkeit, 25, 50 oder 75 Prozent der bisherigen Arbeitszeit zu arbeiten, und bekommen dabei einen staatlichen Ausgleich für den entgange­nen Lohn. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, wir hören es eh, aber es ist halt nicht realistisch!) Das ist die Teilpension, da wird nichts gekürzt, da wird nichts verlängert, sondern da wird ausbezahlt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Genau!) Und: Wir haben den Einkom­mensverlust abgefedert. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Und wie?) Das ist der Unterschied zwischen Politik mit Augenmaß und Polemik, liebe FPÖ. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Pippi-Langstrumpf-Sozialdemokratie!)

Eines möchte ich noch sagen: Genau das ist nämlich eine moderne Sozialpolitik und nicht nur eine Schreipolitik (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Hast du jetzt deine eigene Rede gehört? Hast du dir jetzt selber zugehört? Du bist ein Komiker! Weiterer Ruf bei der FPÖ: Außerdem ist das deine normale Tonlage!), nicht von oben verordnet, sondern an der Realität der Menschen orientiert, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn so lässt es sich ganz klar regieren. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist ein Kasperl, unfassbar!)

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch etwas ganz klar sagen: Wir brauchen keine FPÖ-Zurufe von außen. Die Menschen in Österreich brauchen keine Ratschläge von jenen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das entscheidet eh der Wähler!), die oft über die Pensionen reden (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das entscheidet eh der Wähler, nicht du!), aber selten jene Lebensreali­täten kennen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Du bist ja wirklich ein Hiafler!), in denen Menschen 40 Jahre und mehr hart gearbeitet haben – in der Produktion, in der Pflege, im Handel und auf den Baustellen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Und wer hat die verraten? – Die Sozialdemokraten!) – und nicht 40 Jahre im Bundesrat sitzen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Bun­desrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Und wer hat sie verraten? – Die Sozialdemokraten! Wieder einmal!) Deswegen ist die Teilpension (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nach allen Richtungen fallt ihr um!) nicht nur eine Weiterentwicklung, das ist ein großer Schritt in die Zukunft (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, Sozial­verrat!), liebe Kolleginnen und Kollegen. – Danke schön. Alles Gute. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.16

Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Herr Kollege.

Zu Wort gemeldet ist Kollege Markus Steinmaurer. Ich erteile es ihm. 

RN/75

15.16

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Werte Ministerin! Liebe Kollegen im Bundesrat! Ich glaube, ich muss ein paar Sachen klarstellen: Kollege Peterl war zwar sehr emotional, aber ich glaube, er kennt sich im BUAG nicht aus. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich war 34 Jahre in der Bauwirtschaft tätig und habe unzählige Pensionsanträge ausgefüllt – als Betriebsratsvorsitzender habe ich das für Arbeitskollegen gemacht –, und wir haben immer eine Lösung gefunden. Wir haben in der Firma auch geschaut, dass wir die alten Leute in Beschäftigung halten, weil sie einfach jahrelang Mitarbeiter waren. Wir haben innerbetrieblich immer Lösun­gen gefunden. 

Jetzt nur kurz zu dem Beispiel der Buak als Vergleich für diese Teilpension: Ein Lehrling fängt am Land normalerweise mit 15 Jahren zu arbeiten an, macht seine Ausbildung, macht den Facharbeiter, eine Weiterbildung, das Bun­desheer, dann macht er vielleicht noch eine berufsbegleitende Weiter­bildung, wird zum Vorarbeiter, zum Polier; dann, irgendwann mit 50 fängt er einmal an, sich wegen der Pension Gedanken zu machen. Da gibt es in der Buak ein Modell mit einem Überbrückungsgeld. Dieses Modell kann man mit 59, 59,5 Jahren in Anspruch nehmen, das dauert eineinhalb Jahre und dann geht man halt mit 60,5 oder mit 61 in die wohlverdiente Pension. Wir haben das nicht abgeschafft, sondern das war die Vorgängerregierung, die das abgeschafft hat, dass man mit 45 Beitragsjahren am Bau in Pension gehen kann. Das ist zwar am Bau in der Buak jetzt noch möglich, nur der Nachteil ist: Man hat für die Jahre, die man vor 65 geht, einfach den Ab­schlag. Jeder zahlt den vollen Betrag ein, und dann ziehen sie dir 8, 9 Prozent ab: Das ist halt etwas, das nicht einzusehen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine zweite ganz wichtige Forderung, die jetzt bei dieser Änderung des BUAG angesprochen gehört – und ich glaube, das gehört noch einmal überar­beitet –: An mich ist eine Dachdeckerei herangetreten, die folgende Aus­kunft aus der Wirtschaftskammer bekommen hat: Diese Dachdeckerei hat elf Angestellte und hat jetzt für das Halbjahr eine Mehrkostenforderung von Sozialabgaben über 54 000 Euro bekommen. Das heißt, diese Dachdeckerei zahlt ab Juli pro Arbeitnehmer im Jahr 10 000 Euro mehr Sozialabgaben, weil die Dachdeckereien und das Baunebengewerbe in die Buak eingegliedert wurden. Die sind jetzt jahrzehntelang gut damit zurechtgekommen, dass sie nicht bei der Buak waren, haben geringere Kosten gehabt, das war für die Arbeitnehmer in Ordnung, und jetzt, wo es uns wirtschaftlich eh nicht so gut geht, machen wir solche unvernünftigen Sachen, die einfach die Arbeits­kraft noch einmal verteuern, obwohl wir in Österreich eh schon nicht mehr konkurrenzfähig sind. Das sollten wir, glaube ich, alle miteinander noch einmal überdenken. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.19

Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Kollege Spanring. 

RN/76

15.19

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Bei der Gelegenheit hoffe ich, du (in Rich­tung Vizepräsident Ruprecht) gestattest mir, dass ich 2 Minuten außerhalb der Tagesordnung etwas sage. Es ist mir wichtig, dass die Frau Minister da ist, weil sie auch immer jene war, die den Bundesrat verteidigt hat, sich für den Bundesrat eingesetzt hat. 

Ich kann mich erinnern: Bei unseren Präsidialsitzungen der letzten Male war es so, dass Sie gesagt haben: Wir müssen darauf schauen, dass der ORF nicht berichtet, dass, wenn der Nationalrat aufhört, wir in die Sommerpause gehen, weil das ganz einfach nicht stimmt, denn es gibt auch den Bundesrat, der halt auch danach noch da ist und sehr wohl arbeitet. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Schumann.)

Jetzt ist aber gestern etwas passiert, und ich glaube, Alf Poier hätte nie geglaubt, dass er vielleicht einmal im Parlament aufschlägt. Er hat ja vor sieben Tagen eine Geschichte mit einer Parkstrafe gehabt, mit der er im Internet relativ viral gegangen ist und in der er sich über Wien beschwert hat. Mir ist gestern Ähnliches passiert, nämlich direkt hier vor dem Parlament.

Sie wissen ja, wir Abgeordnete, aber auch alle Mitarbeiter, haben die Möglich­keit, dass wir 120 Euro im Monat zahlen und dafür vor dem Parlament oder in der Nähe des Parlaments parken können. – Gestern war EU-Ausschuss; wir alle waren da, auch Mitarbeiter waren da. Ich habe mich draußen hingestellt, habe das Taferl hineingegeben, so wie es gehört, komme zurück – und was ist da? – Eine Organstrafverfügung. (Der Redner hält eine Organ­strafverfügung in die Höhe.)

Da denke ich mir: Das kann es jetzt eigentlich nicht sein, denn dafür zahlen wir 120 Euro. – Ich habe bei den anderen Autos geschaut: Es dürfte auch einige Kollegen vielleicht (in das Plenum weisend) eurer Fraktion erwischt haben, und es hat vor allem auch Mitarbeiter des Parlaments erwischt. Dann habe ich natürlich bei der MA67 angerufen und habe gefragt: Wie kann das sein?, und die haben gesagt: Na ja, das Taferl ist heruntergeklappt. Darauf sage ich: Ja, schön, aber was bedeutet das? Ich meine, was heißt das: Das Taferl ist heruntergeklappt?

Dann habe ich mir gedacht: Jetzt rufe ich in der Parlamentsdirektion an!, und die Parlamentsdirektion sagt mir: Ja, das ist deshalb, weil das offizielle Tagungsende der 15. Juli ist. (Zwischenbemerkung von Bundesminis­terin Schumann.) Das Problem gibt es bereits seit Jahren, und es wird immer wieder versucht, mit der Stadt Wien eine Lösung zu finden, dass man die zwei, drei, vier, fünf Tage, in denen halt der Bundesrat doch noch da ist – und bitte, ich meine, wir hackeln ja da, wir sind ja nicht nur zum Schmähführen hier herinnen –, dann auch noch die Parkmöglichkeit da draußen nutzen kann. Das ist seit Jahren nicht möglich.

Da bitte ich einmal, dass Sie vielleicht in Ihrer Funktion mit Herrn Bürgermeister Ludwig Kontakt aufnehmen, denn ich kann mich daran erinnern: Er ist hier herinnen gestanden und hat uns erklärt, wie wichtig ihm der Bundesrat ist, denn ansonsten, muss ich sagen, kann ich Herrn Alf Poier nur recht geben, wenn er sagt: Was ist denn mit der Stadt Wien los? (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Schumann.) Die ist ja pleite, die „muss ja pleite sein bis zum Gehtnichtmehr. [...] Seid ihr“ wo „angerannt, seid ihr komplett pleite, was ist denn mit euch los, sag einmal?“ – Mehr kann man dazu gar nicht sagen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.22

Vizepräsident Günther Ruprecht: Eine weitere Wortmeldung liegt dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

RN/77

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

RN/77.1

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Teilpensionsgesetz.

Ich lasse über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, abstimmen.

RN/77.2

Es ist hierzu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. 

Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um eine deutliche Bekanntgabe des Stimmver­haltens.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Kolar geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“. 

Die Stimmabgabe ist beendet. 

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

RN/77.3

Sitzungsunterbrechung von 15.28 Uhr bis 15.29 Uhr

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor.)

Fortsetzung der Abstimmung, Ergebnis der namentlichen Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Ich nehme somit die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis bekannt:

Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, bei 59 abgegebenen Stim­men 40 „Ja“-Stimmen, 19 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag ist somit angenommen.

RN/77.4

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrät:innen:

Arpa, Auer-Stüger;

Beer;

Deutsch;

Ebner, Eder-Gitschthaler;

Fischer, Forstner;

Gfrerer, Göll, Gruber-Pruner;

Herunter, Himmer, Hutter;

Kerschler, Kolar;

Lassnig;

Matznetter, Mertel, Miesenberger, Muthsam;

Neurauter;

Peterl, Prügl;

Reisinger, Ruf, Ruprecht;

Schmid Daniel, Schmid Thomas, Schwarz-Fuchs, Schweiger, Schwindsackl, Stark, Stillebacher, Stotter;

Thoma, Tiefnig, Trinkl;

Wanner, Weber.

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrät:innen:

Amhof;

Bernard;

Gradwohl, Guggenberger;

Hauschildt-Buschberger;

Jäckel, Jagl;

Karacsony, Kittl, Kober, Kofler;

Partl, Pröller;

Repolust;

Samt, Spanring, Steiner-Wieser, Steinmaurer;

Theuermann.


RN/77.5

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/78

11. Punkt bis 13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit (119 d.B. und 173 d.B. sowie 11678/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (110 d.B. und 182 d.B. sowie 11661/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungs­dienst (111 d.B. und 183 d.B. sowie 11662/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punkten 11 bis 13, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu Punkt 11 ist Frau Bundesrätin Amelie Muthsam. Berichterstatter zu den Punkten 12 und 13 ist Herr Bundesrat Sandro Beer. – Ich bitte um die Berichte.

RN/79

Berichterstatterin Amelie Muthsam: Danke schön. 

Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit.

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

RN/80

Berichterstatter Sandro Beer: Werter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenab­kommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. 

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung: 

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, 

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-⁠VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. 

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher ebenfalls gleich zur Antragstellung kommen:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, 

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-⁠VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

Herzlichen Dank.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gehen in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Guggenberger. Ich erteile ihm das Wort.

RN/81

15.33

Bundesrat Andreas Guggenberger (FPÖ, Wien): Danke, Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kollegen! Werte Zuhörer im Saale und vor den Bildschirmen! Das, was wir heute auf dem Tisch haben, ist kein harmloses Verwaltungsdokument, es ist ein weiterer Angriff auf die Eigenständigkeit unseres österreichischen Sozialstaats, getarnt als Abkommen über soziale Sicherheit mit der Mongolei.

Wie absurd ist das eigentlich? – Das ist ein Land, das über 6 000 Kilometer entfernt liegt, mit dem wir kaum wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Verflechtungen haben, und wir sollen hier ernsthaft ein Abkommen unterzeich­nen, das den Zugang zum österreichischen Pensionssystem ermöglicht? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist ein Wahnsinn!) Das ist nicht solidarisch, das ist naiv oder vorsätzlich gegen die Interessen der Österreicher gerichtet. Dieses Abkommen bedeutet konkret: Jemand aus der Mongolei, der ein paar Jahre hier arbeitet, kann später eine österreichische Pension beziehen, auch wenn er oder sie sich längst wieder in Ulaanbaatar befindet – und das zahlt dann wie immer der österreichische Beitragszahler. 

Meine Damen und Herren, unsere eigenen Pensionisten kämpfen mit der Teuerung, mit explodierenden Lebenshaltungskosten, mit einem Gesundheits­wesen, das am Limit ist, das alles bei Pensionskürzungen – und wir sollen jetzt ernsthaft Pensionsansprüche ins Ausland exportieren, in ein Land, das keinerlei Beitrag zu unserem Sozialsystem leistet! Dieses Abkommen ist ein Migrationsanreiz, es ist eine Einladung zur Systemnutzung und ein weiterer Schritt in Richtung internationalisierter Sozialstaat, in dem der österreichische Bürger immer mehr zahlt, aber immer weniger bekommt.

Ich frage Sie und sage Ihnen ganz offen: Wo ist der Nutzen für Österreich? Wo ist der Vorteil für unsere Menschen in den Bundesländern? – Ich sehe keinen. Ich sehe aber eher Risken (Beifall bei der FPÖ): Missbrauch, weil wir nie kontrollieren können, was in der Mongolei tatsächlich passiert; einen Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis dazu steht; und vor allem eine Signalwirkung, dass Österreich weiter bereit ist, für fremde Systeme mitzuzahlen. 

Wir Freiheitliche sagen ganz klar: So geht es nicht weiter. Wir brauchen keinen globalen Sozialstaat, wir brauchen einen starken österreichischen. (Beifall bei der FPÖ.) 

Wir brauchen kein Pensionsabkommen mit der Mongolei, wir brauchen faire Pensionen für unsere eigenen Landsleute. Sieht man sich an, was Öster­reich jetzt schon alles an heimischen Geldern ins Ausland schafft und wie lädiert unser Budget ist, kann man der ganzen Idee überhaupt nichts abgewinnen. Rund 300 Millionen Euro jährlich gehen an Kinder, die nicht in Österreich leben, sondern im Ausland. Österreich zahlt jedes Jahr rund 280 Millionen Euro an Pensionen ins Ausland an Menschen, die früher in Österreich gearbeitet haben, aber jetzt im Ausland leben. 

Es wurden auch Missbrauchsfälle dokumentiert, bei denen Arbeitslose ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, aber weiter Leistungen beziehen. (Bundesrätin Gruber-Pruner [SPÖ/W]: Ja, aber die haben ja ... gearbeitet! – Zwischenruf des Bundesrates Reisinger [SPÖ/OÖ].) Es sind Fälle bekannt, in denen Personen nur kurz in Österreich gelebt haben, aber langfristig Pflegegeld und Mindestsicherung beziehen, oft ohne ausreichende Beitragsjahre. 

Deshalb sagen wir als FPÖ: Stopp diesem Abkommen mit dem Selbstbedie­nungsladen Österreich! Wer bekommt, muss auch gegeben haben; und das ist in diesen Fällen inklusive der Mongolei nicht der Fall. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Reisinger [SPÖ/OÖ].) Stopp dem Ausver­kauf unseres Sozialstaates, es braucht endlich wieder Politik mit Hausverstand für unser Österreich! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Gruber-⁠Pruner [SPÖ/W].)

15.38 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Christoph Matznetter. Ich erteile es ihm.

RN/82

15.38

Bundesrat Dr. Christoph Matznetter (SPÖ, Wien): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mehr oder weniger geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Es ist schon eine wahrhaft sonderbare Vorstellung, die wir hier von meinem Vorredner Guggenberger gehört haben. Ich habe manch­mal das Gefühl, es gibt schon Ewiggestrige, aber sich 1 500 Jahre später vor den Mongolen zu fürchten, ist vielleicht doch etwas übertrieben. Ich meine, Dschingis Khan war sicher kein Ausnahmefall, aber ich darf Sie darüber aufklären: Die Mongolei ist sehr groß, aber sehr dünn besiedelt. Das Risiko, das Sie sehen, nämlich dass hier die Mongolenmassen über unser Sozial­system herfallen, scheint mir doch etwas aus der Luft gegriffen zu sein. (Bundes­rat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, das habt ihr in Wien gut bewiesen, dass ihr es im Griff habt! 700 Millionen Euro für die Mindestsicherung an Ausländer! Bravo! Bravo, Wien!) 

Ich möchte aber auf etwas anderes, viel Wichtigeres zu sprechen kommen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Gut, Wien! – Beifall bei Bundesrät:innen der FPÖ.) – Ja, wir haben heute in diesem Bereich schon genug an sehr sonder­baren Beiträgen gehört, vielleicht bleiben wir ein bisschen bei der Sache. (Bundes­rat Spanring [FPÖ/NÖ]: Sind wir gerade!) 

Macht es Sinn, dass Österreich mit einer Vielzahl von Ländern auf dieser Welt in den verschiedensten Bereichen Abkommen schließt? – Meine Antwort ist Ja – und warum? Wir sind eine kleine, offene Volkswirtschaft. Ja, wir gehören zum Westen, und da tun wir uns bei anderen Ländern nicht immer leicht, weil eine Reihe westlicher Staaten, sagen wir einmal, eine nicht unkomplizierte Ver­gangenheit und oft auch gegenwärtige Politik haben. Aber wir haben es geschafft, uns an der Nahtstelle zwischen Ost und West über Jahrzehnte des Kalten Krieges als neutrales Land eine Position zu erkämpfen, die weitaus bedeutender ist, als sich aus der Fläche Österreichs und seinen neun Millionen Einwohnern ergibt. 

Dieses Erarbeitete können wir stärken, indem wir auf der ganzen Welt eine proaktive freundschaftliche Politik versuchen. Wir tun das auch immer wieder, und wir tun es mit Erfolg, manchmal nicht ganz so erfolgreich. Das ist auch mir schon passiert, ich bin mit vielen Delegationen werben gegangen. Wir sind ein westliches Land, aber wir waren nie eine Kolonialmacht, wir haben immer nur gesagt, vielleicht ein unbesiedeltes Franz-Josef-Land. Das Problem war: In China ist es mir passiert, dass ich gesagt habe: Na, ganz stimmt es nicht, denn das Schiff Zenta der K.-u.-k-Armee war beim Niederschlagen der Kanonenbootpolitik 1900 dabei! Aber das sind Kleinigkeiten; wir waren als Kolonialmacht nicht erfolgreich, auch in Ermangelung einer entsprechend guten Marine. Das heißt, wir haben die Möglichkeit, offen zu werben. Und solche Abkommen heißen, dass wir mit anderen kleineren Ländern in freundschaftlichen und auch vertraglich verbundenen Beziehungen sind. 

Und jetzt komme ich dazu: Es gibt österreichische Firmen, die auch in der Mongolei erfolgreich sein werden. Das gilt nicht nur in eine Richtung, das Abkommen ist ein zweiseitiges. Wenn es gelingt, diese Personen auch dazu zu bringen – möglicherweise Schlüsselarbeitskräfte im Know-how-Bereich –, bei uns zu arbeiten, dann ist das nicht so, wie Kollege Guggenberger geglaubt hat, dass sie ein System ausbeuten, denn sie zahlen ja ein, wenn sie hier arbeiten. Das nennt man Versicherung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.) 

Das, was Sie wollen, dass jemand, der aus der Mongolei stammt, hier ruhig einzahlen soll, aber wir zahlen dann nichts mehr zurück, ist keine freund­schaftliche Art, die eine Zusammenarbeit gut ermöglicht. Militärisch wird dieses Land nicht mehr auf der Welt bestehen, sondern es muss sich solidarisch mit allen Ländern zusammentun, die selber kleinere Länder sind, und wir wären gut beraten, das zu tun. 

Das gilt übrigens auch für andere Bereiche. Für den Fall, dass irgendjemand davon träumt, der Nato beizutreten: Wir haben erlebt, wie schnell es geht. Fragt die Dänen, wie es mit Grönland und Herrn Trump ist! Also Sicherheit gewinnt man nur dann, wenn man normal mit anderen umgeht. Das gilt zwischen Menschen und zwischen Staaten. 

Daher: neutrales friedensorientiertes Österreich, freundschaftliche Verhältnisse zu anderen Ländern, die man – danke, Frau Bundesminister – durch eine Serie von Abkommen absichert. Gehen wir diesen erfolgreichen Weg weiter! Bruno Kreisky hat ihn den österreichischen Weg genannt. Es war ein guter Weg, und ich glaube, er ist auch gut für die Zukunft. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.42 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Bundesrat. 

In der Debatte zu Wort gemeldet hat sich unsere Frau Bundesministerin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr. 

RN/83

15.42

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf mich jetzt in meinem Redebeitrag gleich für die Tagesordnungspunkte 11, 12 und 13 gesammelt zu Wort melden und die darin enthaltenen inhaltlich wesentlichen Punkte vorstellen. 

Lassen Sie mich mit dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit beginnen! Dieses Abkommen ist jetzt eines von bisher 17 Sozialversicherungsabkommen, die wir bilateral geschlossen haben. Es ist aber ein weiterer wichtiger Schritt unserer Sozialpolitik in eine globalisierte Welt. Unterzeichnet wurde das Abkommen anlässlich des Staatsbesuchs von Bundespräsident Van der Bellen am 26.5.2025 in der Mon­golei, und jetzt liegt Ihnen die Beschlussfassung vor. 

Es ist wirklich wichtig, zu sagen, dass beide Seiten profitieren. Es geht um den Schutz der Arbeitnehmer:inneninteressen, nämlich konkret um die Versi­cherungsleistung, um die Vermeidung doppelter Beitragspflichten bei grenz­überschreitenden Tätigkeiten von österreichischen Unternehmen, es ist aber auch im Interesse der Arbeitgeber:innen. Wir brauchen die wirtschaftlichen Kontakte in die Mongolei, die im Zuge dieses Staatsbesuchs auch noch einmal verfestigt wurden. Es sollen Versicherungszeiten, die in beiden Ländern, also in Österreich und in der Mongolei erworben wurden, für die Pensions­leistung zusammengerechnet werden. 

Da jetzt unsere budgetären Mittel knapp sind, wie wir schon oftmals erwähnt haben, wurden in unserem Haus natürlich auch die finanziellen Auswir­kungen dieses Abkommens definiert. Wir gehen davon aus, dass es sich um weniger als fünf Fälle pro Jahr handelt und dadurch die Mehrkosten mehr als gering ausfallen werden. 

Derartige Abkommen haben, und das weiß ich aus meiner Zeit als Bundesrätin, oft zu wenig Aufmerksamkeit in der politischen Debatte, aber sie sind eng mit den Lebensrealitäten der Menschen verbunden. Daher ersuche ich um breite Unterstützung.

Lassen Sie mich jetzt zu den Rahmenabkommen mit der Slowakischen Republik und Ungarn kommen, die wir hinsichtlich der Zusammenarbeit im Rettungs­dienst abschließen. Als Vorbild für diese beiden Rahmenabkommen dient jenes, das wir im Jänner 2016 mit der Tschechischen Republik abschließen konn­ten. Dieses hat sich seither für beide Seiten als massiv vorteilhaft bewiesen. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Bundesratspräsidentschaft von Ihnen, Frau Bundesrätin Göll, die ja wirklich gezeigt hat, wie gut in Ihrer Region die Zusammenarbeit auf beiden Seiten der Grenze im Interesse der Menschen beider Länder funktioniert. Das ist eine tolle Sache und dazu wirklich Gratulation. 

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden die Verhandlungen mit der Slowakischen Republik und Ungarn über die nun vorliegenden Abkom­men geführt. Die Beschlussfassung ist aber erst jetzt erfolgt, weil das Ende der Legislaturperiode eine Behandlung hier im Hohen Haus nicht mehr zuge­lassen hat. 

Ich habe bereits auf meine frühere Rolle als Bundesrätin hingewiesen. Bei der Beschlussfassung dieser Abkommen kommt dem Bundesrat eine beson­dere Rolle zu, weil er dezidiert zustimmen muss. Immerhin wird der selbständige Wirkungsbereich der Länder berührt. 

Inhaltlich darf ich Folgendes dazu sagen: Es geht um die beste rettungsdienst­liche Versorgung der Menschen in benachbarten Regionen. Engere grenz­überschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes und besse­rer Zugang zum Rettungsdienst in Grenzregionen werden dadurch erleich­tert. (Beifall bei der SPÖ.)

Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene werden erleichtert und gefördert. Sie sind durch die Bundesländer beziehungsweise Regionen in den jeweiligen Ländern zu schließen und werden wohl bald vorliegen, da gerade die Regionen massiv auf ein Abkommen gedrängt haben. Verwal­tungsverfahren unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen Rechtsvorschriften, wie die völkerrechtlichen Verpflichtungen, werden erleichtert. Zusätzliche Kosten sind aber auch im Falle dieser beiden Rahmen­abkommen für uns nicht zu erwarten – auch das ist wichtig –, sollten solche dennoch anfallen, werden sie aus den Budgets der jeweiligen Ressorts und der zuständigen Länder abgedeckt. 

Weitere Abkommen mit Deutschland, Slowenien und Italien sind in Aussicht genommen. Betreffend Deutschland wissen wir, dass auf Fachebene schon sehr viele Gespräche stattgefunden haben, in Slowenien sind sie avisiert. Deutschland hat gesagt, es schließt zuerst ein Abkommen mit Polen ab und danach wird jenes mit Österreich abgeschlossen. Auch mit Italien gibt es Verhandlungen. Aktuell liegt das Abkommen bei der Verbindungsstelle der Bundesländer. Grundsätzlich werden wir noch weitere Abkommen prüfen und gegebenenfalls auch verhandeln, denn das ist ganz, ganz wesentlich. 

Ich darf an dieser Stelle anmerken, wie wichtig die beste rettungsdienst­liche Versorgung ist; ich weiß, Sie wissen das auch. Wir wissen, wenn Rettungs­dienste gut agieren, kompetent agieren, dann ist der weitere Verlauf der Rettung der Personen, aber auch der weitere Genesungsverlauf der Personen ein wesentlich besserer, denn es liegt an einer guten Rettungskette, die Menschen die Chance gibt, wirklich rasch gut in einem Spital aufgenommen zu werden und dann genesen zu können. 

Wir alle haben bereits die Situation erlebt, dass wir selbst, Familienmitglieder oder Menschen, die einem nahestehen, auf die Leistungen der Rettungs­dienste angewiesen waren. Wir alle wissen auch, wie beruhigend es ist, zu wis­sen, welch gute Versorgung wir in Österreich haben, und dass dies auch in Grenzregionen sicherzustellen ist. Das ist ganz wichtig, denn das gibt den Menschen, die dort leben, einfach mehr Sicherheit. 

Ich darf an dieser Stelle den couragierten und engagierten Menschen, die ihren Einsatz im Dienst für unsere Gesellschaft und für die Sicherheit leisten, ganz herzlich danken. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und FPÖ.) Es sind außergewöhnliche und oftmals, auch das muss gesagt werden, traumatisierende Erlebnisse, bei denen unsere Rettungsdienste Großartiges leisten und wichtig für uns alle sind. – Ich danke Ihnen allen dafür im besonderen Maße und hoffe, dass Sie immer gesund und heil von Ihren Einsätzen zurückkommen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.49

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Bundesministerin. 

Es ist mir eine große Freude, die Arbeitskolleginnen und -kollegen unseres Bundesratskollegen Sebastian Forstner hier begrüßen zu dürfen. Sie alle sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Fischer Sports aus Ried im Innkreis. – Herzlich willkommen hier im Hohen Haus. (Allgemeiner Beifall.)

Weiters zu Wort gemeldet ist unser Bundesratskollege Günter Pröller. Ich erteile es ihm. 

RN/84

15.49

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, meine Vorredner haben es bereits erwähnt, es geht um Abkommen über die grenzüberschreitende Zusam­menarbeit im Rettungsdienst. Medizinische Notfälle kennen keine geografi­schen Grenzen, deshalb wird heute ein neues Abkommen beschlossen. 

Wie bereits erwähnt: Außer mit Tschechien gab es kein Modell dieser Art. Jetzt, Gott sei Dank, werden zwei Abkommen dazukommen – einerseits mit der Slowakei und andererseits mit Ungarn.

Das Abkommen mit Tschechien ist wirklich ein großes Erfolgsmodell und daher ist es zu unterstützen, dass weitere folgen. Mit Deutschland und Slowe­nien sind – wie bereits erwähnt – die Gespräche schon weit gediehen, auch mit Italien. Umso mehr bin ich enttäuscht, dass letzte Woche im Nationalrat – obwohl es einen einstimmigen Beschluss des Dreierlandtages, also Nordtirol, Südtirol und Welschtirol, für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst gibt – der Antrag, der von unserem Kollegen Nationalratsab­geordneten Christofer Ranzmaier eingebracht wurde, leider von ÖVP, SPÖ, NEOS und den Grünen nicht unterstützt wurde. 

Geschätzte Damen und Herren, man muss sich manchmal wirklich wundern, dass in einem grenzenlosen Europa, 30 Jahre nach dem EU-Beitritt Österreichs, noch so viel über bilaterale Abkommen geregelt werden muss. Während Millionen an illegalen Migranten problemlos über diverse EU-Grenzen kommen, muss die Frage eines Grenzübertritts eines Rettungswagens, der zu einem Einsatz fährt, wodurch Menschen gerettet werden, vertraglich gelöst werden. Das ist einfach lächerlich. 

Damit der Rettungsdienst Menschen retten kann, müssen heute zwei Abkommen einer Regelung zugeführt werden, damit – insbesondere für Unfall­opfer – unabhängig von den Staatsgrenzen eine zeitnahe medizinische Hilfe­stellung sichergestellt werden kann. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein – die Europäische Union regelt die Verschlüsse auf den Plastikflaschen, das bringt sie zusammen, aber dass der Rettungswagen zum Einsatzort fahren darf, das geht nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Selbstverständlich stimmen wir zu, da­mit Menschen in Notlagen geholfen werden kann. 

Geschätzte Damen und Herren, es ist aber keine Selbstverständlichkeit, dass sich Menschen – ob Erwachsene oder Jugendliche – freiwillig für die Gesellschaft einsetzen. Ehrenamtliche Arbeit ist eine wesentliche Stütze unserer Gesellschaft und ist keine Selbstverständlichkeit. Sie alle leisten wirklich einen großen Beitrag für Österreich. Daher möchte ich mich auch recht herzlich bei allen Ehrenamtlichen, Zivildienern und sonstigen Freiwilligen in ganz Österreich bedanken. Recht herzlichen Dank! (Beifall bei der FPÖ.)

15.52

 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. Ich erteile es ihm. 

RN/85

15.52

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Danke schön, Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Werte Damen und Herren! Wir behandeln nun drei Tagesordnungspunkte gemeinsam. Im ersten geht es um das Abkommen mit der Mongolei betreffend die soziale Sicherheit. Die Mon­golei hat 1995 ein ähnliches Sozialversicherungssystem wie Österreich einge­führt, und es sind zurzeit 1 500 Mongolen in Österreich beschäftigt, die dementsprechend Zugriff auf das Sozialsystem erlangen, weil sie auch in das Sys­tem einzahlen und dadurch auch Geld aus dem System bekommen können. 

Was Sie nicht erwähnt haben, ist, dass Österreich auch ein Rückfüh­rungsabkommen mit der Mongolei abgeschlossen hat, sodass Straffällige, Straf­täter auch abgeschoben werden können. 

Das Wichtigste ist, glaube ich, die vierfache Wirtschaftsleistung Österreichs gegenüber der Mongolei; insbesondere im pharmazeutischen Bereich wird sehr gut zusammengearbeitet. Das brauchen wir auch für die Zukunft, wenn andere Länder, Länder im asiatischen Bereich wie China ausfallen. 

Was ich kritisiere, ist die Tatsache, dass wir als Abgeordnete, Bundesräte erst nach dem Beschluss beziehungsweise nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten hier eingebunden werden. Es wäre vielleicht vernünf­tiger, dass wir zuerst Beschlüsse fassen und erst dann der Bundespräsi­dent diese Abkommen unterzeichnet. (Ruf: Das glaube ich auch!) Nichtsdesto­trotz ist es wichtig, dass dieses Abkommen geschlossen worden ist. 

Die weiteren Abkommen sind die Abkommen mit der Slowakischen Republik sowie mit Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. Ich muss sagen, diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist ein wichtiger Punkt, und – da gebe ich Kollegen Pröller recht – in Europa könnten wir in diesen Bereichen noch so viel mehr regeln. Trotzdem sehen wir es als besonders wichtig an, dass die Regelungen im Blaulichtbereich nun zustande gekommen sind. 

Auch für uns im Bezirk Braunau sehe ich das als einen wichtigen Punkt, insbe­sondere auch für die angrenzenden Bezirke oder Bundesländer zu Deutsch­land – Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich –, dass endlich eine solche Regelung mit Deutschland zustande kommt. Meine Kollegin Andrea Holzner, die einst im Nationalrat war, hat sogar eine Petition eingereicht – leider ist bis jetzt nichts weitergegangen. 

Ich glaube, wir müssen die Bundesministerin mit einem Initiativantrag noch einmal unterstützen, damit auch die Deutschen sehen, wie wichtig uns dieses Anliegen ist. Wir wirken im Feuerwehrdienst zusammen, wir hat­ten das große Hochwasser in Simbach, wo grenzüberschreitend geholfen wor­den ist und bei Verletzungen die AUVA dementsprechend auch wieder unterstützt hat. Wir arbeiten bei Polizeieinsätzen zusammen, wir haben es gesehen: Der Tresorsprenger, der in Vöcklabruck den Tresor gesprengt hat, wurde im bayerischen Marktl festgenommen. Im Rettungsdienst funktio­niert das noch nicht, aber wir brauchen das deshalb, weil beispielsweise Braunau weit entfernt von Linz ist, und es in Bayern – im Umkreis von 10 Kilo­metern bis 30 Kilometern – Herzkatheder gibt, somit haben wir kürzere Wege zu den bayerischen Herzkathedern als zu jenen in Linz. 

In diesem Sinne bitte ich Sie, Frau Minister, und wir werden Sie gerne unter­stützen, auch da Lösungen zu finden. In diesem Sinne stimmen wir allen drei Punkten gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:in­nen der SPÖ.)

15.55

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege. 

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen. 

RN/86

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. 

RN/86.1

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. 

RN/86.2

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Öster­reich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusam­menarbeit im Rettungsdienst. 

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bun­desrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. 

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustim­men, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. 

RN/86.3

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungs­dienst. 

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bun­desrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. 

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustim­men, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. 

RN/87

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nicht­raucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtrau­cherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird (126 d.B. und 184 d.B. sowie 11663/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tages­ordnung. 

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sandro Beer. – Ich bitte um den Bericht. 

RN/88

Berichterstatter Sandro Beer: Geschätzter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehr­bringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtrau­cherinnen- bzw. Nichtraucherschutz geändert wird. 

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor und ich komme somit zur Antragstellung: 

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Herr Kollege. 

Wir gehen in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Forstner und ich erteile ihm dieses.

RN/89

16.00

Bundesrat Sebastian Forstner (SPÖ, Oberösterreich): Danke für das Wort, sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Und natürlich: Liebe Kollegin­nen und Kollegen von der Firma Fischer Sports! Danke, dass ihr heute gekom­men seid! Es passt genau, wie ausgemacht, ihr dürft natürlich bei meinem Redebeitrag dabei sein. Da muss ich mir noch mehr Mühe geben, und ich hoffe, ich werde euch nicht enttäuschen. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal kurz Danke sagen. Es ist nicht selbstverständlich – jetzt arbeiten wir mittlerweile 20 Jahre zusammen –, dass ihr alle euch heute freinehmt, dass ihr extra nach Wien fahrt, ins Parlament kommt und auch noch dem Redebeitrag eures Kollegen zuhört. Das freut mich irrsinnig. Ich bin wahnsinnig stolz, Teil dieser Firma, Teil dieser Gemein­schaft zu sein, und es freut mich irrsinnig, euch als Arbeitskollegin­nen und -⁠kollegen bezeichnen zu dürfen. Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundes­rät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätinnen Deutsch [NEOS/W] und Jagl [Grüne/NÖ].)

Bevor ich zum atemberaubenden Thema Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz komme – jawohl, es ist in manchen Fällen wirklich atemberaubend –, möchte ich mit einem kleinen Zitat beginnen, das wahrscheinlich die Wenigsten von Ihnen kennen: Quäle deinen Körper (Ruf: Sonst quält er dich!), sonst quält er dich – ja, genau. 

Ich glaube, die meisten aus der Steiermark kennen mittlerweile den mittlerweile 58-jährigen Christian Schiester. Wenn man seine Story ein bisschen nach­liest, muss man sagen, er hat eine irrsinnig tolle Geschichte zu erzählen, die auch gut zum Thema passt; deshalb habe ich sie ausgewählt.

Christian Schiester war bis zu seinem 22. Lebensjahr starker Raucher. Das heißt: Knapp 60 Zigaretten am Tag und mindestens sechs Bier, das war so der Tagesplan von Christian Schiester. Da, muss man sagen, hat er ein Motto gehabt, das jetzt ja wieder ganz treffend ist: Quäle deinen Körper, sonst quält er dich. 

Und Christian Schiester hat dann aus einer Idee heraus einen 10-Kilometer-Lauf gestartet – Ähnliches ist ja auch mir in der Firma passiert –, und bei Christian Schiester war dieser Lauf nach 8 Kilometern vorbei. Er ist nämlich im Straßengraben gelegen und hat nicht mehr können. Ihm ist sozusagen die Luft ausgegangen.

Was Christian Schiester gemacht hat, ist für mich ein bisschen ein Leuchtturm in der Gesellschaft: Er hat weitergemacht, er hat nicht aufgegeben. Er hat mit dem Rauchen dann dankenswerterweise aufgehört, auch mit dem Alkohol sozusagen gebrochen und ist mittlerweile einer der bekanntesten Ultra­marathonläufer der Welt. Er hat die härtesten Läufe durch die heißesten Wüsten, durch die kalte Arktis, durch einen gefährlichen Dschungel, teilweise bis zu 200 Kilometer pro Strecke, gemacht. Und das ist etwas, das in meinen Augen wirklich atemberaubend ist.

Das sage ich jetzt nicht nur so, weil es gut ist, dass ich Christian Schiester passend zum Steiermarkvorsitz des Bundesrates jetzt erwähne. Ich war nämlich selber ein starker Raucher, ich war selber übergewichtig – die Kolleginnen und Kollegen von der Firma Fischer wissen es noch. Das war nämlich gerade um die Zeit, als ich angefangen habe, dort zu arbeiten. Und es waren Menschen, unter anderem auch mein damaliger Chef, Hannes Kogler, oder eben auch Christian Schiester, die mit so einer Leichtigkeit, mit so einer Unbeschwertheit diesen Ausdauersport ausgeübt haben, dass man ganz schnell gemerkt hat: Rauchen und Sport und für die Gesundheit etwas tun, geht sich am Ende des Tages nicht mehr aus.

Wie gesagt: Auch ich habe mindestens ein Packerl Zigaretten am Tag geraucht, war übergewichtig – um die 85 Kilo, das war immer so mein Kampf­gewicht –, auch dem Alkohol nicht ganz abgeneigt. Aber schlussendlich habe ich fast auf den Tag genau vor zehn Jahren die große Ehre gehabt, auch durch das Coaching meiner Kolleginnen und Kollegen, beim Ironman in Klagenfurt an der Startlinie stehen zu dürfen – 3,8 Kilometer Schwimmen, 180 Kilometer Radfahren und 42,2 Kilometer Laufen –, mit einem Lächeln im Gesicht, weil ich nämlich heilfroh war, erstens gesund an der Startlinie stehen zu dürfen und zweitens unter anderen auch meinen Chef und meine Familie an der Ziellinie wieder begrüßen zu dürfen. Das ist ein Geschenk. Ich glaube, an dieser Stelle muss man wirklich froh sein, wenn man gesund und munter bei der Sache ist. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätinnen Deutsch [NEOS/W] und Kittl [Grüne/W].) 

Jetzt komme ich natürlich auch zum Inhaltlichen dieses Gesetzes. Das Verbot aromatisierter Tabaksticks ist ein Schritt in die richtige Richtung, ein Schritt, den wir parteiübergreifend gesetzt haben. Und das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist in Zeiten wie diesen keine Selbstverständlichkeit. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Fraktionen – bei der ÖVP, den NEOS, den Grünen und der FPÖ – dafür bedanken, dass wir da gemeinsam die Verantwortung über­nehmen. 

Denn Gesundheit ist kein parteipolitisches Thema, Gesundheit ist ein Gemeinwohl. Und wenn wir als politische Vertreter gemeinsam handeln, dann geben wir ein wichtiges Signal: dass wir über ideologische Gräben springen können, zusammenstehen können, wenn es direkt um das Gemeinwohl unserer Gesellschaft geht.

Warum ist dieser Schritt so wichtig? – Weil Tabakprodukte, ganz gleich, ob klassisch geraucht, erhitzt oder in neuartigen Formen konsumiert, nach wie vor zu den gefährlichsten legalen Produkten zählen, die es gibt, und weil wir wissen, dass gerade die Aromen, wie Mango, Vanille oder Menthol, für viele Jugendliche die Einstiegshürde senken.

Ich habe es mir gestern angeschaut. Ich bin auf der Mariahilfer Straße gegangen, und dort ist ja gefühlt jeder Shop ein Tabakshop. Da schaut es bunt aus, da glitzert alles, da werden die gschmackigsten Aromastoffe beworben und so weiter – also ich glaube, da sind wir uns einig: Da muss gehandelt werden! Das suggeriert Harmlosigkeit, das täuscht Genuss vor, aber hinter dem süßen Geschmack verbirgt sich ein bitterer Preis: Abhängigkeit, Krankheit, oft ein lebenslanges Ringen um die eigene Gesundheit.

Wir als Sozialdemokratische Partei haben immer gesagt, Gesundheit darf keine Frage des Alters, der Bildung oder des Einkommens sein. Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe, junge Menschen so früh wie möglich vor den Risiken zu schützen. Und ich weiß es: Ich habe selber mit 14 Jahren zu rauchen ange­fangen und das Aufhören war wirklich nicht gerade leicht. 

Dieses Gesetz ist ein Schutzschild, kein Verbot um des Verbots willen, sondern eine Maßnahme für Klarheit, mehr Wahrheit und letztlich mehr Freiheit im Leben junger Menschen.

Ich möchte aber auch betonen, dass dieser Schritt nicht das Ende ist, sondern ein Anfang. Unsere Fraktion begrüßt die Ankündigung von Staatssekre­tärin Königsberger-Ludwig, dass im Herbst die – unter Anführungszeichen – „Kür“ folgt, denn wir brauchen ein umfassendes Konzept im Kampf gegen die gesundheitlichen Risiken des Rauchens, das auch neue Produkte wie E-Zigaretten, Vapes und Nikotinbeutel umfasst, Produkte, die oft außer­halb regulativer Rahmenbedingungen konsumiert werden und gerade deshalb von Jugendlichen besonders stark angenommen werden.

Gesundheitsschutz bedeutet auch Transparenz, deshalb sind die verschärften Kennzeichnungsbestimmungen ein weiterer wichtiger Baustein. Wer sich entscheidet, ein solches Produkt zu konsumieren, muss wissen, worauf er sich da einlässt. Es geht nicht darum, mündige Erwachsene zu bevormunden, aber sehr wohl darum, irreführende Werbestrategien zu unterbinden und die Wahrheit über die Risiken sichtbar zu machen. 

Und es ist nicht selbstverständlich, dass wir bei einem so sensiblen Thema wie dem Rauchverhalten eine derartig breite Einigkeit finden, aber es zeigt: Wenn wir uns auf das Gemeinsame konzentrieren, auf den Schutz der Men­schen, auf die Zukunft unserer Kinder, auf eine gerechtere und gesün­dere Gesellschaft, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist sehr viel möglich, mehr, als wir denken. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Liebe Österreicherinnen und Österreicher, wir streiten nicht, sondern wir arbeiten, und in diesem Fall alle zusammen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

16.09

 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Herr Kollege. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Stotter. Ich erteile ihm dieses.

RN/90

16.09

Bundesrat Markus Stotter, BA (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Als Vizepräsident außer Dienst darf ich noch die Gelegenheit nutzen, dir alles Gute für deine Amtszeit zu wünschen, ebenso Kollegen Peter Samt – er ist gerade nicht im Saal – auch eine gute Hand. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.) 

Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und zu Hause! Im Gegensatz zu Herrn Kollegen Forstner werde ich keine Produktplatzierung für meine Firma machen. (Allgemeine Heiterkeit.)

Ich komme aus einer Familie, in der im engsten Familienkreis niemand raucht. Das schätzen wir gerade bei Familienfeiern sehr und sehen es als großes Privileg an. Im erweiterten Familienkreis gibt es natürlich eine Handvoll Raucher. Falls heute jemand von ihnen zusieht: Danke, dass ihr so fleißig und regelmäßig in unser Steuersystem einzahlt. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.) 

Die Zahl der Raucherinnen und Raucher hat in Österreich in den letzten Jahr­zehnten zwar abgenommen, aber trotzdem raucht ein Viertel der Öster­reicherinnen und Österreicher regelmäßig, was leicht über dem EU-Schnitt liegt. Laut Gesundheitsministerium sind es 14 000 Todesfälle jährlich, die vermeid­bar wären.

Was hat sich in den letzten Jahrzehnten so geändert? – Die Vielfalt der Tabak­produkte und Tabakerzeugnisse auf dem Markt nimmt stetig zu. 

Ich möchte an dieser Stelle schon eines betonen: Unsere Gesellschaft lebt von der Freiheit des Einzelnen. Es geht nicht um den erhobenen Zeigefinger, sondern vielmehr um Wissen, Aufklärung und Verantwortung. Wer erwachsen ist, muss auch selbst entscheiden können, ob er zu Tabak greift oder nicht – ich persönlich bin froh, dass ich dieses Laster nicht habe –, aber diese Freiheit hört auf, wenn es um den Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrau­chern und vor allem um den Schutz der Jugend geht.

Gerade bei Jugendlichen wird immer mehr auf Alternativen wie E-Zigaretten oder Nikotinbeutel gesetzt. Die vorliegende Gesetzesänderung stellt erhitzte Tabakprodukte und Zigaretten endlich rechtlich gleich und verbietet aromatisierte Tabakprodukte. Ja, ob Minze-, Mango- oder Vanillege­schmack, allesamt sprechen sie Jugendliche gezielt an und verleiten zum Konsum. Grundsätzlich gilt: Ein früher Einstieg bedeutet meistens eine lebenslange Abhängigkeit. 

Es ist unsere Aufgabe, die Gesundheit unserer Jugendlichen zu schützen. Deshalb verstehe ich diese Novelle auch im erweiterten Sinn als Maßnahme zum Jugendschutz. Jeder Rauchverzicht ist ein gesundheitlicher Gewinn, individuell, aber auch gesellschaftlich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)

16.12

Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Herr Bundesrat. 

Zu Wort gemeldet hat sich unsere Bundesministerin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr.

RN/91

16.12

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann (das Pult vor sich platzierend): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich glaube, ich muss auch ein wenig trai­nieren, damit ich das Pult heben kann. Das, glaube ich, wird notwendig sein. 

Ich darf mich bei diesem Tagesordnungspunkt betreffend die dringende Repara­tur des TNRSG, also des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtrau­cherschutzgesetzes, zu Wort melden und Ihnen die wichtigsten Punkte näher­bringen. 

Wir setzen mit diesem Gesetz eine EU-Richtlinie um, nämlich die Tabakproduk­terichtlinie, die bereits aus dem Jahr 2022 stammt. Die Umsetzung, das ins nationale Recht überzuführen, hat mehr als drei Jahre gedauert. Schon 2022 war klar, dass das eigentlich mit 23. Juli 2023 hätte umgesetzt werden sollen. Im September 2023 war es noch immer nicht der Fall. Jetzt wurden wir auf ein Vorverfahren eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens hingewiesen, mit allen Konsequenzen. Und unser Ziel muss sein – in dieser budgetären Lage umso mehr –, dass wir dieses Vertragsverletzungs­verfahren nicht nur nicht angedroht bekommen, sondern vor allen Dingen, dass es uns nicht trifft.

Da ein Beschluss in der letzten Gesetzgebungsperiode mangels Konsen­ses der Koalitionspartner nicht möglich war, freue ich mich sehr, dass wir heute mit dem Beschluss im Bundesrat die Abwendung dieses Vertragsver­letzungsverfahrens finalisieren und damit die Richtlinie aus dem Jahr 2022 umsetzen. Ich möchte wirklich sagen, ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen.

Worum geht es in diesem Gesetz? – Es geht um die Umsetzung einer einheitlichen Begriffsbestimmung für erhitzte Tabakerzeugnisse. Das hört sich sehr technisch an, aber das ist die Bezeichnung für die sogenannten Heater, bei denen Tabak nicht verbrannt, sondern nur erhitzt wird, um kon­sumiert werden zu können. Auf den Verpackungen der Heets, also dieser Tabakstifte, die erhitzt werden, müssen analog zu Zigarettenpackungen größere Warnhinweise angebracht werden. Es geht um das Verbot – das wurde bereits gesagt – von zugesetzten Aromen wie Minze, Beeren oder ande­rer Geschmäcker, die bei anderen Tabakwaren bereits verboten sind, und um die Möglichkeit, bereits produzierte Produkte noch abzuverkaufen.

Letzten Endes geht es darum, auch den Konsum von erhitzten Tabak­erzeugnissen klarer als gesundheitsschädlich zu kennzeichnen und damit einen weiteren Schritt in Richtung einer gesünderen Gesellschaft zu machen. Denn klar muss sein: Auch wenn schädliche Stoffe, die beispielsweise in Ziga­retten enthalten sind, nicht oder nur in geringem Anteil in diesen Produk­ten enthalten sind, sind sie einfach nicht gesund. Auch als Ersatz von herkömm­lichen Zigaretten sollen Heater zumindest klarer als das gekennzeichnet werden, was sie sind: ein Suchtmittel und damit für junge Menschen oftmals der Schritt in Richtung Abhängigkeit. Und das wollen wir ja vermeiden.

Wie soll es weitergehen? – Ich habe bereits gesagt, wir vollziehen damit ja eine ältere Richtlinie, und es hat sich seither sehr viel getan. E-Zigaretten und Nikotinpouches – das heißt diese Nikotinsackerl – haben auf dem Markt weite Verbreitung gefunden. Wir müssen jetzt die gesetzlichen Vorgaben dahin gehend ausrichten, dass wir sie auch mit aufnehmen. Lizenzsysteme für E-⁠Zigaretten sollen Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten bringen. Regulierung der Nikotinsackerl und der neuartigen Tabakprodukte mit geltenden Altersgrenzen, Vereinfachung des Zulassungssystems für neu­artige Tabakerzeugnisse: Das ist der Weg, den wir weiter beschreiten werden. 

Außerdem gibt es neue Herausforderungen, vor allen Dingen die Einweg-E-⁠Zigaretten, die auch im Bereich der Abfallentsorgung und der Abfallbehand­lung ein Problem darstellen. Sie können Brände und Explosionen auslösen, und das wollen wir natürlich hintanhalten.

Wichtig sind auch Regelungen für weitere verbotene Stoffe, die Anpassung der bestehenden Gebühren und die Möglichkeit zum Mystery Shopping, um durch Personen, die einkaufen und sich nicht als Kontrollorgane zu erkennen geben, zu sehen, wie man den Nichtraucher:innenschutz beziehungsweise Gesundheits- und Ernährungssicherheitsschutz dann umsetzt.

Ich danke vielmals für die Zustimmung, denn ich glaube, wir setzen mit dieser Umsetzung der Richtlinie einen wichtigen Schritt. Es ist jetzt ganz beson­ders von Bedeutung, dass wir auch weitere Schritte im Kampf gegen den Miss­brauch von Tabak und tabakähnlichen Produkten setzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

16.17

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Bundesministerin. 

Zu Wort gemeldet ist unser Kollege Günter Pröller. Ich erteile es ihm.

RN/92

16.17

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, es ist wieder einmal eine EU-Vorgabe, bei der sogar ein Vertragsverletzungsverfahren drohte, und daher musste diese Novelle rasch umgesetzt werden. Vielleicht für viele überraschend werden wir dieser Verbesserung zustimmen, weil es vor allem für den Kinder- und Jugendschutz eine Verbesserung ist.

Wie meine Vorredner bereits erläutert haben, dürfen künftig auch erhitzte Tabakerzeugnisse kein Aroma mehr enthalten. Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gilt diese Regel bereits. Ebenfalls – das hat Kollege Forstner bereits erwähnt – sind die Kennzeichnungsbestimmungen, Warnhinweise und Bilder zur Abschreckung verschärft worden. 

Dass das Rauchen ungesund ist, wissen wir. Wir kennen die Zahl der Krebserkrankungen, die Folgen des Tabakkonsums sind uns allen bekannt. Daher ist auch für uns alle der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakkonsum und auch der Nichtraucher vor dem Passivrauchen wichtig. 

Es ist schon viel passiert, viel umgesetzt worden, aber eines muss für uns auch klar sein: dass erwachsene Menschen selber entscheiden dürfen, können und müssen, wie sie ihr Leben verbringen wollen.

Ja, es ist nicht gesund, zu rauchen, zu viel Fleisch zu essen. Vielleicht kann auch zu viel Sport am Ende des Tages ungesund sein und auch das, was wir alles so trinken. 

Es ist auch bereits von Kollegen Stotter erwähnt worden: Es ist in diesem Bereich sehr viel passiert: das Nichtrauchergesetz, vor allem die Diskussionen in der Gastronomie. Es haben sehr viele erlebt, was die Gastronomen da haben machen müssen. Aber wir Freiheitlichen sagen eines klar: Das Raucherbashing soll nicht übertrieben werden, daran beteiligen wir uns nicht. Das heißt, erwachsene Menschen sollen entscheiden, müssen entscheiden, was sie rau­chen, ob es eine Pfeife ist, eine Zigarre oder eine Zigarette, oder ob sie elektri­sche Tabakprodukte konsumieren. Das sollen sie auch weiterhin dürfen. 

Wenn ich mir so anschaue, was in diesen Bereichen passiert ist: Die Tendenz geht – das ist heute auch schon angesprochen worden – in Richtung Bevormundungs- und Verbotskultur, was wir Freiheitliche nicht teilen. Die Freiheit gerät meiner Meinung nach immer weiter unter Druck, aber Erwachsene sollen und müssen in Österreich auch weiterhin die Mög­lichkeit haben, sich frei zu entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Wir sind der Garant dafür, dass auch in Zukunft der freie Wille und die Entschei­dungsfreiheit der Bevölkerung bleiben. (Beifall bei der FPÖ.)

16.20

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses. 

RN/93

16.20

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe das eben vergessen (in Richtung Bundesministerin Schumann): Ich möchte mich auch noch einmal sehr herzlich bezüglich Pneumokokken- und Gürtelroseimpfung bedanken. Das ist wirklich ein wichtiger Schritt, den wir jetzt gehen, auch zum Schutz der älteren Bevölkerung und der Risikopatient:innen. 

Ich habe jetzt einmal so nachgedacht: Als ich 16 Jahre alt war, hat tatsächlich rund die Hälfte der Bevölkerung geraucht – ich habe mein ganzes Leben lang darauf verzichtet, ich hoffe, das lohnt sich jetzt im Alter. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von Grünen, ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.) Interes­sant ist, dass mittlerweile nur noch jede, jeder Fünfte raucht. 

Das Erschreckende ist – das muss man sich schon anschauen; die Statistik wird ab 16 Jahren geführt; da werden die angeschaut, die ab 16 rauchen –: Es ist tatsächlich schon so, dass inzwischen Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren mit dem Rauchen beginnen, sei es mit Zigaretten, mit E-⁠Zigaretten oder auch mit Nikotinbeutel in Kontakt kommen. Dieser Einstieg ist sehr früh und das Ganze ist sehr unreflektiert. Er wird durch Werbung, durch Geschmacksstoffe und auch durch Gruppenzwang beeinflusst. Insbesondere die neuen Produkte wie E-Zigaretten und Nikotinbeutel wirken harmlos, riechen – wir haben es schon gehört – nach Frucht, sehen bunt aus, aber machen sehr schnell abhängig. Genau da liegt unsere Verantwortung.

Das Problem dieser neuen Produkte ist keineswegs nur auf Jugendliche beschränkt, auch Erwachsene nutzen diese. Laut Expert:innen des Gesund­heitsministeriums erkranken circa 16 000 Menschen an den direkten Folgen des Rauchens, zum Beispiel an Lungenkrebs, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkran­kungen. Kollege Stotter hat es schon erwähnt: Rund 14 000 Menschen sterben jährlich in Österreich infolge des Tabakkonsums. 

Was, glaube ich, heute noch nicht genannt wurde, aber vielleicht auch nicht uninteressant ist – weil wir heute schon sehr oft über Zahlen gesprochen haben –: Die durch diesen Tabakkonsum und die Folgeerkrankungen entste­henden Kosten liegen bei rund 2 Milliarden Euro pro Jahr, und da rede ich noch gar nicht von dem menschlichen Leid, das entsteht. 

Angesichts dieser Zahlen und Fakten, die ich jetzt auch noch einmal kurz genannt habe: Wir müssen handeln, und genau darum geht es uns ja heute. Die Frau Ministerin hat es jetzt gerade schon sehr im Detail ausgeführt: Es geht um dieses Vertragsverletzungsverfahren, dem wir jetzt entgehen, aber auch um leichte Verbesserungen für den Schutz von Konsumentinnen und Kon­sumenten und insbesondere von Jugendlichen. Das haben auch die Kollegen Forstner und Stotter schon gesagt, das überspringe ich jetzt einfach einmal. 

Was ich jetzt aber an dieser Stelle haben möchte – es hat mich sehr gefreut, dass es von zwei Seiten gekommen ist –, ist, dass weiter daran gearbeitet wird, wie wir in Zukunft mit dem Verbot von Einwegzigaretten umgehen. Ich habe jetzt gehört, da ist irgendetwas in Planung. Dann ist es vielleicht ganz gut, wenn wir heute zwei Entschließungsanträge einbringen. 

Der erste handelt eben vom Verbot von Einwegzigaretten. Warum? – Vielleicht auch noch ein paar Zahlen: In Österreich wurden 2022 rund sechs Millio­nen Einweg-E-Zigaretten verkauft. Die werden einmal benutzt und landen dann irgendwo. Wir kennen ja sowieso schon das Problem von den Zigaretten­stummeln, die unser Trinkwasser verseuchen und eine sehr große Gefahr für Um­welt und Tiere darstellen. Jetzt gibt es diese E-Zigaretten als Wegwerf­produkte. Da sind Batterien drinnen, und das ist natürlich noch einmal eine ganz andere Liga als die Filter, die Stummel von der normalen Zigarette. 

Es war in Lienz so – wir haben es in den Nachrichten gesehen –, dort hat eine Einweg-E-Zigarette einen Großbrand in einer Recyclinganlage ausgelöst. Da mussten ganze Gemeinden die Fenster schließen – no na net – und die Kinder durften nicht in die Schule. Diese Lithiumbatterien, die da drinnen enthalten sind, können sich nämlich auch selbst entzünden. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist beim E-Auto auch so!) Zudem sind Schwer­metalle, Nikotinreste und Kunststoff drinnen.

Was wir konkret fordern, und ich hoffe, wir machen das alle gemeinsam: ein umfassendes Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten in Österreich. – In Belgien und in Frankreich ist das schon der Fall. Das bedeutet einen aktiven Umwelt- und Gesundheitsschutz. 75 Prozent der Bevölkerung in Öster­reich sprechen sich dafür aus. 

Der zweite Antrag betrifft Verbesserungen beim Tabak- und Nikotinschutz. Da geht es um eine regulatorische Lücke beim Verkauf von tabakfreien, aber nikotinhaltigen Produkten. Da geht es um Nikotinbeutel, da geht es um E-Ziga­retten mit Nikotin und da geht es um neue Produkte, die Tabak imitieren, aber formal nicht unter das Tabakgesetz fallen. 

Warum ist das problematisch? – Weil sich genau diese Produkte bei Jugendlichen großer Beliebtheit erfreuen, die Tendenz ist steigend. Aktuell werden Werbeverbote, Alterskontrollen und Abgaberegelungen einfach umgangen, weil es eben keine Regelung gibt. Da haben wir wieder das bunt Verpackte, das harmlos Wirkende mit den süßen Geschmacksrichtungen, aber auch mit massivem Abhängigkeitspotenzial. 

RN/93.1

Diese Anträge liegen Ihnen vor – per Mail, hoffe ich, baumschonend; ich habe sie ausgedruckt (die genannten Anträge in die Höhe haltend) –, und es würde mich wirklich sehr freuen, wenn Sie, da das eh schon angedacht ist – verkürzen wir den Weg! –, diesen beiden Anträgen auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

RN/93.2

Vizepräsident Günther Ruprecht: Frau Kollegin, Sie müssen die Texte vorlesen. (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ]: Muss ich sie vorlesen?) – Genau. Da geht es um eine Reihenfolge, auch wegen der Abstimmung. 

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (fortsetzend): Da geht es jetzt um den ersten Antrag, erklärt habe ich es schon:

Entschließungsantrag 

der Bundesrät:innen Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserungen beim Tabak- und Nikotinschutz“

Der Bundesrat wolle beschließen: 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert dem Nationalrat und dem Bundesrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die zumindest folgende Punkte enthält:

Des Weiteren soll die Bundesregierung neben der Aufklärung über die Schädlichkeit von Tabak eine verstärkte Aufklärung über die Schädlichkeit von Nikotin, insbesondere mit Schwerpunktsetzung auf soziökonomisch benachteiligte Gruppen und Jugendliche, umsetzen.“


Das war der erste Antrag. 

Das ist der zweite Antrag:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot von Einweg E-Zigaretten zum Schutz von Umwelt und Gesundheit“ 

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumen­tenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend eine Gesetzesvorlage zukommen zu lassen, welche ein umfassendes Verbot des Verkaufs von Einweg-E-Zigaretten in Österreich vorsieht.“


Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.28

Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar:

RN/93.3

TOP14 Unselbständiger Entschließungsantrag: Verbesserungen beim Tabak- und Nikotinschutz von Claudia Hauschildt-Buschberger

RN/93.4

TOP14 Unselbständiger Entschließungsantrag: Verbot von Einweg E-Zigaretten zum Schutz von Umwelt und Gesundheit von Claudia Hauschildt-Buschberger

Vizepräsident Günther Ruprecht: Der von den Bundesrätinnen Claudia Hauschildt-Buschberger und Kolleginnen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Verbesserungen beim Tabak- und Nikotinschutz“ ist genügend unter­stützt und steht demnach mit in Verhandlung. 

Der von den Bundesrätinnen Claudia Hauschildt-Buschberger und Kolleginnen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Verbot von Einweg E-Ziga­retten zum Schutz von Umwelt und Gesundheit“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen. 

RN/94

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. 

RN/94.1

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen. 

RN/94.2

Es liegt ein Antrag der Bundesrätinnen Claudia Hauschildt-Buschberger und Kolleginnen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Verbesserungen beim Tabak- und Nikotinschutz“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

RN/94.3

Es liegt ein Antrag der Bundesrätinnen Claudia Hauschildt-Buschberger und Kolleginnen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Verbot von Einweg E-⁠Zigaretten zum Schutz von Umwelt und Gesundheit“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmen­minderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

RN/95

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicher­stellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln geändert wird (348/A und 185 d.B. sowie 11664/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sandro Beer. – Ich bitte um den Bericht. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)

RN/96

Berichterstatter Sandro Beer: Geschätzter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicher­stellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme sogleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Forstner. Ich erteile es ihm.

RN/97

16.32

Bundesrat Sebastian Forstner (SPÖ, Oberösterreich): Danke, sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen hier im Saal und zu Hause vor dem Livestream! Heute sprechen wir über ein Thema, das zwar ein bisschen technisch klingt, aber höchst lebensnah ist: die Sicherstellung der Versorgung unserer Bevölkerung mit dringend benötigten Arzneimitteln.

Wir alle erinnern uns noch an die Bilder leerer Apothekenregale in den letzten Jahren. Ob Antibiotika für Kinder – damit habe ich selber viel durchgemacht –, Fiebersäfte oder wichtige Medikamente für chronisch Kranke: Der Mangel war real, und er war eine ernste Bedrohung für viele, viele Menschen. Deshalb ist es richtig, dass wir heute nachschärfen, verlängern und weiterdenken.

Mit der Verlängerung des Infrastruktursicherungsbeitrags bis 2028 sichern wir genau jene Strukturen ab, die dafür sorgen, dass auch preisgünstige Medi­kamente weiterhin flächendeckend verfügbar bleiben – Medikamente, die für viele Patientinnen und Patienten, vor allem auch im ländlichen Raum, schlichtweg unverzichtbar sind. Der SPÖ war und ist es stets ein Anliegen, dass alle Menschen, unabhängig vom Einkommen, unabhängig vom Alter und unabhängig vom Wohnort, Zugang zu medizinischer Versorgung und zu Arznei­mitteln haben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Kern dieses Beitrags: nicht der Profit, sondern der Versorgungsauftrag. Noch wichtiger ist aber: Wir machen heute einen richtigen Schritt Richtung Zukunftsfähigkeit. Mit dem ge­planten Monitoringsystem, das ab 2026 eingeführt wird, bekommen wir endlich ein Instrument zur Früherkennung von Lieferengpässen.

Das kriegen wir nämlich mitten in die Hand geliefert. Ich habe das im Ausschuss auch angesprochen und auch gefragt: Wie ist die Lagerverfügbarkeit wirk­lich dargestellt? Ist es wirklich nur ein Lagerbestand – ich kenne das auch aus der Privatwirtschaft –, kommt von dem Lagerbestand noch etwas auf Lager, sind Aufträge da? – Nein, wir sprechen da wirklich davon, was am Ende des Tages in den Lagern bleibt. Das ist richtig und das ist wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir schaffen damit nämlich Transparenz, wo bislang oft nur spekuliert wurde, und wir ermöglichen der öffentlichen Hand, rechtzeitig und gezielt gegen­zusteuern. Zudem gibt es auch noch rechtliche Konsequenzen: Sollte ein Groß­händler seiner Informationspflicht nicht nachkommen, können Strafen ver­hängt werden. Das zeigt: Wir nehmen dieses Thema wirklich ernst.

Diese Maßnahme steht nicht allein: Mit dem Verbot der Parallelexporte und mit der Bevorratungsverordnung haben wir bereits wichtige und richtige Schritte gesetzt, um die Verfügbarkeit von Medikamenten in Österreich zu sichern. Dass künftig tagesaktuelle Daten zu Lagerbeständen, Liefer­fähigkeit und Bedarf zentral erfasst werden, ist aus meiner Sicht ein echter Meilenstein, denn wer steuern will, muss wissen, wohin und wie dringend das ist.

Wenn uns die letzten Jahre eines gelehrt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann das: Resilienz entsteht nicht durch Zufall; sie entsteht durch Planung, durch Zusammenarbeit und durch politischen Willen.

In diesem Sinne stimmen wir dieser Maßnahme zu, als klares Zeichen für Versorgungssicherheit, für Verantwortung und für ein Gesundheitssystem, auf das sich die Menschen in diesem Land verlassen können. – Vielen herzli­chen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundes­rätin Jagl [Grüne/NÖ].)

16.35

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. Ich erteile es ihr.

RN/98

16.36

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Akute Beschwerden wie Fieber, Schmerzen, ein Infekt – der Gang zur Apotheke, zum Arzt wird notwendig, und ein Medikament soll auf jeden Fall schnell eine Linderung und im besten Fall dann natürlich die Heilung brin­gen. Ich denke, wir alle kennen solche Situationen, ob bei uns selber, bei unseren Kindern oder in der Familie, bei Angehörigen. 

In den Jahren 2022 und 2023 ist eine Situation eingetreten, die wir für uns selber, als Eltern oder als Angehörige nicht unbedingt wieder erleben wollen: Bestimmte Arzneimittel sind rar geworden beziehungsweise nicht mehr verfügbar gewesen. Damals schon hat die Bundesregierung sofort Maßnahmen gesetzt, wie unter anderem den Infrastrukturkostenbeitrag für günstigere Arzneimittel. Diese und auch andere Maßnahmen – Kollege Forstner hat sie schon aufgezählt – haben dann zur Folge gehabt, dass eine ähnliche Situation Gott sei Dank nicht mehr vorgekommen ist.

Da dieser Infrastrukturkostenbeitrag jetzt ausgelaufen wäre, hat sich die Bundesregierung Gott sei Dank dazu entschlossen, diesen zu verlängern. Das heißt jetzt weitere drei Jahre Planungssicherheit, auch für den Pharma­großhandel.

Zusätzlich wird auch noch ein Monitoring eingesetzt. Dieses Monitoring soll wichtige Daten für das Basg, das Bundesamt für Sicherheit im Gesund­heitswesen, liefern – dem Gesundheitsministerium und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger werden diese Daten auch übermittelt –, gibt somit einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen bei den Arzneimitteln und gibt Auskunft über möglicherweise drohende Engpässe oder auch die Verfügbarkeit von Wirkstoffen und Arzneimitteln.

2019 ist die Verpflichtung eingeführt worden, dass Engpässe der Ages gemeldet werden müssen. Bis 2023 gab es bei den Meldungen über die Arzneimittel, die nicht ausreichend verfügbar waren, jährlich steigende Zahlen. Interessanter­weise gibt es seither keine Debatten über nicht verfügbare Arzneimittel mehr, besonders im günstigeren Segment. Das heißt, die Maßnahmen, die da­mals schon gesetzt wurden, wirken.

Dennoch – ich habe auch 2023 zu dem Beschluss gesprochen – möchte ich darauf noch einmal kurz eingehen. Die Probleme mit Lieferengpässen sind ja sehr komplex und natürlich auch global zu sehen. Die drei Gründe möchte ich noch einmal anführen.

Die aus unserem Land, aus Österreich ausgelagerte Produktion: Das heißt, Arzneimittelwirkstoffe werden aus Kostengründen zunehmend in Billig­lohnländern wie China und Indien hergestellt. Dort hat man teilweise natürlich auch mit Qualitätsmängeln zu kämpfen, und dazu kommt auch noch das Risiko, dass es auf dem langen Transportweg von Asien nach Europa zu Liefer­komplikationen kommt.

Das führt natürlich zu vermehrten Ausfällen, aber auch der Zusammenschluss von Pharmaunternehmen. Immer größere Konzerne, Pharmakonzerne, entstehen, dadurch werden gewisse Wirkstoffe zunehmend nur mehr von einem Unternehmen hergestellt, und das oft nur mehr an einem einzigen Ort. Wir können uns vorstellen: Fällt dann dort die Produktion aus, fehlt natürlich entsprechend das Arzneimittel auf dem gesamten Weltmarkt. 

Und natürlich auch: Wir haben damals schon in unserem nationalen Rahmen einen Riegel vorgeschoben, nämlich bezüglich der unterschiedlichen Arzneimittelpreise, die zu einem Parallelhandel führen. Das hat zur Folge, dass eben Produkte aus Ländern mit niedrigen Arzneimittelpreisen in großen Mengen in Länder mit höheren Preisen exportiert werden, und dann kann es natürlich in manchen Fällen auch zu Lieferengpässen in Ländern mit niedrigeren Preisen kommen.

Abschließend: Daher ist es wichtig, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auch national entgegenwirken. Vielen Dank, Frau Bundesministerin! Die aktuelle Bundesregierung hat sich noch einiges für die Zukunft vorgenommen, nämlich die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln zu verbessern und vor allem, das finde ich sehr wichtig, den Pharmastandort Österreich zu stärken, und dieser Beschluss ist ein weiterer Schritt dazu. In diesem Sinne freue ich mich darüber. Bleiben wir dran! Und besonders freut mich, dass wir hier im Bundesrat geschlossen dahinterstehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

16.41

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Schumann. Ich erteile es ihr.

RN/99

16.41

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Geschätzte Zusehe­rinnen und Zuseher! Die sichere Versorgung mit Arzneimitteln hat natürlich höchste Priorität. Wir alle erinnern uns noch an die Engpässe im Win­ter 2022 und 2023. (Die Rednerin räuspert sich.) Um das noch einmal zu ver­deutlichen, darf ich die Zahlen der Ages nennen: Mit Inkrafttreten der Verpflichtung zur Meldung von Vertriebseinschränkungen erhöhten sich die Meldungen im Jahr 2020 auf 1 096, im Jahr 2021: 788, 2022: 1 257 Mel­dungen. (Die Rednerin räuspert sich neuerlich.) 2023 waren es bereits 1 515 Meldungen. (Bundesrat Mertel, der zur Regierungsbank geeilt ist, füllt das Wasserglas der Bundesministerin auf.) – So wird mir eingeschenkt! (Heiter­keit der Rednerin sowie bei Bundesrät:innen von SPÖ und ÖVP.) – Danke vielmals, danke schön! So geht es leichter, wenn man einen Frosch im Hals hat. – Das heißt, es war ein wirklicher Anstieg der Arzneimittelspezialitäten, die nicht ausreichend verfügbar waren. Da musste gehandelt werden, und es wurde gehandelt, weil in Österreich zusätzlich auch noch die Gefahr bestand, dass niedrigpreisige Arzneimittel aus Rentabilitätsgründen aus dem Sortiment genommen werden. 

Die Lösung war damals der Infrastruktursicherungsbeitrag. Dieser wurde mit Gültigkeit vom 1. September 2023 bis August 2024 eingeführt und galt für Arzneimittelgroßhändler, die pro Packung, die in Apotheken abgegeben wurde, einen Beitrag in Höhe von 28 Cent bekamen. Das wurde dann 2024 noch bis August 2025 verlängert. 

Und um der Situation der Versorgungsengpässe vorzubeugen, wurde sozusagen ein Memorandum of Understanding zwischen dem Ministerium, dem Dach­verband und dem Träger, dem Verband der österreichischen Arzneimittelvoll­großhändler, für ein Monitoringsystem aufgesetzt. Das war ein erster Schritt und ein wichtiger Schritt, aber es war halt nur so etwas wie eine lose Vereinbarung, die nicht gesetzliche Wirksamkeit bekam. Das nehmen wir jetzt in die Hand und legen ein Gesetz vor, in dem im Wesentlichen folgende Punkte geregelt sein werden: 

Erstens: Der Infrastruktursicherungsbeitrag wird für weitere drei Jahre mit einem reduzierten Beitrag in der Höhe von 0,13 Euro fortgeführt. Das heißt, das ist ein Unterschied: Zuerst waren es 0,28 Euro und jetzt sind es 0,13 Euro, das ist eine wesentliche Verringerung. 

Und die Verpflichtung für die Arzneimittelvollgroßhändler wird aufgenommen, dem Ministerium, dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ab 2026 – und das ist wirklich ein ganz, ganz wesentlicher Schritt – täglich über eine elektro­nische Schnittstelle Daten zu gelagerten Arzneimittelspezialitäten und Wirkstoffen zur Verfügung zu stellen. Wir haben damit ein Monitoring zur Früherkennung von Lieferengpässen, und die gesundheitspolitische Steuerung im Bereich von Arzneimitteln wird ermöglicht. Die Verpflichtung der Arzneimittelvollgroßhändler ist auch mit einer Strafbestimmung für deren Nichteinhaltung verbunden. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Schritt im Kampf gegen das Nichtvorhandensein von wesentlichen Arzneimitteln. 

Wir können sagen, dieser Infrastruktursicherungsbeitrag wird jetzt nicht mehr nur für eine kurze Zeitspanne abgeschlossen, sondern für drei Jahre, und wir haben wirklich einen Einblick in das Marktgeschehen. Das ist ein sehr, sehr guter und wesentlicher Schritt, und wir haben es geschafft, die Kosten für uns – und das ist ja in Zeiten der Einsparungen und notwendigen Einsparungen ganz, ganz wesentlich – zu verringern, wir können sagen, im Ergebnis von 28 Cent pro Packung auf 13 Cent pro Packung. Das ist wirklich eine tolle Verhandlungsleistung, die auch mit diesem Monitoringsystem, das wir jetzt gesetzlich festgesetzt haben, gepaart ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundes­rät:innen der ÖVP.)

Und: Es wurde heute schon mehrfach erwähnt, und ich bin darüber wirklich sehr, sehr froh, dass wir ab 2026 die Gratisimpfungen für Herpes Zoster, das heißt die Gürtelrose, und auch für Pneumokokken zur Verfügung stellen können. Das ist das Zeichen des Zusammenwirkens – des Zusammen­wirkens von Bund, Ländern und der Sozialversicherung. Das ist nicht das Minis­terium allein, sondern das ist das Zusammenwirken aller Beteiligten, und wir folgen auch den Empfehlungen der Impfkommission. Das ist vor allen Dingen für Menschen ab 60; und für all jene, die zu den Risikogruppen gehören, das heißt für Menschen, die ein herabgesetztes Immunsystem haben oder chronisch krank sind, gibt es auch die Möglichkeit, dass sie diese Impfungen bekommen, wenn sie noch nicht 60 sind. Das ist ganz, ganz wesent­lich. Das sind sehr, sehr teure Impfungen gewesen, und jetzt können sie wirklich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ich glaube, das ist ein wich­tiger, wichtiger Schritt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätinnen Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ] und Deutsch [NEOS/W].)

Für die jungen Menschen, auch das ist wichtig, haben wir die HPV-Impfung verlängert. Damit können wir die Gefahr von Krebserkrankungen ein­deutig bekämpfen. Das heißt, es gibt die Möglichkeit für alle unter 30-Jährigen, wenn sie selbst wollen, sich noch 2025 den ersten Stich zur Vorsorge zu holen und dann 2026 den zweiten – da braucht man nämlich immer einen Abstand dazwischen. 

Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, diese Möglichkeiten zu geben, und es zeigt, dass diese Regierung ein Gesundheitssystem stärkt, das allen die Möglich­keit zur besten Vorsorge gibt, egal wie viel Geld sie im Geldbörsel haben. Diese Möglichkeit der Gratisimpfungen zeigt das ganz eindeutig. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätinnen Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ] und Deutsch [NEOS/W].)

16.47

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Günter Pröller. – Bitte.

RN/100

16.47

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und Zuseher vor den Bildschirmen! Es geht um die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln. Weil die Bestimmung bald ausgelaufen wäre, ist es gut, dass eine rasche Lösung gefunden wurde und damit eine Erhöhung der Planungssi­cherheit erreicht wurde. 

Wie bereits meine Vorredner angeführt haben, wird der Infrastruktursiche­rungsbeitrag um drei Jahre verlängert, allerdings in reduzierter Form, der Betrag pro Packung sinkt von 0,28 Euro auf 0,13 Euro. Ob der halbierte Betrag nun ausreichen wird, werden wir sehen. Schon jetzt sinken die Deckungsbei­träge ständig, die Kosten etwa für Energie und Personal steigen aber, und der Infrastruktursicherungsbeitrag wäre ja für die Auslieferung von kostengünstigen Arzneimitteln gedacht. Dies kann sich finanziell nur mehr schwer ausgehen. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist logisch, dass die Phago, die Vertretung der Großhändler, diesem Kompromissvorschlag der Bundesregierung zugestimmt hat und zumindest diesen geringen Betrag auf drei Jahre nimmt, weil ohne diesen Betrag die Situation noch schlimmer wäre. 

Weiters gibt es ab 1. Jänner 2026, auch bereits erwähnt, eine zusätzliche Meldepflicht, ein Reporting, eine elektronische Schnittstelle, die eingerichtet werden muss. Damit werden die Daten zu den gelagerten Arzneispeziali­täten und -wirkstoffen zur Verfügung gestellt. Das dient zur Früherkennung von Lieferengpässen und erleichtert daher die Steuerung im Bereich von Arznei­mitteln. Es liefert damit eine gute Datenlage, die die Planung in Hinkunft erleichtern wird. Daher werden wir auch zur Seite stehen und die Zustimmung geben. – Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.49

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Martin Peterl.

RN/101

16.49

Bundesrat Martin Peterl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuse­her! Liebe Gäste! Wir leben in einer Zeit, in der es gefühlt ständig neue Krisen gibt: Kriege, Energie, Klimawandel, Teuerung. Doch es gibt noch andere Krisen, die nicht immer so laut sind, aber uns alle direkt betreffen, wie die Krise der Versorgungssicherheit. Gerade die letzten Jahre haben uns schmerzlich erkennen lassen, wie schnell es gehen kann, dass Lieferketten abreißen. Plötzlich bekommen wir aus dem Ausland nichts mehr von jenen Dingen, die wir für unseren Alltag brauchen. Es geht dabei nicht nur um Waren im Handel, sondern um etwas, das für uns alle lebenswichtig ist, nämlich um Medikamente. 

Wir haben besonders im Winter 2022/2023 gesehen, wie dramatisch das werden kann. Gerade für unsere Kinder wichtige Medikamente waren über Wochen nicht lieferbar: Fiebersäfte, Antibiotika – plötzlich waren sie einfach nicht mehr da. Genau das darf aber nicht passieren. Gesundheit darf nicht von Zufall oder Glück abhängen. Darum ist es der richtige Weg, dass wir als Politik nun handeln. 

Wir müssen zwei Dinge tun. Erstens: Wir müssen dafür sorgen, dass wieder mehr Medikamente in Europa und am besten in Österreich produziert werden. Das gibt uns Sicherheit, Unabhängigkeit und Arbeitsplätze. Kurze Wege sind auch schnelle Wege. Sie schonen unser Klima, stärken den Standort, schaffen Jobs und bringen Sicherheit. Es ist also nicht nur eine Frage der Ver­sorgung, sondern auch eine Frage von Nachhaltigkeit und Verantwortung gegenüber kommenden Generationen. 

Der zweite Punkt: Wir müssen in der Zwischenzeit alles tun, um unsere Ver­sorgung zu stabilisieren. Genau das machen wir mit dem Infrastruktur­beitrag, der heute verlängert wird. Was heißt das konkret, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Wir schaffen einen verbindlichen Rahmen, der sicherstellt, dass der Großhandel bei Medikamenten langfristig planen kann. Dieser Infra­strukturbeitrag wird für drei Jahre abgeschlossen. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt für unsere Gesundheitsversorgung. 

Es gibt noch etwas, worauf wir stolz sein können – meine Vorredner:innen haben das auch schon gesagt –: Wir bekommen jetzt ein verpflichten­des Monitoringsystem. Das heißt, wir können ganz genau sehen, welche Medi­kamente knapp werden, bevor es zu spät ist. Wir haben Daten, wir haben die Transparenz und wir können rechtzeitig reagieren. Das alles bringt uns ein großes Stück weiter in Richtung Versorgungssicherheit. Eines muss näm­lich klar sein: Wenn jemand krank ist, soll es nicht vom Zufall abhängen, ob das richtige Medikament verfügbar ist oder nicht. 

Danke für Ihre Aufmerksamkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür, dass wir hier gemeinsam einen so wichtigen Schritt für die Gesundheit in unserem Land setzen. Bleiben wir dran! Bleiben wir solidarisch für ein starkes, gesundes Österreich! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

16.53 

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen. 

RN/102

Abstimmung

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. 

RN/103

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusam­menarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bun­desgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwalt­schaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz, das Verbandsverant­wortlichkeitsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025) (80 d.B. und 145 d.B. sowie 11666/BR d.B.)

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 16. 

Ich begrüße recht herzlich Frau Bundesministerin Anna Sporrer bei uns. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Berichterstatterin zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. – Ich bitte um den Bericht. 

RN/104

Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Sehr geehrter Herr Vize­präsident! Sehr geehrte Ministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuseher:innen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung der Euro­päischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden. 

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher gleich zur Antrag­stellung kommen:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile es ihm. 

RN/105

16.56

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer hier herinnen und vor den Bildschirmen! Es liegt uns da ein Gesetzespaket vor, das auf den ersten Blick wie eine bloße technische Harmonisierung wirkt, in Wahrheit ist es aber ein tiefer Einschnitt in die Souveränität des öster­reichischen Rechtsstaats. 

Ich werde jetzt auch gerne erklären, warum wir das so sehen: Der Titel „Straf­rechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025“ klingt ja harmlos, tatsächlich handelt es sich aber um einen weiteren Zentralisierungsschub aus Brüssel, der von der österreichischen Bundesregierung leider wieder einmal bereitwillig – sagen wir es einmal so – umgesetzt wird; wir kennen das alle unter dem Begriff Gold-Plating. 

Meine Damen und Herren, das Strafrecht ist einer der sensibelsten Bereiche staatlicher Hoheitsausübung. Wer in Österreich wegen einer Straftat verurteilt wird, wer verfolgt, überstellt oder ausgeliefert wird, darf nicht auf Zuruf fremder Instanzen oder supranationaler Einrichtungen entschieden werden. Diese Gefahr besteht aber mit diesem Gesetz. Geplant ist unter ande­rem eine EU-Datenbank für Drittstaatsangehörige. Jetzt wissen wir alle, grenz­überschreitende Zusammenarbeit ist wichtig, vor allem im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, aber sie muss auch klar geregelt sein, und das ist hier nicht der Fall. Wir sollen jetzt Daten nach Tallinn übermitteln, aber: Wer hat Zugriff auf diese Daten? Zu welchem Zweck haben diese Menschen Zugriff? Und mit welchen Schutzmechanismen sind sie ausgestattet? – All das bleibt unbeantwortet, und somit kann man sagen: Der gläserne Bürger ist damit keine düstere Vision mehr, sondern wird zur Realität. Das ist der erste Schritt in Richtung biometrische Totalüberwachung über eine EU-Infra­struktur. 

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft. Das ist eine Institution, die weder gewählt noch parlamentarisch kontrolliert wird. Sie erhält ein Mitspracherecht bei innerstaatlichen Ermittlungen, nämlich auch in Österreich. Jetzt sagen wir zwar alle, nationale Gerichtshoheit ist wichtig, aber diesbezüglich ist da dann Fehlanzeige. Es wird zwar offiziell davon gesprochen, aber sie wird damit faktisch ausgehöhlt. Ich habe es heute schon einmal gesagt, und ich wiederhole es noch einmal: Vertrauen, meine Damen und Herren, ist keine politische Kategorie. Ich vertraue einzig und allein gut ausformulierten Gesetzen – und ich sage Ihnen ganz offen: Ein solches sehe ich hier eindeu­tig nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Deshalb gehört Strafverfolgung in nationale Hände – Punkt. 

Ebenso kritisch ist die Ausweitung der Auslieferungspflichten. In vielen Ländern, das wissen wir, gelten andere Maßstäbe als in Österreich, insbesondere bei politisch motivierten Delikten. Wer in Österreich seine Meinung frei äußert oder zum Beispiel an Demonstrationen teilnimmt, der könnte dann in einem anderen Staat dafür strafrechtlich verfolgt werden – und die österreichische Justiz wäre dann gezwungen, eine Auslieferung durchzuführen. Das kann nicht wirklich mit unserem Verständnis von Rechtsstaat zusammenpassen und ist auch mit der Freiheit unvereinbar.

Ein EU-Haftbefehl wird mit dieser Vorlage zu einem Zwangsinstrument, was ja grundsätzlich gar nicht so schlimm wäre, wenn es wirklich nur um echte Verbrechen ginge. Wir sehen jetzt aber wieder: Es funktioniert dann auch bei Bagatelldelikten, dass ausgeliefert wird, dass der Haftbefehl gilt, ohne dass unsere Gerichte inhaltlich prüfen können. Die können dann nicht prüfen, ob das Verfahren gerechtfertigt ist, und ich sage Ihnen ganz ehrlich, meine Damen und Herren: Das kann es nicht sein! Da sind wir wieder dort: Vertrauen ist keine politische Kategorie.

Auch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wird ausgeweitet, aber nicht um echte Lücken zu schließen, sondern um Straftatbestände nach EU-Ge­schmack, zum Beispiel Umweltvergehen oder Marktmissbrauch, in unser Straf­recht zu überführen oder zu implementieren. 

Was bedeutet das aber? – Das bedeutet eine gefährliche Moralisierung. Wir haben das in den letzten Jahren ja alle miterlebt, zum Beispiel auch im Zusammenhang mit dem Gesetz betreffend Hass im Netz. Dann heißt es auf einmal: Rechter Hass ist natürlich immer Terrorismus, und linker Hass ist immer Aktivismus. Genau davor, meine Damen und Herren, kann ich nur war­nen: dass dann irgendwo in Brüssel jemand sitzt, der bestimmt, was richtig und was falsch ist, was böse und was gut ist. Das hat dann nämlich mit einem demokratischen Rechtsstaat, wie wir ihn kennen, nichts mehr zu tun. (Beifall bei der FPÖ.) Das erinnert dann eher an die Orwell’schen Wahrheits­ministerien, von denen da gesprochen wurde. 

Wir lehnen diese Entwicklung entschieden ab. Was hier als Anpassung verkauft wird, ist für uns ein weiterer Schritt in Richtung EU-Zentralstaat. Sie wissen, das wollen wir nicht, das geht natürlich wieder auf Kosten unserer Eigenstaat­lichkeit. Wir lehnen diese Tendenzen ganz klar ab. Wir stehen für Rechts­staatlichkeit, wir stehen für nationale Gerichtshoheit, wir stehen für den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger. 

Ich kann nur noch einmal betonen: Internationale Zusammenarbeit – ja – ist wichtig und richtig, aber eben nur dann, wenn Österreich selbst bestimmt, wie weit diese in unser Recht eingreift. Genau dafür, meine Damen und Herren – davon bin ich überzeugt –, wurden wir gewählt, und genau deshalb lehnen wir dieses Gesetz heute auch ab. (Beifall bei der FPÖ.)

17.02

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Manfred Mertel.

RN/106

17.02

Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Kollege Schwindsackl hat heute einen richtigen Satz gesagt, den wir von der älteren Generation in den letzten Wochen bereits mehrfach gesprochen haben: Das Richtige für Österreich tun. 

Heute ist ein Tag, an dem wir über Bildung, über Gesundheit, über die Sicherheit sprechen; und ich glaube, wir haben hier Übereinstimmung, dass diese drei Komponenten – Bildung, Gesundheit und Sicherheit – die Eckpfeiler unseres Zusammenlebens sind. Wenn wir über die Sicherheit sprechen, dann sprechen wir nicht nur von der sozialen Sicherheit, dann sprechen wir auch nicht nur von der rechtlichen Sicherheit, sondern wir sprechen auch von der justiziellen Sicherheit. 

Gerade viele Beiträge aus dem Bundesrat haben auch heute schon gezeigt, dass man großes Vertrauen – Kollege Spanring – in unsere Justiz haben soll. Ich darf erwähnen, die Sozialdemokratische Partei ist nach acht Jahren wieder in der Bundesregierung, und ich glaube, ich darf der Frau Ministerin ein Kompliment aussprechen, dass sie sich sofort dieser Problemstellung angenom­men hat und letztendlich auch im justiziellen Bereich für Sicherheit sorgt. (Beifall bei der SPÖ.)

Sicherheit bringt uns im Endeffekt Kreativität, und Sicherheit bringt auch die Entschlossenheit, zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs beizutragen, denn ein sicherer, justizorientierter Staat ist auch ein großer, anerkannter Standortfaktor für die Republik Österreich. Die Wettbewerbsfähigkeit, die wir für Österreich brauchen, können wir nur gemeinsam erreichen. 

Ich möchte auch meine Kollegin Claudia Arpa ein bisschen zitieren, weil sie da von einem Orchester gesprochen hat. Als Demokrat, Kollege Spanring, darf ich schon sagen, dass jeder seine Instrumente spielen darf, dass wir aber letztendlich auch schauen müssen, dass wir gemeinsam Österreich voran­bringen. 

Wenn ich von dieser justiziellen Sicherheit spreche, so glaube ich schon, dass Ermittlungsverfahren und Erhebungsverfahren ein Zusammenwirken, ein europäisches Zusammenwirken erfordern. Gerade das Informationssystem, die Datenbank, die wir zukünftig zur Verfügung haben werden, ist ein wesent­licher Schritt, Verfahren zu beschleunigen.

Ich darf Kollegen Spanring auch ansprechen: Sie sind ja auch der Vorsitzende des Justizausschusses, und die Beamten haben dort selbst gesagt, dass dieses Zusammenwirken im europäischen Raum eine große Erleichterung ist und letztendlich auch für sie eine Entlastung darstellt. Wir alle fordern schnelle Verfahren, wir alle fordern genaue Verfahren. Ich glaube, auch der nächste Schritt ist jetzt schon vorwegzunehmen: Wir haben in dieser Woche gelesen, dass es eine Generalstaatsanwaltschaft oder Bundesstaats­anwaltschaft geben wird. Das ist eigentlich ein Schritt dazu, den österreichi­schen Staat auch in puncto Justiz als Wirtschaftsfaktor zu stärken. Ich glaube, die Justiz ist etwas ganz, ganz Wesentliches und braucht Zuverlässigkeit. 

Kollege Spanring, Sie haben natürlich Themen angesprochen, die aus Ihrer Sicht vielleicht relevant sind, aber im Kontext ist diese Problematik nicht zu sehen, und ich glaube, dass die Frau Bundesministerin mit diesem Gesetz einen wichtigen und sehr schnellen Schritt gesetzt hat, dass wir – wenn wir davon reden, das Richtige für Österreich zu tun – diesen Schritt setzen mussten. 

Ich bin dankbar und darf Ihnen recht herzlich dafür danken, dass Sie die Umset­zung der EU-Verordnungen und -Urteile so schnell wie möglich durchge­führt haben. Ich glaube, es ist ein wichtiger Schritt für Österreich, darüber zu sprechen, dass die Justiz in Österreich einen hohen Stellenwert hat und damit auch die Sicherheit, schnellere Verfahren, bessere Verfahren zu haben, dass Taten beziehungsweise Tatbestände verfolgt werden können und auch der Täter eine Sicherheit hat, dass er seine Rechte ausschöpfen kann und im Endeffekt auch dementsprechende Erhebungen, Ermittlungen durchge­führt werden. 

Gestatten Sie mir aber, noch eines zu sagen: Es passt jetzt vielleicht gar nicht zu diesem Thema, aber als Bundesrat, der ein Vertreter des Bundeslandes Kärnten ist, glaube ich, es ist wichtig für uns, dass wir, wenn wir immer als Mit­glieder einer Partei, die jetzt in Regierungsverantwortung ist, mit disquali­fizierenden Worten bedacht werden, erwähnen und wiederholen, dass Sie es selbst in der Hand gehabt haben, die kompetenteste, klügste und spar­samste Regierung in Österreich zu sein. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.) Letztendlich haben Sie diese Chance vielleicht nicht nützen wollen, obwohl ich glaube, dass Sie gute Leute in Ihren Reihen haben; aber Ihr Teamchef, wie gesagt, wollte es nicht. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, ich glaube, die EU war dagegen! Weber, von der Leyen!)

Ich glaube, man sollte einen Schritt zurückgehen. Als Mitglied der Sozialdemo­kratischen Partei möchte ich dazu etwas sagen. Was ich jetzt zum Aus­druck bringen möchte, ist, dass es auch für uns als gewählte Mandatare in der Demokratie eine Sicherheit geben muss. Die freien Wahlen in Österreich sind ein wichtiges Merkmal für das Bestehen einer Demokratie. Wir werden genau prüfen müssen, ob Wahlvorgänge, die in Abwesenheit von Mitglie­dern stattfinden, entweder eine Lücke aufzeigen oder grundsätzlich rechtlich in Ordnung sind. Wenn sie eine Lücke aufzeigen, dann ist es auch unsere Auf­gabe, diese rechtlich zu schließen, weil wir, wie ich auch glaube, der österreichi­schen Bevölkerung zeigen müssen, dass sie darauf vertrauen kann, dass wir selbst Gesetze, die der Gesetzgeber – sprich Nationalrat und Bundesrat oder Landtag – geschaffen hat, bewusst vollziehen wollen. 

Ich glaube, es ist sehr, sehr wichtig, als Sozialdemokrat zu zeigen, dass wir Solidarität leben, auch wenn es Menschen betrifft, die Mitglieder einer anderen Partei sind. Es ist ein wichtiges Zeichen, auch für die Bevölkerung, zu sagen, die Demokratie muss gelebt werden, wie es der Wähler zum Ausdruck bringt, wie auch Gemeinderatsparteien ihren Willen zum Ausdruck bringen. Natürlich gibt es auch den Actus contrarius, dass man abberufen wer­den kann, aber es muss alles in ordentlicher rechtlicher Form erfolgen. 

In diesem Sinn danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

17.09

Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile es ihr.

RN/107

17.10

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Besucher! (Heiterkeit der Rednerin.) Ein Besucher ist hier. Geschätzte Zuschauer via Livestream! Was wir heute beraten und beschließen, mag auf den ersten Blick wie eine technische Anpassung wirken, ist es aber nicht, wie Kollege Spanring auch bereits gesagt hat – aber nicht im nega­tiven Sinne, sondern ganz im Gegenteil: Im positiven Sinne ist es nicht einfach nur eine technische Anpassung.

In Wahrheit ist es nämlich ein kraftvolles Signal, ein Signal dafür, dass Zusam­menarbeit, Vertrauen und Sicherheit über Grenzen hinweg möglich sind und auch notwendig – denn Kriminalität kennt keine Staatsgrenzen. Sie folgt nicht dem Linienverlauf auf einer Landkarte, sondern nutzt oft jede Lücke, jede Unstimmigkeit zwischen den Systemen. Umso wichtiger ist es, dass wir diese Lücken mit moderner, vernetzter und rechtsstaatlich gefestigter Strafjustiz schließen.

Die vorliegenden Gesetzesänderungen, insbesondere rund um das Straf­registergesetz, setzen wichtige europäische Vorgaben um, stärken unsere nationale Justiz und tragen dazu bei, dass Sicherheit und Rechts­staatlichkeit auch über Grenzen hinweg gewährleistet sind.

Ein zentrales Element dieser Novelle ist die Verbesserung des Informations­austausches zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Bisher waren die Abfragen von Vorstrafen von Angehörigen aus Drittstaaten oft zeitaufwendig und frag­mentiert. Künftig soll das bisherige Zentralregister auf EU-Ebene ausgeweitet werden, indem Vorstrafen von in der EU verurteilten Drittstaatsange­hörigen nun auch ergänzt beziehungsweise in dieses zentrale, vernetzte System mitaufgenommen werden. Dies ermöglicht den jeweiligen Behörden in den EU-⁠Ländern einen raschen, direkten Zugriff auf relevante Einträge. Das erhöht die Effizienz und Transparenz unserer Strafverfolgung und trägt maßgeblich zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in Europa bei.

Besonders wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang auch die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken verurteilter Drittstaatsange­höriger. Warum? – Weil gerade bei Drittstaatsangehörigen oft keine ver­lässlichen Identitätsdokumente vorliegen. Diese Maßnahme ist nicht nur notwendig, um Personen eindeutig zu identifizieren, sie ist auch ein starkes Instrument gegen Identitätsbetrug und ermöglicht ein rasches Handeln unserer Strafverfolgungsbehörden.

Weiters schaffen wir mit dieser Novelle auch die Voraussetzungen für einen effizienteren und rechtssicheren Austausch mit dem Vereinigten König­reich, etwa durch Änderungen im Strafregister- und im Tilgungsgesetz. Das zeigt deutlich: Auch nach dem Brexit soll das Vereinigte Königreich ein verlässlicher Partner in der internationalen Strafrechtskooperation bleiben, was für die Sicherheit in Europa wichtig ist.

Diese Novelle steht somit auf drei starken Säulen: Erstens, sie erhöht die Effizienz und Geschwindigkeit der Strafverfolgung, zweitens, sie stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und drittens, sie sichert die Grundrechte durch transparente und rechtsstaatliche Verfahren.

Kollege Spanring von der FPÖ, ich muss jetzt doch auch noch kurz auf das eingehen, was Sie gesagt haben. Sie haben gesagt, die gegenständliche Gesetzesvorlage sei „ein tiefer Einschnitt in die Souveränität des österreichischen“ Staates. Wieso? Also Ihre Argumentation ist nicht wirklich nachvollziehbar. Wir helfen uns ja gegenseitig in Europa. Diese Gesetzesvorlage dient der Sicherheit in Europa, und wir haben es vorhin schon von Kollegen Matznetter von der SPÖ gehört: Österreich ist ein kleines Land. Wir sind davon abhängig und darauf angewiesen, dass wir gut mit anderen Ländern zusam­menarbeiten, indem wir uns gegenseitig unterstützen. Das ist keine einseitige Sache. Das dient der Sicherheit, uns allen in ganz Europa, und genau darum müssen wir auch froh sein über diese Möglichkeit der grenzüber­schreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Strafjustiz.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kriminalität macht an Staatsgrenzen nicht halt, unsere Justiz darf es auch nicht. Was wir hier vorlegen, ist ein starkes Bekenntnis zu einem geeinten Europa im Bereich der Strafjustiz, und zwar modern, effizient und grundrechtskonform, und ich werde diesem Gesetzespaket gerne zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

17.15

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin für Justiz Anna Sporrer.

RN/108

17.15

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Ich freue mich sehr, dass ich heute bei Ihnen als neue Justizministerin – und nicht als Wahrheitsministerin, das möchte ich anmerken – meine Premiere habe und mit Ihnen ein paar wichtige Gesetzesvorhaben, die wir hier gemeinsam auf den Weg bringen, diskutieren darf.

Es wurde schon ausgeführt: Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient in erster Linie der Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen und – Frau Bundesrätin Schwarz hat es gesagt – stärkt die internationale Zusammen­arbeit in Strafsachen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Einführung des europäischen Strafregisters, das künftig auch Verurteilungen von Drittstaatsan­gehörigen zentral erfasst. Damit wird eine rasche und verlässliche Abfrage von Vorstrafen möglich. Das ist ein bedeutender Fortschritt für die Strafverfolgung und für das Grenzmanagement in der Europäischen Union.

Die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken unterstützt dabei die eindeutige Identifizierung, vor allem wenn keine verlässlichen Ausweis­dokumente vorliegen.

Zudem enthält die Vorlage eine Reihe von Regelungen zur Umsetzung aktueller Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. Dazu zählen unter anderem neue Regelungen zum Schutz vor Doppelverfolgung, Näheres zu Ablehnungsgründen aus grundrechtlichen Erwägungen sowie die Klarstellung – ganz wichtig für uns, auch für die Strafverfolgung in Österreich –, dass einem Europäischen Haftbefehl gegenüber einem Auslieferungsersuchen eines Drittstaates der Vorrang eingeräumt wird. Auch auf ein laufendes Vertrags­verletzungsverfahren der Europäischen Kommission wird mit diesem Beschluss reagiert.

Ergänzend werden die Bestimmungen zur praktischen Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft präzisiert. Kollege Dr. Mertel hat schon darauf hinge­wiesen – die Europäische Staatsanwaltschaft war auch eines der Vorbilder für ein ganz wichtiges Projekt, das wir jetzt auf den Weg bringen wollen –: der Ministerratsbeschluss von letzter Woche betreffend die unabhängige Bun­des- oder Generalstaatsanwaltschaft, die wir jetzt entwickeln werden. Dafür werden wir einen breiten Diskussionsprozess aufsetzen. Ich freue mich natürlich auch darauf, das dann hier in diesem Haus mit Ihnen zu diskutieren.

Betreffend die Europäische Staatsanwaltschaft sollen Präzisierungen vorgenommen werden, die Verfahren sollen klarer und handhabbarer gestaltet werden, und es werden rechtliche Grundlagen geschaffen. 

Der Brexit wurde schon erwähnt, auch wichtig: Wir wollen mit dem Vereinigten Königreich hier weiter zusammenarbeiten, um das Partnerschaftsabkom­men wirksam umzusetzen, um auch die justizielle Zusammenarbeit weiterhin abzusichern.

Dieser Nationalratsbeschluss bringt unser nationales Recht auf den aktuellen Stand der unionsrechtlichen Vorgaben, schafft praktikable Verfahren und erhöht die rechtliche Verlässlichkeit in grenzüberschreitenden Strafsachen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

17.18

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön, Frau Ministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/109

Abstimmung

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 

RN/110

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (135 d.B. und 146 d.B. sowie 11667/BR d.B.)

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 17.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. – Ich bitte um den Bericht.

RN/111

Berichterstatterin Gabriele Kolar: Geschätzter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht zu Tagesord­nungspunkt 17 bringen: Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme damit zur Antrag­stellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Jäckel. Ich erteile es ihr.

RN/112

17.20

Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseher! Heute spre­chen wir über eine geplante Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch. Da wird etwas Neues geschaffen. Es geht um das sogenannte Cyberflashing. Für alle, die mit diesem Begriff nicht vertraut sind, möchte ich es ganz kurz erklären: Es handelt sich dabei um das absichtliche und unaufgeforderte Versen­den von Bildern entblößter Genitalien über digitale Kommunikationsmittel, zum Beispiel über die Messengerdienste oder über die sozialen Netzwerke. 

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle muss man unmissverständlich klar­stellen: Solche Handlungen sind inakzeptabel! Sie werden von uns Freiheit­lichen in keiner Weise toleriert. Es muss klare gesetzliche Konsequenzen geben. Das ist natürlich selbstverständlich. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundes­rätin Prügl [ÖVP/OÖ].)

Jetzt kommt das große Aber. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Aber, ja!) Die entscheidende Frage ist nicht, ob es eine Sanktion geben soll, son­dern, wie diese Sanktion ausgestaltet ist und ob der vorliegende Gesetzesvor­schlag wirklich den richtigen Weg darstellt. Da haben wir Freiheitliche erhebliche Bedenken. Ein besonders kritischer Punkt ist für uns, dass europa­rechtliche Vorgaben dabei völlig ignoriert werden. Ich spreche konkret von der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die erst letztes Jahr verabschiedet wurde. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Das ist Ihnen immer am wichtigsten: die EU!) 

Diese Richtlinien sehen nur dann eine strafrechtliche Verfolgung von Cyber­flashing vor, wenn eine Handlung geeignet ist, einen schweren psychi­schen Schaden zu verursachen. Ein einzelnes Dickpic, so unangebracht es auch ist, fällt laut dieser Richtlinie nicht automatisch in diesen Straftatbestand. Der Empfänger hat die Möglichkeit, den Absender zu blockieren, um somit den weiteren Kontakt zu vermeiden. Mit anderen Worten: Die EU sieht da eine Erheblichkeitsschwelle vor, und genau diese Schwelle wurde im aktuellen Gesetzentwurf komplett ignoriert. Das ist für uns Freiheitliche nicht nachvollziehbar.

Was noch schwerer wiegt: Dieser Straftatbestand trifft in der Praxis besonders häufig junge Menschen, Jugendliche, die sich in der Pubertät befinden, die sich oft unüberlegt verhalten (Widerspruch bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen) und die aus Dummheit oder Gruppenzwang ein obszönes Bild weiterleiten. (Bundesrätin Herunter [ÖVP/Stmk.]: Also entschuldigen wir jetzt ...?) Da von Anfang an mit dem Strafrecht zuzuschlagen (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Genau ...!), ist aus unserer Sicht leicht überzogen. (Beifall bei der FPÖ.)

Uns Freiheitliche verwundert es umso mehr, dass von dieser Erheblich­keitsschwelle speziell in diesem Fall kein Gebrauch gemacht worden ist und sie einfach übergangen worden ist. Liebe Kollegen, junge Menschen sind noch in der Entwicklung. Sie handeln oft unreif (Widerspruch bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen), ohne die Tragweite zu verstehen. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob ein Jugendlicher eine dumme Aktion begeht (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Genau!) oder ob ein Erwachsener bewusst und gezielt andere mit solchen Bildern belästigt. Diese Differenzierung, die das berück­sichtigt, findet in diesem neuen Gesetz schlichtweg nicht statt. (Beifall bei Bundesrät:innen der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Ruf [ÖVP/OÖ].)

Zahlreiche Jugendschutzorganisationen und die Rechtsanwaltskammer teilen unsere Bedenken. Auch sie sehen es kritisch, dass Jugendliche durch diesen neuen Straftatbestand kriminalisiert werden (Zwischenruf der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]), ohne dass ihnen die Chance gegeben wird, aus Fehlern zu lernen, ohne gleich mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen. Das ist bei diesem neuen Gesetz einfach nicht bedacht worden, Frau Minister. Es ist einfach nicht gerechtfertigt. Da werden junge, minderjährige Menschen für dumme Aktionen kriminalisiert. Aus meiner Sicht geht es da um eine erzie­herische Maßnahme, und das soll in Form eines Strafgesetzes geahndet werden. (Zwischenruf der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

Da gibt es andere Alternativen, liebe Kollegin: Verwaltungsstrafen, Aufklä­rungskampagnen, verpflichtende Schulungen – dafür stehen Sie doch am meisten ein –, bevor es zum Strafrecht kommt. Das sind geeignete Instru­mente, um solche Taten zu verhindern, aber auch Bewusstsein zu schaf­fen. Was wir aber ablehnen, ist ein Straftatbestand, der Jugendliche für unreifes Verhalten mit einer Vorstrafe belegt. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb, Frau Minister, werden wir Freiheitliche dieser Gesetzesänderung in der vorliegenden Form nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.25 

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Stephan Auer-Stüger. Ich erteile es ihm.

RN/113

17.26

Bundesrat Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Bei dieser Gesetzesänderung, die wir heute hier debattieren, geht es um den Schutz vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum.

Uns muss bewusst sein: Wenn wir über den digitalen Raum sprechen, dann reden wir vor allem bei jungen Menschen über einen Teil ihrer Lebens­realität. Ich kann Ihnen das als Vater einer 13-jährigen Tochter sagen, und ich glaube, es gibt viele Eltern hier. Das ist auch, glaube ich, oft zu Hause eine leidige Diskussion, wie viel Zeit Kinder, Jugendliche mit dem Handy ver­bringen. Da kann man darüber streiten, das kennen wir. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass diese Trennung zwischen analoger Realität und digitaler Realität, mit der wir noch aufgewachsen sind, vor allem bei jungen Menschen nicht mehr stattfindet. – Das ist das eine. 

Die digitale Welt ist Teil der Lebensrealität von vor allem jungen Menschen. Daher ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, uns zu überlegen: Wie können wir junge Menschen in der digitalen Welt bestmöglich begleiten und, wenn es notwendig ist, bestmöglich schützen? Darum geht es heute bei dieser Diskus­sion. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Frau Kollegin, es tut mir leid, vielleicht habe ich Sie missverstanden – aber dann nehmen Sie es bewusst in Kauf, dass Sie missverstanden werden –: Das Versenden von Penisbildern, das Versenden von nackten Genitalien ist nie eine Bagatelle. Ehrlich gesagt, als ich 15 war, hätte ich ganz genau gewusst, was ich tue (Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]: Da hat es aber auch kein Handy gege­ben!), wenn ich meinen Penis fotografiere und auf die Idee komme, dass ich das irgendjemandem schicke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) 

Als ich 15 war, war es halt nicht die Diskussion, ob ich das mit dem Handy tun kann. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Da hat es kein Handy gegeben!) – Das ist richtig, so alt bin ich mittlerweile. Aber: Wenn irgendein 15-, 16-Jähriger auf die Idee kommt, jemandem unaufgefordert ein Bild von seinem Penis zu schicken, dann weiß er ganz genau, was er tut. Und wir sagen heute ganz klar: Das darfst du nicht! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Zwischenruf der Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.].)

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, dass es in Ihrer Wortmeldung fast zu einer Opfer-Täter-Umkehr kommt. (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Genau!) Ich will mich ja gar nicht mit den Typen oder Frauen – das können sie ja auch machen – beschäftigen, die das verschicken. Mir geht es um die Leute – vor allem junge Mädchen –, die diese Bilder unaufgefordert bekommen. Ich wiederhole mich nochmals: Ich bin Vater einer 13-jährigen Tochter, die viel Zeit am Handy verbringt, und ich will nicht, dass ihr irgendwer unaufgefordert ein Bild von seinem Penis schickt. Darum geht es heute. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Ich will, dass meine Tochter oder irgendein Kind in der Lage ist, zu sagen: Ich habe ein Mittel in der Hand, damit ich mich dagegen wehren kann. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich hoffe, der Rest vom Internet ist aber dann auch gesperrt!) Das beschließen wir heute, weil das bis heute eine Lücke im Strafgesetz war. Man konnte es nicht strafrechtlich verfolgen. Das ist ein Pro­blem. Diese Regierung – Frau Bundesministerin, vielen Dank dafür – greift das auf, und heute können wir das endlich beschließen, sodass diese Lücke geschlossen wird. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Wenn das Versenden von Genitalbildern unaufgefordert stattfindet, ist das sexuelle Belästigung. Das ist ein Eingriff in oder ein Angriff auf die persön­liche Würde der Leute, die das erhalten. Was macht das mit Menschen? – Das kann Scham hervorrufen, das kann Ekel hervorrufen, aber vor allem erzeugt es Machtlosigkeit. Die Leute sind dem ja ausgeliefert, und dann ist das passiert. Daher wollen wir den Menschen heute diese Macht wieder zurückge­ben: Ihr könnt euch dagegen wehren, ihr seid dem nicht ausgeliefert! 

Ich appelliere daher an alle Kolleginnen und Kollegen, heute dieser Gesetzes­änderung zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

17.30

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Viktoria Hutter. – Bitte. 

RN/114

17.30

Bundesrätin Viktoria Hutter (ÖVP, Niederösterreich): Danke schön, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um das sogenannte Dickpic-Verbot. Für viele mag das vielleicht sogar ein absurdes Thema sein und viele fragen sich: Warum diskutiert man das überhaupt, das sagt einem doch der Hausverstand, dass man solche Bilder nicht versendet? 

Doch leider handelt es sich um ein sehr wichtiges Gesetz und um ein sehr reales Problem, das insbesondere junge Frauen und Mädchen belastet und immer häufiger auftritt. Rund die Hälfte aller Frauen zwischen 18 und 36 hat schon einmal ein solches Bild, ein Bild männlicher Genitalien, bekommen; 89 Prozent dieser Bilder wurden ungefragt verschickt. Und ja, darunter falle auch ich selbst, auch ich habe schon solche Bilder erhalten. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich ganz offen und ehrlich sagen: Wenn man sein Handy nimmt, Facebook, Insta oder was auch immer öffnet und plötzlich ein Penisbild aufpoppt, dann ist das wirklich kein schöner Anblick. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Aber gut, Schönheit liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters, und der Absender hat sich offensichtlich gedacht: Das ist ja wirklich ein besonders sehenswertes Exemplar, das muss ich sofort fotografieren und verschicken, das muss die ganze Welt sehen!

Genau da liegt aber das Problem: Männer fotografieren ungefragt ihr bestes Stück und senden es an Frauen, zumeist an völlig fremde Frauen und Mädchen. Das ist aber nicht nur peinlich und geschmacklos, es ist übergriffig, respektlos und in vielen Fällen führt es auch zu psychischer Belastung – und Gott sei Dank ist es auch bald strafbar. 

Junge Frauen und Mädchen berichten immer wieder, wie sehr sie diese Bilder schockieren, verunsichern oder sogar traumatisieren. Im Kinderrechte­ausschuss haben wir auch schon des Öfteren von solchen Vorfällen gehört und auch darüber, dass sich solche Vorfälle häufen. Jetzt einmal ganz ehrlich – ich frage mich das wirklich –: Macht die Anonymität des Internets manche Männer mutiger? Warum ist das ein Phänomen des Netzes und warum werden diese Bilder zumeist an völlig Fremde verschickt? Ist es vielleicht die Angst vor einer ehrlichen Reaktion im echten Leben, dass das Phänomen so stark digital auftritt? 

Im Prinzip ist es egal, was der wirkliche Grund dafür ist, unsere Antwort darauf ist klar: Was im echten Leben nicht erlaubt ist, muss auch im digitalen Raum strafbar sein! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Unsere Bundesministerin Claudia Plakolm hat schon als Jugendstaatssekretärin gefordert, dass diese Form der digitalen sexuellen Belästigung und sexuel­len Gewalt unter Strafe gestellt werden muss, denn: Was im Park, in der U-Bahn oder am Arbeitsplatz völlig undenkbar ist, darf nicht durch ein Handy oder einen Bildschirm verharmlost werden. Mit dem heutigen Beschluss geben wir jungen Frauen und Mädchen ein Instrument, um sich wehren zu können. Wir schaffen klare Regeln, denn ganz ehrlich: Es ist kein Kavaliersdelikt, es ist kein dummer Schulbubenstreich. 

Liebe Frau Kollegin Jäckel, zu Ihrer Aussage: Ich meine, ganz ehrlich, schon unsere Kinder wissen, dass man seinen Penis nicht in der Öffentlichkeit zeigt, da können wir doch auch unsere Kinder lehren, dass man das nicht im Internet macht. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Richtig, schon in der Aufklärung, wie sie es gesagt hat! – Zwischenruf der Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.].)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass wir heute ein starkes und wirksames Instrument gegen das Verschicken solcher Dickpics beschließen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Besser wäre ein Transenverbot im Kindergarten und von Frühsexualisierung, das wäre gescheit!) Ich freue mich auch, dass somit eine langjährige Forderung der Jungen Volks­partei und ein längst überfälliger Schritt hin zu mehr Respekt, mehr Sicherheit und mehr Würde im digitalen Raum umgesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

17.34

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Elisabeth Kittl

RN/115

17.34

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Zuseher:innen! Das Dickpic-Verbot ist ein wichtiger Schritt in der sexuellen Selbstbestimmung und im gewaltlosen Um­gang mit Sexualität – auch und gerade bei Minderjährigen, denn in der Pubertät ist Sexualität ein Riesenthema. Daher müssen wir auch darauf achten, dass sich diese bei Jugendlichen in diesem Alter ohne Angst entwickeln kann. 

Sexualisierte Postings, sogenanntes Cyberflashing und das Versenden von Bildern männlicher Genitalien tragen aber nicht zu einer guten und selbst­bestimmten Sexualentwicklung bei, schon gar nicht bei jungen Frauen, aber auch nicht bei den jungen Burschen, die unkonsensuale Sexualität lernen und ungestraft damit experimentieren können. Ich möchte mich explizit bei Kollegen Auer-Stüger bedanken, erstens für die emotionale Rede, vor allem aber für das In-Verantwortung-Ziehen der jungen Männer. (Beifall bei Grünen und SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Es ist extrem traurig, dass 60 Prozent der jungen Frauen in Österreich schon einmal im Internet belästigt wurden. Was macht das mit den jungen Frauen, wenn sie solche Bilder erhalten? – Es macht ihnen Angst. Warum sollte ein Bursch oder ein Mann oder wer auch immer einer jungen oder älteren Frau unaufgefordert und unerwünscht ein Bild von einem männlichen Genital schicken? Wohl aus vielen Gründen, aber alle haben mit Sexualität zu tun, alle haben mit Macht zu tun, alle haben mit Sex zu tun, den Frauen in den meisten Fällen nicht haben wollen. Es fühlt sich wie eine Bedrohung an, so ein Bild zu erhalten. Nicht umsonst drohen Hassposter Frauen mit Vergewal­tigung. Sie wollen ihnen Angst machen, sie wollen sie einschüchtern, sie dazu bringen, sich zurückzuziehen, sich zu schämen und den Mund zu halten, wie es auch oft wortwörtlich in den Postings steht. 

Stattdessen sollten sich die schämen, die solche sexualisierte Gewalt ausüben. Ich denke da an Gisèle Pelicot: Ja, die Scham muss die Seite wechseln, die Scham muss vor allem von den Opfern zu den Tätern wechseln! (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie der Bundesrät:innen Schwindsackl [ÖVP/Stmk.] und Deutsch [NEOS/W].)

Angedrohter Sex genauso wie nicht einvernehmlicher Sex – also nicht ausdrücklich bejahter Sex – sind ein Angriff auf die körperliche und auf die psychische Unversehrtheit und Integrität der Menschen, denn jemand anderer macht etwas mit uns, mit unserem Körper, mit unserem Willen. Das ist, wenn nicht ausdrücklich gewünscht, Fremdbestimmung und nicht Selbstbestimmung, und es verletzt. Es verletzt die körperliche Grenze, indem es den Schutz der Intimität und Integrität durchbricht. Sexualität muss immer konsensual sein, alles andere ist und bleibt Vergewaltigung. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Daher bringe ich folgenden Antrag ein: 

 

Entschließungsantrag 

der Bundesrät:innen Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Nur Ja heißt Ja‘ im Sexualstrafrecht einführen“ 

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, wird aufgefordert, die gesetzliche Veran­kerung des Grundsatzes ‚Nur Ja heißt ja‘ im Sexualstrafrecht vorzubereiten und dem Nationalrat sowie dem Bundesrat einen entsprechenden Gesetzes­entwurf bis Ende 2025 zuzuleiten.“ 


Ich hoffe sehr auf Ihre Zustimmung und auf die Umsetzung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht. Lassen wir endlich unseren Ruf, eines der machoides­ten Länder Europas zu sein, hinter uns! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

17.38

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: 

RN/115.1

TOP17 Unselbständiger Entschließungsantrag: "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht einführen von Simone Jagl

Vizepräsident Michael Wanner: Der von den Bundesräten Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „‚Nur Ja heißt Ja‘ im Sexualstrafrecht einführen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. 

Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Julia Deutsch

RN/116

17.39

Bundesrätin Mag. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, diesmal nur via Livestream! Mit diesem Gesetz gehen wir einen wichtigen, wesentlichen, längst notwendigen Schritt nicht nur in Richtung Respekt und Gleichberechtigung, sondern auch im Kampf gegen sexualisierte Gewalt. 

Wir reden ja heute vom sogenannten Dickpic-Paragrafen, der die unauf­geforderte Zusendung von Genitalbildern im digitalen Raum unter Strafe stellt. Und ja, ich gehöre auch zu den Frauen, die diese Bilder bereits nicht nur einmal erhalten haben, manchmal kommentarlos, manchmal war ein „Hi!“ oder vielleicht ein „Wie geht’s?“ dabei. Was genau sich die Absender dabei gedacht haben, kann ich mir beim besten Willen nicht erklären, aber ich glaube, ich spreche hier für sehr, sehr viele Frauen, die davon betroffen sind, wenn ich sage: Jetzt reicht’s!

Frau erhält diese Bilder ja oft nicht einfach von irgendwelchen Bekannten oder Freunden, nein, es sind oft Fremde – Fremde, die man noch nie gesehen hat, geschweige denn von denen man auch nur jemals auch nur irgendetwas gehört hätte. Viele dieser Zusendungen – wir haben es heute auch schon gehört – treffen junge Frauen, vielleicht gerade einmal volljährig, wenn überhaupt. Und dann ist frau fassungslos mit dieser Situation konfrontiert und fragt sich: Wie reagiere ich jetzt?

Vielleicht werden die Bilder beschämt ignoriert und gelöscht, vielleicht wird der Absender blockiert, vielleicht nimmt man auch seinen Mut zusammen und schreibt richtig unfreundlich zurück. Aber, ganz ehrlich, ich verstehe, wenn frau auch gar nicht darauf reagieren will, weil: Was soll ich denn tun, was soll ich denn sagen?, ich habe ja auch Angst: Was ist denn der nächste Schritt? Was macht denn der noch? Wie intensiv wird diese Belästigung denn noch weitergehen?

Genau da liegt das Problem: Wir haben hier eine massive Lücke im digitalen Raum, die wir ganz dringend schließen müssen. Ganz ehrlich: Nein, die Lösung kann nicht sein, den Absender einfach zu blockieren, und das war’s und gut ist es, denn dann wendet sich dieser Absender an die nächste Frau oder der nächste Fremde schickt mir ein Bild, das ich wirklich nicht sehen will. Es geht einfach ums Prinzip, und ich möchte das ein für alle Mal klar­stellen: Man schickt nicht ungefragt seine Genitalien durch den digitalen Raum. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das haben wir auch gesagt!) Das macht man nicht – Punkt! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Und es kommt dann – wir haben es heute auch schon wieder gehört; ich wundere mich schon gar nicht mehr – das Argument gegen dieses Vorhaben: Es könnte dann ja auch die armen, armen Jugendlichen treffen! Ma, die sind halt ein bissi unreif, die machen halt manchmal einen blöden Fehler, die rutschen aus und die schicken mal ein Bild, und deswegen werden sie in der Sekunde kriminalisiert! – Ich sage es, wie es ist: Ich halte dieses Argument für einfach nicht haltbar. Das ist keine Frage von fehlender Reife. Das ist eine Frage auch der Bildung und der Erziehung.

Wir wissen alle – nur als plakatives Beispiel –: Stehlen ist strafbar. – Weiß ich, mache ich nicht, und wenn ich es trotzdem mache, dann muss ich mit Konsequenzen rechnen. Sexuelle Belästigung im realen Raum ist strafbar: Weiß ich, mache ich nicht, und wenn ich es trotzdem mache, dann muss ich mit Konsequenzen rechnen. – Warum sollten wir da eine Ausnahme im digitalen Raum machen? Warum? Was ist anders? Das kann mir niemand erklä­ren, und das hat auch einen Grund.

Gerade in einem Bereich, der sich ständig und mit rasender Geschwindigkeit immer weiter verändert, sind wir Politikerinnen und Politiker einfach gefragt, zu handeln, und das tun wir jetzt auch.

Es geht aber nicht nur um den Schutz von Frauen, sondern es geht auch um eine wichtige Wirkung: Wir schärfen das Bewusstsein bei den Männern, denn es ist entscheidend, dass Männer verstehen, was in Ordnung ist und was nicht und dass das nicht nur nicht in Ordnung ist, sondern nicht normal und auch nicht harmlos ist. Vor allem gibt es keinen Konsens dabei. Konsens ist ein wesentlicher Bestandteil, egal in welcher Interaktion. Das kann nicht einfach optional sein, sondern Konsens muss Standard sein, bei allen Handlun­gen. Und natürlich: Spätestens wenn Genitalien involviert sind, dann muss dieser Konsens klar und deutlich gegeben sein.

Es ist Zeit, dass wir klare Grenzen ziehen und uns nicht länger mit übergriffigen Verhaltensweisen einfach abfinden. Das Schöne ist: Bald müssen wir uns nicht mehr damit abfinden, denn dafür sorgt dieser neue Paragraf, und ich glau­be, ich spreche für sehr, sehr viele Frauen, wenn ich sage: vielen Dank! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

17.44

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Amelie Muthsam. Ich erteile es ihr.

RN/117

17.45

Bundesrätin Amelie Muthsam (SPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich sage es ganz direkt: Ich kenne keine einzige junge Frau, die noch nie ein ungefragtes Dickpic bekommen hat, keine einzige – nicht in einem Flirt, nicht in einer Beziehung, einfach so, auf Snapchat, auf Insta, per Airdrop, einfach in der U-Bahn.

Ich habe einmal auf meinen eigenen Social-Media-Kanälen junge Frauen dazu aufgerufen, ihre Erfahrungen zu dieser Thematik mit mir zu teilen, und was mich da erreicht hat, hat mich nicht überrascht, aber dennoch erschüttert, denn ein Punkt ist sehr oft gekommen. Es geht nicht nur um junge Frauen, es geht vor allem um Mädchen. Viele haben geschrieben, dass sie im Alter von elf Jahren das erste Mal so ein Foto auf Social-Media-Plattformen wie Snapchat bekommen haben, und: Mit 13 habe ich öfter welche bekommen als jetzt mit Mitte 20.

Lassen Sie sich das einmal auf der Zunge zergehen: Das sind fremde Männer, die Fotos an Mädchen und Kinder schicken, die sie nicht kennen, und das nicht als Ausnahme, sondern regelmäßig, und bis heute war das in Öster­reich nicht strafbar. Anscheinend würde das ja, wenn es nach der FPÖ gehen würde, auch weiterhin so bleiben.

Ich glaube, in der Fraktion dort drüben kann man sich nicht ganz entscheiden. Bei den „elfjährigen Vollbartträgern“ würde man am liebsten alle einsper­ren und die Strafmündigkeit senken (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W] – Ruf bei der SPÖ: Bravo! – Ruf bei der FPÖ: Die sind strafunmündig! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber mit elf einen Vollbart, spannend! Glaubt ihr das?), aber wenn es dann darum geht, von jungen Burschen auch Konsequenzen einzufordern, wenn sie junge Frauen und Mädchen im Internet sexuell belästigen, zieht man eine Grenze. Das ist doch lächerlich, ganz ehrlich! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Zum Glück ändern wir das jetzt, und das ist auch richtig so, denn mit diesem neuen Straftatbestand wird auch klar: Was offline verboten ist, gilt auch online, denn sexuelle Belästigung endet nicht am Bildschirmrand. Dabei geht es nicht nur um einzelne Bilder, da geht es ganz klar um Machtverhältnisse, wie heute auch schon gesagt wurde, darum, wer entscheidet, was gezeigt wird und wer schweigen soll. Es geht um Einschüchterungen, um Grenzüber­schreitung, um Kontrolle, und es geht auch darum, Frauen und Mädchen die Deutungshoheit im digitalen Raum wieder zurückzugeben.

Diese Gesetzesänderung ist ein notwendiger Schritt, aber sie ist auch ein Zeichen, und zwar ein Zeichen, dass wir die Erfahrungen von jungen Frauen nicht länger ignorieren, dass wir anerkennen, wie tief Gewalt auch im digitalen Raum verankert ist, und vor allem, dass wir junge Mädchen und Frauen ernst nehmen und ihre Anliegen auch einen Platz haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, und das auch gesetzlich. Digitale Räume dürfen keine rechtsfreien Räume für Übergriffe sein. Wir sagen klar, wir glauben jungen Frauen, wir glauben Mädchen und wir nehmen ihre Erfahrungen ernst, denn was wir erleben, sind keine Einzelfälle. Es ist Alltag für viel zu viele junge Frauen. 

Und ganz ehrlich: Wie absurd ist es denn, dass wir heute hier stehen müssen und über ein Gesetz diskutieren, das unter Strafe stellt, dass uns irgend­welche Typen einfach Bilder von ihrem Schwanz zuschicken, ohne dass wir das wollen?! Das sollte doch eigentlich der gesunde Menschenverstand lösen – aber gut, dann halt so.

Das absichtliche, unaufgeforderte Zusenden von Bildern, die Genitalien zeigen, ist kein Kavaliersdelikt. Wir haben es heute schon gehört: Es ist ganz klar sexuelle Belästigung. Respekt, Würde und körperliche Selbstbestimmung gelten überall, und zwar auch im Internet.

Diese Änderung ist ein Anfang, aber sie darf noch nicht das Ende sein, denn echte Sicherheit braucht mehr als Paragrafen. Sie braucht Bewusstsein, Aufklärung und eine klare Haltung gegenüber jeglicher Form von sexueller Gewalt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bun­desrätin Deutsch [NEOS/W].)

17.49

Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bun­desministerin. – Bitte.

RN/118

17.49

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsi­dent! Sehr geehrte Damen und Herren, Mitglieder des Bundesrates! Ich bedanke mich sehr für diese vielen engagierten Wortspenden, vor allem von den sehr jungen Frauen hier, die Mitglieder des Bundesrates sind. Das ist wirklich auch sehr berührend gewesen, dass Sie Ihre Erfahrungen mit uns geteilt haben. Das entspricht auch dem, was ich erlebt habe, als ich noch eine relativ unbekannte Ministerin war: Damals haben mich mir unbe­kannte junge Frauen angeredet und sich bei mir bedankt dafür, dass endlich etwas in Bewegung gekommen ist. 

Es ist wirklich – man kann es nur so ausdrücken – endemisch, was da im digitalen Raum passiert. Und ja, ganz richtig, es sind tatsächlich auch sehr junge Mädchen betroffen. Eine junge Frau hat mir erzählt, sie war erst zwölf, als sie so etwas zum ersten Mal bekommen hat. Das ist kein Scherz unter Jugend­lichen, die nicht wissen, was sie tun, sondern es ist ein Übergriff, der nichts anderes ist als eine Machtdemonstration. 

Die jungen Frauen sollen so im digitalen Raum auch zum Schweigen gebracht und zurückgedrängt werden, sie sollen dort nicht mehr unterwegs sein. Das ist auch eine Frage von Platzhirschentum, durch sexuelle Angriffe Frauen aus dem Raum zu vertreiben, den sie sich für sich geschaffen haben, der für sie geschaffen ist und den sie sich erobert haben. 

Ja, psychische Schäden verursacht das ohnehin, gerade bei jungen Frauen. Sie sind schockiert, wissen möglicherweise nicht, wie sie damit umgehen sollen, und empfinden Scham. Diese Scham muss die Seite wechseln. Es sind jetzt die Täter zu belangen und nicht die Opfer im Stich zu lassen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) 

Warum das Strafrecht und nicht das Verwaltungsstrafrecht?, wurde schon gefragt. – Es geht da nicht um Falschparken oder Ähnliches, es ist eine gravierende sexuelle Belästigung im digitalen Raum. Wir hatten diese Debatte rund um § 218 StGB; diese zu führen, war wichtig. Sexuelle Belästigung ist im analogen Raum strafrechtlich verfolgbar und genauso auch im digitalen Raum strafrechtlich zu verfolgen. Das ist gleichwertig. Es gibt keinen Unterschied, nur weil die Belästigung am Handy passiert und nicht haptisch ist. Wir müssen hier dazulernen: dass einfach die Dinge, die im digitalen Raum passieren, vergleichbar mit dem sind, was im analogen Raum passiert. Daher ziehen wir da gleich. 

Bis jetzt gibt es ausschließlich sehr mühsame zivilrechtliche Möglichkeiten. Dadurch kommen auf das Opfer Kosten zu, das Opfer muss selbst aktiv werden. Ich glaube, es ist ganz wichtig, zu zeigen, dass es um ein Offizialdelikt geht. Das heißt, der Staat stellt sich hinter diese Frauen und jungen Mädchen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Der Staat ist verantwortlich dafür, dass diese jungen Frauen und Mädchen in Ruhe aufwachsen können – ohne ständig und wirklich im Übermaß unan­genehme Bilder zu erhalten, ohne mit derartigen Dingen konfrontiert zu werden. Ich kann Ihnen sagen, junge Frauen erleben ohnehin genug Diskri­minierung in unserer Gesellschaft, nach wie vor. Das Patriarchat ist zwar nicht mehr so stark wie früher, sein Puls wird schwächer, aber das Patriarchat existiert noch – das muss man leider eingestehen –, obwohl wir uns jetzt schon viele Jahrzehnte um mehr Gleichberechtigung bemühen. 

Ich möchte auch auf das Verhalten der jungen Männer, die da so übermütig sind und nicht wissen, was sich gehört, eingehen. Es wurde schon öfter erwähnt: Es ist relativ einfach zu erfassen, dass man so etwas nicht macht, aber sie lassen sich verleiten. Dazu möchte ich Ihnen auch sagen, das können Sie ruhig den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen überlassen, wie sie mit diesen Anzeigen umgehen. Es ist eine Diversion möglich. Wenn es sich wirklich um einen dummen Bubenstreich handelt, wird die Staatsanwaltschaft wissen, wie sie damit umgeht, und wird natürlich diversionelle Maßnahmen erzieheri­scher Natur vornehmen. Nicht jede Person muss automatisch mit einer straf­rechtlichen Verurteilung rechnen. Unsere Staatsanwältinnen und Staats­anwälte sind sehr wohl in der Lage, zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen gezielten Übergriff oder eine Belästigung handelt – oder ob jemand einfach unüberlegt gehandelt hat, sich verleiten ließ oder sich in einem bewusst­seinsveränderten Zustand befand.

Ich danke sehr für diese Diskussion und bitte auch dieses Haus um Zustim­mung. Es ist wichtig, dass der Staat entschlossen und effektiv handelt. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) 

17.55

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Spanring. Ich erteile es ihm.

RN/119

17.55

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Minister! So wie es die Kollegin von den Freiheitli­chen, Sandra, heute gesagt hat: Natürlich ist es nicht tolerierbar, dass solche Bilder verschickt werden, aber was wir wie gesagt an diesem Gesetz wirklich kritisieren, ist, dass es einfach überschießend ist. 

Was mich an dieser Diskussion wirklich stört, ist, wie Sie sich heute alle hier­herstellen und betroffen tun. Wissen Sie, warum? – Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Diese Betroffenheit vermisse ich immer dann, wenn wir hören, dass irgendwo ein Mädel von einer Gang vergewaltigt worden ist. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Ja, genau so ist es, genau so ist es, besonders bei der linken Seite. (Beifall bei der FPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Nicht ein Mal – nicht ein Mal! – haben Sie sich hierhergestellt, egal worum es geht, und heute stellen Sie sich hierher und tun so, als ob die Welt ein­stürzen würde. Natürlich ist es nicht in Ordnung, aber Sie reden von 14- und 15-Jährigen. Wissen Sie, was die heute machen? Das ist nicht mehr so wie bei uns – ich war ein Spätzünder, aber das ist schon wieder 30 Jahre her. Sie reden von 14-Jährigen und tun so, als ob die in einer Blase wären und die Welt zusammenbrechen würde, wenn sie jetzt irgendein Bild sehen. Ich hoffe, Sie kontrollieren dann auch das Internet. Schauen Sie einmal im Verlauf nach, was die alles schauen! 

Da kommen wir gleich zum Nächsten: Darüber herrscht große Aufregung – noch einmal: es ist nicht in Ordnung –, aber die Pride Parade unterstützen Sie. Dort sieht man sexuelle Handlungen oder dass Leute sich gegenseitig wie einen Hund äußerln führen. (Beifall bei der FPÖ.) 

Wenn die Stadt Wien einen Hermes Phettberg – und ich sage es jetzt auch in aller Deutlichkeit; vorhin hat es da auch keinen Ordnungsruf gegeben – mit Tausenden Euro fördert, dass er sich im Stadtpark von anderen hat anschif­fen lassen, dann ist das Kunst, das ist alles normal, das ist alles okay. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) – Nein. Oder beim Pudertanz: Da hat man den Kindern die Nackerten zugemutet. Ich sage Ihnen, Ihre Diskussion ist ein­fach an Heuchelei nicht zu überbieten! (Beifall bei der FPÖ.) 

17.57

Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

 

RN/120

Abstimmung 

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. (Unruhe im Saal.) – Ich bitte um Ruhe, sonst überhört viel­leicht irgendjemand etwas. Bitte nehmen Sie die Plätze ein.

RN/120.1

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/120.2

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „‚Nur Ja heißt Ja‘ im Sexualstraf­recht einführen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Entschlie­ßungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminder­heit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

RN/121

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ehegesetz und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Ehe- und Partner­schaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 – EPaRÄG 2025) (97 d.B. und 147 d.B. sowie 11668/BR d.B.)

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 18. 

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sandro Beer.

RN/122

Berichterstatter Sandro Beer: Geschätzter Herr Vizepräsident! Werte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ehegesetz und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden, präsentieren. 

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. Ich erteile es ihr. 

RN/123

18.00

Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ, Wien): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist mir eine große Ehre, heute meine erste Rede im Bundesrat halten zu dürfen, und dann gleich zu einem solch wichtigen Thema. Wir beraten heute über eine Gesetzesänderung, die nicht nur notwendig, sondern schon längst überfällig ist. Es geht um den Schutz von Kindern und Jugendlichen und damit um einen Kernbereich jeder demokratischen und verantwortungs­vollen Rechtsordnung. (Präsident Samt übernimmt den Vorsitz.)

Mit der Erneuerung des Ehegesetzes ziehen wir eine ganz klare und auch notwendige Grenze: keine Ehen mehr unter 18 Jahren und keine Ehen zwischen Verwandten – Punkt. Das ist keine Symbolpolitik und kein ideologisches Projekt, sondern ein ganz klarer Schutzauftrag. Das ist der gesetzliche Ausdruck unseres gesellschaftlichen Konsenses: dass junge Menschen in Österreich vor Zwang, vor Druck und vor Ausnutzung geschützt werden müssen, unabhängig von Herkunft, Religion oder auch Weltanschauung. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Um Kinderehen in Österreich wirksam zu bekämpfen und Kindern die Rechte der Kinderrechtskonvention garantieren zu können, ist dieses Gesetz mehr als nur notwendig; ein Gesetz, das Mädchen und Buben davor schützt, in ein Leben gedrängt zu werden, für das sie nicht bereit sind und dem sie selber nie zugestimmt haben. Und wir als Gesetzgeber, als Politiker:innen, aber auch als Gesellschaft sind aufgefordert, da zu handeln. Kinderrechte sind nicht einfach nur ein schönes Beiwerk, sie sind der Maßstab dafür, wie ernst wir die Menschenrechte wirklich nehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundes­rates Ruprecht [ÖVP/Stmk.].)

Ein Kind hat ein Recht auf Schutz, auf Bildung, auf Spiel, auf Entwicklung, aber vor allem auch auf Zeit – Zeit, um sich zu entfalten, Zeit, um zu lernen, was es heißt, Beziehungen auf Augenhöhe einzugehen. Eine Ehe ist keine Kin­dersache. Eine Ehe ist ein Bund, der auf freiem Willen und auf Reife basiert. Wer Kinder verheiratet, nimmt ihnen exakt diese Freiheit. Wir sprechen hier über eine Realität, die es auch in Österreich gibt, und es ist unsere Pflicht, sie nicht länger zu verdrängen. 

Und ja, ich habe die Debatte im Nationalrat genau verfolgt. Dass die FPÖ versucht, dieses Gesetz auf eine rein migrationspolitische Ebene zu reduzieren, ist – mit Verlaub – weder sachlich noch neu. Die Argumentation der Frei­heitlichen, dass dieses Gesetz nur wegen angeblich zu viel Zuzug notwendig sei, ist nicht nur falsch, sondern auch brandgefährlich. Sie verharmlost das Problem, reduziert es auf Migration und macht damit genau das, was die FPÖ am besten kann: spalten statt schützen. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Anstatt sich ernsthaft mit dem Inhalt auseinanderzusetzen, nämlich mit dem Schutz von Kindern, wird fast schon reflexartig der Zuzug verantwortlich gemacht (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wo haben wir denn bei uns das Problem?), aber der Schutz von Kindern ist keine Frage von Herkunft (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wo gibt es bei uns in Österreich das Problem?), er ist eine Frage von Haltung. Dass es Zwangsehen nur unter Migrant:innen gäbe, ist schlichtweg falsch. Es geht über kulturelle, über religiöse und auch über soziale Grenzen hinweg. Und wer versucht, das auf bestimmte Bevöl­kerungsgruppen zu reduzieren, verkennt die Realität (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, das ist so!) oder will sie auch ganz bewusst verzerren. Statt Lösungen zu suchen, wird einfach nur Stimmung gemacht. Dabei wissen wir, Zwangsehen gibt es nicht nur in migrantischen Familien, Miss­brauch geschieht nicht nur in anderen Kulturkreisen und der Schutz von Kindern betrifft alle, unabhängig von Herkunft, von Religion oder von Status. 

Genau das unterscheidet uns als Sozialdemokrat:innen von jenen auf der rechten Seite des Hauses: Wir machen Politik für Menschen und nicht gegen sie. (Beifall bei der SPÖ.) Für uns steht im Mittelpunkt, wie wir das Leben derjenigen verbessern, die auf uns angewiesen sind. Und ja, Kinder sind auf uns angewiesen. Sie haben keine starke Lobby, sie sitzen nicht an Entschei­dungstischen und sie halten keine Reden genau in diesem Saal. Darum ist es unsere Aufgabe, für sie zu sprechen, ihre Rechte zu verteidigen, ihnen ein Aufwachsen zu ermöglichen, das frei von Angst, frei von Zwang und auch frei von Überforderung ist. Und wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemo­kraten sagen klar: Wer Minderjährige verheiratet, egal in welchem Kultur­kreis, handelt gegen unsere Grundwerte. Wer Inzest legalisieren will oder zulässt, handelt gegen jede Form von Menschenwürde. Und wer versucht, dieses Gesetz als Migrationsproblem abzutun, betreibt einfach nur Ablen­kung und zeigt einmal mehr, dass es nie um Kinder- oder um Menschenrechte geht, sondern nur um rechte Stimmungsmache. 

Ich bin froh, dass wir mit diesem Gesetz Kinderrechte stärken. Wir schützen Kinder nicht nur auf dem Papier, sondern mit ganz klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, und wir senden ein unmissverständliches Signal: Kinder­ehen haben in Österreich keinen Platz, Verwandtenehen ebenso wenig. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

18.05

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Barbara Prügl. Ich erteile es ihr. 

RN/124

18.05

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Standesbeamtin frage ich bei der Trauung die Verlobten immer: Willst du aus eigenem und freiem Willen die Ehe eingehen mit dieser Person? Und da kommen wir schon auf den Punkt: „aus eigenem und freiem Willen“. 

Mit dem Versprechen und der Bejahung der Frage wird die Ehe rechtsgültig, auch wenn es nüchtern betrachtet eigentlich ein bloßer Vertrag ist. Doch dahinter steckt viel mehr: Es ist ein umfassender Vertrag, der gerade Minderjährige in ihrer Entscheidung definitiv überfordert. Wir wissen, dass gerade bei sehr jungen Menschen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Ehen eben nicht immer freiwillig eingegangen werden. Und gerade junge Mädchen werden innerhalb der Familie dabei sehr großem Druck ausgesetzt. Sich diesem zu widersetzen, fällt oft sehr schwer. 

Das Eheverbot für unter 18-Jährige ist daher eine klare Ansage: Wir machen Schluss mit Kinderehen. Wir schützen Minderjährige. Wir schützen junge Frauen. Wir stärken das Kindeswohl für alle Mädchen und junge Menschen, die in Österreich leben. Das Eheverbot für Minderjährige stärkt vor allem die Rechte von jungen Menschen und insbesondere jungen Frauen. Mit dem Ehe­verbot stärken wir aber auch definitiv die Mädchen im selbstbewussten Heranwachsen. 

Wie sieht die Regelung nun konkret aus? – Ab 1. August dürfen nur mehr jene heiraten, die volljährig sind, also das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

Wir haben bislang eine Regelung gehabt, die eigentlich auch grundsätzlich eine Eheschließung für unter 18-Jährige verboten hat, es hat aber eine Aus­nahme gegeben, und das ist gerade der springende Punkt, die Ausnahme war nämlich, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren mittels Zustim­mung der Eltern oder mittels gerichtlicher Genehmigung dann für ehefähig erklärt wurden, und das fällt mit dieser Regelung nun definitiv weg. Das gilt natürlich auch für eingetragene Partnerschaften. 

Was noch dazukommt, ist das Eheverbot für Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie, also dass in Zukunft der Cousin die Cousine oder der Onkel die Nichte nicht mehr heiraten darf. Ich meine, das ist, und das möchte ich betonen, aus medizinischen Gründen – und es ist, glaube ich, auch unser Auftrag, für die Gesundheit der Menschen in Österreich zu sorgen – absolut richtig und wichtig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir von der Volkspartei halten das, was wir vor der Wahl versprochen haben: die Modernisierung des Eherechts mit dem Verbot von Kinderehen. 

Ich möchte hier schon noch ein Thema ansprechen, und zwar: In Österreich gilt das Eherecht des Herkunftslandes. Das heißt, dass Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, in Österreich anerkannt werden, wenn die Ehepartner mindestens 14 Jahre alt sind. Da ist noch der Haken. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Und ich bin wirklich froh und dankbar, sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin, dass da jetzt eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, um eine ordentliche und vernünftige Lösung zu finden. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Eheverbot für unter 18-Jährige sagen wir ganz klar Nein zu Kinderehen, Nein zu Ehen unter Druck. Und wir sagen auch ganz klar Ja zur Stärkung des Selbstbewusstseins junger Frauen und Ja zu mehr Kinderschutz. – Danke für die Einstimmigkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

18.09 

Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile es ihm. 

RN/125

18.09

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Jetzt habe ich endlich einmal die Möglichkeit, dir, lieber Herr Präsident, auch persönlich zu sagen: Alles Gute für deine Präsidentschaft! Ich freue mich auf ein gutes halbes Jahr.

Wir beraten heute ein Gesetz, meine Damen und Herren – wir haben es jetzt schon gehört –, das an der Oberfläche als Maßnahme zum Kinderschutz verkauft wird, und in Teilen ist es das natürlich auch, denn es ist selbstverständ­lich richtig und längst überfällig, dass in Österreich keine minderjährige Person mehr zur Ehe gedrängt oder gar gezwungen werden kann, auch nicht mit einem Gerichtsbeschluss – so war es bisher möglich –, mit dem man dann einem 16-jährigen Mädchen zum Beispiel eine vermeintliche Ehefähigkeit attes­tiert hat. Damit ist jetzt Schluss. Die Abschaffung dieser Ausnahme, meine Damen und Herren, begrüßen wir Freiheitliche mit Nachdruck, und ja – jetzt werde ich gleich das Vorurteil der Kollegin Schweiger bestätigen –, wir alle wissen – zumindest uns ist es klar, jenen, die den Tatsachen ins Auge sehen –, woher dieses Problem in Wahrheit kommt: Es kommt aus Parallelgesellschaften, die durch jahrelange verfehlte Migrationspolitik herangezüchtet wurden; so ist es. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.) 

Zwangsehen, Kinderehen und innerfamiliäre Ehen sind keine Erscheinungsbilder des österreichischen Kulturkreises. Mich würde ja interessieren, Frau Kollegin Schweiger, da Sie das heute erklärt haben: Wo gibt es denn das in Österreich? Ich habe jetzt noch einmal meine Kollegen gefragt, ob das irgendwo vorkommt. Also ich komme aus Sieghartskirchen, das ist eine ländliche Gegend, ich weiß, Sie sind aus der Stadt, da ist das natürlich überhaupt nicht möglich, denn auch eine Abgeordnete der Grünen hat gesagt, am Land kann das vorkommen. – Na dann zeigen Sie mir die Familien, wo es dieses Problem gibt! Geben tut es das zu 99,9 Prozent bei den Zugewanderten. Wissen Sie, Frau Kollegin, wenn Sie sagen, wir haben nur dieses eine Thema, dann muss ich sagen, ja, das ist halt ein Problem, wenn es genau da das Problem mit der Zuwanderung gibt. Aber dann würde ich Ihnen einmal raten: Öffnen Sie die Augen! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben mit Ihrer Politik genau diese Praktiken nach Österreich importiert. Das gehört weder nach Wien noch nach Linz, aber es gehört auch nicht in irgendein Hinterzimmer, nämlich jener Communities, in denen das Wort des Familienoberhauptes – wie wir heute schon von der Frau Ministerin gehört haben: Patriarchat – mehr zählt als das österreichische Recht. Das kann es nicht sein! 

Wie gesagt, im Nationalrat hat auch eine grüne Abgeordnete behauptet, dass das nicht nur bei den Zuwanderern so ist, sondern das gibt es am Land. Mhm, am Land kommt das oft vor! Also wie gesagt ich kenne das nicht. Wenn es wirklich einmal vorkommt, dann ist es eine Ausnahme, aber ich kenne keinen einzigen Fall. (Zwischenruf des Bundesrates Peterl [SPÖ/NÖ].)

Danach hat sich die grüne Abgeordnete verstiegen und hat gesagt: Na ja, aber da gab es doch etwas. Da gab es die Kaiserin Sisi, die ist 1854 – am 24. April, das nur so nebenbei – mit 16 Jahren verheiratet worden! – Ja, stimmt, das ist rückständig, und das gibt es heute Gott sei Dank nicht mehr, weil es nicht mehr zeitgemäß ist. Was ich aber schon an diesem Vergleich der grünen Abgeordneten sehr amüsant finde, ist, wenn dann gerade eine grüne Manda­tarin damit eine Kultur als rückständig bezeichnet, in der solche Kinder­ehen heute nach wie vor Realität sind, natürlich ohne zu begreifen, was sie da eigentlich gerade gesagt hat. Aber gut, ich nehme das hin, in 170 Jahren oder 171 Jahren, wenn man genau ist, kann sich eine Gesellschaft auch weiter­entwickeln, manche schneller als andere. 

Daher ist es vollkommen richtig, dass künftig keine Ehe mehr zwischen 16-⁠Jährigen und irgendjemand anderem möglich sein wird, und es ist ebenso richtig und wichtig, dass Verwandtenehen – Cousin mit Cousine, Neffe mit Tante, wie auch immer – untersagt werden, nicht nur aus moralischen, son­dern – wie wir es gehört haben – aus medizinischen Gründen. Genau so ist es. Das bestätigen übrigens auch Fachmeinungen. 

Dass damit auch gleichgeschlechtliche Verbindungen innerhalb dieser verwandtschaftlichen Nähe ausgeschlossen werden, ja, das ist ein logischer Schritt in der Rechtssystematik. Ebenso klar muss aber auch gesagt werden, dieses Gesetz ist sehr wohl in erster Linie Symbolpolitik, denn, wie wir gerade von meiner Vorrednerin gehört haben, wenn sie zum Beispiel ins Ausland fahren und sich dort verheiraten, wenn sie 14 Jahre alt ist, und dann retour kommen, wird diese Ehe in Österreich anerkannt. 

Wir wissen ganz genau, das schützt eben genau das einzelne Mädchen in Österreich formell vor der Zwangsehe, aber es schützt eben nicht die Gesellschaft in diesen Milieus, wo diese Ehen nämlich trotzdem sozial erzwun­gen werden – ohne Standesamt in Österreich, ohne Trauschein in Öster­reich, aber durch massiven familiären Druck. Das gibt es nach wie vor. – Und nein, meine Damen und Herren, und nein, Frau Kollegin Schweiger, in Österreich gibt es das eben nicht (Beifall bei der FPÖ), zumindest nicht bei öster­reichischen Familien. 

Was wir brauchen, meine Damen und Herren, das ist mehr als nur diese Symbolpolitiknovelle. Wir werden ihr natürlich zustimmen, weil es ein guter ers­ter Schritt ist, aber wir brauchen wirklich beinharte Aufklärung. Wir brau­chen strafrechtliche Konsequenzen, und vor allem brauchen wir den Mut, die Dinge auch beim Namen zu nennen und nicht zu sagen: Boah, nur die böse FPÖ spricht das immer an! – Ja wir haben den Mut, das ist der Unter­schied. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Was ist der Unterschied zwischen Dickpics und einer Minderjährigenehe?) – Herr Kollege, ich weiß, Sie sind auch ein biss­chen verhaltensauffällig, aber Ihnen erkläre ich gerne den Unterschied: Der Unterschied ist, ob ich ein Bild geschickt bekomme oder ob ich mit 14 Jahren – als junges Mädchen – verheiratet werde und dann vielleicht mit einem 50-⁠Jährigen Sex haben muss. Das ist ein kleiner Unterschied! Das verstehen Sie bei der SPÖ nicht, darum sind Sie auch für Trans­sexuelle in Kindergärten und andere Dinge – wir nicht! Wir nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Wollen Sie noch etwas sagen, Herr Peterl? Wollen wir über die Frühsexuali­sierung in Kindergärten reden, die auch Sie befürworten? (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Gerne! Gerne!) Noch einmal: Das ist eine heuchlerische Diskus­sion auf höchstem Niveau!

Wir Freiheitliche sind die Einzigen, die diese Problematik auch aussprechen. Da muss ich jetzt wieder einmal die ÖVP anschauen, weil ich mir wünschen würde, dass die ÖVP in letzter Zeit nicht so verdammt linkslastig ist. Das ist furchtbar. Seid doch endlich wieder konservativ! Kommt zu euren Werten zurück! Das gibt es doch nicht. 

Genau deshalb, meine Damen und Herren, stimmen wir heute diesem Gesetz zu, nicht wegen, sondern trotz dieser Regierung, weil sie in diesem einen Punkt einmal richtig unterwegs ist – punktuell, spät und wie so oft halt leider nur halbherzig. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Ihr hättet es ja schon machen können! Wart ihr nicht in der Regierung? – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Peterl ...!)

Eines ist aber klar, meine Damen und Herren, das kann eben nur der erste Schritt sein. Weitere Schritte müssen folgen: mit echten Konsequenzen für die Integrationsverweigerer, für religiöse Extremisten und für jene, die Frauen und Kinder als ihren Besitz betrachten; da nehme ich jetzt vereinzelt wieder Österreicher mit hinein, denn das Problem gibt es natürlich bei uns auch manchmal.

Ja, auch dazu zählt oftmals das brutale Verbrechen – Frau Minister, das habe ich auch Ihrer Vorgängerin immer wieder gesagt – der Genitalverstümmelung, das unter dem Deckmantel der Kultur oder der Religion leider nach wie vor statt­findet und das oftmals verharmlost oder totgeschwiegen wird. Wieder für Frau Bundesrätin Schweiger: Auch das ist kein traditionell österreichisches Problem. (Beifall bei der FPÖ.) 

18.17

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr. 

RN/126

18.17

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und vielleicht auch noch vor den Bildschirmen! Jetzt haben wir viel über Kinderehen geredet. Es wurde noch keine Zahl genannt, daher mache ich jetzt einmal mit den Zahlen weiter. 

Kinderehen kommen tatsächlich in Österreich sehr selten vor: 2022 waren es 14, 2023 waren es zehn, 2024 waren es sechs – also immer so gerech­net: die Ehe mit mindestens einem Partner unter 18 Jahren geschlossen. Ja, die Zahlen sind gering, das stimmt, aber das Phänomen an sich darf nicht unterschätzt werden, denn jede einzelne Kinderehe ist, da sind wir uns alle einig, eine zu viel.

Deshalb ist es richtig, dass wir jetzt konsequent rechtlich nachschärfen und Min­derjährige ganz klar schützen. Es wird eine klare Regel geschaffen: Ehe­fähigkeit nur für Volljährige. Das ist wohl auch die zentralste Änderung. Es gab nämlich die Möglichkeit, sozusagen eine Ausnahme, dass die Ehefähigkeit für 16-Jährige und 17-Jährige – Kollegin Prügl, danke, dass du es als Standes­beamtin so genau ausgeführt hast – mittels Zustimmung des Gerichtes erklärt wurde. Diese Möglichkeit gibt es jetzt nicht mehr. 

Wir wissen aus internationalen Studien und auch die Erfahrung der Kinder­rechtsorganisation zeigen es, Kinderehen sind natürlich niemals frei­willig, und sie bedeuten immer eine Einschränkung der Entwicklung, der Bildung und natürlich der Selbstbestimmung der jungen Menschen. Mit dieser Gesetzesänderung folgen wir klar den Empfehlungen von Unicef und internatio­nalen Kinderrechtsabkommen. In Österreich gibt es keinen Platz für Kinder­ehen.

Wir haben es heute auch schon gehört, ich brauche das gar nicht mehr lange auszuführen: das Eheverbot für Verwandte. Diese Ausweitung des Geset­zes ist auch ein Instrument gegen Zwangsheirat und für mehr Kinderschutz und dient schlussendlich auch dazu, die Selbstbestimmung zu stärken. 

Ganz wichtig ist auch, ich weiß gar nicht, ob es schon gesagt wurde, die Wie­dereinführung der Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft. Sie haben es gesagt, glaube ich, Frau Ministerin – genau. Das ist eine ganz wichtige Sache, denn ohne die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft ist niemand da, der im öffentlichen Interesse für diese Jugendlichen, für diese Kinder eintreten kann. Genau das ändert die Novelle. Das ist ein starker Schutzmechanismus gegen missbräuchliche Strukturen. 

All diese Änderungen bringen Klarheit ins Gesetz und sie bringen das Ehe- und Partnerschaftsrecht auf den neuesten Stand.

Ich möchte aber – und das passt jetzt bezüglich auf den neuesten Stand bringen sehr gut dazu – einen wichtigen Punkt ansprechen, der aus rechtspolitischer Sicht sehr bedeutsam ist, deshalb bringe ich dazu heute auch einen Entschließungs­antrag ein.

Es geht um die Rechtssicherheit bei der Umwandlung von Ehe und eingetra­gener Partnerschaft. Seit dem 1. Jänner 2019 gilt in Österreich die Ehe für alle, das ist bekannt. Ehe und eingetragene Partnerschaft stehen seither gleichermaßen allen Paaren unabhängig von deren Geschlecht offen. Das war ein sehr großer Fortschritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung.

Doch in der Praxis besteht eine gravierende Rechtslücke. Für Paare, die ihre bestehende eingetragene Partnerschaft in eine Ehe oder umgekehrt ihre Ehe in eine eingetragene Partnerschaft umwandeln wollen, gibt es immer noch keine klare gesetzliche Regelung. Der Grund dafür liegt im geltenden Verbot der Doppelehe. Demnach müssten Betroffene ihre bestehende Verbindung nämlich zuerst auflösen, bevor dieselben Partner dieselbe Partnerschaft, dieselbe Verbindung in einer anderen Form neu begründen dürfen. Und da rede ich natürlich von denselben Personen. Es ist in der Praxis so, dass die Standesämter in vielen Fällen diese Umwand­lung gestützt auf eine Mitteilung des Innenministeriums aus dem Jahr 2018, die im Einvernehmen mit dem Justizministerium damals ergangen ist, erlauben.

Diese Erlaubnis ist aber keine gesetzliche Regelung und damit auch nicht rechtssicher. Juristisch bleibt die Lage unscharf und die Gerichte könnten jederzeit entscheiden, dass eine umgewandelte Ehe oder Partnerschaft rechtlich nichtig ist. Gerade für gleichgeschlechtliche Paare, die vor 2019 ver­partnert wurden, ist das besonders unfair, denn sie hatten ja damals gar keine Wahl und können heute nicht problemlos wechseln, obwohl sie gerne würden.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen!“

Der Bundesrat wolle beschließen: 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Justizministerin, wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat eine Vorlage zu unterbreiten, die die rechtssichere Umwandlung von bestehenden Ehen in Eingetragene Partnerschaften und umgekehrt ermöglicht.“


Das bedeutet: Rechtsklarheit für betroffene Paare, ihre Kinder und die zustän­digen Behörden, Gleichbehandlung aller Partnerschaften unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit anstelle von Auslegungsspielräumen.

Ich bitte um Unterstützung. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

18.23

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/126.1

TOP18 Unselbständiger Entschließungsantrag: Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen! von Claudia Hauschildt-Buschberger

Präsident Peter Samt: Der von den Bundesräten Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Umwandlung von eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Dr. Anna Sporrer. Ich erteile es ihr.

RN/127

18.23

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Es wurde schon vorgestellt, worum es bei diesem Nationalratsbeschluss geht: um das Eheverbot unter 18 und um das Verbot der Eheschließung bei Verwandten des vierten Grades. Darüber hinaus wird eine Klagebefugnis der Staatsanwalt­schaft in solchen Fällen wieder eingeführt.

Worum geht es? – Es ist ein internationaler rechtlicher Standard, dass Men­schen, die noch nicht volljährig sind, nicht in Ehen gedrängt werden sollen – die Unicef empfiehlt es schon lange, wir ziehen jetzt endlich mit dem interna­tionalen Standard gleich. In dem Alter sollen sich die jungen Menschen auf ihre Ausbildung konzentrieren, sie sollen lernen, sie sollen schauen – vor allem die jungen Frauen –, dass sie sich ein eigenständiges Leben aufbauen können und dafür selbst die Grundlagen schaffen.

Wenn jetzt eingewandt wird, so etwas komme in der österreichischen Gesell­schaft nicht vor, dann möchte ich doch daran erinnern, dass wir das Phäno­men kennen, dass im Falle einer ungewollten Schwangerschaft im Alter unter 18 mitunter ein großer Druck auf die betroffenen jungen Frauen ausgeübt werden kann, sich zu verehelichen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das gibt es schon lange nicht mehr! Nicht mehr in Österreich!) Das soll auch nicht sein. Die jungen Frauen sollen einmal schauen, ob der Vater des Kindes überhaupt als Vater, als Partner geeignet ist. In solchen Fällen sind die Beziehungen oft noch nicht gefestigt, und zum Heiraten ist mit 18 immer noch Zeit genug, sofern sich der junge Mann bewährt hat.

Ich möchte diese Gelegenheit auch nützen – es wurde angesprochen –, um gesellschaftspolitisch ein bisschen auszuholen. Es wurde gesagt: In Österreich kommt es auch noch vor, dass sich Männer als Oberhaupt der Familie fühlen und versuchen, in der Ehe, in der Beziehung oder in der Familie keine Gleichrangigkeit, keine Gleichberechtigung, sondern eine Über- und Unterordnung zu leben. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bei Weitem nicht in der Häufigkeit!)

Ich möchte Ihnen sagen: Die Zahlen, die wir im Gewaltschutzbereich sehen, zeigen, dass das nicht wenige Einzelfälle sind, sondern dass wir da schon noch ein gravierendes Problem haben. 50 Jahre nach Einführung der Gleichberechtigung in der Familie, mit der das Prinzip des Oberhaupts der Familie durch die Familiengesetzgebung in der Regierung Kreisky und mit Christian Broda – mein großes Vorbild und einer meiner Vorgänger – abgeschafft wurde, ist es noch immer in den Köpfen. Ich kann sagen: Die Zahlen, die wir im Gewaltschutzbereich sehen, die einstweiligen Verfügungen, die Wegweisungen – da geht es in der Regel darum, dass der Mann noch immer glaubt, er könne über die Frau herrschen. Wir erleben das tagtäglich. Und ich möchte schon auch auf die Femizide zu sprechen kommen. Da bemäch­tigt sich meist ein Mann, meist ein früherer Partner, Herr über das Leben eines anderen Menschen zu sein. Wo sind wir da, wenn nicht im Patriarchat? Ich sage Ihnen also: Das sind wirklich keine Einzelfälle. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Ich darf auch eine kleine Ankündigung machen: Sie wissen, im Regierungsprogramm haben wir uns auf die Modernisierung des Eherechts geeinigt und das vereinbart. Ich möchte da in der nächsten Zeit auch weitere Schritte ergreifen und Sie gerne dazu einladen, dass wir das dann gemeinsam hier diskutieren und beschließen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

18.27

Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlossen.

RN/128

Abstimmung

Präsident Peter Samt: Wir gelangen zur Abstimmung.

RN/128.1

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Einhelligkeit, der Antrag ist so­mit angenommen.

RN/128.2

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen!“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dieser Antrag erreicht keine Stimmenmehrheit und ist somit abgelehnt.

RN/129

19. Punkt bis 21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungs­verfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Amtshaftungsgesetz, das Organhaftpflichtgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Volksanwalt­schaftsgesetz 1982, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Informa­tionssicherheitsgesetz, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sekten­fragen (Bundesstelle für Sektenfragen), das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“, das Zivildienstgesetz 1986, das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehr­personen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonen­gesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­tragslehrpersonengesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021, das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz, das Notarversorgungsgesetz, das Künstler-Sozialversicherungs­fondsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetz, das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsge­setz, das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, das Tiergesundheitsgesetz 2024, das Zoonosengesetz, das Tierärzte­gesetz, das Tierärztekammergesetz, das Tierarzneimittel­gesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Behinderteneinstellungs­gesetz, das Bundes-Seniorengesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz 2024, das Ärztegesetz 1998, das Apothekerkammergesetz 2001, das Arzneimittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Gehaltskassen­gesetz 2002, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz 2021, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arbeiterkammer­gesetz 1992, das Zahnärztekammergesetz, das Hebammengesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Arbeitsmarkt­servicegesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020, das IQS-⁠Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Glücksspielgesetz, das Trans­parenzdatenbankgesetz 2012, das Buchhaltungsagenturgesetz, das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensions­kasse AG, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börse­gesetz 2018, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapital­marktgesetz 2019, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Natio­nalbankgesetz 1984, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz, das Mineralroh­stoffgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichts­gesetz, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, das Bewer­tungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Universitätsgesetz 2002, das Tierversuchsgesetz 2012, das Sicherheitspolizeigesetz, das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptions­bekämpfung, das Bundes-Krisensicherheitsgesetz, das Passge­setz 1992, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das BFA-Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz, das BBU-⁠Errichtungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Europa-⁠Wählerevidenzgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahrgesetz 1967, das Unfalluntersuchungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Bundes­gesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Bundesverwal­tungsgerichtsgesetz, das Datenschutzgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gerichts­organisationsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsord­nung, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwalt­schaftsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die Zivilprozessordnung, das Wehrgesetz 2001, das Heeres­disziplinargesetz 2014, das Militärbefugnisgesetz, das Standort-Entwicklungsgesetz, das Wettbewerbsgesetz, das Faire-Wett­bewerbsbedingungen-Gesetz, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Investitionskontrollgesetz, das Notifikationsgesetz 1999, das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, das Bilanzbuchhal­tungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltech­nikergesetz 2019, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisa­tionsgesetz 2010 und das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert werden (Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz) (129 d.B. und 151 d.B. sowie 11651/BR d.B. und 11654/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz geändert wird (130 d.B. und 152 d.B. sowie 11655/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (134 d.B. und 153 d.B. sowie 11656/BR d.B.)

Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 19 bis 21, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 19 bis 21 ist Frau Bundesrat Klara Neurauter. – Ich bitte um ihren Bericht.

RN/130

Berichterstatterin Klara Neurauter: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich darf drei Berichterstattungen vortragen:

Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungs­strafgesetz 1991 und viele weitere Gesetze geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, somit komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Födera­lismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz geän­dert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, somit komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vor­lage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe noch den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, somit komme ich gleich zur Antrag­stellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Peter Samt: Ich danke für die Berichte. 

Wir gehen in die Debatte ein. 

Zuvor möchte ich Herrn Bundesminister Alexander Pröll - - (Rufe bei der ÖVP: Staatssekretär!) – Staatssekretär, Verzeihung! (Heiterkeit und Beifall bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Er weiß schon mehr!) Einmal hingesetzt im Bundesrat und schon ein Aufstieg. Will­kommen im Bundesrat, Herr Staatssekretär.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile es ihm.

RN/131

18.32

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Bundesräte und geschätzte Österreicher, die diese Plenarsitzung noch verfolgen und nachsehen! Am 1. September treten das neue Informationsfreiheitsgesetz und beglei­tende Verfassungsbestimmungen in Kraft. Damit wird nicht nur die Amtsverschwiegenheit endgültig aus der Verfassung gestrichen, auch die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder werden hinfällig. 

Künftig ist im Informationsfreiheitsgesetz beziehungsweise in Artikel 22 B-VG geregelt, welche Informationen zu veröffentlichen beziehungsweise zu erteilen sind und in welchen Fällen sich Behörden und öffentliche Stellen weiterhin auf Geheimhaltungspflichten berufen können. So sind Aus­künfte dann zu verweigern, wenn dadurch die öffentliche Ord­nung und Sicherheit gefährdet würde, die zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens geboten ist, oder zwin­gende Integrations- und außenpolitische Gründe das erfordern. Auch Rechte Dritter wie der Datenschutz und das Urheberrecht sind zu beachten. Ebenso bleiben Dokumente, die der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, vertraulich. 

Im Speziellen zur Amtsverschwiegenheit: Konkret wird im Justizbereich etwa die aktuelle Regelung in § 310 StGB – „Verletzung des Amtsgeheimnis­ses“ – durch die neue Strafbestimmung „Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung“ ersetzt. Diese Strafbestimmung soll dann zur Anwendung kommen, wenn Beamte oder ehemalige Beamte Informationen erteilen oder verwerten, zu deren Geheimhaltung sie gesetzlich verpflichtet sind, und dadurch ein öffentliches oder überwiegendes berechtigtes privates Interesse gefährdet ist, wobei die Strafandrohung mit bis zu drei Jahren Frei­heitsstrafe dieselbe bleibt. 

Entsprechende Anpassungen sind auch im Beamten-Dienstrechtsgesetz und im Vertragsbedienstetengesetz erforderlich. Statt auf die Amtsverschwie­genheit zu verweisen, werden künftig jene Tatbestände, die laut Verfassung weiterhin zur Geheimhaltung verpflichten, explizit aufgezählt. 

Dann ein wesentlicher Punkt, Veröffentlichung von Förderungen ab 1 500 Euro: Größere inhaltliche Änderungen sind im Transparenzdatenbankgesetz vorgesehen. Angelehnt an die im Informationsfreiheitsgesetz verankerten Bestimmungen, wonach Verträge ab einem Wert von 100 000 Euro künftig jedenfalls zu veröffentlichen sind, sollen ab September auch sämtliche staatlichen Förderungen, die nicht an Privatpersonen gehen, der Allge­meinheit zugänglich gemacht werden, wobei ein Schwellenwert von 1 500 Euro vorgesehen ist. Unternehmer beziehungsweise Unternehmerinnen, die höhere Subventionen erhalten, werden im Transparenzportal namentlich ausge­wiesen. Davon sind auch Steuererleichterungen und Sachleistungen umfasst. Die Daten sind monatlich zu aktualisieren und werden zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Verhältnismäßigkeit begrenzt auf fünf Jahre bereitgestellt. 

Darüber hinaus sollen der Datenbestand der Transparenzdatenbank erweitert und die Datenqualität verbessert werden. So wird eine Rechtsgrundlage für die Erfassung von Steuererleichterungen geschaffen, nachdem derzeit nur ertragsteuerliche Ersparnisse umfasst sind. Außerdem sollen Zuschüsse von Gebietskörperschaften auch dann als Gesellschafterzuschüsse gewertet werden, wenn die jeweilige Kapitalgesellschaft nicht zu 100 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand steht. Die bisherige Bestimmung, wonach alle über das Transparenzportal abgerufenen Daten jedenfalls der Geheimhaltung unterliegen, entfällt, wobei der vertrauliche und zweckgebundene Umgang mit den abgefragten Informationen dafür nicht berührt ist, wie in den Erläute­rungen festgehalten wird. 

Die berechtigten Interessen der betroffenen Personen sind dennoch weiter zu wahren. Gemeinden unter 5 000 Einwohnern sind von dieser voraus­schauenden aktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen, wodurch ÖVP-Ortskaiser weiterhin nur auf Bürgeranfragen Auskünfte erteilen müssen, was unter Umständen Repressalien verursacht. Rund 61 Prozent der Bevölkerung, die in circa 62 Gemeinden wohnen, sollen in den Genuss der proaktiven Veröffentlichung kommen. 

Wir Freiheitliche stehen für größtmögliche Transparenz bei gleichzeitiger Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Es wäre daher angebracht gewesen, allen Gemeinden die proaktive Veröffentlichung vorzuschreiben und nicht erst ab einer Einwohnerzahl von 5 000 oder mehr. Damit können diese Ortskaiser auch weiterhin nach Belieben schalten und walten. Sie müssen zwar Auskünfte erteilen, aber eben nur auf konkrete Anfrage der einzelnen Bürger. 

Als gelernter Österreicher weiß man, dass es für Bürger in diesen Gemeinden dann schwierig wird, wenn sie sich in der Form mit dem Bürger­meister anlegen. Wir fordern daher, in allen Gemeinden Informationen vorausschauend aktiv zu veröffentlichen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es kommt da sogar zu Verschlechterungen gegenüber der jetzt schon geltenden Rechtslage. Bislang mussten auf Verlangen alle Studien, Gutachten und Umfragen veröffentlicht werden, die von der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben wurden, solange nicht unter bestimmten Umständen Geheimhaltung geboten war. Für alle Gemeinden unter 5 000 Einwohnern fällt das jetzt komplett weg. Ins öffentliche Interesse ist eine solche Datenbank geraten, als dort die Coronaförderungen –teilweise berechtigt, aber sehr häufig unkontrolliert und höchst intransparent – über eine eigens errichtete Agentur an Gewerbetreibende als Wirtschaftsförderung ausgeschüttet worden sind. Diese Vorgangsweise hat unter anderem auch dafür gesorgt, dass wir ein so derart hohes Budgetloch zu verkraften haben. 

Weshalb damals überhaupt eine eigene Agentur eingesetzt wurde, um diese Coronahilfen zu verteilen, ist ja sowieso ein Rätsel – Österreich verfügt über ein Netz von Finanzämtern mit versierten Beamten, die dafür auch bestens geschult und dazu befähigt sind –, aber: „Koste es, was es wolle“, war da die Regierungsdevise von Schwarz und Grün. 

Im Gesamten ist dieses Gesetz deshalb abzulehnen, da es in relevanten Berei­chen zu Verschlechterungen kommt. (Beifall bei der FPÖ.)

18.40

Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Franz Ebner. Ich erteile es ihm. 

RN/132

18.40

Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Kollege Gradwohl, ich muss Ihnen einerseits gratulieren – Sie haben große Teile des Gesetzes sehr sachlich und auch sehr richtig dargestellt –, aber wogegen ich mich schon verwahre, ist die Bezeichnung ÖVP-Ortskaiser für unsere Bürgermeiste­rinnen und Bürgermeister: Das ist überhaupt nicht in Ordnung! Unsere Bürger­meisterinnen und Bürgermeister sind jene Politikerinnen und Politiker, die das höchste Vertrauen genießen, weil sie am nächsten am Menschen sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Diese Bezeichnung ist einfach untragbar. 

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Informationsfreiheits-Anpassungs­gesetz setzen wir heute einen Schritt für mehr Transparenz und Bürger­nähe in Österreich. Per 1. September findet ein Paradigmenwechsel statt: weg vom Amtsgeheimnis hin zum Recht auf Information für die Bürgerinnen und Bürger, hin zu einer moderneren Verwaltung, die auf Offenheit und Trans­parenz setzt – die Grundlagen dafür wurden ja bereits im Informations­freiheitsgesetz gelegt. Das bedeutet, dass die staatlichen Stellen nicht mehr grundsätzlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind, sondern Informa­tionen von allgemeinem Interesse proaktiv veröffentlichen müssen, und Bürge­rinnen und Bürger auch das Recht haben, betreffend Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen und diese zu erhalten. Das bedeutet: Die Infor­mationserteilung wird zur Regel, die Geheimhaltung zur Ausnahme. 

Das bringt einige Vorteile: einerseits mehr Transparenz, Bürger können sich besser über die Tätigkeiten der Verwaltung informieren und nachvollziehen, wie Entscheidungen getroffen werden. Das stärkt das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Institutionen, und unsere Verwaltung wird dadurch auch moderner. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrät:innen Reisinger [SPÖ/OÖ] und Kittl [Grüne/W].) Ich bin auch davon überzeugt, dass durch die Offenlegung von Informationen das Vertrauen in die Verwaltung gestärkt wird. Und es wird auch die Bürgerbeteiligung gestärkt: Mit mehr Informationen können die Bürger auch besser an politischen Prozessen teilnehmen. 

Mit dem heutigen Beschluss werden insgesamt mehr als 100 Gesetze geändert, die noch auf das Amtsgeheimnis, auf die Amtsverschwiegenheit verweisen, und diese umfassenden Anpassungen stellen unter anderem sicher, dass die Geheimhaltungspflichten nur dort bestehen, wo sie sachlich auch gerecht­fertigt sind. Und ganz wichtig: Das Gesetz sorgt auch für klare Regelun­gen und Leitlinien, die von der Datenschutzbehörde und dem Bundeskanzler­amt bereitgestellt werden. Diese Unterstützung stellt eben sicher, dass Beamte und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter die neuen Anforde­rungen gut erfüllen können. 

Das Transparenzdatenbankgesetz hat Herr Kollege Gradwohl erwähnt, das brauche ich nicht zu wiederholen. 

Ich betone abschließend, dass das Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz eben ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen und transparen­ten Verwaltung ist. Es stärkt die Rechte der Bürger, fördert das Vertrauen in unsere Institutionen und trägt somit auch zu einer lebendigen Demokratie bei. 

Ich werbe um Ihre Zustimmung und damit für mehr Offenheit und Transparenz in Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundes­rät:innen der SPÖ.)

18.44

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat MMag. Elisabeth Kittl. Ich erteile es ihr. 

RN/133

18.44

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher:innen! Ja, am 1. September tritt das in unserer grün-türkisen Regierungszeit endlich beschlossene Informationsfreiheits­gesetz in Kraft (Zwischenruf des Bundesrates Himmer [ÖVP/W]), und das verfas­sungsmäßig verankerte Amtsgeheimnis ist damit abgeschafft – als eines der letzten in Europa. Das ist für mich und für uns Grüne ein Riesenmeilenstein und öffnet die Türen zu einer – wir haben es vorhin auch von Herrn Kolle­gen Ebner gehört, ich gehe da mit ihm mit – bürger:innenfreundlichen, nachvollziehbaren und damit vertrauenfördernden öffentlichen Verwaltung. 

Es ist aber auch ein Riesenmeilenstein für jene Menschen, die sich für Politik interessieren, die in der Oppositionspolitik arbeiten, und für die, die über Politik berichten, sie vermitteln oder kritisieren. Und es ist auch ein Erfolg für die Verwaltung, die danach trachtet, dass sie ihre Entscheidungen besser und auch fundierter erklären kann. 

Das ist ein extrem positiver Handlungsansatz, der in der Umsetzung zu einer bevölkerungsfreundlicheren, gemeinwohlorientierteren Verwaltung führen kann. Und das alles – professionelle Medien und transparente Verwal­tung – sind wichtige Bausteine für eine funktionierende demokratische Gesellschaft, in der die Bürger:innen informiert diskutieren und freie Wahlentscheidungen treffen können. Daher noch einmal – weil wir Grüne lange, lange, lange, lange dafür gekämpft haben –: Gerade in Zeiten der Demokratiemüdigkeit ist unter grüner Regierungsbeteiligung mit dem Grundrecht auf Information etwas Großes und Wichtiges gelungen. 

Leider haben Sie aber, sehr geehrte Kolleg:innen von den Regierungsparteien, neben einigen Transparenzlücken eine schwerwiegende Lücke gelas­sen: Sie haben die Abschaffung des Amtsgeheimnisses im Bundesarchivgesetz vergessen. Durch die Übergabe von Akten an das Staatsarchiv wird es Behörden – und dazu zählen natürlich auch Ministerien und Minister:innen – ermöglicht, das Recht auf Information der Bürger:innen zu umgehen. Werden Akten zum Beispiel durch eine Ministerin an das Staatsarchiv über­geben, können sie bis zu 25 Jahre lang versiegelt werden. Das Bestehenbleiben dieser Möglichkeit konterkariert also das Recht auf Information. 

Ich muss leider sagen: Ich befürchte, dass diese Lücke nicht unabsichtlich offen­geblieben ist, und diese Befürchtung nährt die Tatsache, dass die Regie­rungsparteien unseren Antrag auf Anpassung des Bundesarchivgesetzes im Nationalrat nicht angenommen haben. Dazu haben Sie aber heute und jetzt wieder die Möglichkeit, denn wir, Elisabeth Kittl, Claudia Hauschildt-Buschberger und Simone Jagl, bringen folgenden Entschließungsantrag ein: 

Entschließungsantrag 

der Bundesrät:innen MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Lex Hartinger-Klein‘ – Archivrecht an die Informations­freiheit anpassen!“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, unverzüglich eine Anpassung des Bundesarchivgesetzes vorzubereiten, damit die Übergabe von Akten an das Staatsarchiv nicht dem Recht der Bürger:innen auf Informationszugang entgegensteht und die Informations­freiheit gewährleistet bleibt.“


Ich hoffe sehr, Sie stimmen im Sinne Ihrer euphorischen Reden auch für Transparenz und gegen Verschleierung – mit uns. – Vielen Dank. (Beifall der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

18.48

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/133.1

TOP19 Unselbständiger Entschließungsantrag: "Lex Hartinger-Klein" - Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen! von MMag. Elisabeth Kittl, BA

Präsident Peter Samt: Der von den Bundesräten MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betref­fend „‚Lex Hartinger-Klein‘ – Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Christoph Matznetter. Ich erteile es ihm. 

RN/134

18.48

Bundesrat Dr. Christoph Matznetter (SPÖ, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und – falls jemand so lange durchgehalten hat – auch Zuseherinnen und Zuseher! Dies ist schon ein bedeutendes Kapitel. 

Ich war ein bisschen erstaunt über die Euphorie meiner Vorrednerin Kollegin Kittl, weil ehrlich gesagt: Das war im Regierungsprogramm 2019, und ich habe in der Durchsetzung der Informationsfreiheit nicht den großen Erfolg gesehen. Sie hätten ja in den fünf Jahren Regierungsbeteiligung viel Gele­genheit gehabt, das inklusive Archivgesetz zu lösen, daher ist es ein bisschen eine komische Mischung, jetzt Kontrarednerin und begeistert zu sein. Es freut mich aber, dass Sie den Grundsatz unterstützen, Frau Kollegin, weil es wirklich ein Paradigmenwechsel ist. 

Wir haben heute in einem anderen Zusammenhang schon über Fürst Metternich und darüber, wie man die Bevölkerung am besten unterdrückt, gehört, und ein Teil der Methode war der Umstand des Amtsgeheimnisses. (Bun­desrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Warum wurde der reich, der Metternich?)

Welche Vorteile haben wir? – Ich weiß, die Zeit ist fortgeschritten, ich werde versuchen, es kurzzuhalten. Der eine Teil wurde schon genannt: Trans­parenz herzustellen, ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, die das mit Steu­ergeldern zahlen, auch entsprechende Einsicht in das zu bekommen, was hier passiert. 

Es ist eine gute Ergänzung des parlamentarischen Interpellationsrechtes, der Anfragemöglichkeit, und gibt durch die schon im Voraus zu veröffentli­chenden Daten die Chance, eine transparentere Struktur zu haben. Es hat aber auch eine Reihe weiterer Vorteile: Es ist auch aktive Korruptionsbekämp­fung, denn wenn die Gefahr besteht, dass bekannt wird, wie etwas gelaufen ist, dann gibt es vielleicht auch mehr Zurückhaltung bei den Entscheidungs­trägern: Ist das gescheit, wenn wir das so machen? Möglicherweise hilft diese Prävention auch, unser Ranking im Korruptionsindex ein bissel zu ver­bessern. In diesem Bereich hätten wir nämlich ein bissel Luft nach oben. Daher freue ich mich, an diesem Beschluss heute mitwirken zu können, dass wir die Vielzahl der Gesetze anpassen können.

Ich habe im Ausschuss gefragt, ob möglicherweise eines vergessen wurde, und es wurde gesagt: Ganz sicher ist man nicht, aber der Verfassungsdienst war relativ sicher, dass man es halbwegs erwischt hat. – Schauen wir einmal, wie es läuft, wir können ja jederzeit Anpassungen machen.

Das ist ein wirklicher Meilenstein und ich freue mich sehr, dass die neue Bundesregierung, obwohl sie so kurz im Amt ist und obwohl sie aus drei Parteien besteht, jetzt deutlich schneller in die Gänge kommt als fünf Jahre Schwarz-Grün. Vielen Dank dafür, Herr Staatssekretär! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

18.51

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Sandra Jäckel. Ich erteile es ihr.

RN/135

18.51

Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen im Bundesrat! Zuseher, Zuhörer sind im Plenarsaal Mangelware – macht nichts, vielleicht sind um diese Uhrzeit noch welche am Livestream! Dieses Sammelsurium an Gesetzesänderungen betrifft ja auch irgendwie die Bundesstelle für Sektenfragen, und genau diese habe ich mir einmal näher angeschaut. 

Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, auch über diesen Bericht ein paar Sätze zu verlieren, denn grundsätzlich gilt ja: Ein Sektenbericht ist grundsätzlich eine sinnvolle Sache. Mit sinnvoll meine ich, neue religiöse Bewegun­gen zu beobachten, sie sachlich zu analysieren, und ihr Gefährdungspotenzial fachlich richtig einzuschätzen. Das ist die Aufgabe eines Rechtsstaats, der seine Bürger schützt. Es werden da zum Beispiel scheinbar neutrale Frei­zeitaktivitäten wie etwa die Sommerbetreuung als Deckmantel für missionarische Absichten und ideologisch geprägte Programme angeboten.

Allerdings ist hier schon zu hinterfragen: Wer oder was ist denn ein Problemfall? Denn: Hat man es gewagt, als Coronakritiker anders zu denken, waren die Österreicher mutig genug, den Impfzwang zu hinterfragen, mutig genug, den Maskenzwang und dazu noch den Lockdown zu hinterfragen (Beifall bei der FPÖ), haben die Österreicher es gewagt, sich auf Telegram und Signal zu vernetzen, oder waren die Österreicher sogar mutig genug, bei einer dieser friedlichen Coronademos mitzuwirken (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.]), ja, dann kann man diesen Österreichern gratulieren: Laut Sektenbericht sind sie jetzt offiziell ein Problemfall. Sie sind potenzielle Demokratiefeinde, regelrechte Sektensympathisanten.

Liebe Kollegen, wo sind wir denn da gelandet? (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) Ist derjenige, der kritisch denkt, automatisch ein Feind der Demokratie? Ist der Bürger, der aufsteht und sagt: Ich habe Fragen zum Impfzwang, zur Maskenpflicht, zu Lockdowns!, automatisch ein Gefährder, Herr Kollege Thoma? Das ist in ganz Österreich - - (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Nein, das ist nur in ... so!) Das ist in ganz Österreich so, weiter als nach Bludenz kommen Sie ja leider nicht.

Wir Freiheitlichen sagen ganz klar Nein. Wer hinterfragt, wer sich nicht alles gefallen lässt, zeigt nicht Radikalität, sondern dieser Mensch zeigt für uns Haltung. (Beifall bei der FPÖ.) Was hier den Österreichern als Sektenbericht verkauft wird, ist in Wahrheit ein ideologisch aufgeladener Denunzianten­katalog, erstellt mit Steuergeld der Österreicher. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Da ist ganz klar das Ziel, nicht Aufklärung zu schaffen, sondern Diffamierung zu schaffen. Und wie schaut es eigentlich mit der Transparenz aus? (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: ... wiederholen ...?) – Die habe ich nicht gesehen. Quellen gibt es kaum bis gar nicht. Man verweist lieber auf eigene Berichte aus dem Vorjahr, also zitiert sich diese Sektenstelle einfach selbst. – Gratulation diesen Verfassern für diese Höchstleistungen! (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Zur Sache, zur Sache, bitte! Zur Sache, bitte!)

Jetzt kommen wir aber noch einmal ganz schnell zurück zum Inhalt: Wo bleiben in diesem Bericht die wirklichen Gefahren? Warum sucht man nicht intensiver nach dem politischen Islam, nach Linksextremismus, nach verfas­sungsfeindlichen Strukturen? Stattdessen wird zum Beispiel Homeschooling als queerfeindlich und rassistisch bezeichnet, als wäre jede Form elterlicher Verantwortung ein Sicherheitsrisiko. Liebe Österreicher, bedanken Sie sich bei jener Einheitspartei, die Sie gar nicht gewählt haben, die aber trotzdem über Ihr Leben bestimmt! (Beifall bei der FPÖ.)

Für uns Freiheitliche sind dieses Gesetz und der dazugehörige Bericht ein weiterer Beweis: Diese Einheitsregierung hat den (Zwischenruf bei der ÖVP) Kontakt zur Realität längst verloren. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Ist es jetzt Einheitsregierung oder Einheitspartei?) – Das ist bei euch eigentlich fast schon das Gleiche, ganz wurscht. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Na, nur, damit wir uns danach richten können!) Wissen Sie, was ich besonders erbärmlich finde? – Für diesen ideologischen Wahnsinn ist Geld da. Da wird nicht gekürzt. Während bei Familien, Pensionisten, aber auch im Gesundheitssystem der Sparstift angesetzt wird, ist dieser Gesinnungsbericht mit Steuergeld fleißig finanziert worden. (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Zur Sache!) – Das ist in diesem Sammelsurium drin, Frau Kollegin. (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: ... Bericht ist nicht da drinnen! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die Regierung und die Einheitspartei liefere genau damit den nächsten Beweis, dass sie sich von der Realität der Bevölkerung ganz weit entfernt haben. Anstatt durch die Welt zu jetten und mit seiner Audi-Flotte herumzucruisen, sollte sich Kollege Schellhorn von den NEOS als Staatssekretär für Deregulierung eher einmal mit dem Abbau dieser Institution befassen.

Wir Freiheitliche stehen für eine offene, kritische und demokratische Gesell­schaft, in der Fragen erlaubt sind, Meinungen gehört werden (Zwischen­ruf bei der ÖVP) und Haltung kein Verbrechen ist. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der FPÖ: Bravo!)

18.56

Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Alexander Pröll. Ich erteile es ihm.

RN/136

18.57

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besuchergruppe! In der Bundesregierung haben wir uns viel vorgenommen: sanieren, reformieren und wachsen. Heute geht es um einen bedeutenden Reformschritt hin zu mehr Offenheit und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung; aus meiner Sicht ein absoluter Paradigmen­wechsel.

Am 1. September 2025 wird die Reform zur Informationsfreiheit in Kraft treten. Damit schaffen wir ein modernes Fundament für den Zugang zu staatli­chen Informationen und ersetzen ein über Jahrzehnte bestehendes Prinzip durch ein neues Verständnis von Verwaltung und Öffentlichkeit. Konkret heißt das: Das Amtsgeheimnis, das bisher fest in unserer Verfassung verankert war, hat ausgedient. An seine Stelle tritt Artikel 22a B-VG, der eine neue Kultur der Transparenz begründet. Behörden sollen künftig proaktiv und antrags­bezogen, verständlich und klar Informationen bereitstellen. Seit vergangenem Jahr bereiten wir diesen Umbruch technisch, organisatorisch und gesetz­lich intensiv vor. Ich bin überzeugt, wir sind auf einem sehr guten Weg, damit ab September alles bereit ist.

Ein zentraler Baustein dazu ist die Sammelnovelle, die Ihnen heute vorliegt. Sie umfasst rund 140 Gesetze. Die Stellen, wo bisher von Amtsgeheimnis oder von Verschwiegenheitspflichten die Rede war, wurden sorgfältig überar­beitet, sprachlich angepasst und an die neuen Verfassungsregelungen angepasst.

Wichtig dabei ist: Vertraulichkeit bleibt dort möglich, wo sie wirklich notwendig ist, aber nur wenn sie sachlich begründet und rechtlich klar abgesichert ist. Abweichungen vom Informationsfreiheitsgesetz sind nur dann erlaubt, wenn sie unumgänglich sind. Das ist jetzt eindeutig geregelt. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat diesen Prozess angestoßen und koordiniert. Alle Ministerien wurden gebeten, ihre Gesetze im eigenen Zuständigkeitsbe­reich auf die Konformität mit dem neuen Informationsprinzip zu prüfen.

An dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an alle, die daran mitgewirkt ha­ben. Diese Leistung verdient Respekt. Sie steht für einen funktionieren­den Rechtsstaat und hohe Qualität in der Gesetzgebung. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Ergebnisse nach der Begutachtung sind nun Teil der Regierungs­vorlage, die Anfang Juli den Nationalrat passierte. Ein zentraler Grundsatz der gesamten Reform war und ist: Die Gemeinden müssen entsprechend unterstützt werden, damit die Umsetzung auch in der Praxis funktionieren kann. Deswegen bin ich froh, dass der Gemeindebund gezielt Schulungen entwi­ckelt und anbietet, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, denn Transparenz darf kein theoretisches Ideal bleiben, sie muss auch vor Ort in den Gemeinden im Alltag ankommen und gelebt werden können. 

Ein letztes Wort noch zum Informationsregister: Es ist ein wichtiger Teil der Umsetzung. Ab 1. September 2025 müssen alle betroffenen Stellen Informationen aktiv veröffentlichen, drei Monate später beginnt dann die verpflichtende Einspeisung ins zentrale Register. Diese Übergangsfrist soll insbesondere Ländern und Gemeinden helfen, die Umstellung in Ruhe und Schritt für Schritt zu vollziehen, zunächst über ihre Webseiten und dann direkt ins Register. 

Meine Damen und Herren, mit dieser Reform setzen wir ein starkes Signal für mehr Transparenz im Staat, für einen Staat, der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt, der verständlich kommuniziert und Vertrauen schafft. Informa­tionsfreiheit ist keine abstrakte Idee, sie ist ein zentraler Baustein für eine moderne Demokratie. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) 

19.01

Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert Kober. Ich erteile es ihm.

RN/137

19.01

Bundesrat Herbert Kober (FPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Österreicher! Vorweg: Herr Staatssekretär, wie Sie sich vorstellen können, bin ich da wieder ganz anderer Meinung. 

Viel wurde im Laufe der Debatte über das sogenannte Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz, das eine Vielzahl an Gesetzesanpassungen nach sich zieht und das angeblich den gläsernen Staat schaffen soll, schon gesagt. Ich sage gleich am Anfang und ganz klar und unmissverständlich: Wir Frei­heitlichen sind für echte Transparenz (Ruf: Außer bei der ...!) und für echte unbü­rokratische Information der Bürger. (Beifall bei der FPÖ.) 

Was wir da aber sehen, ist in Wahrheit wieder ein typisch österreichisches Alibigesetz. Was passiert da? – Man streicht zwar formal die Amtsver­schwiegenheit aus der Verfassung, schön und gut, aber in der Praxis wird diese durch unzählige Ausnahmen und schwammige Bestimmungen ersetzt, sodass der Bürger am Ende wieder im Dunkeln gelassen wird, wenn es darauf ankommt. Man schafft keine echte Transparenz, sondern ein System, das komplizierter und bürokratischer wird – mit neuen Verfahren, mit neuen Fristen, mit neuen Zuständigkeiten und neuen Möglichkeiten, Auskünfte zu verwei­gern, wenn sie politisch unangenehm sind. 

Sehr geehrte Damen und Herren, die Bürger wollen wissen, wie Steuergelder ausgegeben werden (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Richtig!), die Bürger wollen wissen, welche Verträge der Staat abschließt, die Bürger wollen wissen, wie Entscheidungen zustande kommen, und schlussendlich, geschätzte Damen und Herren, wollen die Bürger wissen, wer die Verantwor­tung bei Fehlentwicklungen trägt. Genau diese Fragen werden aber auch in Zukunft nicht beantwortet werden, wenn es der Verwaltung oder der jeweiligen Landesregierung nicht in den Kram passt. Man kann sich nämlich jederzeit auf öffentliche Interessen, wirtschaftliche Interessen und Datenschutz ausreden, um Akteneinsicht und Auskünfte zu verweigern. Das ist keine echte Transparenz, das ist ein Placebo für die Bürger. (Beifall bei der FPÖ.) 

Wir müssen uns ehrlich fragen, wie viel zusätzliche Bürokratie wir eigentlich schaffen. Wir sind leider immer noch mitten in einer Zeit, in der die Menschen unter der Teuerung, unter Migrationsproblemen, unter einem überbordenden Staatsapparat leiden. Wir beschließen hier ein Gesetz, das den Bürgern kaum Mehrwert bringt, aber für die Verwaltung erneut einen riesigen Aufwand bedeutet. Anstatt Verfahren zu vereinfachen, werden neue Verfahren geschaffen, anstatt Verantwortung klar zu regeln, wird sie zwischen Behörden und Gerichten hin- und hergeschoben. 

Werte Abgeordnete, geschätzte Bürger! Wir Freiheitlichen setzen uns konse­quent dafür ein, dass es auch in den Ländern und Gemeinden mehr Transparenz gibt, aber nicht in Form von Scheinregelungen, sondern durch echte Auskunftspflichten und klare Fristen ohne Hintertüren. Gerade von kleinen Gemeinden wissen wir, dass es zu parteipolitischen Spielchen kommen kann, wenn es um Auskünfte geht. Da braucht es einfache, klare und verbindliche Regeln, nicht eine Lex Verwaltung, die es wieder ermöglicht, unliebsame Auskünfte zu blockieren. Wir stehen für echte Informationsfreiheit, wir stehen für Einsicht in den Umgang mit Steuergeldern, wir stehen für Vermeidung von Willkür, und wir stehen für Bürokratieabbau statt Bürokratie­aufbau. Was wir aber nicht unterstützen, sind Alibimaßnahmen, die Trans­parenz versprechen, aber die Behörden weiterhin ermächtigen, sich hinter Para­grafen zu verstecken, wenn es ihnen politisch passt.

Abschließend, geschätzte Damen und Herren: Wir Freiheitlichen lehnen dieses Gesetzespaket in dieser Form ab, weil es nicht hält, was es verspricht. Wenn man die Amtsverschwiegenheit streicht, dann muss echte Informations­freiheit die Konsequenz sein, ohne Gummiausnahmen. (Bundesrätin Steiner-⁠Wieser [FPÖ/Sbg.]: Bravo!) Wenn man Transparenz verspricht, muss man den Bürgern auch garantieren, dass Auskünfte rasch, unbürokratisch und vollständig erteilt werden, und wenn wir Verwaltung reformieren wollen, dann müssen wir sie verschlanken, statt sie aufzublasen. 

Dieses Gesetzespaket bringt den Bürgern keine echte Transparenz, sondern dient einzig und allein dazu, der Bevölkerung vorzugaukeln, dass sich etwas ändern würde. Wir Freiheitlichen sagen Nein zu dieser Scheintransparenz und setzen uns weiterhin für echte Freiheit und Information der Bürger ein. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Bravo!)

19.06

Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Kollege Thoma.

RN/138

19.06

Bundesrat Christoph Thoma (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Für 1 Minute reicht meine Stimme heute noch, weil mir bei Frau Kollegin Jäckel eines aufgefallen ist (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ver­sprechen gebrochen!): Ich bin so dankbar, dass es hier eine demokratische Mitte – inklusive den Grünen – gibt, und dass nur die rechts immer dagegen sind. Das ist mir bei dieser Rede zuvor wieder klar geworden. 

Dieses Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz ist ein Meilenstein, Kollege Ebner hat vorhin zum Ausdruck gebracht, was unsere Bürgermeister anbelangt, das sind nämlich die Menschen, die am nächsten dran sind. Ich bin so froh, dass wir echte Transparenz, echte Zukunftspolitik machen. Sie haben vorhin auch noch Schellhorn vernichtet, und auch, dass Sie dann wieder Corona thematisieren – ich meine, das ist einfach nur mehr lächerlich. Ich bin so froh, dass da vier Fraktionen zusammenarbeiten, obwohl wir nicht immer einer Meinung sind. 

Noch einmal, liebe FPÖ, nach diesem langen Tag ein letztes Mal eine Einladung von mir: Es geht mich zwar nichts an, aber bringen Sie doch einmal konstruktive Vorschläge, Frau Jäckel, nicht nur Kritik und nicht nur Über­schriften, sondern arbeiten Sie mit und bringen Sie sich ein, und alles wird leichter! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Er ist so gscheit! Er ist so ein Gescheiter!)

19.07

Präsident Peter Samt: Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Eine tatsächli­che Berichtigung, jawohl. 

Bundesrat Spanring hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet.

RN/139

19.07

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kollege Thoma hat eben behauptet, die Freiheitliche Partei sei immer gegen alle Anträge. 

Ich berichtige tatsächlich: Heute waren 28 Punkte auf der Tagesordnung, bei 14 stimmen wir mit. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Der Thoma ist so arg!) 

19.08

Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

RN/140

Abstimmung

Präsident Peter Samt: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständli­chen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Auch jetzt sitzen wieder alle.

RN/140.1

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/140.2

Es liegt ein Antrag der Bundesräte MMag. Elisabeth Kittl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „‚Lex Hartinger-Klein' – Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen!“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

RN/140.3

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrich­tungsgesetz geändert wird. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/140.4

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. 

RN/141

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Daten-Governance, Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruis­tische Organisationen nach der Verordnung (EU) 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verord­nung (EU) 2018/1724 (Datenzugangsgesetz – DZG) erlassen wird (127 d.B. und 154 d.B. sowie 11657/BR d.B.)

Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrat Sandra Lassnig. – Ich bitte um den Bericht. 

RN/142

Berichterstatterin Sandra Lassnig: Danke, Herr Präsident. – Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Daten-Governance, Anbieter von Daten­vermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen nach der Verord­nung (EU) 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Datenzugangsgesetz – DZG) erlas­sen wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich auch gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Präsident Peter Samt: Danke für den Bericht. 

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Nikolaus Amhof. Ich erteile es ihm. 

RN/143

19.11

Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das vorliegende Geschäftsstück beschäftigt sich mit der Transformation einer EU-⁠Verordnung in innerstaatliches Recht. Das heißt, es soll inhaltlich ein erleichterter Zugang zu Daten geschaffen werden, und das mündet eben in diese österreichische Gesetzesvorlage. 

Der Weg, mit dem dieses Ziel erreicht werden soll, beinhaltet eine Unmenge von bürokratischen Vorschriften. Es geht darum, dass Stellen geschaffen werden, dass diese Stellen Aufträge erhalten, welche Schriftstücke sie bereitzu­halten und welche Berichte sie abzusenden haben, welche Formulare geschaffen und verwendet werden. Es sind natürlich Strafbestimmungen vorhanden für jeden, der sich nicht an diese Sachen hält. Das Ganze erscheint also sehr umfangreich und ist eine große Menge an Bürokratie.

Ich möchte hier drei Punkte erwähnen und auf diese eingehen. 

Der erste ist die Frage der Notwendigkeit. Ich habe mit einem Datenprofi, der das beruflich macht, ein längeres Gespräch geführt. Der war zunächst erstaunt, dann hat er gesagt, er hat von diesem Gesetz schon gehört. Es ist ihm aber in seiner jahrelangen Tätigkeit nicht aufgefallen, dass da irgendein Regelungsbedarf beziehungsweise eine Notwendigkeit besteht, dieses Gesetz zu erlassen. Das sollte man sich einmal in Erinnerung rufen: Es wird etwas geregelt, aber die Leute, die damit zu tun haben, sagen, es ist eigentlich nicht notwendig. Mich hat das ein wenig an die legendäre Gurkenkrümmung der EU erinnert. Das hat eigentlich auch niemand im Obsthandel gebraucht, aber es wurde beschlossen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt ist, dass man sich trotzdem überlegen muss, was der Vorteil dieser Regelung ist. Es mag schon so sein, dass auch solche Überregulie­rungen – was es meiner Meinung nach ist – einen gewissen Vorteil haben. Ich habe mir einen Fall überlegt: Ich hatte einmal eine Behandlung im Spital und anschließend wollten die behandelnden Ärzte, die bereits die Einwilligung von mir hatten, dass diese Daten – weil da neue Medikamente getestet wurden – veröffentlicht werden und von anderen Ärzten oder Patienten abge­rufen werden können. Ich habe dann gesagt: Gut, einverstanden, ich mache das. – Dann hat es geheißen, das ist nicht so einfach, da muss man einen Vertrag unterzeichnen und unterschreiben, wie mit diesen Daten umge­gangen wird. Das heißt, das ist ja alles schon geregelt, das muss man auch sa­gen. Es ist eine große neue Regelung, aber alle diese Bestimmungen, die da drinnen sind, sind im Prinzip bereits vorhanden.

Der dritte Punkt, auf den ich eingehen wollte, ist aber der wichtigste: Ich habe da einmal eine Vorlesung an der Johannes-Kepler-Universität gehört, da ging es um das Thema Verrechtlichung. Das war mir damals noch kein Begriff, also bin ich hingegangen. Heute würde dieser Professor, der das vorge­tragen hat, dies vielleicht nicht mehr so einfach machen können, denn gestern habe ich in einer Ausschreibung gelesen, dass an der Johannes-Kepler-Universität keine Männer eingestellt werden dürfen. Da würde man den ausge­zeichneten Fachmann sozusagen nicht einsetzen können – aber gut. Ich komme wieder zurück zur Verrechtlichung: Die Verrechtlichung ist an und für sich eine abzulehnende Rechtsentwicklung – ähnlich der Bürokratie. Es geht darum, dass das Recht immer mehr in das Alltagsleben der Menschen ein­sickert und die Tendenz besteht, für alle zwischenmenschliche Aktionen, für alles immer eine Rechtsvorschrift zu schaffen. 

Genauso wie bei der Bürokratie kann man dann sagen, das ist eine sehr umfangreiche Sache, die Verrechtlichung ist aber eine viel gefährlichere Sache. Es besteht nämlich ein Konfliktpotenzial mit der Demokratie. In dem Augenblick, in dem man Rechtsvorschriften erlässt, setzt man unter Umständen demokratische Institutionen, zum Beispiel Gemeinderäte oder Parlamente, außer Kraft. Da entscheiden dann nicht mehr die gewählten Mandatare, sondern da entscheiden dann Gerichte und Richter. Genau diese Entwicklung haben wir in der EU. Jetzt kann man sagen: Gut, das ist so. Es ist nur ein Problem, weil diese Richter ja von niemandem mehr gewählt worden sind. Wir als Mandatare sind gewählt worden beziehungsweise indirekt gewählt. Aber wer hat diese Richter bestellt? (Beifall bei der FPÖ.) – Sie werden irgendwo in irgendwelchen Hinterzimmern besprochen und beschlossen, werden dann eingesetzt und haben letzten Endes die Macht in der Hand. 

Die Verrechtlichung, die dieser Professor damals zurückdrängen wollte – das ist überhaupt nicht eingetreten –: Es ist ein immer mehr anschwellender Prozess, dass eine Rechtsnorm nach der anderen beschlossen wird, um einen Regulierungswahn der Europäischen Union voranzutreiben. Alles muss geregelt werden, für alles muss es ein Gesetz geben. Wissen Sie, worin das Problem liegt? – Nicht nur darin, dass die Demokratie in eine gewisse Gefährdungslage kommt, das Problem ist auch, dass das niemand mehr umsetzt. Ich habe mir diese millionenteuren bürokratischen Vorgänge durchgelesen, diese Berichte, die zu liefern sind – sie werden vielleicht geschrieben, aber sie landen im nächsten Schredder oder werden elektronisch gelöscht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist nicht mehr umsetzbar. Diese Maschine produziert eine Rechtsnorm nach der anderen, ohne sich zu überlegen, wer das kontrollieren und wozu das alles überhaupt noch stattfinden soll. Ich glaube deshalb, dass die Kollegen unserer Partei im Nationalrat die richtige Entscheidung getroffen haben, wenn sie gegen dieses Gesetz gestimmt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

19.18 

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Klara Neurauter. Ich erteile es ihr. 

RN/144

19.18

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher hier und via Livestream! Jeder, der sich mit diesem Gesetz beschäftigt, wird verstehen, dass ich mit meinem Vorredner natürlich nicht einver­standen sein kann. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Mit dem vorliegenden Gesetz soll der europäische Daten-Governance-Rechtsakt national umgesetzt werden. Das Ziel ist, einen behördlichen und strukturellen Rahmen zu schaffen, um das Vertrauen in den Datenaus­tausch und die Datenverfügbarkeit zu erhöhen sowie technische Hindernisse bei der Weiterverwendung von geschützten Daten zu überwinden. 

Mit dem Beschluss dieses Datenzugangsgesetzes setzen wir einen großen Schritt in Richtung digitale Zukunft für Österreich, für Europa, für unseren Bin­nenmarkt und für unsere Wirtschaft. Derzeit haben wir keine Möglichkeit, in der Welt mitzuspielen. Wir nutzen unseren Datenschatz nicht, weil wir keine juristischen Instrumentarien geschaffen haben. Es ist notwendig, dass wir das jetzt nachholen. 

Ziel ist auch die Sicherheit für den Endkunden. Ein Beispiel: Wo derzeit KI-⁠Modelle trainiert werden, sind die europäischen Daten nicht inkludiert. Wir alle reden über Amazon, Google, Alibaba und so weiter; dahinter stecken datengetriebene Geschäftsmodelle. Wenn wir auf dem Markt mittun wollen, brauchen wir dieses Datenzugangsgesetz. 

Ja, wer die Daten hat, hat die Macht, und wo Macht ist, braucht es klare Regeln. Daten gehören nicht in fremde Hände und schon gar nicht in die Hände von wenigen Großkonzernen, sondern müssen selbstbestimmt, gemeinwohl­orientiert und sicher genutzt werden. 

Da geht es aber auch um die Macht, dass wir die Welt zu etwas Besse­rem verändern können, dass wir Krankheiten besiegen können, dass wir bessere Lösungen für gesellschaftspolitische Probleme haben. Das ist mit Daten möglich. Machen wir den Leuten nicht Angst, sondern klären wir sie auf! (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Wir sprechen über ein Gesetz, das im ersten Moment sehr technisch klingt, in Wahrheit geht es aber um Demokratie, Kontrolle und Vertrauen. Es geht um eines der zentralen Themen unserer Zeit. Datenschutz ist kein Hindernis, sondern Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Digitalisierung. Daten sind das digitale Spiegelbild unseres Lebens. Wer sie nutzt, muss mit größter Sorgfalt handeln. Deshalb ist es richtig, dass die Datenschutzbehörde eine zentrale Rolle im Gesetz bekommt. Sie schützt, was schützenswert ist, nämlich unsere Privatsphäre. 

Auch die neuen Datenvermittlungsdienste haben höchste Sicherheits- und Transparenzstandards einzuhalten, denn gerade da zeigt sich auch: Datennutzung ist kein Selbstzweck, sondern muss den Menschen dienen. Deshalb sind die Verfahren auch gebührenfrei. 

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz schafft Spielregeln, wo bislang Unsicherheit geherrscht hat. Es öffnet Türen für Innovation, aber es lässt die Tür zur Privatsphäre verschlossen. Datennutzung und Datenschutz sind keine Gegensätze. Fairer Zugang, klare Regeln und ein starker Schutz für die Menschen: So geht digitale Verantwortung im Interesse der Gesellschaft. 

Das Datenschutzgesetz ist ein zentraler Baustein für einen innovativen und zukunftsfitten Forschungsstandort und Wirtschaftsstandort Österreich. Ohne Daten gibt es keine künstliche Intelligenz, und ohne künstliche Intelligenz gibt es keine Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. 

Gerade vorgestern – das habe ich dem Fernsehen entnommen – hat das Pentagon millionenschwere Verträge mit führenden US-Tech-Firmen unterzeichnet, um künstliche Intelligenz stärker zur Bewältigung zentraler sicherheitspolitischer Herausforderungen einzusetzen. 

Mit diesem Gesetz schaffen wir die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür, dass einfacher, transparenter und effizienter Zugang zu öffentlichen Daten bei gleichzeitigem Schutz der Daten gewährt wird. Das bringt, wie schon gesagt, den Unternehmen, der Forschung und der Gesellschaft insgesamt sehr viel, weil es neue Möglichkeiten eröffnet. 

Ich möchte auch von einem konkreten Beispiel aus Tirol berichten: Mountresilience. Das ist ein EU-weites Klimaprojekt mit Tiroler Beteiligung. Ziel ist es, die Bergregionen widerstandsfähiger gegen die Klimakrise zu machen, indem man naturbasierte Anpassungsmaßnahmen macht. Dafür werden in neun europäischen Regionen prototypische Lösungen entwickelt und getestet. 

Bei einem anderen Beispiel geht es um Wetter- und Stromprognosen für erneu­erbare Energie. Die KI-gestützten Modelle analysieren dann auf der einen Seite kurzfristige Wettereinflüsse, auf der anderen Seite auch langfristige Klima­risiken. 

Genau solche Projekte profitieren von diesem Gesetz. Es ist die österreichische Umsetzung einer wichtigen europäischen Gesetzgebung. Da geht es um den geordneten und datenschutzkonformen Umgang mit Daten für Wissen­schaft und Forschung und für die Verwaltung, und es werden die Bür­gerinnen und Bürger davon profitieren. 

Also das ist eine gute und wichtige Sache. Sie sollte unser aller Zustimmung finden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

19.24

Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staats­sekretär Alexander Pröll. Ich erteile es ihm. 

RN/145

19.24

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie jetzt wenig verwundern, dass ich mit meiner Vorrednerin massiv übereinstimme. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.) 

Mit der Regierungsvorlage zum Datenzugangsgesetz schaffen wir nämlich einen behördlichen und strukturellen Rahmen für die Weiterverwendung von Daten. Wir erhöhen dadurch das Vertrauen in den Datenaustausch, die Daten­verfügbarkeit und überwinden technische Hindernisse bei der Weiter­verwendung von Daten. Darüber hinaus setzen wir den Data Governance Act um. In weiterer Folge – und darum ist das so zentral – kann dadurch das enorme wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Daten im Hinblick auf neue Produkte und Dienstleistungen ausgeschöpft werden. 

Konkret schaffen wir mit dem Datenzugangsgesetz Rechtssicherheit in vier wesentlichen Punkten beziehungsweise Fragen. 

Erstens: Zuständige Behörden und Stellen werden benannt. Eine zentrale Steuerungsrolle wird der Bundeskanzler einnehmen. Die Statistik Austria unterstützt das Bundeskanzleramt technisch-organisatorisch bei seiner Tätigkeit als zentrale Informationsstelle. 

Zweitens: Das bestehende Datenportal data.gv.at wird als Informationsstelle ausgebaut, mit einer Anbindung an das europäische Datenportal data.europa.eu. 

Drittens: Es werden Rahmenbedingungen für Datenvermittlungsdienste geschaffen, wodurch die Vertrauenswürdigkeit der Anbieter und somit die Datenwirtschaft gestärkt werden. 

Viertens: Datenspenden werden für die freiwillige gemeinsame Nutzung von Daten mittels Einwilligung betroffener Personen für die Ziele von allgemeinem Interesse ermöglicht. 

Zusammenfassend werden also mit dem Datenzugangsgesetz einerseits für Unternehmen und Forschung neue Innovationspotenziale eröffnet, andererseits wird gleichzeitig das Vertrauen in den Datenaustausch und die Datenver­fügbarkeit über die Etablierung von Governance-Strukturen in der öffentlichen Verwaltung erhöht. Es freut mich, dass wir mit diesem Vorhaben einen weiteren wichtigen Schritt für die Digitalisierung setzen und die österreichische Datenwirtschaft stärken können. 

Apropos wichtiger Schritt für die Digitalisierung: Derzeit ist die ID Austria auf Servicetour, ganz nach dem Motto: Das Amt kommt zu den Bürgern, und nicht die Bürger kommen zum Amt. Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos ohne Anmeldung bei rund 100 Terminen in ganz Österreich die ID Austria holen. Wir verstehen uns da ganz klar als Servicedrehscheibe. 

Für alle Zuseherinnen und Zuseher: Die Termine der Servicetour sind öffentlich unter digitalaustria.gv.at einsehbar. Mein Team der ID Austria und ich würden uns über Ihren Besuch bei einem unserer Stopps freuen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.) 

19.27

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Gabriele Kolar. Ich darf es ihr erteilen. 

RN/146

19.28

Bundesrätin Gabriele Kolar (SPÖ, Steiermark): Danke, geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer über die digitalen Kanäle! Zuallererst möchte ich dir, geschätzter Herr Präsident, lieber Peter Samt, alles Gute für deine Präsidentschaft wünschen, eine gute Hand und – was du heute schon gesagt hast – eine neutrale Sitzungsführung, damit wir Steirerinnen und Steirer, egal, welcher Couleur, die wir hier im Bundesrat sitzen, am Ende dieses halben Jahres richtig stolz auf deine Präsidentschaft sein können. (Beifall bei Bundesrät:innen von SPÖ, ÖVP und FPÖ.) 

Jetzt komme ich ganz kurz zum Thema, denn es wurde ja schon fast alles zu diesem Datenzugangsgesetz gesagt, nur nicht von mir. Aber keine Angst, ich werde nicht alles wiederholen. 

Heute geht es eben um dieses Gesetz, das Datenzugangsgesetz. Es betrifft uns alle, denn Daten sind heute überall: in der Verwaltung, in der Forschung, in der Wirtschaft und auch in unserem Alltag. Dieses Gesetz – und jetzt wende ich mich in Richtung Freiheitliche Partei – setzt die europäische Daten-Governance-Verordnung in Österreich um. 

Herr Kollege Amhof hat gemeint, wir brauchen das nicht, es ist sowieso alles vorhanden. Ich bin heute ein bisschen verwirrt – in Richtung Freiheit­liche Partei. Es war nämlich immer so: Haben wir ein EU-Gesetz heute hier umgesetzt, dann war das Thema der Freiheitlichen Partei: Warum kön­nen wir nicht ein nationales Gesetz machen? Haben wir heute über ein natio­nales Gesetz gesprochen, ist dann die Freiheitliche Partei auf einmal auf die Idee gekommen, sie wollen doch warten, bis es ein EU-Gesetz gibt. Ich bin heute wirklich schon ein bisschen verwirrt. 

Das jedenfalls brauchen wir; wir haben das schon sehr intensiv gehört, auch heute von Frau Kollegin Neurauter. Es gibt klare Regeln, wer solche Daten vermitteln darf: Nur registrierte Stellen dürfen das machen, damit kein Missbrauch passiert.

Geschätzter Herr Staatssekretär, ich wünsche Ihnen alles Gute! Wir als Sozialdemokratie sind natürlich auch dafür – und dieses moderne Gesetz für ein digitales Europa ist ein wirklich wichtiger Schritt in die Zukunft. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

19.30

Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/147

Abstimmung

Präsident Peter Samt: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/148

23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 geändert wird (353/A und 155 d.B. sowie 11650/BR d.B. und 11658/BR d.B.)

Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrat Sandra Lassnig. – Ich bitte um den Bericht.

RN/149

Berichterstatterin Sandra Lassnig: Danke, Herr Präsident. – Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und daher komme ich auch gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Peter Samt: Danke für den Bericht. 

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Isabella Theuermann. Ich erteile es ihr. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: ... schlechteste, teuerste ...!)

RN/150

19.32

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Ja, mittlerweile kennt ihr euch schon aus. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Gut, dass ihr es akzeptiert. – Sehr geehrte Damen und Herren! Soziale Medien sind aus unserem Alltag ja nicht mehr wegzudenken und sie sind auch für die Politik ein wichtiges Kommunikationsmittel. Wie in jedem anderen Bereich auch gibt es bei der Arbeit mit den sozialen Medien eine klare Trennung zwischen dem öffentlichen Amt und der Partei. Das zeigt sich besonders beim Personaleinsatz – und so wurde es bisher mit Strafe bedroht, wenn beispielsweise öffentlich bedienstete Mitarbeiter von Ministerien an den Social-Media-Accounts der Minister mitgewirkt haben, insbesondere wenn diese laut Impressum auf die jeweilige Partei liefen – so weit, so logisch. Immerhin dürfen keine Personal- und Sachressourcen des Staates ohne Kostenersatz durch die Partei genutzt werden, andernfalls wäre es eine unzulässige Spende. Auch der Rechnungshof hat das ganz klar so gesehen. (Vizepräsident Ruprecht übernimmt den Vorsitz.)

So weit, so unspektakulär; die Einheitspartei schafft es aber, anhand dieses kleinen Beispiels ihre Doppelmoral in Reinkultur zu zeigen. Nachdem nun tatsächlich Strafen gegen ÖVP, NEOS und Grüne im Raum stehen, weil es laut UPTS Verstöße gegen die zuvor genannte Regel gab, wollten sie sich zunächst selbst eine rückwirkende Amnestie erteilen. Frei nach dem Motto: Was nicht passt, das wird dann eben passend gemacht, ändert man einfach das Gesetz und will nun festhalten, dass man aus dem Ministerium heraus künftig offen Parteiwerbung betreiben darf. (Beifall bei der FPÖ.)

Und weil man eben gerade dabei ist, erlöst man sich selbst von den bereits verhängten Strafen – das ist ganz praktisch. Da war der Aufschrei aber dann doch etwas zu groß, und die rückwirkende Straffreiheit will man dann aus optischen Gründen doch nicht so richtig durchziehen und hat es last minute dann teilweise korrigiert. 

Was bleibt, ist dennoch eine dreiste Anlassgesetzgebung zum eigenen Vorteil der Einheitspartei: Immerhin führt diese neue Regelung zu einer massiven Ungleichbehandlung und zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der Opposition.

Was bisher vom Rechnungshof als illegale Parteienfinanzierung gesehen wurde, erlaubt sich die Bundesregierung nun explizit selbst. Die regierenden Parteien richten es sich also und legalisieren ihren vollen Zugriff auf staatliche Ressourcen für parteiische Zwecke, womit ein fundamentaler demokra­tischer Grundsatz verletzt wird. Dieser Anlassgesetzgebung werden wir daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.35

 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsäckl. Ich erteile dieses. (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: „Säckl!“ – Ruf bei der SPÖ: Schwindsackl!)

RN/151

19.35

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Wir kennen uns nicht so gut. (Allgemeine Heiterkeit. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Trotzdem: Geschätzter Herr Präsident! Lieber Herr Staatssekretär! Geht-nicht, Dagegen-sein ist immer ein Mangel an Fantasie und Visionen. Größtenteils ist das die Haltung der Freiheitlichen Partei, vor allem wenn es um Transparenz geht. Frau Mag. Theuermann hat es ja gleich nach ihrer kurzen Einleitung auf den Punkt gebracht, worum es bei Ihnen geht: um die nicht besonders erfreu­liche Form der Transparenzgebung.

Es ist ja nicht unausgesprochen: Da gibt es diesen längeren Konflikt zwischen der FPÖ und dem Rechnungshof bezüglich der Prüfung der Wahlkampf­kosten. Das ist Ihnen ja nicht unbekannt. Die FPÖ verweigert ja diese Prüfung durch den Rechnungshof schon längere Zeit. Das ist ja ein Teil, den Sie als Schwerpunkt herausgenommen haben. Der eigentliche und wesentliche Punkt bei dieser Änderung, bei dieser Gesetzesnovelle ist ja die neue Regelung für die Mitwirkung von Kabinetts- und Büromitarbeiter:innen an Social-Media-⁠Accounts von Regierungsmitgliedern. Das ist eigentlich einer dieser Schwerpunkte.

Parteien sind sehr wichtig, um das Funktionieren der Demokratie zu ermöglichen – darum geht es ja bei dieser Gesetzesnovelle. Deswegen ist es auch wichtig, dass man, so wie jetzt, darüber diskutiert, wie die Rahmen­bedingungen für die politische Arbeit in Zukunft noch besser funktionieren können. Gut ist gut, aber besser ist noch besser. Medial wird ja im Kontext des Parteiengesetzes immer über die Bundespolitik diskutiert. Viele Mandatare und Mandatarinnen bekommen ja für ihre Arbeit im Gemeinderat eine Aufwandsentschädigung. Der überwiegende Teil der Arbeit wird ehrenamtlich geleistet, egal, ob das durch ihre Tätigkeit im Gemeinderat, in einer Partei­struktur oder in einem Verein passiert.

Die Politik steht zu Recht unter intensiver öffentlicher Begutachtung. Das ist auch ganz wesentlich und wichtig, und darum brauchen wir auch diese Form. Gestatten Sie mir schon, dass ich hier zum Ausdruck bringe, dass gerade junge Menschen sich sehr genau überlegen, ob sie in die Politik gehen und sich engagieren – und das weiß ich auch als Seniorenvertreter. Wer sich dann engagieren will, merkt gleich, dass er sich in einem Paragrafen­dschungel befindet und stecken bleibt und dann wahrnimmt, dass eigentlich die Veränderung und die Freude an dieser Arbeit (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr macht es immer schlimmer und schlimmer!) möglicherweise nicht so groß sind, wie sie das sein könnten.

Ein Teil der Gesetzesänderungen betrifft die Ausweitung der Spenden­meldungen von vierteljährlich auf jährlich – das ist auch ein Punkt. Das ist aber ganz explizit auf die Bürgermeister und die ehrenamtlichen Gemeinderäte ausgerichtet. Es gibt ja einige Abgeordnete im Nationalrat und auch Mitglieder des Bundesrates, die auch gewählte Bürgermeister oder Bürgermeisterin­nen sind, eine Parteifunktion haben oder in einer Interessengemeinschaft tätig sind. Nach der jetzigen Auslegung müsste man das für jede einzelne Funktion trennen, mit eigenen Accounts und eigenen Mitarbeitern. Das ist einfach nicht praktikabel, daher brauchen wir eine adäquate Verbesserung. 

Gleichzeitig werden auch klare Regeln für die Social-Media-Accounts von Regie­rungsmitgliedern auf Bundes- und auf Landesebene und für die Landtags- und auch Parlamentsklubs gesetzt. Dies gilt nicht nur für die Regierung, sondern auf allen Ebenen, wie es im Gesetzestext auch gut nachzulesen und abge­bildet ist. Künftig können beispielsweise Kabinettsmitarbeiter, wenn die Inhalte entsprechend gekennzeichnet sind und sich diese nur auf die Arbeit der Minister, Ministerin beziehen, diesbezügliche Inhalte posten, wenn auch das Impressum darauf hinweist. 

Mitarbeiter der Parteien kommunizieren für ihre – was sonst? – Partei. Das heißt, es gibt keinen einzigen Mitarbeiter in einem Ministerium oder in einem Klub, der für eine Partei arbeitet. In der Vergangenheit gab es eine gewisse Grauzone: der Social-Media-Auftritt einiger politischer Verant­wortungsträger. 

Die jetzige Regelung – diese wichtige Änderung – ist diesbezüglich ein Fortschritt und eine gut überlegte Erneuerung für mehr Transparenz und noch mehr freundliches Bürgerentgegenkommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

19.41

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege Schwindsackl, für deinen Redebeitrag.

Zu Wort gemeldet ist Dr. Christoph Matznetter. Ich erteile es ihm.

RN/152

19.41

Bundesrat Dr. Christoph Matznetter (SPÖ, Wien): Danke, Herr Vizepräsident. – Der „Säckel“ war wahrscheinlich an die Budgetsituation denkend. (Bundes­rat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.] – erheitert –: Budget! – Allgemeine Heiterkeit.) Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und, falls noch einzel­ne Zuhörerinnen und Zuhörer da sind, die auch! Es ist ein zu wichtiges Kapitel, um es einfach so pauschal abzudecken. Eine parlamentarische Demokratie wie unsere lebt davon, dass Parteien auch ihrer Tätigkeit nachkommen können. 

Kollege Schwindsackl hat es ja, glaube ich, sehr klar gesagt: Oft ist das nicht voneinander trennbar. Man tut sich leichter, wenn man sich überlegt: Wie wäre es in der analogen Welt? – Wenn der Herr Bundesminister oder die Frau Bundesministerin in ihren Wahlkreis fährt und dort einen Auftritt hat, wer­den ein paar Daten aus der Arbeit des Ministeriums für sie vorbereitet, die sie dort berichten kann. Es findet zwar nichts auf Social Media statt, aber ein Findiger beim Rechnungshof oder UPTS könnte hergehen und sagen: Moment, das ist ja eigentlich eine Sachleistung, diesen Teil der Arbeit soll gefälligst der Herr Minister, die Frau Ministerin – wann auch immer sich Zeit ergibt – selber machen! – Daher müssen wir versuchen, im Parteienge­setz 2012 durch Nachschärfungen möglichst klare Regelungen zu haben, aber auch Regeln zu haben, die administrierbar sind.

Jetzt bin ich bald 25 Jahre – ich glaube, ich feiere bald 25 Jahre – in der Sozialdemokratie für die Parteifinanzen zuständig. Das ist immer ein schwieriger Dialog, den du führst, wenn die Nachfrage kommt: Passt das? Passt das nicht? Waren die Wahlkampfkosten eingehalten? – Das kennen wir alles. 

Unsere Freunde (in Richtung FPÖ) kennen es auch. Du (in Richtung Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]) hast ja schon darauf hingewiesen. Die haben eine rege Brieffreundschaft mit der Frau Präsidentin des Rechnungshofes. Sie wollen nichts herzeigen. Ich verstehe das. Da waren in der Vergangen­heit die Geldsäcke im Kofferraum von Jörg Haider. Die haben ja alles Mögliche – dem Norbert Hofer sein Haus – gehabt. Ich verstehe das ja, aber in dieser Situation - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nur Schwachsinn! Nur Schwachsinn!) – Okay. Ihr wollt aber den Schwachsinn nicht beim Rechnungshof herzeigen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Entweder er schläft oder er ist ungut, unfassbar! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wie der Schennach! Ein guter Ersatz für den Schennach!)

Ich habe ja Verständnis dafür geäußert. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wenigstens schläft er in der hinteren Reihe, da fällt es nicht so auf!) Ich war jetzt gar nicht bösartig. Ich habe nur daran erinnert, was wir so alles kennen. Es gab auch Clash-of-Clans-Abrechnungen von Tausenden Euros – das wurde gespielt. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich habe Jörg Haider spielen gesehen; es ist ja nicht so, dass es nicht so ist – Entschuldigung, H.-C. Strache. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – Beifall spendend –: Ja, genau! Bravo! – Weiterer Zwischenruf bei der FPÖ.) 

Wir können schon über Jörg Haider reden. Da waren so Hubschrauber, die einfach reingeflogen sind. Wenn ich mich richtig erinnere, wurden beim Industriellen Turnauer vom späteren Rechnungshofpräsidenten Plastik­sackerl abgeholt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich glaube, die SPÖ muss ganz ruhig sein ...!) – Ach so. Wir haben aber keine Plastiksackerl bekommen, also ehrlich gesagt - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr seid nur korrupt! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Warum muss man da ruhig sein, das verstehe ich jetzt nicht? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr seid nur korrupt!) – Nein. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist so!) – Ah, okay. (Zwischenruf der Bundes­rätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.].) 

Ich dachte, dass die Sporttaschen mit Geld und die Plastiksackerl voll Geld eher ein Symbol dafür seien. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Stimmt das? Hat es eine Verurteilung gegeben? Dann rede nicht ...!) – Ich brauche keine Verurtei­lung. Ich brauche einen ehrlichen Menschen: Dr. Moser hat gesagt, er hat nicht reingeschaut (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – erheitert –: Ja, genau!), aber er hat sie abgeholt. (Rufe bei der FPÖ: Genau!) – Was jetzt: Er hat es abgeholt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, ja, na klar! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Woher war denn das Geld für die diversen - - Wo sind denn die Autos von Jörg Haider hergekommen? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Na, von der SPÖ nicht, weil ihr seid pleite!) – Nein, wir brauchen uns nicht darauf einzulassen. 

Herr Kollege, ich wollte nur sagen, es wäre in diesem Zusammenhang günstig, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil ihr wahrscheinlich in dieser Abgrenzung möglicherweise – ich versuche eh, es nett für euch zu formulieren – mehr Probleme habt, als andere Parteien in diesem Bereich haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) 

Ehrlich gesagt – reden wir einmal davon –: Was soll denn der Nutzen sein? Ich will die Postings, die die Regierungsmitglieder in diesem Bereich von sich abgeben, nicht schmälern, aber ich würde den Wert nicht überbewerten. Der Nutzen für die Partei hält sich bei diesen Dingen wahrscheinlich in Grenzen. 

In Wahrheit gibt es die Abgrenzung nicht. Wenn der Herr Staatssekretär in die „ZIB“ geht, steht daneben Staatssekretär und in Klammer die Partei. Alles, was er jetzt dort vorträgt, macht er mit welchem Hut? Da müsste man ihm seinen Kopf aufschneiden und schauen, ob die Synapsen entweder auf ÖVP-Politiker oder Staatssekretär geschaltet sind. Das wird uns nicht wirklich gelingen. Daher mein Vorschlag an alle, auch an die, die in Brieffreund­schaft mit der Frau Präsidentin des Rechnungshofes sind: Stimmt zu! Schauen wir, dass wir nachschärfen und dass wir gescheite Regelungen kriegen! Die Demokratie ist es wert. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundes­rätin Deutsch [NEOS/W]. – Rufe bei der FPÖ: Peinlich! Peinlicher Typ!) 

19.45 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank. 

Zu Wort gemeldet ist Kollegin MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile es ihr.

RN/153

19.46

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen! Ja, dass Sie sich, Frau Kollegin von der FPÖ, heute überhaupt melden! Wir haben aber eh gesehen, es hat sich nur eine Kollegin von der FPÖ gemeldet, und das auch nur für 3 Minuten. Es ist schon sehr eigenartig. Ich muss mich da meinen Vorrednerinnen und meinen Vorrednern anschließen, dass wir das auch ziemlich dreist sehen, dass gerade Sie sich echauffieren, nachdem Sie dem Rechnungshof für eine Prüfung anscheinend die Einsicht in Unterlagen verweigern. Das finden wir schon eine große Chuzpe. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Damit aber nicht genug. Es wurde auch schon kurz angesprochen: die 100 000 Euro, die der Grazer Gemeinderatsklub illegal an die Partei gespendet hat – das ist genauso eine Beeinflussung des Wahlkampfs und eine Wett­bewerbsverzerrung –; Salzburger und oberösterreichische Landtagsabgeordnete der Freiheitlichen, die wegen unzulässiger Parteispenden und mangel­hafter Buchhaltung vom Rechnungshof gerügt wurden. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Wo steht das ...? Das ist eine Lüge!) Kehren Sie einmal vor der eigenen Tür, bevor Sie sich herauswagen! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

Weil schon vorhin recht gut erklärt wurde, worum es geht, möchte ich noch ganz kurz etwas dazu sagen. Es wird auch immer wieder gesagt, gerade auch von der FPÖ, dass die Mitarbeiter:innen von öffentlichen Dienst­stellen, von Ministerien dann Parteiarbeit machen dürfen: Nein, das dürfen sie nicht.

Was vielleicht noch ein Punkt ist: Es ging darum, dass es nachvollziehbar sein muss, dass Sachverhalte, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ent­standen sind, nicht den detaillierten Voraussetzungen wie der Kennzeich­nung im Impressum – das steht in den Erläuterungen – unterliegen und daher die bereits anhängigen Verfahren vor dem Unabhängigen Parteien-Trans­parenz-⁠Senat nach der alten Rechtslage behandelt werden sollen. Das haben wir im Nationalrat mit diesem Abänderungsantrag gemeinsam mit den Regierungsparteien klargestellt. 

Ich glaube, dass die vorliegende Novelle jetzt im Umgang mit Social-Media-Accounts von Politikern Rechtssicherheit bringt, und das ist gut so. Ich bin schon wirklich auf die nächsten Rechnungshofberichte neugierig, nämlich wer sich wie daran halten wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

19.48

Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/154

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/155

24. Punkt und 25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (89 d.B. und 177 d.B. sowie 11659/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrlinien­gesetz geändert werden (90 d.B. und 178 d.B. sowie 11653/BR d.B. und 11660/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punkten 24 und 25, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 24 und 25 ist Frau Bundesrätin Mag.a Bernadette Kerschler. – Ich bitte um die Berichte.

RN/156

Berichterstatterin Mag. Bernadette Kerschler: Vielen Dank, Herr Vizepräsi­dent! Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Umweltverträglich­keitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich komme sogleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

Des Weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrliniengesetz geändert werden.

Auch dazu liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor, und ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen:

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben. – Vielen Dank.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.

Wir begrüßen wieder unsere Bundesministerin Dr. Anna Sporrer in Vertretung unseres Bundesministers Peter Hanke. – Noch einmal: Herzlich willkom­men bei uns! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Wir gehen in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist unser Kollege Michael Bernard. Ich erteile ihm das Wort.

RN/157

19.51

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit habe ich mich für eine kurze Zusammenfassung der zum Beschluss vorlie­genden Bundesgesetze entschieden.

Das Schifffahrtsgesetz soll an neue EU-Richtlinien angepasst werden, die im Zusammenhang mit der Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrs­netzes stehen. Natürlich gibt es, wie bei so vielen EU-Gesetzen, das Bekenntnis zu einer geplanten Verwaltungsvereinfachung – leider ist nur eine einzige erkennbar, da geht es um die Verlängerung der Befähigungsausweise –, meiner Meinung nach ist sogar das Gegenteil der Fall: Unter dem Titel der Ver­meidung von Doppelkontrollen sollen alle zuständigen Behörden ein Verzeichnis über die gewerbsmäßige Schifffahrt führen, ein sogenanntes Kontrollregister.

Natürlich darf auch die Ankündigung nicht fehlen, dass Entscheidungen und Verordnungen der Schifffahrtsbehörden im Einklang mit und im Sinne des Klimaschutzes ausgeführt werden, ohne genauere Präzisierungen. Auf diesbezügliche Anfrage meinerseits im Verkehrsausschuss konnte die anwe­sende Expertin keine Auskünfte geben.

Was bleibt in der Kurzzusammenfassung über? – Zusätzliche Bürokratie, vernetzt mit der Umsetzung von Klimahysterie, die, wie man als gelernter Österreicher weiß, sicher zu höheren Passagier- und Fahrtkosten führen wird. Anstatt einer Verwaltungsvereinfachung ist es ein großer Mehraufwand. Wir Freiheitliche fordern eine Gesamtreform des Umweltverträglichkeits­prüfungsgesetzes als Beitrag zu einer zukunftsfitten Standortpolitik statt nur einer kleinen Änderung bezüglich der Landstromanlagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Beim nächsten Tagesordnungspunkt geht es unter anderem um die Anpassung beim Datenaustausch im grenzüberschreitenden Verkehr im europäischen Raum. Die vergangene Regierung hat die Anpassung seit 2022 verschlafen. Ver­langt wird die verpflichtende Aufnahme bestimmter Fahrzeugdaten in das Verkehrsunternehmensregister. Dazu zählen auch die Anhänger der Klassen O1 bis O4, bei diesen wurde vergessen, sie zu den Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 hinzuzufügen. Diese Ergänzung ist erforderlich, da in der bisherigen Fas­sung die ausdrückliche Nennung der betreffenden Anhängerklassen unter­blieben war, obwohl wie gesagt ihre Erfassung im Verkehrsunterneh­mensregister zwingend geboten ist.

Kurzzusammenfassung: Für uns Freiheitliche gibt es datenschutzrechtliche Bedenken bei der zusätzlichen Verknüpfung von Unternehmensdaten mit Sozialversicherungs- und Versicherungsdaten der Mitarbeiter. Auch der datenschutzrechtliche Grundsatz der Datenminimierung findet sich da nicht wieder. Zusätzlich wird es zu einer erheblichen Mehrbelastung für Klein- und Mittelbetriebe im Verkehrsbereich führen, die die Mehrbelastung weitergeben werden, und somit sind weitere Teuerungen für die Bevölkerung zu befürchten.

Die Regelung des Widerrufs von Ausbildungsstättenermächtigungen wird erweitert, somit wird in nationales Recht eingegriffen. Auffallend ist auch, dass der Neuzugang zum Beruf Kraftverkehrsunternehmer im Gesetzestext erwähnt ist, das aber nach Recherche und Anfrage nichts anderes als eine Um­benennung der Güterbeförderungsunternehmer ist. Was bleibt? – Viel zusätzliche Bürokratie durch Umschreiben sämtlicher bestehender Konzessionen.

Wir Freiheitliche können als anscheinend einzige Vertreter der Interessen der österreichischen Bevölkerung solchen Gesetzentwürfen unsere Zustim­mung nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)

19.55

Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächster in der Debatte zu Wort gemel­det ist unser Kollege Bundesrat Daniel Schmid. – Ich erteile dir dieses.

RN/158

19.56

Bundesrat Daniel Schmid (SPÖ, Tirol): Von mir sehr geschätzter Herr Vizepräsi­dent! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich sage es ganz offen: Als Bundesrat aus dem Tiroler Oberland habe ich mit der Binnenschifffahrt eher wenig zu tun, nicht viel am Hut. (Allgemeine Heiterkeit.) Mein einziger Bezug dazu ist ein Schiffsführerpatent, aber nicht für Wasserstraßen wie die Donau, sondern für das Rafting auf Gebirgsflüssen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Als Lokführer weiß ich aber auch, wie sehr unser Verkehrssystem auf gute Planung und funktionierende Abläufe angewiesen ist. Genau da setzen die zur Debatte stehenden Gesetzesänderungen an, mit klaren Verbesserungen für Klima, Infrastruktur und Verwaltung. – Konkret bringen wir Verbesserungen in drei Bereichen. 

Erstens geht es, wie wir schon gehört haben, um die Schifffahrt. Viele in Österreich denken ja an unsere wunderschönen Seen, dabei haben wir mit der Donau eine der wichtigsten Wasserstraßen Europas. Mit dieser Novelle setzen wir eine EU-Richtlinie um, die das transeuropäische Verkehrsnetz stärkt – durch moderne Häfen, Landstromversorgung entlang der Donau und bessere Kontrollstrukturen.

Wir wissen, die Schifffahrt ist ja pro Tonne sehr, sehr effizient, aber bei langen Liegezeiten, gerade in den Häfen – sei es jetzt in Krems, in Linz oder in Wien –, entstehen sehr hohe Emissionen, weil stundenlang die Dieselgeneratoren laufen müssen, um die Bordsysteme am Laufen zu halten. Durch diese Novelle können künftig Landstromanlagen durch die Behörde verpflichtend vorge­schrieben werden – ein wichtiger Schritt für saubere Energie, ein wichtiger Schritt für die Energieversorgung in den Häfen.

Dazu habe ich ein ganz gutes Beispiel, nämlich wie moderne Infrastruktur funktionieren kann, wie sie gelingen kann. Das Ganze sehen wir in unserer Bundeshauptstadt Wien: Ab 2026 können dort bis zu 50 Schiffe gleichzeitig mit 100 Prozent Ökostrom versorgt werden.

Zusätzlich schafft die Novelle die Grundlage für eine moderne Datenerfas­sung – Kollege Bernard, ich sehe da eigentlich keine datenschutzrecht­lichen Bedenken –, damit Behörden und Organe des öffentlichen Sicherheits­dienstes national wie international besser zusammenarbeiten können.

Die Novelle verbessert die Kontrolle und die Sicherheit auf unseren Wasser­straßen, und sie stärkt die Umwelt und die Sicherheitsinfrastruktur.

Zweitens steht auch die Umweltverträglichkeitsprüfung im Fokus. Wir reagieren ja auf eine EU-Vorgabe zur raschen Umsetzung von Projekten, die das transeuropäische Verkehrsnetz betreffen. Damit lösen wir nicht nur das Pro­blem mit dem Vertragsverletzungsverfahren, sondern schaffen auch auf nationaler Ebene mehr Verlässlichkeit in der Planung.

Als Eisenbahner weiß ich, wie sehr Infrastrukturprojekte gerade vom Tempo der Genehmigungen abhängen. Viele Verfahren dauern Jahre – und das nicht selten, weil Anträge unvollständig sind und dadurch ein langes Hin und Her mit den Behörden entsteht. Deshalb wird jetzt gehandelt. Wenn ein Antrag vier Monate nach Einreichung noch gravierende Mängel aufweist, kann die Behörde diesen zurückweisen. Das sorgt für Klarheit, zum einen für die Projektwerber, aber auch für die Behörden und alle, die sich an diesem Verfahren beteiligen.

Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen ganz klar Ja zu schnelleren Verfahren, aber nur – und jetzt richte ich den Blick auf die Kolleginnen von den Grünen –, wenn sie fair, nachvollziehbar und rechts­sicher bleiben. Diese Novelle schafft dafür eine sachliche Grundlage. 

Last, but not least gibt es drittens Verbesserungen beim Güterverkehr. Auch beim Güterverkehr bringen wir praxisnahe Verbesserungen. Bisher mussten Gemeinschaftslizenzen und Konzessionen in Österreich alle fünf Jahre neu beantragt werden – und das ist jetzt interessant –, obwohl sie EU-⁠weit bereits zehn Jahre gültig sind. Da machen wir eine Anpassung, damit dieser unnötige Aufwand für die Unternehmen und die Behörden sinkt. Mit der Novelle wird die Gültigkeit jetzt auf zehn Jahre verlängert. Das ist wie bereits erwähnt ein sehr, sehr sinnvoller Schritt zur Harmonisierung.

Außerdem, Kollege Bernard hat es auch erwähnt, wird eine Meldepflicht für Mietfahrzeuge eingeführt.

Weiters: Das Verkehrsunternehmensregister wird technisch aufgerüstet. Das bringt uns mehr Transparenz, aktuelle Daten und eine effizientere Verwal­tung. – Also Kollege Bernard, ich sehe nicht, dass wir die Bürokratie da mehr oder minder aufblasen, sondern ich sehe, dass das Gegenteil der Fall ist: Wir schauen, dass wir die Verwaltung effizienter machen.

Fassen wir das Ganze zusammen: Alle drei Novellen – die zur Schifffahrt, die zum UVP-Verfahren und die zum Güterverkehr – bringen uns letztendlich schon voran. Sie zeigen, dass wir die europäischen Vorgaben ernst nehmen und sie mit Augenmaß national umsetzen. Daher: Sagen wir Ja zu mehr Klimaschutz, Ja zu effizienteren Verfahren und Ja zu klaren, nachvollziehbaren Regeln!

Mit Blick zu den Kollegen der Freiheitlichen Partei: Wir übernehmen Verant­wortung! Wir übernehmen Verantwortung für die Umwelt, Verantwor­tung für die Wirtschaft und Verantwortung für die Menschen in diesem Land. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das wäre aber besser, wenn es nicht so wäre! Echt!) – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

20.04

Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Herr Kollege Schmid. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. – Herr Kollege, ich erteile dir dieses.

RN/159

20.04

Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Danke, Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier und alle, die noch von zu Hause aus unserer Sitzung beiwohnen! Die Frau Berichterstatterin hat ja die Gesetze angesprochen, die novelliert werden sollen.

Es geht da wirklich um Transport- und Versorgungssicherheit in allen Bereichen, international. Ich glaube, das ist das Wesentliche, und ich denke, wir, die ganze Gesellschaft und alle, wie wir hier sind – da werde ich niemanden aus­nehmen –, die Wirtschaft und die Konsumentinnen und Konsumenten leben in einer Zeit, in der es selbstverständlich scheint, dass die Versorgungs­sicherheit in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen sichergestellt und garantiert ist, und das schnell und verlässlich.

Das ist nicht selbstverständlich, und es hat sich in der letzten Zeit wahnsinnig entwickelt, auch die Menge, die Tonnagen und alles, was mit Trans­port und Güterverkehr zusammenhängt; und es muss alles sehr schnell gehen.

Der nationale und auch internationale Güterverkehr in und durch unser Österreich spielt sich zum großen Teil auf der Straße ab. Warum eigentlich? – Weil in Österreich die Situation so ist, dass man nicht die großen Flüsse hat, die Eisenbahn keinen Anschluss in entlegene Gebiete hat und der Transport über die Straßen wirtschaftlich doch besser darstellbar ist.

Man muss aber sagen, was den Eisenbahnausbau betrifft, ist in letzter Zeit sicher sehr, sehr viel geschehen. Es sind moderne Verladebahnhöfe geschaffen worden. Es wurde viel Geld in die Hand genommen, es wurde viel investiert, und auch für die Zukunft sind die Finanzen gut aufstellt, dass weiter investiert werden kann und die Möglichkeiten oder die Einrichtungen verbessert werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt komme ich zum Gütertransport auf den europäischen Flüssen. Kollege Schmid hat es schon gesagt: Österreich ist mit großen Flüssen nicht reich gesegnet, aber der Schiffsverkehr ist einfach international, und das sind wirklich wichtige Wirtschaftsstraßen für den Frachtverkehr. Sie sind absolut notwendig und von riesengroßer Bedeutung.

Daher gibt es auch im Rahmen der transeuropäischen Netze die Auffor­derung an Österreich, dass die Verfahren schneller und effizienter werden, um rascher zu Ergebnissen zu kommen.

Was sind die wesentlichen Punkte, die geändert werden, die das Schifffahrts­gesetz und das Umweltverträglichkeitsgesetz betreffen?

Das ist einmal die Implementierung einer Kontrolldatenbank, um den zuständi­gen Organen die Vollziehung des Schifffahrtsrechtes zu erleichtern. 

Zum Zweiten: Im Sinne des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit ist die Errich­tung von Landstromanlagen ein wichtiger Teil, um verkehrsbedingte Treib­hausgasemissionen zu vermeiden, damit wir auch klimagerecht unterwegs sind. Dies sollte bei Neuanlagen im Verordnungswege verpflichtend werden.

Zur gewerbsmäßigen Schifffahrt ist das Führen eines Verzeichnisses von den zuständigen Behörden notwendig und soll eine Verwaltungsvereinfachung bringen.

Schließlich geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes.

Bei der Novelle des Güterbeförderungsgesetzes, des Gelegenheitsverkehr-Gesetzes und des Kraftfahrliniengesetzes geht es um eine EU-konforme Erfas­sung von Daten von Transportunternehmen.

Die erforderlichen Änderungen betreffen eine Meldepflicht hinsichtlich der amtlichen Kennzeichen der Mietfahrzeuge, die Erweiterung des Ver­kehrsunternehmensregisters um die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge und die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen.

Die Gültigkeitsdauer der Lizenzen – und das ist sonderbar, dass die in Öster­reich immer fünf Jahre war – wird jetzt auf zehn Jahre erhöht, was eigentlich in der ganzen EU schon gang und gäbe ist. 

Um eben den Veränderungen im EU-Recht nachzukommen und ein anhängiges Vertragsverletzungsverfahren nicht wirksam werden zu lassen, ist die Novelle dringend notwendig und das österreichische Recht an das EU-Recht anzupassen. Deshalb bitte ich um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

20.09

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen. 

 

RN/160

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. 

RN/160.1

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/160.2

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeför­derungsgesetz 1995, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraft­fahrliniengesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/161

26. Punkt und 27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informationsordnungsgesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden (323/A und 125 d.B. sowie 11672/BR d.B.)

Antrag der Bundesräte Mag. Harald Himmer, Christian Fischer, Andreas Arthur Spanring, MMag. Elisabeth Kittl, BA, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (430/A-BR/2025 sowie 11673/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punkten 26 und 27, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. 

Berichterstatterin zu den Punkten 26 und 27 ist Frau Bundesrätin Mag.a Christine Schwarz-Fuchs. – Ich bitte um die Berichte.

RN/162

Berichterstatterin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich bringe den Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Informationsordnungsgesetz und das Parlamentsmitarbei­terinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung: 

Der Geschäftsordnungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 30a B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag der Bundesräte Mag. Harald Himmer, Christian Fischer, Andreas Arthur Spanring, MMag. Elisabeth Kittl, BA, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des Bundes­rates, 430/A‑BR/2025.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Geschäftsordnungsausschuss stellt nach Beratung am 15. Juli 2025 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der dem Ausschussbericht angeschlosse­nen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin. 

Wir gehen in die Debatte ein.

Es liegen mir dazu keine Wortmeldungen vor. 

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/163

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

RN/163.1

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informationsordnungs­gesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden.

Dieser Beschluss ist ein Fall des Artikels 30a Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mit­glieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

 

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 30a Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum Stimmeneinhelligkeit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. 

RN/163.2

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Mag. Harald Himmer, Christian Fischer, Andreas Arthur Spanring, MMag.a Elisabeth Kittl, BA, Mag.a Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates.

Da zu einem Beschluss des Bundesrates über eine Änderung der Geschäftsord­nung gemäß § 58 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Anwe­senheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfor­derlich sind, stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwe­senheit der Mitglieder des Bundesrates fest. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem gegenständlichen Antrag 430/A-BR/2025 betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. 

Der Beschluss über eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserforder­nisse zustande gekommen.

RN/164

28. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Klemens Kofler, Claudia Hauschildt-⁠Buschberger, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenlose und vereinfachte Ausstellung der „Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugend­fürsorge“ (429/A(E)-BR/2025 sowie 11675/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Ich bitte um den Bericht.

RN/165

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Herr Vizepräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Kinderrechteausschusses über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Klemens Kofler, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kosten­lose und vereinfachte Ausstellung der ‚Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge‘“. 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Bundesrat die Annah­me des Entschließungsantrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Kinderrechteausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle dem vorliegenden Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Klemens Kofler, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenlose und vereinfachte Ausstellung der ‚Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge‘“ die Zustimmung erteilen.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank. 

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist unsere Bundesrätin Dr.in Andrea Eder-Gitschthaler. – Ich erteile es dir.

RN/166

20.18

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf sagen, ich freue mich sehr, dass wir heute diesen Antrag beschließen können. Warum? – Die Vorgeschichte war so: Wir waren im Rahmen der Veranstaltungsreihe Bundesrat im Bundesland in Salzburg. Wir waren im Kinderschutzzentrum, und der Geschäftsführer hat uns auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Wir haben uns alle zusammengesetzt und haben gesagt, da machen wir einen Antrag. 

Dieser Antrag liegt nun vor. Wir haben es geschafft, diesen Antrag hier gemeinsam zusammenzubringen. Jetzt liegt es an uns, zu schauen, dass wir das wirklich vereinfachen, nämlich die Ausstellung der speziellen Strafregister­bescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge für alle, die im Kinder- und Jugend­bereich arbeiten. Das ist wichtig, das ist notwendig, und ein erster Schritt ist getan.

Ich bedanke mich bei allen, die dazu beigetragen haben. – Vielen Dank, und es freut mich wirklich sehr! (Allgemeiner Beifall.)

20.19

Vizepräsident Günther Ruprecht: Frau Bundesrätin, ich bedanke mich sehr herzlich für deine Rede. 

Zu Wort gemeldet ist Frau Mag.Daniela Gruber-Pruner. – Ich erteile es dir.

RN/167

20.19

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Danke, Herr Präsident. – Ich habe jetzt von meinen Kolleg:innen die Freigabe bekommen, als letzte Rednerin noch ein bisschen auszuholen. (Allgemeine Heiterkeit.) Ich werde das gerne nutzen. – Vielen Dank dafür. (Ruf bei der ÖVP: Ist aber nicht not­wendig!) 

Auch ich möchte meine Freude mit Ihnen teilen. Ich finde, es ist jetzt noch so ein bisschen eine Sternstunde des Parlamentarismus. Die Entstehungs­geschichte dieser gemeinsamen Entschließung hat die Kollegin ja schon erzählt. Vielleicht noch ganz kurz zum Hintergrund: Worum geht es bei dieser Straf­registerbescheinigung? – Gerade um diese Jahreszeit sind Tausende Kinder in Ferienlagern oder Ferienaktionen unterwegs. Diese Veranstaltungen werden oft von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern organisiert, ob das die Jungschar, die Pfadfinder, die Kinderfreunde, wer auch immer sind. – Vielen Dank an alle, die das machen! 

Kinderschutz wird bei diesen Aktivitäten großgeschrieben. Das ist gut und wichtig. Es ist aber nicht leicht für diese ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, zu dieser Strafregisterbescheinigung zu kommen. Das kostet je nach Magistrat unterschiedlich viel Geld und es braucht Zeit, weil man mit einem Schrieb von der Organisation zum Amt muss und sich dann diese Strafregisterbescheini­gung abholen muss. Das führt zu Recht zu Unmut. 

Wir wollen daher einerseits den Kinderschutz befördern, andererseits den Ehrenamtlichen diese Hürden nehmen, indem wir sagen: Diese Straf­registerbescheinigung muss kostenlos werden. Sie soll wie die sozusagen normale, die große Strafregisterbescheinigung auch digital abrufbar sein. Das ist, glaube ich, eine Win-win-Situation für alle; und wenn wir das hier miteinander auf den Weg bringen, tun wir, glaube ich, etwas Gutes im Sinne des Kinderschutzes und für das Ehrenamt. 

Ich bedanke mich bei allen Fraktionen, die da mitgegangen sind. Ich glaube, das ist ein schöner Abschluss für diesen parlamentarischen Tag und auch für dieses Halbjahr. Ich wünsche einen schönen Abend und eine gute Heimreise! – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

20.21

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Ja, der Fraktionsvorsitzende Mag. Harald Himmer.

RN/168

20.22

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich beim Vorsitzenden der Sozialdemokraten, Christian Fischer, sehr herzlich dafür bedanken, dass er sich an unsere informelle Vereinbarung über die Dämpfung der Redezeit gehalten hat. 

Ich darf mich auch bei Andreas Spanring, der dieser Vereinbarung nicht beige­treten ist, aber trotzdem dazu beigetragen hat, dass wir hier zu einer entsprechenden Zeit fertig werden, bedanken, und darf allen Mitgliedern des Bundesrates einen schönen Sommer und eine gute Erholung wünschen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

20.22 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Bundesrat. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

RN/169

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte, nehmen Sie Ihre Plätze ein. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, den gegenständlichen Entschließungsantrag anzunehmen, ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der gegenständliche Entschließungsantrag ist somit angenommen. (370/E-BR/2025)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

RN/170

Präsidium

Einlauf und Zuweisung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung keine Anfragen eingebracht wurden. 

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 431/A(E)-BR/2025 der Bundesräte Mag.Daniela Gruber-Pruner, Ferdinand Tiefnig, Andreas Arthur SpanringClaudia Hauschildt-Buschberger, Mag.a Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „bestmögliche Umsetzung der Kinderrechte“, der dem Kinderrechteausschuss zugewiesen wird. 


Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 9. Oktober 2025, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundes­rates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 7. Oktober 2025, 14 Uhr, vorgesehen. 

Bevor ich die Sitzung schließe, darf ich noch allen Bundesrätinnen und Bundesräten einen schönen Sommer wünschen, darf mich aber auch recht herzlich bei der Bundesratskanzlei für die hervorragende Vorbereitung und die Arbeit bedanken (allgemeiner Beifall) und wünsche natürlich allen Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern im Parlament einen schönen Sommer und einen erholsamen Urlaub! (Allgemeiner Beifall.)

Die Sitzung ist geschlossen. 

RN/171

Schluss der Sitzung: 20.25 Uhr

 

RN/172

Anhang

Während der Sitzung eingebrachte Anträge im Gesamtwortlaut und Mitteilungsliste