Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 10

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09.04.42Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfrage: 2825/J.

2. Anfragebeantwortungen: 2577/AB bis 2607/AB.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EG-Amtshilfegesetz, das EU-Quellensteuergesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzaus­gleichsgesetz 2005 und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden (848 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (853 d.B.).

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Familienausschuss:

Antrag 575/A der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Vaterschutzmonat geschaffen wird (Ände­rung des Väter-Karenzgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes);

Gesundheitsausschuss:

Antrag 573/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftsbezeichnung: Herstellungsland auf allen Lebensmitteln sichtbar machen;

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Antrag 574/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftsbezeichnung: Herstellungsland auf allen Lebensmitteln sichtbar machen;

Rechnungshofausschuss:

Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/2 (III-139 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Vertrag über eine Verfassung für Europa samt Protokolle, Anhänge und Schlussakte (851 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Antrag 576/A (E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ablegung der Führerscheinprüfung von gehörlosen Menschen in ÖGS (Österreichische Gebärdensprache);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

 


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