Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 168

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"So hatte Österreich zwischen 1945 und 1955 keinen offiziellen Staatsfeiertag. Es gab jedoch einen allerdings nicht erfolgreichen und daher rasch vergessenen Versuch, die Befreiung Österreichs vom Nationalsozialismus zum Anlaß identitätsstiftender Feierlichkeit zu machen. ... Erst die Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 und die Wiederherstellung der vollen Souveränität Österreichs ... lösten ein von breiten Bevölkerungsschichten getragenes Bedürfnis nach gemeinschaftlicher Feierlichkeit aus, wurde doch dieses Ereignis wesentlich mehr mit Gefühlen der Befreiung verbunden als das Kriegsende 1945." – Nicht Stadler, nicht Ofner, sondern Figl, sondern Salzer – beide hervorragende Repräsentanten der ÖVP, man könnte Dutzende aufzählen; machen Sie sich die Mühe, suchen Sie sich die Protokolle! – und der Historiker Spann.

Ich weiß schon, dass Ihnen der Spann jetzt Wurscht ist und der Figl und der Salzer auch – politisch schädigen und umbringen wollen Sie den Stadler! Aber Sie sind durchschaut, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.09

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

18.10

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Cap und GenossInnen wird von der ÖVP abgelehnt werden. Ich begründe das auch.

Ziel dieses Antrages ist nicht die Diskussion des 25. Berichtes der Volksanwaltschaft, wie Sie in diesem Antrag aussagen, sondern Sie wollen – wie Sie auch selbst dargelegt haben – die Aussagen des Volksanwaltes Stadler, die er in der jüngsten Zeit getätigt hat, diskutieren. Die Volksanwälte und deren Beamten haben das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht, sowohl im Plenum als auch im Ausschuss an den Beratungen ihres Berichtes teilzunehmen. Die beantragte Fristsetzung würde dem Ausschuss die Beratung über diesen 25. Bericht entziehen, daher sind wir der Meinung, dass sie verfassungsrechtlich bedenklich ist. Der Fristsetzungsantrag ist daher abzulehnen. Wir wollen den Inhalt des Berichtes der Volksanwaltschaft sowohl im Ausschuss als auch im Plenum diskutieren.

Lassen Sie mich kurz die Haltung der ÖVP zu den Aussagen Stadlers aufzeigen: Das Regime des Nationalsozialismus war ein Verbrecherregime, das ist klar. Jede Aufrechnung einer Diktatur mit dem NS-Regime trägt zu deren Verharmlosung bei. 1945 ist Österreich vom NS-Regime befreit worden, und dieses Datum wird auch alljährlich in einer Gedenkveranstaltung begangen. Die volle Unabhängigkeit hat Österreich 1955 mit dem Staatsvertrag erlangt. – Das ist unser Geschichtsverständnis, und dieses Geschichtsverständnis haben die wesentlichen Repräsentanten unserer Partei in den letzten Tagen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Ich verweise auf die Aussagen des Bundeskanzlers.

Zweideutigkeiten haben unserer Meinung nach in einer derart sensiblen Materie nichts verloren. Volksanwälte sind hohe Repräsentanten dieses Staates, eine entsprechende Sensibilität im Umgang mit unserer Geschichte ist von ihnen zu erwarten, auch in persönlichen Stellungnahmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ, der Freiheitlichen und der Grünen.)

18.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

18.12

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann den Ausführungen meiner Vorrednerin nur beipflichten – allein was aussteht, ist die politische Konsequenz! (Abg. Neudeck: Haben Sie dem Ofner nicht zugehört?) Ich denke, eine derartige Schieflage der Bewertungen kann nur zu dem Schluss führen, dass eine Person, die beharrlich und in einem Ton, wie wir das gestern via Fernsehen erleben konnten,


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