982. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
23. Oktober 2025
Bundesratssaal
Stenographisches Protokoll
982. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Donnerstag, 23. Oktober 2025
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Außerstreitgesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 - ErwSchAG 2025)
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018 geändert wird
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025)
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 geändert werden
7. Punkt: Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen zum Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel für die Jahre 2025 und 2026 (Standortabsicherungsgesetz 2025 – SAG 2025)
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird (GewO-EU-Finanzberufsverordnungen Novelle 2025)
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2026 – PAG 2026)
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden
18. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Barbara Prügl, Klemens Kofler, Simone Jagl, Mag. Dr. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringende nächste Schritte nach mutmaßlichen Gewalt- und Missbrauchsfällen in SOS-Kinderdörfern (433/A(E)-BR/2025 sowie 11712/BR d.B.)
Inhaltsverzeichnis
Wortmeldungsarten
RNRandnummer
Zitierbeispiel: Sten. Prot. BR 975. Sitzung, 13.5.2025, RN 17
Impressum
Parlamentsdirektion
1017 Wien
Layout: Georg Kaar
Sitzungsbeginn
11 Uhr
Sitzungsende
23.16 Uhr
Bundesrat
Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens des Salzburger Landesrates Josef Schwaiger
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung
Sitzungsunterbrechung
Personalien
Verhinderungen
Ruf zur Sache
Aktuelle Stunde (126/AS-BR/2025)
„Regierung stärkt Wissenschaftsfreiheit und Demokratie“
Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner, BSc | rb |
Amelie Muthsam (SPÖ/NÖ) | wm |
Markus Stotter, BA (ÖVP/T) | wm |
Mag. Isabella Theuermann (FPÖ/Ktn.) | wm |
Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ/W) | wm |
Mag. Harald Himmer (ÖVP/W) | wm |
Klemens Kofler (FPÖ/NÖ) | wm |
MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne/W) | wm |
Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS/W) | wm |
Bundesregierung
Vertretungsschreiben
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse
Ausschüsse
Zuweisungen
Dringliche Anfrage
der Mitglieder des Bundesrates Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Nur gelebte Neutralität sichert Österreichs Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung“ (4354/J-BR/2025)
Begründung: Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) | bg |
Staatssekretär Alexander Pröll, LL.M. | sr |
Debatte:
Günter Pröller (FPÖ/OÖ) | wm |
Mag. Harald Himmer (ÖVP/W) | wm |
Daniel Schmid (SPÖ/T) | wm |
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) | wm |
Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS/W) | wm |
Herbert Kober (FPÖ/Stmk.) | wm |
Antonia Herunter (ÖVP/Stmk.) | wm |
Dr. Christoph Matznetter (SPÖ/W) | wm |
Sandra Jäckel (FPÖ/Vbg.) | wm |
Martin Peterl (SPÖ/NÖ) | wm |
Nikolaus Amhof (FPÖ/W) | wm |
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) | wm |
Entschließungsantrag der Mitglieder des Bundesrates Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rückbesinnung auf eine aktive Neutralitäts- und Friedenspolitik“ – Ablehnung (namentliche Abstimmung)
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung
Verhandlungen
1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (412/A und 221 d.B. sowie 11708/BR d.B.)
Berichterstatter Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ/W)
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) | c |
Amelie Muthsam (SPÖ/NÖ) | p |
Bernadette Geieregger, BA (ÖVP/NÖ) | p |
Mag. Isabella Theuermann (FPÖ/Ktn.) | p |
Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS/W) | p |
Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner, BSc | rb |
Sebastian Stark, BA MSc (ÖVP/NÖ) | p |
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Außerstreitgesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 – ErwSchAG 2025) (379/A und 213 d.B. sowie 11704/BR d.B.)
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ/W)
Sandra Jäckel (FPÖ/Vbg.) | c |
Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) | p |
Klara Neurauter (ÖVP/T) | p |
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) | p |
Bundesministerin Dr. Anna Sporrer | rb |
Entschließungsantrag der Mitglieder des Bundesrates Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ), Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Rücknahme der Verschlechterungen im Erwachsenenschutz“ – Ablehnung
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018 geändert wird (408/A und 214 d.B. sowie 11705/BR d.B.)
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ/W)
Ing. Thomas Schmid (SPÖ/Bgld.) | p |
Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/Vbg.) | p |
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) | p |
Bundesministerin Dr. Anna Sporrer | rb |
Dr. Christoph Matznetter (SPÖ/W) | p |
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz, das Verbandsverantwortlichkeits gesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025) (416/A und 215 d.B. sowie 11706/BR d.B.)
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ/W)
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (414/A und 216 d.B. sowie 11702/BR d.B.)
Berichterstatterin Barbara Prügl (ÖVP/OÖ)
Thomas Karacsony (FPÖ/Bgld.) | c |
Margit Göll (ÖVP/NÖ) | p |
Klemens Kofler (FPÖ/NÖ) | c |
Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) | p |
Simone Jagl (Grüne/NÖ) | p |
Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS/W) | p |
Bundesministerin Claudia Plakolm | rb |
Silvester Gfrerer (ÖVP/Sbg.) | p |
Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ/W) | p |
Entschließungsantrag der Mitglieder des Bundesrates Simone Jagl (Grüne/NÖ), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Ausnahmetatbestände für ukrainische Bezieher:innen von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld“ – Ablehnung
Entschließungsantrag der Mitglieder des Bundesrates Simone Jagl (Grüne/NÖ), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiederaufnahme der ukrainischen Kriegsvertriebenen in die Krankenversicherung“ – Ablehnung
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Gemeinsame Beratung über
6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 geändert werden (459/A und 219 d.B. sowie 11691/BR d.B. und 11709/BR d.B.)
Berichterstatterin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/Vbg.)
7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen zum Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel für die Jahre 2025 und 2026 (Standortabsicherungsgesetz 2025 – SAG 2025) (460/A und 220 d.B. sowie 11692/BR d.B. und 11710/BR d.B.)
Berichterstatterin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/Vbg.)
Michael Bernard (FPÖ/NÖ) | c |
Sandra Lassnig (ÖVP/Ktn.) | p |
Dr. Christoph Matznetter (SPÖ/W) | p |
Simone Jagl (Grüne/NÖ) | p |
Staatssekretärin Mag. Elisabeth Zehetner | rb |
Christoph Thoma (ÖVP/Vbg.) | p |
Mario Trinkl (SPÖ/Bgld.) | p |
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) | c |
Entschließungsantrag der Mitglieder des Bundesrates Simone Jagl (Grüne/NÖ), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Energiegesetze vorlegen und leistbare Preise sichern“ – Ablehnung
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 6, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 7, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird (GewO-EU-Finanzberufsverordnungen Novelle 2025) (203 d.B. und 218 d.B. sowie 11711/BR d.B.)
Berichterstatterin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/Vbg.)
Günter Pröller (FPÖ/OÖ) | c |
Christoph Thoma (ÖVP/Vbg.) | p |
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (494/A sowie 11693/BR d.B. und 11703/BR d.B.)
Berichterstatter Sandro Beer (SPÖ/W)
MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne/W) | c |
Christian Fischer (SPÖ/NÖ) | p |
Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP/NÖ) | p |
Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) | p |
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (212 d.B. und 229 d.B. sowie 11695/BR d.B.)
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ/Ktn.)
Sandro Beer (SPÖ/W) | p |
Bernadette Geieregger, BA (ÖVP/NÖ) | p |
Herbert Kober (FPÖ/Stmk.) | p |
Simone Jagl (Grüne/NÖ) | p |
Bundesministerin Korinna Schumann | rb |
Sebastian Forstner (SPÖ/OÖ) | p |
Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) | p |
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (210 d.B. und 230 d.B. sowie 11696/BR d.B.)
Berichterstatterin Gabriele Kolar (SPÖ/Stmk.)
Irene Partl (FPÖ/T) | c |
Sandro Beer (SPÖ/W) | p |
Klara Neurauter (ÖVP/T) | p |
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) | p |
Mag.a Claudia Arpa (SPÖ/Ktn.) | p |
Bundesministerin Korinna Schumann | rb |
Manfred Repolust (FPÖ/Stmk.) | c |
Entschließungsantrag der Mitglieder des Bundesrates Irene Partl (FPÖ/T), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp den Abgaben auf Trinkgeld – gerade in Zeiten der Teuerung braucht es Entlastung!“ – Ablehnung
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Gemeinsame Beratung über
12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (209 d.B. und 231 d.B. sowie 11697/BR d.B.)
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ/Ktn.)
13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (232 d.B. sowie 11698/BR d.B.)
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ/Ktn.)
14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (211 d.B. und 235 d.B. sowie 11699/BR d.B.)
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ/Ktn.)
Manfred Repolust (FPÖ/Stmk.) | c |
Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ/W) | p |
Simone Jagl (Grüne/NÖ) | c |
Barbara Prügl (ÖVP/OÖ) | p |
Nikolaus Amhof (FPÖ/W) | c |
Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS/W) | p |
Mag. Bernhard Ruf (ÖVP/OÖ) | p |
Bundesministerin Korinna Schumann | rb |
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) | tb |
Entschließungsantrag der Mitglieder des Bundesrates Nikolaus Amhof (FPÖ/W), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterbildungsbeihilfe zurück an den Start – für eine zielgerichtete und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit“ – Ablehnung
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 12, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 13, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 14, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Gemeinsame Beratung über
15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2026 – PAG 2026) (473/A und 236 d.B. sowie 11700/BR d.B.)
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ/Ktn.)
16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (472/A und 237 d.B. sowie 11701/BR d.B.)
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ/Ktn.)
Andreas Guggenberger (FPÖ/W) | c |
Dr. Manfred Mertel (SPÖ/Ktn.) | p |
Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) | c |
Bernadette Geieregger, BA (ÖVP/NÖ) | tb |
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/Sbg.) | p |
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) | p |
Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS/W) | p |
Gabriele Kolar (SPÖ/Stmk.) | p |
Bundesministerin Korinna Schumann | rb |
Mag. Franz Ebner (ÖVP/OÖ) | p |
Christian Fischer (SPÖ/NÖ) | p |
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) | c |
Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) | tb |
Christian Fischer (SPÖ/NÖ) | tb |
Mag. Harald Himmer (ÖVP/W) | p |
Martin Peterl (SPÖ/NÖ) | p |
Andreas Guggenberger (FPÖ/W) | tb |
Entschließungsantrag der Mitglieder des Bundesrates Andreas Guggenberger (FPÖ/W), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung des Pensionistenpreisindex (PIPH)“ – Ablehnung
Entschließungsantrag der Mitglieder des Bundesrates Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der abschlagsfreien Pensionen mit 540 Beitragsmonaten für alle Berufsgruppen“ – Ablehnung
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 15, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 16, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen
17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (413/A und 243 d.B. sowie 11694/BR d.B. und 11707/BR d.B.)
Berichterstatter Sandro Beer (SPÖ/W)
Mag. Isabella Theuermann (FPÖ/Ktn.) | c |
Gabriele Kolar (SPÖ/Stmk.) | p |
Werner Gradwohl (FPÖ/Stmk.) | c |
Johanna Miesenberger (ÖVP/OÖ) | p |
MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne/W) | p |
Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS/W) | p |
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig | rb |
Entschließungsantrag der Mitglieder des Bundesrates MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne/W), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen“ – Ablehnung
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
18. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Barbara Prügl, Klemens Kofler, Simone Jagl, Mag. Dr. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringende nächste Schritte nach mutmaßlichen Gewalt- und Missbrauchsfällen in SOS-Kinderdörfern (433/A(E)-BR/2025 sowie 11712/BR d.B.)
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ/W)
Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) | p |
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, die dem schriftlichen Ausschussbericht 11712/BR d.B. angeschlossene Entschließung betreffend „dringende nächste Schritte nach mutmaßlichen Gewalt- und Missbrauchsfällen in SOS-Kinderdörfern“ anzunehmen (371/E-BR/2025)
Anhang
Eingebracht wurden
Anfragen der Mitglieder des Bundesrates
Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Nur gelebte Neutralität sichert Österreichs Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung (4354/J-BR/2025)
Werner Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Radikalislamische Drohszenen hinter steirischen Gittern? (4355/J-BR/2025)
Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur betreffend Auffällige Häufung von Verkehrsstrafen auf Österreichs Straßen (4356/J-BR/2025)
Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Auffällige Häufung von Verkehrsstrafen auf Österreichs Straßen (4357/J-BR/2025)
RN/1
Beginn der Sitzung: 11 Uhr
Vorsitzende: Präsident Peter Samt, Vizepräsident Günther Ruprecht, Vizepräsident Michael Wanner.
RN/2
Präsident Peter Samt: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 982. Sitzung des Bundesrates.
Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 981. Sitzung des Bundesrates vom 9. Oktober 2025 sind aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
RN/2.1
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Mag. Bernadette Kerschler, Ernest Schwindsackl und Marlies Steiner-Wieser.
Begrüßen in unserer Runde darf ich Frau Bundesminister Eva-Maria Holzleitner, BSc, die uns dann in der Aktuellen Stunde Rede und Antwort stehen wird. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Begrüßen darf ich auch Bundesratspräsident außer Dienst Karl Bader, der uns heute auch schon bei der Festveranstaltung die Ehre gegeben hat, die Festrede zu halten. (Allgemeiner Beifall.)
RN/3
Präsident Peter Samt: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Soeben hat uns die traurige Nachricht erreicht, dass der langjährige Landesrat für Agrarpolitik und zuletzt Landesrat für Finanzen des Landes Salzburg Dipl.-Ing. Josef Schwaiger an den Folgen eines internistischen Notfalls verstorben ist.
Der österreichische Bundesrat verliert mit dem langjährigen Landesrat einen über alle Parteigrenzen hinweg äußerst verdienstvollen Politiker, dem sein Einsatz für die Menschen in unserem Land und im Besonderen für sein Heimatbundesland Salzburg stets ein herausragendes Anliegen war.
Der österreichische Bundesrat dankt, der österreichische Bundesrat gedenkt seiner.
Ich darf Sie daher bitten, sich im stillen Gedenken an den Verstorbenen für eine Trauerminute von den Sitzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzplätzen und verharren einige Zeit in stiller Trauer.) – Ich danke für das Zeichen der Trauer. Bitte nehmen Sie wieder Platz. (Die Anwesenden nehmen ihre Sitzplätze wieder ein.)
RN/4
„Regierung stärkt Wissenschaftsfreiheit und Demokratie“
Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit Frau Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, die wir bereits begrüßt haben, die ich aber noch einmal herzlich willkommen heißen darf.
In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt: Nach einer ersten Stellungnahme der Frau Bundesministerin, die 10 Minuten nicht überschreiten soll, kommt je ein Redner beziehungsweise eine Rednerin pro Fraktion zu Wort, dessen beziehungsweise deren Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann folgt eventuell eine zweite Stellungnahme der Frau Bundesminister, die 5 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgen wiederum je ein Redner oder eine Rednerin der Fraktionen sowie anschließend eine Wortmeldung der Bundesräte ohne Fraktion mit jeweils einer 5-minütigen Redezeit.
Für eine erste Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Bundesministerin Holzleitner. – Ich bitte um Ihre Stellungnahme.
RN/5
11.03
Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Werte Zuseherinnen und Zuseher! 395 Angriffe auf die akademische Freiheit gab es zwischen Juli 2024 und Juli 2025 allein in 49 Ländern – das schreibt das internationale Netzwerk Scholars at Risk in seinem Bericht Free to Think 2025. In Bangladesch haben Polizei und Militär Studierendenproteste brutal niedergeschlagen. Alleine in den USA stieg die Anzahl an Angriffen von 15 bis 20 im Jahr 2023 auf mehr als 80 im Folgejahr. Auch in Europa haben wir gesehen, wie in Serbien gegen Studierendenproteste vorgegangen worden ist: über die Maßen mit Gewalt.
Aktuell jagt eine Hiobsbotschaft die nächste, wenn es um die Freiheit von Forschung und die Streichung von finanziellen Mitteln für Forschung in den USA geht. Wissenschaftsfreiheit ist jedoch eine Grundvoraussetzung für Demokratie und auch für gesellschaftlichen Fortschritt. Es liegt an uns, nicht nur attraktive Rahmenbedingungen für Forscherinnen und Forscher zu schaffen, sondern auch wachsam gegenüber jeglicher Form von Wissenschaftsfeindlichkeit zu sein und die freie Wissenschaft und Forschung als Fundament für eine lebendige, wehrhafte Demokratie auch nachhaltig zu stärken.
Wir alle mussten beobachten, wie Wissenschaft und Forschung in den USA in den letzten Wochen und Monaten brutal angegriffen wurden. Institutionen, die jahrzehntelang Wissen aufgebaut haben, gesellschaftlichen Fortschritt ermöglicht haben und internationales Ansehen genießen, wurden über Nacht mit dem Vorschlaghammer getroffen. Zahlreiche Forscherinnen und Forscher mussten ihre Forschung stoppen, andere suchten schnellstmöglich den Weg ins Ausland. Neben Spitzenforscherinnen und -forschern sind es auch internationale Studierende, die mittlerweile einen weiten Bogen um die USA machen: Aktuelle Befragungen zeigen, dass seit dem 6. Jänner dieses Jahres die Zahlen, wenn man Studierende fragt, ob sie einen Masterabschluss in den USA machen wollen, um 61 Prozent zurückgegangen sind.
Ich denke, gerade wir in Österreich können und dürfen nicht zusehen, wenn tatsächlich die Wissenschaftsfreiheit angegriffen wird, und wir als Bundesregierung haben deshalb im Rekordtempo ein Perspektivenpaket geschnürt, aber nicht nur als Bundesregierung, sondern wir haben ganz klar und bewusst gemeinsam mit den österreichischen Forschungseinrichtungen, mit den österreichischen Universitäten, mit den Fachhochschulen sofort einen Kraftakt an den Tag gelegt, um Österreich klar als sicheren Hafen für Wissenschaft und Forschung zu positionieren: für Studierende, für Forscherinnen und Forscher, für Personen aus der Wissenschaft. Und ja, die Nachfrage gibt uns recht: Österreich ist ein attraktiver Ort für Wissenschaft und Forschung. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Ich denke, dass ein besonderer Auftrag auch aufgrund unserer Verfassung vorliegt, in der gerade die Wissenschaftsfreiheit, die Lehrfreiheit fest verankert sind. Wir alle sind ja durchaus der Verfassung verpflichtet, und deswegen müssen wir da auch tatsächlich laut sein und gerade diese Freiheiten in Österreich verteidigen und uns international zu Wort melden, wenn andere Länder Gegenteiliges bewirken.
In Österreich konnten wir mittlerweile über 50 Forscherinnen und Forscher für unsere Universitäten und Forschungseinrichtungen gewinnen, und das nicht nur an wenigen Universitäten, sondern an der Meduni Innsbruck, an der TU Graz, an der Johannes-Kepler-Universität in Linz, an der Boku in Wien. Unsere Hochschulen sind attraktiv und haben auch sofort die Chance genutzt und Personen zu uns eingeladen, um hier tätig zu sein. Ich denke, dass es definitiv auch für unser Land spricht, dass wir da keine Zeit haben verstreichen lassen. Personen haben ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegt.
Ganz klar dafür spricht auch eine Erfolgsmeldung: dass nun erstmals eine österreichische Universität in den top 100 beim Times Higher Education Ranking platziert ist. Darauf dürfen wir stolz sein, aber es ist auch ein klarer Auftrag, dass wir nicht lockerlassen dürfen, damit wir diese großartigen Institutionen auch weiterhin unterstützen.
Wir stehen vor großen Herausforderungen – technologisch, gesellschaftlich, demokratiepolitisch –, und deswegen haben wir im Regierungsprogramm auch die Hochschulstrategie 2040 verankert, zu der wir den ersten Ministerratsvortrag beschlossen haben und den Prozess einleiten werden. Denn Hochschulen sind mehr als nur Orte des Wissens: Sie sind Orte der Demokratie, und gerade in Zeiten, in denen wissenschaftliche Erkenntnisse immer wieder infrage gestellt werden und antidemokratische Kräfte nicht nur in den USA lauter werden, gilt es klar, auch in Österreich Hochschulen aktiv zu stärken. Das machen wir im Rahmen der Strategie, in der wir klar drei Handlungsaufträge erklärt wissen und sehen.
Erstens sind unsere Hochschulen Bollwerke gegen Wissenschaftsfeindlichkeit. Sie sind Orte des offenen Diskurses – das gilt es zu stärken.
Zweitens schaffen sie soziale Gerechtigkeit. Bildung ist der Schlüssel für Teilhabe und Gerechtigkeit, und auch da gilt es, das nachhaltig zu fördern und Bildungsvererbung in unserem Land auch wirklich aufzubrechen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Drittens sind Hochschulen Motoren für Innovation und für gesellschaftlichen Fortschritt. Sie liefern Wissen, Antworten sowie Lösungen für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Auch das ist ein ganz zentrales Ziel und ein wichtiger Schwerpunkt.
Die Hochschulstrategie 2040 werden wir gemeinsam mit der Politik, mit der Verwaltung, mit der Wirtschaft, mit Partner:innen aus der Gesellschaft und natürlich mit allen Personen aus dem betreffenden Sektor, mit Studierenden, mit Lehrenden, mit Forscherinnen, Forschern, mit Personen aus der Wissenschaft, im Dialog ausarbeiten. Ich bin überzeugt, dass wir so unsere Hochschulen noch zukunftsfitter machen können. Diese sind nämlich zentral für unsere Wissenschafts- und Forschungslandschaft, sie sind zentral auch in der europäischen und der internationalen Vernetzung, und sie tragen Verantwortung für Demokratie, Freiheit, Sicherheit und auch für unseren Wohlstand.
Wir erleben tagtäglich, dass die Bedrohungen, wie vorhin auch schon angesprochen, näher rücken, Grenzen verschoben werden, Frieden niemals etwas Selbstverständliches ist. Deshalb gilt es, Demokratie, Freiheit und Menschenrechte tatsächlich jeden Tag zu leben und auch zu verteidigen.
Auf europäischer Ebene wird gerade die nächste Phase des Förderprogramms Horizon Europe für Forschung und Innovation verhandelt. Österreich hat sich hier ganz klar und stark dafür eingebracht, dass es bei der nächsten Runde von Horizon Europe auch um Friedens- und Sicherheitsfragen gehen muss: Die Konfliktprävention muss gestärkt werden, und Friedensförderung und auch Demokratieforschung müssen zentrale Schwerpunkte neben den bereits gesetzten sein, denn wir müssen den Frieden in Europa sichern. Die Europäische Union ist Friedensnobelpreisträgerin. Wir müssen schauen, wie wir Konflikte verhindern können und welche Mittel und Wege es auch für Befriedung gibt.
Außerdem lehnt es Österreich ganz klar ab, dass aus Horizon Europe reine Verteidigungsforschung finanziert wird. Wir wollen zivile und sicherheitsrelevante Forschung sinnvoll vorantreiben, um Innovationen für die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern vom Alltag bis hin zu außergewöhnlichen Herausforderungen klar zu fördern. Für rein militärische Forschung gibt es jedoch andere Fördertöpfe, die auch entsprechend dotiert
sind. Horizon Europe muss sich aber auf andere Dinge fokussieren. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Nur wer Wissenschaft und Forschung in enger Vernetzung lebt, kann tatsächlich auch einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen, friedlichen und wehrhaften Demokratie und einer europäischen Gesellschaft leisten, davon bin ich überzeugt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
11.12
Präsident Peter Samt: Ich danke der Frau Bundesministerin.
Nun zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Amelie Muthsam. Ich erteile es ihr und mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte schön.
RN/6
11.13
Bundesrätin Amelie Muthsam (SPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Demokratie und Wissenschaft haben etwas sehr Entscheidendes gemeinsam: Sie leben von Widerspruch, von Zweifel, von der Fähigkeit, Dinge zu hinterfragen und gemeinsam nach Wahrheiten zu suchen. Beide, Wissenschaft und Demokratie, sind kein Zustand, den man einmal erreicht und dann einfach behalten kann, sondern sie sind Prozesse. Sie leben davon, dass Menschen sich einmischen, dass sie diskutieren, dass sie Argumente austauschen und vor allem auch immer die Frage stellen: Stimmt das wirklich?
Das, was wir heute erleben, ist aber etwas anderes. Wir erleben, dass dieser Zweifel missbraucht wird, denn da geht es oft nicht mehr um ehrlichen Zweifel, sondern vielmehr ist das der kalkulierte Angriff auf Vertrauen durch jene, die Zweifel nur vortäuschen, um Spaltung zu säen, die so lange an Fakten rütteln, bis die Lüge glaubwürdiger klingt als die Wahrheit.
Ich war vor Kurzem bei einem europäischen Jugenddialog, bei dem wir mit jungen Menschen aus ganz Europa über Klimaschutz diskutiert haben. Dabei kam die Frage aus dem Publikum: Wenn wir so viele Daten, so viele Fakten und so viel Forschung dazu haben und so viel darüber wissen, wie kann es dann immer noch sein, dass manche Menschen einfach nicht an den Klimawandel glauben? – Das ist eine simple Frage, aber eine Frage, die den Kern dieser Zeit trifft, denn sie zeigt, dass das Problem nicht mehr darin besteht, dass wir Dinge nicht wissen, sondern dass wir sie nicht glauben wollen.
Ich bin in einer Zeit aufgewachsen, in der ich dachte, dass wir das eigentlich längst hinter uns gelassen haben, dass Aufklärung, Vernunft und Wissenschaft fest verankert sind und dass wir gelernt haben, was passiert, wenn man Denken durch Dogma ersetzt. Ich dachte, wir wären weiter. Wir alle profitieren jeden Tag von unzähligen wissenschaftlichen Erkenntnissen, von Medikamenten, die Leben retten, von Technologien, die unser Leben erleichtern, von Forschung, die uns hilft, Krisen zu bewältigen oder Sicherheit und Frieden zu gewährleisten. Wir haben gesehen, was Impfungen bewirken. Gleichzeitig müssen wir aber erleben, dass es genau diese Errungenschaften sind, die von manchen Menschen abgewertet werden. Wir erleben, wie sich eine neue Kultur des Misstrauens breitmacht – gegen Wissenschaft, gegen Medien und gegen die Politik. Wissenschafter:innen, die Fakten erklären, werden beschimpft; Journalist:innen, die recherchieren, werden bedroht; Politiker:innen, die Verantwortung übernehmen, werden als Eliten diffamiert.
Ich möchte jetzt vor allem noch auf zwei Punkte eingehen, weil es nämlich nicht reicht, nur im eigenen Land zu sagen, dass die Wissenschaft frei sein soll. Wissenschaft hört nicht an Landesgrenzen auf. Wenn wir sehen, dass Universitäten finanziell ausgehungert oder geschlossen werden, weil Forschung politisch unerwünscht ist, dann ist das kein fernes Problem, sondern ein Problem, das wir auch hier in Europa sehen. Wenn Wissenschafter:innen in anderen Ländern wegen ihrer Haltung bedroht, verfolgt oder zensiert werden, dann ist das auch ein Angriff auf unsere gemeinsame Zukunft, denn Wahrheit braucht keine Grenzen, sondern sie braucht Verbündete.
Wenn wir über Wissenschaft und Demokratie reden, dann müssen wir auch darüber reden, wer in dieser Wissenschaft oft nicht sichtbar ist und wer immer noch überhört wird. Freiheit in diesem Bereich bedeutet nämlich nicht nur, dass man forschen darf, sondern sie bedeutet auch, dass alle die gleichen Chancen haben, gehört zu werden. Jahrhundertelang haben Frauen Wissen geschaffen und wurden aus den Büchern gestrichen. Forscherinnen, die bahnbrechende Entdeckungen gemacht haben, wurden vergessen, während ihre männlichen Kollegen Preise bekommen haben. Und auch heute sehen wir noch: Frauen werden in der Wissenschaft seltener zitiert, seltener berufen, seltener gehört. Darum investieren wir nicht nur in Labore und Programme, sondern auch in Gleichstellung, Diversität und Geschlechtergerechtigkeit in der Forschung. Wir fördern Initiativen, die junge Frauen in der Wissenschaft stärken. Wir schaffen Strukturen und sichere Arbeitsverhältnisse, damit Wissenschafterinnen nicht zwischen Karriere und Familie wählen müssen. Und wir holen feministische Perspektiven in die Forschungspolitik, weil damit oft Fragen gestellt werden, die sonst niemand stellt.
„Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.“ – Mit diesen Worten habe ich meine erste Rede hier in diesem Haus begonnen. Ich habe damals gesagt, dass diese Freiheit kein Geschenk, sondern eine Aufgabe ist, und deswegen bin ich stolz darauf, dass wir es nicht nur bei diesen schönen Worten belassen, sondern sie auch mit Leben füllen: Wir setzen konkrete Schritte, um Wissenschaft und Demokratie zu schützen. Wir schaffen Förderungen, die Forschung unabhängig machen. Wir öffnen Universitäten für internationale Kooperationen. Und wir geben beispielsweise Forscher:innen aus den USA, die in ihren Heimatländern nicht mehr frei arbeiten können, hier in Österreich die Möglichkeit, frei zu forschen, frei zu lehren und frei zu denken. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Das ist nicht nur Solidarität, sondern auch eine Investition in unsere eigene Freiheit und Zukunft. Demokratie und Wissenschaft sind nicht einfach stabile Systeme, die sich selbst erhalten, sondern sie sind lebendige Versprechen, und sie brauchen Menschen, die sie Tag für Tag auch erneuern, und eine Politik, die sie fördert und die entsprechenden Rahmenbedingungen schafft.
Ich habe in dieser Rede jetzt ganz bewusst ausgespart, dass es auch in diesem Haus und in diesem Land Kräfte gibt, die diese Systeme regelmäßig angreifen, aushöhlen und infrage stellen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Hören Sie auf, immer gegen die Grünen vorzugehen!) Das habe ich nicht deshalb weggelassen, weil ich nicht sehe, was Sie ja selbst Mal für Mal eindrücklich zur Schau stellen, wie Sie mit Wissenschaft und Fakten agieren. Das beste Beispiel dafür ist das, was gestern im Rahmen der Enquete hier von diesem Podium aus verbreitet wurde. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: All das sind Experten, denen Sie nicht einmal annähernd das Wasser reichen können!) Für uns ist aber ganz klar: Wir gehen dabei einen anderen Weg. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist Wissenschaftsfeindlichkeit!) Wir stärken die Wissenschaft und die Demokratie, weil Wissenschaftsfreiheit nicht nur die Freiheit ist, zu forschen, sondern Wissenschaftsfreiheit auch die Freiheit ist, dass wir alle informierte Entscheidungen treffen können. Darum geht es nämlich. Wir lassen niemanden zurück. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wir werden nicht zulassen, dass die Wissenschaft verächtlich gemacht wird, die Bildung instrumentalisiert wird und die Wahrheit zur Verhandlungsmasse wird, denn wer Forschung diskreditiert, wer Zweifel gegen Erkenntnisse wendet und wer Menschen gegeneinander aufhetzt, um Macht zu sichern, der greift nicht nur Universitäten an, sondern die Grundlage unseres Zusammenlebens. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werden wir nicht zulassen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
11.20
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Stotter. Ich erteile es ihm.
RN/7
11.20
Bundesrat Markus Stotter, BA (ÖVP, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte zahlreiche Besucherinnen und Besucher! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute sprechen wir über ein Thema, das nicht nur für unsere Gegenwart, sondern auch für unsere Zukunft und vor allem für die Zukunft unseres Landes entscheidende Bedeutung hat: die Stärkung der Wissenschaftsfreiheit und der Demokratie.
In einer Zeit, in der viele Demokratien weltweit unter Druck geraten, ist es umso wichtiger, dass wir in Österreich klare Zeichen setzen, Zeichen für Offenheit, für kritisches Denken, für den freien Austausch von Ideen – und genau das macht unsere Regierung: Sie schützt diese Werte nicht nur, sondern fördert sie aktiv. Wissenschaftsfreiheit ist das Fundament einer aufgeklärten Gesellschaft. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Sie ermöglicht es Forscherinnen und Forschern, unabhängig zu arbeiten, neue Erkenntnisse zu gewinnen und Innovationen voranzutreiben, ohne politische Einflussnahme, ohne ideologische Schranken.
Ein Beispiel dafür ist die verstärkte Förderung internationaler Forschungskooperationen. Die jüngste Bestandsaufnahme der Universitäten zeigt ganz klar reges Interesse von US-Forscherinnen und Forschern, nach Österreich zu wechseln. Das ist kein Zufall. Es ist das Ergebnis einer Politik, die Wissenschaft als internationalen Dialog versteht und aktiv unterstützt. Es ist aber auch ein Ausdruck davon, was passiert, wenn Druck auf wissenschaftliche Institutionen ausgeübt wird, wie wir es aktuell in den USA erleben. Doch Wissenschaftsfreiheit kann nur in einer lebendigen Demokratie gedeihen. Demokratie bedeutet nicht nur Wahlen und Institutionen, sie bedeutet auch Meinungsvielfalt, Medienfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz von Minderheiten. Gleichzeitig sehen wir, wie wichtig es ist, wachsam zu bleiben. Es reicht nicht, Freiheit zu versprechen, sie muss täglich gelebt und verteidigt werden. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätinnen Jagl [Grüne/NÖ] und Deutsch [NEOS/W].)
Das bedeutet transparente Förderpolitik, Schutz vor ideologischer Einflussnahme und die Sicherstellung, dass Universitäten und Forschungseinrichtungen unabhängig bleiben. Es bedeutet auch, dass wir Bildung als Schlüssel zur Demokratie begreifen, denn nur wer kritisch denken kann, wer Zugang zu Wissen hat, wer sich eine eigene Meinung bilden kann, kann auch demokratisch handeln. Unsere Regierung hat dazu mit Initiativen zur Stärkung der politischen Bildung und zur Förderung von Open Access einen wichtigen Beitrag geleistet.
Ich erinnere mich noch sehr gut an mein eigenes Studium in Innsbruck. Damals saßen wir als Erstsemestrige eifrig und gespannt, was da auf uns zukommt, im Hörsaal. Ein Professor präsentierte uns eine Reihe von Studien, fundiert, mit beeindruckenden Zahlen und überzeugenden Thesen. Doch was wir nicht bemerkten: Eine nach der anderen war falsch. Die Daten waren erfunden, die Quellen nicht existent; und doch glaubten wir ihm, weil es gut klang, weil es plausibel wirkte, weil wir nicht hinterfragten. Erst am Ende der Vorlesung löste er das Rätsel auf. Es war ein Experiment, ein Weckruf und für mich persönlich ein prägendes Ereignis.
Was habe ich daraus gelernt? – Kritisches Denken ist keine Kür, sondern Pflicht. Es bedeutet, nicht alles für bare Münze zu nehmen, auch dann nicht, wenn es gedruckt, wenn es gepostet oder wenn es von Menschen mit Titeln gesagt wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Jagl [Grüne/NÖ] und Deutsch [NEOS/W]. – Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Bravo!) Gerade in Zeiten von Social Media, in denen Informationen in Sekunden verbreitet werden und Meinungen oft lauter als Fakten sind, fehlt uns genau das: die Fähigkeit, zu hinterfragen, zu prüfen und zu zweifeln.
Gleichzeitig habe ich gelernt, wie wichtig Vertrauen in die Wissenschaft ist. Ja, einzelne Studien können falsch sein; ja, es gibt Irrtümer, Widersprüche, Korrekturen. Genau das aber ist Teil des wissenschaftlichen Prozesses. Wissenschaft ist kein Dogma, sondern ein System, das sich selbst korrigiert. Fehler werden erkannt, diskutiert und ausgemerzt.
Ein gutes Beispiel dafür – heute darf ich es als Erster erwähnen – war die Coronapandemie. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.) Viele waren irritiert, weil sich wissenschaftliche Einschätzungen änderten, weil sich Forscherinnen und Forscher nicht immer einig waren, nicht eine Meinung hatten. Doch das war kein Zeichen der Schwäche, es war ein Zeichen von Geschwindigkeit. Die Wissenschaft arbeitete auf Hochdruck, mit unvollständigen Daten, in Echtzeit, und sie tat das, was sie immer tut: Sie tastete sich voran, lernte dazu und passte sich an. Deshalb ist mein Appell: Lasst uns kritisch denken und gleichzeitig der Wissenschaft vertrauen! Beides gehört untrennbar zusammen. Nur so können wir als Gesellschaft klüger, widerstandsfähiger und letztlich auch freier werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Kittl [Grüne/W] und Deutsch [NEOS/W].)
Ich möchte abschließend noch ein paar Beispiele für Wissenschaftsfreiheit und Demokratie nennen: wählen gehen als Grundlage für alles – wer wählt, stärkt die Legitimation demokratischer Institutionen und verhindert Extremismus –; mit Andersdenkenden ins Gespräch kommen – Demokratie lebt vom Austausch unterschiedlicher Meinungen –; politische Bildung stärken – informierte Bürger:innen sind das Rückgrat unserer Demokratie –; Fake News und Desinformation entlarven – gerade in Zeiten, in denen KI unaufhaltsam zu uns vordringt, ist es wichtig, kritisches Denken und Medienkompetenzen auszubauen –; Faktenchecks – vertrauenswürdige Quellen sind das A und O –; zivilgesellschaftliches Engagement – Ehrenamt, aber auch Nachbarschaftshilfe oder die Teilnahme an Bürgerinitiativen stärken den sozialen Zusammenhalt, denn Demokratie braucht aktive Bürger:innen, nicht nur passive Zuseher –; Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz verteidigen – es geht darum, Diskriminierung und Hetze hintanzustellen und als demokratischen Akt nicht zu verwirklichen –; Demokratie in Bildungseinrichtungen verankern – wir sehen es bei Klassensprecherwahlen, bei Schulsprecherwahlen, das ist der erste Bezugspunkt der direkten Demokratie, und es ist wichtig, diesen zu etablieren beziehungsweise auch Schülerparlamente auszubauen –; auch wichtig: unabhängige Medien unterstützen, denn Pressefreiheit ist ein Eckpfeiler der Demokratie; Transparenz – transparente Politik stärkt Vertrauen, und das haben wir ja auch mit unserem Informationsfreiheitsgesetz bewiesen –; Demokratie global denken – internationale Solidarität mit bedrohten Demokratien zeigt, dass Freiheit keine Grenzen kennt, und dabei ist unsere Neutralität kein Hemmschuh.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wissenschaftsfreiheit und Demokratie sind keine Selbstverständlichkeit. Sie sind Errungenschaften, die wir schützen müssen – durch klare politische Entscheidungen, durch gesellschaftliches Engagement und eine Kultur des Respekts und der Offenheit. Stärken wir gemeinsam den Wissenschaftsstandort Österreich und unsere Demokratie! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Kittl [Grüne/W] und Deutsch [NEOS/W].)
11.28
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann. Ich erteile es ihr.
RN/8
11.28
Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Vertreterin der größten, teuersten und schlechtesten Bundesregierung aller Zeiten! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Bravo! Wieder einmal ein Zeichen ..., Wahnsinn! Ich habe das erwartet! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Keine Panik, ich werde mich jetzt bedanken. (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Ich habe das erwartet!) Ich werde jetzt versuchen, das wiedergutzumachen. Insofern muss ich mich ja fast für Ihre tolle Rede bedanken, Frau Bundesministerin. Es wäre ganz schön, wenn Sie Ihre Rede vielleicht noch einmal lesen würden, und zwar selbstreflektiert, denn wenn Sie das machen würden, würden Sie merken, dass Ihre Rede eine reine Selbstanklage ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich muss mich ja eigentlich auch für das heutige Thema der Aktuellen Stunde bedanken: „Regierung stärkt Wissenschaftsfreiheit und Demokratie“ – ein Titel, mit dem die schwarz-rot-pinke Verliererampel ihr vermeintliches Selbstbild verrät, das mit der Realität leider ganz und gar nichts zu tun hat. Bei dem Titel möchte man meinen, wir würden in einem Land leben, in dem der freie Diskurs blüht (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ]), wo an den Universitäten eine Vielfalt der Meinungen herrscht und die Regierung selbst sich in Zurückhaltung übt, wenn es um die Einflussnahme auf Forschung und Lehre geht. Die Realität in diesem Land schaut aber leider völlig anders aus. Wir erleben keine Stärkung, sondern eine schleichende Aushöhlung der Wissenschaftsfreiheit durch Bürokratie, durch links-grüne Ideologie und durch politische Bevormundung. (Beifall bei der FPÖ.)
Die ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung spricht von Demokratie, aber sie handelt nach dem Prinzip: Nur wer in das eigene ideologische Weltbild passt, darf sich äußern (Ruf bei der SPÖ: Geh bitte! – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Keiner ist so breit aufgestellt wie wir! Da könnts ihr euch ein Beispiel nehmen!), und alle anderen sind böse! (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Das sagst genau du! – Ruf bei der SPÖ: Wie ist das in deiner Heimatgemeinde? Da schließen sie dich ja aus!) An unseren Hochschulen wird heute immer häufiger - - (Heiterkeit und Zwischenrufe bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.) – Könnt ihr euch beruhigen? (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Nein, bei solchen Aussagen: schwer!) Offenbar treffe ich gerade einen Nerv. (Beifall bei der FPÖ.)
Es war eine reine Selbstanklage von eurer Ministerin. An unseren Hochschulen wird heute immer häufiger nicht nach Qualität, sondern nach Gesinnung bewertet. Forschungsschwerpunkte werden bevorzugt dort unterstützt, wo man sich brav in die politisch gewollten Narrative einfügt, sei es beim Thema Migration, bei Klima- oder Genderwissenschaften – was ist denn das eigentlich? (Ruf bei der ÖVP: Hm!) Und wer es dann kritisch hinterfragt, läuft natürlich Gefahr, in der öffentlichen Debatte sofort als rechtsextrem, als ewiggestrig oder als wissenschaftsfern abgestempelt zu werden. Das ist kein Klima der Wissenschaftsfreiheit, das ist ein Klima der Unterdrückung. (Beifall bei der FPÖ.)
Gleichzeitig nimmt der bürokratische Wildwuchs zu. Universitäten verbringen ja bald schon mehr Zeit damit, sich durch staatlich vorgegebene Berichtspflichten, Evaluierungen und Gendervorgaben zu kämpfen, als sich mit Lehre und Forschung zu beschäftigen. Statt Wissenschaft zu fördern, erzeugt man ein administratives Selbstverwaltungskorsett, und während man über vermeintliche Wissenschaftsfreiheit spricht, wird gleichzeitig ideologisch gelenkt. Überall wird jungen Menschen vermittelt, dass es nur eine richtige Sicht auf die Welt gibt (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.] – Heiterkeit der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]): die der schwarz-rot-pinken Regierungsparteien und ihrer ideologischen Weggefährten. Das hat mit Wissenschaft nichts zu tun und schon gar nichts mit Wissenschaftsfreiheit. Wir sagen ganz klar: Wissenschaft muss unabhängig, ergebnisoffen und ideologiefrei sein! (Beifall bei der FPÖ.)
Forschung darf nicht der Politik dienen, sondern muss der Wahrheit verpflichtet bleiben – so entsteht Fortschritt, der allen zugutekommt. (Bundesrat Reisinger [SPÖ/OÖ]: Wie gestern?) Die Verliererregierung glaubt dennoch, dass sie die Wissenschaftsfreiheit stärkt, aber nicht nur das, sie glaubt offenbar auch daran, die Demokratie zu stärken. Demokratie lebt jedoch nicht von Einheitsmeinungen. Demokratie lebt von Diskurs, von Widerspruch, von offenem Austausch. Sie lebt davon, dass man Fragen stellen darf, ohne gleich zum Staatsfeind erklärt zu werden. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Das Problem ist, ihr stellts ja keine Fragen, sondern falsche Behauptungen auf!)
Und ja, da müssen wir einen Blick zurück in die unsägliche Zeit der überbordenden Coronamaßnahmen werfen. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Ja genau! – Weiterer Zwischenruf und Heiterkeit bei der ÖVP.) – Ja, also ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass Sie jetzt beim Thema Coronamaßnahmen so gehässig lachen, ist eine absolute Frechheit. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, glaub’ ich auch!) Aber was hat das mit den Meinungen abseits des Mainstreams zu tun? – Zu Schwurblern wurden alle erklärt, aber wie wir heute wissen, hatten die sogenannten Schwurbler in vielen Punkten recht. (Beifall bei der FPÖ.) Mittlerweile kann man es ja schon als Auszeichnung sehen, in diesen dunklen Jahren so bezeichnet worden zu sein. Die Schwurbler haben nämlich wirklich für die Freiheit gekämpft. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Die persönliche Freiheit hört immer dort auf, wo die des anderen anfängt, und das ist das Problem, das ...!)
Nach einem Blick zurück richten wir den Blick nach vorne. Wir fordern weniger staatliche Bevormundung und mehr Eigenverantwortung der Universitäten. Wir wollen, dass wieder Leistung zählt, nicht das Parteibuch oder ideologische Schlagworte. Wir wollen, dass wissenschaftliche Qualität zählt und nicht wer in die politische Agenda passt. (Beifall bei der FPÖ.)
Um wirkliche Wissenschaftsfreiheit und eine Stärkung der Demokratie zu erreichen, müssen sich aber vor allem die Bürger wieder ernst genommen fühlen (Heiterkeit der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]), dafür muss der Wählerwille wieder respektiert werden. Nur wenn Menschen das Gefühl haben, dass sie gehört werden, entsteht Vertrauen; und Vertrauen entsteht nur, wenn Politik und Wissenschaft nicht von oben herab handeln. Deshalb darf es nicht sein, dass eine kleine, pseudoakademische Elite darüber bestimmt, was in diesem Land gesagt, gedacht und erforscht werden darf. Wir werden uns weiterhin gegen derartige Denkverbote stellen, egal ob sie aus den Hörsälen, den Parteizentralen oder den Ministerbüros kommen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.35
Präsident Peter Samt: Für eine weitere Stellungnahme hat sich die Frau Bundesministerin zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. – Ich darf Sie bitten, die Redezeit von 5 Minuten nach Möglichkeit einzuhalten.
RN/9
11.36
Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Herzlichen Dank. – An dieser Stelle erscheint es mir wichtig, ein paar Fakten oder gesetzliche Grundlagen, auf denen unsere Arbeit basiert, nochmals darzulegen. Die Autonomie der österreichischen Universitäten ist gesetzlich verankert und obliegt keiner politischen Willkür. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Festgehalten ist das im Universitätsgesetz – eine Novelle dazu wird dann bei einem späteren Tagesordnungspunkt noch diskutiert.
Die Freiheit von Wissenschaft und Lehre ist in unserer Verfassung verankert. Ich denke, dass alle Personen, die sich hier im Raum befinden, sich auch der Verfassung verpflichtet fühlen. (Ruf bei der FPÖ: Wir schon!) Das ist somit eine weitere Grundlage für die Autonomie, die Unabhängigkeit von Wissenschaft und Forschung, die zum Glück auch tatsächlich nach wie vor exzellente Rahmenbedingungen hier in Österreich vorfinden. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Die Bundesregierung bekennt sich dazu auch ganz klar und hat diese Punkte im Rahmen des Regierungsprogramms nochmals fest- und dargelegt: keine Eingriffe von politischer Seite, sondern tatsächliche Autonomie und Unabhängigkeit. Genauso wie in der Forschungsförderung: Aus meinem Haus wird auch der FWF, der Wissenschaftsfonds, der die Grundlagenforschung finanziert, über den Forschungspakt dotiert. Der FWF entscheidet selbst und unabhängig durch Expertinnen und Experten, die aus der Forschung kommen, über die Auswahl der Forschungsprojekte, die er finanziert. Da gibt es keine politische Einflussnahme, sondern das ist höchst wettbewerbsorientiert, höchst exzellenzorientiert. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Und zu guter Letzt: Die Exzellenz spiegelt sich vor allem auch darin wider, dass österreichische Forschungseinrichtungen in höchstem Maße erfolgreich auch Forschungsmittel von europäischer Ebene einwerben. Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Wir sind Nettoempfängerin, wenn es um die Forschungsgelder aus Brüssel geht. Wir bekommen mehr heraus, als wir einzahlen, und das zeigt die wahre Exzellenz und Qualität unserer Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Unfassbar!)
Wir können also tatsächlich stolz sein. Es ist der politische Auftrag, diese Exzellenz und diese Großartigkeit weiterhin zu fördern (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Pippi Langstrumpf ist ein Dreck dagegen! Das ist ja unpackbar!), damit wir mit unserer Forschung auch weiterhin in Europa reüssieren, international vernetzt bleiben und genau diese Qualität weiter sichern. Da können Sie mich tatsächlich beim Wort nehmen, weil wir diese Unabhängigkeit stärken, weil wir die Exzellenz stärken und das gerade auch im Rahmen der Hochschulstrategie weiter debattieren werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
11.39
Präsident Peter Samt: Ich danke der Frau Bundesministerin.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Stephan Auer-Stüger. Ich erteile ihm dieses.
RN/10
11.39
Bundesrat Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ, Wien): Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Frau Bundesministerin! Wenn wir über Forschung sprechen, dann reden wir über Neugier und über den Mut, Fragen zu stellen. Wir stellen uns dann die Frage: Warum eigentlich? Manchmal fragen wir uns auch: Warum nicht? – Genau im Bereich dieser Fragestellung: Warum eigentlich?, treffen sich dann Forschung und Demokratie. Es trifft sich die Forschungsfrage mit der politischen Frage: Warum redet jemand über freie Wissenschaft, wenn er eigentlich wissenschaftsfeindlich argumentiert? Natürlich, freie Forschung und auch die Politik leben vom Fragen, vom Diskutieren und vom Widerspruch – das ist ja auch nicht bequem, da gebe ich Ihnen schon recht, es ist aber das Beste, was wir haben –, nur darf all dies weder faktenfrei stattfinden, noch darf dieses Fragen politisch missbraucht werden. Frau Bundesministerin, ich danke Ihnen sehr herzlich für die Klarstellungen, die Sie gerade vor mir in Bezug auf die Rede der Kollegin von der FPÖ getroffen haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätinnen Deutsch [NEOS/W] und Kittl [Grüne/W].)
Das war sehr wichtig, denn Forschung in Österreich und in Europa ist gelebte Aufklärung. Diese Forschung sucht keine Bestätigung in politischen Meinungen, sondern sie sucht Erkenntnis. Übrigens ist dieser Zugang, der Erkenntniszugang die Grundlage für den guten, hervorragenden Ruf der österreichischen Forschung – ich erwähne nur den Wiener Kreis. Wer heute an diesem Pult die Arbeit an den Universitäten, an den Forschungsinstituten in Österreich, die Arbeit der Menschen, die darin arbeiten, schlechtredet, der redet nicht nur den Ruf Österreichs schlecht, sondern gefährdet unseren Wohlstand. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Sowohl in der Demokratie als auch in der Forschung lernen wir voneinander. Das braucht aber Respekt, es geht dabei nicht um Rechthaberei. Wenn wir nur Rechthaberei betreiben, dann haben wir eine Politikshow. Das brauche ich nicht, dafür bin ich nicht in die Politik gegangen, und wir werden das auch nicht zulassen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stillebacher [ÖVP/T].)
Wenn wir heute dieses für die Zukunft so wichtige Thema – wichtig nicht nur für die Forschung an sich, sondern auch für unsere Gesellschaft – missbrauchen, um Menschen zu verunsichern – wie Sie es immer wieder tun, zum Beispiel wenn Sie über die Pandemie sprechen –, dann muss man das klar politisch verurteilen. Das ist kein Forschungsdiskurs, sondern das ist eben Verunsicherung auf Kosten der Menschen! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr wisst nicht einmal, was die RKI-Protokolle sind! Ihr interessiert euch für nichts! Ihr lest die Zeitung und sagt: Das ist Wissenschaft! Das ist politisch gekauft, Herr Kollege: Nettoempfänger, wenn man politisch korrekt agiert! – Ruf bei der ÖVP: Wenn ihr nichts anderes könnt als Zeitunglesen! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr wisst nicht einmal, was die ... sind, Frau Kollegin! Ich hab' mit einigen Kollegen von euch geredet: Ihr wisst das nicht einmal! Aber mitreden wollen!)
Wenn man in der Forschungspolitik oder eigentlich generell in der Politik im Zusammenhang mit der jetzigen Situation Worte wie Unterdrückung oder Staatsfeinde verwendet, dann hat man nicht nur den Bezug zur Realität verloren, sondern dann missachtet man die Lehren aus der Geschichte, die wir alle haben ziehen müssen. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätinnen Deutsch [NEOS/W] und Kittl [Grüne/W].)
Wenn Forschende in Österreich offen miteinander debattieren, danach Hypothesen wieder verwerfen, neue Theorien denken, dann ist das Demokratie in Reinform, und ich bedanke mich bei allen, die in Österreich forschen und uns dabei helfen, unsere demokratische Gesellschaft voranzubringen. – Vielen Dank dafür! (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätinnen Deutsch [NEOS/W] und Kittl [Grüne/W].)
Auch wenn es Ihnen nicht passt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Freie Forschung ist kein Störgeräusch, sondern sie ist der Soundtrack unseres Fortschritts, unseres zukünftigen Wohlstands. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
11.43
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile es ihm.
RN/11
11.44
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesminister – Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Liebe Besuchergruppe! Wir diskutieren hier eine sehr interessante Aktuelle Stunde, und ich hätte eigentlich gar nicht mit so viel Konfrontation gerechnet, weil ich denke, dass wir im Grunde alle wissen, wie wichtig die Wissenschaft ist und wie wichtig auch der Zusammenhang zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, zwischen Wissenschaft und Demokratie ist. Ich hätte daher eigentlich eine konsensualere Debatte erwartet.
Kommen wir jetzt aber zum Positiven: Ich finde es gut, dass die Wissenschaft auch sehr, sehr weiblich ist – Kollegin Muthsam hat das hier betont. Ich sage das jetzt nicht ohne Stolz, weil es bei uns in der Familie – wir sind zwar meiner Meinung nach alle nicht deppert und auch nicht ungebildet und so – jetzt jemand so wirklich zum Doktorat schaffen wird, nämlich meine Tochter, die auf der Wirtschaftsuniversität als Universitätsassistentin eine Prädoc-Stelle hat, und zwar am Institut für die Internationalisierung des Rechts – Katharina Himmer; das können also alle, die es interessiert, googeln. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und FPÖ.)
Daher habe ich durchaus auch einen aktuellen persönlichen Bezug dazu, wie die Zustände auf den österreichischen Universitäten sind – abgesehen davon, dass ich selbst dort einmal vorbeigeschaut habe –, und ich glaube, dass wir durchaus stolz darauf sein können, wo wir sind und wie wir dastehen. Und was man eigentlich auch einmal bemerken kann, ist: Wenn wir letztendlich mehr als 3,3 Prozent unseres BIPs für Wissenschaft und Forschung ausgeben, dann scheint eigentlich auch ein breiter nationaler Konsens gegeben zu sein. Wir als ÖVP haben ja Erfahrung mit unterschiedlichen Koalitionspartnern, wie allgemein bekannt ist, und wir konnten in den letzten Jahren an sich immer ein gutes Budget sicherstellen. Wenn wir heute für diesen gesamten Bereich, ich glaube, über 16 Milliarden Euro ausgeben, dann, glaube ich, zeugt das schon auch von so etwas wie einem nationalen Konsens.
Bei der Debatte, die wir hier gehabt haben – was ist Wahrheit, was ist richtig, was ist falsch, was ist Fake News? –, sind wir natürlich genau an der Schnittstelle, die wir sowohl in der Demokratie als auch in der Wissenschaft immer wieder finden. Es gibt exakte Wissenschaften – das hat mir mein Physikprofessor im Gymnasium immer gesagt, und er war natürlich stolz, denn bei der Physik ist es halt so, dass Exaktheit möglich ist –, aber es gibt eben auch viele Wissenschaften, in denen es unterschiedliche Meinungen gibt, in denen man mit dieser Exaktheit nicht arbeiten kann und in denen auch unterschiedliche Kapazunder und unterschiedlich hoch dotierte Wissenschafter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Daher wissen wir, dass Wahrheiten natürlich vielfältig sind.
Als einen Punkt möchte ich – auch wenn jetzt hier der Schwerpunkt richtigerweise von der Frau Bundesministerin dahin gehend gesetzt worden ist, den Zusammenhang zwischen Wissenschaft und Demokratie ganz besonders zu betonen; und ich halte es auch für eine sehr, sehr gute Initiative, die hier mit dem Perspektivenpaket unter der Federführung der Frau Bundesministerin gesetzt worden ist, das war ein sehr, sehr richtiger Schritt der österreichischen Bundesregierung – schon auch noch erwähnen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Wissenschaft und der Wirtschaft sehr entscheidend ist und dass wir hier in Österreich eigentlich auch – in Wien mit Lifesciences, in der Steiermark mit Automobil- und in Tirol mit der Medizintechnik – wirklich Vorzeige-Areas haben, in denen die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft hervorragend funktioniert. Diesen Schwerpunkt möchte ich auch als ein besonders wichtiges Zukunftsfeld noch einmal unterstrichen haben, weil ich glaube, dass das unser Land, uns als Österreicherinnen und Österreicher stärken wird. In dem Sinn wünsche ich der Frau Bundesminister für ihre weitere Aufgabe für diesen wichtigen Bereich das Allerbeste. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
11.49
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile es ihm.
RN/12
11.49
Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Liebe Freunde hier und zu Hause! Grüß Gott! „Regierung stärkt Wissenschaftsfreiheit und Demokratie“ – darüber gibt es wohl einiges zu sagen.
Wir, der gesamte Bundesrat – ihr könnt euch vielleicht erinnern –, sind in Salzburg gewesen und wollten uns eigentlich gemeinsam die Universität anschauen. Das war uns aber nicht möglich, weil schon im Eingangsbereich auf der Fassade in riesigen Lettern eine Schmähschrift gestanden ist, die uns diskriminiert hat und uns davon abgehalten hat, die Universität zu besuchen. (Bundesrat Ebner [ÖVP/OÖ]: Meinungsfreiheit!) Jetzt stellt euch einmal vor, das hätte zum Beispiel euch Rote betroffen. (Ruf bei der SPÖ: Was ist denn oben gestanden?) Na, was würdet ihr sagen? – Da brennt die Republik! – Oder die Schwarzen? (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Was ist denn oben gestanden?) – Ja, ich habe Fotos, ich schicke dir die Fotos. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. ) Na ja, wahrscheinlich waren das eh kleine Geister, die das Pamphlet dort hinaufgepickt haben (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Na, was ist denn oben gestanden?), aber die Großen, die Verantwortlichen haben es zumindest stillschweigend akzeptiert. (Beifall bei der FPÖ.) Damit meine ich die (in Richtung ÖVP).
Die Kunst ist nämlich eine Tochter der Freiheit, so sagt Schiller, und nicht eine Tochter der Engstirnigkeit. So viel zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit und Demokratie.
Eines möchte ich auch noch wissen: Woher nehmt ihr eigentlich die unendliche Arroganz, tatsächlich zu glauben, den alleinigen Anspruch auf die Demokratie zu haben, und dabei jene mit Füßen zu treten? Es ist kaum auszuhalten. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ] – sein Smartphone in die Höhe haltend –: Kein Volkskanzler! Keine Festung Österreich!)
George Orwell hat einen Roman geschrieben, der „1984“ heißt. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Kein Volkskanzler, ...!) Das ist eine Horrorvision und kein Vorbild, da habt ihr etwas verwechselt. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Peterl [SPÖ/NÖ].)
Wir brauchen und wir wollen nämlich keinen Big Brother, der in der Ecke sitzt und uns beobachtet. Die ständigen Überwachungen über unsere Handys, über unsere Bankkonten, sogar über unsere Autos sind widerlich. (Bundesrätin Herunter [ÖVP/Stmk.]: Es geht um die Wissenschaft!) In der Coronazeit hat man ja gesehen, wohin das führen kann: Das kann zur totalen Diktatur führen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir wollen uns frei bewegen und wir wollen unser Bargeld erhalten. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) So viel zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit und Demokratie.
George Orwell hat auch noch einen zweiten Roman geschrieben, den ihr euch wieder zum Vorbild genommen habt: „Animal Farm“. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Das glaubt niemand mehr!) Die Tiere haben den Bauern rausgeschmissen und sich neu organisiert. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: ... Kasperltheater!) Das war ja ganz gut, aber natürlich hat es wieder Elitenbildung gegeben. Ein paar von den Tieren haben natürlich geglaubt, sie seien gleicher als gleich. Das gleicher als gleich ist euer demokratischer als demokratisch.
Wer nicht eurer Meinung ist, ist sofort ein Nichtdemokrat. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt ja gar nicht! – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Ihr habt ein Problem mit unserer Meinung, so schaut es aus!) Deswegen hört man auch schon in jedem Gasthaus den Spruch: Ist der Bürger unangenehm, so nennt man ihn gleich rechtsextrem. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Da brauchst zum Dorfer auch nimmer gehen!)
11.52
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl. Ich erteile es ihr. Und ich bitte um Ruhe.
RN/13
11.53
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Zuseherinnen hier und vor den Bildschirmen! Eine starke und unabhängige Wissenschaft ist der Kern unserer Demokratie, denn wenn Wissenschaft frei agieren kann, kann sie durch gegenseitiges Hinterfragen und gegenseitiges Prüfen zu besseren Ergebnissen kommen und sich auch weiterentwickeln. Diese Ergebnisse wiederum dienen zum Beispiel uns hier als Entscheidungsgrundlage.
Voraussetzung dafür ist, dass man sich darauf geeinigt hat, die Ergebnisse als gemeinsame Entscheidungsbasis anzuerkennen. Das passiert aber heute kaum mehr. Vielmehr kursieren Halbwahrheiten oder Meinungen, die wissenschaftliche Erkenntnisse konterkarieren, auch hier im Parlament.
Die Verwischungen und Unterminierung wissenschaftlicher Erkenntnisse tun der Demokratie gar nicht gut, denn sie erzeugen Verwirrung und man weiß nicht mehr, wem man glauben kann, und das wiederum erzeugt Misstrauen. Das alles nährt autoritäre Tendenzen. Das sollte hier im Haus aber nichts
zu suchen haben – nicht heute, nicht gestern und nicht morgen. (Beifall bei den Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie des Bundesrates Ruprecht [ÖVP/Stmk.] und der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wissenschaft darf kein Instrument der Macht werden. Wir sehen aber, dass autoritäre Bewegungen weltweit genau da ansetzen. Wir müssen nur ganz kurz über die Grenze schauen und uns das neu geschaffene Mathias-Corvinus-Collegium in Budapest anschauen, wo Orbán-loyale Eliten ausgebildet werden, ein internationales rechtes Netzwerk aufgebaut wird und ein rechter Thinktank etabliert wird.
Universitäten stehen nicht nur deswegen im Fokus von autoritären Regimen, sondern auch deswegen, weil eben gerade von den Studierenden oft der erste Widerstand ausgeht. Das ist auch logisch, denn Unis sind ja Orte des Nachdenkens, der Kritik und der Bildung. Das sehen wir, wie die Frau Ministerin schon gesagt hat, in Serbien, das sehen wir aber auch in Georgien und das sehen wir natürlich auch in Österreich, wenn wir zum Beispiel an die Uni-brennt-Bewegung zurückdenken oder noch viel weiter zurück an die Märzrevolution 1848, die begann, weil Studierende eine Petition für Presse- und Universitätsfreiheit an den Kaiser stellten.
Dahin wollen wir aber nicht zurück. Nicht umsonst steht auf dem Neuen Institutsgebäude der verfassungsrechtliche Satz aus dem Staatsgrundgesetz von 1867: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei“.
Eine Demokratie braucht Universitäten, an denen frei und kritisch gedacht, geforscht und diskutiert wird. Und ja, dort denken wahrscheinlich viele Menschen eher progressiv. Das ist aber kein Zeichen von linker Indoktrinierung,
sondern von Bildung, Offenheit und wissenschaftlichem Denken. (Beifall bei den Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie des Bundesrates Ruprecht [ÖVP/Stmk.] und der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wenn links bedeutet, sich für Klimaschutz, Menschenrechte und Gleichberechtigung einzusetzen, dann sollten wir uns eher fragen, warum das überhaupt ein Vorwurf sein soll. An unseren Universitäten lehren und studieren Menschen mit allen möglichen politischen Einstellungen. Wer behauptet, sie alle seien links, verkennt die Vielfalt und Freiheit, die dort herrschen. Genau diese Vielfalt und diese Freiheit braucht unsere Demokratie aber wie einen Bissen Brot. Diese Vielfalt bedeutet auch gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern, gerade in der Wissenschaft. Das bedeutet, Expertinnen und Experten gleichermaßen zu den großen Themen unserer Zeit zu befragen, auch hier im Parlament.
Immer wieder muss unser Parlamentsdirektor Dossi meine E-Mails beantworten, weil ich höchst unausgewogene Podien im Parlament kritisiere. In letzter Zeit sind sie aber nicht nur unausgewogen, sondern immer öfter, so wie gestern bei der von der FPÖ ausgerichteten Enquete, ausschließlich mit männlichen Experten besetzt. Da frage ich mich wirklich, Kolleg:innen von der FPÖ: Was wollen Sie uns Frauen damit sagen? (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Na bitte! – Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].)
Kennen Sie nicht den Teufelskreis? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Sie wissen ja gar nicht, wie sich die gefühlt haben; da waren vielleicht einige Transgender dabei! Das ist total diskriminierend!) Kollegin Muthsam von der SPÖ hat das schon angesprochen: Je weniger Frauen als Expertinnen sichtbar sind, desto mehr vergisst man sie. Es ist gut, dass die Kollegin von der SPÖ das sieht,
ich bitte Sie aber, das auch selbst in Ihrer eigenen Partei umzusetzen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Vielleicht wird euch jetzt selbst langsam klar, wie lächerlich das alles ist!)
Es ist aber auch umgekehrt so: Je mehr ein Wissenschaftler gesehen und gehört wird, desto öfter wird er eingeladen und desto bekannter wird er. Wenn Sie Frauen nicht als Expertinnen einladen, werden diese vergessen. Das haben Sie gestern gemacht: Sie haben die Frauen einfach vergessen.
Das kann und das darf aber nicht sein und schon gar nicht hier im Parlament. Das Parlament ist der beste Platz dafür, Frauen als Expertinnen vor den Vorhang zu holen. Das Parlament muss da ein Role-Model sein, es muss, wenn wir Gleichberechtigung ernst nehmen, Frauen sichtbar machen und sie in einen öffentlichen Diskurs holen. Das ist unsere Aufgabe. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
11.58
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch. Ich erteile es ihr.
RN/14
11.58
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Wenn wir heute über Wissenschaftsfreiheit und Demokratie sprechen, dann sprechen wir über das Fundament, das eine offene Gesellschaft braucht, und das, wofür unsere offene Gesellschaft steht.
Eine Demokratie, die ihre Wissenschaft nicht schützt, schwächt sich selbst. Und eine Wissenschaft, die nicht frei ist, kann auch keine Demokratie stärken. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
Gerade jetzt, da wir in Teilen Europas wieder erleben, dass an der Wissenschaftsfreiheit sehr wohl gerüttelt wird, muss Österreich ein klares Zeichen setzen: für offene Universitäten, für kritisches Denken, für Forschung ohne politische Grenzen.
Freiheit ist in der Wissenschaft nämlich nicht selbstverständlich. Wir haben heute schon einige Beispiele gehört und wir müssen ja nur über unsere eigenen Grenzen blicken, um zu sehen, dass es in anderen Ländern in der Europäischen Union nicht so zugeht und Regierungen beginnen, Wissenschaft politisch zu steuern.
In Ungarn zum Beispiel: Wir hatten heute schon einige Beispiele von dort, aber ich möchte noch an 2018 und an die Central European University erinnern, die de facto verdrängt worden ist, weil sie der Regierung unbequem wurde. Oder in Polen: Dort werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter Druck gesetzt, weil sie sich mit Geschlechterforschung, mit Migration oder mit Demokratieentwicklung beschäftigen. Und in anderen Staaten Europas fließt das Geld nur dort, wo es gerade politisch bequem ist. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Wie bei uns! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, richtig, wie bei uns!)
Das sind keine Einzelfälle (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ]), das sind gezielte Angriffe auf die Freiheit der Demokratie (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Richtig!), aber ich glaube, da sind wir unterschiedlicher Ansicht. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Ja, absolut! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bist ja politisch korrekt! Bist eine Gute!) Eine Demokratie, die keine unbequemen Wahrheiten mehr aushält, liebe Kollegen da drüben (in Richtung FPÖ), verblasst und geht langsam, aber sicher zugrunde. (Ruf bei der FPÖ: Eh!)
Wissenschaft braucht Rahmenbedingungen, aber sie braucht keine politischen Leitlinien. Sie braucht den Wettbewerb um die besten Ideen, aber sie braucht nicht die Gunst der Mächtigen, und sie braucht auch Institutionen, die unabhängig arbeiten können, aber frei von Budgetverhandlungen oder ideologischen Kampagnen. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].)
Genau deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung mit der Hochschulstrategie 2040 einen neuen Weg eingeschlagen hat, der die Rolle unserer Hochschulen neu denkt. Unis sind ja mehr als Lernorte, sie sind freie Gestaltungskräfte für eine lebendige, wehrhafte Demokratie. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Sie bilden Menschen nicht nur für den Arbeitsmarkt aus, sondern machen sie zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern, die kritisch denken, die sich einmischen und Verantwortung übernehmen.
Ich begrüße ganz kurz die Gruppe, die gerade in den Saal gekommen ist. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Vielleicht auch passend zur Alterskategorie: Die Freiheit der Wissenschaft beginnt ja schon im Studium, und deshalb brauchen wir Studienbedingungen, die Eigenverantwortung, die mehr Flexibilität und mehr Leistungschancen bieten. Dazu gehören digitale und modulare Studienformen, leistungsgerechte Stipendien und auch Curricula, die der heutigen Zeit entsprechen und nicht noch aus der Verwaltungszeit der Achtzigerjahre stammen.
Studieren soll auch wieder als Chance erlebt werden, nicht als Dauerbelastung. Eine gute Lehre, Internationalität und Innovation sollen selbstverständlich sein. Die Universitäten sollen den Studierenden die Freiheit zugestehen, die sie auch selber benötigen und für sich einfordern. Nur so bleibt die Bildung in Österreich exzellent – und ja, wir haben eine exzellente Bildung, auch wenn nicht alle hier einer Meinung sind, aber es ist ein Fakt –, und nur so bleiben auch unsere besten Köpfe hier, anstatt ins Ausland auszuwandern.
Österreich hat ja schließlich auch eine starke Wissenschaftstradition. Wir haben Universitäten mit internationaler Strahlkraft. Wir haben ja gerade erst jetzt wieder das Times Higher Education World University Ranking erhalten, da ist die Universität Wien erstmalig unter den top 100. Das ist doch ein riesiger Erfolg, an dem wir weiter dranbleiben müssen! Wir haben Forschende und Studierende, die in der Welt gefragt sind. Das verpflichtet uns: nicht nur diese Freiheit zu verteidigen, sondern sie aktiv zu gestalten.
Ich persönlich glaube fest daran, dass Wissenschaftsfreiheit und Demokratie sich gegenseitig bedingen. Die eine braucht die andere, oder sie verliert ihre Grundlage. Wer Wissenschaftsfreiheit schützt, der schützt die Demokratie; wer sie einschränkt, der schwächt sie, auch wenn er das Gegenteil behauptet. Ganz einfach gesagt: Demokratie braucht Wissenschaft und Wissenschaft braucht Freiheit! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
12.03
Präsident Peter Samt: Da dazu keine weitere Wortmeldung mehr vorliegt, ist die Aktuelle Stunde somit beendet.
RN/15
RN/15.1
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Peter Samt: Hinsichtlich des eingelangten Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundeskanzlers in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verweise ich auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
RN/15.2
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Peter Samt: Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/15.3
RN/15.4
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Entschließungsantrag 433/A(E)-BR/2025 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das sehe ich nicht.
RN/15.5
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Peter Samt: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 6 und 7, 12 bis 14 sowie 15 und 16 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
RN/15.6
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Peter Samt: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nur gelebte Neutralität sichert Österreichs Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung“ an den Herrn Bundeskanzler vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
RN/16
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (412/A und 221 d.B. sowie 11708/BR d.B.)
Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Stephan Auer-Stüger. – Ich bitte um den Bericht.
RN/17
Berichterstatter Mag. Stephan Auer-Stüger: Ich darf den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, vorbringen.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.
Präsident Peter Samt: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.
RN/18
12.06
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Raum und vor den Bildschirmen! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was heute auf der Tagesordnung steht, betrifft zwei sehr zentrale Fragen in der Bildungspolitik: erstens, wie wir den Zugang zu einem neuen, dringend notwendigen Masterstudium regeln, und zweitens, welche Rolle dabei die Universität Krems in unserem Hochschulsystem künftig spielen soll. Beide Fragen sind wichtig, beide verdienen eine sachliche und sorgfältige Debatte, denn sie entscheiden darüber, ob unsere Reform der Psychotherapieausbildung wirklich zu mehr Qualität und Fairness führt oder ob sie neue Ungleichheiten schafft.
Das wissen wir alle: Psychische Gesundheit ist zu einem sehr großen Thema unserer Zeit geworden. Immer mehr Menschen suchen Unterstützung, und oft scheitert der Zugang an langen Wartezeiten und den zu hohen Kosten. Bisher war die Ausbildung zur Psychotherapeutin, zum Psychotherapeuten in Österreich ausschließlich privat organisiert, teuer, kompliziert und für viele schlicht unerschwinglich. Das bedeutet, ob man sich diesen Beruf leisten konnte, hing oft von der finanziellen Situation der Familie ab. Darum war es auch ein entscheidender Schritt, dass wir im vergangenen Jahr das Psychotherapiegesetz reformiert haben. Damit wurde der Weg frei für ein öffentliches Bachelor- und Masterstudium, qualitätsgesichert und jetzt auch leistbar.
500 staatlich finanzierte Studienplätze sind vorgesehen, und diese Plätze sollen auf die öffentlichen Universitäten verteilt werden, eben nach Maßgabe ihrer Kapazitäten, Studierende auszubilden und sie auch praxisnah zu begleiten. Das ist ein Fortschritt für die Studierenden ebenso wie für die Versorgung der Menschen im Land.
Doch – und das muss ich jetzt kritisch sagen – die heutige Gesetzesänderung droht, diesen Fortschritt wieder zu verwässern, denn sie enthält zwei Punkte, die wir als Grüne kritisch sehen: erstens die Aufnahme des Masterstudiums Psychotherapie in die Quotenregelung und zweitens die Ausweitung der Kompetenzen der Universität für Weiterbildung Krems.
Zuerst nun zur Quotenregelung: Die Regierung argumentiert, man müsse – wie in der Humanmedizin – einen bestimmten Anteil der Studienplätze für österreichische Staatsbürger:innen reservieren, um die Versorgung im Inland zu sichern. Das klingt auf den ersten Blick, nach der ersten Betrachtung auch durchaus plausibel, hält aber einer genaueren Betrachtung nicht stand, denn der Vergleich mit der Humanmedizin hinkt tatsächlich deutlich. In der Humanmedizin gibt es kein Bachelor-Master-System. Die Zugangsbeschränkung betrifft dort den Einstieg in das Studium überhaupt. Beim neuen Masterstudium Psychotherapie ist es anders. Da geht es um den zweiten Studienabschnitt, den man erst nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium beginnen kann; und viele Studierende haben nämlich schon das einschlägige Bachelorstudium in Österreich absolviert. Sie haben Zeit und Engagement in dieses System investiert. Diesen Menschen nun mit einer Quotenregelung den Zugang zum Master zu erschweren, ist sachlich nicht gerechtfertigt und meiner Meinung nach auch rechtlich fragwürdig. Das bedeutet nämlich, dass die Menschen, die bereits hier studiert haben und sich bewährt haben, plötzlich – nur aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit – benachteiligt würden. Das ist ganz klar gesagt eine Diskriminierung auf Basis dieses Passus. Sie ist nämlich auf dieser Stufe der Ausbildung nicht haltbar.
Darüber hinaus brauchen wir gerade in der Psychotherapie Vielfalt. Wir brauchen Menschen mit unterschiedlichen biografischen, kulturellen und sprachlichen Hintergründen, um den komplexen psychischen Herausforderungen in unserer Gesellschaft gerecht zu werden. Vielleicht füge ich da ganz kurz ein: In meiner früheren Tätigkeit bei der Volkshilfe gab es ein Psychotherapieprojekt. Da ist es ganz wichtig und wesentlich gewesen, auch Therapeuten zu beschäftigen, die muttersprachlich Psychotherapie anbieten könnten, weil es gerade in psychischen Ausnahmesituationen für die Menschen oft vertrauenerweckender ist, wenn sie in ihrer eigenen Sprache über das, was sie bewegt, reden und sich ausdrücken können. Ich glaube, genau dieser Rückschritt – das ist es meiner Meinung nach –, sich auf die österreichische Staatsbürgerschaft festzulegen, wird das massiv behindern. (Beifall der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Ebendiese starre Quotenregelung allein in Bezug auf die Herkunft und Staatsbürgerschaft steht dem Ziel entgegen, dass alle Menschen im Rahmen der Psychotherapie gut begleitet werden können. Ja, und so wird meiner Meinung nach Formalität statt Kompetenz, Herkunft statt Haltung und vielleicht auch ein bisschen Pass statt Eignung bewertet. Wenn wir wirklich eine gute Versorgung sicherstellen wollen, dann müssen wir auf Qualität und nicht auf Quoten setzen.
Nun noch zum zweiten Punkt, der Universität für Weiterbildung Krems: Künftig soll dort das ordentliche Masterstudium Psychotherapie angeboten werden dürfen – und das wirft zu Recht die Frage auf: Wie viel Weiterbildung steckt eigentlich noch in dieser Weiterbildungsuniversität? Die Donau-Universität Krems wurde gegründet, um berufsbegleitende Weiterbildung zu ermöglichen, nicht, um ein zweites Netz an Volluniversitäten aufzubauen. Wenn dort nun immer mehr ordentliche Studiengänge angeboten werden, dann verschwimmt die Grenze zwischen Weiterbildung und regulärem Universitätsbetrieb zunehmend. Zugleich steht die Universität Krems unter erheblichem wirtschaftlichem Druck; das muss man natürlich auch erwähnen. Dass ihr nun durch diese Quotenregelung ein großer Teil der neuen Studienplätze zugeschanzt werden soll, ist nicht nur bildungspolitisch bedenklich, sondern auch gegenüber den anderen Universitäten unfair. Warum? – Die etablierten Universitäten des Landes haben sehr genau berechnet, wie viele Studierende sie qualitativ hochwertig – mit Anbindung an Kliniken, psychiatrische Abteilungen und wissenschaftlicher Betreuung – ausbilden können. Die Zahlen, die von der Donau-Universität Krems da in den Raum gestellt werden, sind in Fachkreisen äußerst umstritten. Es entsteht der Eindruck, dass quasi durch die Hintertür eine weitere Volluniversität etabliert werden soll, obwohl das Regierungsprogramm ausdrücklich festhält, dass keine neue Volluniversität in Österreich geschaffen werden soll.
An dieser Stelle vielleicht noch eine kurze Erinnerung an die Regierungsfraktionen und an ihr Versprechen dahin gehend: Sehr geehrte Damen und Herren! Psychische Gesundheit ist eines der großen Zukunftsthemen unserer Gesellschaft. Wir brauchen dringend gut ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten, das ist überhaupt keine Frage – aber wir brauchen sie auf Basis von Chancengleichheit, Qualität und Fairness, nicht auf der Basis von Staatsbürgerschaften oder institutionellen Ausnahmen.
Eine moderne Bildungslandschaft erkennt Leistung an, nicht den Pass; und eine seriöse Hochschulpolitik schafft klare Zuständigkeiten, keine Grauzonen. Darum sagen wir Grüne ganz klar: Diese Gesetzesänderung geht in die falsche Richtung. Wir fordern eine gerechte, transparente und sachlich fundierte Regelung des Zugangs zum Masterstudium Psychotherapie und eine klare Definition der Rolle der Universität für Weiterbildung Krems, denn nur so können Ausbildung, Versorgung und Fairness Hand in Hand gehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
12.14
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA. Ich erteile es ihr. – Sorry, Fehler von mir: Bundesrätin Amelie Muthsam. – Ich bitte um Entschuldigung, Frau Kollegin.
RN/19
12.15
Bundesrätin Amelie Muthsam (SPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucherinnen und Besucher hier im Saal, aber auch vor den Bildschirmen! Mit dieser heutigen Gesetzesnovelle schaffen wir eine wichtige Grundlage für die Zukunft der psychischen Gesundheit in Österreich. Es geht dabei nicht nur um ein neues Studium, sondern auch um ein zentrales Bekenntnis, nämlich dass psychische Gesundheit kein Randthema ist, sondern wirklich ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft.
Jedes Jahr nehmen fast eine Million Menschen in Österreich psychotherapeutische Hilfe in Anspruch. Gleichzeitig wissen wir aber auch, dass in den nächsten Jahren rund 40 Prozent der heute tätigen Therapeutinnen und Therapeuten in Pension gehen werden. Wir sehen also ganz deutlich: Wenn wir jetzt nicht handeln und keine Schritte setzen, entsteht ein Engpass, der Tausende Menschen betrifft, und zwar quer durch alle Generationen. Genau das tun wir heute: Wir handeln durch die Schaffung einer klaren, strukturierten und langfristigen Lösung.
Dieses neue Masterstudium Psychotherapie macht die Ausbildung endlich vollständig akademisch und damit auch planbar, einheitlich und vor allem auch leistbar. Bisher war der Ausbildungsweg für Psychotherapie nämlich teuer und aufgrund verschiedener Anbieter teilweise unübersichtlich. Künftig wird es eine öffentlich finanzierte Ausbildung geben – und das bedeutet auch: Wer helfen will, kann helfen. Das ist auch ein Schritt dahin gehend, dass wir so sicherstellen, dass sich in den Therapeutinnen und Therapeuten von morgen auch die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegelt. Das ist ja auch der Kern sozialdemokratischer Bildungspolitik, zu sagen: Qualität und Gerechtigkeit gehen da Hand in Hand. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir wissen alle, dass es heute vor allem junge Menschen sind, die unter psychischen Erkrankungen leiden. Sie sind vernetzt wie nie zuvor und doch einsamer. Viele fühlen sich überfordert und glauben trotzdem, sie müssen funktionieren – und das ist kein individuelles Problem, sondern ein gesellschaftliches. Darum ist dieses Gesetz ja auch ein Signal an genau diese Generation, dass wir sagen: Wir sehen euch, wir nehmen das ernst und wir handeln, bevor es zu spät ist. Wir schaffen Strukturen, die euch unterstützen.
Da möchte ich schon kurz auch auf diese Kritik der Grünen an der vorgesehenen Quote eingehen: In meinen Augen ist diese kein Widerspruch zur Offenheit. Wir schließen da keine Menschen aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft aus, weil klar ist, dass es um österreichische Bildungsabschlüsse geht – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Das umfasst beispielsweise auch Menschen, die hier eine Berufsreifeprüfung machen und sich dann umorientieren oder auch weiterbilden wollen. So können wir sicherstellen, dass jene, die hier ausgebildet werden, auch hier bleiben, dass die psychotherapeutische Versorgung in Österreich stabil bleibt und weiterwächst. Gleichzeitig sorgen mehrere Universitäten – und zwar im ganzen Land verteilt – dafür, dass die Ausbildung und vor allem auch die Versorgung regional ausgewogen sind, und durch dieses gemeinsame Rahmencurriculum, auf das sich die Universitäten ja schon verständigt haben, auch dafür, dass es quer über alle Universitäten einen einheitlichen Qualitätsstandard gibt.
Diese Reform ist also mehr als nur ein Gesetz. Sie ist ein Versprechen, dass diese Hilfe auch leistbar bleibt, dass die Ausbildung gerecht wird und dass die psychische Gesundheit denselben Stellenwert bekommt wie die körperliche. Eines ist schließlich klar: Eine Gesellschaft, die die seelische Gesundheit ihrer Mitglieder schützt, ist eine starke Gesellschaft. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wichtig ist daher eine Politik, die das möglich macht – und das tun wir mit dieser heutigen Gesetzesnovelle und allen anderen Maßnahmen, die wir sonst setzen, beispielsweise im Bereich der Schulpsychologie und im Bereich der Schulsozialarbeit, wo wir wirklich ansetzen, dass wir junge Menschen schon von Anfang an auch unterstützen können. Wir zeigen also heute: Wir nehmen psychische Gesundheit ernst, nicht mit Sonntagsreden, sondern auch mit tatsächlichen Taten. Das ist ein starkes Signal – vor allem an unsere jungen Menschen hier im Land, die diese Unterstützung am dringendsten von allen benötigen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
12.19
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. Ich bitte jetzt um den Redebeitrag.
RN/20
12.19
Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einiges wurde mir inhaltlich schon vorweggenommen, aber nichtsdestotrotz: Diese Gesetzesänderung ist ein Paradigmenwechsel, weil wir die Berufsgruppe der Psychotherapeuten akademisieren. In Österreich sind insgesamt 500 Studienplätze vorgesehen, und die Experten sagen uns jetzt schon, dass diese auch ausgeschöpft werden. Man rechnet mit in etwa 475 Absolventinnen und Absolventen pro Jahrgang, und wir führen auch eine Quote ein, damit die Psychotherapie in Österreich auch in den kommenden Jahren sichergestellt ist.
Das mit dem Reisepass ist mir neu. Soweit ich das im Gesetz gelesen habe, bekommen all jene mit österreichischer Reifeprüfung oder mit einem gleichwertigen Abschluss einen Vorzug, nicht aufgrund der Staatsbürgerschaft. Wir haben sehr viele Menschen in Österreich, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und trotzdem die Matura machen, und die werden von diesem Gesetz nicht ausgeschlossen. Diese Menschen leben in Österreich und können in Zukunft dann auch diese Berufsgruppe bedienen beziehungsweise können sie als Psychotherapeuten in Österreich tätig sein. Das soll auch unser vorrangiges Ziel sein, dass Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Österreich tätig sind, damit wir unsere Versorgungsquote auch in Zukunft sicherstellen können. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Gerechnet wird mit in etwa 380, 400 Absolventinnen und Absolventen, die das dann auch wirklich in Österreich ausüben werden. Durch die Einbindung der Universitäten wird die Qualität auf jeden Fall gestärkt. Die Ausbildung soll zukünftig im öffentlichen Sektor angesiedelt sein – bisher musste man sich die Ausbildung privat finanzieren –, und das ist, glaube ich, eine große Erleichterung für diese Berufsgruppe, weil diese Ausbildungen – zu Recht – oft sehr teuer sind, oftmals auch erst später in Anspruch genommen werden und diese Personen dadurch auch weniger lang in dieser Berufsgruppe verbleiben können. Diese Absolventinnen und Absolventen werden in Zukunft jünger sein und bleiben dann auch länger in der Berufsgruppe tätig, was wir auf jeden Fall begrüßen.
Passend dazu ist auch der demografische Wandel ein wichtiger Aspekt. Ein Großteil der aktuell tätigen Therapeutinnen und Therapeuten geht bald in Pension, und dieses Gesetz ist eine Maßnahme, damit wir diesem demografischen Wandel auch entgegenwirken.
Wichtig ist: All jene, die mitten in der Ausbildung stehen, können diese auch zu den aktuellen Gegebenheiten abschließen. Es gibt ja wie schon erwähnt Psychotherapieausbildungen. Beim Propädeutikum hat man bis 2030 Zeit und beim Fachspezifikum bis 2040. Wir haben diese Übergangsregelungen also aus gutem Grund sehr großzügig gestaltet, weil wir wissen, dass viele Personen, die in diesen Ausbildungen stecken, erwerbstätig sind und nicht den ganzen Tag in der Ausbildung sitzen, und daher braucht es einfach mehr Zeit.
Was ebenso wichtig ist, ist, dass die Curricula überarbeitet wurden. Die Unis haben sich dafür zusammengeschlossen und so eine Art Rahmencurriculum ausgearbeitet. Das ist insofern neu, als die Universitäten ihre Curricula ja eigenständig erstellen. Ich glaube, dass das durchaus erwähnenswert ist.
Um ein bisschen auf die Kritik an der Donau-Uni einzugehen – ich bin aus Niederösterreich –: Wir können das ehrlich gestanden nicht nachvollziehen, denn die Studienplätze sind von der öffentlichen Hand finanziert und es geht da überhaupt nicht um eine Bevorzugung, sondern lediglich darum, dass diese Ausbildungen schlussendlich auch abgeschlossen werden. Es geht dabei eben vor allem um das Gemeinwohl.
Abschließend möchte ich noch auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt hinweisen. Ich glaube, dass es neben den vielen Therapiestunden, die in Österreich oftmals gemacht werden müssen, insgesamt einfach ein größeres Miteinander braucht. Jeder von uns wird wahrscheinlich jemanden kennen, der schon einmal eine Psychotherapie in Anspruch genommen hat. Die gesellschaftliche Akzeptanz dazu ist in den letzten Jahren einfach viel größer geworden, vor allem auch, weil junge Menschen viel aktiver darüber sprechen und man nicht heimlich in die Psychotherapiestunde geht, wie das vielleicht früher der Fall war.
Die meisten Parteien in diesem Haus haben auch schon länger verstanden, dass man gemeinsam einfach zu besseren Lösungen kommt. In der letzten Sitzung im Bundesrat war Landeshauptmann Kunasek hier und hat eine sehr verbindliche Rede gehalten – so verbindlich, wie man sie hier im Saal von der FPÖ nicht kennt, glaube ich, kann man sagen. (Zwischenrufe der Bundesräte Pröller [FPÖ/OÖ] und Repolust [FPÖ/Stmk.].) Man sieht: Wenn man in Verantwortung ist, dann kann man auch zusammenarbeiten und auch das Verbindliche suchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.)
Danke für das Klatschen, aber ich glaube, ihr (in Richtung FPÖ) klatscht gleich nicht mehr. (Allgemeine Heiterkeit.) Hier im Bundesrat wird viel zu oft Propaganda verbreitet (Ruf bei der FPÖ: Was ist Propaganda? – weiterer Ruf bei der FPÖ: Stimmt!), und die dient niemandem – außer der FPÖ zur potenziellen Stimmenmaximierung, denn: Sind die Menschen draußen unzufrieden, dann sieht die FPÖ potenzielle Stimmen und sonst gar nichts. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe der Bundesräte Kofler [FPÖ/NÖ] und Pröller [FPÖ/OÖ].)
Und weil Kollegin Theuermann vorhin recht lange darüber gesprochen hat, dass wir als Regierungsparteien offenbar nur die wissenschaftlichen Arbeiten anerkennen, die unserer – offensichtlichen – Ideologie entsprechen: Das möchte ich schon dementieren. (Zwischenrufe der Bundesräte Kofler [FPÖ/NÖ].)
RN/20.1
Doch was die FPÖ mit Menschen, die ihrer Ideologie nicht mehr entsprechen, macht, ist schon beträchtlich. (Ruf bei der FPÖ: Dünnes Eis! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Was machen wir denn?) Ich möchte das schon ansprechen: In Neunkirchen in meinem Bundesland haben wir gesehen, was mit Mitgliedern gemacht wird, die in einer Koalition gemeinschaftlich einen Sparplan aufstellen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, das ist ÖVP-Korruption, tut mir leid!) und darüber dann auch gemeinsam abstimmen wollen. Da werden die Leute im Stasi-Style (Rufe bei der FPÖ: Oh! – weiterer Ruf bei der FPÖ: Dünnes Eis!) vor dem Arbeitsplatz abgepasst (Ruf bei der FPÖ: Du hast eine rege Fantasie!), und wenn sie sich dann nicht an die Manier der Kickl-Linie halten, dann werden sie einfach rausgeschmissen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, korrupt ist falsch bei uns, bei euch ... der Minister, das ist der Unterschied, oder Klubobmann!) – So viel zur Anerkennung anderer Meinungen.
Liebe FPÖ (Ruf bei der ÖVP: Sag’s ihnen!), dass ihr euch für solche Aktionen nicht schämt (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein!), ist für mich unerklärlich. – So viel dazu, dass ihr andere Meinungen akzeptiert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Korruption ist keine Meinung!)
12.27
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann. Ich erteile es ihr.
RN/21
12.27
Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren ein für mich ambivalentes Thema. Zunächst zum Positiven: Es ist durchaus erfreulich, dass künftig das Masterstudium Psychotherapie mit bis zu 500 Studienplätzen pro Jahr, aufgeteilt auf mehrere Universitäten in Österreich, angeboten wird. Die Standardisierung dieser wichtigen Ausbildung ist längst überfällig. Begrüßenswert ist auch die Österreichquote von 75 Prozent für dieses Psychotherapiestudium. Auch wenn man diesbezüglich noch nachschärfen müsste, gilt es jedenfalls, in weiterer Folge attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die zukünftigen Absolventen auch dauerhaft in Österreich bleiben und dem heimischen Gesundheitssystem zur Verfügung stehen.
Die negative Seite dieser Materie wiegt aber ebenso schwer: Das ist nämlich der Umstand, dass es auch tatsächlich den Bedarf für so viele Psychotherapeuten gibt, weil unsere Gesellschaft und vor allem unsere Jugend in den letzten Jahren von den Systemparteien mit ihrem verantwortungslosen Coronaregime psychisch krank gemacht wurde. (Beifall bei der FPÖ.)
Ihre Lockdowns haben besonders bei vielen Kindern und Jugendlichen vielfach Angststörungen, Depressionen und auch Essstörungen ausgelöst, unter denen sie bis heute leiden. Ich halte an dieser Stelle fest, dass wir nicht vergessen, was die schwarz-rot-grün-pinke Einheitspartei unserer Gesellschaft in diesen Jahren angetan hat. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Beschäftigst du dich mit irgendeinem anderen Thema als Corona? Mein Gott! – Ruf bei der FPÖ: Wir vergessen nicht, Herr Thoma!) – Herr Thoma, wir vergessen nicht. (Ruf bei der FPÖ: Und auch nicht die Bevölkerung! – Beifall bei der FPÖ.) Du hättest gerne, dass wir vergessen, aber leider ist es ein Problem, das uns noch bis heute beschäftigt und das uns viel Geld kostet. Das ist Fakt. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: ... was Sie anders gemacht hätten bei Corona außer diese ...?)
Im Resultat sind wir der Meinung, dass es eine gute und richtige Entscheidung ist, die Studienplätze im neuen Masterstudium Psychotherapie anzubieten, zumal es – verursacht durch die brutalen Coronamaßnahmen – einen akuten Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung gibt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Und dann lacht ihr noch! Das findet ihr lustig?) Daher werden wir auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.30
RN/22
Präsident Peter Samt: Bevor wir zur nächsten Rednerin kommen, möchte ich Frau Kollegin Geieregger mitteilen: Für die Verwendung des Wortes Stasimethoden in diesem Haus bekommen Sie einen Ordnungsruf.
(Beifall bei der FPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Dr. Julia Deutsch. Ich erteile es ihr.
RN/23
12.30
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal, aber natürlich auch vor den Bildschirmen! Heute sichern wir die Zukunft der psychotherapeutischen Ausbildung in Österreich und damit auch die psychische Gesundheit vieler Menschen.
Ich werde jetzt gar nicht lange auf meine Vorrednerin eingehen, ich möchte nur noch einmal mitgeben: Psychische Gesundheit war früher kein Thema, weil man es einfach ignoriert hat. (Ruf bei der FPÖ: Ja, ja, genau!) Das gab es davor genauso, psychische Erkrankungen sind nichts Neues, nichts, was im 21. Jahrhundert erfunden wurde (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber Triage hat es nur dort gegeben!), aber wir sind immerhin aufgewacht und kümmern uns heute darum und reden auch offen darüber, denn es muss kein Tabu mehr sein. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
Mit der Novelle, über die wir jetzt debattieren, schaffen wir den rechtlichen Rahmen für das neue Masterstudium Psychotherapie, welches ab dem Wintersemester 2026/27 an zehn Universitäten in Österreich angeboten wird, mit insgesamt 500 Studienplätzen, finanziert durch den Bund. Das ist ein wichtiger Schritt für die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit, aber auch für die Qualität der Ausbildung und für die Anerkennung eines Berufs, der unverzichtbar ist, denn psychische Gesundheit ist wirklich kein Randthema, sie betrifft uns alle – ob in der Schule, im Berufsleben, im Alltag oder auch im Alter. (Vizepräsident Ruprecht übernimmt den Vorsitz.)
Wenn Menschen monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen, dann ist das nicht nur eine persönliche Krise, dann ist das ein gesamtgesellschaftliches Versagen. Darum investieren wir genau dort, wo es die größte Wirkung entfaltet, nämlich in die Ausbildung für Menschen, die hier leben, die hier gebraucht werden und die hier bleiben. Die Novelle verankert ähnlich wie in der Humanmedizin – ich bin selber Humanmedizinabsolventin – eine Österreichquote. Drei Viertel der Studienplätze werden künftig Bewerberinnen und Bewerbern mit einem österreichischen Reifezeugnis oder gleichgestellten Gruppen vorbehalten sein. Das haben wir heute auch schon erläutert. Es soll damit einfach sichergestellt werden, dass jene Menschen, die hier ausgebildet werden, auch hier bleiben und praktizieren und unser Gesundheitssystem so auch langfristig stärken.
Wir wissen aus der Medizin, was passiert, wenn man darauf verzichtet. Nach dem Wegfall des Herkunftslandprinzips 2005 ist der Anteil ausländischer Studierender stark gestiegen, und viele haben Österreich nach dem Studium wieder verlassen. Das war ein großes Problem im medizinischen Bereich. In der Psychotherapie wäre das auch fatal, aber nicht, weil wir Studierende aus dem Ausland ausschließen wollen, im Gegenteil, aber wir brauchen die Versorgung in Österreich, wir müssen sie sichern. Die Versorgungslage ist ohnehin schon sehr angespannt, und dagegen wollen wir etwas unternehmen.
Schon heute sind rund 925 000 Menschen wegen psychischer Erkrankungen in Behandlung. Es gibt ungefähr 12 600 anerkannte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, und 40 Prozent davon werden in den nächsten zehn Jahren in Pension gehen. Wenn wir jetzt nicht handeln, dann droht eine Lücke, die wir wirklich kaum noch schließen können. Genau da setzt eben diese Quotenregelung an. Wir investieren gezielt in Ausbildung, die dort Wirkung zeigt, wo sie gebraucht wird, und das ist in Österreich. Wir tun das auf einem universitären Niveau, das ist ein Fortschritt, das ist eine Stärkung in der Qualität der Ausbildung, es schafft mehr Forschung, mehr Austausch zwischen Theorie und Praxis und macht den Beruf insgesamt sichtbarer und auch attraktiver für die nächste Generation. Das ist auch ein Schritt hin zu mehr Evidenz, mehr Innovation und letztlich zu einer moderneren Gesundheitsversorgung.
Diese Novelle verbindet also zwei Dinge: einen realistischen Blick auf die Versorgungslage und Verantwortung gegenüber all jenen, die psychotherapeutische Unterstützung brauchen. Deswegen freue ich mich, dass wir damit dafür sorgen, dass das neue Psychotherapiestudium nicht nur einen akademischen Titel bringt, den man dann tragen kann, sondern dass es ein Beitrag zur psychischen Gesundheit in diesem Land ist. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
12.34
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.
Zu Wort gemeldet hat sich unsere Frau Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner. Ich erteile es ihr.
RN/24
12.34
Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Vielen herzlichen Dank, Herr Vorsitzender! Werte Mitglieder des Bundesrates! Der heutige Beschluss zeigt eindrucksvoll, dass psychische Gesundheit und Versorgung keine gesellschaftspolitischen Randthemen mehr sind, sondern verschiedenste Bereiche unser aller Arbeit beeinflussen und prägen, dass es auch Antworten und Lösungen gibt und dass ein Augenmerk darauf gelegt wird.
Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag wird eindeutig ein starker Fokus auf die Versorgungswirksamkeit im Bereich der Psychotherapie gelegt. Besonders betonen möchte ich, dass der Weg bis zum später von Ihnen zu fassenden Beschluss, sofern Sie diesem Antrag eine Mehrheit geben, natürlich ein gemeinsamer war. Die erste Initiative und die Grundlage wurde durch den ehemaligen grünen Gesundheitsminister Johannes Rauch gelegt. Später, als dieser Antrag auch im Nationalrat diskutiert worden ist, gab es im parlamentarischen Prozess weitere Zustimmung nicht nur durch die Regierungsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS, sondern auch von der FPÖ. Also viele, eigentlich alle Parteien bekennen sich zu diesem Grundprinzip, dass es eine klare Versorgung im Bereich der Psychotherapie braucht, dass diese Notwendigkeit besteht, deshalb möchte ich Ihnen diesbezüglich mein großes Dankeschön aussprechen, werte Mitglieder des Bundesrates. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Kober [FPÖ/Stmk.].)
Nun noch zu einigen Eckpunkten des Antrages, die bereits erwähnt worden sind: Ja, wir erachten es als notwendig, dass wir, wenn es um die Versorgungswirksamkeit geht, auch in diesem Bereich – wie beim Studium der Humanmedizin – eine entsprechende Quotierung einführen. Ich kann Ihnen sagen, dass diesbezüglich auch die wirklich aktive Kontaktaufnahme durch Österreich positiv von der Europäischen Kommission bewertet worden ist. Ich bin also zuversichtlich, dass wir diese Quotierung entsprechend durchführen können.
Gleichzeitig sichern wir auch die budgetäre Bedeckung unserer Universitäten durch entsprechende Leistungsvereinbarungsergänzungen bei den anbietenden Universitäten. Das ist auch wichtig, um das Studium gut anbieten zu können und auch klar zu sagen: Die angebotenen Studienplätze werden landauf, landab bei zehn Universitäten geschaffen, und wir finanzieren auch die gute Qualität.
Der Fokus des neuen Psychotherapiemasterstudiums ist ganz klar: Es geht um soziale Durchlässigkeit, es geht darum, dass zukünftige Therapeutinnen und Therapeuten aus unterschiedlichen sozialen, ökonomischen, regionalen, kulturellen Bereichen kommen und somit auch die Klientinnen und Klienten, die Patientinnen und Patienten bestmöglich widerspiegeln, betreuen und auch unterstützen können. Also die Durchmischung ist wirklich ein sehr positiver Effekt, der dadurch auch erzielt wird.
Ich möchte noch kurz den Passus, der sich auf die Universität für Weiterbildung Krems bezieht, erwähnen. Da geht es explizit darum, dass ein Masterstudium aufgrund der Erfahrung und Expertise der UWK in diesem Bereich angeboten wird. Es ist keine generelle Öffnung von ordentlichen Masterstudien für die Universität für Weiterbildung Krems – keine generelle Öffnung! –, denn ich bin davon überzeugt, dass wir, gerade auch mit Blick auf die Hochschulstrategie, Stärken stärken sollten und eben die UWK insbesondere im Weiterbildungsbereich großartige Expertise aufweist, die wir weiterhin stärken wollen, worauf auch ganz klar der Fokus gelegt werden muss, ganz entsprechend dem Programm der Bundesregierung: keine Gründung einer neuen Volluniversität des Bundes. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.38
Vizepräsident Günther Ruprecht: In der Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Stark. Ich erteile es ihm.
RN/25
12.38
Bundesrat Sebastian Stark, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Ausbau der Therapiemöglichkeiten, die Verlängerung von Gesund aus der Krise, die Einführung eines neuen Ausbildungswegs sind richtige Schritte, um die Versorgung im Sinne der Gesundheit in Österreich sicherzustellen. Aus zwei Gründen ist das wichtig: einerseits steigender Bedarf und andererseits auch Knappheit des Angebots.
Eine Studie der Gesundheit Österreich GmbH aus 2023 stellt fest, dass 34 Prozent der eingetragenen Psychotherapeutinnen und knapp 38 Prozent der eingetragenen Psychotherapeuten über 56 Jahre alt sind. Weiters sind rund 21 Prozent der eingetragenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mindestens 65 Jahre alt. Es ist also klar, die neue Ausbildungsoffensive muss die Versorgungsquote in Österreich absichern. Die Quotenregelung für die Absolventinnen und Absolventen ist dementsprechend ein richtiger und notwendiger Schritt.
Darüber hinaus – Frau Ministerin Holzleitner hat sie bereits erwähnt – muss die Hochschulstrategie 2040 eine ähnliche, praxistaugliche Stoßrichtung haben und Qualität, Kooperation und klare Profile stärken. Unsere Hochschulen sind nämlich Motoren für Innovation und Fortschritt – und das gemeinsam mit unseren Unternehmen.
Österreich hat eine Forschungsquote von 3,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und eine dynamische Spin-off-Kultur. Ein Viertel aller Start-ups in Österreich entwickelt sich aus universitärer Forschung heraus, und damit entwickeln sich auch große Wertschöpfung und vor allem auch Wohlstand für das Land. Wir brauchen dementsprechend gerade für die Zukunft noch stärkere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Universitäten, verstärktes Einwerben von Drittmitteln und noch stärkere Orientierung an unserer Industrie, damit Universitäten weiter exzellent arbeiten können und unsere Unternehmen eine starke technologische Grundlage für ihr Wachstum haben.
Anschließend, mehr oder weniger auch abschließend, darf ich manchen Kolleginnen und Kollegen auch noch etwas mitgeben. Ich durfte selbst am Dienstag Sponsion haben, gemeinsam mit 140 anderen Kolleginnen und Kollegen. (Allgemeiner Beifall.) – Danke sehr, danke. Dafür wollte ich es tatsächlich eigentlich nicht sagen. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und FPÖ.) Worum es mir eigentlich geht: Bei dieser Sponsion werden 140 Studentinnen und Studenten der Reihe nach aufgerufen, und das Schöne daran ist: Die Abschlussarbeiten werden mit aufgerufen. Und ich hätte einige Kolleginnen und Kollegen gerne eingeladen, beim Aufruf dieser 140 Abschlussarbeiten und deren Themen zuzuhören. Da hätte man ein realistischeres Bild, woran wirklich geforscht wird, woran gearbeitet wird, wo die Leistung entsteht, denn diese Spin-offs fallen immerhin nicht vom Himmel.
Apropos vom Himmel fallen, wenn wir schon bei den Sprichwörtern sind: Herr Kollege Kofler hat vorhin noch ein Statement gebracht in Richtung: „Ist der Bürger unangenehm ...“. Da kann ich es mir als Niederösterreicher nicht verkneifen, denn da hält es die FPÖ Niederösterreich anscheinend ein bisschen anders als er, nämlich in Neunkirchen: Ist der eigene Vizebürgermeister unangenehm – vermutlich weil er konstruktiv arbeitet –, wird er unter Druck gesetzt und gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des Gemeinderates aus der Partei geworfen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Der ist jetzt eh schon Mitglied bei euch!) Ich bemühe ganz einfach ein weiteres Sprichwort: Wer im Glashaus sitzt ... – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
12.42
Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
RN/26
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag - - (Rufe bei der ÖVP: Nein! Die Grünen nicht! Die Grünen!) – Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/27
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Außerstreitgesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 - ErwSchAG 2025) (379/A und 213 d.B. sowie 11704/BR d.B.)
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. Ich bitte um den Bericht.
Ich begrüße nun unsere Frau Bundesministerin, Frau Dr.in Anna Sporrer. – Herzlich willkommen! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Frau Kollegin Schweiger ist auf dem Weg. (Bundesrat Mertel [SPÖ/Ktn.]: Ich tu das überbrücken, Herr Präsident! – Bundesrat Mertel [SPÖ/Ktn.] überreicht Bundesministerin Sporrer eine Süßigkeit. – Heiterkeit und Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und ÖVP.) – Kollege Mertel ist wie immer ein Gentleman.
Frau Kollegin, ich bitte nun um den Bericht.
RN/28
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Vielen Dank. Entschuldigen Sie!
Ich darf den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Außerstreitgesetz geändert werden, bringen.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Jäckel. Ich erteile es ihr.
RN/29
12.44
Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Werte Kollegen im Bundesrat! Werte Zuschauer! Rudi! Ich begrüße dich, Rudi aus Tirol, und natürlich die Zuseher vor den Bildschirmen. Das Erwachsenenschutzrecht, das im Jahr 2018 novelliert wurde, hat ein klares und ein richtiges Ziel: Menschen mit Behinderung sollen so selbstbestimmt wie möglich leben können, mit Unterstützung, aber ohne unnötige Bevormundung.
Und einer der wesentlichen Bestandteile dieses Gesetzes war, dass gerichtliche Erwachsenenvertretungen alle drei Jahre überprüft werden sollen. Das wurde bewusst so festgelegt, um sicherzustellen, dass diese Vertretung nur so lange besteht, wie sie tatsächlich notwendig ist, und um Missbrauch und unnötige Bevormundungen zu verhindern.
Umso unverständlicher ist es jetzt für mich, dass man nun einen deutlichen Rückschritt vollzieht. Ich finde eher, man hat die Handbremse gezogen. Die Frist wurde nämlich von drei auf fünf Jahre verlängert, und das, meine Damen und Herren, aus rein budgetären Gründen. (Beifall bei der FPÖ.) Das bedeutet in Wahrheit eine Budgetsanierung auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung.
Ich begrüße die Gruppe, die soeben zu uns in den Saal gekommen ist. – Herzlich willkommen bei uns! (Allgemeiner Beifall.)
Damit werden die finanziellen Versäumnisse der letzten und dieser Regierung auf jene abgewälzt, die ohnehin besonderen Schutz benötigen. Und das Ergebnis ist klar: Der Schutz dieser Menschen wird schwächer. Statt die bestehenden Vereine, die über geschultes Personal und jahrelange Erfahrung verfügen, zu stärken, lagert man diese Aufgabe nun übergangsweise an Rechtsanwälte und Notare aus. Und warum? – Zur Bewältigung der derzeitigen Notlage – ein Trauerspiel.
Doch da geht es nicht nur um Paragrafen und Formalitäten, meine Damen und Herren, sondern um Menschen in schwierigen Lebenslagen, um Alltagsbetreuung, um Einkäufe, um Krisensituationen, in denen Vertrauen, Empathie und soziale Kompetenz gefragt sind. Diese Aufgaben verlangen eine besondere Ausbildung und ein hohes Maß an Verantwortung, keine juristische Ersatzlösung, die aus Spargründen geschaffen wurde.
Frau Minister, ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass meine Nationalratskollegen Mag. Stefan, Kollege Wurm und weitere Abgeordnete bereits am 18. Mai 2022 einen Entschließungsantrag zur Evaluierung des Erwachsenenschutzgesetzes eingebracht haben, einen Antrag,
der bis heute unbehandelt geblieben ist. Und das zeigt: Dieses Problem war wohl sehr lange bekannt, wurde aber bewusst auf die lange Bank geschoben. (Beifall bei der FPÖ.)
Statt zu evaluieren und zu verbessern, wird da gespart, und zwar wieder einmal bei den Falschen. Von unserer Seite wird daher klar festgehalten: Ein paar kosmetische Änderungen verbessern dieses Gesetz nicht. Im Gegenteil: Die Verlängerung der Fristen und die fehlende Absicherung der Betroffenen verschlechtern es. Darum können und werden wir heute hier nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich glaube, ich habe noch etwas Luft. Ich möchte noch einen Punkt, Frau Minister, mit Nachdruck ansprechen: Ich hoffe inständig, dass das Justizministerium in der Führerscheincausa in Vorarlberg genau hinsieht, die notwendigen Erhebungen durchführt, um das Vertrauen in die Justiz wiederherzustellen und jeden Verdacht der Befangenheit beim Landesgericht Feldkirch auszuräumen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.49
Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile es ihr.
RN/30
12.49
Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher:innen hier im Saal und vor den Bildschirmen! Worum geht es bei diesem Gesetz, das wir gerade debattieren? – Es geht um eine besonders vulnerable Gruppe von Menschen – darin sind wir uns einig –: erwachsene Menschen, die nicht oder nicht mehr imstande sind, alle ihre Angelegenheiten selber zu regeln. Dieses Thema wird aufgrund unserer demografischen Entwicklung brisanter und brisanter. Menschen werden älter, dementsprechend wird der Bedarf in diesem Bereich auch immer größer.
Man kann sich zu gegebener Zeit selbst eine Vertretung suchen und diese Vertretung selbst regeln, solange man noch dazu in der Lage ist, und eine Person suchen, die das im Zweifelsfall für einen übernimmt, wenn man irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage ist. Oft sind das Verwandte, Bekannte, die man sich zur Seite nimmt, um die medizinische Versorgung, finanzielle Belange et cetera zu verwalten und zu bestimmen. Aber – das merken wir auch –: Immer weniger Personen im privaten Umfeld sind bereit, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen.
Dann gibt es den Fall, dass man es möglicherweise plötzlich nicht mehr selbst regeln kann, eine Vertretung zu finden. Dann gibt es die Möglichkeit, dass das von gerichtlicher Seite bestimmt wird, dass eine Vertretungsperson gerichtlich bestellt wird. Auch dabei haben wir bemerkt, dass es immer schwieriger wird, Professionist:innen zu finden. Es gab tatsächlich in den letzten Monaten in manchen Regionen Österreichs einen gewissen Notstand, eine gerichtliche oder eine gesetzliche Vertretungsperson zu finden. Aufgrund der angespannten budgetären Situation – für die wir als Sozialdemokrat:innen nichts können, die wir nicht verursacht haben (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ) – konnten in diesem Zusammenhang auch die Erwachsenenschutzvereine, die sich gegründet haben und die sich in Kooperation mit dem Justizministerium genau um solche Fälle kümmern, nicht adäquat ausgestattet werden.
Aber – und da möchte ich meiner Vorrednerin widersprechen – wir haben nach Lösungen gesucht. Die werden heute präsentiert, die werde ich jetzt auch präsentieren. Die sind durchaus keine Kosmetik, sondern wir haben sehr lösungsorientiert versucht, diese Situation in die Zukunft zu führen. Beispielsweise – das ist einer von drei Punkten – haben wir im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes, das vor dem Sommer beschlossen wurde, professionelle gerichtliche Erwachsenenvertretungen in die Pflicht genommen, verpflichtet, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern. Das passiert vorübergehend, mit einer Befristung, weil wir wissen, dass das nur eine Notlösung sein kann. Wir werden die nächsten Monate nutzen, um gemeinsam mit Stakeholdern nachhaltige Lösungen zu suchen, damit man diese Verpflichtung dann auch wieder auflösen kann. – Das ist einer der Punkte, die als Lösung drinnen sind.
Ein weiterer Punkt – und da gab es auch berechtigt fachliche Kritik – war die bestehende Clearingsituation, die obligatorisch in einem bestimmten Rhythmus zustande kommt. Was ist dieses Clearing? – Man schaut in gewissen Abständen, wie die Versorgungssituation einer betroffenen Person ist, und bewertet neu, was notwendige Maßnahmen, was eine notwendige Begleitung betrifft.
Diese Clearings, muss man der Fairness halber auch dazusagen, sind nicht bei allen Krankheitsbildern oder bei allen Behinderungen, bei allen Lebenssituationen gleichermaßen gefordert. Ich denke zum Beispiel an eine schwer demenzkranke Person, die möglicherweise einen anderen Rhythmus in der Bewertung braucht als eine Person, die eine Behinderung hat und noch jung ist. Deshalb unsere Reaktion darauf, unsere Lösung: Es wird einer betroffenen Person die Möglichkeit gegeben, selbst einen Antrag zu stellen. Die Personen selbst bekommen also ein Antragsrecht, um ihre Vertretung möglicherweise erneuern zu lassen. Plus: Das soziale Umfeld, das diese Person ja sehr gut kennt – das sind oft Angehörige, aber das sind auch pflegende Personen, die die Lebenssituation dieser Person gut kennen –, kann so ein Clearing anregen und einen Prozess starten, damit diese Clearings stattfinden und die Lebenssituation überprüft wird und dementsprechend reagiert werden kann.
Ich empfinde es als einen im Interesse dieser betroffenen Menschen und ihrer Rechte ungeheuer wichtigen Schritt, dass diese Menschen selbst und die Menschen, die diese Personen gut kennen, ein gewisses Mitbestimmungsrecht und die Möglichkeit, so eine Prüfung zu verlangen oder anzuregen, bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Das heißt, wir beschließen hier heute hoffentlich eine Korrektur. Wir werden als sozialdemokratische Fraktion trotzdem weiterhin auf Reformen drängen und an Reformen arbeiten, denn für diese vulnerablen Personen muss wie gesagt dauerhafte Qualität gesichert sein. Für uns als Sozialdemokratie ist es wichtig, dass die Betroffenen selbst beteiligt werden, dass ihre Vertretung sichergestellt ist und dass wir stetig am Ausbau und an der Qualität dieser Betreuung arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
12.56
Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächste in der Debatte zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile es ihr.
RN/31
12.56
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Zuhörer hier und zu Hause! Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder einer sonstigen Beeinträchtigung nicht oder nur sehr eingeschränkt in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, brauchen Unterstützung und brauchen Vertretung. Das ist ein Faktum.
In den vergangenen Jahren – und das ist leider auch ein Faktum – waren aber immer weniger Menschen bereit, die Vertretung für erwachsene Menschen zu übernehmen, egal ob es sich um den Bereich der nahen Angehörigen handelt oder ob es sich innerhalb des sozialen Netzes ergeben hat. Leider wollen oder können viele diese wichtige und schwierige Aufgabe nicht übernehmen. Die Betroffenen brauchen aber meist täglich jemanden, der sie bei ihren alltäglichen Angelegenheiten unterstützt. Diese neue Erwachsenenschutzgesetznovelle schafft mit dem Clearing für Betroffene und deren familiäres Umfeld oder für die Vertretungsvereine ein Instrument, um die Erwachsenenvertretung jederzeit neu bewerten zu lassen. Damit wird es mit Rücksicht auf die individuelle Lebenssituation auch möglich sein, die Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung überhaupt zu überprüfen. Das ist eine entscheidende Verbesserung im Sinne aller betroffenen Personen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mertel [SPÖ/Ktn.].)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn intensive psychosoziale Betreuung notwendig ist, dann muss man den Betroffenen Personen zur Seite stellen, die entsprechend ausgebildet sind, die entsprechende Kompetenzen haben – und nicht allein solche, die vom Gesetzgeber verpflichtet werden, wie Rechtsanwälte und Notare. Diese Kritik hier im Hohen Haus und auch von Betroffenenverbänden hat Wirkung gezeigt. Deshalb wird mit der heutigen Novelle nachgebessert.
Mit dem Auslaufen der übergangsweisen Verpflichtung zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung für Rechtsanwälte und Notare wird mit einer Ausstiegsklausel ab 1. Juli 2028 wieder die ursprüngliche Rechtslage hergestellt. Das ist das richtige Signal, weil es sich dabei um eine Übergangslösung für den Notfall handelt und das nicht eine Dauerlösung sein soll.
Hinsichtlich der Fünfjahresfrist möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass es da nicht ums Geld geht – ich kenne selbst Fälle, wo jemand wirklich jahrzehntelang in Betreuung sein muss –, sondern dass sich in vielen Fällen binnen drei Jahren keine Änderung ergibt. Ich denke dabei an das Wachkoma oder an schwere Demenz im Alter. Frau Bundesministerin Sporrer hat das ja auch im Nationalrat aufgeklärt.
Ich möchte allen Menschen danken, die sich in diesem Bereich mit Kompetenz und Empathie einsetzen, und bitte um Annahme dieser Gesetzesnovelle. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.00
Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Frau Kollegin.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.
RN/32
13.00
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gehört: Im Jahr 2018 wurde im Parlament das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz beschlossen. Das war ein Meilenstein, der auch breite Zustimmung gefunden hat. Zuvor hatten wir – es können sich sicher noch viele erinnern – die sogenannte Sachwalterschaft.
Dieses Gesetz wurde aus gutem Grund geändert. Diesem Gesetz ist ein langer, partizipativer Prozess vorausgegangen, in dem die Menschen selbst – Menschen mit Behinderung und ihre Interessenvertretung – ihre Wünsche, Bedenken und so weiter geäußert haben. Sie wurden intensiv eingebunden.
Das Herzstück, das dabei herausgekommen ist, war tatsächlich – das ist ganz wichtig – Unterstützung vor Stellvertretung. Dieser Grundsatz war eine klare Absage an die Praxis der vorangegangenen Sachwalterschaft und damit auch ein klares Bekenntnis zur Selbstbestimmung. (Beifall bei den Grünen.)
Das spiegelt sich in den vier Formen der Vertretung wider, nämlich in der Vorsorgevollmacht, der gewählten, der gesetzlichen und der gerichtlichen Erwachsenenvertretung; ein System, das Selbstständigkeit fördert und nur dort eingreift, wo es tatsächlich notwendig ist.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 – ich glaube, wir haben es hier im Juni beschlossen – wurden leider zentrale Elemente dieses Systems zurückgenommen. Ich bin damals auch schon hier gestanden und habe das kritisiert. Die Erneuerungsfrist für gerichtliche Erwachsenenvertretung wurde nämlich – wir haben es auch heute schon gehört – von drei auf fünf Jahre verlängert, das Clearing wurde von obligatorisch auf fakultativ geändert, und das Ablehnungsrecht für Notar:innen und Rechtsanwälte wurde eingeschränkt.
Diese Änderungen im Erwachsenenschutzrecht haben zu Recht für viel Kritik gesorgt, weil sie nämlich einen klaren Rückschritt bei der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung bedeutet haben. In dem vorliegenden Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 werden nun einige dieser Verschlechterungen wieder korrigiert – Kollegin Gruber-Pruner hat es auch schon ausgeführt. Auch wir Grüne begrüßen das ausdrücklich. Ja, es geht in die richtige Richtung, und wir werden diesem Gesetz zustimmen.
Aber – und es ist uns wichtig, das zu betonen – wir sind noch nicht dort, wo wir 2018 schon einmal waren. Wir sind auch noch nicht dort, wo wir eigentlich hinwollen: bei einem Erwachsenenschutz, der Selbstbestimmung nicht nur verspricht, sondern sie auch tatsächlich ermöglicht.
Ich möchte etwas zur Erneuerungsfrist sagen: Die gerichtliche Erwachsenenvertretung ist der tiefgreifendste Eingriff in die Entscheidungsfreiheit eines Menschen. Dass sie 2018 auf drei Jahre befristet wurde, war eine entscheidende Errungenschaft. Nach Ablauf dieser drei Jahre hatte das Gericht zu prüfen, ob die Vertretung tatsächlich noch notwendig ist und ob die betroffene Person vielleicht wieder mehr Selbstbestimmung zurückgewinnen kann. Diese regelmäßige Neubewertung ist ein ganz wesentlicher Schutzmechanismus. Für eine Person, die unter Vertretung steht, sind nämlich zwei zusätzliche Jahre bis zur nächsten Prüfung nicht nur eine gefühlte, sondern tatsächlich eine Ewigkeit.
Ich möchte eine Betroffene zitieren. Diese Betroffene – sie hat es selber so bezeichnet – ist ihre Vertretung wieder losgeworden. Sie hat gesagt: Drei Jahre sind eine lange Zeit, aber irgendwie noch überschaubar. Fünf Jahre hingegen fühlen sich an wie lebenslänglich. – Zitatende.
Wir Grünen wollen deshalb, dass die Dreijahresfrist wiederhergestellt wird; nicht aus Formalismus, sondern aus Respekt und wegen der Teilhabe. (Beifall bei den Grünen.)
Lassen Sie mich bitte zum Clearing kommen. Das Clearing ist eine zentrale Säule des Erwachsenenschutzrechtes. Es wird von den Erwachsenenschutzvereinen durchgeführt und soll ein umfassendes Bild der Lebenssituation der betroffenen Person zeichnen. Dabei geht es nicht nur um Diagnosen, sondern um Ressourcen, um das Umfeld, um mögliche Unterstützungsalternativen zur Vertretung.
Bis 2025 war dieses Clearing in jedem Verfahren verpflichtend. Mit dem schon erwähnten Budgetbegleitgesetz 2025 wurde es nur mehr fakultativ. Das hat zur Folge, dass manche Vertretungen verlängert werden, ohne dass sorgfältig geprüft wird, ob sie überhaupt noch nötig sind.
Damit entfernt man sich vom Grundgedanken der Reform. Eine Vertretung sollte nur so lange bestehen, wie sie wirklich erforderlich ist. Wir wollen daher, dass das Clearing im Erneuerungsverfahren wieder verpflichtend wird.
Ich weiß – Daniela, du hast es ausgeführt –, es gibt jetzt die Antragsmöglichkeit. Aber wer stellt denn tatsächlich den Antrag? Es gibt durchaus Betroffene, die niemanden haben, der ihnen so weit zur Hilfe kommt, dass der Antrag gestellt wird. Darum ist es auch wichtig, dass es im Gesetz so formuliert ist, dass es verpflichtend ist, dass es passiert. Die Erwachsenenschutzvereine – das haben wir auch schon gehört – haben auch oft nicht die Kapazität, diesen Antrag zu stellen, und dann – das hört sich jetzt böse an, wenn ich es sage – wird es einfach nicht gemacht, weil die Kapazitäten nicht vorhanden sind. Deshalb ist es uns wichtig, dass dort eine Verpflichtung dahintersteht, damit es passiert. (Beifall bei den Grünen.)
Oft wird eine Erwachsenenvertretung – lassen Sie mich das auch noch ganz kurz erklären – nicht deshalb notwendig, weil jemand etwa zu wenig kann, sondern weil die Unterstützungssysteme fehlen, etwa eine persönliche Assistenz, ein betreutes Konto oder eben soziale Dienste. Das ist Aufgabe der Bundesländer, und das muss im Bundesrat auch gesagt werden: Da sind die Bundesländer dringend gefordert, die ausreichenden Ressourcen bereitzustellen.
Zur Verpflichtung von Rechtsanwält:innen und Notar:innen möchte ich auch noch erwähnen: Mit der Reform 2018 wurde die Pflicht zur Übernahme von gerichtlichen Erwachsenenvertretungen bewusst abgeschafft, damit nur jene diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, die das auch wirklich wollen und können. Mit dem Budgetbegleitgesetz – jetzt sage ich es ein drittes Mal – wurde diese Pflicht wieder eingeführt.
Doch die Vertretung von Menschen mit Behinderung ist kein Routinegeschäft. Sie verlangt Zeit, sie verlangt Empathie und sie verlangt Erfahrung. Und vor allem verlangt sie den Willen, die Wünsche und die Vorstellungen der betroffenen Personen in den Mittelpunkt zu stellen. Eine unfreiwillige Übernahme kann diesem Anspruch kaum gerecht werden. Darum sagen wir auch da: Es braucht sofort eine Rückkehr zur Regelung von 2018 und nicht erst, wie wir es jetzt gehört haben, 2028.
Ich komme auch schon zum Schluss. Das vorliegende Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil es die gröbsten Verschlechterungen des Budgetbegleitgesetzes wieder ausgleicht, aber es ist nicht der große Wurf, den wir uns im Sinne der Selbstbestimmung wünschen.
Wir Grüne wollen, dass der ursprüngliche Geist des Erwachsenenschutz-Gesetzes von 2018 wieder voll zur Geltung kommt, ein Erwachsenenschutz, der auf Teilhabe, auf Vertrauen und auf Menschenrechten basiert.
Deshalb bringen wir auch heute einen Entschließungsantrag ein, mit dem wir fordern, dass ab 1. Januar 2026 wieder jene Rechtslage gilt, die vor dem Budgetbegleitgesetz 2025 bestanden hat, also die Dreijahresfrist, das verpflichtende Clearing und die freiwillige Übernahme durch Notar:innen und Rechtsanwält:innen.
RN/32.1
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Rücknahme der Verschlechterungen im Erwachsenenschutz“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die durch das Budgetbegleitgesetz 2025 bewirkten Verschlechterungen im Erwachsenenschutzrecht wieder vollständig zurücknimmt.“
Abschließend: Wir stimmen diesem Gesetz also zu, aber wir sagen gleichzeitig, da geht noch mehr: mehr Selbstbestimmung, mehr Menschenrechte und mehr Respekt vor der Würde jedes einzelnen Menschen; ein Erwachsenenschutz, der diesen Namen auch tatsächlich verdient. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.09
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/32.2
Vizepräsident Günther Ruprecht: Der von den Bundesrätinnen Claudia Hauschildt-Buschberger und Kolleginnen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „die Rücknahme der Verschlechterungen im Erwachsenenschutz“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste in der Debatte zu Wort gemeldet hat sich unsere Bundesministerin für Justiz Dr.in Anna Sporrer. Ich erteile es ihr.
RN/33
13.09
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Zuseherinnen! Sie alle wissen, warum wir mit dem Budgetbegleitgesetz diese Novelle im Erwachsenenschutzgesetz vorgenommen haben. Wir stehen vor der Herausforderung, dass wir das Budget sanieren. Ich darf hier als sozialdemokratische Bundesministerin schon auch sagen: Die Sozialdemokratie übernimmt hier Verantwortung für ein Budgetloch, das sie nicht zu verantworten hat! (Beifall bei der SPÖ.) Das vorangestellt, bitte ich wirklich um - - (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Aber die Schulden in Wien hat schon die Wiener SPÖ - -! Aber für die Schulden in Wien tragen Sie schon Mitverantwortung! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Zur Budgetbegleitgesetzgebung, die im Erwachsenenschutzgesetz jetzt zwei Maßnahmen eingeführt hat, möchte ich kurz Stellung nehmen. Es geht hier darum, dass die Frist für die Erneuerung der Erwachsenenschutzvertretung verlängert wird. Das bedeutet nicht primär eine Verschlechterung: Mir erzählen Familienrichter und -richterinnen auch, dass sie etwa in Fällen von Wachkoma vor der Herausforderung stehen, dass sie die Angehörigen da regelmäßig anschreiben müssen und um eine Stellungnahme bitten müssen, und sie bekommen empörte Rückmeldungen, dass ja klar sei, dass da in der Zwischenzeit keine Verbesserung der gesundheitlichen Situation der betroffenen Person eingetreten ist.
Wir sind eine alternde Gesellschaft, die Formen von Demenz nehmen zu. Es gibt da große Herausforderungen für die Erwachsenenschutzvereine, die ja weiterhin tätig bleiben, das möchte ich hier auch betonen. Es ist nicht so, dass jetzt jegliche Erwachsenenvertretung von Rechtsanwält:innen oder Notar:innen zu übernehmen ist, sondern die Erwachsenenschutzvereine bestehen weiter, werden auch im bisherigen Stand weiter gefördert, nur stoßen sie an ihre Kapazitätsgrenzen.
Was hat das zur Folge? – Es hat zur Folge, dass auch Gerichtsverfahren stehen, denn wenn eine Person nicht vertreten ist – denken Sie an ein Verlassenschaftsverfahren, denken Sie an die Eigentumsübertragung bei einem Grundstück –, wenn für eine Person, die in einem solchen Gerichtsverfahren zu beteiligen ist, keine gesetzlich eingerichtete Vertretung vorhanden ist, dann stehen auch diese Verfahren, und vor dieser Herausforderung stehen auch die Richter:innen in Österreich.
Daher sind zwei Maßnahmen getroffen worden: Wir bitten die Rechtsanwält:innen und Notar:innen, befristet – wir führen diese Befristung bis zum Jahr 2028 ein – wieder diese wichtige Aufgabe mit uns zu übernehmen.
Der zweite Punkt betrifft das Clearing bei den Erneuerungsverfahren. Da gibt es jetzt auch für das betroffene Umfeld eine Anregungsmöglichkeit beziehungsweise ein Antragsrecht für die betroffene Person.
Ich möchte noch einmal betonen, dass wir da sehr maßvoll vorgegangen sind, aber leider auch notwendige Schritte zu setzen hatten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ruf [ÖVP/OÖ].)
13.13
Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
RN/34
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/34.1
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/34.2
Es liegt ein Antrag der Bundesrätinnen Claudia Hauschildt-Buschberger und Kolleginnen auf Fassung einer Entschließung betreffend „die Rücknahme der Verschlechterungen im Erwachsenenschutz“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
RN/35
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018 geändert wird (408/A und 214 d.B. sowie 11705/BR d.B.)
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. – Ich bitte um den Bericht, Frau Kollegin.
RN/36
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018 geändert wird.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Ing. Thomas Schmid. – Ich erteile es Ihnen. Herr Bundesrat, Sie haben das Wort.
RN/37
13.15
Bundesrat Ing. Thomas Schmid (SPÖ, Burgenland): Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Verehrte Besucher und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Heute beschließen wir eine Änderung des Bundesvergabegesetzes 2018. Mit dieser Änderung wird die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Dieser Schritt war längst notwendig, und hier auch ein herzliches Dankeschön, Frau Minister, dafür, dass das jetzt wirklich so schnell gegangen ist! (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.].)
Diese Entscheidung ist mehr als ein formaler Akt, sie ist ein konkreter Schritt für ein besser vernetztes, leistungsfähigeres Europa und für eine moderne, effiziente Verkehrsinfrastruktur in Österreich und darüber hinaus.
Ein klares Ziel ist es, wichtige Verkehrsprojekte in Europa schneller und einfacher auf den Weg zu bringen. Es geht um das transeuropäische Verkehrsnetz – gemeint sind Bahnstrecken, Straßen, Wasserwege, Häfen, die Europa verbinden, grenzüberschreitend, effizient und zukunftsfähig. Wir alle wissen, Großprojekte dieser Art sind dringend notwendig, aber sie verzögern sich oft über Jahre; der Grund liegt nicht selten allein in komplizierten und langwierigen Genehmigungsverfahren, die von Land zu Land unterschiedlich, oft ineffizient und für Projektträger schwer überschaubar sind. Gerade für Österreich – wir liegen mitten im Herzen Europas – ist es von großer Bedeutung, dass es eine gut funktionierende und auch grenzüberschreitende Infrastruktur gibt. Ich kann ein Lied davon singen, das Burgenland ist da sicherlich ein großer Profiteur.
Österreich als starke Exportnation lebt von gut funktionierenden Verbindungen, von Bahnlinien, Straßen, Wasserwegen, die unsere Wirtschaft mit ganz Europa verknüpfen. Mit der Änderung des Bundesvergabegesetzes schaffen wir die rechtliche Grundlage dafür, dass Österreich künftig solche Großprojekte gemeinsam mit anderen EU-Staaten einfacher und schneller umsetzen kann. Kernpunkte dabei sind vereinfachte Verfahren bei grenzüberschreitenden Projekten. Öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Staaten können sich auf ein einheitliches Vergabeverfahren nach dem Recht eines beteiligten Staates einigen – ein großer Schritt in Sachen Effizienz.
Rechtssicherheit: Es wird klar geregelt, dass diese Verfahren nicht zur Umgehung bestehender öffentlich-rechtlicher Vorschriften genutzt werden dürfen; Fairness und Transparenz sollen gegeben sein.
Übergangsregelungen sorgen dafür, dass laufende Projekte nicht betroffen sind und alle Beteiligten wissen, woran sie sind.
Darüber hinaus verpflichtet uns die Richtlinie dazu, eine zentrale Anlaufstelle, eine sogenannte Genehmigungsbehörde, einzurichten, bei der künftig alle nötigen Verkehrsschritte gebündelt werden. Statt von einer Stelle zur nächsten geschickt zu werden, haben Projektverantwortliche einen Ansprechpartner, der alles koordiniert. Das ist Verwaltungsmodernisierung im besten Sinne. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe es bereits angesprochen: Besonders profitieren werden natürlich unsere Grenzregionen in Österreich. Jedoch für uns als SPÖ gilt: Beschleunigung darf nie zulasten von Transparenz, der Bevölkerung oder von Umweltstandards gehen. Öffentliche Gelder müssen gerecht, ökologisch und fair eingesetzt werden. Schneller bauen heißt nicht billig bauen. Auch bei europäischen Projekten darf es keinen Wettlauf nach unten geben. Gute Arbeit, faire Löhne und klare Regeln sind unser Maßstab für ein Europa, das nicht nur schneller, sondern auch gerechter wächst. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn wir große Infrastrukturprojekte schneller umsetzen können, zum Beispiel neue Bahnverbindungen wichtiger Korridore, dann profitiert nicht nur die Wirtschaft, sondern es profitieren auch die Pendlerinnen und Pendler, Reisende und die Umwelt, weil dadurch emissionsärmere Transportmittel gestärkt werden.
Die neue Regelung betrifft nur wirklich große Projekte, nämlich solche mit einem Investitionsvolumen von über 300 Millionen Euro, und sie betrifft nur Projekte von europäischer Bedeutung. Es geht also nicht um jeden Radweg oder Bahnhofsausbau, sondern um die großen Verkehrsadern unseres Kontinents.
Mit dem heutigen Beschluss haben wir bereits unsere Hausaufgaben gemacht, sowohl im Nationalrat – da ist es bereits beschlossen worden – als auch hier im Bundesrat, wo es jetzt beschlossen werden soll. Damit das Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann, braucht es auch die Zustimmung der Bundesländer. Es ist daher wichtig, dass auch die Bundesländer diese Änderung mittragen, denn sie sind es, die in der Praxis maßgeblich an Genehmigungsverfahren beteiligt sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesvergabegesetz ist ein wichtiger Mosaikstein auf dem Weg zu einem modernen, vernetzten, starken Europa. Es geht um mehr als Paragrafen: Es geht um Verkehrsadern, die Menschen verbinden, um eine Wirtschaft, die wächst, und um eine Zukunft, die wir aktiv gestalten. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist ein klares Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit und zur Verantwortung, die wir als Mitgliedstaat übernehmen.
Ich danke der Bundesregierung, allen voran der Frau Minister, allen, die an dieser Novelle mitgewirkt haben, und appelliere an die Länder, nun zügig ihre Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.21
Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile es ihr.
RN/38
13.21
Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier bei uns im Saal und Zuseher vor den Bildschirmen! Mit der heute vorliegenden Novelle des Bundesvergabegesetzes setzen wir eine EU-Richtlinie um, nämlich die Richtlinie zur Beschleunigung der Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes.
Es handelt sich zwar um ein technisches Vorhaben, aber in seiner Wirkung ist es ein durchwegs bedeutendes Gesetz, denn es geht um nichts weniger als um die Frage, wie schnell und effizient wir in Europa gemeinsame Infrastrukturprojekte umsetzen können. Was auf den ersten Blick wie gesagt technisch klingt, hat in Wahrheit eine sehr große politische, aber vor allem auch wirtschaftliche Bedeutung. Es geht um die Grundlage dafür, dass Europa besser zusammenwächst: durch gut ausgebaute Verkehrsverbindungen, durch effizientere Verfahren und durch weniger bürokratische Hürden bei grenzüberschreitenden Infrastrukturprojekten.
Für Österreich ist das von zentraler Bedeutung. Als kleines, exportorientiertes Land im Herzen Europas sind wir auf funktionierende Verkehrswege angewiesen: auf Schienen, Straßen, Wasserwege, aber auch digitale Netze, die unsere Wirtschaft verbinden. Rund 60 Prozent unserer Wirtschaftsleistung hängen direkt oder indirekt vom Export ab. Transeuropäische Verkehrsnetze tragen wesentlich zum Funktionieren des EU-Binnenmarktes bei, daher ist die Umsetzung dieser Richtlinie eine sinnvolle und notwendige Maßnahme.
Gerade für ein Land wie Österreich, das an wichtigen Nord-Süd- und Ost-West-Achsen liegt, ist das von zentraler Bedeutung. Ob Schiene, Straße oder auch der Wasserweg über die Donau: Unser Wohlstand und damit zusammenhängend auch Arbeitsplätze in Österreich hängen auch davon ab, dass wir gut angebunden sind, dass Menschen, aber auch Waren sicher, rasch und umweltfreundlich über Grenzen hinweg unterwegs sein können – von Vorarlberg bis zum Schwarzen Meer, von Tirol bis Skandinavien. Projekte wie der Brennerbasistunnel beziehungsweise auch der Korridor München–Verona oder der baltisch-adriatische Korridor sind Teil dieser großen europäischen Vision.
Damit solche Projekte rascher umgesetzt werden können, braucht es klare rechtliche Grundlagen. Genau das leistet diese Novelle: Sie schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, indem künftig bei grenzüberschreitenden Vorhaben einheitlich festgelegt wird, welches nationale Vergaberecht zur Anwendung kommt. Das ist keine Kleinigkeit, sondern ein wesentlicher Beitrag, um Verfahren zu vereinfachen, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und Projekte schneller zu realisieren. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Inhaltlich geht es auch darum, dass bei grenzüberschreitenden Projekten künftig das Vergaberecht eines beteiligten Mitgliedstaates anzuwenden ist – in der Regel jenes, in dem die gemeinsame Projektstelle ihren Sitz hat. Diese klare Regelung verhindert rechtliche Unsicherheiten und macht Verfahren einfacher und schneller.
Gerade für Regionen wie zum Beispiel mein Heimatbundesland Vorarlberg oder das benachbarte Tirol, die täglich vom internationalen Austausch leben, ist das transeuropäische Verkehrsnetz von wirklicher Bedeutung und ein echter Zukunftsfaktor. Wenn Transportwege stabil und effizient sind, können unsere Produkte pünktlich geliefert, unsere Lieferketten gesichert und neue Märkte erschlossen werden. Gut funktionierende Verkehrsverbindungen sind die Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolgs, insbesondere für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen in ganz Österreich, die in alle Welt exportieren. Österreich lebt vom Austausch, vom Handel, vom Transport, kurz: von der Verbindung. Wenn große, grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte nicht oder nur schleppend umgesetzt werden, kostet das Europa und Österreich jährlich Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze.
Diese Novelle ist ein kleiner, aber entscheidender Baustein, damit Europa in Bewegung bleibt und mit ihm auch Österreichs Wirtschaft, unsere Regionen und unser Wohlstand. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätinnen Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ] und Deutsch [NEOS/W].)
13.26
Vizepräsident Günther Ruprecht: In der Debatte zu Wort gemeldet ist jetzt Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, ich erteile es dir.
RN/39
13.26
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Mit diesem vorliegenden Gesetz beziehungsweise mit dieser Gesetzesnovelle wird das Bundesvergabegesetz an europarechtliche Vorgaben angepasst. Was heißt das auf Deutsch? – Dass es hier eine EU-Richtlinie gibt, die aus dem Jahr 2021 stammt, und die wird jetzt endlich in nationales Recht übernommen.
Wenn wir Freiheitliche einmal sagen, dass eine EU-Richtlinie endlich übernommen wird, dann hat das schon eine gewisse Bedeutung, denn wenn man sich den zeitlichen Ablauf anschaut, dann muss man sich schon fragen: Was hat da jetzt eigentlich so lange gedauert? Ausnahmsweise kommt einmal etwas wirklich Vernünftiges von der Europäischen Union, eine Initiative zur Vereinheitlichung und zur Beschleunigung wichtiger Infrastrukturprojekte, und was passiert dann? Was macht die Bundesregierung oder auch die Vorgängerbundesregierung? – Sie lässt die Umsetzungsfrist verstreichen, riskiert damit ein Vertragsverletzungsverfahren – das ja auch eingeleitet wurde – und schafft es dann erst Jahre später, das Notwendige umzusetzen.
Und weil Herr Bundesrat Schmid heute angesprochen hat, dass ja auch noch die Bundesländer miteingebunden werden müssen: Ja, das stimmt, wir haben aber extra im Ausschuss die Experten gefragt, und die haben gesagt: An den Bundesländern ist es nicht gelegen.
Also von 2021 bis 2025 hat es gedauert. Das ist leider so bezeichnend für die Arbeit dieser Regierung und natürlich auch, wie gesagt, der Vorgängerregierung. Und ich bin mir ja gar nicht sicher, ob die Grünen das nicht sogar, weil es ja im grünen Ministerium war, absichtlich haben liegen lassen. Wenn es aber andererseits dann darum geht, neue Auflagen, neue Verbote und neue Regulierungen aus Brüssel umzusetzen – nämlich blindlings und dann auch noch zum Schaden der Österreicher –, dann geht immer alles ratzfatz, und das ist etwas Gescheites und es dauert vier Jahre. (Beifall bei der FPÖ.)
Warum ist das Ganze vernünftig? – Weil es der Wirtschaft, dem Verkehr und dem Binnenmarkt nützt. Das ist jetzt jahrelang verzögert, verschleppt und auch vertrödelt worden, und das, meine Damen und Herren – das gebe ich auch Ihnen als Ministerin mit –, ist kein verantwortungsvoller Umgang mit guten Gesetzen und schon gar kein Zeichen für Kompetenz oder Weitblick.
Wir Freiheitliche haben immer gesagt, wir stehen zur wirtschaftlichen Integration Europas, aber nicht zur Bevormundung durch Brüssel. Diese Harmonisierung des Binnenmarktes, die Verbesserung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Staaten, meine Damen und Herren, das ist in Wahrheit die eigentliche Kernaufgabe der Europäischen Union, und genau deshalb unterstützen wir auch heute dieses Projekt. (Beifall bei der FPÖ.)
Es geht um die transeuropäischen Verkehrsnetze, also um jene Lebensadern, die Länder, Regionen und Menschen verbinden sollen, es geht um Straßen, es geht um Bahnstrecken, es geht um Wasserwege. Diese Projekte sind entscheidend für den europäischen Handel, gerade jetzt in dieser Zeit, und damit natürlich auch für unseren Standort. Aber dafür braucht es eben klare und unbürokratische Verfahren und auch verlässliche rechtliche Grundlagen. Da sagen wir auch eines ganz klar: Auf österreichischem Boden gilt österreichisches Recht und nicht das Recht irgendeines anderen Mitgliedstaates, nicht irgendeine Flickschusterei aus Bestimmungen, bei der am Ende niemand mehr weiß, was jetzt wirklich gilt. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir stimmen also zu, aber nicht, weil die Regierung so großartige Arbeit geleistet hat, sondern trotz ihrer Versäumnisse.
Frau Minister, noch eine persönliche Anmerkung meinerseits: Ich bin jetzt sicher nicht der Verteidiger der ÖVP oder der Grünen, aber weil Sie das vorhin mit der Finanzmisere gesagt haben und dass Sie von der SPÖ ja nicht zuständig seien, kann ich Ihnen nur sagen – und ich habe es schon ein paarmal gesagt –: Die SPÖ war in den letzten Jahren bei allen Entscheidungen, die uns geschadet haben, mit dabei, egal ob bei Corona, bei den Sanktionen oder sonst irgendetwas. Bei all diesen Maßnahmen, die uns dorthin geführt haben, wo wir heute stehen, war die SPÖ mit dabei, also machen Sie hier keine Kindesweglegung! (Beifall bei der FPÖ.)
Weil ja auch die Kritik von Kollegen Himmer gekommen ist, dass Sie das als Ministerin hier ansprechen: Dasselbe denke ich mir auch. Sie sollten als Ministerin vielleicht gewisse Dinge, die Sie schon getan haben, nicht machen. Ich würde mir wirklich wünschen, dass Sie sich mit derselben Energie, mit der Sie zum Beispiel guten Freunden noch bessere Posten verschaffen oder – und das ist das, was mich besonders ärgert – zweideutige Memes politisch posten und Andersdenkende damit verunglimpfen, wirklich einmal um Ihre eigentlichen Aufgaben kümmern. Denn: Sie, Frau Minister, und jene aus dem linken Lager, die sich moralisch immer überlegen fühlen und uns dann immer Hass und Hetze vorwerfen, sind genau jene, die dieses Verhalten setzen, das sie uns ständig unterstellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Gleichzeitig gehen Sie bei einer Pressekonferenz her und sagen, für Sie gibt es die Antifa nicht – das ist jene Gruppierung, die regelmäßig mit Gewalt gegen Andersdenkende auffällt, die sie propagiert und leider manchmal auch ausübt. Ja, Frau Minister, auch die RAF hatte kein Vereinsstatut, das stimmt, aber dass Sie das auf dem linken Auge ausblenden, ist wirklich brandgefährlich. Ich sage Ihnen noch etwas: Vor einigen Stunden hat der Herr Innenminister eine Pressekonferenz gemacht – und er kennt die Antifa. Also vielleicht reden Sie sich innerhalb der Regierung einmal zusammen, dann wissen Sie auch, wer das ist.
Also es gäbe genug zu tun, vor allem im Justizministerium, Stichwort überfüllte Justizanstalten, Stichwort fehlende Justizwachebeamte und natürlich auch überlastete Gerichte, aber da sieht man von Ihnen wenig. Was man von Ihnen sieht, sind beleidigende und unterstellende Memes, auf denen Sie sogar mit Ihrer Funktion als Justizministerin draufstehen und posieren. Würde ich jetzt Ihr Meme aufgreifen und auf Sie ummünzen, dann müsste ich hier heute sagen: Keine Linksextremen und keine Postenschacherer in Regierungsämtern! – Freundschaft, Genossin! (Beifall bei der FPÖ.)
13.33
Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr.in Anna Sporrer. Ich erteile es ihr.
RN/40
13.33
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseher:innen! Ich beziehe mich auf den Tagesordnungspunkt: Es geht hier um eine kleine Vergaberechtsnovelle, die im Zusammenhang – es wurde schon erwähnt – mit einem Vertragsverletzungsverfahren steht. Ich bin als Bundesministerin für Justiz seit 3. März im Amt, und wir sind darangegangen, diesen Reformstau aufzulösen, den wir vorgefunden haben. Es wurden im Hinblick auf dieses Vertragsverletzungsverfahren bereits vor dem Sommer das Schifffahrtsgesetz und das UVP-Gesetz novelliert.
Warum hat diese kleine Vergaberechtsnovelle etwas länger gedauert? – Wir wollten ein größeres Vergaberechtspaket, das in Vorbereitung ist, zusammen mit dieser kleinen Novelle beschließen. Wir haben dann die kleine Novelle herausgelöst, weil wir gesehen haben, wir kommen mit dem größeren Paket nicht so rasch weiter. Daher hat sich das etwas verzögert. Wir sind es zügig angegangen.
Inhaltlich geht es vor allem darum, bei grenzüberschreitenden Vergabeverfahren zu definieren, welches Vergaberecht gelten soll, und zwar soll es das Vergaberecht des Sitzstaates der gemeinsamen Stelle sein. Es kann dann also sehr wohl sein, dass in Österreich nicht österreichisches Recht zur Anwendung kommt, wenn eben die gemeinsame Stelle einen anderen Sitzstaat hat.
Noch ein Wort: Es ist eine Minimalumsetzung ohne Gold-Plating. Das wird hier auch immer wieder gefordert, und das kann ich in diesem Fall zusichern. Dann möchte ich noch darauf verweisen, dass eine weitere Vergaberechtsnovelle, in der unter anderem auch die Schwellenwerte für die Direktvergabe auf gesetzlicher Basis neu geregelt werden, in Vorbereitung ist.
Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit und ersuche um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.35
Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Matznetter. Ich erteile es ihm.
RN/41
13.35
Bundesrat Dr. Christoph Matznetter (SPÖ, Wien): Herr Vizepräsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise hätte ich mich jetzt nicht zu Wort gemeldet, aber Kollege Spanring bringt es sogar zustande, zu einem Zeitpunkt, wo man froh ist, dass man jetzt die Umsetzung gemeinsam beschließen kann, mit anderen Dingen daherzukommen und unsere Frau Bundesministerin, die eine gute Arbeit macht, völlig ungerechtfertigt anzugehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn Sie, Herr Kollege Spanring, der Meinung sind, es gäbe eine terroristische Vereinigung namens Antifa, dann können Sie jederzeit und überall beim Justizapparat eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung machen. Wenn das aber gar nicht besteht, wenn Sie es gar nicht nennen können – na um was handelt es sich da? Vielleicht um engagierte Menschen, die ein Nie-mehr-wieder ernst nehmen? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Die Antifa? Ja, genau!) Und das ist ein Problem für Sie?! Das ist ein Problem für Sie?! – Ich will es nur wissen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Ich fange jetzt gar nicht an, über die Gründung der FPÖ zu reden, darüber, welche Menschen das waren. Aber dass Sie sich heute noch, im Jahr 2025, hierherstellen und eine Ministerin angehen, weil sie engagierte Leute nicht verfolgt (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Sie kennt es nicht!), die nie mehr wieder etwas aus diesem Eck haben wollen, das ist nicht zu verstehen. Ich will es nicht, die Österreicher wollen es nicht, und Sie sollten sich überlegen, ob Sie nicht auch Abstand nehmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
13.37
Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
RN/42
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/43
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025) (416/A und 215 d.B. sowie 11706/BR d.B.)
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. – Ich bitte um den Bericht.
RN/44
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Vielen Dank. – Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.
Zum 4. Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/45
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/46
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (414/A und 216 d.B. sowie 11702/BR d.B.)
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. Sie ist schon am Rednerpult. – Ich bitte um deinen Bericht, Frau Bundesrätin.
RN/47
Berichterstatterin Barbara Prügl: Danke. – Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden.
Es geht dabei um eine Nachfolgeregelung für Familienleistungen von Ukrainevertriebenen mit entsprechenden Zusatzerfordernissen, die dem Bericht zu entnehmen sind.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Begrüßen Sie mit mir gemeinsam unsere Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt, Frau Claudia Plakolm, hier im Plenum: Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Karacsony. – Ich erteile es dir, Herr Kollege.
RN/48
13.40
Bundesrat Thomas Karacsony (FPÖ, Burgenland): Danke, Herr Vizepräsident, für die richtige Aussprache meines Namens! Frau Minister! Geschätzte Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Manchmal fragt man sich wirklich, was in diesem Land noch alles möglich ist, und vor allem, für wen es möglich ist.
Heute reden wir über die Verlängerung der Familienleistungen, also Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, für ukrainische Staatsbürger, die in Österreich im Rahmen des sogenannten Vertriebenenstatus leben. Diese Regelung sollte ursprünglich befristet sein, gedacht als schnelle Hilfe in einer Ausnahmesituation. Und was passiert jetzt? Statt endlich zur Normalität zurückzukehren und zum Beispiel Friedensgespräche zu führen, wird wieder verlängert, und das ohne klare Perspektive, wie lange das noch weitergehen soll. Wir sprechen hier nicht von ein paar Einzelfällen. Laut der Unterlagen betrifft das rund 12 000 ukrainische Eltern und etwa 18 000 Kinder. Das bedeutet, Tausende Familien erhalten österreichische Familienbeihilfe – zusätzlich zur Grundversorgung, zur Mietbeihilfe und zu allen anderen Unterstützungen, die der Staat ohnehin schon bezahlt.
Ich sage es ganz offen: Das ist für viele Menschen im Land nicht mehr nachvollziehbar, denn: Während da großzügig verlängert wird, müssen unsere eigenen Familien mit immer höheren Kosten kämpfen. Wenn die Regierung dann sagt, man könne niemanden zurücklassen, dann frage ich mich: Warum lässt man ständig die eigenen Leute zurück? (Beifall bei der FPÖ.)
Natürlich, es gibt jetzt eine neue Bedingung. Man muss sich beim AMS melden oder arbeiten, heißt es. Das klingt schön, aber jeder, der die Praxis kennt, weiß: Das ist keine echte Kontrolle, sondern eine Formalität. Ein kurzer AMS-Eintrag und schon fließt das Geld wieder. Das hat mit Integration nichts zu tun. Das ist eine Daueralimentierung und wird weder der Ukraine noch Österreich helfen, denn so schafft man keine Eigenverantwortung, sondern Abhängigkeit.
Weil wir Freiheitliche nie gegen Hilfe an sich waren, möchte ich eines klarstellen: Österreich war immer ein Land, das geholfen hat. Wir haben in der Vergangenheit oft Menschen aufgenommen, die wirklich vor Krieg und Vertreibung geflohen sind. Ich erinnere nur an die Jugoslawienkrise. In meiner eigenen Nachbarschaft leben einige Familien aus Ex-Jugoslawien und sie kommen immer wieder zu mir und sagen, sie verstehen diese Unterstützung nicht. Diese Leute haben sich etwas aufgebaut, sie haben gearbeitet, sie haben sich integriert. Sie waren dankbar, sie haben Verantwortung übernommen und geben jetzt der Gesellschaft etwas zurück.
Solange man aber jedem alles bezahlt, wird der Anreiz zur Integration im Keim erstickt. Heute in der Früh habe ich wieder eine Nachricht bekommen, ich solle bitte ein Dokument von einem ukrainischen Kriegsvertriebenen übersetzen. Eine Behörde hat mich gebeten, ich solle das übersetzen, und da habe ich gesehen, dass der nicht aus der Ukraine kommt; er ist Ukrainer, kommt aber nicht aus der Ukraine, sondern aus Polen zu uns. Warum? – Weil Polen diese Unterstützungen gestrichen hat. Aus Polen kommen jetzt alle zu uns.
Wer vom System voll versorgt wird, hat wenig Motivation, selbst zu arbeiten. (Beifall bei der FPÖ.) Es gibt Ausnahmen, ja, aber Politik muss sich an der Regel und nicht an der Ausnahme orientieren. Und genau das ist das Problem dieser Regierungspolitik: Sie verteilt fremdes Geld, also das Geld der arbeitenden Österreicher, mit vollen Händen, aber sie verliert völlig den Blick dafür, wer das alles bezahlt.
Wir Freiheitliche sagen ganz klar: Sozialleistungen müssen zuerst den eigenen Bürgern zugutekommen. Das ist keine Härte, das sind Hausverstand und Fairness. Wenn das Budget kracht, wenn Familienbeihilfe, Pflegegeld und Pensionen kaum mehr nachkommen, dann kann man nicht gleichzeitig Sozialleistungen ins Ausland oder an Ausländer verlängern, die dauerhaft hier bleiben, ohne dass sie etwas beitragen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist ja auch kein Geheimnis: Viele dieser Familien fahren regelmäßig teils über Wochen zurück in die Ukraine – auf Urlaub; um zu sehen, ob es die Wohnung eh noch gibt, ob in der Wohnung alles passt, und zum Blumengießen. Da muss man sich doch ehrlich fragen, ob der Anspruch auf Leistung aus österreichischem Steuergeld überhaupt noch gerechtfertigt ist.
Wir stehen zur Hilfe in der Not. Hilfe ist aber etwas anderes als ein Dauerfinanzierungsmodell ohne Gegenleistung. Unser Sozialstaat ist für jene da, die hier leben, arbeiten, einzahlen und Verantwortung übernehmen. Die Regierung nennt das Solidarität. Ich nenne es Ungerechtigkeit gegenüber den eigenen Landsleuten. (Beifall bei der FPÖ.)
Darum lehnen wir Freiheitliche diese Verlängerung ab. Echte Solidarität beginnt nicht irgendwo in Europa, sie beginnt mit den eigenen Leuten, bei unserer Familie, bei unserer Heimat Österreich. (Beifall bei der FPÖ.) – Vielen Dank! Oder soll ich besser sagen: Spasibo!? (Beifall bei der FPÖ.)
13.46
Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bürgermeisterin Margit Göll. Ich erteile es ihr.
RN/49
13.46
Bundesrätin Margit Göll (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Ja, wir beschließen heute die wichtige Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes. Das sind zwei zentrale Gesetze, die das Fundament unserer österreichischen Familienpolitik bilden. Die heutige Änderung betrifft vor allem jene Menschen, die aufgrund des furchtbaren Krieges bei uns Zuflucht gefunden haben, denen wir Zuflucht gewährt haben.
Österreich hat vorbildlich reagiert, schnell und entschlossen, aber vor allem auch menschlich. Wir haben Schutz gewährt, wir haben Unterkunft bereitgestellt und Familien unterstützt, die alles verloren haben. Viele Gemeinden im ganzen Land haben ukrainische Familien aufgenommen, so auch meine Gemeinde. Auch wir haben ukrainischen Familien geholfen und sie unterstützt – mit großem Einsatz, aber auch mit viel Herz. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.) Ich möchte das ausdrücklich anerkennen. Danke dafür!
Kinder und Jugendliche konnten in ihren Gemeinden ein Stück Normalität erleben, weg von Krieg, weg von Angst und weg von Zerstörung. Sie gehen heute zur Schule, haben Freundschaften geschlossen, die Sprache gelernt und sich auch gut in unsere Gesellschaft integriert. Das war und ist Ausdruck unserer Solidarität und unseres Versprechens: Wir helfen den Menschen.
Eines muss aber natürlich auch klar gesagt werden: Sozialleistungen dürfen nicht bedingungslos ausbezahlt werden. Und nein, wir verteilen das Geld nicht mit vollen Händen! Darum ändern wir auch das Gesetz, wir evaluieren es und passen es an. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Sozialleistungen müssen an eine aktive Mitwirkung, an Eigenverantwortung, aber natürlich auch an die Bereitschaft zur Integration geknüpft und angepasst sein, denn nur so können wir sicherstellen, dass unsere Unterstützung den Menschen auch gerecht, nachhaltig und zielgerichtet zugutekommt.
Genau aus diesem Grund führen wir heute die Gesetzesänderung durch. Ab 1. November 2025 wird der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer an eine unselbstständige beziehungsweise selbstständige Erwerbstätigkeit gebunden. Wenn eine Beschäftigung vorübergehend nicht möglich ist, weil etwa kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt oder die Qualifikation noch nicht anerkannt werden kann, dann genügt auch eine Vormerkung beim AMS. Das ist daran geknüpft. Somit setzen wir auch das Prinzip fördern und fordern um.
Wer arbeitet oder aktiv Arbeit sucht, erfüllt die Voraussetzungen für den Bezug von Familienleistungen. Wir unterstützen jene, die sich um Integration bemühen, und schaffen gleichzeitig faire, aber auch nachvollziehbare Regeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich wissen wir, dass es auch Menschen gibt, denen eine Erwerbstätigkeit objektiv nicht zumutbar oder möglich ist. Deshalb gibt es auch da klare Ausnahmen, wie zum Beispiel Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, aber auch ältere Menschen über 65 Jahren sowie Eltern, die Kinder mit einer Behinderung zu betreuen haben. Für sie bleibt der Anspruch auf Familienleistungen weiterhin bestehen. Das ist auch gut so, denn unsere Hilfe gilt auch jenen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Änderung ist kein Bruch unseres humanitären Versprechens, sie ist eine Weiterentwicklung hin zu mehr Gerechtigkeit, zu mehr Verantwortung, aber natürlich auch an die Integration gebunden. Wir haben vielen ukrainischen Familien in einer Zeit der größten Not geholfen. Heute helfen wir ihnen dabei, in Österreich Fuß zu fassen, sich gut zu integrieren und selbstbestimmt zu leben. Ich glaube, das ist es ja, was jeder gerne möchte, nämlich selbstbestimmt zu leben.
Ich danke daher allen Gemeinden, allen Freiwilligen, aber auch Organisationen, die diese Hilfsbereitschaft mitgetragen haben. Größere wie auch kleinere Maßnahmen waren da notwendig. Sie haben dazu beigetragen, dass Familien und Kinder aus der Ukraine in Österreich Sicherheit, Bildung und Zukunft finden konnten.
Mit dieser Novelle sichern wir, dass unsere sozialen Leistungen weiterhin dort ankommen, wo sie gebraucht werden, und dass sie verantwortungsvoll eingesetzt werden. Ich ersuche daher um Ihre Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.52
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. – Herr Kollege, ich erteile es dir.
RN/50
13.52
Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Liebe Freunde hier und zu Hause! Grüß Gott! Ich möchte mich heute auf die SOS-Kinderdörfer beziehen, hinsichtlich derer es furchtbare Vorwürfe gibt. Es ist ja so, dass die Idee von Herrn Gmeiner schon hervorragend war, denn man wollte keine normalen Heime machen, sondern die Heime sollten Familien darstellen. Man wollte also eine Familie simulieren, weil man eben – Gott sei Dank! – immer noch die Idee hat, dass die Familie genau der Platz ist, wo ein Kind hingehört.
Es ist natürlich besonders tragisch, dass gerade in diesen Familien furchtbare Dinge vorgekommen sind und dass nun auch Gmeiner selber – wie man heute in der Presse hat lesen können – unter Verdacht geraten ist.
Da stellt sich schon die Frage, wie schlecht eigentlich die Eltern gewesen sein sollen, dass es bei ihnen nicht doch immer noch besser ist als in einem Heim. Und: Warum hilft man den Familien nicht vor Ort, sodass die Kinder zu Hause bleiben können? Das wäre ganz sicher die bessere Methode.
Warum mich das selber so berührt: Ich war mit meinem Kollegen Andreas Spanring - -
RN/51
Vizepräsident Günther Ruprecht: Herr Kollege, Sie debattieren hier zum SOS-Kinderdorf, ich erteile Ihnen einen Ruf zur Sache.
RN/52
Bundesrat Klemens Kofler (fortsetzend): Wenn man im Kinderrechteausschuss ist, dann ist das immer zur Sache.
Ich möchte auf alle Fälle schon noch erzählen, dass Bundesrat Andreas Spanring, der ja angeblich so böse ist, und ich mit der Mutter, deren Kinder abgeholt worden sind, ein Gespräch geführt haben, und auch er ist nahezu in die Knie gegangen. Da sieht man einmal, wie tragisch das ist. (Zwischenruf des Bundesrates Wanner [SPÖ/Sbg.].)
Man sollte eben unbedingt schauen, dass Kinder bei ihren Familien bleiben und nicht entnommen werden. Das muss die erste Lösung sein. (Bundesrat Reisinger [SPÖ/OÖ]: Falscher TOP!) – Ich bin Bundesrat und ich rede, wie ich will, gell? – Danke. Und damit bin ich auch schon fertig. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Reisinger [SPÖ/OÖ]: Das macht’s leider nicht besser!)
13.54
Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile es ihr.
RN/53
13.54
Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Kollege Kofler, das war zu TOP 18, da debattieren wir unseren Antrag zu den SOS-Kinderdörfern und zum Kinderschutz; also das war jetzt zu früh.
Ich möchte Ihnen erzählen, dass ich diesen Sommer im August eine Gruppe ukrainischer Frauen und Kinder – direkt aus dem Kriegsgebiet – hier durchs Parlament führen durfte. Die waren hier unter dem Motto: Ferien vom Krieg. – Das klingt fast ein bisschen zynisch, aber es waren für sie Ferien vom Krieg, sie durften einige Tage in Österreich verbringen. Ich habe noch in Erinnerung, wie wir in der Säulenhalle gestanden sind und diese Frauen und Kinder davon erzählt haben, dass bei den einen die Väter bereits durch den Krieg verstorben waren, also Opfer dieses Krieges waren, und bei den anderen die Väter zu dem Zeitpunkt gerade an der Front waren. Kollege Karacsony, Sie würden den Mut, diesen Menschen, die solch eine Not leiden, ins Gesicht zu sagen: Kehren wir zurück zur Normalität!, während in der Ukraine ein Krieg tobt und wir jeden Morgen Nachrichten von Drohnenangriffen, von Bombenangriffen in der Ukraine lesen, nicht aufbringen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Und mit dem Finger auf Polen zu zeigen, das ein Vielfaches an vertriebenen Menschen aufgenommen hat und seit Jahren versorgt, finde ich einigermaßen frech. Zusätzlich möchte ich noch erinnern: Wenn 1945 beispielsweise die USA in Ihrer Art und mit Ihrem Wortlaut uns die Hilfe versagt hätten und unseren Vorfahren nicht dabei geholfen hätten, dieses Land wieder aufzubauen, wären deren und unsere Biografien ganz anders verlaufen. Das möchte ich hier auch festhalten. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Zurück zum Tagesordnungspunkt beziehungsweise zu unserer Novelle: Wir müssen die Versorgung der Vertriebenen aus der Ukraine hier neuerlich verlängern und beschließen, weil eben – und das ist traurige Tatsache – nach wie vor dieser Angriffskrieg gegen die Ukraine tobt. Es sterben täglich Menschen und leider – das macht mir persönlich große Sorgen – ist deshalb mittlerweile auch ein neues Wettrüsten entstanden, und wir hatten vor wenigen Jahren noch über Abrüstung gesprochen. Die Situation hat sich leider geändert, was wirklich bedenklich ist.
Viele von uns kennen Familien von diesen 12 000 Elternteilen mit ihren 18 000 Kindern, die vertrieben wurden. Kollegin Göll hat Familien in ihrer Gemeinde, Kollege Reisinger hat Familien in seiner Gemeinde, und sie wissen, diese Menschen sind bereit, sich zu integrieren, und nehmen hier am gesellschaftlichen Leben teil. Sie können nicht zurück, weil sie möglicherweise kein Zuhause mehr haben oder weil die Situation dort im Kriegsgebiet zu gefährlich für Frauen mit Kindern ist.
Diese Menschen haben Anspruch auf Familienleistungen, sprich Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, und wir als SPÖ würden uns wünschen, dass wir nicht alle paar Monate diese Verlängerung der Leistung beschließen müssten. Man könnte das beispielsweise auch an den Vertriebenenstatus koppeln und würde sich damit einiges an Bürokratie, aber auch an Unsicherheit ersparen. Das wäre aus unserer Sicht fast der bessere Weg, weil zu befürchten ist, dass sich die Situation auf absehbare Zeit nicht entspannt. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)
Die Hauptsache ist natürlich, dass diese Menschen eine Lebensgrundlage, eine Existenzsicherung bekommen. Da frage ich mich auch, Kollege Karacsony, was die Alternative ist. Ihnen diese Lebensgrundlage zu entziehen? Und dann? Ich frage mich immer, was dann mit diesen Familien ist, wo sie hin sollen oder womit sie überleben sollen.
Wir haben eine Neuerung dazugepackt, ein sogenanntes Zusatzerfordernis, weil auch Sie bekrittelt haben, dass keine Leistung, keine Integrationsleistung erbracht werden muss. Genau das passiert jetzt. Es gibt dieses Zusatzerfordernis, dass die Menschen entweder einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich beim AMS quasi als zur Verfügung stehend melden müssen. Das müssen diese Personen mit einem neuen Antrag ab November machen. Es gibt diese Ausnahmen – die wurden schon beschrieben. Wenn dies aus familiären Gründen, aus Erziehungs- oder Betreuungsgründen nicht möglich ist, dann gibt es selbstverständlich eine Ausnahme.
Wie gesagt, diese Integrationsleistung ist auch ein Stück weit sinnvoll. Diese Personen sind schon viele Monate hier und bleiben möglicherweise auch noch einige Monate. Das ist im Sinne der Selbstwirksamkeit, des Selbsterhalts, der Integration in diese Gesellschaft unterstützenswert. Das wird heute mit dieser Neuerung beschlossen.
Dennoch: Diese Menschen gehören abgesichert und gut integriert. Nichtsdestotrotz möchten wir der Ukraine und allen Menschen, die dort leben, einen baldigen Frieden wünschen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätinnen Kittl [Grüne/W] und Deutsch [NEOS/W].)
14.01
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es ihr.
RN/54
14.01
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Ich hätte fast – das habe ich schon im Kopf gehabt – werte Frau Staatssekretärin gesagt; an das muss ich mich erst ein bisschen gewöhnen. (Bundesministerin Plakolm – erheitert –: Same here!) Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! 1 338: So viele Tage wütet bereits der Krieg in der Ukraine. Zum Vergleich: 2 077 Tage hat der Zweite Weltkrieg gedauert, also da ist jetzt nicht mehr so wahnsinnig viel Unterschied.
Das sind 1 338 Tage Terror, Tod, Vertreibung, Verzweiflung. Das, finde ich, ist wirklich Grund genug für Familien, für Frauen mit Kindern, ihre Heimat, ihre gewohnte Umgebung zu verlassen, teilweise ihre Männer, ihre Söhne im Krieg zurückzulassen. Kollegin Daniela Gruber-Pruner hat schon ganz viel dazu gesagt, was da unsere Verantwortung ist: diese Menschen aufzunehmen, ihnen Sicherheit zu geben, sie zu unterstützen. Bei all dem Leid, das die Zurückgebliebenen zu Hause in der Ukraine erleiden: Das ist wirklich unsere Verantwortung.
Ich kann mich erinnern, vor knapp zweieinhalb Jahren habe ich schon genau zu demselben Tagesordnungspunkt hier gesprochen. Das war damals schon eine sehr emotionale Sache für mich. Es war eine meiner ersten Reden im Bundesrat. Ich kann mich an die Geschichte erinnern, die ich damals erzählt habe, von dem circa achtjährigen Mädchen, das ich beim Bahnhof sitzen gesehen habe, mit dem Transportkorb mit ihrer Katze drinnen und mit diesem eingepackten Gymnastikreifen. Das hat mich so bewegt, weil meine Tochter früher auch rhythmische Sportgymnastik gemacht hat, und ich habe mir gedacht: Das ist so sinnbildlich dafür, was dieser Krieg verursacht, wie er in die Leben, in den Alltag von Menschen, von Kindern einschneidet, reinhackt – erbarmungslos.
Ich kann mich auch erinnern, dass ich mir damals gedacht habe: Die zeitliche Beschränkung dieser Familienleistungen, deren Verlängerung wir heute wieder beschließen, ist ganz vernünftig, weil der Krieg ja nicht mehr so lange andauern kann. Jetzt stehe ich hier, fast zweieinhalb Jahre später, und der Krieg dauert immer noch an, und ein Ende ist aus derzeitiger Sicht nicht in Reichweite, nicht in Sicht.
Wie gesagt, wir beschließen hier noch einmal die Verlängerung der Familienleistungen, die ein wirklich wichtiger Baustein für die soziale Absicherung von Vertriebenen sind, nämlich der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes. Wir finden auch das Zusatzerfordernis, das jetzt eingeführt wurde, dass diese Menschen die Voraussetzung erfüllen müssen, erwerbstätig zu sein, selbstständig oder unselbstständig, oder sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen, vernünftig; dem stimmen wir zu.
Es gibt auch die Ausnahmen – das haben wir schon gehört –: unter 18-Jährige, über 65-Jährige und Personen, die Betreuungspflichten gegenüber erheblich behinderten Kindern haben. Es gibt auch noch die vierte Ausnahme mit den besonders berücksichtigungswürdigen Situationen für die Nichtmeldung beim AMS. Genau diese vierte Ausnahme ist uns zu vage. Uns fallen da mindestens zwei Personengruppen ein, die wir einfach, um Unklarheiten vorzubeugen, dezidiert würden anführen wollen. Das sind Studierende, die es auch gibt, und Personen, die in EU-Mitgliedstaaten arbeiten.
Eine zweite Sache, die wir ein bisschen anders sehen: Die Datenschnittstelle zwischen AMS und dem Bundesministerium für Finanzen für einige wenige Hundert Fälle finden wir eigentlich unverhältnismäßig. Aus diesem Grund bringen wir folgenden Antrag ein:
RN/54.1
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Ausnahmetatbestände für ukrainische Bezieher:innen von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie werden aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der Personen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, auch dann einen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für ihre Kinder gewährt, wenn sie aufgrund eines Studiums oder einer Beschäftigung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind. Darüber hinaus ist die in der vorliegenden Novelle neu geschaffene automatisierte Datenübermittlung zwischen dem Dachverband und dem Finanzamt Österreich wieder zu streichen.“
Ein weiterer Baustein für die soziale Absicherung ist die Krankenversicherung, die Wiederaufnahme ukrainischer Vertriebener in die Krankenversicherung. Sozialministerin Schumann hat am 6. März dieses Jahres eine Verlängerung der Krankenversicherung für Ukrainevertriebene bis 31. Oktober angekündigt. Sie hat es dann auf 31. Mai verkürzt. Bemühungen für eine weitere Verlängerung sind uns nicht bekannt.
Derweil ist es so, dass viele Ukrainevertriebene teilweise Leistungen erhalten, zum Beispiel ukrainische Pensionen, und daher für die Grundsicherung nicht bedürftig genug sind, das Einkommen eigentlich aber zu wenig ist, um sich eine Selbstversicherung leisten zu können – weil sie sich eben jetzt um eine Selbstversicherung kümmern müssen. Es können aber auch bei der Selbstversicherung, wenn es die gibt, Lücken entstehen. Aus diesem Grund bringen wir einen zweiten Entschließungsantrag ein:
RN/54.2
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiederaufnahme der ukrainischen Kriegsvertriebenen in die Krankenversicherung“
Der Bundesrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsument:innenschutz wird aufgefordert, dem Hauptausschuss des Nationalrates eine Verordnung nach § 9 ASVG vorzulegen, die aus der Ukraine geflüchteten Personen wieder einen schnellen, unkomplizierten und vor allem lückenlosen Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht, zumindest aber Härtefälle abfedert.
Zum Schluss möchte ich noch mein Wort an Kollegen Karacsony richten: Bei so einem Tagesordnungspunkt, bei dem es um das Leid von Menschen geht, die aus einem Land vertrieben wurden, das von Russland angegriffen wurde, als Abschieds- oder als Dankesformel das russische Wort für Danke zu verwenden, das ist unerhört, das ist wirklich unerhört. – Danke schön. (Beifall der Bundesrätin Kittl [Grüne/W]. – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ] – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz in Richtung FPÖ –: Das ist nicht okay!)
14.09
Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar:
RN/54.3
TOP5 Unselbständiger Entschließungsantrag: Ausweitung der Ausnahmetatbestände für ukrainische Bezieher:innen von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld von Simone Jagl
RN/54.4
TOP5 Unselbständiger Entschließungsantrag: Wiederaufnahme der ukrainischen Kriegsvertriebenen in die Krankenversicherung von Simone Jagl
Vizepräsident Michael Wanner: Der von den Bundesräten Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Ausweitung der Ausnahmetatbestände für ukrainische Bezieher:innen von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld“ ist genügend unterstützt und steht damit in Verhandlung.
Der von den Bundesräten Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Wiederaufnahme der ukrainischen Kriegsvertriebenen in die Krankenversicherung“ ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Dr. Julia Deutsch. Ich erteile es ihr.
RN/55
14.10
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen hier im Saal – herzlich willkommen – und natürlich auch via Livestream! Seit mehr als drei Jahren leben nun Zehntausende Menschen aus der Ukraine in Österreich – Frauen, Kinder, ältere Menschen –, und die machen das nicht, weil es so lustig und so schön ist hier in Österreich, sondern die machen das, weil sie vor dem brutalen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine fliehen mussten. Wir hätten diese Situation heute nicht, wäre damals vor über drei Jahren Putin nicht in die Ukraine einmarschiert.
Jetzt aber sind sie hier, weil sie Schutz suchen, und sie haben ihn bei uns gefunden, nicht zuletzt dank eines geeinten Europas, das damals schnell und auch entschlossen gehandelt hat. Die Europäische Union hat mittlerweile mit der Massenzustrom-Richtlinie auch ein starkes Zeichen gesetzt. Schutzsuchende aus der Ukraine sollen in ganz Europa arbeiten, lernen und ihre Kinder versorgen können. Das ist kein Akt der Gnade, sondern das ist einfach europäische Verantwortung und am Ende des Tages nichts anderes als Menschlichkeit.
Mit der heutigen Novelle sorgen wir dafür, dass dieser Anspruch in Österreich auch weiter besteht. Die Lage in der Ukraine – wenn wir sie uns ansehen, erkennen wir das – erlaubt alles andere als eine sichere Rückkehr; die Lage ist weiterhin eine Kriegssituation. Gleichzeitig führen wir ab November aber eine neue Bedingung ein – das haben die Vorrednerinnen und Vorredner auch schon teilweise erläutert –: Anspruch auf die Familienleistungen haben künftig jene, die arbeiten oder beim AMS vorgemerkt sind. Damit fördern wir die Integration in den Arbeitsmarkt und stellen sicher, dass diese Unterstützung auch diejenigen erreicht, die Verantwortung für sich und ihre Familien hier bei uns in Österreich übernehmen.
Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen – das möchte ich schon auch betonen – für Minderjährige, für ältere Menschen, für Eltern mit behinderten Kindern oder für Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen, denn Menschlichkeit muss schon auch Hand in Hand mit dem Hausverstand gehen. Darauf ist bei dieser Novelle Rücksicht genommen worden.
Derzeit erhalten rund 12 000 ukrainische Eltern Familienbeihilfe für rund 18 000 Kinder. Viele von ihnen sind seit einigen Jahren hier und längst berufstätig. Das heißt, sie zahlen Steuern, sie zahlen in unser System ein, und sie tragen unser System ja schon längst mit. Das heißt, es geht nicht um ein Privileg, sondern es geht darum, dass diese Menschen Teil eines Systems geworden sind – unseres Systems –, und das beruht nun einmal auf Verantwortung und auf Gegenseitigkeit. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.) – Danke.
Deswegen möchte ich schon ganz klar sagen: Diese Verlängerung der Regelung bezüglich der Familienbeihilfe für die Vertriebenen aus der Ukraine ist ja keine Bonuszahlung aus Jux und Tollerei, sondern sie ist auch ein Versprechen: ein Versprechen, dass Europa seine Werte lebt. Das ist Schutz, und das ist Verantwortung füreinander. Es geht nicht darum, jemanden zu bevorzugen, sondern es geht darum, niemanden fallen zu lassen, der in einem – und das muss ich schon auch sagen – unserer dunkelsten Kapitel in diesem Jahrzehnt, wenn nicht sogar weit darüber hinaus, Schutz gesucht hat.
Ja, wir müssen den Weg der Integration natürlich konsequent weitergehen, aber dazu gehört auch, Chancen zu eröffnen und nicht Tore zu verschließen. Ich bin froh, dass wir heute zeigen, dass Österreich ein Land bleibt, das Verantwortung übernimmt und Menschlichkeit auch lebt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.14
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. Ich erteile es ihr.
RN/56
14.14
Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Ukrainerinnen und Ukrainer bekommen seit Beginn des grausamen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine Schutz und Unterstützung in Österreich. Das steht für uns außer Frage; es ist für uns in Österreich selbstverständlich, dass wir auf unserem Kontinent auch weiterhin helfen, und dazu bekennen wir uns auch in Zukunft. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Gleichzeitig aber ist heute mehr denn je auch klar, dass Österreich sparen muss. Das merken wir alle, und das trifft auch alle Bereiche. Insofern müssen wir insbesondere bei Sozial- und Familienleistungen gezielter vorgehen: Wer braucht Unterstützungsleistungen wirklich und wer nicht? – Deswegen haben wir uns nach langen und intensiven Verhandlungen auf eine Nachfolgeregelung für den Bezug von Familienleistungen – also den Bezug der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes – für Ukrainerinnen und Ukrainer geeinigt. Der Anspruch von Ukrainevertriebenen auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld läuft in der geltenden Fassung bis 31. Oktober 2025, und ja, es braucht leider, weil der Krieg anhaltend ist und damit auch der Status als Vertriebene, wie es auch damals – weil das zu Beginn der Debatte gefallen ist – bei den Vertriebenen aus Ex-Jugoslawien in Österreich der Fall war, diese Verlängerung, weil dieser grausame Krieg leider kein Ende findet.
Wir haben uns auf eine Nachfolgeregelung ab 1. November verständigt, bei der Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich berufstätig sein oder sich beim AMS melden müssen, um auch künftig diese Leistungen zu beziehen. Es sind selbstverständlich gewisse Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise wenn es sich um schwerbehinderte Kinder handelt, für die auch eine erhöhte Familienbeihilfe – wie bei allen Familien in Österreich, das möchte ich auch dazusagen – bezogen wird.
Wir müssen bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorgehen: Wer braucht welche Unterstützung wirklich, und von wem dürfen wir auch verlangen, einen Beitrag zu unserem Zusammenleben zu leisten? – Für Vertriebene aus der Ukraine bedeutet das, dass es in Zukunft Familienleistungen nur dann gibt, wenn sie auch arbeiten beziehungsweise dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Familienbeihilfe wird an Vertriebene – und das trifft wie gesagt nur Menschen aus der Ukraine – zusätzlich zur Grundversorgung ausbezahlt. Die Grundversorgung steht weiterhin allen Vertriebenen offen.
Was Vertriebenen aber auch offensteht – und das ist der Unterschied zu Asylwerbern –, ist, dass sie ab Tag eins Teil des Arbeitsmarktes sind und damit auch einen Job annehmen können. Mir ist das insbesondere aus zwei Gründen wichtig. Als Integrationsministerin betone ich ja immer, dass es darum geht, dass Menschen, die in Österreich eine Zukunft haben wollen, Teil unserer Gesellschaft werden müssen. Sie müssen unsere Sprache lernen, sie müssen arbeiten gehen und sich und ihre Familien selbst versorgen, und sie müssen unsere Regeln und Werte einhalten. (Beifall bei der ÖVP.) Auf diesen drei Säulen basiert gelungene Integration.
Der zweite Grund, warum es mir wichtig ist, da auch auf den Arbeitsmarkt zu verweisen, ist, dass wir natürlich ein sehr attraktives Land sind, weil wir Gott sei Dank einen sehr großzügigen Sozialstaat haben, aber in Zeiten, in denen wir sparen müssen, müssen wir mehr denn je auch darauf schauen, ob wir noch treffsicher sind, und da dürfen zu hohe Sozialleistungen nicht im Weg stehen, sich um Selbstversorgung zu bemühen.
Wie eingangs schon gesagt: Vertriebene aus der Ukraine bekommen seit Beginn des Angriffskrieges Hilfe und Unterstützung in unserem Land. Das steht weiterhin außer Frage; wir als Bundesregierung bekennen uns dazu auch weiterhin. Gleichzeitig ist wie gesagt mehr denn je klar, dass wir in allen Bereichen sparen müssen. Aus diesem Grund ist diese neue Regelung, auf die wir uns verständigt haben, eine gute Regelung, weil sie eben den Anreiz schafft, einer Beschäftigung nachzugehen und auch vom Arbeitsmarktservice engmaschig in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, damit Menschen auch einen Beitrag leisten können und damit Familien eine gesicherte Zukunft in Österreich haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
14.18
Vizepräsident Michael Wanner: Danke, Frau Ministerin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Silvester Gfrerer. – Bitte.
RN/57
14.18
Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer und Zuseher zu Hause! Ein paar Worte zu den Redebeiträgen der FPÖ: Ich muss schon sagen, ich bin da sehr enttäuscht. Zum einen wurde das Thema komplett verfehlt, Herr Kollege Kofler (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ]), und zum Zweiten: Ich glaube einfach nicht, dass ihr menschlich so seid, wie ihr euch da gebt. Ich sage immer, wenn man Hilfe anbietet und Hilfe leistet – das ist im Kleinen so wie im Großen –, bekommt man in den allermeisten Fällen etwas zurück. Das ist so.
Ich denke auch – man sollte da vielleicht nicht spekulieren –, die Wirtschaft wartet schon auf den Wiederaufbau, um Aufträge zu bekommen. Schade, dass der Krieg der Auslöser dafür ist, aber wir werden sehen: Wenn wir nicht gemeinsam schauen, dass wir zusammenhelfen und unseren Bereich abdecken, dann, glaube ich, ist das einfach nicht richtig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
Das Jahr 2025 ist ja wirklich ein ganz besonderes Jahr der Jubiläen. Der Zweite Weltkrieg ist 1945 zu Ende gegangen. 80 Jahre Frieden sind nicht selbstverständlich. Der Spruch des damaligen Außenministers Leopold Figl, „Österreich ist frei!“, hat sich am 15. Mai zum 70. Mal gejährt, und den Beschluss der immerwährenden Neutralität feiern wir nächste Woche, am 26. Oktober, zum 70. Mal.
Durch die Neutralität fühlen wir uns in Sicherheit, und es muss sich wirklich niemand sorgen, dass unsere Männer, unsere jungen Männer, in kriegerische Auseinandersetzungen, in einen Krieg ziehen müssen. Das hat auch unsere Verteidigungsministerin Klaudia Tanner am Sonntag in der „Pressestunde“ ganz klar zum Ausdruck gebracht. Aber, geschätzte Damen und Herren, wir haben trotz Neutralität moralische und humanitäre Verpflichtungen. Dieser grausame Angriffskrieg durch den russischen Präsidenten Putin zeigt uns, wie schrecklich und brutal die Auswirkungen für Familien mit ihren Kindern, für die Soldaten und auch für die älteren Menschen in der Ukraine sind. Die täglichen Bilder zeigen es uns.
Eines noch: Der nächste russische Winter kommt auch bestimmt. Wir wünschen uns so sehr, dass der Krieg endet, eigentlich spürt man eine gewisse, ich sage einmal, Hilfslosigkeit. Wir müssen zusehen, wie die Kämpfe weitergeführt werden und kein Ende in Sicht ist. Was können wir tun? – Ja, Österreich ist bekannt für humanitäre Hilfsbereitschaft, und deshalb bekommen die Menschen, die vor diesem Krieg aus der Ukraine geflüchtet sind, zu Recht Hilfe und Unterstützung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Koalitionsparteien haben viele Gespräche geführt. Es war aufgrund der finanziellen Situation, die wir haben – die Frau Ministerin hat es schon erwähnt –, nicht einfach, aber ich bin wirklich froh darüber, dass ein guter Kompromiss gefunden wurde und damit eine Nachfolgeregelung mit 1. November in Kraft treten kann. Ein besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt: Wem stehen Hilfe und Unterstützung zu, der Bezug der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes? Diesbezüglich braucht es klare Regeln, dazu stehen wir, und diese wurden auch geschaffen.
Eines steht auch außer Frage – es wurde auch schon gesagt –: Es ist nur gerecht, wenn Flüchtlinge aus der Ukraine bei uns Schutz und Hilfe suchen und auch bekommen, aber es müssen doch gewisse Anforderungen erfüllt werden: Sich gesellschaftlich zu integrieren, sich Arbeit zu suchen und arbeiten zu wollen, sich verpflichtend beim AMS zu melden, unsere Sprache zu lernen und unsere Werte zu akzeptieren – das sind die Punkte, die selbstverständlich sein sollten, damit ein Antrag auf Unterstützung positiv erledigt werden kann.
Diese erwähnten Punkte, die erfüllt werden müssen, sind aus meiner Sicht keine Schikane und sollen nicht Grund dafür sein, dass wir uns Geld sparen. Es ist einfach so wichtig, dass Menschen eine sinnvolle Betätigung und Beschäftigung haben, dass die Betroffenen einen geregelten Tagesablauf haben, dass sie Menschen, sprich Arbeitskollegen und -kolleginnen, kennenlernen, dadurch Kontakt haben und auch schneller die Sprache erlernen können.
Es gibt immer wieder Situationen, in denen Ausnahmen notwendig sind, auch dafür ist vorgesorgt – das ist auch schon erwähnt worden –: zum Beispiel, wenn eine Körperbehinderung vorliegt, bei Personen über 65 Jahren oder Personen, die jünger als 18 Jahre sind.
Ich bedanke mich bei der Bundesregierung, dass ein Nachfolgeprojekt zustande gekommen ist. Es war schwierig, aber wie sagt man? – Wenn keiner der Verhandlungsteilnehmer ganz zufrieden ist, dann ist es ein guter Kompromiss. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Dieses Hilfsprojekt läuft bis Ende Juni 2026. Die Hoffnung lebt, dass der Krieg bald zu Ende ist, dass wir die Frist nicht noch einmal verlängern müssen. – In diesem Sinne: Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
14.25
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA. Ich erteile es ihr.
RN/58
14.25
Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ, Wien): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir stehen heute wieder hier, um Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine zu verlängern, und ja, es ist traurig und erschütternd, dass wir das tun müssen; traurig, weil der Krieg noch immer wütet, traurig, weil Familien nach wie vor aus ihrer Heimat vertrieben werden, traurig, weil Kinder nicht die Kindheit erleben dürfen, die sie verdienen.
Ich möchte nur kurz auf die Aussagen des Kollegen von der FPÖ eingehen: Ja, Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche mir auch nichts sehnlicher als Normalität, aber Normalität kann erst dann zurückkehren, wenn der Krieg vorbei ist, und nicht, wenn wir so tun, als gäbe es ihn nicht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
Für uns bedeutet Normalität vielleicht Alltag und Sicherheit, für viele ukrainische Familien bedeutet Normalität aber Luftalarm, Flucht und Verlust.
Ein Zweites noch: Sie sagen, dass ukrainische Familien auf Urlaub fahren und Blumen gießen! Wenn jemand ernsthaft behauptet, Menschen würden in ein Kriegsgebiet auf Urlaub fahren oder zum Blumengießen hinfahren, dann zeigt das eigentlich nur, wie weit man von der Realität entfernt ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Ich kann Ihnen eines sagen: Niemand fährt in ein Land, in dem Raketen auf Wohnhäuser fallen, um dort die Blumen zu gießen. Diese Familien fahren, weil sie nachsehen müssen, ob ihr Zuhause noch steht, oder weil sie hoffen, ein paar Fotos oder Dokumente zu finden, ein paar Erinnerungsstücke zu retten, und nicht, weil sie sich erholen müssen. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].) Wer das nicht versteht, hat, glaube ich, jedes Maß an Mitgefühl verloren. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Ich glaube, gerade deshalb ist es unser Auftrag, Verantwortung zu übernehmen. Wir dürfen nicht wegsehen oder schweigen. Es ist unsere Pflicht gegenüber Geflüchteten und Vertriebenen, Vorurteile und Missstände abzubauen. Diese Menschen haben nichts falsch gemacht. Sie haben ihre Häuser, ihre Freunde und ihr gewohntes Leben verloren, und die Verlängerung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld ist viel mehr als eine finanzielle Unterstützung. Sie ist ein Zeichen unserer Solidarität und sie zeigt den Familien: Ihr seid nicht allein! Eure Kinder sollen in Sicherheit aufwachsen können, und ihr sollt auch Hoffnung spüren! – Und das ist unsere menschliche Verantwortung! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätinnen Jagl [Grüne/NÖ] und Deutsch [NEOS/W].)
Zur Unterstützung gehört aber auch die Integration in der Arbeitsmarkt, und wer arbeiten kann und möchte, der soll auch die Chance dazu bekommen. Wir wollen Perspektiven schaffen, wir wollen Eigenständigkeit fördern und die Menschen ganz einfach in unsere Gesellschaft einbinden. Das ist nicht nur fair, das ist auch klug und das ist nachhaltig, denn Integration bedeutet mehr als nur Hilfe. Sie bedeutet Teilhabe, sie bedeutet Anerkennung, aber sie bedeutet auch Zukunft. Wir dürfen nicht zulassen, dass politische Diskussionen oder bürokratische Hindernisse über die Bedürfnisse von Kindern und Familien gestellt werden. Es geht hier nicht um Paragrafen, es geht um Menschenleben, es geht um Sicherheit, es geht um Chancen und es geht auch um Würde.
Meine Damen und Herren, wir sind heute gefordert, ein starkes Signal zu setzen! Wir stehen zu den Menschen, die vom Krieg betroffen sind. Wir stehen zu den Kindern, die Schutz, die Bildung und die Sicherheit brauchen, und wir stehen zu einer Gesellschaft, die Solidarität nicht nur verspricht, sondern die sie täglich lebt. Lassen Sie uns diese Verlängerung nicht nur beschließen, lassen Sie uns damit klar zeigen, wer wir als Gesellschaft sein wollen! – Eine Gesellschaft, die Verantwortung übernimmt, eine Gesellschaft, die Mitgefühl zeigt, eine Gesellschaft, die niemanden im Stich lässt, der auf Hilfe angewiesen ist. Ich bitte Sie, unterstützen Sie diese Verlängerung mit Überzeugung, mit Herz und mit Verantwortung – für die Familien, für die Kinder, für die Menschen, die heute nicht in Sicherheit leben können! – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
14.29
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
RN/59
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/59.1
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/59.2
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen zur Fassung einer Entschließung betreffend „Ausweitung der Ausnahmetatbestände für ukrainische Bezieher:innen von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit diesem Entschließungsantrag einverstanden sind und zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
RN/59.3
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Wiederaufnahme der ukrainischen Kriegsvertriebenen in die Krankenversicherung“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit und damit ist der Antrag abgelehnt.
RN/60
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 geändert werden (459/A und 219 d.B. sowie 11691/BR d.B. und 11709/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen zum Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel für die Jahre 2025 und 2026 (Standortabsicherungsgesetz 2025 – SAG 2025) (460/A und 220 d.B. sowie 11692/BR d.B. und 11710/BR d.B.)
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.
Vorab darf ich aber die Frau Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Frau Mag. Elisabeth Zehetner, recht herzlich bei uns begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
RN/61
Berichterstatterin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bringe weiters den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen zum Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel für die Jahre 2025 und 2026.
Der Bericht liegt Ihnen wiederum in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile es ihm.
RN/62
14.34
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretär! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Auch die jetzt zu behandelnden Tagesordnungspunkte beweisen, dass die Kurzbezeichnung der Bundes-ÖVP für Österreichvernichtungspolitik steht: Politik zur Vernichtung der Landwirte, zur Vernichtung der österreichischen Wirtschaft und zur Belastung der österreichischen Bevölkerung. In Zahlen gegossen bedeutet das: eine Reduktion von 368 000 landwirtschaftlichen Betrieben im Jahr 1995 auf mittlerweile – der Letztstand der Statistik Austria – 87 000 (Ruf bei der FPÖ: Das ist ein Wahnsinn!), wahrscheinlich 7 000 Konkurse österreichischer Firmen im Jahr 2025, eine durch die Verliererkoalition verursachte und mit den falschen Mitteln behandelte Inflation in der Höhe von 4 Prozent, die das tagtägliche Leben der österreichischen Bevölkerung massiv belastet und sie vor teilweise unlösbare finanzielle Probleme stellt.
Als im Zeitraum 1995 bis 2000 – nach dem Beitritt zur EU – die Produktpreise für die österreichischen Landwirte massiv gesunken sind, mit dem Öpul-Programm die Stilllegung von landwirtschaftlichen Agrarflächen unter dem ÖVP-Regime zwingend vorgeschrieben wurde, gleichzeitig die ÖVP-Werbemaschinerie zum Thema Biogas anlief, es gleichzeitig die Möglichkeit gab, die vorgeschriebenen Stilllegungsflächen für den Anbau von Mais für Biogasanlagen zu nutzen, haben sich sehr viele Landwirte dazu entschlossen, sogenannte Nawaro-Biogasanlagen zu errichten und einen Ausweg aus der Misere zu finden.
Eines war damals schon klar, dass nämlich für die Biogasanlagenbetreiber, sobald diese Regelungen entfallen, das wirtschaftliche Überleben am seidenen Faden hängt. Zur Erklärung: Man muss da zwischen sogenannten Nawaro-Anlagen, die nur mit landwirtschaftlichen Produkten betrieben werden, Kofermentationsanlagen, die mit einer Mischung von landwirtschaftlichen Produkten und Abfällen betrieben werden, und reinen Abfallanlagen unterscheiden. Das ist wesentlich. Dieser wesentliche Unterschied wurde aber vonseiten des Gesetzgebers laut den Experten im Wirtschaftsausschuss nicht erhoben, erhoben wurde lediglich, dass es 37 Anlagen betrifft, deren Vertrag im Jahr 2026 ausläuft, Thema war auch nicht, ob diese erwähnten 37 Anlagen die Kriterien erfüllen, ob diese Biogasanlagen über oder unter 250 Kilowattstunden produzieren oder ob sie bis zum möglichen Einleitungspunkt bis 10 Kilometer oder mehr entfernt sind. Diese Punkte sind aber wesentlich, um die Wirtschaftlichkeit darstellen zu können.
Begonnen hat es ja 1995 mit Zehnjahresverträgen mit garantierten Strompreisen, bezahlt von der Oemag. Dann gab es die Regelung mit 13 Jahren, eine weitere Regelung, dass, wenn man bis 30.6.2012 50 Prozent der Erstinvestition neu investiert und anschließend ein Bescheid der Behörde für die Neuanlage von Betreibern erreicht wird, ein neuer geförderter Stromabnahmevertrag für 15 zusätzliche Jahre erreicht werden kann.
Was ist in der Zwischenzeit passiert? – In der Zwischenzeit wurde die Regelung mit dem Anbau auf Stilllegungsflächen gekippt und die Nawaro-Biogasanlagen mussten und müssen sehr viel Geld in die Hand nehmen, um Material zur Vergärung zu bekommen. Ohne hohe Förderungen ist kein Betrieb dieser Nawaro-Anlagen möglich.
Um das Sterben der landwirtschaftlichen Anlagen, aber auch einiger Kofermentationsanlagen hinauszuzögern, hat die Vorgängerbundesregierung mit 2022 plakativ ein neues Gesetz beschlossen. In der Meinung, ein Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz auszuarbeiten, wurden von der Vorgängerbundesregierung weitere Übergangsfristen und Versprechungen an die Betreiber abgegeben.
Es wurden von den Betreibern mehrere Zigtausend Euro für die Planung ausgegeben, und das alles verstaubt im Endeffekt aufgrund der Unfähigkeit der Vorgängerbundesregierung in den Schreibtischladen und in den Firmentresoren. Es ist aber auch die neue Bundesregierung, die auch bereits seit acht Monaten, Frau Staatssekretär, im Amt ist, genauso unfähig und bringt genauso wenig zusammen. Mittlerweile geht das vierte Jahr zu Ende, die Übergangsfrist im damals Niedergeschriebenen betrug drei Jahre plus zwei mit der Umsetzung. Einige innovative Betreiber haben ihre Anlagen von Haus aus als Abfallanlagen errichtet oder zu einem späteren Zeitraum umgerüstet; diese werden wirtschaftlich bestehen.
Derzeit werden zum Beispiel am Spotmarkt 8,10 Cent pro Kilowattstunde elektrisch erzielt. Viele der Biogasanlagenbetreiber haben Verträge, mit denen sie 22 Cent pro Kilowattstunde elektrischer Energie von den Netzbetreibern bekommen. Wenn die Betreiber mit großem finanziellen Aufwand einen Umstieg auf Gaseinspeisung umsetzen, liegen die Kosten – ohne Leitungsbau der Einspeiseleitung, für den die Kosten, je nach Leitungslänge, im sechs- bis siebenstelligen Bereich liegen – für die Gasaufbereitung bei einer Anlage, die circa 700 Kubikmeter Biogas, somit 350 Kubikmeter mit Erdgasqualität – sprich mit 97,2 Prozent Methan – produziert, ebenfalls im siebenstelligen Bereich. Werden 0,12 Cent pro Kilowattstunde Brennwert erzielt, dann ist das, wenn man es auf den Strompreis elektrisch umrechnet, ein Erlös von 28 Cent pro Kilowattstunde.
Zügige Planungsprozesse und anschließende Genehmigungsprozesse – wenn es überhaupt umsetzbar ist; wie wir vorhin gesagt haben, muss man ja erst einmal schauen, wie weit weg und so weiter, wie groß die Anlage ist – dauern bestenfalls vier bis fünf Jahre. Somit ist der im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagene Zeitraum von 18 Monaten realitätsfremd.
Wir als Freiheitliche Partei setzen uns für eine Energiepolitik mit Hausverstand, für eine Energiepolitik, die die Wirtschaftlichkeit und Leistbarkeit im Blick hat, und für eine Energiepolitik mit Verlässlichkeit ein. (Beifall bei der FPÖ.)
Das sind für uns die wesentlichen Kernelemente. Nur so wird Energiepolitik tatsächlich erfolgreich sein und funktionieren. Denn: Was ist unser Ziel? – Wir sind auf der Suche nach günstigen, leistbaren Energiepreisen. Darüber, wie wir dorthin kommen sollen, haben wir halt hier im Plenum unterschiedliche Meinungen, unterschiedliche Wege.
Energiepreis, Netzkosten, Steuern und Abgaben – das kann man ja im Wesentlichen jeweils als Drittel sehen. Jeder Teil für sich macht am Ende des Tages auf der Energierechnung ungefähr ein Drittel aus. Das heißt im Hinblick auf das Thema Steuern und Abgaben: Das ist ein Drittel. Darin enthalten ist die Erdgasabgabe, die in Österreich, Frau Staatssekretär, fünfmal höher ist als die EU-Empfehlung. Wenn diese Bundesregierung die sonst von ihr in allen Bereichen gelebte EU-Hörigkeit auch bei diesem Thema leben und der Empfehlung der EU Folge leisten würde, könnten Sie die Erdgasabgabe dementsprechend senken. Warum, Frau Staatssekretär, setzen Sie das nicht zum Wohle der österreichischen Bevölkerung, der österreichischen Wirtschaft um? Ebenso bei der Elektrizitätsabgabe: Diese ist nicht wie die Erdgasabgabe nur fünfmal so hoch, sondern diese ist 15-mal höher, als es die EU vorsieht. Zusätzlich kosten der im EAG vorgesehene Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Erneuerbaren-Förderpauschale gesamt 1 Milliarde Euro.
Der Betrag dafür wird ebenfalls als Steuern und Abgaben an den Staat übermittelt. Darin enthalten ist natürlich auch die CO2-Bepreisung, die ja mit 5 Euro pro Tonne begonnen hat und jetzt – mit Faktor zehn – bei 50 Euro pro Tonne liegt. Prognosen zeigen uns, dass natürlich auch dieser Bereich stark steigen wird. Nach Ihrer Vorstellung wird ja die CO2-Bepreisung noch zusätzlich im Verkehrsbereich und bei der Gebäudewärme voll eingeführt.
Das, was hier heute mit dem SAG beschlossen wird, ist unserer Ansicht nach zwar ein Tropfen auf den heißen Stein, aber ich möchte darauf hinweisen, dass es neben den energieintensiven Unternehmen auch sehr viele andere Unternehmen gibt, die ebenfalls wertvolle Arbeit für Österreich leisten. Auch in der Lebensmittelindustrie – beim Backen, beim Kühlen – brauchen wir viel Strom; oder auch am Bau, beim Ziegelbrennen und so weiter, braucht man viel Energie, und die Bauwirtschaft wird dementsprechend genauso Unterstützung brauchen – dies wird aber leider im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt.
Das vorgelegte SAG schreibt unter anderem vor, dass der konkrete Investitionsumfang für Investitionen in Energieeffizienz beziehungsweise Dekarbonisierungsmaßnahmen mindestens 80 Prozent der gewährten Fördersumme betragen muss. Kurz zusammengefasst: Die für die Jahre 2025 und 2026 zur Verfügung gestellten 75 Millionen Euro pro Jahr sind wie gesagt ein Tropfen auf den heißen Stein, aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Ein Anliegen wäre mir noch – wir haben es ja auch im Ausschuss wieder gehört – das Thema Wasserstoff: Die Wasserstoffstrategie ist eine Sache, die immer wie ein Stiefkind behandelt wird. Es steht zwar in irgendwelchen Unterlagen, in irgendwelchen Regierungsprogrammen, aber wenn es hart auf hart geht, wird nichts in diese Richtung gemacht. (Zwischenruf der Bundesrätin Arpa [SPÖ/Ktn.].) Wir sind im Jahr 2025 und stehen vor der Situation, dass zum Beispiel in Kitzbühel – und das ist, glaube ich, wesentlich für alle Gemeinden; wir sind ja eine Länderkammer und Vertreter der Gemeinden – das erste Mal in einer Kläranlage aus Abwasser Wasserstoff – aus 0,5 Liter 1,8 kW – produziert werden kann. Das ist von der Firma – darf ich nicht sagen –, aber es ist in Kitzbühel gestartet worden, und ich glaube, das ist ein großer Erfolg, und es wäre ein großer Erfolg, wenn wir das in allen Gemeinden in allen Kläranlagen einsetzen und aus dem Problemstoff – Kläranlage – im Endeffekt noch jede Menge Wasserstoff produzieren könnten. Nur leider schläft diese Bundesregierung. Vielleicht könnten wir sie aus dem Tiefschlaf wecken, und vielleicht könnte man auch diese Anlagen unterstützen, weil sehr viele unserer Gemeinden so umweltgerecht Wasserstoff produzieren könnten. Das wäre die richtige Richtung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.47
RN/62.1
Vizepräsident Michael Wanner: Ich erinnere an die freiwillige Redezeitbeschränkung von 10 Minuten und bedanke mich bei allen, die sich daran halten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. Ich erteile es ihr.
RN/63
14.47
Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aber vor allem: Werte Zuseherinnen und Zuseher hier bei uns im Saal und auch vor den Bildschirmen! Diese zwei Beschlüsse, diese zwei Energiethemen, über die wir jetzt diskutieren, sind wichtig für den Standort, für die regionale Versorgungssicherheit und auch für die Sicherung der Arbeitsplätze. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Herr Kollege Bernard, jetzt hören Sie bitte aufmerksam zu: Die Bundesregierung schläft nicht, sondern die Bundesregierung arbeitet auf Hochtouren daran (Beifall bei der ÖVP – Zwischenruf bei der FPÖ), eine Vielzahl neuer Energiegesetze auf den Weg zu bringen, um zu entlasten, und – wie unsere Staatssekretärin Elisabeth Zehetner auch schon bei der letzten Nationalratssitzung gesagt hat – sie sorgt auch dafür, dass die Rahmenbedingungen im Energiebereich zukunftsfit sind.
Ich möchte jetzt schon noch kurz etwas genauer auf die Inhalte der zwei Beschlüsse eingehen und darauf, warum ich im Gegensatz zu Kollegen Bernard diese Beschlüsse auch sehr wichtig finde.
Zu Tagesordnungspunkt 6: Es geht um die Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes sowie des Ökostromgesetzes, konkret um die Verlängerung der Förderung für bestehende Biogasanlagen um bis zu 18 Monate. Durch diese Verlängerung soll Anlagenbetreibern Rechtssicherheit und auch ausreichend Zeit für die Umrüstung einer Biogas- auf eine Biomethananlage gegeben werden.
Wie eingangs schon erwähnt: Die Bundesregierung arbeitet auf Hochtouren an einer Vielzahl neuer Energiegesetze, unter anderen eben am EGG, und wir müssen sicherstellen, dass, bis dieses Gesetz in Kraft ist, jene Biogasanlagen, deren Förderung 2026 ausläuft, nicht vom Markt verschwinden, bevor es eine neue gesetzliche Grundlage dafür gibt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit wird eine Übergangsregelung geschaffen, die, wie schon erwähnt, wichtig für die regionale Versorgungssicherheit und auch für die Sicherung von Arbeitsplätzen ist – aber der FPÖ scheint das nicht wichtig zu sein. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Zu Tagesordnungspunkt 7: Dieser betrifft das Stromkosten-Ausgleichsgesetz. Damit verlängern wir die Unterstützung für unsere energieintensive Industrie mit jeweils 75 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026, also insgesamt 150 Millionen Euro. Die Industrie hat derzeit mit hohen Energiepreisen zu kämpfen. Wir müssen da handeln, wir müssen unterstützen, und das tun wir auch, denn es geht dabei um Arbeitsplätze, um Investitionen und auch um die Wertschöpfung für unser Land. Auch das ist anscheinend euch von der FPÖ nicht wichtig, denn ihr fordert zwar diese Unterstützung für die Wirtschaft, für die Industrie, aber jetzt, da wir Maßnahmen schaffen, lehnt ihr diese wieder ab. Das ist eben der populistische Stil der FPÖ, so ist die Politik der FPÖ.
Sehr geehrte Damen und Herren, das sind zwei für mich sehr wesentliche und wichtige Beschlüsse für unsere Wirtschaft, für die Industrie, um diese zu stärken und ihnen auch Planungs- und Rechtssicherheit zu geben. Es ist keine einfache Zeit, aber wir sind auf einem guten Weg, und diese Beschlüsse
sind auch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
14.51
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Christoph Matznetter. – Bitte.
RN/64
14.51
Bundesrat Dr. Christoph Matznetter (SPÖ, Wien): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin Sandra Lassnig hat schon darauf hingewiesen, worum es grundsätzlich geht: dass wir Anlagen haben, mit denen wir derzeit Biogas herstellen können, und dass, wenn man die nächste Zeit jetzt nicht überbrücken würde, die Gefahr bestünde, dass diese Infrastruktur verloren geht und beim Inkrafttreten einer Neuregelung dann nicht mehr zur Verfügung steht.
Die Wende an sich ist ein schwieriger Teil. Wir müssen die Dekarbonisierung in den nächsten Jahren schaffen, wir müssen aber schauen, dass wir die notwendige Infrastruktur auch weiterhin haben. Wir haben im Ausschuss Gelegenheit gehabt, ein bisschen auch sozusagen zu hinterfragen und abzuklopfen: Na, wie sieht denn das aus?, denn wir haben in Österreich natürlich ein sehr weitgehendes vorhandenes Gasnetz, dessen Bedeutung aber in dem Ausmaß, in dem auf rein elektrische Energie umgestellt wird, immer geringer wird. Wir haben gestern im Fernsehen den Chef der E-Control hören dürfen, der offenbar überhaupt der Meinung war: Sperren wir zu!
Ich glaube aber, dass der Ansatz richtig ist, eine Gesamtstrategie zu überlegen, die ermöglicht, dass bestehende Infrastruktur vielleicht weiterverwendet werden kann, und Ihre Expertinnen, die im Ausschuss anwesend waren, haben gesagt, es wird daran gearbeitet: Wir wollen eine weitgehende Wasserstoffstrategie, wollen die Dekarbonisierung – und sie wollen sich auch anschauen, wie weit sie bestehende Infrastrukturen auch dafür nützen können.
Das ist gescheit. Warum? – Neben der Frage der Wärme zu Hause, wo wir zum Teil wirkliche Umstellungsschwierigkeiten haben, nämlich im mehrgeschoßigen Wohnbau, da wir dort nicht so einfach auf die Wärmepumpe umstellen können, haben wir natürlich das große Thema industrielle Prozesswärme. Und da ist es immer noch leichter, die mit jedem Oxidationsvorgang entstehende Wärme bereitzustellen, als sie dann durch hohen Stromeinsatz im entsprechenden Ausmaß herzustellen. Da müssen wir die vernünftigste Lösung finden, und daher müssen wir schauen, dass die Infrastruktur, die wir haben, möglichst genützt wird. Da bitte ich Sie, Frau Staatssekretärin – Ihre Expertinnen gehören ein bisschen besser koordiniert, war mein Eindruck im Ausschuss –, dass wir daher von Ihnen rasch auch die Zukunftsaussichten geliefert bekommen: Wie kommen wir hin? Was können wir nützen, und was können wir nicht nützen?
Ein Nachtrag noch: Was wir gehört haben, ist, dass wir das Problem haben, dass die Biogasanlagen zum Teil zu weit weg sind, um sie ans Gasnetz anzuschließen. Das ist ein bisschen traurig, denn: Würde man das Methangas, das dort entsteht, direkt verwenden können, könnten wir in diesem Ausmaß weniger fossiles Erdgas verwenden und würden mit der bestehenden Infrastruktur bereits mehr herausholen, als wenn wir zwischendurch verstromen oder etwas anderes machen.
Auch da meine Bitte, Frau Staatssekretärin, in so einem Gesamtkonzept zu schauen: Wie weit können wir durch Ausbau der Erneuerbaren auch im Bereich gasförmiger Brennstoffe die Infrastruktur nützen, die Dekarbonisierung unterstützen und es am Ende ermöglichen, dass auch eine energieintensive Industrie und ein energieintensives Gewerbe in diesem Land noch eine Chance haben? Das ist nämlich meine größte Angst: dass wir so weit ins Hintertreffen geraten, dass wir gerade die produzierende Industrie zusperren müssen. Und ehrlich gesagt, nur vom Fremdenverkehr, so gut er ist, werden wir nicht leben können (Beifall der Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.]), auch nicht in Vorarlberg. – Danke, Christine. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
14.54
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl.
RN/65
14.55
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, willkommen hier bei uns im Hohen Haus! Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Uns liegt heute hier einerseits das Standortabsicherungsgesetz vor, das wir auch unterstützen – das ist eine notwendige Entlastung für die heimische Industrie, und dieser werden wir wie gesagt auch zustimmen –, und andererseits eine Änderung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Auch dieser stimmen wir zu, aber – Kollegin Lassnig hat es, glaube ich, auch schon mehrfach gesagt – es ist eine Übergangslösung, also nicht unbedingt der ganz große Wurf, aber eine Notwendigkeit.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das wir in der letzten Legislaturperiode geschaffen haben, umgesetzt haben, zeigt, was möglich ist, wenn man konsequent handelt, statt nur anzukündigen. Noch nie wurde in Österreich so viel erneuerbare Energie ans Netz gebracht wie damals. Sogar Umweltminister Totschnig – der sich Umweltminister nennt – hat in der letzten Nationalratssitzung relativ groß quasi gefeiert, würde ich fast sagen, dass die Treibhausgasemissionen in den letzten Jahren so toll gesunken sind. (Beifall der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Ja, wie gesagt, wir haben auch etwas dafür getan, wir haben dafür etwas eingesetzt.
Mehr Erneuerbare heißt mehr Angebot, und das heißt auf lange Sicht günstigere Energiepreise. Die Sonne schickt keine Rechnung, der Wind auch nicht – Putin schon, und er finanziert damit einen wirklich unsäglichen Krieg. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Ein Windrad kostet aber schon auch was, oder?) – Ja, die Umsetzung vielleicht schon, aber die Energie selber nicht. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Okay! Nein, ich sage es nur!) Es macht schon einen Unterschied, ob jetzt quasi für die Energieform selber auch etwas gezahlt wird; darum geht es. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Aber das Öl selber stellt ja auch keine Rechnung, das ist ja auch die Technologie ...!)
Wer also die Energiewende blockiert – das habe ich schon gestern ausgeführt –, der ist einerseits verantwortlich dafür, dass sich Menschen da draußen ihre Energiekosten teilweise nicht mehr leisten können (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, wegen eurer Politik! Die Grünen, die Totengräber der Republik Österreich!), und er finanziert auch den Krieg mit. Was wir jetzt brauchen, ist Verlässlichkeit. Die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Industrie, aber auch die Erneuerbarenbranche braucht diese. Was wir derzeit erleben, ist das Gegenteil von Verlässlichkeit. Ein Branchenvertreter hat es kürzlich treffend formuliert: Noch keine Regierung hat in sechs Monaten so viel Planbarkeit zerstört wie diese. – Ja, und er hat recht, das muss man leider so offen sagen.
Die Bundesregierung hat den Energiekrisenbeitrag verschärft, und jetzt droht eine neue Abgabe für Einspeiser, die wie ein Damoklesschwert über der gesamten Branche hängt. Das Ergebnis: Milliardeninvestitionen in Wind- und Sonnenenergie werden auf Eis gelegt, weil niemand mehr weiß, welche Regeln morgen gelten. So schafft man keine Energiewende, so schafft man Stillstand.
Es fehlen einfach die drei entscheidenden Gesetze: das Erneuerbares-Gas-Gesetz, das Elektrizitätswirtschaftsgesetz und das Gesetz zum Netzausbau. Genau diese Gesetze sind das Rückgrat der Energiewende. Ohne sie bleiben viele Projekte in der Luft. Vor allem beim Biogas brauchen wir endlich verlässliche, langfristige Rahmenbedingungen, damit Landwirtinnen und Landwirte und Betriebe wissen, worauf sie bauen können. Aus diesem Grund bringen wir folgenden Antrag ein:
RN/65.1
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Energiegesetze vorlegen und leistbare Preise sichern“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, wird aufgefordert, umgehend ein Reformpaket mit folgenden Punkten vorzulegen:
Die Wahrheit ist: Jede Verzögerung bei den Erneuerbaren bremst nicht nur den Klimaschutz, sie bremst auch die Wirtschaft, sie bremst die Energiepreisstabilität und letztlich unsere Unabhängigkeit. Was wir jetzt brauchen, ist Planbarkeit statt Politik auf Sicht. Wir brauchen Verlässlichkeit statt Verunsicherung, und wir brauchen den Mut, die Energiewende nicht länger zu vertagen, sondern sie wirklich konsequent umzusetzen – mit all ihren Chancen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.00
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/65.2
TOP7 Unselbständiger Entschließungsantrag: Energiegesetze vorlegen und leistbare Preise sichern von Simone Jagl
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Der von den Bundesräten Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Energiegesetze vorlegen und leistbare Preise sichern“ ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.
Als Nächste hat sich die Frau Staatssekretärin zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/66
15.00
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Schönen guten Nachmittag! Es gibt zwei Herausforderungen, an denen wir besonders stark arbeiten. Das eine ist die Energiewende und das andere ist die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP), und beides ist zentral dafür, dass dieser Standort Österreich Zukunft hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn ich jetzt auf die zwei Gesetze eingehe, so braucht es, gerade wenn es um die Energiewende, um die Transformation, die wir in diesem System vorhaben, auch um die Herausforderung geht, neue Wege, um Energie effizienter, ökologischer und nachhaltiger zu gewinnen und zu nutzen. Und genau da setzen wir mit dieser Reform des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes an.
Wir gehen nicht den Weg des Verbots gasförmiger Energiequellen, sondern wir sagen: Die sind grundsätzlich schon gut, aber wir wollen die bestehende Infrastruktur nutzen und durch gezielte Förderung klima- und zukunftsfit machen. Das EAG enthält daher diese Finanzierungsmöglichkeit für Biomethan- und Biogasanlagen.
Dafür werden 20 Millionen Euro aus der Ökostromfinanzierung mobilisiert. 2024 gab es nämlich Fördercalls für Investitionszuschüsse für Biomethan. Da wurde bereits Finanzierung zugesichert, und die müssen wir jetzt sicherstellen und auch abdecken. Aber jenen Anlagen, die in den Jahren 2025 und 2026 fertiggestellt werden, können wir auch so eine Finanzierung ermöglichen.
Zusätzlich können wir mit dem EAG sicherstellen, dass die Nachfolgeprämie für Biogasverstromungsanlagen weiterhin erhalten bleibt. Für die Verträge, die 2026 auslaufen würden, haben wir somit eine Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung geschaffen. So werden gezielt Förderungen für nachhaltige Technologien gewährleistet und bereits bestehende Infrastruktur als zentraler Bestandteil der Energiewende genutzt.
Darüber hinaus werden im EAG die Nachhaltigkeitskriterien für flüssige Biobrennstoffe und Biomassebrennstoffe angepasst und dadurch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Das ist ein wichtiger Schritt, auch um die österreichischen Energiegesetze an die Veränderungen der Zeit anzupassen und für die Zukunft fit zu machen.
Die Reform des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ist ein wichtiger Schritt. Ich betone: Es ist ein wichtiger Schritt, denn an allen anderen Schritten, die angesprochen worden sind, arbeiten wir hart und so zügig es geht, um die Energiewende voranzutreiben. Unser Ziel ist, dass die Energie effizient und ökologisch nachhaltig erzeugt wird. Dafür muss die Energie genau diesen beiden Kriterien entsprechen und leistbar sein.
Ja, die während der letzten Jahre gestiegenen Energiekosten betreffen uns alle: private Haushalte, öffentliche Haushalte, die Landwirtschaft, die Wirtschaft und die Industrie. Die Bundesregierung arbeitet, wie gesagt, an einer Vielzahl neuer Gesetze, um Entlastung zu schaffen. Unser Credo ist: saubere, sichere und leistbare Energie. Wir wollen die Rahmenbedingungen im Energiebereich insoweit verbessern, als wir das dann auch sicherstellen können.
Jetzt ist es uns mit dem Entlastungspaket, das als zweites Gesetz heute hier zur Abstimmung steht, gelungen, zumindest einen ersten Schritt für die österreichische Energie zu gehen und ein Entlastungspaket für die Industrie zu mobilisieren.
Die Energiekosten sind von zentraler Bedeutung für die Industrie, insbesondere für die energieintensiven Branchen. Ihre Auswirkungen haben weitreichende Folgen für Wettbewerbsfähigkeit, Standortentscheidungen, Investitionsentscheidungen und damit am Ende des Tages auch für die Arbeitsplätze und unseren Wohlstand. Es ist daher in Zeiten von hohen Energiekosten ein richtiger und wichtiger Schritt, den wir als Bundesregierung setzen, zur Absicherung des Standorts die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie zu stärken. Mit dem Standortabsicherungsgesetz, SAG, ist uns dies gelungen. Wir ermöglichen eine gezielte Entlastung der Unternehmen, die durch steigende Strompreise – auch infolge der Einbeziehung der indirekten CO2-Kosten aus dem europäischen Emissionshandel – und von einem tatsächlichen Risiko von Verlagerung von CO2-Emissionen betroffen sind.
Das Risiko von Carbon-Leakage, also des Abwanderns der Firmen ins Ausland, um Emissionsstandards zu umgehen, ist bei uns allgegenwärtig. Und genau durch diese Ausgleichsmaßnahme können wir diese Abwanderung verhindern und sowohl die wichtigen ökologischen Standards der Europäischen Union als auch ein wirtschaftsfreundliches Umfeld aufrechterhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
Zusammengefasst: Wir verhindern nicht nur die wirtschaftlichen Nachteile für österreichische Betriebe, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zur Attraktivierung unseres Standorts und zum Erhalt von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen im Inland. Das SAG steht für einen verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Umgang mit wirtschafts- und klimapolitischen Herausforderungen. Mit diesem Leitbild werden die Maßnahmen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Unterstützung geschaffen. Konkret werden 75 Millionen Euro pro Jahr für die Jahre 2025 und 2026 mobilisiert, um durch eine Förderung bis zu 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten abzufedern.
Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Unternehmen in Energieeffizienz und Dekarbonisierung investieren. Im Unterschied zur Vorgängerversion schreibt das neue SAG hier den konkreten Investitionsumfang vor. Es müssen mindestens 80 Prozent der gewährten Fördersumme als Investitionen und die Hälfte davon in Energieeffizienzmaßnahmen oder Dekarbonisierungsmaßnahmen getätigt werden.
In Zeiten einer angespannten Budgetlage war das tatsächlich ein Kraftakt dieser Bundesregierung, aber es ist ein wichtiges und richtiges industriepolitisches Signal, um unseren Wirtschaftsstandort zu stärken. Wir werden diese Herausforderungen weiter aktiv adressieren, um sowohl die energetische Transformation zu schaffen als auch die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Wenn es gute Ideen gibt, die aus der Wirtschaft kommen, mit denen man es auch tatsächlich schafft, aus Kläranlagen – ich kenne auch eine oberösterreichische Firma, die das kann, vielleicht ist das die gleiche – Wasserstoff zu produzieren, dann werden wir, das kann ich Ihnen versichern, aktiv die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass solche Innovationen zum Nutzen unseres Standorts und unserer Bürger hier in Österreich eingesetzt werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.07
Vizepräsident Michael Wanner: Danke, Frau Staatssekretärin.
Als Nächster ist Bundesrat Christoph Thoma zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
RN/67
15.08
Bundesrat Christoph Thoma (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Vielen Dank für die ausführliche Darstellung dieser beiden Gesetzesmaterien. Ich möchte vorweg festhalten: Herr Bernard hat von einem „Tiefschlaf“ der Bundesregierung gesprochen. – Herr Bernard, ich gerate tatsächlich in Tiefschlaf, wenn ich Ihnen zuhören muss. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Das ist derartig ermüdend, was Sie da herunterla- -, was Sie da erzählen und wie Sie da mit Zahlen um sich schmeißen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich kann gar nicht werten, ob die richtig oder falsch sind. Das überlasse ich Ihnen, ich vertraue Ihnen, die Zahlen werden schon stimmen. Sie werden schon richtig gegoogelt oder sich über die KI etwas haben ausrechnen lassen. Es wird stimmen, aber ich gerate tatsächlich in Tiefschlaf.
Und die Frau Staatssekretärin – die Frau Staatssekretärin – hat eben wieder festgehalten, dass unsere Bundesregierung definitiv keine Vernichtungspolitik macht, sondern für Österreich und seine Unternehmerinnen und Unternehmer arbeitet, und das ist die wesentlichste Aussage, die hier getroffen wird. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie bei der SPÖ.)
Ich habe heute ja schon mehrere Reden gehört, und am Beginn der Rede von Herrn Bernard habe ich mir gedacht, ich bin jetzt in einer Landwirtschaftsdebatte. Ich habe dann versucht, ihn zu verstehen: Redet er jetzt zum Thema? Redet er am Thema vorbei? – Irgendwann hat er dann doch die Kurve gekratzt, es war okay. Aber lassen Sie mich vielleicht noch zwei Gedanken mit Ihnen teilen, nämlich zur gestrigen Enquete mit Herrn Prof. Vahrenholt.
Ich muss mich übrigens auch entschuldigen. Ich habe zwar nicht das Recht dazu, aber ich tue es trotzdem: Es ist wirklich erschreckend, dass wir ein Panel ohne Frau hatten. Das geht einfach gar nicht! Das sage ich hier als Mann. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Also wenn wir etwas lernen müssen – wir von der ÖVP-Fraktion, aber auch alle anderen Fraktionen, vielleicht auch die Kolleginnen und Kollegen von den Freiheitlichen –: Die Frage, ob immer ein Geschlechterverhältnis von 50 zu 50 bestehen muss, sei dahingestellt, aber ich glaube, es gibt auch auf den Gebieten Energie, Klima, Zukunft der Landwirtschaft und auch auf allen möglichen anderen Gebieten sehr kompetente Frauen, die uns entsprechend wertvolle Auskunft geben können.
Herr Vahrenholt hat also behauptet oder er hat das irgendwie dargestellt (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Themenverfehlung!) – (in Richtung Bundesrat Kofler) wenn Sie nicht zum Thema reden, kann auch ich nicht zum Thema reden –, dass 50 Prozent des Klimawandels nicht hausgemacht sind, sondern zumindest irgendwie naturgegeben, physikalisch, was auch immer. Mit Verlaub: Das halte ich für eine These, mit der ich gar nichts anfangen kann. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja eh! Du kannst nichts damit anfangen!) Ich erlaube mir hier aber auch, Kritik zu äußern, wie jeder Mensch Kritik äußern darf. (Ruf bei der FPÖ: Bitte!) Das ist das lebendige Thema der Demokratie. (Ruf bei der FPÖ: Genau!) Der Herr Präsident hat gestern ja auch festgehalten, dass man Kritik äußern darf. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Darfst eh!) Ich tue es hier auch.
Im Übrigen noch etwas: Prof. Wohlgemuth von der Uni Graz hat dann behauptet, wir werden in Zukunft weniger Energie brauchen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, hat er nicht gesagt! Es wäre gut, es wäre wünschenswert! Du schläfst wirklich immer, du hörst nie zu! – Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Aufpassen!) Das finde ich ehrlich gesagt einen kompletten - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Der schläft nur ..!) – Ja, Herr Spanring, es wird mit weniger Energie nicht funktionieren. Unsere Unternehmen brauchen leistungsfähige Energie. (Zwischenruf der Bundesräte Kofler [FPÖ/NÖ] und Repolust [FPÖ/Stmk.].) Darum ist die Standortabsicherung mit den 150 Millionen Euro, wie es die Frau Staatssekretärin dargestellt hat, gerade jetzt essenziell, und es ist wichtig, dass wir das auch machen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Der Tetris-Meister!)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! – Herr Spanring, Sie können gerne danach eine tatsächliche Berichtigung machen, wenn Sie der Meinung sind, dass das für Sie, für Ihre Tiktok-Videos wichtig ist, aber reden Sie mir nicht permanent rein. Lassen Sie mich einfach reden. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja!)
Das Zweite, was mir bei dieser ganzen energiepolitischen Debatte auch wichtig ist: Wir müssen auch wissen, warum wir überhaupt da stehen. Das Ganze ist im Jahre 2022 aufgrund eines verheerenden Angriffskrieges, der andauert, losgegangen. Liebe FPÖ, sind Sie sich dessen bewusst? Das haben nicht wir erfunden. Das hat weder die schwarz-grüne Bundesregierung noch sonst jemand erfunden, sondern das ist eine Folge des erschreckenden Angriffskriegs von Wladimir Putin. Das müssen Sie jetzt endlich einmal akzeptieren. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Darum, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bin ich froh, dass wir hier im Schulterschluss der Regierungsparteien – die Grünen haben fünf Jahre mitgearbeitet (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Eine Einheitspartei hat immer einen Schulterschluss, das ist so!) und haben vieles mit uns gemeinsam gemacht; den Entschließungsantrag werden wir wahrscheinlich nicht mittragen, aber das wird dann jemand anderes argumentieren müssen – mit der zukunftsweisenden Energiepolitik, die wir hier machen, Zukunft gestalten.
Übrigens, ja, genau: Ich könnte jetzt noch über die EU sprechen, denn Sie haben vorhin auch noch über die EU geschimpft. Das tun wir nicht. (Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Wir übernehmen Verantwortung und betreiben keinen Populismus. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: So ein Komiker!) Wir stärken die europäische Zusammenarbeit. Realismus statt Ideologie, Zukunft statt Stillstand: Das ist unser Anspruch für eine zukunftsweisende Energiepolitik. Dafür stehen auch diese beiden Gesetzesvorhaben. – Frau Staatssekretärin, vielen Dank für diese Impulse. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bla, bla, bla, bla! Bla, bli, bla, bla!)
15.12
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster ist Herr Bundesrat Mario Trinkl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
RN/68
15.12
Bundesrat Mario Trinkl (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei den Tagesordnungspunkten 6 und 7 geht es um zwei Energiethemen, wobei Sicherheit, Stabilität, aber auch Unterstützung für energieintensive Industriebetriebe sichergestellt werden sollen.
Bei TOP 6 geht es darum, dass das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, EAG, und das Ökostromgesetz 2020 geändert werden sollen. Welche wesentlichen Änderungen gibt es da? – Es soll eine Anpassung an EU-Richtlinien erfolgen und es soll eine Übergangslösung für Biogasanlagen geben. Für bestehende Biogasanlagen, deren Verträge im Laufe des Jahres 2026 auslaufen, wird eine Übergangsregelung geschaffen. Bis zum Inkrafttreten eines eigenen Gesetzes zur Förderung von Biomethan sollen diese Anlagen Bestandsschutz beziehungsweise eine Vertragsverlängerung erhalten. Im Detail haben das meine Vorredner schon ausgeführt. Es soll den Anlagenbetreibern Rechtssicherheit geben. Das ist eigentlich, glaube ich, das Wichtigste, dass da auch weiter investiert werden kann.
Bei TOP 7 sind die wichtigsten Neuerungen, dass es erstmals explizite gesetzliche Förderungen für indirekte CO2-Kosten bei der Stromversorgung in den Jahren 2025 und 2026 für energieintensive Unternehmen mit hohem Stromverbrauch über einer Gigawattstunde bei Verarbeitungs- und Herstellungstätigkeit geben soll, die Einführung eines Deckels von 75 Prozent und eines Gesamtbudgets von 150 Millionen Euro für zwei Jahre für die Förderung. Weiters gibt es eine Verpflichtung zu Effizienzmaßnahmen und erneuerbaren Energien als Gegenleistung. Weiters soll eine Erweiterung der Förderfähigkeit auch für konzerninterne Energielieferungen kommen. Der Fokus soll ganz klar auf die Standortabsicherung gelegt werden – deshalb auch Standortabsicherungsgesetz 2025 –, um weiterhin wettbewerbsfähig bleiben zu können. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir alle haben in den letzten Tagen über die Medien vernommen, dass die Netzkosten im Bereich des Stromes im Jahr 2026 neuerlich um 1,1 Prozent und im Gasbereich um 18 Prozent steigen sollen. Was mich erschreckt, ist – ich habe mir das angeschaut –: Bereits im Jahr 2025 sind laut E-Control die Netzkosten in Österreich um rund 23,1 Prozent gestiegen. Wenn man sich da die einzelnen Bundesländer anschaut – Niederösterreich plus 32 Prozent, Steiermark plus 29 Prozent, Wien plus 31 Prozent, Kärnten plus 14 Prozent, Oberösterreich 25 Prozent, und so geht das weiter –, macht diese neuerliche Steigerung natürlich doch einiges aus. Ein durchschnittlicher Haushalt mit 3 500 Kilowattstunden im Jahr 2025 wird nur aufgrund dieser Erhöhungen im Netzbereich pro Jahr um immerhin 73 Euro mehr bezahlen müssen.
Wie schaut der Ausblick für 2026 aus? – Ich habe es schon gesagt: Im Bundesschnitt gibt es eine neuerliche Steigerung um 1,1 Prozent. Wenn man da aber ins Detail geht und sich die Situation in den einzelnen Bundesländern anschaut, sieht man, dass es für einige Bundesländer richtig teuer wird. In Niederösterreich werden die Kosten noch einmal um 6,9 Prozent steigen, in Tirol um 11,2 Prozent und – was mir als Burgenländer natürlich besonders wehtut – im Burgenland um 16,1 Prozent. Da werden die Leute nächstes Jahr für Energie, für Strom also sehr, sehr tief in die Geldbörse greifen müssen.
Ich sehe aber auch etwas Positives, und zwar soll es ab nächstem Jahr erstmalig den Sommersonnenrabatt geben. Das ist ein Rabatt von rund 20 Prozent für die Netzentgelte, der von 1. April bis 30. September zwischen 10 und 16 Uhr gilt. Es ist natürlich sehr sinnvoll und wichtig, dass man, wenn sehr viel Strom am Markt ist, zumindest auch ein bisschen davon profitiert.
Schaut man sich die Strompreise in Österreich für dieses und nächstes Jahr an, kann man sagen: Viel Unterschied wird es nicht geben. Wir liegen aktuell bei 0,30 bis 0,35 Euro, was eigentlich sehr, sehr hoch ist – in den Jahren 2018, 2019, 2020 war der Preis sehr stabil bei rund 19 Cent. Schaut man sich die aktuelle Zusammensetzung dieses Preises an, sieht man, dass der Arbeitspreis – einer meiner Vorredner hat es schon gesagt – nicht mehr der größte Brocken ist, sondern die Netzgebühren und Steuern den tatsächlichen Arbeitspreis schon längst überholt haben.
Schaut man sich das im Gesamten an, kann man sagen, dass Energie, Strom in den letzten Jahren um fast 40 Prozent teurer geworden ist. Da braucht man sich nicht zu wundern, dass viele Haushalte mit den immensen Energiekosten zum heutigen Zeitpunkt kämpfen.
Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hat sich über die Medien schon klar dazu geäußert: Da müssen sich der zuständige Bundesminister Hattmannsdorfer und natürlich auch Sie, Frau Staatssekretärin, einschalten! So kann es einfach nicht weitergehen.
Der Strompreis wird nicht nur für die Haushalte, sondern auch für die Gasthäuser, Klein- und Mittelbetriebe – ich kenne sehr viele Gastwirte, die sagen, es geht einfach nicht mehr – existenzbedrohend. Deswegen: Bitte unternehmen Sie alles, was möglich ist, um zukünftig den Strompreis nicht nur stabil zu halten, sondern ihn auch zu senken! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
15.19
Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Doch, Herr Kollege Spanring hat sich noch zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. – Bitte.
RN/69
15.19
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretärin! Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer! Ich möchte nur ganz kurz noch einmal auf Kollegen Thoma eingehen. Ich habe ja so ein nettes Facebook-Meme mit einem Vergleich. (Der Redner hält einen Ausdruck von zwei mit einem roten Pfeil verbundenen Onlinezeitungsmeldungen, wobei die eine mit „OE24“ sowie „Juni 2025“ überschrieben ist und Bundeskanzler Stocker zeigt und die andere mit „Kronen Zeitung“ sowie „Oktober 2025“ überschrieben ist und eine Energierechnung sowie eine Geldscheine haltende Hand zeigt, in die Höhe.) Das eine war ein Interview von Herrn Kanzler Stocker im Juni 2025, in dem er verspricht: „Niedrigere Strompreise ab Herbst.“
Herbst ist die Jahreszeit, in der die Blätter sich verfärben, vom Baum fallen – also jetzt. Jetzt haben wir Oktober 2025, und die „Kronen Zeitung“ titelt: „Darum werden Gas und Strom jetzt noch teurer“. – So viel zu den Versprechen der ÖVP!
Herr Kollege Thoma, wenn Sie sich da herausstellen und alle Schuld von sich weisen und sagen, es ist nur der Krieg, der schuld ist, dann frage ich mich, wenn ich einen Vergleich zu anderen Ländern ziehe: Warum betrifft das nur Österreich? Ist es vielleicht doch die ÖVP-Politik, die ÖVP-Wirtschaftspolitik, die uns in den Abgrund zieht? Ich glaube, die schadet uns mehr als der Angriffskrieg. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der FPÖ.)
15.20
Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/70
Vizepräsident Michael Wanner: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/70.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 geändert werden.
Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest. – Das ist so.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen diesen vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der Beschlusserfordernisse angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
RN/70.2
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Standortabsicherungsgesetz 2025.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen diesen vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/70.3
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Energiegesetze vorlegen und leistbare Preise sichern“ vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
RN/71
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird (GewO-EU-Finanzberufsverordnungen Novelle 2025) (203 d.B. und 218 d.B. sowie 11711/BR d.B.)
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zum 8. Tagesordnungspunkt.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs. – Ich bitte um Ihren Bericht.
RN/72
Berichterstatterin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile es ihm.
RN/73
15.25
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Es geht bei diesem Gesetzesbeschluss wieder um eine Umsetzung einer europäischen Verordnung in nationales Recht. Wieder einmal erleben wir, wie die EU-Bürokratie auf unsere nationale Gesetzgebung einschlägt. Viele fragen sich: Wohin entwickelt sich eigentlich die Europäische Union?
Die Europäische Union ist eine supranationale Organisation, an die wir immer mehr von unserer nationalen Souveränität abgeben müssen, die dann Entscheidungen für uns trifft, die für die Einzelstaaten, also auch für uns Österreicher, verbindlich sind. Supranationale Institutionen haben rechtliche Zuständigkeiten, die über nationale Grenzen hinausgehen, und ihre Entscheidungen haben oft Vorrang vor nationalem Recht.
Die Europäische Union installiert immer mehr Überwachung, immer mehr Kontrollmechanismen, ob analog oder digital, Tag für Tag. Viele sagen, am Ende steht für viele ein digitales Gefängnis.
Die aktuellen Vertrauenswerte für Demokratie, Grundrechte und Medien haben sich deutlich verschlechtert. Der Grund ist genau das: die Sorge vor der verstärkten Überwachung.
Wenn wir die EU-Vorgaben nicht umsetzen, droht die EU mit Vertragsverletzungsverfahren, mit Sanktionen, mit Strafzahlungen. Die Belastungen der Umsetzung müssen vor allem die Unternehmen bezahlen, aber am Ende bezahlt immer der Endverbraucher, der Konsument.
Geschätzte Damen und Herren, in der Regierungsvorlage geht es diesmal um weitere Informationspflichten für Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler. Damit wird die Freiheit der Wirtschaft immer weiter eingeschränkt, und somit verliert sie weiter an Attraktivität.
Mit neuen Offenlegungspflichten und Berichtspflichten steigt die Bürokratie, ohne dass ein Mehrwert für Kunden oder für die Unternehmen entsteht. Gerade Klein- und Mittelbetriebe haben nicht die Kapazität, ständig komplexe EU-Vorgaben zu dokumentieren beziehungsweise umzusetzen. Die großen Betriebe werden es mit ihren Rechtsabteilungen selbstverständlich schaffen, die anderen, die kleinen, bleiben auf der Strecke, und so entsteht ein Wettbewerbsnachteil, der wieder zu mehr Verwirrung als zu mehr Transparenz für den Kunden führt. (Beifall bei der FPÖ.)
Jedes Mal, wenn man eine Gesetzesnovelle auf den Tisch bekommt, wird die Bürokratie mehr, und das passiert auch mit dieser Novelle. Kollege Fürtbauer im Nationalrat hat bei der Nationalratssitzung letzte Woche eine sehr anschauliche Gegenüberstellung gezeigt, daher wiederhole ich es und zeige es auch hier. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe, dessen linke Seite beinahe leer und dessen rechte Seite voll beschrieben ist.)
Hier, auf dieser Seite (auf die linke Seite deutend) das Alte, und hier (auf die rechte Seite deutend) das Neue. (Durch die Seiten blätternd:) Das ist auf Seite 1, auf Seite 2 und auf Seite 3.
Das heißt, wir haben wieder mehr geschaffen, als wir gehabt haben. Wenn das Bürokratieabbau sein soll, dann gute Nacht, Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)
Da stellt sich wieder einmal die Frage: Wo ist der Sepp, wo ist (in Richtung Staatssekretärin Zehetner) Ihr Kollege, der Herr Staatssekretär? Er hat großmundig angekündigt, den Bürokratiedschungel zu roden – bis dato hat er nicht einen Bürokratiebaum gefällt! (Heiterkeit bei der FPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Es geht daher nicht darum, den Unternehmern, den Bürgern immer neue Vorschriften, Formulare und Berichtspflichten aufzuerlegen und sie zu ärgern, zu demotivieren. Wenn die Regierungsparteien über Bürokratieabbau reden, dann soll das kein Schlagwort sein, sondern es muss endlich einmal Realität werden!
Leider hat sich der Wirtschaftsminister heute nicht selbst Zeit genommen, denn die Wirtschaftslage ist sehr ernst. Frau Staatssekretärin, Sie sind auch mitverantwortlich für Wirtschaft, Energie, daher die Frage: Wann greift die Bundespolitik, wann greifen Sie einmal ein? Ankündigungen sind zu wenig, auch wenn das, was Sie vor Kurzem gesagt haben, an sich wichtig ist.
Auch Wirtschaftsminister Kocher hat sehr viel angekündigt, aber die Abwärtsspirale wird immer schneller und geht immer weiter nach unten. Das Wirtschaftswachstum steht bei null, die Arbeitslosigkeit steigt und steigt. Es gibt Rekordinsolvenzen und weiterhin eine Inflation von 4 Prozent. Jeder spürt es, aber vor allem die energieintensiven Unternehmen und wir Menschen, wir alle spüren es in der Geldbörse. Die Unternehmen und die Industrie verlieren weiter an Boden, und die Bundesregierung steht auf der Bremse, statt Tempo zu machen.
Wir fordern einen raschen Kurswechsel weg von der Regulierungswut hin zu einer echten unternehmerischen Freiheit. Wir brauchen für eine starke Wirtschaft und für eine florierende Industrie dringend leistbare Energie und ein Ende der CO2-Bepreisung, um Wohlstand und vor allem Arbeitsplätze
zu sichern. Es darf keine weiteren Belastungen und Überregulierungen für unsere Betriebe geben, daher gibt es von unserer Seite keine Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
15.30
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Thoma. Ich erteile es ihm.
RN/74
15.30
Bundesrat Christoph Thoma (ÖVP, Vorarlberg): Danke, Herr Präsident. – Jetzt müsste ich, glaube ich, fast mit einer tatsächlichen Berichtigung starten. (Ruf bei der FPÖ: Ja?) Ich tue es nicht – aber vielleicht so, Herr Pröller: Das Wirtschaftswachstum ist mit 0,3 Prozent (Zwischenrufe bei der FPÖ) und nächstes Jahr mit 1,1 Prozent und nicht mit null prognostiziert. Bleiben Sie einfach mal wieder bei den Fakten! (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: 0,3, ja eh!) Wenn man faktenorientierte Politik macht, dann kann man auch lösungsorientiert im Schulterschluss der Fraktionen arbeiten! (Beifall bei der ÖVP.)
Das Zweite, weil Herr Spanring ja vorhin die ÖVP-Wirtschaftspolitik so kritisch beäugt hat: Danke, dass Sie bei Tagesordnungspunkt 7 zugestimmt haben! Da geht es um die 150 Millionen Euro, die wir für die Industrie, für die energieintensiven Unternehmen bereitstellen. Ich glaube, die ÖVP-Wirtschaftspolitik, die wir hier mit unserem Herrn Bundesminister und unserer Frau Staatssekretärin machen, ist doch nicht so schlecht. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, 1 Milliarde weghauen und 150 Millionen Euro...! Super! Ihr seid so gut!) Es ist übrigens auch ein Zeichen, dass uns die Wirtschaftspolitik ein großes Anliegen ist (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Stimmt, deshalb geht es uns
allen so gut, weil die ÖVP so gut ist!), darum haben wir auch eine Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium sitzen – und ich bin froh, dass du da bist, liebe Elisabeth! (Beifall bei der ÖVP.)
Zu diesem Thema Gewerbeordnung kann man jetzt natürlich eine Baustelle aufmachen und über Bürokratieaufbau oder Bürokratieabbau diskutieren, wir setzen hier schlussendlich geltendes europäisches Recht in einer nationalen Verordnung um – und mit Verlaub: Wir sind Teil der Europäischen Union, und ich bekenne mich zur Europäischen Union, weil sie in den letzten 30 Jahren massiven Wohlstand nach Österreich gebracht hat, wovon auch Sie, geschätzte Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, profitieren! (Beifall bei der ÖVP.)
Wahrscheinlich könnten Kollege Matznetter und ich jetzt auch eine Diskussion über die Gewerbeordnung führen (Zwischenruf des Bundesrates Matznetter [SPÖ/W]), das tun wir nicht, weil wir schlussendlich auch nicht zu viel Aufmerksamkeit auf die Freiheitlichen lenken wollen, weil es eh nichts bringt, weil eh alles schlecht ist, was wir machen. (Beifall bei der FPÖ.) Ich bin froh, dass wir geltendes europäisches Recht umsetzen. – Ja, ich weiß schon, dass Sie jetzt applaudieren, das war jetzt für Sie aufgelegt. (Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Die Leute, die uns zuhören, haben das natürlich verstanden: Sie reden das Land permanent kaputt und Sie machen es tot. Das ist Ihr einziger Anspruch. Sie wollen Österreich zerstören (Zwischenrufe bei der FPÖ) und sonst gar nichts, Herr Spanring! (Präsident Samt übernimmt den Vorsitz.)
Im Übrigen, Herr Spanring, Sie können noch gut vier Jahre hier herinnen weiter brüllen und schreien, das ist Ihr gutes Recht, aber vor 2029 wählen wir nicht, das muss Ihnen auch klar sein. (Rufe bei der FPÖ: Wir werden sehen! Schauen wir mal!) Wir arbeiten für Österreich, das unterscheidet uns von Ihnen. Die Regierungsparteien (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: ... da muss die Angst groß sein ...!) – die ÖVP, die SPÖ und die NEOS – arbeiten, Sie kritisieren und haben keinerlei Lösungsvorschläge. Das beweisen sämtliche wirtschaftspolitischen Debatten in diesem Haus.
Frau Staatssekretärin, es ist gut, dass wir europäisches Recht umsetzen, es ist gut, dass wir keine Mauern aufziehen, sondern dass wir 27 Staaten in Europa sind, die gemeinsam arbeiten. Man sieht es an der Zollpolitik. Wir brauchen Europa, wir brauchen Brüssel, wir brauchen Straßburg – und wer das nicht versteht, der hat schlichtweg Wirtschaftspolitik im europäischen Kontext nicht verstanden! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
15.33
Präsident Peter Samt: Eine weitere Wortmeldung dazu liegt nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
RN/75
Präsident Peter Samt: Wir gelangen zur Abstimmung. – Es sitzen alle.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/76
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (494/A sowie 11693/BR d.B. und 11703/BR d.B.)
Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sandro Beer. Ich bitte um seinen Bericht.
RN/77
Berichterstatter Sandro Beer: Sehr geschätzter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Peter Samt: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA. Ich erteile es ihr.
RN/78
15.35
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher:innen – ja, Besucher:innen – und Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Ja, eine Erhöhung des Investitionsfreibetrags zur Belebung der Konjunktur ist grundsätzlich natürlich eine gute Sache. Steuern einzuheben oder sie so wie heute zu erlassen, bedeutet, wie das Wort schon sagt, Steuerung. Steuern sind also Lenkungsmaßnahmen, und hier sind es im Konkreten wirtschaftliche Lenkungsmaßnahmen. – (In Richtung Bundesministerin Schumann:) Frau Ministerin, hallo!
Das heißt, wir müssen oder wir wollen vorausschauend mit unserem Geld umgehen.
An die Zukunft zu denken bedeutet aber eben auch, an das Klima zu denken und alles dafür zu tun, unsere Natur zu schützen, unsere Existenzgrundlage zu sichern und sie nicht zu unserem Schrecken werden zu lassen. Es scheint aber so zu sein, dass die aktuelle Bundesregierung das nicht sieht. Sie geben weniger Geld für Klimaschutzmaßnahmen, aber mehr Geld für klimaschädliche Maßnahmen aus – und ich wiederhole das hier so oft, bis es sich endlich ändert.
Im Bereich der Wirtschaft haben Sie nun bereits den Transformationsfonds gekürzt und damit Investitionen in die Energiewende verhindert. Das ist aber ein Desaster für das Klima und eben auch für unsere Zukunft. Wir brauchen Unternehmen für eine erfolgreiche Wirtschaft, aber auch für eine erfolgreiche Energiewende und für die Sicherheit unserer Zukunft. Wir brauchen hierfür vor allem Unternehmen, die viel Energie brauchen und viel CO2 ausstoßen. Eines dieser Unternehmen ist der Düngemittelerzeuger LAT Nitrogen Linz. Mein Kollege Schwarz hat das schon im Nationalrat verdeutlicht: Das Unternehmen hat Hunderte Mitarbeiter:innen und einen Jahresumsatz von circa 2 Milliarden Euro, aber es ist durch seinen hohen Energiebedarf einer der größten Verursacher von Treibhausgasen in Österreich. Mithilfe des Transformationsfonds wollte es von fossiler auf erneuerbare Energie umsteigen. Der Transformationsfonds wurde nun aber gekürzt und das Projekt ist gestorben.
Nun hätte die Regierung zumindest auf der steuerlichen Einnahmenseite den Transformationsprozess fördern können, aber das tun Sie nicht. Diese Chance lassen Sie unverständlicherweise an sich vorbeistreichen. Sie könnten sich ein Beispiel an den nordischen Ländern – an Dänemark zum Beispiel – nehmen, die in der Transformation hin zu Erneuerbaren einen wirtschaftlichen Motor sehen, und es wird ihnen recht gegeben, denn ihrer Wirtschaft geht es gut.
Wir haben heute schon über die Wissenschaft geredet. Sehr geehrte Kolleg:innen von den Regierungsparteien: Hören Sie auf die mehr als 2 000 Wissenschaftler:innen, die die Energiewende als Wirtschaftsmotor sehen! Leider aber sehen Sie und auch die FPÖ die Energiewende immer als Hemmschuh – und dieser Hemmschuh, das muss ich Ihnen jetzt unterstellen, fußt nicht auf wirtschaftlichen Überlegungen, sondern auf populistischen. Die Umwelt aber ist nicht so geduldig wie das Papier, auf dem die Klimaziele stehen. Umweltkatastrophen aufgrund des Klimawandels häufen sich. Sie kosten Geld, aber vor allem kosten sie viel zu viele Menschenleben. Oder denken wir an die wachsende Billigkonkurrenz aus China: Sie lacht sich bei unserem Hin und Her im Bereich Fossile oder Erneuerbare ins Fäustchen. Noch keine
Regierung hat so viel Planbarkeit in der Energiewirtschaft zerstört wie diese. (In Richtung Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]:) Danke für dieses Stichwort, Simone.
2 Prozent mehr Investitionsfreibetrag für ökologischen Herstellungs- und Anschaffungsaufwand sind kein Extrabonus und schon gar kein Ansporn, ökologische Investitionen zu tätigen. Das ist maximal eine Extrawurst!
Es muss sichergestellt werden, dass Lenkungsmaßnahmen effektiv und effizient sind. Leider ist das beim allgemeinen Investitionsfreibetrag nicht passiert. Die Regierung hat das Gesetz schnell durchgepeitscht, ohne wirkungsorientierte Folgenabschätzung und sogar ohne Ausschussberatung im Nationalrat. Und anscheinend gibt es da keinen Plan, wie viel wirklich investiert werden soll, welchen Effekt der Investitionsbeitrag haben wird und wie viel Geld im Budget fehlen wird. Das ist unserer Meinung nach keine umsichtige Budgetpolitik. Vielmehr würde ein echter Fokus auf einen ökologischen Investitionsfreibetrag ein betrieblicher Dekarbonisierungsturbo sein. Es wäre auch fiskalisch effizienter als der allgemeine Investitionsfreibetrag, da weniger Mitnahmeeffekte zu erwarten sind.
Sie aber lassen diese Chance leider liegen. Das sehen wir als eine falsche Lenkungsmaßnahme und werden sie daher nicht unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
15.40
Präsident Peter Samt: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich Frau Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Pflege Korinna Schumann hier im Bundesrat begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. Ich erteile es ihm.
RN/79
15.41
Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der heutigen Änderung des Einkommensteuergesetzes setzen wir eine Maßnahme aus dem Regierungspaket um, und zwar die Erhöhung des Investitionsfreibetrags. Damit stärken wir gezielt den Wirtschaftsstandort Österreich, schaffen Anreize für neue Investitionen und sichern Arbeitsplätze in unserem Land.
Nach Jahren, die von Krisen geprägt waren – Pandemie, hohe Energiepreise, internationale Unsicherheiten –, braucht es jetzt eines: Vertrauen und Zuversicht in die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes. Diese Maßnahme ist ein konkreter Beitrag dazu.
Unternehmen, die investieren, tragen nicht nur zur Konjunktur bei, sondern schaffen Arbeitsplätze, Lehrstellen und Wertschöpfung vor Ort. Deshalb erhöhen wir den Investitionsfreibetrag von 10 auf 20 Prozent, für ökologische Investitionen sogar auf 22 Prozent. Damit belohnen wir jene, die in nachhaltige Technologien, Energieeffizienz oder klimafreundliche Produktion investieren.
Der Freibetrag kann für Investitionen bis zu 1 Million Euro pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden, und für die begünstigten Monate 2025 gilt diese Grenze anteilig. Damit stellen wir sicher, dass der Impuls gezielt, aber fair wirkt – besonders für kleine und mittlere Betriebe, die das Rückgrat unserer Wirtschaft sind.
Besonders wichtig ist mir als Bürgermeister: Investitionen in Betriebe bedeuten auch Investitionen in Gemeinden. Wo Unternehmen modernisieren, dort sichern sie lokale Arbeitsplätze, füllen kommunale Auftragsbücher, und dadurch entsteht jene wirtschaftliche Stabilität, von der unser ganzes Land profitiert. Ein lebendiger Wirtschaftsstandort beginnt in unseren Gemeinden, dort, wo Menschen leben, arbeiten und Zukunft gestalten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ruprecht [ÖVP/Stmk.].)
Mit dieser Maßnahme setzen wir einen klaren Impuls für Wachstum und leistbare Preise, wie es im Regierungsprogramm festgehalten ist. Sie ist gemeinsam mit dem Standortfonds, dem Breitbandausbau und der Unterstützung energieintensiver Betriebe Teil eines größeren wirtschaftspolitischen Rahmens. Alles zusammen ergibt ein stimmiges Bild: Wir schaffen Planungssicherheit, fördern Innovation und sorgen dafür, dass der Aufschwung bei unseren Menschen ankommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass unser Land wächst – gerecht, nachhaltig und solidarisch. Mit dieser Änderung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Betriebe investieren, Arbeitsplätze gesichert und unsere Gemeinden stark bleiben. – Ich danke für eure Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
15.44
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc. Ich erteile es ihm.
RN/80
15.44
Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Fischer ist, glaube ich, gerade rausgegangen – ah, da hinten steht er! –, wir sind aus dem gleichen Bezirk, wir haben unsere Rede ähnlich aufgebaut. (Allgemeine Heiterkeit.)
Was wir heute diskutieren und was wir hoffentlich auch gemeinsam beschließen werden, ist die Anhebung des Investitionsfreibetrages. Mit dieser Anhebung setzen wir ein starkes Signal für unsere Wirtschaft und unsere Betriebe. Damit schaffen wir ein wirtschaftspolitisches Werkzeug, das punktgenau dort ansetzt, wo Österreichs Stärken liegen: bei unseren Betrieben, in unseren Regionen und bei den Menschen, die Verantwortung übernehmen. Ab November 2025 bis Dezember 2026 wird der Investitionsfreibetrag für allgemeine Investitionen von 10 auf 20 Prozent erhöht und für Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung und Energieeffizienz von 15 auf 22 Prozent. – Frau Kollegin Kittl, das ist auch nicht nichts, möchte ich dazusagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: 2 Prozent!)
Die Bemessungsgrundlage bleibt weiterhin bei 1 Million Euro pro Jahr pro Betrieb. Das bedeutet einen steuerlichen Vorteil von bis zu 220 000 Euro pro Betrieb pro Jahr. Dieser steuerliche Vorteil wirkt dann direkt auf den Gewinn und stärkt damit unmittelbar die Liquidität der Betriebe. Wir wollen nämlich, dass in Österreich mehr und nicht weniger investiert wird. Wir wollen, dass Betriebe modernisieren, statt abzuwarten, und wir wollen, dass Wachstum aus eigener Kraft entsteht und nicht aus Schulden.
Ich möchte es an einem konkreten Beispiel aus unserem Heimatbezirk, dem wunderschönen Bezirk Lilienfeld, festmachen. Wir haben rund 25 000 Einwohner und 1 800 Betriebe, KMUs und EPUs; etwa 45 Prozent davon sind KMUs, das sind 800 Betriebe, die damit gestärkt werden. Diese Betriebe bilden unsere Lehrlinge aus, diese Betriebe schaffen regionale Wertschöpfung, diese Betriebe sichern unsere Familien ab, und genau für diese Betriebe macht der neue Investitionsfreibetrag einen klaren Unterschied: Wenn zum Beispiel ein Tischler eine neue Maschine anschafft, wenn ein Bäcker einen energieeffizienten Ofen aufstellt oder wenn ein IT-Unternehmen seine Systeme modernisiert, dann hilft der Investitionsfreibetrag, diese Investitionen leistbarer und auch planbarer zu machen. Damit stärken wir nicht nur die einzelnen Firmen, sondern geben den Betrieben Rückhalt und schaffen Perspektiven, denn jeder Euro, der im Betrieb bleibt, sichert Arbeitsplätze vor Ort – vor Ort im Bezirk, vor Ort im Land und vor Ort in Österreich.
Der Investitionsfreibetrag steht nicht isoliert, sondern ist eingebettet in die 2-1-0-Formel unseres Bundeskanzlers Christian Stocker: die Senkung der Inflation auf 2 Prozent, mindestens 1 Prozent Wirtschaftswachstum in einem ersten Schritt und 0 Prozent Toleranz gegenüber jenen, die unsere Werte infrage stellen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Fischer [SPÖ/NÖ].)
Diese Formel ist kein Schlagwort, sie ist ein Bekenntnis zu Verantwortung und Stabilität, und genau diese Verantwortung zeigt sich in der Verdoppelung des Investitionsfreibetrages. Der Investitionsfreibetrag ist kein Geschenk und der Investitionsfreibetrag ist auch keine Subvention, er ist ein Anreiz, Eigeninitiative zu zeigen, und ein Werkzeug, das Vertrauen schafft. Und das ist es, was wir derzeit am dringendsten brauchen: Zuversicht, Optimismus und Vertrauen – Vertrauen in die Stabilität unserer Wirtschaft, Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unserer Betriebe und Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Politik. Wir sagen unseren Betrieben mit dem neuen Investitionsfreibetrag: Wenn ihr investiert, dann steht der Staat hinter euch, und wenn ihr Arbeitsplätze schafft, dann steht euch die Politik nicht im Weg, sondern sie steht an eurer Seite!
Eines ist klar: Der Aufschwung beginnt nicht irgendwo, nicht im Nationalrat, nicht im Bundesrat, sondern vor Ort in den Werkstätten, in den Büros und in den Betrieben unseres Landes. Lassen Sie uns daher gemeinsam am Aufschwung für Österreich arbeiten – mit Zuversicht, mit Verantwortung und mit Hausverstand. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Fischer [SPÖ/NÖ].)
15.49
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile es ihm.
RN/81
15.49
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kollegen hier im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Liebe Österreicher! Dieser Antrag auf Änderung ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. (Ruf bei der ÖVP: Ts!) Die Regierung hat es sich zum Prinzip gemacht, die Opposition zu schwächen beziehungsweise zu behindern, und deshalb fand zum wiederholten Mal keine Ausschusssitzung vor der Nationalratssitzung statt. Diese Vorgehensweise ist nicht nachvollziehbar und wird von uns nicht unterstützt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ausschüsse sind der Garant für Demokratie, denn Wissen ist Macht.
Unser Nationalrat Arnold Schiefer stellte im Sommer einen Antrag, den Antrag 382/A(E), und dieser wurde nicht berücksichtigt. Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Der Antrag betreffend „Investitionsfreibetrag erhöhen und heimische Wirtschaft entfesseln“ ist zu unterstützen. Ich stelle hiermit fest, dass diese Gesetzesnovelle von uns und nicht von den antragstellenden Parteien ausgegangen ist. Der jetzt hier zur Debatte stehende Antrag ist mit dem von Arnold Schiefer nicht deckungsgleich, aber er ist eine Verbesserung zur jetzigen Regelung.
Diese Änderung kann nur der Beginn sein, weitere Änderungen müssen folgen. Man bedenke: Unsere Wirtschaft ist in der schwersten Krise seit 1945, positive Jahresabschlüsse sind vereinzelt möglich, der Investitionsfreibetrag gilt von November 2025 bis Ende Dezember 2026, ist positiv zu sehen und wird auf 20 Prozent erhöht. Das entspricht jedoch nur zu einem kleinen Teil den tatsächlichen Anforderungen unserer Unternehmen.
Diese Änderung ist wie jene bei der Wohnbaumilliarde: Es wird etwas beschlossen, was nicht beansprucht werden kann, da es nicht möglich ist. Warum ist es nicht möglich? – Weil die gesetzlichen Grundlagen nicht beziehungsweise nur schwer erfüllbar sind. Das ist populistische Politik am Rücken unserer österreichischen Unternehmen, populistische Politik sondergleichen, betrieben von dieser Bundesregierung.
Da uns als FPÖ eine zielführende Politik wichtig ist und jede auch noch so kleine Verbesserung positiv wirkt, ist diese Änderung gut. Im Sinne unserer österreichischen Unternehmen stimmen wir dem Antrag zu dieser Änderung trotz all dieser Kritikpunkte zu. (Beifall bei der FPÖ.)
15.52
Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
RN/82
Präsident Peter Samt: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/83
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (212 d.B. und 229 d.B. sowie 11695/BR d.B.)
Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Claudia Arpa. – Ich bitte um den Bericht.
RN/84
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank. – Geschätzte Frau Minister! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden, präsentieren.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Peter Samt: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sandro Beer. Ich erteile es ihm.
RN/85
15.54
Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir befassen uns heute mit einer Regierungsvorlage, die einen wichtigen und richtigen sozialpolitischen Fortschritt darstellt. Es geht um Menschen, es geht um faire Arbeit und es geht vor allem um Respekt vor Leistung.
In dieser Situation stehe ich heute nicht nur als Bundesrat hier, sondern auch als überzeugter Gewerkschafter, der die Bedeutung von Kollektivverträgen ganz genau kennt – zum Glück sind 98 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer damit abgesichert –, aber auch als jemand, der viel unterwegs ist, der mit den Kolleginnen und Kollegen spricht, Tag für Tag, oft mit Kolleginnen und Kollegen mit schwierigen Bedingungen in unterschiedlichen Bereichen, Menschen, die alles geben, aber oft viel zu wenig bekommen.
Ich möchte gleich das ansprechen, was viele von uns in den letzten Monaten massiv beschäftigt hat: Wir haben erlebt, wie Hunderten Fahrradbotinnen und Fahrradboten – oft junge Menschen, oft Studierende, die in diese freien Dienstverträge gedrängt wurden – von heute auf morgen der Boden unter den Füßen weggezogen worden ist. Da hieß es, der Markt regelt das. Es war ein Reflex auf die damalige Situation der Mitbewerber. Wenn man diese Ansage – der Markt regelt es – hört, dann kann man nur sagen, der Markt regelt es auf dem Rücken jener, die keine starke Stimme haben. Er regelt mit Kündigungs-E-Mails statt mit Respekt, und er regelt mit Härte statt mit Verantwortung. Ich sage an diesem Punkt ganz offen: Das geht mir persönlich unter die Haut. Das war keine abstrakte Situation, sondern da standen echte Schicksale und echte Menschen dahinter. Genau deswegen sitzen wir heute hier: weil wir nicht zulassen wollen, dass der Markt allein über Würde und Sicherheit entscheidet. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, jetzt schaffen wir Lösungen partnerschaftlich, aber auch konsequent. Mit dieser Novelle legen wir den Rahmen fest, wir öffnen den Weg für Kollektivverträge für freie Dienstnehmer:innen. Die Kollektivvertragsparteien – also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – können nun auch freie Dienstverträge einbeziehen oder eigene Kollektivverträge gestalten. Daher soll der Geltungsbereich des ArbVG auf freie Dienstverhältnisse nach § 4 Abs. 4 ASVG in Bezug auf den Abschluss von Kollektivverträgen ausgedehnt werden.
Zugleich schaffen wir wichtige Regelungen und klare Kündigungsregeln: vier Wochen Kündigungsfrist, ab dem zweiten Dienstjahr sechs Wochen, kündbar jeweils zum 15. oder Monatsletzten und mit einem Monat Probezeit. Wir setzen damit Folgendes um: Rechtssicherheit statt Willkür, soziale Absicherung statt ständiger Unsicherheit, Planbarkeit statt Abhängigkeit vom Wohlwollen einzelner Plattformbetreiber. Wir wollen keinen Gegensatz zwischen Wirtschaft und Arbeit schaffen, sondern wir stehen für eine faire Balance, deshalb handeln wir partnerschaftlich, aber wie gesagt auch konsequent: partnerschaftlich deshalb, weil wir die Arbeitgeber mitnehmen wollen, da wir wissen, dass nachhaltige Lösungen nur im Dialog entstehen – wir sehen das in Österreich am Erfolg der Sozialpartnerschaft –, konsequent aber auch, weil wir wissen, dass ohne Regeln die Schwächsten immer die Rechnung zahlen.
Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diese Novelle ist mit Sicherheit kein Endpunkt, sondern erst der Beginn. Wir haben gesehen, was passiert, wenn man nichts tut. Jetzt zeigen wir, was passiert, wenn Politik Verantwortung übernimmt, deshalb appelliere ich an alle hier im Haus: Unterstützen Sie diesen Schritt, unterstützen Sie faire Arbeitsbedingungen für alle, die unsere Gesellschaft tragen, denn nur so bleibt Österreich ein Land, in dem Arbeit nicht arm macht, sondern unsere Zukunft sichert! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
15.59
Präsident Peter Samt: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnung.
RN/86
der Mitglieder des Bundesrates Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Nur gelebte Neutralität sichert Österreichs Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung“ (4354/J-BR/2025)
Präsident Peter Samt: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage.
Da die Dringliche Anfrage allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.
Der Wortlaut der Anfrage ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/86.1
Ich erteile somit Herrn Bundesrat Andreas Arthur Spanring als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort und begrüße gleichzeitig Herrn Staatssekretär Alexander Pröll bei uns. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
RN/87
16.00
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer! (Mitglieder des Bundesrates von der FPÖ stellen Tafeln mit der Aufschrift „FPÖ – Zeit für Neutralität“ auf ihre Plätze.) Ich halte hier (eine Kopie des Bundesgesetzblattes für die Republik Österreich vom 4. November 1955 in die Höhe haltend) ein Stück Geschichte in Händen. Das ist natürlich nicht das Original, das ist eine Fotokopie des Bundesgesetzblattes der Republik Österreich aus dem Jahre 1955. Darauf steht:
„Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.
(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.“
Man merkt an der Formulierung, dass das natürlich schon ein etwas älteres Gesetz ist.
Heute lesen wir in Art. 9a Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes:
„Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.“ (Beifall bei der FPÖ.) „Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.“
Wir haben es heute schon einmal gehört, wir haben heute im Rahmen des Festakts zu 80 Jahren Länderkonferenz über die Schönheit der Verfassung gesprochen. Wir haben einerseits von der Schönheit der Verfassung gesprochen, andererseits haben wir gehört, dass Österreich damals, nach 1945, aber auch 1955, ein Land war, das vom Krieg gezeichnet war – zugleich aber vom unbeugsamen Willen, frei zu sein.
Am 15. Mai 1955 wurde im Schloss Belvedere mit der Unterzeichnung des Staatsvertrags nicht irgendein Dokument besiegelt, es wurde in Wahrheit ein ganzes Volk wieder aufgerichtet. Manche sprechen sogar davon, dass an diesem Tag die Zweite Republik wiedergeboren wurde. Nur wenige Monate später, am 26. Oktober 1955, wurde diese Freiheit mit einem Gelöbnis untermauert: dem Bekenntnis zur immerwährenden Neutralität. Meine Damen und Herren, dieser Schwur war nicht nur ein bloßes Lippenbekenntnis (Bundesrat Gfrerer [ÖVP/Sbg.]: Das war ein Gesetz!), es war ein Vermächtnis: nie wieder Teil fremder Machtspiele, nie wieder Werkzeug fremder Interessen, nie wieder Krieg auf österreichischem Boden.
Genau das, meine Damen und Herren, ist der Grund, warum wir heute trotz einer ausnahmsweise einmal etwas längeren Tagesordnung diese Dringliche Anfrage mit dem Titel „Nur gelebte Neutralität sichert Österreichs Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung“ eingebracht haben und zusätzlich zur Tagesordnung verhandeln.
In drei Tagen feiern wir den 26. Oktober, unseren Nationalfeiertag, zum 70. Mal. Wir haben hierzu im Parlament den Tag der offenen Tür. Ich lade vor allem natürlich auch alle Zuschauer ein: Kommen Sie am Sonntag ins Parlament, feiern wir gemeinsam 70 Jahre Freiheit dank unserer Neutralität. Kommen Sie gerne auch hinter das Parlament in die Reichsratsstraße und feiern Sie mit uns Freiheitlichen das Neutralitätsfest des FPÖ-Parlamentsklubs, das um 10 Uhr beginnen wird.
Es ist wichtig und richtig, unsere Neutralität zu feiern, denn Neutralität war nie ein Zeichen von Schwäche. Sie war die stärkste Währung, mit der Österreich Vertrauen, Glaubwürdigkeit und auch Respekt aufgebaut und gewonnen hat. Sie war die Grundlage für den Frieden, für den Wohlstand und für unsere Rolle als internationaler Vermittler.
Wenn ich von Frieden, Wohlstand und der Rolle Österreichs als internationaler Vermittler spreche, dann werden Sie vielleicht merken, dass genau dieser Frieden in Gefahr ist, dass unser Wohlstand dank komplett verfehlter Politik der letzten, aber auch dieser Regierung massiv abgebaut wurde und wird. Wir leben in Wahrheit nur mehr von den Reserven der Vergangenheit, die tagtäglich weniger werden. Die Rolle als internationaler Vermittler haben besonders Herr Nehammer, Herr Schallenberg, aber natürlich auch Herr Stocker und allen voran Frau Beate Meinl-Reisinger zerstört. Vertrauen, das wir über Jahrzehnte aufgebaut haben, zerstört diese Einheitspartei binnen weniger Jahre.
Neutralität, meine Damen und Herren, ist nicht Vergangenheitsromantik, sie ist die DNA unserer Republik. Aber diese DNA muss man schützen. Neutralität überlebt nur dann, wenn man sie wehrhaft lebt. Jeder kennt wahrscheinlich den Ausspruch: Si vis pacem, para bellum!, ein lateinisches Sprichwort, das bedeutet: Wenn du Frieden willst, dann bereite dich auf den Krieg vor.
Inhaltlich stimme ich diesem Zitat natürlich zu, aber man muss dieses Zitat auch ein bisschen präzisieren, denn leider hört man immer wieder – auch auf europäischer Ebene –, dass wir kriegstauglich werden sollen. Dazu sage ich ganz klar für Österreich: nein – nicht kriegstauglich, sondern verteidigungstauglich. (Beifall bei der FPÖ.)
Verteidigungstauglich ist die richtige Bezeichnung, denn Abschreckung und militärische Stärke sind notwendig, um Aggressoren abzuhalten. Das ist eben nur mit einer wehrhaften Neutralität möglich und das ist auch mit der wehrhaften Neutralität gemeint.
Genau an dieser Wehrhaftigkeit haben unzählige Regierungen in der Vergangenheit Raubbau betrieben. Immer mit dabei, oder leider eigentlich vorneweg, war die ÖVP: Ich erinnere da ganz gezielt an Verteidigungsminister Günther Platter, der den Wehrdienst von acht auf sechs Monate verkürzt hat – als billiges Wahlzuckerl. Er wurde damals dafür zu Recht auch von hohen Militärs als Totengräber des Bundesheeres bezeichnet, und jeder, der mit dem Bundesheer verbunden ist oder war, weiß, warum: Damit wurde nämlich auch unsere Miliz massiv geschwächt. (Beifall bei der FPÖ.)
Noch schlimmer war die Rolle der ÖVP als Dauerfinanzministerpartei. Das Bundesheer wurde von Reform zu Reform kaputtgespart – heute nennt man das beschönigend Friedensdividende; eine Dividende, die uns alle heute aber leider sehr teuer zu stehen kommt. Ihr eigener Landesverteidigungsbericht der ÖVP-Ministerin sagt klar: Der Aufbauplan 2032 plus ist mit dem Finanzrahmen nicht umsetzbar. Das ist kein Konzept, meine Damen und Herren, das ist ein sicherheitspolitisches Schuldeingeständnis. (Heiterkeit des Bundesrates Daniel Schmid [SPÖ/T].)
Es war auch die ÖVP, die über Jahrzehnte an dieser Neutralität gesägt hat – natürlich unter tatkräftiger Mithilfe der SPÖ: Zuerst wurden wir ohne Neutralitätsvorbehalt in die EU geführt, dann wurden EU-Militärprojekte mitgetragen und heute fließen österreichische Steuergelder in die sogenannte europäische Friedensfazilität, einen Fonds, mit dem in Wahrheit Kriege unterstützt werden, die nicht die unsrigen sind. Alleine der Name Friedensfazilität ist ja ein Hohn und ist in Wahrheit an Doppelbödigkeit nicht zu überbieten.
Ein neutrales Land, meine Damen und Herren, bildet keine fremden Soldaten aus. Ein neutrales Land tritt nicht in Programme wie zum Beispiel Sky Shield ein, die uns schleichend in eine europäische Militärarchitektur einbinden. Ein neutrales Land finanziert keine Waffenlieferungen.
Sie bestreiten zwar, dass das passiert, aber ein Lieblingsspruch der ÖVP, der da so passend ist, ist ja: Geld hat kein Mascherl. – Genau so ist es. Sie wissen nicht, wofür unser Steuergeld verwendet wird. Sie wissen es nicht. Sie können mich kritisieren, da können Sie ruhig den Kopf schütteln, aber es ist so. Sie können es sich auch einreden, damit Sie vielleicht besser schlafen können, aber Sie wissen es nicht. (Heiterkeit des Bundesrates Ruf [ÖVP/OÖ].)
Dann gibt es wieder die Doppelmoral – die kommt besonders gerne auch von links –: Bei der Finanzierung fremder Kriege hat man keine Bauchschmerzen, aber wehe irgendwo in einem Kriegsgebiet taucht einmal ein Foto auf, auf dem irgendjemand eine Glock-Pistole oder ein Steyr-Gewehr in der Hand hat. Dann überschlagen sich die Empörungsstürme. (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Die linken Schmierblätter wie „Der Standard“ oder der „Falter“ überschlagen sich dann moralinsauer. Dann heißt es plötzlich: Wie können österreichische Waffen aus einem neutralen Land in ein Kriegsgebiet gelangen? Da entdecken Sie dann auf einmal wieder die Neutralität für sich, aber eben leider nur dann.
Die Antwort ist einfach: Waffen werden halt legal weltweit verkauft. Anderswo werden sie weiterveräußert, aber das kann man nicht kontrollieren. Es gibt außerdem auch einen illegalen Waffenhandel, der Ihnen vielleicht ein Begriff sein wird, auch mit gestohlenen Waffen. Weder Glock noch Steyr Arms verletzen damit die Neutralität. Im Gegenteil, meine Damen und Herren: Seien wir doch stolz und froh, dass wir solche Unternehmen noch im Land haben, auch wenn Steyr im Jahr 2024 von einem tschechischen Investor aufgekauft wurde.
Ganz wichtig: Ein neutrales Land tritt nicht der Nato bei. Ein Nato-Beitritt ist mit der immerwährenden Neutralität unvereinbar und muss kategorisch ausgeschlossen sein. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Wer redet von einem Nato-Beitritt? Wer?)
Wer Neutralität ernst nimmt, muss sie schützen, nicht relativieren, nicht neu interpretieren, so wie Sie das immer versuchen. Sie müssen die Neutralität verteidigen. All das, was Sie zu konstruieren versuchen, ist eben eine Uminterpretation. Das ist aber nicht redlich, denn das Einzige, was für uns zählt, ist, dass die Neutralität eine verfassungsrechtliche Verpflichtung für uns ist. So steht es geschrieben. (Beifall bei der FPÖ.)
Nicht nur das: Auch die Mehrheit der Österreicher sagt ganz klar, sie steht zu unserer Neutralität. Das Volk ist der Souverän, meine Damen und Herren, nicht Sie, auch wenn Sie jetzt noch regieren.
Wehrhafte Neutralität bedeutet aber auch inneren Schutz. Auch dieser ist durch viele Ihrer politischen Versäumnisse der letzten Jahre massiv gefährdet; ein Stichwort von vielen: Das ist zum Beispiel die importierte Kriminalität. Wer seine eigenen Grenzen nicht schützt, meine Damen und Herren, kann natürlich auch seine Neutralität nicht verteidigen. Während Sie Österreich damit von innen schwächen, gibt es gleichzeitig einen internationalen Ausverkauf unserer Interessen.
Ich habe es bereits erwähnt: Wir haben unsere Rolle als internationaler Vermittler verloren. Warum finden Friedensgespräche heute in Istanbul oder vielleicht in Budapest statt? Warum nicht in Wien? – Weil Österreich unter Ihrer Führung nicht mehr als neutral wahrgenommen wird. Das ist Ihre Neuinterpretation der Neutralität. (Bundesrat Daniel Schmid [SPÖ/T]: Kannst das beweisen?) – Das ist leider die Wahrheit. Ja, genau so ist es! (Beifall bei der FPÖ.)
Mir ist auch klar, dass Sie sich natürlich in der heutigen Debatte dann wieder voll und ganz auf den Krieg in der Ukraine fokussieren werden. Ja, Russland hat die Ukraine völkerrechtswidrig angegriffen. Jeder Angriff eines Landes auf ein anderes ohne ein UN-Mandat ist automatisch ein völkerrechtswidriger Angriff. Was Sie aber komplett außer Acht lassen, ist, dass wir jetzt gerade weltweit mindestens 25 weitere bewaffnete Konflikte haben, in Wahrheit sind es wahrscheinlich noch mehr; Bürgerkriege, auch staatenübergreifende Kriege (Bundesrätin Herunter [ÖVP/Stmk.]: Vielleicht weil es nur 500 Kilometer von uns weg ist!) – Aha, weil es weiter weg ist, ist es Ihnen wurscht. Danke, Frau Kollegin, für Ihre Einstellung. Danke! (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Aber macht es das besser?) –: der Krieg im Nahen Osten zwischen Israel und Gaza, bei dem wir inständig hoffen, dass jetzt die Friedensbemühungen halten werden, der Bürgerkrieg in Äthiopien, der Konflikt in Myanmar, der Krieg im Sudan und viele, viele weitere Konflikte.
Ich habe vor vielen Jahren – da war ich selbst noch Berufssoldat, es ist also wirklich schon lange her – einmal einen Spruch gelesen, der sich tief in mich eingebrannt hat. Diesen will ich Ihnen mitgeben oder auch mit Ihnen teilen: „Krieg ist ein Ort, an dem junge Menschen, die sich gegenseitig nicht kennen und nicht hassen, sich gegenseitig töten durch Entscheidungen von alten Menschen, die sich gegenseitig kennen und hassen, aber sich gegenseitig nicht töten.“
Es ist, wenn man darüber nachdenkt, ein Wahnsinn. Gesicherte Zahlen habe ich leider nicht gefunden. Ich habe mehrmals recherchiert, es sind viele unterschiedliche Zahlen, aber ziemlich sicher ist, dass es bei diesem Konflikt, bei diesem Krieg in der Ukraine mindestens 120 000 Menschen gab, die ihr Leben verloren haben. Die Wahrheit liegt wahrscheinlich um ein Vielfaches darüber. (Ruf bei der SPÖ: Durch Putin!)
Wir in Österreich, meine Damen und Herren, sind vom Frieden verwöhnt – Gott sei Dank. Wir wissen auch, dass dieser Krieg in der Ukraine einmal enden soll und dass es Frieden geben muss. Dieser Frieden muss aber auch verhandelt werden. Da kommt von der Einheitspartei, von Ihnen, leider wenig bis nichts. Sie halten in Wahrheit den Konflikt am Köcheln und somit geht auch das Sterben weiter.
Neutralität braucht Glaubwürdigkeit. Ich weiß, Sie teilen sie dann wieder in politische Neutralität und militärische Neutralität auf, das ist diese Neuinterpretation – das geht aber nicht. (Bundesrat Stark [ÖVP/NÖ]: Das war schon immer so!) Es gibt nicht ein bisschen neutral, es gibt auch nicht ein bisschen schwanger. Entweder man ist neutral oder man ist nicht neutral, etwas anderes geht nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Genau deshalb, meine Damen und Herren, stellen wir diese Dringliche Anfrage, weil die Menschen in Österreich das Recht haben, die Antworten auf die Fragen zu erhalten, wie Sie diese Neutralität definieren, wie Sie vorhaben, diese Neutralität zu schützen, und natürlich auf viele weitere Fragen mehr.
Meine Damen und Herren, die Neutralität lebt nicht von den Sonntagsreden am 26. Oktober. Neutralität – ich habe es vorhin schon einmal gesagt – lebt von ihrer Glaubwürdigkeit. Nur dann, wenn unsere Neutralität glaubwürdig ist, schützt sie uns auch. Das bedeutet aber, wir sind dafür verantwortlich, dass fremde Staaten uns glauben, dass wir uns auch im Fall des Falles neutral verhalten – und das haben Sie zerstört.
Was Sie gemacht haben, meine Damen und Herren, ist: Sie reden immer gerne von der Neutralität, aber Sie machen dann, wie so oft, genau das Gegenteil. Das schadet eben nicht nur unserem Ansehen, das schadet unserer Glaubwürdigkeit. Damit bringen Sie von der Einheitspartei Österreich in eine gefährliche Lage und setzen den Frieden Österreichs aufs Spiel. (Beifall bei der FPÖ.)
16.18
Präsident Peter Samt: Zur Beantwortung hat sich Herr Staatssekretär Alexander Pröll zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
RN/88
16.18
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Am 15. Mai 2025 beging die Republik den 70. Jahrestag der Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrags. Bundeskanzler Christian Stocker hielt damals in seiner Rede fest, dass die im Herbst 1955 beschlossene immerwährende Neutralität längst zu einem unverzichtbaren Bestandteil des österreichischen Selbstverständnisses geworden ist. „Denn: Neutralität“ bedeutet niemals „Gleichgültigkeit. Niemals gleichgültig gegenüber Unrecht“ und niemals gleichgültig „gegenüber Angriffen auf die Freiheit anderer. Damals wie heute gilt: Die Stärke des Rechts und nicht das Recht des Stärkeren ist unsere Maxime.“ (Beifall bei der ÖVP.)
Zur Neutralitäts- und Sicherheitspolitik: Die Bundesregierung bekennt sich zur Neutralität im Einklang mit der Verfassung. Sie engagiert sich aktiv im multilateralen Rahmen, insbesondere in der UNO und der OSZE, denn Grundlage der österreichischen Sicherheitspolitik ist die aktive Neutralitätspolitik, die durch vielfältige Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ergänzt wird.
Neutral zu sein – und das ist entscheidend –, bedeutet nicht, sich zurückzuziehen, keine Meinung zu haben oder sich nicht zu trauen, diese zu äußern, vielmehr setzt sich Österreich dafür ein, seine besondere Rolle als Vermittler auf internationaler Ebene zu nutzen, substanzielle Beiträge zur Friedenssicherung zu leisten und sich im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU solidarisch und verfassungskonform zu engagieren, denn Neutralität und europäische Solidarität schließen einander nicht aus, sie ergänzen sich.
Unsere Handlungsfelder sind klar: Wir setzen uns für ein möglichst sicheres und friedliches Miteinander in Österreich ein. Wir setzen uns dafür ein, Bedrohungen und Risiken frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, um die österreichische Bevölkerung bestmöglich zu schützen, Gefahren
einzudämmen und die Krisen gemeinsam zu bewältigen. Und wir fördern ein nachhaltiges, inklusives Verständnis von Sicherheit, Demokratie und gemeinsamen Werten.
Unsere Neutralität bedeutet im Detail: erstens, das Recht auf Unverletzlichkeit unserer Grenzen; zweitens, die Pflicht, jede Verletzung unserer Neutralität zu verhindern und die Neutralität zu verteidigen; und drittens, die Pflicht, sich zu enthalten im Hinblick auf Kampfhandlungen und die Begünstigung von Kriegsparteien.
Sie verpflichtet uns außerdem, an der regelbasierten internationalen Ordnung festzuhalten. Österreich steht klar auf der Seite des Rechts, der Freiheit und der Menschenwürde. Das Neutralitätsgesetz von 1955 ist untrennbar mit der wiedererlangten Unabhängigkeit Österreichs nach dem Zweiten Weltkrieg verbunden. Es verpflichtet Österreich, zum Erhalt seiner Unabhängigkeit und zur Wahrung der Unverletzlichkeit seines Staatsgebiets immerwährend neutral zu bleiben, und das ist gut so.
Sehr geehrte Damen und Herren, Neutralität ist keine Passivität, sie ist aktives Eintreten für Frieden, Stabilität und internationales Recht. Neutralität ist und bleibt Markenzeichen Österreichs, historisches Erbe und Auftrag zugleich.
Ich komme nun zur Beantwortung der Fragen.
Zu Frage 1:
Die Österreichische Sicherheitsstrategie 2024 definiert Österreichs sicherheitspolitische Stellung einerseits durch seine militärische Neutralität und andererseits durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union. An diesem Verständnis haben die aktuellen geopolitischen Entwicklungen nichts geändert.
Zu den Fragen 2 und 20:
Die österreichische Sicherheitspolitik, deren Basis eben die aktive Neutralitätspolitik ist, umfasst zahlreiche Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Österreich bemüht sich aktiv als Vermittler auf internationaler Ebene und nutzt alle Möglichkeiten, die sich aus neutralitätsspezifischen Stellungen ergeben. Zudem tritt Österreich regelmäßig für seine Neutralität auf EU- und internationaler Ebene ein. Die Schlussfolgerungen der EU, insbesondere des Europäischen Rates, tragen der Neutralität Rechnung.
Zu Frage 3:
Unsere Asylbremse zeigt Wirkung. Durch Schleppereibekämpfung, grenzüberschreitende Polizeiarbeit und Schnellverfahren konnten wir die Zahl der Asylanträge in Österreich deutlich senken. Nach über 110 000 Anträgen im Jahr 2022 verzeichnen wir heuer rund 13 000 Anträge, somit knapp 100 000 Asylanträge weniger. Dieser Erfolg zeigt, dass konsequente Maßnahmen Wirkung zeigen. So waren wir auch einer der ersten europäischen Mitgliedstaaten, welche den Familiennachzug wirksam gestoppt haben. Diesen Weg werden wir konsequent fortsetzen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Wir haben null Toleranz gegenüber Menschen, die durch Straftaten ihr Aufenthaltsrecht verwirkt haben. Wir schützen die Menschen in Österreich und nicht ausländische Kriminelle, die kein Recht haben, bei uns zu leben. Österreich ist daher auch das erste europäische Land, welches straffällige Asylwerber nach Syrien abschiebt. Gerade erst diese Woche haben wir ebenso einen Sexualstraftäter nach Afghanistan abgeschoben. Es werden weitere Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan folgen.
Für eine konsequente Rückkehrpolitik sind auch Vereinbarungen mit den jeweiligen Herkunftsländern maßgeblich. So haben wir beispielsweise Rückkehrvereinbarungen mit für uns sehr wichtigen Ländern wie Marokko oder dem Irak unterzeichnet. Für die exakte Anzahl der angefragten Personen beziehungsweise der konkreten Rücknahmeabkommen darf ich Sie an die zuständigen Bundesministerien, BMI und BMEIA, verweisen.
Zu den Fragen 6, 7 und 15:
Nach Artikel 23j B-VG wirkt Österreich an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik einschließlich der gemeinsamen Verteidigungspolitik mit. Im Bereich der Gasp und GSVP gilt das Einstimmigkeitsprinzip, und Österreich hat der Einrichtung der EU-Trainingsmission Eumam in der Ukraine zwar zugestimmt, beteiligt sich jedoch an dieser nicht.
Zu Frage 8:
Diese Frage darf ich mit Ja beantworten.
Zu Frage 9:
Österreichische Sicherheitspolitik trägt der europäischen Dimension und den sicherheitspolitischen Strategien und Konzepten der EU Rechnung. Die Österreichische Sicherheitsstrategie definiert Österreichs sicherheitspolitische Stellung einerseits durch seine militärische Neutralität und andererseits durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Neutralität und europäische Solidarität schließen sich nicht aus, sondern ergänzen einander. Österreich nimmt auch vor diesem Hintergrund seit 1995 an der Nato-Partnerschaft für den Frieden teil.
Zu Frage 10:
Die damals gewählte Vorgangsweise entsprach den damaligen sicherheitspolitischen Einschätzungen.
Zu Frage 11:
Das Bundesheer ist eine Milizarmee, die auf der allgemeinen Wehrpflicht beruht. Die Miliz ist integrierter Bestandteil aller Gruppen des Bundesheeres, das zur erfolgreichen Bewältigung von Einsätzen zur militärischen Landesverteidigung in seiner Gesamtheit oder mit Teilen mobilgemacht wird. Die unmittelbare Reaktionsfähigkeit von Teilen der Milizkräfte wird auch durch die verstärkte Übungstätigkeit erhöht.
Von der Bundesministerin für Landesverteidigung wurde eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die sich mit Fragen der allgemeinen Wehrpflicht und der Stärkung des Milizsystems beschäftigt. Die Kommission ist gerade dabei, mehrere alternative Wehrdienstmodelle auszuarbeiten.
Zu Frage 12:
Mit dem Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz und dem dadurch ermöglichten Aufbauplan 2032 plus wurden durch die Bundesregierung bereits Planungs- und Umsetzungsschritte eingeleitet, die dem Aufbau weiterer militärischer Fähigkeiten dienen.
Zu Frage 13:
Die Bundesregierung bringt Wien regelmäßig und aktiv als Verhandlungsort ein.
Zu Frage 14:
Wien wird als Verhandlungsort hochrangiger diplomatischer Gespräche nicht infrage gestellt.
Zu Frage 16:
Die EU-Mitgliedstaaten verhandeln seit Mai 2022 den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Gespräche dazu laufen.
Zu Frage 17:
Derartige Pläne sind nicht bekannt.
Zu den Fragen 18 und 19:
Die European-Sky-Shield-Initiative ist ein Projekt zum Aufbau eines koordinierten Luftverteidigungssystems der europäischen Staaten. Österreich hat gemeinsam mit der Schweiz und 22 weiteren europäischen Staaten eine Absichtserklärung zur Teilnahme an dieser Initiative unterzeichnet. In einer Zusatzerklärung haben wir gemeinsam mit der Schweiz festgehalten, dass wir uns an gemeinsamen Beschaffungs- und Ausbildungsmaßnahmen beteiligen, jedoch nicht an operativen Maßnahmen. Ausdrücklich ausgeschlossen werden Maßnahmen, die als Teilnahme an einem Militärbündnis oder als Zulassen von Stützpunkten auf österreichischem Territorium gewertet werden könnten.
Sky Shield wurde von führenden Experten des Völker- und Europarechts als verfassungskonform beurteilt.
Zu den Fragen 21 bis 23:
Wie Sie wissen, appelliert Österreich regelmäßig für einen nachhaltigen Frieden in der Ukraine. In Bezug auf die Unterstützung der Ukraine enthält sich Österreich konstruktiv zu allen Beschlüssen über letale Ausrüstung im Rahmen der europäischen Friedensfaszilität und leistet stattdessen einen freiwilligen Ersatzbeitrag in der Höhe seines Anteils für nicht letale Ausrüstung.
Bei neuen Initiativen und Legislativvorschlägen setzt sich Österreich gemeinsam mit anderen neutralen Mitgliedstaaten dafür ein, dass der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik berücksichtigt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
16.29
Präsident Peter Samt: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile es ihm. (Staatssekretär Pröll: ... Name sein! – Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ] – auf dem Weg zum Rednerinnen- und Rednerpult –: Ich gehöre auch zur Familie! Bei der Familie bin ich noch nicht aufgenommen worden – Pröll!)
RN/89
16.29
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Zuerst einmal ein Danke für den Versuch, zu erklären, was unter Neutralität zu verstehen ist.
Ich glaube Ihnen, dass Sie es theoretisch wissen, aber das Handeln dieser Regierung und vor allem dieser Außenministerin ist nicht im Sinne der Neutralität und vor allem nicht im Interesse der Österreicher.
Obwohl 82 Prozent der Österreicher klar für eine glaubwürdige und wehrhafte Neutralität sind, ist Ihre Haltung widersprüchlich: Einerseits wird – wie jetzt auch bei der Beantwortung – betont, man würde als neutraler Vermittler wirken, aber andererseits ergreifen Sie gleichzeitig immer klar einseitig Partei, und Sie stehen auch hinter den EU-Maßnahmen und hinter den Sanktionen und haben Österreich damit in einen Wirtschaftskrieg getrieben. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Ziel, Russland zu schädigen, wurde nicht erreicht beziehungsweise nicht so, wie Sie es sich vorgestellt haben, aber Österreich und die Österreicher leiden sehr stark unter diesen Sanktionen mit dieser Teuerungswelle gerade im Energie- und Lebensmittelbereich und mit einer Inflation von 4 Prozent.
Man hat das Gefühl, dass Ihnen unsere Neutralität gleichgültig ist. Sie haben ein vollkommen anderes Verständnis von Neutralität. Die Bundesregierung hat das Prinzip der Neutralität aufgegeben. Das Bekenntnis zur Neutralität ist ein leeres Lippenbekenntnis, eine Beruhigungspille für die Bevölkerung.
Geschätzte Damen und Herren, nur gelebte Neutralität sichert Österreich Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung. Sie müssen aus den Fehlern, die Sie begangen haben, lernen! Sie haben mit dem Steuergeld – Herr Kollege Spanring hat es auch schon erwähnt –, das ist einfach klar, Waffen mitfinanziert und damit Österreich in einen Konflikt hineingezogen. Diese Bundesregierung hat den bewährten Weg der Neutralität verlassen und nähert sich immer mehr an ein Militärbündnis – an die Nato, die längst keine Verteidigungsallianz mehr ist – an. Das will vor allem die große Mehrheit der Österreicher nicht.
Das aktuelle Verhalten von Außenministerin Meinl-Reisinger in Sachen Ukraine zeigt: Anstatt die Neutralität im Sinne der Österreicher zu leben und zu vertreten und zu verteidigen, spielt sie sich immer mehr als Nato-Botschafterin auf und verteilt noch dazu Millionen von Steuergeld ans Ausland. Das ist keine echte Vermittlerrolle, wie wir sie wollen, und es fehlen diplomatische Initiativen zu einer Friedenssicherung. Während unsere Bürger daheim unter Rekordpreisen leiden und das auch sehr viel Geld kostet, gibt es einfach das Problem, dass der Wohlstand immer geringer wird – und der Herr Bundeskanzler schaut nur zu, anstatt Frau Meinl-Reisinger in die Schranken zu weisen.
Europa darf sich nicht weiter in eine Eskalationsspirale hineintreiben lassen, die zu einem kalten oder sogar in einen Weltkrieg führen wird. Der Bundeskanzler wollte einerseits – das ist auch sehr interessant und spannend – immer wieder Putin zu Friedensverhandlungen nach Wien – das haben Sie auch erwähnt – einladen, aber dann gibt es andererseits Aussagen der – Entschuldigung! – Nato-Beate – so wird sie ja von den Österreichern genannt (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Von Ihnen! Sie nennen sie so!) –, wonach sie Präsident Putin von den österreichischen Behörden verhaften lassen will, sobald er österreichischen Boden betritt. Also so weit weg sind wir davon, ein neutraler Staat zu sein! (Beifall bei der FPÖ.)
Anstatt sich als neutraler Staat als Austragungsort von Friedenskonferenzen – wie jetzt Ungarn, sprich Budapest – zumindest einmal ins Spiel zu bringen (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Eh schon wieder abgesagt!), tanzt Ihre Außenministerin mit einer Ukrainetracht um die Welt (Bundesrat Matznetter [SPÖ/W]: Besser als ...!), und es gibt vom Bundeskanzler wieder keine Maßregelung oder Reaktionen auf diese Provokation der NEOS-Chefin.
Die österreichische Neutralität ist der beste Schutz vor Eskalation, und Österreichs Aufgabe wäre es – vor allem jene des Herrn Bundeskanzlers und der österreichischen Außenministerin –, unsere Neutralität zu bewahren und Friedensbemühungen aktiv zu unterstützen und nicht nur noch mehr Öl ins Feuer zu gießen. (Zwischenruf des Bundesrates Matznetter [SPÖ/W].)
Geschätzte Damen und Herren, die Neutralität ist laut vielen Umfrageergebnissen ein stark verankertes Element der nationalen Identität und wird von den Österreichern als Garant der politischen Stabilität und innergesellschaftlichen Harmonie gesehen. Die Sanktionen gegen Russland werden auch als Verletzung der österreichischen Neutralität kritisiert. Ein neutrales Land hätte sich als Vermittler im Konflikt positionieren und sich das Vertrauen beider Konfliktparteien verschaffen können, wodurch Diplomatie und vor allem Frieden möglich gewesen wären. Weder die EU noch Österreich haben sich in Friedensgesprächen im Nahen Osten oder im Ukrainekonflikt starkgemacht.
Die Neutralität ist historisch gewachsen, rechtlich fest verankert und nach wie vor notwendig, um eine unabhängige, friedensorientierte Außenpolitik Österreichs zu gewährleisten. Daher ist es höchste Zeit, Babler, Stocker und Meinl-Reisinger daran zu erinnern, dass Österreich neutral ist.
Die gelebte Neutralität ist notwendiger denn je! Die immerwährende Neutralität ist ein Begriff, mit dem Sicherheit verbunden wird, etwas Positives, etwas Gutes, etwas Wertvolles, und sie ist untrennbar mit unserer Heimat Österreich verbunden. (Beifall bei der FPÖ.)
Die immerwährende Neutralität war und ist die Basis für die Unterzeichnung des Staatsvertrags und wir haben damit die Freiheit und unsere Souveränität zurückbekommen. Gerade mit dem Beginn des Ukrainekrieges sind viele Grundsätze der Neutralität verloren gegangen: Österreich beteiligt sich an der Finanzierung von Waffenlieferungen; es werden Sanktionen mitgetragen, die nicht zu einer Beendigung des Konfliktes beitragen; Militärtransporte werden von einem Nato-Staat durch den anderen durchgeführt – am Ende kommen sie in der Ukraine an –; schließlich wird über Sky Shield diskutiert, über den Vertrag, und eine verstärkte Kooperation und eine Annäherung an die Nato vorbereitet.
Daher bringen ich, Kollege Spanring und weitere Bundesräte folgenden Entschließungsantrag ein:
RN/89.1
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rückbesinnung auf eine aktive Neutralitäts- und Friedenspolitik“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich klar zur österreichischen Neutralität zu bekennen und aktive Friedens- und Neutralitätspolitik auf internationaler und EU-Ebene zu betreiben.“
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.36
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/89.2
Unselbständiger Entschließungsantrag: Rückbesinnung auf eine aktive Neutralitäts- und Friedenspolitik von Andreas Arthur Spanring
Präsident Peter Samt: Der von den Bundesräten Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Rückbesinnung auf eine aktive Neutralitäts- und Friedenspolitik“ ist genügend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile es ihm.
RN/90
16.37
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir haben heute ja schon einige Informationen bekommen, auch Werbedurchsagen: Kollege Spanring hat darüber informiert, dass die Freiheitliche Partei am Rande des Nationalfeiertages die Neutralität feiern wird (Beifall des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ]), und ich nehme an, es wird auch Bier und Würstl und so weiter geben – ja, und Applaus und so weiter.
Aber wenn wir schon bei der Geschichte sind, dann darf ich in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass dieses Gesetz, das die Freiheitliche Partei so feiert, tatsächlich im Fünfundfünfzigerjahr beschlossen worden ist. Wer damals allerdings nicht mitgestimmt hat, war eure Vorgängerpartei, die VDU – aber schön, dass ihr feiert, was wir beschlossen haben! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Selbstverständlich waren das unsere Vorgänger (Ruf bei der FPÖ: ... eure Vorgänger!) – wir waren nicht dabei –, aber historisch betrachtet waren unsere Vorgänger da dabei.
Was klar ist und was ich für die ÖVP sagen kann, ist: Wir waren neutral, wir sind neutral und wir bleiben neutral. Das ist absolut niedergeschrieben (Beifall bei der ÖVP), festgestellt und steht nicht zur Debatte!
Kollege Spanring hat aber auch hier vom Rednerpult aus vor einem Nato-Beitritt gewarnt. Niemand hier im Raum hat einen Nato-Beitritt gefordert: der Staatssekretär nicht, die Sozialdemokratie nicht, wir nicht, die NEOS nicht. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Na ja, die NEOS schon! Also - -!) Niemand hat einen Nato-Beitritt gefordert, allerdings, wenn wir wieder ein bisschen in die Geschichte der Freiheitlichen Partei zurückgehen: Abgeordneter Herbert Scheibner hat im Nationalrat sehr wohl einen Antrag auf Aufnahme von Verhandlungen mit der Nato gestellt, um über einen möglichen Nato-Beitritt zu verhandeln. Also auch diese Geschichte möchte ich an dieser Stelle anbringen, wenn es darum geht, dass wir die Dinge hier in einem geschichtlichen Zusammenhang sehen.
Es ist davon gesprochen worden, dass der Ukrainekrieg mit vielen Konflikten in der Welt vergleichbar ist. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, das hab ich nicht gesagt!) Ich meine, wir, die wir humane Menschen sind und die wir hoffentlich alle selbstverständlich für den Frieden sind, sind natürlich über jeden Krieg entsetzt. Es ist jedes Opfer bedauerlich, egal wo auf der Welt jemand einer kriegerischen Handlung zum Opfer fällt. Geopolitisch gesehen ist es aber natürlich für Österreich schon entscheidender, was in der Ukraine, sozusagen in unserer erweiterten Nachbarschaft, passiert. Das betrifft uns natürlich von der Sicherheitslage her tatsächlich mehr als die ebenfalls bedauerlichen Auseinandersetzungen beispielsweise im Südsudan. Das ist wohl überhaupt keine Frage.
Es ist die Ähnlichkeit zwischen Schwangerschaft und Neutralität strapaziert worden. Ich meine, dass es fundamentale Unterschiede zwischen Neutralität und Schwangerschaft gibt. Der Herr Staatssekretär hat ausgeführt, dass wir, auch was beispielsweise das Thema Sky Shield betrifft, bei etwas mitzuwirken bereit sind oder etwas mitzufinanzieren bereit sind, was die europäische Sicherheit betrifft und was uns als Österreicher und Österreicherinnen, deren Land natürlich auch in diesem Europa liegt, und unsere geopolitische Sicherheitslage unmittelbar betrifft. In diesem Zusammenhang haben wir eben auch diese Zusatzvereinbarungen, die ich bei der Schwangerschaft nicht kenne, drinnen (Heiterkeit des Bundesrates Ruprecht [ÖVP/Stmk.]), dass wir natürlich nicht an Kriegshandlungen teilnehmen und auf unserem Territorium natürlich auch keine militärischen Stützpunkte errichtet werden können.
Ich glaube, wir alle wissen, dass Österreich als neutrales Land über Jahrzehnte vielfach in unterschiedlichsten internationalen Organisationen sicherheitspolitisch bei friedenserhaltenden Maßnahmen immer mitdiskutiert hat und auch Bestandteil von unterschiedlichsten Organisationen ist, ob das die UNO ist, ob das die OSZE betrifft, ob das die Partnerschaft für den Frieden anbelangt.
Es ist wohl ganz klar, dass kein Widerspruch zwischen der Neutralität und einer europäischen Solidarität besteht. Bei der europäischen Solidarität geht es auch ein Stück weit um die europäischen Werte. Da möchte ich schon die Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei, die ja vorgeben, dass ihnen die Werte wichtig sind, zum Nachdenken darüber anregen, dass diese europäischen Werte eben zum Beispiel auch Demokratie, Menschenrechte, Völkerrecht et cetera sind. Da verstehe ich eigentlich nicht, dass man hier in einer politischen Bewertung zwischen Russland und der EU keinen Unterschied sieht.
Es ist vorhin vom Fraktionsobmann gesagt worden, das Wort politische Neutralität wäre irgendwie ein neuer Begriff, er wolle diese Unterscheidung hier nicht hören. Aber es ist doch wohl klar, dass mit dem, zu dem wir uns im Staatsvertrag und mit der Neutralität verpflichtet haben, nie und nimmer gemeint gewesen sein kann, dass wir in einer Auseinandersetzung in Wertefragen in Bezug auf Russland, ein totalitäres Regime, das Völkerrecht bricht und ein Nachbarland angreift, dass wir als Europäer in dieser Frage gesinnungsmäßig neutral sein müssen. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber Milliarden Euro hinschicken, das ist neutral?!)
Wobei ich Kollegen Spanring in seinen Ausführungen, was Kriege überhaupt betrifft, recht gebe: dass es zumeist ältere Männer sind, die nicht selbst an den Kriegshandlungen teilnehmen und über andere Menschen entscheiden, und dass sicher viele junge Burschen, egal auf welcher Seite sie in den Krieg ziehen, bevor sie ihr Leben ausgehaucht haben, nicht gewusst haben, wofür sie eigentlich wirklich gekämpft haben. Ich denke, in dem Punkt sind wir uns alle einig. Und das ist auch ein Grund dafür, warum wir als Politikerinnen und Politiker wirklich immer aufgerufen sind, alles zu tun, um Kriege zu vermeiden und um Kriege zu beenden.
Es ist hier bereits angesprochen worden: Der Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine war ein Paradigmenwechsel, war ein ganz massiver Einschnitt in das sicherheitspolitische Umfeld hier in Europa. Auch bei dem Teil der Dringlichen Anfrage, der sich darauf bezieht, dass Sicherheit für Österreich natürlich auch bedeutet, dass Menschen, die in unser Land kommen und bei uns im Land vielleicht auch einen Unsicherheitsfaktor darstellen, eigentlich dann auch abgeschoben gehören. Auch diese Auffassung teile ich. Ich glaube, das ist ja auch hier vom Staatssekretär klar gesagt worden, dass wir eine konsequente Rückkehrpolitik verfolgen. Ich glaube, dass das auch ein ganz wichtiger, ein elementarer Bereich einer modernen Sicherheitspolitik ist, dass wir eine konsequente Rückkehrpolitik verfolgen.
Ich denke, wir werden gemeinsam eine neue Verteidigungsstrategie entwickeln. Wir als Österreicher werden aktiv mitwirken, was das Politische betrifft, was das Diplomatische betrifft, sicherlich nicht, was das Militärische anbelangt, und werden in dem Sinn unseren Beitrag dafür leisten, dass Europa und damit die Welt friedlicher wird – mögen das dann vielleicht in 70 Jahren andere feiern, dass wir das gemacht haben. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
16.47
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Daniel Schmid. Ich erteile es ihm.
RN/91
16.47
Bundesrat Daniel Schmid (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Neutralität Österreichs ist in der Verfassung verankert und hat sich in den 70 Jahren ihres Bestehens auch in schwierigen Zeiten bewährt und Österreichs Sicherheit garantiert.
Das aktuelle Regierungsübereinkommen zwischen der ÖVP, der SPÖ und den NEOS hält unmissverständlich fest, dass sich Österreich klar zur Neutralität im Einklang mit der Verfassung bekennt. Österreich versteht sein Engagement im Rahmen der Neutralität als aktiven Beitrag zur Schaffung von Sicherheit und Frieden basierend auf den unverrückbaren Grundlagen der Charta der Vereinten Nationen.
Neutralität ist kein Rückzugsreflex, sie ist ein aktiver Verfassungsauftrag an die Republik. Sie ist kein Symbol vergangener Jahrzehnte, sondern ein moderner Schutzschirm unseres Landes für Freiheit, Souveränität und Glaubwürdigkeit nach außen. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wer Neutralität ernst nimmt, darf sie weder taktisch instrumentalisieren noch nostalgisch konservieren.
Bevor ich weiter über die Neutralität spreche, möchte ich eines hier unmissverständlich klarstellen, nämlich zur Glaubwürdigkeit in dieser Debatte: Kollege Spanring von den Freiheitlichen hat der SPÖ vorgeworfen, sie habe an der Neutralität gesägt. Kollege Spanring, das ist nicht der Fall, das Gegenteil ist der Fall. Kollege Himmer hat das bereits angesprochen und ich spreche es noch einmal an:
1955: Der FPÖ-Vorläufer FdU war als einzige Partei gegen das österreichische Neutralitätsgesetz. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Was für eine Partei war das?!)
In den Neunzigerjahren forderte Jörg Haider wiederholt offen den Nato-Beitritt Österreichs. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Entschuldige, was für eine Partei war das?!)
1997: Im offiziellen FPÖ-Parteiprogramm wurde die Neutralität für obsolet erklärt – wörtlich: keinen Wert mehr.
1998: Die FPÖ brachte im Nationalrat einen Dringlichen Antrag betreffend sofortigen Nato-Beitritt ein.
2000er-Jahre: FPÖ-Verteidigungsminister Scheibner bezeichnet den Nichtbeitritt zur Nato als sicherheitspolitischen Fehler.
Sehr geehrte Damen und Herren, was die FPÖ hier betreibt, ist nichts anderes als ein politisches Theater, sie handelt nicht aus Staatsverantwortung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Neutralität muss als aktive Neutralitätspolitik aktiv gelebt werden – verantwortungsvoll, europäisch eingebettet, militärisch wehrhaft und diplomatisch gestaltet. Österreich war immer dann stark, wenn es Brücken gebaut hat. Unsere Neutralität ist keine Passivität, wir verstehen sie als Auftrag, aktiv für den Frieden und für Vermittlung aufzutreten. Daher engagiert sich Österreich seit Jahrzehnten aktiv im Rahmen von friedenserhaltenden Einsätzen der Vereinten Nationen und der OSZE.
Wir als Sozialdemokratie stehen in Regierungsverantwortung für eine Neutralität, die auf drei Grundprinzipien aufbaut: Verteidigungsfähigkeit, völkerrechtliche Glaubwürdigkeit und internationale Gestaltung.
Neutralität heißt nicht, nichts zu tun, Neutralität heißt, Verantwortung zu übernehmen. Mit dem Aufbauplan österreichisches Bundesheer 2032 plus kommt die Bundesregierung unter anderem dieser Verantwortung endlich auch nach. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Erstens: Neutralität braucht Wehrhaftigkeit. Ein Staat, der sich nicht schützen kann, ist kein souveräner neutraler Staat, er ist ein verletzlicher Staat. Wir haben die Pflicht, das Bundesheer und unsere Miliz so auszustatten, dass Österreich in der Lage ist, sein Staatsgebiet, seine Bevölkerung und seine Demokratie eigenständig zu verteidigen – nicht, um militärische Macht zu projizieren, sondern, um militärische Souveränität endlich wieder zu garantieren. Wehrpflicht und Miliz sind dabei kein Relikt vergangener Zeiten, sie sind der Ausdruck demokratischer Verantwortung, weil sie Landesverteidigung in der Mitte der Gesellschaft verankern.
Zweitens: Neutralität garantiert zwar keinen absoluten Schutz, aber sie senkt nachweislich die Wahrscheinlichkeit, in fremde militärische Zielplanungen hineingezogen zu werden. Ein Verzicht auf die Neutralität und ein Beitritt zur Nato würden das Risiko, in einen militärischen Konflikt verwickelt zu werden, vergrößern und nicht verkleinern. Ein Staat, der keinem Militärbündnis angehört, wird nicht automatisch Teil fremder strategischer Infrastruktur oder Operationslogiken.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Unterschied ist entscheidend: Wer einem Bündnis beitritt, übernimmt damit auch dessen Militärlogik, dessen Verpflichtungen inklusive potenzieller Beistandsszenarien. Neutralität hingegen bedeutet: Österreich entscheidet souverän, fallweise und im nationalen Interesse. Europäische Kooperation: ja, aber ohne militärischen Automatismus – kein automatischer Beistandszwang, kein Automatismus bei Sky Shield. Österreich bestimmt selbst, was seiner Sicherheit dient. Sky Shield ist für uns kein Automatismus und keine Eintrittskarte in fremde Beistandslogiken. Die Beteiligung an Sky Shield kann nur unter strikter Beachtung der verfassungs- und neutralitätsrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Die Schweiz und Österreich haben die Teilnahmevereinbarung zu Sky Shield daher mit neutralitätsrechtlichen Vorbehalten unterzeichnet.
Drittens: Aktive Neutralität heißt Handeln, nicht Zusehen. Humanitäre Hilfe, diplomatische Vermittlung, UN-Einsätze: Das ist internationale Verantwortung und keine Zuschauerrolle. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) Österreich darf nicht Zaungast Europas sein, sondern muss aktiver, glaubwürdiger Gestalter sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, Neutralität ist kein innenpolitisches Spielzeug für Angstdebatten, wie sie die FPÖ leider betreibt. Wer sie für politische Stimmungsmacherei missbraucht, der missversteht die Neutralität.
Zum Entschließungsantrag, den Kollege Pröller von der Freiheitlichen Partei eingebracht hat, der ja die Regierung auffordert, sich klar zur Neutralität zu bekennen: Kollegen von der Freiheitlichen Partei, diese Bundesregierung tut das. (Ruf bei der FPÖ: Tut sie nicht!)
Neutralität ist eine Verpflichtung, zum Schutz unseres Landes, zur Wahrung unserer Souveränität und zur aktiven Verantwortung in Europa und der Welt. Als Sozialdemokratie in Regierungsverantwortung stehen wir für eine aktive, für eine glaubwürdige Neutralität. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
16.58
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.
RN/92
16.58
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren Zuseher:innen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Neutralität ist ein historischer und auch ein emotionaler Eckpfeiler unserer Republik. Sie steht – wir haben es heute schon mehrfach gehört – für Unabhängigkeit, für den Frieden, für Selbstbestimmung, und sie ist Teil unserer – wie du (in Richtung Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]) auch schon gesagt hast – DNA. Neutralität ist aber – und das dürfen wir nicht vergessen – kein musealer Zustand, der eingefroren ist, sondern sie ist ein lebendiges Prinzip, das sich in einer veränderten Welt auch immer wieder neu bewähren muss.
Wer heute über Neutralität spricht, darf sie nicht als Abschottung verstehen. Österreich ist neutral, aber Österreich ist keinesfalls gleichgültig. Neutralität heißt, keine Kriegspartei zu sein, aber nicht, keine Haltung zu zeigen. Sie bedeutet, militärische Bündnisse zu meiden, aber nicht moralische Verantwortung. (Vizepräsident Ruprecht übernimmt den Vorsitz.)
Wenn in Europa ein Angriffskrieg geführt wird, ein brutaler Bruch des Völkerrechts stattfindet, wie Russland ihn in der Ukraine begeht, dann darf Österreich nicht zusehen und nicht schweigen. Neutralität heißt, nicht die Augen zu verschließen, wenn ein Staat die Grenzen eines anderen mit Panzern überschreitet. (Beifall bei den Grünen.) Neutralität heißt, auf der Seite des Rechts zu stehen, nicht auf der Seite des Stärkeren. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Auf gar keiner Seite zu stehen!)
Ja, Österreich ist militärisch neutral, aber wir sind es nicht humanitär und schon gar nicht wertepolitisch. Wir stehen für Menschenrechte, für Demokratie und für die Würde jedes Menschen. Und diese Haltung ist kein Widerspruch zur Neutralität, sondern ihre moralische Grundlage.
Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleg:innen! Die Dringliche Anfrage unterstellt, dass unsere Neutralität gefährdet sei: durch europäische Zusammenarbeit, durch internationale Solidarität, ja, sogar durch humanitäre Hilfe. – Das ist natürlich komplett falsch.
Österreichs Neutralität ist stark, eben weil sie sich entwickelt hat. Wir leben heute nicht mehr im Jahr 1955. Die Welt ist globaler, vernetzter, und – und das dürfen wir nicht vergessen – auch die Bedrohungen sind es. Cyberangriffe, Desinformation, hybride Kriegsführung: Das alles sind keine Szenarien aus dem Kalten Krieg, sondern aus unserer Gegenwart. Denken wir nur an die allgegenwärtigen Drohnensichtungen und -überflüge, auch in Österreich! Und wenn Sie sich erinnern: Ich habe das in der letzten Bundesratssitzung auch ausgeführt.
Wer Neutralität ernst nimmt, muss sie auch in die Gegenwart, in die Realität übersetzen. Darum ist es richtig, dass Österreich europäische Sicherheitskooperationen unterstützt, sofern sie keine militärische Bündnisverpflichtung begründen.
Programme wie Sky Shield dienen zum Schutz unseres Luftraumes. Sie machen Österreich nicht zum Mitglied der Nato, sondern erhöhen unsere Sicherheit in einer Zeit, in der der Himmel über Europa kein selbstverständlicher Schutzraum mehr ist. Und bei Sky Shield setzen wir Grüne uns zugleich für transparente Kontrolle und demokratische Aufsicht bei Rüstungsbeschaffung ein – eine grüne Initiative, die wir auch im Parlament vorantreiben, denn Sicherheitspolitik muss effektiv, aber rechtsstaatlich kontrolliert bleiben.
Neutralität heißt, selbst über unsere Sicherheit zu entscheiden, und dazu gehört, Bedrohungen ernst zu nehmen, bevor sie an unserer Grenze stehen oder über unsere Grenze fliegen.
Am Montag hat uns – ich weiß nicht, wer von Ihnen bei der Veranstaltung dabei war – die Präsidentin des Schweizer Nationalrates besucht – Sie erinnern sich: „70 Jahre Neutralitätsgesetz: Die Neutralität im Fokus – ein Symposium über Herausforderungen und Perspektiven“ –, und die Schweiz ist ein Land, das mit seiner Neutralität schon eine sehr lange Erfahrung hat. Und sie hat betont, dass Neutralität nicht bedeutet, sich von der Welt abzuschotten, wie ich es eben auch schon gesagt habe, sondern sie ist die Verpflichtung zu Vermittlung, zu Diplomatie, zu humanitärer Hilfe.
Maja Riniker unterstrich, dass die Schweiz die Neutralität „lediglich als Mittel unserer Außenpolitik“ ansehe – zitiert. Sie solle dem Staat möglichst viele Handlungsmöglichkeiten geben, bedeute aber nicht Gleichgültigkeit gegenüber jenen, die das Völkerrecht verletzen. Deshalb habe sich auch die Schweiz – und Sie wissen es – an den Sanktionen gegen den Aggressor Russland beteiligt. Und die Schweiz zeigt uns auch, dass eine moderne Neutralität aktiv, solidarisch und international vernetzt sein kann.
Meine Damen und Herren, was die FPÖ mit ihrer Anfrage betreibt, ist tatsächlich – ich muss es so sagen – eine selektive Lesart der Neutralität: Kritik an der EU, aber kein Wort – doch, Kollege Spanring hat es kurz erwähnt – über die russische Aggression, Kriegsverbrechen oder die Abhängigkeit vom russischen Gas. Es ist eine Neutralität nach außen, aber keine Haltung.
Was wir Grüne wollen, ist, dass Österreich Neutralität europäisch lebt, im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, mit der wir unseren Frieden sichern und uns an humanitären Missionen beteiligen, ohne eben unsere Neutralität zu verletzen. Und diese Form der Solidarität ist keinesfalls eine Schwäche, sondern der Ausdruck einer modernen und aktiven Neutralitätspolitik.
Und wenn die FPÖ von Frieden spricht, aber gleichzeitig die Unterstützung jener ablehnt, die sich gegen Krieg und Unterdrückung verteidigen, dann ist das bitte keine Friedenspolitik, sondern eine politische Unterordnung gegenüber Russland. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Gfrerer [ÖVP/Sbg.].)
In der Anfrage wird über Frieden gesprochen, und ich glaube, da sind wir uns ja alle einig: Wer möchte den Frieden nicht? Friede ist – nebenbei – unser grüner Markenkern. (Widerspruch bei der FPÖ.) Aber echter Friede entsteht nicht durch nationale Abschottung oder die Illusion, man könne sich einfach heraushalten, während andere für Stabilität sorgen.
Unsere Neutralität ist kein Freibrief für Bequemlichkeit, sondern die Verpflichtung zum aktiven Eintreten für einen gerechten Frieden. Friede entsteht durch Diplomatie, Dialog, internationale Zusammenarbeit und klare Solidarität mit jenen, die für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie kämpfen. Wir brauchen eine Neutralität, die verbindet statt trennt, die sich auch in humanitärer Hilfe, in Klimaschutz, in der Entwicklungszusammenarbeit zeigt und nicht in Schweigen und Abseitsstehen.
Erlauben Sie mir bitte auch noch ein Wort zu den migrationspolitischen Passagen in der Anfrage! Wer Neutralität mit Abschottung verwechselt, der verrät ihren Geist. Die Neutralität Österreichs war nie ein Instrument der Angst, sie war Ausdruck von Selbstbewusstsein und Menschlichkeit. Österreich hat nach 1956 ungarische Flüchtlinge aufgenommen, 1968 Menschen aus der Tschechoslowakei, in den Neunzigerjahren Kriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien und jetzt natürlich aus der Ukraine. Diese Solidarität hat unser Land geprägt, sie ist gelebter Humanismus.
Und wenn heute Menschen vor Krieg, Verfolgung und Zerstörung fliehen, dann dürfen wir sie nicht pauschal als Bedrohung sehen, sondern als Aufgabe für unsere Menschlichkeit.
Da muss ich jetzt schon noch einmal ganz kurz darauf zurückkommen, Herr Staatssekretär: In diesem Zusammenhang auf den Stopp des Familiennachzuges stolz zu sein, ist für mich keine Ruhmesmeldung. Es tut mir leid, ja. (Beifall bei den Grünen.)
Wer Angst sät und die Neutralität benutzt, um gegen Schutzsuchende zu hetzen, der instrumentalisiert ein hohes Gut für niedrige Zwecke.
Neutralität, Friede und Freiheit sind keine Schlagworte, sondern Verantwortung: Verantwortung gegenüber den Menschen in unserem Land und gegenüber der Welt. Freiheit heißt nicht, sich von allem loszusagen, sondern Entscheidungen aus Überzeugung zu treffen.
Und Selbstbestimmung bedeutet, gemeinsam mit unseren europäischen Partnerinnen und Partnern für eine friedliche Zukunft einzustehen, und nicht, uns von ihnen abzuwenden. Die Welt wird sicherer, wenn Europa zusammenarbeitet, und nicht, wenn jedes Land allein versucht, sich zu verteidigen. Wer heute von Selbstbestimmung spricht, darf nicht vergessen, dass Sicherheit, Klima, Energie und Friede längst grenzüberschreitende Aufgaben sind.
Unsere Neutralität ist genau dann glaubwürdig, wenn sie aktiv für den Frieden wirkt, wenn sie auf Zusammenarbeit statt auf Nationalismus setzt. Lassen Sie uns also nicht über die Vergangenheit der Neutralität streiten, sondern über ihre Zukunft sprechen, eine Zukunft, in der Österreich humanitär handelt, europäisch denkt, international vermittelt und konsequent für Menschenrechte eintritt! Das ist Neutralität, die tatsächlich schützt, die lebt, und das ist die Neutralität, für die wir Grüne stehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
17.08
Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Julia Deutsch. Ich erteile es ihr.
RN/93
17.08
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn die FPÖ heute von Neutralität spricht, dann finde ich das nicht nur scheinheilig, sondern ehrlich gesagt auch gefährlich. (Ruf bei der FPÖ: Scheinheilig?) – Ja. Gut zuhören, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! – Denn während Europa unter massivem Druck steht, während unsere demokratischen Systeme gezielt angegriffen werden, versucht die FPÖ, Neutralität als Deckmantel für ihre Russlandnähe zu verwenden. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Jetzt müsst ihr euch dann einmal entscheiden!)
Wissen Sie, was wir mitten in Europa und auch mitten in Österreich – gerade vorhin kam ein Zeitungsartikel darüber heraus, dass Drohnen über Österreich auch nur noch eine Frage der Zeit sind – gerade erleben? – (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich habe vorgestern eine gesehen!) – Na, schauen Sie! Es fängt schon an. – Wir erleben vielleicht keinen klassischen Krieg, aber eine neue Form der Bedrohung. Das sind Cyberangriffe auf unsere Infrastruktur, gezielte Desinformationen, Sabotageakte und Spaltungsversuche. Das ist die Realität, und diese Realität besteht auch in Österreich. Das Ziel ist vollkommen klar: Wir werden auf die Probe gestellt, unsere Stabilität soll untergraben werden, unsere Solidarität mit der Ukraine soll geschwächt werden, unsere Stabilität wird auf die Probe gestellt, und Europa soll gespalten werden.
Ausgerechnet in dieser Situation, in der wir uns gerade befinden, ausgerechnet jetzt stellt sich die FPÖ hierher und redet von Frieden und Selbstbestimmung. Ich frage Sie: Ist es neutral, einen Freundschaftsvertrag mit Putins Partei zu unterhalten? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Gibt’s den noch? Das müssen Sie mir jetzt erklären!) Ist es neutral, sich in einem Angriffskrieg nicht klar und wirklich in jeder Hinsicht unmissverständlich auf die Seite des angegriffenen Landes zu stellen? Ich frage Sie auch: Ist es neutral, wenn eine FPÖ-Außenministerin (eine Tafel in die Höhe haltend, auf deren Vorderseite die vor Wladimir Putin knicksende Karin Kneissl und auf deren Rückseite Karin Kneissl, die mit Hunden an der Leine über den Roten Platz geht, zu sehen ist – Zwischenrufe bei der FPÖ) sich öffentlich vor einem autoritären Staatschef verbeugt und später in dessen Dienst tritt? (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Also, Herr Kollege, weil Sie das vorhin gesagt haben: Wenn hier jemand wirklich tanzt, dann tanzt nicht die Frau Außenministerin in der Tracht, sondern wer wirklich wortwörtlich getanzt hat, war Ihre Außenministerin – das möchte ich nur gesagt haben. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist keine Neutralität, das ist Parteinahme und das ist Anbiederung an ein autoritäres Regime, und das finde ich brandgefährlich.
Lassen Sie uns aber über tatsächliche rechtliche und sicherheitspolitische Themen sprechen, lassen Sie uns über die wahre Lage sprechen: Die Neutralität, wir haben heute schon viel darüber gehört, war ein historischer Kompromiss – sinnvoll, vollkommen sinnvoll in einem geteilten Europa. Doch heute leben wir in einer Welt – die Kollegin von den Grünen hat es auch schon erwähnt –, in der Bedrohungen nicht mehr mit Panzern kommen, sondern mit Drohnen und digitalen Angriffen, wodurch wir die Neutralität neu denken müssen.
Ich frage Sie noch etwas: Glauben Sie wirklich, dass ein russischer Hacker sich dafür interessiert, ob der Server jetzt in Klagenfurt, in Innsbruck oder in einem Nato-Land ist? Der hackt trotzdem, denn die Neutralität schützt uns nicht. (Zwischenruf des Bundesrates Matznetter [SPÖ/W].) – Nein, aber die Neutralität schützt uns nicht vor digitalen Angriffen. Das ist der Punkt, den ich ansprechen möchte, Herr Kollege. Sie schützt uns auch nicht vor gezielter Destabilisierung. Sie schützt uns auch nicht vor Raketen. Was uns schützt, ist Zusammenarbeit. Was uns schützt, ist die Europäische Union. Was uns schützt, ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die wir, wenn ich Sie daran erinnern darf, demokratisch legitimiert haben (Beifall bei ÖVP und SPÖ – Zwischenruf bei der FPÖ) – mit einer Volksabstimmung, mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und mit einem klaren Auftrag der Bevölkerung.
Seit dem EU-Beitritt 1995 ist Österreich Teil dieser gemeinsamen Sicherheitsarchitektur. Das steht auch im Verfassungsrang, neben dem Neutralitätsgesetz. Das bedeutet, wir dürfen uns an allen Verteidigungsmaßnahmen der EU beteiligen, wir müssen nicht – wir müssen nicht (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Genau!) –, aber wir haben das Recht dazu. Dieses Recht ist aber auch entscheidend für unsere Sicherheit – das möchte ich schon auch hervorheben –, denn Österreich kann sich nicht allein gegen Cyberangriffe oder hybride Bedrohungen, die wir nun einmal haben, wehren. Wir brauchen Kooperationen, wir brauchen europäische Solidarität. (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Da braucht man die Amerikaner!) – Ich rede nicht davon, nein, nein. Ich weiß eh, Sie träumen ein bisschen von der Festung Österreich und davon, dass wir uns von allen abschotten und dass das super ist. Ich sage euch: Das bringt uns überhaupt nicht weiter. Was uns weiterbringt, ist ein starkes geeintes Europa und die Möglichkeit der gemeinsamen Verteidigung.
Natürlich möchte ich auch sagen – da, das sage ich auch ehrlich, Herr Spanring, haben Sie mir schon auch einen Punkt mitgegeben; er ist ja nicht einmal hier (Ruf bei der FPÖ: Da ist er!); da, Entschuldigung –: Jeder Krieg ist ein Krieg zu viel, vollkommen klar, aber wir dürfen nicht darauf vertrauen, dass die Neutralität uns unantastbar macht. Diesen Punkt müssen wir doch wirklich alle verstehen.
Europa muss zusammenwachsen. Wir sind mitten in Europa, wir sind ein Teil davon. Wir müssen mit Europa zusammenwachsen. Gemeinsam sind wir stärker. Die Zukunft liegt daher ganz klar in einem selbstbestimmten, verteidigungsfähigen Europa, das für sich selbst einsteht und sich selbst schützt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.13
Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert Koger, Kogler, Kober. Er ist mein Vizebürgermeister. Entschuldigung! – Herbert Kober, ich erteile es dir.
RN/94
17.14
Bundesrat Herbert Kober (FPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Österreicher! Österreich steht heute, 70 Jahre nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages und 70 Jahre nach der Gründung des jetzigen österreichischen Bundesheers, an einem sicherheitspolitischen Scheideweg. Unserem Land, das nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges eine einzigartige und erfolgreiche außenpolitische Position eingenommen hat, droht, seine sicherheitspolitische Identität zu verlieren. Diese Identität, geschätzte Damen und Herren, heißt Neutralität. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben heute das Bundesgesetzblatt, worauf das fußt, schon gesehen, aber Neutralität darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sie muss gelebt werden und sie muss von uns allen hier herinnen, aber auch von den Österreicherinnen und Österreichern verteidigt werden – verteidigt mit einer starken Haltung, verteidigt mit Überzeugung und verteidigt mit einem starken Bundesheer.
Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat! Geschätzte Österreicher! Neutralität ist keine Phrase, sondern das Versprechen von Frieden und Souveränität. Neutralität bedeutet nicht Gleichgültigkeit, Neutralität bedeutet Unabhängigkeit. Sie bedeutet, dass wir uns nicht in fremde Konflikte einmischen, dass wir weder militärisch noch politisch noch wirtschaftlich an solchen Handlungen teilnehmen. Geschätzte Damen und Herren, Neutralität bedeutet, dass Österreich seine außenpolitische Linie selbst bestimmt – nicht Brüssel, nicht Washington und auch nicht Moskau. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitliche sagen ganz klar: Neutralität ist kein Ballast, sie ist unser Schutzschild. Dieser Schutzschild ist nur dann wirksam, wenn er von einem starken, funktionsfähigen, modernen Bundesheer getragen wird. Doch was hat die Politik in den letzten Jahrzehnten aus unserem Bundesheer gemacht? – Ein Sparobjekt, einen Prügelknaben in Budgetdebatten, eine Institution, die mit immer weniger Mitteln immer mehr Aufgaben zu erfüllen hat. Seit den Neunzigerjahren wurde unser Bundesheer systematisch kaputtgespart. Ihr wisst es alle aus den Medienberichten: Kasernen wurden geschlossen, Gerät war veraltet, Rekrutenzahlen sanken und die Miliz – das wurde heute auch schon angesprochen –, das Rückgrat unserer Verteidigungsfähigkeit, wurde praktisch entwaffnet. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es steigen aber gleichzeitig die sicherheitspolitischen Herausforderungen – von hybriden Bedrohungen über Cyberangriffe bis hin zu massiver Migration und zunehmenden globalen Spannungen.
Diese Versäumnisse der letzten Jahrzehnte sind beim Bundesheer spürbar. Man muss es deutlich sagen: Die sicherheitspolitischen Versäumnisse der letzten Jahrzehnte sind gravierend und sie sind hausgemacht. Jahrzehntelang wurde das Verteidigungsbudget zusammengestrichen, bis das Bundesheer buchstäblich am Boden lag. Große Beschaffungsvorhaben wurden aus parteipolitischen Gründen blockiert oder verschleppt. Die Miliz, ein stolzer Bestandteil unserer Landesverteidigung, wurde praktisch entkernt. Soldaten und Grundwehrdiener mussten mit veralteter Ausrüstung, maroder Infrastruktur und minimaler Wertschätzung ihren Dienst versehen.
Neutralität braucht Stärke. Das bedeutet, ein starkes, modernes Bundesheer ist eine Notwendigkeit für unser Land. Wir Freiheitlichen fordern daher seit Jahren: erstens, eine massive Aufstockung des Verteidigungsbudgets mindestens auf das europäische Mindestniveau von 1,5 Prozent des BIP (Beifall bei der FPÖ – Ruf bei der ÖVP: Das passiert ja!) – dazu komme ich noch später –; zweitens, eine Stärkung der Miliz, damit im Krisenfall eine echte Landesverteidigung möglich bleibt; drittens, Investitionen in moderne Ausrüstung, Cyberabwehr, Katastrophenschutz; viertens, eine echte Aufwertung des Grundwehrdienstes mit besserer Ausbildung, besserer Bezahlung und einer gesellschaftlichen Anerkennung, denn unsere Soldaten verdienen Respekt, nicht Mitleid. Sie verdienen eine politische Führung, die zu ihnen steht, keine, die sie als Budgetproblem betrachtet.
Geschätzte Damen und Herren, für uns Freiheitliche ist klar: Wir stehen uneingeschränkt zur immerwährenden Neutralität Österreichs. Wir stehen uneingeschränkt zum österreichischen Bundesheer. Wir stehen uneingeschränkt für die Selbstbestimmung unseres Volkes. Freiheit und Frieden sind keine Geschenke, sie sind Ergebnisse von Verantwortung, von Wehrhaftigkeit, von Entschlossenheit.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Herausforderungen der Zukunft werden nicht kleiner, aber wir haben alle Voraussetzungen, ihnen zu begegnen, wenn wir den Mut haben, wieder zu unseren sicherheitspolitischen Wurzeln zu stehen: zur Neutralität, zur Souveränität, zum Bundesheer. Darum sage ich: Nur gelebte Neutralität sichert Österreichs Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung – und sie lebt nur dann, wenn wir unser Bundesheer endlich wieder ernst nehmen.
Abschließend, geschätzte Damen und Herren, darf ich kurz noch ein paar Dinge klarstellen. Es wurde vom Herrn Staatssekretär angesprochen, dass die Migrationszahlen im heurigen Jahr auf 13 000 gesunken sind. Das ist natürlich richtig, das steht ja auch in den Statistiken so. Was ist aber Fakt? – Fakt ist, dass von 2015 bis heuer mehrere Hunderttausend ins Land gekommen sind. Was ist auch Fakt? – Fakt ist, dass viele von den mehreren Hunderttausend – um nicht zu sagen, der größte Teil – unserem Budget, unseren Steuermitteln auf der Tasche liegen, und da gehört eingeschritten, geschätzter Herr Staatssekretär. (Beifall bei der FPÖ.)
Es wurde auch beim Familiennachzug und im Zusammenhang mit den wenigen Anträgen gesagt, die Route wurde geschlossen. (Rufe bei der ÖVP: Balkanroute! Das ist schon lange her!) Was ist Fakt? – Fakt ist, dass die ÖVP endlich die Forderungen der FPÖ wahrnimmt und umsetzt. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Was?!) Schauen Sie in die Steiermark: verschärfte Maßnahmen im Sozialbereich für Asylwerber (Zwischenruf bei der ÖVP), verschärfte Maßnahmen mit der Bezahlkarte – unattraktives Land. Man muss ganz ehrlich sagen, das hält natürlich auch viele ab. Das ist auch ein Grund, warum die Asylzahlen sinken. (Beifall bei der FPÖ.)
Zurück zum Bundesheer: Am 21.10. waren im „ZIB Talk“ (Ruf bei der ÖVP: ZIB-Tok?) auch der ehemalige Bundesminister Darabos und Herr Cibulka anwesend. Ja, es gehören Reformen beim Bundesheer her. Wir sprechen schon lange davon, sie müssen aber endlich auch durchgesetzt werden. Ja, man kann darüber nachdenken, wie lange der Grundwehrdienst sein kann. Man kann darüber nachdenken, ob die Miliz wichtig ist. Die Miliz wurde auf ein Mindestmaß von 55 000 Soldaten in der Mobilmachungsstärke reduziert. Ob das reicht, wenn wir uns wirklich verteidigen müssen – unsere Familien, unsere Kinder und unseren Staat –, weiß ich nicht. In diesem Sinn wurden dort sehr wertvolle Informationen gegeben. Ich glaube, auch die Kommission ist auf dem richtigen Weg.
Zum Budget des Bundesheeres: Es stimmt (Richtung ÖVP), ja, es wird schrittweise versucht, das Budget anzuheben, ich bezweifle allerdings, dass die Budgetverhandlungen und der Fahrplan halten. Ich kann nur sagen, ein modernes und starkes Bundesheer wäre für Österreich und für seine Bürgerinnen und Bürger der, sage ich einmal, Garant dafür, dass die Neutralität bleibt und dass man auch die Souveränität des Staates gewährleistet. – In diesem Sinne: Es lebe die Neutralität! Es lebe Österreich! Es lebe das österreichische Volk! (Beifall bei der FPÖ.)
17.24
Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Antonia Herunter. – Liebe Antonia, ich erteile es dir.
RN/95
17.24
Bundesrätin Antonia Herunter (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher, was das Thema Asylzahlen jetzt im Bereich Neutralität zu suchen gehabt hat – auch das Bundesheer hat nicht so viel damit zu tun. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Dann hast du die Anfrage nicht gelesen, na!) – Ich habe sie schon gelesen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein! Da ist es erklärt!), es ist wirklich eine ganz spannende Zusammenwürfelung von Themen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Aber wenn wir beim Thema Asylzahlen sind, dann möchte ich schon in Erinnerung rufen, dass wir, wie wir heute schon gehört haben, jetzt zum ersten Mal wieder nach Syrien und Afghanistan abgeschoben haben. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – erheitert –: Einen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ]. – Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Das sind 100 Prozent mehr wie beim Kickl! Der hat ja gar nichts zusammengebracht, schlechtester Innenminister aller Zeiten!)
Ich frage Sie, vielleicht erinnern Sie sich - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Einen, bravo!) – Einer ist besser als die Null von Herbert Kickl. Und an dieser Stelle sei erwähnt: Als Herbert Kickl Innenminister war, gab es die Taliban in Afghanistan noch nicht als Regierung. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Da hätte man ein bisschen einfacher verhandeln können, da hätte man vielleicht einmal hinfliegen können. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: ... vergessen eigentlich nicht!)
Zum eigentlichen Thema, der Neutralität und auch dem Bundesheer: Es wirkt ja oft, wenn man nur der FPÖ zuhört, so, als wäre der Rest von uns gegen das Bundesheer, gegen die Neutralität und als würden wir das alles ablehnen. (Ruf bei der FPÖ: Ja! Das glauben wir!) Das ist gewissermaßen auch Blödsinn. Wir stehen zu unserer Neutralität, und das muss man auch einmal so sagen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Gerade diese Neutralität verpflichtet uns zu einer regelbasierten internationalen Ordnung. Ich weiß, Sie fangen damit vielleicht nicht ganz so viel an, aber: Das Recht des Stärkeren darf nicht gelten. Das haben wir heute schon mehrfach gehört. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Die Neutralität ist keine Passivität, in die ich mich zurückziehen kann und mit der ich hoffen kann, dass schon alles wieder werden wird. Wenn wir nicht dafür eintreten, dass internationales Recht eingehalten wird, dann können wir uns auch nicht darauf verlassen, dass internationales Recht gilt, wenn es um uns geht. Da gibt es ein kleines Zauberwort im Völkerrecht: Reziprozität – Sie können es gerne einmal googeln (Heiterkeit bei der SPÖ), ich übersetze es aber so auch noch (Zwischenruf des Bundesrates Pröller [FPÖ/OÖ]): Gegenseitigkeit. Das ist ein Grundprinzip des Völkerrechts.
Ich weiß, Sie bemühen auch in Ihrer Anfrage lieber die eigenen Medien wie „Unzensuriert“ oder auch gerne einmal einen fiktiven Roman von Orwell, wobei ich die Herleitung heute auch nicht ganz verstanden habe, aber ich habe mir gedacht - - (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Das spricht aber nicht für dich, wenn du es nicht verstanden hast!) – Na, ich habe Orwell schon verstanden (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Ach doch!) – keine Sorge! –, ich habe es in der Schule gelesen, sogar auf Englisch, in der Originalfassung. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Ich habe mir gedacht, ich bringe vielleicht ein Fachjournal mit – Sie finden anscheinend keine, die man bei diesen Gelegenheiten zitieren kann –, das „Austrian Journal of Political Science“ in der Ausgabe von 2024, Volumen 53. Da gibt es einen Artikel mit einer kurzen Ideengeschichte der völkerrechtlichen Neutralität in Europa. Darin gibt es ein Zitat vom Völkerrechtler Albert Friedrich Berner.
Bevor Sie jetzt wieder etwas wegen der Universitäten sagen, die ja so befangen und linksradikal und weiß ich nicht was sind (Heiterkeit des Bundesrates Wanner [SPÖ/Sbg.]): Das Zitat ist aus 1862, also ich glaube, das ist vielleicht ein bisschen abseits von Befangenheit. Er warnt schon damals - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – erheitert –: Jetzt hast du gerade zugegeben, dass es heute so ist!) – Ich habe ja gesagt, ihr braucht euch keine Sorgen zu machen. Ich habe relativ wenig Sorgen an der Uni, ich treibe mich manchmal an der rechtswissenschaftlichen Fakultät herum, keine Sorge. Da kann man einmal für einen Kurs hingehen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Haben die kein Sicherheitspersonal? – Heiterkeit bei der FPÖ.) – Nein. Ich mag mich schon wehren, keine Sorge. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, wegen dem Herumtreiben habe ich das gemeint!)
Er warnt jedenfalls schon 1862, Neutralität und Unparteilichkeit in eins zu setzen, sagt, dass insbesondere dem neutralen Staat Solidarität nicht zu untersagen ist. Was heißt denn das, Solidarität? – Solidarität mit denen, die völkerrechtswidrig angegriffen werden. Das ist in der Neutralität nicht untersagt, sondern wird ausdrücklich befürwortet. Wenn wir nicht dagegen auftreten, wenn internationales Recht verletzt wird, wer sichert denn dann uns, wenn unsere Neutralität verletzt wird, wenn unsere Souveränität verletzt wird, zu, dass man sich noch auf irgendetwas beziehen kann? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Unser Bundesheer!) – Das Bundesheer, ja.
Beim Bundesheer frage ich mich aber schon, warum Sie dann so gegen Sky Shield sind. Sky Shield ist ja keine Angriffskooperation. Sky Shield ist eine Schutzkooperation. Was mit einem ungeschützten Luftraum passiert: Da brauche ich, glaube ich, jetzt nicht Fotos von Konflikten aus aller Welt herzuzeigen, wovor eine Raketenabwehr schützen soll. Ich glaube, der Informationsaustausch im Rahmen von einer Radarzusammenarbeit (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Sky Shield kostet Milliarden, bringt aber nichts und bindet uns in eine europäische Militärallianz ein!) ist sehr wohl im europäischen Zusammenhang nicht schlechter. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn wir uns in der Terrorbekämpfung mit internationalen Partnern austauschen, über Grenzen hinweg, dann werden wir uns doch auch beim Angriff durch Flugobjekte mit unseren europäischen Nachbarn austauschen – das ist meiner Meinung nach doch ganz logisch. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie fordern, dass wir die Neutralität nutzen, um zu vermitteln. Jetzt haben viele meiner Vorredner schon ein bisschen das allgemeine Gedächtnis bemüht. Ich möchte vielleicht an dieser Stelle noch daran erinnern: Wer war denn damals 2022 als Erster bei Präsident Putin und hat versucht, zu vermitteln? (Rufe bei der ÖVP: Karl Nehammer!) War das der österreichische Kanzler Karl Nehammer? (Beifall bei der ÖVP.) Ich kann aber bei niemandem vermitteln, der nicht möchte, dass bei ihm vermittelt wird (Rufe bei der ÖVP: Genau!), der sich nicht austauschen möchte, der jemanden, der sich als neutraler Vermittler anbietet, in einem kurzen Gespräch abschasselt und sagt: Interessiert mich nicht! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Waren Sie dabei, oder woher wissen Sie das?)
Das war anscheinend ein sehr kurzes Gespräch, und damals ist von Ihrem Parteichef sogar kritisiert worden, dass es so ergebnislos war. (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Der war ja nicht einmal dort!) – Na ja, wenn es der Herr Kickl kritisieren kann? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Der ist ja nicht einmal zu ihm gekommen! – Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Na schwach in der Ausführung halt! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber er ist dafür jetzt ein guter Banker geworden! Er ist ja Universal...!)
Wunderbar, aber jedenfalls: Wenn ich vermitteln will, dann kann ich das nur machen, wenn die Parteien auch zustimmen. Und ganz ehrlich: Wenn ich es mit einem kriegstreiberischen Sturschädel zu tun habe, dann kann ich noch so viel der größere Sturschädel sein, am Verhandlungstisch werde ich in diesem Fall nichts erreichen. Da kann ich mich am Verhandlungstisch festkleben wie der ärgste Klimakleber, es wird sich nichts tun. (Beifall bei der ÖVP.)
Deswegen ist die Verteidigungsfähigkeit für unsere Neutralität natürlich das oberste Gebot, weil wir nicht nur unsere Neutralität verteidigen müssen, sondern, wie wir in den letzten Wochen immer mehr gesehen haben, unsere Infrastruktur, auch unsere Sicherheit und unsere Staatsbürger. Da sind Drohnen ein wesentlicher Bestandteil. Also ganz ehrlich: Was, wenn nicht ein Schutzschild im Himmel, soll uns da helfen? (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich habe gar nicht gewusst, dass Sky Shield jetzt gegen Drohnen auch hilft! Ich erfahre heute lauter Neuigkeiten!) – Wahnsinn, was man alles erfährt, nicht? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Es stimmt halt nicht!)
Prinzipiell glaube ich, dass man auf Radaraufnahmen durchaus auch Drohnen erkennen kann – als ich das letzte Mal geschaut habe –, denn sonst dürfte ja in der Nähe vom Flughafen nicht einfach so eine Drohne fliegen – aber bitte. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber was hat jetzt die Abwehr mit einem Radar zu tun?) – Weil Sky Shield sich sehr stark auf die Radarüberwachung
bezieht und nicht nur auf die Raketenabwehr. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber die Radarüberwachung, die haben wir ja! Die haben wir österreichweit!) – Ja, gut, wir reden nachher einmal. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich freue mich schon, wenn ihr den Pensionisten erklärt, dass sie sparen müssen ...!)
Abschließend aber noch zum Thema, weil es jetzt so oft beschworen worden ist: Verhandlungsort Budapest. Sie fahren alle miteinander so gern nach Ungarn – Nationalfeiertagsempfang und ich weiß nicht, was alles. Da frage ich mich halt schon: Ungarn ist in der Nato, Ungarn hat Sky Shield zugestimmt. Die haben sogar schon entsprechend das Material für die ungarische Armee bestellt. Warum ist das dann bei uns so ein Problem? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Weil wir neutral sind! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Die Schweizer haben es bestellt, weil sie gesagt haben, die Österreicher machen mit!) Putin hat ja, wenn er tatsächlich nach Budapest fährt, anscheinend mit der Abwehr kein Problem. Vielleicht liegt es also gar nicht an uns, sondern vielleicht liegt es ja am Aggressor.
Außerdem: Budapest als Ort für Verhandlungen über die Sicherheit der Ukraine vorzuschlagen, ist ja wohl ein schlechter Treppenwitz der Geschichte – bei aller Liebe. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Den haben ja nicht wir vorgeschlagen!) – Ich habe ja nicht gesagt, dass Sie es vorgeschlagen haben; ich habe nur gesagt, es ist ein Treppenwitz der Geschichte. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber wenigstens tun sie was!)
Österreich steht jedenfalls klar auf der Seite des Rechts, der Freiheit und der Menschenwürde (Beifall bei der ÖVP), denn erst das Recht und der Respekt vor dem Recht ermöglichen unsere Neutralität. Unsere Neutralität ist kein Ausweg aus unbequemen Situationen, sondern eine Verpflichtung,
die wir ernst nehmen und die wir verteidigen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
17.34
Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Christoph Matznetter. – Herr Kollege, ich erteile es dir.
RN/96
17.34
Bundesrat Dr. Christoph Matznetter (SPÖ, Wien): Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nur ein kleiner Nachtrag zu Kollegin Herunter: Sky Shield hat aber nichts mit Drohnenabwehr zu tun (Ruf bei der FPÖ: Ja!) – nur damit wir das in diesem Zusammenhang klarstellen –, wobei es nicht ganz stimmt, weil der Drohnenbegriff sehr weit geht. Er geht ja von männlichen Bienen bis zu Predator-Drohnen, die größer sind. (Zwischenruf des Bundesrates Pröller [FPÖ/OÖ].) Eventuell könnte es bei den ganz großen Drohnen in der Midrange möglich sein, dass man auch eine Patriot-Rakete darauf abschießen kann – gut. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Aber ich glaube, es gibt Experten dazu, ...!)
Kommen wir aber zurück: Jetzt haben wir immer so negative Dinge. Die FPÖ legt heute als Dringliche Anfrage etwas vor, bei dem als Überschrift so nette Begriffe wie „Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung“ stehen – also fast Frieden, Freude, Eierkuchen, wobei die bei uns ja Palatschinken heißen.
Aber kommen wir zurück zu der Frage: Ist das im historischen Zusammenhang tatsächlich richtig konnotiert? – Vielleicht fangen wir einmal mit dem 26. Oktober 1955 an. Davor gab es im Mai einen Staatsvertrag, aber davor (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Zehn Jahre lang Verhandlungen!) gab es am 15. April 1955 das sogenannte Moskauer Memorandum, das den Staatsvertrag überhaupt möglich gemacht hat. Dort kommt erstmals die Neutralität nach Schweizer Vorbild vor.
Das heißt, wer in der Interpretation dessen, was dann in dem Verfassungsgesetz, das wir heute besprochen haben, kondensiert ist, nachschaut, muss sich das Schweizer Vorbild anschauen. Das haben Sie von der FPÖ aber vergessen, glaube ich, denn die Schweiz hat auch Sanktionen gegen die Russische Föderation wegen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs in der Ukraine verhängt. Das Schweizer Vorbild geht genauso vor, und es ist auch richtig so. Warum? – Militärische Neutralität ist keine Neutralität der Gesinnung (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Schicken die auch Milliarden? Schicken die auch Milliarden in die Ukraine?) – das haben ja schon mehrere Kolleginnen und Kollegen hier gesagt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Hat die Schweiz auch 3 Milliarden in die Ukraine geschickt? Das ist die Frage!)
Bei der Frage, ob die UN-Erklärung der Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention eingehalten werden, kann man nicht neutral sein, Herr Kollege Spanring. Wenn ein Land in einem anderen einmarschiert und dort die Menschen sterben, kann man nicht neutral sein. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Immerwährende Neutralität!)
Was Sie können, ist, dass Sie sagen: Ich werde mich militärisch nicht daran beteiligen! – Da dürfen Sie dieser Regierung aber keine Schuld geben, auch nicht einmal der Regierung davor. Ich bin nicht immer der Meinung von Frau Bundesministerin Tanner, aber sie hat schwierige Entscheidungen zu treffen gehabt: Zum Beispiel die Frage, ob man Kombattanten aus dem Ukrainekrieg medizinisch betreut, musste sie verneinen, denn wenn die schneller geheilt und wieder an der Front sind, hat man eine militärische Beteiligung. Das heißt, diese Frage wurde ohnehin sehr sorgfältig geklärt.
Jetzt aber zurück zu dem Antrag: Wenn Sie es ernst nehmen würden, Kolleginnen und Kollegen, dann würden da drinnen nicht irgendwelche fremdenfeindlichen Geschichten vorkommen – dass alle, die kommen, kriminell sind und abgeschoben werden sollen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das steht nicht drinnen!) – Das ist Ihr täglicher Sukkus, Herr Kollege. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Aber das steht ja gar nicht drinnen!) Das ist leider auch kein - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist so, wie wenn ich sage, die SPÖ ... die Österreicher! Das ist Polemik!) – Moment, ich komme gleich dazu.
Wenn man will, dass man als Vermittler anerkannt wird – und das ist das, was drinnen steht –, dann sollte man vielleicht in der Gesellschaft das Hating gegenüber Menschen, die von woanders kommen, die woanders geboren sind, die vielleicht eine andere Hautfarbe haben, ein bisschen reduzieren (Beifall bei der SPÖ), denn nur ein freundlicher Ort, ein Ort der Begegnung, ein Ort, wo man gut miteinander umgeht, wird auch ein Ort sein, an dem Vermittlungen stattfinden können. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Also das ist eine Rassismusunterstellung, was Sie jetzt gemacht haben, Herr Kollege! Andere Hautfarbe? Ich meine, was soll denn das? – Zwischenruf der Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.].) – Das ist verboten, laut Verfassungsgesetz. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Sie machen das, Sie unterstellen uns das!) Das ist nämlich eine Diskriminierung. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, richtig! Dann reden Sie nicht davon!) Man darf weder aufgrund der Hautfarbe noch aufgrund der Religion noch aufgrund von etwas anderem diskriminieren. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Wir wissen es ja! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das hat von uns keiner gesagt, ...!)
Ach so – das ist aber sonderbar, denn jedes Mal, wenn ich von der FPÖ etwas höre, geht es gegen die gleichen Personenkreise. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, weil Sie es nicht verstehen, das ist das Problem!) – Ach so – das heißt prinzipiell: Junge Damen mit Kopftuch sind per se was? (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].) Wie schaut es aus? – Nein, zeigt es! (Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]: ... bei der ÖVP genauso ...! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Was soll ich zeigen?) – Es ist nichts mehr da. Gut, meine Kolleginnen und Kollegen, wenigstens ist es Ihnen peinlich, das ist wenigstens etwas Schönes in diesem Zusammenhang. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber zurück zur Vermittlung: Ich habe ja gesagt, ich finde durchaus positive Dinge drinnen. Eines davon ist: Wie musst du dich als Neutraler verhalten, damit du als Vermittler auftreten kannst? Und wir haben schon festgestellt: Neutral zu sein – ich schau weg! –, wird es nicht sein, sondern man wird ganz offen ansprechen müssen: Wo werden Rule of Law, Völkerrecht, Menschenrechte verletzt? Und das musst du laut und deutlich sagen! Aber nur dann, wenn es keine Schwarz-Weiß-Sicht ist, nur dann, wenn man keine doppelten Standards hat, wird man auch Anerkennung finden können. Und das ist etwas, wo ich mir ein bisschen wünschen würde, dass wir es auch von FPÖ-Seite zu einer konstruktiveren Kritik schaffen; da würde ich mir wünschen, auch in der Außenpolitik ein bisschen nachzukorrigieren.
Es ist ja so: Auch wenn es beste Freunde sind, muss man es, wenn es nicht den Regeln entspricht, deutlich sagen; so wie im Privatleben auch. Es haben alle das einzuhalten, und dann hat es auch Israel einzuhalten, dann haben es auch die anderen einzuhalten. Wenn wir zu Recht die Russische Föderation als ein Land kritisieren, das Einfluss nimmt und irgendwelche Parteien zahlt, damit sie dort auftreten, um vom Westen abzulenken, dann müssen wir genauso kritisieren, wenn aus dem Westen Zahlungen kommen. Dorthin müssen wir kommen – und dann kann nicht irgendeine Parteienstiftung aus Deutschland das Gleiche machen, aber das sind die Guten. Diese amerikanische Doktrin aus der Roosevelt-Zeit: Er ist ein Schweinehund, aber er ist ja unser Schweinehund!, ist nämlich mit Sicherheit ungeeignet für einen Vermittler.
Daher: Arbeiten wir zusammen – das ist wirklich eine Einladung –, dass wir das inhaltlich mit einer Form der offenen Politik füllen, mit der wir ganz offen dort kritisieren, wo es notwendig ist – ungeachtet, wo man dazukommt; keine doppelten Standards –, dann werden wir auch im globalen Süden und bei anderen gehört werden. (Beifall bei der SPÖ.)
An die, die es offen aussprechen: Ich reiche Ihnen die Hand! – Machen wir das gemeinsam, machen wir eine Initiative hier im Bundesrat! Das können wir auch machen. Schauen wir, dass wir auch in der Regierung etwas erreichen! Ich habe vorhin natürlich genau zugehört, was (in Richtung Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]) Julia hier zur Frage der Kriegsbeteiligung gesagt hat. – In der Frage der Sicherheit empfehle ich, anzuschauen, welche Länder nie ein Problem gehabt haben; darunter zum Beispiel Costa Rica, nur so als Beispiel, während es in Mittelamerika jede Menge Interventionen gab. Die haben aber einen Vorteil gehabt: Sie haben kein Militär gehabt. Daher hat sich keine Notwendigkeit ergeben, dort militärisch, wie daneben in Panama, zu intervenieren. – Einfach nur anschauen, mit überlegen und vielleicht bei der Tendenz: Wir müssen aufrüsten!, ein bisschen Zurückhaltung üben!
Ich glaube, dass wir uns verteidigen müssen. Ich glaube, dass wir etwas tun müssen, gerade bei hybriden Kriegen, aber es muss immer klar sein: Es muss defensiv sein, niemals offensiv, für unsere Sicherheit! Da wünsche ich mir die Zusammenarbeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
17.42
Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Jäckel. – Ich erteile es dir.
RN/97
17.43
Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Man kann es nicht oft genug sagen: Am 26. Oktober 1955 wurde in der Bundesverfassung festgeschrieben, was seither ein zentraler Bestandteil unserer Identität ist: die immerwährende Neutralität Österreichs.
Diese Neutralität ist aber kein Relikt der Vergangenheit. Sie ist verfassungsrechtlich und völkerrechtlich verbindlich und sie ist bis heute ein Herzensanliegen der überwältigenden Mehrheit unserer Bevölkerung. Über 80 Prozent der Menschen in unserem Land sprechen sich klar für die Neutralität aus.
Ich erinnere Sie, meine Damen und Herren, an die 237. Sitzung des Nationalrates, eine Sondersitzung, am 25. Oktober 2023. Auch in dieser wurde von vielen, wie von der lieben SPÖ, betont, dass die Neutralität Österreichs nicht verhandelbar ist. Der damalige Abgeordnete und jetzige Staatssekretär Jörg Leichtfried sagte damals, ich zitiere sinngemäß: Die Sozialdemokratie hat ein neutrales Österreich von Anfang an hochgehalten und wird auch in Zukunft darauf achten. – Selbst die damalige ÖVP-Staatssekretärin und jetzige Ministerin Claudia Plakolm, sie hat den damaligen Bundeskanzler Nehammer vertreten, sprach von einem „überwältigenden Konsens“ sowohl in der Politik als auch in der Bevölkerung.
Aber was sehen wir tatsächlich? – Eine Politik, die diesen Konsens ignoriert; eine Regierung, die die Neutralität systematisch aushöhlt. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Neutralitäts- und Friedenspolitik Österreichs wurde über Bord geworfen. Lassen Sie mich ein paar brennende Beispiele abermals nennen: sei es die finanzielle Unterstützung des Ukrainekonfliktes, sei es die vorauseilende Gehorsamkeit gegenüber der EU und internationaler Organisationen, die Teilnahme an EU-Waffenprojekten (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Geh, das stimmt ja gar nicht! Überhaupt keine Waffenprojekte!), und nicht zuletzt die Diskussionen über den Aufbau einer europäischen Armee, wie sie von der damaligen NEOS-Klubobfrau und heutigen Außenministerin Reinl-Meisinger gefordert wurde. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich korrigiere: Meinl-Reisinger, tut mir leid, das war keine Absicht.
Für die NEOS – das ist mittlerweile deutlich geworden und wir haben es heute wieder bestätigt bekommen – war und ist die Neutralität nichts wert. Die NEOS und aber auch die ÖVP treiben uns in die Arme der Nato und zum Ende der Neutralität. Und was macht die SPÖ? – Sie schaut diesem Treiben reglos zu. (Bundesrat Daniel Schmid [SPÖ/T]: A so a Blödsinn! – Heiterkeit bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)
Ich frage Sie, liebe SPÖ: Was würde ein Bruno Kreisky dazu sagen, dass Sie durch Ihr Wegsehen bei NEOS und ÖVP zum Beitragstäter der schleichenden Abschaffung der österreichischen Neutralität werden? (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Wo hast du denn das her? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Politik der jetzigen Regierungspartei, im Speziellen der NEOS, ist eine Politik der Kriegstreiberei (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: In was für einer Schlammkiste hast du das denn gefunden?), und ÖVP und SPÖ spielen leider mit. Doch für uns und die Mehrheit der Menschen bedeutet Neutralität Frieden, Freiheit, Unabhängigkeit und Verantwortung gegenüber kommenden Generationen. Was wir - - (Bundesrat Daniel Schmid [SPÖ/T]: Sandra, hast du meine Rede nicht gehört?) – Ja doch, und ich habe sie belächelt, lieber Kollege Schmid. Ich habe sie belächelt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Ja, deine ist zum Rean!) Ich habe sie belächeln müssen. (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Das gibt’s ja nicht!)
Was wir fordern, ist ganz klar: Hören Sie auf! Keine militärische Beteiligung an internationalen Konflikten (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Haben wir ja nicht!), keine finanzielle Unterstützung für Kriege und keine Aushöhlung der Neutralität durch EU-Sicherheitsprojekte; denn wer die Neutralität schützt, der schützt auch den Frieden in unserem Land, unsere Unabhängigkeit und die Zukunft unserer Kinder. Kehren Sie zurück zu einer Politik, die dem Volkswillen entspricht und unserer Verfassung! (Beifall bei der FPÖ.)
17.48
Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Peterl. Ich erteile es ihm.
RN/98
17.48
Bundesrat Martin Peterl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr beeindruckend, was uns die FPÖ da die letzten zwei Tage bietet – mit der Enquete und mit der heutigen Bundesratssitzung. Auf eines bin ich jetzt wirklich draufgekommen: Ich habe nämlich die Überschrift des neuen Parteiprogramms der FPÖ – hört mir gut zu! –: Zwei mal drei macht vier, widewidewitt,
und drei macht neune; ich mach’ mir die Welt, widewidewitt, wie sie mir gefällt, liebe FPÖ! Das nämlich seid ihr! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ich weiß nicht, wovon wir da heute sprechen. Die Neutralität, das Neutralitätsgesetz ist ein Verfassungsgesetz, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, und Verfassung bedeutet, dass wir ein höheres Quorum haben; und keiner von uns will sie abschaffen! Ich glaube, ihr redet euch das selber ein – ihr wollt sie abschaffen, liebe FPÖ; also das muss ich schon sagen!
Herr Kofler, ich habe Ihnen heute zugehört: Sie sind in Salzburg diskriminiert worden, weil Sie in die Universität nicht reingekommen sind. – Ich habe es nämlich fotografiert. Sie wissen ja gar nicht mehr, was draufgestanden ist. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ] hält ein ausgedrucktes Foto in die Höhe.) Da steht drauf: keine Festung Österreich. Was bedeutet das: keine Festung Österreich? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Schon alles vorlesen! Ehrlich sein!) – Wir können alles vorlesen. Sind Sie ein Faschist? – Da steht drauf: kein Antifaschist. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Dann lesen Sie es vor!) Sind Sie ein Faschist und deswegen diskriminiert? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein! Das ist eine bewusste Beleidigung der FPÖ gewesen, um das geht es!) – Nein. Wo steht das, Herr Spanring?
Keine Festung Österreich bedeutet eine Neutralitätspolitik mit allen Ecken und Kanten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Anscheinend wollen Sie das nicht. Sie machen sich wirklich die Welt, wie sie Ihnen gefällt, denn das, was wir gestern gehört haben, hat mich, muss ich
ehrlich sagen, wirklich erschüttert, dass man nämlich so etwas in einer Enquete (als Enkett aussprechend) bringt und dann noch wirklich dran glaubt. (Rufe bei der FPÖ: Enquete!)
Lassen Sie mich über die österreichische Neutralität sprechen! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Die Expertise von Ihnen möchte ich haben!) Wir sprechen nämlich über einen der Grundpfeiler unserer Zweiten Republik, über ein Versprechen, das Österreich sich selbst und der Welt gegeben hat. Das ist auch identitätsstiftend und in unserer österreichischen DNA, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nie wieder Krieg, nie wieder Teilung, nie wieder blinde Gefolgschaft in den Machtspielen anderer! Verteidigung ja, aber uns selbst.
Weil wir zuvor so viel über Sky Shield debattiert haben: Österreich ist für mich ein Cabrio, und mit diesem Sky Shield geben wir das Dach drauf, damit wir auch von oben geschützt sind, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist ein ganz toller Vergleich!)
Unsere immerwährende Neutralität – und das ist schon sehr oft gesagt worden – wurde 1955 beschlossen, und das war nicht nur ein außenpolitischer Akt, das war eine Erklärung des Friedenswillens, ein Symbol der Souveränität und der Hoffnung. Nach den Jahren der Zerstörung und der Besatzung war die Neutralität das Fundament, auf dem unser Land wieder aufbauen konnte. Diese Idee ist heute aktueller denn je.
Herr Spanring, eines haben Sie richtig gesagt: Wir haben nämlich die Reserven der Vergangenheit aufgebaut (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, ihr habt euch die Republik aufgeteilt!), die Sozialdemokratie hat die Reserven der Vergangenheit aufgebaut. In einer Welt, die zunehmend von Kriegen und Konflikten und Machtinteressen geprägt ist, ist diese Neutralität kein Zeichen von Schwäche, sie ist ein Zeichen von Stärke, Vernunft und Verantwortung. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Neutralität heißt nicht Gleichgültigkeit, Neutralität heißt aktive Friedenspolitik, Dialogbereitschaft und Solidarität mit den Leidtragenden von Konflikten. Gerade wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen das ganz genau, weil ein großer Sozialdemokrat gesagt hat – ich darf ihn zitieren, das kommt von unserem Willy Brandt –: „Frieden ist nicht alles, aber alles ist ohne den Frieden nichts.“ – Ich glaube, die SPÖ stellt einfach klar: Österreich soll ein Ort des Ausgleichs sein, Österreich soll eine Stimme der Vernunft in Europa bleiben und Österreich soll seine humanitäre Tradition als Vermittler, als Helfer und als Brückenbauer fortsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ja, natürlich müssen wir die Neutralität zeitgemäß leben. Das bedeutet: klare Haltung gegen Aggressionen, Einsatz für Menschenrechte, Unterstützung humanitärer Hilfe und eine starke europäische Zusammenarbeit – aber ohne militärische Bündnisverpflichtungen; ohne militärische Bündnisverpflichtungen, liebe ÖVP! (Rufe bei der ÖVP: FPÖ!) – Entschuldigung, FPÖ. (Ruf bei der FPÖ: Das ist die ÖVP und das ist die FPÖ!) Neutralität darf nie Passivität bedeuten, sie muss aktiv, engagiert und glaubwürdig sein.
Gerade wir Sozialdemokrat:innen tragen diese Verantwortung mit Stolz, denn die Neutralität steht im Einklang mit unseren Werten: Friede, Solidarität und Menschlichkeit. Solange es Krieg gibt, solange Menschen auf der Flucht sind und solange Hass und Gewalt die Welt spalten, muss Österreich Neutralität leben, um das zu tun, was andere oft nicht mehr können, nämlich vermitteln, zuhören und helfen.
Unsere Neutralität, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist keine Ausrede, sich herauszuhalten, sie ist ein Auftrag, sich einzumischen, nämlich einzumischen für den Frieden. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.56
Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächster zu Wort gemeldet in der Debatte ist Herr Bundesrat Nikolaus Amhof. Ich erteile es ihm.
RN/99
17.56
Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja schon einiges in der Diskussion gesagt worden, und die Frage der Neutralität ist ein wichtiges Thema. Ich schicke einmal voraus: 13 000 sind neu hereingekommen, vier haben wir abgeschoben, das ist ja - - (Heiterkeit des Redners und bei der FPÖ.) Also wenn ich mir überlege, welche Arbeit die Freiheitliche Partei gehabt hat, Sie dazu zu bringen, vier Abschiebungen durchzusetzen, dann wartet da noch einiges an Arbeit auf uns, bis wir dort hinkommen, wo wir hinwollen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.) Das hängt mit dem Thema der Neutralität durchaus zusammen, weil ja auch andere Sicherheitsbedrohungen bestehen.
Die Neutralität – das wurde schon erwähnt – bedeutet in der teleologischen Auslegung der Haager Friedenskonferenz von 1907, dass ein neutraler Staat alles zu unterlassen hat, was eine der Krieg führenden Parteien bevorzugt oder benachteiligt, das ist eine ganz klare Definition. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Definition sollten wir uns einmal näher überlegen – es geht auch darum, nicht letale Ausrüstung oder Lebensmittel zu schicken; das wurde von Kollegen Matznetter schon erwähnt –, denn das bedeutet ja, dass die eine Krieg führende Partei die Lebensmittel und die Traktoren einspart und um dieses Geld zum Beispiel Waffen kauft.
Wenn man sich das überlegt, kommt man – ähnlich wie ein fairer Schiedsrichter – zu dem Ergebnis, dass man Neutralität so auslegen muss. Ein Schiedsrichter hat die Aufgabe, die Spieler zu beurteilen und zu entscheiden, wann ein Foul gemacht wurde und wann nicht, und eben nicht, wie das mehrere Vorredner gemacht haben, sich zu überlegen, wie das moralisch zu sehen ist, mit erhobenem Zeigefinger: Ist dieser Spieler einer, der seine Familie besser oder schlechter behandelt, und gegen Letzteren pfeife ich dann. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!) – Ja, das kann ich Ihnen dann noch weiter ausführen. Auf jeden Fall darf ein Schiedsrichter eines nicht tun, nämlich sich selbst am Spiel beteiligen und zum Beispiel den Fußball in die eine oder in die andere Richtung schicken. (Zwischenruf des Bundesrates Himmer [ÖVP/W].)
Wenn man sich das überlegt – und ich habe gehört, dass alle gegen diesen Nato-Beitritt sind –, stelle ich einmal fest: In Ihren Redebeiträgen hier sind Sie gegen den Nato-Beitritt, aber Ihre Parteien sind anderer Meinung, die sind nämlich dafür. (Ruf bei der ÖVP: Scheibner ist dafür!) Also da muss man sich Ihre Handlungen und nicht Ihre Redebeiträge hier anschauen. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Wie kommst du da drauf?)
Erklären Sie mir das einmal: Wir sind nicht in der Nato, sagen Sie, aber da gibt es einen Militäreinsatz im Kosovo, da sind österreichische Truppen unter Nato-Kommando. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Wir sind nicht in der Nato!) Wie kann ein neutraler Staat eine Militäreinheit in Einsätze schicken, die unter dem Kommando eines fremden Militärbündnisses ist? Erklären Sie mir das einmal, das würde mich interessieren! Aber kommen Sie nicht mit der UNO-Resolution, die es gegeben hat, denn diese UNO-Resolution hat ja nur das Gewaltverbot aufgehoben. Das heißt, Österreich hätte dann ja durchaus an dieser Militäraktion teilnehmen können, dann hätten wir aber vorher die Neutralität ablegen müssen. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist der entscheidende Punkt. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Aber beim Rest der Welt sind wir damit ganz gut ...!)
Vielleicht noch zu Scheibner und Haider: Das ist natürlich richtig, und das ist meiner Meinung nach auch durchaus legitim gewesen. Diese Frage der Neutralität kann und soll man diskutieren. Es ist nicht etwas, das uns Österreichern aufoktroyiert worden ist, es ist nicht etwas, das wir machen mussten, um den Staatsvertrag zu bekommen – dafür hat wahrscheinlich der Tod Josef Stalins eine wesentlich größere Bedeutung gehabt –, sondern Österreich hat das frei gewählt. Natürlich könnten wir diese Neutralität auch ablegen. Nur: Dann machen Sie es bitte ehrlich! Dann gehen Sie raus und sagen: In Ordnung, wir wollen diese Einsätze haben (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Sie reden immer davon – wir nicht!), wir diskutieren die Vorteile und die Nachteile!, und dann machen Sie aber eine Volksabstimmung über das Thema! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage aber, Sie wissen schon, warum Sie das nicht machen werden, sondern eine schleichende Aushöhlung betreiben, mit dem Ergebnis, dass das nie entschieden wird, aber Österreich dann eben irgendwann in der Nato drinnen ist. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Verfassungsgesetz! ...!)
Zur SPÖ wollte ich sagen: Die SPÖ sagt, wir brauchen eine Wehrhaftigkeit. – Da gebe ich Ihnen recht, da haben Sie zu 100 Prozent recht, die würden wir dringend brauchen. Vielleicht sollten Sie dann aber einmal diese pazifistische und gesellschaftszersetzende Politik überdenken, die nämlich ebenfalls ein Problem für die Wehrhaftigkeit ist. Es wird nicht ausreichen, Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie heute mit Rekrutinnen oder Rekruten zu tun haben, dann werden Sie feststellen, dass die sagen: Zivildienst ist mir zu lang, ich mache das halt, aber eigentlich lehne ich das ab, denn wenn ich Waffen sehe, dann weiß ich nicht! – Da brauchen Sie erst einmal zwei, drei Wochen, um solche Menschen überhaupt irgendwie wieder auf den Boden der Realität herunterzubekommen. (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Was, Zivildienst ist schlecht, oder wie?)
Besonders interessant ist dann natürlich die Haltung der Grünen, die meinen, die Neutralität steht auf der Seite des Rechts und man kann sich da ohne Weiteres gemeinsam verteidigen – und dann ist man aber neutral. Das kann man nur noch als so eine Art Rosinenpickerei bezeichnen: Man ist dann neutral, wenn es einem passt, wenn aber Böse auftreten, dann ist das anders. Ich bin also neutral, wenn es für die Guten ist, und wenn es für die Bösen ist, dann bin ich nicht mehr neutral – und wann etwas gut oder böse ist, das entscheiden Sie! (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Noch einmal, dass wir es verstehen! Jetzt redest du dich in einen Wirbel hinein!) Das ist immer das System gewesen.
Also ich sage, da muss man schon ganz oben im woken Elfenbeinturm leben, um das wirklich ernst zu nehmen (Beifall bei der FPÖ) oder einen Sinn in dieser grünen Politik zu sehen, eine Schlussfolgerung daraus zu ziehen.
Zuerst sind Sie fanatisch für den Frieden, die Jugendlichen müssen pazifistisch erzogen werden, dann wollen Sie wieder eine Aufrüstung des Militärs haben. Da fällt mir eine grüne Politikerin ein, die mir einmal gesagt hat: Wenn es wirklich zu einem Krieg kommt, dann setze ich mich mit einer Kerze vor den ersten Panzer! (Heiterkeit des Abgeordneten Spanring [FPÖ/NÖ]. – Heiterkeit des Redners.) – Ja, ich meine, sie kann das ja ohne Weiteres sagen, weil sie das eh nicht macht. Das ist ja nur eine Floskel, um sozusagen wieder mit dem erhobenen Zeigefinger dazustehen (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ]: ... immer wieder!) und, wie die Grünen eben sind, klarzumachen: Wenn wir kommen, dann betritt sozusagen eine erhöhte moralische Legitimität den Raum (Beifall bei der FPÖ), und dann schaut alles etwas anders aus.
Interessant ist auch die NEOS-Linie: Wie gesagt, natürlich kann man die Meinung vertreten, dass diese Neutralitätsfrage überdacht werden soll – die Frage ist, was Österreich mehr und was weniger Vorteile bringt –, allerdings unter demokratischen Verhältnissen. Das heißt, es ist klarzustellen, dass die Neutralität eine Grundnorm der Verfassung ist und so wie die anderen Grundnormen natürlich nur über eine Volksabstimmung abgelegt werden kann. Die Frage ist aber: Warum wird diese Frage dauernd schon von gewissen Juristen vordiskutiert? Warum wird dauernd darauf hingewiesen, dass man keine Volksabstimmung machen müsste? Aber Sie betreiben nicht den Bruch der Neutralität – warum wird das dann dauernd andiskutiert, immer mit dem Ergebnis, dass keine Volksabstimmung notwendig ist?
Die „Neutralität schützt uns nicht“, wurde gesagt. – Da bin ich entschieden anderer Meinung. Die Neutralität ist natürlich keine hundertprozentige Garantie gegen einen Angriff, es hat ja immer wieder Angriffe auf neutrale Staaten gegeben, allerdings sehr wenige. Belgien, das angegriffen wurde, wird üblicherweise erwähnt – aber das hat auch zu einer Kriegserklärung nahezu der gesamten Welt gegen den Angreifer geführt; also diese Vorgangsweise, wie das durchgeführt wurde, wird nicht sehr zur Nachahmung anleiten. Der Angriff auf einen neutralen Staat, ein offener militärischer Angriff, ist ein derartiger Tabubruch in unserer Welt, dass das eine gewaltige Hürde darstellt, so etwas durchzuführen, und das ist natürlich ein großer Schutz. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Genau, aber was hat Russland gemacht? Was hat Russland davon abgehalten oder nicht abgehalten, die Ukraine anzugreifen? – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Ja, genau!) – Ja, die Ukraine, die Sie immer als Beispiel vorbringen, war ja nicht neutral, die hat um eine Nato-Mitgliedschaft angesucht. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Ah, deswegen ist das passiert! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wichtig ist dann vielleicht auch noch eine Sache, die mir besonders nahegeht: Das ist diese Sky-Shield-Diskussion, die vonseiten der ÖVP gekommen ist. (Ruf bei der ÖVP: Ah!) Das würde mich jetzt einmal interessieren: Wir haben beim Bundesheer keine Ausrüstung, die Fahrzeuge sind nicht fahrtauglich, man musste und muss noch immer Marschbewegungen zu Fuß durchführen, es mangelt hinten und vorne. Sky Shield wird uns 8 Milliarden Euro kosten – das sind die neuesten Schätzungen – und ist natürlich mit der Neutralität nicht vereinbar. Frau Kollegin, Sie können jetzt auch sagen, wir beteiligen uns zwar nicht an der Armee, aber an einer Flotte und zahlen da ein, jetzt beteiligen wir uns an einem Raketen-Shield. Natürlich darf ein neutraler Staat nicht gemeinsam mit anderen Staaten Verteidigungssysteme errichten. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Und was macht die Schweiz? – Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ]: Die Schweiz auch nicht?) Es ist immer gut, sich da vorher etwas einzuarbeiten. Aber jetzt erklären Sie mir einmal: Wovor soll uns dieses Sky-Shield-System schützen? Da hätte ich jetzt gerne einmal eine Antwort. (Bundesrätin Herunter [ÖVP/Stmk.]: Luftangriffe!)
Wenn es zu einem großen Konflikt kommt – wir haben ja gehört, Russland will die Nato angreifen, es kommt zu einem großen Konflikt –, dann wird das (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Was würden denn Sie tun?), das sagen alle Planspiele, relativ schnell eskalieren, und dann gibt es sowieso einen massiven Einsatz von Fernwaffen und dann wird dieses System völlig überlastet sein und nichts bringen. Gut, das ist einmal - - (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Ja, aber was würden Sie tun?) – Ja, das kann ich Ihnen sagen. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Bitte!) – Also Sky Shield würde ich nicht bauen, sondern ich würde diese Geldmittel in andere Ausrüstungsgegenstände und andere Assets des Bundesheers investieren. (Ruf bei der ÖVP: Also das Gleiche für mehr Geld kaufen!)
Hilft uns Sky Shield gegen einen Angriff von Russland? – Das einmal nicht. Die Neutralität würde aber dazu führen, dass wir wahrscheinlich in einem solchen großen Krieg überhaupt nicht angegriffen werden. (Ruf bei der ÖVP: Ah! – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Wir sind ja eh neutral!) Es ist das also entschieden vorzuziehen.
Sky Shield hat aber dann einen Sinn, wenn die Nato-Staaten davon ausgehen, dass sie von sogenannten Schurkenstaaten attackiert werden würden. Das heißt, der Iran oder Nordkorea greifen hier mit einzelnen Raketen an, dagegen wäre das wirksam. Das heißt, Sie gehen also davon aus, dass der Iran oder Nordkorea Raketen auf Österreich abschießt. Dann würde uns dieses System in diesem Sonderfall helfen, Frau Kollegin. Das stimmt aber nicht, denn diese Rakete müsste ja über Nato-Gebiet fliegen – oder wie kommt die hier nach Österreich? Erklären Sie mir das! (Heiterkeit bei der FPÖ.) Das wäre eine interessante Frage. Es geht um 8 Milliarden Euro, und Sie sagen, wir brauchen das. (Beifall bei der FPÖ.)
Sowie diese Rakete Nato-Gebiet erreicht, wird sie sowieso bekämpft, denn die Nato-Staaten, die ja auch den Zielort nicht kennen, werden die nicht drüberfliegen lassen – also ist auch dieser Fall für uns nicht interessant. (Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]: Ich habe nie darüber gesprochen, Herr Kollege! ...!)
Jetzt habe ich nachgedacht und einen Einsatzfall gefunden, bei dem Sky Shield uns als Österreichern helfen würde: Es könnte uns nämlich die Schweiz als Nachbarland angreifen. Das wäre der einzige denkbare Fall: wenn aus der Schweiz Marschflugkörper oder große Drohnen oder anderes eingesetzt werden – in Richtung NEOS. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Jetzt sage ich: Die Schweizer waren ja vor zwei Tagen hier, die machen einen ganz friedlichen Eindruck. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)
Ich kenne auch Schweizer, und ich glaube nicht, dass wir von denen aktiv bedroht werden. Und wenn ein Umsturz in der Schweiz geschehen würde, hätten wir, glaube ich, lange genug Zeit, um zu reagieren. Das heißt, Sky Shield ist für uns völlig sinnlos. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Das ist Ihre Meinung, Herr Kollege!) Da geht es um 8 Milliarden Euro, die dem Bundesheer fehlen, die wir benötigen würden.
Jetzt sage ich Ihnen noch den eigentlichen Grund, warum trotzdem der Druck da ist, dieses System zu errichten: Da gibt es eine gewisse Schicht von Österreichern, das sind Diplomaten, hohe Militärs, EU-Politiker, die es natürlich nicht gerne sehen, wenn man da gedrängt wird, wenn man dann nicht eingeladen wird, wenn man nicht dabei ist und nicht auf der Seite der Guten ist – und dann sagt man: Gut, dann stimmen wir da zu!
Sky Shield bringt Österreich genau null. Das ist eine völlig sinnlose Geldverschwendung, während wir andererseits keine Geldmittel haben. Das heißt – weil Sie gefragt haben: Was würden Sie machen? –, ich würde diese Geldmittel in einige andere Projekte stecken, zum Beispiel in der Landesverteidigung.
Wo liegen die Bedrohungen? – Die Bedrohungen liegen eher in anderen Bereichen, zum Beispiel darin, dass irgendwann beim nächsten Krieg wieder die nächsten 100 000 vor der Grenze stehen und sagen werden: Asyl!, und Sie wieder nichts zustande bringen werden und die wieder durchlassen werden. Das ist meine Befürchtung. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Aber die Asylzahlen sind schon rückläufig?)
Wenn man in die Wiener Schulen schaut und sich einmal diese demografische Entwicklung überlegt, dann wird, glaube ich, klar, dass wir da einige Probleme haben werden, die so in einer Generation auf uns zukommen werden, wenn Zuwanderer aus islamischen oder afrikanischen Staaten dann die Mehrheit sein werden und die Mehrheitsbevölkerung eine ähnliche Zusammensetzung haben wird wie im Libanon. Ich wüsste da also einige Zwecke, für die diese Geldmittel besser eingesetzt wären. Das Bundesheer sollte sich auf niederschwellige Konflikte in der Umgebung vorbereiten, da wären die Geldmittel besser aufgehoben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Das ist gut!): Die Neutralität hat Vor- und Nachteile. Ein großer Irrtum, der dauernd in den Raum gestellt wird, ist, dass die geostrategische Lage sich geändert hätte. Das sehe ich nicht so. Es geht eigentlich darum, dass der Konflikt zwischen Russland und der Nato, den es im Kalten Krieg gab, in dieser Form weitergeht. Es hat dazwischen eine gewisse Pause gegeben, aber nur eine kurze. Im Prinzip geht dieser Konflikt zwischen den jeweiligen Bündnissystemen weiter.
Es hat sich also wenig geändert. Die Bruchlinie ist sozusagen um einige Kilometer verschoben worden – dorthin, wo der Konflikt jetzt stattfindet –, aber ansonsten ist das die nächste Runde eines alten Spiels.
Österreich ist mit der Neutralität im Kalten Krieg gut gefahren, und das wissen die Österreicherinnen und Österreicher. Wir haben damals diese neutrale Linie mit viel mehr Selbstbewusstsein gefahren. Es war für Österreich eine gute Zeit. Die Neutralität hat sich bewährt, und wir sollten sie beibehalten. (Beifall bei der FPÖ.)
18.12
Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Kollege Andreas Arthur Spanring, ich erteile es dir.
RN/100
18.12
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Vizepräsident, vielen Dank für die Worterteilung! Herr Staatssekretär! Kollegen im Bundesrat! Das Schöne, wenn man eine Dringliche Anfrage begründet, ist: Man hat nachher noch einmal die Möglichkeit, herauszugehen und zu reden. Die Redezeit ist in diesem Fall zwar begrenzt, aber diese Möglichkeit muss man natürlich nutzen, weil heute schon auch vieles gefallen ist, über das ich sage: Das kann man nicht einfach so unbeantwortet im Raum stehen lassen. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
RN/100.1
Was sehr positiv war – und jetzt fange ich wieder einmal mit etwas Positivem an –, war die Art Ihrer Anfragebeantwortung. Erstens einmal waren Sie in Ihrer Rede, bevor Sie zur Beantwortung gekommen sind, sachlich und neutral, Herr Staatssekretär. Wenn ich das mit dem Auftritt vom Stocker beim letzten Mal (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Der war gut!) vergleiche, der hier einfach nur einen Kasperl heruntergerissen hat und eines Bundeskanzlers unwürdig war (Beifall bei der FPÖ – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Na, na, na!), nämlich 15 oder 16 Minuten polemisch war, dann muss ich sagen: Das war heute etwas ganz anderes. Dafür sage ich einmal Danke. (Ruf: Mimimi!) – Genau, mimimi, richtig.
Herr Kollege Himmer, du hast, so wie auch Kollege Schmid, das Problem des Nato-Beitritts und dass die FPÖ damals einen Nato-Beitritt gefordert hat, angesprochen, und ich sage dir: Ja, das war so, das stimmt. Das war 1998. Das war zu einer Zeit, als die Nato ein Friedensbündnis war. Nach 1999 aber, als eben der – und jetzt kommt es – völkerrechtswidrige Angriff, bei dem auch Deutschland dabei war, auf Ex-Jugoslawien – nämlich ohne UN-Mandat – stattgefunden hat, ab diesem Zeitpunkt, war die Nato kein Verteidigungsbündnis mehr, sondern ein Angriffsbündnis. Das ist der Grund, warum wir davor dafür waren. (Beifall bei der FPÖ.)
Man kann ja in der Politik gescheiter werden. Das hätte ich mir von euch in der Coronapolitik gewünscht. (Rufe bei der ÖVP: Das wünschen wir uns von euch!) Es war aber nicht so, sondern ihr habt drei Jahre lang ein und denselben Blödsinn fortgeführt, weil ihr von oben gesteuert wart und weil da viel Geld verschoben wurde. Das ist der Fall! Wir aber sind gescheiter geworden, und wir wissen, dass das heute angesichts eines Militärbündnisses, eines Angriffsbündnisses sicher nicht mehr der richtige Weg wäre. Deshalb ist uns die Neutralität auch so wichtig, und wir wollen auch nicht, dass sich das ändert.
Ich will zum Thema Änderungen auch nur Folgendes sagen: Es war auch die FPÖ, die vor 1992 die Partei war, die immer für eine gemeinsame europäische Wirtschaftsunion war. Wir waren das! Da waren die SPÖ und die ÖVP noch weit weg davon. Erst ab 1992, ab dem Maastrichter Vertrag, mit dem aus einer gemeinsamen Wirtschaftsunion eine politische Union geworden ist – und wir den ganzen Blödsinn, der von der EU kommt, heute miterleben müssen –, ab diesem Zeitpunkt, haben wir gesagt: Da wollen wir nicht mitspielen! Auch da hat sich unsere Einstellung geändert, und das darf auch sein, wenn es gut ist und wenn es für die Österreicher gut ist. Ihr macht es leider immer genau in die andere Richtung: Ihr setzt immer jene Sachen um, die für die Österreicher schlecht sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich glaube, es war Herr – damals – Kanzler Nehammer, der gesagt hat, die Neutralität wurde uns aufgezwungen. Das ist natürlich ein kompletter Schwachsinn.
Auch Herr Kollege Himmer hat in seiner Rede gesagt, der Krieg in der Ukraine ist etwas anderes als alle anderen Kriege, denn die Ukraine ist „in unserer erweiterten Nachbarschaft“. Dann frage ich Sie: Was war dann in den 1990er-Jahren oder in den 2000er-Jahren mit der Jugoslawienkrise? Warum hat sich da dann Österreich richtigerweise herausgehalten, nicht nur zu dem Zeitpunkt, als diese intern stattfand, sondern auch danach, als Deutschland – Joschka Fischer übrigens, von den Grünen, den Kriegstreibern Nummer eins, das darf man auch nie vergessen (Beifall bei der FPÖ) – den völkerrechtswidrigen Angriff mitgemacht hat?
Auch da hat sich Österreich neutral verhalten. Ebenso 1968 – weil das auch immer bemüht wird – beim sowjetischen Einmarsch in die Tschechoslowakei. Österreich hat sich damals bewusst zurückgehalten und neutral verhalten. Das Bundesheer war alarmiert, ist aber nicht an die Grenze gegangen. Es hat keine öffentliche Verurteilung der Sowjets gegeben. Flüchtlinge wurden humanitär aufgenommen – genau das ist ja auch heute der Fall –, ohne dass man politisch Partei genommen hat. Der damalige Bundeskanzler Klaus betonte: Österreich ist neutral! – Sogar der ORF wurde ausdrücklich angewiesen, dass diese Position Österreichs öffentlich so zu kommunizieren ist.
Jetzt zur Aussage von Herrn Matznetter, der heute eine interessante Aussage gemacht hat, nämlich – was hat er gesagt? –: Wenn jemand angreift oder angegriffen wird, dann „kann man nicht neutral sein“. – Meine Damen und Herren, jetzt frage ich Sie: Wann sollte man denn dann neutral sein? Wann, wenn nicht dann, wenn jemand angegriffen wird? Dafür gibt es ja die Neutralität! – Also Sie haben vielleicht die Neutralität nicht verstanden. (Beifall bei der FPÖ.)
Und ja, ich gebe Ihnen recht – danke auch für das schöne Bild; ich habe gar nicht gewusst, dass es das auch in gemalter Version gibt; ich glaube, es war kein Foto, oder? –, mag sein, der Hofknicks war vielleicht nicht gescheit. Das war halt von einer Dame bei ihrer Hochzeit, da war Putin eingeladen (Heiterkeit und Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ) – ja, das war so! –, und das war zu einer Zeit, als alle beste Verbindungen zu Putin gesucht haben. Schauen Sie (jeweils ein entsprechendes Foto in die Höhe haltend): ein Bild, auf dem zu sehen ist, wie Frau Edtstadler ganz stolz neben Herrn Putin geht – und schauen Sie sich auch das Facebook-Posting dazu an! –; Herr Fischer, lächelnd und freundschaftlich mit Herrn Putin; Herr Leitl von der Wirtschaftskammer, voller Freude mit Herrn Putin (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Aber ihr habt einen Freundschaftsvertrag, oder?) – zum Freundschaftsvertrag komme ich gleich, Frau Kollegin –; und noch einmal ist da Herr Fischer mit Putin; da ist Herr Van der Bellen mit Putin; da zwei gute Freunde, Herr Schüssel und Putin; da ist Schüssel mit Putin gerade Ski fahren (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Aber, Andreas, es kniet keiner! Es kniet keiner!); und da ist Herr Kurz mit Putin. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Es kniet keiner!)
Also, meine Damen und Herren, Sie alle haben in dieser Zeit versucht, gute Kontakte zu Putin zu haben, und das war ja zu der damaligen Zeit auch in Ordnung, das werfe ich Ihnen nicht vor.
Das unterscheidet übrigens die FPÖ von den NEOS, von denen der Vorwurf gekommen ist: Ich kann mit Sicherheit sagen, in der FPÖ ist niemals russisches Geld angekommen. (Ruf bei der ÖVP: Wie willst du das wissen?!) NEOS, die Haselsteiner-Partie – ihr seid finanziert worden, und da wird wahrscheinlich sehr viel Geld von den Russen bei euch in der Partei unterwegs sein. Auch das ist ein Unterschied. (Beifall bei der FPÖ.)
So viel zum Thema Freundschaftsvertrag, und da der Zwischenruf aus der ÖVP gekommen ist – besser könnte es gar nicht sein –: Ich weiß, ihr habt zwar keinen Freundschaftsvertrag, aber ich glaube, ihr habt einen Sponsoringvertrag, oder? (Ruf bei der ÖVP: Mit wem?) – Mit der Raiffeisen-Bank (Ruf bei der ÖVP: Nein!), mit dem Giebelkreuz. Es wundert mich, dass nicht jeder von euch da heroben (auf seine linke Brustseite weisend) das Giebelkreuz tragen muss. So sollte es sein. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Bundesrätinnen Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.] und Miesenberger [ÖVP/OÖ].) Und die Raiffeisen-Bank International ist nach wie vor in Russland und macht Geschäfte! Dazu habe ich heute von der ÖVP gar nichts gehört. (Beifall bei der FPÖ.) Warum denn so leise? Das ist der Freundschaftsvertrag der ÖVP mit Russland, der heute noch immer unterhalten wird! Es gibt keinen Freundschaftsvertrag mehr von uns, und das tut ihnen weh. (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ].)
Ich sage auch eines ganz deutlich: Sie versuchen immer, uns eine Russlandnähe und irgendetwas zu unterstellen, wir wären Putins Freunde oder Sonstiges. – Nein! Wir wissen auch, dass das, was dort passiert, nicht in Ordnung ist. Es geht uns nicht darum, die Russen, Putin oder sonst irgendjemanden – ich glaube, es wird auch nicht besser werden, wenn einmal ein Nachfolger von ihm kommt – reinzuwaschen. Nur muss man so ehrlich sein und den Dreck ein bisschen gleichmäßiger verteilen. Und Sie alle sind da auch nicht unschuldig daran! (Beifall bei der FPÖ.)
18.21
RN/101
Vizepräsident Günther Ruprecht: Herr Kollege Spanring! Ich habe jetzt in der Debatte einige Dynamik zugelassen, habe versucht, einige Handzeichen nicht zu sehen und zu interpretieren; aber den Bundeskanzler mit einem bekannten Puppenspiel aus Österreich zu vergleichen, ist, glaube ich, unseres Hauses nicht würdig. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.) Es war der „Kasperl“. Herr Kollege Spanring, deswegen erteile ich dir einen Ordnungsruf. (Neuerlicher Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/102
Vizepräsident Günther Ruprecht: Es liegt ein Entschließungsantrag der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rückbesinnung auf eine aktive Neutralitäts- und Friedenspolitik“ vor.
RN/102.1
Dazu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe – nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge – mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um deutliche Wortmeldungen.
Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Kolar geben Mitglieder des Bundesrates ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
Vizepräsident Günther Ruprecht: Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.
RN/103
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor.)
RN/104
Vizepräsident Günther Ruprecht: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und begrüße wieder unsere Bundesministerin und ehemalige Kollegin im Bundesrat Korinna Schumann. Herzlich willkommen wieder zurück! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
RN/104.1
Ich gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den gegenständlichen Entschließungsantrag bei 57 abgegebenen Stimmen 15 „Ja“-Stimmen und 42 „Nein“-Stimmen.
Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.
RN/104.2
Mit „Ja“ stimmten die Mitglieder des Bundesrates:
Amhof;
Bernard;
Gradwohl, Guggenberger;
Jäckel;
Karacsony, Kober, Kofler;
Partl, Pröller;
Repolust;
Samt, Spanring, Steinmaurer;
Theuermann.
Mit „Nein“ stimmten die Mitglieder des Bundesrates:
Arpa, Auer-Stüger;
Beer;
Deutsch;
Ebner, Eder-Gitschthaler;
Fischer, Forstner;
Geieregger, Gfrerer, Göll, Gruber-Pruner;
Hauschildt-Buschberger, Herunter, Himmer, Hutter;
Jagl;
Kittl, Kolar;
Lassnig;
Matznetter, Mertel, Miesenberger, Muthsam;
Neurauter;
Peterl, Prügl;
Reisinger, Ruf, Ruprecht;
Schmid Daniel, Schmid Thomas, Schwarz-Fuchs, Schweiger, Stark, Stillebacher, Stotter;
Thoma, Tiefnig, Trinkl, Wanner, Weber.
RN/105
Vizepräsident Günther Ruprecht: Ich nehme die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf.
Wir setzen die Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt 10 betreffend Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Arbeitsverfassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021 fort.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. Ich erteile es ihr.
RN/106
18.30
Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): Herr Vizepräsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hat sich nicht schon einmal eine Pizza nach Hause bestellt – wir machen einen großen Themenschwenk (Heiterkeit des Bundesrates Kober [FPÖ/Stmk.]) –, entweder weil man selber nicht kochen will oder weil die Pizza aus der Pizzeria um die Ecke einfach viel besser schmeckt als die Tiefkühlpizza? Ganz gleich, wie heiß es im Sommer, wie regnerisch es im Herbst oder wie kalt es im Winter ist, die Pizza, die ich nach Hause bestelle, kommt immer gut bei mir an. Wer ist dafür verantwortlich? – Na ja, zum einen ist es natürlich die schon von mir erwähnte gute Pizzeria, aber es sind auch die Lieferantinnen und Lieferanten, die eben bei Wind und Wetter, oft auch mit dem Fahrrad unsere Pizzen ausliefern. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)
Diese Lieferanten sind oftmals freie Dienstnehmer und um diese geht es heute, falls sich jetzt jemand gewundert hat, wie ich noch den Weg zum Thema finde. (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Na geh! – Heiterkeit der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ] und des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ].) Ziel der heute besprochenen Novelle ist, die rechtliche und soziale Absicherung freier Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zu verbessern. Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollen ab dem kommenden Jahr mehr Arbeitnehmerschutz bekommen und genießen, und das freut mich als Arbeitnehmervertreterin ganz besonders. Anlass dafür war die zunehmende Nutzung solcher Vertragsformen etwa bei Plattformarbeit, die wir ja oftmals aus den Medien kennen. Es gab bei einem recht großen Essenszusteller kürzlich eine große strukturelle Änderung – und die soll nicht zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen.
Das Gesetz wurde im Nationalrat schon einstimmig beschlossen, was die breite politische Zustimmung unterstreicht. Doch worum geht es eigentlich genau? – Es geht um die Einführung von Kündigungsfristen für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer; ein Monat und nach zwei Arbeitsjahren sechs Wochen. Es geht um die Möglichkeit, dass freie Dienstnehmer in Kollektivverträge aufgenommen werden oder eigene Kollektivverträge erhalten; bisher gab es in diesem Zusammenhang ja zum Beispiel keine jährliche Valorisierung. Es geht um die Erhöhung von Transparenz und Fairness bei Arbeitsbedingungen und Entlohnung. Und es geht um die Stärkung der Rechtssicherheit für beide Seiten, nämlich für die Arbeitnehmer:innen und auch für die Arbeitgeber. Das sind einige Dinge von zentraler Bedeutung. Es ist ein wichtiger Schritt im Sinne von Fairness und Schutz.
Die Reform schafft klare Rahmenbedingungen für freie Dienstverhältnisse, insbesondere eben beim Kündigungsschutz und bei der Transparenz der Rechte. Es geht um die Wahrung der Flexibilität bei gleichzeitiger Absicherung. Es geht um die klar geregelten Rahmenbedingungen – eben die Kündigungsfristen und ein Probemonat – und es geht um die Orientierung von kollektivvertraglichen Regelungen, die, wie schon erwähnt, noch nicht vorhanden war.
Das ist ein Vorhaben, das wir uns im Rahmen der Regierungsarbeit vorgenommen haben, und es ist sehr erfreulich, dass alle Parteien hier im Hohen Haus dem auch zustimmen. Das ist aus meiner Sicht ein sehr positives Signal.
Wer während meiner Rede jetzt Lust auf eine Pizza bekommen hat (Heiterkeit der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]): In meiner Gemeinde in Kaltenleutgeben gibt es eine super Pizzeria, das ist der Dorfwirt. Er liefert, man kann abholen, aber man kann auch vor Ort essen. – Mahlzeit! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
18.34
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächster ist Herr Bundesrat Herbert Kober zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
RN/107
18.34
Bundesrat Herbert Kober (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Österreicher! Die Kollegin vor mir hat es schon angesprochen, wir reden heute von einer Gesetzesänderung, die auf einen aktuellen öffentlichkeitswirksamen Vorfall zurückgeht; ich brauche darauf jetzt nicht näher einzugehen. Es ist aber wieder so, dass wir aus diesem Anlass die Gesetzesänderung machen, und das ist wieder typisch für die Anlassgesetzgebung der Bundesregierung. Uns wäre lieber, wir würden im Vorfeld Gesetze machen, die das Zusammenleben in Österreich erleichtern und die für alle gleich sind. (Zwischenruf des Bundesrates Ebner [ÖVP/OÖ]. – Bundesrat Beer [SPÖ/W]: Was habt denn ihr für Arbeitnehmer umgesetzt? Welche Maßnahmen habt ihr für die Arbeitnehmer umgesetzt?)
Geschätzte Damen und Herren, zu den freien Dienstnehmern: In den 90er-Jahren des vorigen Jahrhunderts kam die Idee der atypischen Beschäftigungsverhältnisse auf, eben die freien Dienstverträge, geringfügig Beschäftigte oder auch Werkverträge. Das damalige System der atypischen Beschäftigungen wurde immer mehr zum kostensparenden Spielball des globalisierten Großunternehmertums. Die sozialen Folgen waren verheerend und spüren wir noch immer. In Österreich gibt es derzeit 14 435 freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen. Das sind Menschen, die regelmäßig Leistungen für ein Unternehmen erbringen, aber rechtlich gesehen keine Arbeitnehmer im klassischen Sinn sind. Sie haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, sie haben keine Entgeltfortzahlung vom Auftraggeber im Krankheitsfall, sie haben keinen echten Kündigungsschutz und oft auch keine Planungssicherheit.
Wenn man ehrlich ist, muss man sagen: Diese Menschen tragen viele Pflichten eines Arbeitnehmers, aber sie genießen nicht die Rechte eines Arbeitnehmers, und genau das ist das eigentliche Problem. (Beifall bei der FPÖ.)
Mit der nun vorliegenden Gesetzesänderung wird ein erster kleiner, aber wichtiger Schritt gesetzt. Es wird nämlich eine gesetzliche Kündigungsregel für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer geschaffen. Was das bedeutet, hat die Kollegin vor mir schon ausführlich ausgeführt: mit den Kündigungsregeln, mit dem Probemonat. Es ist ein Schritt in Richtung Fairness, es ist ein Schritt in Richtung Rechtssicherheit und auch ein Zeichen des Respekts gegenüber jenen, die Tag für Tag ihre Arbeit leisten.
Aber, geschätzte Damen und Herren, und das muss ganz offen sagen, diese Novelle ist nicht die große Lösung. Denn nach wie vor gilt für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer: Sie erhalten keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn sie krank sind. Sie bekommen Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse, und das nach einer gewissen Wartezeit und auch in kleinerem Ausmaß als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Das ist kein echter Schutz. Wer krank wird, verliert Einkommen, und wer kein Einkommen hat, fällt rasch durch die Maschen des sozialen Netzes. Dazu kommt: Es gibt auch weiterhin keinen Anspruch auf Urlaubsentgelt. Wer eine Pause braucht, sich erholen will, vielleicht um Zeit mit den Kindern zu verbringen, bekommt schlichtweg kein Geld. Das ist in Wahrheit für die Arbeit, die sie machen, nicht zeitgemäß.
Auch in den Papieren des Wirtschaftsbundes wird der freie Dienstnehmer gerne als Mittel präsentiert, günstige Arbeitskräfte einzusetzen. Das ist ein Instrument, mit dem Lohn- und Sozialdumping systematisiert gefördert werden könnte. Wir Freiheitlichen stehen klar dazu: Menschen, die arbeiten, sollen nicht in Unsicherheit leben müssen. Es braucht klare, faire Regeln, aber keine übertriebene Bürokratie. Wir unterstützen daher diesen Schritt, weil er mehr Rechtssicherheit schafft – ja, Frau Ministerin – und die Stellung freier Dienstnehmer verbessert.
Wir Freiheitlichen setzen uns schon seit Jahrzehnten für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Es ist uns ja gemeinsam mit der SPÖ und mit den Grünen – Sie werden sich wahrscheinlich daran erinnern – 2017 gelungen, noch bestehende Ungleichheiten bei den Rechten von Arbeitern und Angestellten endlich zu beseitigen. Insbesondere ging es dabei um Verbesserungen beim Kündigungsschutz für Arbeiter und um einheitliche Regeln für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür sage ich zu der SPÖ und den Grünen auch Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Gesetzesänderung ist ein kleiner Schritt, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Wir Freiheitlichen werden dieser Novelle zustimmen, weil sie ein Stück mehr Gerechtigkeit bringt. Wir fordern aber gleichzeitig, dass künftig auch beim Urlaubsanspruch und bei der Krankheitsabsicherung nachgebessert wird, damit der freie Dienstnehmer in Österreich nicht länger der Beschäftigte zweiter Klasse ist.
Oder man überdenkt, ob freie Dienstnehmer in dieser Zeit noch zeitgemäß sind, denn: Wer arbeitet, soll sich auf Sicherheit und Respekt verlassen können, egal in welcher Vertragsform. Bitte, Frau Ministerin, handeln Sie! (Beifall bei der FPÖ.)
18.40
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es ihr.
RN/108
18.40
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Willkommen, liebe Frau Ministerin! Werte Zuseher:innen und Zuhörer:innen zu Hause vor den Bildschirmen! Die FPÖ und das Feindbild Anlassgesetzgebung: Ja, manchmal gibt es Anlässe, die wirklich gut sind, um Verbesserungen umzusetzen. Oder? Ich meine, das ist ja nichts Schlechtes, oder? (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
Aber ja, ich verstehe schon, dass ihr da prinzipiell immer zuerst etwas Negatives finden müsst.
Wir behandeln hier heute bei diesem Tagesordnungspunkt eine Verbesserung für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, wobei wir das auch ein bisschen ambivalent sehen; dazu komme ich später noch.
Zu Beginn einmal etwas Grundsätzliches: Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, das sind oft Personen, die wirklich in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Das heißt, sie arbeiten formal zwar frei, sind aber de facto oft wirklich in einer Abhängigkeit zum Auftraggeber, ohne die Rechte und die Sicherheiten regulärer Arbeitnehmer:innen zu haben.
Jetzt könnte man annehmen: Ja so ein Arbeitsverhältnis, das geht doch keiner freiwillig ein. Gibt es dann da überhaupt so viele? – Aber das sind Menschen, mit denen wir im Alltag wirklich sehr oft in Kontakt sind, viel öfter, als man meint. Das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wir anrufen, wenn wir ein Problem haben, zum Beispiel mit dem Handy oder mit dem Internetanschluss. Das sind die Call-Center-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. Das sind die Fahrradbotinnen und Fahrradboten, die schnell wichtige Schriftstücke von A nach B bringen. Das sind aber ganz oft auch Pflegekräfte. Das sind Trainerinnen und Trainer in der Erwachsenenarbeit, in der Erwachsenenbildung. Und wir haben es schon gehört: Das sind Essenszustellerinnen und -zusteller. Ich denke, die meisten von uns – ich kenne derweil nur eine Ausnahme – haben eine App von so einer Lieferfirma am Handy, mit der man sich relativ einfach und unkompliziert Essen bestellen und liefern lassen kann.
Also wir sprechen über eine Gruppe Menschen, die wirklich einen relativ großen Teil unserer Arbeitswelt bilden und trotzdem viel zu oft am Rand stehen. Sie haben oft wenig Absicherung, wenig Mitsprache und oft tatsächlich auch keine Stimme. Wir erleben wirklich allzu oft, dass der freie Dienstvertrag missbraucht wird, um reguläre, sichere Beschäftigungsverhältnisse auszuhebeln. Wie schon von der Kollegin vorhin angesprochen, ist der Fall eines Essenslieferzustellers unlängst sinnbildlich dafür. Ob wir diese schwierige Beschäftigungsform tatsächlich rechtlich aufwerten und damit vielleicht noch attraktiver machen wollen, ist halt die Frage. Wir werden das sehen.
Gleichzeitig ist natürlich jeder Schritt, durch den die freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mehr Arbeitsrechte bekommen, wichtig und willkommen, und wenn die Betroffenen sozial besser abgesichert sind und sie Angestellten ähnlicher gestellt werden, wird es möglicherweise tatsächlich für Unternehmerinnen und Unternehmer auch unattraktiver, freie Dienstnehmer:innen statt fixe Beschäftigte einzustellen. Deshalb werden wir hier natürlich zustimmen.
Aber worum geht es genau? Erstmals dürfen Kollektivverträge auch für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer abgeschlossen werden. Damit schaffen wir eine Grundlage, eine gewisse Basisabsicherung mit Mindestentgelten, Auslagenersatz und so weiter. Dass das keine Verpflichtung ist, ist ein Wermutstropfen, und viele zentrale Rechte, da muss ich Kollegen Kober von der FPÖ tatsächlich recht geben, ja, einige wichtige Rechte, zentrale Rechte gelten weiterhin nicht: Arbeitszeit, Urlaub, Mitbestimmung. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) – Bitte? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – erheitert –: Jetzt wird er aus der Partei ausgeschlossen!) – Na geh! (Heiterkeit der Rednerin, bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) Jetzt weiß ich nicht, soll ich mich geehrt fühlen?
Also man gibt in dem Fall ein gewisses Stück an Sicherheit, aber man hält die Betroffenen weiterhin auf Distanz zu den Rechten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer längst selbstverständlich haben.
Es wird jetzt auch einen Kündigungsschutz geben, also gestaffelte Kündigungsfristen von sechs Wochen bis zu fünf Monaten.
Aber ein Punkt, der uns noch relativ wichtig wäre, bleibt auch völlig offen: Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer haben keine betriebliche Vertretung. Sie haben niemanden, der ihre Rechte im Betrieb durchsetzt. Und dass die betriebliche Vertretung keine Nebensache ist, das ist, glaube ich, eine ganz klare Sache, denn Rechte auf dem Papier sind wichtig und schön, aber sie nützen halt wenig, wenn niemand da ist, der sie verteidigt und der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer dabei unterstützt, diese Rechte durchzusetzen. Nicht jeder Beschäftigte, nicht jede Beschäftigte hat das Wissen oder die Möglichkeiten, sich wirklich selber auf die Füße zu stellen und sich selber einzusetzen, wenn es vielleicht in einem Betrieb einmal nicht so ist. Ich möchte jetzt nicht pauschal sagen, dass Betriebe prinzipiell Arbeitnehmer:innenrechte nicht einhalten wollen, aber wenn es einmal so ist, dass man sich auf die Füße stellen kann, wäre eine Vertretung schon ganz wichtig.
Freie Dienstnehmer:innen dürfen längst bei Wahlen in die AK-Vollversammlungen mitstimmen, sie dürfen dorthin gewählt werden, also warum nicht auch in den Betriebsrat? Warum sollen Menschen, die Seite an Seite mit Angestellten arbeiten, weniger mitbestimmen, nur weil der Vertrag anders heißt?
Also prinzipiell ist diese Reform einmal ein kleiner, aber notwendiger Schritt. Unserer Meinung nach ist aber noch viel zu tun, denn soziale Demokratie heißt, niemand steht allein, wenn es um seine Rechte geht. Betriebliche Mitbestimmung ist kein Luxus, sie ist das Rückgrat einer fairen Arbeitswelt. Und wer Fairness ernst meint, der muss dafür sorgen, dass alle, die arbeiten, tatsächlich auch gehört werden, vertreten werden und geschützt sind. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
18.47
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Ministerin Korinna Schumann. – Bitte.
RN/109
18.47
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir beraten heute ein ganz wesentliches Maßnahmenpaket. Ich freue mich als Arbeitsministerin und auch als Gewerkschafterin ganz besonders. Wir haben zwei große Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen in unserem Land.
Erstens: Für freie Dienstnehmer:innen können ab 1. Jänner 2026 Kollektivverträge abgeschlossen werden, oder sie können in Kollektivverträge aufgenommen werden. Das war bisher nicht möglich. Diese Lücke schließen wir jetzt. Damit schaffen wir einheitliche Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen, bei Entlohnung und Rechten für diese Gruppe.
Die Kollektivverträge sind ein zentraler Pfeiler unseres sozialen Schutzsystems, und wir können in Österreich wirklich mehr als stolz darauf sein, dass wir eine 98-prozentige Abdeckung in den Kollektivverträgen haben. Ich weiß aus Gesprächen mit Ministern und Ministerinnen aus anderen Ländern: Es ist ein großes Erstaunen da, dass wir eine derartig gute Abdeckung im Kollektivvertragsrecht haben. Das ist wirklich etwas, was sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern hilft. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
Zweitens: Wir schaffen klare Kündigungsregelungen für die freien Dienstnehmer:innen. Die Kündigungsfrist von vier Wochen verlängert sich ab dem zweiten Dienstjahr auf sechs Wochen. Das bringt mehr Rechtssicherheit und verhindert Konflikte, wie sie in der Vergangenheit immer wieder entstanden sind.
Noch einmal zu dem einen Fall dieses Essenszustellers: Also ganz ehrlich, ich glaube, wir alle sind uns einig, dass, zu sagen: Also ich kündige jetzt tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus einem rechtmäßigen Verhältnis und sage, also ihr könnt schon wiederkommen, aber bitte als freie Dienstnehmer!, nicht die Art ist, wie wir in Österreich mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgehen. Da muss ein Riegel vorgeschoben werden, und darum sind wir jetzt sehr froh, dass wir heute diese Gesetzesvorlage vorlegen können. Ich danke auch allen, die hier zustimmen. Es ist wirklich eine Verbesserung in der Struktur.
Ich darf auf noch eine Verbesserung verweisen, die wir ja bereits durchgesetzt haben. Ab 1. Jänner 2026 wird für jemanden, der in einem Betrieb eingestellt wird, auch die Arbeitszeit mit gemeldet. Das ist ein wichtiger Punkt, auch um Lohn- und Sozialdumping hintanzuhalten und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch zu sagen: Du weißt jetzt, mit wie vielen Stunden du angemeldet bist!
Es gibt gerade in prekären Branchen oft Schwierigkeiten dahin gehend, dass die Menschen nicht wissen, mit wie vielen Stunden sie angemeldet wurden. Auch das schaffen wir ab. Das ist wichtig, und die Zielrichtung ist immer: Wir wollen jene Unternehmen, die gut handeln, die fair handeln, unterstützen; und wegen jener, die schwarze Schafe sind, müssen wir die gesetzlichen Regelungen einführen, damit das nicht weiter vorkommt. Daher: Vielen Dank für Ihre Zustimmung. Ich freue mich sehr, dass wir jetzt einen gemeinsamen Schritt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer setzen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
18.50
Vizepräsident Michael Wanner: Frau Ministerin, danke.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Forstner. – Bitte.
RN/110
18.50
Bundesrat Sebastian Forstner (SPÖ, Oberösterreich): Danke für das Wort, sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schumann! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich muss am Anfang gleich wieder ganz offen und ehrlich mit euch sprechen, damit ihr auch die Hintergründe kennt, warum es mir ein Anliegen war, zu diesem Thema zu sprechen: Ich bin in einer Betriebsratsfamilie großgeworden; mein Vater war lange Betriebsrat in der Firma OMV in Burghausen, seine neue Partnerin war lang im Betriebsrat im Krankenhaus Braunau – einem der größten Arbeitgeber im Bezirk, das muss man auch dazusagen. Ich habe die große Ehre, meine Kolleginnen und Kollegen der Firma Fischer zu vertreten. Das macht mir Spaß und deswegen ist mir dieses Thema auch ganz, ganz wichtig. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Wie wir schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gehört haben: Mit der heutigen Novelle schaffen wir die Möglichkeit, dass auch freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer durch Kollektivverträge besser abgesichert werden können. Das ist fair, das ist richtig und das ist wichtig. Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das so wichtig? – Nämlich genau dann, wenn wir über das Thema Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, über Urlaubsanspruch, über Kündigungsschutz, über die Arbeitszeitbeschränkungen oder die Überstundenzuschläge sprechen, wenn wir über all diese Themen sprechen, ist es ganz, ganz wichtig, dass wir diesen Leuten auch die Möglichkeit geben, in einen Kollektivvertrag hineinzukommen. Wie es unsere Bundesministerin schon gesagt hat: Wir werden aus dem Ausland wirklich um diese gute Errungenschaft beneidet. Diese Sozialpartnerschaft, die funktioniert, ist gut, und darum, glaube ich, muss man dieses System auch aufrechterhalten und darum kämpfen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ich möchte auch gleich zu Beginn sagen: Das ist ein Schritt, den wir als SPÖ und ich als Arbeitnehmervertreter ausdrücklich begrüßen – und ich möchte mich zugleich noch einmal bei Frau Bundesministerin Korinna Schumann, die so schnell eine Verbesserung für die vielen, vielen freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer erkämpft hat, sehr herzlich bedanken. Man sieht hier wieder, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir streiten nicht, wir arbeiten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Eine Sache, die mir wichtig ist – und da möchte ich noch kurz auf die Vorrednerin Kollegin Geieregger replizieren: Es ist keine „jährliche Valorisierung“, die da stattfindet, sondern das sind Verhandlungen unserer Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die das mit Herzblut machen, die das mit Engagement machen und die immer gute Ergebnisse erzielen. An dieser Stelle einmal ein ganz großes Danke an alle Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die in den KV-Verhandlungen alles für die Belegschaft geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Kollege Kober von der FPÖ hat natürlich auch ein paar gute Punkte angesprochen, aber wir waren uns einig und wir haben das auch in den Betrieben erlebt: So richtig gute Zeiten waren es nicht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn da Vorschläge aus der FPÖ gekommen sind. Ich möchte euch noch einmal ganz herzlich einladen: Schauen wir, dass wir gemeinsam da wirklich etwas zusammenbringen, dass wir Verbesserungen schaffen, weil es wichtig ist. Die Arbeitswelt verändert sich rasant, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, uns allen – die Frau Ministerin hat es auch gesagt – sitzt der Schock noch so richtig tief in den Knochen, als ein Essenslieferant auf einmal 1 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekündigt hat und gesagt hat: Ihr könnt gerne wieder kommen, aber dann als freie Dienstnehmer. So, glaube ich, geht man nicht mit unseren Leuten um. Du hast es ganz richtig gesagt, Korinna, das ist nicht die Form, in der wir in Österreich mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgehen wollen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Man muss auch sagen: Viele Menschen arbeiten heute nicht mehr in klassischen Dienstverhältnissen. Sie sind projektbezogen beschäftigt, sie erbringen Leistungen auf Honorarbasis oder in Mischformen zwischen Selbstständigkeit und Anstellung – aber sie leisten Arbeit und sie sollen dafür auch arbeitsrechtlich geschützt und sozial abgesichert werden. In der Praxis bedeutet das: Künftig können Kollektivverträge auch für diese Menschen Mindeststandards schaffen. Das ist mehr als eine juristische Anpassung; das ist ein Zeichen, dass wir als Gesetzgeber die Realität der Arbeitswelt ernst nehmen.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen bedanken, die in den vergangenen Jahren in Sozialpartnerschaft, Kammern und Gewerkschaftsstrukturen daran gearbeitet haben, diese Lösungen möglich zu machen. Das zeigt – ich habe es vorhin schon erwähnt –, Sozialpartnerschaft funktioniert, wenn man sie lässt.
Wir öffnen die Tür für mehr Gerechtigkeit und für mehr Sicherheit in jenen Bereichen, die bisher zu oft im Schatten standen; und ich finde: Das ist eine gute Nachricht für alle Fraktionen, für alle Betroffenen und für alle, die den sozialen Zusammenhalt in unserem Land genauso schätzen, wie ich es tue. Faire Arbeit ist keine Frage des Vertragstyps, sie ist eine Frage des Respekts. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Soziale Gerechtigkeit ist kein alter Slogan, sie ist der Kompass, an dem wir uns immer wieder ausrichten. Wenn heute eine freie Dienstnehmerin durch einen Kollektivvertrag endlich Standards bekommt, dann ist das Sozialpolitik; und wenn wir miteinander statt gegeneinander Lösungen finden, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das gelebte Demokratie – und darauf kann man stolz sein.
Jetzt komme ich schon zum Schlusswort – lassen Sie mich zum Schluss bitte noch eines sagen –: Diese Reform zeigt, dass Politik nicht immer konfrontativ sein muss, um etwas zu bewirken. Manchmal sind es gerade die stillen, sachlichen Fortschritte, die im Leben vieler Menschen den größten Unterschied machen. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen über Fraktionsgrenzen hinweg, die an dieser Verbesserung mitwirken und mitgewirkt haben, bedanken. Wir alle stehen in der Verantwortung, dass Arbeit in Österreich nicht nur Leistung bedeutet, sondern auch Wertschätzung, Fairness und Sicherheit. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
18.57
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Ferdinand Tiefnig. Ich erteile es ihm.
RN/111
18.57
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher:innen, die vielleicht noch vor dem Livestream sitzen! Wer sind freie Dienstnehmer? – Teilweise Studenten, die sich Geld dazuverdienen; alleinstehende Mütter; vielleicht auch Menschen, die zu uns gezogen sind, um sich zu integrieren und hier auch Geld zu verdienen, um nicht von der Leistung des Staates abhängig zu sein. Das sind – wie es meine Vorredner schon gesagt haben – Zustelldienste, aber auch in vielen anderen modernen Berufen Tätige.
Wir sehen die Auswirkungen des digitalen Wandels auf das Berufsleben. Wir stehen in einem Umwandlungsprozess und es gibt neue Arbeitsformen. Es wird wichtig sein, dass wir genau in diesen neuen Arbeitsformen auch Möglichkeiten schaffen: dass jetzt auch der Kollektivvertrag angewendet wird, dass aber auch Kündigungen dementsprechend früher ausgesprochen werden müssen, dass den Arbeitnehmer:innen zumindest ein Monat Kündigungsfrist zusteht – beziehungsweise sechs Wochen nach zwei Jahren bei einer Firma, bei der sie beschäftigt waren. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft für freie Dienstnehmer.
Sozialpolitisch ist das sicherlich ein Meilenstein, aber trotzdem, wenn wir genau hinschauen – da muss ich schon auch Kollegen Kogler recht geben (Rufe bei der FPÖ: Kober!) –, gibt es Arbeitsverträge, Dienstverträge, Werkverträge. Wir müssen die Verschwommenheit auflösen, damit in Zukunft auch für die freien Dienstnehmer klare Sicht gegeben ist. Ich habe auch eine klare Stellungnahme von der Landarbeiterkammer, die ganz stark darauf hinweist, dass hier nicht irgendwo Hintertüren geöffnet werden dürfen, durch die das, was die Firma mit den 1 000 Mitarbeitern getan hat, zum Regelwerk wird. Wir müssen darum auch schauen, dass in weiterer Folge vielleicht alle in den Arbeitnehmerbereich überwechseln können und nicht wieder in den freien Dienstnehmerbereich.
Ich glaube, es ist ein gemeinsamer Weg von seriösen Arbeitgebern und von der Arbeitnehmerschaft, dass wir da eine klare Richtung einschlagen. In diesem Sinne wird auch unsere Fraktion dieser Novellierung zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
18.59
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/112
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/113
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (210 d.B. und 230 d.B. sowie 11696/BR d.B.)
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. – Ich bitte um den Bericht.
RN/114
Berichterstatterin Gabriele Kolar: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hiermit bringe ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden.
Der Bericht dazu liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Frau Kollegin Kolar, danke für den Bericht.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Irene Partl. Ich erteile es ihr.
RN/115
19.02
Bundesrätin Irene Partl (FPÖ, Tirol): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Liebe Zuseher! Vorweg ein Sommerlochgschichtl: Ich habe es eigentlich nicht ernst genommen und schon fast vergessen, doch weil heute so oft auf mehr Präsenz und Sichtbarkeit von Frauen hingewiesen wurde, wäre zuerst aber einmal Respekt vor Frauen angesagt. (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Der Vorarlberger Kollege, der hier heute ganz vehement den Frauenanteil bei Veranstaltungen eingefordert hat, gerade dieser Kollege – Zitat – „staucht Tiroler Kollegin zusammen“. (Heiterkeit der Bundesrätin Kittl [Grüne/W] und des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) – So lautet die Überschrift eines Artikels in den „Vorarlberger Nachrichten“ über die Art und Weise, wie dieser Kollege hier mit einer Frau umgegangen ist. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Oh! Uh!)
Er stauchte sie zusammen wegen ihres Dialekts. Hier im Bundesrat hört man bei vielen Reden der Kollegen, aus welchem Bundesland sie kommen. Ich finde das durchaus sympathisch. Wir sind ja schließlich die Länderkammer. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber Sie, Herr Thoma, haben sich für Ihre Kritik einzig eine Frau ausgesucht. (Ruf bei der SPÖ: Oh Gott!) So viel zu Ihrem tatsächlichen Frauenverständnis. (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Man sieht aber an Ihrem Medienauftritt: Dieser Schuss ist eh nach hinten losgegangen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)
Nun zum Tagesordnungspunkt: Wieder einmal erleben wir ein Paradebeispiel dafür, wie es diese Bundesregierung schafft, selbst in den kleinsten Bereichen des täglichen Lebens die arbeitenden Menschen weiter zu belasten. Der heute zu behandelnde Beschluss des Nationalrates zeigt deutlich, dass man offenbar glaubt, jeder Cent müsse reguliert, kontrolliert und versteuert werden, sogar das Trinkgeld. In unserem Antrag auf völlige Abgabenfreiheit wurde klargestellt: Trinkgeld ist kein Einkommen. Es ist eine freiwillige Anerkennung für gute Arbeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Trinkgeld ist Anerkennung durch den Gast für Service, Freundlichkeit und Einsatzbereitschaft. (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Dafür darf der Arbeitgeber weniger zahlen!) Es ist kein Lohnbestandteil, den der Staat regulieren und pauschalieren soll. Und das gilt natürlich auch für das Trinkgeld, das unsere Kleinstunternehmer erhalten – wie Friseurinnen, Würstelstandbetreiber, Taxler und viele andere fleißige Unternehmer. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Beschluss beinhaltet auch die Informationspflicht. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Arbeitnehmer über bargeldlos eingenommenes Trinkgeld zu informieren. Das, was wie eine Schutzmaßnahme für Arbeitnehmer klingt (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Ist es auch!), ist in Wahrheit ein Ausdruck staatlichen Misstrauens gegenüber den Arbeitgebern, vor allen gegenüber den vielen Klein- und Mittelbetrieben in den Dienstleistungsbranchen, in welchen gegenseitiges Vertrauen und die gelebte Praxis seit Jahrzehnten hervorragend funktionieren. Statt klare, einfache Rahmenbedingungen zu schaffen, wird erneut ein Bürokratiemonster installiert, das in der Praxis zu mehr Aufwand, mehr Misstrauen und womöglich zu rechtlichen Grauzonen führt. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist realitätsfremde Schreibtischpolitik statt Praxisnähe. Diese Regelungen – zentral verordnet, fern von einer betrieblichen Realität – sind Symptome einer Politik, die den Boden zur arbeitenden Bevölkerung längst verloren hat. Gerade in Zeiten von Personalmangel, hoher Inflation und enormem Kostendruck in den Betrieben wäre Entlastung angesagt, nicht eine zusätzliche, weitere Regulierung mit unnötigem Verwaltungsaufwand. Da stellt sich schon wieder einmal die Frage: Sepp, wo bist du? Sepp, was machst du? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].)
Das alles dient doch lediglich dazu, marode Sozialversicherungsträger auf dem Rücken jener zu erhalten, die Tag für Tag arbeiten und sich gemeinsam bemühen, ihre Betriebe über Wasser zu halten. Das ist sozial ungerecht und wirtschaftlich kontraproduktiv.
Wir Freiheitlichen fordern daher klar und unmissverständlich: Trinkgeld muss für alle vollständig beitragsfrei werden. Es darf keine Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen geben. Nach 52 Jahren im Gastgewerbe weiß ich, wovon ich rede: zwölf Jahre Kellnerin, 40 Jahre Wirtin, und immer im Team. (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Von zwölf Jahren als Kellnerin kannst du dir eine Pension leisten?) – Zwölf Jahre Kellnerin, 40 Jahre Wirtin, immer gearbeitet. Und ja, wir erinnern uns auch an den offenen Brief der Wirtschaftskammer, in dem alle Spartenobleute der Tourismusbranche unmissverständlich gesagt haben: Finger weg vom Trinkgeld! Aber was macht die ÖVP, die Partei, die diesen Brief – in der „Krone“ – damals federführend mitgestaltet hat? – Sie stimmt gegen unseren Antrag auf völlige Abgabenfreiheit des Trinkgelds. Das ist pure Heuchelei! (Beifall bei der FPÖ.)
Man gibt sich in den Sonntagsreden wirtschaftsfreundlich und stimmt werktags gegen die Interessen der eigenen Basis. Diese Bundesregierung hat jede Glaubwürdigkeit verloren – anstatt Entlastung gibt es Kontrolle, anstatt Vertrauen Bürokratie, anstatt Wertschätzung Misstrauen. Wir Freiheitliche stehen an der Seite jener Menschen, die mit Fleiß, Einsatz und Herzblut in der Gastronomie, im Handwerk und im Dienstleistungsbereich arbeiten. Sie alle verdienen Dankbarkeit, keine Mehrbelastung – daher: Hände weg vom Trinkgeld! (Beifall bei der FPÖ.)
Daher stellen wir folgenden Entschließungsantrag:
RN/115.1
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Irene Partl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp den Abgaben auf Trinkgeld – gerade in Zeiten der Teuerung braucht es Entlastung!“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die – neben der bestehenden Steuerfreiheit – die Abgabenbefreiung von Trinkgeldern zu 100 Prozent sicherstellt.“
(Beifall bei der FPÖ.)
19.10
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/115.2
TOP11 Unselbständiger Entschließungsantrag: Stopp den Abgaben auf Trinkgeld - gerade in Zeiten der Teuerung braucht es Entlastung! von Irene Partl
Vizepräsident Michael Wanner: Der von den Bundesräten Irene Partl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Stopp den Abgaben auf Trinkgeld – gerade in Zeiten der Teuerung braucht es Entlastung!“ ist genügend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sandro Beer. Ich erteile es ihm.
RN/116
19.11
Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Geschätzte Frau Bundesrätin Partl! Vorweg einmal: meinen größten Respekt für 52 Jahre in der Gastronomie! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und FPÖ.)
Man muss anerkennen, was die Menschen leisten und man muss das auch sehen. Viele Dinge, die Sie gesagt haben, kann ich sicher unterschreiben, aber man muss auch die andere Seite der Medaille sehen, nämlich: Wir haben jetzt die Situation, dass es endlich einmal Klarheit, Fairness und vor allem Sicherheit für Zehntausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Land braucht, in dem das Trinkgeld – da bin ich nicht ganz Ihrer Meinung – nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung oder eine Geste ist, sondern für die Kolleginnen und Kollegen in der Gastronomie ein ganz wichtiger Teil ihres Einkommens ist. Was wichtig ist, was wir heute sagen können: Trinkgeld bleibt steuerfrei. Das ist richtig und wichtig. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Sie haben die Kolleginnen und Kollegen in der Gastronomie, im Tourismus, in den Hotels und in anderen Dienstleistungsbereichen angesprochen, die Tag für Tag ihr Bestes geben, oft zu ungewöhnlichen Zeiten und oft unter sehr herausfordernden Bedingungen. Für sie ist das Trinkgeld ein enorm wichtiger Bestandteil – das haben wir außer Streit gestellt. Es ist höchste Zeit, dass wir eine faire und verlässliche und vor allem einheitliche Regelung schaffen.
Worum geht es aber konkret? – Bisher gab es in Österreich ein sogenanntes Flickwerk: regional unterschiedlich in Pauschalen geregelt, in jedem Bundesland teilweise unterschiedliche Teilbereiche. Eines muss man auch sagen: Seit 2008 ist Trinkgeld sozialversicherungspflichtig. Das ist nichts Neues, das wird jetzt nicht neu erfunden.
Wir haben ein Regelwerk, in neun Bundesländern gibt es 36 verschiedene Regelungen. Das war sehr unübersichtlich und auch rechtlich unsicher für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Nachhinein durch Briefe von der ÖGK mit horrenden Nachzahlungen überrascht wurden, die weder vorhersehbar noch planbar waren. Damit ist jetzt Schluss. Künftig gibt es eine bundesweit einheitliche Pauschalregelung mit klaren Beträgen und einheitlichen Kriterien und vor allem transparenter Berechnung.
Es gibt unterschiedliche Regelungen, mit oder ohne Inkasso. Bei Kellnern zum Beispiel: Da haben die Kellner mit Inkasso 65 Euro ab 2026 und die Kellnerinnen ohne Inkasso 45 Euro. Diese Beträge sind gerecht angesetzt, transparent, sie berücksichtigen die Tätigkeitsart, die Branchenbesonderheiten und sie sorgen endlich dafür, dass Beschäftigte – egal ob in Wien, in Tirol oder in Kärnten – dieselben Regeln haben und wissen, worauf sie sich verlassen können. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein wesentlicher Bestandteil, der bisher ein bisschen untergegangen ist: Wir schaffen mehr Transparenz. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig. Ich bin auch viel unterwegs, ich war auch letztes Wochenende unterwegs und habe mit vielen Kolleginnen und Kollegen in der Gastronomie gesprochen und gefragt: Wie ist das eigentlich, wenn der Chef mit euch bespricht, wie er mit dem Trinkgeld tut?
Ein massiver Diskussionspunkt war, dass sie nicht immer sehen, wie viel Trinkgeld bei den Kartenzahlungen, die erfolgen, tatsächlich gegeben wird. Da geht es nicht um Misstrauen, da geht es einfach um mehr Fairness. Jetzt ist es so, dass Arbeitnehmer über elektronisch eingenommene Trinkgelder informiert werden, außer das Trinkgeld wird relativ schnell und zeitnah verteilt. Ein wesentlicher Punkt dabei ist vor allem: Bei Verteilsystemen muss der Trinkgeldschlüssel, das sogenannte Tronc-System, bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bekannt gegeben werden. Diese notwendige Transparenz stärkt das Vertrauen zwischen den Beschäftigten und den Arbeitgebern.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil – der hat mir in Ihrer Rede gefehlt, Frau Bundesrätin Partl – ist, dass man schon darauf schaut, was mit dem Ganzen passiert. Was passiert mit diesen Beträgen oder mit der Bemessungsgrundlage? – Das ist nämlich Teil der Sozialversicherung und beitragspflichtiges Einkommen hat auch künftig höhere Ansprüche, wenn es darauf ankommt. Das ist gerade in diesen Bereichen, in denen die Menschen wirklich nicht viel verdienen, sie wirklich jeden Cent zusammenkratzen müssen, dass sie übers Monat kommen, ganz, ganz wichtig. Da geht es ums Arbeitslosengeld, steigt die Leistung, ist auch das durchschnittliche beitragspflichtige Einkommen höher; beim Krankengeld macht sich das ebenso positiv bemerkbar, denn das Taggeld orientiert sich am Einkommen, von dem Beiträge gezahlt werden; dann haben wir noch das Rehageld und schließlich wird es auch bei der Pension zum Tragen kommen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Neurauter [ÖVP/T].)
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist auch die Rechtssicherheit – also keine Nachforderungen für die Vergangenheit. Es wird sichergestellt, dass keine Beitragsnachforderungen für Zeiträume vor Inkrafttreten der Neuregelungen gestellt werden können. Damit wird verhindert, dass Betriebe und Beschäftigte nachträglich für Altfälle belastet werden. Das ist ein zusätzlicher wichtiger Punkt, denn die Menschen müssen endlich einmal wissen: Wo stehe ich, was habe ich zu bezahlen und was kommt auf mich zu?
Bei vielen Dingen gebe ich Ihnen recht, das habe ich schon gesagt, aber bei der FPÖ ist es manchmal schwierig. Heute war ich beim Thema freie Dienstnehmer schon positiv überrascht, dass wir wirklich einen einstimmigen Beschluss zustande gebracht haben. Gerade aber bei dieser wichtigen Geschichte, die sozialpolitisch für die Menschen, für die Arbeitnehmer:innen draußen eine ganz enorme Relevanz hat, da stellt ihr euch hin, schaut euch das an, und findet keinen Fehler. Was passiert dann? – Ihr erfindet einen Fehler, dann macht ihr daraus ein Tamtam. Das ist das, was ich betreffend Ihre Rede ein bisschen verurteilen muss, denn da geht es darum, dass man den Leuten draußen unnötig Angst macht, ihnen Sachen einredet. – Nein, es geht um eine soziale Absicherung und eine Verbesserung der normalen Situation und vor allem um Rechtssicherheit. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, was wir erreichen wollen, ist, endlich Klarheit zu schaffen. Wir wollen diese Unsicherheit ausräumen, wir wollen mehr Transparenz statt Willkür. Das war heute auch schon ein großes Thema. Vor allem wollen wir für alle Kolleginnen und Kollegen in diesen Bereichen eine bessere soziale Absicherung. Darum sage ich – das ist mir wirklich ein persönliches Anliegen –: Wertschätzen Sie die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen und geben Sie Trinkgeld, denn Trinkgeld bedeutet Anerkennung, Respekt und Dank.
Ich bedanke mich bei den Sozialpartnern, die da alle gemeinsam einen Schritt zurückgegangen und einen Schritt vorausgegangen sind und diesen Kompromiss möglich gemacht haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
19.18
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile es ihr.
RN/117
19.19
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und alle Zuschauer, die – wo auch immer – noch zuschauen und zuhören! Das Trinkgeld war steuerfrei, das Trinkgeld ist steuerfrei und das Trinkgeld wird steuerfrei bleiben. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Da wird so viel Falsches hineininterpretiert und leider auch kommuniziert. Ja, die Sozialversicherungspflicht für eine einheitliche Trinkgeldpauschale ist da. Es ist gut, dass sie da ist. Ich sage das bewusst als Seniorenvertreterin. Durch die Sozialversicherungspflicht erwerben die Betroffenen für diese Pauschale nämlich eine Erhöhung beim Arbeitslosengeld, beim Krankengeld und auch bei der Pension.
Diese Trinkgeldpauschale hat es ja schon seit 2002 gegeben, nur war es damals eben ein bisserl ein Fleckerlteppich. Seit 2002 wird sie aber in der Bemessungsgrundlage angerechnet. Was es nicht gegeben hat, war der Deckel nach oben – und das lösen wir jetzt. Vergessen wir wirklich nicht, was war: Es gab neun Bundesländer mit eigenen Regelungen, vier Dienstleistungsbereiche, 36 verschiedene Regelungen. Es hat sich niemand mehr ausgekannt, was für wen wo gilt. Das wird durch diese österreichweite Vereinheitlichung erledigt.
Senior:innen, die lange in der Gastronomie gearbeitet haben, haben mir schon vor längerer Zeit berichtet, dass sie sehr gute Zeiten mit gutem Trinkgeld hatten – das hat aber bei ihrer Pension oder bei anderen Beträgen, wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, keine Rolle gespielt. In der Pensionszeit erkennen sie den Unterschied und bedauern das. Ich bedauere das mit ihnen, aber es ist dann, wie es ist. Deshalb freue ich mich über die Einigung der Sozialpartner und darüber, dass nun Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen hergestellt wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Der Pensionsversicherungsbeitrag mit 22,5 Prozent – geleistet durch den Arbeitnehmer mit 10,25 Prozent und den Arbeitgeber mit 12,25 Prozent – geht auch für diese Pauschale ausschließlich direkt auf das persönliche Pensionskonto des oder der Versicherten. Der versickert nicht in irgendeinem System. (Ruf bei der FPÖ: Na, schon!) Das Trinkgeld soll und muss genau dort ankommen, wo es hingehört: Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die es sich durch Fleiß, durch besondere Kompetenz, durch größeres Serviceentgegenkommen verdient haben.
Ganz wichtig ist auch – und das hat nichts mit Misstrauen zu tun – Transparenz. So weiß jeder, was er wo bekommt. Es gibt dann auch untereinander kein Misstrauen. Ein Leben lang nach diesen neuen Regeln in der Gastronomie einzubezahlen, würde über die gesamte Pensionsdauer sicher eine Pensionsleistung von einigen Tausend Euro bedeuten. Der wahre Raub, so wie Sie (in Richtung FPÖ) es auch als Pensionsraub in Ihrem Entschließungsantrag beschreiben, wäre, dass man das Trinkgeld nicht in die Sozialversicherungsbemessungsgrundlage einbezieht. Das wäre der wahre Pensionsraub. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Genau!)
Da geht die FPÖ leider ein bisschen sparsam mit der Wahrheit um. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP, SPÖ und Grünen.) Ich bitte um Annahme dieser sozialen Absicherung. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Bundesrat Ruf [ÖVP/OÖ]: Bravo!)
19.23
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.
RN/118
19.23
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Trinkgeld – das klingt nach einer Kleinigkeit: ein freundliches: Stimmt so!, ein Lächeln, eine kleine Geste der Wertschätzung. Sobald man sich aber die rechtlichen und sozialen Folgen ansieht, merkt man: Trinkgeld ist alles andere als nebensächlich.
Da aller guten Dinge drei sind, möchte ich es an dieser Stelle auch noch einmal wiederholen, wie meine Vorredner:innen, Frau Neurauter und Herr Beer: In Österreich ist Trinkgeld lohn- und einkommensteuerfrei, wenn es freiwillig, ortsüblich und nicht vertraglich vereinbart ist. Das heißt, es darf keine Pflichtzahlung sein, dann bleibt es auch steuerfrei. Daran rüttelt überhaupt niemand. Diese Diskussion ist nie geführt worden und ich finde es unredlich, wenn man den Leuten, die ja oft kein Expert:innenwissen haben, was am Ende netto auf dem Lohnzettel steht, sozusagen versucht einzureden, dass dafür jetzt noch Steuern bezahlt werden müssen. Das stimmt einfach nicht. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Beitragsrechtlich – das haben wir heute auch schon gehört – ist das Trinkgeld aber schon relevant. Das Trinkgeld ist ja aufgrund der Kartenzahlung auch wesentlich transparenter geworden. Früher war das so: Man hat am Ende des Tages das Geld gezählt, das boniert wurde, und der Rest, der übrig geblieben ist, war das Trinkgeld. Kollegin Neurauter hat es schon gesagt, in jedem Bundesland war das irgendwie anders, extrem kompliziert. Jetzt ist es aber so: Durch die Kartenzahlung kann man ziemlich genau feststellen, was das Trinkgeld ist. So ist es zu Nachzahlungen, zu Verwirrungen gekommen. Deshalb muss unbedingt eine Regelung geschaffen werden, damit auch die Dinge, die jetzt noch anstehen und abgewickelt werden müssen, nicht zum Verhängnis für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden – nämlich diese Nachzahlung.
Diese Rechtssicherheit wird heute geschaffen. Ja, wir haben es schon gehört: Es wurde in der politischen Diskussion auch gefordert, dass Trinkgeld beitragsfrei ist. Das klingt ja auf den ersten Blick sympathisch – was man hat, das hat man. Aber, das haben wir heute auch schon gehört: Wenn man keinen Beitrag zahlt, dann gibt es später auch keinen Anspruch auf Leistung. Wir haben heute auch schon gehört, dass sehr viele Leistungen daran hängen: Es hängt die Pension im Alter dran, es hängt das Arbeitslosengeld dran, es hängt das Krankengeld dran. Wie gesagt, wenn man langfristig denkt, dann muss man schon bedenken, dass es wichtig und wesentlich ist, genau diese Beiträge auch zu zahlen. (Beifall bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Wir als Grüne sagen ganz klar, dass das Trinkgeld keine abgabenfreie Lohnkomponente werden darf, denn das würde das System der sozialen Sicherheit schon aushöhlen. Das wäre nämlich ein Geschenk für die Betriebe und ein Verlust für die Beschäftigten. Wenn Trinkgeld kein Beitrag mehr wäre, dann würden – so wie ich es schon gesagt habe, wie es von meinen Vorredner:innen gesagt worden ist – die Pensionistinnen und Pensionisten, die im Gastgewerbe gearbeitet haben, im Alter später weniger Pension erhalten. Deshalb ist es sozialpolitisch völlig absurd, dort keinen Beitrag zu leisten.
Faire Arbeit muss fair abgesichert sein. Das Trinkgeld bleibt, was es ursprünglich war: eine freiwillige Geste der Wertschätzung, kein notwendiger Teil des Einkommens und schon gar kein Schlupfloch im Abgabensystem. Echte Wertschätzung zeigt sich nicht im Kleingeld auf dem Tisch, sondern – damit das auch noch einmal gesagt ist – in gerechten Löhnen und Sicherheit im Alter und dem Respekt jenen gegenüber, die tagtäglich dafür sorgen, dass unser Alltag funktioniert.
In diesem Sinne: Wir unterstützen jede Regelung, die Klarheit schafft und soziale Gerechtigkeit stärkt. Eine vollständige Beitragsbefreiung – ich sage es noch einmal – lehnen wir aber entschieden ab, weil sie am Ende auf Kosten der Beschäftigten geht. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
19.27
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Claudia Arpa. Ich erteile es ihr.
RN/119
19.28
Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zusehende und Zuhörende! Wissen Sie, manche politische Themen beginnen bei einem gemeinsamen Kaffee. Viele von uns beginnen auch ihren Tag genau damit: mit einem Kaffee – und den nehmen wir manchmal auch im Kaffeehaus ein. Das ist dieser kurze Moment zwischen Alltag und Aufbruch. Wenn wir dann zahlen, dann geben wir oft noch 1 oder 2 Euro dazu, als kleines Dankeschön für das Service, für die Freundlichkeit – für die Menschen dahinter. Genau um diese Menschen geht es heute.
Es geht auch um das Trinkgeld. Es geht um eine Reform, die sicherstellt, dass die Beschäftigten in unserem Land mit Fairness behandelt werden, und die auch mehr Sicherheit bringen wird. Wir haben es schon öfter gehört: Ab 2026 gelten neue, einheitliche Regelungen. Ehrlich gesagt, es war wirklich höchste Zeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ruprecht [ÖVP/Stmk.].)
Bisher war das Ganze ja, das wurde schon öfters angesprochen, so etwas – wenn ich es vielleicht ein bisschen salopp formuliere – wie eine österreichische Lösung: in jedem Bundesland etwas anders. Niemand wusste genau, warum das so ist, aber alle waren sich einig: Logisch ist es nicht. – Das wird jetzt endlich einfacher und auch fairer.
Bevor da jemand nervös wird – wir haben es heute schon drei- oder viermal gehört –: Das Trinkgeld bleibt steuerfrei! – Liebe FPÖ, manchmal denke ich mir: Ihr seid ja immer die Partei des kleinen Mannes (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ]) – ich weiß zwar nicht ganz genau, was der kleine Mann ist; ich nehme an, das sind Menschen, die wenig verdienen, und das ist im Gastgewerbe oft so –, ihr vergesst dann aber wirklich manchmal auf die kleinen Frauen, also auf die Frauen, die wenig verdienen. Deswegen würde ich mir eure Unterstützung wünschen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W] und des Bundesrates Ruprecht [ÖVP/Stmk.].)
Vielleicht noch einmal dazu: Trinkgeld bleibt steuerfrei – denn was man als Dank bekommt, das bleibt dann auch ein Dank –, nur die Sozialversicherung wird pauschal berücksichtigt. Das heißt, es wird ein durchschnittlicher Betrag angenommen – egal ob im jeweiligen Monat viel los ist oder weniger, ob man die Kaffeemaschine lauter hört oder das Stimmengewirr der Gäste –, und davon werden die Sozialversicherungsbeiträge berechnet: einheitlich, automatisch und ohne Aufwand für die Beschäftigten. Ich glaube, das war ja vorhin auch schon das Thema, dass es da zu mehr Bürokratie kommt – aber nicht für die Beschäftigten, das muss ich einfach einmal anmerken.
Es gibt ja die zwei Varianten – das wurde auch schon angesprochen –: Für jene, die selbst kassieren, also das Trinkgeld direkt vom Gast bekommen, gelten ab 2026 andere Regelungen als für diejenigen, die nicht selbst kassieren; da ist der Betrag etwas geringer. Diese Beiträge – und das ist, finde ich, wirklich ganz wesentlich und ganz, ganz wichtig – zählen künftig für Pension, Arbeitslosengeld und Krankengeld. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Und das ist der Punkt: ein kleiner Betrag mit einem großen Effekt, denn nach vielen Jahren in der Gastronomie – die Frau Kollegin hat es angesprochen, auch sie hat ja lange dort gearbeitet – gibt es mehr Pension, es gibt mehr Krankengeld und es gibt auch, wenn es sein muss, mehr Arbeitslosengeld im Monat. Das ist ein ehrlich verdientes Plus im Leben von Menschen, die Tag für Tag in der Früh schon lächeln, wenn andere noch den ersten Kaffee brauchen, um überhaupt in den Tag zu finden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätinnen Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.] und Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
Geschätzte Damen und Herren, diese Reform schafft Fairness – wir haben es schon gehört –, sie schafft Transparenz und sie zeigt, Solidarität beginnt nicht erst beim Einkommen – auch da könnte man noch ein bisschen nachschärfen –, sie beginnt beim Trinkgeld.
Und wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen genau dafür: für Arbeit, die sich lohnt, für Respekt, der sich auf der Lohnabrechnung zeigt, und für ein System, das niemanden vergisst, nicht einmal jene, die Tag für Tag dafür sogen, dass unser Kaffee heiß, unsere Laune besser und unser Tag ein Stück menschlicher wird. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
19.32
Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann. – Bitte.
RN/120
19.32
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Eine Rede zu diesem Tagesordnungspunkt muss man mit einem Dank an die Beschäftigten in der Gastronomie beginnen, weil sie die Trägerinnen und Träger der berühmten österreichischen Gastlichkeit sind. Ich glaube, das kann man eindeutig so feststellen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Ich danke auch vielmals für die inhaltlich so großartigen Reden hier im Bundesrat. Viele Dinge, die diese Regelung jetzt umfasst, wurden sehr genau beschrieben. Das Trinkgeld war, ist und bleibt steuerfrei, keine Frage. Die Bundesregierung hat sich auf eine einheitliche Trinkgeldpauschale geeinigt, und das ist der wichtige Punkt. Wir hatten bisher Trinkgeldpauschalen, die ganz unterschiedlich waren, jetzt haben wir eine Einigung und eine Einheitlichkeit. Das gibt Sicherheit im Betrieb, das gibt auch Sicherheit für die Beschäftigten, und das ist ganz, ganz wesentlich.
Es ist wichtig, dass die Trinkgelder bei der Beitragsbemessung in der Sozialversicherung als beitragspflichtiges Entgelt berücksichtigt werden. Das ist ganz, ganz wichtig. Sie haben es in Ihren Reden schon gesagt: Das ist wesentlich für das Krankengeld, für das Arbeitslosengeld, das ist auch wesentlich für das Rehabilitationsgeld und genauso auch für das Wochengeld.
Es wird jetzt einfacher. Das macht es den Arbeitgebern leichter, das macht es aber auch den Arbeitnehmer:innen leichter, und es berücksichtigt sowohl den Erwerbszweig als auch das Ausmaß, in welchem man arbeitet. Das heißt, in der neuen Regelung gibt es eine Deckelung nach oben, die Pauschale ist fix festgelegt, es gibt aber sehr wohl eine Öffnung nach unten, die zu einer Reduktion der Abgaben oder überhaupt zum Entfall der Abgaben führt; auch das ist eine Tatsache. Es wird darauf Rücksicht genommen, dass natürlich auch dort viele Beschäftigte Teilzeit arbeiten – auch darauf stellt die Pauschale ab.
Es bringt auch Transparenz, und das ist schon sehr, sehr wesentlich für die Beschäftigten in diesem Bereich, dass nämlich das Trinkgeld bei der bargeldlosen Bezahlung auch wirklich bei ihnen ankommt, dass sie die Information darüber bekommen, dass sie auch in diesen Systemen, diesen Tronc-Systemen, die sozusagen eine Vergemeinschaftung bei der Abrechnung machen, dann wissen, wie das verteilt wird. Das bringt große Transparenz für die Beschäftigten. Da kann man wirklich nicht dagegen sein. Ich glaube, und auch das ist wesentlich, es bringt auch Transparenz für die Gäste im Gastronomiebetrieb, weil die genau wissen, dass das Geld jetzt auch wirklich dort ankommt, wohin sie es geben wollten, sozusagen als Anerkennung für die Leistung, die im Service erbracht wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Lassen Sie mich noch eines zu einem Thema sagen, das man hier gerade in Richtung FPÖ sehr wohl bringen und ansprechen muss: Ich erinnere mich noch daran, wie es war, als wir die Coronakurzarbeit hatten, und welche Probleme wir im Gastronomiebereich hatten, weil dort die Grundeinkommen sehr gering sind und sehr stark mit Trinkgeldern gerechnet wird. Wir kennen auch die Einkommenshöhen in der Gastronomie. Das heißt, das Trinkgeld ist ein wesentlicher Bestandteil. Wir mussten auch eine Trinkgeldpauschale geben, weil es eben, wenn das Trinkgeld ausfällt, mit dem Grundgehalt sehr, sehr schwierig ist.
Das heißt, wir brauchen das Trinkgeld sozusagen als zusätzlichen Teil – so ist es im gastronomischen System gedacht –, aber gleichzeitig muss es dann auch mit Abgaben belegt sein, weil es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann mehr Absicherung gibt, denn wir wollen, dass sie auch im Krankheitsfall oder wenn sie in Pension sind, ein Einkommen haben, von dem sie dann auch leben können.
Ich glaube, das ist in unser aller Sinn, und vor allem: Die einheitliche Pauschale macht jetzt allen, die in der Gastronomie arbeiten oder Arbeitgeber sind, das Leben leichter, und darauf kann man wirklich stolz sein. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
19.36
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte schön.
RN/121
19.37
Bundesrat Manfred Repolust (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kollegen im Bundesrat! Wieder einmal muss ich ein bissl auf etwas replizieren, was die Frau Ministerin und die Kollegen heute hier gesagt haben. Die Regierung legt wieder einmal ein Gesetz vor, das angeblich Vereinfachung bringt, in Wahrheit aber das genaue Gegenteil tut: Es bringt mehr Bürokratie, mehr Kontrolle, mehr Belastung für die Betriebe.
Es geht heute um das Trinkgeld, ein freiwilliges Zeichen der Anerkennung – das haben wir schon gehört –, das zwischen Gast und Arbeitnehmer entsteht – und genau das will man jetzt regeln, pauschalieren und überwachen. Künftig sollen Versicherungsträger bundesweit einheitliche Pauschalbeträge für Trinkgelder festlegen. Das heißt, Beamte entscheiden, wie viel Trinkgeld eine Kellnerin zum Beispiel in Gamlitz, ein Frisör in Linz oder ein Taxifahrer in Wien üblicherweise bekommt. – Das ist realitätsfremd!
Trinkgelder schwanken je nach Saison, Betrieb und Tourismus, eine starre Pauschale kann nicht gerecht sein, und die jährliche Anpassung samt Internetverlautbarung zeigt nur eines: Der Staat will auch beim Trinkgeld mitreden. (Beifall bei der FPÖ.)
Es soll jeder Arbeitgeber künftig bei bargeldlosen Trinkgeldern genaue Auskünfte geben – mit Aufteilungsschlüsseln, Summen und Rückfragen –, bis zu drei Jahre rückwirkend. Das mag auf dem Papier modern klingen, in der Praxis ist das ein Bürokratiemonster. Gerade kleine Betriebe in der Gastronomie und Hotellerie werden damit überfordert. Statt Entlastung gibt es Misstrauen, statt Unterstützung wieder Kontrolle.
Weil ich heute hier gehört habe, die FPÖ macht Angst, Herr Beer oder Frau Neureuter (Bundesrätin Neurauter [ÖVP/T]: Neurauter!), wir sparen mit der Wahrheit, und ich habe auch gehört: ein kleiner Betrag mit großem Effekt! – Das sind jetzt drei Dinge, die ich gehört habe. Sie sagen, das ist eine Pauschale. Was ist der Unterschied zwischen einer Pauschale und einer Steuer? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich kann es Ihnen jetzt genau sagen, und zwar die Auswirkung einer Trinkgeldbesteuerung auf die Pensionshöhe – ich gebe Ihnen jetzt ein Beispiel, aber Sie haben das ja eh schon einmal gehört (Zwischenruf des Bundesrates Matznetter [SPÖ/W]) –:
Trinkgeld monatlich: 80 Euro. Dauer der Tätigkeit: zehn Jahre. Gesamtsumme der versteuerten Trinkgelder: 9 600 Euro. (Bundesrat Matznetter [SPÖ/W]: Das ist steuerfrei! – Zwischenruf der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].) Beitragssatz: 22,8 Prozent. (Bundesrat Ebner [ÖVP/OÖ]: Sozialversicherung, keine Steuer!) Jährliche Pensionsgutschrift: 1,78 Prozent von 960 Euro, das sind 17 Euro und 9 Cent. Und die gesamte jährliche Pensionserhöhung – die gesamte jährliche Pensionserhöhung! – nach zehn Jahren sind 170 Euro brutto (Rufe bei der SPÖ: Was?), das sind im Monat 14,20 Euro. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Was?) Das ist der große Sprung? Na servus! (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Bei 170 Euro im Monat?)
Wir wollen keine Bevormundung, wir wollen ein steuerfreies oder pauschalbeitragsfreies Trinkgeld, keine neue Bürokratie, keine staatlichen Zugriffe auf das Trinkgeld. Wir stehen auf der Seite der Menschen, die arbeiten, nicht auf der Seite derer, die alles regeln wollen. Darum lehnen wir diese Vorlage ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.41
Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
RN/122
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/122.1
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Bundesrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen - - (Rufe bei der ÖVP: Nationalrates! – Bundesministerin Schumann: Nationalrates!) – des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/122.2
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Irene Partl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Stopp den Abgaben auf Trinkgeld – gerade in Zeiten der Teuerung braucht es Entlastung!“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
RN/123
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (209 d.B. und 231 d.B. sowie 11697/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (232 d.B. sowie 11698/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (211 d.B. und 235 d.B. sowie 11699/BR d.B.)
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 12 bis 14, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Als Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Claudia Arpa vorgesehen. – Ich bitte um die Berichte.
RN/124
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Frau Ministerin! Ich darf jetzt drei Tagesordnungspunkte aufrufen.
Ich starte mit Tagesordnungspunkt 12: Ich darf den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden, vorlegen.
Der Bericht dazu ist Ihnen in schriftlicher Form zugegangen; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Kommen wir zu TOP 13: Den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, darf ich Ihnen ebenfalls bringen.
Auch der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Kommen wir zu TOP 14: Weiters lege ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, vor.
Der Bericht dazu liegt Ihnen ebenfalls vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Herzlichen Dank.
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Manfred Repolust. – Bitte.
RN/125
19.45
Bundesrat Manfred Repolust (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kollegen im Bundesrat! Wir behandeln heute drei Gesetzesänderungen im Bündel, und wieder einmal erleben wir eine Gesetzesflut unter dem Deckmantel der Arbeitsmarktmodernisierung, in Wahrheit geht es aber um nichts anderes als um noch mehr Bürokratie, noch mehr Belastung für die arbeitenden Menschen (Zwischenrufe bei der SPÖ) und noch mehr Zuwanderung in unser Sozialsystem. Die drei heute behandelten Gesetzesvorlagen zeigen das sehr deutlich: Egal ob beim Arbeitsmarktservice, bei der Einkommensteuer oder beim Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Bundesregierung schraubt an Symptomen, aber nicht an den Ursachen der Probleme auf unserem Arbeitsmarkt. (Beifall bei der FPÖ.)
Zum Arbeitsmarktpaket: Was da groß als Modernisierung verkauft wird, ist in Wahrheit ein weiterer Schritt zur Umwandlung des AMS in eine sozialpolitische Verwandlungsmaschine, könnte man sagen. Anstatt die Vermittlung von Arbeitswilligen in den Mittelpunkt zu stellen, wird weiter auf Programme, Projekte und Pseudoqualifizierungen gesetzt, die zwar viel Geld kosten, aber kaum jemanden wirklich in Beschäftigung bringen (Bundesministerin Schumann: Na, also das ...!) – und die Finanzierung zahlt wie immer der Steuerzahler. Allein im Jahr 2024 stehen dem AMS laut Bundesfinanzgesetz rund 9 Milliarden Euro zur Verfügung – eine Summe, die Jahr für Jahr steigt, ohne dass sich die Vermittlungszahlen nachhaltig verbessern. Davon fließen etwa 6,8 Milliarden Euro in Leistungszahlungen, wie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, rund 1,5 Milliarden Euro in Schulungen und Projekte. Das zeigt: Es fehlt nicht an Geld, es fehlt an der Konsequenz. (Beifall bei der FPÖ.) Wir brauchen kein AMS, das zum Sozialbüro verkommt, sondern eines, das vermittelt, fordert und fördert – in dieser Reihenfolge.
Zum Einkommensteuer- und Arbeitslosenversicherungsgesetz – das ist TOP 13 –: Da wird wieder einmal unter dem Vorwand der Entlastung eine Umverteilungspolitik betrieben, die Leistung bestraft und Passivität belohnt. Wenn jemand arbeitet, Überstunden macht und Verantwortung übernimmt, dann darf er sich in Zukunft noch weniger Geld von seinem Gehalt erwarten; wenn jemand hingegen nicht arbeiten will und das AMS-System ausnutzt, dann winken zusätzliche Unterstützungen. (Bundesrat Beer [SPÖ/W]: Das ist eine Unterstellung!) Das ist keine Sozialpolitik, das ist eine Demotivationspolitik. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitliche sagen klar: Arbeit muss sich wieder lohnen! Nicht das Warten auf Förderungen, sondern das Aufstehen in der Früh und der Einsatz für das eigene Einkommen sollen sich lohnen. Die Bundesregierung schafft aber das Gegenteil und wundert sich dann über den Fachkräftemangel. Dabei ist der Fachkräftemangel zum großen Teil selbst verschuldet – durch Fehlanreize, durch zu hohe Abgaben und durch ein Bildungssystem, das Leistung nicht mehr belohnt.
Zur Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – das nächste Kapitel dieser Fehlentwicklung –: die weitere Öffnung des Arbeitsmarktes für Drittstaatsangehörige. Wieder einmal wird behauptet, man müsse die Fachkräftezuwanderung erleichtern, in Wahrheit erleichtert man damit vor allem die Zuwanderung in unser Sozialsystem. (Ruf bei der ÖVP: So ein Blödsinn!) Wir erleben es doch täglich: Zehntausende Menschen kommen nach Österreich – nicht weil sie hier gebraucht werden, sondern weil sie hier versorgt werden wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
Währenddessen befinden sich heimische Jugendliche in Warteschleifen, bleiben Lehrstellen unbesetzt und werden ältere Arbeitnehmer vom System regelrecht ausgespuckt. Mit diesem Gesetz wird der Fachkräftemangel in Österreich nicht geringer, sondern größer, denn wer glaubt, man könne durch immer neue Aufenthaltstitel echte Fachkräfte herbeizaubern, der verkennt die Realität. Was fehlt, ist keine Migration, sondern eine Politik, die eigene Leute wieder in Beschäftigung bringt. Was wir brauchen, sind keine neuen Aufenthaltstitel, sondern ehrliche Anreize für jene, die hier leben, sich ausbilden und anpacken wollen.
Fazit: Diese drei Gesetzesänderungen sind kein Schritt nach vorne, sondern ein Schritt tiefer hinein in ein System der Verantwortungslosigkeit, ein System, in dem der Staat alles regelt, aber am Ende keiner mehr arbeitet. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitlichen sagen klar: Wir brauchen eine Politik, die Eigenverantwortung stärkt, die Leistung belohnt und die Zuwanderung in den Sozialstaat endlich stoppt. Solange diese Bundesregierung aber glaubt, sie könne mit noch mehr Geld, noch mehr Projekten und noch mehr Migration die Probleme lösen, so lange wird sich auf unserem Arbeitsmarkt nichts verbessern. Im Gegenteil: Es wird schlimmer.
Meine Damen und Herren, diese Gesetze sind ein weiterer Beweis dafür, dass die Regierung nicht die Interessen der arbeitenden Bevölkerung vertritt, sondern die Interessen der Förderindustrie, der NGOs und der Zuwanderungslobby. (Beifall bei der FPÖ.)
Darum lehnen wir Freiheitliche diese Beschlüsse entschieden ab. Wir stehen auf der Seite jener, die tagtäglich arbeiten, Steuern zahlen und sich ein lebenswertes Österreich erarbeiten wollen – und nicht auf der Seite jener, die unser Sozialsystem ausnützen.
Herr Matznetter – ich hoffe, er ist noch hier (Bundesrat Matznetter [SPÖ/W] hebt die Hand), jawohl! – hat ja ein wunderbares Zitat geprägt, das sehr oft aufpoppt, er sagt immer: Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass unser Wirtschaftsstandort weiterhin attraktiv bleibt, mit fairen Wettbewerbsbedingungen und Förderung von Innovation und Ausbildung. – Liebe Sozialministerin, genau das fehlt mir bei Ihnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Matznetter [SPÖ/W].)
19.53
Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. Ich erteile es ihr.
RN/126
19.53
Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ, Wien): Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Danke für Ihre Ausführungen – ich darf da jetzt eigentlich alles berichtigen. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Ich finde es echt spannend, wie viel Unwahrheiten man sagen kann, wenn man die Fakten eigentlich völlig ignoriert.
Es geht jetzt um ein Thema, das für Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land entscheidend ist, es geht um die Weiterbildungsbeihilfe.
Wir leben in Zeiten, in denen sich Berufsbilder rasend schnell verändern, in denen uns Digitalisierung, Automatisierung, Fachkräftemangel vor enorme Herausforderungen stellen, und deswegen braucht es gezieltere Chancen auf Weiterbildung. Es braucht Modelle, die Menschen ermutigen, sich weiterzubilden, umzuschulen und neue Wege zu gehen, und das mit Sicherheit, mit Planung, aber auch mit sozialer Absicherung.
Die alte Bildungskarenz war ein Erfolgsmodell, obwohl sie nicht perfekt war, es gab Anpassungsbedarf. Die Bildungskarenz war viele Jahre ein wichtiges und auch ein erfolgreiches Modell, im Zuge der budgetär gebotenen Sparmaßnahmen war es aber notwendig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Bildungskarenz neu zu regeln und sie weiterzuentwickeln. Heute geht es stärker darum, gezielt jene zu unterstützen, die sonst eigentlich kaum einen Zugang zu Weiterbildung hätten: Menschen mit geringeren Einkommen, ohne formale Ausbildung oder Menschen, die beruflich wieder durchstarten wollen. Mit der neuen Weiterbildungsbeihilfe schaffen wir dafür klare Strukturen, soziale Treffsicherheit und Qualität, damit öffentliche Mittel dort wirken, wo sie Zukunft schaffen sollen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Das neue Modell der Weiterbildungsbeihilfe berücksichtigt die Empfehlungen des Rechnungshofes und des Wifos und soll insbesondere weniger qualifizierten Beschäftigten eine Höherqualifizierung ermöglichen. Schon allein aufgrund des reduzierten Volumens – von 650 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro – ist klar, dass die neue Regelung etwas anders aussieht als zuvor, nämlich folgendermaßen:
Förderung statt wie bisher Rechtsanspruch, kein Anschluss der Bildungskarenz an die Elternkarenz mehr, eine höhere inhaltliche Anforderung an die Bildungsinhalte, eine 15-prozentige Beteiligung durch die Arbeitgeber:in für höhere Einkommensgruppen, eine verpflichtende Bildungsberatung bei einem Monatseinkommen von bis zu 3 225 Euro und eben die Deckelung der Förderung auf maximal 150 Millionen Euro jährlich gesamt.
Was wirklich positiv ist, ist, dass es uns gelungen ist, die Mindestunterstützung während der Weiterbildungszeit deutlich zu erhöhen, nämlich auf 1 212 Euro pro Monat. Das ist ein ganz entscheidender Schritt, denn er eröffnet gerade jenen Gruppen neue Chancen, die bisher oft zu kurz gekommen sind. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) Aus sämtlichen Untersuchungen zur betrieblichen Weiterbildung wissen wir: Gerade in diese Gruppen wird viel zu wenig investiert. Mit der neuen Weiterbildungsbeihilfe setzen wir daher ein ganz klares Signal: dass Weiterbildung kein Privileg für wenige, sondern eine Chance für viele sein muss. So stellen wir sicher, dass Weiterbildung keine leere Phrase, sondern ein Instrument sozialer Chancengleichheit ist.
Wenn wir über Verantwortung reden, dann müssen wir auch die Doppelmoral der FPÖ benennen. Im Parlament tritt die FPÖ lautstark als Verteidigerin der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, aber gleichzeitig haben FPÖ-Vertreter in Brüssel – genauer gesagt ist es ihr Bundesparteivorsitzender Herbert Kickl – die Abschaffung der Bildungskarenz als Sparmaßnahme vorgeschlagen, und zwar ohne Ersatzleistungen. Das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP): erst die Einsparungen zu fordern, aber dann die Empörung zu inszenieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Die SPÖ, allen voran unsere Bundesministerin, hat hingegen dafür gesorgt, dass die Reform sozial ausbalanciert, treffsicher und qualitätsgesichert umgesetzt wird. Die Weiterbildungsbeihilfe ist daher ein notwendiger Kompromiss, da die Kassen von der Vorgängerregierung leer hinterlassen wurden, aber wir haben dafür gesorgt, dass soziale Treffsicherheit, Qualitätskontrolle und die Förderung Geringqualifizierter erhalten bleiben. Wir werden diese Novelle mit voller Überzeugung unterstützen: zum Wohl der Menschen, die sich weiterbilden wollen, zum Wohl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Chancen verdienen, und zum Wohl eines Bildungssystems, das Zukunft schafft.
Erlauben Sie mir bitte, auch noch kurz zu TOP 14 zu sprechen. Da geht es um eine Gesetzesänderung, die auf den ersten Blick recht klein wirkt, die aber für viele Betriebe und Arbeitnehmer:innen in den Grenzregionen einen echten Unterschied machen wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nämlich drittstaatsangehörigen Grenzgänger:innen ohne Wohnsitz in Österreich eine Beschäftigung in einem politischen Grenzbezirk ermöglicht und dafür ein eigener Aufenthaltstitel eingeführt werden.
Was ist dabei wichtig? – Es kommt dadurch zu keiner Ausdehnung der Zulassung Drittstaatsangehöriger zum österreichischen Arbeitsmarkt (Ruf bei der FPÖ: Nein!), weil die nötigen inhaltlichen Kriterien nicht geändert werden. Die einzige Änderung ist, dass zukünftig der Wohnsitz in Österreich nicht verpflichtend sein soll.
Mit dem neuen Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger schließen wir eine Lücke, die in der Praxis eigentlich längst spürbar war. Es geht um Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in einem unserer Nachbarländer haben, dort rechtmäßig leben, dort arbeiten dürfen – und die künftig auch in Österreich einer Beschäftigung nachgehen können. Das ist vernünftig, das ist praxisnah und das ist auch sozialpartnerschaftlich gedacht, denn eines ist klar: Unser Arbeitsmarkt steht vor großen Herausforderungen – in vielen Branchen. Ob es die Pflege ist, ob es die Produktion ist, ob es der Tourismus ist, es fehlen einfach teilweise qualifizierte Fachkräfte.
Gleichzeitig müssen wir aber sicherstellen, dass faire Löhne, faire Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung nicht unter Druck geraten. Diese Balance ist ganz entscheidend, und sie findet sich auch in dieser Gesetzesnovelle wieder, denn der neue Aufenthaltstitel ist kein Freifahrtschein, sondern an klare Voraussetzungen gebunden: Das AMS prüft, ob es im Inland geeignete Bewerberinnen oder Bewerber gibt, und erst dann kann eine Stelle mit einem Grenzgänger, einer Grenzgängerin besetzt werden. Genau das ist ein fairer und ausgewogener Ansatz. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wir begrüßen, dass da ein Instrument geschaffen wurde, das gezielt dort hilft, wo der Arbeitskräftemangel besonders groß ist, etwa in den westlichen Bundesländern. Wir begrüßen, dass diese Menschen künftig in Österreich auch Beiträge leisten. Sie zahlen hier Steuern, sie tragen zur Wertschöpfung bei und sie sind Teil unseres Wirtschaftslebens. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: So wie in Wien!) Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für einen Arbeitsmarkt, der fair und solidarisch ist und der offen bleibt, und für eine Politik, die Menschen zusammenbringt, statt sie gegeneinander auszuspielen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Deswegen funktioniert’s so gut!) Deshalb werden wir dieser Novelle natürlich zustimmen: weil sie praktikabel ist, weil sie sinnvoll ist und weil sie zeigt, dass Fortschritt in diesem Land nur mit sozialer Handschrift gelingt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
20.00
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl.
RN/127
20.01
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich habe eine Frage an Kollegen Repolust: Wovon haben Sie eigentlich mit „Sozialsystem ausnutzen“ gesprochen? Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Bildungsförderung. (Präsident Samt übernimmt den Vorsitz.)
Bildung ist, finde ich, förderungswürdig, weil wir gebildete Menschen haben wollen – also zumindest wir (Heiterkeit bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP – Bundesrätin Geieregger [ÖVP/NÖ]: Wir auch!); das ist eine gute Sache.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, als ich mich für diesen Tagesordnungspunkt vorbereitet habe, hatte ich irgendwann ein lebhaftes Bild davon im Kopf, wie Sie wohl hier heraußen reagiert hätten, wenn wir in den letzten fünf Jahren so etwas wie das vorliegende Weiterbildungsgeld hier vorgelegt und vorgestellt hätten. Ich glaube, Sie hätten uns möglicherweise ordentlich die Leviten gelesen. (Bundesministerin Schumann: Das tun Sie jetzt!) – Das tue ich jetzt, genau (Heiterkeit der Rednerin), es ist ein bisschen ein Rollentausch. Manchmal muss man halt etwas, das man mittragen muss, Reform nennen, auch wenn es in Wahrheit ein Rückschritt ist. (Bundesministerin Schumann: Das ist es nicht! Nein, nein!)
Kollegin Schweiger, Sie haben davon gesprochen, Menschen zu ermutigen, sich weiterzubilden, Sie haben von Chancen für viele Menschen gesprochen. – Das sehen wir ein bisschen anders. Die Bildungskarenz war nicht perfekt und es gab Verbesserungsbedarf, ja, das ist unumstritten. Nicht jede Weiterbildung war sinnvoll, es gab auch Fälle, mit denen das System überfordert wurde. Sie hat aber einen ziemlich wichtigen Wert gehabt, sie hat es nämlich Menschen ermöglicht, selbst zu entscheiden, welchen Bildungsweg sie einschlagen wollen, ob für eine berufliche Neuorientierung oder einfach nur so zur Qualifizierung – also einfach nur so. Diese Freiheit war so etwas wie – das kann man sagen – fast das Herzstück der Bildungskarenz, und genau diese Freiheit wird jetzt leider abgeschafft.
Was nun als Weiterbildungshilfe präsentiert wird, ist unserer Ansicht nach keine Reform, sondern stellt eine massive Verschlechterung dar. Es ist eine Kürzung auf vielen Ebenen, nämlich in inhaltlicher, finanzieller und auch sozialer Hinsicht; ich muss das leider so deutlich sagen. Es stehen nur noch 150 Millionen Euro statt wie bisher 600 Millionen Euro zur Verfügung, das entspricht nur mehr einem Viertel – dies in einer Zeit, in der sich der Arbeitsmarkt durch Digitalisierung, durch künstliche Intelligenz, aber auch durch die Erfordernisse, die die Folgen des Klimawandels mit sich bringen, rasant ändert. Wir bräuchten gerade jetzt mehr Unterstützung für Weiterbildung, und nicht weniger. Es ist eigentlich völlig unverständlich, wie die werten Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie so etwas mittragen können. (Beifall bei den Grünen.)
Zukünftig zählt nun nicht mehr, was Arbeitnehmer:innen lernen wollen, sondern ob das Gelernte für den Betrieb verwertbar ist. Wer mehr als 3 225 Euro brutto verdient, muss sogar auf die Zustimmung und finanzielle Unterstützung oder Beteiligung des Arbeitgebers hoffen – 15 Prozent der Beihilfe müssen die Betriebe mitzahlen. Damit wird Weiterbildung in dieser Art ausschließlich zur betrieblichen Investition und nicht mehr zu einer Chance auf persönliche oder berufliche Weiterentwicklung. Die Bildungskarenz, im Kern eine Möglichkeit zur Stärkung individueller Selbstbestimmung, mutiert damit zu einer Art AMS-gesteuerter Unternehmensförderung.
Und: Besonders hart trifft das wieder Frauen. Ich habe wieder ein sehr lebhaftes Bild vor Augen, wie Sie hier am Rednerpult zur Höchstform auflaufen. (Bundesministerin Schumann: Das tue ich heute noch einmal, was glauben Sie?!) – Ja, na bitte, dann freue ich mich schon darauf. Viele Frauen haben die Bildungskarenz tatsächlich genutzt, um nach der Babypause den Wiedereinstieg mit einer Weiterbildung zu verbinden. Diese Möglichkeit fällt in Zukunft komplett weg. Das ist nicht nur schade, das ist ein Rückschritt für die Gleichstellung und auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Es verwundert mich besonders, dass das, was ich jetzt im Folgenden sage, von Ihnen mitgetragen wird, denn auch Menschen mit Behinderungen werden benachteiligt. Während es für Eltern mit Betreuungspflichten eine geringere Mindeststundenanzahl gibt, gilt das nicht für Menschen mit Behinderungen. Das ist nicht nachvollziehbar und nicht wirklich gerecht und das Gegenteil von Inklusion. (Bundesministerin Schumann: Das hat es vorher auch nicht gegeben!) – Ja, es hätte jetzt die Möglichkeit gegeben, das einzubinden. Das ist wirklich schade, denn das ist das Gegenteil von Inklusion, nämlich Exklusion.
Zudem schafft das neue Modell neue Unsicherheiten: Das AMS bekommt große Ermessensspielräume, die genaue Ausgestaltung soll erst durch zwei Richtlinien festgelegt werden, die es noch gar nicht gibt. Niemand weiß, wie die begrenzten Mittel überhaupt vergeben werden. Geschieht das dann nach dem First-come-first-served-Prinzip? Entscheidet dann nicht der Bedarf, sondern die Geschwindigkeit, die Macht des Stärkeren, des Schnelleren? Chancengleichheit schaut meiner Meinung nach anders aus.
Es gibt auch Verbesserungen: Wir finden zum Beispiel die Einführung der Mindesthöhe der Beihilfe und auch die Bildungsberatung, die die Kollegin vorhin schon angesprochen hat, für gut. Vieles andere bedeutet aber einen Rückschritt für Bildungsgerechtigkeit, für soziale Durchlässigkeit und wie gesagt halt auch für Chancengleichheit.
Wenn Weiterbildung vermehrt zu einem Privileg wird, und das wird sie damit, dann verliert nicht nur jeder Einzelne und jede Einzelne, sondern dann verliert auch die gesamte Gesellschaft, und das kann doch nicht wirklich im Sinne der Sozialdemokratie sein. Wir brauchen Menschen, die sich weiterentwickeln können, nicht nur dann, wenn der Betrieb es will und der Betrieb es gutheißt und es für den Betrieb gut ist, sondern auch dann, wenn es das Leben erfordert. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
20.07
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. Ich erteile es ihr.
RN/128
20.08
Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 1. Jänner 1998, das war vor 28 Jahren, wurde die Bildungskarenz eingeführt – mit dem Ziel, gering Qualifizierten eine Ausbildungszeit zur Weiterbildung zu gewähren. Arbeitsmarktpolitisch nach wie vor notwendig ist diese jedoch vor allem in den letzten Jahren am eigentlichen Sinn vorbeigegangen.
Was ist denn passiert? – Wir haben es schon gehört, ich erwähne es aber trotzdem: Die Kosten sind regelrecht durch die Decke gegangen, von anfangs ein paar Millionen Euro auf knapp 700 Millionen Euro. Wenn eine Förderung so derart explodiert, dann muss man den Ursachen zu Recht auf den Grund gehen und etwas ändern. Der Rechnungshof und eine Wifo-Analyse haben dies außerdem auch aufgezeigt.
Was ist nun genau passiert? – Erstens haben viel, viel mehr höher Qualifizierte als niedrig Qualifizierte die steuerfinanzierte Bildungszeit genutzt. Zweitens wurde die Bildungskarenz gerade in den letzten Jahren sehr oft für eine Verlängerung der Elternkarenzzeit herangezogen – befeuert von Institutionen, für die die Ausbildung meines Erachtens nur ein Randthema war. Das sind zwei Punkte, die zeigen, dass die Bildungskarenz reformbedürftig wurde. Das steht außer Frage und wir sind uns darüber auch alle einig.
Es geht nun aber um das Nachfolgemodell. Bei dieser Debatte beziehungsweise auch bei dem, was im Nationalrat darüber debattiert worden ist, habe ich ehrlich gesagt schon das Gefühl, dass man anscheinend mit dem neuen Namen ein Problem hat: die Weiterbildungsbeihilfe. Ich möchte nämlich daran erinnern, liebe FPÖ: Liest man den Beschluss zur Bildungskarenz im Jahre 1997 nach, sieht man, es war die FPÖ, die dagegen war. Ich weiß – und es ist eh sicher allgemein bekannt –, dass die FPÖ mit dem Neuen immer keine Freude hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich finde, dass mit der Weiterbildungsbeihilfe ein gutes und wieder zielgerichtetes Nachfolgemodell zur Bildungskarenz gelungen ist, gerade deshalb, weil es wieder den Kern der Sache trifft, diesen nicht aus den Augen verliert, und zwar bietet es Ausbildung für Menschen mit formal geringem Abschluss für mehr Chancen am Arbeitsmarkt, denn Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg. Also, lieber Herr Kollege von der FPÖ, Bildung ist es, was im Endeffekt dann die Chance bietet, am Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen zu können und so weiter (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, für Österreicher!) – also alles zu negieren, das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Was sind die drei wesentlichen Verbesserungen? – Erstens: Ausbildungen müssen arbeitsplatzpolitische Relevanz haben – das ist ein sperriges Wort. Das hört sich jetzt sehr arbeitnehmerfeindlich an. Da geht es aber nicht darum, den Unternehmen zu gefallen, sondern darum, wo es gesamtwirtschaftlich Sinn macht, wo es sich auszahlt, eine Aus- und Weiterbildung zu machen.
Ehrlich gesagt, wenn man eine gute Ausbildung hat und seine Talente in der Arbeit einbringen kann und Freude dabei hat: Was ist denn da schlecht dabei? Also ich weiß es nicht. Man arbeitet ja nicht für den Unternehmer, sondern wenn man selber Freude hat und sein Talent einbringen kann – also ich verstehe ehrlich gesagt die Welt nicht mehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Was ich sehr gut an der Sache finde, ist, dass es jetzt AMS-Beratungen gibt. Da orientiert man sich an der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage – das ist eh erwähnt worden. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Die, die weniger als die Hälfte davon, also weniger als 3 225 Euro brutto verdienen – und das finde ich persönlich als ehemalige Gemeindebedienstete gar nicht einmal so wenig –, bekommen eine AMS-Beratung, bei der man wirklich passend vermittelt wird, wo man gefordert und gefördert wird, Herr Kollege. AMS: Was Sie (in Richtung FPÖ) fordern, wird da im Endeffekt durchgeführt. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Wenn ein Einkommen über der Hälfte dieser Höchstbeitragsgrundlage liegt, dann haben die Unternehmer bei der Weiterbildungsbeihilfe eine Beihilfe zu leisten. Ich persönlich finde das nicht schlecht. Ehrlich gesagt: Meine Kollegin hat vorhin behauptet, das ist schlecht, wenn der Unternehmer plötzlich mitreden muss. – Nein, so ist es nicht. Das war auch bei der Bildungskarenz so: Da hat der Unternehmer ebenso seine Zustimmung geben müssen. Das ist jetzt ebenfalls so. Es hat also da jetzt keine große Veränderung gegeben. Ich glaube, ich brauche es jetzt nicht noch einmal zu erwähnen: Unternehmen sind nicht böse! Im Endeffekt: Wenn man zusammenhilft, dann hat jeder etwas davon. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wenn es wieder Richtung Fremde geht, die zu uns ins Land kommen, und dass im Endeffekt genau diese Systeme wie die Weiterbildungskarenz ebenso wieder diese Flüchtlinge oder Asylwerber unterstützen – Sie haben es jetzt zwar nicht explizit erwähnt, aber es wird in den Medien oder in euren Blasen gerne so kommuniziert –, möchte ich schon eines sagen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Um das geht es nicht! Es geht um das Sozialsystem! Äpfel und Birnen miteinander zu vergleichen!), nämlich dass dezidiert festgelegt ist: Man muss mindestens ein Jahr arbeitslosenversicherungspflichtig gewesen sein – das heißt: arbeiten; falls man es nicht versteht (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ) –, um überhaupt einen Antrag auf Weiterbildungsbeihilfe stellen zu können.
Zum Entschließungsantrag der FPÖ, der noch kommt, aber den wir natürlich bereits kennen – da wird der Rechtsanspruch erwähnt –: Der Rechtsanspruch ist vorher kein Thema gewesen und ist es jetzt auch wieder nicht; also ebenso falsch. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)
Zu Punkt zwei der Verbesserungen, bei dem es um Folgendes geht: Menschen mit niedriger Qualifikation haben auch einen höheren finanziellen Anreiz, sich auszubilden und zu arbeiten, und eine bessere finanzielle Absicherung, weil – die Kollegin hat es vorhin schon erwähnt – der Mindestsatz der Weiterbildungsbeihilfe deutlich erhöht wird, von täglich 14,53 Euro auf mindestens 40,40 Euro, also monatlich mindestens 1 212 Euro. Da kann man schon sehr gut die Zeit der Weiterbildung nutzen und sich auch gut darauf vorbereiten.
Verbesserungspunkt Nummer drei: Ja, mit der Weiterbildungszeit ist eine Verlängerung der Elternkarenz nicht mehr möglich. Ehrlich gesagt habe ich sehr, sehr viele in meinem Bekanntenkreis gehabt, die die Bildungskarenz genutzt haben. Sie haben ehrlich gesagt: Warum soll ich das nicht in Anspruch nehmen? Es ist ein schönes Geld, das ich damit kriege.
Den Nutzen haben sie selber nicht erwähnt. Ich habe gefragt, als ich einmal mit einer gesprochen habe: Was machst du für eine Ausbildung?, und sie hat gesagt: Ja, ich suche mir schon irgendetwas. – Da habe ich gesagt: Bitte mach eine Ausbildung, die dir etwas bringt! – Die war am Anfang perplex und hat dann aber nach einer Zeit gesagt: Ich habe mir jetzt etwas gesucht, das mir etwas bringt. – Ehrlich gesagt fangen die dann schon an, zu überlegen.
Sie haben gesagt: Wenn ihr das System nicht ändert, dann nutzen wir es auch! – Da sind sie sehr, sehr ehrlich gewesen. Darum finde ich schon, dass bei diesem System das, worum es im Endeffekt gegangen ist – nämlich um die Ausbildung, um eine sinnbringende Ausbildung für den Wiedereinstieg in den Beruf –, in diesem Fall, vor allem befeuert durch die Institute, ein Randthema war.
Von einer Verschlechterung für Frauen, für Mütter und für junge Familien zu sprechen, finde ich in diesem Sinn wirklich falsch, denn im Endeffekt hat man mit der Weiterbildungskarenz nach wie vor die Möglichkeit – nicht unmittelbar im Anschluss an die Karenz, aber nach wie vor –, sich weiterzubilden. Weiterbildung ist nicht nur unmittelbar nach der Karenz, sondern sie ist jederzeit möglich. Wir wissen: Bildung ist bis ins hohe Alter möglich, außerdem fordert sie und tut den Menschen überhaupt gut. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Sehr geehrte Damen und Herren! Sanieren, Reformieren und Wachsen: Das ist das Motto des Doppelbudgets 2025/2026. Ja, es ist ein Sparmodell, aber ehrlich gesagt: Wenn man auf diese Art und Weise spart, nämlich damit man gezielt wieder in die richtige Richtung kommt, was ist denn daran falsch? Ich glaube, wir sind wirklich mittendrin im Sanieren, im Reformieren und im Wachsen.
Wir haben bei der Bildungskarenz wirklich etwas weiterentwickelt. Es ist mit der Weiterbildungsbeihilfe eine gute Lösung geschaffen worden. Es trifft – ich fasse es noch einmal zusammen – wieder den Kern der Sache: Wir ermöglichen Menschen mit formal geringem Abschluss ein Weiterkommen – ein Weiterkommen durch Ausbildung. Es schafft Sicherheit am Arbeitsmarkt und sorgt für eine finanzielle Unabhängigkeit, denn Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg am Arbeitsplatz und für den Wirtschaftsstandort Österreich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
20.17
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Nikolaus Amhof. Ich erteile es ihm.
RN/129
20.17
Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz zu einer Vorrednerin: Das hat mich fasziniert, dass die Klimakatastrophe natürlich wieder nicht als Ursache für die sozialen Probleme in Österreich und Wien fehlen durfte. Ich versuche da jetzt gerade, einen Konnex herzustellen: Weil wir hier mehr Auto fahren, gehen die Südseeinseln unter, und dann kommen die auch zu uns?, oder wie ist das gemeint, dass dann noch weitere Nachfrage entsteht? Hoffen wir also, dass das nicht passieren wird. – Die Klimakatastrophe kann ja heute nirgends mehr fehlen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und Grünen, die Verantwortung für diese Situation, die Sie beklagen – dass die Weiterbildung nicht mehr finanziert werden kann –, tragen genau Sie. Wir haben Ihnen im Wiener Landtag bei jeder Sitzung, glaube ich, gesagt, dass dieses System nicht finanzierbar ist und dass dieses System ausufert und gebremst werden muss. Was Sie uns damals an den Kopf geworfen haben, Frau Ministerin – also Ihre Partei und Ihre Fraktion –, möchte ich jetzt gar nicht wiederholen; das wäre auch zu ausführlich. Es hat wahrscheinlich dort geendet, wo einmal eine englische Premierministerin gesagt hat: Irgendwann geht Ihnen das Geld der anderen Leute aus! – Das ist das Problem, das nun eingetreten ist.
In der Bevölkerung wurde die Bildungskarenz nämlich an und für sich zwiespältig gesehen: einerseits als eine gute Idee, die vielen geholfen hat, andererseits hat man immer mitgehört: Dieses System wird maßlos missbraucht; es ist ein System ohne Grenzen; da kann sich jeder nehmen, was er will.
Ich habe erst vor kurzer Zeit ein Gespräch zwischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund gehört, bei dem sie gemeint haben: Was machst du beruflich?, und einer hat dann gesagt: Ich mache AMS!, und hat dann genau das erklärt, was Sie gesagt haben, nämlich wie man dieses eine Jahr umgeht und in das System hineinkommt. Das war in Wien derartiges Allgemeinwissen, dass es überhaupt nicht länger diskutiert werden musste – das wusste die Bevölkerung.
Mangelnde Kontrolle wurde erwähnt: dass man sich aussuchen kann, welche Ausbildung man macht, egal ob die mit irgendwelchen Fortschritten am Arbeitsmarkt verbunden ist oder nicht. Es war klar, dass man das alles umgehen kann.
Um Ihnen hier also nun eine Gelegenheit zu geben, diesen sozialen Anspruch, den Sie betont haben, unter Beweis zu stellen, bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein:
RN/129.1
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Nikolaus Amhof, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterbildungsbeihilfe zurück an den Start – für eine zielgerichtete und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche Arbeitnehmern einen fairen Zugang zu Weiterbildungen ermöglicht. Dabei soll der Fokus auf einer Qualitätsoffensive statt einem bürokratischen Kostendeckel liegen.“
Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
20.21
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/129.2
Präsident Peter Samt: Der von den Bundesräten Nikolaus Amhof, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Weiterbildungsbeihilfe zurück an den Start – für eine zielgerichtete und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch. Ich erteile es ihr.
RN/130
20.21
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, sollten sich noch welche bei uns im Livestream befinden! Wir alle wissen, die Arbeitswelt verändert sich. Sie wird schneller, sie wird digitaler, sie wird anspruchsvoller. Wer da mithalten will, braucht einfach mehr als Routine – der braucht die Chance, sich weiterzubilden. Weiterbildung ist kein Lückenfüller: Sie ist ein Neustart im Job, im Leben – im Endeffekt für uns alle.
Mit der Weiterbildungsbeihilfe schaffen wir jetzt ein modernes und auch treffsicheres Modell. Sie ersetzt die alte Bildungskarenz – das haben wir heute schon des Öfteren besprochen –, die ein Instrument war, das über die Jahre aus dem Gleichgewicht gefallen ist: fast 700 Millionen Euro jährlich und doch oft vorbei an der guten Intention, die sie hatte. Nur ein kleiner Teil der Mittel hat tatsächlich diejenigen erreicht, die sie am meisten gebraucht haben, und zwar die mit dem niedrigen Bildungsniveau, die von mehr Weiterbildung wirklich am meisten profitiert hätten. Zu oft wurde daraus eine verlängerte Pause statt echter Weiterbildung, und das ist einfach nicht im Sinne dieser Idee und auch nicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler,
denn die öffentliche Hand ist nicht dafür zuständig, dass die Ausbildung zum Yogalehrer finanziert wird. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Wir ziehen deshalb einen Schlussstrich und starten neu: Wir fördern Weiterbildung dort, wo sie wirklich gebraucht wird – das ist die Weiterbildungsbeihilfe. Künftig gilt: Weiterbildungen müssen arbeitsmarktpolitisch relevant sein. Menschen mit niedriger Qualifikation erhalten eine bessere Absicherung. Missbrauch als verlängerte Karenz wird ausgeschlossen – das ist schon auch ein wichtiger Punkt, denn dafür war diese Bildungskarenz ja auch nie gedacht, das muss man einfach ein für alle Mal klären. Ab einem mittleren Einkommen beteiligt sich auch der Arbeitgeber. Das macht auch Sinn, denn Weiterbildung ist auch gemeinsame Verantwortung, und dass der dann bei den mittleren Einkommen auch selbst einschreitet, ist notwendig und richtig.
Fördern heißt eben auch, hinzuschauen, ob es wirkt. Wer Verantwortung ernst nimmt, muss den Mut haben, ein System zu verändern, wenn es aus dem Gleichgewicht geraten ist, und das war eben bei der Bildungskarenz der Fall.
Der zweite Punkt, den ich gerne ansprechen möchte, betrifft die neue Grenzgängerregelung für Drittstaatsangehörige. Nur ganz kurz, weil es eh auch schon öfters Thema war: Wer bei unseren Nachbarn lebt und dort arbeiten darf, der soll das einfach auch bei uns können. Darüber brauchen wir eigentlich gar nicht lange zu reden – das ist pragmatisch, das ist unkompliziert und unbürokratisch. So stärken wir die Betriebe. Wir haben es eh schon gehört: Vor allem in den westlichen Bundesländern ist das ein großes Thema. Wir bekämpfen den Fachkräftemangel direkt vor Ort.
Beide Maßnahmen zeigen aber letztendlich, worum es uns geht: Chancengerechtigkeit, aber auch Eigenverantwortung statt einer Dauerförderung. Weiterbildung soll die Menschen befähigen, Neues zu wagen. Sie eröffnet Perspektiven für den Einzelnen, für die Betriebe und auch für Österreich als solches. Die Reform stärkt Menschen, sie stärkt den Arbeitsmarkt, und sie stärkt das Vertrauen, dass diese Förderungen tatsächlich das tun, was sie sollen: Perspektiven schaffen und Zukunft sichern. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
20.25
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Bernhard Ruf. Ich erteile es ihm.
RN/131
20.25
Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher – ob freiwillig oder unfreiwillig – hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, es ist schon spannend: Herr Kollege Amhof hat eben einen Entschließungsantrag der FPÖ eingebracht, der besagt, dass dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten ist, „welche Arbeitnehmern einen fairen Zugang zu Weiterbildung ermöglicht“, und dabei „soll der Fokus auf einer Qualitätsoffensive [...] liegen“. – Das zeigt symptomatisch, dass die FPÖ derzeit zur Partei der leeren Meter, zur Partei der leeren Worthülsen und zur Partei der leeren Versprechungen geworden ist, denn der Antrag fordert genau das, was wir heute beschließen. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Ruf bei der ÖVP: Bravo!)
Auch der heutige Dringlichkeitsantrag zeigt uns ja: Für Klicks und mediale Aufmerksamkeit tun sie alles; für Österreich und seine Stabilität tun sie nichts. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Du bist aber nicht in der Gemeinde!) – Ich weiß, ich bin, Entschuldigung - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Dringlichkeitsantrag war’s keiner!) – Ja, die Dringliche Anfrage (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Passt!) – da sind wir uns einig. Für diese tatsächliche Berichtigung bin ich offen. (Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].)
Das ändert aber nichts daran, dass euch für das Auffallen nichts heilig ist – nicht einmal die Neutralität. Ich sage nur eines: Mit unserer Neutralität spielt man nicht, und schon gar nicht eignet sie sich für halbillegalen Aktionismus mit Potemkin’schen Taferldörfern. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Aber Arbeitsverweigerung und leere Meter sind wir ja auch von den Regierungsverhandlungen gewohnt. Der mangelhafte 7-Stunden-Einsatz des Möchtegern-, Volks- und Will-nicht-Kanzlers war verantwortungslos, und deshalb ist die FPÖ auch noch immer die Verantwortung los. (Beifall bei der ÖVP.)
Dagegen zeigt die Volkspartei weiter Verantwortung: Verantwortung für das Sparen mit Augenmaß, Verantwortung für Weiterentwicklung und Aufschwung und damit Verantwortung für unser schönes Österreich.
Zurück zu dem Antrag mit den leeren Worthülsen: Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag wird ja gerade eine Qualitätsoffensive angegangen. Außer Streit steht nämlich, dass unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich eine umfassende und faire Möglichkeit zur Weiterbildung haben. Ja ich möchte fast sagen, dass jede und jeder hier im Land jederzeit die Möglichkeit hat, den höchsten Bildungsabschluss zu erlangen, wenn er oder sie das möchte – man denke nur an das Selbsterhalterstipendium oder an die vielen Wifi- und VHS-Kurse und Abschlussmöglichkeiten. Hier jetzt zu kritisieren, dass die Weiterbildung, die vom Staat und den Arbeitgebern mitfinanziert wird, strenger kontrolliert wird, ist ein starkes Stück und genauso fadenscheinig wie der Trinkgeld- und Bargeldalarmismus der FPÖ – SOS! (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Jetzt aber weiter zu einem anderen Gesetzentwurf, den wir heute hier beschließen, und zwar zur Gesetzesänderung betreffend die sogenannten Grenzgänger: Diese schließt eine Lücke bei der Zulassung von Ausländer:innen zum österreichischen Arbeitsmarkt. Mit dem neuen Aufenthaltstitel Grenzgänger wird Drittstaatsangehörigen, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarland Österreichs haben und dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen, die Ausübung einer unselbstständigen Erwerbsarbeit in Österreich ermöglicht. Voraussetzung dafür ist ein Gutachten des AMS, mit dem bestätigt wird, dass keine geeignete Ersatzarbeitskraft auf die zu besetzende Stelle vermittelt werden kann.
Der Aufenthaltstitel für Grenzgänger:innen wird grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr ausgestellt, außer der Arbeitsvertrag weist eine kürzere Dauer auf, und das ist notwendig, weil wir wissen, dass der Fachkräftemangel eines der größten wirtschaftlichen Probleme unserer Zeit ist. Von der Gastronomie über das Handwerk bis zur Pflege, und da vor allem auch in Grenzregionen – überall fehlen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das AMS hat in den letzten Jahren immer wieder Fälle gehabt, in denen hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus einem Nachbarstaat pendeln wollten, aber nicht durften, weil es für sie keinen passenden Aufenthaltstitel gab, und das war weder im Interesse der Betriebe noch im Sinne einer geordneten Migrationspolitik. Mit dieser Novelle schaffen wir Rechtssicherheit! Es gibt also auch kein Lohndumping, denn die Entlohnung muss dem Kollektivvertrag entsprechen. Es gibt keinen Wohnsitz in Österreich, keinen Familiennachzug, es gibt keinen Anspruch auf Sozialleistungen – im Gegenteil, die Arbeitskräfte leisten ihren Beitrag über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und helfen, dass unsere Betriebe weiterarbeiten.
Damit sorgen wir für Klarheit, für Kontrolle und für Fairness, und genau das ist es, was der Arbeitsmarkt braucht, was unsere Wirtschaft braucht, was unser schönes Österreich braucht, für das die Volkspartei in einer stabilen, aktiven Regierung Verantwortung trägt! (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Abschließend wünsche ich allen einen feinen Nationalfeiertag – früher Tag der Fahne –, und ich glaube, in einem sind wir uns alle einig: Es ist schön, in Österreich zu sein, schön, für Österreich zu arbeiten, und schön, hier in Österreich daheim zu sein! – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
20.31
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr.
RN/132
20.31
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Am Beginn darf ich kurz auf eine Rede replizieren, die sehr stark die Organisation des Arbeitsmarktservices angegriffen hat. Ich darf darauf hinweisen, dass das AMS großartige Arbeit leistet, gerade in diesen schwierigen Zeiten, gerade in Zeiten, in denen wir eine sehr hohe Arbeitslosigkeit haben, gerade in Zeiten, in denen wir gute Qualifizierung brauchen, in denen wir starke Vermittlung brauchen. (Zwischenruf des Bundesrates Repolust [FPÖ/Stmk.].) Das AMS als Organisation hat wirklich höchst engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und sie haben nicht verdient, dass man so über sie spricht! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Nun zum Thema der Weiterbildungszeit: Ja, die Bildungskarenz wurde abgeschafft. Ich darf nur daran erinnern, dass das Schreiben, das aufgrund der budgetären Situation, in der wir uns befinden, in der höchst schwierigen budgetären Situation, in der wir uns befinden, an die EU ging, dass dieses Schreiben, das noch gemeinsam von FPÖ und ÖVP nach Brüssel geschickt wurde, auch die Abschaffung der Bildungskarenz enthielt. Auch das ist eine Tatsache.
Wichtig war, wir brauchen ein Nachfolgemodell, weil man wusste, die Bildungskarenz hatte nicht mehr jene Treffsicherheit, mit der ein Bildungsinstrument ausgestattet sein sollte, und es war wichtig, eine Nachfolgeregelung zu finden, die mehr Chancen gibt.
Natürlich wissen wir um die budgetären Einschränkungen, das ist ganz klar, trotzdem – und ich darf das wirklich mit Stolz sagen – ist es gelungen, ein Nachfolgemodell zu schaffen, das Chancen gibt. In einer Arbeitswelt, die sich so derartig im Wandel befindet, ist nichts wichtiger und dringender, als den Menschen die Möglichkeit zur Qualifizierung zu geben, und zwar besonders jenen, die einen niedrigen Qualifizierungsgrad oder ein geringes Einkommen haben. Wir wissen ganz genau, dass jede Qualifizierung in diesem Bereich den Menschen hilft, dass sie den Arbeitsplatz sicherer haben, dass sie weniger Gefahr laufen, arbeitslos zu werden, und gesamt mehr Chancen am Arbeitsmarkt und auch ein besseres Einkommen haben.
Das ist der Sinn der Weiterbildungszeit! Und das ist die große Errungenschaft, dass man die Weiterbildungsbeihilfe jetzt so festgesetzt hat, dass eben diese Personengruppe sich wirklich überlegen kann, in eine Qualifizierung zu gehen. Der Betrag wird gegenüber dem vorherigen – bei der Bildungskarenz – verdreifacht, das ist wirklich eine Leistung! Mit den 1 212 Euro ist es gerade für jene Gruppe wirklich möglich, dass sie in eine Ausbildung gehen. Ganz ehrlich, ich glaube, wir alle hier freuen uns über jeden und jede, der oder die einen Bildungsabschluss nachholt und damit mehr Chancen hat. Das muss die Zielrichtung unserer Arbeit, unserer politischen Arbeit, sein! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wesentlich ist auch: Natürlich, es haben viele genützt, um die Babykarenz zu verlängern. Das war aber nicht der Sinn der Sache, und das wurde auch vom Rechnungshof kritisiert. Ja, wir brauchen Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber das kann nur der Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen sein, das kann das Angebot an die Frauen sein – es sind meist Frauen –, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Da war die Bildungskarenz nicht das richtige Modell.
Es ist auch wichtig, dass jene Menschen, die sich entscheiden: Ich gehe jetzt in eine Qualifizierungsmaßnahme!, eine Beratung vom AMS bekommen. Das ist ein guter Schritt, weil das AMS genau weiß: Welche Bereiche sind denn in der Qualifizierung wesentlich, was braucht man am Arbeitsmarkt, was hilft dieser Person persönlich weiter, um sich gut qualifizieren zu können? Das ist ein guter Schritt, gibt auch den Menschen Sicherheit, gibt den Unternehmen Sicherheit, weil es eine Vorplanungsphase gibt. Das ist der Weg, den wir jetzt gemeinsam beschreiten.
Es werden auch die Anforderungen an die Weiterbildungszeit etwas höher gesetzt, auch was die ECTS-Punkte bei universitärer Ausbildung angeht. Ja, das sind lauter Schritte, die man macht, um die Qualität dieses Instruments zu steigern, und ich glaube, das ist wirklich im größten Ausmaß gelungen.
Jetzt gilt es, all jene zu motivieren, sich auf einen Qualifizierungsweg zu begeben. Es geht ja um jene Beschäftigten, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Wir brauchen den Willen der Beschäftigten, zu sagen: Ich gehe in eine Qualifizierung!, wir brauchen aber auch die Unterstützung der Unternehmen, der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sagen: Das ist gscheit, ich möchte, dass meine Leute gut qualifiziert sind, weil ich damit die Facharbeiter und Facharbeiterinnen bekomme, die ich dringend brauche. Dieses Zusammenwirken brauchen wir. Das heißt, wir investieren in die Weiterbildung von Menschen, achten auf die Arbeitsmarktrelevanz genauso wie auf die Sicherung des Lebensunterhalts und schaffen dadurch Chancen.
Noch ein Wort zur Grenzgängerregelung: Das ist eigentlich nur ein Nachholen einer Notwendigkeit, die schon bestanden hat. Das ist eine Personengruppe von circa 250 Personen, die nun einen erleichterten Grenzübertritt haben. Das ist keine Maßnahme, um irgendwie den Arbeitsmarkt weiter zu öffnen, denn sie müssen ja bereits eine Beschäftigungsbewilligung vom AMS erhalten haben. Das ist auch wichtig. Es hilft den Unternehmen in der Grenzregion; und wir werden natürlich – und das machen wir alle gemeinsam – ein genaues Auge darauf haben, dass das nicht zu einem Geschäftsmodell wird, aber das sehen wir hier in diesem Fall überhaupt nicht. Es ist der Wunsch der Unternehmen, dass sie die Fachkräfte holen können, und das ermöglichen wir damit. Noch einmal: Es geht um 250 Personen, und nichts anderes ist da hineinzuinterpretieren. Ich ersuche Sie um Ihre Unterstützung beim Beschluss. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
20.38
Präsident Peter Samt: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
RN/133
20.38
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Minister Schumann hat in ihrer Rede behauptet, dass einer der beiden freiheitlichen Bundesräte in seiner Rede gesagt hätte, dass die Mitarbeiter des AMS schlecht arbeiten, oder sie auch sonst irgendwie schlechtgemacht hätte. (Bundesministerin Schumann: Nein, das habe ich nicht gesagt!) – Das ist falsch und ich berichtige tatsächlich: Weder Kollege Repolust noch Kollege Amhof hat in seiner Rede die Mitarbeiter des AMS schlechtgemacht. Vielmehr haben sie darauf hingewiesen, dass durch Ihre Politik die Mitarbeiter des AMS oft missbraucht werden. (Bundesministerin Schumann: Mitarbeiter missbraucht?)
Dass Sie als Minister hier so polemisch agieren, ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Du kennst nicht einmal die Geschäftsordnung! Lies sie nach! Du kennst dich einfach nicht aus! Aber du ...!)
20.39
Präsident Peter Samt: Eine weitere Wortmeldung liegt mir dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
RN/134
Präsident Peter Samt: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt.
RN/134.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/134.2
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Nikolaus Amhof, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Weiterbildungsbeihilfe zurück an den Start – für eine zielgerichtete und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
RN/134.3
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/134.4
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/135
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2026 – PAG 2026) (473/A und 236 d.B. sowie 11700/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (472/A und 237 d.B. sowie 11701/BR d.B.)
Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 15 und 16, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu den Punkten 15 und 16 ist Frau Bundesrätin Mag. Claudia Arpa. – Ich bitte um die Berichte.
RN/136
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich starte jetzt mit TOP 15 und lege den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, also das Pensionsanpassungsgesetz 2026, vor.
Der Bericht dazu wurde Ihnen schriftlich übermittelt und liegt deshalb allen vor; ich komme sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Und zu TOP 16:
Ich darf den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, vorbringen.
Der Bericht dazu liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Herzlichen Dank.
Präsident Peter Samt: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Guggenberger. Ich erteile es ihm.
RN/137
20.44
Bundesrat Andreas Guggenberger (FPÖ, Wien): Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause, falls Sie nicht schon auf das Hauptabendprogramm umgeschaltet haben, einen schönen guten Abend! Sie erlauben mir, kurz eine Replik auf den heutigen Tag durchzuführen, ein paar Sätze, weil es durchaus höchst interessant war.
Sehr geehrte Frau Bundesminister! Grüß Gott! (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Schumann.) – Ja, ja, kein Problem. – Ich möchte eine kurze Replik auf den heutigen Tag durchführen, weil es ein höchst interessanter Tag war – sicher etwas länger als sonst –, spannend zuzuhören. Mir ist vor allem eines aufgefallen, dass nämlich uns gegenüber immer gesagt wird: Ihr habt früher alles schlecht gemacht, und im Endeffekt habt ihr das verlangt und jetzt verlangt ihr das Gegenteil! – Einer, der das meiner Meinung nach – ich bin noch nicht so lange im Bundesrat – aber praktisch jede Sitzung macht, ist Kollege Mag. Himmer.
Ja, ich habe Sie angesprochen, Herr Magister! Ich wollte nur sagen, dass es im Endeffekt durchaus möglich ist, dass sich Menschen und Meinungen im Laufe der Zeit entwickeln. Ich gestehe es auch Ihnen zu, Herr Magister, dass Sie sich im Laufe der Zeit entwickelt haben, denn soweit ich mich an den Nationalratswahlkampf 1990 erinnern kann, kam damals der Spruch von Ihnen: „Bonzen quälen, Himmer wählen“. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)
Ich bin der Meinung, Sie haben sich durchaus weiterentwickelt, weil Sie jetzt einer der Bonzen sind. Sie werden sich ja nicht selber quälen. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Den Schmäh hab ich schon oft gehört, es ist nur schon etwas länger her!)
Gehen wir in die Sache ein! Als jemand, der der Pension nahe ist, macht man sich um den Lebensabend sicherlich mehr Gedanken als jemand, der gerade mit der Arbeit begonnen hat und vor dem noch 30 bis 45 oder mehr Jahre Arbeit liegen. Je öfter man aber von Gehalts- und Pensionseingriffen der derzeitigen Bundesregierung hört, desto mehr denkt man an diejenigen, die Österreich auf solide wirtschaftliche Beine gestellt haben, bevor Schwarz-Grün und nun auch Rot und Pink mit ihren vielen Fehlentscheidungen in den letzten Jahren – vor allem die Maßnahmen der Covid-Politik, die Russlandsanktionen – Österreich finanziell an die Wand gefahren haben.
Die schwarz-rote Bundesregierung, die Koalition der sozialen Kälte, hat jetzt auch die Gruppe der Pensionisten als Melkkühe entdeckt. Mitte des letzten Jahrzehnts hat man uns noch erzählt, dass die Migranten unsere Pensionen sichern werden. Das war die große Erzählung: Die jungen Männer, die da kommen, werden einmal unser Sozialsystem finanzieren. – Jetzt sehen wir die Realität: Nicht die Migranten sichern unsere Pensionen, sondern die Pensionisten finanzieren die Migration. (Beifall bei der FPÖ.)
Die neue Regelung im Gesetz, also diese Pensionserhöhung von 2,7 Prozent, verkauft man uns als soziale Staffelung. Man nennt das Solidarität, meint aber Sparen auf dem Rücken der Alten. (Beifall bei der FPÖ.)
Was da passiert, ist keine soziale Staffelung, sondern eine ideologische Bestrafung des Erfolgs. Wer gearbeitet hat, vorgesorgt hat, vielleicht auch privat noch etwas gespart hat, wird ab jetzt vom Staat behandelt, als hätte er etwas Böses getan. All das verkauft man uns mit schön klingenden Worten wie nachhaltig. Nachhaltig? – Ja, nachhaltige Verarmung der Pensionisten. Verantwortungsvoll? Wem gegenüber verantwortungsvoll? – Sicher nicht gegenüber den Pensionisten. Und budgetär notwendig? – Das ist die große Frage.
Man hätte im Budget auch an anderen Stellen einsparen können, die das bringen können hätten. Dabei weiß jeder: Die Pensionen steigen nicht wegen der Gier der Menschen, sondern wegen der Inflation. Die Teuerung ist beim Heizen, beim Essen, beim Wohnen, bei der Gesundheit real, was auch zu einem guten Teil Schwarz-Grün mitzuverantworten hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie behaupten, fast drei Viertel erhalten die vollen 2,7 Prozent Erhöhung. – Schön, nur deckt das nicht annähernd die für die Pensionisten relevante Preissteigerung. Bereits ein Monat später war die Inflation auf 4,1 Prozent, und diese wird weiter steigen, wenn die Energiekosten wieder exorbitant steigen. Da brauchen Sie sich nur den gestrigen Artikel in der „Kronen Zeitung“ anzuschauen. (Bundesrat Ebner [ÖVP/OÖ]: Sie wissen aber schon, wie die Pensionsanpassung berechnet wird?) – Ja, das weiß ich. Ihre Pensionsanpassung ist rückwärtsgerichtet. Die Menschen müssen jetzt die Preissteigerungen bezahlen und nicht erst ein Jahr später. Das heißt, denen fehlt jetzt das Geld und nicht in einem Jahr. (Beifall bei der FPÖ.)
Die 4,1 und die 5,6 und die 7 und die 8 Prozent, die noch kommen: Das wird dann bei der nächsten Pensionserhöhung eingerechnet. Die kriegen sie aber erst ein Jahr später. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Das könnte aber anders auch sein!) – Das könnte anders auch sein. Ich glaube es aber nicht. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Ist schon passiert!)
Etwas Weitblick darf man sich von der teuersten Regierung aller Zeiten jedoch erwarten: dass sie vielleicht in die Zukunft schaut, gerade bei den Pensionisten. Dabei werden die wahren Kostensteigerungen für Pensionisten nicht vom VPI abgebildet, sondern vielmehr vom Pensionistenpreisindex, der von 2001 bis 2015 erhoben wurde. Dieser wurde unter dem damaligen SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer abgeschafft.
Aufgrund Ihrer Politik, liebe SPÖ, die Sie früher an den Tag gelegt haben und die Sie auch jetzt an den Tag legen: Die SPÖ, die sich gerne Sozialdemokratie nennt, kann den Wortteil sozial aus diesem Namen streichen. Was die Demokratie betrifft, werden wir sicher noch mehr Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren.
Wie Sie als informierte Mandatare sicher auch wissen, war der Pensionistenpreisindex immer höher als der VPI. Somit ist die Koppelung der Pensionserhöhung nur an den VPI nicht zielführend. Und als ersten Schritt zur Vermeidung dieser schleichenden Entwertung der Pensionen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
RN/137.1
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Andreas Guggenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung des Pensionistenpreisindex (PIPH)“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Statistik Austria mit der Wiedereinführung des Pensionistenpreisindex (PIPH) zu beauftragen. Es gilt sicherzustellen, dass die unsere Pensionisten stärker treffende Teuerung im Rahmen des jährlichen Inflationsausgleichs berücksichtigt wird, um weitere Anpassungen unter dem lnflationsniveau zu verhindern.“
Ich hoffe auf eine breite Unterstützung, doch fehlt mir der Glaube daran. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.].)
20.54
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/137.2
TOP15 Unselbständiger Entschließungsantrag: Wiedereinführung des Pensionistenpreisindex von Andreas Guggenberger
Präsident Peter Samt: Der von den Bundesräten Andreas Guggenberger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Wiedereinführung des Pensionistenpreisindex (PIPH)“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weiters zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Manfred Mertel. Ich erteile es ihm.
RN/138
20.55
Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Fraktionsvorsitzenden! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitarbeiter des österreichischen Parlaments, sofern Sie noch im Dienst sind: Kompliment für Ihren Arbeitseinsatz! (Allgemeiner Beifall.)
Nach hitzigen Debatten und turbulenten Zeiten ist es, glaube ich, wichtig, wieder Momente der Vernunft hinzuzufügen. Und Vernunft bedeutet eigentlich immer, dass wir auch Vertrauen erzeugen müssen: Vertrauen in die Bundesregierung insgesamt, in die einzelnen Verantwortungsträger, in unsere Mitmenschen, aber auch in uns selbst, Entscheidungsprozesse zu treffen beziehungsweise sie dann auch zu kommentieren und die Leute letztendlich von der Wahrheit richtig zu informieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Wenn ich Ihnen heute so zugehört habe, Herr Kollege Guggenberger, so habe ich sicherlich dasselbe Empfinden wie Sie gehabt, dass sehr, sehr viele interessante Beiträge dabei waren, dass man über viele Beiträge diskutieren kann. Aber irgendwie habe ich da schon ein bisschen eine Taktik aus Ihrer Richtung wahrgenommen, die letztendlich immer die Gegenrede beinhaltet. Das ist in einer Demokratie durchaus in Ordnung, durchaus wünschenswert, aber letztendlich, glaube ich, gehört, wenn wir davon reden, Vertrauen zu schaffen, auch dazu, Verantwortungsbewusstsein zu haben, zu leben und letztendlich auch Verantwortung zu übernehmen. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
Gestatten Sie mir: Als jemand, der 1977 der SPÖ – damals in Graz – beigetreten ist, darf ich schon sagen, dass ich stolz bin, dass die SPÖ mit ihren Regierungsmitgliedern die Verantwortung in diesem Land übernommen hat, weil es sehr schwierige Situationen für uns alle hier im Saal gibt. Wir haben auch heute wieder gehört, dass es junge Mandatare gibt, denen die Zukunft gehört, und in dieser Zukunftsaussicht müssen wir sie unterstützen und ihnen letztendlich auch einen Rückhalt geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
Verantwortungsbewusstsein heißt für die SPÖ, sieben Jahre nicht dabei gewesen zu sein und trotzdem als dritte Kraft nach der Wahl sich zuzutrauen, mitzuhelfen, dass es in Österreich wieder weitergeht. Und ich glaube, wir haben – wenn wir das in den letzten Monaten verfolgt haben – mit dem Herrn Finanzminister und mit der Frau Ministerin für Konsumentenschutz, Pflege, Gesundheit, Soziales und Arbeit zwei der fleißigsten Minister hier im Saal gehabt, die uns mit Vorlagen konfrontieren, uns im Endeffekt zu Redebeiträgen auffordern, um das Beste für die Bevölkerung beziehungsweise für unsere Wähler zu machen. Daher danke ich für den Einsatz. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Natürlich müssen wir uns heute wieder in Erinnerung rufen, was in vielen Reden gesagt worden ist: Eine Pension bezieht jener, der erwerbstätig war und über ein Einkommen verfügt hat. Ich glaube, dieses sozialpartnerschaftliche Denken müssen wir eigentlich leben, denn wir brauchen auf der einen Seite die Arbeitgeber und auf der anderen Seite die Arbeitnehmer, um in diesem Land produktiv zu sein, um letztendlich wettbewerbsfähig zu sein, um letztendlich in Europa wieder eine große Rolle spielen zu können.
In diesem Sinne möchte ich darauf hinweisen, dass ich selbst als Vertreter der älteren Generation nicht mit allen Regelungen, die getroffen und auch schon im Nationalrat beschlossen wurden, einverstanden bin. Ich bin natürlich für diese soziale Gerechtigkeit, dass diese 71 Prozent den vollen Inflationsausgleich bekommen.
Herr Guggenberger, ich muss Ihnen recht geben: Dem Inflationsausgleich geht immer eine Vorfinanzierung voran. Wir bekommen nicht etwas, das wir in Zukunft verbrauchen können, sondern etwas, das wir bereits verbraucht haben. Ich stimme aber auch zu, dass für Menschen, die über 2 500 brutto an Pension bekommen, die Abflachung bei der Inflationsabgeltung schwierig ist. Es ist auch schwierig, das jenen Menschen zu erklären – und da sind wir in einem Spannungsfeld von sozialer Gerechtigkeit und Beitragsgerechtigkeit –, weil jene letztendlich mehr eingezahlt haben und sich vielleicht auch mit Weiterbildungsmaßnahmen und weiteren Instrumentarien selbst geholfen haben, eine bessere Pension zu erwerben.
Es geht jetzt aber trotzdem darum, staatstragend zu agieren, ein Riesenbudgetloch zuzuschütten, und da muss ich alle auffordern, die hier in diesem Saal sind, bei dieser Arbeit mitzuhelfen, dass wir dieses Budgetloch zuschütten, weil es letztendlich auch um die Jugend geht. Ich habe mit vielen Vertretern meiner Generation gesprochen, die über diesen 2 500 Euro liegen und vielleicht kein Verständnis dafür gehabt haben, und habe gedacht, ich muss doch Worte finden, die sie motivieren, den ganzen Staatssinn weiter aufrechtzuerhalten und dem ganzen Staatssinn zuzustimmen.
Ihre Forderungen waren klar. Wenn sie von den Gegenfinanzierungen erfahren würden: Wir stecken das Geld in die Bildung, wir stecken es in die Innovation, wir stecken es in die Bekämpfung von Fehlverhalten im Sozialbereich, von Fehlverhalten im Wirtschaftsbereich. Das sind immense Themen, die wir in dieser Periode auch angehen müssen, um glaubwürdig zu sein, um Verantwortung zu übernehmen und letztendlich auch Vertrauen zu schaffen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ich darf nun aber diesen Bogen von Vertrauen zu Verantwortungsbewusstsein spannen. Demzufolge, was ich heute in den Debatten gehört habe, ist die FPÖ auf einem Kurs, dass sie sich in der Bevölkerung Vertrauen durch Disharmonie schaffen möchte. Das Bewusstsein für die Verantwortung, die Ihnen der Wähler mit fast 30 Prozent bei der Wahl gegeben hat, haben Sie nicht zum Leben erweckt, oder Sie wollen es nicht ausleben, weil Sie mangelnde Leitungskompetenz (Bundesrätin Göll [ÖVP/NÖ]: Uh!), Kommunikationskompetenz oder Dialogfähigkeit haben (Beifall bei SPÖ und ÖVP) und letztendlich auch nicht die Fähigkeit haben, sich in einer Koalition einzubringen, sodass wir miteinander Österreich wieder flottmachen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Die Vranitzky-Doktrin ist aber noch aufrecht, Herr Kollege, gell? Die kommt nicht von uns! Ich sage das nur!)
Was mir ein ganz besonderes Anliegen ist, weil ich in den letzten Tagen mit sechs Kollegen gesprochen habe, die in meinem Alter sind, und es nicht für möglich gehalten habe: Das sind vier Frauen und zwei Männer um die 70, die alle noch berufstätig sind. Eine arbeitet als Fitnesstrainerin, die andere in der Pflege, die andere arbeitet in der Bäckerei, eine in der Justiz; überall sind sie noch beschäftigt. – Frau Bundesministerin, ich glaube, dass Ihre Arbeit auch Früchte trägt, denn Sie sind mit der Teilpension zu einem guten Modell gekommen. Wir als ältere Generation wünschen uns aber auch, dass Sie Erleichterungen schaffen, vor allem für jene, die über 65 sind, für jene, die in die Teilpension gehen, denn nur dann können wir wieder glaubwürdig sein, können wir Vertrauen in der Bevölkerung schaffen. Ich glaube, Sie sind ein Garant dafür, mit Ihrer Kommunikationsfähigkeit und Ihrer die Generationen verbindenden Art. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
21.04
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile es ihm.
RN/139
21.04
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kollegen hier im Bundesratssaal! Liebe Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Liebe Österreicher! Diese Pensionsanpassung ist nicht im Sinne der Österreicher. Die Österreicher, die unser wunderschönes Land in den Nachkriegsjahren aufgebaut haben, werden nachhaltig benachteiligt, aber auch alle fleißigen Arbeitenden, die 45 Jahre und mehr einbezahlt haben, bekommen nicht die volle Höhe der Inflation abgegolten.
Diese Vorgehensweise versteht die Bevölkerung nicht. Bei den freiwilligen Spenden ins Ausland wird nachweislich nicht gespart. Man denke nur an die großzügigen Geldgeschenke der Nato-Beate an die Ukraine. Oder: Bis 30. Juni 2026 wurde die finanzielle Unterstützung von ukrainischen Familien durch den Flach verlängert (Bundesministerin Schumann: Flaf!) – so nach dem Motto: Alles für die Fremden, gespart wird bei den Österreichern! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Situation bei den Pensionen ist immer wieder eine Sache für sich. Aktuellen Zahlen zufolge haben 82 Prozent der in Österreich lebenden Frauen und 56,5 Prozent der Männer eine Pension unter 2 500 Euro. Man bedenke, unsere Frauen und Mütter bleiben bei den Kindern zu Hause, kümmern sich um die Erziehung, und als Dank erhalten sie keine Versicherungszeiten (Bundesministerin Schumann: Doch!) und haben auch noch einen Nachteil bei der Bemessungsgrundlage der Pensionshöhe – bravo, Bundesregierung! (Beifall bei der FPÖ.)
Und ja, genau dieser Personengruppe verweigert diese Regierung die volle Inflationsanpassung. (Bundesministerin Schumann: Nein, gerade der nicht!) Die Pensionisten mit den niedrigen Einkommen bezahlen schon jetzt verhältnismäßig mehr für Lebensmittel, Wohnen, Gesundheit und Pflege. Das Leben der Mindestpensionisten funktioniert nur, solange beide Partner
gemeinsam in einer Sozialwohnung wohnen. Eine Trennung ist aus wirtschaftlichen Gründen in Österreich längst nicht mehr möglich, und das im 21. Jahrhundert.
Es gibt in Österreich sicher kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Und ja, dieses Ausgabenproblem haben nicht unsere Pensionisten verursacht, liebe Bundesregierung. Die Ursache ist das Problem. Die jahrelange falsche Einschätzung der Situation bei den Pensionen kommt jetzt ans Tageslicht. Wenn alle 45 Jahre arbeiten, ist das sicher genug. 540 Beitragsmonate sind genug für eine abschlagsfreie Pension. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Da klatscht die SPÖ nicht einmal!)
Die SPÖ kritisierte 2020 die Abschaffung der sogenannten Hacklerregelung durch die ÖVP-Grünen-Regierung und bezeichnete das Vorgehen der damaligen Regierung wortwörtlich als schäbig. Und was macht die Regierung jetzt, da die SPÖ die Sozialministerin stellt? – Sie kürzt die Pensionen. (Bundesministerin Schumann: Wirklich?) Aber genau bei all denen, die zu uns in unser Sozialsystem kommen, die alle Vorzüge auskosten, nie einbezahlt haben und die volle Leistung beanspruchen, wird nicht gekürzt. Genau die, die ins Sozialsystem zuwandern, sind das wahre Problem. Unsere Pensionisten werden zu Bittstellenden degradiert, und die zuständige Sozialministerin verteidigt die Pensionskürzungen auch noch. (Beifall bei der FPÖ.)
Dass, wie von Kollegen Mertel angesprochen, die Pensionisten noch arbeiten müssen, ist die Fehlentwicklung schlechthin. Die jungen Leute sollen arbeiten! (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Bundesrates Pröller [FPÖ].) Genau das ist aber leider Tatsache. Soziale Kompetenz? – Soziale Kälte, vollzogen von der SPÖ.
Pensionen bis 2 500 Euro werden mit 2,7 Prozent angepasst, als wären unsere Pensionisten Almosenempfänger. Alle höheren Pensionen werden mit einem Fixbetrag von 67,50 Euro erhöht. Wir haben für diese Vorgehensweise der Deckelung kein Verständnis und warnen vor einem Kaufkraftverlust bei den Pensionisten. Bereits in der Nationalratssitzung übten sowohl unsere Dagmar Belakowitsch als auch Peter Wurm scharfe Kritik an der vorgesehenen Begrenzung. Diese Gesetzeslage ist alles andere als gerecht, der Fixbetrag von 67,50 Euro bedeutet für viele eine Kürzung.
Die Erhöhung der E-Card-Gebühr, die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge, die neuen Selbstbehalte für Krankentransporte belasten die Pensionisten weiter. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Altersarmut ist es notwendig, dass das Pensionssystem verlässlich und gerecht bleibt. Die Wiedereinführung der Hacklerregelung ist ein klares Zeichen der Anerkennung für die Lebensleistung. (Beifall bei der FPÖ.)
Die volle Inflationsabgeltung der Pensionen bis 2 500 Euro hätte Kosten von 1,73 Milliarden Euro für 2026 verursacht. Der vorliegende Vorschlag, die Pensionen um 2,7 Prozent bis zum Betrag von 2 500 Euro zu erhöhen, ergibt laut den in der Finanzausschusssitzung am Dienstag anwesenden Experten Kosten von rund 1,5 Milliarden Euro für 2026. Das bedeutet, es wird den Pensionisten ein Betrag von rund 230 Millionen Euro vorenthalten. Wenn diese Regierung endlich arbeiten würde und die Fehler der Vorgängerregierung endlich beheben würde, wäre die Pensionskürzung nicht erforderlich. (Beifall bei der FPÖ.)
Da stellt sich die Frage der Finanzierung: Diese Regierung kauft immer noch den Coronaimpfstoff um 300 Millionen Euro pro Jahr (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wahnsinn!) und kürzt den Österreichern die Pension. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Und dann hauen sie ihn weg!)
Da wird jedem Österreicher klar, wo das Problem liegt: Wir haben kein Einnahmenproblem, sondern unser Problem ist das Nichthandeln dieser Bundesregierung. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Matznetter [SPÖ/W]: Keine Impfung und dann ... oder was ist Ihr ...?)
Traurig ist die Tatsache, dass die Pensionisten die Zeche für die schlechte Politik der Regierung zahlen. Daher stimmen wir diesem Änderungsantrag nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.)
21.12
Präsident Peter Samt: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Bundesrätin Bernadette Geieregger zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
RN/140
21.12
Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): Herr Kollege Steinmaurer hat behauptet, dass es da um eine Pensionskürzung geht. – Das ist definitiv so nicht der Fall, sondern es werden nur die höheren Pensionen nicht voll valorisiert – das ist ein großer Unterschied.
Der zweite Punkt ist, dass er behauptet hat, dass Frauen, die zu Hause bei den Kindern sind, die Versicherungsjahre nicht angerechnet bekommen. – Wenn eine Frau oder ein Mann zwei Jahre in Karenz ist, dann wird das angerechnet (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Bis zu vier Jahren! – Bundesrätin Neurauter [ÖVP/T]: Bis zu vier Jahren!) – bis zu vier Jahren. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das war keine tatsächliche Berichtigung!)
21.12
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile es ihr.
RN/141
21.13
Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich bedanke mich bei den Damen und Herren der Parlamentsdirektion, dass sie uns heute am Abend immer noch zur Verfügung stehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
So, was wir jetzt von den Kollegen von der FPÖ gehört haben: Erstens gibt es ja nur Pensionisten und keine Pensionistinnen – okay –, wobei wir ja wissen, dass es sicherlich mehr Frauen gibt, die Pensionen beziehen, als Männer. Das ist schon einmal – wie soll ich sagen? – eine Unart, die ich nicht sehr positiv finde.
Dann haben wir gehört: Die Pensionisten finanzieren die Migranten. – Auch da sind wir also wieder auf das Thema Migranten gekommen, wie immer. Ich würde bitten, dass man mir erklärt, wie man diesen Schluss zieht.
Dann: Wie berechnet sich die durchschnittliche Pensionsanpassung? – Kollege Guggenberger, ich glaube, das haben wir auch geklärt, dass es da eine durchschnittliche Jahresinflation gibt. Das kann auch einmal höher sein, weil es im Nachhinein erfolgt, das muss nicht nur weniger sein; das ist gesetzlich geregelt.
Dann: Die Österreicher – auch da gibt es keine Frauen – werden nachhaltig benachteiligt. – Ich weiß nicht: Bei der Pensionsanpassung gibt es jetzt keine Benachteiligung zwischen Österreicherinnen und Nichtösterreichern, die bei uns eine Pension beziehen. Das sollte mir auch wieder jemand erklären. Immer Pensionsanpassung und Auslandsgeschenke zu vermischen, also damit kann ich auch sehr wenig anfangen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, das glaub' ich!), denn das eine ist in dem Topf budgetiert und das andere ist in dem anderen budgetiert. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ach so? Und darum ist es in Stein gemeißelt und kann nicht geändert werden! In Stein gemeißelt und kann nicht geändert werden!)
RN/141.1
Da ich jetzt einmal mit dieser ganzen Mär aufräumen will, habe ich speziell den Kollegen von der FPÖ ein Taferl mitgebracht. (Die Rednerin hält eine Tafel in die Höhe, auf der unter der Überschrift „Erste unterinflationäre Pensionserhöhung seit 2014“ ein Säulendiagramm abgebildet ist.) Wer mich kennt, weiß, dass ich eine sehr aktive Seniorenvertreterin bin und dass ich sehr, sehr viel mit meinen Seniorinnen und Senioren unterwegs bin. (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Ja, mit deinen!) Ich habe in Salzburg 129 Ortsgruppen mit 30 000 Mitgliedern (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Das sind ja Zwangsmitglieder!), und ich habe mir jetzt auch die Mühe gemacht, mit all meinen Ortsgruppenobleuten darüber zu reden, wie sie die Pensionsanpassung finden. (Rufe bei der FPÖ: Alle waren begeistert! Genau!) Ein Großteil meiner Damen und Herren hat mir gesagt: Es passt schon. (Ruf bei der FPÖ: Es passt schon, ich wähl' die FPÖ!) Wir wollen etwas dazu beitragen, dass sich der Staat wieder konsolidiert.
Wir im Seniorenbereich sind damit ja auch nicht die Einzigen: Es haben auch die Metaller einen Beitrag geleistet, es werden die Beamten einen Beitrag leisten, und es werden auch in anderen Bereichen Beschäftigte einen Beitrag leisten. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, für euer Versagen!) Wir halten halt zusammen. Meinen Damen und Herren war es wichtig, zu sagen, sie wollen da dabei sein. Ich habe sehr wenige getroffen, die mich geschimpft haben. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Also die Pensionisten würde ich gern kennenlernen! Ich kenn' sie nicht! – Ja, sehr gut, dann habt ihr halt andere als wir. Es ist so! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, ja, das glaub' ich schon!) Ich bin tagtäglich draußen, ich sehe die Damen und Herren. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Du darfst nicht mit dem Schüssel reden! Der Schüssel ist ja ein Höchstpensionist! Dem ist das wurscht! – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Ihr müsst ja auch Höchstpensionisten haben! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber dem ist es wurscht, der merkt das nicht!)
Und dass wir nichts gemacht haben, wie ihr immer behauptet, das stimmt nicht. Wenn man sich dieses Taferl anschaut, sieht man, dass wir sehr, sehr viel für die Damen und Herren in der Pension gemacht haben. Ich würde mir diesen Einsatz, den ihr jetzt so vordergründig für die Pensionistinnen und Pensionisten zeigt, auch bei den ganzen Diskriminierungsproblematiken einmal wünschen, dass ihr euch auch da aktiv einsetzt, wenn es wieder einmal so ist, dass die Damen und Herren Pensionistinnen und Pensionisten nicht entsprechend behandelt werden, sei es bei Banken, bei Versicherungen oder sonst wo. Dann zeigt auf! (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Da haben wir das Gesetz mitbeschlossen, zum Kredit! Das waren wir, Frau Kollegin!)
Wer hat sich dafür eingesetzt, dass jetzt die Pneumokokkenimpfung und die Gürtelroseimpfung gratis sind? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, das ist ja auch in Ordnung!) – Die Frau Ministerin mit dem Pensionistenverband und mit dem Seniorenbund. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bravo!) Ja, und wo wart ihr da? (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Man soll die Kirche im Dorf lassen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, man soll ihnen nicht 2 Milliarden wegnehmen und 500 Millionen Euro zurückgeben! Das ist das Falsche!) und nicht nur fadenscheinige Gründe nennen.
Aber ich möchte jetzt einmal genau darauf eingehen, damit die Damen und Herren wissen, worum es da heute eigentlich geht: Also ab 2026 erhöhen wir die Pensionen um durchschnittlich 2,25 Prozent. Das regelt sich so, dass alle, die bis zu 2 500 Euro Bruttopension haben, die 2,7 Prozent, also den gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor, bekommen und alle, deren Pension darüber liegt, 67,50 Euro bekommen. Diese 67,50 Euro sind kein Einmalbetrag, sondern ein Fixbetrag. Das heißt, sie werden auf die Pension draufgelegt (Rufe bei der ÖVP: Pro Monat! Pro Monat!) und werden natürlich dann auch für die nächste Pensionsanpassung herangezogen. Es ist ja auch immer so gewesen, dass man gesagt hat: Na ja, das ist ein Einmalbetrag und der fällt dann weg. – Nein, diese Information ist falsch. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Hat niemand gesagt!) Diese 67,50 Euro sind für die nächste Pensionsanpassung natürlich wieder nachhaltig geregelt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber bei einem Einmalbetrag ist es nicht so!)
Diese 67,50 Euro für alle, die eine Pension von über 2 500 Euro brutto haben, sind 945 Euro im Jahr – und das ist ja auch nicht nichts, liebe Damen und Herren von der FPÖ. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Na heute seid ihr aber großzügig mit den Leuten! Ihr nehmt ihnen 300 Millionen Euro weg, Punkt, aus! 300 Millionen Euro stehlt ihr ihnen!)
Eines muss man schon sagen: Ich habe sehr viel Kontakt mit den Damen und Herren von den CSU-Pensionistinnen und -Pensionisten. Die beneiden uns um unser Pensionssystem. Die bekommen die Pension nur zwölfmal und bei Weitem nicht in diesen Höhen, die wir haben. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Dafür verdienen sie halt auch in der Lebenszeit viel mehr! Äpfel mit Birnen vergleichen, typisch ÖVP!) Also ich mag dieses ewige Krankjammern nicht, denn wir leben in einem guten Land, wir haben ein gutes System, und das wollen wir uns auch weiterhin erhalten, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Die Deutschen haben immer viel mehr verdient als wir, immer!)
Eines noch: In den letzten drei Jahren haben wir die Pensionen um 20,1 Prozent angehoben. Das ist gut, das ist richtig, und das muss auch einmal gesagt werden.
Abschließend zu etwas, was mir – alle, die mich kennen, wissen es – ein großes Anliegen ist – Kollege Mertel hat es schon gesagt –: freiwilliges Arbeiten in der Pension.
Ungefähr 16, 17 Prozent der bis 74-Jährigen, das sind ungefähr 200 000 Menschen, arbeiten und auch rund 30 000 bis 40 000 von 100 000 Neupensionisten wollen nach wie vor arbeiten. Manche wollen es, weil sie den Sinn darin finden, manche müssen es; ich kenne auch Menschen, die halt noch Hypotheken haben und diese zurückzahlen müssen. Da – Frau Ministerin, du kennst mein Anliegen – wäre es wichtig, dass man die sogenannte Flattax, diese Besteuerung von 25 Prozent für alle auf alles, was in der Pension dazuverdient wird, macht. Das heißt, wenn ich 1 000 Euro dazuverdiene, versteuere ich 250 Euro – alles in allem, mit Sozialversicherungsbeitrag – und 750 Euro bleiben mir. Ich brauche keine Nachversteuerung, ich brauche meine vierteljährliche Umsatzsteuererklärung nicht zu machen. Das würde auch die Bürokratie vereinfachen und in vielen Bereichen helfen, den Mangel an qualifizierten Damen und Herren im Arbeitssektor zu schließen. Denn diese Damen und Herren sind flexibel, haben das Know-how und können auch noch gut weiter arbeiten.
Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung, es ist im Regierungsprogramm verankert. Ich bitte Sie natürlich nicht nur für die Unselbstständigen, sondern auch für die Selbstständigen, denn das ist ja ein Bereich, von dem alle profitieren sollen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Ich könnte natürlich auch noch etwas über den Pensionszuschuss sagen. Das sage ich jetzt nicht, das würde den Zeitrahmen sprengen.
Ich denke, wir sind in einem guten Land, die Damen und Herren in der Pension haben es sich verdient, dass sie ein gutes Leben haben, und wir schauen drauf. Da können Sie sich sicher sein, liebe FPÖ! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
21.21
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.
RN/142
21.22
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren, wo auch immer Sie uns noch zusehen, hier im Saal zumindest nicht mehr! Geschätzte Kolleginnen, Kollegen! Werte Frau Ministerin! Ich wollte das eigentlich nicht, aber ich muss jetzt trotzdem noch einmal nachfragen. Es ist jetzt 21.22 Uhr, und ich muss ganz ehrlich gestehen, ich bin nicht mehr so aufnahmefähig wie um 11 Uhr. Ein paar Dinge, die Kollege Steinmaurer gesagt hat, habe ich aber nicht verstanden. Die habe ich schon am Dienstag im Ausschuss nicht verstanden und da war die Zeit noch nicht so weit fortgeschritten.
Es ging da um Mindestpension, es ging um die darauf aufbauende Ausgleichszulage und dazu wurde im Ausschuss eh schon ganz klar gesagt: Ab einem Euro Pension bekommt man die Ausgleichszulage und diese ist dann für alle gleich. Und ich denke nicht oder ich hoffe zumindest nicht, dass in Österreich eine Pensionistin, ein Pensionist ein Almosenempfänger ist. Denn es gibt Gesetze, wir sind der Staat, man stellt einen Antrag und man kriegt das und muss sich nicht als Almosenempfänger bezeichnen.
Ich hoffe – das möchte ich jetzt auch noch sagen –, ich habe Kollegen Mertel, den ich sehr schätze, nicht falsch verstanden. – Danke für deine Ausführungen. Du hast, glaube ich, nicht gesagt, dass die Menschen, mit denen du gesprochen hast, zwingend arbeiten müssen, sondern dass es, so wie du, Andrea (in Richtung Bundesrätin Eder-Gitschthaler), das gesagt hast, durchaus auch Menschen gibt, die aus verschiedensten Gründen nach Antritt der Pension eben arbeiten wollen. Ich glaube auch, gerade diese Regelung, die es mit der Teilpension gibt, geht in die Richtung, dass da Gutes passiert. – Genau, also das wollte ich nur noch einmal für mich selber wissen.
Es ist für mich jetzt extrem schwierig, nach dir, Andrea, die du natürlich mit, wie ich heute gelernt habe, 129 Vereinen, Verbänden Kontakt hast, und nach dir, lieber Kollege Mertel, noch irgendetwas an Wissen beizutragen, was noch nicht vorhanden ist. Ich versuche es trotzdem.
Ich sage es jetzt auch noch einmal ganz kurz: Pensionen bis zu 2 500 Euro brutto werden monatlich um 2,7 Prozent erhöht. Du (in Richtung Bundesrätin Eder-Gitschthaler) sagtest, dass das dann allgemein 2,25 Prozent sind. Die absolute Erhöhung ab 2 500 Euro brutto gerechnet sind eben die 67,50 Euro, diese werden draufgelegt, sie werden valorisiert und so weiter.
Diese Regelung bezieht sich auf die Gesamtpension, also auf die Summe aller möglichen Pensions- und Ruhebezüge und sie wird in allen einschlägigen Gesetzen nachvollzogen. Das ist eine Maßnahme, die nachvollziehbar und sinnvoll ist, und sie orientiert sich am gesetzlichen Anpassungsfaktor und sorgt damit für Planbarkeit und auch Verlässlichkeit in unserem Pensionssystem.
Natürlich lohnt sich immer ein genauerer Blick, denn die Frage ist ja immer: Reicht das, was sie bekommen? Bildet es die Lebensrealität der Menschen in ihren verschiedenen Lebensbereichen ab? – Gerade in Zeiten steigender Preise, hoher Wohnkosten, wachsender Belastung im Alltag ist für jeden älteren Menschen jeder Euro entscheidend. Ja, die 2,7 Prozent gleichen wahrscheinlich die Teuerung der letzten Jahre nicht oder nur teilweise aus, aber das ist das, was jetzt passiert, und das ist gerade für die Menschen mit den – ich sage jetzt einmal niedrigeren – Pensionen bis 2 500 Euro sehr sinnvoll.
Ich möchte schon noch kurz auf die Finanzierung unseres Pensionssystems eingehen. Die Pensionssysteme stehen aufgrund der demografischen Entwicklung vor einer großen Herausforderung. Wir haben Enqueten zu dem Thema gehabt, wir wissen, was vor sich geht. Es ist eine schwierige Zeit, aber ich denke, wenn wir gemeinsam nach guten Lösungen suchen und einmal darauf verzichten, uns gegenseitig immer etwas auszurichten und das Bashing voranzutreiben, dann kann auch etwas Gutes passieren. So wie du, Andrea, es gesagt hast: Die Menschen sind bereit, Beiträge zu leisten. Jede, jeder von uns leistet ihren, seinen Beitrag.
Ich wollte das jetzt nicht sagen, denn Zuseher:innen sind wahrscheinlich eh nicht mehr so viele da, sage es aber trotzdem: Die Politiker:innengehälter im Bund sind auch nicht erhöht worden, es tut mir leid, das sagen zu müssen. Wir nehmen das auch als selbstverständlich hin (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr habt es ja auch verursacht!), nicht weil wir schlechte Arbeit leisten und deshalb weniger bezahlt gehören, sondern weil wir auch unseren Beitrag leisten. So ist das zu sehen. (Beifall bei den Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wenn ich mir zu dieser späten Stunde, sozusagen als Betthupferl, noch etwas wünschen dürfte, dann hätte ich echt den großen Wunsch, einmal nicht nachts Albträume davon zu haben, was in einer Bundesratssitzung wieder für Unwahrheiten produziert wurden. Ich wünsche mir, dass wir einfach einmal die Bundesratssitzung dazu nutzen, sachlich und fundiert zu diskutieren und gemeinsam zu guten Lösungen zu finden. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
21.27
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch. Ich erteile es ihr.
RN/143
21.27
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Worum es hier heute Abend geht, ist klar: Heute sichern wir die Pensionen auf eine treffsichere Art und Weise, maßvoll, und, was mir auch besonders wichtig ist, auf eine generationengerechte und verantwortungsvolle Art und Weise.
Pensionen bis zu 2 500 Euro steigen um die vollen 2,7 Prozent und darüber hinaus gibt es den Fixbetrag von 67,50 Euro. Natürlich gilt das pro Monat und nicht als Einmalzahlung. Warum das wichtig ist? – Wir halten die Balance zwischen Planbarkeit für die Pensionistinnen und Pensionisten und Verantwortung gegenüber der jungen Generation, die dieses System finanziert. Unter den letzten Regierungen wurden die Pensionen wieder und wieder über der Inflation angepasst, heuer setzen wir dieses dringend notwendige Korrektiv, und das ohne die kleinen und mittleren Pensionen zu belasten. Das ist schon auch ein wichtiger Punkt.
Faktisch betrachtet heißt das: Über 70 Prozent der Pensionistinnen und Pensionisten erhalten weiterhin die volle Inflationsabgeltung, und damit wird gezielt dort unterstützt, wo es am meisten gebraucht wird, und dort angepasst, wo es sinnvoll ist.
Ein zweiter, ebenso entscheidender Punkt ist: Die Sonderpensionen bekommen künftig keine Ausnahme mehr. Das heißt, die Ära der Privilegien im Pensionssystem endet mit der heute verankerten Verfassungsbestimmung. Damit möchte ich an dieser Stelle den Grünen danken, dass sie diese Änderung mittragen.
Stellen wir klar, dass die soziale Staffelung auch für die Sonderpensionen gilt. Dabei ist neu, dass Pensionen zusammengerechnet werden und das Gesamtpensionseinkommen insgesamt ausschlaggebend ist. Das schafft klare Verhältnisse und verhindert, dass sehr hohe Pensionen überproportional steigen. Damit beenden wir eben das alte Privileg. Wer mehrere Pensionen bezieht, soll nicht mehrfach von der Anpassung profitieren. Künftig zählt das gesamte Pensionseinkommen.
Was wir damit erreichen? – Wir erreichen Treffsicherheit: Wer weniger hat, bekommt die vollen 2,7 Prozent (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: „Die vollen 2,7 Prozent“!), wer mehr hat, trägt einen moderaten Beitrag zur Budgetstabilisierung bei. Kleine und mittlere Pensionen werden wie gesagt voll abgegolten, bei höheren Pensionen ist diese maßvolle Dämpfung angesichts der Budgetlage verantwortungsvoll, gerade weil in den Vorjahren eben über der Inflation angepasst worden ist. (Vizepräsident Ruprecht übernimmt den Vorsitz.)
Dann erreichen wir natürlich auch gleiche Maßstäbe für alle: Alle Bezüge inklusive Sonderpensionen werden gemeinsam betrachtet.
Drittens: Auch eine verantwortungsvolle Planung steckt dahinter. Wir setzen den teuren Automatismen nach dem Gießkannenprinzip ein Ende, und wir schaffen dadurch Spielräume für wesentliche Zukunftsinvestitionen, sei es für die Bildung, sei es für die Gesundheit oder den Standort Österreich.
Wer das Pensionsniveau langfristig sichern will, muss breiter denken: die erste Säule stabilisieren, die zweite und die dritte Säule stärken, mit betrieblichen und privaten Modellen, die transparent, kostengünstig und verlässlich sind. Das macht unser System nämlich enkelfit, ohne falsche Versprechen zulasten der jungen Generation.
Diese Anpassung ist kein leichter Schritt, das ist mir auch vollkommen bewusst, das ist klar, aber sie ist ein notwendiger Schritt. Sie schützt kleine und mittlere Pensionen, bremst übermäßige Steigerungen an der Spitze, und sie hilft, ein immer größer werdendes Budgetdefizit Schritt für Schritt in den Griff
zu bekommen. So stellen wir sicher, dass das Pensionssystem auch in Zukunft finanzierbar bleibt. Ich freue mich, wenn auch ich eines Tages noch eine Pension bekomme.
Das ist keine Politik der Kürzungen, sondern der Verantwortung am Ende des Tages gegenüber allen Generationen, weil sichere Pensionen nur möglich sind, wenn das Budget stabil bleibt. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
21.31
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. Ich erteile es ihr.
RN/144
21.32
Bundesrätin Gabriele Kolar (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor Ihren Bildschirmen zu Hause! Vor allem aber einen herzlichen Gruß an jene Pensionistinnen und Pensionisten, die heute diese Debatte hier gespannt verfolgen! Jetzt, vielleicht schaffen wir es jetzt noch zu später Stunde, sage ich es nochmals ganz langsam, damit es vielleicht auch der oder die Letzte versteht: Es gibt keine Pensionskürzungen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Von allen Pensionsbezieherinnen und -beziehern sind 71 Prozent mit dieser 2,7-prozentigen Inflationsabgeltung beteilt. Noch einmal: Keine Pensionskürzungen, und 71 Prozent von allen Pensionist:innen, das sind 2,3 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich, 71 Prozent von diesen bekommen diese 2,7 Prozent Inflationsabgeltung. Ich weiß nicht, wie oft man das noch sagen muss. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Na für heute lassen wir es einmal!) – Es kommt noch einmal, ich werde es noch ein paar Mal sagen. Ich glaube, man muss es - - (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Na passt schon! – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Passt schon! Dass es der Letzte der FPÖ auch versteht!)
Und ganz wichtig ist, und das wurde heute auch schon ein paar Mal gesagt, etwa von Frau Kollegin Gitschthaler: Es gibt für die höheren Pensionen einen Fixbetrag von 67,50 Euro, nicht als Einmalzahlung, sondern als Fixbetrag. Das heißt, es wird zur Pension dazugerechnet und wird in weiterer Folge auch zur Erhöhung der Pension im nächsten Jahr beitragen.
Noch etwas ist mir ganz besonders wichtig, das möchte ich den Zuhörerinnen und Zuhörern draußen sagen und auch in Richtung Freiheitlicher Partei: Ohne die SPÖ in der Regierung gäbe es wirklich keine Pensionserhöhung, da gäbe es nichts! In diesem Brief – ich weiß nicht, wie oft wir schon über diesen Brief, den die Freiheitliche Partei beziehungsweise Bundesparteiobmann Herbert Kickl unterschrieben hat, gesprochen haben – steht nichts von einer Pensionserhöhung drinnen! Deshalb wiederhole ich noch einmal: 71 Prozent der Pensionistinnen und Pensionisten bekommen die volle Abgeltung! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte schon sagen, dass natürlich aufgrund der – ich gebe es zu – schlechten Kommunikation zu Beginn dieser Pensionsanpassungsreform einige Pensionistinnen und Pensionisten sehr, sehr, sehr verunsichert waren. Was war es? – Weil sofort eine Partei gesagt hat: Pensionskürzungen! So schnell hat man gar nicht reden und informieren können, da haben alle gemeint, die Pensionen werden gekürzt. Um Gottes willen, Gabi, die Pensionen werden gekürzt! – Es wird keine Pension gekürzt! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Sie haben die Pensionen schon gekürzt am 1.6.25!)
Lieber Herr Spanring! Und täglich grüßt das Murmeltier, bei jeder Sitzung. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, ihr habt sie schon gekürzt! 0,6 Prozent Erhöhung Sozialversicherungsbeitrag!) Lieber Herr Kollege Spanring, wenn du was sagen möchtest – du nimmst mir meine Zeit weg –, bitte komm heraus und sag es mir! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Du hast Zeit ohne Ende! Du darfst so lange reden, wie du willst! Von mir kannst du auch noch 10 Minuten haben!) – Danke. Großzügig.
So, also noch einmal: Viele Pensionistinnen und Pensionisten waren anfangs sehr verunsichert. Wir sind wirklich alle, alle, alle auf Gemeindeebene, Landesebene, Bundesebene, überall ausgerückt und haben versucht, diese Falschmeldung wieder einzufangen. Mittlerweile merken wir auch, und Kollegin Gitschthaler hat es schon gesagt, dass auch jene, die diese 67,50 Euro bekommen, mittlerweile das Gefühl haben und mir auch sagen: Gabi, ja, das passt jetzt so.
Aber ich möchte euch schon eines sagen: Was mir die Pensionistinnen und Pensionisten in erster Linie mitgeben, das ist nicht die Pension. Sie wollen eine gute Gesundheitsversorgung und einen Pflegeplatz für sich selber oder für ihre Angehörigen. Da möchte ich auch wieder eine Errungenschaft nennen – es sind ja heute schon so viele Dinge gefallen, man kommt ja gar nicht nach damit, alles aufzuzählen, was diese Regierung alles schafft, es geht ja eines nach dem anderen! (Heiterkeit bei der FPÖ. – Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und ÖVP. – Ruf: Bravo!) – Na es ist so!
Kober Herbert, dass du als Steirer auch lachst, das finde ich jetzt wirklich nicht in Ordnung, gell! (Heiterkeit bei der FPÖ.)
So, Spaß beiseite. Gerade was die Pflege anlangt, haben wir immer das Problem, dass wir zu wenige Pflegekräfte hatten. Da ist – danke, liebe Frau Ministerin! – auch die Schwerarbeiterpension für diese Pflegekräfte ein ganz wichtiges Zeichen, dass sie wertgeschätzt werden, unsere Pflegerinnen – und Pfleger sage ich auch, aber in erster Linie sind es Frauen, die pflegen –, und dass das wertgeschätzt wird, schlägt sich natürlich auch auf die Pensionistinnen und Pensionisten oder auf jene nieder, die gepflegt werden sollen. Das wollen die Menschen.
Heute war eine Gruppe aus meiner Region hier im Hohen Haus, und die haben gefragt: Worüber diskutiert ihr denn heute, was beschließt ihr? Ich habe eben über diese Pensionsreform gesprochen, und die sagten mir: Wir finden das gut, dass es da eine soziale Staffelung gibt! – Da waren jüngere Menschen dabei, und es waren auch Pensionisten dabei. Genau das ist es, denn wir müssen ja auch, und das wurde heute auch schon gesagt, an die Jüngeren denken. Also wenn wir alle diesen Generationenvertrag wirklich gut mittragen und nicht spalten und keine Falschmeldungen hinausgeben, dann können wir das gut schaffen, dass wir dieses Budget, das katastrophal ausschaut und hoffentlich von Tag zu Tag besser wird, wieder in geordnete Bahnen bringen.
Wenn wir schon dabei sind, was wir alles geschafft haben: Ganz wichtig war natürlich für diese Gruppe die Teuerung. Also das ist ja auch etwas, was den Pensionistinnen und Pensionisten wieder zugutekommt: dass wir einen Preisdeckel für die Rezeptgebühr eingeführt haben, das haben wir auch noch vergessen; also wir vergessen ja schon alles, und ich bin froh, dass mehrere schon gesagt haben, was da alles passiert ist. Danke, Frau Ministerin, für diesen Deckel bei der Rezeptgebühr!
Dann gibt es noch: Mietpreisstopp, Mietpreisbremse, Mietpreisdeckelung, und das Neueste, was im Konsumentenschutzausschuss beschlossen worden ist: auch etwas gegen die Teuerungen, und zwar drei Anträge gegen die hohen Lebensmittelpreise, die auch immer wieder Thema sind. Das ist ganz, ganz wichtig, weil das ja die Dinge sind, für die die Leute das Geld brauchen würden. Wenn wir es schaffen, dass diese Dinge alle gut abgedeckt sind, dann wird keiner sich beklagen und sagen: Die Teuerung ist extrem hoch geworden!
Diese drei Anträge: Die versteckte Preiserhöhung durch diese Mogelpackungen muss in Zukunft klar ausgewiesen werden. Beim zweiten geht es um den Österreichaufschlag, den ihr auch alle kennt. Ich habe unlängst in Judenburg im Bus eine Dame getroffen, die aus Deutschland, aus München, gekommen ist; sie war eine Woche in Judenburg und sie hat zu mir gesagt: Also in Österreich sind die Lebensmittel teuer. Nein, das ist bei uns in Deutschland nicht der Fall. – Denen fällt das schon auf, wie extrem dieser Österreichaufschlag ist. Den internationalen Konzernen soll das unterbunden werden. Die Experten rechnen mit einer Preissenkung von mindestens 10 Prozent durch die Unterbindung des Österreichaufschlags. Und auch mehr Preistransparenz entlang der Wertschöpfungskette – das ist auch ganz wichtig – ist im Konsumentenschutzausschuss beschlossen worden.
Das wichtigste Ziel bleibt: die Preise dämpfen, die Teuerung in den Griff bekommen – und dann schaffen wir die Dinge mit dieser Pensionsanpassung gut. Ein herzliches, ich sage jetzt, steirisches Glückauf, lieber Herr Kober und Herr Präsident! (Allgemeine Heiterkeit.) – Ach so, nein, das ist der falsche. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Prügl [ÖVP/OÖ].)
21.41
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank.
In der Debatte zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr.
RN/145
21.41
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Unsere Pensionistinnen und Pensionisten haben über viele Jahrzehnte ganz wesentlich dazu beigetragen, dass Österreich heute ein Land mit starkem Zusammenhalt und hoher Lebensqualität ist. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass ihre Lebensleistung auch in der Pension anerkannt und abgesichert wird. Gleichzeitig wissen wir, dass wir eine sehr schwierige budgetäre Lage haben. Gleichzeitig wissen wir, dass unsere wirtschaftliche Situation inzwischen im dritten Jahr in Folge höchst herausfordernd ist. Ich darf da noch einmal dazusagen: Auch zukünftig ist die Verbindung von Beschäftigung und Pensionen eine ganz, ganz starke und sie bedingen einander.
Ich darf auch noch sagen: Wir haben ein wirklich sicheres und starkes österreichisches öffentliches Pensionssystem. Auf dieses kann man sich verlassen, auch das muss gesagt werden. Allen Anfeindungen zum Trotz, es gibt schon Meldungen aus den Fünfzigerjahren des letzten Jahrhunderts: Das Pensionssystem ist auf keinen Fall sicher. – Alles das hat sich nicht bewahrheitet. Ich kann Ihnen garantieren, wir haben ein gutes öffentliches Pensionssystem, auf das man sich verlassen kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ja, es gibt etwas Schöneres, als zu sagen, wir müssen einsparen – für uns alle, für all jene, die jetzt in Regierungsverantwortung sind. Ja, natürlich würden wir gerne mehr Geld in die Hand nehmen können, um eine volle Pensionsabgeltung für alle Pensionistinnen und Pensionisten zu erreichen. Was wir aber gemacht haben – und das ist der wichtige Schritt –: Wir haben darauf geschaut, dass kleine und mittlere Pensionen ihre Inflationsabgeltung bekommen, 2,7 Prozent. Diese 2,7 Prozent sind ja keine Erfindung der Regierung, sondern das ist die gesetzliche Grundlage dessen, dass man rückblickend sagt: Wie ist der Inflationsverlauf? Daran passt man an einem bestimmten Zeitpunkt an. Das sind bei uns diese 2,7 Prozent. Wir erhöhen mit dieser Inflationsanpassung 71,4 Prozent der gesetzlichen Pensionen. Das ist ganz, ganz wesentlich – und allen Zurufen zum Trotz, die gesagt haben, gar keine Erhöhung, oder die Prozentzahl oder die Prozentzahl genannt haben: Nein, wir haben darauf geschaut, dass kleine und mittlere Pensionen die volle Inflationsabgeltung bekommen, die Anpassung bekommen. Das ist das, was wir gemacht haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Das sind 1,65 Millionen Menschen in Österreich – und ab 2 500 Euro gibt es den von Ihnen schon richtig erwähnten Fixbetrag von 67,50 Euro. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Das sind 2,7 Prozent von 2 500 Euro. Für die Pensionsanpassung soll zudem das Gesamtpensionseinkommen herangezogen werden; und eine Verfassungsbestimmung stellt sicher, dass Sonderpensionen und Leistungen der Länder im Gesamtpensionseinkommen miteinbezogen werden.
Eines ist aber zukünftig auch klar: Es können nicht nur Pensionistinnen und Pensionisten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein, die hier ihren Beitrag leisten, um das Budget zu sanieren.
Ich darf abgesehen von der Pensionserhöhung noch sagen: Ich bin auf etwas stolz, weil ich es gestern unterschreiben durfte: Diese Bundesregierung hat es geschafft, dass die Pflegekräfte in die Schwerarbeitsregelung kommen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Das war ein ganz, ganz wesentlicher Schritt – schon seit vielen Jahren eine Forderung aus dem Bereich der Pflege; eine Forderung jener Gewerkschaften und Kammern, die die Pflegekräfte vertreten. Alle haben gesagt: Es wäre wichtig, die Beschäftigten in der Pflege in die Schwerarbeitspension zu bekommen. Das machen wir jetzt – und es ist ein guter Schritt. Wir schaffen es auch für jene Beschäftigten in der Pflege, die Teilzeit arbeiten. Das ist etwas ganz Besonderes, weil wir wissen, dass die Pflege weiblich ist, und weil wir da auch die Frauen mitnehmen.
Also: Wir schaffen Sicherheit. Wir schaffen gute Absicherung und wir haben Respekt vor den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – und ich glaube, besser als mit der Regelung, dass wir jetzt Pflegekräfte in die Schwerarbeit miteinbeziehen, können wir das gar nicht zeigen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
21.46
Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Frau Bundesministerin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Franz Ebner. – Herr Bundesratskollege, du bist am Wort.
RN/146
21.46
Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, im Zuge dieser Debatte zum Pensionsanpassungsgesetz ist schon wirklich sehr, sehr viel gesagt worden. Es könnte auch der Spruch von Karl Valentin gelten, der gesagt hat: Es wurde schon alles gesagt, nur nicht von jedem. Dennoch ist es wahrscheinlich gut, das eine oder andere auch zu wiederholen. (Heiterkeit des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ].)
Herr Kollege Guggenberger, Sie haben in Ihrem Redebeitrag Kollegen Himmer eine Entwicklung attestiert. Auch ich darf einigen Kollegen Ihrer Fraktion eine positive Entwicklung attestieren, denn sowohl Herr Kollege Steinmaurer als auch Kollege Kober und Herr Kollege Repolust haben Frau Bundesministerin Schumann jeweils zweimal mit „Frau Ministerin“ angesprochen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Heiterkeit der Bundesministerin Schumann.) Ich weiß nicht, ob Ihnen das nur passiert ist (Zwischenruf des Bundesrates Wanner [SPÖ/Sbg.]), jedenfalls ist es eine positive Entwicklung. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Das ist jetzt ein Minus! – Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich empfinde es als entsprechende Wertschätzung, wenn man auch die richtige Anrede des Geschlechts formuliert. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Die schließen sie aus der Partei aus! – Zwischenruf des Bundesrates Ruf [ÖVP/OÖ].)
Ja, wir haben heute von Pensionskürzung und Pensionsraub gehört. Herr Guggenberger hat gesagt, die Pensionisten seien „Melkkühe“; das und vieles mehr ist in den letzten Wochen der Regierung vorgeworfen worden. Ich kann Ihnen sagen, nichts davon ist der Fall. Natürlich hätten wir uns alle eine volle Inflationsabgeltung aller Pensionen gewünscht. Viele von uns haben auch aktiv dafür gekämpft und es muss auch der Normalfall sein. Die Pensionen müssen grundsätzlich wertgesichert sein – nämlich alle – und das ist auch prinzipiell geltendes Recht. Diesmal war es vor allem aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage halt bedauerlicherweise nicht möglich, für alle Pensionistinnen und Pensionisten eine volle Erhöhung zu gewähren.
Ich danke auch allen Pensionistinnen und Pensionisten, dass sie überwiegend – und auch ich nehme das so wahr – Verständnis für die getroffene Regel haben. Freude wird nicht ausbrechen, aber Verständnis ist da.
Alle Pensionen bis 2 500 Euro werden mit 2,7 Prozent angepasst – das sind 71 Prozent aller Pensionen – und die höheren Pensionen mit einem Fixbetrag von 67,50 Euro, das sind immerhin 945 Euro pro Jahr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß auch, warum die überwiegende Mehrheit der Pensionistinnen und Pensionisten mit dieser Regelung leben kann, nämlich weil sie sozial fair ist, weil die Pensionen in den letzten Jahren auch häufig über der Inflationsrate angepasst wurden und weil sie im Vergleich zu den aktuellen Lohnabschlüssen vertretbar ist.
Ich darf noch einmal eine ähnliche Grafik herzeigen, wie es auch Kollegin Eder-Gitschthaler gemacht hat (eine Tafel in die Höhe haltend, auf der die Pensionsanpassungen seit 2018 grafisch dargestellt sind): Das sind die Pensionsabschlüsse der letzten Jahre, beginnend ab 2018, und da war es fast in jedem Jahr der Fall, dass viele Pensionen über der Inflationsrate angepasst und erhöht wurden. Die Seniorinnen und Senioren wissen daher auch, dass sie in den letzten Jahren gut gefahren sind und dass die Interessenvertreter eine exzellente Arbeit geleistet haben. Daher kann keine Rede von Pensionsraub oder Pensionskürzung sein. Das weise ich mit aller Vehemenz zurück. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und Grünen.)
Eine kleine Anmerkung, liebe Frau Kollegin Kolar: Ich bin der Überzeugung, auch ohne die SPÖ hätte es eine Pensionsanpassung für die Pensionisten und Pensionistinnen gegeben – weil Sie das so ausdrücklich betont haben. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Matznetter [SPÖ/W]: ... Herr Stocker im Sommergespräch ...! – Ruf: 2 Prozent!)
Ja, und dann kommt manchmal auch der Vorwurf, die Regelung, die jetzt getroffen wird, würde das Versicherungsprinzip und das Leistungsprinzip aushebeln. – Wir bekennen uns zum Versicherungsprinzip und natürlich auch zum Leistungsprinzip, daher darf das auch kein Dauerzustand werden. Aber auch dazu noch ein klares Wort: Der Staat schießt zu den ASVG-Pensionen brutto insgesamt rund 15 Milliarden Euro pro Jahr zu, netto sind das rund 8 Milliarden Euro. Das heißt, es ist jedenfalls sichergestellt, dass jeder Pensionist jedenfalls seine einbezahlten Versicherungsbeiträge wieder herausbekommt und zusätzlich einen entsprechenden Zuschuss vom Staat erhält. Wenn nun diesmal nicht alle Pensionen mit der vollen Inflation abgegolten werden können, dann muss es ja wohl auch dem, der die Zuschüsse zahlt, also dem Staat, obliegen, wer diese in welcher Höhe bekommen soll, und da ist eine soziale Staffelung meines Erachtens die einzig logische und auch sozial gerechte Lösung. (Beifall bei der ÖVP.)
Abschließend noch ein Gedanke oder ein Zitat von Arthur Schopenhauer, der gesagt hat: Wir denken selten an das, was wir haben, aber immer an das, was uns fehlt. – Da muss ich schon sagen: Das Pensionssystem in Österreich ist exzellent, hier gibt es nach Luxemburg die höchsten Pensionen in der EU. Gemessen wird das mit der sogenannten Nettoersatzrate, die in Österreich bei 87 Prozent liegt; in Schweden vergleichsweise bei 65 Prozent und in Deutschland bei 55 Prozent. Wir brauchen also keine künstlich erzeugten Neiddebatten, wir brauchen Zusammenhalt in einer nicht einfachen Situation. Darum ersuche ich. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Sehr gut!)
21.53
Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Fraktionsvorsitzender Bundesrat Christian Fischer. Ich erteile es ihm.
RN/147
21.54
Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir über Pensionen sprechen, dann sprechen wir über Lebensleistung und über finanzielle Sicherheit im Alter, über Menschen, die unser Land über Jahrzehnte mit ihrer Arbeit getragen haben. Es geht um Respekt, Verlässlichkeit und um das Versprechen, niemanden im Alter zurückzulassen. Ich sage es gleich zu Beginn offen und ehrlich: Ich bin nicht ganz zufrieden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, aber wir haben getan, was unter diesen Umständen möglich war. Ich hätte mir die volle Inflationsanpassung aller Pensionistinnen und Pensionisten gewünscht.
Warum sind die Umstände so, wie sie jetzt sind? – 2017 hat die SPÖ ein stabiles Budget übergeben, danach waren wir sieben Jahre nicht in der Regierung, und in dieser Zeit wurden Gegenfinanzierungen abgeschafft, Steuergeschenke an Konzerne verteilt und Österreich in ein Rekorddefizit manövriert. Heute stehen wir bei Hunderten Milliarden Euro an Schulden. Das ist die Realität, die wir jetzt gemeinsam aufräumen müssen. Wir hatten zwei Wege: jammern oder Verantwortung übernehmen. Wir haben uns für die Verantwortung entschieden. (Beifall bei der SPÖ.)
Was beschließen wir heute? – Ab 1.1.2026 werden Pensionen bis 2 500 Euro um 2,7 Prozent erhöht, das ist die volle Inflationsabgeltung. Darüber hinaus gibt es einen Fixbetrag von 67,50 Euro pro Monat. Fast drei Viertel aller Pensionistinnen und Pensionisten bekommen die volle Abgeltung. Das ist ein Erfolg, den es ohne die Sozialdemokratie nicht gegeben hätte. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Freiheitlichen, die heute am lautesten schreien, hatten das Sozialministerium insgesamt sieben Jahre lang in der Hand. In dieser Zeit wurden die Pensionen überhaupt nur ein einziges Mal an die Inflation angepasst, sechsmal erfolgten Erhöhungen unter der Inflation. Als wäre das noch nicht genug, beschuldigt uns die Freiheitliche Partei, wir würden die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionistinnen und Pensionisten erhöhen. Dabei wart ihr es, die der EU Anfang 2025 mit einem Brief nach Brüssel verkündet haben, dass Österreich genau diese KV-Erhöhung vornehmen wird – mit der Unterschrift von Herbert Kickl. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist inhaltlich falsch! Du kannst es noch ein paar Mal erzählen, es bleibt ein Blödsinn!) Jetzt tut ihr so, als hättet ihr damit nichts zu tun gehabt, und spielt die Heiligen und die Unwissenden.
Wir hingegen haben die Erhöhung der Pensionen bei einem extrem engen Budgetspielraum erreicht. Bei Pensionen geht es nicht um Zahlen auf Papier, es geht um Menschen, um Arbeitsleben voller Leistung, um Sicherheit im Alter und um Respekt vor dem, was sie für unser Land getragen haben. Wer über Pensionen entscheidet, muss mit jenen reden, die davon betroffen sind – von Anfang an, auf Augenhöhe und durchgehend im gesamten Prozess. Unser Seniorenrat muss fix eingebunden sein – früh, verbindlich und mit echter Wirkung. (Beifall bei der SPÖ.)
Das ist Respekt vor der Lebensleistung jener, die unser Land aufgebaut haben. Es geht um Vertrauen, und Vertrauen entsteht, wenn man mit Menschen redet. Wer eine starke Pension haben will, braucht ein starkes Fundament, und das bedeutet auch: Wir müssen unser Land so finanzieren, dass die Last gerecht verteilt ist. Da sage ich ganz deutlich: Große Konzerne sollen dort zahlen, wo sie verdienen. Jahr für Jahr verschwinden in Steuerschlupflöchern Summen, die unseren Gemeinden, unseren Spitälern und unseren Pensionen fehlen. Energiefirmen und Banken, die in Krisenzeiten Gewinne auf Rekordniveau schrieben, müssen einen fairen Beitrag dazu leisten. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn die Preise explodieren, kann nicht alles an den Haushalten hängen bleiben. Konzerne gehören da in die Verantwortung genommen. Und ja, Menschen mit sehr großen Vermögen müssen mehr beitragen – nicht aus Neid, sondern weil unser soziales Netz nur dann so stark bleibt, wenn die Stärksten adäquat mittragen.
Noch etwas zur Freiheitlichen Partei, weil manche hier gerne so tun, als würden nur sie für die kleinen Leute sprechen: Die FPÖ sitzt aktuell in fünf Landesregierungen und in der Steiermark stellt sie sogar den Landeshauptmann. Wer also vom System spricht, ist längst selbst ein Teil davon. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Prügl [ÖVP/OÖ].)
Was passiert dort, wo die FPÖ tatsächlich entscheidet? – Oberösterreich: Seit 2018 sind die Mieten um 80 Prozent explodiert, gleichzeitig kürzt die FPÖ die Wohnbeihilfe um über 40 Prozent. Das Klimaticket ist nirgends so teuer wie in Oberösterreich, und Familien zahlen wieder 119 Euro pro Monat für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten. Leistungen werden abgebaut, Kosten auf die Leute abgewälzt. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Sozial gestaffelt, ... die Nachmittagsbetreuung!)
Steiermark, das einzige Bundesland mit einem FPÖ-Landeshauptmann: Integrations- und Gewaltschutzprojekte werden gekürzt. Die Kulturförderung wird massiv zurückgefahren, die Häuselbauerförderung wird als erste Amtshandlung gestrichen, Straßensanierungen werden heruntergefahren.
Vorarlberg: Kürzungen bei der Caritas, minus 1,7 Millionen Euro bei der Lebenshilfe, Assistenzstunden für Kinder mit Unterstützungsbedarf werden reduziert (Zwischenruf des Bundesrates Ruf [ÖVP/OÖ]), betroffen sind wieder die Schwächsten.
Niederösterreich: Wohnbaudarlehen im Wert von 300 Millionen Euro wurden weit unter dem Wert an Banken verkauft, das Risiko bleibt beim Steuerzahler, und das Schulstartgeld für Familien wurde mit der Begründung, die Inflation sei vorbei, abgeschafft. (Bundesrätin Geieregger [ÖVP/NÖ]: Das ist aber schon länger her!)
Salzburg: Landeshauptfraustellvertreter Svazek, immerhin Obmannstellvertreterin von Herbert Kickl, erhöht ihr eigenes Gehalt um über 800 Euro im Monat. Gleichzeitig lesen wir heute in den „Salzburger Nachrichten“, dass Frau Svazek die Pflegeprämien für Krankenschwestern ab Jänner 2026 streichen wird. Was bedeutet das, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Es bedeutet, dass ab 2026 über 10 000 Pflegekräfte in Salzburg um 170 Euro weniger Gehalt im Monat bekommen. Wertschätzung sieht anders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen Partei! (Beifall bei der SPÖ.) Außerdem wurde der Heizkostenzuschuss für armutsgefährdete Menschen von 600 Euro auf 250 Euro gekappt, aber statt sozialer Sicherheit gibt es die Genehmigung 500 neuer Glücksspielautomaten.
Das ist die bittere Realität: Wo die FPÖ Verantwortung hat, trifft es Familien, Pflegekräfte, Kinder und Menschen mit weniger Einkommen am schwersten. Dieses Muster ist nicht neu, sondern hat sich schon gezeigt, als die FPÖ im Bund Regierungsverantwortung hatte. Man erinnere sich an die berühmte Patientenmilliarde zurück: 2019 versprach man ganz bewusst, eine zusätzliche Milliarde Euro direkt zu den Patientinnen und Patienten zu bringen. Was folgte, war das Gegenteil: Die Gebietskrankenkassen wurden zerschlagen, Millionen Versicherte wurden in die Irre geführt. Die zuständige FPÖ-Ministerin gab später selbst zu, dass diese Patientenmilliarde in Wahrheit nur ein Marketinggag war. Das war bewusste Täuschung! 4 Milliarden Euro Verlust bis 2028 – laut „Oberösterreichischen Nachrichten“ geht die ÖGK seit 2024 in jedem Jahr von einer Verzehnfachung des Abgangs aus. Aus einem kolportierten Minus von 106 Millionen Euro wurden mehrere Milliarden Euro zulasten unserer Gesundheitsversorgung, und zahlen muss es natürlich wieder die Bevölkerung.
Als letzte Woche im Nationalrat über die Pensionsanpassung entschieden wurde, hat Herbert Kickl einfach den Saal verlassen. – So viel zur Verantwortung für die kleinen Leute! (Beifall bei der SPÖ.)
Worum geht es am Ende? – Um unser Österreich, um unsere Pensionistinnen und Pensionisten, die Respekt verdienen. Wir haben jetzt das Mögliche getan, und doch ist es notwendig, dass der Seniorenrat künftig früh, verbindlich und mit echter Wirkung am Tisch sitzt. Wir arbeiten daran, dass mehr möglich wird, mit solider Budgetpolitik und fairen Einnahmen. Ich weiß, viele unserer Leute hätten sich mehr erwartet, ich auch, aber ich verspreche, wir geben uns damit nicht zufrieden. Wir bleiben dran, für unsere Pensionistinnen und Pensionisten, für unsere Gemeinden, für unser Land.
Zum Schluss möchte ich mich ausdrücklich bei unserer Ministerin Korinna Schumann bedanken. Ich habe im Juli 2024 einen Entschließungsantrag betreffend „Pflege ist Schwerarbeit“ hier im Bundesrat eingebracht, diese Woche wurde er endlich umgesetzt! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) Das ist ein wichtiges Zeichen der Anerkennung für jene, die in der Pflege jeden Tag Außerordentliches leisten. Daher sage ich im Namen aller Pflegekräfte unseres Landes Danke dafür. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
22.05
Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] hebt die Hand.) – Herr Fraktionsvorsitzender Bundesrat Andreas Arthur Spanring.
RN/148
22.05
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Frau Kolar hat gesagt, ich soll mich noch einmal melden, und wenn eine Frau mir einen Auftrag gibt, dann mache ich das natürlich sehr gerne. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Schön war es jetzt auch, die Diskussion mitzuerleben, in der man sich gegenseitig ein bissel die Schuld zugeschoben hat. Die SPÖ hat in den letzten Jahren mit überhaupt gar nichts zu tun gehabt, Sie sind eigentlich immer unschuldig gewesen. Kollege Fischer ist sogar unzufrieden mit dem Abschluss. Er ist wenigstens so ehrlich und gibt es zu, alle anderen verteidigen es, auch Frau Minister Schumann ist ja voller Tatkraft, sie sagt, es ist ein ganz tolles Ergebnis. Ihr eigener Fraktionsvorsitzender da herinnen im Bundesheer (Heiterkeit bei der ÖVP), ah, im Bundesrat sagt Ihnen das Gegenteil.
Herr Fischer hat aber in seiner Rede so viele Halb- und Unwahrheiten gesagt, dass ich jetzt eigentlich auf Dauer tatsächlich berichtigen müsste, mag ich aber gar nicht. Nur eines will ich Ihnen schon sagen: Sie behaupten, die SPÖ hätte 2017 mit einem Minus von 0,7 Prozent ein solides Budget übergeben. Das klingt nicht viel, das sind aber 6,9 Milliarden Euro minus. Wenn Sie sagen, das ist ein solides Budget, dann ist mir klar, warum Wien so ausschaut, wie es ausschaut. – Also das ist SPÖ. (Beifall bei der FPÖ.)
Liebe Pensionisten! Wenn Sie heute zuschauen oder es vielleicht irgendwann einmal sehen: Hier sitzt sie, hier sitzt Frau Bundesminister Schumann, jene integre Sozialdemokratin, die Verteidigerin der Pensionen. Ich kann mich noch erinnern, als sie noch vor einiger Zeit gemeinsam mit Andreas Babler da drüben gesessen ist. Herr Babler hat dann versprochen, er wird der Hüter der Pensionen sein. Ich kann mich auch an unzählige Reden von Ihnen erinnern, Frau Minister, als Sie moralinsauer über die sozialen Ungerechtigkeiten hier am Rednerpult getobt haben.
Jetzt, einige Zeit später, ein anderer Posten, zwei Dienstautos – wobei das nicht mehr stimmt, das muss man tatsächlich berichtigen, eines haben Sie ja Gott sei Dank an Ihre Staatssekretärin abgegeben –, jetzt, da Sie in einer anderen Position sind: Was ist aus Ihnen geworden, Frau Minister? Wo ist jetzt die Klassenkämpferin, die wir damals immer erlebt haben, die hier immer so lautstark gegen die sozialen Ungerechtigkeiten skandiert hat? (Zwischenruf des Bundesrates Ruf [ÖVP/OÖ].) Heute, meine Damen und Herren, ist Frau Minister Schumann selbst zur sozialen Ungerechtigkeit mutiert, und das unterscheidet im Übrigen auch die SPÖ von der FPÖ.
Herr Kollege Mertel – und auch Herr Fischer hat es angesprochen – hat es heute gesagt: Die SPÖ hat als Dritter Verantwortung übernommen. Das ist wirklich der Unterschied, die ÖVP hat der SPÖ die Karotte der Macht vor die Nase gehalten. Jene Karotte, zu der Herbert Kickl gesagt hat (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Der Kickl war zu feig, dass er Verantwortung übernimmt! ... Möchtegernkanzler ...!): Diesen faulen Kompromiss gegen die Interessen der Österreicher gehen wir nicht ein. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Ruf [ÖVP/OÖ].)
Und was war bei der SPÖ? – Die SPÖ hat gierig nach dieser faulen Karotte gegriffen und sitzt heute dort, wo sie sitzt (Bundesrat Ruf [ÖVP/OÖ]: Arbeitsverweigerung!), und so schnell wird leider aus einer ehemaligen Klassenkämpferin Schumann eine Pensionistenverräterin. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Ordnungsruf! ) Kaum saßen Sie im Amt, was haben Sie als Erstes getan, Frau Minister? – Ich sage es Ihnen: Am 1.6.2025 haben Sie die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten erhöht. Da kann Herr Kollege Fischer zehnmal behaupten, dass es anders geplant war, nein, es war nicht so. Ich habe Ihnen beim letzten Mal alles erklärt, aber das ist ziemlich widersinnig, denn man merkt, es hilft bei Ihnen nicht. (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Na, jetzt aber!) Ich kann es Ihnen aufschreiben, wenn Sie wollen, vielleicht hilft es dann.
Am 1.7.2025 hat Frau Minister Schumann dann die Einführung des Selbstbehalts für Krankentransporte beschlossen. (Bundesministerin Schumann: Nein! Nein, habe ich nicht! ... Sozialversicherung!) Das ist natürlich auch für alle Pensionisten super. Am 1.11.2025: die Einführung der E-Card-Gebühr. Jetzt, meine Damen und Herren, fallen all jene, die brav und fleißig ins Pensionssystem eingezahlt haben, die in Wahrheit unser Land aufgebaut haben, unseren Wohlstand erwirtschaftet haben, um den wohlverdienten Inflationsausgleich um.
Sie sagen, es ist keine Kürzung. De facto ist es keine Kürzung, aber Sie nehmen den Leuten etwas weg. Sie haben dann weniger zur Verfügung, weil die Inflation höher ist als das, was sie ausgeglichen bekommen. Ich kann es Ihnen nur noch einmal erklären, weil Sie ja nicht daran glauben. Sie reden von einer Anpassung einer rollierenden Inflation. Die Wahrheit ist aber: De facto ist es für alle Pensionisten ab dem nächsten Jahr eine Schlechterstellung. Es ist eine Schlechterstellung, und sie werden es auch im Börsel spüren. (Bundesrat Stark [ÖVP/NÖ]: ... Rechnung! – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Es ist keine Pensionskürzung!)
Ich kann mich erinnern, Frau Minister: Sie sind hier mit tränenerstickter Stimme gestanden und haben lautstark für die Pensionisten Stimmung gemacht, so wie ich das jetzt mache. Jetzt, Frau Minister, sind Sie in der Position, in der Sie etwas ändern können. Was machen Sie? – Genau das Gegenteil. Wer hat euch verraten? – Die Sozialdemokraten, Hashtag Korinna Schumann. (Beifall bei der FPÖ.)
Für alle, die es nicht glauben, habe ich auch noch ein Zitat mitgebracht: „‚Es ist längst überfällig, dass die Bundesregierung Maßnahmen gegen die viel zu niedrigen Frauenpensionen ergreifen will – aber die Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung ist der falsche Weg. Hier werden Männer und Frauen gegeneinander ausgespielt.‘“ – (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Dass du dich für die Frauen einsetzt!) Ich spiele die Stimme ein bisschen nach, falls Sie es merken. – „‚Es muss möglich sein, Frauenpensionen zu erhöhen, ohne gleichzeitig Männern ihre Pension zu kürzen. Wir haben ein fertiges Modell für eine verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten entwickelt, dass Frauen weitaus mehr bringen würde‘, so ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann“. (Beifall bei der FPÖ.)
Dazu zwei Fragen: Erstens: Wo ist dieses tolle Modell? Warum haben Sie es noch nicht umgesetzt? Zweitens: Warum haben Sie die Hacklerregelung nicht schon längst wieder eingeführt, so wie Sie das oft selbst gefordert haben, sogar mit Anträgen?
Aber, Frau Minister – jetzt sind wir wieder beim Konstruktiven –, ich helfe Ihnen gerne, damit diese Rede eben nicht nur Empörung, sondern auch Lösung ist. Deshalb bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein. Sie brauchen dann nur Ihren Bundesräten der SPÖ sagen, dass sie mit uns für diesen Antrag stimmen sollen, und alles ist wieder gut.
RN/148.1
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der abschlagsfreien Pensionen mit 540 Beitragsmonaten für alle Berufsgruppen“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die ‚Hacklerregelung‘ in ihrer abschlagsfreien Variante wieder in Kraft zu setzen und zu ihrer Verbesserung dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der
1. die mit 1.1.2020 geltende Regelung grundsätzlich als Basis wieder in Kraft gesetzt wird und im wiedereinzuführenden § 236 Abs. 4b ASVG (welcher durch Art. 1 Z 2, BGBI. I Nr. 28/2021 aufgehoben wurde) und den analogen Bestimmungen im GSVG und BSVG Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit anerkannt werden,
2. der abschlagsfreie Ruhebezug bei 540 Beitragsmonaten analog den Bestimmungen des § 236 Abs. 4b ASVG für Beamtinnen und Beamte sowie für definitiv gestellte Bedienstete der Post und Bahn geregelt wird, sowie,
3. alle Pensions- und Ruhegenussleistungen mit 1.1.2020, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitragsmonaten aufweisen, neu berechnet und die sich ergebenden Differenzen rückwirkend mit dem 1.1.2020 ohne Abschläge ausbezahlt werden,
4. die Anrechnung des Wehr- und Zivildienstes bei der Anerkennung der Beitragsmonate für die Bezugsberechtigten verpflichtend berücksichtigt wird.“
Meine Damen und Herren, jetzt hat die Frau Minister die Möglichkeit, zu beweisen, ob ihre Reden jemals ehrlich waren oder ob sie bloß eine Karrieristin, eine sogenannte Karrierepolitikerin, war. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: ... Puristisch! – Bundesministerin Schumann: ... Karrieristin!)
22.14
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/148.2
Vizepräsident Günther Ruprecht: Der von den Bundesräten Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Wiedereinführung der abschlagsfreien Pensionen mit 540 Beitragsmonaten für alle Berufsgruppen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Es liegt mir eine tatsächliche Berichtigung vor. – Herr Bundesrat Steinmaurer, bitte.
RN/149
22.14
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Kollegen! Bundesrat Fischer sagte, in Oberösterreich sind die Mieten am teuersten und seit 2018 um 80 Prozent gestiegen. Das ist falsch. Die Mieten in Oberösterreich (Bundesrat Ebner [ÖVP/OÖ]: Ich berichtige tatsächlich!) sind bei den Sozialwohnungen auf 8 Euro gedeckelt und damit die günstigsten in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)
22.15
Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Christian Fischer zu Wort gemeldet.
RN/150
22.15
Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Also zwei tatsächliche Berichtigungen - - (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Die tatsächliche Berichtigung der tatsächlichen Berichtigung! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Jetzt schauen wir, ob er es besser macht!) Kollege Spanring, bitte aufpassen! Ich habe nicht von einem soliden, sondern von einem stabilen Budget gesprochen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Okay!) Kollege Steinmaurer, ich habe nicht gesagt, in Oberösterreich ist es am teuersten. Es ist teuer, aber nicht am teuersten, ja! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – in Richtung Bundesrätin Neurauter [ÖVP/T] –: Und jetzt sag, dass das keine Tatsächliche war! – Bundesrätin Neurauter [ÖVP/T]: Sag ich nicht!)
22.16
Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrat Himmer [ÖVP/W] hebt die Hand. – Rufe bei der FPÖ: Uh! Gott sei Dank!)
Fraktionsvorsitzender, Bundesrat Mag. Harald Himmer. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Jetzt muss ich mich auch nochmal melden, glaub’ ich!)
RN/151
22.16
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer:innen vor den Bildschirmen! Ich werde jetzt nicht noch einmal auf die inhaltlichen Punkte der Materie eingehen, weil ich glaube, die, die sie verstehen wollen, werden sie jetzt schon ziemlich gut intus haben (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Man kann es nicht oft genug sagen: Es gibt keine Pensionskürzungen! – Heiterkeit der Bundesrätinnen Miesenberger [ÖVP/OÖ] und Neurauter [ÖVP/T]), und die, die es nicht wollen, nicht. Ich möchte nur ein Stück weit zu dem parteipolitischen Hickhack, das wir hier jetzt erlebt haben, eine knappe Stellungnahme abgeben.
Es wundert mich nicht bei den Freiheitlichen. Die sind in der Opposition. Es kommt auch ein bisschen zu einer Legendenbildung, dass Herr Kickl nicht in die Koalition wollte, weil er keine faulen Kompromisse eingehen wollte. (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: So war es!) Wir wissen alle, woran es damals gescheitert ist: Es ist an einem ganz speziellen Ministerium gescheitert. Zu inhaltlichen Knackpunkten ist man überhaupt nicht gekommen. Er hat sich dazu entschieden, die Verantwortung nicht zu übernehmen. Dafür kann Kollege Spanring wieder lustige Entschließungsanträge machen: mehr Geld für die Senioren und mehr Geld für alle anderen (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie des Bundesrates Daniel Schmid [SPÖ/T]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist lustig? Mehr Geld für Senioren ist lustig? Aha! – Zwischenruf des Bundesrates Repolust [FPÖ/Stmk.]), gleichzeitig Entschließungsanträge, dass wir Geld sparen sollen und so weiter – und sich beschweren, dass wir zu wenig haben. Das ist eben das Recht der Opposition. Die Menschen können sich selber dazu ein Bild machen. (Ruf bei der FPÖ: Ja, genau!)
Was die Volkspartei betrifft, möchte ich auch überhaupt nicht unsere Verantwortung kleinreden und auch überhaupt nicht den Versuch machen, darzustellen, dass wir immer fehlerfrei gearbeitet haben und dass wir nicht auch im Nachhinein das eine oder andere anders machen würden, besser wissen. Man hat mit der Weisheit des Rückblicks immer eine bessere Sicht auf die Dinge. Das kennen wir alle.
Ich darf aber schon auch, ohne das Ganze jetzt noch einmal anzuheizen, bemerken, dass es für uns leicht nervend ist, stereotyp von der Sozialdemokratie zu hören, wie unschuldig Sie an der finanziellen Lage der Republik sind – zumal Sie viele Jahre regiert haben, zumal auch in der Rolle als Opposition viele, viele Anträge von Ihnen gekommen sind. Ich rede ja gar nicht von denen, die ihr mitgetragen habt, sondern von dem, was ihr zusätzlich gefordert habt. Wenn wir auf das alles eingegangen wären, hätte das zu vielen Dingen beigetragen, aber nicht zu einem ausgeglicheneren Budget. (Bundesrat Matznetter [SPÖ/W]: Die Einnahmen haben wir auch beantragt!) Das will ich hier einfach auch einmal gesagt haben. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Matznetter [SPÖ/W].)
Wie gesagt, ich will die ganze Diskussion nicht noch einmal anheizen, aber es gehört schon auch einmal gesagt – da jetzt noch einmal die beiden anderen Fraktionsobleute die Fahne der eigenen Fraktion hochgezogen haben –, dass wir zu den Reformen stehen, dass wir zu den Vereinbarungen, die wir in der Koalition getroffen haben, stehen, dass wir dieses Paket für ausgewogen halten, dass es uns wichtig ist, dass die ältere Generation eine faire Pension bekommt.
Das ist in einem hohen Ausmaß gewährleistet, deswegen ist der Gesetzesvorschlag so, wie er ist, aber das ist selbstverständlich auch das, was wir wollen. Und es ist selbstverständlich nicht etwas, das man uns herausgerissen hat, sondern etwas, das wir auch deswegen hier so beschließen werden, weil uns diese Gruppe von Menschen in Österreich, nämlich die ältere Generation, wichtig ist, und das wollen wir damit dokumentiert haben. (Beifall bei der ÖVP.)
22.20
Vizepräsident Günther Ruprecht: Es liegt eine weitere Wortmeldung vor: Herr Bundesrat Martin Peterl hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/152
22.20
Bundesrat Martin Peterl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Ich möchte schon noch zu den inhaltlichen Punkten etwas sagen, denn das kann ich einfach nicht so stehen lassen. Heuer ist Wien wieder zur lebenswertesten Stadt gekürt worden (Beifall bei der SPÖ – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja!), und ich möchte schon ganz deutlich sagen: Wo wir regieren, sind die Städte auch lebenswert. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Stimmt! Es kommen auch so viele Zuwanderer wie sonst ...!)
Lieber Herr Spanring, Budgets haben Prioritätensetzungen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Richtig!) – Ich weiß schon, als Ihr Parteiobmann Kickl Innenminister war, lag die Prioritätensetzung bei Pferden, weil wir unbedingt eine berittene Polizei haben wollten. (Beifall bei der SPÖ.) Die Prioritätensetzung ist für uns einfach eine andere. (Zwischenruf des Bundesrates Bernard [FPÖ/NÖ].)
Lieber Herr Fraktionsvorsitzender Himmer, eines muss ich schon klarstellen: Der Finanzminister wurde seit 1999 schon von der ÖVP gestellt (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das stimmt! ... zugeben!), also da muss man schon die Kirche im Dorf lassen. (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.]. – Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Und wo ist das Gesetz beschlossen worden? Wo ist das Budget beschlossen worden? Schon im Parlament, oder?)
Herr Spanring, Sie haben auch die Dienstautos angesprochen. Als ich im Dezember in den Bundesrat gekommen bin, habe ich draußen schon die Karossen des Herbert Kickl gesehen, nämlich eine S-Klasse mit Begleitfahrzeug, und so weiter und so fort. (Zwischenruf des Bundesrates Samt [FPÖ/Stmk.].) Also nicht jetzt über irgendwelche Ministerdienstwägen reden! Ich glaube schon, dass auch Ihr Bundesparteiobmann mit einem sehr großen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja!) und schwarzen und guten Mercedes ausgestattet ist, und darüber brauchen wir jetzt nicht zu reden.
Die FPÖ hat nach der Wahl schon die Chance gehabt, denn sie ist ja Nummer eins geworden – Gratulation! (Rufe bei der FPÖ: Danke!) –, den Bundeskanzler zu stellen. Sie hat verhandelt, oder hat sie nicht verhandelt? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Na, zuerst nicht! – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: ... Erster werden!) Sie hat verhandelt, und dann hat man den Schwanz eingezogen (Zwischenrufe bei der FPÖ), nämlich indem man gesagt hat: Nein, wir können doch nicht, weil uns das nicht recht ist.
Und noch einmal zu den Sozialversicherungsbeiträgen: Wie war denn das bei Ihrer Ministerin, bei Hartinger-Klein? Sie haben schon die Sozialversicherungen zusammengelegt (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja!) und haben die Patientenmilliarde versprochen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich habe es Ihnen auch schon - -!), leider ist sie aber nicht gekommen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, richtig!) Wir haben sie bis heute nicht. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Weil ihr sie torpediert habt!)
Eine tatsächliche Berichtigung müssten wir eigentlich auch machen, weil Sie gesagt haben, es sei für alle Pensionisten und Pensionistinnen eine Schlechterstellung. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Sicher! 2,7 ist nicht 4,1! ... Excel-Liste rechnen! Nehmt einen Taschenrechner, wenn ihr ...!) Nein, ist es nicht, weil 71 Prozent aller Pensionen eine volle Anpassung haben.
Danach, für alles, was über 2 500 Euro liegt, gibt es 67,50 Euro (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: 300 Millionen Euro weniger! 300 Millionen Euro weniger für die Pensionisten! Gratuliere, SPÖ!), und das sind jährlich schon 950 Euro, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wo ist Ihre Gegenfinanzierung? Sie sagen immer nur: Ausgeben, ausgeben, ausgeben!, aber Sie machen keinen Vorschlag zur Gegenfinanzierung. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Wo ist Ihre Gegenfinanzierung? Sie haben ja keine Verantwortung. Sie spielen sich hier als Opposition auf, als ob es kein Morgen gäbe, reden, reden und übernehmen keine Verantwortung und wissen nicht, was das Budget wirklich hergibt.
Liebe Frau Ministerin, ich danke dir für deinen Einsatz (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Danke für 300 Millionen Euro weniger für Pensionisten! Danke für sozialistische Politik!), dafür, dass wir es geschafft haben, dass wir die Pensionen so abfedern können, wie wir das jetzt machen. Danke für deine Arbeit, alles Gute! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
22.24
Vizepräsident Günther Ruprecht: Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz später Stunde bitte ich trotzdem schon auch, die Würde des Hauses zu bewahren und rhetorisch die etwas feinere Klinge auszupacken. – Kollege Peterl, das wäre mir ein großes Anliegen.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor. (Bundesrat Guggenberger [FPÖ/W] hebt die Hand.) Liegen doch vor (Bundesrat Guggenberger [FPÖ/W]: Tatsächliche Berichtigung!): Eine tatsächliche Berichtigung des Kollegen Guggenberger.
RN/153
22.25
Bundesrat Andreas Guggenberger (FPÖ, Wien): Tatsächliche Berichtigung zu den Ausführungen des Kollegen Peterl – auch wenn Sie schreien, haben Sie nicht immer recht. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Ich habe recht!) Also ich berichtige tatsächlich: Er hat nicht recht, Wien ist nicht die lebenswerteste Stadt 2025. (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Eine tatsächliche Berichtigung funktioniert anders! Da gibt es etwas, ja?) Kopenhagen ist es. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: ... ordentlich! – Ruf: ... Redebeitrag!)
22.25
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielleicht drücken wir da einmal ein Auge zu.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort. – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/154
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/154.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Pensionsanpassungsgesetz 2026.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/154.2
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Andreas Guggenberger, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Wiedereinführung des Pensionistenpreisindex (PIPH)“ vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
RN/154.3
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Wiedereinführung der abschlagsfreien Pensionen mit 540 Beitragsmonaten für alle Berufsgruppen“ vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
RN/154.4
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.
Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, nein, nein, nein!)
Schriftführer Günter Pröller: Das Burgenland hat nicht mitgestimmt. Das Burgenland hat jetzt nicht aufgezeigt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bitte, das hätte ich gerne abgezählt, ob sich das ausgeht! Geht sich das aus?)
Vizepräsident Günther Ruprecht: Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
RN/155
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (413/A und 243 d.B. sowie 11694/BR d.B. und 11707/BR d.B.)
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sandro Beer. – Ich bitte um den Bericht.
Davor begrüße ich noch unsere Frau Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Königsberger-Ludwig. – Herzlich willkommen! (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Bitte um die Berichterstattung.
RN/156
Berichterstatter Sandro Beer: Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Isabella Theuermann. – Ich erteile es dir.
RN/157
22.30
Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen bei diesem Gegenstand über die sensibelsten Daten eines Menschen, nämlich die Gesundheitsdaten, und wir sprechen von nicht weniger als davon, dass Schwarz, Rot und Pink einen gläsernen Patienten schaffen wollen – zur großen Freude der NEOS dann natürlich gleich auch noch EU-weit.
Es gibt auch keine ordentliche Opt-out-Möglichkeit, und so dürfen wir bald nicht einmal mehr selbst entscheiden, wer unsere höchstpersönlichen Gesundheitsdaten erhält.
Besonders bedenklich ist auch die geplante Verordnungsermächtigung. Das ist ein Freifahrtschein, um den Bereich des Datenschutzes bei Gesundheitsdaten einfach per Verordnung zu regeln, fernab vom Parlament. Dass wir uns in einem so sensiblen Bereich nach den Erfahrungen der Coronajahre nicht auf die Entscheidung einzelner Minister verlassen werden, wird nicht überraschend sein. Wir lehnen die gegenständliche Materie daher klar ab und werden ganz besonders der Auslieferung unserer Gesundheitsdaten nach Brüssel nicht zustimmen. Im Gegensatz zur Einheitspartei haben für uns Grundrechte nämlich noch einen hohen Stellenwert! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
22.32
Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. – Ich erteile es dir, Frau Kollegin.
RN/158
22.32
Bundesrätin Gabriele Kolar (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt der letzte Tagesordnungspunkt, und ich habe Ihnen etwas Erfreuliches zu berichten.
Wenn wir in Zukunft innerhalb der EU verreisen, haben wir die Möglichkeit, mit unserem Rezept, das auf Elga gespeichert ist, in jeder Apotheke in einem EU-Land das Medikament zu bekommen. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Ganz Europa liest mit!) – Moment! Es ist noch nicht ganz richtig, was ich hier sage, denn: Im Ausschuss habe ich gefragt: Wie viele EU-Länder sind denn da schon dabei? – Von 28 EU-Ländern haben diesen Beschluss, den wir heute hier fassen, bereits 15 vollzogen. Das heißt, wenn ihr jetzt in den Herbstferien nach Italien fahrt und ihr kommt drauf: Oh, ich brauche das Medikament, ich habe das nicht!, dann werdet ihr feststellten, dass es in Italien leider nicht möglich ist, es zu bekommen; aber man könnte dann vielleicht nach Griechenland fahren, dort ist es bereits beschlossen – das nur als kleine Anmerkung. Bis Ende 2029 sollen alle 28 EU-Staaten dabei sein.
Neben diesem EU-Rezept gibt es noch die EU-Patientenkurzakte. Die finde ich ja noch wichtiger und interessanter. Diese Regelung gilt jetzt so: Wenn bei uns Menschen, die in Österreich auf Urlaub sind oder jemanden besuchen, einen Unfall haben und in einem anderen Land gemeldet sind, das das schon beschlossen hat, dann können die bei uns rasch behandelt werden, weil die Ärzte, die Spitäler und sonstiges Gesundheitspersonal wissen, welche Erkrankungen, Vorerkrankungen – und das kann natürlich sein – der vor ihnen liegende verletzte Patient eventuell hat. Deswegen befürworte ich diese zwei EU-Regelungen, das EU-Rezept und vor allem diese EU-Patientenkurzakte, weil sie Leben retten können.
Ich habe heute mit einem Mitarbeiter darüber gesprochen, und er hat gesagt: Du, mir ist es in Spanien so gegangen, da habe ich ein Medikament gebraucht, ich habe das denen nicht ausdeutschen können. Ich weiß zwar nicht, was sie mir in der Apotheke gegeben haben, aber ich bin nicht daran gestorben. – Gut ist aber, dass es in Zukunft möglich ist, dass man mit dieser Elga-Karte darauf zugreifen kann.
Jetzt ganz kurz zu Frau Kollegin Theuermann: Da war wieder etwas nicht richtig. Wir waren ja beide, glaube ich, im selben Ausschuss, oder waren Sie in einem anderen? Ich war im Gesundheitsausschuss. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Sie ist sogar die Frau Vorsitzende!) – Ah ja, genau, also da waren wir ja im selben Ausschuss. In diesem Gesundheitsausschuss hat man uns gesagt, man muss sich selber anmelden, das geht nicht automatisch. – Haben Sie das auch gehört? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: 2029 ist die Opt-in-Geschichte aus! Also was ist dann, Frau Kollegin?) – Das sehen wir noch. (Lebhafte Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) – Na, ich bin mit meinem Satz noch nicht fertig, Herr Spanring, nicht gleich lachen! Zuerst einmal fertig zuhören, dann lachen oder sagen: Aha, habe ich nicht gewusst. Auch das ist möglich. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich habe es eh gewusst!)
Nein, das, was wir gehört haben, ist, dass das bis dahin erst richtig neu verhandelt wird und dann diese letzten Hürden beseitigt werden. Aber jetzt ist es so, dass man sich anmelden muss, wenn man das auf der Karte haben möchte.
Zum Datenschutz: Jeder ist seines Glückes oder Unglückes Schmied. Ich würde es natürlich machen, weil ich darauf vertraue, dass die Daten in unserem Europa gut geschützt sind. Und wir können auch – das haben wir auch im Ausschuss gehört – jederzeit auf unsere Karte draufschauen, dann wissen wir, wer eventuell Zugriff auf unsere Daten hat. Das ist alles gespeichert.
Deswegen sage ich Danke. Ich finde, das ist lobenswert, und wir sollten einfach innerhalb von Europa gesund über die Runden kommen, und wenn etwas Gröberes passiert, dann können wir raschest Hilfe bekommen, weil die Ärzte und die Spitäler wissen, welche Vorerkrankungen oder sonstigen Krankheiten wir haben. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Himmer [ÖVP/W].)
22.37
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.
Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesratskollege Werner Gradwohl. – Ich erteile es dir.
RN/159
22.38
Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Vizepräsident! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Bundesräte, Bundesrätinnen sowie geschätzte Österreicher und Österreicherinnen! (Beifall der Bundesrätin Kittl [Grüne/W]. – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Sie lernen ja! – Ruf bei der ÖVP: Bravo!) Heute sprechen wir über etwas, das uns alle betrifft: über das, was in Zukunft mit unseren Gesundheitsdaten geschieht. Auf den ersten Blick klingt das alles nach Fortschritt, nach Digitalisierung, nach europäischer Zusammenarbeit, aber wer genauer hinsieht, erkennt, da geht es um weit mehr: Es geht um Vertrauen, um Freiheit und um das Recht auf Privatsphäre.
Wenn eine zentrale Stelle geschaffen wird, die als Kontaktstelle für digitale Gesundheit den EU-weiten Austausch von Patientendaten ermöglichen soll, dann müssen wir uns fragen: Wer kontrolliert den Zugriff? (Beifall bei der FPÖ.) Wer schützt die sensibelsten Informationen unseres Lebens? Und vor allem: Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas schiefgeht?
Gesundheitsdaten sind kein Verwaltungsthema, sie sind das Herzstück der menschlichen Intimsphäre. Jede Diagnose, jede Therapie, jedes Rezept erzählt ein Stück unserer Geschichte, etwas, das uns zutiefst persönlich betrifft. Diese Daten dürfen niemals zu einem Spielball internationaler Strukturen werden.
Die Idee, dass Patientinnen und Patienten im Ausland schneller Hilfe bekommen, klingt natürlich sinnvoll, aber das darf nicht dazu führen, dass wir unsere nationale Souveränität über Bord werden. Sobald Daten nämlich über EU-Schnittstellen fließen, hängt ihre Sicherheit nicht mehr allein von unserem Land ab, sondern auch von Systemen, die wir nicht kontrollieren können. Wir haben in den letzten Jahren erlebt, wie verletzlich digitale Systeme sind – Cyberangriffe auf Krankenhäuser, auf Ministerien, auf sensible Infrastrukturen, all das ist Realität. (Beifall bei der FPÖ.)
Und dennoch sollen nun ganze nationale Gesundheitsarchive an europäische Plattformen angeschlossen werden? – Das stellt ein enormes Risiko dar. Wir müssen uns entscheiden, welchen Weg wir gehen wollen. Wollen wir den Weg der zentralen Datensammelstellen, die alles über jeden wissen, oder wollen wir den Weg der Eigenverantwortung, der Freiheit und des Datenschutzes? Es ist nicht fortschrittlich, wenn Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, die Kontrolle über ihre persönlichen Informationen zu verlieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Fortschritt bedeutet, Technologie so einzusetzen, dass sie dem Menschen dient, und nicht umgekehrt. Deshalb brauchen wir ein System, das auf Vertrauen, auf Freiwilligkeit und auf klaren Grenzen beim Datenaustausch basiert. Wir müssen das Vertrauen der Bevölkerung schützen. Ein System, das Transparenz verlangt, darf sich selbst nicht im Dunkeln lassen. Deshalb braucht es klare Regeln, parlamentarische Kontrolle und eine echte Opt-out-Möglichkeit für alle, die ihre Daten nicht europaweit teilen wollen. Niemand soll gezwungen sein, seine intimsten Informationen in eine europäische Datenwolke zu laden. Freiheit bedeutet, Nein sagen zu dürfen, und dieses Nein muss respektiert werden, ohne Druck, ohne Nachteil, ohne Misstrauen. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, Sie dürfen nicht sehenden Auges in eine Zukunft gehen, in der der Mensch transparent wird, in der die Computerprogramme mehr über uns wissen als unsere Ärzte. Gesundheit bedeutet Vertrauen, und dieses Vertrauen dürfen wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Deshalb sage ich klar: Unsere Gesundheitsdaten gehören uns. Sie gehören nicht anonymisierten Plattformen, nicht automatisierten Systemen, sie gehören den Menschen, denen sie entspringen, den Patienten und Patientinnen, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
22.43
Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. Ich erteile es ihr.
RN/160
22.43
Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, die Sie möglicherweise noch vor den Bildschirmen diese Debatte mitverfolgen! Krankheit macht nicht Halt an Staatsgrenzen und fragt auch nicht nach Pässen oder nach Formularen. Wenn wir unseren Bürgerinnen und Bürgern die beste Gesundheitsversorgung garantieren wollen, müssen wir über Grenzen hinweg denken und auch danach handeln. Darum stehen heute das EU-Rezept und die EU-Patientenakte auf unserer Tagesordnung. Das ist nicht Bürokratie, sondern das sind konkrete Schritte, die für Sicherheit, Vertrauen und Fortschritt sorgen.
Es geht dabei um mehr als um eine technische Umsetzung, es geht darum, dass jede Patientin, jeder Patient im Ernstfall die Informationen und die Medikamente bekommt, die Leben retten können. Wir als Bundesregierung, aber auch als Österreichische Volkspartei stehen für ein Europa, das schützt und verbindet. Gerade im Gesundheitswesen zeigt sich, wie eng wir miteinander verbunden sind, denn die weltweite Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt: Gesundheit kennt keine Grenzen. Kann beispielsweise eine Tirolerin ihr Rezept in Griechenland im Urlaub einlösen oder ein Notarzt in Kroatien im Ernstfall auf die relevanten Informationen eines österreichischen Patienten zugreifen, dann ist das kein Sicherheitsrisiko, sondern dann bedeutet das echte Sicherheit im Alltag der Menschen. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Das EU-Rezept und die EU-Patientenakte schaffen ein gemeinsames Europa, das konkret spürbar, modern, sicher und bürgernah ist. Und natürlich ist es wieder einmal die FPÖ, die hier dagegenstimmt, die dagegen ist. Die FPÖ träumt wieder einmal von einer Festung Österreich. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Zumindest wissen wir, dass Informationen im Netz sind!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, eine Festung mag stark klingen, aber in Wahrheit bedeutet sie Stillstand und Rückschritt. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Sie schließt nämlich Menschen aus, sie erschwert das Leben jener, die in Europa leben, arbeiten oder reisen, und sie gefährdet Patientinnen und Patienten, die im Notfall schnelle Hilfe brauchen. – Das ist die Wahrheit. Wer Grenzen in der Medizin errichtet, gefährdet die eigenen Bürgerinnen und Bürger. Daher stehen wir für Zusammenarbeit statt Abschottung, für Vernunft statt Populismus und eben für Fortschritt mit Verantwortung.
Es ist wichtig, zu sagen, dass der Datenschutz dabei keine Hürde darstellt, nein, er ist die Grundlage dieses Projekts. Das EU-Rezept und die EU-Patientenakte funktionieren eben nur, wenn die Menschen darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher sind. Jede Bürgerin und jeder Bürger bleibt Herrin oder Herr über die eigenen Gesundheitsdaten. Es wird klar geregelt, wer diese einsehen darf und wofür sie verwendet werden dürfen.
Nochmals – ich war auch im Gesundheitsausschuss dabei –: Bis 2029 gibt es eine Opt-in-Möglichkeit, und der Experte hat uns auch darüber informiert, dass es ab 2029 eine Opt-out-Möglichkeit geben wird. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wo steht das? Das steht nirgends!) Wir verbinden Digitalisierung mit Verantwortung und zeigen, dass Datenschutz und Innovation kein Widerspruch sind, sondern gemeinsam für Fortschritt sorgen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Nutzen ist offensichtlich. Mit der EU-Patientenakte können Ärztinnen und Ärzte europaweit – wie von der Vorrednerin schon angesprochen: in derzeit 15 Mitgliedstaaten – auf relevante Informationen über Medikationspläne, über vorhandene Allergien oder eben über Vorerkrankungen zugreifen. Das hat den Vorteil, dass Fehlbehandlungen verhindert werden, es erspart Doppeluntersuchungen und kann Leben retten. Daher wird mit dem EU-Rezept die Medikamentenversorgung einfacher und sicherer. Ein Rezept, das in Wien ausgestellt wird, kann eben zum Beispiel auch in Prag eingelöst werden. Das bedeutet für Pendlerinnen und Pendler, für Studierende oder auch für Urlauber im Ausland eine enorme Erleichterung. Die Menschen erleben dadurch, dass Digitalisierung konkret hilft und Europa im Alltag auch funktioniert.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ! Österreich wird deswegen nicht schwächer, wenn wir europäisch denken, im Gegenteil, wir werden handlungsfähiger, sicherer und moderner. Wer Mauern fordert, schwächt die Rechte der eigenen Bevölkerung und verhindert, dass die Österreicherinnen und Österreicher die Vorteile eines modernen europäischen Gesundheitssystems nutzen können. Kooperation ist kein Risiko, sie ist Ausdruck von Stärke. Wir gestalten Europa mit, geleitet von Verantwortung und vom gesunden Hausverstand.
Das EU-Rezept und die EU-Patientenakte sind keine fernen Zukunftsprojekte mehr, sondern ab heute konkrete Schritte zu mehr Service, mehr Sicherheit und mehr Effizienz. Wir zeigen damit, dass Österreich in Europa gestaltend und nicht blockierend auftritt. Wer eine Festung fordert, predigt Stillstand. Wer zustimmt, ermöglicht Fortschritt.
Mein abschließender Appell an Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Lassen wir uns nicht von Angst, Verunsicherung und Populismus leiten, so wie es von der FPÖ ausgeht, sondern von Vernunft, Verantwortung und Vertrauen! Ja zu einem sicheren, modernen europäischen Gesundheitswesen, das den Menschen dient und das uns in Österreich stärkt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
22.49
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau MMag.a Elisabeth Kittl. – Frau Bundesrätin, ich erteile dir das Wort.
RN/161
22.50
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, lieber Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Zu allererst möchte ich darauf eingehen, dass Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nicht mehr per definitionem eine Pflegeeinrichtung sind und daher nicht mehr mit Elga verbunden werden – das ist nämlich auch Teil dieser Gesetzesnovelle.
Das ist einerseits sehr zu begrüßen, weil wir uns von der Medizinisierung von Menschen mit Behinderung verabschieden. Denn Pflege hat natürlich immer einen stark medizinischen Blick, aber Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind eben keine bloßen Pflegeeinrichtungen, sondern solche mit multiprofessionellem, teilhabeorientiertem Fokus. Ein sogenanntes soziales Modell sollte im Umgang mit Menschen mit Behinderung Standard sein. Behinderung darf nämlich kein Problem der behinderten Person sein, sondern es geht darum, gesellschaftliche Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen.
In der Pflegepraxis bedeutet das, dass die Aufgabe darin besteht, Menschen zu befähigen, ein so gut wie möglich selbstbestimmtes Leben zu führen, indem Barrieren wie unzugängliche Räume, aber vor allem auch Vorurteile abgebaut werden. Es geht darum, die Person mit Behinderung als gleichberechtigten Teil der Gesellschaft zu sehen, der individuelle Unterstützung und eine bedarfsgerechte Assistenz benötigt.
Andererseits werden Personen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen natürlich auch älter, und dann steht sehr wohl die Pflege im Vordergrund, also bräuchte es im Endeffekt eine differenzierte Herangehensweise je nach Behinderung und Einrichtung. Digitale Instrumente sollten das auch möglich machen. Wir beziehungsweise die Behinderteneinrichtungen warten darauf.
Nun zum Thema EU-Rezept und EU-Krankenkurzakt: Überall in Europa zum Arzt gehen zu können oder ein Rezept einlösen zu können, sollte heute eigentlich schon lange möglich sein. Jedenfalls begrüßen wir es, denn es steht natürlich dafür, wofür die Europäische Union geschaffen wurde, nämlich Menschen zu verbinden und Grenzen zwischen den europäischen Mitgliedstaaten niederzureißen, auch digitale Grenzen. Unsere E-Card hat also die Chance, für die gesundheitliche Versorgungssicherheit für alle Unionsbürger:innen zur EU-Card zu werden.
Das heute zu beschließende Gesetz ermöglicht es, einerseits Rezepte in der gesamten EU einzulösen, andererseits können in einem ersten Schritt österreichische Gesundheitseinrichtungen Gesundheitskurzakte von nicht österreichischen EU-Bürger:innen abrufen. Umgekehrt aber noch nicht: Österreichische Patient:innenkurzakte können im EU-Ausland noch nicht abgerufen werden. Trotzdem aber ist es natürlich wichtig, dass die nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit die höchsten Sicherheitsstandards garantiert. Wenn Gesundheitsdaten die Grenze überschreiten, ist es natürlich auch wichtig, dass wir darauf vertrauen können, dass unsere Daten in unserer Obhut bleiben und nur von den Apotheken, dem Spital oder dem Arzt, zu dem wir gehen, zu unserem Nutzen verwendet werden.
Und ja, jegliche Fremdnutzung muss sichergestellt unterbunden werden und es muss nachvollziehbar sein, wer auf unsere Daten zugreift. Laut Mitarbeiter des Ministeriums im Ausschuss soll aber jede Abfrage und jeder Zugriff protokolliert werden. Die Kollegin von der Regierungspartei NEOS, Frau Deutsch, wird das danach, glaube ich, noch ein bisschen genauer erklären: Es wird auch eine Opt-in- und eine Opt-out-Möglichkeit geben, und das sind wichtige datenschutzrechtliche Optionen.
Zu warnen und zu schauen, wo es hakt, wo Gesetzesvorschläge verbesserungswürdig sind und auf etwas vergessen wurde, ist eine wichtige Aufgabe der Opposition. Stichwort vergessen: Die Umsetzung der wichtigen EU-Cybersicherheitsrichtlinie NIS2 ist schon seit mehr als einem Jahr überfällig. Erfolgreiche Cyberangriffe gehören fast schon zu unserem Alltag, selbst in Ministerien. Das können Hacker:innen sein, aber es können auch Staaten im Rahmen der hybriden Kriegsführung sein, und das darf nicht sein.
NIS2 soll die kritische Infrastruktur noch besser schützen, und dazu gehören natürlich auch Gesundheitsdaten und Gesundheitseinrichtungen. Daher bringe ich auch hier im Bundesrat, damit Sie es ja nicht vergessen, sehr geehrte Kolleg:innen von den Regierungsparteien, folgenden Antrag ein:
RN/161.1
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, die Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) unverzüglich umzusetzen.“
Die Bundesregierung ist leider seit mehr als einem Jahr säumig, die Richtlinie umzusetzen, obwohl schon seit 2024 ein Gesetzentwurf vorliegt – aber hiervon haben wir leider noch nichts gesehen. Auch ein Vertragsverletzungsverfahren wurde von der EU eingeleitet. Daher bitte ich Sie: Ersparen Sie uns das Zahlen von Bußgeldern!, aber vor allem: Schützen Sie uns und unsere kritische Infrastruktur! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
22.55
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/161.2
Vizepräsident Günther Ruprecht: Der von den Bundesrätinnen MMag. Elisabeth Kittl und Kolleginnen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Julia Deutsch. Ich erteile es ihr.
RN/162
22.56
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen, last, but not least, würde ich sagen! Gesundheit kennt keine Grenzen, zukünftig auch in der digitalen Welt nicht mehr. Wir reden jetzt von dieser Novelle, mit der wir Österreich an den europäischen Gesundheitsdatenraum binden, zu einer sicheren Nutzung und Weitergabe von Gesundheitsdaten. Das klingt nach IT-Infrastruktur und das klingt nach Bürokratie, ist in Wahrheit aber eine Erleichterung im ganz normalen Alltag.
Worüber sprechen wir? – Künftig können EU-weit Rezepte digital eingelöst werden, eben das sogenannte EU-Rezept, und mit der EU-Patientenkurzakte können Ärztinnen und Ärzte im europäischen Ausland mit ausdrücklicher Zustimmung der Patientinnen und Patienten auf die wichtigsten Gesundheitsdaten wie Allergien, laufende Medikation oder aber auch Vorerkrankungen zugreifen.
Das klingt vielleicht im ersten Moment unspektakulär, aber es erleichtert die Behandlung enorm und kann im Ernstfall tatsächlich auch entscheidend sein. Dadurch ergeben sich weniger Bürokratie, weniger Doppeluntersuchungen, also noch mehr Effizienz, und weniger Risiko von Behandlungsfehlern. Damit das auch für alle ganz verständlich wird, werde ich das Ganze jetzt einfach auf ein paar Beispiele herunterbrechen:
Eine Diabetikerin verbringt ihren Urlaub in Frankreich und verliert ihre Medikamentenschachtel. Sie kann künftig ihren Arzt oder ihre Ärztin anrufen und mit dem ausgestellten E-Rezept in der örtlichen Apotheke ihr Medikament holen.
Ein Kärntner Pensionist, der in Kroatien urlaubt, braucht Nachschub für seine Herzmedikation: kein Papier, kein Fax, keine Sprachbarriere mehr.
Oder: Eine Tirolerin wird in Spanien wegen eines internistischen Notfalls in die Notaufnahme gebracht. Das Ärzteteam sieht dank dieser Neuerung sofort, dass sie blutverdünnende Medikamente nimmt, und es sieht auch, dass sie allergisch auf Penicillin und Novalgin ist. Das ist eine lebensrettende Information. Ich kann Ihnen sagen, was passieren kann, wenn man auf Novalgin allergisch ist: Das kommt zwar nur selten vor, aber es kann zu einer Symptomatik kommen, die lebensbedrohlich ist, weil man mit einer Agranulozytose, wie man das in der Fachsprache sagt, kein Immunsystem mehr hat.
Diese Beispiele zeigen: Es geht nicht um die Technik, sondern es geht um die Sicherheit und es geht um die Qualität in der Versorgung. Persönliche Gesundheitsdaten sind sensibel, vollkommen klar, und darum bleibt die Entscheidung über deren Nutzung bei den Patientinnen und bei den Patienten. Wir reden von einem Opt-in-System: Die Teilnahme ist freiwillig, also wer ausdrücklich zustimmt, macht mit, und wer nicht mehr möchte, kann das auch jederzeit widerrufen.
Die Verordnung schreibt übrigens kein bestimmtes Zustimmungsmodell vor, sie schafft nur den Rahmen, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten ihre Datenschutzpraxis selbst gestalten. Österreich hat sich bewusst für ein freiwilliges Opt-in-System entschieden, weil niemand automatisch Teil des Systems werden soll, sondern nur jene, die das ausdrücklich möchten. Die EU greift nicht in nationale Entscheidungen ein, sondern sorgt für gemeinsame Sicherheits- und Qualitätsstandards, und wie die dann genau aussehen, entscheiden die Mitgliedstaaten.
Mich ärgert schon ein bisschen, dass hier Zweifel gesät werden, weil wir damit den Menschen keinen Gefallen tun. Ich sage wirklich, dass das etwas ist, das jeden von uns im Urlaub treffen kann; für jeden von uns kann das, was wir hier gerade beschließen – oder hoffentlich beschließen –, lebensrettend oder zumindest gesundheitsfördernd sein. Vertrauen in digitale Gesundheit entsteht nicht durch Angst und Misstrauen, das wir in der Bevölkerung schaffen, sondern durch Transparenz und durch Wahlfreiheit, und die geben wir den Patientinnen und Patienten – oder der Bevölkerung – mit dem Opt-in-System.
Ich kann auch aus persönlicher Sicht nur nochmals unterstreichen, warum diese Novelle so wichtig ist: Im Gesundheitswesen erleben wir einfach täglich, wie entscheidend so eine Information ist. Zu wissen, welche Medikamente jemand nimmt, welche Allergien oder welche Vorerkrankungen jemand hat, macht so einen Unterschied dahin gehend, wie ich diesen Menschen dann behandeln kann und ob ich ihn gut, effizient und effektiv behandeln kann, und es kann eben auch Leben retten. Und das ist etwas – also mir fehlen eigentlich schon fast die Worte, dass wir darüber streiten müssen –, das doch nur im Sinne der Bevölkerung sein kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Deshalb hilft diese Novelle einfach, Abläufe zu vereinfachen, Doppelarbeit zu vermeiden und Ressourcen dort einzusetzen, wo sie gebraucht werden: bei den Menschen in Not. Damit ist sie ein Schritt in die Richtung eines modernen, eines vernetzten und eines europäischen Gesundheitswesens. Ich weiß, das verursacht bei Ihnen, bei der FPÖ, vielleicht wieder irgendwelche Albträume; es tut mir leid, wenn Sie heute schlecht schlafen. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Ich schlafe super!) – Das freut mich.
Sie – also die Novelle, nicht der nicht vorhandene Albtraum (Heiterkeit bei der FPÖ) – sorgt dafür, dass die richtige Information zur richtigen Zeit am richtigen Ort verfügbar ist, egal ob in Wien, in Kopenhagen oder in Zagreb – wo auch immer innerhalb der EU. Sie tut das auf Grundlage von Freiwilligkeit und Vertrauen. Das ist die Digitalisierung, die das Leben erleichtert und die vielleicht auch Leben rettet.
Ich hoffe doch sehr, dass wir heute dafür Zustimmung erhalten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
23.02
Vizepräsident Günther Ruprecht: In der Debatte zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. – Frau Staatssekretärin, Sie gelangen zu Wort.
RN/163
23.02
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Aufgrund der späten Stunde in aller Kürze ein paar Worte zu diesem – aus meiner Sicht sehr wichtigen – Gesundheitstelematikgesetz: Ich finde, dass die Debatte, die wir jetzt geführt haben, sehr gut aufzeigt, dass es enorm wichtig ist, dass wir uns gemeinsam über die Digitalisierung im Gesundheitswesen unterhalten.
Es geht dabei natürlich vor allem darum, dass man hinschaut, dass man aufklärt, dass man diskutiert und dass man bei dieser Diskussion auch den Nutzen für die Patientinnen und die Patienten hervorhebt. Auf der einen Seite gibt es den individuellen Nutzen und auf der anderen Seite muss man natürlich auch über den Nutzen für die Gesundheitspolitik, für die Gesundheitsplanung, für die Gesundheitsförderungsprogramme oder auch für die Steigerung der Gesundheitskompetenz der Menschen sprechen.
Ja, ich finde auch – die Kollegen von der Freiheitlichen Partei haben es gesagt –, es geht da natürlich ganz viel um Vertrauen. Es geht um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das System, es geht aber vor allem auch, wie von den Kolleg:innen von der SPÖ, der ÖVP, den NEOS und den Grünen angesprochen, um die Datensicherheit, weil es bei den Gesundheitsdaten natürlich um sehr sensible Daten geht. Es geht um die sensibelsten Daten eines Menschen überhaupt, und deswegen werden wir auch garantieren, dass es gute Datenschutzsicherungsmöglichkeiten gibt.
Die DSGVO ist natürlich anzuwenden. Gerade im Bereich der Gesundheit – das wissen wir – sind die Vorschriften ganz besonders hoch, und die werden bei diesem Gesundheitstelematikgesetz, das wir heute beschließen, und bei diesen zwei so wichtigen Akten – also bei den Medikamenten und auch bei der Gesundheitsakte – natürlich angewendet. Das möchte ich wirklich vorausschicken, weil es darum geht, dass man den Menschen die Angst nimmt, dass man den Menschen Vertrauen gibt.
Es geht tatsächlich um eine moderne Weiterentwicklung des Gesundheitswesens; es geht um eine Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es geht natürlich um Patient:innensicherheit, es geht um Versorgungskontinuität, und das auch über Grenzen hinweg. (Beifall bei der SPÖ.)
Es wurde ja schon viel gesagt: Wir schaffen heute mit dieser wichtigen Novelle eine Grundlage für den ersten Schritt zur europäischen digitalen Gesundheitsversorgung. Ich glaube schon, dass das enorm wichtig ist. Wir bereiten Österreich damit auf diesen digitalen Gesundheitsraum in Europa vor, und wir holen damit auch Fördermittel ab: Wir werden 2,8 Millionen Euro abholen. Darum ist es auch wichtig, dass wir diese Novelle heute beschließen.
Ich bin auch davon überzeugt, dass wir – wie ich schon gesagt habe – mit dem EU-Rezept zu einer modernen, vernetzten Gesundheitsversorgung beitragen werden. Es geht tatsächlich darum, dass die Menschen einen erleichterten Zugang zu für sie notwendigen Arzneimitteln erhalten werden, und das über die EU-Grenzen hinweg. Ich glaube schon, dass sehr gut herausgearbeitet wurde, dass das für die Menschen einen unglaublichen Nutzen, einen unglaublichen Mehrwert hat, weil Menschen einfach mobiler sind.
Wir wissen, dass Menschen reisen, wir wissen, dass Menschen in anderen Ländern arbeiten, dass sie auch in anderen Ländern leben, und deswegen ist es wichtig, dass wichtige Medikamente für die individuelle Betreuung und für die Gesundheitsversorgung auch über EU-Grenzen hinweg leicht zugänglich gemacht werden. Das schaffen Sie heute mit diesem Beschluss zum EU-Rezept. Ich bin deswegen davon überzeugt, dass das auch die Behandlungskontinuität für Patientinnen und Patienten garantiert und dass natürlich auch, wie ich schon gesagt habe, die Patient:innensicherheit enorm steigen wird.(Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Was vielleicht noch zu wenig angesprochen wurde: Es ist tatsächlich auch so, dass mit diesem EU-Rezept verhindert wird, dass Patientinnen und Patienten, wenn sie auf Urlaub sind, wichtige Therapien unterbrechen müssen. Das ist ein unglaublicher Mehrwert für die Menschen, wenn sie im Ausland sind, wenn sie auf Urlaub sind, auch weil Menschen heutzutage mobiler sind.
Ich möchte auch noch einmal betonen – weil man das, glaube ich, nicht oft genug sagen kann, um den Menschen die Angst zu nehmen –: Es ist wirklich und tatsächlich freiwillig; es gibt eine Opt-in-Möglichkeit. Das heißt, man muss ausdrücklich zustimmen, um diesen Rahmen des EU-Rezepts nützen zu können. Ich möchte da wirklich auch an die Abgeordneten der FPÖ appellieren: Helfen Sie uns doch, das Vertrauen zu gewinnen, und schüren Sie nicht Ängste, indem Sie sagen, dass man automatisch drinnen ist! Das stimmt einfach nicht. Es ist eine Opt-in-Möglichkeit, und nach 2029 wird es eine Opt-out-Möglichkeit geben.
Ich habe es schon gesagt: Es wird die höchsten Sicherheitsbedingungen und die höchsten Schutzeinrichtungen geben, um diese sensiblen Daten nicht irgendwo an den Datenhighway zu verlieren. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Es geht um einen Nutzen für die Patientinnen und Patienten.
Ich möchte auch sagen: Gesundheit endet nicht an den Grenzen, und deswegen ist es wichtig, dass wir heute dieses EU-Rezept gemeinsam beschließen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Bei der Patient:innenkurzakte möchte ich vielleicht wirklich nur darauf eingehen, dass es da vor allem darum geht, dass Ärztinnen und Ärzte einen möglichst schnellen Zugriff auf Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern haben. Da geht es einfach darum, dass man Kontinuität in einen Behandlungsverlauf hineinbringt. Das ist ganz wichtig bei Allergien oder auch bei Therapien, die fortgesetzt werden müssen. Wenn man diese Patient:innenakte tatsächlich umsetzt, dann ist es so, dass Ärztinnen und Ärzte einen wirklich ganz raschen Zugriff haben. Man kann damit Fehler und Fehlbehandlungen hintanstellen. Das ist einfach total wichtig, denn so können Ärztinnen und Ärzte aufgrund dieser Patient:innenkurzakte auch schnellere und bessere Entscheidungen treffen, und das bringt wirklich einen enormen Nutzen für die Patientinnen und Patienten.
Abschließend möchte ich betonen, dass dieses Gesundheitstelematikgesetz kein abstraktes Projekt ist. Es ist ein Projekt, das den Bürgerinnen und Bürgern dient, und wir werden garantieren, dass wir die Digitalisierung – und das ist mir auch wichtig, zu betonen – so einsetzen, dass sie den Menschen dient. Wir werden natürlich immer danach trachten, dass die Digitalisierung in der Gesundheit, in der Medizin nicht Menschen ersetzt, sondern Menschen gut ergänzt. Ich glaube, wir sind alle einer Meinung, dass die Digitalisierung auch in der Medizin einen großen Mehrwert bieten kann.
Deswegen: Danke schön, wenn Sie heute dieses wichtige Gesundheitstelematikgesetz beschließen! Ich glaube, wir gehen damit wirklich einen großen Schritt in Richtung eines grenzenloseren Europas in der Gesundheitsversorgung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
23.09
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
RN/164
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/164.1
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/164.2
Es liegt ein Antrag der Bundesrätinnen MMag.a Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
RN/165
Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Barbara Prügl, Klemens Kofler, Simone Jagl, Mag. Dr. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringende nächste Schritte nach mutmaßlichen Gewalt- und Missbrauchsfällen in SOS-Kinderdörfern (433/A(E)-BR/2025 sowie 11712/BR d.B.)
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. – Ich bitte um den Bericht, Frau Bundesrätin.
RN/166
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Vielen Dank. – Ich darf den Bericht des Kinderrechteausschusses über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag.a Daniela Gruber-Pruner, Barbara Prügl, Klemens Kofler, Simone Jagl, Mag.a Dr. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringende nächste Schritte nach mutmaßlichen Gewalt- und Missbrauchsfällen in SOS-Kinderdörfern vorlegen.
Der Ausschussbericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Kinderrechteausschuss einstimmig den Antrag, der Bundesrat wolle dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustimmung erteilen.
Vielen Dank.
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner. – Ich erteile es ihr.
RN/167
23.11
Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Danke. – Hohes Haus! Sehr geehrte Kolleg:innen! Schönen guten Abend an alle, die uns noch treu geblieben sind! Der vorliegende Entschließungsantrag aus dem Kinderrechteausschuss ist ein Allparteienantrag. Ich bedanke mich ganz herzlich, dass es gelungen ist, dass wir diesen Antrag gemeinsam eingebracht haben und heute wahrscheinlich auch mit den Stimmen aller Fraktionen hier beschließen werden. Es zeigt, dass wir ein gemeinsames Thema haben oder uns ein Thema eint, nämlich der Schutz von Kindern – ich hoffe, der Schutz aller Kinder.
Kinder sind nicht nur manchmal einzelnen Erwachsenen ausgeliefert, die ein Machtverhältnis ausnutzen, sondern die Geschichte zeigt uns leider immer wieder, dass es ganze Strukturen, ganze Systeme gibt, in denen Gewalt angewendet wird, in denen Kinder, statt Betreuung und Förderung genießen zu können, Erniedrigung, Demütigung, Missbrauch und Leid erfahren. Dass wir als Politik einen Auftrag haben, da hinzuschauen und zu reagieren, zeigt dieser Beschluss, den wir heute miteinander fassen werden.
Nun wissen wir allerdings als Länderkammer auch allzu gut, dass die Kinder- und Jugendhilfe, in deren Bereich dieses Thema fällt, weitgehend Länderkompetenz ist. Mir kommt vor – und wenn wir mit dem Kinderrechteausschuss auf Besuch in den Bundesländern sind und uns austauschen, geben uns das die Expert:innen aus den Bundesländern auch immer wieder mit –, dass in diesem Bereich mehr gemeinsame Bundeskompetenz gebraucht wird, es gemeinsame Standards bräuchte, eine gemeinsame Weiterentwicklung in der Kontrolle, in der Qualitätssicherung. Wir haben zum Glück auch in unserem Regierungsübereinkommen vereinbart, dass wir uns mit dieser Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe vor einigen Jahren auseinandersetzen wollen, dass wir das evaluieren und weiterentwickeln wollen. Ich denke, es ist Zeit dafür.
Jedenfalls haben wir im Kinderrechteausschuss auch miteinander besprochen, dass wir, sobald die Ergebnisse der Untersuchungskommission vorliegen, die jetzt eingesetzt wurde, um diese Vorkommnisse in Kärnten zu untersuchen, uns neuerlich mit diesen Vorkommnissen und mit diesem Bericht, der entstehen wird, auseinandersetzen wollen, gar nicht um mit dem Finger auf einen Träger zu zeigen, sondern um aus diesen furchtbaren Vorfällen bestmöglich zu lernen, die richtigen Ableitungen zu treffen, um weitere Vorfälle im Kinderschutz zu verhindern.
Ich möchte auch noch ganz aktuell berichten: Ich habe vor zwei Stunden eine E-Mail von der Leiterin, der Geschäftsführerin von SOS-Kinderdorf bekommen, die uns signalisiert, sie ist an einem Austausch mit dem Kinderrechteausschuss auf parlamentarischer Ebene sehr interessiert. Sie legen alles offen. Sie sind zu völliger Transparenz bereit, weil auch ihr Interesse ist, diese Dinge aufzubereiten. Ich denke, wir werden dieses Angebot in unserem Ausschuss auch aufgreifen.
In diesem Sinne: Vielen herzlichen Dank, dass uns das heute gelingen wird. Ich finde, dieses Zeichen ist ein guter Abschluss für einen langen Bundesratstag. – Ich wünsche einen schönen Abend und gute Heimreise. (Allgemeiner Beifall.)
23.15
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin, auch für dein Engagement.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
RN/168
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, den gegenständlichen Entschließungsantrag anzunehmen, ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der gegenständliche Entschließungsantrag ist somit angenommen. (371/E-BR/2025)
Die Tagesordnung ist erschöpft. (Rufe: Nicht nur die Tagesordnung! – Allgemeine Heiterkeit.)
RN/169
Einlauf
Vizepräsident Günther Ruprecht: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt vier Anfragen eingebracht wurden.
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 4. Dezember 2025, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 2. Dezember 2025, 14 Uhr, vorgesehen.
Liebe Kolleg:innen, kommen Sie gut nach Hause! Diese Sitzung ist geschlossen. (Allgemeiner Beifall.)
RN/170
Schluss der Sitzung: 23.16 Uhr
RN/171
Anhang
Während der Sitzung eingebrachte Anträge im Gesamtwortlaut und Mitteilungsliste