Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 49

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Straßengütertransit durch Österreich, insbesondere mittels CEMT-Genehmigungen, durch die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Fristsetzungsanträge

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Kostelka beantragt hat, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 18/A der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird, eine Frist bis 1. Mai 2001 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Khol, Ing. Westenthaler und Genossen beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 98/A der Abgeordneten Dr. Khol, Ing. Westenthaler und Genossen betreffend Änderung von Wahlordnungen eine Frist bis 30. Juni 2001 zu setzen.

In beiden Fällen liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über den Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Die zweite kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Dr. Kostelka stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss der Debatte erfolgen.

Weiters hat Herr Abgeordneter Öllinger beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 16/A der Abgeordneten Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem demokratische Grundrechte für nichtösterreichische Staatsbürger und -bürgerinnen sichergestellt werden sollen, eine Frist bis 1. Mai 2001 zu setzen.

Auch hier liegt ein Verlangen auf Durchführung einer Debatte vor. Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über die vorhergehende Fristsetzung stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.

Außerdem hat Herr Abgeordneter Dr. Kostelka beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge 67/A, 68/A, 81/A, 150/A, 169/A, 170/A und 329/A der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen sowie über den Antrag 333/A (E) der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen eine Frist bis 1. Mai 2001 zu setzen.

Die gegenständlichen Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Um die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei den Punkten 7 und 8 handelt es sich um den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 350/A der Abgeordneten Dr. Kostelka, Ing. Westenthaler, Dr. Khol, Mag. Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (475 der Beilagen) sowie um den Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Einrichtung eines allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen (Entschädigungsfondsgesetz) sowie zur


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