Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 19

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lässen gibt, die pro Jahr verabschiedet werden. Aufgrund Ihrer Anfrage habe ich erheben lassen, wie viele Erlässe es im Innenministerium seit dem 1. Jänner 1996 gegeben hat: Vom 1. Jänner 1996 bis zum 18. September 1997 sind 1 526 Erlässe ergangen. Und diese 1 526 Erlässe haben eine Gesamtseitenanzahl von 12 372. Von diesen Erlässen sind rund 300 dem Innenminister – früher Caspar Einem und jetzt mir – direkt zur Kenntnis gelangt. Das bedeutet, um sich dessen bewußt zu sein, daß ein Minister zwar für alles verantwortlich ist, aber nicht immer alles wissen kann, noch dazu, wenn es sich um einen internen Erlaß handelt, wie in diesem Fall.

Die Gründe dafür sind auch schon dargelegt worden. Es gab in den Jahren 1995 und 1996 einen gigantischen Anfall von Berufungen im Aufenthaltswesen. Es waren dies einige Monate lang mehr als 2 000. Die Zahl ist in der Zwischenzeit zum Glück sehr stark gesunken, derzeit gibt es rund 500 bis 600, und daher ist es in der jetzigen Situation nicht notwendig, daß in diesem Bereich nach den damaligen Grundsätzen gearbeitet wird. Es wird auch kaum noch so durchgeführt.

Mein Ziel ist es, zu erreichen, daß wir möglichst wenig Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof haben. Ich bin überzeugt davon, daß aufgrund des neuen Integrationspaketes, des neuen Fremdenrechtes, das große Vorteile und hohe Rechtssicherheit bringt, nicht mehr Berufungen in diesem Ausmaß eingebracht werden werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Ich habe Ihre Ausführungen mit Interesse zur Kenntnis genommen, möchte Sie aber jetzt in Ergänzung dazu fragen: Ich gehe davon aus, daß Ihnen der Erlaß nicht in der vollen Transparenz bekannt war, das ist auch völlig plausibel, aber haben Sie, seit Sie ihn kennen – es handelt sich bei diesem Erlaß letztlich immerhin um die Anweisung zu einem Dauerdelikt –, unmittelbar veranlaßt, daß dieser Erlaß aufgehoben wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter! Ich habe Ihnen am Anfang nicht zugehört, und zwar deswegen, weil ich gerade darüber informiert wurde, daß angeblich die Dringliche, die die Liberalen möglicherweise einbringen werden, nicht stattfinden wird, weil es eine andere Dringliche Anfrage gibt. Ich darf Ihnen aber versichern, daß Sie, da ich bereits gestern von Ihnen den Inhalt der Dringlichen Anfrage bekommen habe und sie gerade von meinen Mitarbeitern bearbeitet wird, unabhängig davon, ob diese Dringliche heute aufgerufen wird oder nicht, noch heute die Beantwortung Ihrer Dringlichen Anfrage schriftlich von mir bekommen werden (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen), weil es für mich wichtig ist, die Fragen, die von Ihnen aufgeworfen werden, klar zu beantworten. Es geht einfach darum, daß hier nichts unter den Tisch gekehrt wird.

Ich glaube, daß von allen Beamtinnen und Beamten des Innenressorts gerade in diesem Bereich sehr genau gearbeitet worden ist. Selbstverständlich passieren Fehler, aber überall dort, wo Fehler passieren, sollen diese Fehler auch aufgezeigt und korrigiert werden.

Weiters gehe ich davon aus, daß es in den kommenden Wochen nicht mehr notwendig sein wird, Berufungsbescheide nach diesen Kriterien zu bearbeiten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit keine Unklarheit entsteht: Es kann an einem Tag nicht zwei Dringliche geben. Eine ist bereits eingebracht, und daher wird jene der liberalen Fraktion heute nicht eingebracht werden. Eine Korrespondenz zwischen dem Minister und dem Liberalen Klub über dieses Thema ist selbstverständlich möglich.

Zusatzfrage: Matthias Achs, bitte.


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